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Inhaltsverzeichnis<br />

Begründung G 10 A, Stand 01.07.2010<br />

I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN / PLANUNGSBERICHT<br />

MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

1 Anlass der Planung 5<br />

2 Geltungsbereich 5<br />

3 Städtebauliche Situation und Problemlage 7<br />

3.1 Lage im Stadtgebiet 7<br />

3.2 Planerische Vorgaben 8<br />

3.3 Rechtliche Ausgangslage 11<br />

3.4 Eigentumsverhältnisse 13<br />

3.5 Nutzungs- und Bebauungsstruktur 13<br />

3.6 Freiraumstrukturen 15<br />

3.7 Altlasten 16<br />

3.8 Immissionen 18<br />

3.9 Verkehr 20<br />

3.10 Denkmalschutz 22<br />

3.11 Naturraum / Flächennutzung 25<br />

3.12 Naturhaushalt 26<br />

3.13 Biotop- und Artenschutz 26<br />

3.14 Orts- und Landschaftsbild 27<br />

3.15 Erholung / Kultur und Sachgüter 28<br />

4 Städtebauliche Planungsziele 29<br />

5 Städtebauliches Konzept 31<br />

5.1 Alternative Vorkonzepte 31<br />

5.2 Städtebauliches Konzept 32<br />

6 Festsetzungen des Bebauungsplanes 37<br />

6.1 Art und Maß der baulichen Nutzung 37<br />

6.2 Die Bauweise und sonstige Nutzung der Grundstücke 42<br />

6.3 Verkehr 43<br />

6.4 Ver- und Entsorgung 49<br />

6.5 Grünflächen / Anpflanzungen 50<br />

6.6 Wasserflächen 54<br />

6.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 54<br />

6.8 Immissionsschutz 56<br />

7 Temporäre Festsetzungen – Landesgartenschau 62<br />

8 Bauordnungsrechtliche Vorschriften 63<br />

8.1 Gestaltung der baulichen Anlagen 63<br />

8.2 Gestaltung der Einfriedungen, der Stellplätze und der<br />

Grundstücksfreiflächen 63<br />

8.3 Abstandsflächen 63<br />

9 Kennzeichnung von Flächen, deren Böden erheblich mit<br />

Umweltgefährdenden Stoffen belastet sind 64<br />

9.1 Altlasten 64<br />

planungsgruppe 4, Berlin 1


10 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen<br />

Vorschriften getroffenen Festsetzungen 65<br />

10.1 Denkmalschutz 65<br />

10.2 Gewässer I. Ordnung 70<br />

10.3 Wasserrechtliche Verfahren 64<br />

11 Hinweise 70<br />

12 Grünordnungsplan zum Bebauungsplan 71<br />

12.1 Grünordnerisches Konzept 71<br />

12.2 Eingriffsbewertung / Eingriffsbilanz 75<br />

13 Flächenbilanz 82<br />

14 Auswirkungen 83<br />

15 Massnahmen / Durchführung 83<br />

15.1 Städtebaulicher Rahmenvertrag 83<br />

15.2 Ausgleichsmaßnahmen 84<br />

15.3 Sanierung von Altlasten 84<br />

15.4 Soziale Infrastruktur 84<br />

16 Ergebnisse der Beteiligung der Nachbargemeinden, der<br />

Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange 85<br />

II PLANZEICHENERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

III UMWELTBERICHT<br />

1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des<br />

Bebauungsplans 109<br />

2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen<br />

festgelegten, umweltrelevanten Ziele und ihrer<br />

Berücksichtigung 109<br />

3 Bestandsaufnahme und Bewertung einschliesslich der<br />

Prognose bei Durchführung der Planung 111<br />

4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Nichtdurchführung der Planung 135<br />

5 Geplante Massnahmen zur Vermeidung, Verringerung und<br />

zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen 138<br />

6 Beschreibung der Methodik sowie Hinweise auf<br />

Schwierigkeiten 143<br />

7 Feststellung zusätzlichen Untersuchungsbedarfs 144<br />

8 Massnahmen zur Überwachung (Monitoring) 145<br />

9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 145<br />

IV ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS MIT INTEGRIERTEM<br />

LANDSCHAFTSPLAN (PARALLELVERFAHREN)<br />

1 Anlass für die Flächennutzungsplanänderung 149<br />

2 Änderung des Flächennutzungsplans 150<br />

2


V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der<br />

Flächennutzungsplanänderung 157<br />

2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen<br />

festgelegten, umweltrelevanten Ziele und ihrer<br />

Berücksichtigung 157<br />

3 Bestandsaufnahme und Bewertung einschliesslich der<br />

Prognose bei Durchführung der Planung 158<br />

4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Nichtdurchführung der Planung 165<br />

5 Geplante Massnahmen zur Vermeidung, Verringerung und<br />

zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen 166<br />

6 Beschreibung der Methodik sowie Hinweise auf<br />

Schwierigkeiten 167<br />

7 Feststellung zusätzlichen Untersuchungsbedarfs 168<br />

8 Massnahmen zur Überwachung (Monitoring) 168<br />

9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 168<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tab. 1: Maximal zulässige Versiegelungen im Plangebiet gemäß den<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs 75<br />

Tab. 2: Versiegelungsbilanz 76<br />

Tab. 3: Ermittlung von Eingriff und Ausgleich (Biotope) 79<br />

Tab. 4: Zusammenstellung Entsiegelung, Eingriff und Ausgleich 81<br />

Tab. 5: Flächenbilanz des Bebauungsplans 82<br />

Tab. 6: Gesetzliche Grundlagen für die betroffenen Schutzgüter 110<br />

Tab. 7: Bestand und Bewertung der Biotope im Planungsgebiet 120<br />

Tab. 8: Erheblichkeit der Umwelteinwirkungen 146<br />

Tab. 9: Flächenbilanz 156<br />

Tab. 10: Erheblichkeit der Umwelteinwirkungen 170<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans 6<br />

Abb. 2: Lage im Stadtgebiet 7<br />

Abb. 3: Die <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> aus Richtung Nordwesten 8<br />

Abb. 4: Ausschnitt aus dem Regionalplan 9<br />

Abb. 5: Ausschnitt FNP, Teilplan „Art der Nutzung“ (Stand: Oktober 2005) 10<br />

Abb. 6: Ausschnitt FNP, Teilplan „Landschaftsplan“ (Stand: Oktober 2005) 11<br />

Abb. 7: Abgrenzung des Sanierungsgebietes „ES“ - „ERBA SÜD“ 12<br />

Abb. 8: Abgrenzung des Stadtumbau-West-Gebietes „Nördliche <strong>Insel</strong>“ 13<br />

Abb. 9: Bestandsbebauung - ehemalige Nutzung 14<br />

Abb. 10: Städtebauliche Situationsanalyse 15<br />

Abb. 11: Vorhandene Baudenkmale 23<br />

Abb. 12: Fotos der bestehenden Denkmale 24<br />

planungsgruppe 4, Berlin 3


Abb. 13: Vorkonzept A 31<br />

Abb. 14: Vorkonzept B 31<br />

Abb. 15: Vorkonzept C 31<br />

Abb. 16: Städtebauliches Konzept - Wohngebäude am Wasser (Ausschnitt) 33<br />

Abb. 17: Städtebauliches Konzept - ERBA-Platz (Ausschnitt) 34<br />

Abb. 18: Städtebauliches Konzept – Wohnpark (Ausschnitt) 34<br />

Abb. 19: Schemaquerschnitt Uferbebauung am Beispiel des Gebäudes im<br />

Baugebiet D2 42<br />

Abb. 20: Vorstudie Knotenpunkt Gaustadter Hauptst. / Pulvergasse /<br />

ERBA-Brücke (GRI, Stand: Juni 2009) 44<br />

Abb. 21: Schemaquerschnitt Planstraße 1a und 1b – Tempo 30 - Längsparken46<br />

Abb. 22: Schemaquerschnitt Planstraße 2- Senkrechtparken 46<br />

Abb. 23: Schemaquerschnitt Planstraße 3- verkehrsberuhigter Bereich -<br />

Längsparken wechselseitig 47<br />

Abb. 24: Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet 65<br />

Abb. 25: Totalansicht der Fabrik vom Jahr 1882 67<br />

Abb. 26: Baumbestand (Baumbestandsliste vgl. Anhang 5) 121<br />

Abb. 27: Bestand Biotop- und Nutzungstypen 122<br />

Abb. 28: Bewertung Biotop- und Nutzungstypen 123<br />

Abb. 29: Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans gem.<br />

Aufstellungsbeschluss vom 26.07.2006 149<br />

Abb. 30: Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans 150<br />

Abb. 31: Teilplan „Art der Nutzung“- bisherige Darstellungen 151<br />

Abb. 32: Teilplan „Art der Nutzung“- zukünftige Darstellungen 154<br />

Abb. 33: Teilplan „Landschaftsplan“- zukünftige Darstellungen 155<br />

Planverzeichnis<br />

Plan 1: Städtebauliches Konzept / Masterplan 35<br />

Plan 2: Grünordnerisches Konzept 73<br />

Plan 3: Bebauungsplan 107<br />

Anhang<br />

Anhang 1 Schalltechnische Untersuchung Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>, Sachverständigenbüro<br />

Dr. Donner, Mai 2010 (Auszug)<br />

Anhang 2 Verkehrsgutachten Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> , GRI Berlin, Juni 2009 –<br />

Ergänzung Mai 2010 (Auszug)<br />

Anhang 3 ERBA-Gelände Bamberg - Altlastenerkundung Teilflächen A + B, CDM<br />

Crailsheim, Dezember 2006 (Auszug)<br />

Anhang 4 ERBA-Gelände Bamberg - Bauschadstofferkundung Teilflächen A + B,<br />

CDM Crailsheim, Dezember 2006 (Auszug)<br />

Anhang 5 Baumbestandsliste, locodrom Berlin, Oktober 2008<br />

Anhang 6 Pflanzlisten, locodrom Berlin, Juni 2010<br />

Anhang 7 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung B-Plan G 10 A, Büro für Ökologische<br />

Studien Bayreuth, Oktober 2008<br />

4


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A ‚WOHNPARK<br />

REGNITZ-INSEL’ MIT GRÜNORDNUNGSPLAN - ENTWURF<br />

1 ANLASS DER PLANUNG<br />

Nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen,<br />

sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich<br />

ist. Anlass der Planung ist der Entschluss der Stadt Bamberg auf Teilflächen<br />

des ehemaligen ERBA-Geländes die Landesgartenschau 2012 durchzuführen und<br />

auf den verbleibenden Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine<br />

Neubebauung und für die Umnutzung vorhandener Gebäude zu schaffen. Die Stadt<br />

Bamberg beabsichtigt auf der Grundlage eines von der planungsgruppe 4 erstellten<br />

städtebaulichen Konzeptes die Entwicklung eines durch Wohn-, Misch- sowie Universitätsnutzungen<br />

geprägten Baugebietes.<br />

Der Stadtrat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 10 A gemäß § 2 Abs. 1<br />

BauGB für den in Kapitel 2 beschriebenen Geltungsbereich am 26.07.2006 beschlossen.<br />

Eine wesentliche Grundvoraussetzung für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens<br />

Nr. G 10 A war die Unterzeichnung des städtebaulichen<br />

Rahmenvertrages und des Grundstückskaufvertrages für die Entwicklung des ERBA-<br />

Geländes durch die Grundstückseigentümer und die Stadt Bamberg am 30. Juni<br />

2006.<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher<br />

Belange erfolgte im Dezember 2006, die Abwägung der Stellungnahmen sowie der<br />

Beschluss zur Offenlage wurde am 24.11.2009 im Stadtrat beschlossen 1 . Die Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach<br />

§§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB fand vom 04.01 - 12.02.2010 statt.<br />

2 GELTUNGSBEREICH<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 10 A liegt auf einem nördlichen Teilbereich<br />

der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> im Ortsteil Gaustadt der Stadt Bamberg. Er umfasst ein ca.<br />

10,2 ha großes Gebiet in der Gemarkung Gaustadt und der Gemarkung Bamberg,<br />

das wie folgt begrenzt wird (vgl. Abb. 1):<br />

- im Nordwesten durch Grünflächen und Kleingärten,<br />

- im Norden durch Brachflächen der ehemaligen ERBA mit eingetragenen Biotopstrukturen,<br />

- im Südosten durch Grünflächen, weitere Kleingärten und das Wohngebiet ‚Meyersche<br />

Gärtnerei’,<br />

- im Süden durch den linken <strong>Regnitz</strong>arm sowie den Knotenpunkt Gaustadter<br />

Hauptstraße / ERBA-Brücke.<br />

1 Da ein paralleles Planungsverfahren zur Änderung des FNP und Neuaufstellung des B-Planes<br />

durchgeführt wird, beziehen sich die Angaben auf die Flächennutzungsplanänderung und den<br />

Bebauungsplan G10A.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 5


Folgende Flurstücke (Gemarkung Gaustadt) befinden sich im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplans:<br />

404/14 (teilweise)<br />

491 (teilweise)<br />

519<br />

519/1<br />

519/2<br />

519/3<br />

519/4<br />

519/5<br />

519/6<br />

519/7<br />

519/8<br />

519/9<br />

519/10<br />

519/11<br />

519/14 (teilweise)<br />

519/26<br />

Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

6<br />

519/27<br />

519/28<br />

519/29<br />

519/30<br />

519/31 (teilweise)<br />

519/33<br />

519/34<br />

519/35<br />

519/36<br />

519/37 (teilweise)<br />

519/40<br />

519/41<br />

519/42<br />

523<br />

533 (teilweise)


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

3 STÄDTEBAULICHE SITUATION UND PROBLEMLAGE<br />

3.1 Lage im Stadtgebiet<br />

Das Plangebiet mit der ehemaligen ERBA-Baumwollspinnerei befindet sich im Stadtteil<br />

Gaustadt auf der von dem Main-Donau-Kanal und dem südlichen <strong>Regnitz</strong>arm,<br />

beide Gewässer I. Ordnung, umschlossenen <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>. Nördlich des Gebietes<br />

grenzt der Staatshafen Bamberg an. Die Bamberger Altstadt befindet sich ebenso wie<br />

der Bahnhof in ca. 2 km Entfernung in östlicher bzw. südöstlicher Richtung. Das Plangebiet<br />

ist über die ERBA-Brücke mit der Gaustadter Hauptstraße verbunden, über die<br />

eine schnelle Verbindung zur Innenstadt und zur Autobahn besteht.<br />

Abb. 2: Lage im Stadtgebiet<br />

planungsgruppe 4, Berlin 7


Abb. 3: Die <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> aus Richtung Nordwesten<br />

3.2 Planerische Vorgaben<br />

Regionalplan<br />

Der Regionalplan des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West weist Bamberg<br />

die Funktion eines Oberzentrums zu. Das Bebauungsplangebiet liegt an der<br />

Main-Donau-Wasserstraße innerhalb des Verdichtungsraums im Stadt-Umlandbereich<br />

und an einer Entwicklungsachse mit überregionaler Bedeutung in Ost-West-Richtung.<br />

8


Abb. 4: Ausschnitt aus dem Regionalplan<br />

Landschaftsentwicklungskonzept<br />

I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Das Landschaftsentwicklungskonzept LEK Region Oberfranken West (Kurzfassung<br />

2005) zielt auf eine ökologisch nachhaltige Entwicklung der Region. Es enthält Vorschläge<br />

für die Integration ökologisch orientierter Inhalte in den Regionalplan und ist<br />

Grundlage für die Fortschreibung des Fachbeitrags Naturschutz und Landschaftspflege.<br />

Für das Main-<strong>Regnitz</strong>-Talgebiet werden folgende Ziele und Maßnahmen vorgeschlagen:<br />

Sicherung und Stärkung des Main- und <strong>Regnitz</strong>tales in ihrer Funktion als landesweit<br />

bedeutsame Biotopverbundachsen.<br />

Erhaltung der außergewöhnlichen Trockenstandorte im <strong>Regnitz</strong>tal als Teil der<br />

„Sandachse Franken“ zwischen Weißenburg und Bamberg. Entsprechende<br />

Gestaltungsmaßnahmen und Belassen offener Sand- und Kiesflächen für<br />

neue sekundäre Trockenstandorte.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist der<br />

überwiegende Teil des B-Plan-Geltungsbereiches als Industriegebiet bzw. als Gewer-<br />

planungsgruppe 4, Berlin 9


egebiet dargestellt. Im westlichen und östlichen Bereich sind Grünflächen ausgewiesen.<br />

Entlang der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des bisherigen Gewerbe- bzw.<br />

Industriegebietes sind Bereiche dargestellt, in denen Nutzungsbeschränkungen oder<br />

Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen werden<br />

müssen.<br />

Nachrichtlich übernommen sind die im Rahmen der Stadtbiotopkartierung erfassten<br />

Biotope Nr. 4 und Nr. 18 sowie ein gemäß Art. 13d BayNatSchG als Biotop eingetragener<br />

Magerstandort am östlichen Rand des Plangebietes. Der Uferbereich des linken<br />

<strong>Regnitz</strong>arms sowie der Bereich der denkmalgeschützten Parkanlage auf dem ERBA-<br />

Gelände sind als geplante Landschaftsbestandteile dargestellt. Entlang des Uferbereichs<br />

des linken <strong>Regnitz</strong>arms sind darüber hinaus die bestehenden Hochwasser-<br />

bzw. Überschwemmungsgrenzen dargestellt.<br />

Die Gaustadter Hauptstraße ist als überörtliche / örtliche Hauptverkehrsstraße ausgewiesen.<br />

Entlang der Straße sind Bereiche dargestellt, in denen Nutzungsbeschränkungen<br />

oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen<br />

werden müssen. Die ERBA-Brücke / -Zufahrt sowie der nordwestlich angrenzende<br />

Abschnitt der Straße Unterer Leinritt sind als sonstige Verkehrsstraße und –<br />

fläche dargestellt.<br />

Abb. 5: Ausschnitt FNP, Teilplan „Art der Nutzung“ (Stand: Oktober 2005)<br />

10


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Abb. 6: Ausschnitt FNP, Teilplan „Landschaftsplan“ (Stand: Oktober 2005)<br />

Der Bebauungsplan G 10 A ‚Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>’ ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB<br />

aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da die bisherige Darstellung eine solche<br />

Entwicklung nicht zulässt, ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die Änderung des rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplans parallel zum Bebauungsplanverfahren (Parallelverfahren)<br />

erforderlich. Am 26.07.2006 hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss bzw.<br />

den Beginn des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst (vgl. IV-<br />

Änderung des Flächennutzungsplans).<br />

3.3 Rechtliche Ausgangslage<br />

Rechtskräftige Bebauungspläne<br />

Das Plangebiet überlagert im nordwestlichen Bereich einen geringfügigen Teil des<br />

rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. G 10 (Rechtskraft am 10.09.1999) und setzt ihn<br />

künftig in diesem Teilbereich außer Kraft. Das bestehende Planungsrecht setzt in diesem<br />

Bereich Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ fest. Im übrigen<br />

Plangebiet befinden sich keine rechtskräftigen Bebauungspläne.<br />

Denkmalschutz<br />

Der Standort der ehemaligen Mechanischen Baumwoll-Spinnerei und Weberei Bamberg<br />

umfasst mehrere Bestandsgebäude, die größtenteils im 19. Jahrhundert entstanden<br />

sind. Die Industrieanlage ERBA ist in ihrer Gesamtheit als Einzeldenkmal in<br />

die Denkmalliste des Freistaates Bayern eingetragen. Unter dem Titel ‚Fabrikhof 27’<br />

sind unter anderem der Spinnereihochbau (1857/58), das Direktorengebäude und der<br />

Wasserturm von 1897 aufgeführt (vgl. 3.10 Denkmalschutz).<br />

planungsgruppe 4, Berlin 11


Sanierungsgebiet<br />

Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat am 25.03.2009 gemäß § 142 Abs. 3 BauGB die<br />

förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „ES“ – „ERBA SÜD“ beschlossen.<br />

ERBA SÜD<br />

Abb. 7: Abgrenzung des Sanierungsgebietes „ES“ - „ERBA SÜD“<br />

Stadtumbau West<br />

Das Plangebiet ist Bestandteil des am 25.03.2009 beschlossenen Stadtumbau-West-<br />

Gebietes „Nördliche <strong>Insel</strong>“ Objekt „ERBA“ - Revitalisierung der Industriebrache.<br />

12


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Abb. 8: Abgrenzung des Stadtumbau-West-Gebietes „Nördliche <strong>Insel</strong>“<br />

3.4 Eigentumsverhältnisse<br />

Mit Ausnahme des Wasserkraftwerkes, der Gaustadter Hauptstraße, der ERBA-Zufahrt<br />

und -Brücke und der angrenzenden Grünfläche, des Grundstücks 519/31 entlang<br />

der Fischpassböschung (Eigentum der Stadt Bamberg) sowie einer kleinen Teilfläche<br />

der westlich angrenzenden Kleingartenflächen befinden sich alle Grundstücke<br />

innerhalb des Geltungsbereichs im Eigentum von mehreren Investoren(gruppen).<br />

3.5 Nutzungs- und Bebauungsstruktur<br />

Die Nutzungs- und Bebauungsstruktur im Plangebiet und seinem Umfeld lässt sich in<br />

fünf Bereiche einteilen:<br />

Das Plangebiet selber umfasst das Gelände der ehemaligen Baumwollspinnerei<br />

ERBA 2 , deren Nutzung 1992 aufgegeben wurde. Die Bebauungsstruktur des<br />

Standortes ist durch die ehemalige Nutzung geprägt. Aus der Gründungszeit des<br />

Unternehmens sind der prägnante fünfgeschossige Spinnereihochbau und sein<br />

parkartig gestaltetes Vorfeld mit Pförtnerhaus, Direktorium, Beamtenwohnhaus<br />

und Baumwollmagazin erhalten. An der ERBA-Brücke befindet sich das immer<br />

noch genutzte Wasserkraftwerk mit Schleuse, im Anschluss daran das alte Batteurgebäude<br />

sowie das Maschinen- und Kesselhaus mit Schornstein. Nordöstlich<br />

dieser Gebäude, getrennt durch eine schmale Fabrikgasse, befinden sich ein Maschinenhaus<br />

und die viergeschossige Schlichterei. Den westlichen Abschluss des<br />

Fabrikgeländes bilden zwei Sheddach-Flachbauten mit einem markanten Wasserturm,<br />

der zu den wichtigsten Wahrzeichen des Standortes gehört. Mit der<br />

ehemaligen Färberei, Abstellhallen und weiteren Flachbauten wurden um 1999<br />

2 Die Mechanische Bauwoll-Spinnerei & Weberei Bamberg wurde 1855 als Aktiengesellschaft<br />

gegründet und ist 1927 mit der Erlanger Baumwollspinnerei fusioniert (seitdem ER-<br />

BA).<br />

planungsgruppe 4, Berlin 13


Teile der Industrie-Bebauung bis auf die ausgedehnten Kellerräume bereits abgerissen.<br />

Zum Plangebiet gehören neben dem ehem. ERBA Gelände auch der Knotenpunkt<br />

Gaustadter Hauptstraße / ERBA-Brücke.<br />

Abb. 9: Bestandsbebauung - ehemalige Nutzung<br />

14<br />

Südöstlich des Plangebietes grenzt das zum Teil noch im Bau befindliche Wohngebiet<br />

‚Mayersche Gärtnerei’ an, in dem eine zweigeschossige Doppel- und Reihenhausbebauung<br />

sowie 3- bis 4-geschossige Wohnbauten vorgesehen sind.<br />

Das südliche Ufer der <strong>Regnitz</strong> wird von einer drei- bis viergeschossigen, zum Teil<br />

gründerzeitlichen Wohnbebauung des Stadtteils Gaustadt geprägt.<br />

Der nordöstliche Teil der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> wird von Kleingartenflächen geprägt, die<br />

über die denkmalgeschützte ‚Schwarze Brücke’ angebunden sind.<br />

Nördlich des Main-Donau-Kanals schließt der Bamberger Staatshafen mit einer<br />

intensiven, gewerblichen Nutzung an.


3.6 Freiraumstrukturen<br />

I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Bei den im Geltungsbereich vorhandenen Freiräumen handelt es sich zum einen um<br />

gestaltete, aber seit Jahren nicht mehr gepflegte Grünflächen und Gärten der ERBA,<br />

zum anderen um nicht gestaltete, der Vegetationsdynamik unterliegende Gehölz-,<br />

Altgras- und Sandmagerrasenbestände.<br />

Abb. 10: Städtebauliche Situationsanalyse<br />

planungsgruppe 4, Berlin 15


3.7 Altlasten<br />

Eine orientierende Altlastenerkundung zu evtl. vorhandenen Schadstoffbelastungen in<br />

Boden und Grundwasser (vgl. Anhang 3) sowie eine Bauschadstoffuntersuchung (vgl.<br />

Anhang 4) erbrachten folgende Erkenntnisse bezüglich einer Schadstoffbelastung im<br />

Plangebiet:<br />

Boden und Grundwasser<br />

Nutzungsbedingte Bodenverunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen wurden<br />

im Bereich der ehem. Betriebstankstelle (ca. 50 m³) und zweier Heizölhochtanks mit<br />

Ölkeller (ca. 600 m³) festgestellt. Sie wurden größtenteils oberflächenah aufgefunden;<br />

nur im Bereich Hochtanks / Ölkeller wurde punktuell eine Belastung bis zu einer Tiefe<br />

von max. 4,5 m lokalisiert. Untergeordnet wurde auch eine kleinräumige Bodenverunreinigung<br />

mit PCB im Bereich eines Transformatorenstandorts ermittelt. Weiterhin<br />

ergab die Untersuchung bereichsweise erhöhte Schadstoffgehalte in den Geländeauffüllungen,<br />

wie z.B. Mineralölkohlenwasserstoffe, Schwermetalle und PAK.<br />

Laut Gutachten ist eine von der Untersuchungsfläche im jetzigen Zustand ausgehende<br />

Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder des Schutzgutes Wasser auf<br />

Grundlage der Untersuchungsbefunde und unter Berücksichtigung der Standortbedingungen<br />

nicht gegeben. Im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen (Wohnbebauung)<br />

und die damit verbundenen Entsiegelungen bzw. baulichen Änderungen ist dagegen<br />

für die Bereiche der ehem. Betriebstankstelle sowie der Hochtanks / Ölkeller<br />

eine latente Gefährdung des Grundwassers infolge einer Mobilisierung von Schadstoffanteilen<br />

über den Sickerwasserpfad gegeben.<br />

Daher wird im Gutachten empfohlen, die Bodenverunreinigungen in diesen Bereichen<br />

sowie aus Vorsorgegründen auch im Bereich des Transformatorstandorts im Rahmen<br />

einer Aushubsanierung im Zuge des Rückbaus der Bestandsbebauung zu beseitigen.<br />

Im Hinblick auf die geplante Umnutzung des Untersuchungsgeländes werden folgende<br />

Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise ausgesprochen:<br />

Die Aushubsanierungen in den oben genannten Bereichen sollten fachgutachterlich<br />

begleitet werden.<br />

Im Zuge von Erdarbeiten anfallendes Aushubmaterial der Geländeauffüllungen<br />

sollte unter fachtgutachterlicher Begleitung separiert, Chargenweise beprobt und<br />

untersucht sowie abfallrechtlich deklariert werden.<br />

In Bereichen geplanter Versickerungsanlagen bzw. bei der Anordnung von Oberflächengewässern<br />

im Zuge der landschaftsgärtnerischen Gestaltung sollten in<br />

diesen Arealen die künstlichen Auffüllungen aus Vorsorgegründen komplett bis<br />

zu den anstehenden Sanden ausgeräumt werden oder alternativ eine Sickerwasserprognose<br />

zum Ausschluss einer Gefährdung infolge der dadurch erhöhten Sickerwassermenge<br />

durchgeführt werden.<br />

Nach Durchführung dieser Sanierungsmaßnahmen ist laut Gutachten auch unter Berücksichtigung<br />

einer Wohnnutzung mit Kinderspielflächen auf dem Standort eine Gefährdung<br />

der menschlichen Gesundheit auszuschließen. Die in den Geländeauffül-<br />

16


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

lungen festgestellten, geringfügigen Schadstoffbelastungen sind bei zukünftigen Erdarbeiten<br />

unter abfallrechtlichen Gesichtspunkten relevant.<br />

Bausubstanz<br />

Gemäß der Untersuchung der Bestandsgebäude sind folgende Bauschadstoffe festgestellt<br />

worden:<br />

stark PCB-haltige Schutzanstriche an Innenwänden und Stützsäulen und teilweise<br />

im darunter liegenden Wandputz (Schlichtereigebäude, Ziegelbau, Spinnerei)<br />

asbesthaltige Baustoffe in Form von Dacheindeckungen und Fassadenverkleidungen<br />

mit Asbestzementplatten (Schlichtereigebäude, Kesselhaus, Ziegelbau);<br />

Asbestanteile in Fußbodenestrichen aus Steinholz (EG-Bodenplatte von Weberei-<br />

, Schlichtereigebäude, Ziegelbau tlw.)<br />

stark teerhaltig Baustoffe in Form von Dacheindeckungen aus Schweißbahnen<br />

mit unterlagernden Dichtmassen (Spinnereigebäude, Kämmereianbau, Anbauten,<br />

Nebengebäude); Teerkork zur Wärmeisolierung und als Feuchtigkeitssperre im<br />

Dachbereich (Karderie, Schlichtereigebäude, Anbau Entkarbonisierungsanlage);<br />

Teerverunreinigungen in Estrichbelägen aus Gussasphalt (UG Kämmereianbau,<br />

Ziegelbau)<br />

Dämmmaterialien aus künstlichen Mineralfasern (Spinnereigebäude in Teilbereichen<br />

oberhalb der abgehängten Decken) sowie in Ständerwänden (bei verschiedenen<br />

Gebäuden)<br />

Produkte aus künstlichen Mineralfasern, Teerkork und asbesthaltige Materialien<br />

zur Isolierung insbes. von thermisch beanspruchten Rohrleitungen; teerhaltige<br />

Kabelisolierungen<br />

Produkte aus Asbest und aus künstlichen Mineralfasern zu Dämm- und Brandschutzzwecken<br />

an thermisch beanspruchten Anlagenteilen (Kesselhaus), in Form<br />

von PCB-heftigen Ölen in den Transformatoren (Spinnereigebäude) sowie von<br />

Schmierölen und wassergefährdenden Betriebsstoffen (Lagerbehälter des Öllagers)<br />

bzw. sonstigen maschinentechnischen Einrichtungen; schadstoffbelastete<br />

Anhaftungen bzw. Stäube in klima- und lüftungstechnischen Anlagen und in den<br />

Füchsen der Kessel bzw. in den Filtereinheiten der Rauchgasreinigungsanlage<br />

nutzungsbedingte Belastungen der Betonbodenplatte (Baurest des Webereigebäudes),<br />

Gussasphaltestriche (UG Kämmerei, einzelne Stockwerke im Ziegelbau),<br />

nicht asbesthaltige Magnesit- und Steinholzestriche (in verschiedenen Gebäudeteilen)<br />

planungsgruppe 4, Berlin 17


Zur weiteren Behandlung kontaminierter Bauteile werden im Gutachten folgende<br />

Empfehlungen ausgesprochen:<br />

Die festgestellten schadstoffbelasteten Baumaterialien sind bei Abbruch- und<br />

Entkernungsarbeiten nach Maßgabe der einschlägigen arbeitsschutz- und immissionsschutztechnischen<br />

Richtlinien selektiv rückzubauen und einer fachgerechten<br />

Entsorgung zuzuführen.<br />

Nach Schadstoffsanierungen sind insbesondere in Erhaltungsgebäuden zum Gefährdungsausschluss<br />

im Hinblick auf die Nachnutzung Kontroll- und Beweissicherungsuntersuchungen<br />

erforderlich.<br />

Die Rückbau- und Entkernungsarbeiten sollten fachgutachterlich begleitet und<br />

überwacht werden.<br />

3.8 Immissionen<br />

Im Rahmen des B-Planverfahrens wurden in einer Schalltechnischen Untersuchung 3<br />

(vgl. Anhang 1) mögliche Auswirkungen auf die geplante Bebauung untersucht. Im<br />

Einzelnen sind für das Bauvorhaben folgende Schallquellen im Umfeld der <strong>Regnitz</strong>-<br />

<strong>Insel</strong> maßgebend:<br />

Hafenbetrieb inkl. zur Anlage zu zählenden An- und Abfahrtsverkehr, gemäß der<br />

dem Amt für Umwelt-, brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bamberg vorliegenden<br />

Genehmigungsbescheide,<br />

der Main-Donau-Kanal (Binnenschifffahrt) mit einem Verkehrsaufkommen von 25-<br />

30 Schiffen pro Tag (ca. 80 % am Tag und 20 % in der Nacht) im Bestand und<br />

einem Immissionspegel von 75 dB(A) in 25 m Entfernung tags und nachts gemäß<br />

Berechnungen nach der Rheinschifffahrtsuntersuchungsordnung,<br />

der Straßenverkehr der Gaustadter Hauptstraße / Schweinfurter Straße mit einer<br />

Verkehrsbelastung von ca. 14.000 Kfz/Tag (DTV) stadteinwärts und ca. 13.200<br />

Kfz/ Tag (DTV) stadtauswärts<br />

der Straßenverkehr der inneren Erschließungsstraßen im Plangebiet mit einer<br />

durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung (DTV) von 3.800 Kfz/Tag in Planstraße<br />

1a und 1b, 3.600 Kfz/Tag in Planstraße 2, 500 Kfz/Tag im Nord- und 800<br />

Kfz/Tag im Südteil der Planstraße<br />

Verkehrslärm der Autobahn A 70 (je nach Abschnitt Verkehrsbelastung ca.<br />

41.000 Kfz/Tag bis 52.400 Kfz/Tag) und der Bundesstraße B 26 (ca. 15.600<br />

Kfz/Tag),<br />

Schienenverkehrslärm der Bahnstrecke (wurde nach Recherchen der GRI GmbH<br />

zum Personenverkehr und nach Angaben des Umweltamtes Bamberg zum Güterverkehr<br />

mit ca. je 20 Personen- und Güterzügen in der Nacht angenommen.<br />

Für Länge und Geschwindigkeit der Züge wurden Durchschnittswerte gewählt.),<br />

3 Schalltechnische Untersuchung Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>, Sachverständigenbüro Dr. Donner, Mai 2010<br />

18


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Wasserkraftwerk, mit Geräuschemissionen, die von der Fassade des Kraftwerksgebäudes<br />

abstrahlen sowie von der Abluftanlage hervorgerufen wird.<br />

Die schalltechnische Untersuchung erbrachte folgende Ergebnisse:<br />

Die ermittelten Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen des Hafens Bamberg<br />

in der „Grundvariante“ beruhen auf Rückrechnungen aus den zulässigen Geräuschimmissionen<br />

an den benachbarten WA-Gebieten im Bestand (vgl. Abb. 1<br />

im Anhang des Gutachtens). Im Sinne einer worst-case-Betrachtung wurden zusätzlich<br />

Rückrechnungen durchgeführt und die entsprechenden Geräuschemissionen<br />

des Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen des Hafens für den Fall<br />

ermittelt, dass die Nähe der allgemeinen Wohngebiete im Bestand zu dem Sondergebiet<br />

Hafen als Gemengelagensituation einzustufen ist, „Variante Gemengelage“.<br />

Sämtliche Berechnungen erfolgen für die Fassaden der Bestandsgebäude<br />

und exemplarisch für die gemäß dem Masterplan vorgesehene Bebauungsvariante.<br />

Die Ergebnisse dieser Berechnungen können auf andere Bebauungsvarianten<br />

innerhalb der vorgesehenen Baufelder übertragen werden, da sie keinen besonderen<br />

gegenseitigen Schallschutz durch Abschirmung bieten. Es wurden Gebäudelärmkarten<br />

für folgende Geräuschemissionen dargestellt: Verkehr, Industrie /<br />

„Grundvariante“, Industrie / „Grundvariante“ + Verkehr, Industrie / „Variante Gemengelage“<br />

und Industrie / „Variante Gemengelage“ + Verkehr.<br />

Die Gebäudelärmkarten weisen eine über das gesamte Untersuchungsgebiet<br />

gleichmäßige Geräuschbelastung aus. Lediglich in der unmittelbaren Umgebung<br />

des Wasserkraftwerkes treten gegenüber der sonst auftretenden Geräuschbelastung<br />

insbesondere zur Nachtzeit deutlich erhöhte Geräuschimmissionen auf.<br />

Die vorliegende Untersuchung belegt die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit<br />

den im B-Plan vorgesehenen Wohnnutzungen. Ein Vergleich der möglichen flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegel mit den Werten der DIN 18005 für die Bauleitplanung<br />

belegt, dass für das Hafengebiet gegenüber den benachbarten<br />

Wohngebiete praktisch keine Nutzungseinschränkungen für die Tagzeit – mit<br />

Ausnahme für den Bereich Main Str. West – vorliegen. Die Hafennutzungen während<br />

der Nachtzeit sind dagegen wegen der relativ geringen Abstände zu den<br />

lärmempfindlichen Wohnnutzungen der bereits bestehenden WA-Gebiete deutlich<br />

eingeschränkt. Verladevorgänge mit den hafentypischen Verladegeräuschen<br />

dürfen während der Nacht praktisch nicht erfolgen. Die Verträglichkeit der Hafennutzungen<br />

mit den Wohnnutzungen des neuen B-Plan-Gebietes ergibt sich damit<br />

aus der historisch gewachsenen Nutzungsstruktur der umliegenden Grundstücke.<br />

Das WA-Gebiet des B-Planes G 10A liegt unmittelbar benachbart zu den angrenzenden<br />

WA-Gebiete der B-Pläne Gaustadt, 101 und 101A. Diese angrenzenden<br />

WA-Gebiete erfordern im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme von den Hafennutzungen<br />

bereist starke Einschränkungen zur Nachtzeit, so dass diese Nutzungen<br />

in Hinblick auf die neuen WA-Gebiete des B-Planes G 10A ohne zusätzliche<br />

Einschränkungen weiterhin erfolgen können.<br />

Der Betrieb des Wasserkraftwerkes bedarf gegenüber dem bisherigen Betrieb<br />

einiger Änderungen, die durch Schallschutzmaßnahmen entsprechend dem<br />

Stand der Lärmminderungstechnik umzusetzen sind. Im B-Plan sind die max. zulässigen<br />

Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes festzusetzen. Zusätzlich<br />

sind das Wohnen im direkten Umfeld des Kraftwerkes auszuschließen bzw. durch<br />

planungsgruppe 4, Berlin 19


Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung entsprechender Richtwerte nachgewiesen<br />

wird.<br />

Zum Schutz der Anwohner gegenüber Außenlärm müssen die Gebäudefassaden<br />

die Anforderungen der DIN 4109 an die „Luftschalldämmung von Außenbauteilen“<br />

erfüllen. Da die Vielfalt der Geräuschquellen und die offene Struktur der Baufelder<br />

hat eine gleichmäßige, von allen Seiten einwirkende Geräuschbelastung<br />

zur folge (insbesondere in der Nachtzeit). Eine Festsetzung zur bevorzugten Orientierung<br />

von Schlafräumen zu bestimmten Fassadenseiten ist aus diesem<br />

Grund nicht möglich.<br />

Auf Grund der Untersuchungen werden Festsetzungen zum Schallschutz vorgeschlagen.<br />

Diese beziehen sich sicherheitshalber auf die Bewertung der „Gemengelagen-Situation“<br />

(Grundvariante + 3dB, dies Gesamtgeräuschsituation ist in<br />

Anhang G des Gutachtens aufgeführt):<br />

o Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 zu<br />

Wohnzwecken für einige im Baugebiet A sowie B1 gekennzeichneten Fassaden.<br />

Ausnahmen sind zulässig, wenn durch Schallschutzmaßnahmen die<br />

Einhaltung entsprechender Richtwerte nachgewiesen wird.<br />

o Festsetzung des baulichen Schallschutzes der Fassaden aller Gebäude im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend dem Lärmpegelbereich<br />

III der DIN 4109. Für einige gekennzeichneten Fassaden im Baugebiet<br />

A sowie B1 und C ist baulicher Schallschutz entsprechend dem Lärmpegelbereich<br />

IV der DIN 4109 erforderlich.<br />

o Festsetzung der maximal ins Freie abgestrahlten Geräuschemissionen von<br />

Anlagen, die auf der Versorgungsfläche des Wasserkraftwerkes betrieben<br />

werden.<br />

3.9 Verkehr<br />

Motorisierter Individualverkehr<br />

Die interne Erschließung des ehemaligen Industriestandortes und der vorhandenen<br />

Wohngebäude erfolgt derzeit über asphaltierte Erschließungsstraßen (Spinnereihochbau,<br />

Wohngebäude), befestigte Grundstücksflächen (Bebauung im Westen) sowie<br />

unbefestigte Zufahrten und Wege (Magazin).<br />

Das Plangebiet ist über die ERBA-Brücke, die die einzige Anbindung der <strong>Regnitz</strong>insel<br />

für den motorisierten Verkehr darstellt, an den Straßenzug Gaustadter Hauptstraße -<br />

Schweinfurter Straße angebunden. Über diesen besteht eine schnelle Verbindung<br />

sowohl zur Innenstadt als auch zur Autobahn. Die Gaustadter Hauptstraße ist im Verkehrsentwicklungsplan<br />

als Hauptsammelstraße der Verbindungsstufe C IV (flächenerschließend)<br />

dargestellt.<br />

In einem im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellten Verkehrsgutachten<br />

(vgl. Anhang 2) wurde die Leistungsfähigkeit des nicht signalisierten Knotenpunktes<br />

ERBA-Brücke / Gaustadter Hauptstraße - Schweinfurter Straße untersucht und hinsichtlich<br />

seiner Eignung für das geplante Bauvorhaben bewertet. Als Grundlast der<br />

Gaustadter Hauptstraße wurde in dem Gutachten die Verkehrsbelastung des Nullfalls<br />

20


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

2001 mit 11.600 Kfz/Tag zugrunde gelegt und - da es sich um eine Modellrechnung<br />

handelt und aktuelle Zähldaten nicht vorliegen - für die Leistungsfähigkeitsberechnung<br />

ein Zuschlag von 10% berücksichtigt.<br />

Die Bewertung des Knotenpunktes ERBA-Brücke / Gaustadter Hauptstraße -<br />

Schweinfurter Straße ergab, dass der aufgrund der geplanten Nutzungen entstehende<br />

Verkehr über das vorhandene Straßennetz leistungsfähig und aus verkehrlicher<br />

Sicht verträglich abgewickelt werden kann, wenn im Rahmen der Realisierung des<br />

Bauvorhabens folgende Maßnahmen durchgeführt werden, um einen sicheren Verkehrsablauf<br />

zu gewährleisten:<br />

Aufweitung der Gaustadter Hauptstraße auf der Nord-Ost-Seite zur Einrichtung<br />

einer Linksabbiegespur zur ERBA-Brücke. (Die Gestaltung des Knotenpunkts I<br />

wurde im Rahmen des Verkehrsgutachtens durch die GRI GmbH in einer Studie<br />

untersucht, vgl. hierzu Abb. 20.)<br />

Errichtung einer Lichtsignalanlage am Knoten ERBA-Brücke / Gaustadter Hauptstraße<br />

- Schweinfurter Straße nach der ersten Bauphase bis zur Landesgartenschau<br />

2012. Damit wird ein reibungsloser Verkehrsablauf gewährleistet sowie sichere<br />

Übergänge für Fußgänger, die die Gaustadter Hauptstraße zwischen Bushaltestelle<br />

und <strong>Regnitz</strong> queren, und für Fahrradfahrer, die zum Uferradweg (Cityroute)<br />

entlang der <strong>Regnitz</strong> gelangen wollen, geschaffen.<br />

Abstimmung (Koordinierung) der neuen Lichtsignalanlage am Knoten ERBA-<br />

Brücke mit den bestehenden Lichtsignalanlagen an den Knoten Gaustadter<br />

Hauptstraße / Grüntaler Straße sowie Schweinfurter Straße / Regensburger Ring.<br />

Bauliche Anbindung der Planstraße 1a, 1b an die Maria-Ward-Straße nur durch<br />

eine mit Pollern abgesperrte Notzufahrt.<br />

Als flankierende Maßnahmen zur Verminderung des motorisierten Individualverkehrs<br />

werden im Verkehrsgutachten eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs<br />

(z.B. durch Taktverdichtungen im Busverkehr) und des Fahrradverkehrs (durch<br />

die Schaffung einer weiteren Anbindung über die Maria-Ward-Straße) benannt.<br />

Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Das Plangebiet ist an das Liniennetz des Bamberger Stadtbusses angeschlossen.<br />

Über die Gaustadter Hauptstraße und Schweinfurter Straße verkehrt die Buslinie 6.<br />

Die Bushaltestellen Fabrikbau und Heinrich-Semlinger-Straße liegen in einem Einzugsradius<br />

von 300-400 m zum Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>. Zur Stärkung des Busverkehrs<br />

wird im Verkehrsgutachten empfohlen, eine weitere Bushaltestelle für die stadtauswärtigen<br />

Linien nahe der ERBA-Brücke anzuordnen.<br />

Rad- und Fußgängerverkehr<br />

Radfahrer und Fußgänger können sowohl über die ERBA-Brücke und die Maria-<br />

Ward-Straße in das Plangebiet gelangen als auch aus nordwestlicher Richtung über<br />

die denkmalgeschützte Schwarze Brücke (reine Fußgänger- und Radfahrerbrücke)<br />

und die angrenzenden Kleingärten. Das Gebiet selber ist derzeit zu einem großen Teil<br />

durch Zäune für die Öffentlichkeit gesperrt.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 21


Der Verkehrsentwicklungsplan Bamberg sieht eine Verlängerung des Uferweges am<br />

Weegmannufer bis zur Schwarzen Brücke sowie eine Vernetzung mit der Maria-<br />

Ward-Straße durch eine neu zu schaffende Fuß- und Radwegeverbindung vor. Innerhalb<br />

des Plangebietes ist ein durchgehender Fußweg entlang des <strong>Regnitz</strong>-Ufers vorgesehen.<br />

Darüber sind neue Wegeverbindungen im Rahmen der Planungen zur Landesgartenschau<br />

2012 erarbeitet worden.<br />

3.10 Denkmalschutz<br />

Baudenkmale<br />

Das Plangebiet umfasst das Gelände der 1855 gegründeten Baumwollspinnerei (seit<br />

1927 ERBA), dessen Nutzungen mit Ausnahme des Kraftwerks 1992 aufgegeben<br />

wurde. Die Industrieanlage ist in seiner Gesamtheit als Einzeldenkmal gemäß Art. 1<br />

Abs. 2 DSchG in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Unter dem Titel ‚Fabrikhof<br />

27’ sind folgende Gebäude in der Denkmalliste des Freistaates Bayern verzeichnet<br />

(davon das Wohnhaus, die Parkanlage und der Eisengittersteg außerhalb des<br />

Geltungsbereichs):<br />

Gruppe von Industriebauten bestehend aus<br />

22<br />

Spinnereihochbau 1857/58,<br />

Direktionsgebäude, Beamtenwohnhaus, Magazin, Batteurgebäude und Schlichterei,<br />

um 1858,<br />

Flachbauten 1887 und 1895,<br />

Batteurgebäude, Maschinen- und Kesselhaus, 1887,<br />

Wasserturm 1897,<br />

Wohnhaus mit Eckturm, um 1910,<br />

Krafthaus, um 1920, mit technischer Ausstattung seit 1920,<br />

Fabrikschlot,<br />

Parkanlage,<br />

Eisengittersteg über den Werkskanal.


Abb. 11: Vorhandene Baudenkmale<br />

I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Besonders hervorzuheben sind der fünfgeschossige Ziegelbau des Spinnereihochbaus<br />

im Eingangsbereich des Geländes sowie der Wasserturm und der Schornstein.<br />

Diese Bauten entfalten zusammen die Wirkung eines Wahrzeichens. Ebenfalls bedeutend<br />

ist das aus Spinnereihochbau, Direktoriums- und Beamtenwohnhaus mit anschließendem<br />

Baumwollmagazin und historischer Parkanlage gebildete Ensemble<br />

sowie das Ensemble aus Batteurgebäude, Kesselhaus, Schornstein und Schlichterei<br />

beiderseits der Fabrikgasse am linken <strong>Regnitz</strong>arm.<br />

Die Gebäude sind nach einem Leerstand von mehr als 15 Jahren zum Teil in einem<br />

sehr schlechten Zustand (z.B. Schlichtereigebäude, Flachbauten und Batteurgebäude)<br />

und weisen partiell Kontaminationen auf, so z.B. durch PCB im ehemaligen<br />

planungsgruppe 4, Berlin 23


Schlichtereigebäude sowie durch asbesthaltige Baustoffe im Kesselhaus oder der<br />

ehemaligen Spinnerei (vgl. Kapitel 3.7).<br />

Im Rahmen einer Untersuchung 4 durch den Maßnahmeträger konnten für einige Gebäude,<br />

insbesondere die Webereiflachbauten, keine wirtschaftlichen Nutzungsoptionen<br />

nachgewiesen werden. Die Flachbauten wurden bereits zum Teil abgerissen (mit<br />

Abrissgenehmigung). Die restlichen Hallen sind weitgehend ruinös (Sheddächer / Kellerräume).<br />

Auf den seit über 15 Jahren durchnässten Kellerräumen kann nach Aussage<br />

der Untersuchung keine sinnvolle, wirtschaftliche Nutzung aufgebaut werden.<br />

Abb. 12: Fotos der bestehenden Denkmale<br />

Flachbau von Innen<br />

Wasserkraftwerk von Südosten<br />

Wasserturm von Südosten<br />

Schlichterei von Nordwesten<br />

4 Architekturbüro Knipping, Untersuchung zum B-Plan nr. G10A „Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>“ unter<br />

Aspekten denkmalpflegerischer und funktionaler Belange zum Umgang mit dem Industriedenkmal<br />

ERBA, Bochum/Gera 2007.<br />

24


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Schornstein von Süden Spinnereihochbau von Süden<br />

Spinnereihochbau von Südosten<br />

Baumwolllager von Norden<br />

Die fehlende Wirtschaftlichkeit von Nutzungen ist vor allem vor dem Hintergrund der<br />

städtebaulichen Gesamtmaßnahme zu sehen, die neben dem Grundstückserwerb,<br />

der Sanierung bestimmter Baukörper, der Erschließung und der Anlage von Grünflächen<br />

auch die Beseitigung von Altlasten umfasst, und die den wirtschaftlichen Rahmen<br />

für den Erhalt einzelner Objekte abgibt.<br />

Mit dem Spinnereihochbau, der Schlichterei, dem Wasserkraftwerk, dem Batteurgebäude,<br />

dem Kesselhaus, dem Schornstein, dem Direktionsgebäude, dem Beamtenwohnhaus<br />

und dem Baumwollmagazin sowie dem Wasserturm und dem angrenzenden<br />

Kesselhaus wird eine großer Teil der denkmalgeschützten Bebauung als Zeugnis<br />

der industriellen Nutzung erhalten und in das städtebauliche Konzept integriert.<br />

Bodendenkmale<br />

Der gesamte Geltungsbereich befindet sich in einem ausgewiesenen Bodendenkmal<br />

(Teilbodendenkmäler 6031-0118, 6031/0119, 6031/0127, 6031/0131,<br />

6031/0132, 6031/0134, 6031/0182 und 6031/0203). Nach Angaben des Bayrischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege liegt in etwa 3 bis 4 m Tiefe ab heutiger GOK im gesamten<br />

Vorhabensbereich eine früh- bis hochmittelalterliche Wüstung, die bisher<br />

nur bei sehr tiefen Baumaßnahmen (1834, 1858, 1858 und 1959) festgestellt werden<br />

konnte. In diesen Kontext wurden auch 1858 bei Aushub des Turbinenkanals<br />

die sogenannten „Bamberger Götzen" geborgen.<br />

Im Zuge der Anlage des Fischpasses sowie der Errichtung der Baugrube für eine<br />

Tiefgarage im Baufeld A wurden 2009 / 2010 unter Beteiligung des Bayrischen Landesamtes<br />

für Denkmalpflege Sondierungen vorgenommen. Dabei wurde festgestellt,<br />

dass durch die im 19. Jh. im Zuge der Errichtung der ERBA Industrieanlagen<br />

vorgenommenen massiven Aufschüttungen ein Abstand von bis zu 7 m zur archäologisch<br />

relevanten Kulturschicht besteht.<br />

3.11 Naturraum / Flächennutzung<br />

Naturräumlich liegt die Stadt Bamberg im Norden des Mittelfränkischen Beckens, am<br />

Südwestrand des „Bamberger Talfächers“. Dieser wird im Westen vom Steigerwald,<br />

im Norden von den Hassbergen und im Osten von der Frankenalb begrenzt.<br />

Der vom Geltungsbereich eingenommene nordwestliche Abschnitt der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong><br />

liegt in der <strong>Regnitz</strong>aue mit ihren Vor- und Niederterrassen (Landschaftsplan der Stadt<br />

Bamberg). Westlich der <strong>Regnitz</strong> steigt die Talflanke des vom Sandsteinkeuper be-<br />

planungsgruppe 4, Berlin 25


stimmten Steigerwaldes mit seinen Kerbtälern an. Im Norden grenzt die <strong>Regnitz</strong>aue<br />

an die Ausläufer der Frankenalb, deren Geologie hier von Lias (Schwarzer Jura, Tone<br />

und Mergel) und Oberem Keuper (Rhät, Sandsteine und Tonsteine) bestimmt ist (Geolog.<br />

Karte von Bayern 1981).<br />

Die Flächennutzung ist in den Tallagen und an den Hängen von Siedlung geprägt<br />

(Wohnen, Handel und Gewerbe im Westen, Süden und Osten, Hafenanlagen im Norden),<br />

ist aber vielerorts von Grünbeständen durchsetzt.<br />

3.12 Naturhaushalt<br />

In nicht versiegelten Bereichen der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> erfüllt der Naturhaushalt vielerlei<br />

Funktionen. Die Böden der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> sind sandig-kiesig. Versickerungsleistung<br />

und Grundwasserneubildungspotential sind daher als hoch einzuschätzen. Die vielfältige<br />

terrestrische Vegetation – Gehölzstrukturen und Gras-Kraut-Fluren – ist jedoch<br />

nicht grundwasserbeeinflusst, es finden sich keine Feuchtbiotope auf der <strong>Insel</strong>. Die in<br />

offenen Vegetationsflächen entstehende Kaltluft hat positive Effekte für das Lokalklima<br />

und die Versorgung der Siedlungsbereiche und der Innenstadt mit Frischluft. Die<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ist jedoch im Bereich des im Zustand vor dem<br />

begonnenen Abriss nahezu vollständig versiegelten und bebauten Geländes des ER-<br />

BA-Werkes drastisch reduziert.<br />

3.13 Biotop- und Artenschutz<br />

Auf den nicht versiegelten, sandig-kiesigen Böden entwickeln sich in den frühen Vegetationsstadien<br />

Sandmagerrasen, die bei ausbleibender Nutzung oder Störung allmählich<br />

vergrasen oder verbuschen und schließlich zu Wald werden (je nach Standort<br />

mit Stiel- und Trauben-Eiche, Esche, Winter-Linde, Spitz-Ahorn und Robinie als eingebürgerte<br />

Art). Diese Entwicklungsstadien sind in Form von unterschiedlichen Biotoptypen,<br />

einschließlich der jeweils auf diese angewiesenen Fauna vorhanden. Die<br />

vorhandene Arten- und Strukturvielfalt ist im <strong>Insel</strong>inneren aufgrund der unterschiedlichen<br />

Entwicklungsstadien hoch. Die Ufer zum linken <strong>Regnitz</strong>arm sind steil und von<br />

Ufergehölzen, aber auch von Gehölzen trockenerer Standorte, etwa Spitz- und Feld-<br />

Ahorn oder Robinie, dicht bewachsen. Eine nennenswerte Gras- und Krautschicht,<br />

zumal eine ufertypische, ist nicht ausgebildet und es fehlt die semiaquatische Zone.<br />

Auf einem verfüllten Altarm der <strong>Regnitz</strong> östlich des Planungsgebiets befindet sich<br />

eine bereits erfasste Fläche nach Art. 13d (1) BayNatSchG mit Sandmagerrasen.<br />

Teile der Biotopflächen wurden im Rahmen der Stadtbiotopkartierung 1998 erfasst<br />

(Biotope Nr. 4, 17, 18). Auch die Gehölzbestände an beiden Ufern des linken <strong>Regnitz</strong>arms<br />

und des Main-Donau-Kanals sind Gegenstand der Stadtbiotopkartierung. Die<br />

gehölzdominierten Biotope sind nach Art. 13e BayNatSchG geschützt. Bei den Biotopen<br />

Nr. 4 und Nr. 18 handelt es sich um geplante Landschaftsbestandteile gemäß<br />

Art. 12 BayNatSchG.<br />

An FFH-Gebieten (europäisches Netz Natura 2000) finden sich in ca. 1 km südlicher<br />

Entfernung, getrennt durch Siedlungsbereiche des Stadtteils Gaustadt, die Wiesen im<br />

Bereich Alter Berg und Altenburg, sowie in ca. 2-3 km nördlicher Entfernung die<br />

<strong>Regnitz</strong>-Altwässer mit den daran anschließenden Maintal-Hängen.<br />

26


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Weitere Schutzgebiete oder Schutzobjekte sind im Planungsgebiet und dessen Umgebung<br />

nicht vorhanden.<br />

Die Stadt Bamberg, damit auch die <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> und das Plangebiet, liegen in der<br />

„SandAchse Franken“, dem größten bayerischen Naturschutzprojekt. Projektpartner<br />

sind Verbände, Landkreise und Städte, darunter auch die Stadt Bamberg. Ziel ist die<br />

Erhaltung und Pflege der im Bereich der <strong>Regnitz</strong> und ihrer Zubringer typischen Sandlebensräume<br />

sowie deren flächenmäßige Erweiterung durch Neuanlagen.<br />

Sämtliche Biotopflächen innerhalb des Geltungsbereichs und in dessen Umgebung<br />

wurden im Zuge der Bestandserhebung nachkartiert („Bestand Biotop- und Nutzungstypen“).<br />

Dabei wurde auch ein weiteres Biotop nach Art. 13d (1) BayNatSchG kartiert,<br />

welches in der Stadtbiotopkartierung nicht erfasst ist. Für die Nachkartierung wurde<br />

der Kartierschlüssel der Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern (Entwurf 3/2006)<br />

sowie der Art. 13d (1) Bestimmungsschlüssel (1. Fassung 3/2006) verwendet.<br />

Tiergruppen wurden im Rahmen der Nachkartierung nicht erhoben. Im Rahmen der<br />

Stadtbiotopkartierung (zugleich als Beitrag zur Artenschutzkartierung) wurden Wildbienen<br />

und Heuschrecken erfasst. Die Ergebnisse einer faunistischen Potentialabschätzung<br />

für das Plangebiet sind dem Umweltbericht (Abschnitt III. Kap. 3) zu entnehmen.<br />

Der Plan „Bestand Biotop- und Nutzungstypen“ zeigt die räumliche Anordnung des<br />

Biotopbestandes im Geltungsbereich und in dessen Umgebung. Die Zuordnung der<br />

Biotoptypen erfolgte gemäß Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern (Entwurf<br />

3/2006) sowie Art. 13d(1)-Bestimmungsschlüssel (1. Fassung 3/2006).<br />

Eine Bewertung des Bestandes an Biotop- und Nutzungstypen wurde anhand des<br />

Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (Ergänzte Fassung 2003)<br />

durchgeführt und ist im Plan „Bewertung Biotop- und Nutzungstypen“ dokumentiert.<br />

Die vorhandenen Biotoptypen, die zugeordneten Wertstufen und eine Zustandsbewertung<br />

sind dem Bestandskapitel des Umweltberichtes zu entnehmen (Abschnitt III,<br />

Tab. 7).<br />

Für den Baumbestand wurden bereits vorhandene Bestandsdaten übernommen und<br />

durch ergänzende Begehungen vervollständigt. Erfasst wurden die im Rahmen der<br />

Baumschutzverordnung der Stadt Bamberg vom 27.05.1993 geschützten Bäume und<br />

mehrstämmigen Bäume mit Stammumfang > 60 cm (Baumbestandsliste Anhang 5).<br />

3.14 Orts- und Landschaftsbild<br />

Von den der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> gegenüberliegenden Uferbereichen aus, bietet sich ein<br />

einheitliches Bild, dass durch die meist steilen und durchgehend mit Gehölzen bestandenen<br />

Uferzonen geprägt wird. Sie schirmen den Blick auf das Innere der <strong>Insel</strong><br />

ab.<br />

Dort ist das Landschaftsbild sehr uneinheitlich. Die <strong>Insel</strong>spitze im Westen weist offene<br />

Grünflächen und ein erhöht platziertes Gebäude der DLRG auf, daran schließt im<br />

Osten das Kleingartenareal „Schwarze Brücke“ an, gefolgt von dem wildnishaften,<br />

kleinteiligen Mosaik der oben erwähnten Biotope, den dicht gestellten Bauwerken des<br />

Fabrikareals und davon östlich und nördlich, den größeren Gehölz- und Sandmagerrasenbeständen.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 27


3.15 Erholung / Kultur und Sachgüter<br />

Nur der westlichste Teil der <strong>Insel</strong> wird derzeit für die Erholung in Anspruch genommen.<br />

So wird der südliche Abschnitt der <strong>Insel</strong>spitze von einem Motorbootclub genutzt,<br />

und das Kleingartenareal dient vielen Nutzern zur Freizeitgestaltung.<br />

An Kultur- und Sachgütern sind die denkmalgeschützten Gebäude der ERBA-Werkes<br />

zu nennen sowie, östlich der Zufahrt zum Werksgelände, eine eindrucksvolle, aufgelassene<br />

Parkanlage mit einem gut erhaltenen Altbaumbestand und einer Brunnenanlage<br />

aus Sandstein. In einigen Flächen des Betriebsgeländes findet sich noch gut erhaltenes<br />

Granitpflaster.<br />

28


4 STÄDTEBAULICHE PLANUNGSZIELE<br />

I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Die wichtigsten Rahmenbedingungen für eine zukünftige Neubebauung des ERBA-<br />

Geländes ergeben sich aus der historischen Industrienutzung und der denkmalgeschützten<br />

Bebauung, der <strong>Insel</strong>lage zwischen <strong>Regnitz</strong> und Main-Donau-Kanal und der<br />

Nähe zur Innenstadt, die den Status eines Welterbes genießt. Aus diesen Rahmenbedingungen<br />

sind die städtebaulichen Ziele abgeleitet, die für das gesamte Projekt<br />

von übergeordneter Bedeutung sind:<br />

Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ehemals industriell genutzten<br />

Fläche: Zur Realisierung der Landesgartenschau 2012 und zur nachhaltigen<br />

Reaktivierung der innenstadtnahen Konversionsfläche soll die Fläche einer<br />

umfangreichen Neuordnung unterzogen werden.<br />

Herstellen eines Bezugs zur ehemaligen Industrie-Nutzung: Ein Teil der<br />

Denkmale sollen als Zeugnisse der früheren Nutzung in ein städtebauliches, wirtschaftlich<br />

tragfähiges Gesamtkonzept einbezogen werden und eine adäquate<br />

Nachnutzung erhalten.<br />

Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes: Die hervorragende Lage soll<br />

zur Realisierung eines attraktiven Wohnungsangebotes mit hoher landschaftlicher<br />

Qualität genutzt werden.<br />

Entwicklung eines urbanen Platzbereichs inmitten des neuen Universitätsstandortes:<br />

An zentraler Stelle nahe der Erba-Brücke soll durch ergänzende<br />

Neubauten ein urbaner Platzbereich entstehen, der durch die denkmalgeschützte<br />

Bestandsbebauung (Spinnereihochbau, Schlichterei) eine besondere städtebauliche<br />

Qualität erhält, und durch die Ansiedlung ergänzender Nutzungen (Läden,<br />

Gastronomie usw.) zu einem lebendiger Campus des geplanten Universitätsstandortes<br />

beiträgt.<br />

Ausnutzung der Lagegunst für viele Nutzer: Um die hohe Lagequalität einer<br />

größeren Zahl von Nutzern zugute kommen zu lassen, soll das Wohnungsangebot<br />

im Wesentlichen moderne Geschosswohnungsbauten umfassen<br />

Berücksichtigung der landschaftsräumlichen Lage: Durch offene Baustrukturen<br />

(Sichtbeziehungen), architektonische Sonderformen (Überbauung von Wasserflächen)<br />

und die Anlage neuer Grünflächen soll die landschaftsräumliche Lage<br />

zwischen <strong>Regnitz</strong>arm und zukünftigem Nordpark für die Attraktivität des Baugebietes<br />

ausgenutzt werden.<br />

Adressenbildung: Ein markantes städtebauliches und landschaftsplanerisches<br />

Gesamtkonzept und die Integration denkmalgeschützter Gebäude sollen zu einer<br />

Adressenbildung beitragen.<br />

Berücksichtigung des Weltkulturerbes: Die Neubebauung des ERBA-Geländes<br />

muss aufgrund seiner innenstadtnahen Lage sowohl in der Bebauung als auch in<br />

der Nutzung den Status von Bamberg als Weltkulturerbe berücksichtigen.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 29


30<br />

Verkehrsberuhigung / Vermeidung von Belastungen für umgebende Wohngebiete:<br />

Die Erschließung des Gebietes soll ausschließlich über die ERBA-<br />

Brücke erfolgen. Die neuen Erschließungsstraßen sollen teilweise verkehrsberuhigt<br />

ausgebildet werden und so die Attraktivität des Wohngebietes unterstützen.<br />

Landesgartenschau 2012: Große Teile des ERBA-Geländes werden für die Landesgartenschau<br />

2012 als Interimsnutzung zur Verfügung gestellt. Eine räumliche<br />

und inhaltliche Vernetzung auch im Hinblick auf die langfristige Nutzung ( Wohngebiet,<br />

Nordpark) wird angestrebt.


5 STÄDTEBAULICHES KONZEPT<br />

5.1 Alternative Vorkonzepte<br />

Abb. 13: Vorkonzept A<br />

Abb. 14: Vorkonzept B<br />

Abb. 15: Vorkonzept C<br />

I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Vorkonzept A: Eine mehrgeschossige Wohnbebauung<br />

gruppiert sich um einen großzügigen,<br />

zentralen Wohnpark und öffnet sich in<br />

Form von wellenartig angeordneten Terrassenhäusern<br />

zur <strong>Regnitz</strong> hin. Ein direkter Wasserbezug<br />

wird durch eine teilweise Überbauung<br />

der Wasserfläche und durch die Reaktivierung<br />

des <strong>Regnitz</strong>-Altarmes erreicht, über<br />

den das Wasser als Gestaltungselement in<br />

das Gebiet integriert wird. Im östlichen Teilbereich<br />

des Gebietes wird ein städtischer Platz<br />

formuliert, der durch denkmalgeschützte Bestandsgebäude<br />

und ergänzende Neubauten<br />

gefasst wird und sich durch einen “Stadtbalkon“<br />

zum Wasser hin öffnet. Die Erschließung<br />

erfolgt über eine neue Ringstraße, die über die<br />

ERBA-Brücke an das städtische Straßennetz<br />

angeschlossen wird.<br />

Vorkonzept B: Das ebenfalls durch eine Ringstraße<br />

erschlossene Wohngebiet wird durch<br />

eine achsiale, auf den linken <strong>Regnitz</strong>arm ausgerichtete<br />

Bebauungsstruktur geprägt. Geschosswohnungsbauten<br />

mit unterschiedlichen<br />

Kubaturen orientieren sich entlang mehrerer<br />

Grünachsen, über die eine Sichtbeziehung<br />

und ein Zugang zum Wasser besteht. Den<br />

Eingangsbereich des Gebietes bildet der städtische<br />

Platz im Anschluss an den Spinnereihochbau.<br />

Vorkonzept C: Mehrgeschossige Einzelbaukörper<br />

orientieren sich entlang einer Ringerschließung,<br />

über die das Gebiet an das städtische<br />

Straßennetz angeschlossen wird. Gegliedert<br />

wird die aufgelockerte Bebauungsstruktur<br />

durch eine zentrale Grünachse, die eine Verbindung<br />

zwischen dem <strong>Regnitz</strong>-Park im Norden<br />

und der Uferbebauung herstellt. Den östlichen<br />

Abschluss des Gebietes bildet wie in den<br />

anderen Konzepten der Stadtplatz, der durch<br />

Bestandsgebäude und Neubebauung gefasst<br />

wird und sich zum Wasser hin öffnet.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 31


5.2 Städtebauliches Konzept<br />

Das Vorkonzept A bildet als Vorzugsvariante die Grundlage für das städtebauliche<br />

Konzept, für das folgende Kriterien hervorzuheben sind:<br />

32<br />

Ein besonderes Merkmal des städtebaulichen Konzeptes stellt die wellenartig<br />

angeordnete Uferbebauung dar. Die besondere Qualität dieser vier- bis fünfgeschossigen<br />

Wohngebäude besteht in dem direkten Wasserbezug, der durch eine<br />

partielle Überbauung der Wasserfläche, einen eigenen Zugang zur <strong>Regnitz</strong> sowie<br />

einen uferbegleitenden Weg gewährleistet wird. Durch eine entsprechende Kubatur,<br />

die Anordnung der Baukörper mit der Schmalseite zum Ufer und die Freihaltung<br />

der Flächen zwischen den Baukörpern wird auch den Gebäuden in der zweiten<br />

Reihe ein Durchblick zum Wasser ermöglicht.<br />

Mit der Herstellung einer attraktiven Platzfläche, der Bildung neuer Raumkanten<br />

im Nordosten und Nordwesten sowie der Aufwertung des denkmalgeschützten<br />

Spinnereihochbaus und der Schlichterei entsteht ein hochwertiger urbaner Platzbereich,<br />

um den zentrale Nutzungen, wie die Otto-Friedrich-Universität Bamberg<br />

(Campus) entstehen sollen.<br />

Mit dem Spinnereihochbau, der Schlichterei, dem Wasserkraftwerk, dem Batteurgebäude,<br />

dem Kesselhaus, dem Schornstein, dem Direktionsgebäude, dem<br />

Beamtenwohnhaus und dem Baumwollmagazin sowie dem Wasserturm und dem<br />

angrenzenden Kesselhaus wird eine großer Teil der denkmalgeschützten Bebauung<br />

als Zeugnis der industriellen Nutzung in das städtebauliche Konzept integriert.<br />

Durch den zentralen Wohnpark, der als gliederndes Element den urbanen Stadtplatz<br />

mit dem hochwertigen Wohnbereich verbindet und der über zwei Grünachsen<br />

mit den Grünflächen im Nordosten sowie dem linken <strong>Regnitz</strong>arm im Südwesten<br />

verbunden ist, erhält das Wohngebiet eine besondere Qualität.<br />

Ein Wasserbezug soll neben einer speziellen Bebauungsstruktur durch eine teilweise<br />

Öffnung des <strong>Regnitz</strong>-Altarmes und eine Verbindung zwischen dem Altarm<br />

und dem nordwestlichen <strong>Regnitz</strong>-Abschnitt durch einen „Fischpass“ entlang des<br />

Baugebietes erreicht werden.<br />

Die Verkehrserschließung ist auf das notwendige Maß reduziert. Unterschiedliche<br />

Straßenhierarchien (verkehrsberuhigter Bereich; Tempo 30) ermöglichen ein vom<br />

Verkehr weitgehend ungestörtes Wohnen. Punktuelle Aufweitungen des Straßenraums<br />

ermöglichen eine stufenweise Entwicklung von Bauabschnitten.


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Durch die Anlage neuer Fußwege entlang des Ufers und innerhalb der Grünflächen<br />

sowie neuen Verbindungen in Richtung Maria-Ward-Straße, des zukünftigen<br />

Nordparks und der nordwestlich angrenzenden Kleingartenflächen wird die<br />

gesamte <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> attraktiv für Fußgänger erschlossen.<br />

Insgesamt entsteht auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> auf der Grundlage des vorliegenden<br />

städtebaulichen Konzeptes ein hochwertiges Wohngebiet, das aufgrund seiner<br />

hervorragenden Lage, seines direkten Wasserbezuges und seiner starken Durchgrünung<br />

eine hohe Attraktivität aufweist.<br />

Abb. 16: Städtebauliches Konzept - Wohngebäude am Wasser (Ausschnitt)<br />

planungsgruppe 4, Berlin 33


Abb. 17: Städtebauliches Konzept - ERBA-Platz (Ausschnitt)<br />

Abb. 18: Städtebauliches Konzept – Wohnpark (Ausschnitt)<br />

34


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

6 FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES<br />

6.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

Art der baulichen Nutzung<br />

Am Eingangsbereich des Plangebietes wird die im Umfeld des Spinnereihochbaus<br />

befindliche Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung ’Universität’ (SO UNI)<br />

festgesetzt, um diesen Standort für die Erweiterung der Otto-Friedrich-Universität<br />

Bamberg zu sichern.<br />

Als zulässige Arten der Nutzung werden überwiegend Anlagen und Einrichtungen<br />

festgesetzt, die mit der Universität in direktem Zusammenhang stehen, wie die Institute<br />

der Universität, die dazu gehörigen Büro- und Verwaltungsnutzungen, Hörsäle,<br />

Mensen usw., aber auch Wohnungen für Studenten, Lehrpersonal usw. der Universität.<br />

Weiterhin werden folgende Nutzungen zugelassen:<br />

- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,<br />

- Einzelhandelsbetriebe mit jeweils maximal 500 m² Verkaufsfläche und einer Geschossfläche<br />

von zusammen maximal 1.200 m²,<br />

- Schank- und Speisewirtschaften,<br />

- ein Beherbergungsbetrieb mit maximal 120 Betten sowie<br />

- als Ausnahmen sonstige nicht störende Gewerbebetriebe.<br />

Mit diesen Festsetzungen wird ein planerisch sinnvolles Ergänzungsangebot sowohl<br />

für die Universität (z.B. Gästehaus für Besucher, Druckerei, Kopierladen) als auch die<br />

Wohngebiete im Umfeld (Stichwort Nahversorgung) und eine lebendige Nutzungsmischung<br />

um den ERBA-Platz (lebendiger Campus) ermöglicht. Insgesamt kann auch<br />

zu einer adäquaten Nachnutzung der vorhandenen denkmalgeschützten Bebauung<br />

beigetragen werden.<br />

Die Schaffung von Unterkünften für Gastprofessoren sowie Eltern von Studenten<br />

kann zu Synergieeffekten führen.<br />

Durch die Beschränkung der Fläche bzw. Größe der aufgelisteten Nutzungen wird<br />

gewährleistet, dass sie sich der Hauptnutzung unterordnen.<br />

Mit der Begrenzung der Verkaufsfläche pro Einzelhandelsbetrieb sowie der Geschossfläche<br />

insgesamt wird gewährleistet, dass keine großen Nahversorger innerhalb<br />

des Sondergebietes angesiedelt werden können und die Grenze zur Großflächigkeit<br />

eingehalten wird.<br />

Negative Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen sind nicht zu erwarten. Grundsätzlich<br />

ist die Geschossfläche für das Baugebiet A durch Festsetzung im B-Plan begrenzt.<br />

Auch die Nutzung Beherbergungsbetrieb würde sonstige SO-Nutzungen mit<br />

entsprechendem Stellplatzbedarf ersetzten.<br />

Östlich der Planstraß3 1 sowie nordwestlich der Planstraße 2 wird Mischgebiet (MI)<br />

ausgewiesen. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben,<br />

die das Wohnen nicht wesentlich stören. Mit dieser Festsetzung soll ebenfalls<br />

eine Mischung aus Universitäts- und gewerblichen Nutzungen ermöglicht werden,<br />

andererseits aber auch ein Übergang von dem Sondergebiet zu dem geplanten<br />

Wohngebiet im nordwestlichen Teil des Geltungsbereichs geschaffen werden. Zur<br />

planungsgruppe 4, Berlin 37


Gewährleistung eines hochwertigen Gebietscharakters und zur Schaffung einer attraktiven<br />

Platzsituation werden Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten<br />

generell ausgeschlossen.<br />

Im Nordwesten des Plangebietes wird Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, um<br />

das Gebiet entsprechend den Planungszielen zu entwickeln. Aus Gründen des angestrebten<br />

Gebietscharakters als hochwertiger Wohnstandort werden die im Allgemeinen<br />

Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Nutzungen – Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen,<br />

Gartenbaubetriebe und Tankstellen - generell ausgeschlossen.<br />

Bei Ausschöpfung der festgesetzten Nutzungsmaße lassen sich in den Sonder-,<br />

Misch- und Wohngebieten im Geltungsbereich insgesamt ca. 406 Wohneinheiten realisieren.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass der dadurch<br />

entstehende Bedarf an Kita-, Hort- und Schulplätzen durch vorhandene Einrichtungen<br />

im Umfeld des Plangebietes abgedeckt werden kann (vgl. Kapitel 15.4). Durch die ca.<br />

330 Wohneinheiten im Studentenwohnheim wird kein nennenswerter Bedarf an sozialer<br />

Infrastruktur entstehen.<br />

Maß der baulichen Nutzung<br />

Die Planungsziele der Stadt Bamberg sehen vor, im Wesentlichen den ehemaligen<br />

ERBA-Gewerbebereich baulich zu nutzen und große Teile der Halbinsel als öffentlichen<br />

Grünraum (Landesgartenschau / Wohnpark) zu entwickeln.<br />

Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sollen das von der Stadt Bamberg<br />

gewünschte städtebauliche Konzept (s.a. Masterplan, Kapitel 5) absichern.<br />

Das allgemeine Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gerade für innerstädtische<br />

Standorte erfordern eine bauliche Verdichtung. So kann die Zahl der Verkehrsbewegungen<br />

minimiert und eine Zersiedelung an der Peripherie vermeiden werden.<br />

Negative Auswirkungen der hohen baulichen Verdichtung treten nur in geringem Umfang<br />

auf. Die Überschreitung des Nutzungsmaßes wird durch folgenden Umstände<br />

und Maßnahmen ausgeglichen:<br />

die Umstrukturierung einer überwiegend versiegelten innerstädtischen Konversionsfläche<br />

zu einem qualitativ hochwertigen Wohn-, Mischgebiet und Universitätsstandort<br />

mit hohem Grün- und Freiflächenanteil,<br />

die Festsetzung von öffentlichen Parkanlagen und die Sicherung von Vegetationsflächen<br />

auf den privaten Grundstücken durch die Festsetzung von Bepflanzungen<br />

auf den Grundstücksfreiflächen, über Tiefgaragenflächen, welche<br />

mikroklimatische Effekte (Luftbefeuchtung, Kaltluftbildung) sowie eine<br />

Staubbindung gewährleisten.<br />

In einem Teil der Baugebiete wird ermöglicht, die zulässige Grundfläche durch die<br />

Flächen von Tiefgaragen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie sonstige Nebenanlagen<br />

um mehr als 50 % zu überschreiten. Die Obergrenze gemäß § 19 Abs. 4<br />

Satz 2 BauNVO wird jedoch eingehalten. Eine Ausnahme bilden die Baugebiete A<br />

und D1 bis D3. Hier wird eine Überschreitungsmöglichkeit festgesetzt, die einer<br />

38


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Grundflächenzahl von ca. 0,95 (Baugebiet A) bzw. von ca. 0,8 bis 0,85 (Baugebiete<br />

D1 bis D3) entspricht.<br />

Baugebiet östlich der Planstraße 1a<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird in den durch Gebäudebestand (Direktorengebäude,<br />

Baumwollmagazin, Beamtenwohnhaus) geprägten Baugebieten B und C<br />

durch die Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ) sowie die maximal zulässige<br />

Zahl der Vollgeschosse fixiert. Im Baugebiet B1 wird eine GRZ 0,4 / GFZ 1,2; im<br />

Baugebiet B2 eine GRZ 0,3 / GFZ 0,7 und im Baugebiet C eine GRZ 0,25 / GFZ von<br />

0,6 festgesetzt.<br />

Der ERBA-Park (historischer Garten) wurde dem Bereich Landesgartenschau zugeordnet.<br />

Zentralbereich SO UNI / MI-Gebiet<br />

Die vorhandenen, denkmalgeschützten Gebäudegruppen – Spinnereihochbau und<br />

Schlichterei – wird durch ergänzende Neubauten, die mit Baulinien und Gebäudehöhen<br />

sich dem Bestand anpassen, erweitert. Dadurch soll ein kompakter Uni-Bereich<br />

mit zentralem Platz definiert werden. Um dieses Ziel für den zentralen Bereich umsetzten<br />

zu können ist eine entsprechend hohe Dichte durch die vorgenannten städtebaulichen<br />

Gründe erforderlich.<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der zulässigen Grund-<br />

und Geschossfläche (GR und GF) in Kombination mit der Zahl der Vollgeschosse<br />

definiert. Dies dient zusammen mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen<br />

der Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes hinsichtlich der Anordnung<br />

der Bebauung und der Platzraumbildung.<br />

Zur Sicherung besonders stadtbildprägender Gebäude und markanter Gebäudesituationen<br />

(Identifikations- / Merkpunkte) erfolgt in den Baugebieten A und F2 mit denkmalgeschütztem<br />

Gebäudebestand eine enge Festsetzung der überbaubaren Flächen<br />

(Baukörperausweisung).<br />

Für die Baugebiete A, F1, F2 und I werden GR- und GF-Werte festgesetzt die folgenden<br />

GRZ / GFZ Werten entsprechen:<br />

- GRZ ca. 0,35 bis zu 0,6 in den Mischgebieten F1, F2 und I,<br />

- GRZ ca. 0,65 in dem Sondergebiet A.<br />

- GFZ ca. 1,2 in dem Mischgebiet F2,<br />

- GFZ ca. 2,0 in den Mischgebiete F1 und I,<br />

- GFZ ca. 3,2 in dem Sondergebiet A.<br />

Damit wird die in § 17 BauNVO genannte Obergrenze für die GFZ (SO = 2,4) im Baugebiet<br />

A überschritten.<br />

Entsprechend den Planungszielen soll das Areal zur nachhaltigen Reaktivierung einer<br />

innenstadtnahen Konversionsfläche einer umfangreichen Neuordnung unterzogen<br />

werden. Hierbei werden ein Teil der Denkmale als Zeugnisse der früheren Nutzung in<br />

ein städtebauliches, wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept einbezogen.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 39


Die Sicherung bzw. Reaktivierung einzelner denkmalgeschützter - ehemals gewerblich<br />

genutzter - Bestandsgebäude ist wichtiges Planungsziel. Durch die Freihaltung<br />

einer großzügigen Platzfläche im Innenbereich des Blocks, die vorgesehenen Abstände<br />

zu den angrenzenden Gebäuden sowie die im Norden und Osten angrenzenden<br />

öffentlichen Grünräume finden die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

Berücksichtigung.<br />

Durch entsprechende Maßnahmen (siehe Umweltbericht) sind nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Umwelt ausgeglichen. Der dem Ensemble zugehörige ERBA-Park (historischer<br />

Garten) wird erhalten und dem Landesgartenschaugelände zugeordnet. Der<br />

gesamte SO UNI Bereich ist im Bestand versiegelt.<br />

Die Bedürfnisse des Verkehrs sind berücksichtigt (s.a. Verkehrsgutachten, GRI, Anhang<br />

2).<br />

Durch die Festsetzung SO UNI sind öffentliche Belange im besonderen Maße mit berücksichtigt.<br />

Wohngebiet westlich der Planstraße 2<br />

Wesentliches Planungsziel der Stadt Bamberg ist die starke Vernetzung der Grünbereiche<br />

Nordpark und linker <strong>Regnitz</strong>arm. Die Vielzahl differenzierter Freiräume im<br />

Wohnbereich<br />

- nördlich hereinreichende Grünbereich Fischtreppe<br />

- zentraler innerer Wohnpark<br />

- 6 differenzierte Grünbereiche am <strong>Regnitz</strong>arm<br />

- diagonal Verlaufende Grünzüge<br />

wurden als öffentliche Grünflächen festgesetzt um eine weitgehende öffentliche Zugänglichkeit<br />

zu sichern. Daraus entsteht eine rechnerische Verdichtung auf den<br />

verbleibenden Baugrundstücken die aufgrund der vorgenannten städtebaulichen<br />

Gründen zu einer Überschreitung der Regeldichten GRZ (WA = 0,4) und GFZ (WA =<br />

1,2) führt:<br />

- GRZ ca. 0,3 bis zu 0,4 in den Wohngebieten E, G, H1 bis H2,<br />

- GRZ ca. 0,45 bis zu 0,6 in den Wohngebieten D1 bis D3,<br />

- GFZ ca. 1,3 bis zu 1,7 in den Wohngebieten E, H1 bis H2.<br />

- GFZ ca. 1,9 bis zu 2,6 in den Wohngebieten D1 bis D3 sowie G.<br />

Werden die für das städtebauliche Bild relevanten Baugebiete und die direkt angrenzenden<br />

Grünflächen herangezogen, ergibt sich für den Neubaubereich der WA- und<br />

MI-Flächen 5 ein Maß der baulichen Nutzung von GRZ = 0,21 und GFZ = 0,88. Damit<br />

werden durch die bauliche Dichte unter Hinzuziehung der festgesetzten öffentlichen<br />

Grünflächen die gem. BauNVO vorgesehenen Höchstwerte nicht überschritten.<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der zulässigen Grund-<br />

und Geschossfläche (GR und GF) in Kombination mit der Zahl der Vollgeschosse<br />

definiert. Dies dient zusammen mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücks-<br />

5 Baugebiete D1-3, E, F1-2, G, H1-2, I<br />

40


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

flächen der Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes und der Sicherung der öffentlichen<br />

Grünräume.<br />

Durch die starke Durchgrünung des Wohngebietes mit seinen offenen, aufgelockerten<br />

Bebauungsstrukturen wird den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse hervorragend<br />

Rechnung getragen. Das städtebauliche Konzept berücksichtigt die Grünachsen<br />

der Landesgartenschau 2012 und ist gekennzeichnet durch einen hohen Anteil<br />

an Grün- und Freiflächen. Hierdurch erfolgt eine Verringerung der Versiegelung gegenüber<br />

dem Bestand.<br />

Die Bedürfnisse des Verkehrs sind berücksichtigt (s.a. Verkehrsgutachten, GRI, Anhang<br />

2).<br />

Durch die Berücksichtigung der vorgenannten Planungsziele der Stadt wird den öffentlichen<br />

Belangen Rechnung getragen.<br />

Höhe der baulichen Anlagen<br />

Die Höhe der baulichen Anlagen wird i.d.R. durch die Festsetzung der zulässigen Zahl<br />

der Vollgeschosse in Kombination mit der maximal zulässigen Traufhöhe bzw. Gebäudeoberkante<br />

(OK) in Metern über der mittleren Höhe der angrenzenden Verkehrsfläche<br />

geregelt, die innerhalb der Werk- und Detailplanung der Erschließungsplanung<br />

bestimmt werden.<br />

Für die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude genügt die Festsetzung der jeweils<br />

vorhandenen Zahl der Vollgeschosse. Aufgrund der unterschiedlichen Geschosshöhen<br />

von Alt- und Neubauten reicht im Baugebiet A für die Neubauten, die im unmittelbaren<br />

Umfeld der Denkmale entstehen, die Festsetzung von Geschosszahlen zur<br />

eindeutigen Definition der zulässigen Gebäudehöhen nicht aus. Hier wird als maximal<br />

zulässige Gebäudehöhe / -oberkante 20,50 m festgesetzt, womit die Neubauten die<br />

Traufhöhe des Spinnereihochbaus nicht überschreiten und sich baulich diesem<br />

Denkmal unterordnen. Die Höhe des bestehenden 2-geschossigen Ziegelkopfbaus<br />

am nördlichen Rand des Spinnereihochbaus von rund 11,0 m bis zur Oberkante der<br />

Attika dient als Höhenbezug für das westlich angrenzende Baufenster für einen Zwischenbau.<br />

Während in den Bestandsbaugebieten B und C entsprechend der dort vorhandenen<br />

Bebauung zwei bis drei Vollgeschosse festgesetzt werden, werden in den Neubaugebieten<br />

im nördlichen Teil des Plangebietes überwiegend fünf Vollgeschosse festgesetzt.<br />

In den Baugebieten D1 bis D3 wird durch eine Abstaffelung der Gebäudehöhe von<br />

fünf auf vier Vollgeschosse ein adäquates Pendant zu der Bebauung auf der Südseite<br />

des linken <strong>Regnitz</strong>arms geschaffen.<br />

Damit durch die teilweise über dem Wasser zu errichtenden Gebäude in den Baugebieten<br />

D1 bis D3 der Bootsverkehr auf dem linken <strong>Regnitz</strong>arm nicht behindert wird und<br />

freie Durchblicke ermöglicht werden, wird für die Unterkante der betreffenden Gebäudeteile<br />

eine Mindesthöhe von 8 m über dem mittleren Wasserpegel festgesetzt.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 41


Abb. 19: Schemaquerschnitt Uferbebauung am Beispiel des Gebäudes im Baugebiet D2<br />

Im Baugebiet A sind technische Aufbauten (z.B. Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte)<br />

bis zu einer Höhe von 2,5 m ausnahmsweise zulässig. Grundlage für<br />

eine Zulässigkeit ist die Zustimmung des zuständigen Amtes für Denkmalpflege. Für<br />

die Wohn- und Mischgebiete wird eine Zulässigkeit von technischen Aufbauten (z.B.<br />

Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte) bis zu einer Höhe von 1,5 m aufgenommen.<br />

Dadurch wird den technisch erforderlichen Dachaufbauten Rechnung getragen.<br />

6.2 Die Bauweise und sonstige Nutzung der Grundstücke<br />

Für das Baugebiet A wird eine geschlossene Bauweise festgesetzt, um hier innerhalb<br />

der überbaubaren Grundstücksfläche einen Anbau an vorhandene Baukörper zu ermöglichen<br />

und die Herstellung geschlossener Raumkanten zu gewährleisten.<br />

Im übrigen Plangebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt. Auf diese Weise soll<br />

eine transparente und durchgrünte Bebauungsstruktur im Sinne der Planungsziele<br />

gewährleistet werden, ohne die Flexibilität in der Ausformung der einzelnen Baukörper<br />

hinsichtlich ihrer Länge einzuschränken. Für die Baugebiete B1 und B2 wird keine<br />

Bauweise festgesetzt, da die mögliche Bebauung durch den denkmalgeschützten<br />

Gebäudebestand sowie die Baukörperausweisung ausreichend definiert ist.<br />

Mit der Festsetzung der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />

durch Baufenster (Baugrenzen) wird das Ziel verfolgt, Sichtbeziehungen zum Wasser<br />

und zu den Parkanlagen freizuhalten. Darüber hinaus sollen Mindestabstände zu den<br />

angrenzenden Grün- und Verkehrsflächen sichergestellt werden.<br />

Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt in den Neubaugebieten<br />

überwiegend durch eine Flächenausweisung, um einen Spielraum für die Anordnung<br />

der künftigen Gebäude zuzulassen.<br />

42


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Zur Sicherung einer städtebaulichen Rahmenordnung mit einer klaren Raumbildung<br />

im Bereich des MI Gebietes werden die Raumkanten im rückwärtigen Teil des ERBA<br />

Platzes durch Baulinien festgesetzt.<br />

In den Neubaugebieten D1 bis D3 wird dagegen zur Sicherung der wellenartige geschwungenen<br />

Uferbebauung zur Ermöglichung einer teilweisen Überbauung der<br />

Wasserflächen eine Baukörperausweisung vorgenommen, d.h. eine zeichnerische<br />

Festsetzung der zulässigen Grundflächen. Die Baukörperausweisung wird hier in<br />

mehreren Ebenen differenziert vorgenommen. Im Erdgeschoss, d.h. im I. Vollgeschoss,<br />

sind die Baugrenzen um 5 m von der Wasserfläche zurückgesetzt, um in diesem<br />

Bereich die Anlage eines uferbegleitenden Weges zu ermöglichen. Für das zweite<br />

bis fünfte Vollgeschoss werden die Baugrenzen über die Wasserfläche erweitert.<br />

In den bestandsgeprägten Baugebieten wird aus denkmalpflegerischen Gesichtpunkten<br />

die Anordnung der Gebäude stärker reglementiert. Hier wird eine Baufensterausweisung<br />

(Baugebiete B und C, Versorgungsfläche) bzw. zur Sicherung besonders<br />

stadtbildprägender Gebäude und markanter Gebäudesituationen eine Baukörperausweisung<br />

vorgenommen (Baugebiete A, F2).<br />

Im Baugebiet A wird eine Durchfahrt mit einer Breite von 12 m sowie einer Höhe von<br />

mindestens 6 m (Fläche a-b-c-d) festgesetzt. Hiermit soll einerseits eine weitere Zufahrtsmöglichkeit<br />

zum Platz gesichert werden, andererseits die Sichtbeziehung zum<br />

Wasserturm freigehalten und eine Durchgangsmöglichkeit (Torwirkung) vom Stadtplatz<br />

zu der zentralen Parkanlage im westlich anschließenden Wohngebiet gesichert<br />

werden. Eine Durchfahrt in einer Höhe von mindestens 3 m (Fläche e-f-g-h) ermöglicht<br />

eine Verbindung zur Fabrikgasse. Im Bereich des Spinnereihochbaus wird ein<br />

Durchgang (Fläche j-k-l-m) mit einer Mindesthöhe von 3 m festgesetzt, um vom Stadtplatz<br />

eine fußläufige Verbindung zur denkmalgeschützten Parkanlage zwischen Direktoren-<br />

und Beamtenwohnhaus ermöglichen.<br />

Um Störungen des Straßen- und Siedlungsbildes zu minimieren und gleichzeitig die<br />

angestrebte Anlage von Tiefgaragen zu unterstützen, werden Stellplätze, Tiefgaragen<br />

und sonstige Nebenanlagen in den Baugebieten nur innerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen und in dafür festgesetzten Flächen zugelassen. Ebenerdige Stellplätze<br />

sind nur innerhalb der dafür festgesetzten 2 Flächen zulässig (Bestandsgebäude<br />

Baumwollmagazin, Baugebiet B und Beamtenwohnhaus, Baugebiet C). Damit wird<br />

dem hohen gestalterischen Anspruch an die Vermeidung von sichtbaren Parkplatzflächen<br />

innerhalb des Gebietes Rechnung getragen.<br />

Zur ausreichenden Berücksichtigung des Hochwasserschutzes dürfen in den Baugebieten<br />

D1 – 3 Stützen und konstruktive Teile den Abflussbereich des Überschwemmungsgebietes<br />

des <strong>Regnitz</strong>armes nicht einschränken. Die Anordnung ist mit dem<br />

Wasserwirtschaftsamt Kronach abzustimmen.<br />

6.3 Verkehr<br />

Das Plangebiet ist an einem Punkt an das Hauptverkehrsstraßennetz angebunden<br />

(Knoten Gaustadter Hauptstraße / ERBA-Brücke). Zur Gewährleistung eines reibungslosen<br />

Verkehrsflusses ist in der Gaustadter Hauptstraße die Einrichtung einer<br />

Linksabbiegespur vorgesehen. Dies erfolgt unter Einbeziehung der Fläche einer be-<br />

planungsgruppe 4, Berlin 43


stehenden Bushaltestelle, die weiter nach Südwesten verlegt wird. Zur Lärmminderung<br />

wird ein spezieller Fahrbahnbelag festgesetzt. Daher wurde aus Gründen der<br />

Verkehrs- und Lärmbewältigung der Knotenpunkt in den Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

miteinbezogen worden.<br />

Abb. 20: Vorstudie Knotenpunkt Gaustadter Hauptst. / Pulvergasse / ERBA-Brücke (GRI,<br />

Stand: Juni 2009)<br />

Der in dem Gebiet entstehende Verkehr wird durch eine ringförmige Wohnstraße<br />

(Planstraße 3a, 3b) aufgenommen und über eine Sammelstraße entlang des Baugebiets<br />

A (Planstraßen 1a und 1b und 2) zur ERBA-Brücke geführt.<br />

Durch eine im Februar 2010 bekanntgegebene Änderung der Nutzerzahlen durch die<br />

Universität Bamberg verdoppelt sich die Anzahl der Beschäftigten am Standort<br />

<strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> und die Zahl der Studenten nimmt um ca. 150% zu. Nach Angaben der<br />

Universität nutzen ca. 50% der Beschäftigten und ca. 10% der Studenten den eigenen<br />

Pkw zur Fahrt zum Arbeitsplatz. Das im Jahr 2006 erarbeitete und in den Jahren<br />

2007, 2008 und 2009 fortgeschriebene Verkehrsgutachten wird deshalb erneut an die<br />

veränderten Flächen- und Nutzerzahlen angepasst (Stand Mai 2010, siehe Anhang<br />

2). Das Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr steigt dadurch gegenüber<br />

dem Stand des Verkehrsgutachtens vom Nov. 2009 um ca. 2 %. Dadurch ergeben<br />

sich keine wesentlichen Verschlechterungen der verkehrsbedingten Geräuschbelastung.<br />

6<br />

6 Im Mai 2010 wurden von der Universität Bamberg überarbeitete Zahlen der Sitzplatz- und<br />

Arbeitsplatzkapazitäten vorgelegt. Die Auslastung der einzelnen Veranstaltungsräume wird hier<br />

differenzierter betrachtet. Insgesamt ist die Auslastung bei gleichbleibenden Veranstaltungszahlen<br />

um ca. ein Viertel geringer als beim Stand vom Februar 2010. Dies führt auch im Verkehrsaufkommen<br />

zu einem Rückgang der für die Studierenden angenommenen Wege, insbesondere<br />

im Pkw- und Radverkehr. Insgesamt führt die veränderte Datenlage bei gleichbleibendem<br />

Modal Split für den Uni-Standort zu einem Rückgang des durch die Universitätsnutzungen<br />

induzierten Verkehrs um ca. 30%. In der Fortschreibung des Verkehrsgutachtens vom Juni<br />

44


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Die Abwicklung des MIV ist gesichert. Es wird davon ausgegangen, dass die Universität<br />

eine ausreichende Anzahl von Pkw-Stellplätzen zur Verfügung stellt. Stark<br />

zunehmen wird der Radverkehr. Dafür sind im Rahmen der Detailplanung der Erschließung<br />

sowie der Baugenehmigungen für die Hoch- und Tiefbauten entsprechende<br />

Vorkehrungen in den zuführenden Straßen und in der Zurverfügungstellung<br />

von Fahrradabstellanlagen in ausreichender Anzahl zu treffen.<br />

Die Erschließung für Fahrradnutzer erfolgt über 5 Anbindungen an das bestehende<br />

bzw. auszubauende Fahrradwegenetz:<br />

- ERBA-Brücke<br />

- Maria-Ward-Straße<br />

- Uferweg Main-Donau-Kanal<br />

- Schwarze Brücke<br />

- unterer Leinritt entlang des linken <strong>Regnitz</strong>sarmes<br />

Die sich aus der Erschließungskonzeption ergebenden Verkehrsflächen werden als<br />

Straßenverkehrsflächen (öffentlich) und als öffentliche Verkehrsflächen besonderer<br />

Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen. Für das gesamte Planungsgebiet<br />

ist entsprechend des städtebaulichen Konzeptes eine abgestufte flächenhafte<br />

Verkehrsberuhigung von Tempo 30 Zonen (Planstraßen 1a, 1b und 2) bis<br />

zum verkehrsberuhigten Bereich mit Schritttempo (Planstraße 3a, 3b) vorgesehen, um<br />

so dem angestrebten ruhigen Wohncharakter des Gebietes Rechnung zu tragen.<br />

Die Festsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrt vermeidet Verkehrskonflikte<br />

an beiden Ecken der Planstraße 1a / 1b. Weiterhin sind an den Flächen für Anpflanzungen<br />

„An“ Ein- und Ausfahrten ausgeschlossen um eine vollständige Begrünung<br />

dieser Flächen zu ermöglichen.<br />

Durch eine Aufweitung des Straßenraums am westlichen Ende von Planstraße 3a, 3b<br />

wird eine Wendemöglichkeit geschaffen, die die Funktionsfähigkeit des Erschließungssystems<br />

auch bei einer stufenweisen Entwicklung des Baugebietes gewährleistet,<br />

da der nördliche Teil der Planstraße 3a, 3b erst im Anschluss an die Landesgartenschau<br />

hergestellt und das Ringsystem geschlossen werden kann.<br />

2009 wurde mit der höheren Auslastung des Universitätsstandortes ein "worst case" – Szenario<br />

berechnet. Die für eine gesicherte Abwicklung des Verkehrs gegebenen Empfehlungen haben<br />

auch bei einer geringeren Auslastung des Universitätsstandortes weiterhin Bestand.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 45


Für das Planungsgebiet sind folgende Schemaquerschnitte vorgesehen, die aus der<br />

RASt 06 7 entwickelt wurden:<br />

Abb. 21: Schemaquerschnitt Planstraße 1a und 1b – Tempo 30 - Längsparken<br />

Abb. 22: Schemaquerschnitt Planstraße 2- Senkrechtparken<br />

7<br />

Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Anlage von<br />

Stadtstraßen RASt 06<br />

46


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Abb. 23: Schemaquerschnitt Planstraße 3a, 3b- verkehrsberuhigter<br />

Bereich - Längsparken wechselseitig<br />

Für die Planstraße 1a und 1b wurde ein Querschnitt von 13,9 m bzw. 15,6 m mit einer<br />

Fahrbahnbreite von 5,5 m und einem einseitigen Längsparkstreifen von 2,0 m Breite<br />

entwickelt. Ein zwischen 4 m und 5,1 m breiter, zwischen der Gebäudekante und dem<br />

Gehweg geführter Streifen soll darüber hinaus die Unterbringung notwendiger Erschließungsanlagen<br />

(z.B. Fahrradbügel) ermöglichen. In Planstraße 2 ist aufgrund der<br />

dort geplanten Senkrechtparkplätze ein Straßenquerschnitt von 19,2 m vorgesehen.<br />

Die Planstraße 3a, 3b erhält einen Querschnitt von 9,25 m mit einer für Fahrzeuge<br />

und Fußgänger gemeinsam zu nutzenden Mischverkehrsfläche von 5,5 m Breite sowie<br />

einem Längsparkstreifen.<br />

Im ersten Abschnitt der Planstraße 1a zwischen Spinnerei (Ziegelhochhaus) und Direktoriumsgebäude<br />

bzw. Beamtenwohnhaus wird der Gehweg entlang dem Studentenwohnheim<br />

im Ziegelhochhaus eine Breite von 3,9 m (inkl. möglicher Einbauten für<br />

Fahrradbügel) aufweisen. In der Planstraße 1b wird der Gehweg 5,1 m breit sein, da<br />

in diesem Bereich aufgrund der universitären Einrichtungen mit einem höheren Studentenaufkommen<br />

zu rechnen ist. Im Abschnitt der Planstraße 1a entlang der Südostseite<br />

an der Wohnbebauung (Beamtenwohnhaus und Direktoriumsgebäude) sind<br />

geschützte Bäume zu berücksichtigen, die Gehwegbreite wird dort 2,4 m betragen.<br />

Im Baugebiet A sind aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie einer möglichen Beeinträchtigung<br />

des Verkehrsflusses in den Eckbereichen der Planstraße 1a zu 1b die<br />

Einrichtung von Ein- und Ausfahrten nicht zulässig.<br />

Die öffentlichen Stellplätze im Straßenraum dienen der Versorgung des Plangebietes<br />

mit Besucherstellplätzen. Auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes<br />

/ Masterplans können im Straßenraum der Planstraßen 1a, 1b, 2 und 3 insgesamt<br />

ca. 80 bis 90 öffentliche Stellplätze realisiert werden.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 47


Im Bereich der Planstraßen 1a, 1b und 2 ist die Unterbringung von 40 Stellplätzen im<br />

öffentlichen Straßenraum möglich, im Bereich der Ringerschließung des Wohngebietes<br />

können weitere 30 bis 40 Besucherstellplätze untergebracht werden. Der Bedarf<br />

an 65 Besucherstellplätzen, der nach Stellplatzsatzung für die Bereiche D bis I notwendig<br />

ist, kann damit im öffentlichen Straßenraum befriedigt werden. Weitere Besucherstellplätze<br />

für Besucher der Universität und der gewerblichen Einrichtungen müssen<br />

in der Tiefgarage unter dem ERBA-Platz geschaffen werden.<br />

In einer Tiefgarage im Bereich des ERBA-Platzes können nach ersten Planungen auf<br />

zwei Ebenen ca. 477 Stellplätze realisiert werden, damit wäre die Stellplatzanforderung<br />

gemäß Stellplatzsatzung im Baugebiet A nicht gedeckt.<br />

Für private Stellplätze werden in den Baugebieten teilweise Flächen für Stellplätze<br />

und Tiefgaragen festgesetzt. Mit der Beschränkung auf die Anlage von Tiefgaragen in<br />

den Baugebieten A, D1, D2, D3 und F1 sollen größere Flächen von oberirdischen<br />

Stellplätzen und störenden Nebenanlagen freigehalten werden und so die Schaffung<br />

von Blickbeziehungen bzw. die Anlage von Platzflächen ermöglicht werden. Im Plangebiet<br />

ist - mit Ausnahme der Baugebiete B und C - eine überwiegende Unterbringung<br />

der erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen vorgesehen, um die Inanspruchnahme<br />

zusätzlicher Flächen für den ruhenden Verkehr zu minimieren.<br />

Aus diesen Gründen sind ebenerdige Stellplätze nur innerhalb der im Bebauungsplan<br />

festgesetzten Flächen zulässig. (§ 12 Abs. 6 BauNVO.<br />

Mit dem Ausschluss von oberirdischen Garagen, die nicht in Hauptgebäude integriert<br />

sind, soll der angestrebten Gebietscharakter eines hochwertigen, stark durchgrünten<br />

Wohngebietes mit Blickbeziehungen zum Wasser gesichert werden.<br />

Bei Wohnungsgrößen über 120 m 2 sind abweichend von der Satzung über die Beschränkung<br />

von Garagen und Stellplätzen der Stadt Bamberg (Stellplatzsatzung) vom<br />

20.06.1995, geändert durch Satzung vom 03.12.2001, i.V.m. der Verordnung über<br />

den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze<br />

(GaStellV) vom 30.11.1993 in den Baugebieten B, C, E, F1, F2, G, H1, H2 und I 1,5<br />

Stellplätze pro Wohnung zu errichten. Dies gilt um den erhöhten Stellplatzbedarf bei<br />

großen Wohnungen in Reihenhäusern, Town Houses und Stadtvillen innerhalb dieser<br />

Baugebiete zu decken.<br />

Im Baugebiet A wird zur Ermöglichung der Anlage eines urbanen Platzbereiches (ER-<br />

BA Platz), auf einem großen Teil der Fläche ein Geh- und Fahrrecht (Radfahrer) zugunsten<br />

der Allgemeinheit festgesetzt (Gr1), um zwischen den Baufenstern einen<br />

attraktiven Zugang zur Platzfläche sowie eine Verbindung zu den angrenzenden Baugebieten<br />

und Grünflächen zu ermöglichen. An der südlichen Grenze des Baugebiets<br />

A wird das Geh- und Fahrrecht bis an die <strong>Regnitz</strong> herangezogen (Industriegasse),<br />

um einen Zugang zum Wasser sicher zu stellen (Gr2). Für diese Flächen wird<br />

auch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für Erschließungsträger festgesetzt.<br />

Um eine Verbindung zwischen dem künftigen Unigelände und der öffentlichen Parkanlage<br />

zu sichern, wird innerhalb der Baugebiete F 1und F2 ein Gehrecht zugunsten<br />

der Allgemeinheit festgesetzt (Gr3).<br />

48


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Zur Herstellung einer durchgängigen öffentlichen Wegeverbindung entlang des linken<br />

<strong>Regnitz</strong>arms wird<br />

- an der Südwestgrenze der Baugebiete D1 bis D3 ein 3 m breiter Streifen als private<br />

Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Fußweg mit Gehrecht zugunsten<br />

der Allgemeinheit festgesetzt,<br />

- südlich entlang des Baugebietes B wasserseitig eine private Verkehrsfläche besonderer<br />

Zweckbestimmung Fußgängersteg mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit<br />

festgesetzt.<br />

Mit zwei als Fußweg bzw. Fuß- und Radweg festgesetzten Verkehrsflächen besonderer<br />

Zweckbestimmung wird eine Verbindung zwischen dem <strong>Regnitz</strong>ufer, dem internen<br />

Wohnpark und dem zukünftigen Nordpark gesichert.<br />

Zur Ergänzung des geplanten öffentlichen Wegesystems wird ausgehend von Planstraße<br />

1a an der nordöstlichen Ecke des Plangebietes eine Verkehrsfläche besonderer<br />

Zweckbestimmung Fuß- und Radweg sowie Notzufahrt (FRN) festgesetzt. Diese<br />

Fläche stellt eine Verbindung zur Maria-Ward-Straße her. Durch umlegbare Poller<br />

wird eine Nutzung durch den normalen Kfz-Verkehr verhindert, für Notfälle jedoch<br />

eine weitere Anbindung des Plangebietes, das nur über eine Straße erschlossen wird,<br />

an das Straßenverkehrsnetz gesichert. Die Notzufahrt muss bereits mit Inbetriebnahme<br />

des ersten Bauabschnittes gewährleistet und über vertragliche Vereinbarungen<br />

abgesichert werden. Weiterhin wird über diese Fläche zukünftig das frühere Schleusenwärterhäuschen<br />

auf FI.Nr. 519/12 (Fabrikbau 27 b) erschlossen werden. Eine entsprechendes<br />

Fahrrecht wird festgesetzt.<br />

Die Erschließung der umzunutzenden Bestandsbebauung im Baugebiet B wird durch<br />

eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ gesichert.<br />

Zur Pflege des Fischpassbereiches wird ein durchgehender, 3m breiter Weg durch ein<br />

Fahrrecht zugunsten des zuständigen Pflegebetriebs festgesetzt.<br />

Die an der nördlichen Spitze der <strong>Regnitz</strong>insel gelegene Kleingartenanlage „Schwarze<br />

Brücke" wird durch die Planstraßen 1a, 1b, 2 und 3 sowie den nördlichen Uferweg für<br />

berechtigte Fahrzeuge erschlossen.<br />

6.4 Ver- und Entsorgung<br />

Es ist vorgesehen, die nötigen Ver- und Entsorgungsleitungen für das Plangebiet in<br />

den öffentlichen Verkehrsflächen unterzubringen und an die vorhandenen Trassen in<br />

der Gaustadter Hauptstraße und / oder der Maria-Ward-Straße anzuschließen. Soweit<br />

sich die Leitungen innerhalb der Straßenverkehrsflächen befinden, sind sie planungsrechtlich<br />

gesichert. Erforderliche Verlegungen, Trennungen, Kürzungen oder Außerbetriebnahme<br />

von Leitungen aufgrund der geplanten Baumaßnahme erfolgen in Abstimmung<br />

mit den entsprechenden Versorgungsträgern.<br />

Aus stadtgestalterischen Gründen wird festgesetzt, dass sämtliche Versorgungsleitungen<br />

unterirdisch zu verlegen sind.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 49


Um das denkmalgeschützte Wasserkraftwerk in seinem Bestand zu sichern und damit<br />

auch einen Beitrag für eine umweltfreundliche Energieversorgung des Plangebietes<br />

zu leisten, wird das Gebäude als Wasserkraftwerk festgesetzt.<br />

Da in erreichbarer Nähe eine Fernwärmeleitung verläuft, ist zur Wärmeversorgung<br />

des Plangebietes ein Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen.<br />

6.5 Grünflächen / Anpflanzungen<br />

Öffentliche Grünflächen, Spielplatz<br />

Zur Durchgrünung, Gliederung und zur Einbindung des neuen Wohngebiets in das<br />

geplante Freiflächensystem der Landesgartenschau bzw. des künftigen Nordparks<br />

werden öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage sowie öffentliche<br />

Grünflächen mit Schwerpunkt Ausgleichsmaßnahmen (Flächen für Maßnahmen)<br />

festgesetzt. In den öffentlichen Grünflächen wird die Anlage von Wasserflächen ausdrücklich<br />

zugelassen. Diese können auch ökologische und lokalklimatische Funktionen<br />

übernehmen. Die Speisung kann durch vorgeklärtes Niederschlagswasser aus<br />

öffentlichen Verkehrsflächen erfolgen. Bei der Anlage von Wasserflächen sind in der<br />

Nähe zum Kinderspielplatz die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen zu beachten.<br />

Eine zentrale öffentliche Grünfläche wird mit Zweckbestimmung Parkanlage mit Spielplatz<br />

festgesetzt. Die Grünfläche ist zunächst Bestandteil der geplanten Landesgartenschau<br />

und dient ab 2013 der wohnungs- und siedlungsnahen Erholung. Der Kinderspielplatz<br />

soll mit Spielangeboten für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren ausgestaltet<br />

werden. Die Spielanlagen sind so vorzusehen und zu gestalten, dass sie sich in<br />

die öffentliche Grünanlage und in das Orts- und Landschaftsbild einfügen.<br />

Für das im 1. Bauabschnitt geplante Wohngebiet am südlichen <strong>Regnitz</strong>arm soll aufgrund<br />

der unmittelbaren Nachbarschaft zum geplanten Landesgartenschau-Gelände<br />

auf die Anlage eines öffentlichen Spielplatzes verzichtet werden. Nach 2013 dient der<br />

öffentliche Spielplatz im Bereich der zentralen Grünfläche der Versorgung des Wohngebietes.<br />

Die zentrale öffentliche Grünfläche befindet sich auf ehemals versiegelten Flächen.<br />

Mit ihrer Anlage werden wichtige Funktionen des Naturhaushaltes wiederhergestellt<br />

(klimatische Funktionen, Bodenfunktionen). Damit erfüllt die Fläche auch Kompensationseffekte<br />

für Eingriffe in Biotopflächen.<br />

Ebenfalls als öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung Parkanlage werden zwei<br />

Grünachsen zwischen dem nördlich an das Plangebiet angrenzenden Landesgartenschau-Gelände<br />

und dem Linken <strong>Regnitz</strong>arm festgesetzt.<br />

Zwei weitere kleine öffentliche Grünflächen werden an der nordwestlichen Ecke des<br />

Baugebietes B und an der Südgrenze des Baugebietes C festgesetzt. Diese Flächen<br />

gehören zu der denkmalgeschützten Parkanlage zwischen Direktoren- und Beamtenwohnhaus.<br />

Zum Ausgleich der mit Umsetzung der Planung verbundenen Eingriffe in geschützte<br />

Biotopflächen werden weitere öffentliche Grünflächen zugleich als Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft fest-<br />

50


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

gesetzt (Fläche für Maßnahmen „SPE 1“ bis „SPE 3“ vgl. Kap. 6.7). Die Anlage von<br />

Fußwegen ist zulässig.<br />

Die öffentliche Grünfläche „SPE 1“ entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze<br />

des Bebauungsplangebietes dient in Verbindung mit der Festsetzung als Maßnahmenfläche<br />

der Anlage artenreicher Sandmagerrasen trockener Standorte, wie sie für<br />

die Sandkeuper-Sande typisch sind. Die innerhalb der Grünfläche und daran angrenzend<br />

vorgesehene Anlage eines mäandrierenden Gewässerlaufs als Fischpass zur<br />

Umgehung der Staustufe des Wasserkraftwerks ist Bestandteil der Landesgartenschau-Planungen.<br />

Der derzeitige Stand der Planungen im wasserrechtlichen Verfahren<br />

wird für die im Geltungsbereich befindlichen Flächen in den Bebauungsplan als<br />

Hinweis bzw. Nachrichtliche Übernahme aufgenommen. Die Planungen stehen nicht<br />

im Widerspruch zur Festsetzung als Maßnahmenfläche. Die Anlage eines Gewässerlaufes<br />

mit Entwicklung einer artenreichen Ufervegetation sandiger Substrate innerhalb<br />

der Maßnahmenfläche SPE 1 ist Bestandteil des Ausgleichskonzeptes. Die zur Anlage<br />

des Gewässerlaufes nach derzeitigem Stand der Planung erforderlichen Baumrodungen<br />

werden getrennt bilanziert. Die Genehmigung sowie Regelungen zu erforderlichen<br />

Ersatzpflanzungen erfolgen im wasserrechtlichen Verfahren.<br />

Die öffentliche Grünfläche „SPE 2“ im Südosten des Plangebiets dient in Verbindung<br />

mit der Festsetzung als Maßnahmenfläche dem Erhalt und der Entwicklung eines vorhandenen<br />

Parkbaumbestandes und der Einbindung des neuen Wohngebiets in das<br />

geplante Freiflächensystem.<br />

Die privaten Grünflächen „SPE 3“ dienen in Verbindung mit der Festsetzung als Maßnahmenflächen<br />

der Anlage einer strukturreichen, artenreichen und gebietstypischen<br />

Vegetation der Uferböschungen, teils durch Aufwertung vorhandener zu erhaltender<br />

Baumbestände, teils durch Neuschaffung von Biotopen auf weitgehend vegetationsfreien<br />

Flächen. Auf einen gestalterischen Zusammenhang mit den Flächen für Anpflanzung<br />

„An“ ist zu achten. Es sollen die Sichtbeziehungen von der Planstraße 3a,<br />

3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm dauerhaft erhalten werden.<br />

Die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche nördlich des Baugebiets B dient zur<br />

Sicherung von Flächen der angrenzenden Grünanlage (historischer Garten).<br />

Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, Bindungen<br />

für Bepflanzungen<br />

Für einzelne besonders erhaltenswerte Bäume in den Baugebieten, die nicht zwingend<br />

von den Baumaßnahmen betroffen sind, bei Umsetzung der Planung aber gefährdet<br />

sind (dies betrifft insbesondere Bäume im Uferbereich), werden Erhaltungsbindungen<br />

festgesetzt.<br />

Der Erhalt des besonders wertvollen Parkbaumbestandes südöstlich des Baumwolllagers<br />

im Südosten des Plangebietes ist durch die Festsetzung der Flächen als öffentliche<br />

Grünfläche (Parkanlage) und Maßnahmenfläche „SPE 2“ gesichert. Auch für die<br />

erhaltenswerten Bäume im Bereich der weiteren festgesetzten öffentlichen Grünflächen<br />

und Maßnahmenflächen ist ein Erhalt möglich. Entscheidungen hierzu sind Bestandteil<br />

der Planungen zur Landesgartenschau.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 51


Die Kastanienallee nördlich des Direktorengebäudes befindet sich überwiegend außerhalb<br />

des Plangebietes. Zur Gewährleistung eines Erhaltes der südlichen Alleebäume<br />

wurde die geplante Wegeverbindung im Baugebiet B verschwenkt.<br />

Die zu erhaltenden Bäume sind während der Baumaßnahmen in ihrem Traufbereich<br />

durch dauerhafte Bauzäune zu sichern. Höhen von Gebäuden und Außenanlagen<br />

sind auf die Geländehöhen im Traufbereich abzustellen, d. h. es sind keine Abtragungen<br />

oder Aufschüttungen im Bereich des Baumes zulässig, um das Wurzelwerk nicht<br />

zu schädigen. Die Baumschutzverordnung der Stadt Bamberg, die DIN 18920 (Schutz<br />

von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), sowie<br />

die RAS-LG4 (Planung und Ausführung von Baumaßnahmen im Wurzelbereich<br />

von Bäumen), sind zu berücksichtigen.<br />

Zu pflanzende und zu erhaltende Bäume sind dauerhaft und fachgerecht zu pflegen.<br />

Abgängige Gehölze sind adäquat zu ersetzen.<br />

Die Pflanzlisten (siehe Anhang 6) dienen der Verwendung gebietsheimischer und<br />

standortgerechter Arten und damit einem sachgerechten naturschutzfachlichen Ausgleich<br />

sowie der Pflege eines typischen Orts- und Landschaftsbildes.<br />

Im Geltungsbereich sind nach derzeitigem Planungsstand 104 der durch die Baumschutzverordnung<br />

der Stadt Bamberg geschützten Bäume (Stammumfang > 60 cm)<br />

durch Baumaßnahmen und Erschließungsmaßnahmen im Zuge der Neuordnung des<br />

Gebietes betroffen. In die vorläufige Verlustbilanzierung eingestellt wurden Bäume<br />

deren Standort sich im Bereich festgesetzter Baufenster oder Erschließungsflächen<br />

befindet bzw. deren Kronen so weit in diese Flächen hineinragen, das ein Erhalt voraussichtlich<br />

nicht möglich ist. Für diese Bäume erfolgt die Festsetzung von Ersatzpflanzungen<br />

im Verhältnis 1 : 1 im Bereich der festgesetzten Straßenverkehrsflächen<br />

und in den privaten Freiflächen in den Baugebieten WA (s.u.).<br />

86 Bäume sind nach derzeitigem Planungsstand durch die Baumaßnahmen gefährdet<br />

jedoch nicht zwingend von Baumaßnahmen betroffen. In die Bilanzierung eingestellt<br />

wurden alle Bäume mit Standort im Bereich der festgesetzten Baugebiete außerhalb<br />

der festgesetzten Baufenster und Erschließungsflächen. Einzelne, besonders erhaltenswerte<br />

Exemplare (insgesamt 8 Bäume) werden mit einer Erhaltungsbindung versehen.<br />

Sie sind in die weitergehende Planung einzubeziehen. Für die sonstigen gefährdeten<br />

Bäume gelten die Bestimmungen der Baumschutzverordnung.<br />

Für die Bäume im Bereich der geplanten Aufweitung der Gaustadter Hauptstraße wird<br />

von der Möglichkeit eines Baumerhaltes ausgegangen, da sich die Standorte der Bäume<br />

nach der verkehrsplanerischen Vorstudie zum Knotenpunktumbau im Randbereich<br />

des neu anzulegenden Fußweges befinden.<br />

Als nicht unmittelbar durch die Umsetzung des Bebauungsplanes gefährdet wurden<br />

die Bäume mit Standort im Bereich der festgesetzten öffentlichen Grünflächen eingestuft.<br />

Zur Anlage des Gewässerlaufes für den Fischpass ist die Rodung von etwa 42<br />

Bäumen erforderlich. Die Genehmigung sowie Regelungen zu erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />

erfolgen im wasserrechtlichen Verfahren.<br />

Für von Baumaßnahmen betroffene Bäume ist ein Fällantrag zu stellen. Für Ersatzpflanzungen<br />

sind Baumarten der Pflanzliste 1 mit einem Stammumfang von mindestens<br />

16/18 cm zu verwenden. Die nach derzeitigem Planungsstand betroffenen, ge-<br />

52


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

fährdeten und die zu erhaltenden Bäume sind mit Nummer gemäß Baumliste im Grünordnerischen<br />

Konzept dargestellt.<br />

Im Straßenraum der Planstraßen wird für den sachgerechten naturschutzfachlichen<br />

Ausgleich (Ersatzpflanzungen), für positive lokalklimatische Effekte im Straßenraum,<br />

zur Gliederung und zur Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes die Pflanzung<br />

von insgesamt mindestens 60 Straßenbäumen festgesetzt. Im Durchschnitt ist ein<br />

Baum pro 15 m Straßenlänge zu pflanzen.<br />

Es sind Acer platanoides, Quercus petraea, Quercus robur, Sorbus aucuparia oder<br />

Tilia cordata sowie Crataegus Carrierei, Sophora japonica Regent, Gleditsia triacanthos<br />

Skyline oder Fraxinus ornus Meczek mit einem Stammumfang von mindestens<br />

16/18 cm zu verwenden. In Bezug auf die Anlage von Baumscheiben sowie auf<br />

die grünordnerische Gestaltung von Stellplätzen gilt § 7 Abs. 1 und 2 der Stellplatzsatzung<br />

der Stadt Bamberg vom 20.06.1995, geändert durch Satzung am<br />

03.12.2001.<br />

Auf den privaten Freiflächen in den Baugebieten WA sowie den Baugebieten B1 und<br />

C ist mindestens 1 Baum je angefangene 200 m² Grundstücksfreifläche (entspricht<br />

mindestens 50 Bäumen auf der Gesamtfläche der privaten Freiflächen in den Baugebieten<br />

WA) mit Stammumfang von mindestens 16/18 cm als Ersatz zu pflanzen. Hierfür<br />

sind Arten der Pflanzliste 1 zu verwenden. In den Baugebieten SO und MI sind<br />

nach derzeitigem Stand keine Bäume zwingend von den Baumaßnahmen betroffen,<br />

deshalb beschränkt sich die Festsetzung auf die Baugebiete im WA.<br />

Sollten mit Umsetzung der Planung einzelne der bislang als gefährdet eingestufte<br />

Bäume gerodet werden müssen, können die erforderlichen Ersatzpflanzungen in den<br />

festgesetzten öffentlichen Grünflächen erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der<br />

Baumschutzverordnung. Für von Baumaßnahmen betroffene Bäume ist ein Fällantrag<br />

zu stellen. Für Ersatzpflanzungen sind Baumarten der Pflanzliste 1 mit einem Stammumfang<br />

von mindestens 16/18 cm zu verwenden.<br />

Den Wohngebäuden sind private Freiflächen zugeordnet. Die entsprechend der festgesetzten<br />

GRZ nicht überbaubaren bzw. nicht für Nebenanlagen gemäß § 19 Abs. 4<br />

BauNVO nutzbaren Grundstücksflächen sind als Vegetationsflächen anzulegen und<br />

auf Dauer gärtnerisch zu unterhalten.<br />

Im Bereich der dem öffentlichen Straßenraum und dem geplanten Uferweg zugewandten<br />

Grundstücksfreiflächen ist in Hinblick auf ein ansprechendes Orts- und Landschaftsbild<br />

auf eine gewisse Einheitlichkeit bei der Gestaltung der Einfriedungen zu<br />

achten. In den Baugebieten B2; D1-D3, E, F1; F2; H1; H2; I sind entlang der Grenzen<br />

zu öffentlichen Verkehrsflächen sowie öffentlichen Verkehrsflächen besonderer<br />

Zweckbestimmung werden daher folgende Einfriedungen, auch in Kombination, zugelassen:<br />

- Maschendraht- und Gitterzäune in Kombination mit Hecken aus Laubgehölzen<br />

der Pflanzliste 2 bis insgesamt 1,0 m Höhe,<br />

- Hecken aus Laubgehölzen bis insgesamt 1,0 m Höhe oder sonstige Strauchbepflanzungen<br />

der Pflanzliste 2.<br />

In den Baugebieten B2; D1-D3, E, F1; F2; H1; H2; I sind entlang der übrigen Grenzen<br />

sind Hecken aus Laubgehölzen der Pflanzliste 2 sowie Zäune bis 1,80 m Höhe in<br />

planungsgruppe 4, Berlin 53


Kombination mit Hecken oder sonstigen Strauchbepflanzungen der Pflanzliste 2 zulässig.<br />

Die Dachflächen der Tiefgaragen zwischen den Gebäuden in den Baugebieten D1 bis<br />

D3 werden zu einem großen Teil begrünt. Die Flächen werden als Fläche für Anpflanzung<br />

„An“ festgesetzt. Die Flächen sind mit Wiesenflächen und lockeren Gehölzpflanzungen<br />

der Pflanzlisten 1 und 2 zu begrünen, wobei Sichtbeziehungen zum linken<br />

<strong>Regnitz</strong>arm dauerhaft gewährleistet werden sollen. Vom südlichen Ufer des <strong>Regnitz</strong>arms<br />

soll dadurch der offene, durchgrünte Charakter des Baugebietes deutlich werden.<br />

Nebenanlagen und Stellplätze sind auf diesen Flächen ausgeschlossen. Zugelassen<br />

wird jedoch die Anlage kleinerer Spielplatzflächen. Auf Tiefgaragen sind<br />

Sträucher der Pflanzliste 2 und Wieseneinsaat zu verwenden. Es wird ein Bodenaufbau<br />

von mindestens 50 cm einschließlich Dränschicht festgesetzt.<br />

6.6 Wasserflächen<br />

Innerhalb des Plangebietes wird die Wasserfläche des Linken <strong>Regnitz</strong>arms als Gewässer<br />

I. Ordnung nachrichtlich übernommen.<br />

Weitere Wasserflächen werden innerhalb des Plangebietes nicht festgesetzt, um für<br />

die Gestaltung der Landesgartenschau die notwendige Flexibilität zu gewähren. Vorgesehen<br />

ist die Anlage eines sog. „Fischpasses“ entsprechend den Zielen des Wasserwirtschaftsamtes<br />

zur Herstellung der Durchgängigkeit des linken <strong>Regnitz</strong>armes für<br />

größere Gewässerorganismen. Die Flächen werden im Bebauungsplan nachrichtlich<br />

übernommen und liegen teilweise innerhalb der SPE 1 Fläche.<br />

Um eine Gestaltung im Sinne des Städtebaulichen Konzepts zu ermöglichen, wird die<br />

Herstellung von Wasserflächen im Bereich der öffentlichen Grünflächen zugelassen.<br />

Zwischen ERBA-Brücke und der geplanten Parkanlage im Südosten des Plangebietes<br />

ist zur Gewährleistung einer durchgängigen, uferbegleitenden Fußwegeverbindung<br />

oberhalb der Wasserfläche des linken <strong>Regnitz</strong>arms ein Fußgängersteg geplant. Die<br />

Zulässigkeit wird durch Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche besonderer<br />

Zweckbestimmung Fußgängersteg geregelt. Die wasserrechtliche Genehmigung<br />

bleibt von dieser Festsetzung unberührt. Die Detailplanung ist nicht Gegenstand des<br />

Bebauungsplanes.<br />

6.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft<br />

Niederschlagswasserbehandlung<br />

Die Niederschlagswasserbehandlung wird im Zuge des erforderlichen wasserrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens innerhalb des bauordnungsrechtlichen Verfahrens<br />

geregelt. Im Bebauungsplan ist ein Hinweis mit folgender Empfehlung aufgenommen:<br />

Zur Wiederherstellung wichtiger Bodenfunktionen, zur Grundwasserneubildung sowie<br />

zum Schutz der Ressource Wasser soll das Niederschlagswasser der Baugrundstücke<br />

auf der jeweiligen Grundstücksfreifläche versickert bzw. zurückgehalten werden.<br />

Sollte aufgrund der Bodenbeschaffenheit eine Versickerung nicht in ausreichendem<br />

54


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Maße möglich sein, sollen geeignete Maßnahmen zur Regenrückhaltung (Zisternen,<br />

Teiche, etc.) getroffen werden.<br />

Die Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser (Gartenbewässerung, Toilettenspülung,<br />

etc.) wird empfohlen.<br />

Das von Straßen und sonstigen Verkehrsflächen abfließende Niederschlagswasser<br />

soll in öffentlichen Grünflächen flächenhaft versickert oder – wenn das nicht möglich<br />

ist - in Oberflächengewässer eingeleitet werden.<br />

Befestigung der Grundstücksfreiflächen<br />

Zur Wiederherstellung wichtiger Bodenfunktionen, zur Grundwasserneubildung sowie<br />

zum Schutz der Ressource Wasser wird festgesetzt, dass für die befestigten Teile der<br />

Grundstücksfreiflächen – mit Ausnahme des Baugebiets A – nur wasser- und luftdurchlässige<br />

Beläge zu verwenden sind. Des Weiteren sind Grundstückszufahrten<br />

und Zuwege nur in der erforderlichen Breite befestigt werden, um unnötige Versiegelung<br />

zu vermeiden.<br />

Befestigung der öffentlichen Wege<br />

Aus den o.g. Gründen sind auch innerhalb der öffentlichen Grünflächen und der Flächen<br />

für Maßnahmen Fuß- und Radwege nur mit wasser- und luftdurchlässigen Belägen<br />

herzustellen.<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft<br />

Zum Ausgleich der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in geschützte Biotopflächen<br />

sowie zur Einbindung des Plangebietes in den umgebenden Landschaftsraum<br />

werden drei Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft festgesetzt (Fläche für Maßnahmen „SPE 1“ bis „SPE 3“). Die<br />

Flächen sind zugleich als öffentliche Grünflächen festgesetzt. Die Herstellungs-, Entwicklungs-<br />

und Unterhaltungspflege der Maßnahmenflächen SPE 1-3 soll im Benehmen<br />

mit der unteren Naturschutzbehörde und auf der Grundlage eines auf die jeweiligen<br />

Entwicklungsziele abzustimmenden Pflegekonzeptes erfolgen.<br />

Fläche für Maßnahmen „SPE 1“<br />

Entwicklungsziel für die Maßnahmenfläche SPE 1 sind artenreiche Sandmagerrasen<br />

trockener Standorte, wie sie für die Sandkeuper-Sande typisch sind. Da das Plangebiet<br />

im Bereich der „SandAchse Franken“ liegt (vgl. 3.12), in welchem die Arten und<br />

Lebensgemeinschaften der Sandmagerrasen durch Sicherung, Pflege und Neuanlage<br />

gefördert werden sollen, ist diese Maßnahmenfläche auch als Beitrag hierzu vorgesehen.<br />

Die Maßnahmenfläche dient dem Ausgleich für die Inanspruchnahme von Biotopflächen,<br />

darunter Flächen nach Art. 13d (1) BayNatSchG für das Allgemeine Wohngebiet.<br />

Sie soll naturschutzfachlich um mindestens 1 Kategorie aufgewertet werden und<br />

dient zugleich der gestalterischen Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes. Die<br />

Ansaaten sind unter Verwendung der Arten aus Pflanzliste 3 (Regionalsaatgut) auf<br />

horizontalen und geneigten Flächen durchzuführen. Die Anlage eines Fuß- und Radweges<br />

wird zugelassen.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 55


Die Schaffung eines sog. „Fischpasses“ entsprechend den Zielen des Wasserwirtschaftsamtes<br />

zur Herstellung der Durchgängigkeit des linken <strong>Regnitz</strong>armes für größere<br />

Gewässerorganismen wird zugelassen. Zu entwickeln ist eine artenreiche, gebietstypische<br />

Ufervegetation auf sandigen Substraten unter Verwendung der Pflanzliste 4<br />

(Regionalsaatgut). Die Kombination von Sandmagerrasen und Gewässerlauf kann zur<br />

Steigerung der Artenvielfalt wie auch des Erlebniswertes entscheidend beitragen.<br />

Der derzeitige Stand der Planungen im wasserrechtlichen Verfahren wird für die im<br />

Geltungsbereich befindlichen Flächen in den Bebauungsplan als Hinweis bzw. Nachrichtliche<br />

Übernahme aufgenommen. Die Planungen stehen nicht im Widerspruch zur<br />

Festsetzung als Maßnahmenfläche. Die Anlage eines Gewässerlaufes mit Entwicklung<br />

einer artenreichen Ufervegetation sandiger Substrate innerhalb der Maßnahmenfläche<br />

SPE 1 ist Bestandteil des Ausgleichskonzeptes. Die zur Anlage des Gewässerlaufes<br />

nach derzeitigem Stand der Planung erforderlichen Baumrodungen werden<br />

getrennt bilanziert. Die Genehmigung sowie Regelungen zu erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />

erfolgen im wasserrechtlichen Verfahren.<br />

Fläche für Maßnahmen „SPE 2“<br />

Entwicklungsziel für die Maßnahmenfläche SPE 2 ist die Herstellung einer artenreichen,<br />

gebietstypischen Waldbodenvegetation, da eine solche hier bislang weitgehend<br />

fehlt und der Waldboden nahezu vegetationsfrei sowie in vielen Bereichen verdichtet<br />

ist. Die Maßnahmenfläche dient dem Ausgleich für die Inanspruchnahme von Biotopflächen<br />

für das Allgemeine Wohngebiet. Sie soll naturschutzfachlich und landschaftsästhetisch<br />

aufgewertet werden. Es sind die Arten der Pflanzliste 5 (Regionalsaatgut)<br />

zu verwenden. Die Anlage von Fußwegen wird zugelassen.<br />

Fläche für Maßnahmen „SPE 3“<br />

Entwicklungsziel für die Maßnahmenfläche SPE 3 ist eine strukturreiche, artenreiche<br />

und gebietstypische Vegetation der Uferböschungen, teils durch Aufwertung vorhandener<br />

zu erhaltender Baumbestände, teils durch Neuschaffung von Biotopen auf weitgehend<br />

vegetationsfreien Flächen. Es sollen lichte Gehölzbestände, kombiniert mit<br />

gänzlich offenen, gehölzfreien Bereichen aus Kräutern und Gräsern entstehen. Zu<br />

verwenden sind Arten der Pflanzlisten 1, 2 und 5 (Regionalsaatgut). Gehölze sind in<br />

lockerer Anordnung zu pflanzen. Bei zu erhaltenden Baumbeständen sind zurückhaltende<br />

Ergänzungspflanzungen zulässig. Auf einen gestalterischen Zusammenhang<br />

mit den Flächen für Anpflanzung „An“ ist zu achten. Die Sichtbeziehungen von der<br />

Planstraße 3a, 3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm sind dauerhaft zu erhalten. Die Anlage von<br />

Fußwegen wird zugelassen.<br />

6.8 Immissionsschutz<br />

Für das Plangebiet wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt (vgl. Anhang 1), in<br />

dem Lärmimmissionen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes untersucht wurden,<br />

die von dem nördlich gelegenen Hafen, der Binnenschifffahrt auf dem Main-Donau-<br />

56


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Kanal, dem Verkehr der umliegenden Straßen, der Autobahn und der Bundesstraße,<br />

der Bahnstrecke sowie dem Turbinenhaus des Wasserkraftwerks verursacht werden. 8<br />

A. Berücksichtigung der Bedenken<br />

Aufgrund der vorgebrachten Bedenken wurde die Abwägung im Hinblick auf die Gemengelagensituation<br />

erneut überprüft. Die Lärmproblematik wurde in dem Gutachten<br />

des Dipl. Ing. Dr. Donner vom Mai 2010 erneut grundlegend ermittelt und bewertet.<br />

Als Ergebnis der Überprüfung wurden zusätzliche Festsetzungen in den Bebauungsplan<br />

aufgenommen. Allerdings wird das Festsetzungskonzept in den Grundzügen<br />

beibehalten.<br />

B. Bedeutung für die Stadtentwicklung<br />

Die Umwidmung des Plangebiets von der früheren industriellen Nutzung in Grün- und<br />

Bauflächen und die Entwicklung der Flächen der brachgefallenen ehemaligen Baumwollspinnerei<br />

hat für die Stadtentwicklung in Bamberg herausragende Bedeutung. Es<br />

geht um wesentliche stadtplanerische Ziele der Revitalisierung einer innenstadtnahen<br />

Industriebrache, der Entwicklung eines Erweiterungsstandorts für die Universität und<br />

der Einbindung in das Gelände der Landesgartenschau, wodurch mittel- und langfristig<br />

Naherholungsflächen hoher Qualität bereitgestellt werden. Vor allem geht es aber<br />

um die Entwicklung eines innenstadtnahen Wohnquartiers, das dazu beiträgt, den<br />

aktuellen Bedarf an Wohnflächen für Geschosswohnungsbau in Bamberg zu decken.<br />

In der Stadt Bamberg besteht ein sehr knapper Wohnungsmarkt, weil es kaum noch<br />

Bau- und Erweiterungsflächen gibt. Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich auf<br />

die Preise gerade der innerstädtischen und innenstadtnahen Wohnungen ausgewirkt.<br />

Im Zuge der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Bamberg und der geplanten Erweiterung<br />

der Universität kommt der Nutzung aller vorhandenen Flächenressourcen für die<br />

Entwicklung neuer Wohnstandorte erhebliche Bedeutung zu. Der neue Wohnstandort<br />

im Plangebiet ist das einzige derzeit kurz- und mittelfristig entwickelbare Großprojekt<br />

für Geschosswohnungen in Bamberg.<br />

C. Eignung des Plangebiets<br />

Das Plangebiet ist im Hinblick auf die innenstadtnahe Lage, die Wassernähe und die<br />

Einbindung in die Parklandschaft der Landesgartenschau hervorragend für die Entwicklung<br />

eines Wohn- und Mischgebiets geeignet und für die Stadtentwicklung wegen<br />

der Schaffung von Wohnraum, der Revitalisierung einer Industriebrache und der Nutzung<br />

für universitäre Einrichtungen von hoher Bedeutung. Allerdings hat die Bauleitplanung<br />

die Problematik zu bewältigen, dass die neuen Baugebiete in eine seit vielen<br />

Jahrzehnten bestehende Gemengelagensituation zwischen den Wohngebieten Unterer<br />

Leintritt und Weidendamm sowie „Meyerschen Gärtnerei“ einerseits und der ebenfalls<br />

seit vielen Jahrzehnten bestehenden und für die wirtschaftliche Entwicklung der<br />

Stadt bedeutsamen gewerblichen und industriellen Hafennutzung andererseits integriert<br />

werden müssen.<br />

8 Sachverständigenbüro Dr. Donner ‚Schalltechnische Untersuchung Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<br />

<strong>Insel</strong> (B-Plan-Nr. G 10 A) der Stadt Bamberg’, Berlin, Mai 2010. Dieses Gutachten stellt<br />

unter der Berücksichtigung der vorliegenden Genehmigungsbescheide für die Gewerbebetriebe<br />

im Hafen eine Neuberechnung der Schallschutzauswirkungen gegenüber dem<br />

Schallschutzgutachten von GRI Berlin, Juni 2009 mit Ergänzungen November 2009 dar.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 57


Bei dieser Ausgangslage ist es nicht möglich, dem grundsätzlich anzustrebenden<br />

Trennungsgrundsatz zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung uneingeschränkt<br />

nachzukommen, weil der Standort damit kaum noch für das Wohnen genutzt<br />

werden könnte. Das Heranrücken der Wohnbebauung an die gewerbliche Nutzung ist<br />

jedoch ausnahmsweise dann zulässig, wenn keine Unzuträglichkeiten zwischen der<br />

geplanten und der bestehenden Nutzung zu erwarten sind.<br />

Dabei wurde berücksichtigt, dass die gewerbliche Nutzung des Hafengeländes zum<br />

gewachsenen Bestand des Wirtschaftsstandorts Bamberg gehört und nicht unzumutbar<br />

eingeschränkt werden soll. Die planerische Lösung gewährleistet, dass die Gewerbebetriebe<br />

in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht behindert werden. Auch wirtschaftliche<br />

Weiterentwicklungen der Betriebe und die Nutzung noch nicht belegter<br />

Flächen wurde bei der Abwägung berücksichtigt. Für die Abwägung wurde das Ziel<br />

verfolgt, einerseits dem Trennungsgrundsatz soweit räumlich möglich nachzukommen,<br />

andererseits durch geeignete Festsetzungen sicherzustellen, dass etwaige Unzuträglichkeiten<br />

zwischen den Gebieten vermieden werden.<br />

D. Zu erwartende Immissionen im künftigen Wohngebiet<br />

Das Plangebiet ist zunächst so angelegt worden, dass der nördliche Teil der <strong>Regnitz</strong>insel<br />

von Bebauung frei bleibt. Die vorgesehenen Grünflächen schaffen einen räumlichen<br />

Abstand zwischen der gewerblichen und industriellen Hafennutzung und der<br />

vorgesehenen Wohn- und Misch- bzw. Sondergebietsnutzung. Trotz dieses Abstands<br />

verbleiben allerdings die geplanten Wohn- und Mischgebietsflächen im Einwirkungsbereich<br />

gewerblicher Lärmimmissionen. Deshalb wurde die Verträglichkeit der geplanten<br />

Nutzungen geklärt. Die Ermittlung und Bewertung der in den geplanten Misch-<br />

und Wohngebietsflächen zu erwartenden Immissionen unter Berücksichtigung nicht<br />

nur der gewerblichen, sondern auch der durch den Verkehr zu erwartenden Geräusche<br />

im Plangebiet erfolgte durch das Gutachten des Büros Donner vom Mai 2010.<br />

Bereits zuvor war aufgrund vorhergehender Gutachten erkennbar geworden, dass die<br />

Lärmbelastung insbesondere in der Nacht kritisch sein könnte. Deshalb wurden zwei<br />

punktuelle Messungen in dem künftigen Plangebiet vorgenommen. Die Messungen<br />

nächtlicher Geräuschbelastungen ergaben Werte zwischen 42 und 46 dB(A), wobei<br />

allerdings eine Aufteilung der Geräuschbelastungen nach Verkehrs- und Industriegeräuschen<br />

nicht möglich war. Da diese Momentaufnahmen nicht geeignet sind, die zu<br />

erwartenden Lärmeinwirkungen, auch im Hinblick auf künftige Entwicklungen hinreichend<br />

sicher zu prognostizieren, war es Aufgabe des genannten Gutachtens, die zu<br />

erwartenden Immissionen durch die gewerblichen Betriebe zu betrachten und die<br />

Lärmbelastungen des Plangebiets zu prognostizieren.<br />

Die zu erwartenden Emissionen der Betriebe können allerdings nicht ohne Berücksichtigung<br />

der Tatsache eingeschätzt werden, dass die gewerbliche Nutzung im Hafen<br />

bereits derzeit durch die Nähe von Wohnbestandsgebieten geprägt wird und die<br />

zulässigen Lärmemissionen deshalb vor allem nachts begrenzt sind. Das neue Plangebiet<br />

schiebt sich in die bereits vorhandene und z.T. seit dem vorletzten Jahrhundert<br />

bestehende Gemengelagensituation zwischen den Wohngebieten Unterer Leintritt<br />

und Weidendamm sowie „Meyerschen Gärtnerei“ einerseits und die Hafennutzung<br />

andererseits hinein. Unabhängig von dem neuen Plangebiet sind deshalb die betrieb-<br />

58


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

lichen Spielräume hinsichtlich der zulässigen Lärmemissionen vor allem in der Nacht<br />

stark eingeschränkt. Dies spiegelt sich auch in den Genehmigungsbescheiden für die<br />

Betriebe wider, die in den letzten ca. 10 Jahren erteilt wurden. Dort wurde regelmäßig<br />

eine Beschränkung der Emissionen geregelt, die sicherstellt, dass in Bezug auf die<br />

bestehenden Wohngebiete die für das Wohnen geltenden Richtwerte der TA Lärm<br />

von den Betrieben eingehalten werden. Die Stadt wird auch künftig bei der Erteilung<br />

von Genehmigungen die Einhaltung der Richtwerte der TA Lärm für die derzeit vorhandenen<br />

Wohngebiete sicherstellen und darüber hinaus bei auftretenden Konflikten<br />

durch die Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten einer nachträglichen Anordnung<br />

nach § 17 BImSchG für die Einhaltung dieser Richtwerte Sorge tragen und nötigenfalls<br />

auch planerisch tätig werden, um die Verträglichkeit der bestehenden Gemengelagensituation<br />

zu gewährleisten. Da das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe in<br />

den Bestandsgebieten in den letzten Jahren weitgehend problemlos beherrschbar<br />

war, besteht kein Anlass, dies hinsichtlich der Bestandsgebiete für die Zukunft in<br />

Zweifel zu ziehen.<br />

Auf der Grundlage dieser bereits vorliegenden rechtlichen Beschränkungen der maximal<br />

zulässigen Emissionen konnte für das Plangebiet berechnet werden, welche<br />

Immissionen dort zu erwarten sind, wenn die höchstzulässigen Immissionen in den<br />

Wohnbestandsgebieten eingehalten werden. Die Berechnung ergibt, dass die zu erwartenden<br />

Immissionen im Plangebiet die in den Bestandsgebieten einzuhaltenden<br />

Beurteilungspegel um nicht mehr als bis zu ca. 1,3 dB(A) überschreiten. Daraus ließ<br />

sich ableiten, dass damit zu rechnen ist, dass die Belastungen durch gewerblichen<br />

Lärm im Plangebiet um bis zu 2 dB(A) über den Orientierungswerten der DIN 18005<br />

für Wohngebiete liegen werden.<br />

Im Rahmen einer Worst-case-Betrachtung wurde zusätzlich überprüft, wie die Lärmsituation<br />

im Plangebiet einzuschätzen ist, falls im Rahmen immissionsschutzrechtlicher<br />

Genehmigungen für die Betriebe des Hafens aufgrund der bestehenden Gemengelagensituation<br />

gemäß Ziff. 6.7 der TA Lärm Zwischenwerte zugelassen werden und<br />

deshalb eine bis zu 3 dB(A) höhere Belastung in den Bestandsgebieten entstehen<br />

könnte. In diesem Fall würde sich auch die Lärmbelastung im Plangebiet erhöhen. Die<br />

Belastung könnte sich dadurch auf einen Beurteilungspegel von tags max. 59,3 dB(A)<br />

und nachts max. 44,3 dB(A) erhöhen, womit die Orientierungswerte der DIN 18005<br />

um bis zu 5 dB(A) überschritten würden.<br />

Die im Schallschutzgutachten von Dr. Donner, Mai 2010 erfolgte Berücksichtigung der<br />

bereits vorliegenden rechtlichen Beschränkungen der maximal zulässigen Emissionen<br />

der Hafenbetriebe ist der grundlegende Unterschied zum Schallschutzgutachten von<br />

GRI, September 2009. In diesem wurde aufgrund der durch Müller-BBM GmbH eingeschätzten<br />

höheren Grunddaten eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN<br />

18005 um bis zu 10 dB(A) nachts berechnet. Dadurch würden jedoch die schon vorliegenden<br />

Genehmigungsbescheide von Hafenbetrieben nicht eingehalten und die<br />

Richtwerte der TA Lärm für die Bestandsbebauung (Unterer Leintritt und Weidendamm<br />

sowie „Meyerschen Gärtnerei) überschritten werden.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 59


E. Bewertung<br />

Aufgrund dieser Lärmprognose kann davon ausgegangen werden, dass weder unverträgliche<br />

Beeinträchtigungen der Wohnnutzung noch unangemessene Einschränkungen<br />

der gewerblichen Nutzung zu erwarten sind. Auch bei der Worst-case-<br />

Betrachtung erscheint die Lärmbelastung, zumindest aufgrund der getroffenen Festsetzungen<br />

für den baulichen Schallschutz, verträglich. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass für die Außenwohnbereiche eine Belastung, die um 5 dB(A) über den Orientierungswerten<br />

der DIN 18005 liegt, zumutbar ist. In der Nacht ist bei einem zu erwartenden<br />

Beurteilungspegel von bis zu 45 dB(A) das Schlafen auch bei gekipptem<br />

Fenster noch möglich.<br />

Auch für die Betriebe ergeben sich durch die heranrückende Wohnbebauung keine<br />

unzumutbaren Beeinträchtigungen. Die rechtlich zulässigen Emissionen bleiben unverändert.<br />

Da bereits bisher auf die bestehenden Wohngebiete Rücksicht zu nehmen<br />

ist, sind die zulässigen betrieblichen Emissionen wie dargestellt derart begrenzt, dass<br />

die Richtwerte für Wohngebiete in den Bestandsgebieten Unterer Leintritt und Weidendamm<br />

sowie „Meyerschen Gärtnerei“ eingehalten werden. Zwar ergäbe sich rechnerisch<br />

durch das neue Wohngebiet eine zusätzliche Beschränkung der Emission um<br />

ca. 1,3 dB(A), jedoch wird die Stadt bei der Erteilung von Genehmigungen auf der<br />

Grundlage der Ziff. 6.7 der TA Lärm berücksichtigen, dass eine Gemengelagensituation<br />

vorliegt, in der das neue Plangebiet nachträglich hinzugetreten ist und dass für<br />

die Wohnungen im neuen Plangebiet – im Gegensatz zu den Wohnungen in den Bestandswohngebieten<br />

– zusätzlich passiver Lärmschutz festgesetzt ist. Damit kann den<br />

Bewohnern des Plangebiets im Vergleich zu den Bewohnern in den Bestandswohngebieten<br />

eine um 1,3 dB(A) höhere Lärmbelastung zugemutet werden. Die Betriebe<br />

im Hafengelände werden deshalb in ihrer Entwicklung durch das Neubaugebiet nicht<br />

stärker eingeschränkt, als bisher schon durch die Bestandswohngebiete.<br />

Besonderer Betrachtung bedurften die von dem Wasserkraftwerk an der ERBA-<br />

Brücke ausgehenden Emissionen. Die Verwirklichtung der geplanten Nutzungen in<br />

der Umgebung des Kraftwerks setzt voraus, dass die derzeitigen Emissionen durch<br />

bauliche Maßnahmen vermindert werden. Weiterhin ist durch die Festsetzung anlagenbezogener<br />

Emissionsbegrenzungen sicherzustellen, dass keine unverträglichen<br />

Lärmbelastungen in den Baugebieten des Plangebiets entstehen.<br />

F. Betrachtung der Lärmsituation unter Berücksichtigung des Verkehrslärms<br />

Bei der Bewertung der Lärmimmissionen im künftigen Plangebiet darf allerdings auch<br />

die nicht unerhebliche Lärmbelastung durch den überörtlichen und örtlichen Verkehr<br />

nicht unberücksichtigt bleiben. Deshalb wurden die Verkehrsgeräusche ermittelt und<br />

die Belastung der Baugebiete bei Addition des Gewerbe- und des Verkehrslärms gutachterlich<br />

bewertet. Die Betrachtung des Lärms durch Schienen-, Straßen- und<br />

Schiffsverkehr zeigt, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 in den Wohn- und<br />

Mischgebieten vollständig eingehalten, im Sondergebiet geringfügig überschritten<br />

werden. Da die Lärmarten nach DIN 18005 getrennt zu betrachten sind, ergibt sich<br />

somit keine Unverträglichkeit. Allerdings ist es für die Anwendung der DIN 4109 und<br />

damit für die erforderlichen Dämmmaßnahmen an Außenbauteilen erforderlich, den<br />

maßgeblichen Außenlärmpegel unter Summierung der verschiedenen Lärmbelastungen<br />

zu ermitteln. Die Auswertung der Untersuchung maßgeblicher Außenlärm-<br />

60


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

pegel kommt zu dem Ergebnis, dass im Plangebiet der Lärmpegelbereich III der DIN<br />

4105, z.T. auch IV, vorliegt.<br />

G. Festsetzungen<br />

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Lärmprognose wurde im Rahmen der Abwägung<br />

festgelegt, welche Vorkehrungen zur Bewältigung der Lärmproblematik vorzusehen<br />

und welche Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich sind. Im Hinblick auf<br />

den Gewerbelärm des Hafens wurde zunächst geprüft, ob aktive Schallschutzmaßnahmen<br />

in Betracht kommen. Die Festsetzung von Lärmschutzwänden bzw. –wällen<br />

ist jedoch nicht geeignet. Die Anlagen müssten, wenn sie nahe, der für Wohnen ausgewiesenen<br />

Baugebiete errichtet würden, völlig ungeeignete Höhen erreichen, um die<br />

oberen Geschosse zu schützen. Dasselbe gilt für Lärmschutzwände am Hafen, weil<br />

die tiefgestaffelten Lärmquellen nur durch zahlreiche Wände mit erheblichen Höhen<br />

abgedeckt werden könnten. Dies wäre im Hinblick auf die zu erwartende geringfügige<br />

Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 wegen unangemessen hoher<br />

Kosten sowie wegen der negativen Auswirkungen auf das Stadtbild nicht gerechtfertigt.<br />

Aufgrund der Lage der Baugebiete im Lärmpegelbereich III, an wenigen Fassaden am<br />

süd-östlichen Bereich des Baufeldes A auch im Lärmpegelbereich IV der DIN 4109, ist<br />

jedoch die Anordnung passiver Lärmschutzmaßnahmen durch die Festsetzung entsprechenden<br />

baulichen Schallschutzes geeignet, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

im Plangebiet zu gewährleisten. Da das städtebauliche Konzept keine geschlossene<br />

Lärmschutzbebauung in Richtung der gewerblichen Hafennutzung vorsieht<br />

und im Übrigen der Summenpegel von Gewerbe- und Verkehrslärm an den unterschiedlichen<br />

Fassaden der Gebäude nur wenig variiert, ist die zusätzliche Festsetzung<br />

der Lage der Aufenthalts- und Schlafräume in den Gebäuden zu bestimmten<br />

Himmelsrichtungen nicht geeignet. Eine Ausnahme bilden die Fassaden, die stark von<br />

den Emissionen des Wasserkraftwerks betroffen sind und an denen deshalb Wohnräume<br />

nicht zugelassen werden sollen (Festsetzung zum Schallschutz, Ziffer 1 – 3).<br />

Weiterhin wird ein Schalleistungspegel für die ins Freie abstrahlenden maximalen<br />

Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes festgesetzt (Festsetzung zum Schallschutz,<br />

Ziffer 4).<br />

Von den Festsetzungen zum baulichen Lärmschutz können Ausnahmen zugelassen<br />

werden, wenn durch Einzelnachweise belegt ist, dass die Vorgaben der DIN 4109<br />

eingehalten werden. Damit wird die erforderliche Flexibilität im Hinblick auf verschiedene<br />

Formen des baulichen Lärmschutzes oder die Schaffung ruhiger Innenhofsituationen<br />

gewährleistet.<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Gaustadter Hauptstraße zum<br />

Immissionsschutz ein Fahrbahnbelag vom Typ „Dünnschichtbelag auf Versiegelung<br />

DSH-V“ aufzubringen. Durch städtebaulichen Vertrag wird der Vorhabenträger verpflichtet,<br />

in dem entsprechenden Bereich der Gaustadter Hauptstraße einen lärmoptimierten<br />

und güteüberwachten Fahrbahnbelag vom Typ „Dünnschichtbelag auf Versiegelung<br />

DSH-V“ einzubauen.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 61


H. Vertragliche Regelungen<br />

Nicht vorgesehen ist es, den Vorhabenträger durch städtebaulichen Vertrag zur Übernahme<br />

der Kosten für lärmmindernde Maßnahmen an den gewerblichen Anlagen<br />

selbst zu verpflichten. Auf der Grundlage der bereits derzeit bestehenden rechtlichen<br />

Verpflichtung der Gewerbebetriebe im Hafenbereich, den Lärmschutz für die Bestandswohngebiete<br />

in dem oben dargestellten Umfang zu gewährleisten, sind zusätzliche<br />

lärmmindernde Maßnahmen nicht Voraussetzung für die geplante Nutzung des<br />

Bebauungsplangebiets.<br />

Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag sind jedoch vorgesehen um sicherzustellen,<br />

dass am Wasserkraftwerk durch den Investor die erforderlichen baulichen<br />

Maßnahmen durchgeführt werden, die Voraussetzung dafür sind, dass in der Umgebung<br />

des Wasserkraftwerks Wohnnutzungen zugelassen werden.<br />

7 TEMPORÄRE FESTSETZUNGEN – LANDESGARTENSCHAU<br />

Um die Durchführung der Landesgartenschau 2012 zu sichern und eine entsprechende<br />

Flächennutzung zu gewährleisten werden im nördlichen Teilbereich des Plangebietes<br />

sowie nördlich und südlich der denkmalgeschützten Parkanlage Flächen festgesetzt<br />

(Fläche „LGS“), in der bis zum 30.06.2013 die Anlage von Grünflächen, Wegen<br />

und Infrastruktureinrichtungen sowie die Einrichtung von Ausstellungs- und Veranstaltungsgebäuden<br />

für die Landesgartenschau zugelassen wird. Im Anschluss an die<br />

Landesgartenschau (ab dem 01.07.2013) sollen die Flächen dann auf der Grundlage<br />

der in der Planzeichnung getroffenen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen<br />

durch einen privaten Investor bzw. den Eigentümern zu einem attraktiven Wohngebiet<br />

mit öffentlichen Grünflächen (Wohnpark) entwickelt werden. Die Gestaltung der Gartenschau-Flächen<br />

sollte soweit möglich die Festsetzungen des zukünftigen Baugebietes<br />

berücksichtigen. Beispielsweise könnte der Wohnpark in seiner geplanten Form<br />

und der erforderlichen Bepflanzung bereits im Zuge der Landesgartenschau hergestellt<br />

werden.<br />

62


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

8 BAUORDNUNGSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN<br />

Bei den Bauordnungsrechtlichen Vorschriften handelt es sich um örtliche Bauvorschriften<br />

der Stadt für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes auf der Rechtsgrundlage<br />

des § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 81 Abs. 2 BayBO.<br />

8.1 Gestaltung der baulichen Anlagen<br />

Die besondere städtebauliche Situation des Plangebietes und die Stellung Bambergs<br />

als Weltkulturerbe erfordert zur Sicherung eines geordneten Siedlungs- und Landschaftsbildes<br />

Gestaltungsfestsetzungen. Die Festsetzungen zur Baukörpergliederung,<br />

Dachdeckung, Werbeanlagen usw. dienen der Integration des Baugebietes in die<br />

umgebende Landschaft, der Belebung des Siedlungsbildes und der städtebaulichen<br />

Einpassung des geplanten Wohngebietes in das Ortsbild der südlich angrenzenden<br />

Gaustadter Bebauung. Darüber hinaus sollen Störungen des Ortsbildes durch verunstaltende<br />

Gebäudeelemente verhindert werden.<br />

8.2 Gestaltung der Einfriedungen, der Stellplätze und der Grundstücksfreiflächen<br />

Ein wesentliches Entwurfselement des städtebaulichen Konzepts ist die offene und<br />

transparente Bebauungsstruktur, die attraktive Sichtbeziehungen zum Wasser und<br />

den zahlreichen Grünflächen gewährleisten soll. Um diesen freien Blick zu ermöglichen<br />

und den angestrebten hochwertigen Charakter des Wohngebietes durch die<br />

Vermeidung von optischen Beeinträchtigungen zu sichern, werden entsprechende<br />

Festsetzungen hinsichtlich Material und Höhe der Einfriedungen, zur Gestaltung von<br />

Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie zum Sichtschutz von Abfallbehältern getroffen.<br />

Die Vorschriften zur Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen gelten nicht für die<br />

Baufelder A, B1 und C, um im Bereich des ERBA-Gebäudeensembles historische<br />

bzw. an historische Gestaltung orientierte Einfriedungen zuzulassen.<br />

Um einen Zugang zur Fischpassböschung mit Pflegefahrzeugen des Garten- und<br />

Friedhofamtes zu gewährleisten, wurde die Einfriedung eingeschränkt: Zaunanlagen<br />

bzw. andere Abgrenzungen im Bereich nördlich des Baugebiet H1 zur Grenze an die<br />

öffentlichen Grünfläche sind nicht zulässig.<br />

8.3 Abstandsflächen<br />

In den Baugebieten A, D1, D2, D3, E, F1, F2, H1, H2, G und I wird der Mindestabstand<br />

zwischen den Außenwänden von Gebäuden unabhängig von der Zahl der Vollgeschosse<br />

durch die Baugrenzen definiert auch wenn dadurch die Tiefe der Abstandsflächen<br />

gemäß Artikel 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO unterschritten wird.<br />

Bei mehreren Gebäuden innerhalb eines festgesetzten Baufensters bleiben die Regelungen<br />

des Artikel 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO für die untereinander einzuhaltenden Abstandsflächen<br />

unberührt.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 63


Für die Baugebiete B und C gelten die Abstandsflächenregelungen nach Art. 6 Abs. 5<br />

Satz 1 BayBO.<br />

Mit dieser Festsetzung soll eine Umsetzung der städtebaulichen Ziele, eine Sicherung<br />

und Integration der erhaltenswerten Denkmale sowie die Ausprägung städtebaulicher<br />

Akzente gewährleistet werden. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie eine<br />

ausreichende Belichtung und Belüftung werden aufgrund der getroffenen Festsetzungen<br />

nicht beeinträchtigt.<br />

9 KENNZEICHNUNG VON FLÄCHEN, DEREN BÖDEN ERHEBLICH<br />

MIT UMWELTGEFÄHRDENDEN STOFFEN BELASTET SIND<br />

9.1 Altlasten<br />

Im Rahmen einer orientierenden Altlastenerkundung (vgl. Anhang 3) wurden in zwei<br />

Bereichen innerhalb des Plangebietes Belastungen des Untergrundes festgestellt: Auf<br />

der Fläche der ehem. Betriebstankstelle südwestlich der LKW-Garagen und im Bereich<br />

der Hochtanks zur Lagerung von Heiz- bzw. Schweröl wurden gefährdungsrelevante<br />

Belastungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt. Beide Flächen sind<br />

im Bebauungsplan gekennzeichnet.<br />

Laut Gutachten ist in den vorgenannten Bereichen nach Durchführung einer Aushubsanierung<br />

im Zuge des Rückbaus der Bestandsbebauung auch unter Berücksichtigung<br />

einer Wohnnutzung mit Kinderspielflächen auf dem Standort eine Gefährdung<br />

der menschlichen Gesundheit auszuschließen.<br />

Die Durchführung der erforderlichen Bodensanierungsmaßnahmen wird im städtebaulichen<br />

Vertrag mit dem Vorhabenträger geregelt.<br />

64


Abb. 24: Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet<br />

I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

10 NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME VON NACH ANDEREN GESETZ-<br />

LICHEN VORSCHRIFTEN GETROFFENEN FESTSETZUNGEN<br />

10.1 Denkmalschutz<br />

Baudenkmale<br />

Das dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzept sieht den Erhalt<br />

von wesentlichen Teilen des denkmalgeschützten Gebäudebestandes vor. Ein kompletter<br />

Erhalt aller Gebäude ist sowohl aufgrund der anfallenden Sanierungskosten<br />

(erhebliche bauliche Mängel und Schadstoffbelastung), als auch aufgrund einer Unvereinbarkeit<br />

mit den Planungszielen nicht möglich. Unter der Abwägung von Denkmalaspekten,<br />

öffentlichen Nutzungsansprüchen (z.B. Landesgartenschau), städtebaulichen<br />

Kriterien und der Frage der Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit für den Eigentümer<br />

kann sich der Erhalt nur auf ausgewählte, historisch begründete Bereiche beziehen,<br />

die eine Ablesbarkeit der früheren Nutzung ermöglichen und gleichzeitig mit<br />

den Planungszielen vereinbar und wirtschaftlich zumutbar sind.<br />

Vor diesem Hintergrund sollen alle im südöstlichen Teil des ehemaligen ERBA-<br />

Standortes noch vorhandenen Gebäude (die Webereiflachbauten sind um 1999 abgerissen<br />

worden), die für die Gründungsphase der Spinnerei in den 50er Jahren des<br />

19. Jahrhunderts prägend waren, erhalten werden. Der Produktionsprozess dieser<br />

planungsgruppe 4, Berlin 65


wichtigen Phase der Unternehmensgeschichte, der im Zuge baulicher und organisatorischer<br />

Veränderungen des Betriebes einem permanenten Wandel unterworfen war,<br />

bleibt somit in seiner städtebaulichen Ausprägung auch in Zukunft ablesbar. Wichtige<br />

Elemente hierbei sind<br />

- der Spinnereihochbau als prägender Einzelbaukörper,<br />

- das Beamtenwohnhaus und das Direktoriumsgebäude mit anschließendem Baumwollmagazin,<br />

die die außerhalb des Plangebietes befindliche Parkanlage flankieren,<br />

- die von der Schlichterei, dem Kraftwerk und dem Batteurgebäude / Kesselhaus<br />

und dem Schornstein gebildete Fabrikgasse,<br />

- die historische Stadtkulisse entlang der <strong>Regnitz</strong> beiderseits der ERBA-Brücke, mit<br />

dem Schornstein als weithin sichtbares Symbol der früheren Nutzung.<br />

Neben der Kennzeichnung dieser Gebäude als Denkmale sowie einer Baukörperausweisung<br />

(Baugrenzen) soll die Wirkung der denkmalgeschützten Bebauung durch<br />

folgende Festsetzungen gesichert werden: Mit einer orthogonalen Ausrichtung der<br />

Baufenster und der öffentlichen Verkehrsflächen im Umfeld des zukünftigen Stadtplatzes<br />

wird auch bei Neubauten ein Bezug zur historischen Bebauungsstruktur gewährleistet.<br />

Durch die Festsetzung eines großzügigen Platzbereiches bleibt der Spinnereihochbau<br />

auf seiner ganzen Länge freigestellt und mit der Festsetzung einer maximal<br />

zulässigen Gebäudehöhe für die angrenzende Bebauung, die sich an seiner<br />

Traufkante orientiert, in seiner besonderen Wirkung gesichert.<br />

Die Entwicklungsabsichten der Otto-Friedrich-Universität Bamberg im Umfeld des<br />

Spinnereihochbaus bieten die Chance für eine dauerhafte Nachnutzung der denkmalgeschützten<br />

Bausubstanz und eine Revitalisierung des gesamten Geländes. Mit<br />

einer Festsetzung als Sondergebiet soll daher für den um einen Stadtplatz orientierten<br />

Gebäudekomplex (Campus) eine Nutzung durch universitäre Einrichtungen oder<br />

entsprechende Folgeeinrichtungen ermöglicht werden (u.a.).<br />

66


Abb. 25: Totalansicht der Fabrik vom Jahr 1882 9<br />

I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Neben den für den Produktionsprozess wichtigen Gebäuden im Umfeld des zukünftigen<br />

Stadtplatzes wird mit dem repräsentativen Ensemble, das von dem Beamtenwohnhaus,<br />

dem Direktoriumsgebäude, dem Baumwolllager und der von ihnen eingerahmten<br />

historischen Parkanlage gebildet wird, ein weiteres charakteristisches Element<br />

der ursprünglichen Anlage erhalten. Aufgrund ihrer attraktiven, landschaftsbezogenen<br />

Lage und der vorhandenen Bausubstanz sollen diese Gebäude hauptsächlich<br />

einer Wohnnutzung zugeführt werden und werden deshalb überwiegend als Allgemeines<br />

Wohngebiet bzw. Mischgebiet festgesetzt.<br />

Der Erhalt und die Nachnutzung aller für die Gründungsphase der ERBA bedeutenden<br />

Gebäude kann aufgrund des z.T. schlechten baulichen Zustands und der partiellen<br />

Belastung mit Schadstoffen, die im Rahmen eines Gutachtens der Firma CDM<br />

bewertet wurden (vgl. Anhang 4), nur unter erheblichen Kostenaufwand für den Eigentümer<br />

bewältigt werden. Gleichwohl sind sie aufgrund der historischen Bedeutung<br />

des Ensembles erforderlich und in Anbetracht der bestehenden Nutzungschancen<br />

wirtschaftlich zumutbar. Darüber hinaus ist der Erhalt der Denkmale an diesem Punkt<br />

städtebaulich vertretbar und mit den Planungszielen zu vereinen.<br />

Der nordwestliche Teil des ehemaligen ERBA-Standortes, der erst im Zuge der Expansionsbewegung<br />

ab 1887 entstanden ist, wird vorwiegend von einem ausgedehn-<br />

9 Semlinger, H., Beitrag zur Geschichte der Mechanischen Baumwollspinnerei und -weberei<br />

Bamberg aus Anlass der Feier des fünfzigjährigen Bestehens am 12. Juli 1908 (Festschrift),<br />

Bamberg 1908.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 67


ten Sheddachhallenkomplex geprägt. Diese Gebäude sollen aus folgenden Gründen<br />

weitgehend zurückgebaut werden:<br />

68<br />

Ein Erhalt des Hallenkomplexes steht den Planungszielen entgegen.<br />

Mit dem Ziel das ERBA-Gelände einer dauerhaften Nachnutzung zuzuführen ist<br />

ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet worden, das als besondere<br />

Qualitäten des Standortes - den unmittelbaren Landschaftsbezug, die <strong>Insel</strong>lage,<br />

den direkten Wasserbezug - hervorhebt. Von zentraler Bedeutung sind hierbei<br />

eine starke Durchgrünung des Gebietes, die Schaffung einer aufgelockerten Bebauung<br />

und die Herstellung eines optischen Wasserbezuges durch Sichtachsen.<br />

Aufgrund der geplanten Verdichtung im Bereich des Stadtplatzes, die aufgrund<br />

der Universitätsplanung, der vorhandenen Bausubstanz und der Lage im Eingangsbereich<br />

des Gebietes sinnvoll ist, sollen die übrigen Bereiche mit einer sehr<br />

viel geringeren Nutzungsdichte entwickelt werden. Die Sheddachhallen, die einen<br />

großen Teil der Fläche im Nordwesten des Plangebietes einnehmen, stehen insofern<br />

durch ihre Lage und Ausdehnung der Entwicklung einer stark durchgrünten<br />

Wohnsiedlung mit Wasserbezug entgegen.<br />

Darüber hinaus soll auf einem großen Teil der Flächen die Landesgartenschau<br />

2012 durchgeführt werden. Zwar könnten einige Hallenabschnitte temporär auch<br />

für indoor-Veranstaltungen genutzt werden (Voraussetzung: Sanierung und<br />

Schadstoffbeseitigung), ein Großteil der Flächen muss aber für eine Freiflächengestaltung<br />

zur Verfügung stehen. Auch hierfür stehen die Hallenstrukturen einer<br />

Nutzung im Sinne der Planungsziele entgegen.<br />

Bei einer Herauslösung einzelner Hallenelemente müsste auf die Bildung architektonisch<br />

und nutzungshistorisch eigenständiger und ‚sinnvoller’ Segmente geachtet<br />

werden. Aufgrund der Baugeschichte und des funktionalen Zusammenhangs<br />

können so wiederum nur sehr großräumige Strukturen entstehen, die einer<br />

Verwirklichung der Planungsziele entgegenstünden. Kleinere Einheiten (z.B. wenige<br />

Joche einer Halle) hätten keinen Bezug zum früheren, flächenintensiven<br />

Produktionsbetrieb und wären bloße ‚Versatzstücke’.<br />

Ein Erhalt wäre aufgrund hoher Sanierungskosten unzumutbar.<br />

Die Sheddachhallen weisen zum Teil einen sehr schlechten baulichen Zustand<br />

auf, der im Rahmen einer Untersuchung der Firma CDM erhoben wurde (vgl. Anhang<br />

4). Für eine Sanierung wäre die Überarbeitung und der Ersatz großer Teile<br />

der Dachverglasung, die Überprüfung der Tragwerke auf Schäden durch Durchrostung<br />

und das Ergreifen entsprechender Metallsanierungsarbeiten sowie eine<br />

komplette Erneuerung der Dachabdichtungen und Wärmeisolierungen erforderlich.<br />

Für eine solche Sanierung der Baukörper und für die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen<br />

(variieren je nach Art der avisierten Nutzung) würden erhebliche<br />

Kosten entstehen. Eine Belastung mit schadstoffhaltigen Baustoffen (wie z.B.<br />

KMF- und asbesthaltigen Baustoffen oder PCB-haltigen Anstrichen, vgl. Gutachten<br />

der CDM) macht darüber hinaus eine umfangreiche und kostenintensive Beseitigung<br />

der betroffenen Bauteile erforderlich. Bei einem Erhalt der Hallen wäre<br />

hier nach Aussagen des Gutachtens mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Angesichts<br />

der Kosten, die für die Sanierung der Denkmale im südöstlichen Teil ent-


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

stehen, ist eine Sanierung der Sheddachhallen oder einzelner Segmente unzumutbar<br />

und würde eine nachhaltige Revitalisierung des Gebietes behindern.<br />

Eine wirtschaftliche Nutzung kann nicht nachgewiesen werden.<br />

Für die Sheddachhallen als Ganzes aber auch für einzelne Teile konnten aufgrund<br />

ihrer Lage, ihrer baulichen Struktur und ihrer Dimensionierung keine wirtschaftlichen<br />

Nachnutzungen aufgezeigt werden. Diese ist jedoch für einen dauerhaften<br />

Erhalt der Denkmale und eine nachhaltige Revitalisierung des Standortes<br />

erforderlich.<br />

Eine Ausnahme bildet der Wasserturm, der zusammen mit dem unmittelbar angrenzenden<br />

Kesselhaus als Symbol für die Phase der baulichen Expansion und als markantes<br />

Wahrzeichen des ERBA-Standortes erhalten werden soll. Die beiden Gebäude<br />

fügen sich sowohl aufgrund ihrer geringen Ausmaße als auch ihrer möglichen wohnungsbezogenen<br />

Nachnutzung in das Gesamtkonzept ein und stehen den Planungszielen<br />

nicht entgegen. Im Gegensatz zum Erhalt einzelner Sheddachsegmente lassen<br />

sich Wasserturm und Kesselhaus als eigenständige und sinnvolle architektonische<br />

Elemente aus dem Ensemble herauslösen und eigenständig entwickeln.<br />

Die zurückzubauenden Teile des Hallenkomplexes sind im Bebauungsplan gekennzeichnet.<br />

Bodendenkmale<br />

Der gesamte Geltungsbereich befindet sich in einem ausgewiesenen Bodendenkmal<br />

(Teilbodendenkmäler 6031-0118, 6031/0119, 6031/0127, 6031/0131,<br />

6031/0132, 6031/0134, 6031/0182 und 6031/0203). Nach Angaben des Bayrischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege liegt in etwa 3 bis 4 m Tiefe ab heutiger GOK im gesamten<br />

Vorhabensbereich eine früh- bis hochmittelalterliche Wüstung die bisher nur<br />

bei sehr tiefen Baumaßnahmen (1834, 1858, 1858 und 1959) festgestellt werden<br />

konnte. In diesen Kontext wurden auch 1858 bei Aushub des Turbinenkanals die<br />

sogenannten „Bamberger Götzen" geborgen.<br />

Im Zuge der Anlage des Fischpasses sowie der Errichtung der Baugrube für eine<br />

Tiefgarage im Baufeld A wurden 2009 / 2010 unter Beteiligung des Bayrischen Landesamtes<br />

für Denkmalpflege Sondierungen vorgenommen. Dabei wurde festgestellt,<br />

dass durch die im 19. Jh. im Zuge der Errichtung der ERBA Industrieanlagen<br />

vorgenommenen massiven Aufschüttungen ein Abstand von bis zu 7 m zur archäologisch<br />

relevanten Kulturschicht besteht.<br />

Gem. Denkmalschutzgesetz ist für Erdarbeiten auf Grundstücken, auf denen Bodendenkmäler<br />

zu vermuten oder den Umständen nach anzunehmen sind, eine Erlaubnis<br />

der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen. Ein entsprechender Hinweis<br />

mit Bezug auf das Denkmalschutzgesetz ist im Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Durch das Landesamt für Denkmalpflege wurden folgende Vorgaben formuliert:<br />

- Der Antragsteller hat im Bereich von Denkmalflächen eine Erlaubnis nach Art. 7<br />

DSchG bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 69


- Der Oberbodenabtrag für das Vorhaben ist im Einvernehmen und unter der fachlichen<br />

Aufsicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege im Bereich der geplanten<br />

Baufläche durchzuführen.<br />

- Nach dem Ergebnis des Oberbodenabtrags hat der Antragsteller eine sachgerechte<br />

archäologische Ausgrabung im Einvernehmen und unter der fachlichen Aufsicht<br />

des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Sicherung und Dokumentation<br />

aller von der geplanten Maßnahme betroffenen Bodendenkmäler durchzuführen.<br />

Grundlage hierfür sind die Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen<br />

in Bayern und gegebenenfalls eine Leistungsbeschreibung des Bayerischen<br />

Landesamts für Denkmalpflege.<br />

- Der Antragsteller hat alle Kosten der fachlichen Begleitung des Oberbodenabtrags<br />

und der Ausgrabungen zu tragen.<br />

- Mit den bauseits erforderlichen Erdarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die<br />

vorhandenen Bodendenkmäler sachgerecht freigelegt, dokumentiert und geborgen<br />

wurden.<br />

- Die Untere Denkmalschutzbehörde behält sich ausdrücklich vor, weitere Bestimmungen<br />

nachträglich aufzunehmen, zu ändern oder zu ergänzen sowie den Bescheid<br />

jederzeit zu widerrufen.<br />

10.2 Gewässer I. Ordnung<br />

Bei dem Linken <strong>Regnitz</strong>arm handelt es sich um ein Gewässer I. Ordnung. Hier sind<br />

die gesetzlichen Vorschriften des Bayerischen Wassergesetzes (BauWG) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (GVBl S. 822), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 969) und des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

(WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. S. 3245),<br />

zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)<br />

zu beachten.<br />

10.3 Wasserrechtliche Verfahren<br />

Für die Anlage eines Fischpasses erfolgte ein wasserrechtliches Verfahren. Die betroffenen<br />

Flächen liegen teilweise im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans<br />

und werden nachrichtlich übernommen.<br />

10.4 BEHANDLUNGEN VON BAUMASZNAHMEN IM STADTPLANUNGS-<br />

BEIRAT<br />

Um eine hochwertige und abgestimmte Gestaltung von Baumaßnahmen im Planungsgebiet<br />

zu gewährleisten, sind alle Baumaßnahmen (Gebäude, Grün- und Freiflächen,<br />

etc.) im Hinblick auf gestalterische Fragen durch den erweiterten Stadtplanungsbeirat<br />

zu beraten.<br />

11 HINWEISE<br />

Die Hinweise zum Denkmalschutz, zum Schutz von unterirdischen Leitungen, zu Altlasten,<br />

zum besonderen Artenschutz, zur Baumschutzverordnung, zum Über-<br />

70


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

schwemmungsgebiet, zum Freiflächengestaltungsplan und zur Stellplatzsatzung wurden<br />

hier informell aufgenommen und sind bei der nachfolgenden Ausführungsplanung<br />

und Bauausführung zu berücksichtigen.<br />

12 GRÜNORDNUNGSPLAN ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />

12.1 GRÜNORDNERISCHES KONZEPT<br />

Das Grünordnerische Konzept (vgl. Plan 2) dient als Grundlage für die Integration der<br />

grünordnerischen Festsetzungen und Maßnahmen in den Bebauungsplan. Zur Gewährleistung<br />

einer besonderen Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie einer räumlich<br />

differenzierten städtebaulichen Qualität ist eine großzügige Durchgrünung des Plangebiets<br />

vorgesehen.<br />

Die Bebauung im Nordwesten des Plangebietes gruppiert sich um eine zentrale, als<br />

Park gestaltete öffentliche Grünfläche („Wohnpark“). Der Park bildet ein markantes,<br />

gliederndes Element im Wohngebiet. In der Grünfläche sind in lockeren Gruppen gepflanzte,<br />

standortgerechte Bäume (z. T. Ersatzpflanzungen), sowie ein Spielplatz für<br />

Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren vorzusehen.<br />

Die Herstellung von Wasserflächen in den öffentlichen Grünflächen wird ermöglicht.<br />

Neben der ästhetischen Wirkung von Wasserflächen in Grünanlagen haben Gewässer<br />

auch Lebensraumfunktionen und lokalklimatische Wirkungen. Die Speisung kann<br />

auch, unter Vorschalten einer Reinigungsstufe zur Vorklärung, durch Oberflächenwasser<br />

aus öffentlichen Verkehrsflächen erfolgen. In Hinsicht auf die Gestaltung und<br />

Bemaßung von Gewässerbecken ist, gerade aufgrund der Nähe zum Kinderspielplatz,<br />

auf die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen zu achten.<br />

Zwei breite Grünkorridore verbinden die zentrale Grünfläche in nördlicher Richtung mit<br />

den ebenfalls in Planung befindlichen Freiflächen der Landesgartenschau 2012, dem<br />

sog. Nordpark, und stellen in südlicher Richtung eine Verbindung zum linken <strong>Regnitz</strong>arm<br />

her. Die Bebauung im Südosten des Plangebietes gruppiert sich um einen urbanen<br />

Stadtplatz.<br />

Die Planstraßen werden für eine gestalterische und stadtklimatische Aufwertung des<br />

neuen Stadtquartiers mit standortgerechten Straßenbäumen bepflanzt. Die Größe der<br />

Baumscheiben soll in Anlehnung an die Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg die Maße<br />

eines Stellplatzes (rund 2,50 x 5,00 m) betragen.<br />

Den Wohngebäuden sind private Freiflächen zugeordnet, die, soweit sie nicht für Nebenanlagen<br />

genutzt werden, als Vegetationsflächen angelegt und auf Dauer gärtnerisch<br />

unterhalten werden. Entlang der Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen soll<br />

ein ansprechendes Orts- und Landschaftsbild durch eine gewisse Einheitlichkeit bei<br />

der Gestaltung der Einfriedungen geschaffen werden. Hierfür sind Hecken aus Laubgehölzen,<br />

auch in Kombinationen mit Maschendraht- und Gitterzäunen, vorgesehen.<br />

Teilflächen am linken <strong>Regnitz</strong>arm in den Baugebieten D1 bis D3 sind so zu gestalten,<br />

dass großzügige Sichtbezüge auf das Gewässer ermöglicht werden. Vom südlichen<br />

Ufer des <strong>Regnitz</strong>arms soll dadurch der offene, durchgrünte Charakter des neuen<br />

Wohngebietes deutlich werden. Um dieses Ziel zu erreichen werden zwischen den<br />

Gebäuden öffentliche Grünflächen, zugleich Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) und „Flä-<br />

planungsgruppe 4, Berlin 71


chen für Anpflanzungen“ im Bereich der geplanten Tiefgaragen vorgesehen. Auf diesen<br />

Flächen werden gebietstypische und standortgerechte Gehölze in lockerer Anordnung<br />

gepflanzt. Nebenanlagen und Stellplätze sind auf „Flächen für Anpflanzungen„<br />

nicht zulässig. Die Anlage von Spielplatzflächen soll jedoch möglich sein.<br />

Für die Begrünung der Tiefgaragen ist ein Bodenaufbau von mindestens 50 cm einschließlich<br />

Dränschicht vorgesehen. Die begrünten Tiefgaragendächer sollen bündig<br />

mit dem angrenzenden Gelände ausgeführt werden.<br />

Auf den privaten Grünflächen entlang des linken <strong>Regnitz</strong>arms, zwischen den „Flächen<br />

für Anpflanzung“ und dem geplanten Uferweg, wird eine naturnahe, struktur- und artenreiche,<br />

gebietstypische Vegetation an Uferböschungen entwickelt. Ebenso wie in<br />

den Flächen für Anpflanzung sind Gehölze in lockerer Anordnung zu verwenden. Die<br />

zu erhaltenden Bäume können durch einzelne Baumpflanzungen ergänzt werden. Auf<br />

einen gestalterischen Zusammenhang mit den Flächen für Anpflanzung „An“ ist zu<br />

achten. Es sollen die Sichtbeziehungen von der Planstraße 3a, 3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm<br />

dauerhaft erhalten werden.<br />

Die an die Baugebiete angrenzenden Grünflächen am nordwestlichen und nordöstlichen<br />

Rand des Planungsgebietes sind für eine naturnahe Gestaltung mit der Entwicklung<br />

artenreicher Sandmagerrasen vorgesehen und sollen entsprechend als Flächen<br />

für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

(Ausgleichsflächen) gesichert werden.<br />

Die geplante Anlage eines Gewässerlaufs als Fischpass zur Umgehung der Staustufe<br />

des Wasserkraftwerks ist Bestandteil der Landesgartenschauplanungen. An dem<br />

Bachlauf ist eine artenreiche, gebietstypische Ufervegetation zu entwickeln. Die Kombination<br />

von Sandmagerrasen und Bachlauf kann zur Steigerung der Artenvielfalt<br />

beitragen, was den naturschutzfachlichen Wert wie auch den Erlebniswert entscheidend<br />

erhöht.<br />

Am nordwestlichen und nordöstlichen Rand des Planungsgebietes, im Übergang zum<br />

künftigen Nordpark, werden artenreiche Sandmagerrasen angelegt und entwickelt.<br />

72


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

12.2 EINGRIFFSBEWERTUNG / EINGRIFFSBILANZ<br />

1. Versiegelte Flächen (Planung)<br />

Die Festsetzungen des Bebauungsplans erlauben im Plangebiet eine maximale Versiegelung<br />

durch Gebäude in Höhe von rund 25.400 m². Durch die Grundflächen von<br />

Stellplätzen, Zufahrten und Nebenanlagen können darüber hinaus weitere 14.200 m²<br />

versiegelt werden. Die maximale Versiegelung in den Baugebieten beträgt somit rund<br />

39.600 m². Durch die in Teilen vorgesehene Begrünung von Tiefgaragen und den<br />

wasser- und luftdurchlässigen Aufbau von Erschließungsflächen sowie durch Nichtausnutzung<br />

des maximal zulässigen Nutzungsmaßes kann die zukünftige Versiegelung<br />

auch deutlich unter dem anzunehmenden Maximalwert bleiben.<br />

Tab. 1: Maximal zulässige Versiegelungen im Plangebiet gemäß den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanentwurfs<br />

Baugebiet Größe GRZ GR Überschreitunsmöglichkeit<br />

gem.<br />

§ 19 (4)<br />

BauNVO<br />

Baugebiet A 16.766<br />

Baugebiet<br />

B1<br />

1.650<br />

Baugebiet<br />

B2<br />

4.060<br />

Baugebiet C 1.459<br />

Baugebiet<br />

D1<br />

2.597<br />

Baugebiet<br />

D2<br />

1.563<br />

Baugebiet<br />

D3<br />

3.361<br />

Baugebiet E 3.157<br />

Baugebiet<br />

F1<br />

2.801<br />

Baugebiet<br />

F2<br />

1.461<br />

Baugebiet<br />

G<br />

1.837<br />

Baugebiet<br />

H1<br />

3.585<br />

Baugebiet<br />

H2<br />

4.686<br />

Baugebiet I 2.470<br />

Maximale<br />

Versiegelung<br />

10.490 55% 16.260<br />

Freiflächen<br />

mindestens<br />

506<br />

0,40 660 70% 1.122 528<br />

0,30 1218 70% 2.070 1.990<br />

0,25 365 50% 548<br />

1.440 55% 2.232<br />

660 90% 1.254<br />

1.820 40% 2.548<br />

1.160 70% 1.972<br />

1.540 45% 2.233<br />

490 60% 784<br />

700 80% 1.260<br />

1.160 80% 2.088<br />

1.940 50% 2.910<br />

1.480 30% 1.924<br />

911<br />

365<br />

309<br />

813<br />

1.185<br />

568<br />

677<br />

577<br />

1.497<br />

1.776<br />

Summe 51.453 25.123 39.205 12.248<br />

planungsgruppe 4, Berlin 75<br />

546


Weitere Versiegelungen ergeben sich für die im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen.<br />

Die in die Bilanz einzustellende maximal zulässige Versiegelung beträgt<br />

rund 15.200 m² (ohne Verkehrsfläche ERBA-Brücke und Gaustadter Hauptstraße).<br />

Ein wasser- und luftdurchlässiger Aufbau ist für die Straßenverkehrsflächen nicht vorgesehen.<br />

Durch die Anlage von Baumscheiben für die vorgesehenen Straßenbäume<br />

wird die maximal zulässige Versiegelung geringfügig reduziert. Für die im Bebauungsplan<br />

festgesetzten Verkehrsflächen mit Zweckbestimmung Fußweg bzw. Fuß-<br />

und Radweg wird in der Bilanzierung ebenfalls von einer vollständigen Versiegelung<br />

ausgegangen.<br />

Für den Bereich der öffentlichen Grünflächen wird darüber hinaus eine Befestigung in<br />

Höhe von maximal 20 % (3.840 m²) für Wege- und Platzflächen in die Bilanz eingestellt.<br />

Unter Berücksichtigung der Teilversiegelung durch einen wasser- und luftdurchlässigen<br />

Aufbau der Flächen mit 70 % ergibt sich eine maximale Versiegelung in Höhe<br />

von 2.688 m².<br />

Derzeit sind im Plangebiet im Bereich des ERBA-Geländes rund 63.550 m² vollständig<br />

versiegelt.<br />

Tab. 2: Versiegelungsbilanz (ohne ERBA-Brücke und Gaustadter Hauptstraße)<br />

Versiegelung Flächengröße Unter Berücksichtigung<br />

von Teilversiegelungen (70<br />

%)<br />

Bestand 63.550 m² 63.550 m²<br />

Planung max. 58.340 m² max. 57.188 m²<br />

davon:<br />

GR Gebäude, Hauptanlagen<br />

max. 25.200 m²<br />

max. 25.200 m²<br />

Stellplätze, Zufahrten, Nebenanlagen max. 14.100 m² max. 14.100 m²<br />

Verkehrsflächen max. 15.200 m² max. 15.200 m²<br />

Erschließungsflächen in öffentlichen<br />

Grünflächen<br />

max. 3.840 m² max. 2.688 m²<br />

Entsiegelung mind. 5.210 m² mind. 6.362 m²<br />

Mit Umsetzung des Bebauungsplans ergibt sich somit eine Entsiegelung im Plangebiet<br />

von mindestens 5.210 m², unter Berücksichtigung von Teilversiegelungen von<br />

mindestens 6.362 m².<br />

2. Eingriff in Baumbestand<br />

Im Geltungsbereich sind nach derzeitigem Planungsstand 104 der durch die Baumschutzverordnung<br />

der Stadt Bamberg geschützten Bäume (Stammumfang > 60 cm)<br />

durch Baumaßnahmen und Erschließungsmaßnahmen im Zuge der Neuordnung des<br />

Gebietes betroffen. In die vorläufige Verlustbilanzierung eingestellt wurden Bäume<br />

deren Standort sich im Bereich festgesetzter Baufenster oder Erschließungsflächen<br />

76


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

befindet bzw. deren Kronen so weit in diese Flächen hineinragen, das ein Erhalt voraussichtlich<br />

nicht möglich ist.<br />

87 Bäume sind nach derzeitigem Planungsstand durch die Baumaßnahmen gefährdet<br />

jedoch nicht zwingend von Baumaßnahmen betroffen. In die Bilanzierung eingestellt<br />

wurden alle Bäume mit Standort im Bereich der festgesetzten Baugebiete außerhalb<br />

der festgesetzten Baufenster und Erschließungsflächen. Einzelne, besonders erhaltenswerte<br />

Exemplare, dieser gefährdeten Bäume (insgesamt 8 Bäume) werden mit<br />

einer Erhaltungsbindung versehen. Sie sind in die weitergehende Planung einzubeziehen.<br />

Für die sonstigen gefährdeten Bäume gelten die Bestimmungen der Baumschutzverordnung.<br />

Für Bäume im Bereich der geplanten Aufweitung der Gaustadter Hauptstraße wird<br />

von der Möglichkeit eines Baumerhaltes ausgegangen, da sich die Standorte der<br />

Bäume nach der verkehrsplanerischen Vorstudie zum Knotenpunktumbau im Randbereich<br />

des neu anzulegenden Fußweges befinden.<br />

Als nicht unmittelbar von der Umsetzung der Planung betroffen wurden die Bäume mit<br />

Standort im Bereich der festgesetzten öffentlichen Grünflächen eingestuft. Zur Anlage<br />

des Gewässerlaufes für den Fischpass ist die Rodung von etwa 42 Bäumen erforderlich.<br />

Die Genehmigung sowie Regelungen zu erforderlichen Ersatzpflanzungen erfolgen<br />

im wasserrechtlichen Verfahren.<br />

Eine konkrete Bilanzierung der Baumverluste erfolgt auf der Ebene der Baugenehmigung.<br />

Für von Baumaßnahmen betroffene Bäume ist ein Fällantrag zu stellen. Für<br />

Ersatzpflanzungen sind Baumarten der Pflanzliste 1 mit einem Stammumfang von<br />

mindestens 16/18 cm zu verwenden. Die nach derzeitigem Planungsstand betroffenen,<br />

gefährdeten und die zu erhaltenden Bäume sind mit Nummer gemäß Baumliste<br />

im Grünordnerischen Konzept dargestellt.<br />

Die nach derzeitigem Planungstand erforderlichen Ersatzpflanzungen im Verhältnis<br />

1 : 1 werden mit den im Bebauungsplan festgesetzten Anpflanzgeboten für Einzelbäume<br />

im Bereich der privaten Freiflächen in den Baugebieten sowie im Bereich der<br />

Planstraßen berücksichtigt. Die Anzahl der zu pflanzenden Bäume wird den Baugebieten<br />

und den Verkehrsflächen durch textliche Festsetzung zugeordnet.<br />

3. Eingriff in Biotope<br />

In Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Bamberg zum Scopingtermin vom<br />

18.05.2006 erfolgte im Mai 2006 eine Aktualisierung der vorliegenden Stadtbiotopkartierung<br />

und eine Vervollständigung der Kartierung für den Geltungsbereich. Es wurde<br />

die „Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern“ verwendet (Entwurf 03/2006). Die im<br />

Rahmen der Stadtbiotopkartierung kartierten Flächen wurden dabei zum Teil neuen<br />

Biotoptypen zugeordnet.<br />

Zum vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes erfolgte darüber hinaus zur Abschätzung<br />

der mit Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffsfolgen auf Lebensräume<br />

besonders geschützter Tierarten (Arten des Anhangs IV der FFH-<br />

Richtlinie, europäische Vogelarten, streng geschützte Arten gem. nationalem Naturschutzrecht)<br />

eine Potentialeinschätzung zur Ermittlung des möglicherweise betroffenen<br />

Artenspektrums (BFÖS Oktober 2008).<br />

planungsgruppe 4, Berlin 77


Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder nach nationalem Naturschutzrecht<br />

streng geschützte Pflanzenarten sind von der Planung nicht betroffen.<br />

Grundlage für die Eingriffsermittlung ist die aktualisierte Kartierung (Kap. 3.13)<br />

Die Ermittlung richtet sich nach Schritt 3 des Leitfadens "Bauen im Einklang mit der<br />

Natur" (Ergänzte Fassung 2003).<br />

Spalte "Typ A / B":<br />

Typ A = hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad; festgesetzte GRZ > 0,35 oder entsprechende<br />

Eingriffschwere.<br />

Typ B = niedriger bis mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad; festgesetzte GRZ<br />


Tab. 3: Ermittlung von Eingriff und Ausgleich (Biotope)<br />

Biotop-<br />

Nr.<br />

Biotoptyp Fläche<br />

(m 2 )<br />

1 Sandmagerrasen<br />

(GLOOBK)<br />

2.1 Gebüsch, Gehölz<br />

initial<br />

(WI)<br />

2.2 Gebüsch, Gehölz<br />

initial<br />

(WI)<br />

3.1 Feldgehölze,<br />

naturnah<br />

(WO)<br />

3.2 Feldgehölze,<br />

naturnah<br />

(WO)<br />

4.1 Hecke, naturnah<br />

(WH)<br />

4.2 Hecke, naturnah<br />

(WH)<br />

5.1 Kulturbestand<br />

aufgelassen<br />

(UK)<br />

5.2 Kulturbestand<br />

aufgelassen<br />

(UK)<br />

6.1 Gewässerbegleitgrün<br />

(WN)<br />

I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Typ A / B Wertstufe<br />

gem. Listen<br />

1a bis 1c<br />

Leitfaden<br />

1.400 B III, unterer<br />

Wert<br />

Faktor Begründung von Wertstufe<br />

und Faktor<br />

1 randliche Versaumung<br />

und Verbuschung<br />

Kompensation<br />

(m 2 )<br />

1.400<br />

1.190 A I, oberer Wer 0,6 junges Stadium, teils<br />

sehr dicht, wenig arten-<br />

und strukturreich 714<br />

2.010 B I, oberer Wert 0,5 junges Stadium, teils<br />

sehr dicht, wenig arten-<br />

und strukturreich 1.005<br />

1.210 A II, oberer<br />

Wert<br />

2.290 B II, oberer<br />

Wert<br />

340 A II, unterer<br />

Wert<br />

1.020 B II, unterer<br />

Wert<br />

1,0 arten- und strukturreich<br />

0,8 arten- und strukturreich<br />

1.210<br />

1.832<br />

0,8 monostrukturierte,<br />

vitale Hainbuchenhecke,<br />

ohne Unterwuchs,<br />

ästhetisch ansprechend<br />

272<br />

0,6 monostrukturierte,<br />

vitale Hainbuchenhecke,<br />

ohne Unterwuchs,<br />

ästhetisch ansprechend<br />

612<br />

1.340 A I, oberer Wert 0,6 strukturarm, teils<br />

fremdländische<br />

Gehölzarten, verschattet,<br />

ohne nennenswerteKrautschicht,<br />

alte Nadelgehölze<br />

804<br />

1.450 B I, oberer Wert 0,5 strukturarm, teils<br />

fremdländische<br />

Gehölzarten, verschattet,<br />

ohne nennenswerteKrautschicht,<br />

alte Nadelgehölze<br />

725<br />

4.990 A II, unterer<br />

Wert<br />

0,8 Gewässerbegleitgrün<br />

(WN), alter Baumbestand,<br />

häufig Robinien<br />

und vergreisende<br />

Hybridpappeln, teils<br />

vitale, teils unterdrücktestandortgerechte<br />

Gehölze, kaum<br />

Unterwuchs, nährstoffreicher,<br />

teils artenreicher<br />

Saum 3.992<br />

planungsgruppe 4, Berlin 79


Biotop-<br />

Nr.<br />

Biotoptyp Fläche<br />

(m 2 )<br />

6.2 Gewässerbegleitgrün<br />

(WN)<br />

7.1 Magere Altgrasbestände<br />

und Grünlandbrachen<br />

(GB)<br />

7.2 Magere Altgrasbestände<br />

und Grünlandbrachen<br />

(GB)<br />

8. Park, Hain,<br />

Grünanlage<br />

mit altem<br />

Baumbestand<br />

(UP)<br />

Typ A / B Wertstufe<br />

gem. Listen<br />

1a bis 1c<br />

Leitfaden<br />

1.300 B II, unterer<br />

Wert<br />

730 A II, oberer<br />

Wert<br />

1.220 B II, oberer<br />

Wert<br />

20.490<br />

0 - III, oberer<br />

Wert<br />

Faktor Begründung von Wert- Kompenstufe<br />

und Faktor sation<br />

(m 2 )<br />

0,5 Gewässerbegleitgrün<br />

(WN), alter Baumbestand,<br />

häufig Robinien<br />

und vergreisende<br />

Hybridpappeln, teils<br />

vitale, teils unterdrücktestandortgerechte<br />

Gehölze, kaum<br />

Unterwuchs, nährstoffreicher,<br />

teils artenreicher<br />

Saum 650<br />

1,0 degradierte Magerstandorte,<br />

Gras dominant,<br />

oft artenarm,<br />

Aufwuchs von Wildrosen<br />

730<br />

0,6 degradierte Magerstandorte,<br />

Gras dominant,<br />

oft artenarm,<br />

Aufwuchs von Wildrosen<br />

732<br />

3,0 Alte, vitale Rotbuchen,<br />

Traubeneichen, Linden<br />

und Kastanien, ohne<br />

nennenswerten Unterwuchs<br />

0<br />

14.678<br />

Summe der nachzuweisenden Ausgleichsflächen 14.678<br />

Besonderer Artenschutz<br />

Die im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung vorhandenen Biotoptypen<br />

haben eine Bedeutung als Lebensraum europäischer Vogelarten. Im Nordwesten des<br />

Plangebietes (Baugebiet D 3) ist ein Vorkommen der Zauneidechse (Anhang IV FFH-<br />

RL) bekannt. Im Baumbestand des <strong>Regnitz</strong>ufers sowie in Teilbereichen der vorhandenen<br />

Gebäude sind Quartiere von Fledermäusen (Anhang IV FFH-RL) anzunehmen.<br />

Die <strong>Regnitz</strong>ufer stellen ein potentielles Larvenhabitat für besonders geschützter Libellenarten<br />

(Anhang IV FFH-RL) dar.<br />

Zum Bebauungsplan Nr. G 10 A wurde daher im Ergebnis einer Potentialeinschätzung<br />

(BFÖS 2008a) eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt<br />

(BFÖS 2008b).Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung sind dem Umweltbericht<br />

(Abschn. III, Kap. 3) zu entnehmen.<br />

Unter Berücksichtigung baubegleitender Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogener<br />

Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) ist im Ergebnis der artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung nicht davon auszugehen, das mit Umsetzung des Bebauungsplanes<br />

die Verbotstatbestände gem. § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG zwingend vorliegen<br />

(vgl. Umweltbericht Abschn. III. Kap. 5).<br />

80


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

4. Zusammenstellung: Entsiegelung, Eingriff und Ausgleich<br />

Tab. 4: Zusammenstellung Entsiegelung, Eingriff und Ausgleich<br />

Entsiegelung<br />

Entsiegelung, mindestens<br />

Eingriffsflächen brutto<br />

Eingriff in Biotope<br />

Menge Teilmenge Entwicklungsziel<br />

6.362 m 2<br />

20.490 m 2<br />

davon Eingriff in 13d-Biotope 1.400 m 2<br />

Eingriffsflächen netto<br />

erforderliche<br />

Ausgleichsflächen<br />

14.680 m 2<br />

davon Ausgleich von 13d-Biotope 1.400 m 2<br />

Flächen für Minderung, Ausgleich<br />

und Ersatz<br />

öffentliche / private Grünflächen<br />

davon SPE1<br />

Fläche zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft<br />

davon SPE 2<br />

Fläche zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft<br />

SPE3<br />

Fläche zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft<br />

19.280 m 2<br />

Summe Flächen für Minderung, 19.280 m<br />

Ausgleich und Ersatz<br />

2<br />

Von Baumaßnahmen betroffene<br />

Bäume / erforderliche Ersatzpflanzungen<br />

Voraussichtlich von Baumaßnah-<br />

104 St<br />

men betroffene Bäume<br />

Erforderliche Ersatzpflanzungen 104 St<br />

möglichst naturnahe<br />

Parkvegetation<br />

(8.540 m²) Anlage und Entwicklung<br />

von mind. 1.400 m²<br />

artenreichen gebietstypischenSandmagerrasen<br />

trockener Standorte<br />

Bei Anlage eines Bachlaufs:<br />

Anlage und Entwicklung<br />

artenreicher,<br />

gebietstypischer Ufervegetation<br />

auf sandigen<br />

Substraten<br />

(810 m 2 ) Entwicklung einer artenreichen,gebietstypischenWaldbodenvegetation<br />

(1.770 m²) Entwicklung einer artenreichen,gebietstypischen<br />

Ufer- und Böschungsvegetation,<br />

Effekte für<br />

Schutzgüter<br />

Mensch,<br />

Boden,<br />

Grundwasser,Vegetation<br />

Pflanzen,<br />

Tiere,<br />

Biotope<br />

Pflanzen,<br />

Tiere,<br />

Biotope<br />

Pflanzen,<br />

Tiere,<br />

Biotope<br />

planungsgruppe 4, Berlin 81


Die erforderlichen Ausgleichsflächen in Höhe von 14.680 m² werden, rein auf die Fläche<br />

bezogen, mit rund 19.280 m² Flächen für Minderung, Ausgleich und Ersatz überkompensiert.<br />

Die öffentlichen Grünflächen können zwar nicht als Ausgleichsfläche im<br />

strengen naturschutzfachlichen Sinne gelten, anstelle der früheren Versiegelung werden<br />

jedoch ökosystemare Funktionen (Bodenfunktionen, Grundwasserneubildung,<br />

Kaltluftproduktion) wiederhergestellt. In Abstimmung mit den Nutzungs- und Pflegeanforderungen<br />

sollen in den Grünflächen so weit wie möglich gebietsheimische Pflanzen<br />

verwendet werden. Insbesondere kommen die Grünflächen dem Schutzgut Mensch<br />

zugute.<br />

Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in den Baumbestand und die im Plangebiet<br />

vorgesehenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sind der Karte<br />

„Grünordnerisches Konzept zum Bebauungsplan“ zu entnehmen.<br />

Auf eine Karte zur Darstellung der sonstigen Eingriffe in Natur und Landschaft wurde<br />

verzichtet, da die Flächen im Plangebiet vollständig neugeordnet werden. Mit der<br />

Neuordnung verbunden ist neben einer großflächigen Entsiegelung, ein vollständiger<br />

Verlust der im Plangebiet vorhandenen Vegetations- und Biotopflächen, mit Ausnahme<br />

einer Grünfläche mit besonders wertvollem, altem Parkbaumbestand im Südosten<br />

des Plangebietes und einzelnen besonders erhaltenswerten Bäumen.<br />

13 FLÄCHENBILANZ<br />

Tab. 5: Flächenbilanz des Bebauungsplans<br />

FLÄCHE / NUTZUNG ca. ha in %<br />

GELTUNGSBEREICH 10,2<br />

Wasserfläche 1,1<br />

BRUTTOBAULAND 9,1 100,0<br />

VERKEHR 1,9 21<br />

davon Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung 0,9<br />

ÖFFENTL. GRÜNFLÄCHE 1,9 21<br />

davon Fläche für Maßnahmen 1,1<br />

VERSORGUNG 0,1 1<br />

NETTOBAULAND 5,2 57<br />

WOHNEN 2,8 31<br />

davon Anpflanzgebote 0,2<br />

MISCHGEBIET 0,7 8<br />

SONDERGEBIET 1,7 18<br />

82


14 AUSWIRKUNGEN<br />

I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen Grundstücke befinden sich<br />

mit Ausnahme des Wasserkraftwerkes im Besitz von Investoren. Zur Durchführung<br />

eventuell erforderlicher bodenordnender Maßnahmen hat sich der Grundstückseigentümer<br />

im Rahmen des bereits abgeschlossenen städtebaulichen Rahmenvertrages<br />

verpflichtet.<br />

Die Kostenübernahme für notwendige Erschließungsmaßnahmen wird über einen Erschließungsvertrag,<br />

der zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer abgeschlossen<br />

wurde, geregelt. Nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen übernimmt<br />

die Stadt diese in ihre Baulast und Verkehrssicherungspflicht.<br />

Die Kosten für erforderliche Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang<br />

mit Schadstoffbelastungen in Boden, Grundwasser sowie der Bausubstanz<br />

im Plangebiet werden durch den Grundstückseigentümer getragen.<br />

Bei einem entsprechenden Bedarf können der Stadt Investitionskosten für soziale Infrastruktureinrichtungen<br />

(evt. Bau einer Kindertagesstätte) sowie Nachfolgekosten,<br />

u.a. durch Unterhalt der Grünflächen und der öffentlichen Verkehrsflächen entstehen,<br />

die in den zukünftigen Haushalt der Stadt Bamberg einzustellen sind.<br />

15 MASSNAHMEN / DURCHFÜHRUNG<br />

15.1 Städtebaulicher Rahmenvertrag<br />

Eine wesentliche Voraussetzung für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens<br />

war die Unterzeichnung des städtebaulichen Rahmenvertrages und<br />

des Grundstückskaufvertrages für die Entwicklung des ERBA-Geländes durch die<br />

Grundstückseigentümer und die Stadt Bamberg. Die Vertragsinhalte wurden vom<br />

Stadtrat am 28. Juni 2006 zur Kenntnis genommen und genehmigt. Am 30. Juni 2006<br />

wurden der städtebauliche Vertrag und der Grundstückskaufvertrag durch den Grundstückseigentümer<br />

und die Stadt Bamberg unterzeichnet. In dem Vertrag ist unter anderem<br />

geregelt, dass der Grundstückseigentümer sämtliche Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen<br />

sowie Planungsleistungen, Untersuchungen und Gutachten, die<br />

im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplans anfallen, durchzuführen und zu<br />

finanzieren hat.<br />

Im städtebaulichen Vertrag sind weiterhin Regelungen für erforderliche bauliche Maßnahmen<br />

zur Reduzierung der Lärmemissionen am Wasserkraftwerk vorgesehnen.<br />

Diese sind Voraussetzung dafür, dass in der Umgebung des Wasserkraftwerks<br />

Wohnnutzungen zugelassen werden.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 83


15.2 Ausgleichsmaßnahmen<br />

Regelungen zur Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen einschließlich<br />

der Herstellung der öffentlichen Grünflächen sind Bestandteil des städtebaulichen<br />

Vertrages.<br />

Die Herstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege der SPE-Flächen 1-3 soll<br />

im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und auf der Grundlage eines auf<br />

die jeweiligen Entwicklungsziele und anzustrebenden Ausgleichseffekte abzustimmenden<br />

Pflegekonzeptes erfolgen.<br />

Im Geltungsbereich sind nach derzeitigem Planungsstand insgesamt 104 der durch<br />

die Baumschutzverordnung der Stadt Bamberg geschützten Bäume (Stammumfang<br />

> 60 m) von Baumaßnahmen betroffen und zu ersetzen. Für von Rodung betroffene<br />

Bäume ist ein Fällantrag zu stellen. Für Ersatzpflanzungen sind Baumarten der<br />

Pflanzliste mit einem Stammumfang von mindestens 16/18 cm zu verwenden.<br />

Zur Berücksichtigung der Belange des besonderen Artenschutzes und zur Vermeidung<br />

von Verbotstatbeständen gem. § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs 5 BNatSchG sind vor<br />

Umsetzung der Planung spezielle artenbezogene Vermeidungsmaßnahmen sowie<br />

vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erforderlich (vgl. Umweltbericht, Abschn. III,<br />

Kap. 5).<br />

15.3 Sanierung von Altlasten<br />

Für die Behandlung von Schadstoffbelastungen im Boden sowie in der Bausubstanz<br />

wird ein Sanierungs- sowie ein Rückbau- und Entsorgungskonzept erstellt. Die innerhalb<br />

des Plangebietes erforderlichen Maßnahmen werden durch den Grundstückseigentümer<br />

auf der Grundlage dieser Konzepte veranlasst.<br />

15.4 Soziale Infrastruktur<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird der durch die Entwicklung des Baugebietes entstehende<br />

Bedarf voraussichtlich durch vorhandene Einrichtungen im Umfeld des<br />

Plangebietes abgedeckt werden können. Das Stadtjugendamt hat im Rahmen der<br />

frühzeitigen Beteiligung der Behörden bestätigt, dass<br />

- die vorhandenen Kapazitäten für Kindertagesstätten nach der Bebauung ausreichen,<br />

- das dortige Umfeld im Plan mit Spielflächen gut versorgt ist,<br />

- Freiflächen für Jugendliche (Bolzplätze) fußläufig erreichbar sind (An der Friedensbrücke,<br />

Unterer Leinritt, Großspielplatz Ochsenanger),<br />

- der Jugendtreff Gaustadt in der Nähe liegt<br />

und dass das Stadtjugendamt keine weiteren Notwendigkeiten für die Einplanung von<br />

Flächen für den Gemeinbedarf sieht.<br />

84


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

16 ERGEBNISSE DER BETEILIGUNG DER NACHBARGEMEINDEN,<br />

DER ÖFFENTLICHKEIT SOWIE DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN<br />

TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erbrachte bezüglich der<br />

unten aufgeführten Themenpunkte folgende Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

G 10 A:<br />

Prüfung der Maßstäblichkeit der Bebauung, insbes. der Höhe der Uferbebauung<br />

und der städtebaulichen Dominanten<br />

- Reduktion der Zahl der Vollgeschosse bei der Uferbebauung auf vier (Richtung<br />

Wasser) und fünf (Richtung Straße)<br />

- Verzicht auf den achtgeschossigen Baukörper am Stadtplatz, stattdessen Erhalt<br />

des Kesselhauses<br />

- Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe (OK) für die Neubaukörper am<br />

Stadtplatz, die sich an der Traufkante bzw. den Dachflächen des Ziegelbaus<br />

orientiert<br />

- Verzicht auf ein 12 geschossiges Wohnhaus (städtebauliche Dominante, Baugebiet<br />

G)<br />

Höhere Nutzungsmaße am Stadtplatz (Universität)<br />

- Festsetzung des Baugebietes A als Sondergebiet Universität, Neuzuschnitt<br />

und Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster bzw.<br />

Baugrenzen), Erhöhung des Nutzungsmaßes der Neubaukörper<br />

- Ausweisung von zusätzlichen Mischgebietsflächen westlich des Stadtplatzes,<br />

Verzicht auf einen Teil der öffentlichen Grünfläche und auf die Festsetzung<br />

der Fläche a-b-c-d-e für die Errichtung eines Pavillons<br />

- Folge der Änderungen: Neue Führung des Gehrechtes in Richtung Wohnpark<br />

im Erdgeschoss der Neubebauung; neue Anordnung der Baufenster am<br />

<strong>Regnitz</strong>ufer, geänderte Festsetzung von einzelnen Bäumen zum Erhalt<br />

Weitergehender Erhalt und Berücksichtigung von Denkmalen<br />

- Verzicht auf den achtgeschossigen Baukörper am Stadtplatz, stattdessen Erhalt<br />

des Kesselhauses und des Schlichtereigebäudes sowie Freistellung des<br />

Schornsteins durch Reduzierung der Baukörperausweisung (Baugrenzen)<br />

- Aufweitung des Platzbereiches vor dem Spinnereihochbau und orthogonale<br />

Ausrichtung der Baufelder und der Verkehrsflächen um den Stadtplatz<br />

- Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe (OK) für die Neubaukörper am<br />

Stadtplatz, die sich an der Traufkante des Spinnereihochbaus orientiert<br />

- Erhalt, des Maschinen- bzw. Kesselhauses am Wasserturm<br />

- Kennzeichnung von Baudenkmalen, deren Rückbau geplant ist<br />

planungsgruppe 4, Berlin 85


86<br />

Kritik an der Wasserüberbauung<br />

- Reduktion der Zahl der Baufenster über dem Wasser auf sechs (bisher sieben)<br />

- Verringerung der Baufenstertiefen bzw. der Größe der Auskragung der Baukörpers<br />

über dem Wasser<br />

- Wegfall der Flächen für Bootsanlegestellen<br />

Schaffung zusätzlicher Besucherstellplätzen<br />

- Verbreiterung der Planstraße 1 sowie der Weiterführung der (jetzt) Planstraße<br />

2<br />

Verzicht auf die Festsetzung eines Bootshauses<br />

- Wegfall der Festsetzung der Fläche j-k-l-m für ein Bootshaus<br />

- Erweiterung der Maßnahmenfläche SPE 2 bis zum Ufer<br />

- neue Führung der Wegeverbindung (Uferweg) entlang der Uferkante<br />

Festsetzung aller SPE-Flächen als öffentliche Grünflächen<br />

- Festsetzung der Maßnahmenflächen SPE 2 und SPE 3 als öffentliche und private<br />

Grünflächen<br />

Schaffung einer Verbindung zwischen Wohnpark und <strong>Regnitz</strong><br />

- Festsetzung von zwei 15 m breiten öffentlichen Grünflächen zwischen dem<br />

geplanten Wohnpark und dem linken <strong>Regnitz</strong>arm.<br />

Bereitstellung zusätzlicher Grünflächen für die Realisierung einer Fischtreppe<br />

- Erweiterung der öffentlichen Grünfläche am westlichen Rand des Geltungsbereiches<br />

Vergrößerung der Fläche für die Landesgartenschau<br />

- neue Abgrenzung der Fläche für die temporäre Nutzung ‚Landesgartenschau’,<br />

Erweiterung um ca. 3.400 m²


I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage)<br />

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erbrachte bezüglich der unten aufgeführten<br />

Themenpunkte folgende Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

G 10 A:<br />

Baugebiet A: Es wird die ausnahmsweise Zulässigkeit von technischen Aufbauten<br />

(z.B. Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte) bis zu einer Höhe von 2,5 m<br />

aufgenommen. Grundlage für eine Zulässigkeit ist die Zustimmung der zuständigen<br />

Denkmalpflegebehörde. Dadurch wird den ökonomisch- und funktionalen Anforderungen<br />

der Aus- und Neubauten entsprochen.<br />

Baugebiet A: Auf der südwestlichen Seite der Schlichterei erfolgt eine Reduzierung<br />

des Wegerechtes um ca. 3 m. Dadurch werden Freiraumbereiche für das<br />

geplante Studentenwohnheim geschaffen. Die Durchwegungsmöglichkeit für die<br />

Öffentlichkeit bleibt dadurch weiterhin erhalten (Breite von 5m).<br />

Innerhalb der Maßnahmenflächen SPE 1 wurde zusätzlich die Anlage von Zufahrtswegen<br />

für die Pflege der Grünflächen aufgenommen.<br />

Die Vorschriften zur Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen werden angepasst<br />

und für die Baufelder A, B1 und C ausgenommen, um im Bereich des ER-<br />

BA-Gebäudeensembles eine historische bzw. an historische Gestaltung orientierte<br />

Einfriedungen zuzulassen. Weiterhin wird ergänzt, dass nördlich des Baugebietes<br />

H1 an die öffentliche Grünfläche angrenzende Einfriedungen unzulässig<br />

sind. Dadurch wird der Zugang für die erforderliche Pflege der Grünfläche sichergestellt.<br />

Die Festsetzungen zum Lärmschutz wurden auf Grundlage des vertiefenden<br />

Schallschutzgutachtens Donner, vom 09.05.2010 ergänzt, so dass sich folgende<br />

Systematik ergibt:<br />

1. Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 zu Wohnzwecken<br />

an gekennzeichneten Fassaden im süd-östlichen Bereich des Baufeldes<br />

A. Dadurch werden die Lärmemissionen des Wasserkraftwerkes berücksichtigt.<br />

Ausnahmen sind zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass der Immissionsrichtwert<br />

im Sinne der TA Lärm eingehalten wird.<br />

2. Festsetzung des baulichen Schallschutzes der Fassaden aller Gebäude im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend dem Lärmpegelbereich III<br />

der DIN 4109. Die unter Ziffer 2. und 3. aufgenommenen Festsetzungen dienen<br />

zum Schutz der Bewohner gegenüber nächtlichen Außenlärmes.<br />

3. Für den süd-östlichen Bereich des Baufeldes A sowie einen Teil des Baufeldes<br />

B1 wird ein baulicher Schallschutz von gekennzeichneten Fassaden gem. Lärmpegelbereich<br />

IV der DIN 4109 festgesetzt.<br />

4. Für das Wasserkraftwerk werden die maximal ins Freie abgestrahlten Geräuschemissionen<br />

festgesetzt. Dadurch werden die Lärmemissionen des Wasserkraftwerkes<br />

berücksichtigt.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 87


88<br />

Von den Festsetzungen kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn ein ausreichender<br />

Schallschutz durch entsprechende Untersuchungen nachgewiesen wird.<br />

Weiterhin wird im Bereich der Gaustadter Hauptstraße ein lärmoptimierter Fahrbahnbelag<br />

festgesetzt.<br />

Entwurfsentwicklung<br />

Im Rahmen der Entwurfsentwicklung wurden weiterhin folgende Anpassungen sowie<br />

Änderungen vorgenommen:<br />

Abgrenzung der TGA in Baufeldern D1 – D3 bis an die Verkehrsfläche angebunden,<br />

um eine sinnvolle Nutzung der Restfläche zu ermöglichen.<br />

Im Abgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes G10B (Landesgartenschau)<br />

wurde am östlichen Rand der Geltungsbereich des vorliegenden B-<br />

Plan G10A geringfügig angepasst.<br />

Für die WA-Gebiete sowie die MI-Gebieten wird die Zulässigkeit von technischen<br />

Aufbauten (z.B. Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte) bis zu einer Höhe<br />

von 1,5 m aufgenommen. Dadurch wird den ökonomisch- und funktionalen Anforderungen<br />

der Aus- und Neubauten entsprochen.<br />

Die Festsetzungen für das öffentlich nutzbare Wegenetz wurden durch Geh- und<br />

Fahrrechte präzisiert.<br />

Eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

In einem eingeschränkten Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wurde<br />

Ende Mai 2010 der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme zu<br />

den Änderungen gegeben. Aus den eingegangenen Stellungnahmen haben sich keine<br />

Änderungen der Planinhalte ergeben.


II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

II ZEICHNERISCHE UND TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

gemäß § 9 Abs. 1 und 7 BauGB<br />

GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHES DES BE-<br />

BAUUNGSPLANES (§ 9 Abs. 7 BauGB)<br />

ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)<br />

ABGRENZUNG UNTERSCHIEDLICHER NUTZUNG (§ 1 Abs. 2-9<br />

und § 16 Abs. 5 BauNVO)<br />

ALLGEMEINES WOHNGEBIET (§ 4 BauNVO)<br />

Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind Nutzungen nach § 4<br />

Abs. 3 BauNVO ausgeschlossen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für<br />

Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen).<br />

MISCHGEBIET (§ 6 BauNVO)<br />

Im Mischgebiet (MI) sind folgende Nutzungen nach § 6 Abs. 2 und<br />

Abs. 3 BauNVO nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauNVO):<br />

- Gartenbaubetriebe,<br />

- Tankstellen,<br />

- Vergnügungsstätten<br />

SONDERGEBIET (§ 11 BauNVO)<br />

In dem Sondergebiet Universität (SO UNI) sind folgende Nutzungen<br />

zulässig:<br />

- Anlagen und Einrichtungen der Universität (z.B. Institute der<br />

Universität, Hörsäle, Mensen),<br />

- mit der Universität in Zusammenhang stehende Büro- und<br />

Verwaltungsnutzungen,<br />

- Wohnungen für Studenten, Lehrpersonal und Beschäftigte<br />

der Universität sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen,<br />

- Einzelhandelsbetriebe, nicht großflächig, mit jeweils maximal<br />

500 m² Verkaufsfläche und einer Geschossfläche von zusammen<br />

maximal 1.200 m²,<br />

- Schank- und Speisewirtschaften,<br />

- ein Beherbergungsbetrieb mit maximal 120 Betten,<br />

- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und<br />

sportliche Zwecke.<br />

Ausnahmsweise können zugelassen werden:<br />

planungsgruppe 4, Berlin 89


90<br />

- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe.<br />

BAUGEBIETSBEZEICHNUNG<br />

für Art und Maß der baulichen Nutzung und für die Bauweise<br />

FESTSETZUNGSSCHLÜSSEL<br />

Baugebiet Nutzungsart Zahl der<br />

Vollgeschosse<br />

SO<br />

UNI<br />

MI II-III<br />

WA III<br />

Bauweise<br />

II-VII g<br />

MI III o<br />

WA IV-V o<br />

WA IV-V o<br />

WA IV-V o<br />

WA V o<br />

MI V o<br />

MI - o<br />

WA V o<br />

WA V o<br />

WA V o<br />

MI V o<br />

Die maximale Zahl der Vollgeschosse sowie die maximale Grund-<br />

und Geschossfläche bzw. Grundflächen- und Geschossflächenzahl<br />

sind durch Planeintrag festgesetzt.<br />

0,25 GRUNDFLÄCHENZAHL (§ 19 Abs. 1 BauNVO)<br />

z.B. GRZ 0,25


II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche darf durch die<br />

Grundflächen von Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen<br />

im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unter der Geländeoberfläche,<br />

durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut<br />

wird, die festgesetzte Grundflächenzahl in den Baugebieten B1<br />

und B2 um bis zu 70% überschritten werden.<br />

GR ZULÄSSIGE GRUNDFLÄCHE (§ 19 Abs. 2 BauNVO)<br />

0,6<br />

z.B. GR 680 m 2 als Höchstmaß<br />

Bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche darf durch die Flächen<br />

von Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne<br />

des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unter der Geländeoberfläche<br />

(z.B. Tiefgaragen), durch die das Baugrundstück lediglich<br />

unterbaut wird, die festgesetzte Grundfläche wie folgt überschritten<br />

werden:<br />

- um bis zu 30% in dem Baugebiet I,<br />

- um bis zu 40% in dem Baugebiet D3<br />

- um bis zu 45% in dem Baugebiet F1<br />

- um bis zu 50% in dem Baugebiet H2,<br />

- um bis zu 55% in den Baugebieten A und D1<br />

- um bis zu 60% in dem Baugebiet F2,<br />

- um bis zu 70% in dem Baugebiet E,<br />

- um bis zu 80% in den Baugebieten G und H1,<br />

- um bis zu 90% in dem Baugebiet D2.<br />

Bei der Ermittlung der Grundfläche sind in den Baugebieten D1,<br />

D2 und D3 auch Gebäudeteile mitzurechnen, die über die festgesetzte<br />

Wasserfläche auskragen.<br />

GESCHOSSFLÄCHENZAHL (§ 20 Abs. 2 BauNVO)<br />

z.B. GFZ 0,6<br />

GF ZULÄSSIGE GESCHOSSFLÄCHE (§ 20 Abs. 3 BauNVO)<br />

z.B. GF 3.600 m 2 als Höchstmaß<br />

II ZAHL DER VOLLGESCHOSSE (§ 20 Abs. 1 BauNVO)<br />

als Höchstmaß<br />

planungsgruppe 4, Berlin 91


92<br />

HÖHE DER BAULICHEN ANLAGEN (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 18<br />

BauNVO)<br />

Die Höhe der baulichen Anlagen wird in den Baugebieten B1, D1,<br />

D2, D3, E, F1, G, H1, H2 und I als zulässige Traufhöhe (Schnittlinie<br />

von Außenwand und Dachhaut, bei Flachdächern Oberkante Attika)<br />

als Höchstmaß – mit Ausnahme der gekennzeichneten Baudenkmale<br />

– wie folgt festgesetzt:<br />

Zahl der Vollgeschosse II III IV V<br />

Zulässige Traufhöhe 8m 11m 14m 17m<br />

Der Bezugspunkt ist die mittlere Höhe der angrenzenden Verkehrsfläche.<br />

In den Baugebieten D1, D2 und D3 ist für die Gebäudeteile, die<br />

sich über der festgesetzten Wasserfläche befinden, eine Mindesthöhe<br />

der Gebäudeunterkante von 8,00 m über dem festgesetzten<br />

Höhenbezugspunkt – mittlerer Wasserpegel des linken<br />

<strong>Regnitz</strong>-arms bzw. 231,02 m ü. NN – einzuhalten.<br />

Im Baugebiet A sind technische Aufbauten (z.B. Überfahrten für<br />

Fahrstühle, Lüftungsgeräte) bis zu einer Höhe von 2,5 m über der<br />

festgesetzten Traufhöhe ausnahmsweise zulässig. Grundlage für<br />

eine Zulässigkeit ist die Zustimmung des zuständigen Amtes für<br />

Denkmalpflege.<br />

In den Baugebieten B 1-2, C, D 1-3, E, F1, F2, G, H 1-2 und I sind<br />

technische Aufbauten (z.B. Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte)<br />

bis zu einer Höhe von 1,5 m über der festgesetzten Traufhöhe<br />

zulässig.<br />

OK MAX. ZULÄSSIGE OBERKANTE BAULICHER ANLAGEN<br />

Der Bezugspunkt ist die mittlere Höhe der angrenzenden Verkehrsfläche.<br />

o<br />

g<br />

BAUWEISE, ÜBERBAUBARE UND NICHT ÜBERBAUBARE<br />

GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN SOWIE STELLUNG DER BAULI-<br />

CHEN ANLAGEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)<br />

OFFENE BAUWEISE (§ 22 Abs. 2 BauNVO)<br />

GESCHLOSSENE BAUWEISE (§ 22 Abs. 3 BauNVO)<br />

BAUGRENZE (§ 23 Abs. 3 BauNVO)


II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

In den Baugebieten D1 – 3 dürfen Stützen und konstruktive Teile<br />

den Abflussbereich nicht einschränken.<br />

ZURÜCKGESETZTE BAUGRENZE IM I. VOLLGESCHOSS<br />

BAULINIE (§ 23 Abs. 2 BauNVO)<br />

Innerhalb der Fläche a-b-c-d ist eine Durchfahrt mit einer Breite<br />

von 12 m und einer lichten Höhe von mindestens 6 m und innerhalb<br />

der Fläche e-f-g-h mit einer lichten Höhe von mindestens<br />

3 m von Bebauung freizuhalten<br />

Innerhalb der Fläche j-k-l-m ist ein Durchgang mit einer lichten<br />

Höhe von mindestens 3 m von Bebauung freizuhalten.<br />

FLÄCHEN FÜR NEBENANLAGEN SOWIE FÜR STELLPLÄTZE<br />

UND TIEFGARAGEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und § 12 Abs. 6<br />

und § 14 BauNVO)<br />

Nebenanlagen und Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen und der im Bebauungsplan festgesetzten<br />

Flächen zulässig (§ 12 Abs. 6 BauNVO). Ebenerdige Stellplätze<br />

sind nur innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten<br />

Flächen (§ 12 Abs. 6 BauNVO) zulässig. Oberirdische, nicht in<br />

Hauptgebäude integrierte Garagen sind unzulässig.<br />

In den mit TGa gekennzeichneten Flächen sind Tiefgaragen zulässig.<br />

In den mit St gekennzeichneten Flächen sind Stellplätze und<br />

sonstige Nebenanlagen zulässig.<br />

Bei Wohnungsgrößen über 120 m 2 sind abweichend von der Satzung<br />

über die Beschränkung von Garagen und Stellplätzen der<br />

Stadt Bamberg (Stellplatzsatzung) vom 20.06.1995, geändert<br />

durch Satzung vom 03.12.2001, i.V.m. der Verordnung über den<br />

Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen<br />

Stellplätze (GaStellV) vom 30.11.1993 in den Baugebieten E,<br />

F1, F2, G, H1, H2 und I 1,5 Stellplätze pro Wohnung zu errichten.<br />

VERKEHRSFLÄCHEN SOWIE VERKEHRSFLÄCHEN BESON-<br />

DERER ZWECKBESTIMMUNG (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)<br />

STRASSENVERKEHRSFLÄCHEN (ÖFFENTLICH)<br />

STRASSENBEGRENZUNGSLINIE<br />

planungsgruppe 4, Berlin 93


94<br />

VERKEHRSFLÄCHEN BESONDERER ZWECKBESTIMMUNG<br />

VERKEHRSBERUHIGTER BEREICH (ÖFFENTLICH)<br />

FUSSWEG (PRIVAT)<br />

Privatweg mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit<br />

FUSS- UND RADWEG (ÖFFENTLICH)<br />

FUSS- UND RADWEG, NOTZUFAHRT (ÖFFENTLICH)<br />

Die Fläche FRN ist mit einem Fahrrecht zugunsten der Eigentümer<br />

des Fabrikbau 27b (Schleusenwärterhaus) zu belasten.<br />

FUSSGÄNGERSTEG (PRIVAT)<br />

Privatweg mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit.<br />

BEREICHE OHNE EIN- UND AUSFAHRT<br />

VERSORGUNGSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)<br />

ELEKTRIZITÄT (Wasserkraftwerk / Umformerstation)<br />

FÜHRUNG VON HAUPTVERSORGUNGSLEITUNGEN (§ 9<br />

Abs. 1 Nr. 13 BauGB)<br />

Die Versorgungsleitungen sind unterirdisch zu führen.<br />

ÖFFENTLICHE UND PRIVATE GRÜNFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1<br />

Nr. 15 BauGB)<br />

ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHE<br />

In den öffentlichen Grünflächen ist die Anlage von Wasserflächen<br />

zulässig.<br />

PARKANLAGE


Gr 1<br />

SPE 1<br />

II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

SPIELPLATZ<br />

PRIVATE GRÜNFLÄCHE<br />

MIT GEH-, FAHR- UND LEITUNGSRECHTEN ZU BELASTENDE<br />

FLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />

Die Fläche Gr1 ist mit einem Geh- und Fahrrecht (Radfahrer) zugunsten<br />

der Allgemeinheit und einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zugunsten der Erschließungsträger zu belasten.<br />

Die Fläche Gr2 ist mit einem Geh- und Fahrrecht (Radfahrer) zugunsten<br />

der Allgemeinheit zu belasten.<br />

Die Fläche Gr3 ist mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit<br />

zu belasten.<br />

Die Fläche Fr ist mit einem Fahrrecht zugunsten des zuständigen<br />

Pflegebetriebs zu belasten.<br />

MASSNAHMEN SOWIE FLÄCHEN FÜR MASSNAHMEN ZUM<br />

SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BO-<br />

DEN, NATUR UND LANDSCHAFT (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />

BEFESTIGUNG DER GRUNDSTÜCKSFREIFLÄCHEN<br />

Für die befestigten Teile der Grundstücksfreiflächen sind - mit<br />

Ausnahme des Baugebietes A - nur wasser- und luftdurchlässige<br />

Ausführungen zulässig. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit<br />

wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss,<br />

Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.<br />

Grundstückszufahrten und Zuwege dürfen nur in der erforderlichen<br />

Breite befestigt werden. Für Plätze für Mülltonnen und sonstige<br />

Abfallbehälter sind wasserundurchlässige Bodenbeläge zulässig.<br />

BEFESTIGUNG DER ÖFFENTLICHEN WEGE<br />

Innerhalb der öffentlichen Grünflächen und der Flächen für Maßnahmen<br />

sind Fuß- und Radwege nur in wasser- und luftdurchlässigen<br />

Ausführungen zulässig.<br />

MASSNAHMENFLÄCHE SPE 1<br />

Die mit SPE 1 gekennzeichneten Flächen sind zu mindestens<br />

25 % (insgesamt mindestens 1.400 m²) mit Arten der Pflanzliste 3<br />

zu begrünen, als artenreicher Sandmagerrasen trockener Standorte<br />

zu entwickeln und auf Dauer zu erhalten.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 95


96<br />

SPE 2<br />

SPE 3<br />

Innerhalb der Maßnahmenflächen ist die Anlage von Wasserflächen<br />

zulässig. Die Böschungen sind mit Arten der Pflanzliste 4 zu<br />

begrünen, als artenreiche Ufervegetation sandiger Substrate zu<br />

entwickeln und auf Dauer zu erhalten. Die Anlage von Fuß- und<br />

Radwegen sowie Zufahrtswegen für die Pflege der Grünflächen<br />

sind zulässig.<br />

MASSNAHMENFLÄCHE SPE 2<br />

Die mit SPE 2 gekennzeichnete Fläche ist mit Arten der Pflanzliste<br />

5 zu begrünen, als artenreiche Waldbodenvegetation zu entwickeln<br />

und auf Dauer zu erhalten. Die Anlage von Fußwegen ist<br />

zulässig.<br />

MASSNAHMENFLÄCHE SPE 3<br />

Die mit SPE 3 gekennzeichneten Flächen sind mit Arten der<br />

Pflanzlisten 1, 2 und 5 zu begrünen und als struktur- und artenreiche<br />

Uferkulisse zu entwickeln. Gehölze sind in lockerer Anordnung<br />

zu pflanzen.<br />

Bei der Bepflanzung sind Sichtbeziehungen von der Planstraße<br />

3a, 3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm auf Dauer zu erhalten.<br />

VORKEHRUNGEN ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UM-<br />

WELTEINWIRKUNGEN UND SONSTIGEN GEFAHREN I.S. DES<br />

BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES SOWIE DIE ZUM<br />

SCHUTZ VOR SOLCHEN EINWIRKUNGEN ODER ZUR VER-<br />

MEIDUNG ODER MINDERUNG SOLCHER EINWIRKUNGEN ZU<br />

TREFFENDEN BAULICHEN UND SONSTIGEN VORKEHRUN-<br />

GEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />

1. An den Fassaden, die durch die Punkte ABC, DE und FGH<br />

bestimmt sind, sind Aufenthaltsräume in Wohnungen und Übernachtungsräume<br />

in Beherbergungsstätten im Sinne der DIN<br />

4109, Abschnitt 5.2 (Ausgabe Nov. 1989) ausgeschlossen. Ausnahmen<br />

von der vorstehenden Festsetzung sind zulässig, wenn<br />

nachgewiesen wird, dass der Immissionsrichtwert im Sinne von<br />

Nr. 6.1 der TA Lärm vom 26. 8.1989 von 45 dB(A) nachts sowie<br />

der bauliche Schallschutz gemäß DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989,<br />

eingehalten werden.<br />

2. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes müssen die Außenbauteile<br />

von Aufenthaltsräumen (im Sinne der DIN 4109, Abschnitt<br />

5.2, Ausgabe Nov. 1989) in Wohnungen – mit Ausnahme<br />

von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen - , Übernachtungsräumen<br />

in Beherbergungsstätten sowie Unterrichtsräumen u.ä.<br />

ein resultierendes Schalldämm-Maß R’w,res von mindestens<br />

35 dB, in Büroräumen u.ä. von mindestens 30 dB (Lärmpegelbereich<br />

III, R’w,res nach DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989), aufweisen.<br />

Für notwendige Fenster sind Fensterkonstruktionen zu verwenden,<br />

die eine ausreichende Belüftung der Räume bei Einhaltung<br />

des Schalldämmmaßes gewährleisten. Ausnahmen von den vor-


II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

stehenden Festsetzungen sind zulässig, wenn nachgewiesen<br />

wird, dass die Anforderungen der DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989,<br />

aufgrund der Ausrichtung der Fassade, der baulichen Entwicklung,<br />

baulicher Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. hinterlüftete<br />

vorgehängte Glasfassade oder Wintergärten, oder aus anderen<br />

Gründen eingehalten werden.<br />

3. Zusätzlich zu Ziffer 2 müssen die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen<br />

(im Sinne der DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989)<br />

- in Wohnungen und Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten<br />

in den Bereichen, die durch die Punkte A`B`, C`D`, E`F`<br />

und G`H` bestimmt sind, ein resultierendes Schalldämm-Maß<br />

R’w,res von mindestens 40 dB (Lärmpegelbereich IV, R’w,res<br />

nach DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989) sowie<br />

- in Büros u.ä. in den Bereichen, die durch die Punkte BC und<br />

FG bestimmt sind, von mindestens 35 dB (Lärmpegelbereich<br />

IV, R’w,res nach DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989)<br />

aufweisen.<br />

Ausnahmen von den vorstehenden Festsetzungen sind zulässig,<br />

wenn nachgewiesen wird, dass die Anforderungen der DIN 4109,<br />

Ausgabe Nov. 1989, eingehalten werden.<br />

4. Auf der Fläche für Versorgung Elektrizität (Wasserkraftwerk /<br />

Umformerstation) sind nur Anlagen zulässig, die maximal folgende<br />

Geräuschemissionen (A-bewertete Schallleistungspegel LWA<br />

im Sinne DIN ISO 3744, Ausgabe Nov. 2009) ins Freie abstrahlen:<br />

Westfassade: LWA = 82 dB(A)<br />

Südfassade: LWA = 77 dB(A)<br />

Ostfassade: LWA = 83 dB(A)<br />

Dach: LWA = 87 dB(A)<br />

5. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Gaustadter<br />

Hauptstraße ein Fahrbahnbelag vom Typ „Dünnschichtbelag auf<br />

Versiegelung DSH-V“ aufzubringen.<br />

ANPFLANZUNGEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONS-<br />

TIGEN BEPFLANZUNGEN, BINDUNGEN FÜR BEPFLAN-<br />

ZUNGEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)<br />

ERHALTUNGSGEBOT FÜR BÄUME / GEHÖLZBESTÄNDE<br />

Die mit einer Bindung für die Erhaltung (Erhaltungsgebot) versehenen<br />

Bäume und Gehölzbestände sind auf Dauer zu erhalten.<br />

ALLGEMEINE PFLANZFESTSETZUNGEN:<br />

planungsgruppe 4, Berlin 97


98<br />

An<br />

ANPFLANZUNG VON BÄUMEN<br />

In den Planstraßen 1a, 1b und 2 sind zusammen mindestens 25<br />

Straßenbäume und in der Planstraße 3a, 3b mindestens 35 Straßenbäume<br />

Acer platanoides, Quercus petraea, Quercus robur,<br />

Sorbus aucuparia, Tilia cordata sowie Crataegus Carrierei,<br />

Sophora japonica Regent, Gleditsia triacanthos Skyline und Fraxinus<br />

ornus Meczek mit einem Stammumfang der Mindestqualität<br />

16/18 cm in einem Abstand von durchschnittlich 15 m zu pflanzen.<br />

GRUNDSTÜCKSFREIFLÄCHEN<br />

In den Allgemeinen Wohngebieten sowie den Baugebieten B1<br />

und C ist je angefangene 200 m² Freifläche mindestens ein Baum<br />

der Pflanzliste 1 mit einem Stammumfang der Mindestqualität<br />

16/18 cm zu pflanzen.<br />

EINFRIEDUNGEN<br />

Als Einfriedung sind nur Hecken aus Laubgehölzen der Pflanzliste<br />

2 auch in Kombination mit Maschendraht- oder Gitterzäunen<br />

zulässig.<br />

BESONDERE PFLANZFESTSETZUNGEN:<br />

FLÄCHE FÜR ANPFLANZUNG „An“<br />

Die mit „An“ gekennzeichneten Flächen sind mit Arten der Pflanzlisten<br />

1 und 2 sowie durch Wieseneinsaat zu begrünen. Die Gehölze<br />

sind in lockerer Anordnung zu pflanzen.<br />

Wenn unter diesen Flächen unterirdische Garagen (Tiefgaragen)<br />

hergestellt werden, sind nur Arten der Pflanzliste 2 und Wieseneinsaat<br />

zu verwenden. Die Erdschicht über der Tiefgarage muss<br />

mindestens 0,5 m einschließlich Dränschicht betragen und mit der<br />

Höhe des angrenzenden Geländes bündig hergestellt werden.<br />

Sonstige Nebenanlagen sind unzulässig. Die Anlage von Spielplätzen<br />

ist zulässig.<br />

Bei der Bepflanzung sind Sichtbeziehungen von Planstraße 3a,<br />

3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm auf Dauer zu erhalten.<br />

PFLANZLISTE UND QUALITÄTEN<br />

Für festgesetzte Gehölzpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze<br />

der Pflanzlisten 1-5 zu verwenden, die der Bebauungsplanbegründung<br />

beigefügt sind (s. Anhang 6).


II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

ZEITLICH BESCHRÄNKTE FESTSETZUNG VON NUTZUNGEN<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 1 BauGB)<br />

TEMPORÄRE NUTZUNG LANDESGARTENSCHAU<br />

Die mit „LGS“ gekennzeichnete Fläche ist für die Durchführung<br />

der Landesgartenschau 2012 vorgesehen. Bis zum 30.06.2013<br />

sind auf dieser Fläche die Anlage von Grünflächen, Wegen und<br />

Infrastruktureinrichtungen sowie die Errichtung von Ausstellungs-<br />

und Veranstaltungsgebäuden für die Landesgartenschau 2012<br />

zulässig. Ab dem 01.07.2013 gelten für die gekennzeichnete Fläche<br />

die in der Planzeichnung getroffenen zeichnerischen und<br />

textlichen Festsetzungen.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 99


100<br />

B. BAUORDNUNGSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN<br />

gemäß § 9 Abs. 4 BauGB und Art. 81 Abs. 1 i.V.m. Art. 81<br />

Abs. 2 BayBO<br />

1. VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ÄUSSERE GESTALTUNG UND<br />

BESONDERE ANFORDERUNGEN AN BAULICHE ANLAGEN<br />

(Art. 81 Abs. 1 Nr. 1-2 BayBO)<br />

BAUKÖRPERGLIEDERUNG<br />

Aneinandergrenzende Gebäude bzw. Gebäudeteile mit unterschiedlicher<br />

Traufhöhe oder unterschiedlicher Firstrichtung müssen<br />

durch einen Vor- oder Rücksprung der Fassade um mindestens<br />

0,5 m gegliedert werden.<br />

DACHDECKUNG<br />

Für geneigte Dächer sind als Dachdeckung Ziegel- und Betondachsteine<br />

in den Farbtönen rot, rotbraun oder anthrazit, Titanzinkbleche<br />

in weißgrau / anthrazit sowie Dacheindeckungen in<br />

Glas zulässig; eine grelle, leuchtende oder spiegelnde Materialwahl<br />

bzw. Farbgebung ist unzulässig. Solaranlagen sind von dieser<br />

Vorschrift ausgenommen.<br />

FASSADENGESTALTUNG<br />

Grelle, leuchtende oder spiegelnde Fassadenmaterialien, Beschichtungen<br />

bzw. Farbgebungen sind allgemein unzulässig. Solaranlagen<br />

sowie Glasfassaden sind von dieser Vorschrift ausgenommen.<br />

WERBEANLAGEN<br />

Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig und<br />

dürfen den Erdgeschossbereich nicht überschreiten.<br />

Leuchtschilder, Lichtwerbung sowie Werbeanlagen mit wechselndem,<br />

bewegtem oder laufendem Licht sind unzulässig.<br />

2. VORSCHRIFTEN ÜBER ART, GESTALTUNG UND HÖHE<br />

VON EINFRIEDUNGEN (Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 BayBO)<br />

In den Baugebieten B2, D1-D3, E, F1, F2, H1, H2, I sind entlang<br />

der Grenzen zu Straßenverkehrsflächen und zu Verkehrsflächen<br />

besonderer Zweckbestimmung folgende Einfriedungen auch in<br />

Kombination zulässig:<br />

- Maschendraht- oder Gitterzäune in Kombination mit Hecken<br />

aus Laubgehölzen bis insgesamt 1,0 m Höhe,<br />

- Hecken aus Laubgehölzen bis insgesamt 1,0 m Höhe oder<br />

sonstige Strauchbepflanzungen.


II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

In den Baugebieten B2, D1-D3, E, F1, F2, H1, H2, I sind entlang<br />

der übrigen Grenzen Hecken aus Laubgehölzen sowie Zäune bis<br />

1,8 m Höhe in Kombination mit Hecken oder sonstigen Strauchbepflanzungen<br />

zulässig.<br />

Nördlich des Baugebietes H1 sind an die öffentliche Grünfläche<br />

angrenzende Einfriedungen unzulässig.<br />

3. VORSCHRIFTEN FÜR ABFALLBEHÄLTER (Art. 81 Abs. 1<br />

Nr. 5 BayBO)<br />

Mülltonnenplätze / Abfallplätze sind mit einem festen Sichtschutz<br />

zu umgeben. Der Sichtschutz ist einzugrünen.<br />

4. VORSCHRIFTEN ZU ABSTANDSFLÄCHEN (Art. 81 Abs. 1<br />

Nr. 6 i.V.m. Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO)<br />

In den Baugebieten A, D1, D2, D3, E, F1, F2, H1, H2, G und I wird<br />

der Mindestabstand zwischen den Außenwänden von Gebäuden<br />

unabhängig von der Zahl der Vollgeschosse durch die Baugrenzen<br />

definiert, auch wenn dadurch die Tiefe der Abstandsflächen<br />

gemäß Artikel 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO unterschritten wird.<br />

Für die Baugebiete B1, B2 und C gelten die Abstandsflächenregelungen<br />

nach Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO.<br />

C. KENNZEICHNUNG (§ 9 Abs. 5 BauGB)<br />

FLÄCHEN, DEREN BÖDEN ERHEBLICH MIT UMWELTGE-<br />

FÄHRDENDEN STOFFEN BELASTET SIND (§ 9 Abs. 5 Nr. 3<br />

BauGB)<br />

planungsgruppe 4, Berlin 101


102<br />

D. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME VON NACH ANDEREN<br />

GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN GETROFFENEN FEST-<br />

SETZUNGEN (§ 9 Abs. 6 BauGB)<br />

EINGETRAGENES BAUDENKMAL gemäß Art. 1 Abs. 2 DSchG<br />

Für Veränderungen an diesen Objekten und ihrer Nähe gelten die<br />

Verfahrensbestimmungen des Art. 6 DSchG.<br />

EINGETRAGENES BAUDENKMAL, Abriss geplant<br />

WASSERFLÄCHEN<br />

E. SONSTIGE DARSTELLUNGEN<br />

DARSTELLUNGEN OHNE FESTSETZUNGSCHARAKTER:<br />

FLURSTÜCKSGRENZEN,<br />

FLURSTÜCKSBEZEICHNUNGEN<br />

VORHANDENE BAULICHE ANLAGEN, HAUSNUMMER<br />

ZU ENTFERNENDE GEBÄUDETEILE<br />

BÖSCHUNG<br />

HÖHENPUNKTE<br />

GRENZE ZWISCHEN DEN PLANSTRASSEN


II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

F. HINWEISE UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN<br />

AMTLICH KARTIERTE BIOTOPFLÄCHEN MIT NR.<br />

AMTLICH FESTGESETZTES ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET<br />

(Wasserwirtschaftsamt Kronach)<br />

WASSERRECHTLICHES VERFAHREN<br />

Für die Anlage eines Fischpasses erfolgte ein wasserrechtliches<br />

Verfahren. Die betroffenen Flächen liegen teilweise im Geltungsbereich<br />

des vorliegenden Bebauungsplans.<br />

DENKMALSCHUTZ<br />

Der gesamte Geltungsbereich ist ein ausgewiesenes Bodendenkmal.<br />

Für Erdarbeiten auf Grundstücken, auf denen Bodendenkmäler<br />

zu vermuten oder den Umständen nach anzunehmen<br />

sind, ist nach Art. 7 Bay. DSchG (Denkmalschutzgesetzt) eine<br />

Erlaubnis erforderlich. Aufgefundene Bodendenkmäler sind unverzüglich<br />

der Archäologischen Außenstelle für Oberfranken,<br />

Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf, Tel.: 0951/4095-0, Fax<br />

0951/4095-30 anzuzeigen sowie unverändert zu belassen (Art. 8<br />

Abs. 1 und 2 Bay. DSchG).<br />

SCHUTZ VON UNTERIRDISCHEN LEITUNGEN<br />

Bei Erdarbeiten sind die Vorschriften der Versorgungsträger zum<br />

Schutz von Leitungen zu beachten. Insbesondere sind Bepflanzungen<br />

so vorzunehmen, dass mit einer Gefährdung der Versorgungsleitungen<br />

nicht zu rechnen ist. Bauwerke, wie Einzäunungen<br />

und Mauern sind so zu gründen, dass sie die Leitungen nicht<br />

gefährden und bei Aufgrabungen an den Leitungen nicht gefährdet<br />

sind.<br />

ALTLASTEN<br />

Werden im Zuge der Bauarbeiten Bodenkontaminationen festgestellt,<br />

von denen eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgehen<br />

kann, ist unverzüglich das Umweltamt der Stadt Bamberg<br />

zu benachrichtigen. Die weitere Verfahrensweise ist abzustimmen.<br />

STELLPLÄTZE / FAHRRADSTELLPLÄTZE<br />

Bei der Ermittlung der Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist die<br />

Satzung über die Beschränkung von Garagen und Stellplätzen<br />

der Stadt Bamberg (Stellplatzsatzung) vom 20.06.1995, geändert<br />

durch Satzung vom 03.12.2001, i.V.m. der Verordnung über den<br />

Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendi-<br />

planungsgruppe 4, Berlin 103


104<br />

gen Stellplätze (GaStellV) vom 30.11.1993 zu berücksichtigen.<br />

Für die Berechnung des Stellplatzbedarfes für Fahrradstellplätze<br />

sind die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR<br />

05) zu berücksichtigen.<br />

BESONDERER ARTENSCHUTZ<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind artenschutzrechtlich<br />

relevante Vorkommen verschiedener Tierarten bekannt.<br />

Sollten Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter<br />

Tierarten festgestellt werden und deren Beseitigung (Entnahme,<br />

Beschädigung oder Zerstörung) zur Realisierung der Planung<br />

unabdingbar sein, sind diese vor Beginn der Arbeiten zu erfassen<br />

und der zuständigen Naturschutzbehörde zur Kenntnis zu geben.<br />

Hieraus können sich Restriktionen für die Baumaßnahmen ergeben<br />

oder die Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen<br />

bzw. die Erteilung von Befreiungen von den Verboten des besonderen<br />

Artenschutzes (§ 62 in Verbindung mit § 42 BNatSchG)<br />

erforderlich werden.<br />

Im Zuge der Baumaßnahmen ist der als gefährdet eingestufte<br />

Baumbestand im größtmöglichen Umfang zu erhalten. Dies gilt<br />

vor allem für Bruch- bzw. Silberweiden mit Höhlen und Brutnischen<br />

an der Uferlinie (Salix fragilis, S. alba) des linken <strong>Regnitz</strong>armes.<br />

BAUMSCHUTZVERORDNUNG<br />

Für Bäume im Geltungsbereich gilt die Verordnung zum Schutz<br />

des Baumbestandes innerhalb der Stadt Bamberg (Baumschutzverordnung)<br />

vom 27.05.1993, zuletzt geändert durch Verordnung<br />

vom 19.12.2006.<br />

SCHUTZ VON BÄUMEN BEI BAUMASSNAHMEN<br />

Bei Baumaßnahmen sind die DIN 18920 (Schutz von Bäumen,<br />

Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen),<br />

sowie die RAS-LG4 (Planung und Ausführung von Baumaßnahmen<br />

im Wurzelbereich von Bäumen) zu berücksichtigen.<br />

GEWÄSSERNÄHE, ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET<br />

Laut Wasserwirtschaftsamt Kronach ist das Gelände im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes im Wesentlichen als hochwasserfrei<br />

bei HQ 100 anzusehen. Gemäß der Wasserspiegelberechnung<br />

des Büros RMD Consult wurde im Geltungsbereich ein<br />

HQ 100 Wasserspiegel von ca. 235,5 m bis 235,6 m ü NN errechnet.<br />

Das HQ1000 wurde bei ca. 236,4 m bis 236,6 m ü NN ermittelt.<br />

Hochwässer in dieser Größenordnung können zu Überflutungen


II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

führen. Wegen der Gewässernähe ist außerdem bei Hochwasser<br />

mit hohen Grundwasserhöhen zu rechnen, was bei der Statik der<br />

Gebäude berücksichtigt werden muss. Die Keller sind außerdem<br />

wasserdicht auszuführen.<br />

In den Baugebieten D1 – 3 dürfen Stützen und konstruktive Teile<br />

den Abflussbereich nicht einschränken. Die Anordnung ist mit<br />

dem Wasserwirtschaftsamt Kronach abzustimmen.<br />

NIEDERSCHLAGSWASSERBEHANDLUNG<br />

Das Niederschlagswasser der Baugrundstücke soll auf der jeweiligen<br />

Grundstücksfreifläche versickert bzw. zurückgehalten werden.<br />

Sollte aufgrund der Bodenbeschaffenheit eine Versickerung<br />

nicht in ausreichendem Maße möglich sein, sind geeignete Maßnahmen<br />

zur Regenrückhaltung (Zisternen, Teiche, etc.) zu treffen.<br />

Das von Straßen und sonstigen Verkehrsflächen abfließende Niederschlagswasser<br />

ist in öffentlichen Grünflächen flächenhaft zu<br />

versickern oder wenn das nicht möglich ist, in ein Oberflächengewässer<br />

einzuleiten.<br />

Die Versickerung bzw. Oberflächengewässereinleitung ist bei<br />

Beachtung der Niederschlagswasserfreistellungs-Verordnung<br />

bzw. der TRENOG wasserrechtlich genehmigungsfrei, im Übrigen<br />

sind wasserrechtliche Genehmigungsverfahren durchzuführen.<br />

FREIFLÄCHENGESTALTUNGSPLAN<br />

Im Rahmen der bauaufsichtlichen Genehmigung oder des Genehmigungsfreistellungsverfahrens<br />

ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan<br />

von den Bauherren vorzulegen, der insbesondere<br />

die geforderten Be- und Durchgrünungsmaßnahmen<br />

nachweist und neben der Planungskonzeption auch über die Art,<br />

Größe und Qualität der Gehölze Aufschluss gibt.<br />

BEHANDLUNGEN VON BAUMASZNAHMEN IM STADTPLA-<br />

NUNGSBEIRAT<br />

Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 28.04.2010 ist eine Behandlung<br />

aller Baumaßnahmen (Gebäude, Grün- und Freiflächen,<br />

etc.) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Hinblick<br />

auf gestalterische Fragen durch den erweiterten Stadtplanungsbeirat<br />

erforderlich.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 105


106<br />

G. GESETZE UND VERORDNUNGEN<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September<br />

2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes<br />

vom 31. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2584)<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />

(Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung vom 23.<br />

Januar 1990 (BGBl. I, S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3<br />

des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I, S. 466)<br />

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die<br />

Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 -<br />

PlanzV 90) in der Fassung vom 18. Dezember 1990<br />

(BGBl. 1991 I, S. 58)<br />

Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung vom 14. August<br />

2007 (GVBl. 2007, S. 588), zuletzt geändert durch Art. 78<br />

Abs.4 des Gesetzes vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66)<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009<br />

(BGBl. I, S. 2542)<br />

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2005 (GVBl. 2006, S. 2)<br />

Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG) in der Fassung<br />

vom 27. Juli 2009 (BayRSIV. 334 [2242-1-WFK], GVBl. S. 385,<br />

390 f.)<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I, S.<br />

1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 vom 29. Juli 2009 (I,<br />

S. 2542)


III UMWELTBERICHT<br />

III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

1 KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGSTEN<br />

ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS<br />

Die Stadt Bamberg beabsichtigt die Entwicklung eines vorwiegend durch Wohnnutzung<br />

geprägten Baugebietes auf dem Gelände der ehemaligen ERBA-Baumwollspinnerei<br />

auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> in Bamberg.<br />

Der Bebauungsplan sieht eine Festsetzung von Baugebieten WA, MI und SO UNI vor,<br />

die durch öffentliche Grünflächen, Maßnahmenflächen und Flächen mit Anpflanzgeboten<br />

gegliedert werden sollen. Durch eine intensive Durchgrünung des Baugebietes<br />

soll eine Verzahnung mit der umgebenden Landschaft der <strong>Insel</strong> erreicht werden.<br />

Im Eingangsbereich des Plangebietes, westlich des Spinnereihochbaus ist ein Stadtplatz<br />

mit urbanen Qualitäten vorgesehen.<br />

Im Zentrum der Wohnbebauung sowie am nördlichen Außenrand des Baugebietes<br />

sind großzügige öffentliche Grünflächen vorgesehen. Durch eine intensive Durchgrünung<br />

des Baugebietes soll eine Verzahnung mit der umgebenden Landschaft der<br />

<strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> erreicht werden.<br />

Durch die Festsetzung von Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung soll<br />

ein öffentlich zugänglicher Uferweg gesichert werden.<br />

Das Gelände des ehemaligen Industriegebietes war bisher nahezu vollständig versiegelt<br />

und überbaut. Der Versiegelungsgrad auf diesen Flächen wird mit Umsetzung der<br />

Planung um rund 10 % reduziert (siehe auch Tabelle 2).<br />

2 DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND<br />

FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN, UMWELTRELEVANTEN ZIELE<br />

UND IHRER BERÜCKSICHTIGUNG<br />

Im Hinblick auf die Umweltauswirkungen der geplanten Bebauung sind neben den in<br />

den einschlägigen Fachgesetzen festgelegten Zielen auch die Ziele der Raumordnung<br />

und der vorbereitenden Bauleitplanung zu berücksichtigen.<br />

Die Bauleitpläne haben sich gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung<br />

anzupassen. Die Ziele des Regionalplans wurden aus den Zielen des Landesentwicklungsprogramms<br />

abgeleitet. Im Folgenden werden die relevanten regionalplanerischen<br />

Aussagen aus dem Flächennutzungsplan (1996) wiedergegeben. Sie betreffen<br />

die Schutzgüter Mensch, Erholung, Landschaftsbild, Klima, Boden, Wasser, Flora und<br />

Fauna.<br />

Nach Ziel B I 1.3 des Regionalplans sollen zur siedlungsnahen Erholung, Gliederung<br />

von großflächigen und teilweise bandartigen Siedlungsgebieten und zur Klimaverbesserung<br />

unter Berücksichtigung landwirtschaftlicher, wasserwirtschaftlicher und ökologischer<br />

Belange im Nordwesten von Bamberg zwischen Gaustadt und dem Siedlungsbereich<br />

von Bischberg, Landkreis Bamberg und im Süden des Oberzentrums<br />

planungsgruppe 4, Berlin 109


Bamberg im <strong>Regnitz</strong>tal regionale Grünzüge und Trenngrün erhalten und entwickelt<br />

werden.<br />

Für die nachfolgend aufgelisteten Schutzgüter gelten die Zielaussagen der einschlägigen<br />

Fachgesetze und Richtlinien:<br />

Tab. 6: Gesetzliche Grundlagen für die betroffenen Schutzgüter<br />

Schutzgut Rechtliche Zielaussagen<br />

Mensch BNatSchG § 1, § 2 Abs. 1, Ziff. 13, 15 und weitere<br />

BauGB § 1 Abs. 6<br />

BayNatSchG Art. 1 Ziff. 1, 4 und weitere<br />

Klima / Luft BImSchG, TA Luft<br />

BNatSchG § 2 Abs. 1, Ziff. 6<br />

BauGB § 1 Abs. 6, Ziff. 6h<br />

Boden BBodSchG,<br />

BayBodSchG<br />

BNatSchG § 2 Abs. 1, Ziff. 3<br />

BauGB § 1a Abs. 2<br />

Grundwasser EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)<br />

WHG<br />

BNatSchG § 2 Abs. 1, Ziff. 4<br />

Oberflächen- und Niederschlagswasser EU WRRL<br />

WHG<br />

BayWG<br />

BNatSchG § 2 Abs. 1, Ziff. 4<br />

BauGB § 1 Abs. 6, Ziff. 6a<br />

Pflanzen, Tiere, Biotope<br />

Biologische Vielfalt und<br />

ökosystemares Wirkungsgefüge<br />

BNatSchG § 2 Abs. 1, Ziff. 9, § 42<br />

BayNatSchG Art. 13d, Art. 14, Art 15<br />

BauGB § 1 Abs. 6, Ziff. 6a, b<br />

Stadtbiotopkartierung 1998<br />

Landschaftsbild/ -struktur BNatSchG § 1, Ziff. 4; § 2 Abs. 1, Ziff. 13<br />

Kultur- und Sachgüter DSchG Bayern<br />

BauGB § 1 Abs. 6, Ziff. 5<br />

110


III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

3 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG EINSCHLIESSLICH<br />

DER PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />

Nachfolgend werden der Umweltzustand anhand der betroffenen und im Rahmen des<br />

Scopingverfahrens ausgewählten Schutzgüter beschrieben und die Umweltauswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Schutzgüter eingeschätzt. Es wird unterschieden zwischen<br />

Umweltauswirkungen, die während der Bauphase, durch die Anlage als solche<br />

(Gebäude und Erschließungsflächen) und durch den Betrieb dieser Anlagen auftreten<br />

können. Die Bewertung erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden drei Stufen unterschieden:<br />

geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Für jedes Schutzgut wird abschließend<br />

das Ergebnis der Prüfung zusammengefasst.<br />

SCHUTZGUT MENSCH (WOHNEN UND ERHOLUNG, LÄRM)<br />

Beschreibung<br />

Mensch (Erholung)<br />

Die <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> im Bereich vom ERBA-Werksgelände bis zur <strong>Insel</strong>spitze im Nordwesten<br />

wird auf unterschiedliche Weise von Menschen genutzt. Das Werksgelände<br />

ist seit 1993 außer Nutzung, so dass sich dort keine Personen dauerhaft oder regelmäßig<br />

aufhalten. Im Norden des Spinnereihochbaus befinden sich zwei Wohngebäude.<br />

Ebenso ist das ehemalige Direktorengebäude noch bewohnt. Südöstlich des Planungsgebiets<br />

liegt die ehemalige Mayersche Gärtnerei. Derzeit werden dort Geschosswohnungsbauten<br />

und Reihenhäuser errichtet.<br />

Nordwestlich des Werksgeländes liegt ein Kleingartenareal, das intensiv genutzt wird.<br />

Es ist von der Gaustadter Seite aus über die Schwarze Brücke erschlossen. Auf der<br />

<strong>Insel</strong>spitze befinden sich intensiv genutzte Grünanlagen und an deren Südseite ein<br />

Bootshaus des Motorbootclub - DLRG. Auf Höhe der Kleingartenanlage befinden sich<br />

einige Liegeplätze für Motorboote. Südwestlich des Areals liegt die Gartenanlage<br />

Weidenufer.<br />

Die Biotop- und Brachflächen um das ERBA-Gelände sind aufgrund ihrer erschwerten<br />

Zugänglichkeit weitgehend ungenutzt. Der linke <strong>Regnitz</strong>arm wird von einem Ausflugsboot-Betrieb<br />

sowie von Fischern (nur unterhalb des Kraftwerks) genutzt. Die Ausflugs-<br />

und Fischerboote sind motorbetrieben. Darüber hinaus sind – bis auf den genannten<br />

Bereich an der <strong>Insel</strong>spitze – bisher keine Motorboote zugelassen.<br />

Im nord-westlichen Bereich ist innerhalb der Grünflächen ein mäandrierender Gewässerlauf<br />

als Fischpass zur Umgehung der Staustufe des Wasserkraftwerks ist Bestandteil<br />

der Landesgartenschau-Planungen vorgesehen.<br />

Mensch (Lärm)<br />

Bis zur Schließung des ERBA-Werkes 1993 herrschten betriebsbedingt lärmintensive<br />

Verhältnisse. Seitdem kommt es, abgesehen von dem Turbinenhaus sowie Abbrucharbeiten<br />

von einzelnen Werksgebäuden, auf der <strong>Insel</strong> zu keinen nennenswerten<br />

Lärmemissionen. Lärmquellen, die von außen auf die <strong>Insel</strong> und damit auf den Gel-<br />

planungsgruppe 4, Berlin 111


tungsbereich einwirken sind die Hafenanlage im Norden sowie die Gaustadter Hauptstraße<br />

im Süden mit zumindest tagsüber permanenter Lärmentwicklung.<br />

Umweltauswirkungen<br />

Baubedingte Umweltauswirkungen<br />

Mensch (Erholung)<br />

Durch Staubentwicklung und Baustellenverkehr ergeben sich während der Bauphase<br />

erhebliche Belastungen für die Bewohner des Gebäudes nordöstlich des Werksgeländes.<br />

Die sich im Kleingartenareal aufhaltenden Personen werden von Staub gering<br />

und von Baustellenverkehr nicht betroffen sein.<br />

Mensch (Lärm)<br />

Es ist von einer erhöhten Lärmentwicklung in der Bauphase auszugehen. Die Nutzer<br />

der Kleingärten sowie die Bewohner und Benutzer des Rad- und Fußweges südlich<br />

des linken <strong>Regnitz</strong>arms sowie die Anwohner und Nutzer der Gaustadter Hauptstraße<br />

werden von Lärm durch Baustellenverkehr betroffen sein. Eine differenzierte Ermittlung<br />

und Vorabschätzung durch Fachgutachten liegt nicht vor, da die Abfolge der<br />

Bautätigkeit derzeit noch nicht absehbar ist. Die baubedingten Umweltauswirkungen<br />

durch Lärm sind in den beschriebenen Bereichen als mittel einzustufen.<br />

Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />

Mensch (Erholung)<br />

Für die künftigen Bewohner und Nutzer der baulichen Anlagen sowie für die erholungssuchenden<br />

Stadtbewohner werden sich durch das Vorhaben neue und hohe<br />

Freiraumqualitäten mit positiven sozialen und gesundheitlichen Effekten ergeben. Im<br />

Wohngebiet werden nutzbare Grünflächen, Platzflächen und ein Spielplatz für 6- bis<br />

12-jährige geschaffen. Die neuen Freiflächen werden in einem unmittelbaren räumlichen<br />

und funktionalen Zusammenhang einerseits mit dem linken <strong>Regnitz</strong>arm, andererseits<br />

mit dem im Rahmen der Landesgartenschau 2012 entstehen sogenannten<br />

Nordpark treten. Hier sollen erholungswirksame, unterschiedlich nutzbare und naturschutzfachlich<br />

wertvolle Freiflächen gestaltet werden. Mit dem im Zuge der Landesgartenschau<br />

geplanten Fischpass entsteht im unmittelbaren Anschluss an das Plangebiet<br />

ein besonders erholungswirksamer, naturnah angelegter Gewässerlauf. Damit<br />

werden auch die in der Umgebung des Geltungsbereichs liegenden Freiflächen in<br />

hohem Umfang zur Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner und<br />

Erholungssuchende beitragen.<br />

Mensch (Lärm)<br />

Eine schalltechnische Untersuchung (GRI, Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung,<br />

Regionalisierung und Infrastrukturplanung, Juni 2009) erbrachte folgende Ergebnisse:<br />

Während die Auswirkungen auf das Plangebiet infolge von Straßen- sowie Schiffsverkehr<br />

nur in Teilbereichen wirksam sind, sind infolge der Geräuschentwicklung des<br />

112


III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

Hafenbetriebes Überschreitungen der nächtlichen Orientierungswerte zu erwarten, die<br />

mit entsprechenden Maßnahmen gemindert werden müssen, da zumindest im Endausbau<br />

des Wohnparks <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> bei gleichzeitiger Hafenentwicklung Immissionen<br />

in der berechneten Höhe von bis zu 49,6 dB(A) zur Nachtzeit zu erwarten sind.<br />

Die Verkehrsbelastung des Verkehrserschließungsnetzes wirkt sich auf das Plangebiet<br />

nur auf Nutzungen in Teilbereichen aus, die jedoch mit entsprechenden passiven<br />

Schallschutzmaßnahmen der Außenbauteile zu schützen sind. Durch die Erhöhung<br />

der Verkehrsbelastung infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens aus dem Plangebiet<br />

und eine künftig notwendige Lichtsignalanlage, erfolgt jedoch an der Einmündung<br />

Gaustadter Hauptstraße / ERBA-Brücke einer Erhöhung des Beurteilungspegels<br />

um 3,4-3,8 dB(A) tags und nachts, wenn in der Gaustadter Hauptstraße eine Geschwindigkeit<br />

von 50 km/h beibehalten und die geplante LSA nachts nicht abgeschaltet<br />

wird. An sechs Gebäuden ist bereits heute ein Beurteilungspegel von 69,0 dB(A)<br />

bzw. 70,0 dB(A) erreicht, der weiter erhöht wird. Wird die Geschwindigkeit auf 30<br />

km/h verringert und die LSA nachts abgeschaltet, liegt der Anstieg der Schallimmission<br />

nur noch bei 1,4 - 1,8 dB(A) am Tag und 0,4-0,5 dB(A) in der Nacht und es sind<br />

weniger Immissionsorte betroffen. Durch den Einsatz eines lärmtechnisch optimierten<br />

und güteüberwachten Fahrbahnbelags („Dünnschichtbelag auf Versiegelung DSH-V“)<br />

kann eine Schallminderung von 2-4 dB(A) herbeigeführt werden.<br />

Ergebnis<br />

Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch sind baubedingt mittlere Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten. Betriebs- und anlagebedingt sind bei Umsetzung der Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen Umweltauswirkungen von geringer (Erholung) Erheblichkeit<br />

bzw. mittlerer Erheblichkeit (Lärm) zu erwarten.<br />

SCHUTZGUT KLIMA / LUFT<br />

Beschreibung<br />

Großklimatisch zählt der Bamberger Raum zum Übergangsbereich zwischen dem atlantischen<br />

Klima, das sich durch milde Winter, kühle Sommer und höhere Luftfeuchtigkeit<br />

auszeichnet, und dem kontinentalen Klima, das durch kalte Winter, warme<br />

Sommer und geringe Luftfeuchtigkeit charakterisiert wird (Landschaftsplan, S. 174).<br />

Die mittlere Jahrestemperatur in Bamberg beträgt 8.8°C. Sie liegt in den Wintermonaten<br />

um 0°C und in den Sommermonaten um 17–20°C. Die Jahressumme der Niederschläge<br />

beträgt im langjährigen Mittel 633 mm, wobei das Minimum im Februar mit ca.<br />

40 mm und des Maximum im Juni mit ca. 80 mm liegt.<br />

Die lufthygienische Belastung ist im Bereich Gaustadt / <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> als hoch bis<br />

mäßig einzustufen (Basis Flechtenkartierung nach VDI 3799, Büros Fraxinus und<br />

Wildwuchs, im Auftrag der Stadt Bamberg, 1999).<br />

Umweltauswirkungen<br />

planungsgruppe 4, Berlin 113


Baubedingte Umweltauswirkungen<br />

Durch Abgase und Abwärme von Baumaschinen sowie durch Staubentwicklung steigt<br />

die Luftbelastung während der Bauphase an. Betroffen ist der Baustellenbereich und<br />

dessen Umgebung, aber auch Zubringerstraßen, beispielsweise die Gaustadter<br />

Hauptstraße. Im Baustellenbereich und in durch Baustellenverkehr stark belasteten<br />

Straßenräumen muss mit einer mittleren bis hohen Belastung gerechnet werden.<br />

Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />

Durch die Entsiegelungsmaßnahmen wird in den künftigen offenen Grünflächen Kaltluft<br />

produziert, die lokalklimatische Ausgleichseffekte zur Folge hat. Die Verdunstungsleistung<br />

und Schattenwirkung der neu zu pflanzenden Bäume wird diese Ausgleichseffekte<br />

zusätzlich begünstigen. Demgegenüber werden Wege- und Platzflächen<br />

sowie Gebäudefassaden an Tagen mit hoher Einstrahlung aufgeheizt.<br />

Die örtliche Luftbelastung wird sich gegenüber der heutigen Situation erhöhen. Legt<br />

man als Maßstab die Luftbelastung an, die bis zum Ende des Betriebs des ERBA-<br />

Werkes (1993) vorhanden war (Emissionen bedingt durch Heizwerk, Abwärme,<br />

Dämpfe und Fahrzeugabgase), wird die künftige Luftbelastung erheblich geringer<br />

sein. In Zeiten des morgendlichen und abendlichen Berufsverkehrs, in den Wintermonaten<br />

und bei Inversionswetterlage wird die Luftbelastung erhöht sein. Im Vergleich<br />

zu den lokalklimatischen Verhältnissen während des Betriebs des ERBA-Werkes wird<br />

sich die künftige Gesamtsituation dennoch signifikant verbessern.<br />

Ergebnis<br />

Im Hinblick auf das Schutzgut Klima / Luft sind baubedingt erhebliche Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten. Betriebs- und anlagebedingt sind bei Umsetzung der Vermeidungs-<br />

und Minderungsmaßnahmen Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit<br />

zu erwarten.<br />

Im Vergleich mit der ursprünglichen Situation einer annähernden Vollversiegelung der<br />

Flächen ergibt sich eine erhebliche Verbesserung.<br />

SCHUTZGUT BODEN<br />

Beschreibung<br />

Der Bamberger Raum gehört zum Fränkischen Keuper-Lias-Land. Das Planungsgebiet<br />

liegt auf einer Höhe von rund 236,5 m ü. NN. Der Boden der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> besteht<br />

aus quartären fluviatilen Sanden und Kiesen (Sandstein, Tonstein und Dolomitstein)<br />

aus dem westlich der <strong>Regnitz</strong> liegenden Sandsteinkeuper (Mittlerer Keuper).<br />

Die Mächtigkeit dieser Sande und Kiese liegt bei ca. 10 m. Unter den Sanden liegt<br />

wiederum massiver Sandsteinkeuper (Geologische Karte von Bayern, 3. Aufl. 1983,<br />

Amtliche Geologische Karte von Bayern, Blatt 6031 Bamberg Nord, Gutachten des<br />

ISU Umweltinstitut GmbH 1993 - 2006).<br />

Der weitaus größte Flächenanteil des ERBA-Geländes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

(ca. 63.550 m², rund 74 %,) ist durch die baulichen Anlagen und Ver-<br />

114


III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

kehrsflächen des Werksgeländes versiegelt, überbaut und teilweise auch unterkellert.<br />

Hierdurch sind bereits in der Vergangenheit nahezu sämtliche Bodenfunktionen verloren<br />

gegangen (v. a. Lebensraumfunktion, klimatische Ausgleichsfunktion im Stadtgebiet,<br />

Versickerungsleistung, Grundwasserneubildungsfunktion).<br />

Die unversiegelten Böden im Plangebiet und in den angrenzenden Flächen sind von<br />

Vegetation unterschiedlicher Typen bestanden. Der Bodenaufbau ist in Teilbereichen<br />

durch Aufschüttungen (Sande, Oberboden), durch ca. 10 Brunnenanlagen, die für die<br />

Produktion des ERBA-Werkes benötigt wurden, sowie durch das Deponieren von Produktionsabfällen<br />

an mehreren Stellen anthropogen überprägt. Die Altlastensituation<br />

wurde im Rahmen eines Gutachtens des Ingenieurbüro CDM Consult (Dezember<br />

2006) eingehend untersucht.<br />

Umweltauswirkungen<br />

Baubedingte Umweltauswirkungen<br />

Mit erheblichen baubedingten Umweltwirkungen ist nicht zu rechnen, solange die einschlägigen<br />

Richtlinien und Vorschriften zum sachgerechten Umgang mit Boden (beispielsweise<br />

BBodSchG § 4) beachtet werden.<br />

Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />

Dem geplanten Abbruch von Fabrikgebäuden und der damit verbundenen Entsiegelung<br />

steht eine Neubebauung mit geringerem Versiegelungsgrad gegenüber. Unter<br />

der Bedingung, dass die Wiederverfüllung nach Entfernung der Unterkellerung dem<br />

ursprünglichen Bodenaufbau weitgehend entspricht, können die Leistungsfähigkeit<br />

des Boden und die verloren gegangenen Bodenfunktionen wiederhergestellt werden,<br />

darunter die Speicherungsfähigkeit für Wasser und Nährstoffe, Pufferwirkungen, Mineralisierungsleistung,<br />

Grundwasserneubildung und die Funktion des Bodens als<br />

Standort für die Vegetation.<br />

Im Süden, Westen und Nordwesten des Fabrikareals werden auch bisher unversiegelte<br />

Bereiche durch die geplante Bebauung in Anspruch genommen. In diesen in<br />

Anspruch genommenen Flächen gehen bodenbezogene und damit wesentliche ökosystemare<br />

Funktionen verloren.<br />

Die Bilanzierung von Entsiegelung, neuen Eingriffen und Neubebauung ergibt jedoch<br />

insgesamt eine positive Versiegelungsbilanz (vgl. Eingriffsbilanz Kap. 11.2).<br />

Ergebnis<br />

Für das Schutzgut Boden sind baubedingt keine erheblichen Umweltauswirkungen zu<br />

erwarten. Betriebs- und anlagebedingt sind insgesamt positive Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten, da es in der Flächenbilanz zu einer Nettoentsiegelung kommt, in deren<br />

Rahmen die Leistungsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt wird.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 115


SCHUTZGUT WASSER<br />

Beschreibung<br />

Grundwasser<br />

Zum Grundwasserflurabstand liegen folgende Werte vor: In Bohrpunkt BK 1 wurde<br />

durch das ISU (ISU Umweltinstitut GmbH) der Ruhewasserspiegel zuletzt am<br />

23.10.1997 mit 5,9 m eingemessen. Bei den Untersuchungen in Jahr 1999 wurde<br />

Grundwasser in der Bohrung BS 7 bei 3,8 m unter Geländeoberkante angetroffen.<br />

Das Grundwasser fließt in Richtung Nordwest. Im Jahr 1994 wurde ein kr-Wert von<br />

2,4*10-3 m/s bestimmt, das entspricht 8,64 m/h oder 207,4 m/d. Dies ist ein relativ<br />

hoher Wert.<br />

Oberflächenwasser<br />

Nördlich des Plangebietes verläuft der Main-Donau-Kanal. Im Süden des Plangebietes<br />

verläuft der linke <strong>Regnitz</strong>arm. Beide Oberflächenwasser sind kanalartig ausgebaute<br />

Flussarme der <strong>Regnitz</strong>. Es handelt sich um Gewässer I. Ordnung.<br />

Der linke <strong>Regnitz</strong>arm wird für hydroelektrische Zwecke genutzt, das Wasserkraftwerk<br />

befindet sich an der Brücke zum ERBA-Areal. Das Gewässer wird von motorbetriebenen<br />

Ausflugsbooten befahren, wobei der Höhenunterschied durch eine Schleuse<br />

bei der Kraftwerksstufe überwunden wird. Zudem hat der linke <strong>Regnitz</strong>arm Funktion<br />

als Fischereigewässer und wird von den Fischereiberechtigten mit traditionellen<br />

„Schelchen“ mit Außenbordmotoren befahren.<br />

Die Breite des Gewässers liegt bei ca. 45 m, die Gewässertiefe beträgt bei Mittelwasser<br />

ca. 3 m (mittlere Sohlhöhe = 228,10 m. ü. NN). Die Ufer sind in einem Böschungsverhältnis<br />

von ca. 1:2 geneigt. Die Höhendifferenz zwischen Mittelwasser und Böschungsoberkante<br />

beträgt westlich der Zufahrtsbrücke ca. 5,0 m und östlich der Zufahrtsbrücke<br />

ca. 2,5 m.<br />

Die Gewässerqualität ist II-III, d. h. eutroph bis polytroph und damit mäßig bis kritisch<br />

belastet (Gewässergütekarte Bayern Stand Dez. 1998, 1. Aufl. Juli 1999).<br />

Die Fließgeschwindigkeit ist aufgrund des Zusammenflusses mit dem Main-Donau-<br />

Kanal an der <strong>Insel</strong>spitze im Westen sowie aufgrund der Stauanlage Viereth (ca. 4 km<br />

nordwestlich der <strong>Insel</strong>spitze) nur gering.<br />

Folgende Wasserstände wurden im linken <strong>Regnitz</strong>arm ermittelt (alle Werte RMD Consult<br />

vom 14.04.1997):<br />

Im Unterwasser bei km 3,385 (unterhalb der Kraftwerksstufe, auf Höhe ERBA-Werk)<br />

gelten folgende Pegelwerte:<br />

MQ-Max. (Mittelwasser) = konstanter hydrostatischer Stau im Unterwasser,<br />

bedingt durch die Stauanlage Viereth: +231,07 m ü. NN<br />

HQ100-Max.: +235,47 m ü. NN<br />

HQ1000-Max.: +236,40 m ü. NN<br />

116


III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

Bei HQ 1000 wird am Südufer der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> bereits nahezu die vorhandene Oberkante<br />

der Uferböschung (ca. 236,6 m ü. NN) erreicht.<br />

Im Oberwasser, bei km 3,600 (oberhalb der Kraftwerksstufe, auf Höhe Südostecke<br />

Geltungsbereich / Altarmrest) gelten folgende Pegelwerte:<br />

MQ-Max. = konst. hydrostat. Stau im Oberwasser +234,19 m ü. NN<br />

HQ100-Max.: +235,57 m ü. NN<br />

HQ1000-Max.: +236,46 m ü. NN<br />

Folgende Wasserstände wurden im Main-Donau-Kanal auf Höhe ERBA-Werk ermittelt<br />

(alle Werte RMD Consult von 1997):<br />

km 3,200<br />

MQ-Max.: +231,01 m ü. NN<br />

HQ100-Max.: +235,48 m ü. NN<br />

HQ1000-Max.: +236,38 m ü. NN.<br />

km 3,400<br />

MQ-Max.: +231,01 m ü. NN<br />

HQ100-Max.: +235,56 m ü. NN<br />

HQ1000-Max.: +236,51 m ü. NN.<br />

km 3,600<br />

MQ-Max.: +231,01 m ü. NN<br />

HQ100-Max.: +235,56 m ü. NN<br />

HQ1000-Max.: +236,50 m ü. NN.<br />

km 3,800<br />

MQ-Max.: +231,01 m ü. NN<br />

HQ100-Max.: +235,61 m ü. NN<br />

HQ1000-Max.: +236,57 m ü. NN.<br />

Bei Hochwasser liegen die Werte beim Main-Donau-Kanal gegenüber den Werten im<br />

Unterwasser des linken <strong>Regnitz</strong>arms um ca. 10 cm höher und gegenüber den Werten<br />

im Oberwasser des linken <strong>Regnitz</strong>arms gleich (HQ100-Max.) bzw. um 5 cm höher.<br />

Umweltauswirkungen<br />

Grundwasser<br />

Baubedingte Umweltauswirkungen<br />

Im Rahmen des Rückbaus von Fundamenten und Kellerbauwerken sowie insbesondere<br />

bei einem Neubau von mehrgeschossigen Tiefgaragen, ist mit Grundwasseraufschlüssen<br />

zu rechnen. Die baubedingten Umweltauswirkungen auf das Grundwasser<br />

sind nur dann erheblich, wenn der Grundwasserflurabstand, der Grundwasserabfluss<br />

oder die Grundwasserqualität beeinträchtigt werden (z. B. LAWA, WRRL, WHG,<br />

BNatSchG § 2 Abs. 1, Ziff. 4). Bei einem den gesetzlichen Regelungen entsprechendem<br />

Umgang mit aufgeschlossenem Grundwasser sind keine erheblichen Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 117


Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />

Nach derzeitigem Stand der Planungen sind mit Umsetzung der Planung Unterkellerungen<br />

und 1-3-geschossige Tiefgaragen vorgesehen. Die Planungen sind jedoch<br />

nicht Bestandteil der Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanes. Aufgrund<br />

der der im Plangebiet anzutreffenden Grundwasserflurabstände ist nicht auszuschließen,<br />

dass diese baulichen Anlagen im Grundwasserkörper liegen. Die Grundwasserqualität<br />

ist durch das Vorhaben nicht gefährdet, solange während der Bauphase, keine<br />

grundwassergefährdenden Stoffe in das Wasser gelangen.<br />

Aufstauwirkungen des Grundwassers können für die Gebäude (Sachgüter) erheblich<br />

sein, wenn nicht ausreichende Vorkehrungen zu deren Schutz getroffen werden.<br />

Oberflächenwasser<br />

Baubedingte Umweltauswirkungen<br />

Am linken <strong>Regnitz</strong>arm ist im Rahmen der Neuordnung des Gebietes mit intensiven<br />

Baumaßnahmen zu rechnen. Baubedingte Umweltauswirkungen auf das Gewässer,<br />

vor allem durch die Einleitung von Betriebs- und Baustoffen, Bauabwässern oder Abfällen<br />

sind bei Berücksichtigung der üblichen Schutzvorkehrungen und einer umsichtigen<br />

Bauabwicklung vermeidbar. Bei Baumaßnahmen im bzw. am Ufer muss insbesondere<br />

darauf geachtet werden, dass nicht durch Kalkausschwemmungen aus frischem<br />

Beton eine PH-Wert-Erhöhung eintritt, die Fische und andere Gewässerorganismen<br />

schädigen können. Bei der Entfernung von Gehölzen und bei Arbeiten an der<br />

Uferbefestigung, ist mit baubedingten Umweltauswirkungen geringer bis mittlerer Intensität<br />

auf das Gewässer zu rechnen. Unter Berücksichtigung der oben genannten<br />

Schutzvorkehrungen sowie der festgelegten artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen<br />

(Rückhalt von Feinsedimenten und anderen belastenden Stoffen beim<br />

Rückbau der bestehenden Gebäude, beim Umbau der zu erhaltenden Gebäude, beim<br />

Bau des Wohnparkes und bei der Gestaltung der Grünflächen; Vermeidung des Eintrages<br />

entsprechender Stoffe in den linken <strong>Regnitz</strong>arm) sind keine erheblichen Auswirkungen<br />

auf die Fischerei zu erwarten.<br />

Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />

Bei einer festen Verankerung im Untergrund führt die Anlage des Stegs zu einem<br />

dauerhaften Eingriff in das Benthos. Breitflächige Stützen oder Querträger sollten, um<br />

Rückstaueffekte zu vermeiden und damit den für das Wasserkraftwerk notwendigen<br />

konstanten Pegel des Unterwassers nicht zu verändern, vermieden werden.<br />

Durch den im weiteren Verlauf geplanten Uferweg sind keine erheblichen anlage-<br />

oder betriebsbedingten Umweltauswirkungen auf das Gewässer zu erwarten.<br />

118


Ergebnis<br />

III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

Für das Schutzgut Grundwasser ist baubedingt nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen<br />

zu rechnen. Anlagebedingt kommt es durch die Entsiegelung zu positiven Effekten<br />

auf das Grundwasser, da die Neubildungsrate verbessert wird. Allerdings kann<br />

es anlagebedingt, durch Rückstaueffekte, auch zu negativen Effekten für Grundwasser<br />

oder Gebäude kommen. Betriebsbedingt sind keine erheblichen Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

Für das Schutzgut Oberflächenwasser ist – bei Beachtung des Gewässerschutzes<br />

sowie anderweitiger Nutzungsansprüche – baubedingt mit geringen bis mittleren und<br />

anlage- und betriebsbedingt mit geringen Umweltauswirkungen zu rechnen.<br />

SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE, BIOTOPE, BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKO-<br />

SYSTEMARES WIRKUNGSGEFÜGE<br />

Beschreibung<br />

Im Umgriff der ERBA-Werksgebäude befinden sich Biotope unterschiedlicher Typen<br />

und Sukzessionsstadien. Teilbereiche dieser Biotope wurden bereits im Zuge der<br />

Stadtbiotopkartierung als geschützte Biotope erfasst (vgl. Plan „Bestand Biotop- und<br />

Nutzungstypen“). Eine aktualisierende Kartierung im Zuge der vorliegenden Umweltprüfung<br />

ergab, dass zusätzlich eine Biotopfläche nach Art. 13d BayNatSchG vorliegt,<br />

welche im Rahmen der Stadtbiotopkartierung nicht erfasst worden war. Der Baumbestand<br />

südwestlich des Magazins ist ein geplanter Geschützter Landschaftsbestandteil.<br />

Weitere Objekte oder Flächen mit Schutzstatus kommen im Bereich der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong><br />

oder in deren unmittelbarer Umgebung nicht vor.<br />

Die Biotopflächen reichen im Süden bis an den linken <strong>Regnitz</strong>arm, im Westen bis an<br />

eine Kleingartenanlage, im Norden bis an den Main-Donau-Kanal und im Osten an<br />

einen verfüllten, von Gehölzen und Sandmagerrasen besiedelten Nebenarm des linken<br />

<strong>Regnitz</strong>arms. Die Flächen waren Teil der Freianlagen des ERBA-Werksgeländes.<br />

Im Westen wurden Teile dieser Flächen, als Deponie verwendet (vgl. Maßnahmenplan<br />

für Teilfläche C). Einige Bereiche der Teilfläche C wurden vermutlich als Wiesenflächen<br />

genutzt, unterliegen aber seit Jahren der Verbrachung oder Verbuschung.<br />

Andere Bereiche nördlich der Teilfläche B am Magazin und am Direktorengebäude<br />

wurden als repräsentative Garten- und Parkanlagen genutzt und sind heute aufgelassen<br />

oder aufgrund unterschiedlicher Zwischennutzungen nahezu verschwunden.<br />

Der Gehölzbestand ist im Plan „Baumbestand“ dargestellt. Für den Baumbestand wurden<br />

bereits vorhandene Bestandsdaten der Stadt Bamberg übernommen und für den<br />

südlichen Bereich des Plangebietes durch ergänzende Kartierungen vervollständigt.<br />

Erfasst wurden die im Rahmen der Baumschutzverordnung der Stadt Bamberg geschützten<br />

Bäume und mehrstämmigen Bäume mit Stammumfang > 60 cm. Insgesamt<br />

wurden im Plangebiet rund 300 geschützte Bäume kartiert (vgl. Anhang 4, Baumkataster).<br />

planungsgruppe 4, Berlin 119


Der Anteil an Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt für den<br />

Bereich des ERBA-Geländes rund 26 % (rund 21.500 m²). Der Plan „Bestand Biotop-<br />

und Nutzungstypen“ zeigt die räumliche Anordnung des Biotopbestandes im Plangebiet<br />

und in dessen Umgebung. Die Zuordnung der Biotoptypen erfolgte gemäß Kartieranleitung<br />

Biotopkartierung Bayern (Entwurf 3/2006) sowie Art. 13d(1)-Bestimmungsschlüssel<br />

(1. Fassung 3/2006). Die Bewertung der Biotope erfolgte anhand des<br />

Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (Ergänzte Fassung 2003)<br />

und ist im Plan „Bewertung Biotop- und Nutzungstypen dokumentiert. In der nachfolgenden<br />

Tabelle sind die vorhandenen Biotoptypen, die zugeordneten Wertstufen sowie<br />

– als zusätzliche Begründung für die jeweilige Wertstufe – deren Zustand aufgezeigt.<br />

Die Biotope sind fast ausnahmslos in einem Zustand, der – zum Schutz der Artenvielfalt,<br />

zur Erhaltung von Offenlandarten oder auch zur Entwicklung landschaftsästhetischer<br />

Qualitäten – dringend Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung erfordern würde,<br />

wären nicht anderweitige Vorhaben in Planung (Wohnbebauung, Landesgartenschau,<br />

Altlastensanierung).<br />

Tab. 7: Bestand und Bewertung der Biotope im Planungsgebiet<br />

Biotoptyp<br />

Sandmagerrasen<br />

(GLOOBK)<br />

Gebüsch, Gehölz initial<br />

(WI)<br />

Feldgehölze, naturnah<br />

(WO)<br />

Hecke, naturnah (WH) II, unterer<br />

Wert<br />

Kulturbestand aufgelassen<br />

UK)<br />

Gewässerbegleitgrün<br />

(WN)<br />

Magere<br />

Altgrasbestände und<br />

Grünlandbrachen (GB)<br />

Park, Hain, Grünanlage<br />

mit altem Baumbestand<br />

(UP)<br />

120<br />

Wertstufe<br />

gem. Listen Zustand<br />

1a bis 1c<br />

Leitfaden<br />

III, unterer randliche Versaumung und Verbuschung<br />

Wert<br />

I, oberer Wert junges Stadium, teils sehr dicht, wenig arten- und strukturreich<br />

II, oberer arten- und strukturreich<br />

Wert<br />

monostrukturierte, vitale Hainbuchenhecke, ohne Unterwuchs,<br />

ästhetisch ansprechend<br />

I, oberer Wert strukturarm, teils fremdländische Gehölzarten, verschattet,<br />

ohne nennenswerte Krautschicht, alte Nadelgehölze<br />

II, unterer<br />

Wert<br />

II, oberer<br />

Wert<br />

III, oberer<br />

Wert<br />

Gewässerbegleitgrün (WN), alter Baumbestand, häufig<br />

Robinien und vergreisende Hybridpappeln, teils vitale,<br />

teils unterdrückte standortgerechte Gehölze, kaum Unterwuchs,<br />

nährstoffreicher, teils artenreicher Saum<br />

degradierte Magerstandorte, Gras dominant, oft artenarm,<br />

Aufwuchs von Wildrosen<br />

alte, vitale Rotbuchen, Traubeneichen, Linden und Kastanien,<br />

ohne nennenswerten Unterwuchs


III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

Die <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> liegt in der Flächenkulisse der SandAchse Franken, einem ABSP-<br />

Projekt (Umsetzung des Arten- und Biotopschutzprogramms). Ziel ist die Erhaltung<br />

und Pflege der im Bereich der <strong>Regnitz</strong> und ihrer Zubringer typischen Sandlebensräume<br />

sowie deren flächenmäßige Erweiterung durch Neuanlagen.<br />

Abb. 26: Baumbestand (Baumbestandsliste vgl. Anhang 5)<br />

planungsgruppe 4, Berlin 121


Abb. 27: Bestand Biotop- und Nutzungstypen<br />

122


Abb. 28: Bewertung Biotop- und Nutzungstypen<br />

III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

Folgende Arten der Roten Listen (LfU 2003: Rote Liste gefährdeter Gefäßpflanzen<br />

Bayerns mit regionalisierten Florenlisten, Schriftenreihe Heft 165) kommen gemäß<br />

Biotopkartierung und eigener Nachkartierung vor:<br />

Land Bayern = BY; Region Keuper-Lias-Land = KL; R = sehr selten; 3 = gefährdet; G<br />

= Gefährdung anzunehmen; V = Vorwarnstufe; ● = ungefährdet<br />

planungsgruppe 4, Berlin 123


Pflanzen:<br />

Anchusa officinalis, Gewöhnliche Ochsenzunge KL: V BY: 3<br />

Angelica archangelica, Engelswurz KL: G BY: G<br />

Asparagus officinalis, Gemüsespargel KL: ● BY: 3<br />

Colutea arborescens, Gewöhnlicher Blasenstrauch KL: R BY: R<br />

Corynephorus canescens, Gewöhnliches Silbergras KL: 3 BY: 3<br />

Dianthus carthusianorum, Karthäuser-Nelke KL: 3 BY: V<br />

Dianthus deltoides, Heide-Nelke KL: V BY: V<br />

Geranium pratense, Wiesen-Storchschnabel KL: ● BY: V<br />

Potentilla recta, Hohes Fingerkraut KL: V BY: V<br />

Primula veris, Wiesen-Schlüsselblume KL: V BY: V<br />

Salix alba, Silber-Weide KL: V BY: V<br />

Verbascum nigrum, Schwarze Königskerze KL: V BY: V.<br />

Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder nach nationalem Naturschutzrecht<br />

streng geschützte Pflanzenarten sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

Tierarten<br />

An Tiergruppen wurden im Rahmen der Stadtbiotopkartierung Wildbienen und Heuschrecken<br />

erfasst (zugleich als Beitrag zur Artenschutzkartierung). Es wurden jeweils<br />

größere Artenzahlen aufgelistet. Vögel oder andere Tiergruppen wurden im Rahmen<br />

der Stadtbiotopkartierung nicht erfasst.<br />

Der linke <strong>Regnitz</strong>arm wird fischfaunistisch der Barbenregion zugeordnet. In diesem<br />

Gewässer wurden unterhalb des Wasserkraftwerks 29 Fischarten erfasst (Fließgewässerkonzept<br />

Bamberg, Stufe 1 Biologie, Büro ÖS, November 1999). Dabei handelt<br />

es sich allerdings fast ausschließlich um Besatzfische der Fischereiwirtschaft. Spezialisierte<br />

Fischarten fehlen. An heimischen Arten kommen beispielsweise vor: Rotauge,<br />

Hasel, Aitel, Rotfeder, Aal, Hecht, Flussbarsch, Kaulbarsch, Mühlkoppe und Dreistacheliger<br />

Stichling. Einige Arten sind nichtheimisch, wie z. B. die Regenbogenforelle.<br />

Zum Entwurf des Bebauungsplanes erfolgte zur Abschätzung der mit Umsetzung der<br />

Planung zu erwartenden Eingriffsfolgen auf Lebensräume besonders geschützter<br />

Tierarten (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten, streng<br />

geschützte Arten gem. nationalem Naturschutzrecht) eine Potentialeinschätzung zur<br />

Ermittlung des möglicherweise betroffenen Artenspektrums (BFÖS 2008a). Im Ergebnis<br />

der Potentialabschätzung wurden Geländeerhebungen zu Fledermäusen (Jagdhabitat,<br />

Gebäudequartiere, Quartiere in / an Bäumen, Winterquartiere), Kleinsäugern<br />

(Haselmaus), Zauneidechsen, Libellen (beide Keiljungfer-Arten), Käfer (Eremit), Muscheln<br />

(Bach- und Abgeplattete Teichmuschel) und Vögeln (Einzelarten) empfohlen.<br />

Einzelheiten und Details für ein Prüfprogramm und vorab durchzuführende Erhebungen<br />

im Planungsgebiet wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bamberg<br />

abgestimmt. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Unteren Naturschutzbehörde<br />

gibt es für die in Rede stehenden Artengruppen im Plangebiet kein substanzielles<br />

Vorkommen, das erheblich ist für die Population einer geschützten Art. Um diese Einschätzung<br />

sicherstellen zu können und mit hinreichender Sicherheit den Ausnahme-<br />

124


III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

tatbestand dokumentieren und gewährleisten zu können, wurden die vorgeschlagenen<br />

Geländeerhebungen mit Beurteilung der Betroffenheit und ggf. Vorschlag möglicher<br />

Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt (saP – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

BFÖS 2008b).<br />

Im Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist im Plangebiet mit dem<br />

Vorkommen der nachfolgend aufgeführten Tierarten des Anhangs IV der FFH-<br />

Richtlinie, der europäischen Vogelarten und der streng geschützte Arten gem. nationalem<br />

Naturschutzrecht zu rechnen. Eine ausführliche Bestandsdarstellung ist dem<br />

genannten Fachgutachten und den zugehörigen Prüflisten (Anhang 1 der saP) zu<br />

entnehmen.<br />

Säugetiere<br />

Aus dem Untersuchungsgebiet bzw. dessen unmittelbarer Umgebung sind zahlreiche<br />

Fledermausarten bekannt. Die <strong>Regnitz</strong> und deren Uferbereiche gelten innerhalb des<br />

Stadtgebietes als eines der am stärksten frequentieren Jagdgebiete.<br />

Im Plangebiet und dessen Umgebung wurden folgende Fledermausarten nachgewiesen:<br />

Linker <strong>Regnitz</strong>arm, gesamter Uferbereich (Gehölze und Gebäude)<br />

• Braunes oder Graues Langohr: selten (noch vor wenigen Jahren: Fraß- und Hangplätze<br />

in den verlassenen ERBA-Gebäuden)<br />

• Fransenfledermaus: sehr selten (bevorzugt Hanglagen)<br />

• Großer Abendsegler: sehr selten (früher: häufig); aktuell auch als Beute des Wanderfalken<br />

dokumentiert; mögliche Sommer- und Winterquartiere in Baumhöhlen<br />

der Ufergehölze des ERBA-Geländes<br />

• Großes Mausohr: sehr selten (früher im Dachboden des Hauptgebäudes: Sommerquartier)<br />

• Kleine Bartfledermaus: sehr selten; mögliche Quartiere in Baumhöhlen und Rindentaschen<br />

der Ufergehölze<br />

• Mückenfledermaus: häufig; mögliche Quartiere in Baumhöhlen und Rindentaschen<br />

der Ufergehölze<br />

• Wasserfledermaus: häufig; mögliche Quartiere in Baumhöhlen und hinter abgeplatzter<br />

Rinde<br />

• Zweifarbfledermaus: sehr selten (nur einzelne Überflüge)<br />

• Zwergfledermaus: sehr häufig; mögliche Quartiere in engen Gebäudespalten<br />

planungsgruppe 4, Berlin 125


BFC-Gelände und westlich davon:<br />

• Großer Abendsegler: sehr selten (früher häufig)<br />

• Großes Mausohr: sehr selten (früher im Dachboden des Hauptgebäudes: Sommerquartier)<br />

• Rauhautfledermaus: regelmäßig<br />

• Zwergfledermaus: häufig<br />

Main-Donau-Kanal:<br />

• Wasserfledermaus: häufig<br />

• Zweifarbfledermaus: sehr selten<br />

• Zwergfledermaus: selten<br />

Im nördlichen Umfeld, außerhalb des LGS-Geländes, aber in Flugreichweite der Arten,<br />

wurden zusätzlich folgende Fledermäuse ermittelt:<br />

• Breitflügelfledermaus: selten<br />

• Mopsfledermaus: sehr selten<br />

• Nordfledermaus: regelmäßig<br />

Im engeren Umfeld des Planungsgebietes ist ein Vorkommen der Haselmaus bekannt.<br />

Im Plangebiet wurden im Rahmen der Begehungen keine Neststandorte nachgewiesen,<br />

so dass ein Vorkommen nicht anzunehmen ist.<br />

Kriechtiere und Amphibien<br />

Im Rahmen der Begehungen wurden im Nordwesten des Plangebietes im Übergangsbereich<br />

zum LGS-Gelände zwei juvenile Zauneidechsen festgestellt. Es ist davon<br />

auszugehen, dass diese nach Freistellung der Flächen im Vorfeld der Baumaßnahmen<br />

zu dem geplanten Umgehungsgerinne (Fischpass) aus den großen Offenbereichen<br />

im Nordosten der <strong>Regnitz</strong>insel eingewandert sind. Die Hauptvorkommen der<br />

<strong>Regnitz</strong>insel liegen außerhalb des Plangebietes.<br />

Ein Vorkommen saP-bedeutsamer Amphibienarten wird im Plangebiet mit sehr hoher<br />

Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.<br />

Fische<br />

Prüfrelevant wäre nur der Donau-Kaulbarsch, dessen Verbreitungsgebiet außerhalb<br />

des Rhein-Einzugsgebiets liegt. Eine Ausbreitung des Donau-Kaulbarsches über den<br />

MD-Kanal in das Main-Gebiet ist in der fischereiwissenschaftlichen Literatur bisher<br />

nicht belegt.<br />

126


Libellen und Heuschrecken<br />

III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

Die Asiatische Keiljungfer wurde vor wenigen Jahren erstmals wieder im <strong>Regnitz</strong>gebiet<br />

nachgewiesen und ist mittlerweile auch aus dem Obermaingebiet bekannt. Die<br />

Grüne Keiljungfer besiedelte das Obermaingebiet u.a. entlang der <strong>Regnitz</strong> durch das<br />

Stadtgebiet. Bamberg liegt innerhalb der neu besiedelten Verbreitungsgebiete beider<br />

Arten. Im Rahmen der Gewässeruntersuchungen fanden sich keine Larven dieser<br />

beiden saP-relevanten Libellenarten. Typische Larvalhabitate der beiden Keiljungferarten<br />

sind im Plangebiet zumindest in größerer Ausdehnung nicht vorhanden. Nachgewiesen<br />

wurden die Gemeine und Westliche Keiljungfer (knapp oberhalb des Plangebietes)<br />

sowie die gebänderte Prachtlibelle und die Gemeine Federlibelle.<br />

Weitere zu prüfende Libellenarten oder Heuschreckenarten sind im Stadtgebiet nicht<br />

zu erwarten.<br />

Käfer<br />

Spuren saP-relevanter Käfer konnten im Planungsgebiet nicht ermittelt werden. Aus<br />

dem Stadtgebiet Bamberg sind zwar saP-relevante xylobionte Arten bekannt (Großer<br />

Eichenbock, Eremit), jedoch sind die Habitatbedingungen für diese Arten (besonnte<br />

Stämme, trocken-warmes Mikroklima etc.) im Planungsgebiet nicht gegeben. Eine<br />

stichprobenhafte Durchsicht von Mulm zugänglicher Baumhöhlen brachte keine Hinweise<br />

auf den Eremiten. Alteichen in entsprechender Dimension und Exposition als<br />

Trägerbäume für den Großen Eichenbock sind im Gebiet nicht vorhanden.<br />

Tag- und Nachtfalter<br />

Das Vorkommen von Schmetterlingen nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie weiterer<br />

streng geschützter Arten ist aufgrund der Struktur der Fläche und der auftretenden<br />

Pflanzenarten nicht möglich. Es sind weder die erforderlichen Eiablage- oder<br />

Raupenfutterpflanzen noch die notwendige Bestandsstruktur für saP-relevante Tag-<br />

oder Nachtfalter vorhanden, wie die eingehende Überprüfung des Bebauungsplangebiets<br />

auf Vorkommen von Futterpflanzen der saP-relevanten Falter ergab. Speziell<br />

fehlt für die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge der Gattung Maculinea (syn.: Glaucopsyche)<br />

die Futterpflanze Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis).<br />

Schnecken<br />

Nachweise der Zierlichen Tellerschnecke oder der Gebänderten Kahnschnecke sind<br />

im Stadtgebiet Bamberg nicht bekannt.<br />

Muscheln<br />

Eine Untersuchung der Großmuschelfauna ergab kein Vorkommen der SaPrelevanten<br />

abgeplatteten Teichmuschel (Pseudanodonta complanata) und der Bachmuschel<br />

(Unio crassus), für die in der Ersteinschätzung ein Vorkommen nicht mit hinreichender<br />

Sicherheit ausgeschlossen werden konnte. Die nachgewiesenen Wandermuscheln<br />

(Dreissena sp.) und Körbchenmuscheln (Corbicula sp.) sind als Neubürger<br />

nicht saP-relevant. Ihr massenhaftes Auftreten dürfte mit dafür verantwortlich sein,<br />

planungsgruppe 4, Berlin 127


dass heimische Großmuschelarten in der untersuchten Gewässerstrecke kaum noch<br />

vorkommen.<br />

Krebse<br />

Ein Vorkommen des Edelkrebses im Uferbereich der <strong>Regnitz</strong> im Planungsgebiet kann<br />

sicher ausgeschlossen werden. Urweltkrebse sind aus dem Stadtgebiet nicht bekannt.<br />

Vögel<br />

Das Plangebiet hat im Ergebnis langjähriger Aufzeichnungen der Avifauna eine Bedeutung<br />

als Lebensraum für eine größere Anzahl von Vogelarten. Im Plangebiet zur<br />

Brutzeit beobachtete bzw. sicher brütende Arten sind:<br />

• Amsel<br />

• Buntspecht (Brutbäume am <strong>Regnitz</strong>ufer)<br />

• Dohle (frühere Gebäudebruten, aktuell kein Vorkommen)<br />

• Grünfink<br />

• Grünspecht<br />

• Hausrotschwanz<br />

• Haussperling<br />

• Mauersegler (frühere Gebäudebruten, aktuell kein Vorkommen)<br />

• Rotkehlchen<br />

• Schwanzmeise<br />

• Singdrossel<br />

• Sommergoldhähnchen<br />

• Star (mehrere Brutpaare, häufig Beute des Wanderfalken)<br />

• Straßentaube<br />

• Türkentaube<br />

• Waldkauz<br />

• Waldohreule<br />

• Wanderfalke (Horst auf ERBA-Kamin 2003-2008)<br />

Im Plangebiet wahrscheinlich oder potentiell vorkommende Brutvogelarten sind:<br />

• Bachstelze<br />

• Blaumeise<br />

• Bluthänfling<br />

• Buchfink<br />

• Eichelhäher<br />

• Eisvogel (regelmäßig jagend, Brutplatz wechselt)<br />

• Elster<br />

• Feldsperling<br />

• Fitis<br />

• Flussuferläufer<br />

• Gartenbaumläufer<br />

• Gartengrasmücke<br />

• Gartenrotschwanz<br />

• Gelbspötter<br />

128


• Girlitz<br />

• Goldammer<br />

• Grauschnäpper<br />

• Heckenbraunelle<br />

• Kernbeißer<br />

• Klappergrasmücke<br />

• Kleiber<br />

• Kleinspecht<br />

• Kohlmeise<br />

• Mönchsgrasmücke<br />

• Nachtigall<br />

• Pirol (Brutverdacht 1980 – 1998)<br />

• Ringeltaube<br />

• Stieglitz<br />

• Stockente<br />

• Sumpfmeise<br />

• Teichhuhn<br />

• Trauerschnäpper<br />

• Wacholderdrossel<br />

• Waldlaubsänger<br />

• Wintergoldhähnchen<br />

• Zaunkönig<br />

• Zilpzalp<br />

III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

Weitere Angaben zu den genannten Vogelarten sowie Angaben zu einem potentiellen<br />

Vorkommen weiterer Vogelarten sind den saP-Prüftabellen (Anhang 1 der saP) zu<br />

entnehmen.<br />

Bei mehreren Altbäumen konnten Höhlen im Stamm oder in dicken Ästen (z. B. von<br />

Spechten, Kleiber, Meisen; auch nutzbar als Fledermausquartier oder von Kleinsäugern)<br />

ermittelt werden, daneben auch Halbhöhlen z. B. für Baumläufer. Das weitere<br />

Vorkommen von Halbhöhlen oder Höhlen in Ästen in den dicht belaubten Kronen, die<br />

zu den Begehungsterminen nicht einsehbar waren, ist daher anzunehmen und sehr<br />

wahrscheinlich.<br />

Die Bedeutung des Baumbestands als Quartier für Fledermaus- und Vogelarten ist<br />

hervorzuheben. Es ist daher im Zuge der Baumassnahmen dringend darauf zu achten,<br />

dass der als gefährdet eingestufte Baumbestand im größtmöglichen Umfang geschützt<br />

und erhalten bleibt. Hervorzuheben sind hier vor allem die alten Bruch- bzw.<br />

Silberweiden mit Höhlen und Brutnischen an der Uferlinie (Salix fragilis, S. alba) des<br />

linken <strong>Regnitz</strong>armes.<br />

Europäisches Schutzgebietssystem Natura 2000<br />

Die nächstgelegenen FFH-Gebiete befinden sich in Entfernungen von 1 km (Wiesen<br />

um die Altenburg) und von 2 km (<strong>Regnitz</strong>-Altwässer).<br />

planungsgruppe 4, Berlin 129


Umweltauswirkungen<br />

Baubedingte Umweltauswirkungen<br />

Baubedingt sind Pflanzen von Stäuben, lokalen Bodenverdichtungen, Abgrabungen<br />

und Materialablagerungen betroffen, wenn die Schutzvorkehrungen nicht ausreichend<br />

sind. Soweit Schutzvorkehrungen für die zu erhaltenden Vegetationsbestände getroffen<br />

werden, sind die baubedingten Auswirkungen für Pflanzen mittel bis gering.<br />

Lärm, Stäube, Erschütterungen, Ablagerungen und lokale Verdichtungen des Bodens<br />

schädigen Tiere und deren Habitate, insbesondere bodengebundene Organismen<br />

oder deren Brut. Mit Baufeldfreiräumung und der damit verbundenen Beseitigung von<br />

Vegetationsbeständen ist der Verlust von Lebensräumen der im Plangebiet vorkommenden<br />

Tierarten verbunden. Zudem ist durch den Teilverlust von Ufergehölzen ein<br />

gewisser Zerschneidungseffekt anzunehmen.<br />

Im Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) gehen insgesamt<br />

mindestens 16 Baumhöhlen bzw. weitere Brutnischen verloren, die als Lebensstätten<br />

für besonders geschützte Tierarten (Vogelarten, Fledermausarten) dienen können.<br />

Baubedingt könnten potentielle Fortpflanzungsstätten des Eisvogels von Baumaßnahmen<br />

betroffen sein. Die zur Anlage des Gewässerlaufes für den Fischpass erforderlichen<br />

Baumrodungen und dafür ggf. erforderliche vorgezogene artenschutzrechtlichen<br />

Ausgleichsmaßnahmen sowie ggf. erforderliche artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen<br />

sind Bestandteil der Genehmigung im wasserrechtlichen Verfahren.<br />

Auch mit Sanierung der vorhandenen Gebäude ist mit einem Verlust von Lebensstätten<br />

besonders geschützter Tierarten zu rechnen. Winter- und Sommerquartiere von<br />

Fledermäusen konnten zwar aktuell nicht nachgewiesen werden. Ältere Kotspuren in<br />

Gebäudeteilen, v. a. aber im Dachstuhl des Hauptgebäudes weisen jedoch darauf<br />

hin, dass zumindest früher Sommer-, Zwischenquartiere und Hangplätze für einige<br />

Arten vorhanden waren (Gr. Mausohr, Langohren) oder noch sind (Zwergfledermaus).<br />

Die Zauneidechse kann durch einen Lebensraumverlust potenziell betroffen sein.<br />

Zwei Fließgewässerlibellenarten mit potentiellem Vorkommen unterhalb des Plangebietes<br />

können potentiell betroffen sein.<br />

Soweit die in der saP aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

getroffen werden, sind die baubedingten Auswirkungen für Tierarten<br />

mittel bis gering.<br />

Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />

Mit der geplanten Bebauung ist der dauerhafte Verlust von Gehölzbeständen und<br />

Gras- und Krautfluren und den entsprechenden Habitatstrukturen verbunden. Es sind<br />

Biotope unterschiedlicher Wertigkeit betroffen. Teilflächen genießen Schutzstatus, da<br />

sie im Rahmen der Stadtbiotopkartierung erfasst oder im Zuge der Nachkartierung als<br />

130


III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

Art. 13d(1)-Flächen bestimmt wurden. Wo besondere Biotoptypen betroffen sind (13<br />

d(1)-Flächen) kommt es zu einem erheblichen Verlust der biologischen Vielfalt.<br />

Nach derzeitigem Planungsstand sind etwa 104 der nach der Baumschutzverordnung<br />

geschützten Bäume von den Baumaßnahmen betroffen. Weitere rund 87 Bäume sind<br />

gefährdet. 8 dieser gefährdeten Bäume werden im Bebauungsplan mit einer Erhaltensbindung<br />

versehen. Es gelten die Bestimmungen der Baumschutzverordnung.<br />

Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder streng geschützte Pflanzenarten<br />

ohne gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus sind von der Planung nicht betroffen.<br />

Von mobileren Tierarten können gegebenenfalls Ersatzhabitate an anderen Orten<br />

aufgesucht werden.<br />

Mit Umsetzung der Planung werden rund 19.280 m² öffentliche Grünflächen (Parkanlagen)<br />

und private Grünflächen neu geschaffen, davon rund 11.090 m² mit naturschutzfachlich<br />

formulierten Entwicklungszielen (Flächen zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Natur und Landschaft, SPE-Flächen Nr. 1, 2 und 3). Hinzu kommen<br />

mindestens 12.160 m² Grün- und Freiflächen in den Baugebieten, davon rund<br />

1.600 m² mit naturschutzfachlich formulierten Entwicklungszielen (Flächen mit Anpflanzgeboten).<br />

Insgesamt erhöht sich der Grünflächenanteil und damit auch der Anteil potentieller<br />

Tierlebensräume im Plangebiet von derzeit rund 21.500 m² um rund 9.460 m² auf<br />

rund 30.960 m².<br />

Für potentiell von der Umsetzung betroffene Fledermausquartiere in Gebäuden und<br />

im Baumbestand können im Vorfeld der Baumaßnahmen ggf. Ersatzquartiere geschaffen<br />

werden.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung von im Plangebiet brütenden Vogelarten kann durch<br />

eine Beschränkung von Maßnahmen zur Vegetationsbeseitigung auf den Zeitraum<br />

außerhalb der Brutperiode - d.h. auf den Zeitraum von Mitte September bis Mitte<br />

März - vermieden werden. Für Gebäude- und Höhlenbrüter können im Vorfeld der<br />

Baumaßnahmen geeignete Ersatzquartiere (Nist-/ Quartiershilfen) geschaffen werden.<br />

Der denkmalgeschützte Schornstein wurde in die Planungen integriert und ist<br />

von den Baumaßnahmen nicht betroffen.<br />

Die im Bereich der Maßnahmenfläche SPE 1 zu entwickelnden Sandmagerrasen sind<br />

als Ersatzlebensraum für die im äußersten Nordwesten des Plangebietes vorkommende<br />

Zauneidechse geeignet.<br />

Ergebnis<br />

Für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Biotope, Biologische Vielfalt und ökosystemare<br />

Zusammenhänge ist baubedingt mit mittleren Umweltauswirkungen zu rechnen.<br />

Anlagebedingt sind hohe Umweltauswirkungen zu erwarten. Im Plangebiet kommt es<br />

planungsgruppe 4, Berlin 131


im biotischen Bereich, mit Ausnahme der zu erhaltenden Bäume und der Parkanlage<br />

im Südosten des Plangebietes, überwiegend zu Totalverlusten. Die im Plangebiet in<br />

erheblich größerem Umfang neu anzulegenden Grünflächen sind jedoch geeignet<br />

zeitnah Funktionen als Ersatzlebensräume und den Biotopverbund zu übernehmen.<br />

Betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.<br />

Im Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (BFÖS 2008b) sind Verstöße<br />

gegen die Zugriffs- und Störungsverbote des § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5<br />

BNatSchG unter Einbeziehung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen<br />

und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-<br />

Maßnahmen) nicht zu erwarten. Der derzeitige günstige Erhaltungszustand der von<br />

der Umsetzung der Planung (potentiell) betroffenen Arten bleibt danach gewahrt bzw.<br />

ein derzeit ungünstiger Erhaltungszustand wird nicht weiter verschlechtert und eine<br />

Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht erschwert.<br />

SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD UND –STRUKTUR<br />

Beschreibung<br />

Das Plangebiet wird geprägt durch den - zum Teil denkmalgeschützten - Gebäudebestand<br />

des ehemaligen ERBA-Werkes. Vom Gebäudebestand des Werkes sind um<br />

1999 mit der ehemaligen Färberei, Abstellhallen und weiteren Flachbauten Teile der<br />

Industrie-Bebauung bis auf die ausgedehnten Kellerräume abgerissen worden. Im<br />

Norden des Geländes lagert Abbruchmaterial. Im Umfeld des ehemaligen ERBA-<br />

Werksgeländes herrscht ein Eindruck der „Verwilderung“. An verschiedenen Stellen<br />

wurde die Topografie etwa durch Abgrabung verändert und es befinden sich unbrauchbar<br />

gewordene technische Bauwerke wie Zäune, Brunnenanlagen, Fahrradunterstellplätze<br />

sowie Unrat in den Flächen.<br />

Sämtliche Vegetationsflächen unterliegen der Verbrachung und Sukzession. Das gesamte<br />

Südufer ist geprägt von dichtem Gehölzaufwuchs. Im Westen des ERBA-<br />

Fabrikgeländes finden sich ebenfalls teils sehr dichte Gehölzbestände, die nur teilweise<br />

von versaumenden Sandmagerrasen unterbrochen sind. Im Norden herrschen<br />

Altgrasfluren und Fabrikbrachen mit meist lockerem Gebüsch vor. Im Osten finden<br />

sich eine aufgelassene Parkanlage mit einem Kastanienhain und einigen sehr großen<br />

Laubbäumen, zwei durchgewachsene oder unzureichend gepflegte Gartenanlagen,<br />

zudem teils dichte, teils lockere und waldartige Baumbestände, die im Bereich des<br />

verfüllten Altwassers von ebenfalls versaumenden Sandmagerrasen unterbrochen<br />

werden.<br />

Durchgehende Wege finden sich im Umgriff des Fabrikgeländes nicht, lediglich<br />

schmale Trampelpfade.<br />

Auf der Oberkante des Südufers des linken <strong>Regnitz</strong>arms verläuft auf der Gaustadter<br />

Seite ein Rad- und Fußweg, der stets stark frequentiert ist. Von diesem Rad- und<br />

Fußweg aus haben die Wegbenutzer fast durchgehende Blickbeziehungen auf die<br />

132


III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

Südseite der <strong>Insel</strong>, zurzeit allerdings nur auf die dichten Gehölzbestände der Uferböschung.<br />

Umweltauswirkungen<br />

Baubedingte Umweltauswirkungen<br />

Baubedingt ergeben sich durch Kräne, Baufahrzeuge, Baucontainer und Baustofflager<br />

Umweltauswirkungen auf das Landschaftsbild.<br />

Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />

Das Landschaftsbild verändert sich durch die Neubebauung vollständig. An die Stelle<br />

der dichten Fabrikbauten einerseits und der Ufergehölze und sonstigen Vegetationsbestände<br />

andererseits tritt künftig eine Wohnbebauung mit neu angelegten öffentlichen<br />

und privaten Grünflächen. Anstelle eines Industrieareals tritt ein durchgrüntes<br />

Wohnareal mit verbleibenden Objekten der früheren Nutzung.<br />

Die visuellen Eindrücke, die sich vom Rad- und Fußweg auf der Gaustadter Seite von<br />

der Südseite der <strong>Insel</strong> bieten, werden sich stark verändern. Die vorhandene Gehölzvegetation<br />

an der Uferböschung kann nur teilweise erhalten werden. Das Bild einer<br />

naturnahen, zugewachsenen Uferböschung wird im Plangebiet zurücktreten. Stattdessen<br />

ergibt sich der Blick auf ein durchgrüntes und landschaftsbezogenes neues<br />

Stadtquartier.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 133


Ergebnis<br />

Für das Schutzgut Landschaftsbild ist baubedingt mit mittleren Umweltauswirkungen<br />

zu rechnen. Anlagebedingt entsteht durch das Vorhaben ein hochwertiges Orts- und<br />

Landschaftsbild. Aufgrund dieser Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Situation<br />

kann daher nicht von negativen Umweltauswirkungen gesprochen werden.<br />

SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER<br />

Beschreibung<br />

An Kultur- und Sachgütern sind, neben den denkmalgeschützten Gebäuden, die Reste<br />

der ehemaligen Parkanlage zwischen Magazin und Direktorengebäude zu nennen.<br />

Diese befindet sich jedoch teilweise außerhalb des Plangebietes.<br />

Der gesamte Geltungsbereich befindet sich in einem ausgewiesenen Bodendenkmal<br />

Im Zuge der Anlage des Fischpasses sowie der Errichtung der Baugrube für eine Tiefgarage<br />

im Baufeld A wurden 2009 / 2010 unter Beteiligung des Bayrischen Landesamtes<br />

für Denkmalpflege Sondierungen vorgenommen. Dabei wurde festgestellt,<br />

dass durch die im 19. Jh. Im Zuge der Errichtung der ERBA Industrieanlagen vorgenommenen<br />

massiven Aufschüttungen von bis zu 7 m bis zur archäologisch relevanten<br />

Kulturschicht besteht.<br />

In einigen Flächen findet man noch historisches, in Segmentbögen verlegtes Granit-<br />

Kleinpflaster sowie in Reihen verlegtes Granit-Großpflaster. Die übrigen Elemente<br />

sind in der Regel aus Beton, funktional gestaltet und teilweise nicht mehr intakt. Dies<br />

gilt für Stützmauern, Zäune und Treppenläufe an der Böschung des linken <strong>Regnitz</strong>arms,<br />

aber auch für die Werksbrunnen (vgl. Schutzgut Landschaftsbild).<br />

Umweltauswirkungen<br />

Baubedingte Umweltauswirkungen<br />

Mit dem geplanten Teilabriss von denkmalgeschützten Hallenbauten sind negative<br />

Auswirkungen für das Schutzgut Kulturgüter verbunden. Die in Rede stehenden<br />

Flachbauten sind jedoch in einem weitgehend maroden Zustand. Die Möglichkeiten<br />

einer Integration und sinnvollen Nutzung im Rahmen der Neuordnung und Umstrukturierung<br />

des Planungsgebietes einschließlich der geplanten Landesgartenschau wurde<br />

geprüft.<br />

Ein Teil der denkmalgeschützten Gebäude wird im Rahmen der Baumaßnahmen gesichert.<br />

Die Parkanlage liegt überwiegend außerhalb des Geltungsbereichs und ist<br />

von den Baumaßnahmen nicht betroffen. Teilflächen innerhalb des Plangebietes werden<br />

als öffentliche Grünfläche und Parkanlage festgesetzt.<br />

134


Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />

III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

Dem Teilabriss von denkmalgeschützten Hallenbauten stehen der dauerhafte Erhalt<br />

und die denkmalgerechte Instandsetzung einer Anzahl von denkmalgeschützten Gebäuden<br />

gegenüber.<br />

Ergebnis<br />

Mit dem geplanten Teilabriss von denkmalgeschützten Hallenbauten sind negative<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter verbunden. Mit Umsetzung der Planung<br />

bietet sich jedoch die Möglichkeit im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme<br />

einen Teil der denkmalgeschützten Gebäude auf Dauer zu erhalten, denkmalgerecht<br />

instand zu setzen und einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Denkmalpflege wird frühzeitig<br />

an der Planung beteiligt.<br />

Zum Schutz der Bodendenkmale ist gem. Denkmalschutzgesetz für Erdarbeiten eine<br />

Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen. Ein entsprechender Hinweis<br />

ist im Bebauungsplan aufgenommen<br />

Wechselwirkungen<br />

Die Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. So hat z.B.<br />

die Versiegelung von Boden Auswirkungen auf die Bedeutung der Flächen als Lebensraum<br />

für wildlebende Pflanzen und Tiere. Mit einer Versiegelung verringert sich<br />

die Lebensraumqualität erheblich. Im Bereich der Eingriffsflächen gehen ökosystemare<br />

Zusammenhänge verloren: Interaktionen zwischen den Organismen, zwischen Organismen<br />

und unbelebter Umwelt, Produktion und Abbau von Biomasse, Wasserspeicherung,<br />

Filterung von Schadstoffen, Grundwasserneubildung, Kaltluftproduktion<br />

und lokalklimatische Ausgleichseffekte.<br />

Die Erfassung der Wechselwirkungen erfolgt schutzgutbezogen durch die Beschreibung<br />

und Beurteilung der direkten Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern und<br />

Schutzgutfunktionen.<br />

Aufgrund der vorhandenen Vorbelastungen und der vorgesehenen Vermeidungs- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen sind die Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen als<br />

gering zu beurteilen. Eine Verstärkung der Umweltauswirkungen durch sich negativ<br />

verstärkende Wechselwirkungen ist im Plangebiet nicht zu erwarten. Mit Umsetzung<br />

der Planung sind im Plangebiet eine großflächige Entsiegelung und eine Neuschaffung<br />

von Grünflächen und damit Lebensräumen verbunden.<br />

4 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTAN-<br />

DES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />

Für die Entwicklung des Umweltzustandes ohne Durchführung der Planung wird von<br />

dem Szenario (Nullvariante) ausgegangen, dass die denkmalgeschützten Gebäude<br />

des ERBA-Geländes weiterhin ungenutzt bleiben und keine Neubebauung erfolgt.<br />

Auch von einer Neugestaltung im Rahmen einer Landesgartenschau wird in diesem<br />

planungsgruppe 4, Berlin 135


Szenario abgesehen. Die Unterkellerungen werden nicht zurückgebaut und das Gelände<br />

liegt weiterhin brach.<br />

Die vorhandenen denkmalgeschützten Fabrikgebäude würden weiter verfallen. In den<br />

bereits verbrachten und verbuschten Flächen würde die Sukzession in Richtung geschlossener<br />

Gehölzbestände (vorwiegend Eschen und Robinien im Endbestand) voranschreiten,<br />

in vergrasten Beständen langsamer und in gehölzdominierten Bereichen,<br />

mit starker Verschattung des Bodens, rascher.<br />

Der Großteil der Flächen wäre weiterhin versiegelt. Das Gelände wäre weiterhin überwiegend<br />

nicht zugänglich und stünde nicht für die wohnungs- und siedlungsnahe Erholung<br />

der Bevölkerung zur Verfügung.<br />

Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />

Bei Durchführung der Planung wird sich aufgrund der positiven Ausgleichsbilanz der<br />

Zustand für die meisten Schutzgüter verbessern. Für das Schutzgut Mensch werden<br />

sich in Bezug auf die Erholungs- und Wohnqualitäten entscheidende Vorteile ergeben,<br />

insbesondere dann, wenn auch die Umgebung des Geltungsbereichs im Zuge<br />

der Landesgartenschau neu gestaltet und mit dem Wohngebiet großzügig verknüpft<br />

wird.<br />

Lärmbelastungen des Wohnens vor allen aufgrund der Hafennutzung, die in der<br />

Nacht über den allgemeinen Orientierungswerten liegen, werden durch entsprechende<br />

Fassaden- und Fensterkonstruktionen bewältigt. Eine Erhöhung des Verkehrslärms<br />

an der Gaustadter Hauptstraße durch das Vorhaben wird durch die Einrichtung<br />

einer Tempo 30 Zone, die Installation einer neuen Lichtsignalanlage (LSA), eine<br />

nächtliche Abschaltung der LSA an der ERBA-Brücke und den Einbau eines besonders<br />

lärmschluckenden Belags (ca. 100m nordwestlich u. südöstlich der geplanten<br />

LSA) vermieden wird.<br />

Das Schutzgut Pflanzen und Tiere wird sich im Zuge der Neuanlage von Sandmagerrasen<br />

in den nördlichen Randbereichen des Wohngebiets sowie im Zuge der Entwicklung<br />

der zu ersetzenden, zu entwickelnden und neu zu pflanzenden Gehölzbestände<br />

regenerieren, wenn auch nicht in dem flächenmäßigen Umfang wie es ohne Bebauung<br />

der Fall wäre. Die Zustände und Funktionen der Schutzgüter Klima / Luft, Boden<br />

und Grundwasser werden aufgrund der positiven Flächenbilanz verbessert.<br />

Im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme wird ein Teil der denkmalgeschützten<br />

Gebäude auf Dauer erhalten, denkmalgerecht instand gesetzt und einer neuen<br />

Nutzung zugeführt.<br />

Erheblichkeitsabschätzung für die Schutzgüter (BauGB § 2 (4))<br />

Für das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope und biologische Vielfalt ergeben sich<br />

durch das Planungsvorhaben erhebliche Auswirkungen in bisher nicht bebauten und<br />

versiegelten Flächen. Es werden Biotopflächen, darunter auch solche der Stadtbiotopkartierung<br />

und Art. 13d(1)-Flächen überbaut. Aus den nicht überbauten Biotopflä-<br />

136


III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

chen innerhalb des Plangebietes werden durch Überplanung öffentliche Grünflächen<br />

(Parkanlagen) und Grün- und Freiflächen der Siedlungsgebiete.<br />

Das Schutzgut Grundwasser wird durch mögliche Aufschlüsse im Zuge des Rückbaus<br />

und Neubaus von unterirdischen Bauwerken möglicherweise erheblich in Anspruch<br />

genommen. Auf die Grundwasserqualität trifft dies jedoch – ein vorschriftsmäßiger<br />

Umgang mit aufgeschlossenem Grundwasser vorausgesetzt – nicht zu.<br />

Zu erhaltende oder neu zu errichtende Bauwerke können durch Rückstaueffekte von<br />

Grundwasser beeinflusst werden.<br />

Mit dem geplanten Teilabriss von denkmalgeschützten Hallenbauten sind negative<br />

Auswirkungen für das Schutzgut Kulturgüter verbunden. Durch den dauerhaften Erhalt<br />

und die denkmalgerechte Instandsetzung der verbleibenden denkmalgeschützten<br />

Gebäude im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind mit Umsetzung der<br />

Planung insgesamt positive Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter zu erwarten.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 137


5 GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG<br />

UND ZUM AUSGLEICH DER NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIR-<br />

KUNGEN<br />

VERMEIDUNGSMASSNAHMEN, BEZOGEN AUF DIE VERSCHIEDENEN SCHUTZ-<br />

GÜTER<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Erholung)<br />

Während der Bauphase sind Beeinträchtigungen der Anwohner südlich des linken<br />

<strong>Regnitz</strong>arms sowie der Nutzer der Kleingartenanlagen soweit wie möglich zu vermeiden.<br />

Dies betrifft insbesondere die Staubentwicklung, die Gefährdung durch Stoffe,<br />

Materialien und den Baustellenverkehr. Es sind die einschlägigen Schutzvorschriften<br />

zu beachten.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Lärm)<br />

Zum Schutz vor baubedingtem Lärm sind schallgedämpfte Maschinen und Fahrzeuge<br />

einzusetzen, Ruhezeiten sind zu beachten.<br />

Eine schalltechnische Untersuchung (GRI, Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung,<br />

Regionalisierung und Infrastrukturplanung, Juni 2009 sowie Dr. Donner, Mai 2010)<br />

empfiehlt folgende Maßnahmen zum Schutz der geplanten Nutzungen vor Lärm (Zusammenfassung):<br />

Bestandsgebiet<br />

- Einrichtung von Tempo 30 km/h in der Gaustadter Hauptstraße<br />

- die Installation einer neuen Lichtsignalanlage (LSA), eine nächtliche Abschaltung<br />

der LSA an der ERBA-Brücke<br />

- Einbau eines besonders lärmschluckenden Belags (ca. 100m nordwestlich u.<br />

südöstlich der geplanten LSA) vermieden wird.<br />

Plangebiet<br />

Für das Plangebiet werden durch Festsetzungen zu Fassaden- und Fensterkonstruktionen<br />

(passive Schallschutzmaßnahmen), den partiellen Ausschluss von Wohnnutzungen<br />

an besonders beeinträchtigten Fassadenabschnitten sowie Maßnahmen am<br />

Wasserkraftwerk die Lärmbelastungen des Wohnens vor allen aufgrund der Hafennutzung<br />

bewältigt.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft<br />

Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung sowie aus Gründen<br />

des Klimaschutzes und der Lufthygiene soll dauerhaft ein möglichst geringer Energiebedarf<br />

entstehen. Heizungsanlagen mit schadstoffminimierender und energiesparender<br />

Heiztechnik sollten bevorzugt eingebaut werden, sofern nicht der Anschluss<br />

an das Fernwärmenetz erfolgt. Der Einsatz regenerativer Energien sollte Vorrang<br />

haben.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />

138


III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

Bei Wiederverfüllung ehemaliger Unterkellerungen ist auf einen standorttypischen Bodenaufbau<br />

zu achten. Nicht durch Überbauung in Anspruch zu nehmender Boden ist<br />

während der Baumaßnahmen durch geeignete Sicherungsmaßnahmen vor Veränderungen<br />

zu schützen. Für Wege, Plätze und Stellplätze sind wasser- und luftdurchlässige<br />

Beläge zu wählen.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser<br />

Die Grundwasserneubildung ist im Gebiet durch Festsetzung von wasserdurchlässigen<br />

Belägen sowie durch Versickerungsflächen zu fördern. Bei Baumaßnahmen im<br />

Grundwasserkörper sind durch geeignete Schutzmaßnahmen Beeinträchtigungen des<br />

Grundwasserflurabstandes, des Grundwasserabflusses und der Grundwasserqualität<br />

zu vermeiden.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächenwasser<br />

Der Fußgängersteg ist so zu konstruieren, dass ein Aufstau des linken <strong>Regnitz</strong>arms<br />

vermieden wird. Bauliche Eingriffe in das Gewässer sind auf das Mindestmaß zu begrenzen,<br />

wassergefährdende Stoffe sind vom Gewässer fernzuhalten.<br />

Bei Baumaßnahmen im bzw. am Ufer muss insbesondere darauf geachtet werden,<br />

dass nicht durch Kalkausschwemmungen aus frischem Beton eine PH-Wert-<br />

Erhöhung eintritt, die Fische und andere Gewässerorganismen schädigen können.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope, biologische<br />

Vielfalt und ökosystemaren Wirkungsgefüges<br />

Nicht von den Baumaßnahmen betroffene Bäume und Biotopflächen – insbesondere<br />

im Südosten des Geltungsbereichs sowie angrenzend an den Geltungsbereich – sind<br />

durch geeignete Sicherungseinrichtungen während der Baumaßnahmen vor Beeinträchtigungen<br />

zu schützen.<br />

Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1<br />

i.V.m. Abs. 5 BNatSchG (Zugriffs- und Störungsverbote des besonderen Artenschutzes)<br />

sind im Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) die nachfolgend<br />

aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

(CEF-Maßnahmen) zwingend erforderlich:<br />

Vermeidungsmaßnahmen<br />

• Rodungen und Baufeldberäumung außerhalb der Reproduktionszeit von Fledermäusen<br />

und Vögeln (d.h. in einem Zeitraum von August bis März; je nach Witterungsverlauf);<br />

• Rodungen im Baumbestand mit erkennbaren Baumhöhlen nur in der frostfreien<br />

Zeit (August, September, Oktober)<br />

• Erhaltung von Höhlenbäumen für Baumhöhlen bewohnende Fledermäuse und<br />

Vogelarten (ggf. unter Einkürzung der Krone oberhalb der Spechthöhlen zur Erhöhung<br />

der Standsicherheit und Verringerung des Windwurf-Risikos). Dies betrifft<br />

insbesondere die nicht vorgelagerten Uferweiden im Bereich der Bauflächen D1 -<br />

D3 und die Robinien in den Baugebieten A und D 1).<br />

planungsgruppe 4, Berlin 139


• Umsiedlung von im Plangebiet vorkommenden Exemplaren der Zauneidechse auf<br />

geeignete Flächen im Bereich der <strong>Regnitz</strong>insel (Vorkommen bekannt im Nordwesten<br />

des Plangebietes im Bereich der geplanten Grünfläche SPE 1)<br />

• Rückhalt von Feinsedimenten und anderen belastenden Stoffen beim Rückbau<br />

der bestehenden Gebäude, beim Umbau der zu erhaltenden Gebäude, beim Bau<br />

des Wohnparkes und bei der Gestaltung der Grünflächen; Vermeidung des Eintrages<br />

entsprechender Stoffe in den linken <strong>Regnitz</strong>arm.<br />

Über diese Vermeidungsmaßnahmen hinaus kann für die beiden Fließgewässerlibellen<br />

in Teilbereichen des geplanten Umgehungsgerinnes im Rahmen der LGS-<br />

Planungen ein neuer Lebensraum geschaffen werden.<br />

• Bau- und Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden außerhalb der Brutzeit von Vogelarten<br />

mit Brutplatz in Mauernischen, Fehlstellen im Mauerwerk etc. (d.h. ab August<br />

bis März)<br />

• Rodungen am Ufer und Umgestaltungen der Ufer (für die Wohnbebauung am<br />

rechten <strong>Regnitz</strong>ufer (D1-D3)) außerhalb der Brutzeit von Vogelarten der Gewässer<br />

(insbesondere des Eisvogels).<br />

• Baumaßnahmen im Dachstuhl des Hauptgebäudes außerhalb der Reproduktionszeit<br />

der gebäudebewohnender Fledermäuse und in der frostfreien Zeit (August-<br />

Oktober)<br />

• Abriss von Gebäuden außerhalb der Brutperiode gebäudebewohnender Fledermäuse,<br />

nicht von April bis Juli<br />

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)<br />

• Ausgleich der Quartierverluste Baumhöhlen bewohnender Fledermäuse durch<br />

Aufhängen von mindestens 16 Fledermaus-Nistkästen (v.a. der Typ „Schwegler-<br />

Kasten“, aber auch Flachkästen für kleinere Arten). Die CEF-Maßnahmen müssen<br />

sofort umgesetzt werden, weil es mehrere Jahre dauern kann, bis die Ersatzquartiere<br />

angenommen werden. Die Hangplätze müssen in geeigneten Biotopen<br />

im Stadtgebiet Bamberg aber auch auf dem LGS-Gelände, in Abstimmung mit der<br />

Unteren Naturschutzbehörde festgelegt werden. Insbesondere sind verschiedene<br />

Kastentypen anzuwenden, die eine wartungsfreie Konstruktion aufweisen, und<br />

Fledermauskästen, die nach der Erfahrung der UNB im Stadtgebiet Bamberg von<br />

Fledermäusen gut angenommen werden. Eine zu dichte Konzentration der größeren<br />

Nistkastentypen (Abendsegler) innerhalb des LSG-Geländes soll dabei vermieden<br />

werden, da beide Abendsegler-Arten bereits in der Dämmerung ausfliegen<br />

und dabei leicht von Wanderfalken erbeutet werden. Entsprechend geeignete<br />

Biotope zum Aufhängen der Kästen sind sowohl im Süden und äußersten Norden<br />

des Stadtgebietes vorhanden. Die zur Anlage des Gewässerlaufes für den<br />

Fischpass erforderlichen Baumrodungen und dafür ggf. erforderliche vorgezogene<br />

artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie sind Bestandteil der Genehmigung<br />

im wasserrechtlichen Verfahren.<br />

• Ausgleich der möglichen Quartierverluste Gebäude bewohnender Fledermäuse<br />

durch Aufhängen von mindestens 15 Spaltenquartier-Nistkastentypen, oder<br />

konstruktive Bauweise von Spaltenquartieren an Gebäudefassaden und Dach-<br />

140


III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

konstruktionen, an geeigneten Gebäuden im Stadtgebiet Bamberg im Umfeld der<br />

Landesgartenschau, oder an Gebäuden auf dem LGS-Gelände, die im Bestand<br />

verbleiben oder neu gebaut werden. Die Dachkonstruktion des Hauptgebäudes<br />

muss bei der Renovierung als mögliches Sommer- und Winterquartier (letzteres v.<br />

a. für die Zweifarbfledermaus) gestaltet werden. Hierzu sind Einflugöffnungen<br />

(Lüfterziegel) einzuplanen und fledermausverträgliche Holzschutzmittel anzuwenden.<br />

• Gestaltung oder Verbesserung eines Ersatz-Habitats, optimiert für die Lebensraumansprüche<br />

der Zauneidechse (im Rahmen der LGS-Planung)<br />

• Ausgleich der Quartierverluste für in Baumhöhlen brütende Vogelarten, durch Aufhängen<br />

von mindestens 8 Vogel-Nistkästen unterschiedlicher Größe und Typs für<br />

Nischen-, Höhlen- und Halbhöhlenbrüter sowohl für Kleinvögel wie z. B. Gartenbaumläufer,<br />

Gartenrotschwanz, als auch für größere Arten (z. B. Waldkauz); ein<br />

Teil der Nisthilfen ist im Eingriffsgebiet an den verbleibenden Bäumen anzubringen;<br />

ein Teil in benachbarten Biotopen im Stadtgebiet Bamberg. Das Aufhängen<br />

dieser Vogelnistkästen muss unter fachkundiger Leitung vor Beginn der Rodung<br />

der Bäume erfolgen, in Abstimmung mit der UNB der Stadt Bamberg.<br />

Die zur Anlage des Gewässerlaufes für den Fischpass erforderlichen Baumrodungen<br />

und dafür ggf. erforderliche vorgezogene artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

sind Bestandteil der Genehmigung im wasserrechtlichen Verfahren.<br />

• Ausgleich der Quartierverluste von Vogelarten mit Brutplatz in Mauernischen,<br />

Fehlstellen im Mauerwerk etc. indem an den bereits bestehenden Gebäuden potenzielle<br />

Brutplätze (Nischen, Simse) erhalten bleiben. Nisthilfen können sowohl<br />

an den bestehenden Gebäuden (Wasserturm, Hauptgebäude) als auch an den<br />

Neubauten angebracht werden.<br />

• Errichtung einer Eisvogel-Brutwand in einem beruhigten Bereich (geringe Besucherfrequenz)<br />

z. B. am MD-Kanal oder am geplanten Umgehungsgerinne, in Abstimmung<br />

mit der UNB der Stadt Bamberg<br />

Beispiele für die zu verwendenden Nistkästen und für die durchzuführenden Gestaltungsmaßnahmen<br />

sind dem Anhang der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung<br />

(BFÖS 2008b) zu entnehmen.<br />

Im Rahmen der saP wurden nur die mit Umsetzung des Bebauungsplanes zu erwartenden<br />

tatsächlichen Quartiersverluste für die Formulierung der Vermeidungs- und<br />

CEF-Maßnahmen herangezogen. Quartierverluste bei späteren Rodungen (Gestaltungsmaßnahmen,<br />

Verkehrssicherheit etc.) müssen zu diesem späteren Zeitpunkt<br />

ermittelt und ausgeglichen werden.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 141


Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild / -struktur<br />

Die vorhandenen Bäume sind so weit im Rahmen der Neuordnung des Gebietes möglich<br />

zu erhalten. Dies trifft ganz besonders auf den alten Baumbestand im Südosten<br />

des Geltungsbereichs (Linden, Eichen, Kastanien, Rot-Buchen) zu.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Ein Teil der denkmalgeschützten Gebäude des ERBA-Werkes wird dauerhaft erhalten<br />

und einer neuen Nutzung zugeführt (vgl. Teil I, Kap. 9). Gebäude, die im Grundwasserkörper<br />

stehen oder durch Grundwasseranstau gefährdet sein könnten, sind technisch<br />

adäquat zu planen und auszuführen.<br />

AUSGLEICH<br />

Ausgleichsmaßnahmen sind für die flächenhaften Eingriffe in die Schutzgüter Boden<br />

sowie Pflanzen, Tiere, Biotope, biologische Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge<br />

erforderlich. Dem Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan liegt ein<br />

Konzept zum Ausgleich unter Anwendung des Bayerischen Leitfadens zur naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung in der Bauleitplanung zugrunde (vgl. Teil I,<br />

Kap. 10.2, 13.2).<br />

Für die als Ausgleich für die baulichen Eingriffe in Biotopflächen erforderlichen Maßnahmen<br />

sind drei Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt (SPE 1, 2 und 3). Diese Flächen,<br />

die jeweiligen Entwicklungsziele und Maßnahmen sind in Teil I, Kap. 6.7 und 10.1<br />

formuliert und sind Gegenstand von Teil II Planzeichenerklärung / Textliche Festsetzungen.<br />

In Fläche SPE 1 sind auf vegetationsfreien Flächen entlang der nördlichen Grenze<br />

des Geltungsbereichs artenreiche Sandmagerrasen von mindestens 1.400 m 2 als<br />

Ausgleich für die Inanspruchnahme von 13d(1)-Biotopen herzustellen. Sie soll naturschutzfachlich<br />

um mindestens 1 Kategorie aufgewertet werden.<br />

Die Ansaaten sind unter Verwendung der Arten aus Pflanzliste 3 (Regionalsaatgut)<br />

auf horizontalen und geneigten Flächen durchzuführen.<br />

Die Schaffung eines Bachlaufs ist zugelassen. Zu entwickeln ist eine artenreiche<br />

Ufervegetation auf sandigen Substraten unter Verwendung der Pflanzliste 4 (Regionalsaatgut).<br />

Die Anlage eines begleitenden Fuß- und Radweges ist zugelassen.<br />

In SPE 2 (Biotoptyp UK, südöstlich des Baufeldes B) ist als Ausgleich auf der gesamten<br />

Fläche die naturschutzfachliche Aufwertung eines alten Baumbestandes durch<br />

Entwicklung der fehlenden Waldbodenvegetation und Verbesserung des verdichteten<br />

Bodens vorgesehen. Die Maßnahmen dienen dem Ausgleich für die Inanspruchnahme<br />

von Biotopflächen für das Allgemeine Wohngebiet. Innerhalb der Maßnahmenfläche<br />

ist eine artenreiche Waldbodenvegetation mit Arten der Pflanzliste 5 (Regionalsaatgut)<br />

herzustellen.<br />

Die Flächen SPE 3 sind um 1 Kategorie aufzuwerten. Dies geschieht teils durch Artanreicherungen<br />

in zu erhaltenden Baumbeständen, teils durch Neuschaffung von<br />

142


III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

Biotopen auf weitgehend vegetationsfreien Flächen. Entwicklungsziel ist eine strukturreiche<br />

und artenreiche Vegetation auf Uferböschungen, d.h. lichte Gehölzbestände,<br />

kombiniert mit gänzlich offenen, gehölzfreien Bereichen aus Kräutern und Gräsern.<br />

Zu verwenden sind Arten der Pflanzlisten 1, 2 und 5 (Regionalsaatgut). Gehölze sind<br />

in lockerer Anordnung zu verwenden. Bei zu erhaltenden Baumbeständen sind zurückhaltende<br />

Ergänzungspflanzungen zulässig. Auf einen gestalterischen Zusammenhang<br />

mit den Flächen für Anpflanzung „An“ ist zu achten. Es sollen die Sichtbeziehungen<br />

von der Planstraße 3a, 3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm dauerhaft erhalten werden.<br />

Die Herstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege der SPE-Flächen 1-3 soll<br />

im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und auf der Grundlage eines auf<br />

die jeweiligen Entwicklungsziele und anzustrebenden Ausgleichseffekte abzustimmenden<br />

Pflegekonzeptes erfolgen.<br />

Die Herstellung öffentlicher und privater Grünflächen ist als Ersatzmaßnahme i.S.d.<br />

§ 18 BNatSchG zu begreifen, da eine Kompensation von Eingriffen in anderer Form<br />

erfolgt. Aufgrund der umfangreichen Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen ergibt<br />

sich eine positive Versiegelungsbilanz. Damit werden über das Ausgleichserfordernis<br />

hinaus neue Freiflächen geschaffen. Zwar werden diese neuen Freiflächen in Bezug<br />

auf den Arten- und Biotopschutz weniger wertvoll sein, aber es werden ökosystemare<br />

Funktionen (z. B. klimatische Effekte, Biomasseproduktion, Bodengefüge, Grundwasserneubildung)<br />

ermöglicht.<br />

Die von Baumaßnahmen betroffenen und durch die Baumschutzverordnung der Stadt<br />

Bamberg geschützten Bäume (Stammumfang > 60 cm) sind durch mindestens gleiche<br />

Anzahl von Baumpflanzungen zu ersetzen. Für zu entfernende Bäume ist ein<br />

Fällantrag zu stellen. Für Ersatzpflanzungen sind Baumarten der Pflanzliste 1 mit einem<br />

Stammumfang von mindestens 16/18 cm zu verwenden.<br />

6 BESCHREIBUNG DER METHODIK SOWIE HINWEISE AUF<br />

SCHWIERIGKEITEN<br />

Für die Durchführung der Umweltprüfung und die Abfassung des vorliegenden Umweltberichts<br />

wurde der Bayerische Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung<br />

„Der Umweltbericht in der Praxis“ (2005) herangezogen.<br />

Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden<br />

drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Bei der Bewertung<br />

der Erheblichkeit ist, insbesondere bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Pflanzen<br />

und Tiere, die Ausgleichbarkeit von Umweltauswirkungen ein wichtiger Indikator.<br />

Die Erheblichkeit nicht ausgleichbarer Auswirkungen wird grundsätzlich hoch eingestuft.<br />

Im Hinblick auf die Bewertung der Schutzgüter wurde der Bayerische Leitfaden<br />

zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“<br />

(2. Aufl. 2003) herangezogen (vgl. auch Eingriffsbilanz, 9.2).<br />

Für die Schutzgüter Mensch (Erholung) sowie Klima / Luft wurde die einschlägige<br />

Fachliteratur und die geltenden Regelwerke verwendet. Für die Beurteilung des<br />

planungsgruppe 4, Berlin 143


Schutzgutes Mensch (Lärm) wurde ein gesondertes Schallschutzgutachten (GRI –<br />

Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung, Regionalisierung und Infrastrukturplanung<br />

mbH, Juni 2009) angefertigt und dem vorliegenden Umweltbericht zu Grunde gelegt.<br />

Für die Beurteilung der Schutzgüter Boden und Grundwasser wurden Boden- und Altlastengutachten<br />

verwendet (ISU Umweltinstitut 1993 - 2006, CDM Consult GmbH<br />

12/2006). Für die Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Grundwasser wurde kein<br />

gesondertes Gutachten beauftragt. Daher wurde der ungünstigste Fall angenommen,<br />

dass durch unterirdische Bauwerke in den Grundwasserkörper eingegriffen wird.<br />

Die Beurteilung des Schutzgutes Oberflächenwasser erfolgte anhand von Quer- und<br />

Längsprofilen mit WSP-Angaben für den linken <strong>Regnitz</strong>arm (RMD Consult 1997), anhand<br />

der Gewässergütekarte des Bayerischen Landesamts für Wasserwirtschaft<br />

(1999) und des Fließgewässerkonzepts der Stadt Bamberg (1998).<br />

Zur Beurteilung der Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Biotope sowie auf Landschaftsbild<br />

und –struktur wurde das Konzept des Bebauungsplans mit integrierter<br />

Grünordnung zu Grunde gelegt.<br />

Zur Abschätzung der mit Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffsfolgen auf<br />

Lebensräume besonders geschützter Tierarten (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,<br />

europäische Vogelarten, streng geschützte Arten gem. nationalem Naturschutzrecht)<br />

erfolgte eine Potentialeinschätzung zur Ermittlung des möglicherweise betroffenen<br />

Artenspektrums (BFÖS Oktober 2008). Im Ergebnis der Potentialeinschätzung<br />

wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt mit Beurteilung<br />

der Betroffenheit besonders geschützter Tierarten und gutachterlicher Festlegung der<br />

erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

(CEF-Maßnahmen) (BFÖS 2008b).<br />

Für die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs wurde der Bayerische Leitfaden „Bauen im<br />

Einklang mit Natur und Landschaft“ (2. Aufl. 2003) verwendet.<br />

7 FESTSTELLUNG ZUSÄTZLICHEN UNTERSUCHUNGSBEDARFS<br />

Für das Schutzgut Pflanzen und Tiere erfolgte eine Aktualisierung der flächendeckenden<br />

Vegetationskartierung sowie die Auswertung vorhandener Unterlagen. Zurückgegriffen<br />

wurde auf die Listen der Wildbienen und Heuschrecken der Stadtbiotopkartierung<br />

von 1998.<br />

Zur Abschätzung der mit Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffsfolgen auf<br />

Lebensräume besonders geschützter Tierarten (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,<br />

europäische Vogelarten, streng geschützte Arten gem. nationalem Naturschutzrecht)<br />

wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt mit Beurteilung<br />

der Betroffenheit besonders geschützter Tierarten und gutachterlicher Festlegung<br />

der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

(CEF-Maßnahmen) (BFÖS 2008b).<br />

Ein über die vorliegenden Unterlagen hinausgehender Untersuchungsbedarf wird<br />

nach derzeitigem Stand nicht gesehen.<br />

144


III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

Die Durchführung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)<br />

muss unter fachkundiger Leitung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

(UNB) der Stadt Bamberg erfolgen.<br />

8 MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)<br />

Die zielführende Entwicklung der Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft, im Norden des Plangebietes (artenreiche Sandmagerrasen),<br />

im Bereich des Baumbestandes südöstlich des Magazins (neu zu initiierende<br />

Waldbodenvegetation) sowie im Uferbereich der <strong>Regnitz</strong> ist begleitend zu untersuchen<br />

und durch entsprechende Pflegeanweisungen zu steuern. Daher wird festgelegt,<br />

diese Flächen im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege unter<br />

Anleitung eines Spezialisten in sinnvoller Frequenz zu pflegen. Nach Ende der Gewährleistung<br />

sollen die Flächen mindestens einmal im Jahr durch Begehung überprüft<br />

werden. Eine dauerhafte Pflege bzw. Unterhaltung ist sicherzustellen.<br />

Die zu erhaltenden und zu pflanzenden Bäume sowie die Rasenflächen und Pflanzungen<br />

in öffentlichen Grünflächen sind nach dem Ende der Entwicklungspflege auf<br />

ihren Zustand regelmäßig im Rahmen der Grünflächenpflege zu überprüfen.<br />

9 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />

Die Stadt Bamberg beabsichtigt die Entwicklung eines durch Wohnnutzung sowie<br />

universitäre Nutzungen geprägten Baugebietes auf dem Gelände der ehemaligen<br />

Weberei ERBA auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>. Der Bebauungsplan sieht eine Festsetzung von<br />

Baugebieten WA, MI und SO UNI vor, die durch öffentliche und privater Grünflächen,<br />

Maßnahmenflächen und Flächen mit Anpflanzgeboten gegliedert werden. Durch eine<br />

intensive Durchgrünung des Baugebietes soll eine Verzahnung mit der umgebenden<br />

Landschaft der <strong>Insel</strong> erreicht werden. Zudem soll ein öffentlicher Uferweg gesichert<br />

werden.<br />

Das Gelände des ehemaligen Industriegebietes war bisher nahezu vollständig versiegelt<br />

und überbaut.<br />

Baubedingt sind mit Umsetzung der vorliegenden Planung Umweltauswirkungen mittlerer<br />

Erheblichkeit für Boden, Wasser und Luft zu erwarten. Dementsprechend sind<br />

Maßnahmen zu deren Schutz zu ergreifen.<br />

Für das Schutzgut Pflanzen und Tiere, Biotope, Biologische Vielfalt und ökosystemare<br />

Zusammenhänge ist baubedingt mit mittleren Umweltauswirkungen zu rechnen,<br />

anlagebedingt sind hohe Umweltauswirkungen zu erwarten. Im Plangebiet kommt es<br />

im biotischen Bereich, mit Ausnahme der zu erhaltenden Bäume und der Parkanlage<br />

im Südosten des Plangebietes, überwiegend zu temporären Totalverlusten. Die im<br />

Plangebiet in erheblich größerem Flächenumfang neu anzulegenden Grünflächen<br />

sind jedoch geeignet zeitnah Funktionen als Ersatzlebensräume und den Biotopverbund<br />

zu übernehmen.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 145


Zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung im Plangebiet sicher oder potentiell<br />

vorkommender, besonders geschützter Tierarten werden Vermeidungsmaßnahmen<br />

sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) festgelegt.<br />

Anlagebedingt kommt es bei den Schutzgütern Mensch (Erholung) und Boden zu positiven<br />

Wirkungen, beim Schutzgut Mensch (Lärm) ist mit mittleren Auswirkungen zu<br />

rechnen. Auf das Grundwasser ergeben sich mögliche Auswirkungen mittlerer Intensität,<br />

auf das Oberflächenwasser ergeben sich Auswirkungen geringer Intensität.<br />

Mit dem geplanten Teilabriss von denkmalgeschützten Hallenbauten sind negative<br />

Auswirkungen für das Schutzgut Kulturgüter verbunden. Mit Umsetzung der Planung<br />

bietet sich jedoch die Möglichkeit im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme<br />

einen Teil der denkmalgeschützten Gebäude auf Dauer zu erhalten, denkmalgerecht<br />

instand zu setzen und einer neuen Nutzung zuzuführen.<br />

Betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten. Beim Schutzgut<br />

Mensch (Lärm) kommt es lediglich gegenüber dem jetzigen, brach gefallenen Zustand<br />

des ehemaligen Industriegeländes zu mittleren Auswirkungen durch den neu induzierten<br />

Fahrzeugverkehr.<br />

In nachstehender Tabelle sind die Umweltwirkungen sowie deren Erheblichkeit in Bezug<br />

auf die einzelnen Schutzgüter im Überblick aufgeführt.<br />

Tab. 8: Erheblichkeit der Umwelteinwirkungen<br />

Schutzgut Baubedingte<br />

Umweltauswirkungen<br />

Mensch (Erholung)<br />

Anlagebedingte<br />

Umweltauswirkungen <br />

BetriebsbedingteUmweltauswirkungen<br />

keine Aussage<br />

möglich<br />

Ergebnis bezogen<br />

auf die<br />

Erheblichkeit<br />

gering<br />

gering positive Wirkungen<br />

Mensch (Lärm) mittel mittel mittel mittel<br />

Klima und Luft mittel gering gering gering<br />

Boden mittel positive Wirkun- keine Aussage gering<br />

gen(WiederherstellungBodenfunktionen<br />

und Altlastensanierung)<br />

möglich<br />

Grundwasser mittel mittel<br />

gering mittel<br />

Oberflächenwasser<br />

Pflanzen, Tiere<br />

mittel gering gering gering<br />

mittel hoch gering hoch<br />

Landschaftsbild gering keine Aussage<br />

möglich<br />

Kultur- und hoch noch keine Aus-<br />

Sachgüter<br />

sage möglich<br />

146<br />

gering gering<br />

gering mittel


III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />

SCHUTZGUT MENSCH (ERHOLUNG)<br />

Die Errichtung einer großzügig durchgrünten Wohnanlage führt zu einem Zugewinn<br />

an Erholungsraum. Der Erholungsraum wird noch ausgedehnt, wenn im Rahmen der<br />

Landesgartenschau 2012 ein Park angelegt wird.<br />

SCHUTZGUT MENSCH (LÄRM)<br />

Die künftigen Bewohner induzieren durch den Individualverkehr neuen Lärm im Bereich<br />

des Wohngebiets sowie im Bereich der Zufahrtsstraßen, z. B. der Gaustadter<br />

Hauptstraße. Lärmeinwirkungen aus dem Hafenbereich, der Binnenschifffahrt, aus<br />

dem Straßen- und Schienenverkehrsnetz sowie dem Turbinenhaus können durch<br />

passiven Schallschutz vermieden werden.<br />

SCHUTZGUT KLIMA / LUFT<br />

Durch großflächige Entsiegelung kommt es zu einem Gewinn an Kaltluftentstehungsgebieten<br />

und es werden die klimatischen Ausgleichseffekte verbessert.<br />

SCHUTZGUT BODEN<br />

Durch großflächige Entsiegelung kommt es trotz der Eingriffe in bisher nicht versiegelte<br />

und überbaute Bereiche zu einem Gewinn an Bodenfunktionen, insbesondere<br />

Versickerung, Puffer- und Speicherfunktionen. Auf eine standortgemäße Wiederherstellung<br />

des Bodenaufbaus ist zu achten.<br />

SCHUTZGUT GRUNDWASSER<br />

Durch Wiederherstellung der Bodenfunktionen kommt es trotz neuer Versiegelung<br />

und Überbauung zu einem Gewinn an Grundwasserneubildungskapazitäten. Baubedingt<br />

und anlagebedingt kann es zu Eingriffen in den Grundwasserkörper kommen,<br />

was die Grundwasserströmungsverhältnisse sowie den Grundwasserflurabstand verändern<br />

kann.<br />

SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE, BIOTOPE, BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKO-<br />

SYSTEMARE WECHSELWIRKUNGEN<br />

Die Eingriffe in unversiegelte Bereiche mit strukturreichen, teilweise artenreichen und<br />

teilweise geschützten Biotopen sind erheblich. Hier kommt es zu einem Totalverlust.<br />

Ein Ausgleich erfolgt durch Entwicklung von artenreichen Sandmagerrasen sowie<br />

durch naturschutzfachliche Aufwertung der Waldbodenvegetation im Südosten des<br />

Geltungsbereichs bzw. des Magazins. Zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

im Plangebiet sicher oder potentiell vorkommender, besonders geschützter<br />

Tierarten werden Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />

(sog. CEF-Maßnahmen) festgelegt.<br />

Mit Umsetzung der Planung ist im Plangebiet insgesamt eine Verringerung des Versiegelungsgrades<br />

und eine Erhöhung des Grünflächenanteils verbunden.<br />

Wechselwirkungen ergeben sich mit den Schutzgütern Grundwasser und Boden.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 147


SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD UND –STRUKTUR<br />

Die vorgesehene Bebauung führt, auch im Zusammenhang mit den im Zuge der Landesgartenschau<br />

vorgesehenen Parkflächen zu einer grundlegenden Veränderung des<br />

Landschaftsbildes. Aufgrund der stark durchgrünten, zeitgemäßen städtebaulichen<br />

Struktur ergeben sich im Vergleich mit der vorherigen massiven Fabrikbebauung, in<br />

hohem Maße Verbesserungen des Landschaftsbildes, der Landschafts- und Freiraumstruktur.<br />

Im Bereich der von den Baumaßnahmen betroffenen Biotope wird sich das Landschaftsbild<br />

vollständig verändern, von einer innerstädtischen „Stadtwildnis“ zu einem<br />

durchgrünten städtebaulichen Ensemble. Aufgrund dieser kategorischen Unterschiedlichkeit<br />

der „Landschaftstypen“ und aufgrund der künftigen hohen stadtgestalterischen<br />

und freiraumplanerischen Qualität kann nicht von negativen Auswirkungen auf das<br />

Landschaftsbild gesprochen werden.<br />

SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER<br />

Baubedingt und anlagebedingt kann es zu Einwirkungen des Grundwassers auf unterirdische,<br />

historische Bauwerke oder Neubauten kommen. Gegebenenfalls sind diese<br />

durch geeignete Maßnahmen gegen Grundwassereinwirkungen zu schützen.<br />

Mit dem geplanten Teilabriss von denkmalgeschützten Hallenbauten sind negative<br />

Auswirkungen für das Schutzgut Kulturgüter verbunden. Mit Umsetzung der Planung<br />

bietet sich jedoch die Möglichkeit im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme<br />

einen Teil der denkmalgeschützten Gebäude auf Dauer zu erhalten, denkmalgerecht<br />

instand zu setzen und einer neuen Nutzung zuzuführen.<br />

Zum Schutz von Bodendenkmälern sind gem. Denkmalschutzgesetz für Erdarbeiten<br />

eine Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.<br />

148


IV ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

IV ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS MIT INTEGRIERTEM<br />

LANDSCHAFTSPLAN (PARALLELVERFAHREN)<br />

1 ANLASS FÜR DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG<br />

Der Bebauungsplan G 10 A ‚Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>’ ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB<br />

aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da die bisherige Darstellung großer<br />

Bereiche als Industrie- und Gewerbegebiet eine solche Entwicklung nicht zulässt, ist<br />

gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans<br />

parallel zum Bebauungsplanverfahren (Parallelverfahren) erforderlich. Am 26.07.2006<br />

hat der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplans für das in der folgenden<br />

Abbildung abgegrenzte, ca. 18,3 ha große Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.<br />

Abb. 29: Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans gem. Aufstellungsbeschluss<br />

vom 26.07.2006<br />

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan<br />

in diesem Gebiet war zum einen die geplante Revitalisierung der Industriebrache der<br />

ERBA auf der Grundlage des Bebauungsplans G 10 A (vgl. hierzu die Kapitel 1-5),<br />

zum anderen der Entschluss der Stadt Bamberg im nördlichen Teilbereich des ehemaligen<br />

ERBA-Geländes die Landesgartenschau 2012 durchzuführen. Der ebenfalls<br />

geänderte Landschaftsplan wird in den Flächennutzungsplan integriert.<br />

Durch die Stadt Bamberg wurde zwischenzeitlich eine Teilung des Geltungsbereichs<br />

der Flächennutzungsplanänderung beschlossen, um eine Verfahrensbeschleunigung<br />

für die Landesgartenschau voranzutreiben. Parallel zum Bebauungsplan G 10 A wird<br />

der ca. 10,2 ha große Bereich des Flächennutzungsplans geändert.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 149


Abb. 30: Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans<br />

2 ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung ist<br />

im rechtswirksamen Flächennutzungsplan vom 06.12.1996 als Industriegebiet bzw.<br />

als Gewerbegebiet dargestellt. Im nordwestlichen Bereich ist Grünfläche dargestellt.<br />

Entlang der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des bisherigen Gewerbe- bzw.<br />

Industriegebietes sind Bereiche dargestellt, in denen Nutzungsbeschränkungen oder<br />

Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen werden<br />

müssen.<br />

Die Gaustadter Hauptstraße ist als überörtliche / örtliche Hauptverkehrsstraße ausgewiesen.<br />

Entlang der Straße sind Bereiche dargestellt, in denen Nutzungsbeschränkungen<br />

oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen<br />

werden müssen.<br />

Nachrichtlich übernommen sind die im Rahmen der Stadtbiotopkartierung erfassten<br />

Biotope Nr. 4 und Nr. 18. Ein am östlichen Rand gemäß Art. 13d BayNatSchG als<br />

Biotop eingetragener Magerstandort liegt außerhalb des Geltungsbereiches. Der<br />

150


IV ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

Uferbereich des linken <strong>Regnitz</strong>arms sowie jener Bereich der denkmalgeschützten<br />

Parkanlage auf dem ERBA-Gelände, die innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs<br />

der FNP-Änderung liegt, sind als geplante Landschaftsbestandteile dargestellt.<br />

Entlang des Ufers des linken <strong>Regnitz</strong>arms sind die bestehenden Hochwasser- bzw.<br />

Überschwemmungsgrenzen dargestellt. Die ERBA-Brücke / -Zufahrt sowie der nordwestlich<br />

angrenzende Abschnitt der Straße Unterer Leinritt sind als sonstige Verkehrsstraße<br />

und –fläche dargestellt.<br />

Abb. 31: Teilplan „Art der Nutzung“- bisherige Darstellungen<br />

Zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

Die zukünftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans orientieren sich an den Planungszielen<br />

des Bebauungsplans G 10 A (vgl. Kapitel 4 in der Begründung zum Bebauungsplan)<br />

und an den Planungen für die Landesgartenschau und den zukünftigen<br />

Nordpark.<br />

Der zentrale Bereich um den denkmalgeschützten Spinnereihochbau wird als Sonderbaufläche<br />

Uni dargestellt und die nordwestlich angrenzenden Flächen als Gemischte<br />

Bauflächen. Als Grundlage für die Realisierung des Wohnparks werden der<br />

nordwestliche Teil des Plangebietes sowie der Teil südöstlich der ERBA-Brücke als<br />

Wohnbaufläche dargestellt. Mit diesen Darstellungen wird das Ziel verfolgt, die Flä-<br />

planungsgruppe 4, Berlin 151


chen für eine Umnutzung des ehemaligen ERBA-Standortes in Richtung höherwertiger<br />

Nutzungen - insbesondere eines Universitätsstandortes - zu sichern und die<br />

Wohnfunktion der Stadt durch die Entwicklung eines attraktiven, innenstadtnahen<br />

Wohngebietes zu stärken. Darüber hinaus soll die Grundlage für eine wirtschaftliche<br />

Nachnutzung denkmalgeschützter Gebäude gelegt werden.<br />

Die Wohnbaufläche wird durch eine zentrale Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage<br />

und Spielplatz gegliedert und durch eine Grünfläche an ihrem nördliche Rand<br />

begrenzt. Im Uferbereich werden fünf kleinere Grünflächen dargestellt. Sie dienen der<br />

Gliederung der Wohnbauflächen und einer Verzahnung mit dem <strong>Regnitz</strong>ufer. Zwei<br />

Grünflächenachsen stellen eine Verbindung zwischen den nördlichen Grünflächen<br />

und dem linken <strong>Regnitz</strong>arm her. Mit diesen Darstellungen wird das Ziel verfolgt, die<br />

Flächen für die geplante Nutzung im Rahmen der Landesgartenschau und den im<br />

Anschluss daran geplanten Nordpark zu sichern.<br />

Um einen dauerhaften Erhalt des Wasser-Kraft-Werkes an der <strong>Regnitz</strong> zu sichern<br />

wird hier eine Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen (Elektrizität) dargestellt.<br />

Am nördlichen Rand der Bauflächen werden Bereiche dargestellt, in denen Nutzungsbeschränkungen<br />

oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />

getroffen werden müssen. Mit dieser Darstellung soll auf mögliche Immissionskonflikte<br />

hingewiesen werden, die zwischen der zukünftigen Wohnbebauung<br />

und der nördlich des Main-Donau-Kanals vorhandene Hafennutzung entstehen können<br />

und für die im Rahmen des Bebauungsplans konkrete Maßnahmen festgesetzt<br />

werden. Ein weiterer neuer Bereich mit Nutzungseinschränkungen ist im Umfeld des<br />

Wasserkraftwerks aufgrund der Lärmemissionen vom Turbinenhaus dargestellt.<br />

Bodendenkmale<br />

Der gesamte Geltungsbereich befindet sich in einem ausgewiesenen Bodendenkmal<br />

(Teilbodendenkmäler 6031-0118, 6031/0119, 6031/0127, 6031/0131,<br />

6031/0132, 6031/0134, 6031/0182 und 6031/0203). Nach Angaben des Bayrischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege liegt in etwa 3 bis 4 m Tiefe ab heutiger GOK im gesamten<br />

Vorhabensbereich eine früh- bis hochmittelalterliche Wüstung die bisher nur<br />

bei sehr tiefen Baumaßnahmen (1834, 1858, 1858 und 1959) festgestellt werden<br />

konnte. In diesen Kontext wurden auch 1858 bei Aushub des Turbinenkanals die<br />

sogenannten „Bamberger Götzen" geborgen.<br />

Im Zuge der Anlage des Fischpasses sowie der Errichtung der Baugrube für eine<br />

Tiefgarage im Baufeld A wurden 2009 / 2010 unter Beteiligung des Bayrischen Landesamtes<br />

für Denkmalpflege Sondierungen vorgenommen. Dabei wurde festgestellt,<br />

dass durch die im 19. Jh. im Zuge der Errichtung der ERBA Industrieanlagen<br />

vorgenommenen massiven Aufschüttungen ein Abstand von bis zu 7 m zur archäologisch<br />

relevanten Kulturschicht besteht.<br />

Gem. Denkmalschutzgesetz ist für Erdarbeiten auf Grundstücken, auf denen Bodendenkmäler<br />

zu vermuten oder den Umständen nach anzunehmen sind, eine Erlaubnis<br />

der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen. Ein entsprechender Hin-<br />

152


IV ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

weis mit Bezug auf das Denkmalschutzgesetz ist im Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Durch das Landesamt für Denkmalpflege wurden folgende Vorgaben formuliert:<br />

- Der Antragsteller hat im Bereich von Denkmalflächen eine Erlaubnis nach Art. 7<br />

DSchG bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.<br />

- Der Oberbodenabtrag für das Vorhaben ist im Einvernehmen und unter der fachlichen<br />

Aufsicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege im Bereich der geplanten<br />

Baufläche durchzuführen.<br />

- Nach dem Ergebnis des Oberbodenabtrags hat der Antragsteller eine sachgerechte<br />

archäologische Ausgrabung im Einvernehmen und unter der fachlichen Aufsicht<br />

des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Sicherung und Dokumentation<br />

aller von der geplanten Maßnahme betroffenen Bodendenkmäler durchzuführen.<br />

Grundlage hierfür sind die Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen<br />

in Bayern und gegebenenfalls eine Leistungsbeschreibung des Bayerischen<br />

Landesamts für Denkmalpflege.<br />

- Der Antragsteller hat alle Kosten der fachlichen Begleitung des Oberbodenabtrags<br />

und der Ausgrabungen zu tragen.<br />

- Mit den bauseits erforderlichen Erdarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die<br />

vorhandenen Bodendenkmäler sachgerecht freigelegt, dokumentiert und geborgen<br />

wurden.<br />

- Die Untere Denkmalschutzbehörde behält sich ausdrücklich vor, weitere Bestimmungen<br />

nachträglich aufzunehmen, zu ändern oder zu ergänzen sowie den Bescheid<br />

jederzeit zu widerrufen.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 153


Abb. 32: Teilplan „Art der Nutzung“- zukünftige Darstellungen<br />

Im Bereich der neu dargestellten Baugebiete wird der geplante Landschaftsbestandteil<br />

entlang des <strong>Regnitz</strong>ufers (Biotop Nr. 4) nicht mehr nachrichtlich übernommen. Die<br />

mit Umsetzung der Planung verbundenen Eingriffe in den schützenswerten Landschaftsbestandteil<br />

und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden in die Eingriffsbilanzierung<br />

zum Bebauungsplan eingestellt. Der im Bereich der denkmalgeschützten<br />

Parkfläche auf dem ERBA-Gelände geplante Landschaftsbestandteil (Biotop<br />

Nr. 18) bleibt erhalten, wird aber im Hinblick auf die zukünftige Nutzung im südlichen<br />

Teil reduziert.<br />

Auf der Grundlage von umwelttechnischen Voruntersuchungen wurden im Plangebiet<br />

zwei Flächen gekennzeichnet, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen<br />

belastet sind. Nach der Altlastenerkundung (vgl. Anhang 3) ist in den vorgenannten<br />

Bereichen nach Durchführung einer Aushubsanierung im Zuge des Rückbaus der<br />

Bestandsbebauung auch unter Berücksichtigung einer Wohnnutzung mit Kinderspielflächen<br />

auf dem Standort eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit auszuschließen.<br />

Die Durchführung der erforderlichen Bodensanierungsmaßnahmen wird im<br />

städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger geregelt.<br />

154


IV ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

Die aus dem Landschaftsplan integrierten, neu dargestellten Biotopausgleichsflächen<br />

dienen als Ausgleich für die Inanspruchnahme von Flächen im Zuge der geplanten<br />

Baugebietsentwicklung. Entwicklungsziel für die nördliche Fläche sind neue Sandmagerrasen.<br />

Entwicklungsziel für die südöstliche Fläche ist eine Waldbodenvegetation<br />

im vorhandenen Baumbestand.<br />

Im Teilplan „Landschaftsplan“ wird entlang des linken <strong>Regnitz</strong>arms eine zusätzliche<br />

Hauptwegebeziehung dargestellt. In Form eines uferbegleitenden Fußweges soll hier<br />

eine durchgehende Verbindung zwischen der Schwarzen Brücke im Westen und den<br />

östlich des Plangebietes angrenzenden Grünflächen und Siedlungsbereichen entwickelt<br />

werden.<br />

Die im Rahmen der Stadtbiotopkartierung erfassten Biotopflächen werden im Teilplan<br />

„Landschaftsplan“ nur noch zum Teil nachrichtlich übernommen. Der Flächenumgriff<br />

wird auf die Flächen außerhalb der neu dargestellten Baugebiete reduziert (Biotop<br />

Nr. 17).<br />

Abb. 33: Teilplan „Landschaftsplan“- zukünftige Darstellungen<br />

planungsgruppe 4, Berlin 155


Tab. 9: Flächenbilanz<br />

FLÄCHE / NUTZUNG in ha (ca.) in %<br />

Wohnbauflächen 2,7 27,0<br />

Gemischte Bauflächen 1,0 10,0<br />

Sonderbaufläche 1,7 17,0<br />

Verkehrsflächen 1,5 15,0<br />

Grünflächen 2,0 20,0<br />

Versorgungsfläche 0,1 1,0<br />

Wasserfläche 1,0 10,0<br />

Gesamtfläche des Änderungsbereiches 10,0 100,0<br />

156


V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

V UMWELTBERICHT<br />

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. G 10 A wird ein Umweltbericht erstellt<br />

und fortlaufend aktualisiert. Für das FNP-Änderungsverfahren können die darin für<br />

das Bebauungsplangebiet getroffenen Aussagen übernommen werden (vgl. Kap. III<br />

Umweltbericht zum BP Nr. G 10 A). Die Aussagen der Umweltprüfung gem. § 2 Abs.<br />

4 BauGB werden nachfolgend zusammenfassend dargestellt.<br />

1 KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGSTEN<br />

ZIELE DER FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG<br />

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 10 A liegenden Flächen werden<br />

zukünftig als Wohnbauflächen (3,0 ha), Gemischte Bauflächen (0,7 ha), Sonderbauflächen<br />

(1,7 ha), Verkehrsflächen (1,5 ha), Grünflächen mit Zweckbestimmung Parkanlage<br />

(2,0 ha), Wasserfläche (1,0 ha) und Versorgungsflächen (0,1 ha) dargestellt.<br />

Entwicklungsziel ist die städtebauliche Neuordnung des auf der <strong>Regnitz</strong>insel gelegenen<br />

ehemaligen Industriegeländes der ERBA. Das vorhandene Wasserkraftwerk an<br />

der <strong>Regnitz</strong> soll dauerhaft gesichert werden. Die Grünflächen haben zum Teil eine<br />

Funktion als Biotopausgleichs- bzw. –ersatzfläche und werden daher im Flächennutzungsplan<br />

entsprechend gekennzeichnet.<br />

Entlang des Uferbereiches des linken <strong>Regnitz</strong>arms werden die bestehenden Hochwasser-<br />

bzw. Überschwemmungsgrenzen dargestellt.<br />

2 DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND<br />

FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN, UMWELTRELEVANTEN ZIELE<br />

UND IHRER BERÜCKSICHTIGUNG<br />

Im Hinblick auf die Umweltauswirkungen der geplanten Bebauung sind neben den in<br />

den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen auch die Ziele<br />

der Raumordnung zu berücksichtigen.<br />

Nach Ziel B I 1.3 des Regionalplans sollen zur siedlungsnahen Erholung, Gliederung<br />

von großflächigen und teilweise bandartigen Siedlungsgebieten und zur Klimaverbesserung<br />

unter Berücksichtigung landwirtschaftlicher, wasserwirtschaftlicher und ökologischer<br />

Belange im Nordwesten von Bamberg zwischen Gaustadt und dem Siedlungsbereich<br />

von Bischberg, Landkreis Bamberg und im Süden des Oberzentrums<br />

Bamberg im <strong>Regnitz</strong>tal regionale Grünzüge und Trenngrün erhalten und entwickelt<br />

werden.<br />

Die in Kap. III. 2 für die einzelnen Schutzgüter aufgelisteten Zielaussagen der einschlägigen<br />

Fachgesetze und Richtlinien gelten auch für die Änderung des Flächennutzungsplans.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 157


3 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG EINSCHLIESSLICH<br />

DER PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />

Nachfolgend werden der derzeitige Umweltzustand anhand der betroffenen Schutzgüter<br />

beschrieben und die Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter zusammenfassend<br />

dargestellt.<br />

SCHUTZGUT MENSCH (WOHNEN UND ERHOLUNG, LÄRM)<br />

Beschreibung<br />

Mensch (Erholung)<br />

Die Biotop- und Brachflächen des ehemaligen ERBA-Geländes sind derzeit nicht öffentlich<br />

zugänglich und weitgehend ungenutzt. Die Flächen sind nicht in das öffentliche<br />

Wegenetz eingebunden.<br />

Mensch (Lärm)<br />

Bis zur Schließung des ERBA-Werkes 1993 herrschten betriebsbedingt lärmintensive<br />

Verhältnisse. Seitdem kommt es, abgesehen von dem Turbinenhaus, auf der <strong>Insel</strong> zu<br />

keinen nennenswerten Lärmemissionen. Lärmquellen, die von außen auf die <strong>Insel</strong><br />

einwirken sind die Hafenanlage im Norden sowie der Verkehr auf der Gaustadter<br />

Hauptstraße im Süden.<br />

Umweltauswirkungen<br />

Mensch (Erholung)<br />

Im Zuge der Landesgartenschau 2012 sollen im Bereich der neu dargestellten Grünflächen<br />

erholungswirksame, unterschiedlich nutzbare und naturschutzfachlich wertvolle<br />

Freiflächen gestaltet werden, die später als sog. „Nordpark“ der Bevölkerung als<br />

öffentliche Parkanlage zur Verfügung stehen. Die Freiflächen tragen in hohem Umfang<br />

zur Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner und Erholungssuchende<br />

bei. Durch die Umsetzung der Planung ergeben sich neue und hohe<br />

Freiraumqualitäten mit positiven sozialen und gesundheitlichen Effekten.<br />

Mensch (Lärm)<br />

Die zum Bebauungsplan durchgeführte schalltechnische Untersuchung (Sachverständigenbüro<br />

Dr. Donner ‚Schalltechnische Untersuchung Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong><br />

(B-Plan-Nr. G 10 A) der Stadt Bamberg’, Berlin, Mai 2010) erbrachte folgende Ergebnisse:<br />

Während die Auswirkungen auf das Plangebiet infolge von Straßen- sowie Schiffsverkehr<br />

nur in Teilbereichen wirksam sind, sind infolge der Geräuschentwicklung des<br />

Hafenbetriebes Überschreitungen der nächtlichen Orientierungswerte zu erwarten, die<br />

mit entsprechenden Maßnahmen gemindert werden müssen. Dies betrifft Regelungen<br />

158


V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

zum baulichen Schallschutz an Fassaden sowie den Ausschluss von Wohnnutzungen<br />

im direkten Bereich um das Wasserkraftwerk. Weiterhin wird ein Schalleistungspegel<br />

für die maximalen Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes festgesetzt.<br />

Die Verkehrsbelastung des Verkehrserschließungsnetzes wirkt sich auf das Plangebiet<br />

nur auf Nutzungen in Teilbereichen aus, die jedoch mit entsprechenden passiven<br />

Schallschutzmaßnahmen der Außenbauteile zu schützen sind. Durch die Erhöhung<br />

der Verkehrsbelastung infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens aus dem Plangebiet<br />

und eine künftig notwendige Lichtsignalanlage, erfolgt jedoch an der Einmündung<br />

Gaustadter Hauptstraße / ERBA-Brücke einer Erhöhung des Beurteilungspegels<br />

um 3,4 bis 3,8 dB(A) tags und nachts, wenn in der Gaustadter Hauptstraße eine Geschwindigkeit<br />

von 50 km/h beibehalten und die geplante LSA nachts nicht abgeschaltet<br />

wird. An sechs Gebäuden ist bereits heute ein Beurteilungspegel von 69,0 dB(A)<br />

bzw. 70,0 dB(A) erreicht, der weiter erhöht wird. Wird die Geschwindigkeit auf 30<br />

km/h verringert und die LSA nachts abgeschaltet, liegt der Anstieg der Schallimmission<br />

nur noch bei 1,4 - 1,8 dB(A) am Tag und 0,4-0,5 dB(A) in der Nacht und es sind<br />

weniger Immissionsorte betroffen. Durch den Einsatz eines lärmtechnisch optimierten<br />

und güteüberwachten Fahrbahnbelags („Dünnschichtbelag auf Versiegelung DSH-V“)<br />

kann eine Schallminderung von 2-4 dB(A) herbeigeführt werden.<br />

Ergebnis<br />

Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch ist mit Umsetzung der Planung eine deutliche<br />

Verbesserung der Erholungssituation verbunden. Die neu dargestellten Grünflächen<br />

werden in das öffentliche Wegenetz eingebunden und stellen zukünftig einen wichtigen<br />

Erholungsraum und eine zentrale Grünverbindung dar.<br />

Die zu erwartenden Schalleinwirkungen von außen (insbesondere aus dem Hafengebiet)<br />

bewegen sich innerhalb der Orientierungswerte für öffentliche Grünflächen. Einer<br />

Umsetzung der Planung stehen diese Schallbelastungen somit nicht grundsätzlich<br />

entgegen. Im Vergleich mit der ursprünglichen Situation (Industriebetrieb) ergibt sich<br />

eine erhebliche Verbesserung.<br />

SCHUTZGUT KLIMA / LUFT<br />

Beschreibung<br />

Die lufthygienische Belastung ist im Bereich Gaustadt / <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> als hoch bis<br />

mäßig einzustufen (Basis Flechtenkartierung nach VDI 3799, Büros Fraxinus und<br />

Wildwuchs, im Auftrag der Stadt Bamberg, 1999).<br />

Der Änderungsbereich ist durch die vorhandenen Versiegelungen kleinklimatisch erheblich<br />

vorbelastet.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 159


Umweltauswirkungen<br />

Durch die mit Umsetzung der Planung verbundenen Entsiegelungsmaßnahmen wird<br />

in den offenen Grünflächen Kaltluft produziert, die lokalklimatische Ausgleichseffekte<br />

zur Folge hat.<br />

Die örtliche Luftbelastung wird sich durch den Verkehr im Bereich der Bauflächen gegenüber<br />

der heutigen Situation erhöhen. Legt man als Maßstab die Luftbelastung an,<br />

die bis zum Ende des Betriebs des ERBA-Werkes (1993) vorhanden war wird die<br />

künftige Luftbelastung im Änderungsbereich erheblich geringer sein.<br />

Ergebnis<br />

Insbesondere im Vergleich zu den lokalklimatischen Verhältnissen im Industriegebiet<br />

wird sich die kleinklimatische Situation deutlich verbessern.<br />

SCHUTZGUT BODEN<br />

Beschreibung<br />

Der Boden der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> besteht aus quartären fluviatilen Sanden und Kiesen aus<br />

dem westlich der <strong>Regnitz</strong> liegenden Sandsteinkeuper. Die Mächtigkeit dieser Sande<br />

und Kiese liegt bei ca. 10 m. Unter den Sanden liegt wiederum massiver Sandsteinkeuper<br />

(Geologische Karte von Bayern, 3. Aufl. 1983, Amtliche Geologische Karte<br />

von Bayern, Blatt 6031 Bamberg Nord, Gutachten des ISU Umweltinstitut GmbH 1993<br />

- 2006).<br />

Weite Teile des ERBA-Geländes im Plangebiet (rund 74 %) sind durch bauliche Anlagen<br />

und Erschließungsflächen des ERBA-Werksgeländes überbaut und versiegelt.<br />

Der Bodenaufbau ist in Teilbereichen durch Aufschüttungen und das Deponieren von<br />

Produktionsabfällen anthropogen überprägt.<br />

Die Altlastensituation wurde untersucht. Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden<br />

Stoffen belastet sind, werden im Flächennutzungsplan entsprechend<br />

gekennzeichnet.<br />

Umweltauswirkungen<br />

Mit Umsetzung der Planung ist eine Entsiegelung von Flächen und, falls zur Umsetzung<br />

erforderlich, eine Sanierung bzw. Entsorgung von Verunreinigungen verbunden.<br />

Im Bereich der geplanten Grünflächen ist von einer (temporären) Versiegelung durch<br />

bauliche Anlagen und der Befestigung von Erschließungsflächen in einem für Parkanlagen<br />

bzw. Gartenschauen üblichen Umfang (10 – 20 %) auszugehen.<br />

Für die Sonder- und die gemischten Bauflächen ist von einem hohen und für die<br />

Wohnbauflächen von einem mittleren Versiegelungsgrad auszugehen.<br />

Ergebnis<br />

Für das Schutzgut Boden sind mit Umsetzung der Planung positive Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten. Durch die zu erwartenden Entsiegelungsmaßnahmen sowie ggf.<br />

160


V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

durch Sanierung bzw. Entsorgung von Verunreinigungen wird die Leistungsfähigkeit<br />

des Bodens wiederhergestellt.<br />

SCHUTZGUT WASSER<br />

Beschreibung<br />

Grundwasser<br />

Bei Untersuchungen in den Jahren 1997 und 1999 wurde Grundwasser bei 5,9 m<br />

bzw. 3,8 m unter Geländeoberkante angetroffen. Das Grundwasser fließt in Richtung<br />

Nordwest. Im Jahr 1994 wurde ein kr-Wert von 2,4*10-3 m/s bestimmt, das entspricht<br />

8,64 m/h oder 207,4 m/d und stellt einen relativ hohen Wert dar.<br />

Oberflächenwasser<br />

Südlich des Plangebietes verläuft der linke <strong>Regnitz</strong>arm. Das Oberflächengewässer ist<br />

kanalartig ausgebaut. Ein im Osten des Änderungsbereiches befindlicher ehemaliger<br />

Altarm der <strong>Regnitz</strong> ist derzeit verfüllt.<br />

Teile des Plangebietes befinden sich bei Hochwasser im Überschwemmungsbereich.<br />

Der linke <strong>Regnitz</strong>arm wird zur Stromgewinnung genutzt. Das Wasserkraftwerk und<br />

eine Schleuse befinden sich an der Brücke zum ERBA-Areal.<br />

Umweltauswirkungen<br />

Grundwasser<br />

Mit Umsetzung der Planung ist eine Entsiegelung von Flächen und, falls zur Umsetzung<br />

erforderlich, eine Sanierung bzw. Entsorgung von Verunreinigungen verbunden.<br />

Dies führt zu einem Zuwachs an grundwasserwirksamen Flächen und einer Verbesserung<br />

der Grundwassersituation.<br />

Oberflächenwasser<br />

Mit der vorgesehenen Anlage eines Fischpasses im Bereich der Grünflächen am<br />

nördlichen Rand des Änderungsbereiches besteht die Möglichkeit die mit Zuschüttung<br />

des benachbarten <strong>Regnitz</strong>armes erheblich beeinträchtigte Gewässerfunktionen als<br />

Fischlebensraum teilweise wiederherzustellen.<br />

Ergebnis<br />

Für das Schutzgut Grundwasser kommt es mit Umsetzung der Planung durch die zu<br />

erwartende Entsiegelung zu positiven Effekten auf das Grundwasser, da die Neubildungsrate<br />

verbessert wird.<br />

Für das Schutzgut Oberflächenwasser kommt es mit der geplanten Anlage eines<br />

Fischpasses ebenfalls zu einer Verbesserung.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 161


SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE, BIOTOPE, BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKO-<br />

SYSTEMARES WIRKUNGSGEFÜGE<br />

Beschreibung<br />

Der Anteil an Grünflächen im Änderungsbereich beträgt derzeit rund 20 %. Im Umfeld<br />

des ERBA-Werksgeländes befinden sich Biotope unterschiedlicher Typen und Sukzessionsstadien.<br />

Verbreitet ist ein Mosaik aus mageren Altgrasbeständen und Grünlandbrachen<br />

(GB), vereinzelten Sandmagerrasen (GLOOBK), Gebüschen (WX) und<br />

Bäumen (vgl. auch Plan „Bestand Biotop- und Nutzungstypen“ zum Bebauungsplan<br />

Nr. G 10 A). Die Flächen unterliegen einer Verbrachung bzw. Verbuschung.<br />

Die Gewässerufer sind von Gehölzen (alter Baumbestand, häufig Robinien und vergreisende<br />

Hybridpappeln) mit wenig Unterwuchs und einer randlichen nährstoffreichen,<br />

teilweise artenreichen Krautschicht gesäumt (WN). Im Südosten des Änderungsbereiches<br />

befindet sich eine aufgelassene Garten- und Parkanlage mit alten<br />

Rotbuchen, Traubeneichen, Linden und Kastanien ohne nennenswerten Unterwuchs.<br />

Teilflächen wurden im Zuge der Stadtbiotopkartierung als geschützte Biotope erfasst.<br />

Die Biotope Nr. 4 <strong>Regnitz</strong>ufer und Nr. 18 Parkanlage sind im Landschaftsplan als geplante<br />

Landschaftsbestandteile (LB) dargestellt.<br />

Im Bebauungsplanverfahren erfolgte zur Abschätzung der mit Umsetzung der Planung<br />

zu erwartenden Eingriffsfolgen auf Lebensräume besonders geschützter Tierarten<br />

(Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten, streng geschützte<br />

Arten gem. nationalem Naturschutzrecht) eine Potentialeinschätzung zur<br />

Ermittlung des möglicherweise betroffenen Artenspektrums (BFÖS Oktober 2008).<br />

Im Ergebnis der Potentialabschätzung ist im Plangebiet mit dem Vorkommen von Tierarten<br />

des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten zu rechnen.<br />

FFH-Gebiete befinden sich in Entfernungen von 1 km (Wiesen um die Altenburg) und<br />

von 2 km (<strong>Regnitz</strong>-Altwässer).<br />

Die <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> liegt in der Flächenkulisse der SandAchse Franken, einem ABSP-<br />

Projekt (Umsetzung des Arten- und Biotopschutzprogrammes). Ziel ist die Erhaltung<br />

und Pflege der im Bereich der <strong>Regnitz</strong> und ihrer Zubringer typischen Sandlebensräume<br />

sowie deren flächenmäßige Erweiterung durch Neuanlagen.<br />

Umweltauswirkungen<br />

Mit Umsetzung der Planung ist ein weitgehender Verlust von Gehölzbeständen und<br />

Gras- und Krautfluren und den entsprechenden Habitatstrukturen verbunden. Teilweise<br />

betroffen sind auch als geschützte Biotope erfasste Flächen sowie Teilflächen des<br />

geplanten Landschaftsbestandteils <strong>Regnitz</strong>ufer (Biotop Nr. 4). Es werden daher Ausgleichsmaßnahmen<br />

erforderlich, die geeignet sind die betroffenen Biotopstrukturen zu<br />

ersetzen. Die Integration der geschützten Biotopflächen in die geplante Parkanlage<br />

bzw. die Schaffung von Ersatzflächen bei Überplanung von geschützten Biotopflä-<br />

162


V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

chen ist Bestandteil von Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden im Zuge der<br />

weitergehenden Planungen zur Landesgartenschau.<br />

Auch mit der geplanten Neuschaffung eines Gewässerlaufes (Fischpass) zur Umgehung<br />

der Staustufe des Wasserkraftwerkes sind Eingriffe in geschützte Biotope verbunden.<br />

Eine entlang des neu anzulegenden Gewässerlaufs geplante Fischtreppe<br />

kann jedoch zu einer deutlichen Verbesserung der Lebensraumbedingungen der im<br />

linken <strong>Regnitz</strong>arm heimischen Fischfauna führen.<br />

Durch geeignete Vermeidungs- und ggf. Ausgleichsmaßnahmen kann nach derzeitigem<br />

Stand eine erhebliche Beeinträchtigung besonders geschützter Tierarten vermieden<br />

werden.<br />

Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele der nächstgelegenen FFH-Gebiete kann<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Ergebnis<br />

Die im Bereich der geplanten Parkanlagen neu anzulegenden Grünflächen sind geeignet<br />

Funktionen als Ersatzlebensräume und den Biotopverbund zu übernehmen.<br />

Auch die Wohnbauflächen werden über eine höhere Durchgrünung verfügen als die<br />

bisherigen Industrieflächen.<br />

Für das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope, Biologische Vielfalt und ökosystemares<br />

Wirkungsgefüge sind mit Umsetzung der Planung keine erheblichen Auswirkungen zu<br />

erwarten.<br />

SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD UND –STRUKTUR<br />

Beschreibung<br />

Das Plangebiet wird geprägt durch den Gebäudebestand des ehemaligen ERBA-<br />

Werkes. Im Umfeld des Werksgeländes herrscht ein Eindruck der „Verwilderung“.<br />

Sämtliche Vegetationsflächen unterliegen der Verbrachung und Sukzession.<br />

Im Westen des ERBA-Fabrikgeländes finden sich teils sehr dichte Gehölzbestände,<br />

die von Sandmagerrasen unterbrochen sind. Im Norden herrschen Altgrasfluren und<br />

Fabrikbrachen mit meist lockerem Gebüsch vor. Im Osten finden sich eine aufgelassene<br />

Parkanlage mit einem Kastanienhain und einigen großen Laubbäumen sowie<br />

zwei aufgelassene Gartenanlagen, zudem teils dichte, teils lockere und waldartige<br />

Baumbestände. Das Gelände wird von Trampelpfaden durchzogen.<br />

Die Uferbereiche sind von Altbäumen und dichtem Gehölzaufwuchs geprägt, der eine<br />

weitgehend geschlossene Gehölzkulisse bildet.<br />

Umweltauswirkungen<br />

Das Landschaftsbild verändert sich durch die Neubebauung der Wohnbauflächen<br />

vollständig. An die Stelle der dichten Fabrikbauten tritt künftig eine Wohnbebauung<br />

mit neu angelegten öffentlichen und privaten Grünflächen. Anstelle eines Industrie-<br />

planungsgruppe 4, Berlin 163


areals tritt ein durchgrüntes Wohnareal. Für den denkmalgeschützten Gebäudebestand<br />

ist von einer weitgehenden Einbindung auszugehen.<br />

Im Bereich der geplanten Grünflächen werden das Landschaftsbild und die Landschaftsstruktur<br />

entsprechend der Entwurfsplanungen für die Landesgartenschau und<br />

den späteren Nordpark verändert.<br />

Die Integration der auch landschaftsbildprägenden geschützten Biotopflächen in die<br />

geplante Parkanlage sowie der Umfang der mit Umsetzung der Planung verbundenen<br />

Eingriffe in den Baumbestand sind Bestandteil von Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden<br />

im Zuge der weitergehenden Planungen.<br />

Die mit Umsetzung der Planung verbundenen Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen<br />

und die geplante Neuschaffung eines Gewässerlaufes führen zu einer Aufwertung<br />

der Flächen. Auch für die denkmalgeschützte Parkanlage ist mit Umsetzung der<br />

Planung von einer dauerhaften Aufwertung auszugehen.<br />

Ergebnis<br />

Mit Umsetzung der Planung ist eine umfassende Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

im Sinne einer behutsamen Neugestaltung zu erwarten. Die Flächen<br />

werden Teil der erlebbaren Stadtlandschaft. Für das Schutzgut Landschaftsbild und -<br />

struktur sind daher - bei einer ausreichenden Berücksichtigung des Denkmalbestandes<br />

und der wertvollen Landschaftsbestandteile - keine negativen Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER<br />

Beschreibung<br />

Der Änderungsbereich umfasst das Gelände der 1855 gegründeten Baumwollspinnerei<br />

(seit 1927 ERBA), dessen Nutzungen mit Ausnahme des Kraftwerks 1992 aufgegeben<br />

wurde. Die Industrieanlage ist in seiner Gesamtheit als Einzeldenkmal gemäß<br />

Art. 1 Abs. 2 DSchG in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Unter dem Titel<br />

‚Fabrikhof 27’ sind folgende Gebäude in der Denkmalliste des Freistaates Bayern<br />

verzeichnet. Gruppe von Industriebauten bestehend aus:<br />

Spinnereihochbau 1857/58, Direktionsgebäude, Beamtenwohnhaus, Magazin, Batteurgebäude<br />

und Schlichterei, um 1858, Flachbauten 1887 und 1895, Batteurgebäude,<br />

Maschinen- und Kesselhaus, 1887, Wasserturm 1897, Wohnhaus mit Eckturm,<br />

um 1910, Krafthaus, um 1920, mit technischer Ausstattung seit 1920, Fabrikschlot,<br />

Parkanlage, Eisengittersteg über den Werkskanal.<br />

Das Wohnhaus, die Parkanlage und der Eisengittersteg liegen außerhalb des Geltungsbereichs.<br />

Der gesamte Geltungsbereich befindet sich in einem ausgewiesenen Bodendenkmal<br />

Im Zuge der Anlage des Fischpasses sowie der Errichtung der Baugrube für eine Tiefgarage<br />

im Baufeld A wurden 2009 / 2010 unter Beteiligung des Bayerischen Landesamtes<br />

für Denkmalpflege Sondierungen vorgenommen. Dabei wurde festgestellt,<br />

dass durch die im 19. Jh. im Zuge der Errichtung der ERBA Industrieanlagen vorge-<br />

164


V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

nommenen massiven Aufschüttungen ein Abstand von bis zu 7 m zur archäologisch<br />

relevanten Kulturschicht besteht.<br />

Umweltauswirkungen<br />

Für den denkmalgeschützten Gebäudebestand ist von einer weitgehenden Einbindung<br />

auszugehen. Für die Parkanlage ist von einer Integration in die geplante Grünfläche<br />

und einer denkmalgerechten Rekonstruktion auszugehen.<br />

Ergebnis<br />

Mit Umsetzung der Planung sind keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Kulturgüter zu erwarten.<br />

4 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTAN-<br />

DES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />

Für die Entwicklung des Umweltzustandes ohne Durchführung der Planung wird von<br />

dem Szenario (Nullvariante) ausgegangen, dass die denkmalgeschützten Gebäude<br />

des ERBA-Geländes weiterhin ungenutzt bleiben und keine Neubebauung erfolgt.<br />

Auch von einer Neugestaltung der Flächen im Rahmen einer Landesgartenschau wird<br />

in diesem Szenario abgesehen. Die Unterkellerungen werden nicht zurückgebaut und<br />

das Gelände liegt weiterhin brach.<br />

Die vorhandenen Fabrikgebäude würden weiter verfallen. Das Gelände würde weiterhin<br />

brach liegen. In den bereits verbrachten und verbuschten Flächen würde die Sukzession<br />

in Richtung geschlossener Gehölzbestände voranschreiten.<br />

Der Großteil der Flächen wäre weiterhin versiegelt. Das Gelände wäre weiterhin überwiegend<br />

nicht zugänglich und stünde nicht für die wohnungs- und siedlungsnahe Erholung<br />

der Bevölkerung zur Verfügung.<br />

Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />

Mit Umsetzung der Planung wird sich aufgrund der zu erwartenden positiven Ausgleichsbilanz<br />

der Zustand für die meisten Schutzgüter verbessern. Für das Schutzgut<br />

Mensch werden sich in Bezug auf die Erholungs- und Wohnqualitäten entscheidende<br />

Vorteile ergeben, insbesondere dann, wenn auch die angrenzenden Flächen im Zuge<br />

der Landesgartenschau neu gestaltet und mit dem Wohngebiet großzügig verknüpft<br />

werden.<br />

Das Schutzgut Pflanzen und Tiere wird sich im Zuge der Neuanlage von Grünflächen<br />

sowie im Zuge der Entwicklung der zu ersetzenden, zu entwickelnden und neu zu<br />

pflanzenden Gehölzbestände regenerieren. Die Zustände und Funktionen der Schutzgüter<br />

Klima/Luft, Boden und Grundwasser werden aufgrund der positiven Flächenbilanz<br />

verbessert. Für den denkmalgeschützten Gebäudebestand ist von einer weitgehenden<br />

Einbindung auszugehen.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 165


Erheblichkeitsabschätzung für die Schutzgüter (BauGB § 2 (4))<br />

Mit Umsetzung der Planung ist für fast alle Schutzgüter im Bereich der neu dargestellten<br />

Grünflächen mit einer Verbesserung des derzeitigen Zustandes zu rechnen. Für<br />

das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope, Biologische Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge<br />

sind unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Insgesamt sind mit Umsetzung<br />

der Planung im Bereich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />

5 GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG<br />

UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIR-<br />

KUNGEN<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch<br />

Lärmeinwirkungen aus dem Hafenbereich, der Binnenschifffahrt, aus dem Straßen-<br />

und Schienenverkehrsnetz sowie dem Turbinenhaus können durch passiven Schallschutz<br />

vermieden werden.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />

Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen sind für Wege, Plätze<br />

und Stellplätze im Bereich der geplanten Grünflächen wasser- und luftdurchlässige<br />

Beläge zu verwenden.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser<br />

Die Grundwasserneubildung ist durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen<br />

sowie durch Versickerungsflächen zu fördern.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächenwasser<br />

Bauliche Eingriffe in die Gewässerufer sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope, biologische<br />

Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge<br />

Die geschützten Biotopflächen und der vorhandene Baumbestand sind so weit wie<br />

möglich in die geplanten Grünflächen zu integrieren.<br />

Die im Rahmen der Neugestaltung zu erhaltenden Bäume und wertvollen Biotopflächen<br />

sind durch geeignete Sicherungsmaßnahmen während der Bauphase vor Beeinträchtigungen<br />

zu schützen.<br />

Falls erforderlich sind zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung potentiell<br />

vorkommender, besonders geschützter Tierarten geeignete Vermeidungsmaßnahmen<br />

sowie ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.<br />

166


V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild / -struktur<br />

Die vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen sowie die landschaftsbildprägenden<br />

Bäume sind im Rahmen der Neugestaltung so weit wie möglich zu erhalten.<br />

Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Der denkmalgeschützte Gebäudebestand und die denkmalgeschützte Parkanlage<br />

sind in die weitergehende Planung so weit wie möglich zu integrieren.<br />

AUSGLEICH<br />

Ausgleichsmaßnahmen sind für die flächenhaften Eingriffe in die Schutzgüter Pflanzen,<br />

Tiere, Biotope, biologische Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge erforderlich.<br />

Für unvermeidbare Eingriffe in Biotopflächen sind geeignete Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

festzusetzen.<br />

Die Herstellung öffentlicher Grünflächen ist als Ersatzmaßnahme geeignet. Aufgrund<br />

der mit Umsetzung der Planung verbundenen umfangreichen Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen<br />

ergibt sich eine positive Versiegelungsbilanz. Damit werden über<br />

das Ausgleichserfordernis hinaus neue Freiflächen und Lebensräume geschaffen.<br />

Zwar werden diese neuen Freiflächen in Bezug auf den Arten- und Biotopschutz weniger<br />

wertvoll sein, aber es werden ökosystemare Funktionen (z. B. klimatische Effekte,<br />

Biomasseproduktion, Bodengefüge, Grundwasserneubildung) ermöglicht.<br />

6 BESCHREIBUNG DER METHODIK SOWIE HINWEISE AUF<br />

SCHWIERIGKEITEN<br />

Für die Durchführung der Umweltprüfung und die Abfassung des Umweltberichts wurde<br />

der Bayerische Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung „Der Umweltbericht<br />

in der Praxis“ (2005) herangezogen.<br />

Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Im Hinblick auf<br />

die Bewertung der Schutzgüter wurde der Bayerische Leitfaden zur Eingriffsregelung<br />

in der Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (2. Aufl. 2003)<br />

herangezogen.<br />

Für die Schutzgüter Mensch (Erholung) sowie Klima / Luft wurde die einschlägige<br />

Fachliteratur und die geltenden Regelwerke verwendet. Für die Beurteilung des<br />

Schutzgutes Mensch (Lärm) wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

ein Schallschutzgutachten (GRI – Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung, Regionalisierung<br />

und Infrastrukturplanung mbH, Juni 2009) angefertigt und dem vorliegenden<br />

Umweltbericht zu Grunde gelegt.<br />

Für die Beurteilung der Schutzgüter Boden und Grundwasser wurden Boden- und Altlastengutachten<br />

verwendet (ISU Umweltinstitut 1993 - 2006, CDM Consult GmbH<br />

12/2006) verwendet.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 167


Zur Beurteilung der Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Biotope sowie auf Landschaftsbild<br />

und –struktur wurde die Bestanderhebung des Bebauungsplans mit integrierter<br />

Grünordnung zu Grunde gelegt.<br />

Zur Abschätzung der mit Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffsfolgen auf<br />

Lebensräume besonders geschützter Tierarten (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,<br />

europäische Vogelarten, streng geschützte Arten gem. nationalem Naturschutzrecht)<br />

erfolgte eine Potentialeinschätzung zur Ermittlung des möglicherweise betroffenen<br />

Artenspektrums (BFÖS Oktober 2008).<br />

7 FESTSTELLUNG ZUSÄTZLICHEN UNTERSUCHUNGSBEDARFS<br />

Für das Schutzgut Pflanzen und Tiere erfolgte zum Bebauungsplan eine Aktualisierung<br />

der flächendeckenden Vegetationskartierung sowie die Auswertung vorhandener<br />

Unterlagen.<br />

Zur Abschätzung der mit Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffsfolgen auf<br />

Lebensräume besonders geschützter Tierarten (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,<br />

europäische Vogelarten, streng geschützte Arten gem. nationalem Naturschutzrecht)<br />

erfolgte eine Potentialeinschätzung zur Ermittlung des möglicherweise betroffenen<br />

Artenspektrums (BFÖS Oktober 2008) sowie zur Ableitung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen.<br />

Ein über die vorliegenden Unterlagen hinausgehender Untersuchungsbedarf wird<br />

nach derzeitigem Stand nicht gesehen.<br />

8 MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)<br />

Die zu erhaltenden und zu pflanzenden Bäume sowie die Rasenflächen und Pflanzungen<br />

in den öffentlichen Grünflächen sind nach dem Ende der Entwicklungspflege<br />

auf ihren Zustand regelmäßig im Rahmen der Grünflächenpflege zu überprüfen.<br />

Die zu erhaltenden Biotopflächen sind auf der Grundlage eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes<br />

zu pflegen und zu entwickeln. Der Erhaltungszustand ist im Rahmen<br />

der Grünflächenpflege zu überprüfen.<br />

9 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />

Die Stadt Bamberg beabsichtigt die Entwicklung von Wohnbauflächen sowie von Flächen<br />

für universitäre Nutzungen auf dem Gelände der ehemaligen Weberei ERBA<br />

(<strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>). Teilflächen des ehemaligen Industriegeländes und angrenzende<br />

Brachflächen sollen nach Zwischennutzung für die Ausrichtung der Landesgartenschau<br />

2012 dauerhaft als öffentliche Grünfläche („Nordpark“) gesichert werden.<br />

Das Gelände des ehemaligen Industriegebietes ist bislang nahezu vollständig versiegelt<br />

und überbaut.<br />

168


V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

Für den Bereich der geplanten Baugebiete wurde ein Bebauungsplan (BP Nr. G 10 A)<br />

aufgestellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Umweltbericht erstellt.<br />

Für das FNP-Änderungsverfahren können die für das Bebauungsplangebiet getroffenen<br />

Aussagen übernommen werden (vgl. Kap. III Umweltbericht zum BP Nr. G 10 A).<br />

Mit Umsetzung der Planung ist für fast alle Schutzgüter mit einer Verbesserung des<br />

derzeitigen Zustandes zu rechnen. Für das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope, biologische<br />

Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge sind unter Berücksichtigung von<br />

Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.<br />

In nachstehender Tabelle sind die Umweltwirkungen im Bereich der neu geplanten<br />

Grünflächen sowie deren Erheblichkeit in Bezug auf die einzelnen Schutzgüter zusammenfassend<br />

aufgeführt.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 169


Tab. 10: Erheblichkeit der Umwelteinwirkungen<br />

Schutzgut Umweltauswirkungen Erheblichkeit<br />

Mensch (Erholung) positive Wirkungen gering<br />

Mensch (Lärm) positive Wirkungen gering<br />

Klima und Luft positive Wirkungen gering<br />

Boden positive Wirkungen gering<br />

Grundwasser positive Wirkungen gering<br />

Oberflächenwasser positive Wirkungen gering<br />

Pflanzen, Tiere gering gering<br />

Landschaftsbild positive Wirkungen gering<br />

Kultur- und Sachgüter positive Wirkungen gering<br />

SCHUTZGUT MENSCH (ERHOLUNG)<br />

Mit Umsetzung der Planung ist eine deutliche Verbesserung der Erholungssituation<br />

verbunden. Die neu dargestellten Grünflächen werden in das öffentliche Wegenetz<br />

eingebunden und stellen zukünftig einen wichtigen Erholungsraum und eine zentrale<br />

Grünverbindung dar.<br />

SCHUTZGUT MENSCH (LÄRM)<br />

Die künftigen Bewohner induzieren durch den Individualverkehr neuen Lärm im Bereich<br />

des Wohngebiets sowie im Bereich der Zufahrtsstraßen, z. B. der Gaustadter<br />

Hauptstraße. Lärmeinwirkungen aus dem Hafenbereich, der Binnenschifffahrt, aus<br />

dem Straßen- und Schienenverkehrsnetz sowie dem Turbinenhaus können durch<br />

passiven Schallschutz vermieden werden. Einer Umsetzung der Planung stehen diese<br />

Schallbelastungen somit nicht grundsätzlich entgegen.<br />

SCHUTZGUT KLIMA / LUFT<br />

Insbesondere im Vergleich zu den lokalklimatischen Verhältnissen im Industriegebiet<br />

wird sich die kleinklimatische Situation im Plangebiet verbessern.<br />

SCHUTZGUT BODEN<br />

Mit Umsetzung der Planung sind positive Umweltauswirkungen zu erwarten. Durch<br />

Entsiegelungsmaßnahmen sowie ggf. durch Sanierung bzw. Entsorgung von Verunreinigungen<br />

wird die Leistungsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt.<br />

SCHUTZGUT WASSER<br />

Mit Umsetzung der Planung sind positive Umweltauswirkungen zu erwarten. Durch<br />

Entsiegelungsmaßnahmen wird die Grundwasserneubildung verbessert. Für das<br />

Schutzgut Oberflächenwasser kommt es mit der geplanten Teilöffnung eines zugeschütteten<br />

<strong>Regnitz</strong>arms ebenfalls zu einer Verbesserung.<br />

170


V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE, BIOTOPE, BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKO-<br />

SYSTEMARE WECHSELWIRKUNGEN<br />

Mit Umsetzung der Planung sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Die im<br />

Bereich der geplanten Parkanlage neu anzulegenden Grünflächen sind geeignet<br />

Funktionen als Ersatzlebensräume und den Biotopverbund zu übernehmen. Für die<br />

Beeinträchtigung von geschützten Biotopflächen und die Rodung geschützter Bäume<br />

sind ggf. geeignete Ersatzflächen anzulegen bzw. Ersatzpflanzungen durchzuführen.<br />

SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD UND –STRUKTUR<br />

Mit Umsetzung der Planung ist eine umfassende Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

im Sinne einer Neugestaltung und Renaturierung zu erwarten. Bei einer<br />

ausreichenden Berücksichtigung der wertvollen Landschaftsbestandteile sind keine<br />

negativen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />

SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER<br />

Mit Umsetzung der Planung sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten.<br />

planungsgruppe 4, Berlin 171


Anhang<br />

Anhang 1 Schalltechnische Untersuchung Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>, Sachverständigenbüro<br />

Dr. Donner, Mai 2010 (Auszug)<br />

Anhang 2 Verkehrsgutachten Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> , GRI Berlin, Juni 2009 –<br />

Ergänzung Mai 2010 (Auszug)<br />

Anhang 3 ERBA-Gelände Bamberg - Altlastenerkundung Teilflächen A + B, CDM<br />

Crailsheim, Dezember 2006 (Auszug)<br />

Anhang 4 ERBA-Gelände Bamberg - Bauschadstofferkundung Teilflächen A + B,<br />

CDM Crailsheim, Dezember 2006 (Auszug)<br />

Anhang 5 Baumbestandsliste, locodrom Berlin, Oktober 2008<br />

Anhang 6 Pflanzlisten, locodrom Berlin, Juni 2010<br />

Anhang 7 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung B-Plan G 10 A, Büro für Ökologische<br />

Studien Bayreuth, Oktober 2008<br />

172


Dr.-Ing. Ulrich Donner<br />

von der IHK Berlin öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger für<br />

Schallschutz im Hochbau und Schallimmissionsschutz<br />

_________________________________________________________________________________<br />

B237_1 UD.docx<br />

Bericht B237_1<br />

Schalltechnische Untersuchung zum<br />

Bebauungsplan G 10 A der Stadt Bamberg<br />

„Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>“<br />

Auftraggeber: ERBA Projektentwicklungs GmbH<br />

Grunewaldstraße 44<br />

10825 Berlin<br />

Bearbeitet von: Dr.-Ing. Ulrich Donner<br />

Oliver Ressel<br />

Berichtsdatum: 14.05.2010<br />

Berichtsumfang: Insgesamt:<br />

Textteil:<br />

Anhang A:<br />

Anhang B:<br />

Anhang C:<br />

Anhang D:<br />

Anhang E:<br />

Anhang F:<br />

Anhang G:<br />

70 Seiten<br />

29 Seiten<br />

8 Seiten<br />

8 Seiten<br />

5 Seiten<br />

5 Seiten<br />

5 Seiten<br />

5 Seiten<br />

5 Seiten<br />

Sachverständigenbüro Dr. Donner · Bundesallee 156 · 10715 Berlin<br />

fon: 030 52 00 57 1-15 · fax: -11 · mobil: 0172 3000 232 · e-mail: berlin@acouplan.de<br />

Diese Unterlage darf nur insgesamt kopiert und weiterverwendet werden


Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 2/29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

1 SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG 4<br />

2 ZUSAMMENFASSUNG 5<br />

3 SCHALLEMISSIONEN 8<br />

3.1 Straßenverkehr 8<br />

3.2 Schienenverkehr 10<br />

3.3 Schiffsverkehr auf dem Main-Donau-Kanal 11<br />

3.4 Wasserkraftwerk 12<br />

3.5 Industrie- und Gewerbebetriebe im Hafen 14<br />

4 DURCHFÜHRUNG DER BERECHNUNGEN UND ERGEBNIS 18<br />

4.1 Grundlagen 18<br />

4.2 Berechnungsmethodik / Industrie- und Gewerbelärm 19<br />

4.3 Berechnungsmethodik / Verkehrsgeräusche 20<br />

4.4 Berechnungsergebnisse 21<br />

5 BEWERTUNG 22<br />

5.1 Verkehrsgeräusche 22<br />

5.2 Industriegeräusche 23<br />

5.3 Gesamtbelastung 25<br />

6 FESTSETZUNGEN IM B-PLAN 26<br />

7 QUELLENNACHWEIS 28


Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 3/29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Tabellenverzeichnis Seite<br />

Tabelle 1 Emissionspegel der Straßenabschnitte 9<br />

Tabelle 2 Belegungszahlen der Schienenverkehrswege 10<br />

Tabelle 3 Emissionspegel der Schienenverkehrswege 11<br />

Tabelle 4 Emissionsdaten des Schifffahrtsverkehrs 11<br />

Tabelle 5 Emissionsdaten der Hafengebiete / „Grundvariante“ 17<br />

Tabelle 6 Emissionsdaten der Hafengebiete / „Variante Gemengelage“ 17<br />

Tabelle 7 Terme der Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 /XXVI/ 19<br />

Tabelle 8 Gebäudelärmkarten 21<br />

Tabelle 9 Orientierungswerte der Bauleitplanung für Verkehrsgeräusche gemäß Beiblatt<br />

1 Teil 1 zu DIN 18005 22<br />

Tabelle 10 Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für Geräusche von Industrie- und<br />

Gewerbebetrieben 23<br />

Tabelle 11 Zuordnung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu den Lärmpegelbereichen<br />

gemäß DIN 4109 25<br />

ANHÄNGE:<br />

Anhang A: Abbildungen<br />

Anhang B: Geräuschemissionen des Hafengebietes<br />

Anhang C: Gebäudelärmkarten / Verkehr<br />

Anhang D: Gebäudelärmkarten / Industrie<br />

Anhang E: Gebäudelärmkarten / Verkehr + Industrie<br />

Anhang F: Gebäudelärmkarten / Industrie (Gemengelage)<br />

Anhang G: Gebäudelärmkarten / Verkehr + Industrie (Gemengelage)


Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 5/29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

2 ZUSAMMENFASSUNG<br />

Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Ermittlung und Bewertung der zu<br />

erwartenden Geräuschbelastungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. G<br />

10 A der Stadt Bamberg.<br />

Zur Berechnung der Geräuschbelastungen sind im Abschnitt 3 die Emissionsdaten<br />

aller relevanten Schallquellen, vgl. Abb. 1 bis 3 im Anhang A, zusammengestellt:<br />

• Verkehrsgeräusche der Straßen<br />

• Verkehrsgeräusche der Schienenwege<br />

• Verkehrsgeräusche Schifffahrtswege<br />

• Geräusche des Wasserkraftwerkes<br />

• Industrie- und Gewerbegeräusche des Hafens Bamberg<br />

Geräuschbelastungen durch Luftverkehr, Sport- und Freizeitanlagen sind nicht zu<br />

erwarten.<br />

Der Berechnung der Verkehrsgeräusche liegen Belegungsdaten zugrunde, welche<br />

die verkehrliche Entwicklung für den Prognosehorizont 2020 berücksichtigen.<br />

Die Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes wurden durch Geräuschmessungen<br />

am Kraftwerk ermittelt. Die Berechnung der Geräuschbelastungen erfolgt unter<br />

Berücksichtigung von noch zu ergreifenden Schallschutzmaßnahmen am Kraftwerk:<br />

Austausch der Fenster an der Westfassade des Turbinengebäudes gegen Glasbausteine,<br />

Schließen der Zuluftöffnungen in der Westfassade und Installation einer Lüftungsanlage<br />

mit schallgedämmten Zu- und Abluftöffnungen, vgl. Abschnitt 3.4.<br />

Die ermittelten Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen des Hafens Bamberg in<br />

der „Grundvariante“ beruhen auf Rückrechnungen 1 aus den zulässigen Geräuschimmissionen<br />

an den benachbarten WA-Gebieten im Bestand, vgl. Abb. 1 im Anhang<br />

B, durchgeführt wurden.<br />

Im Sinne einer worst-case-Betrachtung wurden zusätzlich Rückrechnungen durchgeführt<br />

und die entsprechenden Geräuschemissionen des Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen<br />

des Hafens für den Fall ermittelt, dass die Nähe der allgemeinen<br />

Wohngebiete im Bestand zu dem Sondergebiet Hafen als Gemengelagensituation<br />

einzustufen ist, „Variante Gemengelage“.<br />

Sämtliche Berechnungen erfolgen für die Fassaden der Bestandsgebäude und<br />

exemplarisch für die gemäß dem Masterplan vorgesehene Bebauungsvariante, vgl.<br />

Abb. 4 im Anhang A. Die Ergebnisse dieser Berechnungen können auf andere Bebauungsvarianten<br />

innerhalb der vorgesehenen Baufelder übertragen werden, da sie<br />

keinen besonderen gegenseitigen Schallschutz durch Abschirmung bieten.<br />

1 „Rückrechnung“ der Geräuschemissionen aus den Geräuschimmissionen: Ermittlung der maximal<br />

möglichen Geräuschemissionen, die bei Einhaltung der zulässigen Geräuschimmissionen möglich<br />

sind


Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 6/29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

In den Anhängen C - G sind Gebäudelärmkarten für folgende Geräuschemissionen<br />

dargestellt:<br />

Anhang C: Verkehr<br />

Anhang D: Industrie / „Grundvariante“<br />

Anhang E: Industrie / „Grundvariante“ + Verkehr<br />

Anhang F: Industrie / „Variante Gemengelage“<br />

Anhang G: Industrie / „Variante Gemengelage“ + Verkehr<br />

Die Gebäudelärmkarten weisen eine über das gesamte Untersuchungsgebiet<br />

gleichmäßige Geräuschbelastung aus. Lediglich in der unmittelbaren Umgebung des<br />

Wasserkraftwerkes treten gegenüber der sonst auftretenden Geräuschbelastung insbesondere<br />

zur Nachtzeit deutlich erhöhte Geräuschimmissionen auf.<br />

Die vorliegende Untersuchung belegt die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den<br />

im B-Plan vorgesehenen Wohnnutzungen.<br />

Ein Vergleich der möglichen flächenbezogenen Schallleistungspegel, vgl. Tabelle 5<br />

und Tabelle 6, mit den Werten der DIN 18005 für die Bauleitplanung belegt, dass für<br />

das Hafengebiet gegenüber den benachbarten Wohngebiete praktisch keine Nutzungseinschränkungen<br />

für die Tagzeit – mit Ausnahme für den Bereich Main Str.<br />

West – vorliegen.<br />

Die Hafennutzungen während der Nachtzeit sind dagegen wegen der relativ geringen<br />

Abstände zu den lärmempfindlichen Wohnnutzungen der bereits bestehenden WA-<br />

Gebiete deutlich eingeschränkt. Verladevorgänge mit den hafentypischen Verladegeräuschen<br />

dürfen während der Nacht praktisch nicht erfolgen.<br />

Die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den Wohnnutzungen des neuen B-Plan-<br />

Gebietes ergibt sich damit aus der historisch gewachsenen Nutzungsstruktur der umliegenden<br />

Grundstücke. Das WA-Gebiet des B-Planes G 10 A liegt unmittelbar benachbart<br />

zu den angrenzenden WA-Gebiete der B-Pläne Gaustadt, 101 und 101 A<br />

/XVIII-XX/, vgl. Abb. 1 im Anhang B. Diese angrenzenden WA-Gebiete erfordern im<br />

Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme von den Hafennutzungen bereits starke<br />

Einschränkungen zur Nachtzeit, so dass diese Nutzungen in Hinblick auf die neuen<br />

WA-Gebiete des B-Planes G 10 A ohne zusätzliche Einschränkungen weiterhin erfolgen<br />

können.<br />

Der Betrieb des Wasserkraftwerkes bedarf gegenüber dem bisherigen Betrieb einiger<br />

wesentlicher Änderungen, die durch Schallschutzmaßnahmen entsprechend dem<br />

Stand der Lärmminderungstechnik umzusetzen sind.<br />

Im B-Plan sind die max. zulässigen Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes<br />

festzusetzen und zusätzlich ist durch Festsetzungen das Wohnen im direkten Umfeld<br />

des Kraftwerkes auszuschließen.<br />

Zum Schutz der Anwohner gegenüber Außenlärm müssen die Gebäudefassaden die<br />

Anforderungen der DIN 4109 an die „Luftschalldämmung von Außenbauteilen“ gemäß<br />

dem jeweiligen Schalleintrag erfüllen.<br />

Wegen der Komplexität der Geräuschsituation (Geräusche von nahen und fernen<br />

Straßen, Schienenlärm, Schiffslärm, Hafen und Wasserkraftwerk) ist es günstig, die<br />

Lärmpegelbereiche der Fassaden im Vorfeld im Rahmen der ganzheitlichen Betrachtung<br />

festzusetzen und nur den sich daraus ergebenden tatsächlich erforderlichen<br />

baulichen Schallschutz im Rahmen der konkreten Gebäudeplanung festzulegen.


Dr.-Ing. Ulrich Donner<br />

Bericht B237_1 vom 14.05.2010<br />

Seite 7/29<br />

________________________ _________________________________________ ____________________<br />

Die Vielfalt der wirksame en Geräuschquellen und die offene Strukt ktur der Baufelder hat<br />

eine gleichmäßige, von n allen Seiten auf diese Felder einwirken ende Geräuschbelas-<br />

tung insbesondere für die Nachtzeit zur Folge, vgl. Abb. 3 im Anh hang G.<br />

Eine Festsetzung zur bevorzugten b Orientierung von Schlafräum umen zu bestimmten<br />

Fassadenseiten ist aus diesem d Grund nicht möglich.<br />

Aufgrund der vorliegende den Untersuchung wird empfohlen, im Beb ebauungsplan zu den<br />

nachfolgend beschrieben enen Punkten Festsetzungen zu treffen. Diese D Festsetzungen<br />

sind auf den im Sinne e einer worst-case-Betrachtung untersuch chten Fall einer „Ge-<br />

mengelagen-Situation“ aabgestimmt,<br />

für den die berechneten nGesamt-Geräusch- belastungen im Anhang g G dargestellt sind:<br />

• Ausschluss von schutzbedürftigen s<br />

Räumen im Sinne der r DIN 4109 zu Wohn-<br />

zwecken an den in Abb. 6 im Anhang A gekennzeichnetenn<br />

Fassaden.<br />

• Festsetzung des s baulichen Schallschutzes der Fassaden en aller Gebäude im<br />

Geltungsbereich des d Bebauungsplanes entsprechend dem em Lärmpegelbereich<br />

III der DIN 4109.<br />

Für die in Abb. . 7 im Anhang A gekennzeichneten Fas assaden ist baulicher<br />

Schallschutz entsp tsprechend dem Lärmpegelbereich IV der r DIN 4109 festzuset-<br />

zen.<br />

• Festsetzung der r maximal ins Freie abgestrahlten Geräu äuschemissionen von<br />

Anlagen, die auf uf der Versorgungsfläche des Wasserkra kraftwerkes betrieben<br />

werden.<br />

Diese Festsetzung ng betrifft den Betrieb des Wasserkraftwer erkes.<br />

Ausnahmen zu den vors rstehenden Festsetzungen zum baulichen n Schallschutz sollten<br />

zugelassen werden, wwenn<br />

nachgewiesen wird, dass die Anforderungen der<br />

DIN 4109, Ausgabe Nov v. 1989 /IX/, aufgrund der Ausrichtung de er Fassade, der baulichen<br />

Entwicklung, baul ulicher Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. B. hinterlüftete vorge-<br />

hängte Glasfassade ode er Wintergärten, oder aus anderen Gründ nden eingehalten wer-<br />

den.<br />

Oliver Ressel<br />

Dr.-Ing. Ulric lrich Donner


Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 22/29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

5 BEWERTUNG<br />

5.1 Verkehrsgeräusche<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung sollten gemäß des Beiblatts 1 der<br />

DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ /XXVIII/ die Beurteilungspegel, verursacht<br />

durch Verkehrsgeräusche, folgende Orientierungswerte nicht überschreiten:<br />

Tabelle 9 Orientierungswerte der Bauleitplanung für Verkehrsgeräusche<br />

gemäß Beiblatt 1 Teil 1 zu DIN 18005<br />

Gebietsausweisung Orientierungswerte [dB(A)]<br />

tags nachts<br />

WA 55 45<br />

MI / SO* 60 50<br />

* entsprechend den hier vorliegenden Mischnutzungen im Sondergebiet<br />

wird das Sondergebiet in seiner Immissionsempfindlichkeit dem Mischgebiet gleich gesetzt<br />

Die Gebietsausweisungen sind im Anhang A in Abb. 4 und die Gebäudelärmkarten<br />

der Verkehrsgeräusche sind im Anhang C in Abb. 1 – 4 dargestellt.<br />

Die Berechnungen weisen Überschreitungen der Orientierungswerte an einigen Gebäudefassaden<br />

aus, vgl. Abb. 5 im Anhang A.<br />

Die Überschreitungen in den WA – Gebieten treten im Baufeld D1 mit maximal 2 dB<br />

und im Baufeld B2 mit Bestandsgebäuden mit maximal 4 dB auf. Die Überschreitungen<br />

in den MI- und SO- Gebieten treten im Wesentlichen an den Fassaden entlang<br />

der Erschließungsstraßen auf. Die Überschreitungen betragen max. 6 dB.


Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 23/29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

5.2 Industriegeräusche<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung ist gemäß DIN 18005 /XXVII/ zu überprüfen, ob die<br />

Anforderungen der TA-Lärm /XI/ an den Betrieb gewerblicher Anlagen eingehalten<br />

werden. Diese Überprüfung erfolgt regelmäßig durch Vergleich der zu erwartenden<br />

Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm:<br />

Tabelle 10 Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für Geräusche von Industrie-<br />

und Gewerbebetrieben<br />

Gebietsausweisung Immissionsrichtwerte [dB(A)]<br />

tags nachts<br />

WA 55 40<br />

MI / SO* 60 45<br />

* entsprechend den hier vorliegenden Mischnutzungen im Sondergebiet<br />

wird das Sondergebiet in seiner Immissionsempfindlichkeit dem Mischgebiet gleich gesetzt<br />

Die Gebietsausweisungen sind im Anhang A in Abb. 4 grafisch dargestellt. Die Gebäudelärmkarten<br />

der Industriegeräusche / „Grundvariante“ sind im Anhang D in Abb.<br />

1 – 4 und die der Industriegeräusche / „Variante Gemengelage“ sind im Anhang F in<br />

Abb. 1 – 4 dargestellt.<br />

Aufgrund der weiträumig wirksamen Geräuschemissionen des Hafengebietes treten<br />

für die „Grundvariante“ an den Nordfassaden der Gebäude mit WA-Einstufung in den<br />

Baufeldern D3, H1 und H2 Überschreitungen der Immissionsrichtwerte tags und<br />

nachts von bis zu 2 dB auf, vgl. Abb. 1 und 3 im Anhang D.<br />

In der „Variante Gemengelage“ treten an allen Nordfassaden der Gebäude mit WA-<br />

Einstufung des gesamten Wohnparks (Baufelder D1 – D3, H1, H2, E und G) Überschreitungen<br />

der Immissionsrichtwerte tags und nachts von bis zu 5 dB auf, vgl. Abb.<br />

1 und 3 im Anhang F.<br />

Die Nutzungsmöglichkeiten des Hafengebietes sind während der Nachtzeit deutlich<br />

eingeschränkt. Verladevorgänge mit den hafentypischen Verladegeräuschen können<br />

während der Nacht praktisch nicht erfolgen. Während dieser Zeit treten überwiegend<br />

Fahrgeräusche von PKW und LKW und eher gleichmäßige, weniger impulshaltige<br />

Anlagengeräusche (von Kälte- und RLT-Anlagen etc.) auf. Diese Geräusche ordnen<br />

sich im Allgemeinen gut in die vorherrschende Geräuschkulisse zur Nachtzeit ein, die<br />

im Wesentlichen durch Verkehrsgeräusche bestimmt wird.<br />

Dies wird auch durch die vorliegenden messtechnischen Untersuchungen bestätigt,<br />

wonach die Beschreibung der Geräuschsituation in /XXIII/ wie folgt lautet:<br />

„Keine auffälligen Geräusche; Spitzenpegel durch Flugzeuge und Eisenbahn“


Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 24/29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

und in /XXII/ wird ausgeführt:<br />

„… die am Messtermin vorherrschenden Umgebungsgeräuschimmissionen,<br />

ausgehend vom Straßenverkehr auf der nordwestlich des Plangebietes gelegenen<br />

Bundesautobahn BAB A70, Scheinfurt-Bayreuth, und vom Schienenverkehr<br />

auf der nördlich des Bayernhafens Bamberg gelegenen Bahnstrecke<br />

der Deutschen Bahn AG, die Schallimmissionssituation innerhalb des Plangebietes<br />

des Wohnparks <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> Bamberg maßgeblich bestimmt wird.<br />

Es konnte festgestellt werden, dass sich aufgrund der am Messtermin vorhandenen<br />

Schallimmissionssituation eine überwiegende Verdeckung der Gewerbegeräuschimmissionen,<br />

ausgehend vom Betrieb des Bayernhafens Bamberg,<br />

durch die o.g. Verkehrsgeräuschimmissionen im Plangebiet bzw. an den<br />

ausgewählten Messorten ergab.“<br />

Da die durch den Hafenbetrieb verursachten nächtlichen Geräuschimmissionen praktisch<br />

nicht von den sie überlagernden und verdeckenden Verkehrsgeräuschimmissionen<br />

zu unterscheiden sind, ist nach meiner gutachterlichen Bewertung die Überschreitung<br />

des Immissionsrichtwertes der TA-Lärm für WA / nachts von 40 dB(A) um<br />

bis zu 5 dB hinnehmbar.<br />

Die höchsten Geräuschimmissionen treten im näheren Umfeld des Wasserkraftwerkes<br />

auf. Wenngleich sich durch die Schallschutzmaßnahmen eine erhebliche Minderung<br />

der Geräuschbelastungen einstellen wird, treten an einigen Fassaden Beurteilungspegel<br />

nachts von über 45 dB(A) auf. Für diese Fassaden sollten schutzbedürftige<br />

Räume im Sinne der DIN 4109 für Wohnzwecke ausgeschlossen werden, da eine<br />

gesunde Wohnsituation nicht sicher gegeben ist.<br />

In Abb. 6 im Anhang A sind die Fassaden gekennzeichnet, an denen Wohnräume<br />

ausgeschlossen werden sollten.


Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 25/29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

5.3 Gesamtbelastung<br />

Zur Ermittlung der erforderlichen Luftschalldämmungen der Außenbauteile der Gebäude<br />

ist die Gesamtbelastung heranzuziehen. In dem untersuchten Fall sind die<br />

Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche und der Industriegeräusche zu addieren<br />

und der Gesamtbeurteilungspegel ist zur Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels<br />

im Sinne der DIN 4109 /IX/ zu ermitteln.<br />

Die Festlegung von Schallschutzanforderungen an Außenbauteile gemäß DIN 4109<br />

erfolgt abgestuft nach Raumarten für unterschiedliche Lärmpegelbereiche. Die Lärmpegelbereiche<br />

ergeben sich aus der Zuordnung der errechneten maßgeblichen Außenlärmpegel.<br />

Gutachterlich empfehle ich im Sinne eines wirksamen Anwohnerschutzes zur Berechnung<br />

des maßgeblichen Außenlärmpegels La für Fassadenbereiche mit Wohnnutzung<br />

den Beurteilungspegel für den Tag Lr,T und für Lr,N (22.00-6.00 Uhr) zu berücksichtigen.<br />

Liegt der Beurteilungspegel für die Nacht Lr,N um weniger als 10 dB<br />

unter dem für den Tag Lr,T, so ist der maßgebliche Außenlärmpegel La aus dem Beurteilungspegel<br />

der Nachtzeit Lr,N durch Addition von 13 dB zu ermitteln. Andernfalls<br />

ergibt er sich durch Addition von 3 dB aus dem Beurteilungspegel für den Tag Lr,T<br />

La = Lr,N + 10 dB + 3 dB wenn Lr,T < Lr,N + 10 dB<br />

La = Lr,T + 3 dB wenn Lr,T ≥ Lr,N + 10 dB<br />

Bei der Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels La für Fassadenbereiche<br />

für welche das Wohnen ausgeschlossen ist, bleibt der Beurteilungspegel für die<br />

Nacht Lr,N unberücksichtigt.<br />

Die folgende Tabelle 11 enthält die Zuordnung des maßgeblichen Außenlärmpegels<br />

zu den Lärmpegelbereichen:<br />

Tabelle 11 Zuordnung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu den Lärmpegelbereichen<br />

gemäß DIN 4109<br />

Maßgeblicher Außenlärmpegel“<br />

[dB(A)]<br />

bis 55<br />

56<br />

bis 60<br />

61<br />

bis 65<br />

66<br />

bis 70<br />

71<br />

bis 75<br />

76<br />

bis 80<br />

Lärmpegelbereich I II III IV V VI VII<br />

Die Gebäudelärmkarten für Verkehrs + Industriegeräusche / „Grundvariante“ sind im<br />

Anhang E in Abb. 1 – 4 und die für Verkehrs + Industriegeräusche / „Variante Gemengelage“<br />

sind im Anhang G in Abb. 1 – 4 dargestellt.<br />

Die Auswertung dieser Gebäudelärmkarten hat zum Ergebnis, dass mit einigen Ausnahmen<br />

für den gesamten Geltungsbereich des B-Planes der Lärmpegelbereich III<br />

einen ausreichenden Schallschutz bietet. Die Ausnahmen, für die ein Schallschutz<br />

gemäß Lärmpegelbereich IV erforderlich ist, sind im Anhang A in der Abb. 7 dargestellt.<br />

>80


Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 26/29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

6 FESTSETZUNGEN IM B-PLAN<br />

Die vorliegende Untersuchung belegt die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den<br />

im B-Plan vorgesehenen Wohnnutzungen.<br />

Ein Vergleich der möglichen flächenbezogenen Schallleistungspegel mit den Werten<br />

der DIN 18005 für die Bauleitplanung belegt, dass für das Hafengebiet aufgrund der<br />

benachbarten Wohngebiete praktisch keine Nutzungseinschränkungen für die Tagzeit<br />

– mit Ausnahme für den Bereich Main Str. West – vorliegen.<br />

Die Hafennutzungen während der Nachtzeit sind dagegen wegen der relativ geringen<br />

Abstände zu den lärmempfindlichen Wohnnutzungen der bereits bestehenden WA-<br />

Gebiete deutlich eingeschränkt. Verladevorgänge mit den hafentypischen Verladegeräuschen<br />

können während der Nacht praktisch nicht erfolgen.<br />

Die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den Wohnnutzungen des neuen B-Plan-<br />

Gebietes ergibt sich aus der historisch gewachsenen Nutzungsstruktur der umliegenden<br />

Grundstücke. Das WA-Gebiet des B-Planes G 10 A liegt unmittelbar benachbart<br />

zu den angrenzenden WA-Gebiete der B-Pläne Gaustadt, 101 und 101 A,<br />

vgl. Abb. 1 im Anhang B. Diese angrenzenden WA-Gebiete erfordern im Sinne der<br />

gegenseitigen Rücksichtnahme von den Hafennutzungen bereits starke Einschränkungen<br />

zur Nachtzeit, so dass diese Nutzungen gegenüber den neuen WA-Gebieten<br />

des B-Planes G 10 A ohne zusätzliche Einschränkungen erfolgen können.<br />

Der Betrieb des Wasserkraftwerkes bedarf gegenüber dem bisherigen Betrieb einiger<br />

wesentlicher Änderungen, die durch Schallschutzmaßnahmen entsprechend dem<br />

Stand der Lärmminderungstechnik umzusetzen sind.<br />

Im B-Plan sind die max. zulässigen Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes<br />

festzusetzen und zusätzlich müssen Festsetzungen im B-Plan das Wohnen im direkten<br />

Umfeld des Kraftwerkes ausschließen.<br />

Zum Schutz der Anwohner gegenüber Außenlärm müssen die Gebäudefassaden die<br />

Anforderungen der DIN 4109 an die „Luftschalldämmung von Außenbauteilen“ erfüllen.<br />

Wegen der Komplexität der Geräuschsituation (Geräusche von nahen und fernen<br />

Straßen, Schienenlärm, Schiffslärm, Hafen und Wasserkraftwerk) ist es sinnvoll, die<br />

Lärmpegelbereiche der Fassaden im Vorfeld im Rahmen der ganzheitlichen Betrachtung<br />

festzusetzen und nur den sich daraus ergebenden tatsächlich erforderlichen<br />

baulichen Schallschutz im Rahmen der konkreten Gebäudeplanung festzulegen.<br />

Die Vielfalt der wirksamen Geräuschquellen und die offene Struktur der Baufelder hat<br />

eine gleichmäßige, von allen Seiten auf diese Felder einwirkende Geräuschbelastung<br />

insbesondere für die Nachtzeit zur Folge, vgl. Abb. 3 im Anhang G.<br />

Eine Festsetzung zur bevorzugten Orientierung von Schlafräumen zu bestimmten<br />

Fassadenseiten ist aus diesem Grund nicht möglich.


Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 27/29<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Aufgrund der vorliegenden Untersuchung empfehle ich, im Bebauungsplan zu den<br />

nachfolgend beschriebenen Punkten Festsetzungen zu treffen. Diese Festsetzungen<br />

sind auf den im Sinne einer worst-case-Betrachtung untersuchten Fall einer Gemengelagen-Situation<br />

abgestimmt, für den die berechneten Gesamt-Geräuschbelastungen<br />

im Anhang G dargestellt sind.<br />

• Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 zu Wohnzwecken<br />

an den in Abb. 6 im Anhang A gekennzeichneten Fassaden.<br />

• Festsetzung des baulichen Schallschutzes der Fassaden aller Gebäude im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend dem Lärmpegelbereich<br />

III der DIN 4109.<br />

Für die in Abb. 7 im Anhang A gekennzeichneten Fassaden ist baulicher<br />

Schallschutz entsprechend dem Lärmpegelbereich IV der DIN 4109 festzusetzen.<br />

• Festsetzung der maximal ins Freie abgestrahlten Geräuschemissionen von<br />

Anlagen, die auf der Versorgungsfläche betrieben werden.<br />

Die A-bewerteten Schallleistungspegel LWA sind auf folgende Werte zu begrenzen:<br />

Westfassade: LWA = 82 dB(A)<br />

Südfassade: LWA = 77 dB(A)<br />

Ostfassade: LWA = 83 dB(A)<br />

Dach: LWA = 87 dB(A)<br />

Ausnahmen zu den vorstehenden Festsetzungen zum baulichen Schallschutz sollten<br />

zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Anforderungen der<br />

DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989 /IX/, aufgrund der Ausrichtung der Fassade, der baulichen<br />

Entwicklung, baulicher Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. hinterlüftete vorgehängte<br />

Glasfassade oder Wintergärten, oder aus anderen Gründen eingehalten werden.


Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang A zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 1/8<br />

_________________________________________________________________________________<br />

ANHANG A Abbildungen<br />

Abbildung Seite<br />

Abbildung 1 Gaustadter Hauptstraße und Straßen im B-Plan-Gebiet 2<br />

Abbildung 2 übergeordnete Straßen, Schienenwege und Schifffahrt 3<br />

Abbildung 3 Untersuchungsgebiet, Hafengebiet und Wasserkraftwerk 4<br />

Abbildung 4 Gebäude des Masterplans und Gebietsausweisungen gemäß B-Plan 5<br />

Abbildung 5 Gebäudefassaden mit Überschreitungen der Orientierungs-werte der<br />

Bauleitplanung für Verkehrsgeräusche 6<br />

Abbildung 6 Gebäudefassaden an denen schutzbedürftigen Räume im Sinne der DIN 4109<br />

zum Wohnen auszuschließen sind 7<br />

Abbildung 7 Gebäudefassaden mit Schallschutz gemäß Lärmpegelbereich IV der DIN 4109 8<br />

B237_1a neu.docx


Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang A zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 6/8<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Immissionsempfindlichkeit: WA<br />

Immissionsempfindlichkeit: MI<br />

Abbildung 5 Gebäudefassaden mit Überschreitungen der Orientierungswerte<br />

der Bauleitplanung für Verkehrsgeräusche


Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang A zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 7/8<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Abbildung 6 Gebäudefassaden an denen schutzbedürftigen Räume<br />

im Sinne der DIN 4109 zum Wohnen auszuschließen sind


Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang A zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 8/8<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Baulicher Schallschutz gemäß Lärmpegelbereich IV der DIN 4109<br />

nur für Aufenthaltsräume zu Wohnzwecken<br />

für alle Aufenthaltsräume<br />

Abbildung 7 Gebäudefassaden mit Schallschutz<br />

gemäß Lärmpegelbereich IV der DIN 4109


Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang B zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 1/8<br />

_________________________________________________________________________________<br />

ANHANG B Geräuschemissionen des Hafengebietes<br />

Abbildung Seite<br />

Abbildung 1 Untersuchungsraum mit Hafengebiet und Immissionsorten 2<br />

Abbildung 2 Geräuschemissionen des Hafengebietes / tags 3<br />

Abbildung 3 Geräuschemissionen des Hafengebietes / nachts 4<br />

Abbildung 4 optimierte Geräuschemissionen des Hafengebietes / tags 5<br />

Abbildung 5 optimierte Geräuschemissionen des Hafengebietes / nachts 6<br />

Abbildung 6 Gemengelagensituation: optimierte Geräuschemissionen des<br />

Hafengebietes / tags 7<br />

Abbildung 7 Gemengelagensituation: optimierte Geräuschemissionen des<br />

Hafengebietes / nachts 8<br />

B237_1b neu.docx


Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang B zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 7/8<br />

_________________________________________________________________________________<br />

56.9<br />

69.0<br />

57.8<br />

58.0<br />

62.0<br />

57.6<br />

68.0<br />

Hafenflächen mit optimierten flächenbezogenen Schallleistungspegeln LWA´´ [dB(A)]<br />

Höhe der Schallquellen: 1,5 m über Gelände<br />

Pegelangaben an den Immissionsorten: Beurteilungspegel Lr [dB(A)]<br />

Höhe der Immissionsorte: 12 m über Grund<br />

56.6<br />

Abbildung 6 Gemengelagensituation:<br />

optimierte Geräuschemissionen des Hafengebietes / tags<br />

69.0<br />

58.0<br />

55.5<br />

70.0<br />

59.1<br />

54.5<br />

59.3<br />

58.7<br />

68.0<br />

70.0<br />

68.0<br />

57.9<br />

69.0<br />

57.6<br />

68.0 68.0


Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang B zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 8/8<br />

_________________________________________________________________________________<br />

41.9<br />

54.0<br />

42.8<br />

43.0<br />

47.0<br />

42.6<br />

53.0<br />

Hafenflächen mit optimierten flächenbezogenen Schallleistungspegeln LWA´´ [dB(A)]<br />

Höhe der Schallquellen: 1,5 m über Gelände<br />

Pegelangaben an den Immissionsorten: Beurteilungspegel Lr [dB(A)]<br />

Höhe der Immissionsorte: 12 m über Grund<br />

41.6<br />

Abbildung 7 Gemengelagensituation:<br />

optimierte Geräuschemissionen des Hafengebietes / nachts<br />

54.0<br />

43.0<br />

40.5<br />

55.0<br />

44.1<br />

39.5<br />

44.3<br />

43.7<br />

53.0<br />

55.0<br />

53.0<br />

42.9<br />

54.0<br />

42.6<br />

53.0 53.0


Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang G zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 1/5<br />

_________________________________________________________________________________<br />

ANHANG G Gebäudelärmkarten / Industrie (Gemengelage) + Verkehr<br />

(Straße, Schiene- und Schifffahrt)<br />

Abbildung Seite<br />

Abbildung 1 nördl. Untersuchungsraum / tags 2<br />

Abbildung 2 südl. Untersuchungsraum / tags 3<br />

Abbildung 3 nördl. Untersuchungsraum / nachts 4<br />

Abbildung 4 südl. Untersuchungsraum / nachts 5<br />

B237_1g neu.docx


Abbildung 1 nördl. Untersuchungsraum / tags<br />

Geräuschquellen: Industrie (Gemengelage) und Verkehr<br />

Pegelangaben: max. Beurteilungspegel [dB(A)] entlang der Gebäudefassaden<br />

60 61<br />

60<br />

59<br />

5947 59<br />

55<br />

59<br />

58<br />

59<br />

6051<br />

57 60<br />

56<br />

58 60<br />

56<br />

58 59<br />

60<br />

56<br />

58<br />

60<br />

60<br />

56<br />

57<br />

6050 59<br />

59<br />

53<br />

56<br />

59<br />

59<br />

53<br />

56<br />

6<br />

57 58<br />

57 59<br />

57 59<br />

59<br />

57 58<br />

56 59<br />

58<br />

59<br />

57<br />

58<br />

56<br />

57<br />

55 5950 59<br />

59<br />

56 5947<br />

56<br />

55 59<br />

56<br />

56<br />

5<br />

56 58<br />

56<br />

56<br />

54<br />

56 58<br />

55<br />

58 58<br />

55<br />

56<br />

54 55<br />

56 58<br />

57<br />

57<br />

58<br />

56 55<br />

56<br />

57<br />

57<br />

58<br />

56<br />

57<br />

5848<br />

56<br />

58<br />

56<br />

5848 56<br />

54<br />

55<br />

54 55<br />

56<br />

56<br />

56<br />

56<br />

57<br />

56<br />

57<br />

58 60<br />

58<br />

59<br />

58<br />

56<br />

58 6047 56<br />

54<br />

56<br />

54 57<br />

59 59<br />

58 57<br />

58 57<br />

59 57<br />

56<br />

58<br />

57 59<br />

56<br />

57<br />

57<br />

56 57<br />

59<br />

57<br />

57<br />

55<br />

5947 55<br />

58<br />

58<br />

59<br />

58<br />

53<br />

53<br />

56<br />

56<br />

57 58<br />

58<br />

57<br />

55<br />

57<br />

5846 55<br />

57<br />

55<br />

53<br />

52 55<br />

58<br />

54 5946<br />

54 56<br />

55 57<br />

58 58<br />

58<br />

57<br />

58<br />

55 5846<br />

55 56<br />

54 56<br />

57<br />

55<br />

5746 55<br />

55<br />

56<br />

59<br />

59<br />

59<br />

59<br />

59<br />

57<br />

5947<br />

61<br />

59<br />

59<br />

6148<br />

59<br />

59<br />

60<br />

56 59<br />

57<br />

59<br />

58<br />

6148<br />

58<br />

56 58<br />

59 60<br />

60<br />

59<br />

60<br />

55<br />

60<br />

55<br />

55<br />

55<br />

55<br />

60<br />

60<br />

58<br />

55 58<br />

6048<br />

59<br />

59<br />

55<br />

55<br />

55<br />

55<br />

55<br />

58<br />

55 58<br />

60<br />

60<br />

60<br />

60<br />

6048<br />

60<br />

60<br />

59<br />

58<br />

55<br />

55<br />

56<br />

59<br />

59<br />

59<br />

5947<br />

57<br />

53<br />

52<br />

48 52<br />

53<br />

51<br />

53<br />

52 5344 50<br />

53<br />

52 51<br />

59<br />

59 5946<br />

57<br />

Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang G zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 2/5<br />

_________________________________________________________________________________


Abbildung 2 südl. Untersuchungsraum / tags<br />

Geräuschquellen: Industrie (Gemengelage) und Verkehr<br />

Pegelangaben: max. Beurteilungspegel [dB(A)] entlang der Gebäudefassaden<br />

60<br />

60<br />

59<br />

59<br />

57<br />

57 58<br />

59<br />

55<br />

57 58<br />

59<br />

57<br />

58<br />

55<br />

55 5950 59<br />

59<br />

55<br />

55 59<br />

56<br />

55<br />

56 58<br />

56<br />

55<br />

56<br />

56 55<br />

61<br />

58 59<br />

48 52<br />

60<br />

62<br />

53<br />

58<br />

51<br />

60<br />

53<br />

61<br />

57<br />

52<br />

62<br />

5344<br />

6050 59<br />

50<br />

53<br />

56<br />

62<br />

59<br />

52 51<br />

56<br />

62<br />

6252<br />

57 59<br />

62<br />

62<br />

46 6252<br />

57<br />

47<br />

47 56 59 62<br />

58 62<br />

56 58<br />

58 58<br />

58 58<br />

62<br />

56<br />

58<br />

57<br />

6253<br />

57<br />

58<br />

52 58<br />

62<br />

56<br />

57<br />

56 58<br />

57<br />

58<br />

56<br />

57<br />

59 62<br />

5848<br />

56 56 57<br />

57<br />

56<br />

57<br />

58<br />

56<br />

55<br />

5848<br />

62<br />

56<br />

57<br />

54<br />

56<br />

55<br />

53<br />

56<br />

62<br />

54<br />

56<br />

55<br />

57<br />

62 59<br />

53<br />

57<br />

56<br />

61<br />

62 59<br />

52<br />

57<br />

58<br />

56 57<br />

61<br />

58 6253<br />

51<br />

57<br />

54<br />

53<br />

6253<br />

57<br />

5748<br />

61<br />

49<br />

56 54<br />

53<br />

57<br />

61<br />

50 53<br />

51 52<br />

57<br />

51 53<br />

61<br />

51 52<br />

53 57<br />

52 53<br />

61<br />

57<br />

52<br />

57<br />

5952<br />

61<br />

58<br />

52<br />

54<br />

52<br />

57<br />

61<br />

59<br />

54 59<br />

59<br />

54 59<br />

61<br />

60<br />

6559<br />

61<br />

63<br />

55<br />

60<br />

58<br />

64<br />

61<br />

62 58<br />

62<br />

60<br />

57<br />

56<br />

63 65<br />

59 6254 55<br />

63 58<br />

62 6355 56<br />

58<br />

58<br />

57<br />

58<br />

55<br />

55<br />

61 58<br />

58<br />

55<br />

58<br />

55<br />

57<br />

55<br />

5849<br />

57<br />

55<br />

57<br />

55<br />

55<br />

57<br />

57<br />

55<br />

55<br />

57 54<br />

5344<br />

Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang G zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 3/5<br />

_________________________________________________________________________________


Abbildung 3 nördl. Untersuchungsraum / nachts<br />

Geräuschquellen: Industrie (Gemengelage) und Verkehr<br />

Pegelangaben: max. Beurteilungspegel [dB(A)] entlang der Gebäudefassaden<br />

47 48<br />

48<br />

47<br />

5947 47<br />

44<br />

48<br />

46<br />

50<br />

6051<br />

47 51<br />

45<br />

48 51<br />

45<br />

46 48<br />

48<br />

45<br />

46<br />

49<br />

49<br />

44<br />

46<br />

6050 50<br />

49<br />

43<br />

44<br />

50<br />

49<br />

43<br />

45<br />

6<br />

46 46<br />

45 47<br />

46 50<br />

48<br />

46 46<br />

45 47<br />

47<br />

48<br />

46<br />

47<br />

45<br />

46<br />

46 5950 50<br />

48<br />

45 5947<br />

45<br />

46 50<br />

45<br />

45<br />

4<br />

47 50<br />

45<br />

45<br />

45<br />

46 48<br />

45<br />

48 47<br />

44<br />

44<br />

45 46<br />

45 48<br />

46<br />

47<br />

48<br />

45 45<br />

45<br />

46<br />

47<br />

48<br />

45<br />

46<br />

5848<br />

47<br />

48<br />

45<br />

5848 45<br />

46<br />

46<br />

46 46<br />

47<br />

46<br />

47<br />

47<br />

47<br />

46<br />

46<br />

46 47<br />

46<br />

46<br />

46<br />

45<br />

46 6047 44<br />

44<br />

44<br />

43 45<br />

46 47<br />

46 45<br />

46 45<br />

46 45<br />

44<br />

46<br />

45 47<br />

44<br />

45<br />

45<br />

44 45<br />

46<br />

45<br />

45<br />

44<br />

5947 44<br />

46<br />

46<br />

46<br />

46<br />

43<br />

43<br />

44<br />

44<br />

45 46<br />

46<br />

45<br />

44<br />

45<br />

5846 44<br />

45<br />

44<br />

43<br />

43 44<br />

46<br />

44 5946<br />

44 45<br />

44 45<br />

46 46<br />

46<br />

45<br />

46<br />

44 5846<br />

44 45<br />

44 45<br />

46<br />

45<br />

5746 44<br />

45<br />

45<br />

47<br />

47<br />

46<br />

46<br />

46<br />

45<br />

5947<br />

48<br />

47<br />

46<br />

6148<br />

47<br />

46<br />

48<br />

44 46<br />

45<br />

46<br />

46<br />

6148<br />

46<br />

44 46<br />

47 48<br />

48<br />

47<br />

48<br />

44<br />

48<br />

44<br />

44<br />

44<br />

44<br />

48<br />

48<br />

46<br />

44 46<br />

6048<br />

47<br />

47<br />

44<br />

44<br />

44<br />

44<br />

44<br />

46<br />

44 46<br />

48<br />

48<br />

47<br />

48<br />

6048<br />

47<br />

47<br />

47<br />

46<br />

45<br />

45<br />

45<br />

47<br />

47<br />

47<br />

5947<br />

45<br />

43<br />

42<br />

38 41<br />

42<br />

41<br />

42<br />

43 5344 40<br />

44<br />

44 41<br />

46<br />

46 5946<br />

45<br />

Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang G zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 4/5<br />

_________________________________________________________________________________


Abbildung 4 südl. Untersuchungsraum / nachts<br />

Geräuschquellen: Industrie (Gemengelage) und Verkehr<br />

Pegelangaben: max. Beurteilungspegel [dB(A)] entlang der Gebäudefassaden<br />

50<br />

49<br />

49<br />

49<br />

47<br />

46 46<br />

48<br />

44<br />

46 46<br />

48<br />

46<br />

47<br />

44<br />

46 5950 50<br />

48<br />

44<br />

46 50<br />

45<br />

44<br />

47 50<br />

45<br />

44<br />

44<br />

45 45<br />

52<br />

46 48<br />

38 41<br />

48<br />

52<br />

42<br />

46<br />

41<br />

49<br />

42<br />

51<br />

46<br />

43<br />

52<br />

5344<br />

6050 50<br />

40<br />

44<br />

44<br />

52<br />

50<br />

44 41<br />

45<br />

52<br />

6252<br />

46 50<br />

52<br />

52<br />

36 6252<br />

47<br />

36<br />

36 46 48 52<br />

46 52<br />

46 48<br />

48 47<br />

46 47<br />

52<br />

45<br />

48<br />

46<br />

6253<br />

47<br />

48<br />

42 47<br />

53<br />

45<br />

46<br />

45 47<br />

47<br />

48<br />

45<br />

46<br />

48 53<br />

5848<br />

47 47 48<br />

45<br />

45<br />

48<br />

48<br />

45<br />

46<br />

5848<br />

53<br />

47<br />

45<br />

46<br />

46<br />

46<br />

44<br />

46<br />

53<br />

46<br />

47<br />

46<br />

46<br />

53 49<br />

44<br />

47<br />

47<br />

52<br />

53 48<br />

43<br />

45<br />

47<br />

47 48<br />

52<br />

49 6253<br />

42<br />

45<br />

44<br />

40<br />

6253<br />

48<br />

5748<br />

52<br />

40<br />

47 44<br />

41<br />

45<br />

52<br />

40 41<br />

41 41<br />

46<br />

41 41<br />

52<br />

41 42<br />

41 46<br />

42 41<br />

52<br />

49<br />

42<br />

46<br />

5952<br />

52<br />

51<br />

44<br />

45<br />

44<br />

47<br />

52<br />

52<br />

45 52<br />

53<br />

45 52<br />

52<br />

55<br />

6559<br />

57<br />

59<br />

46<br />

53<br />

49<br />

56<br />

52<br />

53 49<br />

54<br />

52<br />

48<br />

47<br />

59 56<br />

51 6254 46<br />

55 49<br />

55 6355 48<br />

50<br />

50<br />

49<br />

49<br />

46<br />

45<br />

54 49<br />

49<br />

45<br />

49<br />

45<br />

49<br />

45<br />

5849<br />

49<br />

45<br />

49<br />

45<br />

45<br />

49<br />

48<br />

44<br />

45<br />

48 46<br />

5344<br />

Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang G zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 5/5<br />

_________________________________________________________________________________


Bebauungsplan Nr. G 10 A<br />

"Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>"<br />

in Bamberg<br />

Verkehrsgutachten<br />

Berlin, Juni 2009 (2. Ergänzung Mai 2010)


Verkehrsgutachten<br />

Bericht<br />

für:<br />

ERBA Projektentwicklungs GmbH<br />

Grunewaldstraße 44<br />

10825 Berlin<br />

von:<br />

GRI<br />

Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung,<br />

Regionalisierung und Infrastrukturplanung mbH<br />

Geisbergstraße 38<br />

10777 Berlin<br />

Tel: (030) 2 14 59 09 - 0<br />

Fax: (030) 2 14 59 09 - 20<br />

E-Mail: gri@gri-berlin.de<br />

Bearbeiter: Dipl.-Ing. B. Fuhrmann<br />

Dipl.-Ing. C. Dumm<br />

Dipl.-Ing. S. Lange


Bebauungsplan G 10 A „Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>“<br />

Verkehrsgutachten 1<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Anlass und Ziel der Untersuchung.................................................................................2<br />

2 Erschließung.....................................................................................................................2<br />

3 Verkehrsaufkommen........................................................................................................7<br />

4 Verkehrsverteilung.........................................................................................................11<br />

5 Stellplatzbedarf...............................................................................................................11<br />

5.1 Pkw-Stellplätze........................................................................................................11<br />

5.2 Fahrradverkehr........................................................................................................13<br />

5.2.1 Fahrradstellplätze .................................................................................... 13<br />

5.2.2 Radverkehrsaufkommen.......................................................................... 16<br />

6 Leistungsfähigkeitsberechnung des Knotenpunktes.................................................17<br />

6.1 Frühspitze ...............................................................................................................18<br />

6.2 Nachmittagsspitze...................................................................................................20<br />

7 Fazit und Empfehlungen................................................................................................22<br />

Anlagen<br />

GRI GmbH


Bebauungsplan G 10 A „Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>“<br />

Verkehrsgutachten 2<br />

1 Anlass und Ziel der Untersuchung<br />

Für das Bebauungsplanverfahren G 10 A Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> in Bamberg wurde die<br />

öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung durchgeführt, die im März 2010zum Abschluss<br />

kam.<br />

Aus den Anregungen und Bedenken der Bürger und Institutionen hat sich ein Änderungs-<br />

bzw. Anpassungsbedarf für die Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan ergeben, der<br />

sich insbesondere auf den Universitätsstandort auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> im Planungsbereich A<br />

bezieht. Der Universitätsstandort wurde vergrößert, gleichzeitig wurden Flächen für gewerbliche<br />

Nutzungen im Bereich A verringert.<br />

Das im Jahr 2006 erarbeitete und in den Jahren 2007, 2008 und 2009 fortgeschriebene Verkehrsgutachten<br />

wird deshalb erneut an die veränderten Flächen- und Nutzerzahlen angepasst.<br />

Die Veränderungen haben Einfluss auf die Anbindung an das Hauptverkehrsstraßennetz das<br />

von den Nutzungen erzeugte Verkehrsaufkommen, die notwendige Stellplatzanzahl und die<br />

Leistungsfähigkeit der Anbindung des Bebauungsgebietes an die Gaustadter Hauptstraße.<br />

Diese Themen werden deshalb erneut untersucht und fortgeschrieben.<br />

Basis für die Berechnung des Verkehrsaufkommens bilden die geplanten Nutzungen nach<br />

dem Bebauungsplanentwurf mit Stand Mai 2010.<br />

2 Erschließung<br />

Die Erschließung des Bebauungsplangebietes Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> für den motorisierten<br />

Individualverkehr erfolgt ausschließlich über die ERBA-Brücke und die anschließende Planstraße<br />

1. Der Anschluss an die Maria-Ward-Straße soll nur in Ausnahmefällen (Notzufahrt)<br />

erfolgen für den Fahrzeugverkehr erfolgen, d.h. der Anschluss ist baulich herzustellen (Bordabsenkung<br />

bzw. Gehwegüberfahrt) aber mit Pollern abzusperren. Für Fußgänger und Radfahrer<br />

besteht neben der Anbindung über die ERBA-Brücke und die Maria-Ward-Straße eine<br />

zusätzliche Anbindung über die Schwarze Brücke zum Unteren Leinritt, Stadtteil Gaustadt.<br />

Die Planstraße 1 fungiert als Sammelstraße (Verkehrsbelastung zw. 400-800 Kfz/h) und ist<br />

nach RASt 06 mit einer Fahrbahnbreite von 5,50m (bei einseitigem Parken) ausreichend<br />

dimensioniert.<br />

Im ersten Abschnitt der Planstraße 1 zwischen Spinnerei (Ziegelhochhaus) und Direktoriumsgebäude<br />

bzw. Beamtenwohnhaus wird entlang dem Studentenwohnheim im Ziegelhochhaus<br />

ein mind. 3,0m breiter Gehweg empfohlen, da in diesem Bereich aufgrund der<br />

universitären Einrichtungen mit einem höheren Fußgängeraufkommen zu rechnen ist. Entlang<br />

der Südostseite (Beamtenwohnhaus und Direktoriumsgebäude) sind geschützte Bäume<br />

zu berücksichtigen, deshalb soll die Gehwegbreite dort mindestens 2,0m betragen. Die Unterschreitung<br />

der lt. RAST 06 für Sammelstraßen empfohlenen Gehwegbreiten von 3,0m<br />

kann hier erfolgen, da der Hauptfußgängerverkehr zur den universitären Einrichtungen von<br />

der ERBA-Brücke über den Durchgang zwischen Schlichterei und Ziegelhochhaus direkt<br />

zum ERBA-Platz geführt wird und entlang der Südostseite der Planstraße 1 weniger Fußgänger<br />

zu erwarten sind.<br />

In Weiterführung der Planstraße 1 in Richtung Osten soll der südöstliche Gehweg eine Breite<br />

von mindestens 3,0m erhalten, der nordöstliche Gehweg entlang der Grünfläche soll eine<br />

Breite von mindestens 2,0m erhalten.<br />

GRI GmbH


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Verkehrsgutachten 3<br />

An der Planstraße 1 (nordöstlicher Abschnitt) und der Planstraße 2 erfolgt die Erschließung<br />

der Tiefgarage unter dem ERBA-Platz für die Universität und die gewerblich genutzten Flächen.<br />

Die Flächen zwischen Gehweghinterkante und Gebäudekante Ziegelhochhaus bzw. Bauflächen<br />

des Baufeldes A entlang der Planstraße 1 gehören zum öffentlichen Straßenraum und<br />

können als Aufenthaltsflächen und für die Unterbringung von Fahrradständern genutzt werden.<br />

Der Querschnitt der Sammelstraße wird in der Planstraße 2 bis zum Beginn der ringförmigen<br />

Wohngebietserschließung weitergeführt. Hier soll entlang des Universitätsgeländes der mindestens<br />

3,0m breite Gehweg weitergeführt werden, auf der Seite der Wohnbebauung mit<br />

weniger Fußgängerverkehr reicht eine Breite von 2,0m aus.<br />

In der Planstraße 2 entfallen die Senkrechtparkplätze an den Stellen wo Grundstückszufahrten<br />

angeordnet werden müssen.<br />

Die ringförmige Wohnerschließungsstraße (Planstraße 3) soll als verkehrsberuhigter Bereich<br />

im Mischprinzip ausgeführt werden, d.h. Fußgänger- und Radverkehr mischen sich mit dem<br />

Kfz-Verkehr auf einer Fläche. Ein Trennung der Verkehrsarten erfolgt nicht. Die Straße dient<br />

ausschließlich der Erschließung des Wohngebiets und dem Aufenthalt.<br />

Im Straßenraum werden Besucherstellplätze der Wohnnutzung untergebracht. Die privaten<br />

Stellplätze für die Wohnnutzung befinden sich in Tiefgaragen unterhalb der Gebäude.<br />

Die Verkehrsstärke beträgt hier unter 400 kfz/h. Es muss Schrittgeschwindigkeit gefahren<br />

werden. Dies ist mit entsprechenden "Geschwindigkeitsdämpfern" zu gewährleisten. Die<br />

Parkflächen sind wechselseitig anzuordnen, um so zu einer Geschwindigkeitsdämpfung beizutragen.<br />

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Verkehrsgutachten 7<br />

3 Verkehrsaufkommen<br />

Entsprechend der aktuellen BGF-Zahlen 1 stellt sich die Flächenverteilung innerhalb des Geltungsbereiches<br />

des Bebauungsplans wie folgt dar:<br />

Bereich gemäß Bezeichnung<br />

im Bebauungsplan<br />

A (Sondergebiet Universität)<br />

Nutzung BGF in m²<br />

Studentisches Wohnen 20.300<br />

Universität<br />

(Verwaltung, Hörsäle, Mensa)<br />

Gewerbliche Flächen<br />

(Handel, Dienstleistung,<br />

Gastronomie)<br />

B1 Gemischte Baufläche<br />

23.500<br />

7.050<br />

davon Wohnen 1.000<br />

Gewerbliche Flächen 990<br />

B2 Wohnen 2.900<br />

C Gemischte Baufläche<br />

davon Wohnen 450<br />

Gewerbliche Flächen 450<br />

D1, D2, D3, E, G, H1, H2 Wohnen 38.330<br />

F1, F2, I Gemischte Baufläche<br />

davon<br />

Tabelle 1: BGF-Zahlen<br />

Wohnen 7.410<br />

Gewerbliche Flächen 4.940<br />

Das Sondergebiet im Bereich A setzt sich aus Flächen für Einrichtungen der Universität, gewerblichen<br />

Flächen wie Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung etc. und studentischem<br />

Wohnen zusammen.<br />

Für die gemischte Baufläche im Bereich F1, F2 und I wo sich auch der denkmalgeschützte<br />

Wasserturm befindet, wurde ein Verhältnis von 60% Wohnen zu 40% gewerbliche Nutzung<br />

angenommen. In den Bereichen B1 und C sind gewerbliche Flächen und Wohnflächen jeweils<br />

zur Hälfte geplant.<br />

Die Bruttogeschossfläche für eine Wohneinheit im Bereich D, E, G, H wurde mit 120 m² BGF<br />

angenommen.<br />

Für den Bereich B2 existieren schon Baugenehmigungen. So werden im s.g. Baumwollmagazin<br />

17 Wohneinheiten realisiert.<br />

1 Bebauungsplanentwurf G 10 A, Stand Mai 2010<br />

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Verkehrsgutachten 8<br />

Für das studentische Wohnen, das in den denkmalgeschützten Gebäuden Spinnerei und<br />

Schlichterei realisiert werden soll, wurde entsprechend der Architektenplanung eine Anzahl<br />

von 330 Wohneinheiten für Studierende zugrundegelegt, das entspricht einer Fläche von ca.<br />

56 m² BGF je Wohneinheit.<br />

Für das Gesamtgebiet ergibt sich eine Anzahl von ca. 406 Wohneinheiten und 330 Wohneinheiten<br />

im Studentenwohnheim.<br />

Aus den angenommenen Prämissen ergibt sich folgende Anzahl Nutzer:<br />

Nutzung Bezugsgröße Summe Nutzer<br />

Wohnungen 2,2 Einwohner/WE 893<br />

Wohnheim ca. 1,3 Stud./WE 429<br />

Universität (Studierende) 1.250<br />

Universität (Beschäftigte d. Verwaltung,<br />

Lehrkörper)<br />

Büro, Dienstleistung,<br />

Einzelhandel (kleinflächig)<br />

265 2<br />

1 Beschäftigter/55 m² BGF 3 218<br />

Besucher Universität/Verwaltung 0,7 Besucher/Beschäftigten 186<br />

Besucher Gewerbe 5 Besucher/Beschäftigter 4 1.090<br />

Besucher der Bewohner 0,5 Besucher/Wohneinheit 369<br />

Tabelle 2:Anzahl der Nutzer<br />

Jede Nutzergruppe legt eine bestimmte Anzahl Wege pro Tag zurück. Die Annahmen sind<br />

der Untersuchung „Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung“ von D. Bosserhoff<br />

5 entnommen.<br />

Für die Studierenden, die universitäre Einrichtungen auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> besuchen, wurde<br />

von der Universität Bamberg im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum Bebauungsplan<br />

die Angabe gemacht, dass ca. 1.990 Plätze für Studierende am Uni-Standort <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong><br />

realisiert werden sollen, die im Durchschnitt zu 70% ausgelastet sind. Des weiteren wurde<br />

angenommen, dass ca. ein Drittel der auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> wohnenden Studierenden vorort<br />

Veranstaltungen besuchen. Pro Tag finden sechs Veranstaltungen statt, um 8:00, 10:00,<br />

12:00, 14:00, 16:00, 18:00 Uhr. Bei Veranstaltungsende findet ein Wechsel von jeweils einem<br />

Drittel der Studierenden statt, d.h. ein Drittel kommt, ein Drittel geht. Vor diesem Hintergrund<br />

ergibt sich folgende Anzahl an Wegen pro Tag für die studentischen Einrichtungen.<br />

1.990 Plätze x 0,7 = 1.393 Studierende pro Veranstaltung<br />

abzüglich 1/3<br />

der auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong><br />

wohnenden Stud. 143 Studierende<br />

Gesamt 1.250 Studierende (extern) je Veranstaltung<br />

Die Anzahl der zurückgelegten Wege der Studierenden ergibt sich aus der Summe der Veranstaltungen<br />

und der Wechselrate von je einem Drittel.<br />

2<br />

Angabe der Universität Bamberg zu geplanten Arbeitsplätzen nach Bauantrag<br />

3<br />

Schwerpunkt liegt auf Dienstleistung, deshalb weniger Beschäftigte pro Fläche als im Gutachten vom Okt 2006<br />

4<br />

nach Bosserhoff ohne genaue Angaben der Nutzungsmischung 5-12 Besucher je Beschäftigter<br />

5<br />

Bosserhoff, D.: „Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung“, Heft 42 der Schriftenreihe der Hessischen Straßen-<br />

und Verkehrsverwaltung, Wiesbaden, 2000<br />

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Verkehrsgutachten 9<br />

Insgesamt wird getrennt nach Nutzern folgende Anzahl an Wegen zurückgelegt:<br />

Nutzer Anzahl Wege je Nutzer/Tag Summe der Wege<br />

Einwohner 3,6 3.215<br />

Studierende(Einwohner) 5,0 2.145<br />

Studierende (extern) 5,0 6.250<br />

Beschäftigte 2,5 1.208<br />

Besucher der Universität 2,0 371<br />

Besucher gewerbl. Einrichtungen 2,0 2.180<br />

Besucher der Bewohner 2,0 738<br />

Tabelle 3:Wege<br />

Modal Split<br />

Zum Thema Verkehrsmittelwahl und Wegeanzahl wurde eine Untersuchung des Stadtplanungsamtes<br />

Bamberg, Abt. Verkehrsplanung zum Verkehrsverhalten der Bamberger Bevölkerung<br />

6 herangezogen.<br />

Um für die Entwicklung und notwendige verkehrliche Maßnahmen einen Spielraum zu schaffen<br />

wurde die Annahme für den MIV-Anteil etwas konservativer gewählt, als der für das<br />

Stadtgebiet von Bamberg allgemein geltende MIV-Anteil von 43%. Bei den Studierenden, die<br />

auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> wohnen wurde ein relativ geringer MIV-Anteil gewählt, da davon ausgegangen<br />

wird, dass sie entweder die Uni-Einrichtungen auf der <strong>Insel</strong> nutzen oder um zur<br />

Uni in der Innenstadt zu kommen eher das Fahrrad oder den ÖPNV nutzen, da Stellplätze in<br />

Uni-Nähe in der Innenstadt nur in geringem Umfang vorhanden bzw. kostenpflichtig sind. Es<br />

wird angenommen, dass auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> wohnende Studierende ihren Pkw eher außerhalb<br />

der Hauptverkehrszeiten (Freizeitbeschäftigungen und Besorgungen) nutzen.<br />

Für die gewerblichen Nutzungen innerhalb des Bebauungsplangebietes u.a. Einzelhandel<br />

und uninahe Dienstleistungen und Gastronomie wird davon ausgegangen, dass es sich vorwiegend<br />

um Nahversorgungseinrichtungen für die Bewohner und Universitätsangehörigen<br />

handelt. Diese Einrichtungen werden von Kunden und Besuchern vorwiegend zu Fuß oder<br />

mit dem Fahrrad angesteuert, sodass von einem Modal Split Anteil im Motorisierten Individualverkehr<br />

von 25% der Besucher ausgegangen wird.<br />

Die externen Studierenden kommen nach Aussage der Universität Bamberg zu lediglich einem<br />

Anteil von ca. 10-12% mit dem eigenen Pkw. Bei Berücksichtigung der Mitfahrer von ca.<br />

20% ergibt sich ein MIV-Anteil von 14%.<br />

Bezogen auf die einzelnen Nutzergruppen stellt sich die Modal Split Verteilung wie folgt dar.<br />

Nutzer MIV-Anteil ÖPNV-Anteil Rad-und Fußg.-Anteil<br />

Bewohner 50% 10% 40%<br />

Studierende (Einwohner) 25% 15% 60%<br />

Studierende (extern) 14% 16% 70%<br />

Beschäftigte 50% 25% 25%<br />

Besucher Uni 50% 25% 25%<br />

Besucher gewerbl. Einrichtungen 25% 15% 60%<br />

Besucher der Bewohner 7 50% 15% 35%<br />

Tabelle 4: Modal Split Verteilung<br />

6<br />

Stadt Bamberg, Baureferat, Stadtplanungsamt Abt. Verkehrsplanung, Verkehrsverhalten der Bamberger Bevölkerung, Bamberg<br />

2005<br />

7<br />

für Besucher der Studenten wurde wg. dem geringeren Motorisierungsgrad ein MIV-Anteil von 25% zugrundegelegt<br />

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Verkehrsgutachten 10<br />

Aus den Ausgangsdaten ergibt sich folgendes Verkehrsaufkommen verteilt auf die einzelnen<br />

Verkehrsarten:<br />

Nutzer MIV ÖPNV Rad-und<br />

Fuß<br />

Summe<br />

Bewohner 1.608 322 1.285 3.215<br />

Studierende (Einwohner) 536 322 1.287 2.145<br />

Studierende (extern) 876 1000 4.374 6.250<br />

Beschäftigte 604 302 302 1.208<br />

Besucher Uni 186 93 92 371<br />

Besucher gewerbl. Einrichtungen 545 327 1.308 2.180<br />

Besucher der Bewohner 286 111 341 738<br />

Summe der Wege 4.641 2.477 8.989 16.107<br />

Tabelle 5: Verkehrsaufkommen<br />

Besetzungsgrad:<br />

Bewohner: 1,2 Personen/ Pkw<br />

Studierende (extern): 1,2 Personen/ Pkw<br />

Beschäftigte: 1,1 Personen/ Pkw<br />

Besucher der Uni: 1,1 Personen/ Pkw<br />

Besucher der Bewohner: 1,2 Personen/ Pkw<br />

Nach Berücksichtigung des Besetzungsgrades ergibt sich folgendes Verkehrsaufkommen:<br />

Nutzer Pkw-Verkehrsaufkommen in Fahrten je Tag<br />

Bewohner 1.340<br />

Studierende (Einwohner) 447<br />

Studierende (extern) 730<br />

Beschäftigte 549<br />

Besucher Uni 169<br />

Besucher Gewerbe 495<br />

Besucher der Bewohner 238<br />

Summe ca. 3.970<br />

Tabelle 6: Kfz-Verkehrsaufkommen<br />

Lieferverkehr<br />

Der Lieferverkehr stellt sich wie folgt dar:<br />

Nutzung Berechnungskoeffizient Anlieferfahrten je Tag Anlieferungen pro Tag<br />

Wohnungen 0,02/Einwohner 18 9<br />

Wohnheim 0,01/Einwohner 4 2<br />

Universität 0,1/Beschäftigter 26 13<br />

Gewerbe 0,3/Beschäftigter 66 33<br />

Entsorgung 0,6/Tag 2 1<br />

Summe 116 58<br />

Tabelle 7: Lieferverkehr<br />

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Verkehrsgutachten 11<br />

Der Lieferverkehr wird in der Regel für dienstleistungsnahes Gewerbe mit Lieferwagen,<br />

Sprintern und kleineren Lkw abgewickelt. Sattelschlepper und Lastzüge sind nicht zu erwarten.<br />

Das Gesamtaufkommen im Kfz-Verkehr beträgt damit insgesamt: ca. 4.090 Kfz/Tag.<br />

Gegenüber dem Stand des Gutachtens vom Nov. 2009, das eine geringere Personenanzahl<br />

und Fläche für die Universität , aber einen höheren Anteil an Gewerbeflächen zur Grundlage<br />

hatte, beträgt der Anstieg des vom Bebauungsplangebiet induzierten Kfz-<br />

Verkehrsaufkommen/Tag 2%.<br />

4 Verkehrsverteilung<br />

Die Verkehrsverteilung wurde bereits in den Fortschreibungen des Verkehrsgutachtens aus<br />

2008 und 2009 verändert. Aufgrund der Verschiebung der Nutzungsverteilung in Richtung<br />

Universität und gewerblicher Nutzungen mit Arbeitsplätzen hatte sich eine Änderung der<br />

Verkehrsverteilung ergeben.<br />

60% (vorher 70%) von und zur Innenstadt und<br />

40% (vorher 30%) von und nach stadtauswärts<br />

Über den Tag verteilt ergibt sich eine Verkehrsmenge im Kfz-Verkehr von:<br />

2.454 Fahrten von/nach stadteinwärts<br />

1.636 Fahrten von/nach stadtauswärts<br />

5 Stellplatzbedarf<br />

5.1 Pkw-Stellplätze<br />

Für den Bebauungsplan wurde festgelegt, dass die Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg<br />

Grundlage ist, die sich auf die Richtzahlen für den Stellplatzbedarf der Verwaltungsvorschriften<br />

zur Bayrischen Bauordnung bezieht. Abweichend davon wurde festgelegt, dass für Wohnungen,<br />

die größer als 120 m² BGF sind und in den Baugebieten E – I liegen, ein Stellplatzschlüssel<br />

von 1,5 Pkw-Stellplätze je Wohneinheit zugrundezulegen ist, statt 1 Stp./WE wie<br />

es die Richtzahlen der BayBO vorsehen. Für die Stellplatzberechnung wurde ein Anteil von<br />

30'% Wohnungen, die größer als 120 m² BGF sind, angenommen. 8<br />

In der folgenden Tabelle ist der Stellplatzbedarf getrennt nach Nutzungen dargestellt.<br />

Nutzung Stellplatzschlüssel Anzahl Stellplätze<br />

Wohnen<br />

1 Stp./Wohneinheit<br />

Bereich B, C<br />

29<br />

Bereich D<br />

145<br />

Bereich E, G, H<br />

122<br />

Bereich F, I<br />

43<br />

Bereich E, G, H<br />

1,5 Stp./Wohneinheit 78<br />

Bereich F, I<br />

28<br />

Besucher d. Einwohner 10% d. Einwohnerstellplätze 45<br />

Wohnheim A 1 Stp./5 Betten 86<br />

Universität (Studierende) A 1 Stp./10 Studierende 199<br />

Universität (Verwaltung) 9 A 1 Stp./40 m² NF 133<br />

8 Schätzung des Investors<br />

9 Es wird davon ausgegangen, das ca. 30% = 7.093 m² BGF der Fläche für die Universität für Verwaltung genutzt wird<br />

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Verkehrsgutachten 12<br />

Gewerbe<br />

(Büro/Dienstl./Einzelhandel/Hotel) 10<br />

Bereich A<br />

Bereich F, I<br />

Bereich B, C<br />

Besucher d. Büro/Verwaltung/Dienstl.<br />

Bereich A<br />

Bereich F, I<br />

Bereich B, C<br />

1 Stp./40 m² NF<br />

20% d. Stellplätze<br />

Gesamt 1.237<br />

Tabelle 8:Stellplatzbedarf nach Satzung<br />

Nach Bereichen getrennt ergibt sich folgende Anzahl an Pkw-Stellplätzen:<br />

Bereich Anzahl Stellplätze<br />

A (Uni und Wohnheim) 449<br />

A (Gewerbe) 158<br />

B, C 62<br />

D 159<br />

E, G, H 220<br />

F, I 189<br />

Gesamt 1.237<br />

Tabelle 9: Stellplatzbedarf nach Bereichen<br />

Im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes zum Bebauungsplan wurde ein Vorschlag für<br />

eine Stellplatzanordnung im öffentlichen Straßenraum erarbeitet. Aus diesem Konzept geht<br />

hervor, dass im Bereich der Planstraßen 1 und 2 die Unterbringung von 30 - 40 Stellplätzen<br />

im öffentlichen Straßenraum möglich ist, im Bereich der Planstraße 3 des Wohngebietes<br />

könnten weitere 30 -40 Besucherstellplätze untergebracht werden. Der Bedarf an Besucherstellplätzen<br />

für die Bereiche B, C und D – I von ca. 69 Stp., der nach Stellplatzsatzung notwendig<br />

ist, könnte entsprechend dem Planungsvorschlag im öffentlichen Straßenraum nahezu<br />

befriedigt werden. Die Besucherstellplätze für Besucher der Universität und der gewerblichen<br />

Einrichtungen im Bereich A werden in der Tiefgarage unter dem ERBA-Platz geschaffen.<br />

In einer Tiefgarage im Bereich des ERBA-Platzes können nach derzeitiger Planung der<br />

Campus GmbH auf zwei Ebenen ca. 460 Stellplätze realisiert werden. Damit wäre die Stellplatzanforderung<br />

gemäß Stellplatzsatzung für die universitären Einrichtungen rein rechnerisch<br />

gedeckt. Für die gewerblichen Einrichtungen, die lt. Bebauungsplan im Erdgeschoss<br />

des Ziegelhochhauses und im Batteurgebäude möglich wären, kann keine eigene Tiefgarage<br />

errichtet werden, d.h. dieser Bedarf müsste in der Tiefgarage der Universität gedeckt werden.<br />

Es besteht rechnerisch jedoch ein Defizit von 147 Stellplätzen.<br />

Die Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg ermöglicht die Zahlung einer Ablösesumme für<br />

nicht realisierbare Stellplätze. Die Ablösung von Pkw-Stellplätzen ist jedoch nur sinnvoll,<br />

wenn Alternativen für die Mobilität geschaffen werden, d.h. die Ablösesumme soll in die Errichtung<br />

von Fahrradstellplätzen und den Ausbau der Fahrradinfrastruktur und des Busliniensystems<br />

investiert werden.<br />

Werden im Campusbereich A nicht genügend Stellplätze errichtet, dann besteht ein Parkdruck<br />

auf das Wohngebiet und Mischgebiet in den Bereichen D-I. Der Konflikt zwischen<br />

Wohngebiet und Gewerbe bzw. Universität kann jedoch auch mit einer Vollversorgung an<br />

Stellplätzen nicht ausgeräumt werden und zwar dann, wenn in der Tiefgarage Stellplätze<br />

10<br />

je nach Nutzungsmischung, z.B. Hotel braucht weniger Stellplätze, ändert sich die Stellplatzanzahl für die gewerbliche Nutzung<br />

132<br />

93<br />

27<br />

53<br />

18<br />

6<br />

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Verkehrsgutachten 13<br />

kostenpflichtig angeboten werden und die Stellplätze im verkehrsberuhigten Bereich des<br />

Wohngebietes kostenlos zur Verfügung stehen.<br />

Dies ließe sich nur mit einer Beschrankung der inneren Wohnerschließungsstraße (Planstraße<br />

3) lösen, was bei öffentlichen Straßen jedoch wenig praktikabel erscheint.<br />

Hier kann die Situation nur beobachtet und ein stärkerer Anreiz für die Nutzung des ÖPNV<br />

und des Fahrrads geschaffen werden.<br />

Durch den Ausbau der Fahrradinfrastruktur und durch die Schaffung ausreichender Fahrradabstellanlagen<br />

und einer fahrradfreundlichen Gestaltung wird die Nutzung des Fahrrads gefördert.<br />

In Abstimmung mit dem Verkehrsbetrieb sollte bei steigender Nachfrage auch über<br />

eine Erweiterung (Taktverdichtung) des Busangebotes nachgedacht werden.<br />

5.2 Fahrradverkehr<br />

5.2.1 Fahrradstellplätze<br />

Die Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg enthält momentan keine Vorgaben für die Herstellung<br />

von Fahrradstellplätzen. Sie weist jedoch in § 2, Abs. 2 darauf hin, dass bei der Errichtung<br />

von öffentlichen Einrichtungen, Studentenwohnheimen, Hochschulen und Versammlungsstätten<br />

zusätzlich zu den erforderlichen Kfz-Stellplätzen in gleicher Anzahl Abstellmöglichkeiten<br />

für Fahrräder zu schaffen sind.<br />

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) enthält die Vorgabe der Herstellung einer ausreichenden<br />

Anzahl von Fahrradstellplätzen für Gebäude mit mehr als 2 Wohnungen. Eine Stellplatzsatzung<br />

für Fahrradstellplätze ist in Bamberg momentan in Vorbereitung jedoch noch nicht<br />

beschlossen.<br />

Für die Berechnung des Stellplatzbedarfes für Fahrradstellplätze wird deshalb die EAR 05 11<br />

herangezogen, die Orientierungswerte für die Anlage von Fahrradstellplätzen angibt.<br />

Der Stellplatzbedarf für Fahrräder stellt sich nach den Orientierungswerten der EAR 05 wie<br />

folgt dar:<br />

Nutzung Stellplatzschlüssel Gef. Anzahl<br />

Stellplätze<br />

Wohnen<br />

1 Stp./30m² Wohnfläche<br />

(entspricht ca. 3 Stp. je<br />

Bereich B, C<br />

Wohnung) 87<br />

Bereich D, E, G, H<br />

957<br />

Bereich F, I<br />

185<br />

Wohnheim A 1 Stp./ Bett 429<br />

Universität (Studierende) A 0,7 Stp./ je Sitzplatz 1393<br />

Universität (Verwaltung) A<br />

Gewerbe<br />

0,3 Stp./ je Arbeitsplatz 80<br />

(Büro/Dienstl./Einzelhandel/Hotel) je nach Nutzung zw. 1 Stp. je<br />

Bereich A<br />

25-70m² NF<br />

76-212<br />

Bereich B, C<br />

15-43<br />

Bereich F, I<br />

53-148<br />

Bereiche A, B, C, F,I (alternativ) Büro: 0,3 Stp./ je Arbeitsplatz<br />

65<br />

Tabelle 10: Bedarf an Fahrradstellplätzen<br />

Nach der Stellplatzsatzung Bamberg ist für das Studentenwohnheim und die studentischen<br />

Einrichtungen/Versammlungsstätten auf dem Universitätsgelände eine Anzahl von 460 Fahr-<br />

11 FGSV, Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs, Köln 2005<br />

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Verkehrsgutachten 14<br />

radstellplätzen erforderlich, das entspricht ungefähr einem Viertel von der Anzahl, die nach<br />

EAR 05 empfohlen werden.<br />

Berechnet man den Stellplatzbedarf entsprechend der Auslastung der Veranstaltungen und<br />

dem Anteil an Radfahrern, der bei ca. 55-60% liegt, würde eine Anzahl von ca. 625-750<br />

Fahrradstellplätzen allein für die Studierenden benötigt werden, die von außerhalb kommen.<br />

Entgegen den Standorten der Universität in der Innenstadt, wo viele Studenten zwischen den<br />

Standorten zu Fuß unterwegs sind, wird dies beim Standort <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> aufgrund der Entfernung<br />

zu den innerstädtischen Standorten nicht der Fall sein, sodass der Radverkehr hier<br />

eine größere Bedeutung hat und mit einer ausreichenden Anzahl an Fahrradstellplätzen darauf<br />

reagiert werden muss.<br />

Die Unterbringung der Fahrradstellplätze für die Wohnungen erfolgt auf den privaten<br />

Grundstücken bzw. innerhalb der Gebäude. Für die Gebäude mit öffentlichem Verkehr wie<br />

die Einrichtungen der Universität und die gewerblichen Flächen sind die Fahrradstellplätze<br />

leicht zugänglich und sicher herzustellen.<br />

Für die Universität und die gewerblichen Einrichtungen im Sondergebiet sind Abstellanlagen<br />

für Fahrräder auf dem ERBA-Platz bzw. in der Tiefgarage unterzubringen. Bewährt haben<br />

sich Systeme, die es ermöglichen den Fahrradrahmen anzuschließen (siehe Abb. 4). An einem<br />

Bügel können jeweils zwei Fahrräder angeschlossen werden. Der Abstand zwischen<br />

den Bügeln muss mindestens 1,50m betragen. Inklusive Fahrgasse wird eine Länge von<br />

3,0m benötigt. Um die notwendige Fläche zu verringern können auch Systeme zum Einsatz<br />

kommen, die die Fahrräder übereinander stapeln (siehe Abb. 5).<br />

Abbildung 4: Fahrradbügel<br />

Anordnung von Fahrradbügeln<br />

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Verkehrsgutachten 16<br />

5.2.2 Radverkehrsaufkommen<br />

Das Radverkehrsaufkommen wird im Wesentlichen von den Studierenden, die von außerhalb<br />

kommen bzw. zwischen dem Universitätsstandort in der Innenstadt Bamberg und der<br />

<strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> pendeln, bestimmt.<br />

Die Spitzen sind dabei am Vormittag zu erwarten, wenn die Studierenden zu den ersten Veranstaltungen<br />

ankommen und gleichzeitig der Berufs- und Ausbildungsverkehr der Einwohner<br />

und der Beschäftigten auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> beginnt.<br />

Die Spitzenstunde im Zeitraum zwischen 7:00 – 8:00 Uhr ist in der folgenden Tabelle dargestellt:<br />

Schwarze Brücke 12<br />

20%<br />

City-Route<br />

30%<br />

Maria-Ward-Straße u. Radweg<br />

am Main-Donau-Kanal<br />

50%<br />

aus Richtung 101 151 251 Zielverkehr<br />

in Richtung 62 93 155 Quellverkehr<br />

Σ 163 244 406 Frühspitze<br />

Tabelle 11: Spitzenstunde Radverkehr<br />

In dem Verteilungsszenario wird davon ausgegangen, dass der größte Teil der Radfahrer die<br />

Relation über die Maria-Ward-Straße bzw. entlang dem Main-Donau Kanal nutzt, da sie die<br />

kürzeste Verbindung von und zur Innenstadt darstellt.<br />

Aufgrund der Anbindung der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> an das benachbarte Straßennetz werden 244<br />

Radfahrer über die Erba-Brücke/Planstraße 1 und 406 Radfahrer über die Planstraße 1 entlang<br />

dem Landesgartenschaugelände fahren. Die Radfahrer, die über die Schwarze Brücke<br />

fahren nutzen die Planstraße 2 und 3.<br />

Aufgrund des dargestellten Radverkehrsaufkommens ist es von großer Bedeutung, dass<br />

eine ausreichende Anzahl an Fahrradstellplätzen an strategisch günstigen Standorten angeordnet<br />

wird, um eine Verteilung des Radverkehrs zu erreichen und die Radfahrer möglichst<br />

schnell zu den gewünschten Zielen zu führen.<br />

An Übergängen zu den Hauptradwegeanbindungen wie Maria-Ward-Straße, City-Route über<br />

die ERBA-Brücke und Schwarze Brücke über die Planstraßen 3 und 2 sollen deshalb Standorte<br />

für Fahrradabstellanlagen angeordnet werden.<br />

Innerhalb der Erschließungsstraßen, die über keine separaten Radwege verfügen, wird es zu<br />

Stoßzeiten zu einer Verlangsamung des Verkehrs kommen, da nicht überall die Möglichkeit<br />

besteht Radfahrer zu überholen. Eine starke Beeinträchtigung und Herabsetzung der Leistungsfähigkeit<br />

ist jedoch nicht zu erwarten.<br />

12 Die Schwarze Brücke ist momentan gesperrt, es wird jedoch von einer mittelfristigen Ertüchtigung und Öffnung ausgegangen<br />

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Verkehrsgutachten 17<br />

6 Leistungsfähigkeitsberechnung des Knotenpunktes<br />

Die <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> ist nur an einem Punkt über die ERBA-Brücke an das Hauptverkehrsstraßennetz<br />

angebunden. Für die Grundlast der Gaustadter Hauptstraße wird die Verkehrsbelastung<br />

des Nullfalls 2001 mit 11.600 Kfz/Tag zugrundegelegt. Da es sich hier um eine Modellrechnung<br />

handelt und aktuelle Zähldaten nicht vorliegen, wird für die Leistungsfähigkeitsberechnung<br />

ein Zuschlag von 20% auf die Grundlast der Gaustadter Hauptstraße berücksichtigt.<br />

Bis zur Einrichtung einer Lichtsignalanlage an dem Knotenpunkt ist die Durchführung<br />

einer Verkehrserhebung des Kfz- und Radverkehrs sinnvoll.<br />

Im Verkehrsentwicklungsplan ist die Gaustadter Hauptstraße als Hauptsammelstraße Verbindungsstufe<br />

CIV (flächenerschließend) ausgewiesen.<br />

Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Knotenpunktes wird im Handbuch für die<br />

Bemessung von Verkehrsanlagen (HBS 2001 13 ) die Qualität des Verkehrsablaufes herangezogen.<br />

Ein wesentliches Kriterium der Qualität des Verkehrsablaufes an Knotenpunkten ist die mittlere<br />

Wartezeit der Kraftfahrzeugströme.<br />

Für die Einstufung des gesamten Knotenpunktes in eine Qualitätsstufe ist die schlechteste<br />

Qualität aller beteiligten Verkehrsströme maßgebend.<br />

Das Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen (HBS 2001) ordnet entsprechend<br />

der Länge der mittleren Wartezeit, den Knotenpunkten Qualitätsstufen von A-F zu. Dabei ist<br />

in Stufe A ein nahezu ungehinderter Verkehrsablauf mit nur geringen Wartezeiten möglich,<br />

bei Stufe F sind hohe Wartezeiten und Staubildung zu erwarten, was zu einer Überlastung<br />

des Knotenpunktes führt.<br />

Abhilfe kann dann durch Erhöhung der Kapazitäten (zusätzliche Abbiegespuren) geschaffen<br />

werden, im Extremfall muss eine Lichtsignalanlage installiert werden.<br />

Für den Knotenpunkt Gaustadter Hauptstraße – Schweinfurter Straße / ERBA-Brücke wurden<br />

die Wartezeiten und Rückstaulängen der wartepflichtigen Ströme berechnet und nach<br />

den Vorgaben des HBS 2001 beurteilt. Der Knotenpunkt wurde als unsignalisiert und mit<br />

Vorfahrtsberechtigung des Straßenzugs Gaustadter Hauptstraße – Schweinfurter Straße<br />

berücksichtigt.<br />

Die Leistungsfähigkeitsberechnung wurde für die Frühspitze von 7:00-8:00 Uhr und die Spätspitze<br />

von 17:00-18:00 Uhr durchgeführt.<br />

Der Spitzenstundenanteil liegt jeweils zwischen 7 und 9% der Tagesbelastung.<br />

Der Anstieg des Kfz-Verkehrsaufkommens um 2% gegenüber dem Stand vom Nov. 2009<br />

wirkt sich kaum auf die Spitzenstundenbelastung aus. Aufgrund der Verschiebung der Nutzungen<br />

mit einem höheren Anteil der Universität, erhöht sich die morgendliche Spitzenstunde<br />

im Zielverkehr etwas. Insgesamt hat sich in der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes<br />

jedoch keine Veränderung ergeben.<br />

13<br />

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Köln,<br />

Ausgabe 2001<br />

GRI GmbH


Bebauungsplan G 10 A „Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>“<br />

Verkehrsgutachten 22<br />

7 Fazit und Empfehlungen<br />

Nach Beendigung der öffentlichen Bürgerbeteiligung und Trägerbeteiligung hat sich ein<br />

Überarbeitungsnotwendigkeit für das Verkehrsgutachten ergeben. Veränderungen wurden<br />

insbesondere an der Anzahl der Studierenden und Mitarbeitern der Universität vorgenommen<br />

und an den Flächengrößen, die der Universitätsstandort einnimmt. Gleichzeitig haben<br />

sich Flächen mit gewerblicher Nutzung verringert.<br />

Ein besonderes Augenmerk war dabei nochmals auf die straßenseitige Anbindung und den<br />

Fahrradverkehr zu richten.<br />

Der Knotenpunkt ERBA-Brücke/Gaustadter Hauptstraße/Schweinfurter Straße, der die einzige<br />

Anbindung der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> für den motorisierten Individualverkehr darstellt, erreicht als<br />

unsignalisierte T-Einmündung lediglich die Qualitätsstufe E, d.h. die Kapazität des Knotenpunktes<br />

wird erreicht:<br />

Folgende Empfehlungen ergeben sich aus gutachterlicher Sicht:<br />

- Die Leistungsfähigkeitsberechnung wurde für den Endausbau des Bebauungsgebietes<br />

durchgeführt.<br />

Zu diesem Zeitpunkt ist entsprechend dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen die<br />

Errichtung einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt ERBA-Brücke/Gaustadter Hauptstraße/Schweinfurter<br />

Straße zwingend erforderlich.<br />

Dies ist nicht nur für die Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsablaufs, sondern<br />

auch um eine sichere Querung für Fußgänger zu ermöglichen, die die Gaustadter<br />

Hauptstraße zwischen Bushaltestelle und <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> queren und für die Fahrradfahrer,<br />

die zum Uferradweg (Cityroute) entlang der <strong>Regnitz</strong> gelangen wollen. Hier ist aufgrund<br />

der zusätzlichen Einrichtungen der Universität und der Wohnungen mit einem<br />

höheren Fußgänger- und Fahrradaufkommen zu rechnen. Der Lageplan für die Umbaumaßnahme<br />

des Knotenpunktes ist in der Anlage 2 dargestellt.<br />

Die zusätzliche Linksabbiegespur wird auf die heute vorhandene Fläche der Bushaltestelle<br />

südwestlich der ERBA-Brücke gelegt. Ein Eingriff in die denkmalgeschützte<br />

Grünanlage kann damit verhindert werden. Die Bushaltestelle für die Linien stadteinwärts<br />

wird durch eine für die Linien stadtauswärts ergänzt. Die Haltestellen befinden<br />

sich auf gleicher Höhe östlich der ERBA-Brücke.<br />

- In der 1. Bauphase bis zur Landesgartenschau 2012 werden ca. 40% der Flächen realisiert.<br />

Zu diesem Zeitpunkt ist die Leistungsfähigkeit des unsignalisierten Knotenpunktes<br />

noch gegeben. Es wird jedoch empfohlen die Lichtsignalanlage schon nach der ersten<br />

Bauphase zu installieren, da dies eine höhere Flexibilität bietet. Außerdem erhält<br />

man sofort eine sichere Querung für Fußgänger beidseitig der ERBA-Brücke, was besonders<br />

für Nutzer der Linienbusse von Vorteil ist.<br />

Bestehende Lichtsignalanlagen befinden sich westlich des Knotens ERBA-<br />

Brücke/Gaustadter Hauptstraße am Knotenpunkt Gaustadter Hauptstraße/Grüntaler<br />

Straße und östlich am Knotenpunkt Schweinfurter Straße/Regensburger Ring. Bei Einrichtung<br />

der neuen Lichtsignalanlage muss eine Abstimmung (Koordinierung) mit den<br />

bestehenden Anlagen erfolgen.<br />

Die Einrichtung der Lichtsignalanlage und der dafür notwendige Straßenumbau und die<br />

Koordinierung mit den benachbarten Anlagen muss innerhalb eines städtebaulichen<br />

Vertrages geregelt und gesichert werden.<br />

GRI GmbH


Bebauungsplan G 10 A „Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>“<br />

Verkehrsgutachten 23<br />

- Die Maria-Ward-Straße soll baulich (Gehwegüberfahrt) an die Planstraße 1 angebunden<br />

werden, jedoch durch Poller abgesperrt, um in Ausnahmefällen eine Notzufahrt<br />

ermöglichen zu können (siehe Abb. 3)<br />

- Als Stellplatzangebot für Pkw-Stellplätze wird empfohlen die Anforderungen der Stellplatzsatzung<br />

umzusetzen und für größere Wohnungen abweichend von den Richtzahlen<br />

der BayBO 1,5 Stellplätze je Wohneinheit vorzusehen.<br />

- Es sollen flankierende Maßnahmen zur Verminderung des motorisierten Individualverkehrs,<br />

d.h. eine Stärkung des Öffentlichen Nahverkehrs z.B. durch Taktverdichtung im<br />

Busverkehr erfolgen. Diese Maßnahme ist vor dem Hintergrund, dass durch die geplante<br />

Universitätseinrichtungen und das Wohngebiet auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> ein neues Potenzial<br />

an Fahrgästen entsteht, das heute nicht vorhanden ist, realistisch.<br />

- Zur Stärkung des Busverkehrs wird empfohlen eine weitere Bushaltestelle für die<br />

stadtauswärtigen Linien nahe der ERBA-Brücke anzuordnen (siehe Lageplan Anlage 2)<br />

- Der Fahrradverkehr spielt für den Universitätsstandort eine bedeutende Rolle. Es wird<br />

angenommen, dass bis zu 60% der Studierenden mit dem Fahrrad zum Unistandort<br />

<strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> kommen. Es ist deshalb notwendig eine ausreichende Anzahl an Fahrradabstellplätzen<br />

für Studierende und Mitarbeiter der Universität herzustellen.<br />

Entsprechend der von der Universität Bamberg prognostizierten Studierenden- und<br />

Mitarbeiterzahl wird empfohlen eine Anzahl von ca. 830 Fahrradstellplätzen in Uninähe<br />

herzustellen.<br />

Das Plangebiet ist zwar über die Cityroute schon gut mit der Innenstadt vernetzt, mit<br />

der Errichtung der Parkanlage zur Landesgartenschau wird die Relation entlang dem<br />

Main-Donau-Kanal und über die Maria-Ward-Straße eine größere Bedeutung erlangen.<br />

Die Ausweisung einer Fahrradstraße in der Maria-Ward-Straße und der Ausbau von<br />

Fahrradwegen entlang der Verbindungen zwischen Innenstadt und <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> bzw.<br />

Gaustadt und <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> ist deshalb in ein Gesamtkonzept für den Fahrradverkehr<br />

einzubeziehen.<br />

GRI GmbH


1 ZUSAMMENFASSUNG<br />

Das ERBA Gelände in Bamberg, das seit 1858 Betriebsstandort der Baumwollspinnerei und Weberei<br />

Erlangen Bamberg war, liegt nach dem Konkurs des Unternehmens im Jahr 1993 brach.<br />

Die weiteren Planungen sehen eine Nutzung des nordöstlichen Geländeareals (Teilfläche C) im<br />

Rahmen der Landesgartenschau im Jahr 2012 vor. Der südwestliche Teil des Geländes soll zum<br />

Wohnpark - <strong>Regnitz</strong>insel entwickelt werden. Die Bebauung soll in 2 Bauabschnitten (Teilbereiche<br />

A und B) erfolgen.<br />

Die CDM Consult GmbH in Nürnberg wurde am 09.08.2006 vom Grundstückseigentümer, der<br />

ERBA Projektentwicklungsgesellschaft mbH in Berlin, mit der Durchführung einer orientierenden<br />

Altlastenerkundung für die Teilflächen A + B, die im Folgenden als Untersuchungsgelände bezeichnet<br />

werden, beauftragt.<br />

Die durchgeführten Untersuchungen, daraus hervorgegangene Ergebnisse und deren altlasten-<br />

bzw. abfallrechtliche Bewertung sowie im Hinblick auf die geplante Baumaßnahme abzuleitende<br />

Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise werden nachfolgend kurz zusammengefasst. In die<br />

Betrachtungen einbezogen wurden die zum ERBA Gelände durch das Gutachterbüro ISU aus<br />

Würzburg erstellten, umwelttechnischen Vorgutachten sowie die Ergebnisse zusätzlich durchgeführter<br />

Archivrecherchen und Zeitzeugenbefragungen zu altlastenrelevanten Vorgängen auf dem<br />

Standort.<br />

1) Das ERBA-Gelände befindet sich im Stadtgebiet von Bamberg auf einer Halbinsel zwischen<br />

Rhein-Main-Donaukanal und <strong>Regnitz</strong>-Kanal. Das Untersuchungsgelände nimmt eine Gesamtfläche<br />

von ca. 80.000 m² ein und ist in weiten Teilen mit den ehemaligen Produktions-, Lager-<br />

und Verwaltungsgebäuden der ERBA überbaut. Im Umfeld des Standorts befinden sich sowohl<br />

gewerbliche Nutzungen (Hafen) als auch Wohngebiete sowie eine Kleingartenanlage.<br />

2) Der Untergrund wird von kiesig-sandigen Ablagerungen des Quartärs mit fluviatiler Genese,<br />

die bereichsweise auch wechselnde schluffige Anteile aufweisen, gebildet. Darüber lagern<br />

nahezu flächendeckend schluffig-kiesige Geländeauffüllungen mit wechselnden anthropogenen<br />

Anteilen in einer mittleren Mächtigkeit von ca. 2,5 m. Ab einer Tiefe von ca. 10 m unter<br />

Gelände steht Keupersandstein an. Der mittlere Grundwasserflurabstand auf dem Gelände<br />

beträgt ca. 5 – 6 m. Der quartäre Grundwasserleiter ist als hydraulisch stark durchlässig (kf-<br />

Wert ca. 1*10 -3 m/s) zu charakterisieren.<br />

3) Zur Erkundung des Untergrundes hinsichtlich Schadstoffbelastungen wurden im Zeitraum<br />

vom 13. bis 20.09.2006 insgesamt 45 Rammkernsondierungen bis zu einer maximalen Tiefe<br />

von 6,5 m sowie 11 Bodenluftprobenahmen an ausgewählten Bohransatzpunkten durchgeführt.<br />

Ausgewählte Bodenproben sowie die Bodenluftproben wurden laboranalytisch auf verdachtsspezifische<br />

Schadstoffparameter untersucht.<br />

4) Die Untersuchungsergebnisse weisen für den Bereich der ehemaligen Betriebstankstelle sowie<br />

im Bereich zweier Hochtanks zur Lagerung von Heizöl mit angegliedertem Ölkeller nut-<br />

ERBA Gelände, Bamberg<br />

Projekt-Nr. 52945<br />

be20061103_Bericht_Altlasten_Logo Seite 5/46


zungsbedingte Bodenverunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffe aus. Die Verunreinigungen<br />

liegen größtenteils oberflächenah vor. Nur im Bereich Hochtanks/Ölkeller wurde<br />

punktuell eine vertikale Ausbreitung der Belastungen bis zu einer Tiefe von max. 4,5 m festgestellt.<br />

Die Kubaturen an belastetem Boden wurden für den Bereich Hochtanks/Ölkeller mit<br />

ca. 600 m³ und für den Bereich der ehemaligen Betriebstankstelle mit ca. 50 m³ überschlägig<br />

abgeschätzt. Untergeordnet wurde auch eine kleinräumige Bodenverunreinigung mit PCB im<br />

Bereich eines Transformatorenstandorts festgestellt.<br />

Weiterhin ergaben die Untersuchungen bereichsweise erhöhte Schadstoffgehalte in den Geländeauffüllungen.<br />

Die auffälligen Schadstoffparameter Mineralölkohlenwasserstoffe,<br />

Schwermetalle und PAK sind typisch für anthropogen geprägte Auffüllungen und sind vermutlich<br />

größtenteils auf Bauschuttanteile bzw. Schlacken als Trägermaterialien zurückzuführen.<br />

5) Eine von der Untersuchungsfläche im jetzigen Zustand ausgehende Gefährdung der menschlichen<br />

Gesundheit oder des Schutzgutes Wasser ist auf Grundlage der Untersuchungsbefunde<br />

und unter Berücksichtigung der Standortbedingungen aus gutachterlicher Sicht nicht gegeben.<br />

6) Im Hinblick auf das zukünftige Nutzungsszenario (Wohnbebauung) und der damit verbundenen<br />

Entsiegelungen bzw. baulichen Änderungen ist dagegen für die Bereiche der ehemaligen<br />

Betriebstankstelle sowie der Hochtanks/Ölkeller eine latente Gefährdung des Grundwassers<br />

infolge einer Mobilisierung von Schadstoffanteilen über den Sickerwasserpfad gegeben. Es<br />

wird empfohlen, die Bodenverunreinigungen in diesen Bereichen sowie aus Vorsorgegründen<br />

auch im Bereich des Transformatorstandorts im Rahmen einer Aushubsanierung im Zuge des<br />

Rückbaus der Bestandsbebauung zu beseitigen. Nach Durchführung dieser Sanierungsmaßnahmen<br />

ist auch unter Berücksichtigung einer Wohnnutzung mit Kinderspielflächen auf dem<br />

Standort eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit über den Wirkungspfad Menschen –<br />

Mensch auszuschließen.<br />

Die in den Geländeauffüllungen festgestellten, geringfügigen Schadstoffbelastungen sind bei<br />

zukünftigen Erdarbeiten unter abfallrechtlichen Gesichtspunkten relevant.<br />

7) Im Hinblick auf die geplante Umnutzung des Untersuchungsgeländes werden folgende Empfehlungen<br />

zur weiteren Vorgehensweise ausgesprochen:<br />

- Die Aushubsanierungen in den oben genannten Bereichen sollten fachgutachterlich begleitet<br />

werden.<br />

- Im Zuge von Erdarbeiten anfallendes Aushubmaterial der Geländeauffüllungen sollte unter<br />

fachtgutachterlicher Begleitung separiert, chargenweise beprobt und untersucht sowie abfallrechtlich<br />

deklariert werden.<br />

- In Bereichen geplanter Versickerungsanlagen bzw. bei der Anordnung von Oberflächengewässern<br />

im Zuge der landschaftsgärtnerischen Gestaltung sollten in diesen Arealen die<br />

künstlichen Auffüllungen aus Vorsorgegründen komplett bis zu den anstehenden Sanden<br />

ERBA Gelände, Bamberg<br />

Projekt-Nr. 52945<br />

be20061103_Bericht_Altlasten_Logo Seite 6/46


ausgeräumt werden oder alternativ eine Sickerwasserprognose zum Ausschluss einer Gefährdung<br />

infolge der dadurch erhöhten Sickerwassermenge durchgeführt werden.<br />

ERBA Gelände, Bamberg<br />

Projekt-Nr. 52945<br />

be20061103_Bericht_Altlasten_Logo Seite 7/46


Erhebung des Baumbestandes im Geltungsbereich. Nr. 1-75 eigene Erhebungen (2006), übrige Erhebungen Friedel & Partner (2005)<br />

Pkt.Nr. Stamm-D. Stamm-U. Kronendurchm. Höhe Baumart (bot.) Baumart (dt.) Zustand<br />

[m] [m] [m] [m]<br />

1 2,0 8 22 Abies concolor Colorado-Tanne Stammschäden, Wipfel fehlt<br />

2 0,6/0,3/0,15 6 8 Tilia cordata Winter-Linde schlechte Wuchsform, vital<br />

3 2,3 9 27 Abies concolor Colorado-Tanne unten schütter, sonst vital<br />

4 5x0,8-1,0 11 18 Taxus baccata Tafel-Eibe ursprüngl. 5 Einzelne, vital<br />

5 4x0,8-0,9 9 16 Taxus baccata Tafel-Eibe unterdr., urspr. 4 Einzelne<br />

6 2,3 11 23 Aesculus hippocastanum Ross-Kastanie vital, Rindenschäden<br />

7 1,2 7 22 Betula pendula Sand-Birke gr. Stammschaden<br />

8 1,6 8 20 Acer campestre Feld-Ahorn sehr vital<br />

9 1,0/0,4/0,3 9 7 Salix alba 'Tristis' Trauer-Weide überhängend, wenig wertvoll<br />

10 5,0 13 30 Populus alba Silber-Pappel Spitzendürre<br />

11 9x0,6 12 12 Acer campestre Feld-Ahorn Vitalität mittel<br />

12 1,9 12 12 Fraxinus excelsior Gemeine Esche vital, Zwiesel<br />

13 3,2 14 26 Populus alba Silber-Pappel Spitzendürre, abgebr. Äste, schief<br />

14 0,7 7 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn unterdrückt<br />

15 0,8 4 16 Robinia pseudoacacia Robinie unterdrückt<br />

16 0,5/0,4 3,00/4,00 16/16 Acer campestre Feld-Ahorn schmalwüchsig, unterdrückt<br />

17 1,6 3 30 Populus nigra 'Italica' Ital. Säulenpappel OK<br />

18 1,9 3 30 Populus nigra 'Italica' Ital. Säulenpappel OK<br />

19 0,6 5 8 Prunus padus Trauben-Kirsche Zwiesel, Stammschäden<br />

20 2,8 14 30 Populus alba Silber-Pappel vital, Spitzendürre<br />

21 0,7 5 16 Betula pendula Sand-Birke einseitig, unterdrückt<br />

22 0,7 4 9 Acer platanoides Spitz-Ahorn unförmig, schwacher Aufbau<br />

23 2,5 11 26 Populus alba Silber-Pappel vital, Spitzendürre<br />

24 2,9 9 26 Populus nigra 'Italica' Ital. Säulenpappel vital, Spitzendürre<br />

25 1,8 4 30 Populus nigra 'Italica' Ital. Säulenpappel vital, Spitzendürre<br />

26 0,6 5 14 Betula pendula Sand-Birke unterdrückt<br />

27 0,6 3 8 Prunus padus Faulbaum unterdrückt<br />

28 0,6 5 8 Acer platanoides Spitz-Ahorn unterdrückt<br />

29 1,7 4 30 Populus nigra 'Italica' Ital. Säulenpappel vital, Spitzendürre<br />

30 0,4/0,6 6 13 Acer campestre Feld-Ahorn vital<br />

31 1,5 6 17 Populus alba Silber-Pappel sehr schief<br />

32 0,5/0,4 2/3 7/12 Acer campestre Feld-Ahorn unterdrückt<br />

33 0,8 6 9 Fraxinus excelsior Gemeine Esche unterdrückt<br />

34 0,6 4 13 Acer campestre Feld-Ahorn einseitig, vital<br />

35 0,6 5 15 Acer campestre Feld-Ahorn unterdrückt<br />

36 2,0 8 28 Populus alba Silber-Pappel Spitzendürre, schütter<br />

37 0,7 7 16 Tilia cordata Winter-Linde zahlr. Wurzelschösslinge<br />

38 2,0 8 30 Populus alba Silber-Pappel Zwiesel, Spitzendürre<br />

39 1,1 7 22 Tilia cordata Winter-Linde vital<br />

40 0,6 3 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn vital<br />

41 0,9 4 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn vital<br />

42 2,0 11 26 Aesculus hippocastanum Ross-Kastanie gr. Stammschäden, sehr vital<br />

43 1,9 10 30 Quercus petraea Trauben-Eiche einseitig, Spitzendürre, sonst OK<br />

44 1,8 9 30 Fagus sylvatica Rot-Buche vital<br />

45 1,6 8 28 Fagus sylvatica Rot-Buche vital<br />

46 0,6/0,6/0,7 7 20/20/20 Acer platanoides Spitz-Ahorn vital<br />

47 2,5 14 30 Tilia cordata Winter-Linde vital, leichte Spitzendürre<br />

48 1,4 14 28 Fagus sylvatica Rot-Buche vital<br />

49 1,7 6 28 Fagus sylvatica Rot-Buche vital<br />

50 1,5 7 28 Fagus sylvatica Rot-Buche vital<br />

51 1,7 6 28 Fagus sylvatica Rot-Buche vital<br />

52 0,9 7 19 Fagus sylvatica Rot-Buche vital<br />

53 3,5 5 30 Populus alba Silber-Pappel absterbend<br />

54 1,1 14 25 Tilia cordata Winter-Linde vital<br />

55 1,1 8 25 Tilia cordata Winter-Linde vital<br />

56 3,0 9 30 Populus alba Silber-Pappel Spitzendürre<br />

57 1,9 10 28 Populus alba Silber-Pappel absterbend<br />

58 0,8/0,7 5 10 Alnus glutinosa Rot-Erle absterbend<br />

59 0,8 7 18 Tilia cordata Winter-Linde vital<br />

60 0,6 4 14 Acer platanoides Spitz-Ahorn vital<br />

61 0,6/0,4/0,4 5 9 Fraxinus excelsior Gemeine Esche unterdrückt<br />

62 0,6 4 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn unterdrückt<br />

63 0,7 3 15 Alnus glutinosa Rot-Erle unterdrückt<br />

64 1,0/1,0 5/5 16/15 Alnus glutinosa Rot-Erle vital<br />

65 0,6 3 16 Fraxinus excelsior Gemeine Esche vital<br />

66 0,7 4 20 Acer platanoides Spitz-Ahorn vital<br />

67 3,0 10 28 Populus alba Silber-Pappel Spitzendürre, trock. Äste<br />

68 3,6 10 25 Alnus glutinosa Rot-Erle sehr vitaler Solitär, 3 Haupttriebe<br />

69 1,2/1,4 6 25 Alnus glutinosa Rot-Erle vital, einseitig<br />

70 1,6/1,7 7 25 Tilia cordata Winter-Linde vital, einseitig<br />

71 1,7 6 28 Tilia cordata Winter-Linde vital, einseitig


72 0,40 1,3 7 17 Aesculus hippocastanum Ross-Kastanie vital<br />

73 0,40 1,3 6 18 Aesculus hippocastanum Ross-Kastanie vital<br />

74 0,40 1,3 6 18 Aesculus hippocastanum Ross-Kastanie vital<br />

75 0,40 1,3 6 18 Aesculus hippocastanum Ross-Kastanie vital<br />

232 1,20 3,8 10 Populus alba Silber-Pappel<br />

342 0,30 0,9 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

344 0,45 1,4 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

345 0,20 0,6 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

346 0,40 1,3 8 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

347 0,25 0,8 4 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

348 0,80 2,5 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

349 0,30 0,9 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

350 0,25 0,8 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

351 0,60 1,9 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

352 0,60 1,9 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

353 0,20 0,6 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

354 0,50 1,6 15 Ulmus minor Feld-Ulme<br />

356 0,45 1,4 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

357 0,20 0,6 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

358 0,30 0,9 7 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

402 0,80 2,5 15 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

403 0,40 1,3 6 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

404 0,50 1,6 8 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

406 0,40 1,3 5 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

407 0,40 1,3 6 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

408 0,20 0,6 4 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

409 0,20 0,6 4 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

410 0,20 0,6 4 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

411 0,45 1,4 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

412 0,35 1,0 6 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

413 0,35 1,0 6 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

414 0,40 1,3 7 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

415 0,45 1,4 8 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

416 0,20 0,6 4 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

417 0,25 0,8 5 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

418 2 x zus. 0,25 0,8 8 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

419 0,20 0,6 4 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

420 0,25 0,8 4 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

421 2 x 0,20 0,6/0,6 5 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

422 0,20 0,6 5 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

423 0,4 1,3 8 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

424 0,4 1,3 6 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

425 0,45 1,4 10 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

426 0,5 1,6 8 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

431 0,8 2,5 16 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

432 3 x 0,20 3x0,6 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

434 0,45 1,4 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

435 1,00 3,1 15 Salix caprea Sal-Weide<br />

439 0,20 0,6 6 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

440 0,30 0,9 5 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

441 7 x zus. 1,60 5,0 20 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

444 0,30 0,9 5 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

465 0,45 1,4 6 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

466 0,25 0,8 6 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

470 0,60 1,9 14 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

471 0,20 0,6 4 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

472 0,30 0,9 6 Acer campestre Feld-Ahorn<br />

473 2 x 0,40 2x1,3 18 Acer campestre Feld-Ahorn<br />

474 0,20 0,6 6 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

475 0,60 1,9 15 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

476 1,00 3,1 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

579 0,40 1,3 7 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

580 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

581 3 x 0,20 3x0,6 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

582 0,20 0,6 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

583 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

584 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

585 2 x 0,20 2x0,6 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

609 0,30 0,9 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

610 0,50 1,6 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

611 0,45 1,4 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

613 0,70 2,2 20 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

614 0,30 0,9 12 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

621 0,70 2,2 15 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

622 0,40 1,3 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

623 0,25 0,8 7 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

624 0,20 0,6 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche


627 2 x 0,25 2x0,8 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

634 0,50 1,6 15 Betula pendula Sand-Birke<br />

635 3 x 0,25 3x0,8 5 Betula pendula Sand-Birke<br />

636 0,35 1,0 6 Betula pendula Sand-Birke<br />

637 0,25 0,8 6 Betula pendula Sand-Birke<br />

638 0,20 0,6 5 Betula pendula Sand-Birke<br />

639 0,20 0,6 5 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn<br />

640 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

641 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

642 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

643 0,20 0,6 6 Prunus avium Vogel-Kirsche<br />

649 0,20 0,6 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

651 0,35 1,0 8 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

652 0,25 0,8 7 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

653 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

654 0,30 0,9 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

675 2 x 0,20 2x0,6 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

676 0,20 0,6 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

678 0,30 0,9 8 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

679 0,30 0,9 7 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

680 0,40 1,3 9 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

681 0,60 1,9 15 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

682 0,50 1,6 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

684 1,00 3,1 25 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

686 0,30 0,9 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

687 0,20 0,6 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

692 0,30 0,9 8 Betula pendula Sand-Birke<br />

693 0,25 0,8 7 Betula pendula Sand-Birke<br />

694 0,20 0,6 5 Betula pendula Sand-Birke<br />

696 0,25 0,8 5 Betula pendula Sand-Birke<br />

697 0,20 0,6 6 Betula pendula Sand-Birke<br />

698 0,30 0,9 7 Betula pendula Sand-Birke<br />

700 2 x 0,20 2x0,6 6 Betula pendula Sand-Birke<br />

701 0,20 0,6 10 Betula pendula Sand-Birke<br />

702 0,20 0,6 8 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

705 0,20 0,6 9 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

706 0,20 0,6 9 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

709 0,30 0,9 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

710 0,25 0,8 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

711 0,20 0,6 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

712 0,20 0,6 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

722 0,25 0,8 8 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

725 0,30 0,9 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

729 0,25 0,8 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

731 0,25 0,8 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

732 0,20 0,6 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

850 1,10 3,5 10<br />

852 1,00 3,1 8<br />

854 0,40 1,3 6<br />

856 0,30 0,9 6<br />

857 1,00 3,1 15<br />

861 0,50 1,6 8<br />

865 0,25 0,8 6 Robina pseudoacacia Robinie<br />

867 1,00 3,1 14 Populus alba Silber-Pappel<br />

870 0,20 0,6 4 Robina pseudoacacia Robinie<br />

871 0,35 1,0 5 Robina pseudoacacia Robinie<br />

917 3 x 0,35 3x1,1 10<br />

918 0,35 1,1 7<br />

919 0,70 2,2 15<br />

Komplex aus Esche, Robinie, Silber-Pappel<br />

und Spitzahorn<br />

Komplex aus Esche, Robinie, Silber-Pappel<br />

und Spitzahorn<br />

1034 0,40 1,3 10 Betula pendula Sand-Birke<br />

1035 0,30 0,9 7 Betula pendula Sand-Birke<br />

1037 0,20 0,6 5 Betula pendula Sand-Birke<br />

1135 0,30 0,9 4 Betula pendula Sand-Birke<br />

1153 0,50 1,6 9 Malus domestica Garten-Apfel<br />

1172 0,20 0,6 4 Betula pendula Sand-Birke<br />

1174 0,25 0,8 6 Betula pendula Sand-Birke<br />

1198 0,35 1,0 9 Betula pendula Sand-Birke<br />

1199 0,25 0,8 4 Betula pendula Sand-Birke<br />

1200 0,40 1,3 8 Betula pendula Sand-Birke<br />

1203 0,40 1,3 7 Salix spec. Weide<br />

1205 0,25 0,8 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1206 0,45 1,4 15 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1207 0,20 0,6 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1208 0,25 0,8 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1209 0,15 0,5 4 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1210 0,20 0,6 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1212 2 x 0,40 2x1,3 12 Betula pendula Sand-Birke


1219 0,40 1,3 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1220 0,15 0,5 4 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1222 0,50 1,6 7 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1223 0,30 0,9 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

1224 0,45 1,4 12 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

1257 0,25 0,8 8 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1258 0,25 0,8 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1260 0,30 0,9 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1261 0,20 0,6 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1262 0,45 1,4 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1270 0,30 0,9 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1271 0,40 1,3 8 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1293 0,30 0,9 8 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1294 0,20 0,6 8 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

1296 0,80 2,5 12 Populus alba Silber-Pappel<br />

1297 0,50 1,6 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1298 2 x 0,30 2x0,9 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1302 0,20 0,6 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1303 0,20 0,6 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1304 0,20 0,6 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1305 0,20 0,6 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1306 0,20 0,6 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1314 0,35 1,0 9 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1315 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

1316 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />

1318 2 x 0,20 2x0,6 8 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1319 0,25 0,8 7 Robinia pseudoacacia Robinie<br />

1320 2 x 0,25 2x0,8 12 Betula pendula Sand-Birke<br />

1322 2 x 0,20 2x0,6 7 Betula pendula Sand-Birke<br />

1323 0,20 0,6 4 Betula pendula Sand-Birke<br />

1325 0,20 0,6 6 Betula pendula Sand-Birke<br />

1326 0,20 0,6 6 Betula pendula Sand-Birke<br />

2265 0,35 1,0 8 Acer campestre Feld-Ahorn<br />

2266 0,30 0,9 6 Acer campestre Feld-Ahorn<br />

2269 0,40 1,3 10 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2270 0,30 0,9 10 Acer campestre Feld-Ahorn<br />

2271 0,40 1,3 10 Acer campestre Feld-Ahorn<br />

2272 0,30 0,9 10 Acer campestre Feld-Ahorn<br />

2273 0,45 1,4 12 Acer campestre Feld-Ahorn<br />

2275 0,35 1,0 8 Picea pungens Blau-Fichte<br />

2321 0,25 0,8 5 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2322 0,20 0,6 5 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2323 0,20 0,6 5 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2325 0,35 1,0 10 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2326 0,20 0,6 8 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2327 0,20 0,6 8 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2328 0,40 1,3 15 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2331 0,45 1,4 15 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2332 0,20 0,6 6 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2338 0,45 1,4 12 Tilia cordata Winter-Linde<br />

2346 0,20 0,6 8 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2347 0,40 1,3 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2348 2x0,30 2x0,9 2x8 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2349 0,20 0,6 6 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2350 0,35 1,0 10 Tilia cordata Winter-Linde<br />

2353 0,25 0,8 8 Quercus robur Stiel-Eiche<br />

2402 0,70 2,2 15 Tilia cordata Winter-Linde<br />

2412 0,20 0,6 5 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2413 0,50 1,6 15 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2414 0,20 0,6 8 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2420 0,25 0,8 8 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

2422 0,20 0,6 7 Acer platanoides Spitz-Ahorn


Crataegus Carrierei Apfeldorn<br />

Sophora japonica Regent Schnurbaum<br />

Gleditsia triacanthos Skyline Gleditschie<br />

Fraxinus ornus Meczek Blumenesche


Gutachterliches Fazit 76<br />

6 Gutachterliches Fazit<br />

Das Bebauungsplangebiet der Landesgartenschau Bamberg 2012 liegt innerstädtisch auf dem<br />

Gelände einer ehemaligen Baumwoll-Spinnerei (ERBA). Die hier vorgelegte spezielle<br />

artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wird für den Bereich der geplanten Wohnbebauung<br />

„Wohnpark <strong>Regnitz</strong>insel“ durchgeführt. Daten aus den umgebenden Bereichen des LGS-Geländes<br />

werden mit aufgenommen, wenn dies aus fachlicher Sicht begründet werden kann. Dies ist<br />

insbesondere bei Arten mit größeren Aktionsradien bzw. Habitaten der Fall.<br />

Wie die systematische Prüfung möglicher betroffener saP-relevanter Arten ergab, können insbesondere<br />

baubedingt mögliche Baumhöhlen- sowie Gebäude-Quartiere von Fledermäusen und<br />

Vogelarten, insbesondere auch während der Reproduktionszeit, betroffen sein. Betriebsbedingte<br />

Beeinträchtigungen und Störungen sind sehr wenig wahrscheinlich. Habitat-Verluste (Baumhöhlen,<br />

Rindenrisse, Stammrisse, Rindentaschen) durch Rodung von Bäumen erscheinen wesentlich<br />

wichtiger. Ebenso der Verlust möglicher Quartiere und Brutplätze in und an Gebäuden.<br />

In der Summe gehen 16 Spechthöhlen, Halbhöhlen, Rindentaschen etc. verloren, die eine<br />

potenzielle Eignung für Fledermäuse und/oder Vögel aufweisen. Für Baumhöhlen bewohnende<br />

Fledermausarten und Baumhöhlen bewohnende Vögel werden Vermeidungsmaßnahmen (z. B.<br />

Erhaltung von Höhlenbäumen) und CEF-Maßnahmen (Aufhängen von speziellen Nistkästen vor<br />

Beginn der Rodungsmaßnahmen) durchgeführt. Die Fledermauskästen müssen umgehend an<br />

geeigneten Stellen aufgehängt werden, weil sie in der Regel erst nach einigen Jahren<br />

angenommen werden. Für den Eisvogel werden Gestaltungsmaßnahmen (Angebot einer<br />

Brutwand) gefordert.<br />

Für Gebäude bewohnende Fledermaus- und hier nistende Vogelarten wird als Konflikt<br />

vermeidende Maßnahme der Abriss der Gebäude außerhalb der Brutperiode gefordert. Als CEF-<br />

Maßnahmen werden spezielle Spaltenquartier-Nistkastentypen oder eine konstruktive Bauweise<br />

entsprechender Quartiere hinter Gebäudefassaden und in Dachkonstruktionen gefordert.<br />

Teilbereiche potenziell geeigneter Dachräume müssen für Fledermäuse zugänglich gestaltet<br />

werden (Einflugöffnungen). Neue oder zu renovierende Dachkonstruktionen (Holzbalken, Latten)<br />

dürfen nur mit fledermausverträglichen Holzschutzmitteln behandelt werden.<br />

Für die Zauneidechse wird ein Ersatz-Lebensraum bereitgestellt und eine Umsiedlung von<br />

Individuen durchgeführt. Für die Larven zweier Fließgewässerlibellenarten, die möglicherweise in<br />

der <strong>Regnitz</strong> unterhalb des Eingriffes vorkommen, werden im Uferbereich Maßnahmen zum<br />

Rückhalt von Feinsedimenten getroffen und Gestaltungsmaßnahmen am geplanten<br />

Umgehungsgerinne durchgeführt.<br />

Bei allen vom Vorhaben betroffenen Arten, für die die Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 i.V.m.<br />

Abs. 5 BNatSchG zutreffen, wurde unter Einbeziehung der vorgesehenen<br />

Vermeidungsmaßnahmen, Kompensations- und der CEF-Maßnahmen dargelegt, dass der<br />

derzeitige günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt bzw. der jetzige ungünstige<br />

Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtert wird und eine Wiederherstellung eines günstigen<br />

Erhaltungszustandes nicht erschwert wird. Werden die Maßnahmenvorschläge verwirklicht, sind<br />

die Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts nicht einschlägig.<br />

saP Wohnpark <strong>Regnitz</strong>insel Oktober 2008 Büro für ökologische Studien,<br />

Landesgartenschau-Gelände Ba 2012 Bayreuth


Gutachterliches Fazit 77<br />

Hervorzuheben ist, dass die dauerhafte Sicherung eines Wanderfalkenhorstes, der im Jahr 2002 in<br />

Mauernischen des ERBA-Hauptgebäudes entdeckt wurde, bereits sehr frühzeitig geplant und sehr<br />

erfolgreich umgesetzt wurde. Eine auf dem Schornstein der ERBA installierte Nisthilfe wurde<br />

bereits im Jahr 2003 vom Brutpaar angenommen. Seitdem brütet das Wanderfalkenpaar<br />

regelmäßig und erfolgreich auf dem Kamin: Es fliegen pro Brutsaison 3-4 Jungfalken aus. An<br />

Planung und Umsetzung der Maßnahme waren folgende Institutionen beteiligt: Umweltamt &<br />

Stadtwerke der Stadt Bamberg, Initiative Artenschutz im Steigerwald, Sparkasse Bamberg,<br />

Bergwacht Bamberg.<br />

An der Nisthilfe sind Funkkameras installiert, mit denen das Brutgeschehen dokumentiert und der<br />

Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. In der vergangenen Woche wurde ein Teil des<br />

Bildmaterials in einem Videofilm mit dem Titel „Der Wanderfalke – schnellster Jäger über den<br />

Dächern Bambergs“ veröffentlicht (Film & Videoclub Bamberg; © Umweltamt Bamberg 2008).<br />

saP Wohnpark <strong>Regnitz</strong>insel Oktober 2008 Büro für ökologische Studien,<br />

Landesgartenschau-Gelände Ba 2012 Bayreuth

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