O:\Projekt_2005\Bayern2005\Bamberg\VEP_Regnitz_Insel ...
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Inhaltsverzeichnis<br />
Begründung G 10 A, Stand 01.07.2010<br />
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN / PLANUNGSBERICHT<br />
MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
1 Anlass der Planung 5<br />
2 Geltungsbereich 5<br />
3 Städtebauliche Situation und Problemlage 7<br />
3.1 Lage im Stadtgebiet 7<br />
3.2 Planerische Vorgaben 8<br />
3.3 Rechtliche Ausgangslage 11<br />
3.4 Eigentumsverhältnisse 13<br />
3.5 Nutzungs- und Bebauungsstruktur 13<br />
3.6 Freiraumstrukturen 15<br />
3.7 Altlasten 16<br />
3.8 Immissionen 18<br />
3.9 Verkehr 20<br />
3.10 Denkmalschutz 22<br />
3.11 Naturraum / Flächennutzung 25<br />
3.12 Naturhaushalt 26<br />
3.13 Biotop- und Artenschutz 26<br />
3.14 Orts- und Landschaftsbild 27<br />
3.15 Erholung / Kultur und Sachgüter 28<br />
4 Städtebauliche Planungsziele 29<br />
5 Städtebauliches Konzept 31<br />
5.1 Alternative Vorkonzepte 31<br />
5.2 Städtebauliches Konzept 32<br />
6 Festsetzungen des Bebauungsplanes 37<br />
6.1 Art und Maß der baulichen Nutzung 37<br />
6.2 Die Bauweise und sonstige Nutzung der Grundstücke 42<br />
6.3 Verkehr 43<br />
6.4 Ver- und Entsorgung 49<br />
6.5 Grünflächen / Anpflanzungen 50<br />
6.6 Wasserflächen 54<br />
6.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 54<br />
6.8 Immissionsschutz 56<br />
7 Temporäre Festsetzungen – Landesgartenschau 62<br />
8 Bauordnungsrechtliche Vorschriften 63<br />
8.1 Gestaltung der baulichen Anlagen 63<br />
8.2 Gestaltung der Einfriedungen, der Stellplätze und der<br />
Grundstücksfreiflächen 63<br />
8.3 Abstandsflächen 63<br />
9 Kennzeichnung von Flächen, deren Böden erheblich mit<br />
Umweltgefährdenden Stoffen belastet sind 64<br />
9.1 Altlasten 64<br />
planungsgruppe 4, Berlin 1
10 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen<br />
Vorschriften getroffenen Festsetzungen 65<br />
10.1 Denkmalschutz 65<br />
10.2 Gewässer I. Ordnung 70<br />
10.3 Wasserrechtliche Verfahren 64<br />
11 Hinweise 70<br />
12 Grünordnungsplan zum Bebauungsplan 71<br />
12.1 Grünordnerisches Konzept 71<br />
12.2 Eingriffsbewertung / Eingriffsbilanz 75<br />
13 Flächenbilanz 82<br />
14 Auswirkungen 83<br />
15 Massnahmen / Durchführung 83<br />
15.1 Städtebaulicher Rahmenvertrag 83<br />
15.2 Ausgleichsmaßnahmen 84<br />
15.3 Sanierung von Altlasten 84<br />
15.4 Soziale Infrastruktur 84<br />
16 Ergebnisse der Beteiligung der Nachbargemeinden, der<br />
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange 85<br />
II PLANZEICHENERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
III UMWELTBERICHT<br />
1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des<br />
Bebauungsplans 109<br />
2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen<br />
festgelegten, umweltrelevanten Ziele und ihrer<br />
Berücksichtigung 109<br />
3 Bestandsaufnahme und Bewertung einschliesslich der<br />
Prognose bei Durchführung der Planung 111<br />
4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
Nichtdurchführung der Planung 135<br />
5 Geplante Massnahmen zur Vermeidung, Verringerung und<br />
zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen 138<br />
6 Beschreibung der Methodik sowie Hinweise auf<br />
Schwierigkeiten 143<br />
7 Feststellung zusätzlichen Untersuchungsbedarfs 144<br />
8 Massnahmen zur Überwachung (Monitoring) 145<br />
9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 145<br />
IV ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS MIT INTEGRIERTEM<br />
LANDSCHAFTSPLAN (PARALLELVERFAHREN)<br />
1 Anlass für die Flächennutzungsplanänderung 149<br />
2 Änderung des Flächennutzungsplans 150<br />
2
V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES<br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />
1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der<br />
Flächennutzungsplanänderung 157<br />
2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen<br />
festgelegten, umweltrelevanten Ziele und ihrer<br />
Berücksichtigung 157<br />
3 Bestandsaufnahme und Bewertung einschliesslich der<br />
Prognose bei Durchführung der Planung 158<br />
4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
Nichtdurchführung der Planung 165<br />
5 Geplante Massnahmen zur Vermeidung, Verringerung und<br />
zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen 166<br />
6 Beschreibung der Methodik sowie Hinweise auf<br />
Schwierigkeiten 167<br />
7 Feststellung zusätzlichen Untersuchungsbedarfs 168<br />
8 Massnahmen zur Überwachung (Monitoring) 168<br />
9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung 168<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tab. 1: Maximal zulässige Versiegelungen im Plangebiet gemäß den<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs 75<br />
Tab. 2: Versiegelungsbilanz 76<br />
Tab. 3: Ermittlung von Eingriff und Ausgleich (Biotope) 79<br />
Tab. 4: Zusammenstellung Entsiegelung, Eingriff und Ausgleich 81<br />
Tab. 5: Flächenbilanz des Bebauungsplans 82<br />
Tab. 6: Gesetzliche Grundlagen für die betroffenen Schutzgüter 110<br />
Tab. 7: Bestand und Bewertung der Biotope im Planungsgebiet 120<br />
Tab. 8: Erheblichkeit der Umwelteinwirkungen 146<br />
Tab. 9: Flächenbilanz 156<br />
Tab. 10: Erheblichkeit der Umwelteinwirkungen 170<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans 6<br />
Abb. 2: Lage im Stadtgebiet 7<br />
Abb. 3: Die <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> aus Richtung Nordwesten 8<br />
Abb. 4: Ausschnitt aus dem Regionalplan 9<br />
Abb. 5: Ausschnitt FNP, Teilplan „Art der Nutzung“ (Stand: Oktober 2005) 10<br />
Abb. 6: Ausschnitt FNP, Teilplan „Landschaftsplan“ (Stand: Oktober 2005) 11<br />
Abb. 7: Abgrenzung des Sanierungsgebietes „ES“ - „ERBA SÜD“ 12<br />
Abb. 8: Abgrenzung des Stadtumbau-West-Gebietes „Nördliche <strong>Insel</strong>“ 13<br />
Abb. 9: Bestandsbebauung - ehemalige Nutzung 14<br />
Abb. 10: Städtebauliche Situationsanalyse 15<br />
Abb. 11: Vorhandene Baudenkmale 23<br />
Abb. 12: Fotos der bestehenden Denkmale 24<br />
planungsgruppe 4, Berlin 3
Abb. 13: Vorkonzept A 31<br />
Abb. 14: Vorkonzept B 31<br />
Abb. 15: Vorkonzept C 31<br />
Abb. 16: Städtebauliches Konzept - Wohngebäude am Wasser (Ausschnitt) 33<br />
Abb. 17: Städtebauliches Konzept - ERBA-Platz (Ausschnitt) 34<br />
Abb. 18: Städtebauliches Konzept – Wohnpark (Ausschnitt) 34<br />
Abb. 19: Schemaquerschnitt Uferbebauung am Beispiel des Gebäudes im<br />
Baugebiet D2 42<br />
Abb. 20: Vorstudie Knotenpunkt Gaustadter Hauptst. / Pulvergasse /<br />
ERBA-Brücke (GRI, Stand: Juni 2009) 44<br />
Abb. 21: Schemaquerschnitt Planstraße 1a und 1b – Tempo 30 - Längsparken46<br />
Abb. 22: Schemaquerschnitt Planstraße 2- Senkrechtparken 46<br />
Abb. 23: Schemaquerschnitt Planstraße 3- verkehrsberuhigter Bereich -<br />
Längsparken wechselseitig 47<br />
Abb. 24: Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet 65<br />
Abb. 25: Totalansicht der Fabrik vom Jahr 1882 67<br />
Abb. 26: Baumbestand (Baumbestandsliste vgl. Anhang 5) 121<br />
Abb. 27: Bestand Biotop- und Nutzungstypen 122<br />
Abb. 28: Bewertung Biotop- und Nutzungstypen 123<br />
Abb. 29: Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans gem.<br />
Aufstellungsbeschluss vom 26.07.2006 149<br />
Abb. 30: Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans 150<br />
Abb. 31: Teilplan „Art der Nutzung“- bisherige Darstellungen 151<br />
Abb. 32: Teilplan „Art der Nutzung“- zukünftige Darstellungen 154<br />
Abb. 33: Teilplan „Landschaftsplan“- zukünftige Darstellungen 155<br />
Planverzeichnis<br />
Plan 1: Städtebauliches Konzept / Masterplan 35<br />
Plan 2: Grünordnerisches Konzept 73<br />
Plan 3: Bebauungsplan 107<br />
Anhang<br />
Anhang 1 Schalltechnische Untersuchung Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>, Sachverständigenbüro<br />
Dr. Donner, Mai 2010 (Auszug)<br />
Anhang 2 Verkehrsgutachten Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> , GRI Berlin, Juni 2009 –<br />
Ergänzung Mai 2010 (Auszug)<br />
Anhang 3 ERBA-Gelände Bamberg - Altlastenerkundung Teilflächen A + B, CDM<br />
Crailsheim, Dezember 2006 (Auszug)<br />
Anhang 4 ERBA-Gelände Bamberg - Bauschadstofferkundung Teilflächen A + B,<br />
CDM Crailsheim, Dezember 2006 (Auszug)<br />
Anhang 5 Baumbestandsliste, locodrom Berlin, Oktober 2008<br />
Anhang 6 Pflanzlisten, locodrom Berlin, Juni 2010<br />
Anhang 7 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung B-Plan G 10 A, Büro für Ökologische<br />
Studien Bayreuth, Oktober 2008<br />
4
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A ‚WOHNPARK<br />
REGNITZ-INSEL’ MIT GRÜNORDNUNGSPLAN - ENTWURF<br />
1 ANLASS DER PLANUNG<br />
Nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen,<br />
sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich<br />
ist. Anlass der Planung ist der Entschluss der Stadt Bamberg auf Teilflächen<br />
des ehemaligen ERBA-Geländes die Landesgartenschau 2012 durchzuführen und<br />
auf den verbleibenden Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine<br />
Neubebauung und für die Umnutzung vorhandener Gebäude zu schaffen. Die Stadt<br />
Bamberg beabsichtigt auf der Grundlage eines von der planungsgruppe 4 erstellten<br />
städtebaulichen Konzeptes die Entwicklung eines durch Wohn-, Misch- sowie Universitätsnutzungen<br />
geprägten Baugebietes.<br />
Der Stadtrat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 10 A gemäß § 2 Abs. 1<br />
BauGB für den in Kapitel 2 beschriebenen Geltungsbereich am 26.07.2006 beschlossen.<br />
Eine wesentliche Grundvoraussetzung für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens<br />
Nr. G 10 A war die Unterzeichnung des städtebaulichen<br />
Rahmenvertrages und des Grundstückskaufvertrages für die Entwicklung des ERBA-<br />
Geländes durch die Grundstückseigentümer und die Stadt Bamberg am 30. Juni<br />
2006.<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher<br />
Belange erfolgte im Dezember 2006, die Abwägung der Stellungnahmen sowie der<br />
Beschluss zur Offenlage wurde am 24.11.2009 im Stadtrat beschlossen 1 . Die Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach<br />
§§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB fand vom 04.01 - 12.02.2010 statt.<br />
2 GELTUNGSBEREICH<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 10 A liegt auf einem nördlichen Teilbereich<br />
der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> im Ortsteil Gaustadt der Stadt Bamberg. Er umfasst ein ca.<br />
10,2 ha großes Gebiet in der Gemarkung Gaustadt und der Gemarkung Bamberg,<br />
das wie folgt begrenzt wird (vgl. Abb. 1):<br />
- im Nordwesten durch Grünflächen und Kleingärten,<br />
- im Norden durch Brachflächen der ehemaligen ERBA mit eingetragenen Biotopstrukturen,<br />
- im Südosten durch Grünflächen, weitere Kleingärten und das Wohngebiet ‚Meyersche<br />
Gärtnerei’,<br />
- im Süden durch den linken <strong>Regnitz</strong>arm sowie den Knotenpunkt Gaustadter<br />
Hauptstraße / ERBA-Brücke.<br />
1 Da ein paralleles Planungsverfahren zur Änderung des FNP und Neuaufstellung des B-Planes<br />
durchgeführt wird, beziehen sich die Angaben auf die Flächennutzungsplanänderung und den<br />
Bebauungsplan G10A.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 5
Folgende Flurstücke (Gemarkung Gaustadt) befinden sich im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplans:<br />
404/14 (teilweise)<br />
491 (teilweise)<br />
519<br />
519/1<br />
519/2<br />
519/3<br />
519/4<br />
519/5<br />
519/6<br />
519/7<br />
519/8<br />
519/9<br />
519/10<br />
519/11<br />
519/14 (teilweise)<br />
519/26<br />
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
6<br />
519/27<br />
519/28<br />
519/29<br />
519/30<br />
519/31 (teilweise)<br />
519/33<br />
519/34<br />
519/35<br />
519/36<br />
519/37 (teilweise)<br />
519/40<br />
519/41<br />
519/42<br />
523<br />
533 (teilweise)
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
3 STÄDTEBAULICHE SITUATION UND PROBLEMLAGE<br />
3.1 Lage im Stadtgebiet<br />
Das Plangebiet mit der ehemaligen ERBA-Baumwollspinnerei befindet sich im Stadtteil<br />
Gaustadt auf der von dem Main-Donau-Kanal und dem südlichen <strong>Regnitz</strong>arm,<br />
beide Gewässer I. Ordnung, umschlossenen <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>. Nördlich des Gebietes<br />
grenzt der Staatshafen Bamberg an. Die Bamberger Altstadt befindet sich ebenso wie<br />
der Bahnhof in ca. 2 km Entfernung in östlicher bzw. südöstlicher Richtung. Das Plangebiet<br />
ist über die ERBA-Brücke mit der Gaustadter Hauptstraße verbunden, über die<br />
eine schnelle Verbindung zur Innenstadt und zur Autobahn besteht.<br />
Abb. 2: Lage im Stadtgebiet<br />
planungsgruppe 4, Berlin 7
Abb. 3: Die <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> aus Richtung Nordwesten<br />
3.2 Planerische Vorgaben<br />
Regionalplan<br />
Der Regionalplan des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West weist Bamberg<br />
die Funktion eines Oberzentrums zu. Das Bebauungsplangebiet liegt an der<br />
Main-Donau-Wasserstraße innerhalb des Verdichtungsraums im Stadt-Umlandbereich<br />
und an einer Entwicklungsachse mit überregionaler Bedeutung in Ost-West-Richtung.<br />
8
Abb. 4: Ausschnitt aus dem Regionalplan<br />
Landschaftsentwicklungskonzept<br />
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Das Landschaftsentwicklungskonzept LEK Region Oberfranken West (Kurzfassung<br />
2005) zielt auf eine ökologisch nachhaltige Entwicklung der Region. Es enthält Vorschläge<br />
für die Integration ökologisch orientierter Inhalte in den Regionalplan und ist<br />
Grundlage für die Fortschreibung des Fachbeitrags Naturschutz und Landschaftspflege.<br />
Für das Main-<strong>Regnitz</strong>-Talgebiet werden folgende Ziele und Maßnahmen vorgeschlagen:<br />
Sicherung und Stärkung des Main- und <strong>Regnitz</strong>tales in ihrer Funktion als landesweit<br />
bedeutsame Biotopverbundachsen.<br />
Erhaltung der außergewöhnlichen Trockenstandorte im <strong>Regnitz</strong>tal als Teil der<br />
„Sandachse Franken“ zwischen Weißenburg und Bamberg. Entsprechende<br />
Gestaltungsmaßnahmen und Belassen offener Sand- und Kiesflächen für<br />
neue sekundäre Trockenstandorte.<br />
Flächennutzungsplan<br />
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist der<br />
überwiegende Teil des B-Plan-Geltungsbereiches als Industriegebiet bzw. als Gewer-<br />
planungsgruppe 4, Berlin 9
egebiet dargestellt. Im westlichen und östlichen Bereich sind Grünflächen ausgewiesen.<br />
Entlang der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des bisherigen Gewerbe- bzw.<br />
Industriegebietes sind Bereiche dargestellt, in denen Nutzungsbeschränkungen oder<br />
Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen werden<br />
müssen.<br />
Nachrichtlich übernommen sind die im Rahmen der Stadtbiotopkartierung erfassten<br />
Biotope Nr. 4 und Nr. 18 sowie ein gemäß Art. 13d BayNatSchG als Biotop eingetragener<br />
Magerstandort am östlichen Rand des Plangebietes. Der Uferbereich des linken<br />
<strong>Regnitz</strong>arms sowie der Bereich der denkmalgeschützten Parkanlage auf dem ERBA-<br />
Gelände sind als geplante Landschaftsbestandteile dargestellt. Entlang des Uferbereichs<br />
des linken <strong>Regnitz</strong>arms sind darüber hinaus die bestehenden Hochwasser-<br />
bzw. Überschwemmungsgrenzen dargestellt.<br />
Die Gaustadter Hauptstraße ist als überörtliche / örtliche Hauptverkehrsstraße ausgewiesen.<br />
Entlang der Straße sind Bereiche dargestellt, in denen Nutzungsbeschränkungen<br />
oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen<br />
werden müssen. Die ERBA-Brücke / -Zufahrt sowie der nordwestlich angrenzende<br />
Abschnitt der Straße Unterer Leinritt sind als sonstige Verkehrsstraße und –<br />
fläche dargestellt.<br />
Abb. 5: Ausschnitt FNP, Teilplan „Art der Nutzung“ (Stand: Oktober 2005)<br />
10
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Abb. 6: Ausschnitt FNP, Teilplan „Landschaftsplan“ (Stand: Oktober 2005)<br />
Der Bebauungsplan G 10 A ‚Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>’ ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB<br />
aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da die bisherige Darstellung eine solche<br />
Entwicklung nicht zulässt, ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die Änderung des rechtswirksamen<br />
Flächennutzungsplans parallel zum Bebauungsplanverfahren (Parallelverfahren)<br />
erforderlich. Am 26.07.2006 hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss bzw.<br />
den Beginn des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst (vgl. IV-<br />
Änderung des Flächennutzungsplans).<br />
3.3 Rechtliche Ausgangslage<br />
Rechtskräftige Bebauungspläne<br />
Das Plangebiet überlagert im nordwestlichen Bereich einen geringfügigen Teil des<br />
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. G 10 (Rechtskraft am 10.09.1999) und setzt ihn<br />
künftig in diesem Teilbereich außer Kraft. Das bestehende Planungsrecht setzt in diesem<br />
Bereich Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ fest. Im übrigen<br />
Plangebiet befinden sich keine rechtskräftigen Bebauungspläne.<br />
Denkmalschutz<br />
Der Standort der ehemaligen Mechanischen Baumwoll-Spinnerei und Weberei Bamberg<br />
umfasst mehrere Bestandsgebäude, die größtenteils im 19. Jahrhundert entstanden<br />
sind. Die Industrieanlage ERBA ist in ihrer Gesamtheit als Einzeldenkmal in<br />
die Denkmalliste des Freistaates Bayern eingetragen. Unter dem Titel ‚Fabrikhof 27’<br />
sind unter anderem der Spinnereihochbau (1857/58), das Direktorengebäude und der<br />
Wasserturm von 1897 aufgeführt (vgl. 3.10 Denkmalschutz).<br />
planungsgruppe 4, Berlin 11
Sanierungsgebiet<br />
Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat am 25.03.2009 gemäß § 142 Abs. 3 BauGB die<br />
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „ES“ – „ERBA SÜD“ beschlossen.<br />
ERBA SÜD<br />
Abb. 7: Abgrenzung des Sanierungsgebietes „ES“ - „ERBA SÜD“<br />
Stadtumbau West<br />
Das Plangebiet ist Bestandteil des am 25.03.2009 beschlossenen Stadtumbau-West-<br />
Gebietes „Nördliche <strong>Insel</strong>“ Objekt „ERBA“ - Revitalisierung der Industriebrache.<br />
12
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Abb. 8: Abgrenzung des Stadtumbau-West-Gebietes „Nördliche <strong>Insel</strong>“<br />
3.4 Eigentumsverhältnisse<br />
Mit Ausnahme des Wasserkraftwerkes, der Gaustadter Hauptstraße, der ERBA-Zufahrt<br />
und -Brücke und der angrenzenden Grünfläche, des Grundstücks 519/31 entlang<br />
der Fischpassböschung (Eigentum der Stadt Bamberg) sowie einer kleinen Teilfläche<br />
der westlich angrenzenden Kleingartenflächen befinden sich alle Grundstücke<br />
innerhalb des Geltungsbereichs im Eigentum von mehreren Investoren(gruppen).<br />
3.5 Nutzungs- und Bebauungsstruktur<br />
Die Nutzungs- und Bebauungsstruktur im Plangebiet und seinem Umfeld lässt sich in<br />
fünf Bereiche einteilen:<br />
Das Plangebiet selber umfasst das Gelände der ehemaligen Baumwollspinnerei<br />
ERBA 2 , deren Nutzung 1992 aufgegeben wurde. Die Bebauungsstruktur des<br />
Standortes ist durch die ehemalige Nutzung geprägt. Aus der Gründungszeit des<br />
Unternehmens sind der prägnante fünfgeschossige Spinnereihochbau und sein<br />
parkartig gestaltetes Vorfeld mit Pförtnerhaus, Direktorium, Beamtenwohnhaus<br />
und Baumwollmagazin erhalten. An der ERBA-Brücke befindet sich das immer<br />
noch genutzte Wasserkraftwerk mit Schleuse, im Anschluss daran das alte Batteurgebäude<br />
sowie das Maschinen- und Kesselhaus mit Schornstein. Nordöstlich<br />
dieser Gebäude, getrennt durch eine schmale Fabrikgasse, befinden sich ein Maschinenhaus<br />
und die viergeschossige Schlichterei. Den westlichen Abschluss des<br />
Fabrikgeländes bilden zwei Sheddach-Flachbauten mit einem markanten Wasserturm,<br />
der zu den wichtigsten Wahrzeichen des Standortes gehört. Mit der<br />
ehemaligen Färberei, Abstellhallen und weiteren Flachbauten wurden um 1999<br />
2 Die Mechanische Bauwoll-Spinnerei & Weberei Bamberg wurde 1855 als Aktiengesellschaft<br />
gegründet und ist 1927 mit der Erlanger Baumwollspinnerei fusioniert (seitdem ER-<br />
BA).<br />
planungsgruppe 4, Berlin 13
Teile der Industrie-Bebauung bis auf die ausgedehnten Kellerräume bereits abgerissen.<br />
Zum Plangebiet gehören neben dem ehem. ERBA Gelände auch der Knotenpunkt<br />
Gaustadter Hauptstraße / ERBA-Brücke.<br />
Abb. 9: Bestandsbebauung - ehemalige Nutzung<br />
14<br />
Südöstlich des Plangebietes grenzt das zum Teil noch im Bau befindliche Wohngebiet<br />
‚Mayersche Gärtnerei’ an, in dem eine zweigeschossige Doppel- und Reihenhausbebauung<br />
sowie 3- bis 4-geschossige Wohnbauten vorgesehen sind.<br />
Das südliche Ufer der <strong>Regnitz</strong> wird von einer drei- bis viergeschossigen, zum Teil<br />
gründerzeitlichen Wohnbebauung des Stadtteils Gaustadt geprägt.<br />
Der nordöstliche Teil der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> wird von Kleingartenflächen geprägt, die<br />
über die denkmalgeschützte ‚Schwarze Brücke’ angebunden sind.<br />
Nördlich des Main-Donau-Kanals schließt der Bamberger Staatshafen mit einer<br />
intensiven, gewerblichen Nutzung an.
3.6 Freiraumstrukturen<br />
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Bei den im Geltungsbereich vorhandenen Freiräumen handelt es sich zum einen um<br />
gestaltete, aber seit Jahren nicht mehr gepflegte Grünflächen und Gärten der ERBA,<br />
zum anderen um nicht gestaltete, der Vegetationsdynamik unterliegende Gehölz-,<br />
Altgras- und Sandmagerrasenbestände.<br />
Abb. 10: Städtebauliche Situationsanalyse<br />
planungsgruppe 4, Berlin 15
3.7 Altlasten<br />
Eine orientierende Altlastenerkundung zu evtl. vorhandenen Schadstoffbelastungen in<br />
Boden und Grundwasser (vgl. Anhang 3) sowie eine Bauschadstoffuntersuchung (vgl.<br />
Anhang 4) erbrachten folgende Erkenntnisse bezüglich einer Schadstoffbelastung im<br />
Plangebiet:<br />
Boden und Grundwasser<br />
Nutzungsbedingte Bodenverunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen wurden<br />
im Bereich der ehem. Betriebstankstelle (ca. 50 m³) und zweier Heizölhochtanks mit<br />
Ölkeller (ca. 600 m³) festgestellt. Sie wurden größtenteils oberflächenah aufgefunden;<br />
nur im Bereich Hochtanks / Ölkeller wurde punktuell eine Belastung bis zu einer Tiefe<br />
von max. 4,5 m lokalisiert. Untergeordnet wurde auch eine kleinräumige Bodenverunreinigung<br />
mit PCB im Bereich eines Transformatorenstandorts ermittelt. Weiterhin<br />
ergab die Untersuchung bereichsweise erhöhte Schadstoffgehalte in den Geländeauffüllungen,<br />
wie z.B. Mineralölkohlenwasserstoffe, Schwermetalle und PAK.<br />
Laut Gutachten ist eine von der Untersuchungsfläche im jetzigen Zustand ausgehende<br />
Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder des Schutzgutes Wasser auf<br />
Grundlage der Untersuchungsbefunde und unter Berücksichtigung der Standortbedingungen<br />
nicht gegeben. Im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen (Wohnbebauung)<br />
und die damit verbundenen Entsiegelungen bzw. baulichen Änderungen ist dagegen<br />
für die Bereiche der ehem. Betriebstankstelle sowie der Hochtanks / Ölkeller<br />
eine latente Gefährdung des Grundwassers infolge einer Mobilisierung von Schadstoffanteilen<br />
über den Sickerwasserpfad gegeben.<br />
Daher wird im Gutachten empfohlen, die Bodenverunreinigungen in diesen Bereichen<br />
sowie aus Vorsorgegründen auch im Bereich des Transformatorstandorts im Rahmen<br />
einer Aushubsanierung im Zuge des Rückbaus der Bestandsbebauung zu beseitigen.<br />
Im Hinblick auf die geplante Umnutzung des Untersuchungsgeländes werden folgende<br />
Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise ausgesprochen:<br />
Die Aushubsanierungen in den oben genannten Bereichen sollten fachgutachterlich<br />
begleitet werden.<br />
Im Zuge von Erdarbeiten anfallendes Aushubmaterial der Geländeauffüllungen<br />
sollte unter fachtgutachterlicher Begleitung separiert, Chargenweise beprobt und<br />
untersucht sowie abfallrechtlich deklariert werden.<br />
In Bereichen geplanter Versickerungsanlagen bzw. bei der Anordnung von Oberflächengewässern<br />
im Zuge der landschaftsgärtnerischen Gestaltung sollten in<br />
diesen Arealen die künstlichen Auffüllungen aus Vorsorgegründen komplett bis<br />
zu den anstehenden Sanden ausgeräumt werden oder alternativ eine Sickerwasserprognose<br />
zum Ausschluss einer Gefährdung infolge der dadurch erhöhten Sickerwassermenge<br />
durchgeführt werden.<br />
Nach Durchführung dieser Sanierungsmaßnahmen ist laut Gutachten auch unter Berücksichtigung<br />
einer Wohnnutzung mit Kinderspielflächen auf dem Standort eine Gefährdung<br />
der menschlichen Gesundheit auszuschließen. Die in den Geländeauffül-<br />
16
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
lungen festgestellten, geringfügigen Schadstoffbelastungen sind bei zukünftigen Erdarbeiten<br />
unter abfallrechtlichen Gesichtspunkten relevant.<br />
Bausubstanz<br />
Gemäß der Untersuchung der Bestandsgebäude sind folgende Bauschadstoffe festgestellt<br />
worden:<br />
stark PCB-haltige Schutzanstriche an Innenwänden und Stützsäulen und teilweise<br />
im darunter liegenden Wandputz (Schlichtereigebäude, Ziegelbau, Spinnerei)<br />
asbesthaltige Baustoffe in Form von Dacheindeckungen und Fassadenverkleidungen<br />
mit Asbestzementplatten (Schlichtereigebäude, Kesselhaus, Ziegelbau);<br />
Asbestanteile in Fußbodenestrichen aus Steinholz (EG-Bodenplatte von Weberei-<br />
, Schlichtereigebäude, Ziegelbau tlw.)<br />
stark teerhaltig Baustoffe in Form von Dacheindeckungen aus Schweißbahnen<br />
mit unterlagernden Dichtmassen (Spinnereigebäude, Kämmereianbau, Anbauten,<br />
Nebengebäude); Teerkork zur Wärmeisolierung und als Feuchtigkeitssperre im<br />
Dachbereich (Karderie, Schlichtereigebäude, Anbau Entkarbonisierungsanlage);<br />
Teerverunreinigungen in Estrichbelägen aus Gussasphalt (UG Kämmereianbau,<br />
Ziegelbau)<br />
Dämmmaterialien aus künstlichen Mineralfasern (Spinnereigebäude in Teilbereichen<br />
oberhalb der abgehängten Decken) sowie in Ständerwänden (bei verschiedenen<br />
Gebäuden)<br />
Produkte aus künstlichen Mineralfasern, Teerkork und asbesthaltige Materialien<br />
zur Isolierung insbes. von thermisch beanspruchten Rohrleitungen; teerhaltige<br />
Kabelisolierungen<br />
Produkte aus Asbest und aus künstlichen Mineralfasern zu Dämm- und Brandschutzzwecken<br />
an thermisch beanspruchten Anlagenteilen (Kesselhaus), in Form<br />
von PCB-heftigen Ölen in den Transformatoren (Spinnereigebäude) sowie von<br />
Schmierölen und wassergefährdenden Betriebsstoffen (Lagerbehälter des Öllagers)<br />
bzw. sonstigen maschinentechnischen Einrichtungen; schadstoffbelastete<br />
Anhaftungen bzw. Stäube in klima- und lüftungstechnischen Anlagen und in den<br />
Füchsen der Kessel bzw. in den Filtereinheiten der Rauchgasreinigungsanlage<br />
nutzungsbedingte Belastungen der Betonbodenplatte (Baurest des Webereigebäudes),<br />
Gussasphaltestriche (UG Kämmerei, einzelne Stockwerke im Ziegelbau),<br />
nicht asbesthaltige Magnesit- und Steinholzestriche (in verschiedenen Gebäudeteilen)<br />
planungsgruppe 4, Berlin 17
Zur weiteren Behandlung kontaminierter Bauteile werden im Gutachten folgende<br />
Empfehlungen ausgesprochen:<br />
Die festgestellten schadstoffbelasteten Baumaterialien sind bei Abbruch- und<br />
Entkernungsarbeiten nach Maßgabe der einschlägigen arbeitsschutz- und immissionsschutztechnischen<br />
Richtlinien selektiv rückzubauen und einer fachgerechten<br />
Entsorgung zuzuführen.<br />
Nach Schadstoffsanierungen sind insbesondere in Erhaltungsgebäuden zum Gefährdungsausschluss<br />
im Hinblick auf die Nachnutzung Kontroll- und Beweissicherungsuntersuchungen<br />
erforderlich.<br />
Die Rückbau- und Entkernungsarbeiten sollten fachgutachterlich begleitet und<br />
überwacht werden.<br />
3.8 Immissionen<br />
Im Rahmen des B-Planverfahrens wurden in einer Schalltechnischen Untersuchung 3<br />
(vgl. Anhang 1) mögliche Auswirkungen auf die geplante Bebauung untersucht. Im<br />
Einzelnen sind für das Bauvorhaben folgende Schallquellen im Umfeld der <strong>Regnitz</strong>-<br />
<strong>Insel</strong> maßgebend:<br />
Hafenbetrieb inkl. zur Anlage zu zählenden An- und Abfahrtsverkehr, gemäß der<br />
dem Amt für Umwelt-, brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bamberg vorliegenden<br />
Genehmigungsbescheide,<br />
der Main-Donau-Kanal (Binnenschifffahrt) mit einem Verkehrsaufkommen von 25-<br />
30 Schiffen pro Tag (ca. 80 % am Tag und 20 % in der Nacht) im Bestand und<br />
einem Immissionspegel von 75 dB(A) in 25 m Entfernung tags und nachts gemäß<br />
Berechnungen nach der Rheinschifffahrtsuntersuchungsordnung,<br />
der Straßenverkehr der Gaustadter Hauptstraße / Schweinfurter Straße mit einer<br />
Verkehrsbelastung von ca. 14.000 Kfz/Tag (DTV) stadteinwärts und ca. 13.200<br />
Kfz/ Tag (DTV) stadtauswärts<br />
der Straßenverkehr der inneren Erschließungsstraßen im Plangebiet mit einer<br />
durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung (DTV) von 3.800 Kfz/Tag in Planstraße<br />
1a und 1b, 3.600 Kfz/Tag in Planstraße 2, 500 Kfz/Tag im Nord- und 800<br />
Kfz/Tag im Südteil der Planstraße<br />
Verkehrslärm der Autobahn A 70 (je nach Abschnitt Verkehrsbelastung ca.<br />
41.000 Kfz/Tag bis 52.400 Kfz/Tag) und der Bundesstraße B 26 (ca. 15.600<br />
Kfz/Tag),<br />
Schienenverkehrslärm der Bahnstrecke (wurde nach Recherchen der GRI GmbH<br />
zum Personenverkehr und nach Angaben des Umweltamtes Bamberg zum Güterverkehr<br />
mit ca. je 20 Personen- und Güterzügen in der Nacht angenommen.<br />
Für Länge und Geschwindigkeit der Züge wurden Durchschnittswerte gewählt.),<br />
3 Schalltechnische Untersuchung Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>, Sachverständigenbüro Dr. Donner, Mai 2010<br />
18
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Wasserkraftwerk, mit Geräuschemissionen, die von der Fassade des Kraftwerksgebäudes<br />
abstrahlen sowie von der Abluftanlage hervorgerufen wird.<br />
Die schalltechnische Untersuchung erbrachte folgende Ergebnisse:<br />
Die ermittelten Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen des Hafens Bamberg<br />
in der „Grundvariante“ beruhen auf Rückrechnungen aus den zulässigen Geräuschimmissionen<br />
an den benachbarten WA-Gebieten im Bestand (vgl. Abb. 1<br />
im Anhang des Gutachtens). Im Sinne einer worst-case-Betrachtung wurden zusätzlich<br />
Rückrechnungen durchgeführt und die entsprechenden Geräuschemissionen<br />
des Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen des Hafens für den Fall<br />
ermittelt, dass die Nähe der allgemeinen Wohngebiete im Bestand zu dem Sondergebiet<br />
Hafen als Gemengelagensituation einzustufen ist, „Variante Gemengelage“.<br />
Sämtliche Berechnungen erfolgen für die Fassaden der Bestandsgebäude<br />
und exemplarisch für die gemäß dem Masterplan vorgesehene Bebauungsvariante.<br />
Die Ergebnisse dieser Berechnungen können auf andere Bebauungsvarianten<br />
innerhalb der vorgesehenen Baufelder übertragen werden, da sie keinen besonderen<br />
gegenseitigen Schallschutz durch Abschirmung bieten. Es wurden Gebäudelärmkarten<br />
für folgende Geräuschemissionen dargestellt: Verkehr, Industrie /<br />
„Grundvariante“, Industrie / „Grundvariante“ + Verkehr, Industrie / „Variante Gemengelage“<br />
und Industrie / „Variante Gemengelage“ + Verkehr.<br />
Die Gebäudelärmkarten weisen eine über das gesamte Untersuchungsgebiet<br />
gleichmäßige Geräuschbelastung aus. Lediglich in der unmittelbaren Umgebung<br />
des Wasserkraftwerkes treten gegenüber der sonst auftretenden Geräuschbelastung<br />
insbesondere zur Nachtzeit deutlich erhöhte Geräuschimmissionen auf.<br />
Die vorliegende Untersuchung belegt die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit<br />
den im B-Plan vorgesehenen Wohnnutzungen. Ein Vergleich der möglichen flächenbezogenen<br />
Schallleistungspegel mit den Werten der DIN 18005 für die Bauleitplanung<br />
belegt, dass für das Hafengebiet gegenüber den benachbarten<br />
Wohngebiete praktisch keine Nutzungseinschränkungen für die Tagzeit – mit<br />
Ausnahme für den Bereich Main Str. West – vorliegen. Die Hafennutzungen während<br />
der Nachtzeit sind dagegen wegen der relativ geringen Abstände zu den<br />
lärmempfindlichen Wohnnutzungen der bereits bestehenden WA-Gebiete deutlich<br />
eingeschränkt. Verladevorgänge mit den hafentypischen Verladegeräuschen<br />
dürfen während der Nacht praktisch nicht erfolgen. Die Verträglichkeit der Hafennutzungen<br />
mit den Wohnnutzungen des neuen B-Plan-Gebietes ergibt sich damit<br />
aus der historisch gewachsenen Nutzungsstruktur der umliegenden Grundstücke.<br />
Das WA-Gebiet des B-Planes G 10A liegt unmittelbar benachbart zu den angrenzenden<br />
WA-Gebiete der B-Pläne Gaustadt, 101 und 101A. Diese angrenzenden<br />
WA-Gebiete erfordern im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme von den Hafennutzungen<br />
bereist starke Einschränkungen zur Nachtzeit, so dass diese Nutzungen<br />
in Hinblick auf die neuen WA-Gebiete des B-Planes G 10A ohne zusätzliche<br />
Einschränkungen weiterhin erfolgen können.<br />
Der Betrieb des Wasserkraftwerkes bedarf gegenüber dem bisherigen Betrieb<br />
einiger Änderungen, die durch Schallschutzmaßnahmen entsprechend dem<br />
Stand der Lärmminderungstechnik umzusetzen sind. Im B-Plan sind die max. zulässigen<br />
Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes festzusetzen. Zusätzlich<br />
sind das Wohnen im direkten Umfeld des Kraftwerkes auszuschließen bzw. durch<br />
planungsgruppe 4, Berlin 19
Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung entsprechender Richtwerte nachgewiesen<br />
wird.<br />
Zum Schutz der Anwohner gegenüber Außenlärm müssen die Gebäudefassaden<br />
die Anforderungen der DIN 4109 an die „Luftschalldämmung von Außenbauteilen“<br />
erfüllen. Da die Vielfalt der Geräuschquellen und die offene Struktur der Baufelder<br />
hat eine gleichmäßige, von allen Seiten einwirkende Geräuschbelastung<br />
zur folge (insbesondere in der Nachtzeit). Eine Festsetzung zur bevorzugten Orientierung<br />
von Schlafräumen zu bestimmten Fassadenseiten ist aus diesem<br />
Grund nicht möglich.<br />
Auf Grund der Untersuchungen werden Festsetzungen zum Schallschutz vorgeschlagen.<br />
Diese beziehen sich sicherheitshalber auf die Bewertung der „Gemengelagen-Situation“<br />
(Grundvariante + 3dB, dies Gesamtgeräuschsituation ist in<br />
Anhang G des Gutachtens aufgeführt):<br />
o Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 zu<br />
Wohnzwecken für einige im Baugebiet A sowie B1 gekennzeichneten Fassaden.<br />
Ausnahmen sind zulässig, wenn durch Schallschutzmaßnahmen die<br />
Einhaltung entsprechender Richtwerte nachgewiesen wird.<br />
o Festsetzung des baulichen Schallschutzes der Fassaden aller Gebäude im<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend dem Lärmpegelbereich<br />
III der DIN 4109. Für einige gekennzeichneten Fassaden im Baugebiet<br />
A sowie B1 und C ist baulicher Schallschutz entsprechend dem Lärmpegelbereich<br />
IV der DIN 4109 erforderlich.<br />
o Festsetzung der maximal ins Freie abgestrahlten Geräuschemissionen von<br />
Anlagen, die auf der Versorgungsfläche des Wasserkraftwerkes betrieben<br />
werden.<br />
3.9 Verkehr<br />
Motorisierter Individualverkehr<br />
Die interne Erschließung des ehemaligen Industriestandortes und der vorhandenen<br />
Wohngebäude erfolgt derzeit über asphaltierte Erschließungsstraßen (Spinnereihochbau,<br />
Wohngebäude), befestigte Grundstücksflächen (Bebauung im Westen) sowie<br />
unbefestigte Zufahrten und Wege (Magazin).<br />
Das Plangebiet ist über die ERBA-Brücke, die die einzige Anbindung der <strong>Regnitz</strong>insel<br />
für den motorisierten Verkehr darstellt, an den Straßenzug Gaustadter Hauptstraße -<br />
Schweinfurter Straße angebunden. Über diesen besteht eine schnelle Verbindung<br />
sowohl zur Innenstadt als auch zur Autobahn. Die Gaustadter Hauptstraße ist im Verkehrsentwicklungsplan<br />
als Hauptsammelstraße der Verbindungsstufe C IV (flächenerschließend)<br />
dargestellt.<br />
In einem im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellten Verkehrsgutachten<br />
(vgl. Anhang 2) wurde die Leistungsfähigkeit des nicht signalisierten Knotenpunktes<br />
ERBA-Brücke / Gaustadter Hauptstraße - Schweinfurter Straße untersucht und hinsichtlich<br />
seiner Eignung für das geplante Bauvorhaben bewertet. Als Grundlast der<br />
Gaustadter Hauptstraße wurde in dem Gutachten die Verkehrsbelastung des Nullfalls<br />
20
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
2001 mit 11.600 Kfz/Tag zugrunde gelegt und - da es sich um eine Modellrechnung<br />
handelt und aktuelle Zähldaten nicht vorliegen - für die Leistungsfähigkeitsberechnung<br />
ein Zuschlag von 10% berücksichtigt.<br />
Die Bewertung des Knotenpunktes ERBA-Brücke / Gaustadter Hauptstraße -<br />
Schweinfurter Straße ergab, dass der aufgrund der geplanten Nutzungen entstehende<br />
Verkehr über das vorhandene Straßennetz leistungsfähig und aus verkehrlicher<br />
Sicht verträglich abgewickelt werden kann, wenn im Rahmen der Realisierung des<br />
Bauvorhabens folgende Maßnahmen durchgeführt werden, um einen sicheren Verkehrsablauf<br />
zu gewährleisten:<br />
Aufweitung der Gaustadter Hauptstraße auf der Nord-Ost-Seite zur Einrichtung<br />
einer Linksabbiegespur zur ERBA-Brücke. (Die Gestaltung des Knotenpunkts I<br />
wurde im Rahmen des Verkehrsgutachtens durch die GRI GmbH in einer Studie<br />
untersucht, vgl. hierzu Abb. 20.)<br />
Errichtung einer Lichtsignalanlage am Knoten ERBA-Brücke / Gaustadter Hauptstraße<br />
- Schweinfurter Straße nach der ersten Bauphase bis zur Landesgartenschau<br />
2012. Damit wird ein reibungsloser Verkehrsablauf gewährleistet sowie sichere<br />
Übergänge für Fußgänger, die die Gaustadter Hauptstraße zwischen Bushaltestelle<br />
und <strong>Regnitz</strong> queren, und für Fahrradfahrer, die zum Uferradweg (Cityroute)<br />
entlang der <strong>Regnitz</strong> gelangen wollen, geschaffen.<br />
Abstimmung (Koordinierung) der neuen Lichtsignalanlage am Knoten ERBA-<br />
Brücke mit den bestehenden Lichtsignalanlagen an den Knoten Gaustadter<br />
Hauptstraße / Grüntaler Straße sowie Schweinfurter Straße / Regensburger Ring.<br />
Bauliche Anbindung der Planstraße 1a, 1b an die Maria-Ward-Straße nur durch<br />
eine mit Pollern abgesperrte Notzufahrt.<br />
Als flankierende Maßnahmen zur Verminderung des motorisierten Individualverkehrs<br />
werden im Verkehrsgutachten eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs<br />
(z.B. durch Taktverdichtungen im Busverkehr) und des Fahrradverkehrs (durch<br />
die Schaffung einer weiteren Anbindung über die Maria-Ward-Straße) benannt.<br />
Öffentlicher Personennahverkehr<br />
Das Plangebiet ist an das Liniennetz des Bamberger Stadtbusses angeschlossen.<br />
Über die Gaustadter Hauptstraße und Schweinfurter Straße verkehrt die Buslinie 6.<br />
Die Bushaltestellen Fabrikbau und Heinrich-Semlinger-Straße liegen in einem Einzugsradius<br />
von 300-400 m zum Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>. Zur Stärkung des Busverkehrs<br />
wird im Verkehrsgutachten empfohlen, eine weitere Bushaltestelle für die stadtauswärtigen<br />
Linien nahe der ERBA-Brücke anzuordnen.<br />
Rad- und Fußgängerverkehr<br />
Radfahrer und Fußgänger können sowohl über die ERBA-Brücke und die Maria-<br />
Ward-Straße in das Plangebiet gelangen als auch aus nordwestlicher Richtung über<br />
die denkmalgeschützte Schwarze Brücke (reine Fußgänger- und Radfahrerbrücke)<br />
und die angrenzenden Kleingärten. Das Gebiet selber ist derzeit zu einem großen Teil<br />
durch Zäune für die Öffentlichkeit gesperrt.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 21
Der Verkehrsentwicklungsplan Bamberg sieht eine Verlängerung des Uferweges am<br />
Weegmannufer bis zur Schwarzen Brücke sowie eine Vernetzung mit der Maria-<br />
Ward-Straße durch eine neu zu schaffende Fuß- und Radwegeverbindung vor. Innerhalb<br />
des Plangebietes ist ein durchgehender Fußweg entlang des <strong>Regnitz</strong>-Ufers vorgesehen.<br />
Darüber sind neue Wegeverbindungen im Rahmen der Planungen zur Landesgartenschau<br />
2012 erarbeitet worden.<br />
3.10 Denkmalschutz<br />
Baudenkmale<br />
Das Plangebiet umfasst das Gelände der 1855 gegründeten Baumwollspinnerei (seit<br />
1927 ERBA), dessen Nutzungen mit Ausnahme des Kraftwerks 1992 aufgegeben<br />
wurde. Die Industrieanlage ist in seiner Gesamtheit als Einzeldenkmal gemäß Art. 1<br />
Abs. 2 DSchG in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Unter dem Titel ‚Fabrikhof<br />
27’ sind folgende Gebäude in der Denkmalliste des Freistaates Bayern verzeichnet<br />
(davon das Wohnhaus, die Parkanlage und der Eisengittersteg außerhalb des<br />
Geltungsbereichs):<br />
Gruppe von Industriebauten bestehend aus<br />
22<br />
Spinnereihochbau 1857/58,<br />
Direktionsgebäude, Beamtenwohnhaus, Magazin, Batteurgebäude und Schlichterei,<br />
um 1858,<br />
Flachbauten 1887 und 1895,<br />
Batteurgebäude, Maschinen- und Kesselhaus, 1887,<br />
Wasserturm 1897,<br />
Wohnhaus mit Eckturm, um 1910,<br />
Krafthaus, um 1920, mit technischer Ausstattung seit 1920,<br />
Fabrikschlot,<br />
Parkanlage,<br />
Eisengittersteg über den Werkskanal.
Abb. 11: Vorhandene Baudenkmale<br />
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Besonders hervorzuheben sind der fünfgeschossige Ziegelbau des Spinnereihochbaus<br />
im Eingangsbereich des Geländes sowie der Wasserturm und der Schornstein.<br />
Diese Bauten entfalten zusammen die Wirkung eines Wahrzeichens. Ebenfalls bedeutend<br />
ist das aus Spinnereihochbau, Direktoriums- und Beamtenwohnhaus mit anschließendem<br />
Baumwollmagazin und historischer Parkanlage gebildete Ensemble<br />
sowie das Ensemble aus Batteurgebäude, Kesselhaus, Schornstein und Schlichterei<br />
beiderseits der Fabrikgasse am linken <strong>Regnitz</strong>arm.<br />
Die Gebäude sind nach einem Leerstand von mehr als 15 Jahren zum Teil in einem<br />
sehr schlechten Zustand (z.B. Schlichtereigebäude, Flachbauten und Batteurgebäude)<br />
und weisen partiell Kontaminationen auf, so z.B. durch PCB im ehemaligen<br />
planungsgruppe 4, Berlin 23
Schlichtereigebäude sowie durch asbesthaltige Baustoffe im Kesselhaus oder der<br />
ehemaligen Spinnerei (vgl. Kapitel 3.7).<br />
Im Rahmen einer Untersuchung 4 durch den Maßnahmeträger konnten für einige Gebäude,<br />
insbesondere die Webereiflachbauten, keine wirtschaftlichen Nutzungsoptionen<br />
nachgewiesen werden. Die Flachbauten wurden bereits zum Teil abgerissen (mit<br />
Abrissgenehmigung). Die restlichen Hallen sind weitgehend ruinös (Sheddächer / Kellerräume).<br />
Auf den seit über 15 Jahren durchnässten Kellerräumen kann nach Aussage<br />
der Untersuchung keine sinnvolle, wirtschaftliche Nutzung aufgebaut werden.<br />
Abb. 12: Fotos der bestehenden Denkmale<br />
Flachbau von Innen<br />
Wasserkraftwerk von Südosten<br />
Wasserturm von Südosten<br />
Schlichterei von Nordwesten<br />
4 Architekturbüro Knipping, Untersuchung zum B-Plan nr. G10A „Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>“ unter<br />
Aspekten denkmalpflegerischer und funktionaler Belange zum Umgang mit dem Industriedenkmal<br />
ERBA, Bochum/Gera 2007.<br />
24
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Schornstein von Süden Spinnereihochbau von Süden<br />
Spinnereihochbau von Südosten<br />
Baumwolllager von Norden<br />
Die fehlende Wirtschaftlichkeit von Nutzungen ist vor allem vor dem Hintergrund der<br />
städtebaulichen Gesamtmaßnahme zu sehen, die neben dem Grundstückserwerb,<br />
der Sanierung bestimmter Baukörper, der Erschließung und der Anlage von Grünflächen<br />
auch die Beseitigung von Altlasten umfasst, und die den wirtschaftlichen Rahmen<br />
für den Erhalt einzelner Objekte abgibt.<br />
Mit dem Spinnereihochbau, der Schlichterei, dem Wasserkraftwerk, dem Batteurgebäude,<br />
dem Kesselhaus, dem Schornstein, dem Direktionsgebäude, dem Beamtenwohnhaus<br />
und dem Baumwollmagazin sowie dem Wasserturm und dem angrenzenden<br />
Kesselhaus wird eine großer Teil der denkmalgeschützten Bebauung als Zeugnis<br />
der industriellen Nutzung erhalten und in das städtebauliche Konzept integriert.<br />
Bodendenkmale<br />
Der gesamte Geltungsbereich befindet sich in einem ausgewiesenen Bodendenkmal<br />
(Teilbodendenkmäler 6031-0118, 6031/0119, 6031/0127, 6031/0131,<br />
6031/0132, 6031/0134, 6031/0182 und 6031/0203). Nach Angaben des Bayrischen<br />
Landesamt für Denkmalpflege liegt in etwa 3 bis 4 m Tiefe ab heutiger GOK im gesamten<br />
Vorhabensbereich eine früh- bis hochmittelalterliche Wüstung, die bisher<br />
nur bei sehr tiefen Baumaßnahmen (1834, 1858, 1858 und 1959) festgestellt werden<br />
konnte. In diesen Kontext wurden auch 1858 bei Aushub des Turbinenkanals<br />
die sogenannten „Bamberger Götzen" geborgen.<br />
Im Zuge der Anlage des Fischpasses sowie der Errichtung der Baugrube für eine<br />
Tiefgarage im Baufeld A wurden 2009 / 2010 unter Beteiligung des Bayrischen Landesamtes<br />
für Denkmalpflege Sondierungen vorgenommen. Dabei wurde festgestellt,<br />
dass durch die im 19. Jh. im Zuge der Errichtung der ERBA Industrieanlagen<br />
vorgenommenen massiven Aufschüttungen ein Abstand von bis zu 7 m zur archäologisch<br />
relevanten Kulturschicht besteht.<br />
3.11 Naturraum / Flächennutzung<br />
Naturräumlich liegt die Stadt Bamberg im Norden des Mittelfränkischen Beckens, am<br />
Südwestrand des „Bamberger Talfächers“. Dieser wird im Westen vom Steigerwald,<br />
im Norden von den Hassbergen und im Osten von der Frankenalb begrenzt.<br />
Der vom Geltungsbereich eingenommene nordwestliche Abschnitt der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong><br />
liegt in der <strong>Regnitz</strong>aue mit ihren Vor- und Niederterrassen (Landschaftsplan der Stadt<br />
Bamberg). Westlich der <strong>Regnitz</strong> steigt die Talflanke des vom Sandsteinkeuper be-<br />
planungsgruppe 4, Berlin 25
stimmten Steigerwaldes mit seinen Kerbtälern an. Im Norden grenzt die <strong>Regnitz</strong>aue<br />
an die Ausläufer der Frankenalb, deren Geologie hier von Lias (Schwarzer Jura, Tone<br />
und Mergel) und Oberem Keuper (Rhät, Sandsteine und Tonsteine) bestimmt ist (Geolog.<br />
Karte von Bayern 1981).<br />
Die Flächennutzung ist in den Tallagen und an den Hängen von Siedlung geprägt<br />
(Wohnen, Handel und Gewerbe im Westen, Süden und Osten, Hafenanlagen im Norden),<br />
ist aber vielerorts von Grünbeständen durchsetzt.<br />
3.12 Naturhaushalt<br />
In nicht versiegelten Bereichen der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> erfüllt der Naturhaushalt vielerlei<br />
Funktionen. Die Böden der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> sind sandig-kiesig. Versickerungsleistung<br />
und Grundwasserneubildungspotential sind daher als hoch einzuschätzen. Die vielfältige<br />
terrestrische Vegetation – Gehölzstrukturen und Gras-Kraut-Fluren – ist jedoch<br />
nicht grundwasserbeeinflusst, es finden sich keine Feuchtbiotope auf der <strong>Insel</strong>. Die in<br />
offenen Vegetationsflächen entstehende Kaltluft hat positive Effekte für das Lokalklima<br />
und die Versorgung der Siedlungsbereiche und der Innenstadt mit Frischluft. Die<br />
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ist jedoch im Bereich des im Zustand vor dem<br />
begonnenen Abriss nahezu vollständig versiegelten und bebauten Geländes des ER-<br />
BA-Werkes drastisch reduziert.<br />
3.13 Biotop- und Artenschutz<br />
Auf den nicht versiegelten, sandig-kiesigen Böden entwickeln sich in den frühen Vegetationsstadien<br />
Sandmagerrasen, die bei ausbleibender Nutzung oder Störung allmählich<br />
vergrasen oder verbuschen und schließlich zu Wald werden (je nach Standort<br />
mit Stiel- und Trauben-Eiche, Esche, Winter-Linde, Spitz-Ahorn und Robinie als eingebürgerte<br />
Art). Diese Entwicklungsstadien sind in Form von unterschiedlichen Biotoptypen,<br />
einschließlich der jeweils auf diese angewiesenen Fauna vorhanden. Die<br />
vorhandene Arten- und Strukturvielfalt ist im <strong>Insel</strong>inneren aufgrund der unterschiedlichen<br />
Entwicklungsstadien hoch. Die Ufer zum linken <strong>Regnitz</strong>arm sind steil und von<br />
Ufergehölzen, aber auch von Gehölzen trockenerer Standorte, etwa Spitz- und Feld-<br />
Ahorn oder Robinie, dicht bewachsen. Eine nennenswerte Gras- und Krautschicht,<br />
zumal eine ufertypische, ist nicht ausgebildet und es fehlt die semiaquatische Zone.<br />
Auf einem verfüllten Altarm der <strong>Regnitz</strong> östlich des Planungsgebiets befindet sich<br />
eine bereits erfasste Fläche nach Art. 13d (1) BayNatSchG mit Sandmagerrasen.<br />
Teile der Biotopflächen wurden im Rahmen der Stadtbiotopkartierung 1998 erfasst<br />
(Biotope Nr. 4, 17, 18). Auch die Gehölzbestände an beiden Ufern des linken <strong>Regnitz</strong>arms<br />
und des Main-Donau-Kanals sind Gegenstand der Stadtbiotopkartierung. Die<br />
gehölzdominierten Biotope sind nach Art. 13e BayNatSchG geschützt. Bei den Biotopen<br />
Nr. 4 und Nr. 18 handelt es sich um geplante Landschaftsbestandteile gemäß<br />
Art. 12 BayNatSchG.<br />
An FFH-Gebieten (europäisches Netz Natura 2000) finden sich in ca. 1 km südlicher<br />
Entfernung, getrennt durch Siedlungsbereiche des Stadtteils Gaustadt, die Wiesen im<br />
Bereich Alter Berg und Altenburg, sowie in ca. 2-3 km nördlicher Entfernung die<br />
<strong>Regnitz</strong>-Altwässer mit den daran anschließenden Maintal-Hängen.<br />
26
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Weitere Schutzgebiete oder Schutzobjekte sind im Planungsgebiet und dessen Umgebung<br />
nicht vorhanden.<br />
Die Stadt Bamberg, damit auch die <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> und das Plangebiet, liegen in der<br />
„SandAchse Franken“, dem größten bayerischen Naturschutzprojekt. Projektpartner<br />
sind Verbände, Landkreise und Städte, darunter auch die Stadt Bamberg. Ziel ist die<br />
Erhaltung und Pflege der im Bereich der <strong>Regnitz</strong> und ihrer Zubringer typischen Sandlebensräume<br />
sowie deren flächenmäßige Erweiterung durch Neuanlagen.<br />
Sämtliche Biotopflächen innerhalb des Geltungsbereichs und in dessen Umgebung<br />
wurden im Zuge der Bestandserhebung nachkartiert („Bestand Biotop- und Nutzungstypen“).<br />
Dabei wurde auch ein weiteres Biotop nach Art. 13d (1) BayNatSchG kartiert,<br />
welches in der Stadtbiotopkartierung nicht erfasst ist. Für die Nachkartierung wurde<br />
der Kartierschlüssel der Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern (Entwurf 3/2006)<br />
sowie der Art. 13d (1) Bestimmungsschlüssel (1. Fassung 3/2006) verwendet.<br />
Tiergruppen wurden im Rahmen der Nachkartierung nicht erhoben. Im Rahmen der<br />
Stadtbiotopkartierung (zugleich als Beitrag zur Artenschutzkartierung) wurden Wildbienen<br />
und Heuschrecken erfasst. Die Ergebnisse einer faunistischen Potentialabschätzung<br />
für das Plangebiet sind dem Umweltbericht (Abschnitt III. Kap. 3) zu entnehmen.<br />
Der Plan „Bestand Biotop- und Nutzungstypen“ zeigt die räumliche Anordnung des<br />
Biotopbestandes im Geltungsbereich und in dessen Umgebung. Die Zuordnung der<br />
Biotoptypen erfolgte gemäß Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern (Entwurf<br />
3/2006) sowie Art. 13d(1)-Bestimmungsschlüssel (1. Fassung 3/2006).<br />
Eine Bewertung des Bestandes an Biotop- und Nutzungstypen wurde anhand des<br />
Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (Ergänzte Fassung 2003)<br />
durchgeführt und ist im Plan „Bewertung Biotop- und Nutzungstypen“ dokumentiert.<br />
Die vorhandenen Biotoptypen, die zugeordneten Wertstufen und eine Zustandsbewertung<br />
sind dem Bestandskapitel des Umweltberichtes zu entnehmen (Abschnitt III,<br />
Tab. 7).<br />
Für den Baumbestand wurden bereits vorhandene Bestandsdaten übernommen und<br />
durch ergänzende Begehungen vervollständigt. Erfasst wurden die im Rahmen der<br />
Baumschutzverordnung der Stadt Bamberg vom 27.05.1993 geschützten Bäume und<br />
mehrstämmigen Bäume mit Stammumfang > 60 cm (Baumbestandsliste Anhang 5).<br />
3.14 Orts- und Landschaftsbild<br />
Von den der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> gegenüberliegenden Uferbereichen aus, bietet sich ein<br />
einheitliches Bild, dass durch die meist steilen und durchgehend mit Gehölzen bestandenen<br />
Uferzonen geprägt wird. Sie schirmen den Blick auf das Innere der <strong>Insel</strong><br />
ab.<br />
Dort ist das Landschaftsbild sehr uneinheitlich. Die <strong>Insel</strong>spitze im Westen weist offene<br />
Grünflächen und ein erhöht platziertes Gebäude der DLRG auf, daran schließt im<br />
Osten das Kleingartenareal „Schwarze Brücke“ an, gefolgt von dem wildnishaften,<br />
kleinteiligen Mosaik der oben erwähnten Biotope, den dicht gestellten Bauwerken des<br />
Fabrikareals und davon östlich und nördlich, den größeren Gehölz- und Sandmagerrasenbeständen.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 27
3.15 Erholung / Kultur und Sachgüter<br />
Nur der westlichste Teil der <strong>Insel</strong> wird derzeit für die Erholung in Anspruch genommen.<br />
So wird der südliche Abschnitt der <strong>Insel</strong>spitze von einem Motorbootclub genutzt,<br />
und das Kleingartenareal dient vielen Nutzern zur Freizeitgestaltung.<br />
An Kultur- und Sachgütern sind die denkmalgeschützten Gebäude der ERBA-Werkes<br />
zu nennen sowie, östlich der Zufahrt zum Werksgelände, eine eindrucksvolle, aufgelassene<br />
Parkanlage mit einem gut erhaltenen Altbaumbestand und einer Brunnenanlage<br />
aus Sandstein. In einigen Flächen des Betriebsgeländes findet sich noch gut erhaltenes<br />
Granitpflaster.<br />
28
4 STÄDTEBAULICHE PLANUNGSZIELE<br />
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Die wichtigsten Rahmenbedingungen für eine zukünftige Neubebauung des ERBA-<br />
Geländes ergeben sich aus der historischen Industrienutzung und der denkmalgeschützten<br />
Bebauung, der <strong>Insel</strong>lage zwischen <strong>Regnitz</strong> und Main-Donau-Kanal und der<br />
Nähe zur Innenstadt, die den Status eines Welterbes genießt. Aus diesen Rahmenbedingungen<br />
sind die städtebaulichen Ziele abgeleitet, die für das gesamte Projekt<br />
von übergeordneter Bedeutung sind:<br />
Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ehemals industriell genutzten<br />
Fläche: Zur Realisierung der Landesgartenschau 2012 und zur nachhaltigen<br />
Reaktivierung der innenstadtnahen Konversionsfläche soll die Fläche einer<br />
umfangreichen Neuordnung unterzogen werden.<br />
Herstellen eines Bezugs zur ehemaligen Industrie-Nutzung: Ein Teil der<br />
Denkmale sollen als Zeugnisse der früheren Nutzung in ein städtebauliches, wirtschaftlich<br />
tragfähiges Gesamtkonzept einbezogen werden und eine adäquate<br />
Nachnutzung erhalten.<br />
Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes: Die hervorragende Lage soll<br />
zur Realisierung eines attraktiven Wohnungsangebotes mit hoher landschaftlicher<br />
Qualität genutzt werden.<br />
Entwicklung eines urbanen Platzbereichs inmitten des neuen Universitätsstandortes:<br />
An zentraler Stelle nahe der Erba-Brücke soll durch ergänzende<br />
Neubauten ein urbaner Platzbereich entstehen, der durch die denkmalgeschützte<br />
Bestandsbebauung (Spinnereihochbau, Schlichterei) eine besondere städtebauliche<br />
Qualität erhält, und durch die Ansiedlung ergänzender Nutzungen (Läden,<br />
Gastronomie usw.) zu einem lebendiger Campus des geplanten Universitätsstandortes<br />
beiträgt.<br />
Ausnutzung der Lagegunst für viele Nutzer: Um die hohe Lagequalität einer<br />
größeren Zahl von Nutzern zugute kommen zu lassen, soll das Wohnungsangebot<br />
im Wesentlichen moderne Geschosswohnungsbauten umfassen<br />
Berücksichtigung der landschaftsräumlichen Lage: Durch offene Baustrukturen<br />
(Sichtbeziehungen), architektonische Sonderformen (Überbauung von Wasserflächen)<br />
und die Anlage neuer Grünflächen soll die landschaftsräumliche Lage<br />
zwischen <strong>Regnitz</strong>arm und zukünftigem Nordpark für die Attraktivität des Baugebietes<br />
ausgenutzt werden.<br />
Adressenbildung: Ein markantes städtebauliches und landschaftsplanerisches<br />
Gesamtkonzept und die Integration denkmalgeschützter Gebäude sollen zu einer<br />
Adressenbildung beitragen.<br />
Berücksichtigung des Weltkulturerbes: Die Neubebauung des ERBA-Geländes<br />
muss aufgrund seiner innenstadtnahen Lage sowohl in der Bebauung als auch in<br />
der Nutzung den Status von Bamberg als Weltkulturerbe berücksichtigen.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 29
30<br />
Verkehrsberuhigung / Vermeidung von Belastungen für umgebende Wohngebiete:<br />
Die Erschließung des Gebietes soll ausschließlich über die ERBA-<br />
Brücke erfolgen. Die neuen Erschließungsstraßen sollen teilweise verkehrsberuhigt<br />
ausgebildet werden und so die Attraktivität des Wohngebietes unterstützen.<br />
Landesgartenschau 2012: Große Teile des ERBA-Geländes werden für die Landesgartenschau<br />
2012 als Interimsnutzung zur Verfügung gestellt. Eine räumliche<br />
und inhaltliche Vernetzung auch im Hinblick auf die langfristige Nutzung ( Wohngebiet,<br />
Nordpark) wird angestrebt.
5 STÄDTEBAULICHES KONZEPT<br />
5.1 Alternative Vorkonzepte<br />
Abb. 13: Vorkonzept A<br />
Abb. 14: Vorkonzept B<br />
Abb. 15: Vorkonzept C<br />
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Vorkonzept A: Eine mehrgeschossige Wohnbebauung<br />
gruppiert sich um einen großzügigen,<br />
zentralen Wohnpark und öffnet sich in<br />
Form von wellenartig angeordneten Terrassenhäusern<br />
zur <strong>Regnitz</strong> hin. Ein direkter Wasserbezug<br />
wird durch eine teilweise Überbauung<br />
der Wasserfläche und durch die Reaktivierung<br />
des <strong>Regnitz</strong>-Altarmes erreicht, über<br />
den das Wasser als Gestaltungselement in<br />
das Gebiet integriert wird. Im östlichen Teilbereich<br />
des Gebietes wird ein städtischer Platz<br />
formuliert, der durch denkmalgeschützte Bestandsgebäude<br />
und ergänzende Neubauten<br />
gefasst wird und sich durch einen “Stadtbalkon“<br />
zum Wasser hin öffnet. Die Erschließung<br />
erfolgt über eine neue Ringstraße, die über die<br />
ERBA-Brücke an das städtische Straßennetz<br />
angeschlossen wird.<br />
Vorkonzept B: Das ebenfalls durch eine Ringstraße<br />
erschlossene Wohngebiet wird durch<br />
eine achsiale, auf den linken <strong>Regnitz</strong>arm ausgerichtete<br />
Bebauungsstruktur geprägt. Geschosswohnungsbauten<br />
mit unterschiedlichen<br />
Kubaturen orientieren sich entlang mehrerer<br />
Grünachsen, über die eine Sichtbeziehung<br />
und ein Zugang zum Wasser besteht. Den<br />
Eingangsbereich des Gebietes bildet der städtische<br />
Platz im Anschluss an den Spinnereihochbau.<br />
Vorkonzept C: Mehrgeschossige Einzelbaukörper<br />
orientieren sich entlang einer Ringerschließung,<br />
über die das Gebiet an das städtische<br />
Straßennetz angeschlossen wird. Gegliedert<br />
wird die aufgelockerte Bebauungsstruktur<br />
durch eine zentrale Grünachse, die eine Verbindung<br />
zwischen dem <strong>Regnitz</strong>-Park im Norden<br />
und der Uferbebauung herstellt. Den östlichen<br />
Abschluss des Gebietes bildet wie in den<br />
anderen Konzepten der Stadtplatz, der durch<br />
Bestandsgebäude und Neubebauung gefasst<br />
wird und sich zum Wasser hin öffnet.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 31
5.2 Städtebauliches Konzept<br />
Das Vorkonzept A bildet als Vorzugsvariante die Grundlage für das städtebauliche<br />
Konzept, für das folgende Kriterien hervorzuheben sind:<br />
32<br />
Ein besonderes Merkmal des städtebaulichen Konzeptes stellt die wellenartig<br />
angeordnete Uferbebauung dar. Die besondere Qualität dieser vier- bis fünfgeschossigen<br />
Wohngebäude besteht in dem direkten Wasserbezug, der durch eine<br />
partielle Überbauung der Wasserfläche, einen eigenen Zugang zur <strong>Regnitz</strong> sowie<br />
einen uferbegleitenden Weg gewährleistet wird. Durch eine entsprechende Kubatur,<br />
die Anordnung der Baukörper mit der Schmalseite zum Ufer und die Freihaltung<br />
der Flächen zwischen den Baukörpern wird auch den Gebäuden in der zweiten<br />
Reihe ein Durchblick zum Wasser ermöglicht.<br />
Mit der Herstellung einer attraktiven Platzfläche, der Bildung neuer Raumkanten<br />
im Nordosten und Nordwesten sowie der Aufwertung des denkmalgeschützten<br />
Spinnereihochbaus und der Schlichterei entsteht ein hochwertiger urbaner Platzbereich,<br />
um den zentrale Nutzungen, wie die Otto-Friedrich-Universität Bamberg<br />
(Campus) entstehen sollen.<br />
Mit dem Spinnereihochbau, der Schlichterei, dem Wasserkraftwerk, dem Batteurgebäude,<br />
dem Kesselhaus, dem Schornstein, dem Direktionsgebäude, dem<br />
Beamtenwohnhaus und dem Baumwollmagazin sowie dem Wasserturm und dem<br />
angrenzenden Kesselhaus wird eine großer Teil der denkmalgeschützten Bebauung<br />
als Zeugnis der industriellen Nutzung in das städtebauliche Konzept integriert.<br />
Durch den zentralen Wohnpark, der als gliederndes Element den urbanen Stadtplatz<br />
mit dem hochwertigen Wohnbereich verbindet und der über zwei Grünachsen<br />
mit den Grünflächen im Nordosten sowie dem linken <strong>Regnitz</strong>arm im Südwesten<br />
verbunden ist, erhält das Wohngebiet eine besondere Qualität.<br />
Ein Wasserbezug soll neben einer speziellen Bebauungsstruktur durch eine teilweise<br />
Öffnung des <strong>Regnitz</strong>-Altarmes und eine Verbindung zwischen dem Altarm<br />
und dem nordwestlichen <strong>Regnitz</strong>-Abschnitt durch einen „Fischpass“ entlang des<br />
Baugebietes erreicht werden.<br />
Die Verkehrserschließung ist auf das notwendige Maß reduziert. Unterschiedliche<br />
Straßenhierarchien (verkehrsberuhigter Bereich; Tempo 30) ermöglichen ein vom<br />
Verkehr weitgehend ungestörtes Wohnen. Punktuelle Aufweitungen des Straßenraums<br />
ermöglichen eine stufenweise Entwicklung von Bauabschnitten.
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Durch die Anlage neuer Fußwege entlang des Ufers und innerhalb der Grünflächen<br />
sowie neuen Verbindungen in Richtung Maria-Ward-Straße, des zukünftigen<br />
Nordparks und der nordwestlich angrenzenden Kleingartenflächen wird die<br />
gesamte <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> attraktiv für Fußgänger erschlossen.<br />
Insgesamt entsteht auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> auf der Grundlage des vorliegenden<br />
städtebaulichen Konzeptes ein hochwertiges Wohngebiet, das aufgrund seiner<br />
hervorragenden Lage, seines direkten Wasserbezuges und seiner starken Durchgrünung<br />
eine hohe Attraktivität aufweist.<br />
Abb. 16: Städtebauliches Konzept - Wohngebäude am Wasser (Ausschnitt)<br />
planungsgruppe 4, Berlin 33
Abb. 17: Städtebauliches Konzept - ERBA-Platz (Ausschnitt)<br />
Abb. 18: Städtebauliches Konzept – Wohnpark (Ausschnitt)<br />
34
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
6 FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES<br />
6.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
Art der baulichen Nutzung<br />
Am Eingangsbereich des Plangebietes wird die im Umfeld des Spinnereihochbaus<br />
befindliche Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung ’Universität’ (SO UNI)<br />
festgesetzt, um diesen Standort für die Erweiterung der Otto-Friedrich-Universität<br />
Bamberg zu sichern.<br />
Als zulässige Arten der Nutzung werden überwiegend Anlagen und Einrichtungen<br />
festgesetzt, die mit der Universität in direktem Zusammenhang stehen, wie die Institute<br />
der Universität, die dazu gehörigen Büro- und Verwaltungsnutzungen, Hörsäle,<br />
Mensen usw., aber auch Wohnungen für Studenten, Lehrpersonal usw. der Universität.<br />
Weiterhin werden folgende Nutzungen zugelassen:<br />
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,<br />
- Einzelhandelsbetriebe mit jeweils maximal 500 m² Verkaufsfläche und einer Geschossfläche<br />
von zusammen maximal 1.200 m²,<br />
- Schank- und Speisewirtschaften,<br />
- ein Beherbergungsbetrieb mit maximal 120 Betten sowie<br />
- als Ausnahmen sonstige nicht störende Gewerbebetriebe.<br />
Mit diesen Festsetzungen wird ein planerisch sinnvolles Ergänzungsangebot sowohl<br />
für die Universität (z.B. Gästehaus für Besucher, Druckerei, Kopierladen) als auch die<br />
Wohngebiete im Umfeld (Stichwort Nahversorgung) und eine lebendige Nutzungsmischung<br />
um den ERBA-Platz (lebendiger Campus) ermöglicht. Insgesamt kann auch<br />
zu einer adäquaten Nachnutzung der vorhandenen denkmalgeschützten Bebauung<br />
beigetragen werden.<br />
Die Schaffung von Unterkünften für Gastprofessoren sowie Eltern von Studenten<br />
kann zu Synergieeffekten führen.<br />
Durch die Beschränkung der Fläche bzw. Größe der aufgelisteten Nutzungen wird<br />
gewährleistet, dass sie sich der Hauptnutzung unterordnen.<br />
Mit der Begrenzung der Verkaufsfläche pro Einzelhandelsbetrieb sowie der Geschossfläche<br />
insgesamt wird gewährleistet, dass keine großen Nahversorger innerhalb<br />
des Sondergebietes angesiedelt werden können und die Grenze zur Großflächigkeit<br />
eingehalten wird.<br />
Negative Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen sind nicht zu erwarten. Grundsätzlich<br />
ist die Geschossfläche für das Baugebiet A durch Festsetzung im B-Plan begrenzt.<br />
Auch die Nutzung Beherbergungsbetrieb würde sonstige SO-Nutzungen mit<br />
entsprechendem Stellplatzbedarf ersetzten.<br />
Östlich der Planstraß3 1 sowie nordwestlich der Planstraße 2 wird Mischgebiet (MI)<br />
ausgewiesen. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben,<br />
die das Wohnen nicht wesentlich stören. Mit dieser Festsetzung soll ebenfalls<br />
eine Mischung aus Universitäts- und gewerblichen Nutzungen ermöglicht werden,<br />
andererseits aber auch ein Übergang von dem Sondergebiet zu dem geplanten<br />
Wohngebiet im nordwestlichen Teil des Geltungsbereichs geschaffen werden. Zur<br />
planungsgruppe 4, Berlin 37
Gewährleistung eines hochwertigen Gebietscharakters und zur Schaffung einer attraktiven<br />
Platzsituation werden Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten<br />
generell ausgeschlossen.<br />
Im Nordwesten des Plangebietes wird Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, um<br />
das Gebiet entsprechend den Planungszielen zu entwickeln. Aus Gründen des angestrebten<br />
Gebietscharakters als hochwertiger Wohnstandort werden die im Allgemeinen<br />
Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Nutzungen – Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen,<br />
Gartenbaubetriebe und Tankstellen - generell ausgeschlossen.<br />
Bei Ausschöpfung der festgesetzten Nutzungsmaße lassen sich in den Sonder-,<br />
Misch- und Wohngebieten im Geltungsbereich insgesamt ca. 406 Wohneinheiten realisieren.<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass der dadurch<br />
entstehende Bedarf an Kita-, Hort- und Schulplätzen durch vorhandene Einrichtungen<br />
im Umfeld des Plangebietes abgedeckt werden kann (vgl. Kapitel 15.4). Durch die ca.<br />
330 Wohneinheiten im Studentenwohnheim wird kein nennenswerter Bedarf an sozialer<br />
Infrastruktur entstehen.<br />
Maß der baulichen Nutzung<br />
Die Planungsziele der Stadt Bamberg sehen vor, im Wesentlichen den ehemaligen<br />
ERBA-Gewerbebereich baulich zu nutzen und große Teile der Halbinsel als öffentlichen<br />
Grünraum (Landesgartenschau / Wohnpark) zu entwickeln.<br />
Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sollen das von der Stadt Bamberg<br />
gewünschte städtebauliche Konzept (s.a. Masterplan, Kapitel 5) absichern.<br />
Das allgemeine Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gerade für innerstädtische<br />
Standorte erfordern eine bauliche Verdichtung. So kann die Zahl der Verkehrsbewegungen<br />
minimiert und eine Zersiedelung an der Peripherie vermeiden werden.<br />
Negative Auswirkungen der hohen baulichen Verdichtung treten nur in geringem Umfang<br />
auf. Die Überschreitung des Nutzungsmaßes wird durch folgenden Umstände<br />
und Maßnahmen ausgeglichen:<br />
die Umstrukturierung einer überwiegend versiegelten innerstädtischen Konversionsfläche<br />
zu einem qualitativ hochwertigen Wohn-, Mischgebiet und Universitätsstandort<br />
mit hohem Grün- und Freiflächenanteil,<br />
die Festsetzung von öffentlichen Parkanlagen und die Sicherung von Vegetationsflächen<br />
auf den privaten Grundstücken durch die Festsetzung von Bepflanzungen<br />
auf den Grundstücksfreiflächen, über Tiefgaragenflächen, welche<br />
mikroklimatische Effekte (Luftbefeuchtung, Kaltluftbildung) sowie eine<br />
Staubbindung gewährleisten.<br />
In einem Teil der Baugebiete wird ermöglicht, die zulässige Grundfläche durch die<br />
Flächen von Tiefgaragen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie sonstige Nebenanlagen<br />
um mehr als 50 % zu überschreiten. Die Obergrenze gemäß § 19 Abs. 4<br />
Satz 2 BauNVO wird jedoch eingehalten. Eine Ausnahme bilden die Baugebiete A<br />
und D1 bis D3. Hier wird eine Überschreitungsmöglichkeit festgesetzt, die einer<br />
38
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Grundflächenzahl von ca. 0,95 (Baugebiet A) bzw. von ca. 0,8 bis 0,85 (Baugebiete<br />
D1 bis D3) entspricht.<br />
Baugebiet östlich der Planstraße 1a<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird in den durch Gebäudebestand (Direktorengebäude,<br />
Baumwollmagazin, Beamtenwohnhaus) geprägten Baugebieten B und C<br />
durch die Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ) sowie die maximal zulässige<br />
Zahl der Vollgeschosse fixiert. Im Baugebiet B1 wird eine GRZ 0,4 / GFZ 1,2; im<br />
Baugebiet B2 eine GRZ 0,3 / GFZ 0,7 und im Baugebiet C eine GRZ 0,25 / GFZ von<br />
0,6 festgesetzt.<br />
Der ERBA-Park (historischer Garten) wurde dem Bereich Landesgartenschau zugeordnet.<br />
Zentralbereich SO UNI / MI-Gebiet<br />
Die vorhandenen, denkmalgeschützten Gebäudegruppen – Spinnereihochbau und<br />
Schlichterei – wird durch ergänzende Neubauten, die mit Baulinien und Gebäudehöhen<br />
sich dem Bestand anpassen, erweitert. Dadurch soll ein kompakter Uni-Bereich<br />
mit zentralem Platz definiert werden. Um dieses Ziel für den zentralen Bereich umsetzten<br />
zu können ist eine entsprechend hohe Dichte durch die vorgenannten städtebaulichen<br />
Gründe erforderlich.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der zulässigen Grund-<br />
und Geschossfläche (GR und GF) in Kombination mit der Zahl der Vollgeschosse<br />
definiert. Dies dient zusammen mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen<br />
der Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes hinsichtlich der Anordnung<br />
der Bebauung und der Platzraumbildung.<br />
Zur Sicherung besonders stadtbildprägender Gebäude und markanter Gebäudesituationen<br />
(Identifikations- / Merkpunkte) erfolgt in den Baugebieten A und F2 mit denkmalgeschütztem<br />
Gebäudebestand eine enge Festsetzung der überbaubaren Flächen<br />
(Baukörperausweisung).<br />
Für die Baugebiete A, F1, F2 und I werden GR- und GF-Werte festgesetzt die folgenden<br />
GRZ / GFZ Werten entsprechen:<br />
- GRZ ca. 0,35 bis zu 0,6 in den Mischgebieten F1, F2 und I,<br />
- GRZ ca. 0,65 in dem Sondergebiet A.<br />
- GFZ ca. 1,2 in dem Mischgebiet F2,<br />
- GFZ ca. 2,0 in den Mischgebiete F1 und I,<br />
- GFZ ca. 3,2 in dem Sondergebiet A.<br />
Damit wird die in § 17 BauNVO genannte Obergrenze für die GFZ (SO = 2,4) im Baugebiet<br />
A überschritten.<br />
Entsprechend den Planungszielen soll das Areal zur nachhaltigen Reaktivierung einer<br />
innenstadtnahen Konversionsfläche einer umfangreichen Neuordnung unterzogen<br />
werden. Hierbei werden ein Teil der Denkmale als Zeugnisse der früheren Nutzung in<br />
ein städtebauliches, wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept einbezogen.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 39
Die Sicherung bzw. Reaktivierung einzelner denkmalgeschützter - ehemals gewerblich<br />
genutzter - Bestandsgebäude ist wichtiges Planungsziel. Durch die Freihaltung<br />
einer großzügigen Platzfläche im Innenbereich des Blocks, die vorgesehenen Abstände<br />
zu den angrenzenden Gebäuden sowie die im Norden und Osten angrenzenden<br />
öffentlichen Grünräume finden die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />
Berücksichtigung.<br />
Durch entsprechende Maßnahmen (siehe Umweltbericht) sind nachteilige Auswirkungen<br />
auf die Umwelt ausgeglichen. Der dem Ensemble zugehörige ERBA-Park (historischer<br />
Garten) wird erhalten und dem Landesgartenschaugelände zugeordnet. Der<br />
gesamte SO UNI Bereich ist im Bestand versiegelt.<br />
Die Bedürfnisse des Verkehrs sind berücksichtigt (s.a. Verkehrsgutachten, GRI, Anhang<br />
2).<br />
Durch die Festsetzung SO UNI sind öffentliche Belange im besonderen Maße mit berücksichtigt.<br />
Wohngebiet westlich der Planstraße 2<br />
Wesentliches Planungsziel der Stadt Bamberg ist die starke Vernetzung der Grünbereiche<br />
Nordpark und linker <strong>Regnitz</strong>arm. Die Vielzahl differenzierter Freiräume im<br />
Wohnbereich<br />
- nördlich hereinreichende Grünbereich Fischtreppe<br />
- zentraler innerer Wohnpark<br />
- 6 differenzierte Grünbereiche am <strong>Regnitz</strong>arm<br />
- diagonal Verlaufende Grünzüge<br />
wurden als öffentliche Grünflächen festgesetzt um eine weitgehende öffentliche Zugänglichkeit<br />
zu sichern. Daraus entsteht eine rechnerische Verdichtung auf den<br />
verbleibenden Baugrundstücken die aufgrund der vorgenannten städtebaulichen<br />
Gründen zu einer Überschreitung der Regeldichten GRZ (WA = 0,4) und GFZ (WA =<br />
1,2) führt:<br />
- GRZ ca. 0,3 bis zu 0,4 in den Wohngebieten E, G, H1 bis H2,<br />
- GRZ ca. 0,45 bis zu 0,6 in den Wohngebieten D1 bis D3,<br />
- GFZ ca. 1,3 bis zu 1,7 in den Wohngebieten E, H1 bis H2.<br />
- GFZ ca. 1,9 bis zu 2,6 in den Wohngebieten D1 bis D3 sowie G.<br />
Werden die für das städtebauliche Bild relevanten Baugebiete und die direkt angrenzenden<br />
Grünflächen herangezogen, ergibt sich für den Neubaubereich der WA- und<br />
MI-Flächen 5 ein Maß der baulichen Nutzung von GRZ = 0,21 und GFZ = 0,88. Damit<br />
werden durch die bauliche Dichte unter Hinzuziehung der festgesetzten öffentlichen<br />
Grünflächen die gem. BauNVO vorgesehenen Höchstwerte nicht überschritten.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der zulässigen Grund-<br />
und Geschossfläche (GR und GF) in Kombination mit der Zahl der Vollgeschosse<br />
definiert. Dies dient zusammen mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücks-<br />
5 Baugebiete D1-3, E, F1-2, G, H1-2, I<br />
40
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
flächen der Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes und der Sicherung der öffentlichen<br />
Grünräume.<br />
Durch die starke Durchgrünung des Wohngebietes mit seinen offenen, aufgelockerten<br />
Bebauungsstrukturen wird den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse hervorragend<br />
Rechnung getragen. Das städtebauliche Konzept berücksichtigt die Grünachsen<br />
der Landesgartenschau 2012 und ist gekennzeichnet durch einen hohen Anteil<br />
an Grün- und Freiflächen. Hierdurch erfolgt eine Verringerung der Versiegelung gegenüber<br />
dem Bestand.<br />
Die Bedürfnisse des Verkehrs sind berücksichtigt (s.a. Verkehrsgutachten, GRI, Anhang<br />
2).<br />
Durch die Berücksichtigung der vorgenannten Planungsziele der Stadt wird den öffentlichen<br />
Belangen Rechnung getragen.<br />
Höhe der baulichen Anlagen<br />
Die Höhe der baulichen Anlagen wird i.d.R. durch die Festsetzung der zulässigen Zahl<br />
der Vollgeschosse in Kombination mit der maximal zulässigen Traufhöhe bzw. Gebäudeoberkante<br />
(OK) in Metern über der mittleren Höhe der angrenzenden Verkehrsfläche<br />
geregelt, die innerhalb der Werk- und Detailplanung der Erschließungsplanung<br />
bestimmt werden.<br />
Für die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude genügt die Festsetzung der jeweils<br />
vorhandenen Zahl der Vollgeschosse. Aufgrund der unterschiedlichen Geschosshöhen<br />
von Alt- und Neubauten reicht im Baugebiet A für die Neubauten, die im unmittelbaren<br />
Umfeld der Denkmale entstehen, die Festsetzung von Geschosszahlen zur<br />
eindeutigen Definition der zulässigen Gebäudehöhen nicht aus. Hier wird als maximal<br />
zulässige Gebäudehöhe / -oberkante 20,50 m festgesetzt, womit die Neubauten die<br />
Traufhöhe des Spinnereihochbaus nicht überschreiten und sich baulich diesem<br />
Denkmal unterordnen. Die Höhe des bestehenden 2-geschossigen Ziegelkopfbaus<br />
am nördlichen Rand des Spinnereihochbaus von rund 11,0 m bis zur Oberkante der<br />
Attika dient als Höhenbezug für das westlich angrenzende Baufenster für einen Zwischenbau.<br />
Während in den Bestandsbaugebieten B und C entsprechend der dort vorhandenen<br />
Bebauung zwei bis drei Vollgeschosse festgesetzt werden, werden in den Neubaugebieten<br />
im nördlichen Teil des Plangebietes überwiegend fünf Vollgeschosse festgesetzt.<br />
In den Baugebieten D1 bis D3 wird durch eine Abstaffelung der Gebäudehöhe von<br />
fünf auf vier Vollgeschosse ein adäquates Pendant zu der Bebauung auf der Südseite<br />
des linken <strong>Regnitz</strong>arms geschaffen.<br />
Damit durch die teilweise über dem Wasser zu errichtenden Gebäude in den Baugebieten<br />
D1 bis D3 der Bootsverkehr auf dem linken <strong>Regnitz</strong>arm nicht behindert wird und<br />
freie Durchblicke ermöglicht werden, wird für die Unterkante der betreffenden Gebäudeteile<br />
eine Mindesthöhe von 8 m über dem mittleren Wasserpegel festgesetzt.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 41
Abb. 19: Schemaquerschnitt Uferbebauung am Beispiel des Gebäudes im Baugebiet D2<br />
Im Baugebiet A sind technische Aufbauten (z.B. Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte)<br />
bis zu einer Höhe von 2,5 m ausnahmsweise zulässig. Grundlage für<br />
eine Zulässigkeit ist die Zustimmung des zuständigen Amtes für Denkmalpflege. Für<br />
die Wohn- und Mischgebiete wird eine Zulässigkeit von technischen Aufbauten (z.B.<br />
Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte) bis zu einer Höhe von 1,5 m aufgenommen.<br />
Dadurch wird den technisch erforderlichen Dachaufbauten Rechnung getragen.<br />
6.2 Die Bauweise und sonstige Nutzung der Grundstücke<br />
Für das Baugebiet A wird eine geschlossene Bauweise festgesetzt, um hier innerhalb<br />
der überbaubaren Grundstücksfläche einen Anbau an vorhandene Baukörper zu ermöglichen<br />
und die Herstellung geschlossener Raumkanten zu gewährleisten.<br />
Im übrigen Plangebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt. Auf diese Weise soll<br />
eine transparente und durchgrünte Bebauungsstruktur im Sinne der Planungsziele<br />
gewährleistet werden, ohne die Flexibilität in der Ausformung der einzelnen Baukörper<br />
hinsichtlich ihrer Länge einzuschränken. Für die Baugebiete B1 und B2 wird keine<br />
Bauweise festgesetzt, da die mögliche Bebauung durch den denkmalgeschützten<br />
Gebäudebestand sowie die Baukörperausweisung ausreichend definiert ist.<br />
Mit der Festsetzung der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />
durch Baufenster (Baugrenzen) wird das Ziel verfolgt, Sichtbeziehungen zum Wasser<br />
und zu den Parkanlagen freizuhalten. Darüber hinaus sollen Mindestabstände zu den<br />
angrenzenden Grün- und Verkehrsflächen sichergestellt werden.<br />
Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt in den Neubaugebieten<br />
überwiegend durch eine Flächenausweisung, um einen Spielraum für die Anordnung<br />
der künftigen Gebäude zuzulassen.<br />
42
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Zur Sicherung einer städtebaulichen Rahmenordnung mit einer klaren Raumbildung<br />
im Bereich des MI Gebietes werden die Raumkanten im rückwärtigen Teil des ERBA<br />
Platzes durch Baulinien festgesetzt.<br />
In den Neubaugebieten D1 bis D3 wird dagegen zur Sicherung der wellenartige geschwungenen<br />
Uferbebauung zur Ermöglichung einer teilweisen Überbauung der<br />
Wasserflächen eine Baukörperausweisung vorgenommen, d.h. eine zeichnerische<br />
Festsetzung der zulässigen Grundflächen. Die Baukörperausweisung wird hier in<br />
mehreren Ebenen differenziert vorgenommen. Im Erdgeschoss, d.h. im I. Vollgeschoss,<br />
sind die Baugrenzen um 5 m von der Wasserfläche zurückgesetzt, um in diesem<br />
Bereich die Anlage eines uferbegleitenden Weges zu ermöglichen. Für das zweite<br />
bis fünfte Vollgeschoss werden die Baugrenzen über die Wasserfläche erweitert.<br />
In den bestandsgeprägten Baugebieten wird aus denkmalpflegerischen Gesichtpunkten<br />
die Anordnung der Gebäude stärker reglementiert. Hier wird eine Baufensterausweisung<br />
(Baugebiete B und C, Versorgungsfläche) bzw. zur Sicherung besonders<br />
stadtbildprägender Gebäude und markanter Gebäudesituationen eine Baukörperausweisung<br />
vorgenommen (Baugebiete A, F2).<br />
Im Baugebiet A wird eine Durchfahrt mit einer Breite von 12 m sowie einer Höhe von<br />
mindestens 6 m (Fläche a-b-c-d) festgesetzt. Hiermit soll einerseits eine weitere Zufahrtsmöglichkeit<br />
zum Platz gesichert werden, andererseits die Sichtbeziehung zum<br />
Wasserturm freigehalten und eine Durchgangsmöglichkeit (Torwirkung) vom Stadtplatz<br />
zu der zentralen Parkanlage im westlich anschließenden Wohngebiet gesichert<br />
werden. Eine Durchfahrt in einer Höhe von mindestens 3 m (Fläche e-f-g-h) ermöglicht<br />
eine Verbindung zur Fabrikgasse. Im Bereich des Spinnereihochbaus wird ein<br />
Durchgang (Fläche j-k-l-m) mit einer Mindesthöhe von 3 m festgesetzt, um vom Stadtplatz<br />
eine fußläufige Verbindung zur denkmalgeschützten Parkanlage zwischen Direktoren-<br />
und Beamtenwohnhaus ermöglichen.<br />
Um Störungen des Straßen- und Siedlungsbildes zu minimieren und gleichzeitig die<br />
angestrebte Anlage von Tiefgaragen zu unterstützen, werden Stellplätze, Tiefgaragen<br />
und sonstige Nebenanlagen in den Baugebieten nur innerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksflächen und in dafür festgesetzten Flächen zugelassen. Ebenerdige Stellplätze<br />
sind nur innerhalb der dafür festgesetzten 2 Flächen zulässig (Bestandsgebäude<br />
Baumwollmagazin, Baugebiet B und Beamtenwohnhaus, Baugebiet C). Damit wird<br />
dem hohen gestalterischen Anspruch an die Vermeidung von sichtbaren Parkplatzflächen<br />
innerhalb des Gebietes Rechnung getragen.<br />
Zur ausreichenden Berücksichtigung des Hochwasserschutzes dürfen in den Baugebieten<br />
D1 – 3 Stützen und konstruktive Teile den Abflussbereich des Überschwemmungsgebietes<br />
des <strong>Regnitz</strong>armes nicht einschränken. Die Anordnung ist mit dem<br />
Wasserwirtschaftsamt Kronach abzustimmen.<br />
6.3 Verkehr<br />
Das Plangebiet ist an einem Punkt an das Hauptverkehrsstraßennetz angebunden<br />
(Knoten Gaustadter Hauptstraße / ERBA-Brücke). Zur Gewährleistung eines reibungslosen<br />
Verkehrsflusses ist in der Gaustadter Hauptstraße die Einrichtung einer<br />
Linksabbiegespur vorgesehen. Dies erfolgt unter Einbeziehung der Fläche einer be-<br />
planungsgruppe 4, Berlin 43
stehenden Bushaltestelle, die weiter nach Südwesten verlegt wird. Zur Lärmminderung<br />
wird ein spezieller Fahrbahnbelag festgesetzt. Daher wurde aus Gründen der<br />
Verkehrs- und Lärmbewältigung der Knotenpunkt in den Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
miteinbezogen worden.<br />
Abb. 20: Vorstudie Knotenpunkt Gaustadter Hauptst. / Pulvergasse / ERBA-Brücke (GRI,<br />
Stand: Juni 2009)<br />
Der in dem Gebiet entstehende Verkehr wird durch eine ringförmige Wohnstraße<br />
(Planstraße 3a, 3b) aufgenommen und über eine Sammelstraße entlang des Baugebiets<br />
A (Planstraßen 1a und 1b und 2) zur ERBA-Brücke geführt.<br />
Durch eine im Februar 2010 bekanntgegebene Änderung der Nutzerzahlen durch die<br />
Universität Bamberg verdoppelt sich die Anzahl der Beschäftigten am Standort<br />
<strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> und die Zahl der Studenten nimmt um ca. 150% zu. Nach Angaben der<br />
Universität nutzen ca. 50% der Beschäftigten und ca. 10% der Studenten den eigenen<br />
Pkw zur Fahrt zum Arbeitsplatz. Das im Jahr 2006 erarbeitete und in den Jahren<br />
2007, 2008 und 2009 fortgeschriebene Verkehrsgutachten wird deshalb erneut an die<br />
veränderten Flächen- und Nutzerzahlen angepasst (Stand Mai 2010, siehe Anhang<br />
2). Das Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr steigt dadurch gegenüber<br />
dem Stand des Verkehrsgutachtens vom Nov. 2009 um ca. 2 %. Dadurch ergeben<br />
sich keine wesentlichen Verschlechterungen der verkehrsbedingten Geräuschbelastung.<br />
6<br />
6 Im Mai 2010 wurden von der Universität Bamberg überarbeitete Zahlen der Sitzplatz- und<br />
Arbeitsplatzkapazitäten vorgelegt. Die Auslastung der einzelnen Veranstaltungsräume wird hier<br />
differenzierter betrachtet. Insgesamt ist die Auslastung bei gleichbleibenden Veranstaltungszahlen<br />
um ca. ein Viertel geringer als beim Stand vom Februar 2010. Dies führt auch im Verkehrsaufkommen<br />
zu einem Rückgang der für die Studierenden angenommenen Wege, insbesondere<br />
im Pkw- und Radverkehr. Insgesamt führt die veränderte Datenlage bei gleichbleibendem<br />
Modal Split für den Uni-Standort zu einem Rückgang des durch die Universitätsnutzungen<br />
induzierten Verkehrs um ca. 30%. In der Fortschreibung des Verkehrsgutachtens vom Juni<br />
44
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Die Abwicklung des MIV ist gesichert. Es wird davon ausgegangen, dass die Universität<br />
eine ausreichende Anzahl von Pkw-Stellplätzen zur Verfügung stellt. Stark<br />
zunehmen wird der Radverkehr. Dafür sind im Rahmen der Detailplanung der Erschließung<br />
sowie der Baugenehmigungen für die Hoch- und Tiefbauten entsprechende<br />
Vorkehrungen in den zuführenden Straßen und in der Zurverfügungstellung<br />
von Fahrradabstellanlagen in ausreichender Anzahl zu treffen.<br />
Die Erschließung für Fahrradnutzer erfolgt über 5 Anbindungen an das bestehende<br />
bzw. auszubauende Fahrradwegenetz:<br />
- ERBA-Brücke<br />
- Maria-Ward-Straße<br />
- Uferweg Main-Donau-Kanal<br />
- Schwarze Brücke<br />
- unterer Leinritt entlang des linken <strong>Regnitz</strong>sarmes<br />
Die sich aus der Erschließungskonzeption ergebenden Verkehrsflächen werden als<br />
Straßenverkehrsflächen (öffentlich) und als öffentliche Verkehrsflächen besonderer<br />
Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen. Für das gesamte Planungsgebiet<br />
ist entsprechend des städtebaulichen Konzeptes eine abgestufte flächenhafte<br />
Verkehrsberuhigung von Tempo 30 Zonen (Planstraßen 1a, 1b und 2) bis<br />
zum verkehrsberuhigten Bereich mit Schritttempo (Planstraße 3a, 3b) vorgesehen, um<br />
so dem angestrebten ruhigen Wohncharakter des Gebietes Rechnung zu tragen.<br />
Die Festsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrt vermeidet Verkehrskonflikte<br />
an beiden Ecken der Planstraße 1a / 1b. Weiterhin sind an den Flächen für Anpflanzungen<br />
„An“ Ein- und Ausfahrten ausgeschlossen um eine vollständige Begrünung<br />
dieser Flächen zu ermöglichen.<br />
Durch eine Aufweitung des Straßenraums am westlichen Ende von Planstraße 3a, 3b<br />
wird eine Wendemöglichkeit geschaffen, die die Funktionsfähigkeit des Erschließungssystems<br />
auch bei einer stufenweisen Entwicklung des Baugebietes gewährleistet,<br />
da der nördliche Teil der Planstraße 3a, 3b erst im Anschluss an die Landesgartenschau<br />
hergestellt und das Ringsystem geschlossen werden kann.<br />
2009 wurde mit der höheren Auslastung des Universitätsstandortes ein "worst case" – Szenario<br />
berechnet. Die für eine gesicherte Abwicklung des Verkehrs gegebenen Empfehlungen haben<br />
auch bei einer geringeren Auslastung des Universitätsstandortes weiterhin Bestand.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 45
Für das Planungsgebiet sind folgende Schemaquerschnitte vorgesehen, die aus der<br />
RASt 06 7 entwickelt wurden:<br />
Abb. 21: Schemaquerschnitt Planstraße 1a und 1b – Tempo 30 - Längsparken<br />
Abb. 22: Schemaquerschnitt Planstraße 2- Senkrechtparken<br />
7<br />
Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Anlage von<br />
Stadtstraßen RASt 06<br />
46
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Abb. 23: Schemaquerschnitt Planstraße 3a, 3b- verkehrsberuhigter<br />
Bereich - Längsparken wechselseitig<br />
Für die Planstraße 1a und 1b wurde ein Querschnitt von 13,9 m bzw. 15,6 m mit einer<br />
Fahrbahnbreite von 5,5 m und einem einseitigen Längsparkstreifen von 2,0 m Breite<br />
entwickelt. Ein zwischen 4 m und 5,1 m breiter, zwischen der Gebäudekante und dem<br />
Gehweg geführter Streifen soll darüber hinaus die Unterbringung notwendiger Erschließungsanlagen<br />
(z.B. Fahrradbügel) ermöglichen. In Planstraße 2 ist aufgrund der<br />
dort geplanten Senkrechtparkplätze ein Straßenquerschnitt von 19,2 m vorgesehen.<br />
Die Planstraße 3a, 3b erhält einen Querschnitt von 9,25 m mit einer für Fahrzeuge<br />
und Fußgänger gemeinsam zu nutzenden Mischverkehrsfläche von 5,5 m Breite sowie<br />
einem Längsparkstreifen.<br />
Im ersten Abschnitt der Planstraße 1a zwischen Spinnerei (Ziegelhochhaus) und Direktoriumsgebäude<br />
bzw. Beamtenwohnhaus wird der Gehweg entlang dem Studentenwohnheim<br />
im Ziegelhochhaus eine Breite von 3,9 m (inkl. möglicher Einbauten für<br />
Fahrradbügel) aufweisen. In der Planstraße 1b wird der Gehweg 5,1 m breit sein, da<br />
in diesem Bereich aufgrund der universitären Einrichtungen mit einem höheren Studentenaufkommen<br />
zu rechnen ist. Im Abschnitt der Planstraße 1a entlang der Südostseite<br />
an der Wohnbebauung (Beamtenwohnhaus und Direktoriumsgebäude) sind<br />
geschützte Bäume zu berücksichtigen, die Gehwegbreite wird dort 2,4 m betragen.<br />
Im Baugebiet A sind aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie einer möglichen Beeinträchtigung<br />
des Verkehrsflusses in den Eckbereichen der Planstraße 1a zu 1b die<br />
Einrichtung von Ein- und Ausfahrten nicht zulässig.<br />
Die öffentlichen Stellplätze im Straßenraum dienen der Versorgung des Plangebietes<br />
mit Besucherstellplätzen. Auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes<br />
/ Masterplans können im Straßenraum der Planstraßen 1a, 1b, 2 und 3 insgesamt<br />
ca. 80 bis 90 öffentliche Stellplätze realisiert werden.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 47
Im Bereich der Planstraßen 1a, 1b und 2 ist die Unterbringung von 40 Stellplätzen im<br />
öffentlichen Straßenraum möglich, im Bereich der Ringerschließung des Wohngebietes<br />
können weitere 30 bis 40 Besucherstellplätze untergebracht werden. Der Bedarf<br />
an 65 Besucherstellplätzen, der nach Stellplatzsatzung für die Bereiche D bis I notwendig<br />
ist, kann damit im öffentlichen Straßenraum befriedigt werden. Weitere Besucherstellplätze<br />
für Besucher der Universität und der gewerblichen Einrichtungen müssen<br />
in der Tiefgarage unter dem ERBA-Platz geschaffen werden.<br />
In einer Tiefgarage im Bereich des ERBA-Platzes können nach ersten Planungen auf<br />
zwei Ebenen ca. 477 Stellplätze realisiert werden, damit wäre die Stellplatzanforderung<br />
gemäß Stellplatzsatzung im Baugebiet A nicht gedeckt.<br />
Für private Stellplätze werden in den Baugebieten teilweise Flächen für Stellplätze<br />
und Tiefgaragen festgesetzt. Mit der Beschränkung auf die Anlage von Tiefgaragen in<br />
den Baugebieten A, D1, D2, D3 und F1 sollen größere Flächen von oberirdischen<br />
Stellplätzen und störenden Nebenanlagen freigehalten werden und so die Schaffung<br />
von Blickbeziehungen bzw. die Anlage von Platzflächen ermöglicht werden. Im Plangebiet<br />
ist - mit Ausnahme der Baugebiete B und C - eine überwiegende Unterbringung<br />
der erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen vorgesehen, um die Inanspruchnahme<br />
zusätzlicher Flächen für den ruhenden Verkehr zu minimieren.<br />
Aus diesen Gründen sind ebenerdige Stellplätze nur innerhalb der im Bebauungsplan<br />
festgesetzten Flächen zulässig. (§ 12 Abs. 6 BauNVO.<br />
Mit dem Ausschluss von oberirdischen Garagen, die nicht in Hauptgebäude integriert<br />
sind, soll der angestrebten Gebietscharakter eines hochwertigen, stark durchgrünten<br />
Wohngebietes mit Blickbeziehungen zum Wasser gesichert werden.<br />
Bei Wohnungsgrößen über 120 m 2 sind abweichend von der Satzung über die Beschränkung<br />
von Garagen und Stellplätzen der Stadt Bamberg (Stellplatzsatzung) vom<br />
20.06.1995, geändert durch Satzung vom 03.12.2001, i.V.m. der Verordnung über<br />
den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze<br />
(GaStellV) vom 30.11.1993 in den Baugebieten B, C, E, F1, F2, G, H1, H2 und I 1,5<br />
Stellplätze pro Wohnung zu errichten. Dies gilt um den erhöhten Stellplatzbedarf bei<br />
großen Wohnungen in Reihenhäusern, Town Houses und Stadtvillen innerhalb dieser<br />
Baugebiete zu decken.<br />
Im Baugebiet A wird zur Ermöglichung der Anlage eines urbanen Platzbereiches (ER-<br />
BA Platz), auf einem großen Teil der Fläche ein Geh- und Fahrrecht (Radfahrer) zugunsten<br />
der Allgemeinheit festgesetzt (Gr1), um zwischen den Baufenstern einen<br />
attraktiven Zugang zur Platzfläche sowie eine Verbindung zu den angrenzenden Baugebieten<br />
und Grünflächen zu ermöglichen. An der südlichen Grenze des Baugebiets<br />
A wird das Geh- und Fahrrecht bis an die <strong>Regnitz</strong> herangezogen (Industriegasse),<br />
um einen Zugang zum Wasser sicher zu stellen (Gr2). Für diese Flächen wird<br />
auch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für Erschließungsträger festgesetzt.<br />
Um eine Verbindung zwischen dem künftigen Unigelände und der öffentlichen Parkanlage<br />
zu sichern, wird innerhalb der Baugebiete F 1und F2 ein Gehrecht zugunsten<br />
der Allgemeinheit festgesetzt (Gr3).<br />
48
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Zur Herstellung einer durchgängigen öffentlichen Wegeverbindung entlang des linken<br />
<strong>Regnitz</strong>arms wird<br />
- an der Südwestgrenze der Baugebiete D1 bis D3 ein 3 m breiter Streifen als private<br />
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Fußweg mit Gehrecht zugunsten<br />
der Allgemeinheit festgesetzt,<br />
- südlich entlang des Baugebietes B wasserseitig eine private Verkehrsfläche besonderer<br />
Zweckbestimmung Fußgängersteg mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit<br />
festgesetzt.<br />
Mit zwei als Fußweg bzw. Fuß- und Radweg festgesetzten Verkehrsflächen besonderer<br />
Zweckbestimmung wird eine Verbindung zwischen dem <strong>Regnitz</strong>ufer, dem internen<br />
Wohnpark und dem zukünftigen Nordpark gesichert.<br />
Zur Ergänzung des geplanten öffentlichen Wegesystems wird ausgehend von Planstraße<br />
1a an der nordöstlichen Ecke des Plangebietes eine Verkehrsfläche besonderer<br />
Zweckbestimmung Fuß- und Radweg sowie Notzufahrt (FRN) festgesetzt. Diese<br />
Fläche stellt eine Verbindung zur Maria-Ward-Straße her. Durch umlegbare Poller<br />
wird eine Nutzung durch den normalen Kfz-Verkehr verhindert, für Notfälle jedoch<br />
eine weitere Anbindung des Plangebietes, das nur über eine Straße erschlossen wird,<br />
an das Straßenverkehrsnetz gesichert. Die Notzufahrt muss bereits mit Inbetriebnahme<br />
des ersten Bauabschnittes gewährleistet und über vertragliche Vereinbarungen<br />
abgesichert werden. Weiterhin wird über diese Fläche zukünftig das frühere Schleusenwärterhäuschen<br />
auf FI.Nr. 519/12 (Fabrikbau 27 b) erschlossen werden. Eine entsprechendes<br />
Fahrrecht wird festgesetzt.<br />
Die Erschließung der umzunutzenden Bestandsbebauung im Baugebiet B wird durch<br />
eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ gesichert.<br />
Zur Pflege des Fischpassbereiches wird ein durchgehender, 3m breiter Weg durch ein<br />
Fahrrecht zugunsten des zuständigen Pflegebetriebs festgesetzt.<br />
Die an der nördlichen Spitze der <strong>Regnitz</strong>insel gelegene Kleingartenanlage „Schwarze<br />
Brücke" wird durch die Planstraßen 1a, 1b, 2 und 3 sowie den nördlichen Uferweg für<br />
berechtigte Fahrzeuge erschlossen.<br />
6.4 Ver- und Entsorgung<br />
Es ist vorgesehen, die nötigen Ver- und Entsorgungsleitungen für das Plangebiet in<br />
den öffentlichen Verkehrsflächen unterzubringen und an die vorhandenen Trassen in<br />
der Gaustadter Hauptstraße und / oder der Maria-Ward-Straße anzuschließen. Soweit<br />
sich die Leitungen innerhalb der Straßenverkehrsflächen befinden, sind sie planungsrechtlich<br />
gesichert. Erforderliche Verlegungen, Trennungen, Kürzungen oder Außerbetriebnahme<br />
von Leitungen aufgrund der geplanten Baumaßnahme erfolgen in Abstimmung<br />
mit den entsprechenden Versorgungsträgern.<br />
Aus stadtgestalterischen Gründen wird festgesetzt, dass sämtliche Versorgungsleitungen<br />
unterirdisch zu verlegen sind.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 49
Um das denkmalgeschützte Wasserkraftwerk in seinem Bestand zu sichern und damit<br />
auch einen Beitrag für eine umweltfreundliche Energieversorgung des Plangebietes<br />
zu leisten, wird das Gebäude als Wasserkraftwerk festgesetzt.<br />
Da in erreichbarer Nähe eine Fernwärmeleitung verläuft, ist zur Wärmeversorgung<br />
des Plangebietes ein Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen.<br />
6.5 Grünflächen / Anpflanzungen<br />
Öffentliche Grünflächen, Spielplatz<br />
Zur Durchgrünung, Gliederung und zur Einbindung des neuen Wohngebiets in das<br />
geplante Freiflächensystem der Landesgartenschau bzw. des künftigen Nordparks<br />
werden öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage sowie öffentliche<br />
Grünflächen mit Schwerpunkt Ausgleichsmaßnahmen (Flächen für Maßnahmen)<br />
festgesetzt. In den öffentlichen Grünflächen wird die Anlage von Wasserflächen ausdrücklich<br />
zugelassen. Diese können auch ökologische und lokalklimatische Funktionen<br />
übernehmen. Die Speisung kann durch vorgeklärtes Niederschlagswasser aus<br />
öffentlichen Verkehrsflächen erfolgen. Bei der Anlage von Wasserflächen sind in der<br />
Nähe zum Kinderspielplatz die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen zu beachten.<br />
Eine zentrale öffentliche Grünfläche wird mit Zweckbestimmung Parkanlage mit Spielplatz<br />
festgesetzt. Die Grünfläche ist zunächst Bestandteil der geplanten Landesgartenschau<br />
und dient ab 2013 der wohnungs- und siedlungsnahen Erholung. Der Kinderspielplatz<br />
soll mit Spielangeboten für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren ausgestaltet<br />
werden. Die Spielanlagen sind so vorzusehen und zu gestalten, dass sie sich in<br />
die öffentliche Grünanlage und in das Orts- und Landschaftsbild einfügen.<br />
Für das im 1. Bauabschnitt geplante Wohngebiet am südlichen <strong>Regnitz</strong>arm soll aufgrund<br />
der unmittelbaren Nachbarschaft zum geplanten Landesgartenschau-Gelände<br />
auf die Anlage eines öffentlichen Spielplatzes verzichtet werden. Nach 2013 dient der<br />
öffentliche Spielplatz im Bereich der zentralen Grünfläche der Versorgung des Wohngebietes.<br />
Die zentrale öffentliche Grünfläche befindet sich auf ehemals versiegelten Flächen.<br />
Mit ihrer Anlage werden wichtige Funktionen des Naturhaushaltes wiederhergestellt<br />
(klimatische Funktionen, Bodenfunktionen). Damit erfüllt die Fläche auch Kompensationseffekte<br />
für Eingriffe in Biotopflächen.<br />
Ebenfalls als öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung Parkanlage werden zwei<br />
Grünachsen zwischen dem nördlich an das Plangebiet angrenzenden Landesgartenschau-Gelände<br />
und dem Linken <strong>Regnitz</strong>arm festgesetzt.<br />
Zwei weitere kleine öffentliche Grünflächen werden an der nordwestlichen Ecke des<br />
Baugebietes B und an der Südgrenze des Baugebietes C festgesetzt. Diese Flächen<br />
gehören zu der denkmalgeschützten Parkanlage zwischen Direktoren- und Beamtenwohnhaus.<br />
Zum Ausgleich der mit Umsetzung der Planung verbundenen Eingriffe in geschützte<br />
Biotopflächen werden weitere öffentliche Grünflächen zugleich als Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft fest-<br />
50
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
gesetzt (Fläche für Maßnahmen „SPE 1“ bis „SPE 3“ vgl. Kap. 6.7). Die Anlage von<br />
Fußwegen ist zulässig.<br />
Die öffentliche Grünfläche „SPE 1“ entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze<br />
des Bebauungsplangebietes dient in Verbindung mit der Festsetzung als Maßnahmenfläche<br />
der Anlage artenreicher Sandmagerrasen trockener Standorte, wie sie für<br />
die Sandkeuper-Sande typisch sind. Die innerhalb der Grünfläche und daran angrenzend<br />
vorgesehene Anlage eines mäandrierenden Gewässerlaufs als Fischpass zur<br />
Umgehung der Staustufe des Wasserkraftwerks ist Bestandteil der Landesgartenschau-Planungen.<br />
Der derzeitige Stand der Planungen im wasserrechtlichen Verfahren<br />
wird für die im Geltungsbereich befindlichen Flächen in den Bebauungsplan als<br />
Hinweis bzw. Nachrichtliche Übernahme aufgenommen. Die Planungen stehen nicht<br />
im Widerspruch zur Festsetzung als Maßnahmenfläche. Die Anlage eines Gewässerlaufes<br />
mit Entwicklung einer artenreichen Ufervegetation sandiger Substrate innerhalb<br />
der Maßnahmenfläche SPE 1 ist Bestandteil des Ausgleichskonzeptes. Die zur Anlage<br />
des Gewässerlaufes nach derzeitigem Stand der Planung erforderlichen Baumrodungen<br />
werden getrennt bilanziert. Die Genehmigung sowie Regelungen zu erforderlichen<br />
Ersatzpflanzungen erfolgen im wasserrechtlichen Verfahren.<br />
Die öffentliche Grünfläche „SPE 2“ im Südosten des Plangebiets dient in Verbindung<br />
mit der Festsetzung als Maßnahmenfläche dem Erhalt und der Entwicklung eines vorhandenen<br />
Parkbaumbestandes und der Einbindung des neuen Wohngebiets in das<br />
geplante Freiflächensystem.<br />
Die privaten Grünflächen „SPE 3“ dienen in Verbindung mit der Festsetzung als Maßnahmenflächen<br />
der Anlage einer strukturreichen, artenreichen und gebietstypischen<br />
Vegetation der Uferböschungen, teils durch Aufwertung vorhandener zu erhaltender<br />
Baumbestände, teils durch Neuschaffung von Biotopen auf weitgehend vegetationsfreien<br />
Flächen. Auf einen gestalterischen Zusammenhang mit den Flächen für Anpflanzung<br />
„An“ ist zu achten. Es sollen die Sichtbeziehungen von der Planstraße 3a,<br />
3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm dauerhaft erhalten werden.<br />
Die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche nördlich des Baugebiets B dient zur<br />
Sicherung von Flächen der angrenzenden Grünanlage (historischer Garten).<br />
Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, Bindungen<br />
für Bepflanzungen<br />
Für einzelne besonders erhaltenswerte Bäume in den Baugebieten, die nicht zwingend<br />
von den Baumaßnahmen betroffen sind, bei Umsetzung der Planung aber gefährdet<br />
sind (dies betrifft insbesondere Bäume im Uferbereich), werden Erhaltungsbindungen<br />
festgesetzt.<br />
Der Erhalt des besonders wertvollen Parkbaumbestandes südöstlich des Baumwolllagers<br />
im Südosten des Plangebietes ist durch die Festsetzung der Flächen als öffentliche<br />
Grünfläche (Parkanlage) und Maßnahmenfläche „SPE 2“ gesichert. Auch für die<br />
erhaltenswerten Bäume im Bereich der weiteren festgesetzten öffentlichen Grünflächen<br />
und Maßnahmenflächen ist ein Erhalt möglich. Entscheidungen hierzu sind Bestandteil<br />
der Planungen zur Landesgartenschau.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 51
Die Kastanienallee nördlich des Direktorengebäudes befindet sich überwiegend außerhalb<br />
des Plangebietes. Zur Gewährleistung eines Erhaltes der südlichen Alleebäume<br />
wurde die geplante Wegeverbindung im Baugebiet B verschwenkt.<br />
Die zu erhaltenden Bäume sind während der Baumaßnahmen in ihrem Traufbereich<br />
durch dauerhafte Bauzäune zu sichern. Höhen von Gebäuden und Außenanlagen<br />
sind auf die Geländehöhen im Traufbereich abzustellen, d. h. es sind keine Abtragungen<br />
oder Aufschüttungen im Bereich des Baumes zulässig, um das Wurzelwerk nicht<br />
zu schädigen. Die Baumschutzverordnung der Stadt Bamberg, die DIN 18920 (Schutz<br />
von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), sowie<br />
die RAS-LG4 (Planung und Ausführung von Baumaßnahmen im Wurzelbereich<br />
von Bäumen), sind zu berücksichtigen.<br />
Zu pflanzende und zu erhaltende Bäume sind dauerhaft und fachgerecht zu pflegen.<br />
Abgängige Gehölze sind adäquat zu ersetzen.<br />
Die Pflanzlisten (siehe Anhang 6) dienen der Verwendung gebietsheimischer und<br />
standortgerechter Arten und damit einem sachgerechten naturschutzfachlichen Ausgleich<br />
sowie der Pflege eines typischen Orts- und Landschaftsbildes.<br />
Im Geltungsbereich sind nach derzeitigem Planungsstand 104 der durch die Baumschutzverordnung<br />
der Stadt Bamberg geschützten Bäume (Stammumfang > 60 cm)<br />
durch Baumaßnahmen und Erschließungsmaßnahmen im Zuge der Neuordnung des<br />
Gebietes betroffen. In die vorläufige Verlustbilanzierung eingestellt wurden Bäume<br />
deren Standort sich im Bereich festgesetzter Baufenster oder Erschließungsflächen<br />
befindet bzw. deren Kronen so weit in diese Flächen hineinragen, das ein Erhalt voraussichtlich<br />
nicht möglich ist. Für diese Bäume erfolgt die Festsetzung von Ersatzpflanzungen<br />
im Verhältnis 1 : 1 im Bereich der festgesetzten Straßenverkehrsflächen<br />
und in den privaten Freiflächen in den Baugebieten WA (s.u.).<br />
86 Bäume sind nach derzeitigem Planungsstand durch die Baumaßnahmen gefährdet<br />
jedoch nicht zwingend von Baumaßnahmen betroffen. In die Bilanzierung eingestellt<br />
wurden alle Bäume mit Standort im Bereich der festgesetzten Baugebiete außerhalb<br />
der festgesetzten Baufenster und Erschließungsflächen. Einzelne, besonders erhaltenswerte<br />
Exemplare (insgesamt 8 Bäume) werden mit einer Erhaltungsbindung versehen.<br />
Sie sind in die weitergehende Planung einzubeziehen. Für die sonstigen gefährdeten<br />
Bäume gelten die Bestimmungen der Baumschutzverordnung.<br />
Für die Bäume im Bereich der geplanten Aufweitung der Gaustadter Hauptstraße wird<br />
von der Möglichkeit eines Baumerhaltes ausgegangen, da sich die Standorte der Bäume<br />
nach der verkehrsplanerischen Vorstudie zum Knotenpunktumbau im Randbereich<br />
des neu anzulegenden Fußweges befinden.<br />
Als nicht unmittelbar durch die Umsetzung des Bebauungsplanes gefährdet wurden<br />
die Bäume mit Standort im Bereich der festgesetzten öffentlichen Grünflächen eingestuft.<br />
Zur Anlage des Gewässerlaufes für den Fischpass ist die Rodung von etwa 42<br />
Bäumen erforderlich. Die Genehmigung sowie Regelungen zu erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />
erfolgen im wasserrechtlichen Verfahren.<br />
Für von Baumaßnahmen betroffene Bäume ist ein Fällantrag zu stellen. Für Ersatzpflanzungen<br />
sind Baumarten der Pflanzliste 1 mit einem Stammumfang von mindestens<br />
16/18 cm zu verwenden. Die nach derzeitigem Planungsstand betroffenen, ge-<br />
52
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
fährdeten und die zu erhaltenden Bäume sind mit Nummer gemäß Baumliste im Grünordnerischen<br />
Konzept dargestellt.<br />
Im Straßenraum der Planstraßen wird für den sachgerechten naturschutzfachlichen<br />
Ausgleich (Ersatzpflanzungen), für positive lokalklimatische Effekte im Straßenraum,<br />
zur Gliederung und zur Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes die Pflanzung<br />
von insgesamt mindestens 60 Straßenbäumen festgesetzt. Im Durchschnitt ist ein<br />
Baum pro 15 m Straßenlänge zu pflanzen.<br />
Es sind Acer platanoides, Quercus petraea, Quercus robur, Sorbus aucuparia oder<br />
Tilia cordata sowie Crataegus Carrierei, Sophora japonica Regent, Gleditsia triacanthos<br />
Skyline oder Fraxinus ornus Meczek mit einem Stammumfang von mindestens<br />
16/18 cm zu verwenden. In Bezug auf die Anlage von Baumscheiben sowie auf<br />
die grünordnerische Gestaltung von Stellplätzen gilt § 7 Abs. 1 und 2 der Stellplatzsatzung<br />
der Stadt Bamberg vom 20.06.1995, geändert durch Satzung am<br />
03.12.2001.<br />
Auf den privaten Freiflächen in den Baugebieten WA sowie den Baugebieten B1 und<br />
C ist mindestens 1 Baum je angefangene 200 m² Grundstücksfreifläche (entspricht<br />
mindestens 50 Bäumen auf der Gesamtfläche der privaten Freiflächen in den Baugebieten<br />
WA) mit Stammumfang von mindestens 16/18 cm als Ersatz zu pflanzen. Hierfür<br />
sind Arten der Pflanzliste 1 zu verwenden. In den Baugebieten SO und MI sind<br />
nach derzeitigem Stand keine Bäume zwingend von den Baumaßnahmen betroffen,<br />
deshalb beschränkt sich die Festsetzung auf die Baugebiete im WA.<br />
Sollten mit Umsetzung der Planung einzelne der bislang als gefährdet eingestufte<br />
Bäume gerodet werden müssen, können die erforderlichen Ersatzpflanzungen in den<br />
festgesetzten öffentlichen Grünflächen erfolgen. Es gelten die Bestimmungen der<br />
Baumschutzverordnung. Für von Baumaßnahmen betroffene Bäume ist ein Fällantrag<br />
zu stellen. Für Ersatzpflanzungen sind Baumarten der Pflanzliste 1 mit einem Stammumfang<br />
von mindestens 16/18 cm zu verwenden.<br />
Den Wohngebäuden sind private Freiflächen zugeordnet. Die entsprechend der festgesetzten<br />
GRZ nicht überbaubaren bzw. nicht für Nebenanlagen gemäß § 19 Abs. 4<br />
BauNVO nutzbaren Grundstücksflächen sind als Vegetationsflächen anzulegen und<br />
auf Dauer gärtnerisch zu unterhalten.<br />
Im Bereich der dem öffentlichen Straßenraum und dem geplanten Uferweg zugewandten<br />
Grundstücksfreiflächen ist in Hinblick auf ein ansprechendes Orts- und Landschaftsbild<br />
auf eine gewisse Einheitlichkeit bei der Gestaltung der Einfriedungen zu<br />
achten. In den Baugebieten B2; D1-D3, E, F1; F2; H1; H2; I sind entlang der Grenzen<br />
zu öffentlichen Verkehrsflächen sowie öffentlichen Verkehrsflächen besonderer<br />
Zweckbestimmung werden daher folgende Einfriedungen, auch in Kombination, zugelassen:<br />
- Maschendraht- und Gitterzäune in Kombination mit Hecken aus Laubgehölzen<br />
der Pflanzliste 2 bis insgesamt 1,0 m Höhe,<br />
- Hecken aus Laubgehölzen bis insgesamt 1,0 m Höhe oder sonstige Strauchbepflanzungen<br />
der Pflanzliste 2.<br />
In den Baugebieten B2; D1-D3, E, F1; F2; H1; H2; I sind entlang der übrigen Grenzen<br />
sind Hecken aus Laubgehölzen der Pflanzliste 2 sowie Zäune bis 1,80 m Höhe in<br />
planungsgruppe 4, Berlin 53
Kombination mit Hecken oder sonstigen Strauchbepflanzungen der Pflanzliste 2 zulässig.<br />
Die Dachflächen der Tiefgaragen zwischen den Gebäuden in den Baugebieten D1 bis<br />
D3 werden zu einem großen Teil begrünt. Die Flächen werden als Fläche für Anpflanzung<br />
„An“ festgesetzt. Die Flächen sind mit Wiesenflächen und lockeren Gehölzpflanzungen<br />
der Pflanzlisten 1 und 2 zu begrünen, wobei Sichtbeziehungen zum linken<br />
<strong>Regnitz</strong>arm dauerhaft gewährleistet werden sollen. Vom südlichen Ufer des <strong>Regnitz</strong>arms<br />
soll dadurch der offene, durchgrünte Charakter des Baugebietes deutlich werden.<br />
Nebenanlagen und Stellplätze sind auf diesen Flächen ausgeschlossen. Zugelassen<br />
wird jedoch die Anlage kleinerer Spielplatzflächen. Auf Tiefgaragen sind<br />
Sträucher der Pflanzliste 2 und Wieseneinsaat zu verwenden. Es wird ein Bodenaufbau<br />
von mindestens 50 cm einschließlich Dränschicht festgesetzt.<br />
6.6 Wasserflächen<br />
Innerhalb des Plangebietes wird die Wasserfläche des Linken <strong>Regnitz</strong>arms als Gewässer<br />
I. Ordnung nachrichtlich übernommen.<br />
Weitere Wasserflächen werden innerhalb des Plangebietes nicht festgesetzt, um für<br />
die Gestaltung der Landesgartenschau die notwendige Flexibilität zu gewähren. Vorgesehen<br />
ist die Anlage eines sog. „Fischpasses“ entsprechend den Zielen des Wasserwirtschaftsamtes<br />
zur Herstellung der Durchgängigkeit des linken <strong>Regnitz</strong>armes für<br />
größere Gewässerorganismen. Die Flächen werden im Bebauungsplan nachrichtlich<br />
übernommen und liegen teilweise innerhalb der SPE 1 Fläche.<br />
Um eine Gestaltung im Sinne des Städtebaulichen Konzepts zu ermöglichen, wird die<br />
Herstellung von Wasserflächen im Bereich der öffentlichen Grünflächen zugelassen.<br />
Zwischen ERBA-Brücke und der geplanten Parkanlage im Südosten des Plangebietes<br />
ist zur Gewährleistung einer durchgängigen, uferbegleitenden Fußwegeverbindung<br />
oberhalb der Wasserfläche des linken <strong>Regnitz</strong>arms ein Fußgängersteg geplant. Die<br />
Zulässigkeit wird durch Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche besonderer<br />
Zweckbestimmung Fußgängersteg geregelt. Die wasserrechtliche Genehmigung<br />
bleibt von dieser Festsetzung unberührt. Die Detailplanung ist nicht Gegenstand des<br />
Bebauungsplanes.<br />
6.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft<br />
Niederschlagswasserbehandlung<br />
Die Niederschlagswasserbehandlung wird im Zuge des erforderlichen wasserrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahrens innerhalb des bauordnungsrechtlichen Verfahrens<br />
geregelt. Im Bebauungsplan ist ein Hinweis mit folgender Empfehlung aufgenommen:<br />
Zur Wiederherstellung wichtiger Bodenfunktionen, zur Grundwasserneubildung sowie<br />
zum Schutz der Ressource Wasser soll das Niederschlagswasser der Baugrundstücke<br />
auf der jeweiligen Grundstücksfreifläche versickert bzw. zurückgehalten werden.<br />
Sollte aufgrund der Bodenbeschaffenheit eine Versickerung nicht in ausreichendem<br />
54
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Maße möglich sein, sollen geeignete Maßnahmen zur Regenrückhaltung (Zisternen,<br />
Teiche, etc.) getroffen werden.<br />
Die Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser (Gartenbewässerung, Toilettenspülung,<br />
etc.) wird empfohlen.<br />
Das von Straßen und sonstigen Verkehrsflächen abfließende Niederschlagswasser<br />
soll in öffentlichen Grünflächen flächenhaft versickert oder – wenn das nicht möglich<br />
ist - in Oberflächengewässer eingeleitet werden.<br />
Befestigung der Grundstücksfreiflächen<br />
Zur Wiederherstellung wichtiger Bodenfunktionen, zur Grundwasserneubildung sowie<br />
zum Schutz der Ressource Wasser wird festgesetzt, dass für die befestigten Teile der<br />
Grundstücksfreiflächen – mit Ausnahme des Baugebiets A – nur wasser- und luftdurchlässige<br />
Beläge zu verwenden sind. Des Weiteren sind Grundstückszufahrten<br />
und Zuwege nur in der erforderlichen Breite befestigt werden, um unnötige Versiegelung<br />
zu vermeiden.<br />
Befestigung der öffentlichen Wege<br />
Aus den o.g. Gründen sind auch innerhalb der öffentlichen Grünflächen und der Flächen<br />
für Maßnahmen Fuß- und Radwege nur mit wasser- und luftdurchlässigen Belägen<br />
herzustellen.<br />
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft<br />
Zum Ausgleich der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in geschützte Biotopflächen<br />
sowie zur Einbindung des Plangebietes in den umgebenden Landschaftsraum<br />
werden drei Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft festgesetzt (Fläche für Maßnahmen „SPE 1“ bis „SPE 3“). Die<br />
Flächen sind zugleich als öffentliche Grünflächen festgesetzt. Die Herstellungs-, Entwicklungs-<br />
und Unterhaltungspflege der Maßnahmenflächen SPE 1-3 soll im Benehmen<br />
mit der unteren Naturschutzbehörde und auf der Grundlage eines auf die jeweiligen<br />
Entwicklungsziele abzustimmenden Pflegekonzeptes erfolgen.<br />
Fläche für Maßnahmen „SPE 1“<br />
Entwicklungsziel für die Maßnahmenfläche SPE 1 sind artenreiche Sandmagerrasen<br />
trockener Standorte, wie sie für die Sandkeuper-Sande typisch sind. Da das Plangebiet<br />
im Bereich der „SandAchse Franken“ liegt (vgl. 3.12), in welchem die Arten und<br />
Lebensgemeinschaften der Sandmagerrasen durch Sicherung, Pflege und Neuanlage<br />
gefördert werden sollen, ist diese Maßnahmenfläche auch als Beitrag hierzu vorgesehen.<br />
Die Maßnahmenfläche dient dem Ausgleich für die Inanspruchnahme von Biotopflächen,<br />
darunter Flächen nach Art. 13d (1) BayNatSchG für das Allgemeine Wohngebiet.<br />
Sie soll naturschutzfachlich um mindestens 1 Kategorie aufgewertet werden und<br />
dient zugleich der gestalterischen Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes. Die<br />
Ansaaten sind unter Verwendung der Arten aus Pflanzliste 3 (Regionalsaatgut) auf<br />
horizontalen und geneigten Flächen durchzuführen. Die Anlage eines Fuß- und Radweges<br />
wird zugelassen.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 55
Die Schaffung eines sog. „Fischpasses“ entsprechend den Zielen des Wasserwirtschaftsamtes<br />
zur Herstellung der Durchgängigkeit des linken <strong>Regnitz</strong>armes für größere<br />
Gewässerorganismen wird zugelassen. Zu entwickeln ist eine artenreiche, gebietstypische<br />
Ufervegetation auf sandigen Substraten unter Verwendung der Pflanzliste 4<br />
(Regionalsaatgut). Die Kombination von Sandmagerrasen und Gewässerlauf kann zur<br />
Steigerung der Artenvielfalt wie auch des Erlebniswertes entscheidend beitragen.<br />
Der derzeitige Stand der Planungen im wasserrechtlichen Verfahren wird für die im<br />
Geltungsbereich befindlichen Flächen in den Bebauungsplan als Hinweis bzw. Nachrichtliche<br />
Übernahme aufgenommen. Die Planungen stehen nicht im Widerspruch zur<br />
Festsetzung als Maßnahmenfläche. Die Anlage eines Gewässerlaufes mit Entwicklung<br />
einer artenreichen Ufervegetation sandiger Substrate innerhalb der Maßnahmenfläche<br />
SPE 1 ist Bestandteil des Ausgleichskonzeptes. Die zur Anlage des Gewässerlaufes<br />
nach derzeitigem Stand der Planung erforderlichen Baumrodungen werden<br />
getrennt bilanziert. Die Genehmigung sowie Regelungen zu erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />
erfolgen im wasserrechtlichen Verfahren.<br />
Fläche für Maßnahmen „SPE 2“<br />
Entwicklungsziel für die Maßnahmenfläche SPE 2 ist die Herstellung einer artenreichen,<br />
gebietstypischen Waldbodenvegetation, da eine solche hier bislang weitgehend<br />
fehlt und der Waldboden nahezu vegetationsfrei sowie in vielen Bereichen verdichtet<br />
ist. Die Maßnahmenfläche dient dem Ausgleich für die Inanspruchnahme von Biotopflächen<br />
für das Allgemeine Wohngebiet. Sie soll naturschutzfachlich und landschaftsästhetisch<br />
aufgewertet werden. Es sind die Arten der Pflanzliste 5 (Regionalsaatgut)<br />
zu verwenden. Die Anlage von Fußwegen wird zugelassen.<br />
Fläche für Maßnahmen „SPE 3“<br />
Entwicklungsziel für die Maßnahmenfläche SPE 3 ist eine strukturreiche, artenreiche<br />
und gebietstypische Vegetation der Uferböschungen, teils durch Aufwertung vorhandener<br />
zu erhaltender Baumbestände, teils durch Neuschaffung von Biotopen auf weitgehend<br />
vegetationsfreien Flächen. Es sollen lichte Gehölzbestände, kombiniert mit<br />
gänzlich offenen, gehölzfreien Bereichen aus Kräutern und Gräsern entstehen. Zu<br />
verwenden sind Arten der Pflanzlisten 1, 2 und 5 (Regionalsaatgut). Gehölze sind in<br />
lockerer Anordnung zu pflanzen. Bei zu erhaltenden Baumbeständen sind zurückhaltende<br />
Ergänzungspflanzungen zulässig. Auf einen gestalterischen Zusammenhang<br />
mit den Flächen für Anpflanzung „An“ ist zu achten. Die Sichtbeziehungen von der<br />
Planstraße 3a, 3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm sind dauerhaft zu erhalten. Die Anlage von<br />
Fußwegen wird zugelassen.<br />
6.8 Immissionsschutz<br />
Für das Plangebiet wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt (vgl. Anhang 1), in<br />
dem Lärmimmissionen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes untersucht wurden,<br />
die von dem nördlich gelegenen Hafen, der Binnenschifffahrt auf dem Main-Donau-<br />
56
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Kanal, dem Verkehr der umliegenden Straßen, der Autobahn und der Bundesstraße,<br />
der Bahnstrecke sowie dem Turbinenhaus des Wasserkraftwerks verursacht werden. 8<br />
A. Berücksichtigung der Bedenken<br />
Aufgrund der vorgebrachten Bedenken wurde die Abwägung im Hinblick auf die Gemengelagensituation<br />
erneut überprüft. Die Lärmproblematik wurde in dem Gutachten<br />
des Dipl. Ing. Dr. Donner vom Mai 2010 erneut grundlegend ermittelt und bewertet.<br />
Als Ergebnis der Überprüfung wurden zusätzliche Festsetzungen in den Bebauungsplan<br />
aufgenommen. Allerdings wird das Festsetzungskonzept in den Grundzügen<br />
beibehalten.<br />
B. Bedeutung für die Stadtentwicklung<br />
Die Umwidmung des Plangebiets von der früheren industriellen Nutzung in Grün- und<br />
Bauflächen und die Entwicklung der Flächen der brachgefallenen ehemaligen Baumwollspinnerei<br />
hat für die Stadtentwicklung in Bamberg herausragende Bedeutung. Es<br />
geht um wesentliche stadtplanerische Ziele der Revitalisierung einer innenstadtnahen<br />
Industriebrache, der Entwicklung eines Erweiterungsstandorts für die Universität und<br />
der Einbindung in das Gelände der Landesgartenschau, wodurch mittel- und langfristig<br />
Naherholungsflächen hoher Qualität bereitgestellt werden. Vor allem geht es aber<br />
um die Entwicklung eines innenstadtnahen Wohnquartiers, das dazu beiträgt, den<br />
aktuellen Bedarf an Wohnflächen für Geschosswohnungsbau in Bamberg zu decken.<br />
In der Stadt Bamberg besteht ein sehr knapper Wohnungsmarkt, weil es kaum noch<br />
Bau- und Erweiterungsflächen gibt. Dies hat sich in den letzten Jahren deutlich auf<br />
die Preise gerade der innerstädtischen und innenstadtnahen Wohnungen ausgewirkt.<br />
Im Zuge der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Bamberg und der geplanten Erweiterung<br />
der Universität kommt der Nutzung aller vorhandenen Flächenressourcen für die<br />
Entwicklung neuer Wohnstandorte erhebliche Bedeutung zu. Der neue Wohnstandort<br />
im Plangebiet ist das einzige derzeit kurz- und mittelfristig entwickelbare Großprojekt<br />
für Geschosswohnungen in Bamberg.<br />
C. Eignung des Plangebiets<br />
Das Plangebiet ist im Hinblick auf die innenstadtnahe Lage, die Wassernähe und die<br />
Einbindung in die Parklandschaft der Landesgartenschau hervorragend für die Entwicklung<br />
eines Wohn- und Mischgebiets geeignet und für die Stadtentwicklung wegen<br />
der Schaffung von Wohnraum, der Revitalisierung einer Industriebrache und der Nutzung<br />
für universitäre Einrichtungen von hoher Bedeutung. Allerdings hat die Bauleitplanung<br />
die Problematik zu bewältigen, dass die neuen Baugebiete in eine seit vielen<br />
Jahrzehnten bestehende Gemengelagensituation zwischen den Wohngebieten Unterer<br />
Leintritt und Weidendamm sowie „Meyerschen Gärtnerei“ einerseits und der ebenfalls<br />
seit vielen Jahrzehnten bestehenden und für die wirtschaftliche Entwicklung der<br />
Stadt bedeutsamen gewerblichen und industriellen Hafennutzung andererseits integriert<br />
werden müssen.<br />
8 Sachverständigenbüro Dr. Donner ‚Schalltechnische Untersuchung Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<br />
<strong>Insel</strong> (B-Plan-Nr. G 10 A) der Stadt Bamberg’, Berlin, Mai 2010. Dieses Gutachten stellt<br />
unter der Berücksichtigung der vorliegenden Genehmigungsbescheide für die Gewerbebetriebe<br />
im Hafen eine Neuberechnung der Schallschutzauswirkungen gegenüber dem<br />
Schallschutzgutachten von GRI Berlin, Juni 2009 mit Ergänzungen November 2009 dar.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 57
Bei dieser Ausgangslage ist es nicht möglich, dem grundsätzlich anzustrebenden<br />
Trennungsgrundsatz zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung uneingeschränkt<br />
nachzukommen, weil der Standort damit kaum noch für das Wohnen genutzt<br />
werden könnte. Das Heranrücken der Wohnbebauung an die gewerbliche Nutzung ist<br />
jedoch ausnahmsweise dann zulässig, wenn keine Unzuträglichkeiten zwischen der<br />
geplanten und der bestehenden Nutzung zu erwarten sind.<br />
Dabei wurde berücksichtigt, dass die gewerbliche Nutzung des Hafengeländes zum<br />
gewachsenen Bestand des Wirtschaftsstandorts Bamberg gehört und nicht unzumutbar<br />
eingeschränkt werden soll. Die planerische Lösung gewährleistet, dass die Gewerbebetriebe<br />
in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht behindert werden. Auch wirtschaftliche<br />
Weiterentwicklungen der Betriebe und die Nutzung noch nicht belegter<br />
Flächen wurde bei der Abwägung berücksichtigt. Für die Abwägung wurde das Ziel<br />
verfolgt, einerseits dem Trennungsgrundsatz soweit räumlich möglich nachzukommen,<br />
andererseits durch geeignete Festsetzungen sicherzustellen, dass etwaige Unzuträglichkeiten<br />
zwischen den Gebieten vermieden werden.<br />
D. Zu erwartende Immissionen im künftigen Wohngebiet<br />
Das Plangebiet ist zunächst so angelegt worden, dass der nördliche Teil der <strong>Regnitz</strong>insel<br />
von Bebauung frei bleibt. Die vorgesehenen Grünflächen schaffen einen räumlichen<br />
Abstand zwischen der gewerblichen und industriellen Hafennutzung und der<br />
vorgesehenen Wohn- und Misch- bzw. Sondergebietsnutzung. Trotz dieses Abstands<br />
verbleiben allerdings die geplanten Wohn- und Mischgebietsflächen im Einwirkungsbereich<br />
gewerblicher Lärmimmissionen. Deshalb wurde die Verträglichkeit der geplanten<br />
Nutzungen geklärt. Die Ermittlung und Bewertung der in den geplanten Misch-<br />
und Wohngebietsflächen zu erwartenden Immissionen unter Berücksichtigung nicht<br />
nur der gewerblichen, sondern auch der durch den Verkehr zu erwartenden Geräusche<br />
im Plangebiet erfolgte durch das Gutachten des Büros Donner vom Mai 2010.<br />
Bereits zuvor war aufgrund vorhergehender Gutachten erkennbar geworden, dass die<br />
Lärmbelastung insbesondere in der Nacht kritisch sein könnte. Deshalb wurden zwei<br />
punktuelle Messungen in dem künftigen Plangebiet vorgenommen. Die Messungen<br />
nächtlicher Geräuschbelastungen ergaben Werte zwischen 42 und 46 dB(A), wobei<br />
allerdings eine Aufteilung der Geräuschbelastungen nach Verkehrs- und Industriegeräuschen<br />
nicht möglich war. Da diese Momentaufnahmen nicht geeignet sind, die zu<br />
erwartenden Lärmeinwirkungen, auch im Hinblick auf künftige Entwicklungen hinreichend<br />
sicher zu prognostizieren, war es Aufgabe des genannten Gutachtens, die zu<br />
erwartenden Immissionen durch die gewerblichen Betriebe zu betrachten und die<br />
Lärmbelastungen des Plangebiets zu prognostizieren.<br />
Die zu erwartenden Emissionen der Betriebe können allerdings nicht ohne Berücksichtigung<br />
der Tatsache eingeschätzt werden, dass die gewerbliche Nutzung im Hafen<br />
bereits derzeit durch die Nähe von Wohnbestandsgebieten geprägt wird und die<br />
zulässigen Lärmemissionen deshalb vor allem nachts begrenzt sind. Das neue Plangebiet<br />
schiebt sich in die bereits vorhandene und z.T. seit dem vorletzten Jahrhundert<br />
bestehende Gemengelagensituation zwischen den Wohngebieten Unterer Leintritt<br />
und Weidendamm sowie „Meyerschen Gärtnerei“ einerseits und die Hafennutzung<br />
andererseits hinein. Unabhängig von dem neuen Plangebiet sind deshalb die betrieb-<br />
58
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
lichen Spielräume hinsichtlich der zulässigen Lärmemissionen vor allem in der Nacht<br />
stark eingeschränkt. Dies spiegelt sich auch in den Genehmigungsbescheiden für die<br />
Betriebe wider, die in den letzten ca. 10 Jahren erteilt wurden. Dort wurde regelmäßig<br />
eine Beschränkung der Emissionen geregelt, die sicherstellt, dass in Bezug auf die<br />
bestehenden Wohngebiete die für das Wohnen geltenden Richtwerte der TA Lärm<br />
von den Betrieben eingehalten werden. Die Stadt wird auch künftig bei der Erteilung<br />
von Genehmigungen die Einhaltung der Richtwerte der TA Lärm für die derzeit vorhandenen<br />
Wohngebiete sicherstellen und darüber hinaus bei auftretenden Konflikten<br />
durch die Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten einer nachträglichen Anordnung<br />
nach § 17 BImSchG für die Einhaltung dieser Richtwerte Sorge tragen und nötigenfalls<br />
auch planerisch tätig werden, um die Verträglichkeit der bestehenden Gemengelagensituation<br />
zu gewährleisten. Da das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe in<br />
den Bestandsgebieten in den letzten Jahren weitgehend problemlos beherrschbar<br />
war, besteht kein Anlass, dies hinsichtlich der Bestandsgebiete für die Zukunft in<br />
Zweifel zu ziehen.<br />
Auf der Grundlage dieser bereits vorliegenden rechtlichen Beschränkungen der maximal<br />
zulässigen Emissionen konnte für das Plangebiet berechnet werden, welche<br />
Immissionen dort zu erwarten sind, wenn die höchstzulässigen Immissionen in den<br />
Wohnbestandsgebieten eingehalten werden. Die Berechnung ergibt, dass die zu erwartenden<br />
Immissionen im Plangebiet die in den Bestandsgebieten einzuhaltenden<br />
Beurteilungspegel um nicht mehr als bis zu ca. 1,3 dB(A) überschreiten. Daraus ließ<br />
sich ableiten, dass damit zu rechnen ist, dass die Belastungen durch gewerblichen<br />
Lärm im Plangebiet um bis zu 2 dB(A) über den Orientierungswerten der DIN 18005<br />
für Wohngebiete liegen werden.<br />
Im Rahmen einer Worst-case-Betrachtung wurde zusätzlich überprüft, wie die Lärmsituation<br />
im Plangebiet einzuschätzen ist, falls im Rahmen immissionsschutzrechtlicher<br />
Genehmigungen für die Betriebe des Hafens aufgrund der bestehenden Gemengelagensituation<br />
gemäß Ziff. 6.7 der TA Lärm Zwischenwerte zugelassen werden und<br />
deshalb eine bis zu 3 dB(A) höhere Belastung in den Bestandsgebieten entstehen<br />
könnte. In diesem Fall würde sich auch die Lärmbelastung im Plangebiet erhöhen. Die<br />
Belastung könnte sich dadurch auf einen Beurteilungspegel von tags max. 59,3 dB(A)<br />
und nachts max. 44,3 dB(A) erhöhen, womit die Orientierungswerte der DIN 18005<br />
um bis zu 5 dB(A) überschritten würden.<br />
Die im Schallschutzgutachten von Dr. Donner, Mai 2010 erfolgte Berücksichtigung der<br />
bereits vorliegenden rechtlichen Beschränkungen der maximal zulässigen Emissionen<br />
der Hafenbetriebe ist der grundlegende Unterschied zum Schallschutzgutachten von<br />
GRI, September 2009. In diesem wurde aufgrund der durch Müller-BBM GmbH eingeschätzten<br />
höheren Grunddaten eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN<br />
18005 um bis zu 10 dB(A) nachts berechnet. Dadurch würden jedoch die schon vorliegenden<br />
Genehmigungsbescheide von Hafenbetrieben nicht eingehalten und die<br />
Richtwerte der TA Lärm für die Bestandsbebauung (Unterer Leintritt und Weidendamm<br />
sowie „Meyerschen Gärtnerei) überschritten werden.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 59
E. Bewertung<br />
Aufgrund dieser Lärmprognose kann davon ausgegangen werden, dass weder unverträgliche<br />
Beeinträchtigungen der Wohnnutzung noch unangemessene Einschränkungen<br />
der gewerblichen Nutzung zu erwarten sind. Auch bei der Worst-case-<br />
Betrachtung erscheint die Lärmbelastung, zumindest aufgrund der getroffenen Festsetzungen<br />
für den baulichen Schallschutz, verträglich. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass für die Außenwohnbereiche eine Belastung, die um 5 dB(A) über den Orientierungswerten<br />
der DIN 18005 liegt, zumutbar ist. In der Nacht ist bei einem zu erwartenden<br />
Beurteilungspegel von bis zu 45 dB(A) das Schlafen auch bei gekipptem<br />
Fenster noch möglich.<br />
Auch für die Betriebe ergeben sich durch die heranrückende Wohnbebauung keine<br />
unzumutbaren Beeinträchtigungen. Die rechtlich zulässigen Emissionen bleiben unverändert.<br />
Da bereits bisher auf die bestehenden Wohngebiete Rücksicht zu nehmen<br />
ist, sind die zulässigen betrieblichen Emissionen wie dargestellt derart begrenzt, dass<br />
die Richtwerte für Wohngebiete in den Bestandsgebieten Unterer Leintritt und Weidendamm<br />
sowie „Meyerschen Gärtnerei“ eingehalten werden. Zwar ergäbe sich rechnerisch<br />
durch das neue Wohngebiet eine zusätzliche Beschränkung der Emission um<br />
ca. 1,3 dB(A), jedoch wird die Stadt bei der Erteilung von Genehmigungen auf der<br />
Grundlage der Ziff. 6.7 der TA Lärm berücksichtigen, dass eine Gemengelagensituation<br />
vorliegt, in der das neue Plangebiet nachträglich hinzugetreten ist und dass für<br />
die Wohnungen im neuen Plangebiet – im Gegensatz zu den Wohnungen in den Bestandswohngebieten<br />
– zusätzlich passiver Lärmschutz festgesetzt ist. Damit kann den<br />
Bewohnern des Plangebiets im Vergleich zu den Bewohnern in den Bestandswohngebieten<br />
eine um 1,3 dB(A) höhere Lärmbelastung zugemutet werden. Die Betriebe<br />
im Hafengelände werden deshalb in ihrer Entwicklung durch das Neubaugebiet nicht<br />
stärker eingeschränkt, als bisher schon durch die Bestandswohngebiete.<br />
Besonderer Betrachtung bedurften die von dem Wasserkraftwerk an der ERBA-<br />
Brücke ausgehenden Emissionen. Die Verwirklichtung der geplanten Nutzungen in<br />
der Umgebung des Kraftwerks setzt voraus, dass die derzeitigen Emissionen durch<br />
bauliche Maßnahmen vermindert werden. Weiterhin ist durch die Festsetzung anlagenbezogener<br />
Emissionsbegrenzungen sicherzustellen, dass keine unverträglichen<br />
Lärmbelastungen in den Baugebieten des Plangebiets entstehen.<br />
F. Betrachtung der Lärmsituation unter Berücksichtigung des Verkehrslärms<br />
Bei der Bewertung der Lärmimmissionen im künftigen Plangebiet darf allerdings auch<br />
die nicht unerhebliche Lärmbelastung durch den überörtlichen und örtlichen Verkehr<br />
nicht unberücksichtigt bleiben. Deshalb wurden die Verkehrsgeräusche ermittelt und<br />
die Belastung der Baugebiete bei Addition des Gewerbe- und des Verkehrslärms gutachterlich<br />
bewertet. Die Betrachtung des Lärms durch Schienen-, Straßen- und<br />
Schiffsverkehr zeigt, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 in den Wohn- und<br />
Mischgebieten vollständig eingehalten, im Sondergebiet geringfügig überschritten<br />
werden. Da die Lärmarten nach DIN 18005 getrennt zu betrachten sind, ergibt sich<br />
somit keine Unverträglichkeit. Allerdings ist es für die Anwendung der DIN 4109 und<br />
damit für die erforderlichen Dämmmaßnahmen an Außenbauteilen erforderlich, den<br />
maßgeblichen Außenlärmpegel unter Summierung der verschiedenen Lärmbelastungen<br />
zu ermitteln. Die Auswertung der Untersuchung maßgeblicher Außenlärm-<br />
60
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
pegel kommt zu dem Ergebnis, dass im Plangebiet der Lärmpegelbereich III der DIN<br />
4105, z.T. auch IV, vorliegt.<br />
G. Festsetzungen<br />
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Lärmprognose wurde im Rahmen der Abwägung<br />
festgelegt, welche Vorkehrungen zur Bewältigung der Lärmproblematik vorzusehen<br />
und welche Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich sind. Im Hinblick auf<br />
den Gewerbelärm des Hafens wurde zunächst geprüft, ob aktive Schallschutzmaßnahmen<br />
in Betracht kommen. Die Festsetzung von Lärmschutzwänden bzw. –wällen<br />
ist jedoch nicht geeignet. Die Anlagen müssten, wenn sie nahe, der für Wohnen ausgewiesenen<br />
Baugebiete errichtet würden, völlig ungeeignete Höhen erreichen, um die<br />
oberen Geschosse zu schützen. Dasselbe gilt für Lärmschutzwände am Hafen, weil<br />
die tiefgestaffelten Lärmquellen nur durch zahlreiche Wände mit erheblichen Höhen<br />
abgedeckt werden könnten. Dies wäre im Hinblick auf die zu erwartende geringfügige<br />
Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 wegen unangemessen hoher<br />
Kosten sowie wegen der negativen Auswirkungen auf das Stadtbild nicht gerechtfertigt.<br />
Aufgrund der Lage der Baugebiete im Lärmpegelbereich III, an wenigen Fassaden am<br />
süd-östlichen Bereich des Baufeldes A auch im Lärmpegelbereich IV der DIN 4109, ist<br />
jedoch die Anordnung passiver Lärmschutzmaßnahmen durch die Festsetzung entsprechenden<br />
baulichen Schallschutzes geeignet, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />
im Plangebiet zu gewährleisten. Da das städtebauliche Konzept keine geschlossene<br />
Lärmschutzbebauung in Richtung der gewerblichen Hafennutzung vorsieht<br />
und im Übrigen der Summenpegel von Gewerbe- und Verkehrslärm an den unterschiedlichen<br />
Fassaden der Gebäude nur wenig variiert, ist die zusätzliche Festsetzung<br />
der Lage der Aufenthalts- und Schlafräume in den Gebäuden zu bestimmten<br />
Himmelsrichtungen nicht geeignet. Eine Ausnahme bilden die Fassaden, die stark von<br />
den Emissionen des Wasserkraftwerks betroffen sind und an denen deshalb Wohnräume<br />
nicht zugelassen werden sollen (Festsetzung zum Schallschutz, Ziffer 1 – 3).<br />
Weiterhin wird ein Schalleistungspegel für die ins Freie abstrahlenden maximalen<br />
Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes festgesetzt (Festsetzung zum Schallschutz,<br />
Ziffer 4).<br />
Von den Festsetzungen zum baulichen Lärmschutz können Ausnahmen zugelassen<br />
werden, wenn durch Einzelnachweise belegt ist, dass die Vorgaben der DIN 4109<br />
eingehalten werden. Damit wird die erforderliche Flexibilität im Hinblick auf verschiedene<br />
Formen des baulichen Lärmschutzes oder die Schaffung ruhiger Innenhofsituationen<br />
gewährleistet.<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Gaustadter Hauptstraße zum<br />
Immissionsschutz ein Fahrbahnbelag vom Typ „Dünnschichtbelag auf Versiegelung<br />
DSH-V“ aufzubringen. Durch städtebaulichen Vertrag wird der Vorhabenträger verpflichtet,<br />
in dem entsprechenden Bereich der Gaustadter Hauptstraße einen lärmoptimierten<br />
und güteüberwachten Fahrbahnbelag vom Typ „Dünnschichtbelag auf Versiegelung<br />
DSH-V“ einzubauen.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 61
H. Vertragliche Regelungen<br />
Nicht vorgesehen ist es, den Vorhabenträger durch städtebaulichen Vertrag zur Übernahme<br />
der Kosten für lärmmindernde Maßnahmen an den gewerblichen Anlagen<br />
selbst zu verpflichten. Auf der Grundlage der bereits derzeit bestehenden rechtlichen<br />
Verpflichtung der Gewerbebetriebe im Hafenbereich, den Lärmschutz für die Bestandswohngebiete<br />
in dem oben dargestellten Umfang zu gewährleisten, sind zusätzliche<br />
lärmmindernde Maßnahmen nicht Voraussetzung für die geplante Nutzung des<br />
Bebauungsplangebiets.<br />
Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag sind jedoch vorgesehen um sicherzustellen,<br />
dass am Wasserkraftwerk durch den Investor die erforderlichen baulichen<br />
Maßnahmen durchgeführt werden, die Voraussetzung dafür sind, dass in der Umgebung<br />
des Wasserkraftwerks Wohnnutzungen zugelassen werden.<br />
7 TEMPORÄRE FESTSETZUNGEN – LANDESGARTENSCHAU<br />
Um die Durchführung der Landesgartenschau 2012 zu sichern und eine entsprechende<br />
Flächennutzung zu gewährleisten werden im nördlichen Teilbereich des Plangebietes<br />
sowie nördlich und südlich der denkmalgeschützten Parkanlage Flächen festgesetzt<br />
(Fläche „LGS“), in der bis zum 30.06.2013 die Anlage von Grünflächen, Wegen<br />
und Infrastruktureinrichtungen sowie die Einrichtung von Ausstellungs- und Veranstaltungsgebäuden<br />
für die Landesgartenschau zugelassen wird. Im Anschluss an die<br />
Landesgartenschau (ab dem 01.07.2013) sollen die Flächen dann auf der Grundlage<br />
der in der Planzeichnung getroffenen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen<br />
durch einen privaten Investor bzw. den Eigentümern zu einem attraktiven Wohngebiet<br />
mit öffentlichen Grünflächen (Wohnpark) entwickelt werden. Die Gestaltung der Gartenschau-Flächen<br />
sollte soweit möglich die Festsetzungen des zukünftigen Baugebietes<br />
berücksichtigen. Beispielsweise könnte der Wohnpark in seiner geplanten Form<br />
und der erforderlichen Bepflanzung bereits im Zuge der Landesgartenschau hergestellt<br />
werden.<br />
62
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
8 BAUORDNUNGSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN<br />
Bei den Bauordnungsrechtlichen Vorschriften handelt es sich um örtliche Bauvorschriften<br />
der Stadt für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes auf der Rechtsgrundlage<br />
des § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. Art. 81 Abs. 2 BayBO.<br />
8.1 Gestaltung der baulichen Anlagen<br />
Die besondere städtebauliche Situation des Plangebietes und die Stellung Bambergs<br />
als Weltkulturerbe erfordert zur Sicherung eines geordneten Siedlungs- und Landschaftsbildes<br />
Gestaltungsfestsetzungen. Die Festsetzungen zur Baukörpergliederung,<br />
Dachdeckung, Werbeanlagen usw. dienen der Integration des Baugebietes in die<br />
umgebende Landschaft, der Belebung des Siedlungsbildes und der städtebaulichen<br />
Einpassung des geplanten Wohngebietes in das Ortsbild der südlich angrenzenden<br />
Gaustadter Bebauung. Darüber hinaus sollen Störungen des Ortsbildes durch verunstaltende<br />
Gebäudeelemente verhindert werden.<br />
8.2 Gestaltung der Einfriedungen, der Stellplätze und der Grundstücksfreiflächen<br />
Ein wesentliches Entwurfselement des städtebaulichen Konzepts ist die offene und<br />
transparente Bebauungsstruktur, die attraktive Sichtbeziehungen zum Wasser und<br />
den zahlreichen Grünflächen gewährleisten soll. Um diesen freien Blick zu ermöglichen<br />
und den angestrebten hochwertigen Charakter des Wohngebietes durch die<br />
Vermeidung von optischen Beeinträchtigungen zu sichern, werden entsprechende<br />
Festsetzungen hinsichtlich Material und Höhe der Einfriedungen, zur Gestaltung von<br />
Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie zum Sichtschutz von Abfallbehältern getroffen.<br />
Die Vorschriften zur Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen gelten nicht für die<br />
Baufelder A, B1 und C, um im Bereich des ERBA-Gebäudeensembles historische<br />
bzw. an historische Gestaltung orientierte Einfriedungen zuzulassen.<br />
Um einen Zugang zur Fischpassböschung mit Pflegefahrzeugen des Garten- und<br />
Friedhofamtes zu gewährleisten, wurde die Einfriedung eingeschränkt: Zaunanlagen<br />
bzw. andere Abgrenzungen im Bereich nördlich des Baugebiet H1 zur Grenze an die<br />
öffentlichen Grünfläche sind nicht zulässig.<br />
8.3 Abstandsflächen<br />
In den Baugebieten A, D1, D2, D3, E, F1, F2, H1, H2, G und I wird der Mindestabstand<br />
zwischen den Außenwänden von Gebäuden unabhängig von der Zahl der Vollgeschosse<br />
durch die Baugrenzen definiert auch wenn dadurch die Tiefe der Abstandsflächen<br />
gemäß Artikel 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO unterschritten wird.<br />
Bei mehreren Gebäuden innerhalb eines festgesetzten Baufensters bleiben die Regelungen<br />
des Artikel 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO für die untereinander einzuhaltenden Abstandsflächen<br />
unberührt.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 63
Für die Baugebiete B und C gelten die Abstandsflächenregelungen nach Art. 6 Abs. 5<br />
Satz 1 BayBO.<br />
Mit dieser Festsetzung soll eine Umsetzung der städtebaulichen Ziele, eine Sicherung<br />
und Integration der erhaltenswerten Denkmale sowie die Ausprägung städtebaulicher<br />
Akzente gewährleistet werden. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie eine<br />
ausreichende Belichtung und Belüftung werden aufgrund der getroffenen Festsetzungen<br />
nicht beeinträchtigt.<br />
9 KENNZEICHNUNG VON FLÄCHEN, DEREN BÖDEN ERHEBLICH<br />
MIT UMWELTGEFÄHRDENDEN STOFFEN BELASTET SIND<br />
9.1 Altlasten<br />
Im Rahmen einer orientierenden Altlastenerkundung (vgl. Anhang 3) wurden in zwei<br />
Bereichen innerhalb des Plangebietes Belastungen des Untergrundes festgestellt: Auf<br />
der Fläche der ehem. Betriebstankstelle südwestlich der LKW-Garagen und im Bereich<br />
der Hochtanks zur Lagerung von Heiz- bzw. Schweröl wurden gefährdungsrelevante<br />
Belastungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt. Beide Flächen sind<br />
im Bebauungsplan gekennzeichnet.<br />
Laut Gutachten ist in den vorgenannten Bereichen nach Durchführung einer Aushubsanierung<br />
im Zuge des Rückbaus der Bestandsbebauung auch unter Berücksichtigung<br />
einer Wohnnutzung mit Kinderspielflächen auf dem Standort eine Gefährdung<br />
der menschlichen Gesundheit auszuschließen.<br />
Die Durchführung der erforderlichen Bodensanierungsmaßnahmen wird im städtebaulichen<br />
Vertrag mit dem Vorhabenträger geregelt.<br />
64
Abb. 24: Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet<br />
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
10 NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME VON NACH ANDEREN GESETZ-<br />
LICHEN VORSCHRIFTEN GETROFFENEN FESTSETZUNGEN<br />
10.1 Denkmalschutz<br />
Baudenkmale<br />
Das dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzept sieht den Erhalt<br />
von wesentlichen Teilen des denkmalgeschützten Gebäudebestandes vor. Ein kompletter<br />
Erhalt aller Gebäude ist sowohl aufgrund der anfallenden Sanierungskosten<br />
(erhebliche bauliche Mängel und Schadstoffbelastung), als auch aufgrund einer Unvereinbarkeit<br />
mit den Planungszielen nicht möglich. Unter der Abwägung von Denkmalaspekten,<br />
öffentlichen Nutzungsansprüchen (z.B. Landesgartenschau), städtebaulichen<br />
Kriterien und der Frage der Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit für den Eigentümer<br />
kann sich der Erhalt nur auf ausgewählte, historisch begründete Bereiche beziehen,<br />
die eine Ablesbarkeit der früheren Nutzung ermöglichen und gleichzeitig mit<br />
den Planungszielen vereinbar und wirtschaftlich zumutbar sind.<br />
Vor diesem Hintergrund sollen alle im südöstlichen Teil des ehemaligen ERBA-<br />
Standortes noch vorhandenen Gebäude (die Webereiflachbauten sind um 1999 abgerissen<br />
worden), die für die Gründungsphase der Spinnerei in den 50er Jahren des<br />
19. Jahrhunderts prägend waren, erhalten werden. Der Produktionsprozess dieser<br />
planungsgruppe 4, Berlin 65
wichtigen Phase der Unternehmensgeschichte, der im Zuge baulicher und organisatorischer<br />
Veränderungen des Betriebes einem permanenten Wandel unterworfen war,<br />
bleibt somit in seiner städtebaulichen Ausprägung auch in Zukunft ablesbar. Wichtige<br />
Elemente hierbei sind<br />
- der Spinnereihochbau als prägender Einzelbaukörper,<br />
- das Beamtenwohnhaus und das Direktoriumsgebäude mit anschließendem Baumwollmagazin,<br />
die die außerhalb des Plangebietes befindliche Parkanlage flankieren,<br />
- die von der Schlichterei, dem Kraftwerk und dem Batteurgebäude / Kesselhaus<br />
und dem Schornstein gebildete Fabrikgasse,<br />
- die historische Stadtkulisse entlang der <strong>Regnitz</strong> beiderseits der ERBA-Brücke, mit<br />
dem Schornstein als weithin sichtbares Symbol der früheren Nutzung.<br />
Neben der Kennzeichnung dieser Gebäude als Denkmale sowie einer Baukörperausweisung<br />
(Baugrenzen) soll die Wirkung der denkmalgeschützten Bebauung durch<br />
folgende Festsetzungen gesichert werden: Mit einer orthogonalen Ausrichtung der<br />
Baufenster und der öffentlichen Verkehrsflächen im Umfeld des zukünftigen Stadtplatzes<br />
wird auch bei Neubauten ein Bezug zur historischen Bebauungsstruktur gewährleistet.<br />
Durch die Festsetzung eines großzügigen Platzbereiches bleibt der Spinnereihochbau<br />
auf seiner ganzen Länge freigestellt und mit der Festsetzung einer maximal<br />
zulässigen Gebäudehöhe für die angrenzende Bebauung, die sich an seiner<br />
Traufkante orientiert, in seiner besonderen Wirkung gesichert.<br />
Die Entwicklungsabsichten der Otto-Friedrich-Universität Bamberg im Umfeld des<br />
Spinnereihochbaus bieten die Chance für eine dauerhafte Nachnutzung der denkmalgeschützten<br />
Bausubstanz und eine Revitalisierung des gesamten Geländes. Mit<br />
einer Festsetzung als Sondergebiet soll daher für den um einen Stadtplatz orientierten<br />
Gebäudekomplex (Campus) eine Nutzung durch universitäre Einrichtungen oder<br />
entsprechende Folgeeinrichtungen ermöglicht werden (u.a.).<br />
66
Abb. 25: Totalansicht der Fabrik vom Jahr 1882 9<br />
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Neben den für den Produktionsprozess wichtigen Gebäuden im Umfeld des zukünftigen<br />
Stadtplatzes wird mit dem repräsentativen Ensemble, das von dem Beamtenwohnhaus,<br />
dem Direktoriumsgebäude, dem Baumwolllager und der von ihnen eingerahmten<br />
historischen Parkanlage gebildet wird, ein weiteres charakteristisches Element<br />
der ursprünglichen Anlage erhalten. Aufgrund ihrer attraktiven, landschaftsbezogenen<br />
Lage und der vorhandenen Bausubstanz sollen diese Gebäude hauptsächlich<br />
einer Wohnnutzung zugeführt werden und werden deshalb überwiegend als Allgemeines<br />
Wohngebiet bzw. Mischgebiet festgesetzt.<br />
Der Erhalt und die Nachnutzung aller für die Gründungsphase der ERBA bedeutenden<br />
Gebäude kann aufgrund des z.T. schlechten baulichen Zustands und der partiellen<br />
Belastung mit Schadstoffen, die im Rahmen eines Gutachtens der Firma CDM<br />
bewertet wurden (vgl. Anhang 4), nur unter erheblichen Kostenaufwand für den Eigentümer<br />
bewältigt werden. Gleichwohl sind sie aufgrund der historischen Bedeutung<br />
des Ensembles erforderlich und in Anbetracht der bestehenden Nutzungschancen<br />
wirtschaftlich zumutbar. Darüber hinaus ist der Erhalt der Denkmale an diesem Punkt<br />
städtebaulich vertretbar und mit den Planungszielen zu vereinen.<br />
Der nordwestliche Teil des ehemaligen ERBA-Standortes, der erst im Zuge der Expansionsbewegung<br />
ab 1887 entstanden ist, wird vorwiegend von einem ausgedehn-<br />
9 Semlinger, H., Beitrag zur Geschichte der Mechanischen Baumwollspinnerei und -weberei<br />
Bamberg aus Anlass der Feier des fünfzigjährigen Bestehens am 12. Juli 1908 (Festschrift),<br />
Bamberg 1908.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 67
ten Sheddachhallenkomplex geprägt. Diese Gebäude sollen aus folgenden Gründen<br />
weitgehend zurückgebaut werden:<br />
68<br />
Ein Erhalt des Hallenkomplexes steht den Planungszielen entgegen.<br />
Mit dem Ziel das ERBA-Gelände einer dauerhaften Nachnutzung zuzuführen ist<br />
ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet worden, das als besondere<br />
Qualitäten des Standortes - den unmittelbaren Landschaftsbezug, die <strong>Insel</strong>lage,<br />
den direkten Wasserbezug - hervorhebt. Von zentraler Bedeutung sind hierbei<br />
eine starke Durchgrünung des Gebietes, die Schaffung einer aufgelockerten Bebauung<br />
und die Herstellung eines optischen Wasserbezuges durch Sichtachsen.<br />
Aufgrund der geplanten Verdichtung im Bereich des Stadtplatzes, die aufgrund<br />
der Universitätsplanung, der vorhandenen Bausubstanz und der Lage im Eingangsbereich<br />
des Gebietes sinnvoll ist, sollen die übrigen Bereiche mit einer sehr<br />
viel geringeren Nutzungsdichte entwickelt werden. Die Sheddachhallen, die einen<br />
großen Teil der Fläche im Nordwesten des Plangebietes einnehmen, stehen insofern<br />
durch ihre Lage und Ausdehnung der Entwicklung einer stark durchgrünten<br />
Wohnsiedlung mit Wasserbezug entgegen.<br />
Darüber hinaus soll auf einem großen Teil der Flächen die Landesgartenschau<br />
2012 durchgeführt werden. Zwar könnten einige Hallenabschnitte temporär auch<br />
für indoor-Veranstaltungen genutzt werden (Voraussetzung: Sanierung und<br />
Schadstoffbeseitigung), ein Großteil der Flächen muss aber für eine Freiflächengestaltung<br />
zur Verfügung stehen. Auch hierfür stehen die Hallenstrukturen einer<br />
Nutzung im Sinne der Planungsziele entgegen.<br />
Bei einer Herauslösung einzelner Hallenelemente müsste auf die Bildung architektonisch<br />
und nutzungshistorisch eigenständiger und ‚sinnvoller’ Segmente geachtet<br />
werden. Aufgrund der Baugeschichte und des funktionalen Zusammenhangs<br />
können so wiederum nur sehr großräumige Strukturen entstehen, die einer<br />
Verwirklichung der Planungsziele entgegenstünden. Kleinere Einheiten (z.B. wenige<br />
Joche einer Halle) hätten keinen Bezug zum früheren, flächenintensiven<br />
Produktionsbetrieb und wären bloße ‚Versatzstücke’.<br />
Ein Erhalt wäre aufgrund hoher Sanierungskosten unzumutbar.<br />
Die Sheddachhallen weisen zum Teil einen sehr schlechten baulichen Zustand<br />
auf, der im Rahmen einer Untersuchung der Firma CDM erhoben wurde (vgl. Anhang<br />
4). Für eine Sanierung wäre die Überarbeitung und der Ersatz großer Teile<br />
der Dachverglasung, die Überprüfung der Tragwerke auf Schäden durch Durchrostung<br />
und das Ergreifen entsprechender Metallsanierungsarbeiten sowie eine<br />
komplette Erneuerung der Dachabdichtungen und Wärmeisolierungen erforderlich.<br />
Für eine solche Sanierung der Baukörper und für die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen<br />
(variieren je nach Art der avisierten Nutzung) würden erhebliche<br />
Kosten entstehen. Eine Belastung mit schadstoffhaltigen Baustoffen (wie z.B.<br />
KMF- und asbesthaltigen Baustoffen oder PCB-haltigen Anstrichen, vgl. Gutachten<br />
der CDM) macht darüber hinaus eine umfangreiche und kostenintensive Beseitigung<br />
der betroffenen Bauteile erforderlich. Bei einem Erhalt der Hallen wäre<br />
hier nach Aussagen des Gutachtens mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Angesichts<br />
der Kosten, die für die Sanierung der Denkmale im südöstlichen Teil ent-
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
stehen, ist eine Sanierung der Sheddachhallen oder einzelner Segmente unzumutbar<br />
und würde eine nachhaltige Revitalisierung des Gebietes behindern.<br />
Eine wirtschaftliche Nutzung kann nicht nachgewiesen werden.<br />
Für die Sheddachhallen als Ganzes aber auch für einzelne Teile konnten aufgrund<br />
ihrer Lage, ihrer baulichen Struktur und ihrer Dimensionierung keine wirtschaftlichen<br />
Nachnutzungen aufgezeigt werden. Diese ist jedoch für einen dauerhaften<br />
Erhalt der Denkmale und eine nachhaltige Revitalisierung des Standortes<br />
erforderlich.<br />
Eine Ausnahme bildet der Wasserturm, der zusammen mit dem unmittelbar angrenzenden<br />
Kesselhaus als Symbol für die Phase der baulichen Expansion und als markantes<br />
Wahrzeichen des ERBA-Standortes erhalten werden soll. Die beiden Gebäude<br />
fügen sich sowohl aufgrund ihrer geringen Ausmaße als auch ihrer möglichen wohnungsbezogenen<br />
Nachnutzung in das Gesamtkonzept ein und stehen den Planungszielen<br />
nicht entgegen. Im Gegensatz zum Erhalt einzelner Sheddachsegmente lassen<br />
sich Wasserturm und Kesselhaus als eigenständige und sinnvolle architektonische<br />
Elemente aus dem Ensemble herauslösen und eigenständig entwickeln.<br />
Die zurückzubauenden Teile des Hallenkomplexes sind im Bebauungsplan gekennzeichnet.<br />
Bodendenkmale<br />
Der gesamte Geltungsbereich befindet sich in einem ausgewiesenen Bodendenkmal<br />
(Teilbodendenkmäler 6031-0118, 6031/0119, 6031/0127, 6031/0131,<br />
6031/0132, 6031/0134, 6031/0182 und 6031/0203). Nach Angaben des Bayrischen<br />
Landesamt für Denkmalpflege liegt in etwa 3 bis 4 m Tiefe ab heutiger GOK im gesamten<br />
Vorhabensbereich eine früh- bis hochmittelalterliche Wüstung die bisher nur<br />
bei sehr tiefen Baumaßnahmen (1834, 1858, 1858 und 1959) festgestellt werden<br />
konnte. In diesen Kontext wurden auch 1858 bei Aushub des Turbinenkanals die<br />
sogenannten „Bamberger Götzen" geborgen.<br />
Im Zuge der Anlage des Fischpasses sowie der Errichtung der Baugrube für eine<br />
Tiefgarage im Baufeld A wurden 2009 / 2010 unter Beteiligung des Bayrischen Landesamtes<br />
für Denkmalpflege Sondierungen vorgenommen. Dabei wurde festgestellt,<br />
dass durch die im 19. Jh. im Zuge der Errichtung der ERBA Industrieanlagen<br />
vorgenommenen massiven Aufschüttungen ein Abstand von bis zu 7 m zur archäologisch<br />
relevanten Kulturschicht besteht.<br />
Gem. Denkmalschutzgesetz ist für Erdarbeiten auf Grundstücken, auf denen Bodendenkmäler<br />
zu vermuten oder den Umständen nach anzunehmen sind, eine Erlaubnis<br />
der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen. Ein entsprechender Hinweis<br />
mit Bezug auf das Denkmalschutzgesetz ist im Bebauungsplan aufgenommen.<br />
Durch das Landesamt für Denkmalpflege wurden folgende Vorgaben formuliert:<br />
- Der Antragsteller hat im Bereich von Denkmalflächen eine Erlaubnis nach Art. 7<br />
DSchG bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 69
- Der Oberbodenabtrag für das Vorhaben ist im Einvernehmen und unter der fachlichen<br />
Aufsicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege im Bereich der geplanten<br />
Baufläche durchzuführen.<br />
- Nach dem Ergebnis des Oberbodenabtrags hat der Antragsteller eine sachgerechte<br />
archäologische Ausgrabung im Einvernehmen und unter der fachlichen Aufsicht<br />
des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Sicherung und Dokumentation<br />
aller von der geplanten Maßnahme betroffenen Bodendenkmäler durchzuführen.<br />
Grundlage hierfür sind die Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen<br />
in Bayern und gegebenenfalls eine Leistungsbeschreibung des Bayerischen<br />
Landesamts für Denkmalpflege.<br />
- Der Antragsteller hat alle Kosten der fachlichen Begleitung des Oberbodenabtrags<br />
und der Ausgrabungen zu tragen.<br />
- Mit den bauseits erforderlichen Erdarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die<br />
vorhandenen Bodendenkmäler sachgerecht freigelegt, dokumentiert und geborgen<br />
wurden.<br />
- Die Untere Denkmalschutzbehörde behält sich ausdrücklich vor, weitere Bestimmungen<br />
nachträglich aufzunehmen, zu ändern oder zu ergänzen sowie den Bescheid<br />
jederzeit zu widerrufen.<br />
10.2 Gewässer I. Ordnung<br />
Bei dem Linken <strong>Regnitz</strong>arm handelt es sich um ein Gewässer I. Ordnung. Hier sind<br />
die gesetzlichen Vorschriften des Bayerischen Wassergesetzes (BauWG) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (GVBl S. 822), zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 969) und des Wasserhaushaltsgesetzes<br />
(WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. S. 3245),<br />
zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)<br />
zu beachten.<br />
10.3 Wasserrechtliche Verfahren<br />
Für die Anlage eines Fischpasses erfolgte ein wasserrechtliches Verfahren. Die betroffenen<br />
Flächen liegen teilweise im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans<br />
und werden nachrichtlich übernommen.<br />
10.4 BEHANDLUNGEN VON BAUMASZNAHMEN IM STADTPLANUNGS-<br />
BEIRAT<br />
Um eine hochwertige und abgestimmte Gestaltung von Baumaßnahmen im Planungsgebiet<br />
zu gewährleisten, sind alle Baumaßnahmen (Gebäude, Grün- und Freiflächen,<br />
etc.) im Hinblick auf gestalterische Fragen durch den erweiterten Stadtplanungsbeirat<br />
zu beraten.<br />
11 HINWEISE<br />
Die Hinweise zum Denkmalschutz, zum Schutz von unterirdischen Leitungen, zu Altlasten,<br />
zum besonderen Artenschutz, zur Baumschutzverordnung, zum Über-<br />
70
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
schwemmungsgebiet, zum Freiflächengestaltungsplan und zur Stellplatzsatzung wurden<br />
hier informell aufgenommen und sind bei der nachfolgenden Ausführungsplanung<br />
und Bauausführung zu berücksichtigen.<br />
12 GRÜNORDNUNGSPLAN ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />
12.1 GRÜNORDNERISCHES KONZEPT<br />
Das Grünordnerische Konzept (vgl. Plan 2) dient als Grundlage für die Integration der<br />
grünordnerischen Festsetzungen und Maßnahmen in den Bebauungsplan. Zur Gewährleistung<br />
einer besonderen Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie einer räumlich<br />
differenzierten städtebaulichen Qualität ist eine großzügige Durchgrünung des Plangebiets<br />
vorgesehen.<br />
Die Bebauung im Nordwesten des Plangebietes gruppiert sich um eine zentrale, als<br />
Park gestaltete öffentliche Grünfläche („Wohnpark“). Der Park bildet ein markantes,<br />
gliederndes Element im Wohngebiet. In der Grünfläche sind in lockeren Gruppen gepflanzte,<br />
standortgerechte Bäume (z. T. Ersatzpflanzungen), sowie ein Spielplatz für<br />
Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren vorzusehen.<br />
Die Herstellung von Wasserflächen in den öffentlichen Grünflächen wird ermöglicht.<br />
Neben der ästhetischen Wirkung von Wasserflächen in Grünanlagen haben Gewässer<br />
auch Lebensraumfunktionen und lokalklimatische Wirkungen. Die Speisung kann<br />
auch, unter Vorschalten einer Reinigungsstufe zur Vorklärung, durch Oberflächenwasser<br />
aus öffentlichen Verkehrsflächen erfolgen. In Hinsicht auf die Gestaltung und<br />
Bemaßung von Gewässerbecken ist, gerade aufgrund der Nähe zum Kinderspielplatz,<br />
auf die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen zu achten.<br />
Zwei breite Grünkorridore verbinden die zentrale Grünfläche in nördlicher Richtung mit<br />
den ebenfalls in Planung befindlichen Freiflächen der Landesgartenschau 2012, dem<br />
sog. Nordpark, und stellen in südlicher Richtung eine Verbindung zum linken <strong>Regnitz</strong>arm<br />
her. Die Bebauung im Südosten des Plangebietes gruppiert sich um einen urbanen<br />
Stadtplatz.<br />
Die Planstraßen werden für eine gestalterische und stadtklimatische Aufwertung des<br />
neuen Stadtquartiers mit standortgerechten Straßenbäumen bepflanzt. Die Größe der<br />
Baumscheiben soll in Anlehnung an die Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg die Maße<br />
eines Stellplatzes (rund 2,50 x 5,00 m) betragen.<br />
Den Wohngebäuden sind private Freiflächen zugeordnet, die, soweit sie nicht für Nebenanlagen<br />
genutzt werden, als Vegetationsflächen angelegt und auf Dauer gärtnerisch<br />
unterhalten werden. Entlang der Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen soll<br />
ein ansprechendes Orts- und Landschaftsbild durch eine gewisse Einheitlichkeit bei<br />
der Gestaltung der Einfriedungen geschaffen werden. Hierfür sind Hecken aus Laubgehölzen,<br />
auch in Kombinationen mit Maschendraht- und Gitterzäunen, vorgesehen.<br />
Teilflächen am linken <strong>Regnitz</strong>arm in den Baugebieten D1 bis D3 sind so zu gestalten,<br />
dass großzügige Sichtbezüge auf das Gewässer ermöglicht werden. Vom südlichen<br />
Ufer des <strong>Regnitz</strong>arms soll dadurch der offene, durchgrünte Charakter des neuen<br />
Wohngebietes deutlich werden. Um dieses Ziel zu erreichen werden zwischen den<br />
Gebäuden öffentliche Grünflächen, zugleich Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) und „Flä-<br />
planungsgruppe 4, Berlin 71
chen für Anpflanzungen“ im Bereich der geplanten Tiefgaragen vorgesehen. Auf diesen<br />
Flächen werden gebietstypische und standortgerechte Gehölze in lockerer Anordnung<br />
gepflanzt. Nebenanlagen und Stellplätze sind auf „Flächen für Anpflanzungen„<br />
nicht zulässig. Die Anlage von Spielplatzflächen soll jedoch möglich sein.<br />
Für die Begrünung der Tiefgaragen ist ein Bodenaufbau von mindestens 50 cm einschließlich<br />
Dränschicht vorgesehen. Die begrünten Tiefgaragendächer sollen bündig<br />
mit dem angrenzenden Gelände ausgeführt werden.<br />
Auf den privaten Grünflächen entlang des linken <strong>Regnitz</strong>arms, zwischen den „Flächen<br />
für Anpflanzung“ und dem geplanten Uferweg, wird eine naturnahe, struktur- und artenreiche,<br />
gebietstypische Vegetation an Uferböschungen entwickelt. Ebenso wie in<br />
den Flächen für Anpflanzung sind Gehölze in lockerer Anordnung zu verwenden. Die<br />
zu erhaltenden Bäume können durch einzelne Baumpflanzungen ergänzt werden. Auf<br />
einen gestalterischen Zusammenhang mit den Flächen für Anpflanzung „An“ ist zu<br />
achten. Es sollen die Sichtbeziehungen von der Planstraße 3a, 3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm<br />
dauerhaft erhalten werden.<br />
Die an die Baugebiete angrenzenden Grünflächen am nordwestlichen und nordöstlichen<br />
Rand des Planungsgebietes sind für eine naturnahe Gestaltung mit der Entwicklung<br />
artenreicher Sandmagerrasen vorgesehen und sollen entsprechend als Flächen<br />
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
(Ausgleichsflächen) gesichert werden.<br />
Die geplante Anlage eines Gewässerlaufs als Fischpass zur Umgehung der Staustufe<br />
des Wasserkraftwerks ist Bestandteil der Landesgartenschauplanungen. An dem<br />
Bachlauf ist eine artenreiche, gebietstypische Ufervegetation zu entwickeln. Die Kombination<br />
von Sandmagerrasen und Bachlauf kann zur Steigerung der Artenvielfalt<br />
beitragen, was den naturschutzfachlichen Wert wie auch den Erlebniswert entscheidend<br />
erhöht.<br />
Am nordwestlichen und nordöstlichen Rand des Planungsgebietes, im Übergang zum<br />
künftigen Nordpark, werden artenreiche Sandmagerrasen angelegt und entwickelt.<br />
72
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
12.2 EINGRIFFSBEWERTUNG / EINGRIFFSBILANZ<br />
1. Versiegelte Flächen (Planung)<br />
Die Festsetzungen des Bebauungsplans erlauben im Plangebiet eine maximale Versiegelung<br />
durch Gebäude in Höhe von rund 25.400 m². Durch die Grundflächen von<br />
Stellplätzen, Zufahrten und Nebenanlagen können darüber hinaus weitere 14.200 m²<br />
versiegelt werden. Die maximale Versiegelung in den Baugebieten beträgt somit rund<br />
39.600 m². Durch die in Teilen vorgesehene Begrünung von Tiefgaragen und den<br />
wasser- und luftdurchlässigen Aufbau von Erschließungsflächen sowie durch Nichtausnutzung<br />
des maximal zulässigen Nutzungsmaßes kann die zukünftige Versiegelung<br />
auch deutlich unter dem anzunehmenden Maximalwert bleiben.<br />
Tab. 1: Maximal zulässige Versiegelungen im Plangebiet gemäß den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanentwurfs<br />
Baugebiet Größe GRZ GR Überschreitunsmöglichkeit<br />
gem.<br />
§ 19 (4)<br />
BauNVO<br />
Baugebiet A 16.766<br />
Baugebiet<br />
B1<br />
1.650<br />
Baugebiet<br />
B2<br />
4.060<br />
Baugebiet C 1.459<br />
Baugebiet<br />
D1<br />
2.597<br />
Baugebiet<br />
D2<br />
1.563<br />
Baugebiet<br />
D3<br />
3.361<br />
Baugebiet E 3.157<br />
Baugebiet<br />
F1<br />
2.801<br />
Baugebiet<br />
F2<br />
1.461<br />
Baugebiet<br />
G<br />
1.837<br />
Baugebiet<br />
H1<br />
3.585<br />
Baugebiet<br />
H2<br />
4.686<br />
Baugebiet I 2.470<br />
Maximale<br />
Versiegelung<br />
10.490 55% 16.260<br />
Freiflächen<br />
mindestens<br />
506<br />
0,40 660 70% 1.122 528<br />
0,30 1218 70% 2.070 1.990<br />
0,25 365 50% 548<br />
1.440 55% 2.232<br />
660 90% 1.254<br />
1.820 40% 2.548<br />
1.160 70% 1.972<br />
1.540 45% 2.233<br />
490 60% 784<br />
700 80% 1.260<br />
1.160 80% 2.088<br />
1.940 50% 2.910<br />
1.480 30% 1.924<br />
911<br />
365<br />
309<br />
813<br />
1.185<br />
568<br />
677<br />
577<br />
1.497<br />
1.776<br />
Summe 51.453 25.123 39.205 12.248<br />
planungsgruppe 4, Berlin 75<br />
546
Weitere Versiegelungen ergeben sich für die im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen.<br />
Die in die Bilanz einzustellende maximal zulässige Versiegelung beträgt<br />
rund 15.200 m² (ohne Verkehrsfläche ERBA-Brücke und Gaustadter Hauptstraße).<br />
Ein wasser- und luftdurchlässiger Aufbau ist für die Straßenverkehrsflächen nicht vorgesehen.<br />
Durch die Anlage von Baumscheiben für die vorgesehenen Straßenbäume<br />
wird die maximal zulässige Versiegelung geringfügig reduziert. Für die im Bebauungsplan<br />
festgesetzten Verkehrsflächen mit Zweckbestimmung Fußweg bzw. Fuß-<br />
und Radweg wird in der Bilanzierung ebenfalls von einer vollständigen Versiegelung<br />
ausgegangen.<br />
Für den Bereich der öffentlichen Grünflächen wird darüber hinaus eine Befestigung in<br />
Höhe von maximal 20 % (3.840 m²) für Wege- und Platzflächen in die Bilanz eingestellt.<br />
Unter Berücksichtigung der Teilversiegelung durch einen wasser- und luftdurchlässigen<br />
Aufbau der Flächen mit 70 % ergibt sich eine maximale Versiegelung in Höhe<br />
von 2.688 m².<br />
Derzeit sind im Plangebiet im Bereich des ERBA-Geländes rund 63.550 m² vollständig<br />
versiegelt.<br />
Tab. 2: Versiegelungsbilanz (ohne ERBA-Brücke und Gaustadter Hauptstraße)<br />
Versiegelung Flächengröße Unter Berücksichtigung<br />
von Teilversiegelungen (70<br />
%)<br />
Bestand 63.550 m² 63.550 m²<br />
Planung max. 58.340 m² max. 57.188 m²<br />
davon:<br />
GR Gebäude, Hauptanlagen<br />
max. 25.200 m²<br />
max. 25.200 m²<br />
Stellplätze, Zufahrten, Nebenanlagen max. 14.100 m² max. 14.100 m²<br />
Verkehrsflächen max. 15.200 m² max. 15.200 m²<br />
Erschließungsflächen in öffentlichen<br />
Grünflächen<br />
max. 3.840 m² max. 2.688 m²<br />
Entsiegelung mind. 5.210 m² mind. 6.362 m²<br />
Mit Umsetzung des Bebauungsplans ergibt sich somit eine Entsiegelung im Plangebiet<br />
von mindestens 5.210 m², unter Berücksichtigung von Teilversiegelungen von<br />
mindestens 6.362 m².<br />
2. Eingriff in Baumbestand<br />
Im Geltungsbereich sind nach derzeitigem Planungsstand 104 der durch die Baumschutzverordnung<br />
der Stadt Bamberg geschützten Bäume (Stammumfang > 60 cm)<br />
durch Baumaßnahmen und Erschließungsmaßnahmen im Zuge der Neuordnung des<br />
Gebietes betroffen. In die vorläufige Verlustbilanzierung eingestellt wurden Bäume<br />
deren Standort sich im Bereich festgesetzter Baufenster oder Erschließungsflächen<br />
76
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
befindet bzw. deren Kronen so weit in diese Flächen hineinragen, das ein Erhalt voraussichtlich<br />
nicht möglich ist.<br />
87 Bäume sind nach derzeitigem Planungsstand durch die Baumaßnahmen gefährdet<br />
jedoch nicht zwingend von Baumaßnahmen betroffen. In die Bilanzierung eingestellt<br />
wurden alle Bäume mit Standort im Bereich der festgesetzten Baugebiete außerhalb<br />
der festgesetzten Baufenster und Erschließungsflächen. Einzelne, besonders erhaltenswerte<br />
Exemplare, dieser gefährdeten Bäume (insgesamt 8 Bäume) werden mit<br />
einer Erhaltungsbindung versehen. Sie sind in die weitergehende Planung einzubeziehen.<br />
Für die sonstigen gefährdeten Bäume gelten die Bestimmungen der Baumschutzverordnung.<br />
Für Bäume im Bereich der geplanten Aufweitung der Gaustadter Hauptstraße wird<br />
von der Möglichkeit eines Baumerhaltes ausgegangen, da sich die Standorte der<br />
Bäume nach der verkehrsplanerischen Vorstudie zum Knotenpunktumbau im Randbereich<br />
des neu anzulegenden Fußweges befinden.<br />
Als nicht unmittelbar von der Umsetzung der Planung betroffen wurden die Bäume mit<br />
Standort im Bereich der festgesetzten öffentlichen Grünflächen eingestuft. Zur Anlage<br />
des Gewässerlaufes für den Fischpass ist die Rodung von etwa 42 Bäumen erforderlich.<br />
Die Genehmigung sowie Regelungen zu erforderlichen Ersatzpflanzungen erfolgen<br />
im wasserrechtlichen Verfahren.<br />
Eine konkrete Bilanzierung der Baumverluste erfolgt auf der Ebene der Baugenehmigung.<br />
Für von Baumaßnahmen betroffene Bäume ist ein Fällantrag zu stellen. Für<br />
Ersatzpflanzungen sind Baumarten der Pflanzliste 1 mit einem Stammumfang von<br />
mindestens 16/18 cm zu verwenden. Die nach derzeitigem Planungsstand betroffenen,<br />
gefährdeten und die zu erhaltenden Bäume sind mit Nummer gemäß Baumliste<br />
im Grünordnerischen Konzept dargestellt.<br />
Die nach derzeitigem Planungstand erforderlichen Ersatzpflanzungen im Verhältnis<br />
1 : 1 werden mit den im Bebauungsplan festgesetzten Anpflanzgeboten für Einzelbäume<br />
im Bereich der privaten Freiflächen in den Baugebieten sowie im Bereich der<br />
Planstraßen berücksichtigt. Die Anzahl der zu pflanzenden Bäume wird den Baugebieten<br />
und den Verkehrsflächen durch textliche Festsetzung zugeordnet.<br />
3. Eingriff in Biotope<br />
In Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Bamberg zum Scopingtermin vom<br />
18.05.2006 erfolgte im Mai 2006 eine Aktualisierung der vorliegenden Stadtbiotopkartierung<br />
und eine Vervollständigung der Kartierung für den Geltungsbereich. Es wurde<br />
die „Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern“ verwendet (Entwurf 03/2006). Die im<br />
Rahmen der Stadtbiotopkartierung kartierten Flächen wurden dabei zum Teil neuen<br />
Biotoptypen zugeordnet.<br />
Zum vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes erfolgte darüber hinaus zur Abschätzung<br />
der mit Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffsfolgen auf Lebensräume<br />
besonders geschützter Tierarten (Arten des Anhangs IV der FFH-<br />
Richtlinie, europäische Vogelarten, streng geschützte Arten gem. nationalem Naturschutzrecht)<br />
eine Potentialeinschätzung zur Ermittlung des möglicherweise betroffenen<br />
Artenspektrums (BFÖS Oktober 2008).<br />
planungsgruppe 4, Berlin 77
Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder nach nationalem Naturschutzrecht<br />
streng geschützte Pflanzenarten sind von der Planung nicht betroffen.<br />
Grundlage für die Eingriffsermittlung ist die aktualisierte Kartierung (Kap. 3.13)<br />
Die Ermittlung richtet sich nach Schritt 3 des Leitfadens "Bauen im Einklang mit der<br />
Natur" (Ergänzte Fassung 2003).<br />
Spalte "Typ A / B":<br />
Typ A = hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad; festgesetzte GRZ > 0,35 oder entsprechende<br />
Eingriffschwere.<br />
Typ B = niedriger bis mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad; festgesetzte GRZ<br />
Tab. 3: Ermittlung von Eingriff und Ausgleich (Biotope)<br />
Biotop-<br />
Nr.<br />
Biotoptyp Fläche<br />
(m 2 )<br />
1 Sandmagerrasen<br />
(GLOOBK)<br />
2.1 Gebüsch, Gehölz<br />
initial<br />
(WI)<br />
2.2 Gebüsch, Gehölz<br />
initial<br />
(WI)<br />
3.1 Feldgehölze,<br />
naturnah<br />
(WO)<br />
3.2 Feldgehölze,<br />
naturnah<br />
(WO)<br />
4.1 Hecke, naturnah<br />
(WH)<br />
4.2 Hecke, naturnah<br />
(WH)<br />
5.1 Kulturbestand<br />
aufgelassen<br />
(UK)<br />
5.2 Kulturbestand<br />
aufgelassen<br />
(UK)<br />
6.1 Gewässerbegleitgrün<br />
(WN)<br />
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Typ A / B Wertstufe<br />
gem. Listen<br />
1a bis 1c<br />
Leitfaden<br />
1.400 B III, unterer<br />
Wert<br />
Faktor Begründung von Wertstufe<br />
und Faktor<br />
1 randliche Versaumung<br />
und Verbuschung<br />
Kompensation<br />
(m 2 )<br />
1.400<br />
1.190 A I, oberer Wer 0,6 junges Stadium, teils<br />
sehr dicht, wenig arten-<br />
und strukturreich 714<br />
2.010 B I, oberer Wert 0,5 junges Stadium, teils<br />
sehr dicht, wenig arten-<br />
und strukturreich 1.005<br />
1.210 A II, oberer<br />
Wert<br />
2.290 B II, oberer<br />
Wert<br />
340 A II, unterer<br />
Wert<br />
1.020 B II, unterer<br />
Wert<br />
1,0 arten- und strukturreich<br />
0,8 arten- und strukturreich<br />
1.210<br />
1.832<br />
0,8 monostrukturierte,<br />
vitale Hainbuchenhecke,<br />
ohne Unterwuchs,<br />
ästhetisch ansprechend<br />
272<br />
0,6 monostrukturierte,<br />
vitale Hainbuchenhecke,<br />
ohne Unterwuchs,<br />
ästhetisch ansprechend<br />
612<br />
1.340 A I, oberer Wert 0,6 strukturarm, teils<br />
fremdländische<br />
Gehölzarten, verschattet,<br />
ohne nennenswerteKrautschicht,<br />
alte Nadelgehölze<br />
804<br />
1.450 B I, oberer Wert 0,5 strukturarm, teils<br />
fremdländische<br />
Gehölzarten, verschattet,<br />
ohne nennenswerteKrautschicht,<br />
alte Nadelgehölze<br />
725<br />
4.990 A II, unterer<br />
Wert<br />
0,8 Gewässerbegleitgrün<br />
(WN), alter Baumbestand,<br />
häufig Robinien<br />
und vergreisende<br />
Hybridpappeln, teils<br />
vitale, teils unterdrücktestandortgerechte<br />
Gehölze, kaum<br />
Unterwuchs, nährstoffreicher,<br />
teils artenreicher<br />
Saum 3.992<br />
planungsgruppe 4, Berlin 79
Biotop-<br />
Nr.<br />
Biotoptyp Fläche<br />
(m 2 )<br />
6.2 Gewässerbegleitgrün<br />
(WN)<br />
7.1 Magere Altgrasbestände<br />
und Grünlandbrachen<br />
(GB)<br />
7.2 Magere Altgrasbestände<br />
und Grünlandbrachen<br />
(GB)<br />
8. Park, Hain,<br />
Grünanlage<br />
mit altem<br />
Baumbestand<br />
(UP)<br />
Typ A / B Wertstufe<br />
gem. Listen<br />
1a bis 1c<br />
Leitfaden<br />
1.300 B II, unterer<br />
Wert<br />
730 A II, oberer<br />
Wert<br />
1.220 B II, oberer<br />
Wert<br />
20.490<br />
0 - III, oberer<br />
Wert<br />
Faktor Begründung von Wert- Kompenstufe<br />
und Faktor sation<br />
(m 2 )<br />
0,5 Gewässerbegleitgrün<br />
(WN), alter Baumbestand,<br />
häufig Robinien<br />
und vergreisende<br />
Hybridpappeln, teils<br />
vitale, teils unterdrücktestandortgerechte<br />
Gehölze, kaum<br />
Unterwuchs, nährstoffreicher,<br />
teils artenreicher<br />
Saum 650<br />
1,0 degradierte Magerstandorte,<br />
Gras dominant,<br />
oft artenarm,<br />
Aufwuchs von Wildrosen<br />
730<br />
0,6 degradierte Magerstandorte,<br />
Gras dominant,<br />
oft artenarm,<br />
Aufwuchs von Wildrosen<br />
732<br />
3,0 Alte, vitale Rotbuchen,<br />
Traubeneichen, Linden<br />
und Kastanien, ohne<br />
nennenswerten Unterwuchs<br />
0<br />
14.678<br />
Summe der nachzuweisenden Ausgleichsflächen 14.678<br />
Besonderer Artenschutz<br />
Die im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung vorhandenen Biotoptypen<br />
haben eine Bedeutung als Lebensraum europäischer Vogelarten. Im Nordwesten des<br />
Plangebietes (Baugebiet D 3) ist ein Vorkommen der Zauneidechse (Anhang IV FFH-<br />
RL) bekannt. Im Baumbestand des <strong>Regnitz</strong>ufers sowie in Teilbereichen der vorhandenen<br />
Gebäude sind Quartiere von Fledermäusen (Anhang IV FFH-RL) anzunehmen.<br />
Die <strong>Regnitz</strong>ufer stellen ein potentielles Larvenhabitat für besonders geschützter Libellenarten<br />
(Anhang IV FFH-RL) dar.<br />
Zum Bebauungsplan Nr. G 10 A wurde daher im Ergebnis einer Potentialeinschätzung<br />
(BFÖS 2008a) eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt<br />
(BFÖS 2008b).Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung sind dem Umweltbericht<br />
(Abschn. III, Kap. 3) zu entnehmen.<br />
Unter Berücksichtigung baubegleitender Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogener<br />
Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) ist im Ergebnis der artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung nicht davon auszugehen, das mit Umsetzung des Bebauungsplanes<br />
die Verbotstatbestände gem. § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG zwingend vorliegen<br />
(vgl. Umweltbericht Abschn. III. Kap. 5).<br />
80
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
4. Zusammenstellung: Entsiegelung, Eingriff und Ausgleich<br />
Tab. 4: Zusammenstellung Entsiegelung, Eingriff und Ausgleich<br />
Entsiegelung<br />
Entsiegelung, mindestens<br />
Eingriffsflächen brutto<br />
Eingriff in Biotope<br />
Menge Teilmenge Entwicklungsziel<br />
6.362 m 2<br />
20.490 m 2<br />
davon Eingriff in 13d-Biotope 1.400 m 2<br />
Eingriffsflächen netto<br />
erforderliche<br />
Ausgleichsflächen<br />
14.680 m 2<br />
davon Ausgleich von 13d-Biotope 1.400 m 2<br />
Flächen für Minderung, Ausgleich<br />
und Ersatz<br />
öffentliche / private Grünflächen<br />
davon SPE1<br />
Fläche zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft<br />
davon SPE 2<br />
Fläche zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft<br />
SPE3<br />
Fläche zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft<br />
19.280 m 2<br />
Summe Flächen für Minderung, 19.280 m<br />
Ausgleich und Ersatz<br />
2<br />
Von Baumaßnahmen betroffene<br />
Bäume / erforderliche Ersatzpflanzungen<br />
Voraussichtlich von Baumaßnah-<br />
104 St<br />
men betroffene Bäume<br />
Erforderliche Ersatzpflanzungen 104 St<br />
möglichst naturnahe<br />
Parkvegetation<br />
(8.540 m²) Anlage und Entwicklung<br />
von mind. 1.400 m²<br />
artenreichen gebietstypischenSandmagerrasen<br />
trockener Standorte<br />
Bei Anlage eines Bachlaufs:<br />
Anlage und Entwicklung<br />
artenreicher,<br />
gebietstypischer Ufervegetation<br />
auf sandigen<br />
Substraten<br />
(810 m 2 ) Entwicklung einer artenreichen,gebietstypischenWaldbodenvegetation<br />
(1.770 m²) Entwicklung einer artenreichen,gebietstypischen<br />
Ufer- und Böschungsvegetation,<br />
Effekte für<br />
Schutzgüter<br />
Mensch,<br />
Boden,<br />
Grundwasser,Vegetation<br />
Pflanzen,<br />
Tiere,<br />
Biotope<br />
Pflanzen,<br />
Tiere,<br />
Biotope<br />
Pflanzen,<br />
Tiere,<br />
Biotope<br />
planungsgruppe 4, Berlin 81
Die erforderlichen Ausgleichsflächen in Höhe von 14.680 m² werden, rein auf die Fläche<br />
bezogen, mit rund 19.280 m² Flächen für Minderung, Ausgleich und Ersatz überkompensiert.<br />
Die öffentlichen Grünflächen können zwar nicht als Ausgleichsfläche im<br />
strengen naturschutzfachlichen Sinne gelten, anstelle der früheren Versiegelung werden<br />
jedoch ökosystemare Funktionen (Bodenfunktionen, Grundwasserneubildung,<br />
Kaltluftproduktion) wiederhergestellt. In Abstimmung mit den Nutzungs- und Pflegeanforderungen<br />
sollen in den Grünflächen so weit wie möglich gebietsheimische Pflanzen<br />
verwendet werden. Insbesondere kommen die Grünflächen dem Schutzgut Mensch<br />
zugute.<br />
Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in den Baumbestand und die im Plangebiet<br />
vorgesehenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sind der Karte<br />
„Grünordnerisches Konzept zum Bebauungsplan“ zu entnehmen.<br />
Auf eine Karte zur Darstellung der sonstigen Eingriffe in Natur und Landschaft wurde<br />
verzichtet, da die Flächen im Plangebiet vollständig neugeordnet werden. Mit der<br />
Neuordnung verbunden ist neben einer großflächigen Entsiegelung, ein vollständiger<br />
Verlust der im Plangebiet vorhandenen Vegetations- und Biotopflächen, mit Ausnahme<br />
einer Grünfläche mit besonders wertvollem, altem Parkbaumbestand im Südosten<br />
des Plangebietes und einzelnen besonders erhaltenswerten Bäumen.<br />
13 FLÄCHENBILANZ<br />
Tab. 5: Flächenbilanz des Bebauungsplans<br />
FLÄCHE / NUTZUNG ca. ha in %<br />
GELTUNGSBEREICH 10,2<br />
Wasserfläche 1,1<br />
BRUTTOBAULAND 9,1 100,0<br />
VERKEHR 1,9 21<br />
davon Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung 0,9<br />
ÖFFENTL. GRÜNFLÄCHE 1,9 21<br />
davon Fläche für Maßnahmen 1,1<br />
VERSORGUNG 0,1 1<br />
NETTOBAULAND 5,2 57<br />
WOHNEN 2,8 31<br />
davon Anpflanzgebote 0,2<br />
MISCHGEBIET 0,7 8<br />
SONDERGEBIET 1,7 18<br />
82
14 AUSWIRKUNGEN<br />
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen Grundstücke befinden sich<br />
mit Ausnahme des Wasserkraftwerkes im Besitz von Investoren. Zur Durchführung<br />
eventuell erforderlicher bodenordnender Maßnahmen hat sich der Grundstückseigentümer<br />
im Rahmen des bereits abgeschlossenen städtebaulichen Rahmenvertrages<br />
verpflichtet.<br />
Die Kostenübernahme für notwendige Erschließungsmaßnahmen wird über einen Erschließungsvertrag,<br />
der zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer abgeschlossen<br />
wurde, geregelt. Nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen übernimmt<br />
die Stadt diese in ihre Baulast und Verkehrssicherungspflicht.<br />
Die Kosten für erforderliche Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang<br />
mit Schadstoffbelastungen in Boden, Grundwasser sowie der Bausubstanz<br />
im Plangebiet werden durch den Grundstückseigentümer getragen.<br />
Bei einem entsprechenden Bedarf können der Stadt Investitionskosten für soziale Infrastruktureinrichtungen<br />
(evt. Bau einer Kindertagesstätte) sowie Nachfolgekosten,<br />
u.a. durch Unterhalt der Grünflächen und der öffentlichen Verkehrsflächen entstehen,<br />
die in den zukünftigen Haushalt der Stadt Bamberg einzustellen sind.<br />
15 MASSNAHMEN / DURCHFÜHRUNG<br />
15.1 Städtebaulicher Rahmenvertrag<br />
Eine wesentliche Voraussetzung für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens<br />
war die Unterzeichnung des städtebaulichen Rahmenvertrages und<br />
des Grundstückskaufvertrages für die Entwicklung des ERBA-Geländes durch die<br />
Grundstückseigentümer und die Stadt Bamberg. Die Vertragsinhalte wurden vom<br />
Stadtrat am 28. Juni 2006 zur Kenntnis genommen und genehmigt. Am 30. Juni 2006<br />
wurden der städtebauliche Vertrag und der Grundstückskaufvertrag durch den Grundstückseigentümer<br />
und die Stadt Bamberg unterzeichnet. In dem Vertrag ist unter anderem<br />
geregelt, dass der Grundstückseigentümer sämtliche Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen<br />
sowie Planungsleistungen, Untersuchungen und Gutachten, die<br />
im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplans anfallen, durchzuführen und zu<br />
finanzieren hat.<br />
Im städtebaulichen Vertrag sind weiterhin Regelungen für erforderliche bauliche Maßnahmen<br />
zur Reduzierung der Lärmemissionen am Wasserkraftwerk vorgesehnen.<br />
Diese sind Voraussetzung dafür, dass in der Umgebung des Wasserkraftwerks<br />
Wohnnutzungen zugelassen werden.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 83
15.2 Ausgleichsmaßnahmen<br />
Regelungen zur Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen einschließlich<br />
der Herstellung der öffentlichen Grünflächen sind Bestandteil des städtebaulichen<br />
Vertrages.<br />
Die Herstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege der SPE-Flächen 1-3 soll<br />
im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und auf der Grundlage eines auf<br />
die jeweiligen Entwicklungsziele und anzustrebenden Ausgleichseffekte abzustimmenden<br />
Pflegekonzeptes erfolgen.<br />
Im Geltungsbereich sind nach derzeitigem Planungsstand insgesamt 104 der durch<br />
die Baumschutzverordnung der Stadt Bamberg geschützten Bäume (Stammumfang<br />
> 60 m) von Baumaßnahmen betroffen und zu ersetzen. Für von Rodung betroffene<br />
Bäume ist ein Fällantrag zu stellen. Für Ersatzpflanzungen sind Baumarten der<br />
Pflanzliste mit einem Stammumfang von mindestens 16/18 cm zu verwenden.<br />
Zur Berücksichtigung der Belange des besonderen Artenschutzes und zur Vermeidung<br />
von Verbotstatbeständen gem. § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs 5 BNatSchG sind vor<br />
Umsetzung der Planung spezielle artenbezogene Vermeidungsmaßnahmen sowie<br />
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erforderlich (vgl. Umweltbericht, Abschn. III,<br />
Kap. 5).<br />
15.3 Sanierung von Altlasten<br />
Für die Behandlung von Schadstoffbelastungen im Boden sowie in der Bausubstanz<br />
wird ein Sanierungs- sowie ein Rückbau- und Entsorgungskonzept erstellt. Die innerhalb<br />
des Plangebietes erforderlichen Maßnahmen werden durch den Grundstückseigentümer<br />
auf der Grundlage dieser Konzepte veranlasst.<br />
15.4 Soziale Infrastruktur<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird der durch die Entwicklung des Baugebietes entstehende<br />
Bedarf voraussichtlich durch vorhandene Einrichtungen im Umfeld des<br />
Plangebietes abgedeckt werden können. Das Stadtjugendamt hat im Rahmen der<br />
frühzeitigen Beteiligung der Behörden bestätigt, dass<br />
- die vorhandenen Kapazitäten für Kindertagesstätten nach der Bebauung ausreichen,<br />
- das dortige Umfeld im Plan mit Spielflächen gut versorgt ist,<br />
- Freiflächen für Jugendliche (Bolzplätze) fußläufig erreichbar sind (An der Friedensbrücke,<br />
Unterer Leinritt, Großspielplatz Ochsenanger),<br />
- der Jugendtreff Gaustadt in der Nähe liegt<br />
und dass das Stadtjugendamt keine weiteren Notwendigkeiten für die Einplanung von<br />
Flächen für den Gemeinbedarf sieht.<br />
84
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
16 ERGEBNISSE DER BETEILIGUNG DER NACHBARGEMEINDEN,<br />
DER ÖFFENTLICHKEIT SOWIE DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN<br />
TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE<br />
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie der Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erbrachte bezüglich der<br />
unten aufgeführten Themenpunkte folgende Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
G 10 A:<br />
Prüfung der Maßstäblichkeit der Bebauung, insbes. der Höhe der Uferbebauung<br />
und der städtebaulichen Dominanten<br />
- Reduktion der Zahl der Vollgeschosse bei der Uferbebauung auf vier (Richtung<br />
Wasser) und fünf (Richtung Straße)<br />
- Verzicht auf den achtgeschossigen Baukörper am Stadtplatz, stattdessen Erhalt<br />
des Kesselhauses<br />
- Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe (OK) für die Neubaukörper am<br />
Stadtplatz, die sich an der Traufkante bzw. den Dachflächen des Ziegelbaus<br />
orientiert<br />
- Verzicht auf ein 12 geschossiges Wohnhaus (städtebauliche Dominante, Baugebiet<br />
G)<br />
Höhere Nutzungsmaße am Stadtplatz (Universität)<br />
- Festsetzung des Baugebietes A als Sondergebiet Universität, Neuzuschnitt<br />
und Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster bzw.<br />
Baugrenzen), Erhöhung des Nutzungsmaßes der Neubaukörper<br />
- Ausweisung von zusätzlichen Mischgebietsflächen westlich des Stadtplatzes,<br />
Verzicht auf einen Teil der öffentlichen Grünfläche und auf die Festsetzung<br />
der Fläche a-b-c-d-e für die Errichtung eines Pavillons<br />
- Folge der Änderungen: Neue Führung des Gehrechtes in Richtung Wohnpark<br />
im Erdgeschoss der Neubebauung; neue Anordnung der Baufenster am<br />
<strong>Regnitz</strong>ufer, geänderte Festsetzung von einzelnen Bäumen zum Erhalt<br />
Weitergehender Erhalt und Berücksichtigung von Denkmalen<br />
- Verzicht auf den achtgeschossigen Baukörper am Stadtplatz, stattdessen Erhalt<br />
des Kesselhauses und des Schlichtereigebäudes sowie Freistellung des<br />
Schornsteins durch Reduzierung der Baukörperausweisung (Baugrenzen)<br />
- Aufweitung des Platzbereiches vor dem Spinnereihochbau und orthogonale<br />
Ausrichtung der Baufelder und der Verkehrsflächen um den Stadtplatz<br />
- Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe (OK) für die Neubaukörper am<br />
Stadtplatz, die sich an der Traufkante des Spinnereihochbaus orientiert<br />
- Erhalt, des Maschinen- bzw. Kesselhauses am Wasserturm<br />
- Kennzeichnung von Baudenkmalen, deren Rückbau geplant ist<br />
planungsgruppe 4, Berlin 85
86<br />
Kritik an der Wasserüberbauung<br />
- Reduktion der Zahl der Baufenster über dem Wasser auf sechs (bisher sieben)<br />
- Verringerung der Baufenstertiefen bzw. der Größe der Auskragung der Baukörpers<br />
über dem Wasser<br />
- Wegfall der Flächen für Bootsanlegestellen<br />
Schaffung zusätzlicher Besucherstellplätzen<br />
- Verbreiterung der Planstraße 1 sowie der Weiterführung der (jetzt) Planstraße<br />
2<br />
Verzicht auf die Festsetzung eines Bootshauses<br />
- Wegfall der Festsetzung der Fläche j-k-l-m für ein Bootshaus<br />
- Erweiterung der Maßnahmenfläche SPE 2 bis zum Ufer<br />
- neue Führung der Wegeverbindung (Uferweg) entlang der Uferkante<br />
Festsetzung aller SPE-Flächen als öffentliche Grünflächen<br />
- Festsetzung der Maßnahmenflächen SPE 2 und SPE 3 als öffentliche und private<br />
Grünflächen<br />
Schaffung einer Verbindung zwischen Wohnpark und <strong>Regnitz</strong><br />
- Festsetzung von zwei 15 m breiten öffentlichen Grünflächen zwischen dem<br />
geplanten Wohnpark und dem linken <strong>Regnitz</strong>arm.<br />
Bereitstellung zusätzlicher Grünflächen für die Realisierung einer Fischtreppe<br />
- Erweiterung der öffentlichen Grünfläche am westlichen Rand des Geltungsbereiches<br />
Vergrößerung der Fläche für die Landesgartenschau<br />
- neue Abgrenzung der Fläche für die temporäre Nutzung ‚Landesgartenschau’,<br />
Erweiterung um ca. 3.400 m²
I BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. G 10 A<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage)<br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erbrachte bezüglich der unten aufgeführten<br />
Themenpunkte folgende Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
G 10 A:<br />
Baugebiet A: Es wird die ausnahmsweise Zulässigkeit von technischen Aufbauten<br />
(z.B. Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte) bis zu einer Höhe von 2,5 m<br />
aufgenommen. Grundlage für eine Zulässigkeit ist die Zustimmung der zuständigen<br />
Denkmalpflegebehörde. Dadurch wird den ökonomisch- und funktionalen Anforderungen<br />
der Aus- und Neubauten entsprochen.<br />
Baugebiet A: Auf der südwestlichen Seite der Schlichterei erfolgt eine Reduzierung<br />
des Wegerechtes um ca. 3 m. Dadurch werden Freiraumbereiche für das<br />
geplante Studentenwohnheim geschaffen. Die Durchwegungsmöglichkeit für die<br />
Öffentlichkeit bleibt dadurch weiterhin erhalten (Breite von 5m).<br />
Innerhalb der Maßnahmenflächen SPE 1 wurde zusätzlich die Anlage von Zufahrtswegen<br />
für die Pflege der Grünflächen aufgenommen.<br />
Die Vorschriften zur Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen werden angepasst<br />
und für die Baufelder A, B1 und C ausgenommen, um im Bereich des ER-<br />
BA-Gebäudeensembles eine historische bzw. an historische Gestaltung orientierte<br />
Einfriedungen zuzulassen. Weiterhin wird ergänzt, dass nördlich des Baugebietes<br />
H1 an die öffentliche Grünfläche angrenzende Einfriedungen unzulässig<br />
sind. Dadurch wird der Zugang für die erforderliche Pflege der Grünfläche sichergestellt.<br />
Die Festsetzungen zum Lärmschutz wurden auf Grundlage des vertiefenden<br />
Schallschutzgutachtens Donner, vom 09.05.2010 ergänzt, so dass sich folgende<br />
Systematik ergibt:<br />
1. Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 zu Wohnzwecken<br />
an gekennzeichneten Fassaden im süd-östlichen Bereich des Baufeldes<br />
A. Dadurch werden die Lärmemissionen des Wasserkraftwerkes berücksichtigt.<br />
Ausnahmen sind zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass der Immissionsrichtwert<br />
im Sinne der TA Lärm eingehalten wird.<br />
2. Festsetzung des baulichen Schallschutzes der Fassaden aller Gebäude im<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend dem Lärmpegelbereich III<br />
der DIN 4109. Die unter Ziffer 2. und 3. aufgenommenen Festsetzungen dienen<br />
zum Schutz der Bewohner gegenüber nächtlichen Außenlärmes.<br />
3. Für den süd-östlichen Bereich des Baufeldes A sowie einen Teil des Baufeldes<br />
B1 wird ein baulicher Schallschutz von gekennzeichneten Fassaden gem. Lärmpegelbereich<br />
IV der DIN 4109 festgesetzt.<br />
4. Für das Wasserkraftwerk werden die maximal ins Freie abgestrahlten Geräuschemissionen<br />
festgesetzt. Dadurch werden die Lärmemissionen des Wasserkraftwerkes<br />
berücksichtigt.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 87
88<br />
Von den Festsetzungen kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn ein ausreichender<br />
Schallschutz durch entsprechende Untersuchungen nachgewiesen wird.<br />
Weiterhin wird im Bereich der Gaustadter Hauptstraße ein lärmoptimierter Fahrbahnbelag<br />
festgesetzt.<br />
Entwurfsentwicklung<br />
Im Rahmen der Entwurfsentwicklung wurden weiterhin folgende Anpassungen sowie<br />
Änderungen vorgenommen:<br />
Abgrenzung der TGA in Baufeldern D1 – D3 bis an die Verkehrsfläche angebunden,<br />
um eine sinnvolle Nutzung der Restfläche zu ermöglichen.<br />
Im Abgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes G10B (Landesgartenschau)<br />
wurde am östlichen Rand der Geltungsbereich des vorliegenden B-<br />
Plan G10A geringfügig angepasst.<br />
Für die WA-Gebiete sowie die MI-Gebieten wird die Zulässigkeit von technischen<br />
Aufbauten (z.B. Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte) bis zu einer Höhe<br />
von 1,5 m aufgenommen. Dadurch wird den ökonomisch- und funktionalen Anforderungen<br />
der Aus- und Neubauten entsprochen.<br />
Die Festsetzungen für das öffentlich nutzbare Wegenetz wurden durch Geh- und<br />
Fahrrechte präzisiert.<br />
Eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
In einem eingeschränkten Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wurde<br />
Ende Mai 2010 der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme zu<br />
den Änderungen gegeben. Aus den eingegangenen Stellungnahmen haben sich keine<br />
Änderungen der Planinhalte ergeben.
II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
II ZEICHNERISCHE UND TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
gemäß § 9 Abs. 1 und 7 BauGB<br />
GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHES DES BE-<br />
BAUUNGSPLANES (§ 9 Abs. 7 BauGB)<br />
ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)<br />
ABGRENZUNG UNTERSCHIEDLICHER NUTZUNG (§ 1 Abs. 2-9<br />
und § 16 Abs. 5 BauNVO)<br />
ALLGEMEINES WOHNGEBIET (§ 4 BauNVO)<br />
Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind Nutzungen nach § 4<br />
Abs. 3 BauNVO ausgeschlossen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für<br />
Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen).<br />
MISCHGEBIET (§ 6 BauNVO)<br />
Im Mischgebiet (MI) sind folgende Nutzungen nach § 6 Abs. 2 und<br />
Abs. 3 BauNVO nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauNVO):<br />
- Gartenbaubetriebe,<br />
- Tankstellen,<br />
- Vergnügungsstätten<br />
SONDERGEBIET (§ 11 BauNVO)<br />
In dem Sondergebiet Universität (SO UNI) sind folgende Nutzungen<br />
zulässig:<br />
- Anlagen und Einrichtungen der Universität (z.B. Institute der<br />
Universität, Hörsäle, Mensen),<br />
- mit der Universität in Zusammenhang stehende Büro- und<br />
Verwaltungsnutzungen,<br />
- Wohnungen für Studenten, Lehrpersonal und Beschäftigte<br />
der Universität sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen,<br />
- Einzelhandelsbetriebe, nicht großflächig, mit jeweils maximal<br />
500 m² Verkaufsfläche und einer Geschossfläche von zusammen<br />
maximal 1.200 m²,<br />
- Schank- und Speisewirtschaften,<br />
- ein Beherbergungsbetrieb mit maximal 120 Betten,<br />
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und<br />
sportliche Zwecke.<br />
Ausnahmsweise können zugelassen werden:<br />
planungsgruppe 4, Berlin 89
90<br />
- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe.<br />
BAUGEBIETSBEZEICHNUNG<br />
für Art und Maß der baulichen Nutzung und für die Bauweise<br />
FESTSETZUNGSSCHLÜSSEL<br />
Baugebiet Nutzungsart Zahl der<br />
Vollgeschosse<br />
SO<br />
UNI<br />
MI II-III<br />
WA III<br />
Bauweise<br />
II-VII g<br />
MI III o<br />
WA IV-V o<br />
WA IV-V o<br />
WA IV-V o<br />
WA V o<br />
MI V o<br />
MI - o<br />
WA V o<br />
WA V o<br />
WA V o<br />
MI V o<br />
Die maximale Zahl der Vollgeschosse sowie die maximale Grund-<br />
und Geschossfläche bzw. Grundflächen- und Geschossflächenzahl<br />
sind durch Planeintrag festgesetzt.<br />
0,25 GRUNDFLÄCHENZAHL (§ 19 Abs. 1 BauNVO)<br />
z.B. GRZ 0,25
II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
Bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche darf durch die<br />
Grundflächen von Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen<br />
im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unter der Geländeoberfläche,<br />
durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut<br />
wird, die festgesetzte Grundflächenzahl in den Baugebieten B1<br />
und B2 um bis zu 70% überschritten werden.<br />
GR ZULÄSSIGE GRUNDFLÄCHE (§ 19 Abs. 2 BauNVO)<br />
0,6<br />
z.B. GR 680 m 2 als Höchstmaß<br />
Bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche darf durch die Flächen<br />
von Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne<br />
des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unter der Geländeoberfläche<br />
(z.B. Tiefgaragen), durch die das Baugrundstück lediglich<br />
unterbaut wird, die festgesetzte Grundfläche wie folgt überschritten<br />
werden:<br />
- um bis zu 30% in dem Baugebiet I,<br />
- um bis zu 40% in dem Baugebiet D3<br />
- um bis zu 45% in dem Baugebiet F1<br />
- um bis zu 50% in dem Baugebiet H2,<br />
- um bis zu 55% in den Baugebieten A und D1<br />
- um bis zu 60% in dem Baugebiet F2,<br />
- um bis zu 70% in dem Baugebiet E,<br />
- um bis zu 80% in den Baugebieten G und H1,<br />
- um bis zu 90% in dem Baugebiet D2.<br />
Bei der Ermittlung der Grundfläche sind in den Baugebieten D1,<br />
D2 und D3 auch Gebäudeteile mitzurechnen, die über die festgesetzte<br />
Wasserfläche auskragen.<br />
GESCHOSSFLÄCHENZAHL (§ 20 Abs. 2 BauNVO)<br />
z.B. GFZ 0,6<br />
GF ZULÄSSIGE GESCHOSSFLÄCHE (§ 20 Abs. 3 BauNVO)<br />
z.B. GF 3.600 m 2 als Höchstmaß<br />
II ZAHL DER VOLLGESCHOSSE (§ 20 Abs. 1 BauNVO)<br />
als Höchstmaß<br />
planungsgruppe 4, Berlin 91
92<br />
HÖHE DER BAULICHEN ANLAGEN (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 18<br />
BauNVO)<br />
Die Höhe der baulichen Anlagen wird in den Baugebieten B1, D1,<br />
D2, D3, E, F1, G, H1, H2 und I als zulässige Traufhöhe (Schnittlinie<br />
von Außenwand und Dachhaut, bei Flachdächern Oberkante Attika)<br />
als Höchstmaß – mit Ausnahme der gekennzeichneten Baudenkmale<br />
– wie folgt festgesetzt:<br />
Zahl der Vollgeschosse II III IV V<br />
Zulässige Traufhöhe 8m 11m 14m 17m<br />
Der Bezugspunkt ist die mittlere Höhe der angrenzenden Verkehrsfläche.<br />
In den Baugebieten D1, D2 und D3 ist für die Gebäudeteile, die<br />
sich über der festgesetzten Wasserfläche befinden, eine Mindesthöhe<br />
der Gebäudeunterkante von 8,00 m über dem festgesetzten<br />
Höhenbezugspunkt – mittlerer Wasserpegel des linken<br />
<strong>Regnitz</strong>-arms bzw. 231,02 m ü. NN – einzuhalten.<br />
Im Baugebiet A sind technische Aufbauten (z.B. Überfahrten für<br />
Fahrstühle, Lüftungsgeräte) bis zu einer Höhe von 2,5 m über der<br />
festgesetzten Traufhöhe ausnahmsweise zulässig. Grundlage für<br />
eine Zulässigkeit ist die Zustimmung des zuständigen Amtes für<br />
Denkmalpflege.<br />
In den Baugebieten B 1-2, C, D 1-3, E, F1, F2, G, H 1-2 und I sind<br />
technische Aufbauten (z.B. Überfahrten für Fahrstühle, Lüftungsgeräte)<br />
bis zu einer Höhe von 1,5 m über der festgesetzten Traufhöhe<br />
zulässig.<br />
OK MAX. ZULÄSSIGE OBERKANTE BAULICHER ANLAGEN<br />
Der Bezugspunkt ist die mittlere Höhe der angrenzenden Verkehrsfläche.<br />
o<br />
g<br />
BAUWEISE, ÜBERBAUBARE UND NICHT ÜBERBAUBARE<br />
GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN SOWIE STELLUNG DER BAULI-<br />
CHEN ANLAGEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)<br />
OFFENE BAUWEISE (§ 22 Abs. 2 BauNVO)<br />
GESCHLOSSENE BAUWEISE (§ 22 Abs. 3 BauNVO)<br />
BAUGRENZE (§ 23 Abs. 3 BauNVO)
II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
In den Baugebieten D1 – 3 dürfen Stützen und konstruktive Teile<br />
den Abflussbereich nicht einschränken.<br />
ZURÜCKGESETZTE BAUGRENZE IM I. VOLLGESCHOSS<br />
BAULINIE (§ 23 Abs. 2 BauNVO)<br />
Innerhalb der Fläche a-b-c-d ist eine Durchfahrt mit einer Breite<br />
von 12 m und einer lichten Höhe von mindestens 6 m und innerhalb<br />
der Fläche e-f-g-h mit einer lichten Höhe von mindestens<br />
3 m von Bebauung freizuhalten<br />
Innerhalb der Fläche j-k-l-m ist ein Durchgang mit einer lichten<br />
Höhe von mindestens 3 m von Bebauung freizuhalten.<br />
FLÄCHEN FÜR NEBENANLAGEN SOWIE FÜR STELLPLÄTZE<br />
UND TIEFGARAGEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und § 12 Abs. 6<br />
und § 14 BauNVO)<br />
Nebenanlagen und Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksflächen und der im Bebauungsplan festgesetzten<br />
Flächen zulässig (§ 12 Abs. 6 BauNVO). Ebenerdige Stellplätze<br />
sind nur innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten<br />
Flächen (§ 12 Abs. 6 BauNVO) zulässig. Oberirdische, nicht in<br />
Hauptgebäude integrierte Garagen sind unzulässig.<br />
In den mit TGa gekennzeichneten Flächen sind Tiefgaragen zulässig.<br />
In den mit St gekennzeichneten Flächen sind Stellplätze und<br />
sonstige Nebenanlagen zulässig.<br />
Bei Wohnungsgrößen über 120 m 2 sind abweichend von der Satzung<br />
über die Beschränkung von Garagen und Stellplätzen der<br />
Stadt Bamberg (Stellplatzsatzung) vom 20.06.1995, geändert<br />
durch Satzung vom 03.12.2001, i.V.m. der Verordnung über den<br />
Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen<br />
Stellplätze (GaStellV) vom 30.11.1993 in den Baugebieten E,<br />
F1, F2, G, H1, H2 und I 1,5 Stellplätze pro Wohnung zu errichten.<br />
VERKEHRSFLÄCHEN SOWIE VERKEHRSFLÄCHEN BESON-<br />
DERER ZWECKBESTIMMUNG (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)<br />
STRASSENVERKEHRSFLÄCHEN (ÖFFENTLICH)<br />
STRASSENBEGRENZUNGSLINIE<br />
planungsgruppe 4, Berlin 93
94<br />
VERKEHRSFLÄCHEN BESONDERER ZWECKBESTIMMUNG<br />
VERKEHRSBERUHIGTER BEREICH (ÖFFENTLICH)<br />
FUSSWEG (PRIVAT)<br />
Privatweg mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit<br />
FUSS- UND RADWEG (ÖFFENTLICH)<br />
FUSS- UND RADWEG, NOTZUFAHRT (ÖFFENTLICH)<br />
Die Fläche FRN ist mit einem Fahrrecht zugunsten der Eigentümer<br />
des Fabrikbau 27b (Schleusenwärterhaus) zu belasten.<br />
FUSSGÄNGERSTEG (PRIVAT)<br />
Privatweg mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit.<br />
BEREICHE OHNE EIN- UND AUSFAHRT<br />
VERSORGUNGSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)<br />
ELEKTRIZITÄT (Wasserkraftwerk / Umformerstation)<br />
FÜHRUNG VON HAUPTVERSORGUNGSLEITUNGEN (§ 9<br />
Abs. 1 Nr. 13 BauGB)<br />
Die Versorgungsleitungen sind unterirdisch zu führen.<br />
ÖFFENTLICHE UND PRIVATE GRÜNFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1<br />
Nr. 15 BauGB)<br />
ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHE<br />
In den öffentlichen Grünflächen ist die Anlage von Wasserflächen<br />
zulässig.<br />
PARKANLAGE
Gr 1<br />
SPE 1<br />
II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
SPIELPLATZ<br />
PRIVATE GRÜNFLÄCHE<br />
MIT GEH-, FAHR- UND LEITUNGSRECHTEN ZU BELASTENDE<br />
FLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />
Die Fläche Gr1 ist mit einem Geh- und Fahrrecht (Radfahrer) zugunsten<br />
der Allgemeinheit und einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />
zugunsten der Erschließungsträger zu belasten.<br />
Die Fläche Gr2 ist mit einem Geh- und Fahrrecht (Radfahrer) zugunsten<br />
der Allgemeinheit zu belasten.<br />
Die Fläche Gr3 ist mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit<br />
zu belasten.<br />
Die Fläche Fr ist mit einem Fahrrecht zugunsten des zuständigen<br />
Pflegebetriebs zu belasten.<br />
MASSNAHMEN SOWIE FLÄCHEN FÜR MASSNAHMEN ZUM<br />
SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BO-<br />
DEN, NATUR UND LANDSCHAFT (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)<br />
BEFESTIGUNG DER GRUNDSTÜCKSFREIFLÄCHEN<br />
Für die befestigten Teile der Grundstücksfreiflächen sind - mit<br />
Ausnahme des Baugebietes A - nur wasser- und luftdurchlässige<br />
Ausführungen zulässig. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit<br />
wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss,<br />
Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.<br />
Grundstückszufahrten und Zuwege dürfen nur in der erforderlichen<br />
Breite befestigt werden. Für Plätze für Mülltonnen und sonstige<br />
Abfallbehälter sind wasserundurchlässige Bodenbeläge zulässig.<br />
BEFESTIGUNG DER ÖFFENTLICHEN WEGE<br />
Innerhalb der öffentlichen Grünflächen und der Flächen für Maßnahmen<br />
sind Fuß- und Radwege nur in wasser- und luftdurchlässigen<br />
Ausführungen zulässig.<br />
MASSNAHMENFLÄCHE SPE 1<br />
Die mit SPE 1 gekennzeichneten Flächen sind zu mindestens<br />
25 % (insgesamt mindestens 1.400 m²) mit Arten der Pflanzliste 3<br />
zu begrünen, als artenreicher Sandmagerrasen trockener Standorte<br />
zu entwickeln und auf Dauer zu erhalten.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 95
96<br />
SPE 2<br />
SPE 3<br />
Innerhalb der Maßnahmenflächen ist die Anlage von Wasserflächen<br />
zulässig. Die Böschungen sind mit Arten der Pflanzliste 4 zu<br />
begrünen, als artenreiche Ufervegetation sandiger Substrate zu<br />
entwickeln und auf Dauer zu erhalten. Die Anlage von Fuß- und<br />
Radwegen sowie Zufahrtswegen für die Pflege der Grünflächen<br />
sind zulässig.<br />
MASSNAHMENFLÄCHE SPE 2<br />
Die mit SPE 2 gekennzeichnete Fläche ist mit Arten der Pflanzliste<br />
5 zu begrünen, als artenreiche Waldbodenvegetation zu entwickeln<br />
und auf Dauer zu erhalten. Die Anlage von Fußwegen ist<br />
zulässig.<br />
MASSNAHMENFLÄCHE SPE 3<br />
Die mit SPE 3 gekennzeichneten Flächen sind mit Arten der<br />
Pflanzlisten 1, 2 und 5 zu begrünen und als struktur- und artenreiche<br />
Uferkulisse zu entwickeln. Gehölze sind in lockerer Anordnung<br />
zu pflanzen.<br />
Bei der Bepflanzung sind Sichtbeziehungen von der Planstraße<br />
3a, 3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm auf Dauer zu erhalten.<br />
VORKEHRUNGEN ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UM-<br />
WELTEINWIRKUNGEN UND SONSTIGEN GEFAHREN I.S. DES<br />
BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES SOWIE DIE ZUM<br />
SCHUTZ VOR SOLCHEN EINWIRKUNGEN ODER ZUR VER-<br />
MEIDUNG ODER MINDERUNG SOLCHER EINWIRKUNGEN ZU<br />
TREFFENDEN BAULICHEN UND SONSTIGEN VORKEHRUN-<br />
GEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />
1. An den Fassaden, die durch die Punkte ABC, DE und FGH<br />
bestimmt sind, sind Aufenthaltsräume in Wohnungen und Übernachtungsräume<br />
in Beherbergungsstätten im Sinne der DIN<br />
4109, Abschnitt 5.2 (Ausgabe Nov. 1989) ausgeschlossen. Ausnahmen<br />
von der vorstehenden Festsetzung sind zulässig, wenn<br />
nachgewiesen wird, dass der Immissionsrichtwert im Sinne von<br />
Nr. 6.1 der TA Lärm vom 26. 8.1989 von 45 dB(A) nachts sowie<br />
der bauliche Schallschutz gemäß DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989,<br />
eingehalten werden.<br />
2. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes müssen die Außenbauteile<br />
von Aufenthaltsräumen (im Sinne der DIN 4109, Abschnitt<br />
5.2, Ausgabe Nov. 1989) in Wohnungen – mit Ausnahme<br />
von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen - , Übernachtungsräumen<br />
in Beherbergungsstätten sowie Unterrichtsräumen u.ä.<br />
ein resultierendes Schalldämm-Maß R’w,res von mindestens<br />
35 dB, in Büroräumen u.ä. von mindestens 30 dB (Lärmpegelbereich<br />
III, R’w,res nach DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989), aufweisen.<br />
Für notwendige Fenster sind Fensterkonstruktionen zu verwenden,<br />
die eine ausreichende Belüftung der Räume bei Einhaltung<br />
des Schalldämmmaßes gewährleisten. Ausnahmen von den vor-
II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
stehenden Festsetzungen sind zulässig, wenn nachgewiesen<br />
wird, dass die Anforderungen der DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989,<br />
aufgrund der Ausrichtung der Fassade, der baulichen Entwicklung,<br />
baulicher Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. hinterlüftete<br />
vorgehängte Glasfassade oder Wintergärten, oder aus anderen<br />
Gründen eingehalten werden.<br />
3. Zusätzlich zu Ziffer 2 müssen die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen<br />
(im Sinne der DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989)<br />
- in Wohnungen und Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten<br />
in den Bereichen, die durch die Punkte A`B`, C`D`, E`F`<br />
und G`H` bestimmt sind, ein resultierendes Schalldämm-Maß<br />
R’w,res von mindestens 40 dB (Lärmpegelbereich IV, R’w,res<br />
nach DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989) sowie<br />
- in Büros u.ä. in den Bereichen, die durch die Punkte BC und<br />
FG bestimmt sind, von mindestens 35 dB (Lärmpegelbereich<br />
IV, R’w,res nach DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989)<br />
aufweisen.<br />
Ausnahmen von den vorstehenden Festsetzungen sind zulässig,<br />
wenn nachgewiesen wird, dass die Anforderungen der DIN 4109,<br />
Ausgabe Nov. 1989, eingehalten werden.<br />
4. Auf der Fläche für Versorgung Elektrizität (Wasserkraftwerk /<br />
Umformerstation) sind nur Anlagen zulässig, die maximal folgende<br />
Geräuschemissionen (A-bewertete Schallleistungspegel LWA<br />
im Sinne DIN ISO 3744, Ausgabe Nov. 2009) ins Freie abstrahlen:<br />
Westfassade: LWA = 82 dB(A)<br />
Südfassade: LWA = 77 dB(A)<br />
Ostfassade: LWA = 83 dB(A)<br />
Dach: LWA = 87 dB(A)<br />
5. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Gaustadter<br />
Hauptstraße ein Fahrbahnbelag vom Typ „Dünnschichtbelag auf<br />
Versiegelung DSH-V“ aufzubringen.<br />
ANPFLANZUNGEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONS-<br />
TIGEN BEPFLANZUNGEN, BINDUNGEN FÜR BEPFLAN-<br />
ZUNGEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)<br />
ERHALTUNGSGEBOT FÜR BÄUME / GEHÖLZBESTÄNDE<br />
Die mit einer Bindung für die Erhaltung (Erhaltungsgebot) versehenen<br />
Bäume und Gehölzbestände sind auf Dauer zu erhalten.<br />
ALLGEMEINE PFLANZFESTSETZUNGEN:<br />
planungsgruppe 4, Berlin 97
98<br />
An<br />
ANPFLANZUNG VON BÄUMEN<br />
In den Planstraßen 1a, 1b und 2 sind zusammen mindestens 25<br />
Straßenbäume und in der Planstraße 3a, 3b mindestens 35 Straßenbäume<br />
Acer platanoides, Quercus petraea, Quercus robur,<br />
Sorbus aucuparia, Tilia cordata sowie Crataegus Carrierei,<br />
Sophora japonica Regent, Gleditsia triacanthos Skyline und Fraxinus<br />
ornus Meczek mit einem Stammumfang der Mindestqualität<br />
16/18 cm in einem Abstand von durchschnittlich 15 m zu pflanzen.<br />
GRUNDSTÜCKSFREIFLÄCHEN<br />
In den Allgemeinen Wohngebieten sowie den Baugebieten B1<br />
und C ist je angefangene 200 m² Freifläche mindestens ein Baum<br />
der Pflanzliste 1 mit einem Stammumfang der Mindestqualität<br />
16/18 cm zu pflanzen.<br />
EINFRIEDUNGEN<br />
Als Einfriedung sind nur Hecken aus Laubgehölzen der Pflanzliste<br />
2 auch in Kombination mit Maschendraht- oder Gitterzäunen<br />
zulässig.<br />
BESONDERE PFLANZFESTSETZUNGEN:<br />
FLÄCHE FÜR ANPFLANZUNG „An“<br />
Die mit „An“ gekennzeichneten Flächen sind mit Arten der Pflanzlisten<br />
1 und 2 sowie durch Wieseneinsaat zu begrünen. Die Gehölze<br />
sind in lockerer Anordnung zu pflanzen.<br />
Wenn unter diesen Flächen unterirdische Garagen (Tiefgaragen)<br />
hergestellt werden, sind nur Arten der Pflanzliste 2 und Wieseneinsaat<br />
zu verwenden. Die Erdschicht über der Tiefgarage muss<br />
mindestens 0,5 m einschließlich Dränschicht betragen und mit der<br />
Höhe des angrenzenden Geländes bündig hergestellt werden.<br />
Sonstige Nebenanlagen sind unzulässig. Die Anlage von Spielplätzen<br />
ist zulässig.<br />
Bei der Bepflanzung sind Sichtbeziehungen von Planstraße 3a,<br />
3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm auf Dauer zu erhalten.<br />
PFLANZLISTE UND QUALITÄTEN<br />
Für festgesetzte Gehölzpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze<br />
der Pflanzlisten 1-5 zu verwenden, die der Bebauungsplanbegründung<br />
beigefügt sind (s. Anhang 6).
II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
ZEITLICH BESCHRÄNKTE FESTSETZUNG VON NUTZUNGEN<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 1 BauGB)<br />
TEMPORÄRE NUTZUNG LANDESGARTENSCHAU<br />
Die mit „LGS“ gekennzeichnete Fläche ist für die Durchführung<br />
der Landesgartenschau 2012 vorgesehen. Bis zum 30.06.2013<br />
sind auf dieser Fläche die Anlage von Grünflächen, Wegen und<br />
Infrastruktureinrichtungen sowie die Errichtung von Ausstellungs-<br />
und Veranstaltungsgebäuden für die Landesgartenschau 2012<br />
zulässig. Ab dem 01.07.2013 gelten für die gekennzeichnete Fläche<br />
die in der Planzeichnung getroffenen zeichnerischen und<br />
textlichen Festsetzungen.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 99
100<br />
B. BAUORDNUNGSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN<br />
gemäß § 9 Abs. 4 BauGB und Art. 81 Abs. 1 i.V.m. Art. 81<br />
Abs. 2 BayBO<br />
1. VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ÄUSSERE GESTALTUNG UND<br />
BESONDERE ANFORDERUNGEN AN BAULICHE ANLAGEN<br />
(Art. 81 Abs. 1 Nr. 1-2 BayBO)<br />
BAUKÖRPERGLIEDERUNG<br />
Aneinandergrenzende Gebäude bzw. Gebäudeteile mit unterschiedlicher<br />
Traufhöhe oder unterschiedlicher Firstrichtung müssen<br />
durch einen Vor- oder Rücksprung der Fassade um mindestens<br />
0,5 m gegliedert werden.<br />
DACHDECKUNG<br />
Für geneigte Dächer sind als Dachdeckung Ziegel- und Betondachsteine<br />
in den Farbtönen rot, rotbraun oder anthrazit, Titanzinkbleche<br />
in weißgrau / anthrazit sowie Dacheindeckungen in<br />
Glas zulässig; eine grelle, leuchtende oder spiegelnde Materialwahl<br />
bzw. Farbgebung ist unzulässig. Solaranlagen sind von dieser<br />
Vorschrift ausgenommen.<br />
FASSADENGESTALTUNG<br />
Grelle, leuchtende oder spiegelnde Fassadenmaterialien, Beschichtungen<br />
bzw. Farbgebungen sind allgemein unzulässig. Solaranlagen<br />
sowie Glasfassaden sind von dieser Vorschrift ausgenommen.<br />
WERBEANLAGEN<br />
Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig und<br />
dürfen den Erdgeschossbereich nicht überschreiten.<br />
Leuchtschilder, Lichtwerbung sowie Werbeanlagen mit wechselndem,<br />
bewegtem oder laufendem Licht sind unzulässig.<br />
2. VORSCHRIFTEN ÜBER ART, GESTALTUNG UND HÖHE<br />
VON EINFRIEDUNGEN (Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 BayBO)<br />
In den Baugebieten B2, D1-D3, E, F1, F2, H1, H2, I sind entlang<br />
der Grenzen zu Straßenverkehrsflächen und zu Verkehrsflächen<br />
besonderer Zweckbestimmung folgende Einfriedungen auch in<br />
Kombination zulässig:<br />
- Maschendraht- oder Gitterzäune in Kombination mit Hecken<br />
aus Laubgehölzen bis insgesamt 1,0 m Höhe,<br />
- Hecken aus Laubgehölzen bis insgesamt 1,0 m Höhe oder<br />
sonstige Strauchbepflanzungen.
II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
In den Baugebieten B2, D1-D3, E, F1, F2, H1, H2, I sind entlang<br />
der übrigen Grenzen Hecken aus Laubgehölzen sowie Zäune bis<br />
1,8 m Höhe in Kombination mit Hecken oder sonstigen Strauchbepflanzungen<br />
zulässig.<br />
Nördlich des Baugebietes H1 sind an die öffentliche Grünfläche<br />
angrenzende Einfriedungen unzulässig.<br />
3. VORSCHRIFTEN FÜR ABFALLBEHÄLTER (Art. 81 Abs. 1<br />
Nr. 5 BayBO)<br />
Mülltonnenplätze / Abfallplätze sind mit einem festen Sichtschutz<br />
zu umgeben. Der Sichtschutz ist einzugrünen.<br />
4. VORSCHRIFTEN ZU ABSTANDSFLÄCHEN (Art. 81 Abs. 1<br />
Nr. 6 i.V.m. Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO)<br />
In den Baugebieten A, D1, D2, D3, E, F1, F2, H1, H2, G und I wird<br />
der Mindestabstand zwischen den Außenwänden von Gebäuden<br />
unabhängig von der Zahl der Vollgeschosse durch die Baugrenzen<br />
definiert, auch wenn dadurch die Tiefe der Abstandsflächen<br />
gemäß Artikel 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO unterschritten wird.<br />
Für die Baugebiete B1, B2 und C gelten die Abstandsflächenregelungen<br />
nach Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO.<br />
C. KENNZEICHNUNG (§ 9 Abs. 5 BauGB)<br />
FLÄCHEN, DEREN BÖDEN ERHEBLICH MIT UMWELTGE-<br />
FÄHRDENDEN STOFFEN BELASTET SIND (§ 9 Abs. 5 Nr. 3<br />
BauGB)<br />
planungsgruppe 4, Berlin 101
102<br />
D. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME VON NACH ANDEREN<br />
GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN GETROFFENEN FEST-<br />
SETZUNGEN (§ 9 Abs. 6 BauGB)<br />
EINGETRAGENES BAUDENKMAL gemäß Art. 1 Abs. 2 DSchG<br />
Für Veränderungen an diesen Objekten und ihrer Nähe gelten die<br />
Verfahrensbestimmungen des Art. 6 DSchG.<br />
EINGETRAGENES BAUDENKMAL, Abriss geplant<br />
WASSERFLÄCHEN<br />
E. SONSTIGE DARSTELLUNGEN<br />
DARSTELLUNGEN OHNE FESTSETZUNGSCHARAKTER:<br />
FLURSTÜCKSGRENZEN,<br />
FLURSTÜCKSBEZEICHNUNGEN<br />
VORHANDENE BAULICHE ANLAGEN, HAUSNUMMER<br />
ZU ENTFERNENDE GEBÄUDETEILE<br />
BÖSCHUNG<br />
HÖHENPUNKTE<br />
GRENZE ZWISCHEN DEN PLANSTRASSEN
II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
F. HINWEISE UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN<br />
AMTLICH KARTIERTE BIOTOPFLÄCHEN MIT NR.<br />
AMTLICH FESTGESETZTES ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET<br />
(Wasserwirtschaftsamt Kronach)<br />
WASSERRECHTLICHES VERFAHREN<br />
Für die Anlage eines Fischpasses erfolgte ein wasserrechtliches<br />
Verfahren. Die betroffenen Flächen liegen teilweise im Geltungsbereich<br />
des vorliegenden Bebauungsplans.<br />
DENKMALSCHUTZ<br />
Der gesamte Geltungsbereich ist ein ausgewiesenes Bodendenkmal.<br />
Für Erdarbeiten auf Grundstücken, auf denen Bodendenkmäler<br />
zu vermuten oder den Umständen nach anzunehmen<br />
sind, ist nach Art. 7 Bay. DSchG (Denkmalschutzgesetzt) eine<br />
Erlaubnis erforderlich. Aufgefundene Bodendenkmäler sind unverzüglich<br />
der Archäologischen Außenstelle für Oberfranken,<br />
Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf, Tel.: 0951/4095-0, Fax<br />
0951/4095-30 anzuzeigen sowie unverändert zu belassen (Art. 8<br />
Abs. 1 und 2 Bay. DSchG).<br />
SCHUTZ VON UNTERIRDISCHEN LEITUNGEN<br />
Bei Erdarbeiten sind die Vorschriften der Versorgungsträger zum<br />
Schutz von Leitungen zu beachten. Insbesondere sind Bepflanzungen<br />
so vorzunehmen, dass mit einer Gefährdung der Versorgungsleitungen<br />
nicht zu rechnen ist. Bauwerke, wie Einzäunungen<br />
und Mauern sind so zu gründen, dass sie die Leitungen nicht<br />
gefährden und bei Aufgrabungen an den Leitungen nicht gefährdet<br />
sind.<br />
ALTLASTEN<br />
Werden im Zuge der Bauarbeiten Bodenkontaminationen festgestellt,<br />
von denen eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgehen<br />
kann, ist unverzüglich das Umweltamt der Stadt Bamberg<br />
zu benachrichtigen. Die weitere Verfahrensweise ist abzustimmen.<br />
STELLPLÄTZE / FAHRRADSTELLPLÄTZE<br />
Bei der Ermittlung der Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist die<br />
Satzung über die Beschränkung von Garagen und Stellplätzen<br />
der Stadt Bamberg (Stellplatzsatzung) vom 20.06.1995, geändert<br />
durch Satzung vom 03.12.2001, i.V.m. der Verordnung über den<br />
Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendi-<br />
planungsgruppe 4, Berlin 103
104<br />
gen Stellplätze (GaStellV) vom 30.11.1993 zu berücksichtigen.<br />
Für die Berechnung des Stellplatzbedarfes für Fahrradstellplätze<br />
sind die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR<br />
05) zu berücksichtigen.<br />
BESONDERER ARTENSCHUTZ<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind artenschutzrechtlich<br />
relevante Vorkommen verschiedener Tierarten bekannt.<br />
Sollten Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter<br />
Tierarten festgestellt werden und deren Beseitigung (Entnahme,<br />
Beschädigung oder Zerstörung) zur Realisierung der Planung<br />
unabdingbar sein, sind diese vor Beginn der Arbeiten zu erfassen<br />
und der zuständigen Naturschutzbehörde zur Kenntnis zu geben.<br />
Hieraus können sich Restriktionen für die Baumaßnahmen ergeben<br />
oder die Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen<br />
bzw. die Erteilung von Befreiungen von den Verboten des besonderen<br />
Artenschutzes (§ 62 in Verbindung mit § 42 BNatSchG)<br />
erforderlich werden.<br />
Im Zuge der Baumaßnahmen ist der als gefährdet eingestufte<br />
Baumbestand im größtmöglichen Umfang zu erhalten. Dies gilt<br />
vor allem für Bruch- bzw. Silberweiden mit Höhlen und Brutnischen<br />
an der Uferlinie (Salix fragilis, S. alba) des linken <strong>Regnitz</strong>armes.<br />
BAUMSCHUTZVERORDNUNG<br />
Für Bäume im Geltungsbereich gilt die Verordnung zum Schutz<br />
des Baumbestandes innerhalb der Stadt Bamberg (Baumschutzverordnung)<br />
vom 27.05.1993, zuletzt geändert durch Verordnung<br />
vom 19.12.2006.<br />
SCHUTZ VON BÄUMEN BEI BAUMASSNAHMEN<br />
Bei Baumaßnahmen sind die DIN 18920 (Schutz von Bäumen,<br />
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen),<br />
sowie die RAS-LG4 (Planung und Ausführung von Baumaßnahmen<br />
im Wurzelbereich von Bäumen) zu berücksichtigen.<br />
GEWÄSSERNÄHE, ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET<br />
Laut Wasserwirtschaftsamt Kronach ist das Gelände im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes im Wesentlichen als hochwasserfrei<br />
bei HQ 100 anzusehen. Gemäß der Wasserspiegelberechnung<br />
des Büros RMD Consult wurde im Geltungsbereich ein<br />
HQ 100 Wasserspiegel von ca. 235,5 m bis 235,6 m ü NN errechnet.<br />
Das HQ1000 wurde bei ca. 236,4 m bis 236,6 m ü NN ermittelt.<br />
Hochwässer in dieser Größenordnung können zu Überflutungen
II PLANZEICHEN ERKLÄRUNG / TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
führen. Wegen der Gewässernähe ist außerdem bei Hochwasser<br />
mit hohen Grundwasserhöhen zu rechnen, was bei der Statik der<br />
Gebäude berücksichtigt werden muss. Die Keller sind außerdem<br />
wasserdicht auszuführen.<br />
In den Baugebieten D1 – 3 dürfen Stützen und konstruktive Teile<br />
den Abflussbereich nicht einschränken. Die Anordnung ist mit<br />
dem Wasserwirtschaftsamt Kronach abzustimmen.<br />
NIEDERSCHLAGSWASSERBEHANDLUNG<br />
Das Niederschlagswasser der Baugrundstücke soll auf der jeweiligen<br />
Grundstücksfreifläche versickert bzw. zurückgehalten werden.<br />
Sollte aufgrund der Bodenbeschaffenheit eine Versickerung<br />
nicht in ausreichendem Maße möglich sein, sind geeignete Maßnahmen<br />
zur Regenrückhaltung (Zisternen, Teiche, etc.) zu treffen.<br />
Das von Straßen und sonstigen Verkehrsflächen abfließende Niederschlagswasser<br />
ist in öffentlichen Grünflächen flächenhaft zu<br />
versickern oder wenn das nicht möglich ist, in ein Oberflächengewässer<br />
einzuleiten.<br />
Die Versickerung bzw. Oberflächengewässereinleitung ist bei<br />
Beachtung der Niederschlagswasserfreistellungs-Verordnung<br />
bzw. der TRENOG wasserrechtlich genehmigungsfrei, im Übrigen<br />
sind wasserrechtliche Genehmigungsverfahren durchzuführen.<br />
FREIFLÄCHENGESTALTUNGSPLAN<br />
Im Rahmen der bauaufsichtlichen Genehmigung oder des Genehmigungsfreistellungsverfahrens<br />
ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan<br />
von den Bauherren vorzulegen, der insbesondere<br />
die geforderten Be- und Durchgrünungsmaßnahmen<br />
nachweist und neben der Planungskonzeption auch über die Art,<br />
Größe und Qualität der Gehölze Aufschluss gibt.<br />
BEHANDLUNGEN VON BAUMASZNAHMEN IM STADTPLA-<br />
NUNGSBEIRAT<br />
Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 28.04.2010 ist eine Behandlung<br />
aller Baumaßnahmen (Gebäude, Grün- und Freiflächen,<br />
etc.) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Hinblick<br />
auf gestalterische Fragen durch den erweiterten Stadtplanungsbeirat<br />
erforderlich.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 105
106<br />
G. GESETZE UND VERORDNUNGEN<br />
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September<br />
2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes<br />
vom 31. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2584)<br />
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />
(Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung vom 23.<br />
Januar 1990 (BGBl. I, S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3<br />
des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I, S. 466)<br />
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die<br />
Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 -<br />
PlanzV 90) in der Fassung vom 18. Dezember 1990<br />
(BGBl. 1991 I, S. 58)<br />
Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung vom 14. August<br />
2007 (GVBl. 2007, S. 588), zuletzt geändert durch Art. 78<br />
Abs.4 des Gesetzes vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66)<br />
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009<br />
(BGBl. I, S. 2542)<br />
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2005 (GVBl. 2006, S. 2)<br />
Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG) in der Fassung<br />
vom 27. Juli 2009 (BayRSIV. 334 [2242-1-WFK], GVBl. S. 385,<br />
390 f.)<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I, S.<br />
1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 vom 29. Juli 2009 (I,<br />
S. 2542)
III UMWELTBERICHT<br />
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
1 KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGSTEN<br />
ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS<br />
Die Stadt Bamberg beabsichtigt die Entwicklung eines vorwiegend durch Wohnnutzung<br />
geprägten Baugebietes auf dem Gelände der ehemaligen ERBA-Baumwollspinnerei<br />
auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> in Bamberg.<br />
Der Bebauungsplan sieht eine Festsetzung von Baugebieten WA, MI und SO UNI vor,<br />
die durch öffentliche Grünflächen, Maßnahmenflächen und Flächen mit Anpflanzgeboten<br />
gegliedert werden sollen. Durch eine intensive Durchgrünung des Baugebietes<br />
soll eine Verzahnung mit der umgebenden Landschaft der <strong>Insel</strong> erreicht werden.<br />
Im Eingangsbereich des Plangebietes, westlich des Spinnereihochbaus ist ein Stadtplatz<br />
mit urbanen Qualitäten vorgesehen.<br />
Im Zentrum der Wohnbebauung sowie am nördlichen Außenrand des Baugebietes<br />
sind großzügige öffentliche Grünflächen vorgesehen. Durch eine intensive Durchgrünung<br />
des Baugebietes soll eine Verzahnung mit der umgebenden Landschaft der<br />
<strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> erreicht werden.<br />
Durch die Festsetzung von Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung soll<br />
ein öffentlich zugänglicher Uferweg gesichert werden.<br />
Das Gelände des ehemaligen Industriegebietes war bisher nahezu vollständig versiegelt<br />
und überbaut. Der Versiegelungsgrad auf diesen Flächen wird mit Umsetzung der<br />
Planung um rund 10 % reduziert (siehe auch Tabelle 2).<br />
2 DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND<br />
FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN, UMWELTRELEVANTEN ZIELE<br />
UND IHRER BERÜCKSICHTIGUNG<br />
Im Hinblick auf die Umweltauswirkungen der geplanten Bebauung sind neben den in<br />
den einschlägigen Fachgesetzen festgelegten Zielen auch die Ziele der Raumordnung<br />
und der vorbereitenden Bauleitplanung zu berücksichtigen.<br />
Die Bauleitpläne haben sich gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung<br />
anzupassen. Die Ziele des Regionalplans wurden aus den Zielen des Landesentwicklungsprogramms<br />
abgeleitet. Im Folgenden werden die relevanten regionalplanerischen<br />
Aussagen aus dem Flächennutzungsplan (1996) wiedergegeben. Sie betreffen<br />
die Schutzgüter Mensch, Erholung, Landschaftsbild, Klima, Boden, Wasser, Flora und<br />
Fauna.<br />
Nach Ziel B I 1.3 des Regionalplans sollen zur siedlungsnahen Erholung, Gliederung<br />
von großflächigen und teilweise bandartigen Siedlungsgebieten und zur Klimaverbesserung<br />
unter Berücksichtigung landwirtschaftlicher, wasserwirtschaftlicher und ökologischer<br />
Belange im Nordwesten von Bamberg zwischen Gaustadt und dem Siedlungsbereich<br />
von Bischberg, Landkreis Bamberg und im Süden des Oberzentrums<br />
planungsgruppe 4, Berlin 109
Bamberg im <strong>Regnitz</strong>tal regionale Grünzüge und Trenngrün erhalten und entwickelt<br />
werden.<br />
Für die nachfolgend aufgelisteten Schutzgüter gelten die Zielaussagen der einschlägigen<br />
Fachgesetze und Richtlinien:<br />
Tab. 6: Gesetzliche Grundlagen für die betroffenen Schutzgüter<br />
Schutzgut Rechtliche Zielaussagen<br />
Mensch BNatSchG § 1, § 2 Abs. 1, Ziff. 13, 15 und weitere<br />
BauGB § 1 Abs. 6<br />
BayNatSchG Art. 1 Ziff. 1, 4 und weitere<br />
Klima / Luft BImSchG, TA Luft<br />
BNatSchG § 2 Abs. 1, Ziff. 6<br />
BauGB § 1 Abs. 6, Ziff. 6h<br />
Boden BBodSchG,<br />
BayBodSchG<br />
BNatSchG § 2 Abs. 1, Ziff. 3<br />
BauGB § 1a Abs. 2<br />
Grundwasser EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)<br />
WHG<br />
BNatSchG § 2 Abs. 1, Ziff. 4<br />
Oberflächen- und Niederschlagswasser EU WRRL<br />
WHG<br />
BayWG<br />
BNatSchG § 2 Abs. 1, Ziff. 4<br />
BauGB § 1 Abs. 6, Ziff. 6a<br />
Pflanzen, Tiere, Biotope<br />
Biologische Vielfalt und<br />
ökosystemares Wirkungsgefüge<br />
BNatSchG § 2 Abs. 1, Ziff. 9, § 42<br />
BayNatSchG Art. 13d, Art. 14, Art 15<br />
BauGB § 1 Abs. 6, Ziff. 6a, b<br />
Stadtbiotopkartierung 1998<br />
Landschaftsbild/ -struktur BNatSchG § 1, Ziff. 4; § 2 Abs. 1, Ziff. 13<br />
Kultur- und Sachgüter DSchG Bayern<br />
BauGB § 1 Abs. 6, Ziff. 5<br />
110
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
3 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG EINSCHLIESSLICH<br />
DER PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />
Nachfolgend werden der Umweltzustand anhand der betroffenen und im Rahmen des<br />
Scopingverfahrens ausgewählten Schutzgüter beschrieben und die Umweltauswirkungen<br />
des Vorhabens auf die Schutzgüter eingeschätzt. Es wird unterschieden zwischen<br />
Umweltauswirkungen, die während der Bauphase, durch die Anlage als solche<br />
(Gebäude und Erschließungsflächen) und durch den Betrieb dieser Anlagen auftreten<br />
können. Die Bewertung erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden drei Stufen unterschieden:<br />
geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Für jedes Schutzgut wird abschließend<br />
das Ergebnis der Prüfung zusammengefasst.<br />
SCHUTZGUT MENSCH (WOHNEN UND ERHOLUNG, LÄRM)<br />
Beschreibung<br />
Mensch (Erholung)<br />
Die <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> im Bereich vom ERBA-Werksgelände bis zur <strong>Insel</strong>spitze im Nordwesten<br />
wird auf unterschiedliche Weise von Menschen genutzt. Das Werksgelände<br />
ist seit 1993 außer Nutzung, so dass sich dort keine Personen dauerhaft oder regelmäßig<br />
aufhalten. Im Norden des Spinnereihochbaus befinden sich zwei Wohngebäude.<br />
Ebenso ist das ehemalige Direktorengebäude noch bewohnt. Südöstlich des Planungsgebiets<br />
liegt die ehemalige Mayersche Gärtnerei. Derzeit werden dort Geschosswohnungsbauten<br />
und Reihenhäuser errichtet.<br />
Nordwestlich des Werksgeländes liegt ein Kleingartenareal, das intensiv genutzt wird.<br />
Es ist von der Gaustadter Seite aus über die Schwarze Brücke erschlossen. Auf der<br />
<strong>Insel</strong>spitze befinden sich intensiv genutzte Grünanlagen und an deren Südseite ein<br />
Bootshaus des Motorbootclub - DLRG. Auf Höhe der Kleingartenanlage befinden sich<br />
einige Liegeplätze für Motorboote. Südwestlich des Areals liegt die Gartenanlage<br />
Weidenufer.<br />
Die Biotop- und Brachflächen um das ERBA-Gelände sind aufgrund ihrer erschwerten<br />
Zugänglichkeit weitgehend ungenutzt. Der linke <strong>Regnitz</strong>arm wird von einem Ausflugsboot-Betrieb<br />
sowie von Fischern (nur unterhalb des Kraftwerks) genutzt. Die Ausflugs-<br />
und Fischerboote sind motorbetrieben. Darüber hinaus sind – bis auf den genannten<br />
Bereich an der <strong>Insel</strong>spitze – bisher keine Motorboote zugelassen.<br />
Im nord-westlichen Bereich ist innerhalb der Grünflächen ein mäandrierender Gewässerlauf<br />
als Fischpass zur Umgehung der Staustufe des Wasserkraftwerks ist Bestandteil<br />
der Landesgartenschau-Planungen vorgesehen.<br />
Mensch (Lärm)<br />
Bis zur Schließung des ERBA-Werkes 1993 herrschten betriebsbedingt lärmintensive<br />
Verhältnisse. Seitdem kommt es, abgesehen von dem Turbinenhaus sowie Abbrucharbeiten<br />
von einzelnen Werksgebäuden, auf der <strong>Insel</strong> zu keinen nennenswerten<br />
Lärmemissionen. Lärmquellen, die von außen auf die <strong>Insel</strong> und damit auf den Gel-<br />
planungsgruppe 4, Berlin 111
tungsbereich einwirken sind die Hafenanlage im Norden sowie die Gaustadter Hauptstraße<br />
im Süden mit zumindest tagsüber permanenter Lärmentwicklung.<br />
Umweltauswirkungen<br />
Baubedingte Umweltauswirkungen<br />
Mensch (Erholung)<br />
Durch Staubentwicklung und Baustellenverkehr ergeben sich während der Bauphase<br />
erhebliche Belastungen für die Bewohner des Gebäudes nordöstlich des Werksgeländes.<br />
Die sich im Kleingartenareal aufhaltenden Personen werden von Staub gering<br />
und von Baustellenverkehr nicht betroffen sein.<br />
Mensch (Lärm)<br />
Es ist von einer erhöhten Lärmentwicklung in der Bauphase auszugehen. Die Nutzer<br />
der Kleingärten sowie die Bewohner und Benutzer des Rad- und Fußweges südlich<br />
des linken <strong>Regnitz</strong>arms sowie die Anwohner und Nutzer der Gaustadter Hauptstraße<br />
werden von Lärm durch Baustellenverkehr betroffen sein. Eine differenzierte Ermittlung<br />
und Vorabschätzung durch Fachgutachten liegt nicht vor, da die Abfolge der<br />
Bautätigkeit derzeit noch nicht absehbar ist. Die baubedingten Umweltauswirkungen<br />
durch Lärm sind in den beschriebenen Bereichen als mittel einzustufen.<br />
Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />
Mensch (Erholung)<br />
Für die künftigen Bewohner und Nutzer der baulichen Anlagen sowie für die erholungssuchenden<br />
Stadtbewohner werden sich durch das Vorhaben neue und hohe<br />
Freiraumqualitäten mit positiven sozialen und gesundheitlichen Effekten ergeben. Im<br />
Wohngebiet werden nutzbare Grünflächen, Platzflächen und ein Spielplatz für 6- bis<br />
12-jährige geschaffen. Die neuen Freiflächen werden in einem unmittelbaren räumlichen<br />
und funktionalen Zusammenhang einerseits mit dem linken <strong>Regnitz</strong>arm, andererseits<br />
mit dem im Rahmen der Landesgartenschau 2012 entstehen sogenannten<br />
Nordpark treten. Hier sollen erholungswirksame, unterschiedlich nutzbare und naturschutzfachlich<br />
wertvolle Freiflächen gestaltet werden. Mit dem im Zuge der Landesgartenschau<br />
geplanten Fischpass entsteht im unmittelbaren Anschluss an das Plangebiet<br />
ein besonders erholungswirksamer, naturnah angelegter Gewässerlauf. Damit<br />
werden auch die in der Umgebung des Geltungsbereichs liegenden Freiflächen in<br />
hohem Umfang zur Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner und<br />
Erholungssuchende beitragen.<br />
Mensch (Lärm)<br />
Eine schalltechnische Untersuchung (GRI, Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung,<br />
Regionalisierung und Infrastrukturplanung, Juni 2009) erbrachte folgende Ergebnisse:<br />
Während die Auswirkungen auf das Plangebiet infolge von Straßen- sowie Schiffsverkehr<br />
nur in Teilbereichen wirksam sind, sind infolge der Geräuschentwicklung des<br />
112
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
Hafenbetriebes Überschreitungen der nächtlichen Orientierungswerte zu erwarten, die<br />
mit entsprechenden Maßnahmen gemindert werden müssen, da zumindest im Endausbau<br />
des Wohnparks <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> bei gleichzeitiger Hafenentwicklung Immissionen<br />
in der berechneten Höhe von bis zu 49,6 dB(A) zur Nachtzeit zu erwarten sind.<br />
Die Verkehrsbelastung des Verkehrserschließungsnetzes wirkt sich auf das Plangebiet<br />
nur auf Nutzungen in Teilbereichen aus, die jedoch mit entsprechenden passiven<br />
Schallschutzmaßnahmen der Außenbauteile zu schützen sind. Durch die Erhöhung<br />
der Verkehrsbelastung infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens aus dem Plangebiet<br />
und eine künftig notwendige Lichtsignalanlage, erfolgt jedoch an der Einmündung<br />
Gaustadter Hauptstraße / ERBA-Brücke einer Erhöhung des Beurteilungspegels<br />
um 3,4-3,8 dB(A) tags und nachts, wenn in der Gaustadter Hauptstraße eine Geschwindigkeit<br />
von 50 km/h beibehalten und die geplante LSA nachts nicht abgeschaltet<br />
wird. An sechs Gebäuden ist bereits heute ein Beurteilungspegel von 69,0 dB(A)<br />
bzw. 70,0 dB(A) erreicht, der weiter erhöht wird. Wird die Geschwindigkeit auf 30<br />
km/h verringert und die LSA nachts abgeschaltet, liegt der Anstieg der Schallimmission<br />
nur noch bei 1,4 - 1,8 dB(A) am Tag und 0,4-0,5 dB(A) in der Nacht und es sind<br />
weniger Immissionsorte betroffen. Durch den Einsatz eines lärmtechnisch optimierten<br />
und güteüberwachten Fahrbahnbelags („Dünnschichtbelag auf Versiegelung DSH-V“)<br />
kann eine Schallminderung von 2-4 dB(A) herbeigeführt werden.<br />
Ergebnis<br />
Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch sind baubedingt mittlere Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten. Betriebs- und anlagebedingt sind bei Umsetzung der Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen Umweltauswirkungen von geringer (Erholung) Erheblichkeit<br />
bzw. mittlerer Erheblichkeit (Lärm) zu erwarten.<br />
SCHUTZGUT KLIMA / LUFT<br />
Beschreibung<br />
Großklimatisch zählt der Bamberger Raum zum Übergangsbereich zwischen dem atlantischen<br />
Klima, das sich durch milde Winter, kühle Sommer und höhere Luftfeuchtigkeit<br />
auszeichnet, und dem kontinentalen Klima, das durch kalte Winter, warme<br />
Sommer und geringe Luftfeuchtigkeit charakterisiert wird (Landschaftsplan, S. 174).<br />
Die mittlere Jahrestemperatur in Bamberg beträgt 8.8°C. Sie liegt in den Wintermonaten<br />
um 0°C und in den Sommermonaten um 17–20°C. Die Jahressumme der Niederschläge<br />
beträgt im langjährigen Mittel 633 mm, wobei das Minimum im Februar mit ca.<br />
40 mm und des Maximum im Juni mit ca. 80 mm liegt.<br />
Die lufthygienische Belastung ist im Bereich Gaustadt / <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> als hoch bis<br />
mäßig einzustufen (Basis Flechtenkartierung nach VDI 3799, Büros Fraxinus und<br />
Wildwuchs, im Auftrag der Stadt Bamberg, 1999).<br />
Umweltauswirkungen<br />
planungsgruppe 4, Berlin 113
Baubedingte Umweltauswirkungen<br />
Durch Abgase und Abwärme von Baumaschinen sowie durch Staubentwicklung steigt<br />
die Luftbelastung während der Bauphase an. Betroffen ist der Baustellenbereich und<br />
dessen Umgebung, aber auch Zubringerstraßen, beispielsweise die Gaustadter<br />
Hauptstraße. Im Baustellenbereich und in durch Baustellenverkehr stark belasteten<br />
Straßenräumen muss mit einer mittleren bis hohen Belastung gerechnet werden.<br />
Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />
Durch die Entsiegelungsmaßnahmen wird in den künftigen offenen Grünflächen Kaltluft<br />
produziert, die lokalklimatische Ausgleichseffekte zur Folge hat. Die Verdunstungsleistung<br />
und Schattenwirkung der neu zu pflanzenden Bäume wird diese Ausgleichseffekte<br />
zusätzlich begünstigen. Demgegenüber werden Wege- und Platzflächen<br />
sowie Gebäudefassaden an Tagen mit hoher Einstrahlung aufgeheizt.<br />
Die örtliche Luftbelastung wird sich gegenüber der heutigen Situation erhöhen. Legt<br />
man als Maßstab die Luftbelastung an, die bis zum Ende des Betriebs des ERBA-<br />
Werkes (1993) vorhanden war (Emissionen bedingt durch Heizwerk, Abwärme,<br />
Dämpfe und Fahrzeugabgase), wird die künftige Luftbelastung erheblich geringer<br />
sein. In Zeiten des morgendlichen und abendlichen Berufsverkehrs, in den Wintermonaten<br />
und bei Inversionswetterlage wird die Luftbelastung erhöht sein. Im Vergleich<br />
zu den lokalklimatischen Verhältnissen während des Betriebs des ERBA-Werkes wird<br />
sich die künftige Gesamtsituation dennoch signifikant verbessern.<br />
Ergebnis<br />
Im Hinblick auf das Schutzgut Klima / Luft sind baubedingt erhebliche Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten. Betriebs- und anlagebedingt sind bei Umsetzung der Vermeidungs-<br />
und Minderungsmaßnahmen Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit<br />
zu erwarten.<br />
Im Vergleich mit der ursprünglichen Situation einer annähernden Vollversiegelung der<br />
Flächen ergibt sich eine erhebliche Verbesserung.<br />
SCHUTZGUT BODEN<br />
Beschreibung<br />
Der Bamberger Raum gehört zum Fränkischen Keuper-Lias-Land. Das Planungsgebiet<br />
liegt auf einer Höhe von rund 236,5 m ü. NN. Der Boden der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> besteht<br />
aus quartären fluviatilen Sanden und Kiesen (Sandstein, Tonstein und Dolomitstein)<br />
aus dem westlich der <strong>Regnitz</strong> liegenden Sandsteinkeuper (Mittlerer Keuper).<br />
Die Mächtigkeit dieser Sande und Kiese liegt bei ca. 10 m. Unter den Sanden liegt<br />
wiederum massiver Sandsteinkeuper (Geologische Karte von Bayern, 3. Aufl. 1983,<br />
Amtliche Geologische Karte von Bayern, Blatt 6031 Bamberg Nord, Gutachten des<br />
ISU Umweltinstitut GmbH 1993 - 2006).<br />
Der weitaus größte Flächenanteil des ERBA-Geländes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
(ca. 63.550 m², rund 74 %,) ist durch die baulichen Anlagen und Ver-<br />
114
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
kehrsflächen des Werksgeländes versiegelt, überbaut und teilweise auch unterkellert.<br />
Hierdurch sind bereits in der Vergangenheit nahezu sämtliche Bodenfunktionen verloren<br />
gegangen (v. a. Lebensraumfunktion, klimatische Ausgleichsfunktion im Stadtgebiet,<br />
Versickerungsleistung, Grundwasserneubildungsfunktion).<br />
Die unversiegelten Böden im Plangebiet und in den angrenzenden Flächen sind von<br />
Vegetation unterschiedlicher Typen bestanden. Der Bodenaufbau ist in Teilbereichen<br />
durch Aufschüttungen (Sande, Oberboden), durch ca. 10 Brunnenanlagen, die für die<br />
Produktion des ERBA-Werkes benötigt wurden, sowie durch das Deponieren von Produktionsabfällen<br />
an mehreren Stellen anthropogen überprägt. Die Altlastensituation<br />
wurde im Rahmen eines Gutachtens des Ingenieurbüro CDM Consult (Dezember<br />
2006) eingehend untersucht.<br />
Umweltauswirkungen<br />
Baubedingte Umweltauswirkungen<br />
Mit erheblichen baubedingten Umweltwirkungen ist nicht zu rechnen, solange die einschlägigen<br />
Richtlinien und Vorschriften zum sachgerechten Umgang mit Boden (beispielsweise<br />
BBodSchG § 4) beachtet werden.<br />
Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />
Dem geplanten Abbruch von Fabrikgebäuden und der damit verbundenen Entsiegelung<br />
steht eine Neubebauung mit geringerem Versiegelungsgrad gegenüber. Unter<br />
der Bedingung, dass die Wiederverfüllung nach Entfernung der Unterkellerung dem<br />
ursprünglichen Bodenaufbau weitgehend entspricht, können die Leistungsfähigkeit<br />
des Boden und die verloren gegangenen Bodenfunktionen wiederhergestellt werden,<br />
darunter die Speicherungsfähigkeit für Wasser und Nährstoffe, Pufferwirkungen, Mineralisierungsleistung,<br />
Grundwasserneubildung und die Funktion des Bodens als<br />
Standort für die Vegetation.<br />
Im Süden, Westen und Nordwesten des Fabrikareals werden auch bisher unversiegelte<br />
Bereiche durch die geplante Bebauung in Anspruch genommen. In diesen in<br />
Anspruch genommenen Flächen gehen bodenbezogene und damit wesentliche ökosystemare<br />
Funktionen verloren.<br />
Die Bilanzierung von Entsiegelung, neuen Eingriffen und Neubebauung ergibt jedoch<br />
insgesamt eine positive Versiegelungsbilanz (vgl. Eingriffsbilanz Kap. 11.2).<br />
Ergebnis<br />
Für das Schutzgut Boden sind baubedingt keine erheblichen Umweltauswirkungen zu<br />
erwarten. Betriebs- und anlagebedingt sind insgesamt positive Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten, da es in der Flächenbilanz zu einer Nettoentsiegelung kommt, in deren<br />
Rahmen die Leistungsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt wird.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 115
SCHUTZGUT WASSER<br />
Beschreibung<br />
Grundwasser<br />
Zum Grundwasserflurabstand liegen folgende Werte vor: In Bohrpunkt BK 1 wurde<br />
durch das ISU (ISU Umweltinstitut GmbH) der Ruhewasserspiegel zuletzt am<br />
23.10.1997 mit 5,9 m eingemessen. Bei den Untersuchungen in Jahr 1999 wurde<br />
Grundwasser in der Bohrung BS 7 bei 3,8 m unter Geländeoberkante angetroffen.<br />
Das Grundwasser fließt in Richtung Nordwest. Im Jahr 1994 wurde ein kr-Wert von<br />
2,4*10-3 m/s bestimmt, das entspricht 8,64 m/h oder 207,4 m/d. Dies ist ein relativ<br />
hoher Wert.<br />
Oberflächenwasser<br />
Nördlich des Plangebietes verläuft der Main-Donau-Kanal. Im Süden des Plangebietes<br />
verläuft der linke <strong>Regnitz</strong>arm. Beide Oberflächenwasser sind kanalartig ausgebaute<br />
Flussarme der <strong>Regnitz</strong>. Es handelt sich um Gewässer I. Ordnung.<br />
Der linke <strong>Regnitz</strong>arm wird für hydroelektrische Zwecke genutzt, das Wasserkraftwerk<br />
befindet sich an der Brücke zum ERBA-Areal. Das Gewässer wird von motorbetriebenen<br />
Ausflugsbooten befahren, wobei der Höhenunterschied durch eine Schleuse<br />
bei der Kraftwerksstufe überwunden wird. Zudem hat der linke <strong>Regnitz</strong>arm Funktion<br />
als Fischereigewässer und wird von den Fischereiberechtigten mit traditionellen<br />
„Schelchen“ mit Außenbordmotoren befahren.<br />
Die Breite des Gewässers liegt bei ca. 45 m, die Gewässertiefe beträgt bei Mittelwasser<br />
ca. 3 m (mittlere Sohlhöhe = 228,10 m. ü. NN). Die Ufer sind in einem Böschungsverhältnis<br />
von ca. 1:2 geneigt. Die Höhendifferenz zwischen Mittelwasser und Böschungsoberkante<br />
beträgt westlich der Zufahrtsbrücke ca. 5,0 m und östlich der Zufahrtsbrücke<br />
ca. 2,5 m.<br />
Die Gewässerqualität ist II-III, d. h. eutroph bis polytroph und damit mäßig bis kritisch<br />
belastet (Gewässergütekarte Bayern Stand Dez. 1998, 1. Aufl. Juli 1999).<br />
Die Fließgeschwindigkeit ist aufgrund des Zusammenflusses mit dem Main-Donau-<br />
Kanal an der <strong>Insel</strong>spitze im Westen sowie aufgrund der Stauanlage Viereth (ca. 4 km<br />
nordwestlich der <strong>Insel</strong>spitze) nur gering.<br />
Folgende Wasserstände wurden im linken <strong>Regnitz</strong>arm ermittelt (alle Werte RMD Consult<br />
vom 14.04.1997):<br />
Im Unterwasser bei km 3,385 (unterhalb der Kraftwerksstufe, auf Höhe ERBA-Werk)<br />
gelten folgende Pegelwerte:<br />
MQ-Max. (Mittelwasser) = konstanter hydrostatischer Stau im Unterwasser,<br />
bedingt durch die Stauanlage Viereth: +231,07 m ü. NN<br />
HQ100-Max.: +235,47 m ü. NN<br />
HQ1000-Max.: +236,40 m ü. NN<br />
116
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
Bei HQ 1000 wird am Südufer der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> bereits nahezu die vorhandene Oberkante<br />
der Uferböschung (ca. 236,6 m ü. NN) erreicht.<br />
Im Oberwasser, bei km 3,600 (oberhalb der Kraftwerksstufe, auf Höhe Südostecke<br />
Geltungsbereich / Altarmrest) gelten folgende Pegelwerte:<br />
MQ-Max. = konst. hydrostat. Stau im Oberwasser +234,19 m ü. NN<br />
HQ100-Max.: +235,57 m ü. NN<br />
HQ1000-Max.: +236,46 m ü. NN<br />
Folgende Wasserstände wurden im Main-Donau-Kanal auf Höhe ERBA-Werk ermittelt<br />
(alle Werte RMD Consult von 1997):<br />
km 3,200<br />
MQ-Max.: +231,01 m ü. NN<br />
HQ100-Max.: +235,48 m ü. NN<br />
HQ1000-Max.: +236,38 m ü. NN.<br />
km 3,400<br />
MQ-Max.: +231,01 m ü. NN<br />
HQ100-Max.: +235,56 m ü. NN<br />
HQ1000-Max.: +236,51 m ü. NN.<br />
km 3,600<br />
MQ-Max.: +231,01 m ü. NN<br />
HQ100-Max.: +235,56 m ü. NN<br />
HQ1000-Max.: +236,50 m ü. NN.<br />
km 3,800<br />
MQ-Max.: +231,01 m ü. NN<br />
HQ100-Max.: +235,61 m ü. NN<br />
HQ1000-Max.: +236,57 m ü. NN.<br />
Bei Hochwasser liegen die Werte beim Main-Donau-Kanal gegenüber den Werten im<br />
Unterwasser des linken <strong>Regnitz</strong>arms um ca. 10 cm höher und gegenüber den Werten<br />
im Oberwasser des linken <strong>Regnitz</strong>arms gleich (HQ100-Max.) bzw. um 5 cm höher.<br />
Umweltauswirkungen<br />
Grundwasser<br />
Baubedingte Umweltauswirkungen<br />
Im Rahmen des Rückbaus von Fundamenten und Kellerbauwerken sowie insbesondere<br />
bei einem Neubau von mehrgeschossigen Tiefgaragen, ist mit Grundwasseraufschlüssen<br />
zu rechnen. Die baubedingten Umweltauswirkungen auf das Grundwasser<br />
sind nur dann erheblich, wenn der Grundwasserflurabstand, der Grundwasserabfluss<br />
oder die Grundwasserqualität beeinträchtigt werden (z. B. LAWA, WRRL, WHG,<br />
BNatSchG § 2 Abs. 1, Ziff. 4). Bei einem den gesetzlichen Regelungen entsprechendem<br />
Umgang mit aufgeschlossenem Grundwasser sind keine erheblichen Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 117
Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />
Nach derzeitigem Stand der Planungen sind mit Umsetzung der Planung Unterkellerungen<br />
und 1-3-geschossige Tiefgaragen vorgesehen. Die Planungen sind jedoch<br />
nicht Bestandteil der Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanes. Aufgrund<br />
der der im Plangebiet anzutreffenden Grundwasserflurabstände ist nicht auszuschließen,<br />
dass diese baulichen Anlagen im Grundwasserkörper liegen. Die Grundwasserqualität<br />
ist durch das Vorhaben nicht gefährdet, solange während der Bauphase, keine<br />
grundwassergefährdenden Stoffe in das Wasser gelangen.<br />
Aufstauwirkungen des Grundwassers können für die Gebäude (Sachgüter) erheblich<br />
sein, wenn nicht ausreichende Vorkehrungen zu deren Schutz getroffen werden.<br />
Oberflächenwasser<br />
Baubedingte Umweltauswirkungen<br />
Am linken <strong>Regnitz</strong>arm ist im Rahmen der Neuordnung des Gebietes mit intensiven<br />
Baumaßnahmen zu rechnen. Baubedingte Umweltauswirkungen auf das Gewässer,<br />
vor allem durch die Einleitung von Betriebs- und Baustoffen, Bauabwässern oder Abfällen<br />
sind bei Berücksichtigung der üblichen Schutzvorkehrungen und einer umsichtigen<br />
Bauabwicklung vermeidbar. Bei Baumaßnahmen im bzw. am Ufer muss insbesondere<br />
darauf geachtet werden, dass nicht durch Kalkausschwemmungen aus frischem<br />
Beton eine PH-Wert-Erhöhung eintritt, die Fische und andere Gewässerorganismen<br />
schädigen können. Bei der Entfernung von Gehölzen und bei Arbeiten an der<br />
Uferbefestigung, ist mit baubedingten Umweltauswirkungen geringer bis mittlerer Intensität<br />
auf das Gewässer zu rechnen. Unter Berücksichtigung der oben genannten<br />
Schutzvorkehrungen sowie der festgelegten artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen<br />
(Rückhalt von Feinsedimenten und anderen belastenden Stoffen beim<br />
Rückbau der bestehenden Gebäude, beim Umbau der zu erhaltenden Gebäude, beim<br />
Bau des Wohnparkes und bei der Gestaltung der Grünflächen; Vermeidung des Eintrages<br />
entsprechender Stoffe in den linken <strong>Regnitz</strong>arm) sind keine erheblichen Auswirkungen<br />
auf die Fischerei zu erwarten.<br />
Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />
Bei einer festen Verankerung im Untergrund führt die Anlage des Stegs zu einem<br />
dauerhaften Eingriff in das Benthos. Breitflächige Stützen oder Querträger sollten, um<br />
Rückstaueffekte zu vermeiden und damit den für das Wasserkraftwerk notwendigen<br />
konstanten Pegel des Unterwassers nicht zu verändern, vermieden werden.<br />
Durch den im weiteren Verlauf geplanten Uferweg sind keine erheblichen anlage-<br />
oder betriebsbedingten Umweltauswirkungen auf das Gewässer zu erwarten.<br />
118
Ergebnis<br />
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
Für das Schutzgut Grundwasser ist baubedingt nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen<br />
zu rechnen. Anlagebedingt kommt es durch die Entsiegelung zu positiven Effekten<br />
auf das Grundwasser, da die Neubildungsrate verbessert wird. Allerdings kann<br />
es anlagebedingt, durch Rückstaueffekte, auch zu negativen Effekten für Grundwasser<br />
oder Gebäude kommen. Betriebsbedingt sind keine erheblichen Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten.<br />
Für das Schutzgut Oberflächenwasser ist – bei Beachtung des Gewässerschutzes<br />
sowie anderweitiger Nutzungsansprüche – baubedingt mit geringen bis mittleren und<br />
anlage- und betriebsbedingt mit geringen Umweltauswirkungen zu rechnen.<br />
SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE, BIOTOPE, BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKO-<br />
SYSTEMARES WIRKUNGSGEFÜGE<br />
Beschreibung<br />
Im Umgriff der ERBA-Werksgebäude befinden sich Biotope unterschiedlicher Typen<br />
und Sukzessionsstadien. Teilbereiche dieser Biotope wurden bereits im Zuge der<br />
Stadtbiotopkartierung als geschützte Biotope erfasst (vgl. Plan „Bestand Biotop- und<br />
Nutzungstypen“). Eine aktualisierende Kartierung im Zuge der vorliegenden Umweltprüfung<br />
ergab, dass zusätzlich eine Biotopfläche nach Art. 13d BayNatSchG vorliegt,<br />
welche im Rahmen der Stadtbiotopkartierung nicht erfasst worden war. Der Baumbestand<br />
südwestlich des Magazins ist ein geplanter Geschützter Landschaftsbestandteil.<br />
Weitere Objekte oder Flächen mit Schutzstatus kommen im Bereich der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong><br />
oder in deren unmittelbarer Umgebung nicht vor.<br />
Die Biotopflächen reichen im Süden bis an den linken <strong>Regnitz</strong>arm, im Westen bis an<br />
eine Kleingartenanlage, im Norden bis an den Main-Donau-Kanal und im Osten an<br />
einen verfüllten, von Gehölzen und Sandmagerrasen besiedelten Nebenarm des linken<br />
<strong>Regnitz</strong>arms. Die Flächen waren Teil der Freianlagen des ERBA-Werksgeländes.<br />
Im Westen wurden Teile dieser Flächen, als Deponie verwendet (vgl. Maßnahmenplan<br />
für Teilfläche C). Einige Bereiche der Teilfläche C wurden vermutlich als Wiesenflächen<br />
genutzt, unterliegen aber seit Jahren der Verbrachung oder Verbuschung.<br />
Andere Bereiche nördlich der Teilfläche B am Magazin und am Direktorengebäude<br />
wurden als repräsentative Garten- und Parkanlagen genutzt und sind heute aufgelassen<br />
oder aufgrund unterschiedlicher Zwischennutzungen nahezu verschwunden.<br />
Der Gehölzbestand ist im Plan „Baumbestand“ dargestellt. Für den Baumbestand wurden<br />
bereits vorhandene Bestandsdaten der Stadt Bamberg übernommen und für den<br />
südlichen Bereich des Plangebietes durch ergänzende Kartierungen vervollständigt.<br />
Erfasst wurden die im Rahmen der Baumschutzverordnung der Stadt Bamberg geschützten<br />
Bäume und mehrstämmigen Bäume mit Stammumfang > 60 cm. Insgesamt<br />
wurden im Plangebiet rund 300 geschützte Bäume kartiert (vgl. Anhang 4, Baumkataster).<br />
planungsgruppe 4, Berlin 119
Der Anteil an Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt für den<br />
Bereich des ERBA-Geländes rund 26 % (rund 21.500 m²). Der Plan „Bestand Biotop-<br />
und Nutzungstypen“ zeigt die räumliche Anordnung des Biotopbestandes im Plangebiet<br />
und in dessen Umgebung. Die Zuordnung der Biotoptypen erfolgte gemäß Kartieranleitung<br />
Biotopkartierung Bayern (Entwurf 3/2006) sowie Art. 13d(1)-Bestimmungsschlüssel<br />
(1. Fassung 3/2006). Die Bewertung der Biotope erfolgte anhand des<br />
Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (Ergänzte Fassung 2003)<br />
und ist im Plan „Bewertung Biotop- und Nutzungstypen dokumentiert. In der nachfolgenden<br />
Tabelle sind die vorhandenen Biotoptypen, die zugeordneten Wertstufen sowie<br />
– als zusätzliche Begründung für die jeweilige Wertstufe – deren Zustand aufgezeigt.<br />
Die Biotope sind fast ausnahmslos in einem Zustand, der – zum Schutz der Artenvielfalt,<br />
zur Erhaltung von Offenlandarten oder auch zur Entwicklung landschaftsästhetischer<br />
Qualitäten – dringend Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung erfordern würde,<br />
wären nicht anderweitige Vorhaben in Planung (Wohnbebauung, Landesgartenschau,<br />
Altlastensanierung).<br />
Tab. 7: Bestand und Bewertung der Biotope im Planungsgebiet<br />
Biotoptyp<br />
Sandmagerrasen<br />
(GLOOBK)<br />
Gebüsch, Gehölz initial<br />
(WI)<br />
Feldgehölze, naturnah<br />
(WO)<br />
Hecke, naturnah (WH) II, unterer<br />
Wert<br />
Kulturbestand aufgelassen<br />
UK)<br />
Gewässerbegleitgrün<br />
(WN)<br />
Magere<br />
Altgrasbestände und<br />
Grünlandbrachen (GB)<br />
Park, Hain, Grünanlage<br />
mit altem Baumbestand<br />
(UP)<br />
120<br />
Wertstufe<br />
gem. Listen Zustand<br />
1a bis 1c<br />
Leitfaden<br />
III, unterer randliche Versaumung und Verbuschung<br />
Wert<br />
I, oberer Wert junges Stadium, teils sehr dicht, wenig arten- und strukturreich<br />
II, oberer arten- und strukturreich<br />
Wert<br />
monostrukturierte, vitale Hainbuchenhecke, ohne Unterwuchs,<br />
ästhetisch ansprechend<br />
I, oberer Wert strukturarm, teils fremdländische Gehölzarten, verschattet,<br />
ohne nennenswerte Krautschicht, alte Nadelgehölze<br />
II, unterer<br />
Wert<br />
II, oberer<br />
Wert<br />
III, oberer<br />
Wert<br />
Gewässerbegleitgrün (WN), alter Baumbestand, häufig<br />
Robinien und vergreisende Hybridpappeln, teils vitale,<br />
teils unterdrückte standortgerechte Gehölze, kaum Unterwuchs,<br />
nährstoffreicher, teils artenreicher Saum<br />
degradierte Magerstandorte, Gras dominant, oft artenarm,<br />
Aufwuchs von Wildrosen<br />
alte, vitale Rotbuchen, Traubeneichen, Linden und Kastanien,<br />
ohne nennenswerten Unterwuchs
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
Die <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> liegt in der Flächenkulisse der SandAchse Franken, einem ABSP-<br />
Projekt (Umsetzung des Arten- und Biotopschutzprogramms). Ziel ist die Erhaltung<br />
und Pflege der im Bereich der <strong>Regnitz</strong> und ihrer Zubringer typischen Sandlebensräume<br />
sowie deren flächenmäßige Erweiterung durch Neuanlagen.<br />
Abb. 26: Baumbestand (Baumbestandsliste vgl. Anhang 5)<br />
planungsgruppe 4, Berlin 121
Abb. 27: Bestand Biotop- und Nutzungstypen<br />
122
Abb. 28: Bewertung Biotop- und Nutzungstypen<br />
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
Folgende Arten der Roten Listen (LfU 2003: Rote Liste gefährdeter Gefäßpflanzen<br />
Bayerns mit regionalisierten Florenlisten, Schriftenreihe Heft 165) kommen gemäß<br />
Biotopkartierung und eigener Nachkartierung vor:<br />
Land Bayern = BY; Region Keuper-Lias-Land = KL; R = sehr selten; 3 = gefährdet; G<br />
= Gefährdung anzunehmen; V = Vorwarnstufe; ● = ungefährdet<br />
planungsgruppe 4, Berlin 123
Pflanzen:<br />
Anchusa officinalis, Gewöhnliche Ochsenzunge KL: V BY: 3<br />
Angelica archangelica, Engelswurz KL: G BY: G<br />
Asparagus officinalis, Gemüsespargel KL: ● BY: 3<br />
Colutea arborescens, Gewöhnlicher Blasenstrauch KL: R BY: R<br />
Corynephorus canescens, Gewöhnliches Silbergras KL: 3 BY: 3<br />
Dianthus carthusianorum, Karthäuser-Nelke KL: 3 BY: V<br />
Dianthus deltoides, Heide-Nelke KL: V BY: V<br />
Geranium pratense, Wiesen-Storchschnabel KL: ● BY: V<br />
Potentilla recta, Hohes Fingerkraut KL: V BY: V<br />
Primula veris, Wiesen-Schlüsselblume KL: V BY: V<br />
Salix alba, Silber-Weide KL: V BY: V<br />
Verbascum nigrum, Schwarze Königskerze KL: V BY: V.<br />
Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder nach nationalem Naturschutzrecht<br />
streng geschützte Pflanzenarten sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
Tierarten<br />
An Tiergruppen wurden im Rahmen der Stadtbiotopkartierung Wildbienen und Heuschrecken<br />
erfasst (zugleich als Beitrag zur Artenschutzkartierung). Es wurden jeweils<br />
größere Artenzahlen aufgelistet. Vögel oder andere Tiergruppen wurden im Rahmen<br />
der Stadtbiotopkartierung nicht erfasst.<br />
Der linke <strong>Regnitz</strong>arm wird fischfaunistisch der Barbenregion zugeordnet. In diesem<br />
Gewässer wurden unterhalb des Wasserkraftwerks 29 Fischarten erfasst (Fließgewässerkonzept<br />
Bamberg, Stufe 1 Biologie, Büro ÖS, November 1999). Dabei handelt<br />
es sich allerdings fast ausschließlich um Besatzfische der Fischereiwirtschaft. Spezialisierte<br />
Fischarten fehlen. An heimischen Arten kommen beispielsweise vor: Rotauge,<br />
Hasel, Aitel, Rotfeder, Aal, Hecht, Flussbarsch, Kaulbarsch, Mühlkoppe und Dreistacheliger<br />
Stichling. Einige Arten sind nichtheimisch, wie z. B. die Regenbogenforelle.<br />
Zum Entwurf des Bebauungsplanes erfolgte zur Abschätzung der mit Umsetzung der<br />
Planung zu erwartenden Eingriffsfolgen auf Lebensräume besonders geschützter<br />
Tierarten (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten, streng<br />
geschützte Arten gem. nationalem Naturschutzrecht) eine Potentialeinschätzung zur<br />
Ermittlung des möglicherweise betroffenen Artenspektrums (BFÖS 2008a). Im Ergebnis<br />
der Potentialabschätzung wurden Geländeerhebungen zu Fledermäusen (Jagdhabitat,<br />
Gebäudequartiere, Quartiere in / an Bäumen, Winterquartiere), Kleinsäugern<br />
(Haselmaus), Zauneidechsen, Libellen (beide Keiljungfer-Arten), Käfer (Eremit), Muscheln<br />
(Bach- und Abgeplattete Teichmuschel) und Vögeln (Einzelarten) empfohlen.<br />
Einzelheiten und Details für ein Prüfprogramm und vorab durchzuführende Erhebungen<br />
im Planungsgebiet wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bamberg<br />
abgestimmt. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Unteren Naturschutzbehörde<br />
gibt es für die in Rede stehenden Artengruppen im Plangebiet kein substanzielles<br />
Vorkommen, das erheblich ist für die Population einer geschützten Art. Um diese Einschätzung<br />
sicherstellen zu können und mit hinreichender Sicherheit den Ausnahme-<br />
124
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
tatbestand dokumentieren und gewährleisten zu können, wurden die vorgeschlagenen<br />
Geländeerhebungen mit Beurteilung der Betroffenheit und ggf. Vorschlag möglicher<br />
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt (saP – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
BFÖS 2008b).<br />
Im Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist im Plangebiet mit dem<br />
Vorkommen der nachfolgend aufgeführten Tierarten des Anhangs IV der FFH-<br />
Richtlinie, der europäischen Vogelarten und der streng geschützte Arten gem. nationalem<br />
Naturschutzrecht zu rechnen. Eine ausführliche Bestandsdarstellung ist dem<br />
genannten Fachgutachten und den zugehörigen Prüflisten (Anhang 1 der saP) zu<br />
entnehmen.<br />
Säugetiere<br />
Aus dem Untersuchungsgebiet bzw. dessen unmittelbarer Umgebung sind zahlreiche<br />
Fledermausarten bekannt. Die <strong>Regnitz</strong> und deren Uferbereiche gelten innerhalb des<br />
Stadtgebietes als eines der am stärksten frequentieren Jagdgebiete.<br />
Im Plangebiet und dessen Umgebung wurden folgende Fledermausarten nachgewiesen:<br />
Linker <strong>Regnitz</strong>arm, gesamter Uferbereich (Gehölze und Gebäude)<br />
• Braunes oder Graues Langohr: selten (noch vor wenigen Jahren: Fraß- und Hangplätze<br />
in den verlassenen ERBA-Gebäuden)<br />
• Fransenfledermaus: sehr selten (bevorzugt Hanglagen)<br />
• Großer Abendsegler: sehr selten (früher: häufig); aktuell auch als Beute des Wanderfalken<br />
dokumentiert; mögliche Sommer- und Winterquartiere in Baumhöhlen<br />
der Ufergehölze des ERBA-Geländes<br />
• Großes Mausohr: sehr selten (früher im Dachboden des Hauptgebäudes: Sommerquartier)<br />
• Kleine Bartfledermaus: sehr selten; mögliche Quartiere in Baumhöhlen und Rindentaschen<br />
der Ufergehölze<br />
• Mückenfledermaus: häufig; mögliche Quartiere in Baumhöhlen und Rindentaschen<br />
der Ufergehölze<br />
• Wasserfledermaus: häufig; mögliche Quartiere in Baumhöhlen und hinter abgeplatzter<br />
Rinde<br />
• Zweifarbfledermaus: sehr selten (nur einzelne Überflüge)<br />
• Zwergfledermaus: sehr häufig; mögliche Quartiere in engen Gebäudespalten<br />
planungsgruppe 4, Berlin 125
BFC-Gelände und westlich davon:<br />
• Großer Abendsegler: sehr selten (früher häufig)<br />
• Großes Mausohr: sehr selten (früher im Dachboden des Hauptgebäudes: Sommerquartier)<br />
• Rauhautfledermaus: regelmäßig<br />
• Zwergfledermaus: häufig<br />
Main-Donau-Kanal:<br />
• Wasserfledermaus: häufig<br />
• Zweifarbfledermaus: sehr selten<br />
• Zwergfledermaus: selten<br />
Im nördlichen Umfeld, außerhalb des LGS-Geländes, aber in Flugreichweite der Arten,<br />
wurden zusätzlich folgende Fledermäuse ermittelt:<br />
• Breitflügelfledermaus: selten<br />
• Mopsfledermaus: sehr selten<br />
• Nordfledermaus: regelmäßig<br />
Im engeren Umfeld des Planungsgebietes ist ein Vorkommen der Haselmaus bekannt.<br />
Im Plangebiet wurden im Rahmen der Begehungen keine Neststandorte nachgewiesen,<br />
so dass ein Vorkommen nicht anzunehmen ist.<br />
Kriechtiere und Amphibien<br />
Im Rahmen der Begehungen wurden im Nordwesten des Plangebietes im Übergangsbereich<br />
zum LGS-Gelände zwei juvenile Zauneidechsen festgestellt. Es ist davon<br />
auszugehen, dass diese nach Freistellung der Flächen im Vorfeld der Baumaßnahmen<br />
zu dem geplanten Umgehungsgerinne (Fischpass) aus den großen Offenbereichen<br />
im Nordosten der <strong>Regnitz</strong>insel eingewandert sind. Die Hauptvorkommen der<br />
<strong>Regnitz</strong>insel liegen außerhalb des Plangebietes.<br />
Ein Vorkommen saP-bedeutsamer Amphibienarten wird im Plangebiet mit sehr hoher<br />
Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.<br />
Fische<br />
Prüfrelevant wäre nur der Donau-Kaulbarsch, dessen Verbreitungsgebiet außerhalb<br />
des Rhein-Einzugsgebiets liegt. Eine Ausbreitung des Donau-Kaulbarsches über den<br />
MD-Kanal in das Main-Gebiet ist in der fischereiwissenschaftlichen Literatur bisher<br />
nicht belegt.<br />
126
Libellen und Heuschrecken<br />
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
Die Asiatische Keiljungfer wurde vor wenigen Jahren erstmals wieder im <strong>Regnitz</strong>gebiet<br />
nachgewiesen und ist mittlerweile auch aus dem Obermaingebiet bekannt. Die<br />
Grüne Keiljungfer besiedelte das Obermaingebiet u.a. entlang der <strong>Regnitz</strong> durch das<br />
Stadtgebiet. Bamberg liegt innerhalb der neu besiedelten Verbreitungsgebiete beider<br />
Arten. Im Rahmen der Gewässeruntersuchungen fanden sich keine Larven dieser<br />
beiden saP-relevanten Libellenarten. Typische Larvalhabitate der beiden Keiljungferarten<br />
sind im Plangebiet zumindest in größerer Ausdehnung nicht vorhanden. Nachgewiesen<br />
wurden die Gemeine und Westliche Keiljungfer (knapp oberhalb des Plangebietes)<br />
sowie die gebänderte Prachtlibelle und die Gemeine Federlibelle.<br />
Weitere zu prüfende Libellenarten oder Heuschreckenarten sind im Stadtgebiet nicht<br />
zu erwarten.<br />
Käfer<br />
Spuren saP-relevanter Käfer konnten im Planungsgebiet nicht ermittelt werden. Aus<br />
dem Stadtgebiet Bamberg sind zwar saP-relevante xylobionte Arten bekannt (Großer<br />
Eichenbock, Eremit), jedoch sind die Habitatbedingungen für diese Arten (besonnte<br />
Stämme, trocken-warmes Mikroklima etc.) im Planungsgebiet nicht gegeben. Eine<br />
stichprobenhafte Durchsicht von Mulm zugänglicher Baumhöhlen brachte keine Hinweise<br />
auf den Eremiten. Alteichen in entsprechender Dimension und Exposition als<br />
Trägerbäume für den Großen Eichenbock sind im Gebiet nicht vorhanden.<br />
Tag- und Nachtfalter<br />
Das Vorkommen von Schmetterlingen nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie weiterer<br />
streng geschützter Arten ist aufgrund der Struktur der Fläche und der auftretenden<br />
Pflanzenarten nicht möglich. Es sind weder die erforderlichen Eiablage- oder<br />
Raupenfutterpflanzen noch die notwendige Bestandsstruktur für saP-relevante Tag-<br />
oder Nachtfalter vorhanden, wie die eingehende Überprüfung des Bebauungsplangebiets<br />
auf Vorkommen von Futterpflanzen der saP-relevanten Falter ergab. Speziell<br />
fehlt für die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge der Gattung Maculinea (syn.: Glaucopsyche)<br />
die Futterpflanze Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis).<br />
Schnecken<br />
Nachweise der Zierlichen Tellerschnecke oder der Gebänderten Kahnschnecke sind<br />
im Stadtgebiet Bamberg nicht bekannt.<br />
Muscheln<br />
Eine Untersuchung der Großmuschelfauna ergab kein Vorkommen der SaPrelevanten<br />
abgeplatteten Teichmuschel (Pseudanodonta complanata) und der Bachmuschel<br />
(Unio crassus), für die in der Ersteinschätzung ein Vorkommen nicht mit hinreichender<br />
Sicherheit ausgeschlossen werden konnte. Die nachgewiesenen Wandermuscheln<br />
(Dreissena sp.) und Körbchenmuscheln (Corbicula sp.) sind als Neubürger<br />
nicht saP-relevant. Ihr massenhaftes Auftreten dürfte mit dafür verantwortlich sein,<br />
planungsgruppe 4, Berlin 127
dass heimische Großmuschelarten in der untersuchten Gewässerstrecke kaum noch<br />
vorkommen.<br />
Krebse<br />
Ein Vorkommen des Edelkrebses im Uferbereich der <strong>Regnitz</strong> im Planungsgebiet kann<br />
sicher ausgeschlossen werden. Urweltkrebse sind aus dem Stadtgebiet nicht bekannt.<br />
Vögel<br />
Das Plangebiet hat im Ergebnis langjähriger Aufzeichnungen der Avifauna eine Bedeutung<br />
als Lebensraum für eine größere Anzahl von Vogelarten. Im Plangebiet zur<br />
Brutzeit beobachtete bzw. sicher brütende Arten sind:<br />
• Amsel<br />
• Buntspecht (Brutbäume am <strong>Regnitz</strong>ufer)<br />
• Dohle (frühere Gebäudebruten, aktuell kein Vorkommen)<br />
• Grünfink<br />
• Grünspecht<br />
• Hausrotschwanz<br />
• Haussperling<br />
• Mauersegler (frühere Gebäudebruten, aktuell kein Vorkommen)<br />
• Rotkehlchen<br />
• Schwanzmeise<br />
• Singdrossel<br />
• Sommergoldhähnchen<br />
• Star (mehrere Brutpaare, häufig Beute des Wanderfalken)<br />
• Straßentaube<br />
• Türkentaube<br />
• Waldkauz<br />
• Waldohreule<br />
• Wanderfalke (Horst auf ERBA-Kamin 2003-2008)<br />
Im Plangebiet wahrscheinlich oder potentiell vorkommende Brutvogelarten sind:<br />
• Bachstelze<br />
• Blaumeise<br />
• Bluthänfling<br />
• Buchfink<br />
• Eichelhäher<br />
• Eisvogel (regelmäßig jagend, Brutplatz wechselt)<br />
• Elster<br />
• Feldsperling<br />
• Fitis<br />
• Flussuferläufer<br />
• Gartenbaumläufer<br />
• Gartengrasmücke<br />
• Gartenrotschwanz<br />
• Gelbspötter<br />
128
• Girlitz<br />
• Goldammer<br />
• Grauschnäpper<br />
• Heckenbraunelle<br />
• Kernbeißer<br />
• Klappergrasmücke<br />
• Kleiber<br />
• Kleinspecht<br />
• Kohlmeise<br />
• Mönchsgrasmücke<br />
• Nachtigall<br />
• Pirol (Brutverdacht 1980 – 1998)<br />
• Ringeltaube<br />
• Stieglitz<br />
• Stockente<br />
• Sumpfmeise<br />
• Teichhuhn<br />
• Trauerschnäpper<br />
• Wacholderdrossel<br />
• Waldlaubsänger<br />
• Wintergoldhähnchen<br />
• Zaunkönig<br />
• Zilpzalp<br />
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
Weitere Angaben zu den genannten Vogelarten sowie Angaben zu einem potentiellen<br />
Vorkommen weiterer Vogelarten sind den saP-Prüftabellen (Anhang 1 der saP) zu<br />
entnehmen.<br />
Bei mehreren Altbäumen konnten Höhlen im Stamm oder in dicken Ästen (z. B. von<br />
Spechten, Kleiber, Meisen; auch nutzbar als Fledermausquartier oder von Kleinsäugern)<br />
ermittelt werden, daneben auch Halbhöhlen z. B. für Baumläufer. Das weitere<br />
Vorkommen von Halbhöhlen oder Höhlen in Ästen in den dicht belaubten Kronen, die<br />
zu den Begehungsterminen nicht einsehbar waren, ist daher anzunehmen und sehr<br />
wahrscheinlich.<br />
Die Bedeutung des Baumbestands als Quartier für Fledermaus- und Vogelarten ist<br />
hervorzuheben. Es ist daher im Zuge der Baumassnahmen dringend darauf zu achten,<br />
dass der als gefährdet eingestufte Baumbestand im größtmöglichen Umfang geschützt<br />
und erhalten bleibt. Hervorzuheben sind hier vor allem die alten Bruch- bzw.<br />
Silberweiden mit Höhlen und Brutnischen an der Uferlinie (Salix fragilis, S. alba) des<br />
linken <strong>Regnitz</strong>armes.<br />
Europäisches Schutzgebietssystem Natura 2000<br />
Die nächstgelegenen FFH-Gebiete befinden sich in Entfernungen von 1 km (Wiesen<br />
um die Altenburg) und von 2 km (<strong>Regnitz</strong>-Altwässer).<br />
planungsgruppe 4, Berlin 129
Umweltauswirkungen<br />
Baubedingte Umweltauswirkungen<br />
Baubedingt sind Pflanzen von Stäuben, lokalen Bodenverdichtungen, Abgrabungen<br />
und Materialablagerungen betroffen, wenn die Schutzvorkehrungen nicht ausreichend<br />
sind. Soweit Schutzvorkehrungen für die zu erhaltenden Vegetationsbestände getroffen<br />
werden, sind die baubedingten Auswirkungen für Pflanzen mittel bis gering.<br />
Lärm, Stäube, Erschütterungen, Ablagerungen und lokale Verdichtungen des Bodens<br />
schädigen Tiere und deren Habitate, insbesondere bodengebundene Organismen<br />
oder deren Brut. Mit Baufeldfreiräumung und der damit verbundenen Beseitigung von<br />
Vegetationsbeständen ist der Verlust von Lebensräumen der im Plangebiet vorkommenden<br />
Tierarten verbunden. Zudem ist durch den Teilverlust von Ufergehölzen ein<br />
gewisser Zerschneidungseffekt anzunehmen.<br />
Im Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) gehen insgesamt<br />
mindestens 16 Baumhöhlen bzw. weitere Brutnischen verloren, die als Lebensstätten<br />
für besonders geschützte Tierarten (Vogelarten, Fledermausarten) dienen können.<br />
Baubedingt könnten potentielle Fortpflanzungsstätten des Eisvogels von Baumaßnahmen<br />
betroffen sein. Die zur Anlage des Gewässerlaufes für den Fischpass erforderlichen<br />
Baumrodungen und dafür ggf. erforderliche vorgezogene artenschutzrechtlichen<br />
Ausgleichsmaßnahmen sowie ggf. erforderliche artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen<br />
sind Bestandteil der Genehmigung im wasserrechtlichen Verfahren.<br />
Auch mit Sanierung der vorhandenen Gebäude ist mit einem Verlust von Lebensstätten<br />
besonders geschützter Tierarten zu rechnen. Winter- und Sommerquartiere von<br />
Fledermäusen konnten zwar aktuell nicht nachgewiesen werden. Ältere Kotspuren in<br />
Gebäudeteilen, v. a. aber im Dachstuhl des Hauptgebäudes weisen jedoch darauf<br />
hin, dass zumindest früher Sommer-, Zwischenquartiere und Hangplätze für einige<br />
Arten vorhanden waren (Gr. Mausohr, Langohren) oder noch sind (Zwergfledermaus).<br />
Die Zauneidechse kann durch einen Lebensraumverlust potenziell betroffen sein.<br />
Zwei Fließgewässerlibellenarten mit potentiellem Vorkommen unterhalb des Plangebietes<br />
können potentiell betroffen sein.<br />
Soweit die in der saP aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
getroffen werden, sind die baubedingten Auswirkungen für Tierarten<br />
mittel bis gering.<br />
Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />
Mit der geplanten Bebauung ist der dauerhafte Verlust von Gehölzbeständen und<br />
Gras- und Krautfluren und den entsprechenden Habitatstrukturen verbunden. Es sind<br />
Biotope unterschiedlicher Wertigkeit betroffen. Teilflächen genießen Schutzstatus, da<br />
sie im Rahmen der Stadtbiotopkartierung erfasst oder im Zuge der Nachkartierung als<br />
130
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
Art. 13d(1)-Flächen bestimmt wurden. Wo besondere Biotoptypen betroffen sind (13<br />
d(1)-Flächen) kommt es zu einem erheblichen Verlust der biologischen Vielfalt.<br />
Nach derzeitigem Planungsstand sind etwa 104 der nach der Baumschutzverordnung<br />
geschützten Bäume von den Baumaßnahmen betroffen. Weitere rund 87 Bäume sind<br />
gefährdet. 8 dieser gefährdeten Bäume werden im Bebauungsplan mit einer Erhaltensbindung<br />
versehen. Es gelten die Bestimmungen der Baumschutzverordnung.<br />
Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder streng geschützte Pflanzenarten<br />
ohne gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus sind von der Planung nicht betroffen.<br />
Von mobileren Tierarten können gegebenenfalls Ersatzhabitate an anderen Orten<br />
aufgesucht werden.<br />
Mit Umsetzung der Planung werden rund 19.280 m² öffentliche Grünflächen (Parkanlagen)<br />
und private Grünflächen neu geschaffen, davon rund 11.090 m² mit naturschutzfachlich<br />
formulierten Entwicklungszielen (Flächen zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Natur und Landschaft, SPE-Flächen Nr. 1, 2 und 3). Hinzu kommen<br />
mindestens 12.160 m² Grün- und Freiflächen in den Baugebieten, davon rund<br />
1.600 m² mit naturschutzfachlich formulierten Entwicklungszielen (Flächen mit Anpflanzgeboten).<br />
Insgesamt erhöht sich der Grünflächenanteil und damit auch der Anteil potentieller<br />
Tierlebensräume im Plangebiet von derzeit rund 21.500 m² um rund 9.460 m² auf<br />
rund 30.960 m².<br />
Für potentiell von der Umsetzung betroffene Fledermausquartiere in Gebäuden und<br />
im Baumbestand können im Vorfeld der Baumaßnahmen ggf. Ersatzquartiere geschaffen<br />
werden.<br />
Eine erhebliche Beeinträchtigung von im Plangebiet brütenden Vogelarten kann durch<br />
eine Beschränkung von Maßnahmen zur Vegetationsbeseitigung auf den Zeitraum<br />
außerhalb der Brutperiode - d.h. auf den Zeitraum von Mitte September bis Mitte<br />
März - vermieden werden. Für Gebäude- und Höhlenbrüter können im Vorfeld der<br />
Baumaßnahmen geeignete Ersatzquartiere (Nist-/ Quartiershilfen) geschaffen werden.<br />
Der denkmalgeschützte Schornstein wurde in die Planungen integriert und ist<br />
von den Baumaßnahmen nicht betroffen.<br />
Die im Bereich der Maßnahmenfläche SPE 1 zu entwickelnden Sandmagerrasen sind<br />
als Ersatzlebensraum für die im äußersten Nordwesten des Plangebietes vorkommende<br />
Zauneidechse geeignet.<br />
Ergebnis<br />
Für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Biotope, Biologische Vielfalt und ökosystemare<br />
Zusammenhänge ist baubedingt mit mittleren Umweltauswirkungen zu rechnen.<br />
Anlagebedingt sind hohe Umweltauswirkungen zu erwarten. Im Plangebiet kommt es<br />
planungsgruppe 4, Berlin 131
im biotischen Bereich, mit Ausnahme der zu erhaltenden Bäume und der Parkanlage<br />
im Südosten des Plangebietes, überwiegend zu Totalverlusten. Die im Plangebiet in<br />
erheblich größerem Umfang neu anzulegenden Grünflächen sind jedoch geeignet<br />
zeitnah Funktionen als Ersatzlebensräume und den Biotopverbund zu übernehmen.<br />
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.<br />
Im Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (BFÖS 2008b) sind Verstöße<br />
gegen die Zugriffs- und Störungsverbote des § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5<br />
BNatSchG unter Einbeziehung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen<br />
und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-<br />
Maßnahmen) nicht zu erwarten. Der derzeitige günstige Erhaltungszustand der von<br />
der Umsetzung der Planung (potentiell) betroffenen Arten bleibt danach gewahrt bzw.<br />
ein derzeit ungünstiger Erhaltungszustand wird nicht weiter verschlechtert und eine<br />
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht erschwert.<br />
SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD UND –STRUKTUR<br />
Beschreibung<br />
Das Plangebiet wird geprägt durch den - zum Teil denkmalgeschützten - Gebäudebestand<br />
des ehemaligen ERBA-Werkes. Vom Gebäudebestand des Werkes sind um<br />
1999 mit der ehemaligen Färberei, Abstellhallen und weiteren Flachbauten Teile der<br />
Industrie-Bebauung bis auf die ausgedehnten Kellerräume abgerissen worden. Im<br />
Norden des Geländes lagert Abbruchmaterial. Im Umfeld des ehemaligen ERBA-<br />
Werksgeländes herrscht ein Eindruck der „Verwilderung“. An verschiedenen Stellen<br />
wurde die Topografie etwa durch Abgrabung verändert und es befinden sich unbrauchbar<br />
gewordene technische Bauwerke wie Zäune, Brunnenanlagen, Fahrradunterstellplätze<br />
sowie Unrat in den Flächen.<br />
Sämtliche Vegetationsflächen unterliegen der Verbrachung und Sukzession. Das gesamte<br />
Südufer ist geprägt von dichtem Gehölzaufwuchs. Im Westen des ERBA-<br />
Fabrikgeländes finden sich ebenfalls teils sehr dichte Gehölzbestände, die nur teilweise<br />
von versaumenden Sandmagerrasen unterbrochen sind. Im Norden herrschen<br />
Altgrasfluren und Fabrikbrachen mit meist lockerem Gebüsch vor. Im Osten finden<br />
sich eine aufgelassene Parkanlage mit einem Kastanienhain und einigen sehr großen<br />
Laubbäumen, zwei durchgewachsene oder unzureichend gepflegte Gartenanlagen,<br />
zudem teils dichte, teils lockere und waldartige Baumbestände, die im Bereich des<br />
verfüllten Altwassers von ebenfalls versaumenden Sandmagerrasen unterbrochen<br />
werden.<br />
Durchgehende Wege finden sich im Umgriff des Fabrikgeländes nicht, lediglich<br />
schmale Trampelpfade.<br />
Auf der Oberkante des Südufers des linken <strong>Regnitz</strong>arms verläuft auf der Gaustadter<br />
Seite ein Rad- und Fußweg, der stets stark frequentiert ist. Von diesem Rad- und<br />
Fußweg aus haben die Wegbenutzer fast durchgehende Blickbeziehungen auf die<br />
132
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
Südseite der <strong>Insel</strong>, zurzeit allerdings nur auf die dichten Gehölzbestände der Uferböschung.<br />
Umweltauswirkungen<br />
Baubedingte Umweltauswirkungen<br />
Baubedingt ergeben sich durch Kräne, Baufahrzeuge, Baucontainer und Baustofflager<br />
Umweltauswirkungen auf das Landschaftsbild.<br />
Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />
Das Landschaftsbild verändert sich durch die Neubebauung vollständig. An die Stelle<br />
der dichten Fabrikbauten einerseits und der Ufergehölze und sonstigen Vegetationsbestände<br />
andererseits tritt künftig eine Wohnbebauung mit neu angelegten öffentlichen<br />
und privaten Grünflächen. Anstelle eines Industrieareals tritt ein durchgrüntes<br />
Wohnareal mit verbleibenden Objekten der früheren Nutzung.<br />
Die visuellen Eindrücke, die sich vom Rad- und Fußweg auf der Gaustadter Seite von<br />
der Südseite der <strong>Insel</strong> bieten, werden sich stark verändern. Die vorhandene Gehölzvegetation<br />
an der Uferböschung kann nur teilweise erhalten werden. Das Bild einer<br />
naturnahen, zugewachsenen Uferböschung wird im Plangebiet zurücktreten. Stattdessen<br />
ergibt sich der Blick auf ein durchgrüntes und landschaftsbezogenes neues<br />
Stadtquartier.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 133
Ergebnis<br />
Für das Schutzgut Landschaftsbild ist baubedingt mit mittleren Umweltauswirkungen<br />
zu rechnen. Anlagebedingt entsteht durch das Vorhaben ein hochwertiges Orts- und<br />
Landschaftsbild. Aufgrund dieser Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Situation<br />
kann daher nicht von negativen Umweltauswirkungen gesprochen werden.<br />
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER<br />
Beschreibung<br />
An Kultur- und Sachgütern sind, neben den denkmalgeschützten Gebäuden, die Reste<br />
der ehemaligen Parkanlage zwischen Magazin und Direktorengebäude zu nennen.<br />
Diese befindet sich jedoch teilweise außerhalb des Plangebietes.<br />
Der gesamte Geltungsbereich befindet sich in einem ausgewiesenen Bodendenkmal<br />
Im Zuge der Anlage des Fischpasses sowie der Errichtung der Baugrube für eine Tiefgarage<br />
im Baufeld A wurden 2009 / 2010 unter Beteiligung des Bayrischen Landesamtes<br />
für Denkmalpflege Sondierungen vorgenommen. Dabei wurde festgestellt,<br />
dass durch die im 19. Jh. Im Zuge der Errichtung der ERBA Industrieanlagen vorgenommenen<br />
massiven Aufschüttungen von bis zu 7 m bis zur archäologisch relevanten<br />
Kulturschicht besteht.<br />
In einigen Flächen findet man noch historisches, in Segmentbögen verlegtes Granit-<br />
Kleinpflaster sowie in Reihen verlegtes Granit-Großpflaster. Die übrigen Elemente<br />
sind in der Regel aus Beton, funktional gestaltet und teilweise nicht mehr intakt. Dies<br />
gilt für Stützmauern, Zäune und Treppenläufe an der Böschung des linken <strong>Regnitz</strong>arms,<br />
aber auch für die Werksbrunnen (vgl. Schutzgut Landschaftsbild).<br />
Umweltauswirkungen<br />
Baubedingte Umweltauswirkungen<br />
Mit dem geplanten Teilabriss von denkmalgeschützten Hallenbauten sind negative<br />
Auswirkungen für das Schutzgut Kulturgüter verbunden. Die in Rede stehenden<br />
Flachbauten sind jedoch in einem weitgehend maroden Zustand. Die Möglichkeiten<br />
einer Integration und sinnvollen Nutzung im Rahmen der Neuordnung und Umstrukturierung<br />
des Planungsgebietes einschließlich der geplanten Landesgartenschau wurde<br />
geprüft.<br />
Ein Teil der denkmalgeschützten Gebäude wird im Rahmen der Baumaßnahmen gesichert.<br />
Die Parkanlage liegt überwiegend außerhalb des Geltungsbereichs und ist<br />
von den Baumaßnahmen nicht betroffen. Teilflächen innerhalb des Plangebietes werden<br />
als öffentliche Grünfläche und Parkanlage festgesetzt.<br />
134
Anlage- und betriebsbedingte Umweltauswirkungen<br />
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
Dem Teilabriss von denkmalgeschützten Hallenbauten stehen der dauerhafte Erhalt<br />
und die denkmalgerechte Instandsetzung einer Anzahl von denkmalgeschützten Gebäuden<br />
gegenüber.<br />
Ergebnis<br />
Mit dem geplanten Teilabriss von denkmalgeschützten Hallenbauten sind negative<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter verbunden. Mit Umsetzung der Planung<br />
bietet sich jedoch die Möglichkeit im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme<br />
einen Teil der denkmalgeschützten Gebäude auf Dauer zu erhalten, denkmalgerecht<br />
instand zu setzen und einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Denkmalpflege wird frühzeitig<br />
an der Planung beteiligt.<br />
Zum Schutz der Bodendenkmale ist gem. Denkmalschutzgesetz für Erdarbeiten eine<br />
Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen. Ein entsprechender Hinweis<br />
ist im Bebauungsplan aufgenommen<br />
Wechselwirkungen<br />
Die Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. So hat z.B.<br />
die Versiegelung von Boden Auswirkungen auf die Bedeutung der Flächen als Lebensraum<br />
für wildlebende Pflanzen und Tiere. Mit einer Versiegelung verringert sich<br />
die Lebensraumqualität erheblich. Im Bereich der Eingriffsflächen gehen ökosystemare<br />
Zusammenhänge verloren: Interaktionen zwischen den Organismen, zwischen Organismen<br />
und unbelebter Umwelt, Produktion und Abbau von Biomasse, Wasserspeicherung,<br />
Filterung von Schadstoffen, Grundwasserneubildung, Kaltluftproduktion<br />
und lokalklimatische Ausgleichseffekte.<br />
Die Erfassung der Wechselwirkungen erfolgt schutzgutbezogen durch die Beschreibung<br />
und Beurteilung der direkten Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern und<br />
Schutzgutfunktionen.<br />
Aufgrund der vorhandenen Vorbelastungen und der vorgesehenen Vermeidungs- und<br />
Ausgleichsmaßnahmen sind die Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen als<br />
gering zu beurteilen. Eine Verstärkung der Umweltauswirkungen durch sich negativ<br />
verstärkende Wechselwirkungen ist im Plangebiet nicht zu erwarten. Mit Umsetzung<br />
der Planung sind im Plangebiet eine großflächige Entsiegelung und eine Neuschaffung<br />
von Grünflächen und damit Lebensräumen verbunden.<br />
4 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTAN-<br />
DES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />
Für die Entwicklung des Umweltzustandes ohne Durchführung der Planung wird von<br />
dem Szenario (Nullvariante) ausgegangen, dass die denkmalgeschützten Gebäude<br />
des ERBA-Geländes weiterhin ungenutzt bleiben und keine Neubebauung erfolgt.<br />
Auch von einer Neugestaltung im Rahmen einer Landesgartenschau wird in diesem<br />
planungsgruppe 4, Berlin 135
Szenario abgesehen. Die Unterkellerungen werden nicht zurückgebaut und das Gelände<br />
liegt weiterhin brach.<br />
Die vorhandenen denkmalgeschützten Fabrikgebäude würden weiter verfallen. In den<br />
bereits verbrachten und verbuschten Flächen würde die Sukzession in Richtung geschlossener<br />
Gehölzbestände (vorwiegend Eschen und Robinien im Endbestand) voranschreiten,<br />
in vergrasten Beständen langsamer und in gehölzdominierten Bereichen,<br />
mit starker Verschattung des Bodens, rascher.<br />
Der Großteil der Flächen wäre weiterhin versiegelt. Das Gelände wäre weiterhin überwiegend<br />
nicht zugänglich und stünde nicht für die wohnungs- und siedlungsnahe Erholung<br />
der Bevölkerung zur Verfügung.<br />
Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />
Bei Durchführung der Planung wird sich aufgrund der positiven Ausgleichsbilanz der<br />
Zustand für die meisten Schutzgüter verbessern. Für das Schutzgut Mensch werden<br />
sich in Bezug auf die Erholungs- und Wohnqualitäten entscheidende Vorteile ergeben,<br />
insbesondere dann, wenn auch die Umgebung des Geltungsbereichs im Zuge<br />
der Landesgartenschau neu gestaltet und mit dem Wohngebiet großzügig verknüpft<br />
wird.<br />
Lärmbelastungen des Wohnens vor allen aufgrund der Hafennutzung, die in der<br />
Nacht über den allgemeinen Orientierungswerten liegen, werden durch entsprechende<br />
Fassaden- und Fensterkonstruktionen bewältigt. Eine Erhöhung des Verkehrslärms<br />
an der Gaustadter Hauptstraße durch das Vorhaben wird durch die Einrichtung<br />
einer Tempo 30 Zone, die Installation einer neuen Lichtsignalanlage (LSA), eine<br />
nächtliche Abschaltung der LSA an der ERBA-Brücke und den Einbau eines besonders<br />
lärmschluckenden Belags (ca. 100m nordwestlich u. südöstlich der geplanten<br />
LSA) vermieden wird.<br />
Das Schutzgut Pflanzen und Tiere wird sich im Zuge der Neuanlage von Sandmagerrasen<br />
in den nördlichen Randbereichen des Wohngebiets sowie im Zuge der Entwicklung<br />
der zu ersetzenden, zu entwickelnden und neu zu pflanzenden Gehölzbestände<br />
regenerieren, wenn auch nicht in dem flächenmäßigen Umfang wie es ohne Bebauung<br />
der Fall wäre. Die Zustände und Funktionen der Schutzgüter Klima / Luft, Boden<br />
und Grundwasser werden aufgrund der positiven Flächenbilanz verbessert.<br />
Im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme wird ein Teil der denkmalgeschützten<br />
Gebäude auf Dauer erhalten, denkmalgerecht instand gesetzt und einer neuen<br />
Nutzung zugeführt.<br />
Erheblichkeitsabschätzung für die Schutzgüter (BauGB § 2 (4))<br />
Für das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope und biologische Vielfalt ergeben sich<br />
durch das Planungsvorhaben erhebliche Auswirkungen in bisher nicht bebauten und<br />
versiegelten Flächen. Es werden Biotopflächen, darunter auch solche der Stadtbiotopkartierung<br />
und Art. 13d(1)-Flächen überbaut. Aus den nicht überbauten Biotopflä-<br />
136
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
chen innerhalb des Plangebietes werden durch Überplanung öffentliche Grünflächen<br />
(Parkanlagen) und Grün- und Freiflächen der Siedlungsgebiete.<br />
Das Schutzgut Grundwasser wird durch mögliche Aufschlüsse im Zuge des Rückbaus<br />
und Neubaus von unterirdischen Bauwerken möglicherweise erheblich in Anspruch<br />
genommen. Auf die Grundwasserqualität trifft dies jedoch – ein vorschriftsmäßiger<br />
Umgang mit aufgeschlossenem Grundwasser vorausgesetzt – nicht zu.<br />
Zu erhaltende oder neu zu errichtende Bauwerke können durch Rückstaueffekte von<br />
Grundwasser beeinflusst werden.<br />
Mit dem geplanten Teilabriss von denkmalgeschützten Hallenbauten sind negative<br />
Auswirkungen für das Schutzgut Kulturgüter verbunden. Durch den dauerhaften Erhalt<br />
und die denkmalgerechte Instandsetzung der verbleibenden denkmalgeschützten<br />
Gebäude im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sind mit Umsetzung der<br />
Planung insgesamt positive Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter zu erwarten.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 137
5 GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG<br />
UND ZUM AUSGLEICH DER NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIR-<br />
KUNGEN<br />
VERMEIDUNGSMASSNAHMEN, BEZOGEN AUF DIE VERSCHIEDENEN SCHUTZ-<br />
GÜTER<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Erholung)<br />
Während der Bauphase sind Beeinträchtigungen der Anwohner südlich des linken<br />
<strong>Regnitz</strong>arms sowie der Nutzer der Kleingartenanlagen soweit wie möglich zu vermeiden.<br />
Dies betrifft insbesondere die Staubentwicklung, die Gefährdung durch Stoffe,<br />
Materialien und den Baustellenverkehr. Es sind die einschlägigen Schutzvorschriften<br />
zu beachten.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Lärm)<br />
Zum Schutz vor baubedingtem Lärm sind schallgedämpfte Maschinen und Fahrzeuge<br />
einzusetzen, Ruhezeiten sind zu beachten.<br />
Eine schalltechnische Untersuchung (GRI, Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung,<br />
Regionalisierung und Infrastrukturplanung, Juni 2009 sowie Dr. Donner, Mai 2010)<br />
empfiehlt folgende Maßnahmen zum Schutz der geplanten Nutzungen vor Lärm (Zusammenfassung):<br />
Bestandsgebiet<br />
- Einrichtung von Tempo 30 km/h in der Gaustadter Hauptstraße<br />
- die Installation einer neuen Lichtsignalanlage (LSA), eine nächtliche Abschaltung<br />
der LSA an der ERBA-Brücke<br />
- Einbau eines besonders lärmschluckenden Belags (ca. 100m nordwestlich u.<br />
südöstlich der geplanten LSA) vermieden wird.<br />
Plangebiet<br />
Für das Plangebiet werden durch Festsetzungen zu Fassaden- und Fensterkonstruktionen<br />
(passive Schallschutzmaßnahmen), den partiellen Ausschluss von Wohnnutzungen<br />
an besonders beeinträchtigten Fassadenabschnitten sowie Maßnahmen am<br />
Wasserkraftwerk die Lärmbelastungen des Wohnens vor allen aufgrund der Hafennutzung<br />
bewältigt.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft<br />
Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung sowie aus Gründen<br />
des Klimaschutzes und der Lufthygiene soll dauerhaft ein möglichst geringer Energiebedarf<br />
entstehen. Heizungsanlagen mit schadstoffminimierender und energiesparender<br />
Heiztechnik sollten bevorzugt eingebaut werden, sofern nicht der Anschluss<br />
an das Fernwärmenetz erfolgt. Der Einsatz regenerativer Energien sollte Vorrang<br />
haben.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />
138
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
Bei Wiederverfüllung ehemaliger Unterkellerungen ist auf einen standorttypischen Bodenaufbau<br />
zu achten. Nicht durch Überbauung in Anspruch zu nehmender Boden ist<br />
während der Baumaßnahmen durch geeignete Sicherungsmaßnahmen vor Veränderungen<br />
zu schützen. Für Wege, Plätze und Stellplätze sind wasser- und luftdurchlässige<br />
Beläge zu wählen.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser<br />
Die Grundwasserneubildung ist im Gebiet durch Festsetzung von wasserdurchlässigen<br />
Belägen sowie durch Versickerungsflächen zu fördern. Bei Baumaßnahmen im<br />
Grundwasserkörper sind durch geeignete Schutzmaßnahmen Beeinträchtigungen des<br />
Grundwasserflurabstandes, des Grundwasserabflusses und der Grundwasserqualität<br />
zu vermeiden.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächenwasser<br />
Der Fußgängersteg ist so zu konstruieren, dass ein Aufstau des linken <strong>Regnitz</strong>arms<br />
vermieden wird. Bauliche Eingriffe in das Gewässer sind auf das Mindestmaß zu begrenzen,<br />
wassergefährdende Stoffe sind vom Gewässer fernzuhalten.<br />
Bei Baumaßnahmen im bzw. am Ufer muss insbesondere darauf geachtet werden,<br />
dass nicht durch Kalkausschwemmungen aus frischem Beton eine PH-Wert-<br />
Erhöhung eintritt, die Fische und andere Gewässerorganismen schädigen können.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope, biologische<br />
Vielfalt und ökosystemaren Wirkungsgefüges<br />
Nicht von den Baumaßnahmen betroffene Bäume und Biotopflächen – insbesondere<br />
im Südosten des Geltungsbereichs sowie angrenzend an den Geltungsbereich – sind<br />
durch geeignete Sicherungseinrichtungen während der Baumaßnahmen vor Beeinträchtigungen<br />
zu schützen.<br />
Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1<br />
i.V.m. Abs. 5 BNatSchG (Zugriffs- und Störungsverbote des besonderen Artenschutzes)<br />
sind im Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) die nachfolgend<br />
aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
(CEF-Maßnahmen) zwingend erforderlich:<br />
Vermeidungsmaßnahmen<br />
• Rodungen und Baufeldberäumung außerhalb der Reproduktionszeit von Fledermäusen<br />
und Vögeln (d.h. in einem Zeitraum von August bis März; je nach Witterungsverlauf);<br />
• Rodungen im Baumbestand mit erkennbaren Baumhöhlen nur in der frostfreien<br />
Zeit (August, September, Oktober)<br />
• Erhaltung von Höhlenbäumen für Baumhöhlen bewohnende Fledermäuse und<br />
Vogelarten (ggf. unter Einkürzung der Krone oberhalb der Spechthöhlen zur Erhöhung<br />
der Standsicherheit und Verringerung des Windwurf-Risikos). Dies betrifft<br />
insbesondere die nicht vorgelagerten Uferweiden im Bereich der Bauflächen D1 -<br />
D3 und die Robinien in den Baugebieten A und D 1).<br />
planungsgruppe 4, Berlin 139
• Umsiedlung von im Plangebiet vorkommenden Exemplaren der Zauneidechse auf<br />
geeignete Flächen im Bereich der <strong>Regnitz</strong>insel (Vorkommen bekannt im Nordwesten<br />
des Plangebietes im Bereich der geplanten Grünfläche SPE 1)<br />
• Rückhalt von Feinsedimenten und anderen belastenden Stoffen beim Rückbau<br />
der bestehenden Gebäude, beim Umbau der zu erhaltenden Gebäude, beim Bau<br />
des Wohnparkes und bei der Gestaltung der Grünflächen; Vermeidung des Eintrages<br />
entsprechender Stoffe in den linken <strong>Regnitz</strong>arm.<br />
Über diese Vermeidungsmaßnahmen hinaus kann für die beiden Fließgewässerlibellen<br />
in Teilbereichen des geplanten Umgehungsgerinnes im Rahmen der LGS-<br />
Planungen ein neuer Lebensraum geschaffen werden.<br />
• Bau- und Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden außerhalb der Brutzeit von Vogelarten<br />
mit Brutplatz in Mauernischen, Fehlstellen im Mauerwerk etc. (d.h. ab August<br />
bis März)<br />
• Rodungen am Ufer und Umgestaltungen der Ufer (für die Wohnbebauung am<br />
rechten <strong>Regnitz</strong>ufer (D1-D3)) außerhalb der Brutzeit von Vogelarten der Gewässer<br />
(insbesondere des Eisvogels).<br />
• Baumaßnahmen im Dachstuhl des Hauptgebäudes außerhalb der Reproduktionszeit<br />
der gebäudebewohnender Fledermäuse und in der frostfreien Zeit (August-<br />
Oktober)<br />
• Abriss von Gebäuden außerhalb der Brutperiode gebäudebewohnender Fledermäuse,<br />
nicht von April bis Juli<br />
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)<br />
• Ausgleich der Quartierverluste Baumhöhlen bewohnender Fledermäuse durch<br />
Aufhängen von mindestens 16 Fledermaus-Nistkästen (v.a. der Typ „Schwegler-<br />
Kasten“, aber auch Flachkästen für kleinere Arten). Die CEF-Maßnahmen müssen<br />
sofort umgesetzt werden, weil es mehrere Jahre dauern kann, bis die Ersatzquartiere<br />
angenommen werden. Die Hangplätze müssen in geeigneten Biotopen<br />
im Stadtgebiet Bamberg aber auch auf dem LGS-Gelände, in Abstimmung mit der<br />
Unteren Naturschutzbehörde festgelegt werden. Insbesondere sind verschiedene<br />
Kastentypen anzuwenden, die eine wartungsfreie Konstruktion aufweisen, und<br />
Fledermauskästen, die nach der Erfahrung der UNB im Stadtgebiet Bamberg von<br />
Fledermäusen gut angenommen werden. Eine zu dichte Konzentration der größeren<br />
Nistkastentypen (Abendsegler) innerhalb des LSG-Geländes soll dabei vermieden<br />
werden, da beide Abendsegler-Arten bereits in der Dämmerung ausfliegen<br />
und dabei leicht von Wanderfalken erbeutet werden. Entsprechend geeignete<br />
Biotope zum Aufhängen der Kästen sind sowohl im Süden und äußersten Norden<br />
des Stadtgebietes vorhanden. Die zur Anlage des Gewässerlaufes für den<br />
Fischpass erforderlichen Baumrodungen und dafür ggf. erforderliche vorgezogene<br />
artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie sind Bestandteil der Genehmigung<br />
im wasserrechtlichen Verfahren.<br />
• Ausgleich der möglichen Quartierverluste Gebäude bewohnender Fledermäuse<br />
durch Aufhängen von mindestens 15 Spaltenquartier-Nistkastentypen, oder<br />
konstruktive Bauweise von Spaltenquartieren an Gebäudefassaden und Dach-<br />
140
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
konstruktionen, an geeigneten Gebäuden im Stadtgebiet Bamberg im Umfeld der<br />
Landesgartenschau, oder an Gebäuden auf dem LGS-Gelände, die im Bestand<br />
verbleiben oder neu gebaut werden. Die Dachkonstruktion des Hauptgebäudes<br />
muss bei der Renovierung als mögliches Sommer- und Winterquartier (letzteres v.<br />
a. für die Zweifarbfledermaus) gestaltet werden. Hierzu sind Einflugöffnungen<br />
(Lüfterziegel) einzuplanen und fledermausverträgliche Holzschutzmittel anzuwenden.<br />
• Gestaltung oder Verbesserung eines Ersatz-Habitats, optimiert für die Lebensraumansprüche<br />
der Zauneidechse (im Rahmen der LGS-Planung)<br />
• Ausgleich der Quartierverluste für in Baumhöhlen brütende Vogelarten, durch Aufhängen<br />
von mindestens 8 Vogel-Nistkästen unterschiedlicher Größe und Typs für<br />
Nischen-, Höhlen- und Halbhöhlenbrüter sowohl für Kleinvögel wie z. B. Gartenbaumläufer,<br />
Gartenrotschwanz, als auch für größere Arten (z. B. Waldkauz); ein<br />
Teil der Nisthilfen ist im Eingriffsgebiet an den verbleibenden Bäumen anzubringen;<br />
ein Teil in benachbarten Biotopen im Stadtgebiet Bamberg. Das Aufhängen<br />
dieser Vogelnistkästen muss unter fachkundiger Leitung vor Beginn der Rodung<br />
der Bäume erfolgen, in Abstimmung mit der UNB der Stadt Bamberg.<br />
Die zur Anlage des Gewässerlaufes für den Fischpass erforderlichen Baumrodungen<br />
und dafür ggf. erforderliche vorgezogene artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />
sind Bestandteil der Genehmigung im wasserrechtlichen Verfahren.<br />
• Ausgleich der Quartierverluste von Vogelarten mit Brutplatz in Mauernischen,<br />
Fehlstellen im Mauerwerk etc. indem an den bereits bestehenden Gebäuden potenzielle<br />
Brutplätze (Nischen, Simse) erhalten bleiben. Nisthilfen können sowohl<br />
an den bestehenden Gebäuden (Wasserturm, Hauptgebäude) als auch an den<br />
Neubauten angebracht werden.<br />
• Errichtung einer Eisvogel-Brutwand in einem beruhigten Bereich (geringe Besucherfrequenz)<br />
z. B. am MD-Kanal oder am geplanten Umgehungsgerinne, in Abstimmung<br />
mit der UNB der Stadt Bamberg<br />
Beispiele für die zu verwendenden Nistkästen und für die durchzuführenden Gestaltungsmaßnahmen<br />
sind dem Anhang der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung<br />
(BFÖS 2008b) zu entnehmen.<br />
Im Rahmen der saP wurden nur die mit Umsetzung des Bebauungsplanes zu erwartenden<br />
tatsächlichen Quartiersverluste für die Formulierung der Vermeidungs- und<br />
CEF-Maßnahmen herangezogen. Quartierverluste bei späteren Rodungen (Gestaltungsmaßnahmen,<br />
Verkehrssicherheit etc.) müssen zu diesem späteren Zeitpunkt<br />
ermittelt und ausgeglichen werden.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 141
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild / -struktur<br />
Die vorhandenen Bäume sind so weit im Rahmen der Neuordnung des Gebietes möglich<br />
zu erhalten. Dies trifft ganz besonders auf den alten Baumbestand im Südosten<br />
des Geltungsbereichs (Linden, Eichen, Kastanien, Rot-Buchen) zu.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Ein Teil der denkmalgeschützten Gebäude des ERBA-Werkes wird dauerhaft erhalten<br />
und einer neuen Nutzung zugeführt (vgl. Teil I, Kap. 9). Gebäude, die im Grundwasserkörper<br />
stehen oder durch Grundwasseranstau gefährdet sein könnten, sind technisch<br />
adäquat zu planen und auszuführen.<br />
AUSGLEICH<br />
Ausgleichsmaßnahmen sind für die flächenhaften Eingriffe in die Schutzgüter Boden<br />
sowie Pflanzen, Tiere, Biotope, biologische Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge<br />
erforderlich. Dem Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan liegt ein<br />
Konzept zum Ausgleich unter Anwendung des Bayerischen Leitfadens zur naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung zugrunde (vgl. Teil I,<br />
Kap. 10.2, 13.2).<br />
Für die als Ausgleich für die baulichen Eingriffe in Biotopflächen erforderlichen Maßnahmen<br />
sind drei Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt (SPE 1, 2 und 3). Diese Flächen,<br />
die jeweiligen Entwicklungsziele und Maßnahmen sind in Teil I, Kap. 6.7 und 10.1<br />
formuliert und sind Gegenstand von Teil II Planzeichenerklärung / Textliche Festsetzungen.<br />
In Fläche SPE 1 sind auf vegetationsfreien Flächen entlang der nördlichen Grenze<br />
des Geltungsbereichs artenreiche Sandmagerrasen von mindestens 1.400 m 2 als<br />
Ausgleich für die Inanspruchnahme von 13d(1)-Biotopen herzustellen. Sie soll naturschutzfachlich<br />
um mindestens 1 Kategorie aufgewertet werden.<br />
Die Ansaaten sind unter Verwendung der Arten aus Pflanzliste 3 (Regionalsaatgut)<br />
auf horizontalen und geneigten Flächen durchzuführen.<br />
Die Schaffung eines Bachlaufs ist zugelassen. Zu entwickeln ist eine artenreiche<br />
Ufervegetation auf sandigen Substraten unter Verwendung der Pflanzliste 4 (Regionalsaatgut).<br />
Die Anlage eines begleitenden Fuß- und Radweges ist zugelassen.<br />
In SPE 2 (Biotoptyp UK, südöstlich des Baufeldes B) ist als Ausgleich auf der gesamten<br />
Fläche die naturschutzfachliche Aufwertung eines alten Baumbestandes durch<br />
Entwicklung der fehlenden Waldbodenvegetation und Verbesserung des verdichteten<br />
Bodens vorgesehen. Die Maßnahmen dienen dem Ausgleich für die Inanspruchnahme<br />
von Biotopflächen für das Allgemeine Wohngebiet. Innerhalb der Maßnahmenfläche<br />
ist eine artenreiche Waldbodenvegetation mit Arten der Pflanzliste 5 (Regionalsaatgut)<br />
herzustellen.<br />
Die Flächen SPE 3 sind um 1 Kategorie aufzuwerten. Dies geschieht teils durch Artanreicherungen<br />
in zu erhaltenden Baumbeständen, teils durch Neuschaffung von<br />
142
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
Biotopen auf weitgehend vegetationsfreien Flächen. Entwicklungsziel ist eine strukturreiche<br />
und artenreiche Vegetation auf Uferböschungen, d.h. lichte Gehölzbestände,<br />
kombiniert mit gänzlich offenen, gehölzfreien Bereichen aus Kräutern und Gräsern.<br />
Zu verwenden sind Arten der Pflanzlisten 1, 2 und 5 (Regionalsaatgut). Gehölze sind<br />
in lockerer Anordnung zu verwenden. Bei zu erhaltenden Baumbeständen sind zurückhaltende<br />
Ergänzungspflanzungen zulässig. Auf einen gestalterischen Zusammenhang<br />
mit den Flächen für Anpflanzung „An“ ist zu achten. Es sollen die Sichtbeziehungen<br />
von der Planstraße 3a, 3b zum linken <strong>Regnitz</strong>arm dauerhaft erhalten werden.<br />
Die Herstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege der SPE-Flächen 1-3 soll<br />
im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und auf der Grundlage eines auf<br />
die jeweiligen Entwicklungsziele und anzustrebenden Ausgleichseffekte abzustimmenden<br />
Pflegekonzeptes erfolgen.<br />
Die Herstellung öffentlicher und privater Grünflächen ist als Ersatzmaßnahme i.S.d.<br />
§ 18 BNatSchG zu begreifen, da eine Kompensation von Eingriffen in anderer Form<br />
erfolgt. Aufgrund der umfangreichen Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen ergibt<br />
sich eine positive Versiegelungsbilanz. Damit werden über das Ausgleichserfordernis<br />
hinaus neue Freiflächen geschaffen. Zwar werden diese neuen Freiflächen in Bezug<br />
auf den Arten- und Biotopschutz weniger wertvoll sein, aber es werden ökosystemare<br />
Funktionen (z. B. klimatische Effekte, Biomasseproduktion, Bodengefüge, Grundwasserneubildung)<br />
ermöglicht.<br />
Die von Baumaßnahmen betroffenen und durch die Baumschutzverordnung der Stadt<br />
Bamberg geschützten Bäume (Stammumfang > 60 cm) sind durch mindestens gleiche<br />
Anzahl von Baumpflanzungen zu ersetzen. Für zu entfernende Bäume ist ein<br />
Fällantrag zu stellen. Für Ersatzpflanzungen sind Baumarten der Pflanzliste 1 mit einem<br />
Stammumfang von mindestens 16/18 cm zu verwenden.<br />
6 BESCHREIBUNG DER METHODIK SOWIE HINWEISE AUF<br />
SCHWIERIGKEITEN<br />
Für die Durchführung der Umweltprüfung und die Abfassung des vorliegenden Umweltberichts<br />
wurde der Bayerische Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung<br />
„Der Umweltbericht in der Praxis“ (2005) herangezogen.<br />
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden<br />
drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Bei der Bewertung<br />
der Erheblichkeit ist, insbesondere bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Pflanzen<br />
und Tiere, die Ausgleichbarkeit von Umweltauswirkungen ein wichtiger Indikator.<br />
Die Erheblichkeit nicht ausgleichbarer Auswirkungen wird grundsätzlich hoch eingestuft.<br />
Im Hinblick auf die Bewertung der Schutzgüter wurde der Bayerische Leitfaden<br />
zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“<br />
(2. Aufl. 2003) herangezogen (vgl. auch Eingriffsbilanz, 9.2).<br />
Für die Schutzgüter Mensch (Erholung) sowie Klima / Luft wurde die einschlägige<br />
Fachliteratur und die geltenden Regelwerke verwendet. Für die Beurteilung des<br />
planungsgruppe 4, Berlin 143
Schutzgutes Mensch (Lärm) wurde ein gesondertes Schallschutzgutachten (GRI –<br />
Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung, Regionalisierung und Infrastrukturplanung<br />
mbH, Juni 2009) angefertigt und dem vorliegenden Umweltbericht zu Grunde gelegt.<br />
Für die Beurteilung der Schutzgüter Boden und Grundwasser wurden Boden- und Altlastengutachten<br />
verwendet (ISU Umweltinstitut 1993 - 2006, CDM Consult GmbH<br />
12/2006). Für die Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Grundwasser wurde kein<br />
gesondertes Gutachten beauftragt. Daher wurde der ungünstigste Fall angenommen,<br />
dass durch unterirdische Bauwerke in den Grundwasserkörper eingegriffen wird.<br />
Die Beurteilung des Schutzgutes Oberflächenwasser erfolgte anhand von Quer- und<br />
Längsprofilen mit WSP-Angaben für den linken <strong>Regnitz</strong>arm (RMD Consult 1997), anhand<br />
der Gewässergütekarte des Bayerischen Landesamts für Wasserwirtschaft<br />
(1999) und des Fließgewässerkonzepts der Stadt Bamberg (1998).<br />
Zur Beurteilung der Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Biotope sowie auf Landschaftsbild<br />
und –struktur wurde das Konzept des Bebauungsplans mit integrierter<br />
Grünordnung zu Grunde gelegt.<br />
Zur Abschätzung der mit Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffsfolgen auf<br />
Lebensräume besonders geschützter Tierarten (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,<br />
europäische Vogelarten, streng geschützte Arten gem. nationalem Naturschutzrecht)<br />
erfolgte eine Potentialeinschätzung zur Ermittlung des möglicherweise betroffenen<br />
Artenspektrums (BFÖS Oktober 2008). Im Ergebnis der Potentialeinschätzung<br />
wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt mit Beurteilung<br />
der Betroffenheit besonders geschützter Tierarten und gutachterlicher Festlegung der<br />
erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
(CEF-Maßnahmen) (BFÖS 2008b).<br />
Für die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs wurde der Bayerische Leitfaden „Bauen im<br />
Einklang mit Natur und Landschaft“ (2. Aufl. 2003) verwendet.<br />
7 FESTSTELLUNG ZUSÄTZLICHEN UNTERSUCHUNGSBEDARFS<br />
Für das Schutzgut Pflanzen und Tiere erfolgte eine Aktualisierung der flächendeckenden<br />
Vegetationskartierung sowie die Auswertung vorhandener Unterlagen. Zurückgegriffen<br />
wurde auf die Listen der Wildbienen und Heuschrecken der Stadtbiotopkartierung<br />
von 1998.<br />
Zur Abschätzung der mit Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffsfolgen auf<br />
Lebensräume besonders geschützter Tierarten (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,<br />
europäische Vogelarten, streng geschützte Arten gem. nationalem Naturschutzrecht)<br />
wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt mit Beurteilung<br />
der Betroffenheit besonders geschützter Tierarten und gutachterlicher Festlegung<br />
der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
(CEF-Maßnahmen) (BFÖS 2008b).<br />
Ein über die vorliegenden Unterlagen hinausgehender Untersuchungsbedarf wird<br />
nach derzeitigem Stand nicht gesehen.<br />
144
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
Die Durchführung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)<br />
muss unter fachkundiger Leitung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />
(UNB) der Stadt Bamberg erfolgen.<br />
8 MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)<br />
Die zielführende Entwicklung der Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft, im Norden des Plangebietes (artenreiche Sandmagerrasen),<br />
im Bereich des Baumbestandes südöstlich des Magazins (neu zu initiierende<br />
Waldbodenvegetation) sowie im Uferbereich der <strong>Regnitz</strong> ist begleitend zu untersuchen<br />
und durch entsprechende Pflegeanweisungen zu steuern. Daher wird festgelegt,<br />
diese Flächen im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege unter<br />
Anleitung eines Spezialisten in sinnvoller Frequenz zu pflegen. Nach Ende der Gewährleistung<br />
sollen die Flächen mindestens einmal im Jahr durch Begehung überprüft<br />
werden. Eine dauerhafte Pflege bzw. Unterhaltung ist sicherzustellen.<br />
Die zu erhaltenden und zu pflanzenden Bäume sowie die Rasenflächen und Pflanzungen<br />
in öffentlichen Grünflächen sind nach dem Ende der Entwicklungspflege auf<br />
ihren Zustand regelmäßig im Rahmen der Grünflächenpflege zu überprüfen.<br />
9 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />
Die Stadt Bamberg beabsichtigt die Entwicklung eines durch Wohnnutzung sowie<br />
universitäre Nutzungen geprägten Baugebietes auf dem Gelände der ehemaligen<br />
Weberei ERBA auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>. Der Bebauungsplan sieht eine Festsetzung von<br />
Baugebieten WA, MI und SO UNI vor, die durch öffentliche und privater Grünflächen,<br />
Maßnahmenflächen und Flächen mit Anpflanzgeboten gegliedert werden. Durch eine<br />
intensive Durchgrünung des Baugebietes soll eine Verzahnung mit der umgebenden<br />
Landschaft der <strong>Insel</strong> erreicht werden. Zudem soll ein öffentlicher Uferweg gesichert<br />
werden.<br />
Das Gelände des ehemaligen Industriegebietes war bisher nahezu vollständig versiegelt<br />
und überbaut.<br />
Baubedingt sind mit Umsetzung der vorliegenden Planung Umweltauswirkungen mittlerer<br />
Erheblichkeit für Boden, Wasser und Luft zu erwarten. Dementsprechend sind<br />
Maßnahmen zu deren Schutz zu ergreifen.<br />
Für das Schutzgut Pflanzen und Tiere, Biotope, Biologische Vielfalt und ökosystemare<br />
Zusammenhänge ist baubedingt mit mittleren Umweltauswirkungen zu rechnen,<br />
anlagebedingt sind hohe Umweltauswirkungen zu erwarten. Im Plangebiet kommt es<br />
im biotischen Bereich, mit Ausnahme der zu erhaltenden Bäume und der Parkanlage<br />
im Südosten des Plangebietes, überwiegend zu temporären Totalverlusten. Die im<br />
Plangebiet in erheblich größerem Flächenumfang neu anzulegenden Grünflächen<br />
sind jedoch geeignet zeitnah Funktionen als Ersatzlebensräume und den Biotopverbund<br />
zu übernehmen.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 145
Zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung im Plangebiet sicher oder potentiell<br />
vorkommender, besonders geschützter Tierarten werden Vermeidungsmaßnahmen<br />
sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) festgelegt.<br />
Anlagebedingt kommt es bei den Schutzgütern Mensch (Erholung) und Boden zu positiven<br />
Wirkungen, beim Schutzgut Mensch (Lärm) ist mit mittleren Auswirkungen zu<br />
rechnen. Auf das Grundwasser ergeben sich mögliche Auswirkungen mittlerer Intensität,<br />
auf das Oberflächenwasser ergeben sich Auswirkungen geringer Intensität.<br />
Mit dem geplanten Teilabriss von denkmalgeschützten Hallenbauten sind negative<br />
Auswirkungen für das Schutzgut Kulturgüter verbunden. Mit Umsetzung der Planung<br />
bietet sich jedoch die Möglichkeit im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme<br />
einen Teil der denkmalgeschützten Gebäude auf Dauer zu erhalten, denkmalgerecht<br />
instand zu setzen und einer neuen Nutzung zuzuführen.<br />
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten. Beim Schutzgut<br />
Mensch (Lärm) kommt es lediglich gegenüber dem jetzigen, brach gefallenen Zustand<br />
des ehemaligen Industriegeländes zu mittleren Auswirkungen durch den neu induzierten<br />
Fahrzeugverkehr.<br />
In nachstehender Tabelle sind die Umweltwirkungen sowie deren Erheblichkeit in Bezug<br />
auf die einzelnen Schutzgüter im Überblick aufgeführt.<br />
Tab. 8: Erheblichkeit der Umwelteinwirkungen<br />
Schutzgut Baubedingte<br />
Umweltauswirkungen<br />
Mensch (Erholung)<br />
Anlagebedingte<br />
Umweltauswirkungen <br />
BetriebsbedingteUmweltauswirkungen<br />
keine Aussage<br />
möglich<br />
Ergebnis bezogen<br />
auf die<br />
Erheblichkeit<br />
gering<br />
gering positive Wirkungen<br />
Mensch (Lärm) mittel mittel mittel mittel<br />
Klima und Luft mittel gering gering gering<br />
Boden mittel positive Wirkun- keine Aussage gering<br />
gen(WiederherstellungBodenfunktionen<br />
und Altlastensanierung)<br />
möglich<br />
Grundwasser mittel mittel<br />
gering mittel<br />
Oberflächenwasser<br />
Pflanzen, Tiere<br />
mittel gering gering gering<br />
mittel hoch gering hoch<br />
Landschaftsbild gering keine Aussage<br />
möglich<br />
Kultur- und hoch noch keine Aus-<br />
Sachgüter<br />
sage möglich<br />
146<br />
gering gering<br />
gering mittel
III UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN G 10 A<br />
SCHUTZGUT MENSCH (ERHOLUNG)<br />
Die Errichtung einer großzügig durchgrünten Wohnanlage führt zu einem Zugewinn<br />
an Erholungsraum. Der Erholungsraum wird noch ausgedehnt, wenn im Rahmen der<br />
Landesgartenschau 2012 ein Park angelegt wird.<br />
SCHUTZGUT MENSCH (LÄRM)<br />
Die künftigen Bewohner induzieren durch den Individualverkehr neuen Lärm im Bereich<br />
des Wohngebiets sowie im Bereich der Zufahrtsstraßen, z. B. der Gaustadter<br />
Hauptstraße. Lärmeinwirkungen aus dem Hafenbereich, der Binnenschifffahrt, aus<br />
dem Straßen- und Schienenverkehrsnetz sowie dem Turbinenhaus können durch<br />
passiven Schallschutz vermieden werden.<br />
SCHUTZGUT KLIMA / LUFT<br />
Durch großflächige Entsiegelung kommt es zu einem Gewinn an Kaltluftentstehungsgebieten<br />
und es werden die klimatischen Ausgleichseffekte verbessert.<br />
SCHUTZGUT BODEN<br />
Durch großflächige Entsiegelung kommt es trotz der Eingriffe in bisher nicht versiegelte<br />
und überbaute Bereiche zu einem Gewinn an Bodenfunktionen, insbesondere<br />
Versickerung, Puffer- und Speicherfunktionen. Auf eine standortgemäße Wiederherstellung<br />
des Bodenaufbaus ist zu achten.<br />
SCHUTZGUT GRUNDWASSER<br />
Durch Wiederherstellung der Bodenfunktionen kommt es trotz neuer Versiegelung<br />
und Überbauung zu einem Gewinn an Grundwasserneubildungskapazitäten. Baubedingt<br />
und anlagebedingt kann es zu Eingriffen in den Grundwasserkörper kommen,<br />
was die Grundwasserströmungsverhältnisse sowie den Grundwasserflurabstand verändern<br />
kann.<br />
SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE, BIOTOPE, BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKO-<br />
SYSTEMARE WECHSELWIRKUNGEN<br />
Die Eingriffe in unversiegelte Bereiche mit strukturreichen, teilweise artenreichen und<br />
teilweise geschützten Biotopen sind erheblich. Hier kommt es zu einem Totalverlust.<br />
Ein Ausgleich erfolgt durch Entwicklung von artenreichen Sandmagerrasen sowie<br />
durch naturschutzfachliche Aufwertung der Waldbodenvegetation im Südosten des<br />
Geltungsbereichs bzw. des Magazins. Zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
im Plangebiet sicher oder potentiell vorkommender, besonders geschützter<br />
Tierarten werden Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />
(sog. CEF-Maßnahmen) festgelegt.<br />
Mit Umsetzung der Planung ist im Plangebiet insgesamt eine Verringerung des Versiegelungsgrades<br />
und eine Erhöhung des Grünflächenanteils verbunden.<br />
Wechselwirkungen ergeben sich mit den Schutzgütern Grundwasser und Boden.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 147
SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD UND –STRUKTUR<br />
Die vorgesehene Bebauung führt, auch im Zusammenhang mit den im Zuge der Landesgartenschau<br />
vorgesehenen Parkflächen zu einer grundlegenden Veränderung des<br />
Landschaftsbildes. Aufgrund der stark durchgrünten, zeitgemäßen städtebaulichen<br />
Struktur ergeben sich im Vergleich mit der vorherigen massiven Fabrikbebauung, in<br />
hohem Maße Verbesserungen des Landschaftsbildes, der Landschafts- und Freiraumstruktur.<br />
Im Bereich der von den Baumaßnahmen betroffenen Biotope wird sich das Landschaftsbild<br />
vollständig verändern, von einer innerstädtischen „Stadtwildnis“ zu einem<br />
durchgrünten städtebaulichen Ensemble. Aufgrund dieser kategorischen Unterschiedlichkeit<br />
der „Landschaftstypen“ und aufgrund der künftigen hohen stadtgestalterischen<br />
und freiraumplanerischen Qualität kann nicht von negativen Auswirkungen auf das<br />
Landschaftsbild gesprochen werden.<br />
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER<br />
Baubedingt und anlagebedingt kann es zu Einwirkungen des Grundwassers auf unterirdische,<br />
historische Bauwerke oder Neubauten kommen. Gegebenenfalls sind diese<br />
durch geeignete Maßnahmen gegen Grundwassereinwirkungen zu schützen.<br />
Mit dem geplanten Teilabriss von denkmalgeschützten Hallenbauten sind negative<br />
Auswirkungen für das Schutzgut Kulturgüter verbunden. Mit Umsetzung der Planung<br />
bietet sich jedoch die Möglichkeit im Zuge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme<br />
einen Teil der denkmalgeschützten Gebäude auf Dauer zu erhalten, denkmalgerecht<br />
instand zu setzen und einer neuen Nutzung zuzuführen.<br />
Zum Schutz von Bodendenkmälern sind gem. Denkmalschutzgesetz für Erdarbeiten<br />
eine Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.<br />
148
IV ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />
IV ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS MIT INTEGRIERTEM<br />
LANDSCHAFTSPLAN (PARALLELVERFAHREN)<br />
1 ANLASS FÜR DIE FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG<br />
Der Bebauungsplan G 10 A ‚Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>’ ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB<br />
aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da die bisherige Darstellung großer<br />
Bereiche als Industrie- und Gewerbegebiet eine solche Entwicklung nicht zulässt, ist<br />
gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans<br />
parallel zum Bebauungsplanverfahren (Parallelverfahren) erforderlich. Am 26.07.2006<br />
hat der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplans für das in der folgenden<br />
Abbildung abgegrenzte, ca. 18,3 ha große Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.<br />
Abb. 29: Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans gem. Aufstellungsbeschluss<br />
vom 26.07.2006<br />
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan<br />
in diesem Gebiet war zum einen die geplante Revitalisierung der Industriebrache der<br />
ERBA auf der Grundlage des Bebauungsplans G 10 A (vgl. hierzu die Kapitel 1-5),<br />
zum anderen der Entschluss der Stadt Bamberg im nördlichen Teilbereich des ehemaligen<br />
ERBA-Geländes die Landesgartenschau 2012 durchzuführen. Der ebenfalls<br />
geänderte Landschaftsplan wird in den Flächennutzungsplan integriert.<br />
Durch die Stadt Bamberg wurde zwischenzeitlich eine Teilung des Geltungsbereichs<br />
der Flächennutzungsplanänderung beschlossen, um eine Verfahrensbeschleunigung<br />
für die Landesgartenschau voranzutreiben. Parallel zum Bebauungsplan G 10 A wird<br />
der ca. 10,2 ha große Bereich des Flächennutzungsplans geändert.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 149
Abb. 30: Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans<br />
2 ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />
Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung ist<br />
im rechtswirksamen Flächennutzungsplan vom 06.12.1996 als Industriegebiet bzw.<br />
als Gewerbegebiet dargestellt. Im nordwestlichen Bereich ist Grünfläche dargestellt.<br />
Entlang der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des bisherigen Gewerbe- bzw.<br />
Industriegebietes sind Bereiche dargestellt, in denen Nutzungsbeschränkungen oder<br />
Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen werden<br />
müssen.<br />
Die Gaustadter Hauptstraße ist als überörtliche / örtliche Hauptverkehrsstraße ausgewiesen.<br />
Entlang der Straße sind Bereiche dargestellt, in denen Nutzungsbeschränkungen<br />
oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen<br />
werden müssen.<br />
Nachrichtlich übernommen sind die im Rahmen der Stadtbiotopkartierung erfassten<br />
Biotope Nr. 4 und Nr. 18. Ein am östlichen Rand gemäß Art. 13d BayNatSchG als<br />
Biotop eingetragener Magerstandort liegt außerhalb des Geltungsbereiches. Der<br />
150
IV ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />
Uferbereich des linken <strong>Regnitz</strong>arms sowie jener Bereich der denkmalgeschützten<br />
Parkanlage auf dem ERBA-Gelände, die innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs<br />
der FNP-Änderung liegt, sind als geplante Landschaftsbestandteile dargestellt.<br />
Entlang des Ufers des linken <strong>Regnitz</strong>arms sind die bestehenden Hochwasser- bzw.<br />
Überschwemmungsgrenzen dargestellt. Die ERBA-Brücke / -Zufahrt sowie der nordwestlich<br />
angrenzende Abschnitt der Straße Unterer Leinritt sind als sonstige Verkehrsstraße<br />
und –fläche dargestellt.<br />
Abb. 31: Teilplan „Art der Nutzung“- bisherige Darstellungen<br />
Zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
Die zukünftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans orientieren sich an den Planungszielen<br />
des Bebauungsplans G 10 A (vgl. Kapitel 4 in der Begründung zum Bebauungsplan)<br />
und an den Planungen für die Landesgartenschau und den zukünftigen<br />
Nordpark.<br />
Der zentrale Bereich um den denkmalgeschützten Spinnereihochbau wird als Sonderbaufläche<br />
Uni dargestellt und die nordwestlich angrenzenden Flächen als Gemischte<br />
Bauflächen. Als Grundlage für die Realisierung des Wohnparks werden der<br />
nordwestliche Teil des Plangebietes sowie der Teil südöstlich der ERBA-Brücke als<br />
Wohnbaufläche dargestellt. Mit diesen Darstellungen wird das Ziel verfolgt, die Flä-<br />
planungsgruppe 4, Berlin 151
chen für eine Umnutzung des ehemaligen ERBA-Standortes in Richtung höherwertiger<br />
Nutzungen - insbesondere eines Universitätsstandortes - zu sichern und die<br />
Wohnfunktion der Stadt durch die Entwicklung eines attraktiven, innenstadtnahen<br />
Wohngebietes zu stärken. Darüber hinaus soll die Grundlage für eine wirtschaftliche<br />
Nachnutzung denkmalgeschützter Gebäude gelegt werden.<br />
Die Wohnbaufläche wird durch eine zentrale Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage<br />
und Spielplatz gegliedert und durch eine Grünfläche an ihrem nördliche Rand<br />
begrenzt. Im Uferbereich werden fünf kleinere Grünflächen dargestellt. Sie dienen der<br />
Gliederung der Wohnbauflächen und einer Verzahnung mit dem <strong>Regnitz</strong>ufer. Zwei<br />
Grünflächenachsen stellen eine Verbindung zwischen den nördlichen Grünflächen<br />
und dem linken <strong>Regnitz</strong>arm her. Mit diesen Darstellungen wird das Ziel verfolgt, die<br />
Flächen für die geplante Nutzung im Rahmen der Landesgartenschau und den im<br />
Anschluss daran geplanten Nordpark zu sichern.<br />
Um einen dauerhaften Erhalt des Wasser-Kraft-Werkes an der <strong>Regnitz</strong> zu sichern<br />
wird hier eine Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen (Elektrizität) dargestellt.<br />
Am nördlichen Rand der Bauflächen werden Bereiche dargestellt, in denen Nutzungsbeschränkungen<br />
oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen<br />
getroffen werden müssen. Mit dieser Darstellung soll auf mögliche Immissionskonflikte<br />
hingewiesen werden, die zwischen der zukünftigen Wohnbebauung<br />
und der nördlich des Main-Donau-Kanals vorhandene Hafennutzung entstehen können<br />
und für die im Rahmen des Bebauungsplans konkrete Maßnahmen festgesetzt<br />
werden. Ein weiterer neuer Bereich mit Nutzungseinschränkungen ist im Umfeld des<br />
Wasserkraftwerks aufgrund der Lärmemissionen vom Turbinenhaus dargestellt.<br />
Bodendenkmale<br />
Der gesamte Geltungsbereich befindet sich in einem ausgewiesenen Bodendenkmal<br />
(Teilbodendenkmäler 6031-0118, 6031/0119, 6031/0127, 6031/0131,<br />
6031/0132, 6031/0134, 6031/0182 und 6031/0203). Nach Angaben des Bayrischen<br />
Landesamt für Denkmalpflege liegt in etwa 3 bis 4 m Tiefe ab heutiger GOK im gesamten<br />
Vorhabensbereich eine früh- bis hochmittelalterliche Wüstung die bisher nur<br />
bei sehr tiefen Baumaßnahmen (1834, 1858, 1858 und 1959) festgestellt werden<br />
konnte. In diesen Kontext wurden auch 1858 bei Aushub des Turbinenkanals die<br />
sogenannten „Bamberger Götzen" geborgen.<br />
Im Zuge der Anlage des Fischpasses sowie der Errichtung der Baugrube für eine<br />
Tiefgarage im Baufeld A wurden 2009 / 2010 unter Beteiligung des Bayrischen Landesamtes<br />
für Denkmalpflege Sondierungen vorgenommen. Dabei wurde festgestellt,<br />
dass durch die im 19. Jh. im Zuge der Errichtung der ERBA Industrieanlagen<br />
vorgenommenen massiven Aufschüttungen ein Abstand von bis zu 7 m zur archäologisch<br />
relevanten Kulturschicht besteht.<br />
Gem. Denkmalschutzgesetz ist für Erdarbeiten auf Grundstücken, auf denen Bodendenkmäler<br />
zu vermuten oder den Umständen nach anzunehmen sind, eine Erlaubnis<br />
der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen. Ein entsprechender Hin-<br />
152
IV ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />
weis mit Bezug auf das Denkmalschutzgesetz ist im Bebauungsplan aufgenommen.<br />
Durch das Landesamt für Denkmalpflege wurden folgende Vorgaben formuliert:<br />
- Der Antragsteller hat im Bereich von Denkmalflächen eine Erlaubnis nach Art. 7<br />
DSchG bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.<br />
- Der Oberbodenabtrag für das Vorhaben ist im Einvernehmen und unter der fachlichen<br />
Aufsicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege im Bereich der geplanten<br />
Baufläche durchzuführen.<br />
- Nach dem Ergebnis des Oberbodenabtrags hat der Antragsteller eine sachgerechte<br />
archäologische Ausgrabung im Einvernehmen und unter der fachlichen Aufsicht<br />
des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Sicherung und Dokumentation<br />
aller von der geplanten Maßnahme betroffenen Bodendenkmäler durchzuführen.<br />
Grundlage hierfür sind die Vorgaben zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen<br />
in Bayern und gegebenenfalls eine Leistungsbeschreibung des Bayerischen<br />
Landesamts für Denkmalpflege.<br />
- Der Antragsteller hat alle Kosten der fachlichen Begleitung des Oberbodenabtrags<br />
und der Ausgrabungen zu tragen.<br />
- Mit den bauseits erforderlichen Erdarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die<br />
vorhandenen Bodendenkmäler sachgerecht freigelegt, dokumentiert und geborgen<br />
wurden.<br />
- Die Untere Denkmalschutzbehörde behält sich ausdrücklich vor, weitere Bestimmungen<br />
nachträglich aufzunehmen, zu ändern oder zu ergänzen sowie den Bescheid<br />
jederzeit zu widerrufen.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 153
Abb. 32: Teilplan „Art der Nutzung“- zukünftige Darstellungen<br />
Im Bereich der neu dargestellten Baugebiete wird der geplante Landschaftsbestandteil<br />
entlang des <strong>Regnitz</strong>ufers (Biotop Nr. 4) nicht mehr nachrichtlich übernommen. Die<br />
mit Umsetzung der Planung verbundenen Eingriffe in den schützenswerten Landschaftsbestandteil<br />
und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden in die Eingriffsbilanzierung<br />
zum Bebauungsplan eingestellt. Der im Bereich der denkmalgeschützten<br />
Parkfläche auf dem ERBA-Gelände geplante Landschaftsbestandteil (Biotop<br />
Nr. 18) bleibt erhalten, wird aber im Hinblick auf die zukünftige Nutzung im südlichen<br />
Teil reduziert.<br />
Auf der Grundlage von umwelttechnischen Voruntersuchungen wurden im Plangebiet<br />
zwei Flächen gekennzeichnet, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen<br />
belastet sind. Nach der Altlastenerkundung (vgl. Anhang 3) ist in den vorgenannten<br />
Bereichen nach Durchführung einer Aushubsanierung im Zuge des Rückbaus der<br />
Bestandsbebauung auch unter Berücksichtigung einer Wohnnutzung mit Kinderspielflächen<br />
auf dem Standort eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit auszuschließen.<br />
Die Durchführung der erforderlichen Bodensanierungsmaßnahmen wird im<br />
städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger geregelt.<br />
154
IV ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />
Die aus dem Landschaftsplan integrierten, neu dargestellten Biotopausgleichsflächen<br />
dienen als Ausgleich für die Inanspruchnahme von Flächen im Zuge der geplanten<br />
Baugebietsentwicklung. Entwicklungsziel für die nördliche Fläche sind neue Sandmagerrasen.<br />
Entwicklungsziel für die südöstliche Fläche ist eine Waldbodenvegetation<br />
im vorhandenen Baumbestand.<br />
Im Teilplan „Landschaftsplan“ wird entlang des linken <strong>Regnitz</strong>arms eine zusätzliche<br />
Hauptwegebeziehung dargestellt. In Form eines uferbegleitenden Fußweges soll hier<br />
eine durchgehende Verbindung zwischen der Schwarzen Brücke im Westen und den<br />
östlich des Plangebietes angrenzenden Grünflächen und Siedlungsbereichen entwickelt<br />
werden.<br />
Die im Rahmen der Stadtbiotopkartierung erfassten Biotopflächen werden im Teilplan<br />
„Landschaftsplan“ nur noch zum Teil nachrichtlich übernommen. Der Flächenumgriff<br />
wird auf die Flächen außerhalb der neu dargestellten Baugebiete reduziert (Biotop<br />
Nr. 17).<br />
Abb. 33: Teilplan „Landschaftsplan“- zukünftige Darstellungen<br />
planungsgruppe 4, Berlin 155
Tab. 9: Flächenbilanz<br />
FLÄCHE / NUTZUNG in ha (ca.) in %<br />
Wohnbauflächen 2,7 27,0<br />
Gemischte Bauflächen 1,0 10,0<br />
Sonderbaufläche 1,7 17,0<br />
Verkehrsflächen 1,5 15,0<br />
Grünflächen 2,0 20,0<br />
Versorgungsfläche 0,1 1,0<br />
Wasserfläche 1,0 10,0<br />
Gesamtfläche des Änderungsbereiches 10,0 100,0<br />
156
V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />
V UMWELTBERICHT<br />
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. G 10 A wird ein Umweltbericht erstellt<br />
und fortlaufend aktualisiert. Für das FNP-Änderungsverfahren können die darin für<br />
das Bebauungsplangebiet getroffenen Aussagen übernommen werden (vgl. Kap. III<br />
Umweltbericht zum BP Nr. G 10 A). Die Aussagen der Umweltprüfung gem. § 2 Abs.<br />
4 BauGB werden nachfolgend zusammenfassend dargestellt.<br />
1 KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGSTEN<br />
ZIELE DER FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG<br />
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 10 A liegenden Flächen werden<br />
zukünftig als Wohnbauflächen (3,0 ha), Gemischte Bauflächen (0,7 ha), Sonderbauflächen<br />
(1,7 ha), Verkehrsflächen (1,5 ha), Grünflächen mit Zweckbestimmung Parkanlage<br />
(2,0 ha), Wasserfläche (1,0 ha) und Versorgungsflächen (0,1 ha) dargestellt.<br />
Entwicklungsziel ist die städtebauliche Neuordnung des auf der <strong>Regnitz</strong>insel gelegenen<br />
ehemaligen Industriegeländes der ERBA. Das vorhandene Wasserkraftwerk an<br />
der <strong>Regnitz</strong> soll dauerhaft gesichert werden. Die Grünflächen haben zum Teil eine<br />
Funktion als Biotopausgleichs- bzw. –ersatzfläche und werden daher im Flächennutzungsplan<br />
entsprechend gekennzeichnet.<br />
Entlang des Uferbereiches des linken <strong>Regnitz</strong>arms werden die bestehenden Hochwasser-<br />
bzw. Überschwemmungsgrenzen dargestellt.<br />
2 DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND<br />
FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN, UMWELTRELEVANTEN ZIELE<br />
UND IHRER BERÜCKSICHTIGUNG<br />
Im Hinblick auf die Umweltauswirkungen der geplanten Bebauung sind neben den in<br />
den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen auch die Ziele<br />
der Raumordnung zu berücksichtigen.<br />
Nach Ziel B I 1.3 des Regionalplans sollen zur siedlungsnahen Erholung, Gliederung<br />
von großflächigen und teilweise bandartigen Siedlungsgebieten und zur Klimaverbesserung<br />
unter Berücksichtigung landwirtschaftlicher, wasserwirtschaftlicher und ökologischer<br />
Belange im Nordwesten von Bamberg zwischen Gaustadt und dem Siedlungsbereich<br />
von Bischberg, Landkreis Bamberg und im Süden des Oberzentrums<br />
Bamberg im <strong>Regnitz</strong>tal regionale Grünzüge und Trenngrün erhalten und entwickelt<br />
werden.<br />
Die in Kap. III. 2 für die einzelnen Schutzgüter aufgelisteten Zielaussagen der einschlägigen<br />
Fachgesetze und Richtlinien gelten auch für die Änderung des Flächennutzungsplans.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 157
3 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG EINSCHLIESSLICH<br />
DER PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />
Nachfolgend werden der derzeitige Umweltzustand anhand der betroffenen Schutzgüter<br />
beschrieben und die Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter zusammenfassend<br />
dargestellt.<br />
SCHUTZGUT MENSCH (WOHNEN UND ERHOLUNG, LÄRM)<br />
Beschreibung<br />
Mensch (Erholung)<br />
Die Biotop- und Brachflächen des ehemaligen ERBA-Geländes sind derzeit nicht öffentlich<br />
zugänglich und weitgehend ungenutzt. Die Flächen sind nicht in das öffentliche<br />
Wegenetz eingebunden.<br />
Mensch (Lärm)<br />
Bis zur Schließung des ERBA-Werkes 1993 herrschten betriebsbedingt lärmintensive<br />
Verhältnisse. Seitdem kommt es, abgesehen von dem Turbinenhaus, auf der <strong>Insel</strong> zu<br />
keinen nennenswerten Lärmemissionen. Lärmquellen, die von außen auf die <strong>Insel</strong><br />
einwirken sind die Hafenanlage im Norden sowie der Verkehr auf der Gaustadter<br />
Hauptstraße im Süden.<br />
Umweltauswirkungen<br />
Mensch (Erholung)<br />
Im Zuge der Landesgartenschau 2012 sollen im Bereich der neu dargestellten Grünflächen<br />
erholungswirksame, unterschiedlich nutzbare und naturschutzfachlich wertvolle<br />
Freiflächen gestaltet werden, die später als sog. „Nordpark“ der Bevölkerung als<br />
öffentliche Parkanlage zur Verfügung stehen. Die Freiflächen tragen in hohem Umfang<br />
zur Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner und Erholungssuchende<br />
bei. Durch die Umsetzung der Planung ergeben sich neue und hohe<br />
Freiraumqualitäten mit positiven sozialen und gesundheitlichen Effekten.<br />
Mensch (Lärm)<br />
Die zum Bebauungsplan durchgeführte schalltechnische Untersuchung (Sachverständigenbüro<br />
Dr. Donner ‚Schalltechnische Untersuchung Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong><br />
(B-Plan-Nr. G 10 A) der Stadt Bamberg’, Berlin, Mai 2010) erbrachte folgende Ergebnisse:<br />
Während die Auswirkungen auf das Plangebiet infolge von Straßen- sowie Schiffsverkehr<br />
nur in Teilbereichen wirksam sind, sind infolge der Geräuschentwicklung des<br />
Hafenbetriebes Überschreitungen der nächtlichen Orientierungswerte zu erwarten, die<br />
mit entsprechenden Maßnahmen gemindert werden müssen. Dies betrifft Regelungen<br />
158
V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />
zum baulichen Schallschutz an Fassaden sowie den Ausschluss von Wohnnutzungen<br />
im direkten Bereich um das Wasserkraftwerk. Weiterhin wird ein Schalleistungspegel<br />
für die maximalen Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes festgesetzt.<br />
Die Verkehrsbelastung des Verkehrserschließungsnetzes wirkt sich auf das Plangebiet<br />
nur auf Nutzungen in Teilbereichen aus, die jedoch mit entsprechenden passiven<br />
Schallschutzmaßnahmen der Außenbauteile zu schützen sind. Durch die Erhöhung<br />
der Verkehrsbelastung infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens aus dem Plangebiet<br />
und eine künftig notwendige Lichtsignalanlage, erfolgt jedoch an der Einmündung<br />
Gaustadter Hauptstraße / ERBA-Brücke einer Erhöhung des Beurteilungspegels<br />
um 3,4 bis 3,8 dB(A) tags und nachts, wenn in der Gaustadter Hauptstraße eine Geschwindigkeit<br />
von 50 km/h beibehalten und die geplante LSA nachts nicht abgeschaltet<br />
wird. An sechs Gebäuden ist bereits heute ein Beurteilungspegel von 69,0 dB(A)<br />
bzw. 70,0 dB(A) erreicht, der weiter erhöht wird. Wird die Geschwindigkeit auf 30<br />
km/h verringert und die LSA nachts abgeschaltet, liegt der Anstieg der Schallimmission<br />
nur noch bei 1,4 - 1,8 dB(A) am Tag und 0,4-0,5 dB(A) in der Nacht und es sind<br />
weniger Immissionsorte betroffen. Durch den Einsatz eines lärmtechnisch optimierten<br />
und güteüberwachten Fahrbahnbelags („Dünnschichtbelag auf Versiegelung DSH-V“)<br />
kann eine Schallminderung von 2-4 dB(A) herbeigeführt werden.<br />
Ergebnis<br />
Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch ist mit Umsetzung der Planung eine deutliche<br />
Verbesserung der Erholungssituation verbunden. Die neu dargestellten Grünflächen<br />
werden in das öffentliche Wegenetz eingebunden und stellen zukünftig einen wichtigen<br />
Erholungsraum und eine zentrale Grünverbindung dar.<br />
Die zu erwartenden Schalleinwirkungen von außen (insbesondere aus dem Hafengebiet)<br />
bewegen sich innerhalb der Orientierungswerte für öffentliche Grünflächen. Einer<br />
Umsetzung der Planung stehen diese Schallbelastungen somit nicht grundsätzlich<br />
entgegen. Im Vergleich mit der ursprünglichen Situation (Industriebetrieb) ergibt sich<br />
eine erhebliche Verbesserung.<br />
SCHUTZGUT KLIMA / LUFT<br />
Beschreibung<br />
Die lufthygienische Belastung ist im Bereich Gaustadt / <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> als hoch bis<br />
mäßig einzustufen (Basis Flechtenkartierung nach VDI 3799, Büros Fraxinus und<br />
Wildwuchs, im Auftrag der Stadt Bamberg, 1999).<br />
Der Änderungsbereich ist durch die vorhandenen Versiegelungen kleinklimatisch erheblich<br />
vorbelastet.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 159
Umweltauswirkungen<br />
Durch die mit Umsetzung der Planung verbundenen Entsiegelungsmaßnahmen wird<br />
in den offenen Grünflächen Kaltluft produziert, die lokalklimatische Ausgleichseffekte<br />
zur Folge hat.<br />
Die örtliche Luftbelastung wird sich durch den Verkehr im Bereich der Bauflächen gegenüber<br />
der heutigen Situation erhöhen. Legt man als Maßstab die Luftbelastung an,<br />
die bis zum Ende des Betriebs des ERBA-Werkes (1993) vorhanden war wird die<br />
künftige Luftbelastung im Änderungsbereich erheblich geringer sein.<br />
Ergebnis<br />
Insbesondere im Vergleich zu den lokalklimatischen Verhältnissen im Industriegebiet<br />
wird sich die kleinklimatische Situation deutlich verbessern.<br />
SCHUTZGUT BODEN<br />
Beschreibung<br />
Der Boden der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> besteht aus quartären fluviatilen Sanden und Kiesen aus<br />
dem westlich der <strong>Regnitz</strong> liegenden Sandsteinkeuper. Die Mächtigkeit dieser Sande<br />
und Kiese liegt bei ca. 10 m. Unter den Sanden liegt wiederum massiver Sandsteinkeuper<br />
(Geologische Karte von Bayern, 3. Aufl. 1983, Amtliche Geologische Karte<br />
von Bayern, Blatt 6031 Bamberg Nord, Gutachten des ISU Umweltinstitut GmbH 1993<br />
- 2006).<br />
Weite Teile des ERBA-Geländes im Plangebiet (rund 74 %) sind durch bauliche Anlagen<br />
und Erschließungsflächen des ERBA-Werksgeländes überbaut und versiegelt.<br />
Der Bodenaufbau ist in Teilbereichen durch Aufschüttungen und das Deponieren von<br />
Produktionsabfällen anthropogen überprägt.<br />
Die Altlastensituation wurde untersucht. Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden<br />
Stoffen belastet sind, werden im Flächennutzungsplan entsprechend<br />
gekennzeichnet.<br />
Umweltauswirkungen<br />
Mit Umsetzung der Planung ist eine Entsiegelung von Flächen und, falls zur Umsetzung<br />
erforderlich, eine Sanierung bzw. Entsorgung von Verunreinigungen verbunden.<br />
Im Bereich der geplanten Grünflächen ist von einer (temporären) Versiegelung durch<br />
bauliche Anlagen und der Befestigung von Erschließungsflächen in einem für Parkanlagen<br />
bzw. Gartenschauen üblichen Umfang (10 – 20 %) auszugehen.<br />
Für die Sonder- und die gemischten Bauflächen ist von einem hohen und für die<br />
Wohnbauflächen von einem mittleren Versiegelungsgrad auszugehen.<br />
Ergebnis<br />
Für das Schutzgut Boden sind mit Umsetzung der Planung positive Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten. Durch die zu erwartenden Entsiegelungsmaßnahmen sowie ggf.<br />
160
V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />
durch Sanierung bzw. Entsorgung von Verunreinigungen wird die Leistungsfähigkeit<br />
des Bodens wiederhergestellt.<br />
SCHUTZGUT WASSER<br />
Beschreibung<br />
Grundwasser<br />
Bei Untersuchungen in den Jahren 1997 und 1999 wurde Grundwasser bei 5,9 m<br />
bzw. 3,8 m unter Geländeoberkante angetroffen. Das Grundwasser fließt in Richtung<br />
Nordwest. Im Jahr 1994 wurde ein kr-Wert von 2,4*10-3 m/s bestimmt, das entspricht<br />
8,64 m/h oder 207,4 m/d und stellt einen relativ hohen Wert dar.<br />
Oberflächenwasser<br />
Südlich des Plangebietes verläuft der linke <strong>Regnitz</strong>arm. Das Oberflächengewässer ist<br />
kanalartig ausgebaut. Ein im Osten des Änderungsbereiches befindlicher ehemaliger<br />
Altarm der <strong>Regnitz</strong> ist derzeit verfüllt.<br />
Teile des Plangebietes befinden sich bei Hochwasser im Überschwemmungsbereich.<br />
Der linke <strong>Regnitz</strong>arm wird zur Stromgewinnung genutzt. Das Wasserkraftwerk und<br />
eine Schleuse befinden sich an der Brücke zum ERBA-Areal.<br />
Umweltauswirkungen<br />
Grundwasser<br />
Mit Umsetzung der Planung ist eine Entsiegelung von Flächen und, falls zur Umsetzung<br />
erforderlich, eine Sanierung bzw. Entsorgung von Verunreinigungen verbunden.<br />
Dies führt zu einem Zuwachs an grundwasserwirksamen Flächen und einer Verbesserung<br />
der Grundwassersituation.<br />
Oberflächenwasser<br />
Mit der vorgesehenen Anlage eines Fischpasses im Bereich der Grünflächen am<br />
nördlichen Rand des Änderungsbereiches besteht die Möglichkeit die mit Zuschüttung<br />
des benachbarten <strong>Regnitz</strong>armes erheblich beeinträchtigte Gewässerfunktionen als<br />
Fischlebensraum teilweise wiederherzustellen.<br />
Ergebnis<br />
Für das Schutzgut Grundwasser kommt es mit Umsetzung der Planung durch die zu<br />
erwartende Entsiegelung zu positiven Effekten auf das Grundwasser, da die Neubildungsrate<br />
verbessert wird.<br />
Für das Schutzgut Oberflächenwasser kommt es mit der geplanten Anlage eines<br />
Fischpasses ebenfalls zu einer Verbesserung.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 161
SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE, BIOTOPE, BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKO-<br />
SYSTEMARES WIRKUNGSGEFÜGE<br />
Beschreibung<br />
Der Anteil an Grünflächen im Änderungsbereich beträgt derzeit rund 20 %. Im Umfeld<br />
des ERBA-Werksgeländes befinden sich Biotope unterschiedlicher Typen und Sukzessionsstadien.<br />
Verbreitet ist ein Mosaik aus mageren Altgrasbeständen und Grünlandbrachen<br />
(GB), vereinzelten Sandmagerrasen (GLOOBK), Gebüschen (WX) und<br />
Bäumen (vgl. auch Plan „Bestand Biotop- und Nutzungstypen“ zum Bebauungsplan<br />
Nr. G 10 A). Die Flächen unterliegen einer Verbrachung bzw. Verbuschung.<br />
Die Gewässerufer sind von Gehölzen (alter Baumbestand, häufig Robinien und vergreisende<br />
Hybridpappeln) mit wenig Unterwuchs und einer randlichen nährstoffreichen,<br />
teilweise artenreichen Krautschicht gesäumt (WN). Im Südosten des Änderungsbereiches<br />
befindet sich eine aufgelassene Garten- und Parkanlage mit alten<br />
Rotbuchen, Traubeneichen, Linden und Kastanien ohne nennenswerten Unterwuchs.<br />
Teilflächen wurden im Zuge der Stadtbiotopkartierung als geschützte Biotope erfasst.<br />
Die Biotope Nr. 4 <strong>Regnitz</strong>ufer und Nr. 18 Parkanlage sind im Landschaftsplan als geplante<br />
Landschaftsbestandteile (LB) dargestellt.<br />
Im Bebauungsplanverfahren erfolgte zur Abschätzung der mit Umsetzung der Planung<br />
zu erwartenden Eingriffsfolgen auf Lebensräume besonders geschützter Tierarten<br />
(Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten, streng geschützte<br />
Arten gem. nationalem Naturschutzrecht) eine Potentialeinschätzung zur<br />
Ermittlung des möglicherweise betroffenen Artenspektrums (BFÖS Oktober 2008).<br />
Im Ergebnis der Potentialabschätzung ist im Plangebiet mit dem Vorkommen von Tierarten<br />
des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten zu rechnen.<br />
FFH-Gebiete befinden sich in Entfernungen von 1 km (Wiesen um die Altenburg) und<br />
von 2 km (<strong>Regnitz</strong>-Altwässer).<br />
Die <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> liegt in der Flächenkulisse der SandAchse Franken, einem ABSP-<br />
Projekt (Umsetzung des Arten- und Biotopschutzprogrammes). Ziel ist die Erhaltung<br />
und Pflege der im Bereich der <strong>Regnitz</strong> und ihrer Zubringer typischen Sandlebensräume<br />
sowie deren flächenmäßige Erweiterung durch Neuanlagen.<br />
Umweltauswirkungen<br />
Mit Umsetzung der Planung ist ein weitgehender Verlust von Gehölzbeständen und<br />
Gras- und Krautfluren und den entsprechenden Habitatstrukturen verbunden. Teilweise<br />
betroffen sind auch als geschützte Biotope erfasste Flächen sowie Teilflächen des<br />
geplanten Landschaftsbestandteils <strong>Regnitz</strong>ufer (Biotop Nr. 4). Es werden daher Ausgleichsmaßnahmen<br />
erforderlich, die geeignet sind die betroffenen Biotopstrukturen zu<br />
ersetzen. Die Integration der geschützten Biotopflächen in die geplante Parkanlage<br />
bzw. die Schaffung von Ersatzflächen bei Überplanung von geschützten Biotopflä-<br />
162
V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />
chen ist Bestandteil von Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden im Zuge der<br />
weitergehenden Planungen zur Landesgartenschau.<br />
Auch mit der geplanten Neuschaffung eines Gewässerlaufes (Fischpass) zur Umgehung<br />
der Staustufe des Wasserkraftwerkes sind Eingriffe in geschützte Biotope verbunden.<br />
Eine entlang des neu anzulegenden Gewässerlaufs geplante Fischtreppe<br />
kann jedoch zu einer deutlichen Verbesserung der Lebensraumbedingungen der im<br />
linken <strong>Regnitz</strong>arm heimischen Fischfauna führen.<br />
Durch geeignete Vermeidungs- und ggf. Ausgleichsmaßnahmen kann nach derzeitigem<br />
Stand eine erhebliche Beeinträchtigung besonders geschützter Tierarten vermieden<br />
werden.<br />
Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele der nächstgelegenen FFH-Gebiete kann<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Ergebnis<br />
Die im Bereich der geplanten Parkanlagen neu anzulegenden Grünflächen sind geeignet<br />
Funktionen als Ersatzlebensräume und den Biotopverbund zu übernehmen.<br />
Auch die Wohnbauflächen werden über eine höhere Durchgrünung verfügen als die<br />
bisherigen Industrieflächen.<br />
Für das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope, Biologische Vielfalt und ökosystemares<br />
Wirkungsgefüge sind mit Umsetzung der Planung keine erheblichen Auswirkungen zu<br />
erwarten.<br />
SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD UND –STRUKTUR<br />
Beschreibung<br />
Das Plangebiet wird geprägt durch den Gebäudebestand des ehemaligen ERBA-<br />
Werkes. Im Umfeld des Werksgeländes herrscht ein Eindruck der „Verwilderung“.<br />
Sämtliche Vegetationsflächen unterliegen der Verbrachung und Sukzession.<br />
Im Westen des ERBA-Fabrikgeländes finden sich teils sehr dichte Gehölzbestände,<br />
die von Sandmagerrasen unterbrochen sind. Im Norden herrschen Altgrasfluren und<br />
Fabrikbrachen mit meist lockerem Gebüsch vor. Im Osten finden sich eine aufgelassene<br />
Parkanlage mit einem Kastanienhain und einigen großen Laubbäumen sowie<br />
zwei aufgelassene Gartenanlagen, zudem teils dichte, teils lockere und waldartige<br />
Baumbestände. Das Gelände wird von Trampelpfaden durchzogen.<br />
Die Uferbereiche sind von Altbäumen und dichtem Gehölzaufwuchs geprägt, der eine<br />
weitgehend geschlossene Gehölzkulisse bildet.<br />
Umweltauswirkungen<br />
Das Landschaftsbild verändert sich durch die Neubebauung der Wohnbauflächen<br />
vollständig. An die Stelle der dichten Fabrikbauten tritt künftig eine Wohnbebauung<br />
mit neu angelegten öffentlichen und privaten Grünflächen. Anstelle eines Industrie-<br />
planungsgruppe 4, Berlin 163
areals tritt ein durchgrüntes Wohnareal. Für den denkmalgeschützten Gebäudebestand<br />
ist von einer weitgehenden Einbindung auszugehen.<br />
Im Bereich der geplanten Grünflächen werden das Landschaftsbild und die Landschaftsstruktur<br />
entsprechend der Entwurfsplanungen für die Landesgartenschau und<br />
den späteren Nordpark verändert.<br />
Die Integration der auch landschaftsbildprägenden geschützten Biotopflächen in die<br />
geplante Parkanlage sowie der Umfang der mit Umsetzung der Planung verbundenen<br />
Eingriffe in den Baumbestand sind Bestandteil von Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden<br />
im Zuge der weitergehenden Planungen.<br />
Die mit Umsetzung der Planung verbundenen Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen<br />
und die geplante Neuschaffung eines Gewässerlaufes führen zu einer Aufwertung<br />
der Flächen. Auch für die denkmalgeschützte Parkanlage ist mit Umsetzung der<br />
Planung von einer dauerhaften Aufwertung auszugehen.<br />
Ergebnis<br />
Mit Umsetzung der Planung ist eine umfassende Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes<br />
im Sinne einer behutsamen Neugestaltung zu erwarten. Die Flächen<br />
werden Teil der erlebbaren Stadtlandschaft. Für das Schutzgut Landschaftsbild und -<br />
struktur sind daher - bei einer ausreichenden Berücksichtigung des Denkmalbestandes<br />
und der wertvollen Landschaftsbestandteile - keine negativen Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten.<br />
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER<br />
Beschreibung<br />
Der Änderungsbereich umfasst das Gelände der 1855 gegründeten Baumwollspinnerei<br />
(seit 1927 ERBA), dessen Nutzungen mit Ausnahme des Kraftwerks 1992 aufgegeben<br />
wurde. Die Industrieanlage ist in seiner Gesamtheit als Einzeldenkmal gemäß<br />
Art. 1 Abs. 2 DSchG in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Unter dem Titel<br />
‚Fabrikhof 27’ sind folgende Gebäude in der Denkmalliste des Freistaates Bayern<br />
verzeichnet. Gruppe von Industriebauten bestehend aus:<br />
Spinnereihochbau 1857/58, Direktionsgebäude, Beamtenwohnhaus, Magazin, Batteurgebäude<br />
und Schlichterei, um 1858, Flachbauten 1887 und 1895, Batteurgebäude,<br />
Maschinen- und Kesselhaus, 1887, Wasserturm 1897, Wohnhaus mit Eckturm,<br />
um 1910, Krafthaus, um 1920, mit technischer Ausstattung seit 1920, Fabrikschlot,<br />
Parkanlage, Eisengittersteg über den Werkskanal.<br />
Das Wohnhaus, die Parkanlage und der Eisengittersteg liegen außerhalb des Geltungsbereichs.<br />
Der gesamte Geltungsbereich befindet sich in einem ausgewiesenen Bodendenkmal<br />
Im Zuge der Anlage des Fischpasses sowie der Errichtung der Baugrube für eine Tiefgarage<br />
im Baufeld A wurden 2009 / 2010 unter Beteiligung des Bayerischen Landesamtes<br />
für Denkmalpflege Sondierungen vorgenommen. Dabei wurde festgestellt,<br />
dass durch die im 19. Jh. im Zuge der Errichtung der ERBA Industrieanlagen vorge-<br />
164
V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />
nommenen massiven Aufschüttungen ein Abstand von bis zu 7 m zur archäologisch<br />
relevanten Kulturschicht besteht.<br />
Umweltauswirkungen<br />
Für den denkmalgeschützten Gebäudebestand ist von einer weitgehenden Einbindung<br />
auszugehen. Für die Parkanlage ist von einer Integration in die geplante Grünfläche<br />
und einer denkmalgerechten Rekonstruktion auszugehen.<br />
Ergebnis<br />
Mit Umsetzung der Planung sind keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Kulturgüter zu erwarten.<br />
4 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTAN-<br />
DES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />
Für die Entwicklung des Umweltzustandes ohne Durchführung der Planung wird von<br />
dem Szenario (Nullvariante) ausgegangen, dass die denkmalgeschützten Gebäude<br />
des ERBA-Geländes weiterhin ungenutzt bleiben und keine Neubebauung erfolgt.<br />
Auch von einer Neugestaltung der Flächen im Rahmen einer Landesgartenschau wird<br />
in diesem Szenario abgesehen. Die Unterkellerungen werden nicht zurückgebaut und<br />
das Gelände liegt weiterhin brach.<br />
Die vorhandenen Fabrikgebäude würden weiter verfallen. Das Gelände würde weiterhin<br />
brach liegen. In den bereits verbrachten und verbuschten Flächen würde die Sukzession<br />
in Richtung geschlossener Gehölzbestände voranschreiten.<br />
Der Großteil der Flächen wäre weiterhin versiegelt. Das Gelände wäre weiterhin überwiegend<br />
nicht zugänglich und stünde nicht für die wohnungs- und siedlungsnahe Erholung<br />
der Bevölkerung zur Verfügung.<br />
Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />
Mit Umsetzung der Planung wird sich aufgrund der zu erwartenden positiven Ausgleichsbilanz<br />
der Zustand für die meisten Schutzgüter verbessern. Für das Schutzgut<br />
Mensch werden sich in Bezug auf die Erholungs- und Wohnqualitäten entscheidende<br />
Vorteile ergeben, insbesondere dann, wenn auch die angrenzenden Flächen im Zuge<br />
der Landesgartenschau neu gestaltet und mit dem Wohngebiet großzügig verknüpft<br />
werden.<br />
Das Schutzgut Pflanzen und Tiere wird sich im Zuge der Neuanlage von Grünflächen<br />
sowie im Zuge der Entwicklung der zu ersetzenden, zu entwickelnden und neu zu<br />
pflanzenden Gehölzbestände regenerieren. Die Zustände und Funktionen der Schutzgüter<br />
Klima/Luft, Boden und Grundwasser werden aufgrund der positiven Flächenbilanz<br />
verbessert. Für den denkmalgeschützten Gebäudebestand ist von einer weitgehenden<br />
Einbindung auszugehen.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 165
Erheblichkeitsabschätzung für die Schutzgüter (BauGB § 2 (4))<br />
Mit Umsetzung der Planung ist für fast alle Schutzgüter im Bereich der neu dargestellten<br />
Grünflächen mit einer Verbesserung des derzeitigen Zustandes zu rechnen. Für<br />
das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope, Biologische Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge<br />
sind unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Insgesamt sind mit Umsetzung<br />
der Planung im Bereich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />
5 GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG<br />
UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIR-<br />
KUNGEN<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch<br />
Lärmeinwirkungen aus dem Hafenbereich, der Binnenschifffahrt, aus dem Straßen-<br />
und Schienenverkehrsnetz sowie dem Turbinenhaus können durch passiven Schallschutz<br />
vermieden werden.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen sind für Wege, Plätze<br />
und Stellplätze im Bereich der geplanten Grünflächen wasser- und luftdurchlässige<br />
Beläge zu verwenden.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser<br />
Die Grundwasserneubildung ist durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen<br />
sowie durch Versickerungsflächen zu fördern.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächenwasser<br />
Bauliche Eingriffe in die Gewässerufer sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope, biologische<br />
Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge<br />
Die geschützten Biotopflächen und der vorhandene Baumbestand sind so weit wie<br />
möglich in die geplanten Grünflächen zu integrieren.<br />
Die im Rahmen der Neugestaltung zu erhaltenden Bäume und wertvollen Biotopflächen<br />
sind durch geeignete Sicherungsmaßnahmen während der Bauphase vor Beeinträchtigungen<br />
zu schützen.<br />
Falls erforderlich sind zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung potentiell<br />
vorkommender, besonders geschützter Tierarten geeignete Vermeidungsmaßnahmen<br />
sowie ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.<br />
166
V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild / -struktur<br />
Die vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen sowie die landschaftsbildprägenden<br />
Bäume sind im Rahmen der Neugestaltung so weit wie möglich zu erhalten.<br />
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Der denkmalgeschützte Gebäudebestand und die denkmalgeschützte Parkanlage<br />
sind in die weitergehende Planung so weit wie möglich zu integrieren.<br />
AUSGLEICH<br />
Ausgleichsmaßnahmen sind für die flächenhaften Eingriffe in die Schutzgüter Pflanzen,<br />
Tiere, Biotope, biologische Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge erforderlich.<br />
Für unvermeidbare Eingriffe in Biotopflächen sind geeignete Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
festzusetzen.<br />
Die Herstellung öffentlicher Grünflächen ist als Ersatzmaßnahme geeignet. Aufgrund<br />
der mit Umsetzung der Planung verbundenen umfangreichen Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen<br />
ergibt sich eine positive Versiegelungsbilanz. Damit werden über<br />
das Ausgleichserfordernis hinaus neue Freiflächen und Lebensräume geschaffen.<br />
Zwar werden diese neuen Freiflächen in Bezug auf den Arten- und Biotopschutz weniger<br />
wertvoll sein, aber es werden ökosystemare Funktionen (z. B. klimatische Effekte,<br />
Biomasseproduktion, Bodengefüge, Grundwasserneubildung) ermöglicht.<br />
6 BESCHREIBUNG DER METHODIK SOWIE HINWEISE AUF<br />
SCHWIERIGKEITEN<br />
Für die Durchführung der Umweltprüfung und die Abfassung des Umweltberichts wurde<br />
der Bayerische Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung „Der Umweltbericht<br />
in der Praxis“ (2005) herangezogen.<br />
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Im Hinblick auf<br />
die Bewertung der Schutzgüter wurde der Bayerische Leitfaden zur Eingriffsregelung<br />
in der Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (2. Aufl. 2003)<br />
herangezogen.<br />
Für die Schutzgüter Mensch (Erholung) sowie Klima / Luft wurde die einschlägige<br />
Fachliteratur und die geltenden Regelwerke verwendet. Für die Beurteilung des<br />
Schutzgutes Mensch (Lärm) wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
ein Schallschutzgutachten (GRI – Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung, Regionalisierung<br />
und Infrastrukturplanung mbH, Juni 2009) angefertigt und dem vorliegenden<br />
Umweltbericht zu Grunde gelegt.<br />
Für die Beurteilung der Schutzgüter Boden und Grundwasser wurden Boden- und Altlastengutachten<br />
verwendet (ISU Umweltinstitut 1993 - 2006, CDM Consult GmbH<br />
12/2006) verwendet.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 167
Zur Beurteilung der Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Biotope sowie auf Landschaftsbild<br />
und –struktur wurde die Bestanderhebung des Bebauungsplans mit integrierter<br />
Grünordnung zu Grunde gelegt.<br />
Zur Abschätzung der mit Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffsfolgen auf<br />
Lebensräume besonders geschützter Tierarten (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,<br />
europäische Vogelarten, streng geschützte Arten gem. nationalem Naturschutzrecht)<br />
erfolgte eine Potentialeinschätzung zur Ermittlung des möglicherweise betroffenen<br />
Artenspektrums (BFÖS Oktober 2008).<br />
7 FESTSTELLUNG ZUSÄTZLICHEN UNTERSUCHUNGSBEDARFS<br />
Für das Schutzgut Pflanzen und Tiere erfolgte zum Bebauungsplan eine Aktualisierung<br />
der flächendeckenden Vegetationskartierung sowie die Auswertung vorhandener<br />
Unterlagen.<br />
Zur Abschätzung der mit Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffsfolgen auf<br />
Lebensräume besonders geschützter Tierarten (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,<br />
europäische Vogelarten, streng geschützte Arten gem. nationalem Naturschutzrecht)<br />
erfolgte eine Potentialeinschätzung zur Ermittlung des möglicherweise betroffenen<br />
Artenspektrums (BFÖS Oktober 2008) sowie zur Ableitung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen.<br />
Ein über die vorliegenden Unterlagen hinausgehender Untersuchungsbedarf wird<br />
nach derzeitigem Stand nicht gesehen.<br />
8 MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)<br />
Die zu erhaltenden und zu pflanzenden Bäume sowie die Rasenflächen und Pflanzungen<br />
in den öffentlichen Grünflächen sind nach dem Ende der Entwicklungspflege<br />
auf ihren Zustand regelmäßig im Rahmen der Grünflächenpflege zu überprüfen.<br />
Die zu erhaltenden Biotopflächen sind auf der Grundlage eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes<br />
zu pflegen und zu entwickeln. Der Erhaltungszustand ist im Rahmen<br />
der Grünflächenpflege zu überprüfen.<br />
9 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />
Die Stadt Bamberg beabsichtigt die Entwicklung von Wohnbauflächen sowie von Flächen<br />
für universitäre Nutzungen auf dem Gelände der ehemaligen Weberei ERBA<br />
(<strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>). Teilflächen des ehemaligen Industriegeländes und angrenzende<br />
Brachflächen sollen nach Zwischennutzung für die Ausrichtung der Landesgartenschau<br />
2012 dauerhaft als öffentliche Grünfläche („Nordpark“) gesichert werden.<br />
Das Gelände des ehemaligen Industriegebietes ist bislang nahezu vollständig versiegelt<br />
und überbaut.<br />
168
V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />
Für den Bereich der geplanten Baugebiete wurde ein Bebauungsplan (BP Nr. G 10 A)<br />
aufgestellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Umweltbericht erstellt.<br />
Für das FNP-Änderungsverfahren können die für das Bebauungsplangebiet getroffenen<br />
Aussagen übernommen werden (vgl. Kap. III Umweltbericht zum BP Nr. G 10 A).<br />
Mit Umsetzung der Planung ist für fast alle Schutzgüter mit einer Verbesserung des<br />
derzeitigen Zustandes zu rechnen. Für das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biotope, biologische<br />
Vielfalt und ökosystemares Wirkungsgefüge sind unter Berücksichtigung von<br />
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.<br />
In nachstehender Tabelle sind die Umweltwirkungen im Bereich der neu geplanten<br />
Grünflächen sowie deren Erheblichkeit in Bezug auf die einzelnen Schutzgüter zusammenfassend<br />
aufgeführt.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 169
Tab. 10: Erheblichkeit der Umwelteinwirkungen<br />
Schutzgut Umweltauswirkungen Erheblichkeit<br />
Mensch (Erholung) positive Wirkungen gering<br />
Mensch (Lärm) positive Wirkungen gering<br />
Klima und Luft positive Wirkungen gering<br />
Boden positive Wirkungen gering<br />
Grundwasser positive Wirkungen gering<br />
Oberflächenwasser positive Wirkungen gering<br />
Pflanzen, Tiere gering gering<br />
Landschaftsbild positive Wirkungen gering<br />
Kultur- und Sachgüter positive Wirkungen gering<br />
SCHUTZGUT MENSCH (ERHOLUNG)<br />
Mit Umsetzung der Planung ist eine deutliche Verbesserung der Erholungssituation<br />
verbunden. Die neu dargestellten Grünflächen werden in das öffentliche Wegenetz<br />
eingebunden und stellen zukünftig einen wichtigen Erholungsraum und eine zentrale<br />
Grünverbindung dar.<br />
SCHUTZGUT MENSCH (LÄRM)<br />
Die künftigen Bewohner induzieren durch den Individualverkehr neuen Lärm im Bereich<br />
des Wohngebiets sowie im Bereich der Zufahrtsstraßen, z. B. der Gaustadter<br />
Hauptstraße. Lärmeinwirkungen aus dem Hafenbereich, der Binnenschifffahrt, aus<br />
dem Straßen- und Schienenverkehrsnetz sowie dem Turbinenhaus können durch<br />
passiven Schallschutz vermieden werden. Einer Umsetzung der Planung stehen diese<br />
Schallbelastungen somit nicht grundsätzlich entgegen.<br />
SCHUTZGUT KLIMA / LUFT<br />
Insbesondere im Vergleich zu den lokalklimatischen Verhältnissen im Industriegebiet<br />
wird sich die kleinklimatische Situation im Plangebiet verbessern.<br />
SCHUTZGUT BODEN<br />
Mit Umsetzung der Planung sind positive Umweltauswirkungen zu erwarten. Durch<br />
Entsiegelungsmaßnahmen sowie ggf. durch Sanierung bzw. Entsorgung von Verunreinigungen<br />
wird die Leistungsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt.<br />
SCHUTZGUT WASSER<br />
Mit Umsetzung der Planung sind positive Umweltauswirkungen zu erwarten. Durch<br />
Entsiegelungsmaßnahmen wird die Grundwasserneubildung verbessert. Für das<br />
Schutzgut Oberflächenwasser kommt es mit der geplanten Teilöffnung eines zugeschütteten<br />
<strong>Regnitz</strong>arms ebenfalls zu einer Verbesserung.<br />
170
V UMWELTBERICHT ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />
SCHUTZGUT PFLANZEN, TIERE, BIOTOPE, BIOLOGISCHE VIELFALT UND ÖKO-<br />
SYSTEMARE WECHSELWIRKUNGEN<br />
Mit Umsetzung der Planung sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Die im<br />
Bereich der geplanten Parkanlage neu anzulegenden Grünflächen sind geeignet<br />
Funktionen als Ersatzlebensräume und den Biotopverbund zu übernehmen. Für die<br />
Beeinträchtigung von geschützten Biotopflächen und die Rodung geschützter Bäume<br />
sind ggf. geeignete Ersatzflächen anzulegen bzw. Ersatzpflanzungen durchzuführen.<br />
SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD UND –STRUKTUR<br />
Mit Umsetzung der Planung ist eine umfassende Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes<br />
im Sinne einer Neugestaltung und Renaturierung zu erwarten. Bei einer<br />
ausreichenden Berücksichtigung der wertvollen Landschaftsbestandteile sind keine<br />
negativen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER<br />
Mit Umsetzung der Planung sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten.<br />
planungsgruppe 4, Berlin 171
Anhang<br />
Anhang 1 Schalltechnische Untersuchung Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>, Sachverständigenbüro<br />
Dr. Donner, Mai 2010 (Auszug)<br />
Anhang 2 Verkehrsgutachten Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> , GRI Berlin, Juni 2009 –<br />
Ergänzung Mai 2010 (Auszug)<br />
Anhang 3 ERBA-Gelände Bamberg - Altlastenerkundung Teilflächen A + B, CDM<br />
Crailsheim, Dezember 2006 (Auszug)<br />
Anhang 4 ERBA-Gelände Bamberg - Bauschadstofferkundung Teilflächen A + B,<br />
CDM Crailsheim, Dezember 2006 (Auszug)<br />
Anhang 5 Baumbestandsliste, locodrom Berlin, Oktober 2008<br />
Anhang 6 Pflanzlisten, locodrom Berlin, Juni 2010<br />
Anhang 7 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung B-Plan G 10 A, Büro für Ökologische<br />
Studien Bayreuth, Oktober 2008<br />
172
Dr.-Ing. Ulrich Donner<br />
von der IHK Berlin öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger für<br />
Schallschutz im Hochbau und Schallimmissionsschutz<br />
_________________________________________________________________________________<br />
B237_1 UD.docx<br />
Bericht B237_1<br />
Schalltechnische Untersuchung zum<br />
Bebauungsplan G 10 A der Stadt Bamberg<br />
„Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>“<br />
Auftraggeber: ERBA Projektentwicklungs GmbH<br />
Grunewaldstraße 44<br />
10825 Berlin<br />
Bearbeitet von: Dr.-Ing. Ulrich Donner<br />
Oliver Ressel<br />
Berichtsdatum: 14.05.2010<br />
Berichtsumfang: Insgesamt:<br />
Textteil:<br />
Anhang A:<br />
Anhang B:<br />
Anhang C:<br />
Anhang D:<br />
Anhang E:<br />
Anhang F:<br />
Anhang G:<br />
70 Seiten<br />
29 Seiten<br />
8 Seiten<br />
8 Seiten<br />
5 Seiten<br />
5 Seiten<br />
5 Seiten<br />
5 Seiten<br />
5 Seiten<br />
Sachverständigenbüro Dr. Donner · Bundesallee 156 · 10715 Berlin<br />
fon: 030 52 00 57 1-15 · fax: -11 · mobil: 0172 3000 232 · e-mail: berlin@acouplan.de<br />
Diese Unterlage darf nur insgesamt kopiert und weiterverwendet werden
Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 2/29<br />
_________________________________________________________________________________<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
1 SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG 4<br />
2 ZUSAMMENFASSUNG 5<br />
3 SCHALLEMISSIONEN 8<br />
3.1 Straßenverkehr 8<br />
3.2 Schienenverkehr 10<br />
3.3 Schiffsverkehr auf dem Main-Donau-Kanal 11<br />
3.4 Wasserkraftwerk 12<br />
3.5 Industrie- und Gewerbebetriebe im Hafen 14<br />
4 DURCHFÜHRUNG DER BERECHNUNGEN UND ERGEBNIS 18<br />
4.1 Grundlagen 18<br />
4.2 Berechnungsmethodik / Industrie- und Gewerbelärm 19<br />
4.3 Berechnungsmethodik / Verkehrsgeräusche 20<br />
4.4 Berechnungsergebnisse 21<br />
5 BEWERTUNG 22<br />
5.1 Verkehrsgeräusche 22<br />
5.2 Industriegeräusche 23<br />
5.3 Gesamtbelastung 25<br />
6 FESTSETZUNGEN IM B-PLAN 26<br />
7 QUELLENNACHWEIS 28
Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 3/29<br />
_________________________________________________________________________________<br />
Tabellenverzeichnis Seite<br />
Tabelle 1 Emissionspegel der Straßenabschnitte 9<br />
Tabelle 2 Belegungszahlen der Schienenverkehrswege 10<br />
Tabelle 3 Emissionspegel der Schienenverkehrswege 11<br />
Tabelle 4 Emissionsdaten des Schifffahrtsverkehrs 11<br />
Tabelle 5 Emissionsdaten der Hafengebiete / „Grundvariante“ 17<br />
Tabelle 6 Emissionsdaten der Hafengebiete / „Variante Gemengelage“ 17<br />
Tabelle 7 Terme der Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 /XXVI/ 19<br />
Tabelle 8 Gebäudelärmkarten 21<br />
Tabelle 9 Orientierungswerte der Bauleitplanung für Verkehrsgeräusche gemäß Beiblatt<br />
1 Teil 1 zu DIN 18005 22<br />
Tabelle 10 Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für Geräusche von Industrie- und<br />
Gewerbebetrieben 23<br />
Tabelle 11 Zuordnung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu den Lärmpegelbereichen<br />
gemäß DIN 4109 25<br />
ANHÄNGE:<br />
Anhang A: Abbildungen<br />
Anhang B: Geräuschemissionen des Hafengebietes<br />
Anhang C: Gebäudelärmkarten / Verkehr<br />
Anhang D: Gebäudelärmkarten / Industrie<br />
Anhang E: Gebäudelärmkarten / Verkehr + Industrie<br />
Anhang F: Gebäudelärmkarten / Industrie (Gemengelage)<br />
Anhang G: Gebäudelärmkarten / Verkehr + Industrie (Gemengelage)
Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 5/29<br />
_________________________________________________________________________________<br />
2 ZUSAMMENFASSUNG<br />
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Ermittlung und Bewertung der zu<br />
erwartenden Geräuschbelastungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. G<br />
10 A der Stadt Bamberg.<br />
Zur Berechnung der Geräuschbelastungen sind im Abschnitt 3 die Emissionsdaten<br />
aller relevanten Schallquellen, vgl. Abb. 1 bis 3 im Anhang A, zusammengestellt:<br />
• Verkehrsgeräusche der Straßen<br />
• Verkehrsgeräusche der Schienenwege<br />
• Verkehrsgeräusche Schifffahrtswege<br />
• Geräusche des Wasserkraftwerkes<br />
• Industrie- und Gewerbegeräusche des Hafens Bamberg<br />
Geräuschbelastungen durch Luftverkehr, Sport- und Freizeitanlagen sind nicht zu<br />
erwarten.<br />
Der Berechnung der Verkehrsgeräusche liegen Belegungsdaten zugrunde, welche<br />
die verkehrliche Entwicklung für den Prognosehorizont 2020 berücksichtigen.<br />
Die Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes wurden durch Geräuschmessungen<br />
am Kraftwerk ermittelt. Die Berechnung der Geräuschbelastungen erfolgt unter<br />
Berücksichtigung von noch zu ergreifenden Schallschutzmaßnahmen am Kraftwerk:<br />
Austausch der Fenster an der Westfassade des Turbinengebäudes gegen Glasbausteine,<br />
Schließen der Zuluftöffnungen in der Westfassade und Installation einer Lüftungsanlage<br />
mit schallgedämmten Zu- und Abluftöffnungen, vgl. Abschnitt 3.4.<br />
Die ermittelten Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen des Hafens Bamberg in<br />
der „Grundvariante“ beruhen auf Rückrechnungen 1 aus den zulässigen Geräuschimmissionen<br />
an den benachbarten WA-Gebieten im Bestand, vgl. Abb. 1 im Anhang<br />
B, durchgeführt wurden.<br />
Im Sinne einer worst-case-Betrachtung wurden zusätzlich Rückrechnungen durchgeführt<br />
und die entsprechenden Geräuschemissionen des Industrie- und Gewerbegeräuschemissionen<br />
des Hafens für den Fall ermittelt, dass die Nähe der allgemeinen<br />
Wohngebiete im Bestand zu dem Sondergebiet Hafen als Gemengelagensituation<br />
einzustufen ist, „Variante Gemengelage“.<br />
Sämtliche Berechnungen erfolgen für die Fassaden der Bestandsgebäude und<br />
exemplarisch für die gemäß dem Masterplan vorgesehene Bebauungsvariante, vgl.<br />
Abb. 4 im Anhang A. Die Ergebnisse dieser Berechnungen können auf andere Bebauungsvarianten<br />
innerhalb der vorgesehenen Baufelder übertragen werden, da sie<br />
keinen besonderen gegenseitigen Schallschutz durch Abschirmung bieten.<br />
1 „Rückrechnung“ der Geräuschemissionen aus den Geräuschimmissionen: Ermittlung der maximal<br />
möglichen Geräuschemissionen, die bei Einhaltung der zulässigen Geräuschimmissionen möglich<br />
sind
Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 6/29<br />
_________________________________________________________________________________<br />
In den Anhängen C - G sind Gebäudelärmkarten für folgende Geräuschemissionen<br />
dargestellt:<br />
Anhang C: Verkehr<br />
Anhang D: Industrie / „Grundvariante“<br />
Anhang E: Industrie / „Grundvariante“ + Verkehr<br />
Anhang F: Industrie / „Variante Gemengelage“<br />
Anhang G: Industrie / „Variante Gemengelage“ + Verkehr<br />
Die Gebäudelärmkarten weisen eine über das gesamte Untersuchungsgebiet<br />
gleichmäßige Geräuschbelastung aus. Lediglich in der unmittelbaren Umgebung des<br />
Wasserkraftwerkes treten gegenüber der sonst auftretenden Geräuschbelastung insbesondere<br />
zur Nachtzeit deutlich erhöhte Geräuschimmissionen auf.<br />
Die vorliegende Untersuchung belegt die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den<br />
im B-Plan vorgesehenen Wohnnutzungen.<br />
Ein Vergleich der möglichen flächenbezogenen Schallleistungspegel, vgl. Tabelle 5<br />
und Tabelle 6, mit den Werten der DIN 18005 für die Bauleitplanung belegt, dass für<br />
das Hafengebiet gegenüber den benachbarten Wohngebiete praktisch keine Nutzungseinschränkungen<br />
für die Tagzeit – mit Ausnahme für den Bereich Main Str.<br />
West – vorliegen.<br />
Die Hafennutzungen während der Nachtzeit sind dagegen wegen der relativ geringen<br />
Abstände zu den lärmempfindlichen Wohnnutzungen der bereits bestehenden WA-<br />
Gebiete deutlich eingeschränkt. Verladevorgänge mit den hafentypischen Verladegeräuschen<br />
dürfen während der Nacht praktisch nicht erfolgen.<br />
Die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den Wohnnutzungen des neuen B-Plan-<br />
Gebietes ergibt sich damit aus der historisch gewachsenen Nutzungsstruktur der umliegenden<br />
Grundstücke. Das WA-Gebiet des B-Planes G 10 A liegt unmittelbar benachbart<br />
zu den angrenzenden WA-Gebiete der B-Pläne Gaustadt, 101 und 101 A<br />
/XVIII-XX/, vgl. Abb. 1 im Anhang B. Diese angrenzenden WA-Gebiete erfordern im<br />
Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme von den Hafennutzungen bereits starke<br />
Einschränkungen zur Nachtzeit, so dass diese Nutzungen in Hinblick auf die neuen<br />
WA-Gebiete des B-Planes G 10 A ohne zusätzliche Einschränkungen weiterhin erfolgen<br />
können.<br />
Der Betrieb des Wasserkraftwerkes bedarf gegenüber dem bisherigen Betrieb einiger<br />
wesentlicher Änderungen, die durch Schallschutzmaßnahmen entsprechend dem<br />
Stand der Lärmminderungstechnik umzusetzen sind.<br />
Im B-Plan sind die max. zulässigen Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes<br />
festzusetzen und zusätzlich ist durch Festsetzungen das Wohnen im direkten Umfeld<br />
des Kraftwerkes auszuschließen.<br />
Zum Schutz der Anwohner gegenüber Außenlärm müssen die Gebäudefassaden die<br />
Anforderungen der DIN 4109 an die „Luftschalldämmung von Außenbauteilen“ gemäß<br />
dem jeweiligen Schalleintrag erfüllen.<br />
Wegen der Komplexität der Geräuschsituation (Geräusche von nahen und fernen<br />
Straßen, Schienenlärm, Schiffslärm, Hafen und Wasserkraftwerk) ist es günstig, die<br />
Lärmpegelbereiche der Fassaden im Vorfeld im Rahmen der ganzheitlichen Betrachtung<br />
festzusetzen und nur den sich daraus ergebenden tatsächlich erforderlichen<br />
baulichen Schallschutz im Rahmen der konkreten Gebäudeplanung festzulegen.
Dr.-Ing. Ulrich Donner<br />
Bericht B237_1 vom 14.05.2010<br />
Seite 7/29<br />
________________________ _________________________________________ ____________________<br />
Die Vielfalt der wirksame en Geräuschquellen und die offene Strukt ktur der Baufelder hat<br />
eine gleichmäßige, von n allen Seiten auf diese Felder einwirken ende Geräuschbelas-<br />
tung insbesondere für die Nachtzeit zur Folge, vgl. Abb. 3 im Anh hang G.<br />
Eine Festsetzung zur bevorzugten b Orientierung von Schlafräum umen zu bestimmten<br />
Fassadenseiten ist aus diesem d Grund nicht möglich.<br />
Aufgrund der vorliegende den Untersuchung wird empfohlen, im Beb ebauungsplan zu den<br />
nachfolgend beschrieben enen Punkten Festsetzungen zu treffen. Diese D Festsetzungen<br />
sind auf den im Sinne e einer worst-case-Betrachtung untersuch chten Fall einer „Ge-<br />
mengelagen-Situation“ aabgestimmt,<br />
für den die berechneten nGesamt-Geräusch- belastungen im Anhang g G dargestellt sind:<br />
• Ausschluss von schutzbedürftigen s<br />
Räumen im Sinne der r DIN 4109 zu Wohn-<br />
zwecken an den in Abb. 6 im Anhang A gekennzeichnetenn<br />
Fassaden.<br />
• Festsetzung des s baulichen Schallschutzes der Fassaden en aller Gebäude im<br />
Geltungsbereich des d Bebauungsplanes entsprechend dem em Lärmpegelbereich<br />
III der DIN 4109.<br />
Für die in Abb. . 7 im Anhang A gekennzeichneten Fas assaden ist baulicher<br />
Schallschutz entsp tsprechend dem Lärmpegelbereich IV der r DIN 4109 festzuset-<br />
zen.<br />
• Festsetzung der r maximal ins Freie abgestrahlten Geräu äuschemissionen von<br />
Anlagen, die auf uf der Versorgungsfläche des Wasserkra kraftwerkes betrieben<br />
werden.<br />
Diese Festsetzung ng betrifft den Betrieb des Wasserkraftwer erkes.<br />
Ausnahmen zu den vors rstehenden Festsetzungen zum baulichen n Schallschutz sollten<br />
zugelassen werden, wwenn<br />
nachgewiesen wird, dass die Anforderungen der<br />
DIN 4109, Ausgabe Nov v. 1989 /IX/, aufgrund der Ausrichtung de er Fassade, der baulichen<br />
Entwicklung, baul ulicher Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. B. hinterlüftete vorge-<br />
hängte Glasfassade ode er Wintergärten, oder aus anderen Gründ nden eingehalten wer-<br />
den.<br />
Oliver Ressel<br />
Dr.-Ing. Ulric lrich Donner
Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 22/29<br />
_________________________________________________________________________________<br />
5 BEWERTUNG<br />
5.1 Verkehrsgeräusche<br />
Im Rahmen der Bauleitplanung sollten gemäß des Beiblatts 1 der<br />
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ /XXVIII/ die Beurteilungspegel, verursacht<br />
durch Verkehrsgeräusche, folgende Orientierungswerte nicht überschreiten:<br />
Tabelle 9 Orientierungswerte der Bauleitplanung für Verkehrsgeräusche<br />
gemäß Beiblatt 1 Teil 1 zu DIN 18005<br />
Gebietsausweisung Orientierungswerte [dB(A)]<br />
tags nachts<br />
WA 55 45<br />
MI / SO* 60 50<br />
* entsprechend den hier vorliegenden Mischnutzungen im Sondergebiet<br />
wird das Sondergebiet in seiner Immissionsempfindlichkeit dem Mischgebiet gleich gesetzt<br />
Die Gebietsausweisungen sind im Anhang A in Abb. 4 und die Gebäudelärmkarten<br />
der Verkehrsgeräusche sind im Anhang C in Abb. 1 – 4 dargestellt.<br />
Die Berechnungen weisen Überschreitungen der Orientierungswerte an einigen Gebäudefassaden<br />
aus, vgl. Abb. 5 im Anhang A.<br />
Die Überschreitungen in den WA – Gebieten treten im Baufeld D1 mit maximal 2 dB<br />
und im Baufeld B2 mit Bestandsgebäuden mit maximal 4 dB auf. Die Überschreitungen<br />
in den MI- und SO- Gebieten treten im Wesentlichen an den Fassaden entlang<br />
der Erschließungsstraßen auf. Die Überschreitungen betragen max. 6 dB.
Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 23/29<br />
_________________________________________________________________________________<br />
5.2 Industriegeräusche<br />
Im Rahmen der Bauleitplanung ist gemäß DIN 18005 /XXVII/ zu überprüfen, ob die<br />
Anforderungen der TA-Lärm /XI/ an den Betrieb gewerblicher Anlagen eingehalten<br />
werden. Diese Überprüfung erfolgt regelmäßig durch Vergleich der zu erwartenden<br />
Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm:<br />
Tabelle 10 Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für Geräusche von Industrie-<br />
und Gewerbebetrieben<br />
Gebietsausweisung Immissionsrichtwerte [dB(A)]<br />
tags nachts<br />
WA 55 40<br />
MI / SO* 60 45<br />
* entsprechend den hier vorliegenden Mischnutzungen im Sondergebiet<br />
wird das Sondergebiet in seiner Immissionsempfindlichkeit dem Mischgebiet gleich gesetzt<br />
Die Gebietsausweisungen sind im Anhang A in Abb. 4 grafisch dargestellt. Die Gebäudelärmkarten<br />
der Industriegeräusche / „Grundvariante“ sind im Anhang D in Abb.<br />
1 – 4 und die der Industriegeräusche / „Variante Gemengelage“ sind im Anhang F in<br />
Abb. 1 – 4 dargestellt.<br />
Aufgrund der weiträumig wirksamen Geräuschemissionen des Hafengebietes treten<br />
für die „Grundvariante“ an den Nordfassaden der Gebäude mit WA-Einstufung in den<br />
Baufeldern D3, H1 und H2 Überschreitungen der Immissionsrichtwerte tags und<br />
nachts von bis zu 2 dB auf, vgl. Abb. 1 und 3 im Anhang D.<br />
In der „Variante Gemengelage“ treten an allen Nordfassaden der Gebäude mit WA-<br />
Einstufung des gesamten Wohnparks (Baufelder D1 – D3, H1, H2, E und G) Überschreitungen<br />
der Immissionsrichtwerte tags und nachts von bis zu 5 dB auf, vgl. Abb.<br />
1 und 3 im Anhang F.<br />
Die Nutzungsmöglichkeiten des Hafengebietes sind während der Nachtzeit deutlich<br />
eingeschränkt. Verladevorgänge mit den hafentypischen Verladegeräuschen können<br />
während der Nacht praktisch nicht erfolgen. Während dieser Zeit treten überwiegend<br />
Fahrgeräusche von PKW und LKW und eher gleichmäßige, weniger impulshaltige<br />
Anlagengeräusche (von Kälte- und RLT-Anlagen etc.) auf. Diese Geräusche ordnen<br />
sich im Allgemeinen gut in die vorherrschende Geräuschkulisse zur Nachtzeit ein, die<br />
im Wesentlichen durch Verkehrsgeräusche bestimmt wird.<br />
Dies wird auch durch die vorliegenden messtechnischen Untersuchungen bestätigt,<br />
wonach die Beschreibung der Geräuschsituation in /XXIII/ wie folgt lautet:<br />
„Keine auffälligen Geräusche; Spitzenpegel durch Flugzeuge und Eisenbahn“
Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 24/29<br />
_________________________________________________________________________________<br />
und in /XXII/ wird ausgeführt:<br />
„… die am Messtermin vorherrschenden Umgebungsgeräuschimmissionen,<br />
ausgehend vom Straßenverkehr auf der nordwestlich des Plangebietes gelegenen<br />
Bundesautobahn BAB A70, Scheinfurt-Bayreuth, und vom Schienenverkehr<br />
auf der nördlich des Bayernhafens Bamberg gelegenen Bahnstrecke<br />
der Deutschen Bahn AG, die Schallimmissionssituation innerhalb des Plangebietes<br />
des Wohnparks <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> Bamberg maßgeblich bestimmt wird.<br />
Es konnte festgestellt werden, dass sich aufgrund der am Messtermin vorhandenen<br />
Schallimmissionssituation eine überwiegende Verdeckung der Gewerbegeräuschimmissionen,<br />
ausgehend vom Betrieb des Bayernhafens Bamberg,<br />
durch die o.g. Verkehrsgeräuschimmissionen im Plangebiet bzw. an den<br />
ausgewählten Messorten ergab.“<br />
Da die durch den Hafenbetrieb verursachten nächtlichen Geräuschimmissionen praktisch<br />
nicht von den sie überlagernden und verdeckenden Verkehrsgeräuschimmissionen<br />
zu unterscheiden sind, ist nach meiner gutachterlichen Bewertung die Überschreitung<br />
des Immissionsrichtwertes der TA-Lärm für WA / nachts von 40 dB(A) um<br />
bis zu 5 dB hinnehmbar.<br />
Die höchsten Geräuschimmissionen treten im näheren Umfeld des Wasserkraftwerkes<br />
auf. Wenngleich sich durch die Schallschutzmaßnahmen eine erhebliche Minderung<br />
der Geräuschbelastungen einstellen wird, treten an einigen Fassaden Beurteilungspegel<br />
nachts von über 45 dB(A) auf. Für diese Fassaden sollten schutzbedürftige<br />
Räume im Sinne der DIN 4109 für Wohnzwecke ausgeschlossen werden, da eine<br />
gesunde Wohnsituation nicht sicher gegeben ist.<br />
In Abb. 6 im Anhang A sind die Fassaden gekennzeichnet, an denen Wohnräume<br />
ausgeschlossen werden sollten.
Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 25/29<br />
_________________________________________________________________________________<br />
5.3 Gesamtbelastung<br />
Zur Ermittlung der erforderlichen Luftschalldämmungen der Außenbauteile der Gebäude<br />
ist die Gesamtbelastung heranzuziehen. In dem untersuchten Fall sind die<br />
Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche und der Industriegeräusche zu addieren<br />
und der Gesamtbeurteilungspegel ist zur Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels<br />
im Sinne der DIN 4109 /IX/ zu ermitteln.<br />
Die Festlegung von Schallschutzanforderungen an Außenbauteile gemäß DIN 4109<br />
erfolgt abgestuft nach Raumarten für unterschiedliche Lärmpegelbereiche. Die Lärmpegelbereiche<br />
ergeben sich aus der Zuordnung der errechneten maßgeblichen Außenlärmpegel.<br />
Gutachterlich empfehle ich im Sinne eines wirksamen Anwohnerschutzes zur Berechnung<br />
des maßgeblichen Außenlärmpegels La für Fassadenbereiche mit Wohnnutzung<br />
den Beurteilungspegel für den Tag Lr,T und für Lr,N (22.00-6.00 Uhr) zu berücksichtigen.<br />
Liegt der Beurteilungspegel für die Nacht Lr,N um weniger als 10 dB<br />
unter dem für den Tag Lr,T, so ist der maßgebliche Außenlärmpegel La aus dem Beurteilungspegel<br />
der Nachtzeit Lr,N durch Addition von 13 dB zu ermitteln. Andernfalls<br />
ergibt er sich durch Addition von 3 dB aus dem Beurteilungspegel für den Tag Lr,T<br />
La = Lr,N + 10 dB + 3 dB wenn Lr,T < Lr,N + 10 dB<br />
La = Lr,T + 3 dB wenn Lr,T ≥ Lr,N + 10 dB<br />
Bei der Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels La für Fassadenbereiche<br />
für welche das Wohnen ausgeschlossen ist, bleibt der Beurteilungspegel für die<br />
Nacht Lr,N unberücksichtigt.<br />
Die folgende Tabelle 11 enthält die Zuordnung des maßgeblichen Außenlärmpegels<br />
zu den Lärmpegelbereichen:<br />
Tabelle 11 Zuordnung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu den Lärmpegelbereichen<br />
gemäß DIN 4109<br />
Maßgeblicher Außenlärmpegel“<br />
[dB(A)]<br />
bis 55<br />
56<br />
bis 60<br />
61<br />
bis 65<br />
66<br />
bis 70<br />
71<br />
bis 75<br />
76<br />
bis 80<br />
Lärmpegelbereich I II III IV V VI VII<br />
Die Gebäudelärmkarten für Verkehrs + Industriegeräusche / „Grundvariante“ sind im<br />
Anhang E in Abb. 1 – 4 und die für Verkehrs + Industriegeräusche / „Variante Gemengelage“<br />
sind im Anhang G in Abb. 1 – 4 dargestellt.<br />
Die Auswertung dieser Gebäudelärmkarten hat zum Ergebnis, dass mit einigen Ausnahmen<br />
für den gesamten Geltungsbereich des B-Planes der Lärmpegelbereich III<br />
einen ausreichenden Schallschutz bietet. Die Ausnahmen, für die ein Schallschutz<br />
gemäß Lärmpegelbereich IV erforderlich ist, sind im Anhang A in der Abb. 7 dargestellt.<br />
>80
Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 26/29<br />
_________________________________________________________________________________<br />
6 FESTSETZUNGEN IM B-PLAN<br />
Die vorliegende Untersuchung belegt die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den<br />
im B-Plan vorgesehenen Wohnnutzungen.<br />
Ein Vergleich der möglichen flächenbezogenen Schallleistungspegel mit den Werten<br />
der DIN 18005 für die Bauleitplanung belegt, dass für das Hafengebiet aufgrund der<br />
benachbarten Wohngebiete praktisch keine Nutzungseinschränkungen für die Tagzeit<br />
– mit Ausnahme für den Bereich Main Str. West – vorliegen.<br />
Die Hafennutzungen während der Nachtzeit sind dagegen wegen der relativ geringen<br />
Abstände zu den lärmempfindlichen Wohnnutzungen der bereits bestehenden WA-<br />
Gebiete deutlich eingeschränkt. Verladevorgänge mit den hafentypischen Verladegeräuschen<br />
können während der Nacht praktisch nicht erfolgen.<br />
Die Verträglichkeit der Hafennutzungen mit den Wohnnutzungen des neuen B-Plan-<br />
Gebietes ergibt sich aus der historisch gewachsenen Nutzungsstruktur der umliegenden<br />
Grundstücke. Das WA-Gebiet des B-Planes G 10 A liegt unmittelbar benachbart<br />
zu den angrenzenden WA-Gebiete der B-Pläne Gaustadt, 101 und 101 A,<br />
vgl. Abb. 1 im Anhang B. Diese angrenzenden WA-Gebiete erfordern im Sinne der<br />
gegenseitigen Rücksichtnahme von den Hafennutzungen bereits starke Einschränkungen<br />
zur Nachtzeit, so dass diese Nutzungen gegenüber den neuen WA-Gebieten<br />
des B-Planes G 10 A ohne zusätzliche Einschränkungen erfolgen können.<br />
Der Betrieb des Wasserkraftwerkes bedarf gegenüber dem bisherigen Betrieb einiger<br />
wesentlicher Änderungen, die durch Schallschutzmaßnahmen entsprechend dem<br />
Stand der Lärmminderungstechnik umzusetzen sind.<br />
Im B-Plan sind die max. zulässigen Geräuschemissionen des Wasserkraftwerkes<br />
festzusetzen und zusätzlich müssen Festsetzungen im B-Plan das Wohnen im direkten<br />
Umfeld des Kraftwerkes ausschließen.<br />
Zum Schutz der Anwohner gegenüber Außenlärm müssen die Gebäudefassaden die<br />
Anforderungen der DIN 4109 an die „Luftschalldämmung von Außenbauteilen“ erfüllen.<br />
Wegen der Komplexität der Geräuschsituation (Geräusche von nahen und fernen<br />
Straßen, Schienenlärm, Schiffslärm, Hafen und Wasserkraftwerk) ist es sinnvoll, die<br />
Lärmpegelbereiche der Fassaden im Vorfeld im Rahmen der ganzheitlichen Betrachtung<br />
festzusetzen und nur den sich daraus ergebenden tatsächlich erforderlichen<br />
baulichen Schallschutz im Rahmen der konkreten Gebäudeplanung festzulegen.<br />
Die Vielfalt der wirksamen Geräuschquellen und die offene Struktur der Baufelder hat<br />
eine gleichmäßige, von allen Seiten auf diese Felder einwirkende Geräuschbelastung<br />
insbesondere für die Nachtzeit zur Folge, vgl. Abb. 3 im Anhang G.<br />
Eine Festsetzung zur bevorzugten Orientierung von Schlafräumen zu bestimmten<br />
Fassadenseiten ist aus diesem Grund nicht möglich.
Dr.-Ing. Ulrich Donner Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 27/29<br />
_________________________________________________________________________________<br />
Aufgrund der vorliegenden Untersuchung empfehle ich, im Bebauungsplan zu den<br />
nachfolgend beschriebenen Punkten Festsetzungen zu treffen. Diese Festsetzungen<br />
sind auf den im Sinne einer worst-case-Betrachtung untersuchten Fall einer Gemengelagen-Situation<br />
abgestimmt, für den die berechneten Gesamt-Geräuschbelastungen<br />
im Anhang G dargestellt sind.<br />
• Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 zu Wohnzwecken<br />
an den in Abb. 6 im Anhang A gekennzeichneten Fassaden.<br />
• Festsetzung des baulichen Schallschutzes der Fassaden aller Gebäude im<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend dem Lärmpegelbereich<br />
III der DIN 4109.<br />
Für die in Abb. 7 im Anhang A gekennzeichneten Fassaden ist baulicher<br />
Schallschutz entsprechend dem Lärmpegelbereich IV der DIN 4109 festzusetzen.<br />
• Festsetzung der maximal ins Freie abgestrahlten Geräuschemissionen von<br />
Anlagen, die auf der Versorgungsfläche betrieben werden.<br />
Die A-bewerteten Schallleistungspegel LWA sind auf folgende Werte zu begrenzen:<br />
Westfassade: LWA = 82 dB(A)<br />
Südfassade: LWA = 77 dB(A)<br />
Ostfassade: LWA = 83 dB(A)<br />
Dach: LWA = 87 dB(A)<br />
Ausnahmen zu den vorstehenden Festsetzungen zum baulichen Schallschutz sollten<br />
zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Anforderungen der<br />
DIN 4109, Ausgabe Nov. 1989 /IX/, aufgrund der Ausrichtung der Fassade, der baulichen<br />
Entwicklung, baulicher Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. hinterlüftete vorgehängte<br />
Glasfassade oder Wintergärten, oder aus anderen Gründen eingehalten werden.
Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang A zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 1/8<br />
_________________________________________________________________________________<br />
ANHANG A Abbildungen<br />
Abbildung Seite<br />
Abbildung 1 Gaustadter Hauptstraße und Straßen im B-Plan-Gebiet 2<br />
Abbildung 2 übergeordnete Straßen, Schienenwege und Schifffahrt 3<br />
Abbildung 3 Untersuchungsgebiet, Hafengebiet und Wasserkraftwerk 4<br />
Abbildung 4 Gebäude des Masterplans und Gebietsausweisungen gemäß B-Plan 5<br />
Abbildung 5 Gebäudefassaden mit Überschreitungen der Orientierungs-werte der<br />
Bauleitplanung für Verkehrsgeräusche 6<br />
Abbildung 6 Gebäudefassaden an denen schutzbedürftigen Räume im Sinne der DIN 4109<br />
zum Wohnen auszuschließen sind 7<br />
Abbildung 7 Gebäudefassaden mit Schallschutz gemäß Lärmpegelbereich IV der DIN 4109 8<br />
B237_1a neu.docx
Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang A zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 6/8<br />
_________________________________________________________________________________<br />
Immissionsempfindlichkeit: WA<br />
Immissionsempfindlichkeit: MI<br />
Abbildung 5 Gebäudefassaden mit Überschreitungen der Orientierungswerte<br />
der Bauleitplanung für Verkehrsgeräusche
Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang A zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 7/8<br />
_________________________________________________________________________________<br />
Abbildung 6 Gebäudefassaden an denen schutzbedürftigen Räume<br />
im Sinne der DIN 4109 zum Wohnen auszuschließen sind
Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang A zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 8/8<br />
_________________________________________________________________________________<br />
Baulicher Schallschutz gemäß Lärmpegelbereich IV der DIN 4109<br />
nur für Aufenthaltsräume zu Wohnzwecken<br />
für alle Aufenthaltsräume<br />
Abbildung 7 Gebäudefassaden mit Schallschutz<br />
gemäß Lärmpegelbereich IV der DIN 4109
Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang B zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 1/8<br />
_________________________________________________________________________________<br />
ANHANG B Geräuschemissionen des Hafengebietes<br />
Abbildung Seite<br />
Abbildung 1 Untersuchungsraum mit Hafengebiet und Immissionsorten 2<br />
Abbildung 2 Geräuschemissionen des Hafengebietes / tags 3<br />
Abbildung 3 Geräuschemissionen des Hafengebietes / nachts 4<br />
Abbildung 4 optimierte Geräuschemissionen des Hafengebietes / tags 5<br />
Abbildung 5 optimierte Geräuschemissionen des Hafengebietes / nachts 6<br />
Abbildung 6 Gemengelagensituation: optimierte Geräuschemissionen des<br />
Hafengebietes / tags 7<br />
Abbildung 7 Gemengelagensituation: optimierte Geräuschemissionen des<br />
Hafengebietes / nachts 8<br />
B237_1b neu.docx
Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang B zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 7/8<br />
_________________________________________________________________________________<br />
56.9<br />
69.0<br />
57.8<br />
58.0<br />
62.0<br />
57.6<br />
68.0<br />
Hafenflächen mit optimierten flächenbezogenen Schallleistungspegeln LWA´´ [dB(A)]<br />
Höhe der Schallquellen: 1,5 m über Gelände<br />
Pegelangaben an den Immissionsorten: Beurteilungspegel Lr [dB(A)]<br />
Höhe der Immissionsorte: 12 m über Grund<br />
56.6<br />
Abbildung 6 Gemengelagensituation:<br />
optimierte Geräuschemissionen des Hafengebietes / tags<br />
69.0<br />
58.0<br />
55.5<br />
70.0<br />
59.1<br />
54.5<br />
59.3<br />
58.7<br />
68.0<br />
70.0<br />
68.0<br />
57.9<br />
69.0<br />
57.6<br />
68.0 68.0
Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang B zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 8/8<br />
_________________________________________________________________________________<br />
41.9<br />
54.0<br />
42.8<br />
43.0<br />
47.0<br />
42.6<br />
53.0<br />
Hafenflächen mit optimierten flächenbezogenen Schallleistungspegeln LWA´´ [dB(A)]<br />
Höhe der Schallquellen: 1,5 m über Gelände<br />
Pegelangaben an den Immissionsorten: Beurteilungspegel Lr [dB(A)]<br />
Höhe der Immissionsorte: 12 m über Grund<br />
41.6<br />
Abbildung 7 Gemengelagensituation:<br />
optimierte Geräuschemissionen des Hafengebietes / nachts<br />
54.0<br />
43.0<br />
40.5<br />
55.0<br />
44.1<br />
39.5<br />
44.3<br />
43.7<br />
53.0<br />
55.0<br />
53.0<br />
42.9<br />
54.0<br />
42.6<br />
53.0 53.0
Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang G zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 1/5<br />
_________________________________________________________________________________<br />
ANHANG G Gebäudelärmkarten / Industrie (Gemengelage) + Verkehr<br />
(Straße, Schiene- und Schifffahrt)<br />
Abbildung Seite<br />
Abbildung 1 nördl. Untersuchungsraum / tags 2<br />
Abbildung 2 südl. Untersuchungsraum / tags 3<br />
Abbildung 3 nördl. Untersuchungsraum / nachts 4<br />
Abbildung 4 südl. Untersuchungsraum / nachts 5<br />
B237_1g neu.docx
Abbildung 1 nördl. Untersuchungsraum / tags<br />
Geräuschquellen: Industrie (Gemengelage) und Verkehr<br />
Pegelangaben: max. Beurteilungspegel [dB(A)] entlang der Gebäudefassaden<br />
60 61<br />
60<br />
59<br />
5947 59<br />
55<br />
59<br />
58<br />
59<br />
6051<br />
57 60<br />
56<br />
58 60<br />
56<br />
58 59<br />
60<br />
56<br />
58<br />
60<br />
60<br />
56<br />
57<br />
6050 59<br />
59<br />
53<br />
56<br />
59<br />
59<br />
53<br />
56<br />
6<br />
57 58<br />
57 59<br />
57 59<br />
59<br />
57 58<br />
56 59<br />
58<br />
59<br />
57<br />
58<br />
56<br />
57<br />
55 5950 59<br />
59<br />
56 5947<br />
56<br />
55 59<br />
56<br />
56<br />
5<br />
56 58<br />
56<br />
56<br />
54<br />
56 58<br />
55<br />
58 58<br />
55<br />
56<br />
54 55<br />
56 58<br />
57<br />
57<br />
58<br />
56 55<br />
56<br />
57<br />
57<br />
58<br />
56<br />
57<br />
5848<br />
56<br />
58<br />
56<br />
5848 56<br />
54<br />
55<br />
54 55<br />
56<br />
56<br />
56<br />
56<br />
57<br />
56<br />
57<br />
58 60<br />
58<br />
59<br />
58<br />
56<br />
58 6047 56<br />
54<br />
56<br />
54 57<br />
59 59<br />
58 57<br />
58 57<br />
59 57<br />
56<br />
58<br />
57 59<br />
56<br />
57<br />
57<br />
56 57<br />
59<br />
57<br />
57<br />
55<br />
5947 55<br />
58<br />
58<br />
59<br />
58<br />
53<br />
53<br />
56<br />
56<br />
57 58<br />
58<br />
57<br />
55<br />
57<br />
5846 55<br />
57<br />
55<br />
53<br />
52 55<br />
58<br />
54 5946<br />
54 56<br />
55 57<br />
58 58<br />
58<br />
57<br />
58<br />
55 5846<br />
55 56<br />
54 56<br />
57<br />
55<br />
5746 55<br />
55<br />
56<br />
59<br />
59<br />
59<br />
59<br />
59<br />
57<br />
5947<br />
61<br />
59<br />
59<br />
6148<br />
59<br />
59<br />
60<br />
56 59<br />
57<br />
59<br />
58<br />
6148<br />
58<br />
56 58<br />
59 60<br />
60<br />
59<br />
60<br />
55<br />
60<br />
55<br />
55<br />
55<br />
55<br />
60<br />
60<br />
58<br />
55 58<br />
6048<br />
59<br />
59<br />
55<br />
55<br />
55<br />
55<br />
55<br />
58<br />
55 58<br />
60<br />
60<br />
60<br />
60<br />
6048<br />
60<br />
60<br />
59<br />
58<br />
55<br />
55<br />
56<br />
59<br />
59<br />
59<br />
5947<br />
57<br />
53<br />
52<br />
48 52<br />
53<br />
51<br />
53<br />
52 5344 50<br />
53<br />
52 51<br />
59<br />
59 5946<br />
57<br />
Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang G zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 2/5<br />
_________________________________________________________________________________
Abbildung 2 südl. Untersuchungsraum / tags<br />
Geräuschquellen: Industrie (Gemengelage) und Verkehr<br />
Pegelangaben: max. Beurteilungspegel [dB(A)] entlang der Gebäudefassaden<br />
60<br />
60<br />
59<br />
59<br />
57<br />
57 58<br />
59<br />
55<br />
57 58<br />
59<br />
57<br />
58<br />
55<br />
55 5950 59<br />
59<br />
55<br />
55 59<br />
56<br />
55<br />
56 58<br />
56<br />
55<br />
56<br />
56 55<br />
61<br />
58 59<br />
48 52<br />
60<br />
62<br />
53<br />
58<br />
51<br />
60<br />
53<br />
61<br />
57<br />
52<br />
62<br />
5344<br />
6050 59<br />
50<br />
53<br />
56<br />
62<br />
59<br />
52 51<br />
56<br />
62<br />
6252<br />
57 59<br />
62<br />
62<br />
46 6252<br />
57<br />
47<br />
47 56 59 62<br />
58 62<br />
56 58<br />
58 58<br />
58 58<br />
62<br />
56<br />
58<br />
57<br />
6253<br />
57<br />
58<br />
52 58<br />
62<br />
56<br />
57<br />
56 58<br />
57<br />
58<br />
56<br />
57<br />
59 62<br />
5848<br />
56 56 57<br />
57<br />
56<br />
57<br />
58<br />
56<br />
55<br />
5848<br />
62<br />
56<br />
57<br />
54<br />
56<br />
55<br />
53<br />
56<br />
62<br />
54<br />
56<br />
55<br />
57<br />
62 59<br />
53<br />
57<br />
56<br />
61<br />
62 59<br />
52<br />
57<br />
58<br />
56 57<br />
61<br />
58 6253<br />
51<br />
57<br />
54<br />
53<br />
6253<br />
57<br />
5748<br />
61<br />
49<br />
56 54<br />
53<br />
57<br />
61<br />
50 53<br />
51 52<br />
57<br />
51 53<br />
61<br />
51 52<br />
53 57<br />
52 53<br />
61<br />
57<br />
52<br />
57<br />
5952<br />
61<br />
58<br />
52<br />
54<br />
52<br />
57<br />
61<br />
59<br />
54 59<br />
59<br />
54 59<br />
61<br />
60<br />
6559<br />
61<br />
63<br />
55<br />
60<br />
58<br />
64<br />
61<br />
62 58<br />
62<br />
60<br />
57<br />
56<br />
63 65<br />
59 6254 55<br />
63 58<br />
62 6355 56<br />
58<br />
58<br />
57<br />
58<br />
55<br />
55<br />
61 58<br />
58<br />
55<br />
58<br />
55<br />
57<br />
55<br />
5849<br />
57<br />
55<br />
57<br />
55<br />
55<br />
57<br />
57<br />
55<br />
55<br />
57 54<br />
5344<br />
Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang G zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 3/5<br />
_________________________________________________________________________________
Abbildung 3 nördl. Untersuchungsraum / nachts<br />
Geräuschquellen: Industrie (Gemengelage) und Verkehr<br />
Pegelangaben: max. Beurteilungspegel [dB(A)] entlang der Gebäudefassaden<br />
47 48<br />
48<br />
47<br />
5947 47<br />
44<br />
48<br />
46<br />
50<br />
6051<br />
47 51<br />
45<br />
48 51<br />
45<br />
46 48<br />
48<br />
45<br />
46<br />
49<br />
49<br />
44<br />
46<br />
6050 50<br />
49<br />
43<br />
44<br />
50<br />
49<br />
43<br />
45<br />
6<br />
46 46<br />
45 47<br />
46 50<br />
48<br />
46 46<br />
45 47<br />
47<br />
48<br />
46<br />
47<br />
45<br />
46<br />
46 5950 50<br />
48<br />
45 5947<br />
45<br />
46 50<br />
45<br />
45<br />
4<br />
47 50<br />
45<br />
45<br />
45<br />
46 48<br />
45<br />
48 47<br />
44<br />
44<br />
45 46<br />
45 48<br />
46<br />
47<br />
48<br />
45 45<br />
45<br />
46<br />
47<br />
48<br />
45<br />
46<br />
5848<br />
47<br />
48<br />
45<br />
5848 45<br />
46<br />
46<br />
46 46<br />
47<br />
46<br />
47<br />
47<br />
47<br />
46<br />
46<br />
46 47<br />
46<br />
46<br />
46<br />
45<br />
46 6047 44<br />
44<br />
44<br />
43 45<br />
46 47<br />
46 45<br />
46 45<br />
46 45<br />
44<br />
46<br />
45 47<br />
44<br />
45<br />
45<br />
44 45<br />
46<br />
45<br />
45<br />
44<br />
5947 44<br />
46<br />
46<br />
46<br />
46<br />
43<br />
43<br />
44<br />
44<br />
45 46<br />
46<br />
45<br />
44<br />
45<br />
5846 44<br />
45<br />
44<br />
43<br />
43 44<br />
46<br />
44 5946<br />
44 45<br />
44 45<br />
46 46<br />
46<br />
45<br />
46<br />
44 5846<br />
44 45<br />
44 45<br />
46<br />
45<br />
5746 44<br />
45<br />
45<br />
47<br />
47<br />
46<br />
46<br />
46<br />
45<br />
5947<br />
48<br />
47<br />
46<br />
6148<br />
47<br />
46<br />
48<br />
44 46<br />
45<br />
46<br />
46<br />
6148<br />
46<br />
44 46<br />
47 48<br />
48<br />
47<br />
48<br />
44<br />
48<br />
44<br />
44<br />
44<br />
44<br />
48<br />
48<br />
46<br />
44 46<br />
6048<br />
47<br />
47<br />
44<br />
44<br />
44<br />
44<br />
44<br />
46<br />
44 46<br />
48<br />
48<br />
47<br />
48<br />
6048<br />
47<br />
47<br />
47<br />
46<br />
45<br />
45<br />
45<br />
47<br />
47<br />
47<br />
5947<br />
45<br />
43<br />
42<br />
38 41<br />
42<br />
41<br />
42<br />
43 5344 40<br />
44<br />
44 41<br />
46<br />
46 5946<br />
45<br />
Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang G zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 4/5<br />
_________________________________________________________________________________
Abbildung 4 südl. Untersuchungsraum / nachts<br />
Geräuschquellen: Industrie (Gemengelage) und Verkehr<br />
Pegelangaben: max. Beurteilungspegel [dB(A)] entlang der Gebäudefassaden<br />
50<br />
49<br />
49<br />
49<br />
47<br />
46 46<br />
48<br />
44<br />
46 46<br />
48<br />
46<br />
47<br />
44<br />
46 5950 50<br />
48<br />
44<br />
46 50<br />
45<br />
44<br />
47 50<br />
45<br />
44<br />
44<br />
45 45<br />
52<br />
46 48<br />
38 41<br />
48<br />
52<br />
42<br />
46<br />
41<br />
49<br />
42<br />
51<br />
46<br />
43<br />
52<br />
5344<br />
6050 50<br />
40<br />
44<br />
44<br />
52<br />
50<br />
44 41<br />
45<br />
52<br />
6252<br />
46 50<br />
52<br />
52<br />
36 6252<br />
47<br />
36<br />
36 46 48 52<br />
46 52<br />
46 48<br />
48 47<br />
46 47<br />
52<br />
45<br />
48<br />
46<br />
6253<br />
47<br />
48<br />
42 47<br />
53<br />
45<br />
46<br />
45 47<br />
47<br />
48<br />
45<br />
46<br />
48 53<br />
5848<br />
47 47 48<br />
45<br />
45<br />
48<br />
48<br />
45<br />
46<br />
5848<br />
53<br />
47<br />
45<br />
46<br />
46<br />
46<br />
44<br />
46<br />
53<br />
46<br />
47<br />
46<br />
46<br />
53 49<br />
44<br />
47<br />
47<br />
52<br />
53 48<br />
43<br />
45<br />
47<br />
47 48<br />
52<br />
49 6253<br />
42<br />
45<br />
44<br />
40<br />
6253<br />
48<br />
5748<br />
52<br />
40<br />
47 44<br />
41<br />
45<br />
52<br />
40 41<br />
41 41<br />
46<br />
41 41<br />
52<br />
41 42<br />
41 46<br />
42 41<br />
52<br />
49<br />
42<br />
46<br />
5952<br />
52<br />
51<br />
44<br />
45<br />
44<br />
47<br />
52<br />
52<br />
45 52<br />
53<br />
45 52<br />
52<br />
55<br />
6559<br />
57<br />
59<br />
46<br />
53<br />
49<br />
56<br />
52<br />
53 49<br />
54<br />
52<br />
48<br />
47<br />
59 56<br />
51 6254 46<br />
55 49<br />
55 6355 48<br />
50<br />
50<br />
49<br />
49<br />
46<br />
45<br />
54 49<br />
49<br />
45<br />
49<br />
45<br />
49<br />
45<br />
5849<br />
49<br />
45<br />
49<br />
45<br />
45<br />
49<br />
48<br />
44<br />
45<br />
48 46<br />
5344<br />
Dr.-Ing. Ulrich Donner Anhang G zum Bericht B237_1 vom 14.05.2010 Seite 5/5<br />
_________________________________________________________________________________
Bebauungsplan Nr. G 10 A<br />
"Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>"<br />
in Bamberg<br />
Verkehrsgutachten<br />
Berlin, Juni 2009 (2. Ergänzung Mai 2010)
Verkehrsgutachten<br />
Bericht<br />
für:<br />
ERBA Projektentwicklungs GmbH<br />
Grunewaldstraße 44<br />
10825 Berlin<br />
von:<br />
GRI<br />
Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung,<br />
Regionalisierung und Infrastrukturplanung mbH<br />
Geisbergstraße 38<br />
10777 Berlin<br />
Tel: (030) 2 14 59 09 - 0<br />
Fax: (030) 2 14 59 09 - 20<br />
E-Mail: gri@gri-berlin.de<br />
Bearbeiter: Dipl.-Ing. B. Fuhrmann<br />
Dipl.-Ing. C. Dumm<br />
Dipl.-Ing. S. Lange
Bebauungsplan G 10 A „Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>“<br />
Verkehrsgutachten 1<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Anlass und Ziel der Untersuchung.................................................................................2<br />
2 Erschließung.....................................................................................................................2<br />
3 Verkehrsaufkommen........................................................................................................7<br />
4 Verkehrsverteilung.........................................................................................................11<br />
5 Stellplatzbedarf...............................................................................................................11<br />
5.1 Pkw-Stellplätze........................................................................................................11<br />
5.2 Fahrradverkehr........................................................................................................13<br />
5.2.1 Fahrradstellplätze .................................................................................... 13<br />
5.2.2 Radverkehrsaufkommen.......................................................................... 16<br />
6 Leistungsfähigkeitsberechnung des Knotenpunktes.................................................17<br />
6.1 Frühspitze ...............................................................................................................18<br />
6.2 Nachmittagsspitze...................................................................................................20<br />
7 Fazit und Empfehlungen................................................................................................22<br />
Anlagen<br />
GRI GmbH
Bebauungsplan G 10 A „Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>“<br />
Verkehrsgutachten 2<br />
1 Anlass und Ziel der Untersuchung<br />
Für das Bebauungsplanverfahren G 10 A Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> in Bamberg wurde die<br />
öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung durchgeführt, die im März 2010zum Abschluss<br />
kam.<br />
Aus den Anregungen und Bedenken der Bürger und Institutionen hat sich ein Änderungs-<br />
bzw. Anpassungsbedarf für die Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan ergeben, der<br />
sich insbesondere auf den Universitätsstandort auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> im Planungsbereich A<br />
bezieht. Der Universitätsstandort wurde vergrößert, gleichzeitig wurden Flächen für gewerbliche<br />
Nutzungen im Bereich A verringert.<br />
Das im Jahr 2006 erarbeitete und in den Jahren 2007, 2008 und 2009 fortgeschriebene Verkehrsgutachten<br />
wird deshalb erneut an die veränderten Flächen- und Nutzerzahlen angepasst.<br />
Die Veränderungen haben Einfluss auf die Anbindung an das Hauptverkehrsstraßennetz das<br />
von den Nutzungen erzeugte Verkehrsaufkommen, die notwendige Stellplatzanzahl und die<br />
Leistungsfähigkeit der Anbindung des Bebauungsgebietes an die Gaustadter Hauptstraße.<br />
Diese Themen werden deshalb erneut untersucht und fortgeschrieben.<br />
Basis für die Berechnung des Verkehrsaufkommens bilden die geplanten Nutzungen nach<br />
dem Bebauungsplanentwurf mit Stand Mai 2010.<br />
2 Erschließung<br />
Die Erschließung des Bebauungsplangebietes Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> für den motorisierten<br />
Individualverkehr erfolgt ausschließlich über die ERBA-Brücke und die anschließende Planstraße<br />
1. Der Anschluss an die Maria-Ward-Straße soll nur in Ausnahmefällen (Notzufahrt)<br />
erfolgen für den Fahrzeugverkehr erfolgen, d.h. der Anschluss ist baulich herzustellen (Bordabsenkung<br />
bzw. Gehwegüberfahrt) aber mit Pollern abzusperren. Für Fußgänger und Radfahrer<br />
besteht neben der Anbindung über die ERBA-Brücke und die Maria-Ward-Straße eine<br />
zusätzliche Anbindung über die Schwarze Brücke zum Unteren Leinritt, Stadtteil Gaustadt.<br />
Die Planstraße 1 fungiert als Sammelstraße (Verkehrsbelastung zw. 400-800 Kfz/h) und ist<br />
nach RASt 06 mit einer Fahrbahnbreite von 5,50m (bei einseitigem Parken) ausreichend<br />
dimensioniert.<br />
Im ersten Abschnitt der Planstraße 1 zwischen Spinnerei (Ziegelhochhaus) und Direktoriumsgebäude<br />
bzw. Beamtenwohnhaus wird entlang dem Studentenwohnheim im Ziegelhochhaus<br />
ein mind. 3,0m breiter Gehweg empfohlen, da in diesem Bereich aufgrund der<br />
universitären Einrichtungen mit einem höheren Fußgängeraufkommen zu rechnen ist. Entlang<br />
der Südostseite (Beamtenwohnhaus und Direktoriumsgebäude) sind geschützte Bäume<br />
zu berücksichtigen, deshalb soll die Gehwegbreite dort mindestens 2,0m betragen. Die Unterschreitung<br />
der lt. RAST 06 für Sammelstraßen empfohlenen Gehwegbreiten von 3,0m<br />
kann hier erfolgen, da der Hauptfußgängerverkehr zur den universitären Einrichtungen von<br />
der ERBA-Brücke über den Durchgang zwischen Schlichterei und Ziegelhochhaus direkt<br />
zum ERBA-Platz geführt wird und entlang der Südostseite der Planstraße 1 weniger Fußgänger<br />
zu erwarten sind.<br />
In Weiterführung der Planstraße 1 in Richtung Osten soll der südöstliche Gehweg eine Breite<br />
von mindestens 3,0m erhalten, der nordöstliche Gehweg entlang der Grünfläche soll eine<br />
Breite von mindestens 2,0m erhalten.<br />
GRI GmbH
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Verkehrsgutachten 3<br />
An der Planstraße 1 (nordöstlicher Abschnitt) und der Planstraße 2 erfolgt die Erschließung<br />
der Tiefgarage unter dem ERBA-Platz für die Universität und die gewerblich genutzten Flächen.<br />
Die Flächen zwischen Gehweghinterkante und Gebäudekante Ziegelhochhaus bzw. Bauflächen<br />
des Baufeldes A entlang der Planstraße 1 gehören zum öffentlichen Straßenraum und<br />
können als Aufenthaltsflächen und für die Unterbringung von Fahrradständern genutzt werden.<br />
Der Querschnitt der Sammelstraße wird in der Planstraße 2 bis zum Beginn der ringförmigen<br />
Wohngebietserschließung weitergeführt. Hier soll entlang des Universitätsgeländes der mindestens<br />
3,0m breite Gehweg weitergeführt werden, auf der Seite der Wohnbebauung mit<br />
weniger Fußgängerverkehr reicht eine Breite von 2,0m aus.<br />
In der Planstraße 2 entfallen die Senkrechtparkplätze an den Stellen wo Grundstückszufahrten<br />
angeordnet werden müssen.<br />
Die ringförmige Wohnerschließungsstraße (Planstraße 3) soll als verkehrsberuhigter Bereich<br />
im Mischprinzip ausgeführt werden, d.h. Fußgänger- und Radverkehr mischen sich mit dem<br />
Kfz-Verkehr auf einer Fläche. Ein Trennung der Verkehrsarten erfolgt nicht. Die Straße dient<br />
ausschließlich der Erschließung des Wohngebiets und dem Aufenthalt.<br />
Im Straßenraum werden Besucherstellplätze der Wohnnutzung untergebracht. Die privaten<br />
Stellplätze für die Wohnnutzung befinden sich in Tiefgaragen unterhalb der Gebäude.<br />
Die Verkehrsstärke beträgt hier unter 400 kfz/h. Es muss Schrittgeschwindigkeit gefahren<br />
werden. Dies ist mit entsprechenden "Geschwindigkeitsdämpfern" zu gewährleisten. Die<br />
Parkflächen sind wechselseitig anzuordnen, um so zu einer Geschwindigkeitsdämpfung beizutragen.<br />
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Verkehrsgutachten 7<br />
3 Verkehrsaufkommen<br />
Entsprechend der aktuellen BGF-Zahlen 1 stellt sich die Flächenverteilung innerhalb des Geltungsbereiches<br />
des Bebauungsplans wie folgt dar:<br />
Bereich gemäß Bezeichnung<br />
im Bebauungsplan<br />
A (Sondergebiet Universität)<br />
Nutzung BGF in m²<br />
Studentisches Wohnen 20.300<br />
Universität<br />
(Verwaltung, Hörsäle, Mensa)<br />
Gewerbliche Flächen<br />
(Handel, Dienstleistung,<br />
Gastronomie)<br />
B1 Gemischte Baufläche<br />
23.500<br />
7.050<br />
davon Wohnen 1.000<br />
Gewerbliche Flächen 990<br />
B2 Wohnen 2.900<br />
C Gemischte Baufläche<br />
davon Wohnen 450<br />
Gewerbliche Flächen 450<br />
D1, D2, D3, E, G, H1, H2 Wohnen 38.330<br />
F1, F2, I Gemischte Baufläche<br />
davon<br />
Tabelle 1: BGF-Zahlen<br />
Wohnen 7.410<br />
Gewerbliche Flächen 4.940<br />
Das Sondergebiet im Bereich A setzt sich aus Flächen für Einrichtungen der Universität, gewerblichen<br />
Flächen wie Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung etc. und studentischem<br />
Wohnen zusammen.<br />
Für die gemischte Baufläche im Bereich F1, F2 und I wo sich auch der denkmalgeschützte<br />
Wasserturm befindet, wurde ein Verhältnis von 60% Wohnen zu 40% gewerbliche Nutzung<br />
angenommen. In den Bereichen B1 und C sind gewerbliche Flächen und Wohnflächen jeweils<br />
zur Hälfte geplant.<br />
Die Bruttogeschossfläche für eine Wohneinheit im Bereich D, E, G, H wurde mit 120 m² BGF<br />
angenommen.<br />
Für den Bereich B2 existieren schon Baugenehmigungen. So werden im s.g. Baumwollmagazin<br />
17 Wohneinheiten realisiert.<br />
1 Bebauungsplanentwurf G 10 A, Stand Mai 2010<br />
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Verkehrsgutachten 8<br />
Für das studentische Wohnen, das in den denkmalgeschützten Gebäuden Spinnerei und<br />
Schlichterei realisiert werden soll, wurde entsprechend der Architektenplanung eine Anzahl<br />
von 330 Wohneinheiten für Studierende zugrundegelegt, das entspricht einer Fläche von ca.<br />
56 m² BGF je Wohneinheit.<br />
Für das Gesamtgebiet ergibt sich eine Anzahl von ca. 406 Wohneinheiten und 330 Wohneinheiten<br />
im Studentenwohnheim.<br />
Aus den angenommenen Prämissen ergibt sich folgende Anzahl Nutzer:<br />
Nutzung Bezugsgröße Summe Nutzer<br />
Wohnungen 2,2 Einwohner/WE 893<br />
Wohnheim ca. 1,3 Stud./WE 429<br />
Universität (Studierende) 1.250<br />
Universität (Beschäftigte d. Verwaltung,<br />
Lehrkörper)<br />
Büro, Dienstleistung,<br />
Einzelhandel (kleinflächig)<br />
265 2<br />
1 Beschäftigter/55 m² BGF 3 218<br />
Besucher Universität/Verwaltung 0,7 Besucher/Beschäftigten 186<br />
Besucher Gewerbe 5 Besucher/Beschäftigter 4 1.090<br />
Besucher der Bewohner 0,5 Besucher/Wohneinheit 369<br />
Tabelle 2:Anzahl der Nutzer<br />
Jede Nutzergruppe legt eine bestimmte Anzahl Wege pro Tag zurück. Die Annahmen sind<br />
der Untersuchung „Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung“ von D. Bosserhoff<br />
5 entnommen.<br />
Für die Studierenden, die universitäre Einrichtungen auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> besuchen, wurde<br />
von der Universität Bamberg im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum Bebauungsplan<br />
die Angabe gemacht, dass ca. 1.990 Plätze für Studierende am Uni-Standort <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong><br />
realisiert werden sollen, die im Durchschnitt zu 70% ausgelastet sind. Des weiteren wurde<br />
angenommen, dass ca. ein Drittel der auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> wohnenden Studierenden vorort<br />
Veranstaltungen besuchen. Pro Tag finden sechs Veranstaltungen statt, um 8:00, 10:00,<br />
12:00, 14:00, 16:00, 18:00 Uhr. Bei Veranstaltungsende findet ein Wechsel von jeweils einem<br />
Drittel der Studierenden statt, d.h. ein Drittel kommt, ein Drittel geht. Vor diesem Hintergrund<br />
ergibt sich folgende Anzahl an Wegen pro Tag für die studentischen Einrichtungen.<br />
1.990 Plätze x 0,7 = 1.393 Studierende pro Veranstaltung<br />
abzüglich 1/3<br />
der auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong><br />
wohnenden Stud. 143 Studierende<br />
Gesamt 1.250 Studierende (extern) je Veranstaltung<br />
Die Anzahl der zurückgelegten Wege der Studierenden ergibt sich aus der Summe der Veranstaltungen<br />
und der Wechselrate von je einem Drittel.<br />
2<br />
Angabe der Universität Bamberg zu geplanten Arbeitsplätzen nach Bauantrag<br />
3<br />
Schwerpunkt liegt auf Dienstleistung, deshalb weniger Beschäftigte pro Fläche als im Gutachten vom Okt 2006<br />
4<br />
nach Bosserhoff ohne genaue Angaben der Nutzungsmischung 5-12 Besucher je Beschäftigter<br />
5<br />
Bosserhoff, D.: „Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung“, Heft 42 der Schriftenreihe der Hessischen Straßen-<br />
und Verkehrsverwaltung, Wiesbaden, 2000<br />
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Verkehrsgutachten 9<br />
Insgesamt wird getrennt nach Nutzern folgende Anzahl an Wegen zurückgelegt:<br />
Nutzer Anzahl Wege je Nutzer/Tag Summe der Wege<br />
Einwohner 3,6 3.215<br />
Studierende(Einwohner) 5,0 2.145<br />
Studierende (extern) 5,0 6.250<br />
Beschäftigte 2,5 1.208<br />
Besucher der Universität 2,0 371<br />
Besucher gewerbl. Einrichtungen 2,0 2.180<br />
Besucher der Bewohner 2,0 738<br />
Tabelle 3:Wege<br />
Modal Split<br />
Zum Thema Verkehrsmittelwahl und Wegeanzahl wurde eine Untersuchung des Stadtplanungsamtes<br />
Bamberg, Abt. Verkehrsplanung zum Verkehrsverhalten der Bamberger Bevölkerung<br />
6 herangezogen.<br />
Um für die Entwicklung und notwendige verkehrliche Maßnahmen einen Spielraum zu schaffen<br />
wurde die Annahme für den MIV-Anteil etwas konservativer gewählt, als der für das<br />
Stadtgebiet von Bamberg allgemein geltende MIV-Anteil von 43%. Bei den Studierenden, die<br />
auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> wohnen wurde ein relativ geringer MIV-Anteil gewählt, da davon ausgegangen<br />
wird, dass sie entweder die Uni-Einrichtungen auf der <strong>Insel</strong> nutzen oder um zur<br />
Uni in der Innenstadt zu kommen eher das Fahrrad oder den ÖPNV nutzen, da Stellplätze in<br />
Uni-Nähe in der Innenstadt nur in geringem Umfang vorhanden bzw. kostenpflichtig sind. Es<br />
wird angenommen, dass auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> wohnende Studierende ihren Pkw eher außerhalb<br />
der Hauptverkehrszeiten (Freizeitbeschäftigungen und Besorgungen) nutzen.<br />
Für die gewerblichen Nutzungen innerhalb des Bebauungsplangebietes u.a. Einzelhandel<br />
und uninahe Dienstleistungen und Gastronomie wird davon ausgegangen, dass es sich vorwiegend<br />
um Nahversorgungseinrichtungen für die Bewohner und Universitätsangehörigen<br />
handelt. Diese Einrichtungen werden von Kunden und Besuchern vorwiegend zu Fuß oder<br />
mit dem Fahrrad angesteuert, sodass von einem Modal Split Anteil im Motorisierten Individualverkehr<br />
von 25% der Besucher ausgegangen wird.<br />
Die externen Studierenden kommen nach Aussage der Universität Bamberg zu lediglich einem<br />
Anteil von ca. 10-12% mit dem eigenen Pkw. Bei Berücksichtigung der Mitfahrer von ca.<br />
20% ergibt sich ein MIV-Anteil von 14%.<br />
Bezogen auf die einzelnen Nutzergruppen stellt sich die Modal Split Verteilung wie folgt dar.<br />
Nutzer MIV-Anteil ÖPNV-Anteil Rad-und Fußg.-Anteil<br />
Bewohner 50% 10% 40%<br />
Studierende (Einwohner) 25% 15% 60%<br />
Studierende (extern) 14% 16% 70%<br />
Beschäftigte 50% 25% 25%<br />
Besucher Uni 50% 25% 25%<br />
Besucher gewerbl. Einrichtungen 25% 15% 60%<br />
Besucher der Bewohner 7 50% 15% 35%<br />
Tabelle 4: Modal Split Verteilung<br />
6<br />
Stadt Bamberg, Baureferat, Stadtplanungsamt Abt. Verkehrsplanung, Verkehrsverhalten der Bamberger Bevölkerung, Bamberg<br />
2005<br />
7<br />
für Besucher der Studenten wurde wg. dem geringeren Motorisierungsgrad ein MIV-Anteil von 25% zugrundegelegt<br />
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Verkehrsgutachten 10<br />
Aus den Ausgangsdaten ergibt sich folgendes Verkehrsaufkommen verteilt auf die einzelnen<br />
Verkehrsarten:<br />
Nutzer MIV ÖPNV Rad-und<br />
Fuß<br />
Summe<br />
Bewohner 1.608 322 1.285 3.215<br />
Studierende (Einwohner) 536 322 1.287 2.145<br />
Studierende (extern) 876 1000 4.374 6.250<br />
Beschäftigte 604 302 302 1.208<br />
Besucher Uni 186 93 92 371<br />
Besucher gewerbl. Einrichtungen 545 327 1.308 2.180<br />
Besucher der Bewohner 286 111 341 738<br />
Summe der Wege 4.641 2.477 8.989 16.107<br />
Tabelle 5: Verkehrsaufkommen<br />
Besetzungsgrad:<br />
Bewohner: 1,2 Personen/ Pkw<br />
Studierende (extern): 1,2 Personen/ Pkw<br />
Beschäftigte: 1,1 Personen/ Pkw<br />
Besucher der Uni: 1,1 Personen/ Pkw<br />
Besucher der Bewohner: 1,2 Personen/ Pkw<br />
Nach Berücksichtigung des Besetzungsgrades ergibt sich folgendes Verkehrsaufkommen:<br />
Nutzer Pkw-Verkehrsaufkommen in Fahrten je Tag<br />
Bewohner 1.340<br />
Studierende (Einwohner) 447<br />
Studierende (extern) 730<br />
Beschäftigte 549<br />
Besucher Uni 169<br />
Besucher Gewerbe 495<br />
Besucher der Bewohner 238<br />
Summe ca. 3.970<br />
Tabelle 6: Kfz-Verkehrsaufkommen<br />
Lieferverkehr<br />
Der Lieferverkehr stellt sich wie folgt dar:<br />
Nutzung Berechnungskoeffizient Anlieferfahrten je Tag Anlieferungen pro Tag<br />
Wohnungen 0,02/Einwohner 18 9<br />
Wohnheim 0,01/Einwohner 4 2<br />
Universität 0,1/Beschäftigter 26 13<br />
Gewerbe 0,3/Beschäftigter 66 33<br />
Entsorgung 0,6/Tag 2 1<br />
Summe 116 58<br />
Tabelle 7: Lieferverkehr<br />
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Verkehrsgutachten 11<br />
Der Lieferverkehr wird in der Regel für dienstleistungsnahes Gewerbe mit Lieferwagen,<br />
Sprintern und kleineren Lkw abgewickelt. Sattelschlepper und Lastzüge sind nicht zu erwarten.<br />
Das Gesamtaufkommen im Kfz-Verkehr beträgt damit insgesamt: ca. 4.090 Kfz/Tag.<br />
Gegenüber dem Stand des Gutachtens vom Nov. 2009, das eine geringere Personenanzahl<br />
und Fläche für die Universität , aber einen höheren Anteil an Gewerbeflächen zur Grundlage<br />
hatte, beträgt der Anstieg des vom Bebauungsplangebiet induzierten Kfz-<br />
Verkehrsaufkommen/Tag 2%.<br />
4 Verkehrsverteilung<br />
Die Verkehrsverteilung wurde bereits in den Fortschreibungen des Verkehrsgutachtens aus<br />
2008 und 2009 verändert. Aufgrund der Verschiebung der Nutzungsverteilung in Richtung<br />
Universität und gewerblicher Nutzungen mit Arbeitsplätzen hatte sich eine Änderung der<br />
Verkehrsverteilung ergeben.<br />
60% (vorher 70%) von und zur Innenstadt und<br />
40% (vorher 30%) von und nach stadtauswärts<br />
Über den Tag verteilt ergibt sich eine Verkehrsmenge im Kfz-Verkehr von:<br />
2.454 Fahrten von/nach stadteinwärts<br />
1.636 Fahrten von/nach stadtauswärts<br />
5 Stellplatzbedarf<br />
5.1 Pkw-Stellplätze<br />
Für den Bebauungsplan wurde festgelegt, dass die Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg<br />
Grundlage ist, die sich auf die Richtzahlen für den Stellplatzbedarf der Verwaltungsvorschriften<br />
zur Bayrischen Bauordnung bezieht. Abweichend davon wurde festgelegt, dass für Wohnungen,<br />
die größer als 120 m² BGF sind und in den Baugebieten E – I liegen, ein Stellplatzschlüssel<br />
von 1,5 Pkw-Stellplätze je Wohneinheit zugrundezulegen ist, statt 1 Stp./WE wie<br />
es die Richtzahlen der BayBO vorsehen. Für die Stellplatzberechnung wurde ein Anteil von<br />
30'% Wohnungen, die größer als 120 m² BGF sind, angenommen. 8<br />
In der folgenden Tabelle ist der Stellplatzbedarf getrennt nach Nutzungen dargestellt.<br />
Nutzung Stellplatzschlüssel Anzahl Stellplätze<br />
Wohnen<br />
1 Stp./Wohneinheit<br />
Bereich B, C<br />
29<br />
Bereich D<br />
145<br />
Bereich E, G, H<br />
122<br />
Bereich F, I<br />
43<br />
Bereich E, G, H<br />
1,5 Stp./Wohneinheit 78<br />
Bereich F, I<br />
28<br />
Besucher d. Einwohner 10% d. Einwohnerstellplätze 45<br />
Wohnheim A 1 Stp./5 Betten 86<br />
Universität (Studierende) A 1 Stp./10 Studierende 199<br />
Universität (Verwaltung) 9 A 1 Stp./40 m² NF 133<br />
8 Schätzung des Investors<br />
9 Es wird davon ausgegangen, das ca. 30% = 7.093 m² BGF der Fläche für die Universität für Verwaltung genutzt wird<br />
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Verkehrsgutachten 12<br />
Gewerbe<br />
(Büro/Dienstl./Einzelhandel/Hotel) 10<br />
Bereich A<br />
Bereich F, I<br />
Bereich B, C<br />
Besucher d. Büro/Verwaltung/Dienstl.<br />
Bereich A<br />
Bereich F, I<br />
Bereich B, C<br />
1 Stp./40 m² NF<br />
20% d. Stellplätze<br />
Gesamt 1.237<br />
Tabelle 8:Stellplatzbedarf nach Satzung<br />
Nach Bereichen getrennt ergibt sich folgende Anzahl an Pkw-Stellplätzen:<br />
Bereich Anzahl Stellplätze<br />
A (Uni und Wohnheim) 449<br />
A (Gewerbe) 158<br />
B, C 62<br />
D 159<br />
E, G, H 220<br />
F, I 189<br />
Gesamt 1.237<br />
Tabelle 9: Stellplatzbedarf nach Bereichen<br />
Im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes zum Bebauungsplan wurde ein Vorschlag für<br />
eine Stellplatzanordnung im öffentlichen Straßenraum erarbeitet. Aus diesem Konzept geht<br />
hervor, dass im Bereich der Planstraßen 1 und 2 die Unterbringung von 30 - 40 Stellplätzen<br />
im öffentlichen Straßenraum möglich ist, im Bereich der Planstraße 3 des Wohngebietes<br />
könnten weitere 30 -40 Besucherstellplätze untergebracht werden. Der Bedarf an Besucherstellplätzen<br />
für die Bereiche B, C und D – I von ca. 69 Stp., der nach Stellplatzsatzung notwendig<br />
ist, könnte entsprechend dem Planungsvorschlag im öffentlichen Straßenraum nahezu<br />
befriedigt werden. Die Besucherstellplätze für Besucher der Universität und der gewerblichen<br />
Einrichtungen im Bereich A werden in der Tiefgarage unter dem ERBA-Platz geschaffen.<br />
In einer Tiefgarage im Bereich des ERBA-Platzes können nach derzeitiger Planung der<br />
Campus GmbH auf zwei Ebenen ca. 460 Stellplätze realisiert werden. Damit wäre die Stellplatzanforderung<br />
gemäß Stellplatzsatzung für die universitären Einrichtungen rein rechnerisch<br />
gedeckt. Für die gewerblichen Einrichtungen, die lt. Bebauungsplan im Erdgeschoss<br />
des Ziegelhochhauses und im Batteurgebäude möglich wären, kann keine eigene Tiefgarage<br />
errichtet werden, d.h. dieser Bedarf müsste in der Tiefgarage der Universität gedeckt werden.<br />
Es besteht rechnerisch jedoch ein Defizit von 147 Stellplätzen.<br />
Die Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg ermöglicht die Zahlung einer Ablösesumme für<br />
nicht realisierbare Stellplätze. Die Ablösung von Pkw-Stellplätzen ist jedoch nur sinnvoll,<br />
wenn Alternativen für die Mobilität geschaffen werden, d.h. die Ablösesumme soll in die Errichtung<br />
von Fahrradstellplätzen und den Ausbau der Fahrradinfrastruktur und des Busliniensystems<br />
investiert werden.<br />
Werden im Campusbereich A nicht genügend Stellplätze errichtet, dann besteht ein Parkdruck<br />
auf das Wohngebiet und Mischgebiet in den Bereichen D-I. Der Konflikt zwischen<br />
Wohngebiet und Gewerbe bzw. Universität kann jedoch auch mit einer Vollversorgung an<br />
Stellplätzen nicht ausgeräumt werden und zwar dann, wenn in der Tiefgarage Stellplätze<br />
10<br />
je nach Nutzungsmischung, z.B. Hotel braucht weniger Stellplätze, ändert sich die Stellplatzanzahl für die gewerbliche Nutzung<br />
132<br />
93<br />
27<br />
53<br />
18<br />
6<br />
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Verkehrsgutachten 13<br />
kostenpflichtig angeboten werden und die Stellplätze im verkehrsberuhigten Bereich des<br />
Wohngebietes kostenlos zur Verfügung stehen.<br />
Dies ließe sich nur mit einer Beschrankung der inneren Wohnerschließungsstraße (Planstraße<br />
3) lösen, was bei öffentlichen Straßen jedoch wenig praktikabel erscheint.<br />
Hier kann die Situation nur beobachtet und ein stärkerer Anreiz für die Nutzung des ÖPNV<br />
und des Fahrrads geschaffen werden.<br />
Durch den Ausbau der Fahrradinfrastruktur und durch die Schaffung ausreichender Fahrradabstellanlagen<br />
und einer fahrradfreundlichen Gestaltung wird die Nutzung des Fahrrads gefördert.<br />
In Abstimmung mit dem Verkehrsbetrieb sollte bei steigender Nachfrage auch über<br />
eine Erweiterung (Taktverdichtung) des Busangebotes nachgedacht werden.<br />
5.2 Fahrradverkehr<br />
5.2.1 Fahrradstellplätze<br />
Die Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg enthält momentan keine Vorgaben für die Herstellung<br />
von Fahrradstellplätzen. Sie weist jedoch in § 2, Abs. 2 darauf hin, dass bei der Errichtung<br />
von öffentlichen Einrichtungen, Studentenwohnheimen, Hochschulen und Versammlungsstätten<br />
zusätzlich zu den erforderlichen Kfz-Stellplätzen in gleicher Anzahl Abstellmöglichkeiten<br />
für Fahrräder zu schaffen sind.<br />
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) enthält die Vorgabe der Herstellung einer ausreichenden<br />
Anzahl von Fahrradstellplätzen für Gebäude mit mehr als 2 Wohnungen. Eine Stellplatzsatzung<br />
für Fahrradstellplätze ist in Bamberg momentan in Vorbereitung jedoch noch nicht<br />
beschlossen.<br />
Für die Berechnung des Stellplatzbedarfes für Fahrradstellplätze wird deshalb die EAR 05 11<br />
herangezogen, die Orientierungswerte für die Anlage von Fahrradstellplätzen angibt.<br />
Der Stellplatzbedarf für Fahrräder stellt sich nach den Orientierungswerten der EAR 05 wie<br />
folgt dar:<br />
Nutzung Stellplatzschlüssel Gef. Anzahl<br />
Stellplätze<br />
Wohnen<br />
1 Stp./30m² Wohnfläche<br />
(entspricht ca. 3 Stp. je<br />
Bereich B, C<br />
Wohnung) 87<br />
Bereich D, E, G, H<br />
957<br />
Bereich F, I<br />
185<br />
Wohnheim A 1 Stp./ Bett 429<br />
Universität (Studierende) A 0,7 Stp./ je Sitzplatz 1393<br />
Universität (Verwaltung) A<br />
Gewerbe<br />
0,3 Stp./ je Arbeitsplatz 80<br />
(Büro/Dienstl./Einzelhandel/Hotel) je nach Nutzung zw. 1 Stp. je<br />
Bereich A<br />
25-70m² NF<br />
76-212<br />
Bereich B, C<br />
15-43<br />
Bereich F, I<br />
53-148<br />
Bereiche A, B, C, F,I (alternativ) Büro: 0,3 Stp./ je Arbeitsplatz<br />
65<br />
Tabelle 10: Bedarf an Fahrradstellplätzen<br />
Nach der Stellplatzsatzung Bamberg ist für das Studentenwohnheim und die studentischen<br />
Einrichtungen/Versammlungsstätten auf dem Universitätsgelände eine Anzahl von 460 Fahr-<br />
11 FGSV, Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs, Köln 2005<br />
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Verkehrsgutachten 14<br />
radstellplätzen erforderlich, das entspricht ungefähr einem Viertel von der Anzahl, die nach<br />
EAR 05 empfohlen werden.<br />
Berechnet man den Stellplatzbedarf entsprechend der Auslastung der Veranstaltungen und<br />
dem Anteil an Radfahrern, der bei ca. 55-60% liegt, würde eine Anzahl von ca. 625-750<br />
Fahrradstellplätzen allein für die Studierenden benötigt werden, die von außerhalb kommen.<br />
Entgegen den Standorten der Universität in der Innenstadt, wo viele Studenten zwischen den<br />
Standorten zu Fuß unterwegs sind, wird dies beim Standort <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> aufgrund der Entfernung<br />
zu den innerstädtischen Standorten nicht der Fall sein, sodass der Radverkehr hier<br />
eine größere Bedeutung hat und mit einer ausreichenden Anzahl an Fahrradstellplätzen darauf<br />
reagiert werden muss.<br />
Die Unterbringung der Fahrradstellplätze für die Wohnungen erfolgt auf den privaten<br />
Grundstücken bzw. innerhalb der Gebäude. Für die Gebäude mit öffentlichem Verkehr wie<br />
die Einrichtungen der Universität und die gewerblichen Flächen sind die Fahrradstellplätze<br />
leicht zugänglich und sicher herzustellen.<br />
Für die Universität und die gewerblichen Einrichtungen im Sondergebiet sind Abstellanlagen<br />
für Fahrräder auf dem ERBA-Platz bzw. in der Tiefgarage unterzubringen. Bewährt haben<br />
sich Systeme, die es ermöglichen den Fahrradrahmen anzuschließen (siehe Abb. 4). An einem<br />
Bügel können jeweils zwei Fahrräder angeschlossen werden. Der Abstand zwischen<br />
den Bügeln muss mindestens 1,50m betragen. Inklusive Fahrgasse wird eine Länge von<br />
3,0m benötigt. Um die notwendige Fläche zu verringern können auch Systeme zum Einsatz<br />
kommen, die die Fahrräder übereinander stapeln (siehe Abb. 5).<br />
Abbildung 4: Fahrradbügel<br />
Anordnung von Fahrradbügeln<br />
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Verkehrsgutachten 16<br />
5.2.2 Radverkehrsaufkommen<br />
Das Radverkehrsaufkommen wird im Wesentlichen von den Studierenden, die von außerhalb<br />
kommen bzw. zwischen dem Universitätsstandort in der Innenstadt Bamberg und der<br />
<strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> pendeln, bestimmt.<br />
Die Spitzen sind dabei am Vormittag zu erwarten, wenn die Studierenden zu den ersten Veranstaltungen<br />
ankommen und gleichzeitig der Berufs- und Ausbildungsverkehr der Einwohner<br />
und der Beschäftigten auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> beginnt.<br />
Die Spitzenstunde im Zeitraum zwischen 7:00 – 8:00 Uhr ist in der folgenden Tabelle dargestellt:<br />
Schwarze Brücke 12<br />
20%<br />
City-Route<br />
30%<br />
Maria-Ward-Straße u. Radweg<br />
am Main-Donau-Kanal<br />
50%<br />
aus Richtung 101 151 251 Zielverkehr<br />
in Richtung 62 93 155 Quellverkehr<br />
Σ 163 244 406 Frühspitze<br />
Tabelle 11: Spitzenstunde Radverkehr<br />
In dem Verteilungsszenario wird davon ausgegangen, dass der größte Teil der Radfahrer die<br />
Relation über die Maria-Ward-Straße bzw. entlang dem Main-Donau Kanal nutzt, da sie die<br />
kürzeste Verbindung von und zur Innenstadt darstellt.<br />
Aufgrund der Anbindung der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> an das benachbarte Straßennetz werden 244<br />
Radfahrer über die Erba-Brücke/Planstraße 1 und 406 Radfahrer über die Planstraße 1 entlang<br />
dem Landesgartenschaugelände fahren. Die Radfahrer, die über die Schwarze Brücke<br />
fahren nutzen die Planstraße 2 und 3.<br />
Aufgrund des dargestellten Radverkehrsaufkommens ist es von großer Bedeutung, dass<br />
eine ausreichende Anzahl an Fahrradstellplätzen an strategisch günstigen Standorten angeordnet<br />
wird, um eine Verteilung des Radverkehrs zu erreichen und die Radfahrer möglichst<br />
schnell zu den gewünschten Zielen zu führen.<br />
An Übergängen zu den Hauptradwegeanbindungen wie Maria-Ward-Straße, City-Route über<br />
die ERBA-Brücke und Schwarze Brücke über die Planstraßen 3 und 2 sollen deshalb Standorte<br />
für Fahrradabstellanlagen angeordnet werden.<br />
Innerhalb der Erschließungsstraßen, die über keine separaten Radwege verfügen, wird es zu<br />
Stoßzeiten zu einer Verlangsamung des Verkehrs kommen, da nicht überall die Möglichkeit<br />
besteht Radfahrer zu überholen. Eine starke Beeinträchtigung und Herabsetzung der Leistungsfähigkeit<br />
ist jedoch nicht zu erwarten.<br />
12 Die Schwarze Brücke ist momentan gesperrt, es wird jedoch von einer mittelfristigen Ertüchtigung und Öffnung ausgegangen<br />
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Verkehrsgutachten 17<br />
6 Leistungsfähigkeitsberechnung des Knotenpunktes<br />
Die <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> ist nur an einem Punkt über die ERBA-Brücke an das Hauptverkehrsstraßennetz<br />
angebunden. Für die Grundlast der Gaustadter Hauptstraße wird die Verkehrsbelastung<br />
des Nullfalls 2001 mit 11.600 Kfz/Tag zugrundegelegt. Da es sich hier um eine Modellrechnung<br />
handelt und aktuelle Zähldaten nicht vorliegen, wird für die Leistungsfähigkeitsberechnung<br />
ein Zuschlag von 20% auf die Grundlast der Gaustadter Hauptstraße berücksichtigt.<br />
Bis zur Einrichtung einer Lichtsignalanlage an dem Knotenpunkt ist die Durchführung<br />
einer Verkehrserhebung des Kfz- und Radverkehrs sinnvoll.<br />
Im Verkehrsentwicklungsplan ist die Gaustadter Hauptstraße als Hauptsammelstraße Verbindungsstufe<br />
CIV (flächenerschließend) ausgewiesen.<br />
Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Knotenpunktes wird im Handbuch für die<br />
Bemessung von Verkehrsanlagen (HBS 2001 13 ) die Qualität des Verkehrsablaufes herangezogen.<br />
Ein wesentliches Kriterium der Qualität des Verkehrsablaufes an Knotenpunkten ist die mittlere<br />
Wartezeit der Kraftfahrzeugströme.<br />
Für die Einstufung des gesamten Knotenpunktes in eine Qualitätsstufe ist die schlechteste<br />
Qualität aller beteiligten Verkehrsströme maßgebend.<br />
Das Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen (HBS 2001) ordnet entsprechend<br />
der Länge der mittleren Wartezeit, den Knotenpunkten Qualitätsstufen von A-F zu. Dabei ist<br />
in Stufe A ein nahezu ungehinderter Verkehrsablauf mit nur geringen Wartezeiten möglich,<br />
bei Stufe F sind hohe Wartezeiten und Staubildung zu erwarten, was zu einer Überlastung<br />
des Knotenpunktes führt.<br />
Abhilfe kann dann durch Erhöhung der Kapazitäten (zusätzliche Abbiegespuren) geschaffen<br />
werden, im Extremfall muss eine Lichtsignalanlage installiert werden.<br />
Für den Knotenpunkt Gaustadter Hauptstraße – Schweinfurter Straße / ERBA-Brücke wurden<br />
die Wartezeiten und Rückstaulängen der wartepflichtigen Ströme berechnet und nach<br />
den Vorgaben des HBS 2001 beurteilt. Der Knotenpunkt wurde als unsignalisiert und mit<br />
Vorfahrtsberechtigung des Straßenzugs Gaustadter Hauptstraße – Schweinfurter Straße<br />
berücksichtigt.<br />
Die Leistungsfähigkeitsberechnung wurde für die Frühspitze von 7:00-8:00 Uhr und die Spätspitze<br />
von 17:00-18:00 Uhr durchgeführt.<br />
Der Spitzenstundenanteil liegt jeweils zwischen 7 und 9% der Tagesbelastung.<br />
Der Anstieg des Kfz-Verkehrsaufkommens um 2% gegenüber dem Stand vom Nov. 2009<br />
wirkt sich kaum auf die Spitzenstundenbelastung aus. Aufgrund der Verschiebung der Nutzungen<br />
mit einem höheren Anteil der Universität, erhöht sich die morgendliche Spitzenstunde<br />
im Zielverkehr etwas. Insgesamt hat sich in der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes<br />
jedoch keine Veränderung ergeben.<br />
13<br />
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Köln,<br />
Ausgabe 2001<br />
GRI GmbH
Bebauungsplan G 10 A „Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>“<br />
Verkehrsgutachten 22<br />
7 Fazit und Empfehlungen<br />
Nach Beendigung der öffentlichen Bürgerbeteiligung und Trägerbeteiligung hat sich ein<br />
Überarbeitungsnotwendigkeit für das Verkehrsgutachten ergeben. Veränderungen wurden<br />
insbesondere an der Anzahl der Studierenden und Mitarbeitern der Universität vorgenommen<br />
und an den Flächengrößen, die der Universitätsstandort einnimmt. Gleichzeitig haben<br />
sich Flächen mit gewerblicher Nutzung verringert.<br />
Ein besonderes Augenmerk war dabei nochmals auf die straßenseitige Anbindung und den<br />
Fahrradverkehr zu richten.<br />
Der Knotenpunkt ERBA-Brücke/Gaustadter Hauptstraße/Schweinfurter Straße, der die einzige<br />
Anbindung der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> für den motorisierten Individualverkehr darstellt, erreicht als<br />
unsignalisierte T-Einmündung lediglich die Qualitätsstufe E, d.h. die Kapazität des Knotenpunktes<br />
wird erreicht:<br />
Folgende Empfehlungen ergeben sich aus gutachterlicher Sicht:<br />
- Die Leistungsfähigkeitsberechnung wurde für den Endausbau des Bebauungsgebietes<br />
durchgeführt.<br />
Zu diesem Zeitpunkt ist entsprechend dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen die<br />
Errichtung einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt ERBA-Brücke/Gaustadter Hauptstraße/Schweinfurter<br />
Straße zwingend erforderlich.<br />
Dies ist nicht nur für die Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsablaufs, sondern<br />
auch um eine sichere Querung für Fußgänger zu ermöglichen, die die Gaustadter<br />
Hauptstraße zwischen Bushaltestelle und <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> queren und für die Fahrradfahrer,<br />
die zum Uferradweg (Cityroute) entlang der <strong>Regnitz</strong> gelangen wollen. Hier ist aufgrund<br />
der zusätzlichen Einrichtungen der Universität und der Wohnungen mit einem<br />
höheren Fußgänger- und Fahrradaufkommen zu rechnen. Der Lageplan für die Umbaumaßnahme<br />
des Knotenpunktes ist in der Anlage 2 dargestellt.<br />
Die zusätzliche Linksabbiegespur wird auf die heute vorhandene Fläche der Bushaltestelle<br />
südwestlich der ERBA-Brücke gelegt. Ein Eingriff in die denkmalgeschützte<br />
Grünanlage kann damit verhindert werden. Die Bushaltestelle für die Linien stadteinwärts<br />
wird durch eine für die Linien stadtauswärts ergänzt. Die Haltestellen befinden<br />
sich auf gleicher Höhe östlich der ERBA-Brücke.<br />
- In der 1. Bauphase bis zur Landesgartenschau 2012 werden ca. 40% der Flächen realisiert.<br />
Zu diesem Zeitpunkt ist die Leistungsfähigkeit des unsignalisierten Knotenpunktes<br />
noch gegeben. Es wird jedoch empfohlen die Lichtsignalanlage schon nach der ersten<br />
Bauphase zu installieren, da dies eine höhere Flexibilität bietet. Außerdem erhält<br />
man sofort eine sichere Querung für Fußgänger beidseitig der ERBA-Brücke, was besonders<br />
für Nutzer der Linienbusse von Vorteil ist.<br />
Bestehende Lichtsignalanlagen befinden sich westlich des Knotens ERBA-<br />
Brücke/Gaustadter Hauptstraße am Knotenpunkt Gaustadter Hauptstraße/Grüntaler<br />
Straße und östlich am Knotenpunkt Schweinfurter Straße/Regensburger Ring. Bei Einrichtung<br />
der neuen Lichtsignalanlage muss eine Abstimmung (Koordinierung) mit den<br />
bestehenden Anlagen erfolgen.<br />
Die Einrichtung der Lichtsignalanlage und der dafür notwendige Straßenumbau und die<br />
Koordinierung mit den benachbarten Anlagen muss innerhalb eines städtebaulichen<br />
Vertrages geregelt und gesichert werden.<br />
GRI GmbH
Bebauungsplan G 10 A „Wohnpark <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong>“<br />
Verkehrsgutachten 23<br />
- Die Maria-Ward-Straße soll baulich (Gehwegüberfahrt) an die Planstraße 1 angebunden<br />
werden, jedoch durch Poller abgesperrt, um in Ausnahmefällen eine Notzufahrt<br />
ermöglichen zu können (siehe Abb. 3)<br />
- Als Stellplatzangebot für Pkw-Stellplätze wird empfohlen die Anforderungen der Stellplatzsatzung<br />
umzusetzen und für größere Wohnungen abweichend von den Richtzahlen<br />
der BayBO 1,5 Stellplätze je Wohneinheit vorzusehen.<br />
- Es sollen flankierende Maßnahmen zur Verminderung des motorisierten Individualverkehrs,<br />
d.h. eine Stärkung des Öffentlichen Nahverkehrs z.B. durch Taktverdichtung im<br />
Busverkehr erfolgen. Diese Maßnahme ist vor dem Hintergrund, dass durch die geplante<br />
Universitätseinrichtungen und das Wohngebiet auf der <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> ein neues Potenzial<br />
an Fahrgästen entsteht, das heute nicht vorhanden ist, realistisch.<br />
- Zur Stärkung des Busverkehrs wird empfohlen eine weitere Bushaltestelle für die<br />
stadtauswärtigen Linien nahe der ERBA-Brücke anzuordnen (siehe Lageplan Anlage 2)<br />
- Der Fahrradverkehr spielt für den Universitätsstandort eine bedeutende Rolle. Es wird<br />
angenommen, dass bis zu 60% der Studierenden mit dem Fahrrad zum Unistandort<br />
<strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> kommen. Es ist deshalb notwendig eine ausreichende Anzahl an Fahrradabstellplätzen<br />
für Studierende und Mitarbeiter der Universität herzustellen.<br />
Entsprechend der von der Universität Bamberg prognostizierten Studierenden- und<br />
Mitarbeiterzahl wird empfohlen eine Anzahl von ca. 830 Fahrradstellplätzen in Uninähe<br />
herzustellen.<br />
Das Plangebiet ist zwar über die Cityroute schon gut mit der Innenstadt vernetzt, mit<br />
der Errichtung der Parkanlage zur Landesgartenschau wird die Relation entlang dem<br />
Main-Donau-Kanal und über die Maria-Ward-Straße eine größere Bedeutung erlangen.<br />
Die Ausweisung einer Fahrradstraße in der Maria-Ward-Straße und der Ausbau von<br />
Fahrradwegen entlang der Verbindungen zwischen Innenstadt und <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> bzw.<br />
Gaustadt und <strong>Regnitz</strong>-<strong>Insel</strong> ist deshalb in ein Gesamtkonzept für den Fahrradverkehr<br />
einzubeziehen.<br />
GRI GmbH
1 ZUSAMMENFASSUNG<br />
Das ERBA Gelände in Bamberg, das seit 1858 Betriebsstandort der Baumwollspinnerei und Weberei<br />
Erlangen Bamberg war, liegt nach dem Konkurs des Unternehmens im Jahr 1993 brach.<br />
Die weiteren Planungen sehen eine Nutzung des nordöstlichen Geländeareals (Teilfläche C) im<br />
Rahmen der Landesgartenschau im Jahr 2012 vor. Der südwestliche Teil des Geländes soll zum<br />
Wohnpark - <strong>Regnitz</strong>insel entwickelt werden. Die Bebauung soll in 2 Bauabschnitten (Teilbereiche<br />
A und B) erfolgen.<br />
Die CDM Consult GmbH in Nürnberg wurde am 09.08.2006 vom Grundstückseigentümer, der<br />
ERBA Projektentwicklungsgesellschaft mbH in Berlin, mit der Durchführung einer orientierenden<br />
Altlastenerkundung für die Teilflächen A + B, die im Folgenden als Untersuchungsgelände bezeichnet<br />
werden, beauftragt.<br />
Die durchgeführten Untersuchungen, daraus hervorgegangene Ergebnisse und deren altlasten-<br />
bzw. abfallrechtliche Bewertung sowie im Hinblick auf die geplante Baumaßnahme abzuleitende<br />
Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise werden nachfolgend kurz zusammengefasst. In die<br />
Betrachtungen einbezogen wurden die zum ERBA Gelände durch das Gutachterbüro ISU aus<br />
Würzburg erstellten, umwelttechnischen Vorgutachten sowie die Ergebnisse zusätzlich durchgeführter<br />
Archivrecherchen und Zeitzeugenbefragungen zu altlastenrelevanten Vorgängen auf dem<br />
Standort.<br />
1) Das ERBA-Gelände befindet sich im Stadtgebiet von Bamberg auf einer Halbinsel zwischen<br />
Rhein-Main-Donaukanal und <strong>Regnitz</strong>-Kanal. Das Untersuchungsgelände nimmt eine Gesamtfläche<br />
von ca. 80.000 m² ein und ist in weiten Teilen mit den ehemaligen Produktions-, Lager-<br />
und Verwaltungsgebäuden der ERBA überbaut. Im Umfeld des Standorts befinden sich sowohl<br />
gewerbliche Nutzungen (Hafen) als auch Wohngebiete sowie eine Kleingartenanlage.<br />
2) Der Untergrund wird von kiesig-sandigen Ablagerungen des Quartärs mit fluviatiler Genese,<br />
die bereichsweise auch wechselnde schluffige Anteile aufweisen, gebildet. Darüber lagern<br />
nahezu flächendeckend schluffig-kiesige Geländeauffüllungen mit wechselnden anthropogenen<br />
Anteilen in einer mittleren Mächtigkeit von ca. 2,5 m. Ab einer Tiefe von ca. 10 m unter<br />
Gelände steht Keupersandstein an. Der mittlere Grundwasserflurabstand auf dem Gelände<br />
beträgt ca. 5 – 6 m. Der quartäre Grundwasserleiter ist als hydraulisch stark durchlässig (kf-<br />
Wert ca. 1*10 -3 m/s) zu charakterisieren.<br />
3) Zur Erkundung des Untergrundes hinsichtlich Schadstoffbelastungen wurden im Zeitraum<br />
vom 13. bis 20.09.2006 insgesamt 45 Rammkernsondierungen bis zu einer maximalen Tiefe<br />
von 6,5 m sowie 11 Bodenluftprobenahmen an ausgewählten Bohransatzpunkten durchgeführt.<br />
Ausgewählte Bodenproben sowie die Bodenluftproben wurden laboranalytisch auf verdachtsspezifische<br />
Schadstoffparameter untersucht.<br />
4) Die Untersuchungsergebnisse weisen für den Bereich der ehemaligen Betriebstankstelle sowie<br />
im Bereich zweier Hochtanks zur Lagerung von Heizöl mit angegliedertem Ölkeller nut-<br />
ERBA Gelände, Bamberg<br />
Projekt-Nr. 52945<br />
be20061103_Bericht_Altlasten_Logo Seite 5/46
zungsbedingte Bodenverunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffe aus. Die Verunreinigungen<br />
liegen größtenteils oberflächenah vor. Nur im Bereich Hochtanks/Ölkeller wurde<br />
punktuell eine vertikale Ausbreitung der Belastungen bis zu einer Tiefe von max. 4,5 m festgestellt.<br />
Die Kubaturen an belastetem Boden wurden für den Bereich Hochtanks/Ölkeller mit<br />
ca. 600 m³ und für den Bereich der ehemaligen Betriebstankstelle mit ca. 50 m³ überschlägig<br />
abgeschätzt. Untergeordnet wurde auch eine kleinräumige Bodenverunreinigung mit PCB im<br />
Bereich eines Transformatorenstandorts festgestellt.<br />
Weiterhin ergaben die Untersuchungen bereichsweise erhöhte Schadstoffgehalte in den Geländeauffüllungen.<br />
Die auffälligen Schadstoffparameter Mineralölkohlenwasserstoffe,<br />
Schwermetalle und PAK sind typisch für anthropogen geprägte Auffüllungen und sind vermutlich<br />
größtenteils auf Bauschuttanteile bzw. Schlacken als Trägermaterialien zurückzuführen.<br />
5) Eine von der Untersuchungsfläche im jetzigen Zustand ausgehende Gefährdung der menschlichen<br />
Gesundheit oder des Schutzgutes Wasser ist auf Grundlage der Untersuchungsbefunde<br />
und unter Berücksichtigung der Standortbedingungen aus gutachterlicher Sicht nicht gegeben.<br />
6) Im Hinblick auf das zukünftige Nutzungsszenario (Wohnbebauung) und der damit verbundenen<br />
Entsiegelungen bzw. baulichen Änderungen ist dagegen für die Bereiche der ehemaligen<br />
Betriebstankstelle sowie der Hochtanks/Ölkeller eine latente Gefährdung des Grundwassers<br />
infolge einer Mobilisierung von Schadstoffanteilen über den Sickerwasserpfad gegeben. Es<br />
wird empfohlen, die Bodenverunreinigungen in diesen Bereichen sowie aus Vorsorgegründen<br />
auch im Bereich des Transformatorstandorts im Rahmen einer Aushubsanierung im Zuge des<br />
Rückbaus der Bestandsbebauung zu beseitigen. Nach Durchführung dieser Sanierungsmaßnahmen<br />
ist auch unter Berücksichtigung einer Wohnnutzung mit Kinderspielflächen auf dem<br />
Standort eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit über den Wirkungspfad Menschen –<br />
Mensch auszuschließen.<br />
Die in den Geländeauffüllungen festgestellten, geringfügigen Schadstoffbelastungen sind bei<br />
zukünftigen Erdarbeiten unter abfallrechtlichen Gesichtspunkten relevant.<br />
7) Im Hinblick auf die geplante Umnutzung des Untersuchungsgeländes werden folgende Empfehlungen<br />
zur weiteren Vorgehensweise ausgesprochen:<br />
- Die Aushubsanierungen in den oben genannten Bereichen sollten fachgutachterlich begleitet<br />
werden.<br />
- Im Zuge von Erdarbeiten anfallendes Aushubmaterial der Geländeauffüllungen sollte unter<br />
fachtgutachterlicher Begleitung separiert, chargenweise beprobt und untersucht sowie abfallrechtlich<br />
deklariert werden.<br />
- In Bereichen geplanter Versickerungsanlagen bzw. bei der Anordnung von Oberflächengewässern<br />
im Zuge der landschaftsgärtnerischen Gestaltung sollten in diesen Arealen die<br />
künstlichen Auffüllungen aus Vorsorgegründen komplett bis zu den anstehenden Sanden<br />
ERBA Gelände, Bamberg<br />
Projekt-Nr. 52945<br />
be20061103_Bericht_Altlasten_Logo Seite 6/46
ausgeräumt werden oder alternativ eine Sickerwasserprognose zum Ausschluss einer Gefährdung<br />
infolge der dadurch erhöhten Sickerwassermenge durchgeführt werden.<br />
ERBA Gelände, Bamberg<br />
Projekt-Nr. 52945<br />
be20061103_Bericht_Altlasten_Logo Seite 7/46
Erhebung des Baumbestandes im Geltungsbereich. Nr. 1-75 eigene Erhebungen (2006), übrige Erhebungen Friedel & Partner (2005)<br />
Pkt.Nr. Stamm-D. Stamm-U. Kronendurchm. Höhe Baumart (bot.) Baumart (dt.) Zustand<br />
[m] [m] [m] [m]<br />
1 2,0 8 22 Abies concolor Colorado-Tanne Stammschäden, Wipfel fehlt<br />
2 0,6/0,3/0,15 6 8 Tilia cordata Winter-Linde schlechte Wuchsform, vital<br />
3 2,3 9 27 Abies concolor Colorado-Tanne unten schütter, sonst vital<br />
4 5x0,8-1,0 11 18 Taxus baccata Tafel-Eibe ursprüngl. 5 Einzelne, vital<br />
5 4x0,8-0,9 9 16 Taxus baccata Tafel-Eibe unterdr., urspr. 4 Einzelne<br />
6 2,3 11 23 Aesculus hippocastanum Ross-Kastanie vital, Rindenschäden<br />
7 1,2 7 22 Betula pendula Sand-Birke gr. Stammschaden<br />
8 1,6 8 20 Acer campestre Feld-Ahorn sehr vital<br />
9 1,0/0,4/0,3 9 7 Salix alba 'Tristis' Trauer-Weide überhängend, wenig wertvoll<br />
10 5,0 13 30 Populus alba Silber-Pappel Spitzendürre<br />
11 9x0,6 12 12 Acer campestre Feld-Ahorn Vitalität mittel<br />
12 1,9 12 12 Fraxinus excelsior Gemeine Esche vital, Zwiesel<br />
13 3,2 14 26 Populus alba Silber-Pappel Spitzendürre, abgebr. Äste, schief<br />
14 0,7 7 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn unterdrückt<br />
15 0,8 4 16 Robinia pseudoacacia Robinie unterdrückt<br />
16 0,5/0,4 3,00/4,00 16/16 Acer campestre Feld-Ahorn schmalwüchsig, unterdrückt<br />
17 1,6 3 30 Populus nigra 'Italica' Ital. Säulenpappel OK<br />
18 1,9 3 30 Populus nigra 'Italica' Ital. Säulenpappel OK<br />
19 0,6 5 8 Prunus padus Trauben-Kirsche Zwiesel, Stammschäden<br />
20 2,8 14 30 Populus alba Silber-Pappel vital, Spitzendürre<br />
21 0,7 5 16 Betula pendula Sand-Birke einseitig, unterdrückt<br />
22 0,7 4 9 Acer platanoides Spitz-Ahorn unförmig, schwacher Aufbau<br />
23 2,5 11 26 Populus alba Silber-Pappel vital, Spitzendürre<br />
24 2,9 9 26 Populus nigra 'Italica' Ital. Säulenpappel vital, Spitzendürre<br />
25 1,8 4 30 Populus nigra 'Italica' Ital. Säulenpappel vital, Spitzendürre<br />
26 0,6 5 14 Betula pendula Sand-Birke unterdrückt<br />
27 0,6 3 8 Prunus padus Faulbaum unterdrückt<br />
28 0,6 5 8 Acer platanoides Spitz-Ahorn unterdrückt<br />
29 1,7 4 30 Populus nigra 'Italica' Ital. Säulenpappel vital, Spitzendürre<br />
30 0,4/0,6 6 13 Acer campestre Feld-Ahorn vital<br />
31 1,5 6 17 Populus alba Silber-Pappel sehr schief<br />
32 0,5/0,4 2/3 7/12 Acer campestre Feld-Ahorn unterdrückt<br />
33 0,8 6 9 Fraxinus excelsior Gemeine Esche unterdrückt<br />
34 0,6 4 13 Acer campestre Feld-Ahorn einseitig, vital<br />
35 0,6 5 15 Acer campestre Feld-Ahorn unterdrückt<br />
36 2,0 8 28 Populus alba Silber-Pappel Spitzendürre, schütter<br />
37 0,7 7 16 Tilia cordata Winter-Linde zahlr. Wurzelschösslinge<br />
38 2,0 8 30 Populus alba Silber-Pappel Zwiesel, Spitzendürre<br />
39 1,1 7 22 Tilia cordata Winter-Linde vital<br />
40 0,6 3 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn vital<br />
41 0,9 4 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn vital<br />
42 2,0 11 26 Aesculus hippocastanum Ross-Kastanie gr. Stammschäden, sehr vital<br />
43 1,9 10 30 Quercus petraea Trauben-Eiche einseitig, Spitzendürre, sonst OK<br />
44 1,8 9 30 Fagus sylvatica Rot-Buche vital<br />
45 1,6 8 28 Fagus sylvatica Rot-Buche vital<br />
46 0,6/0,6/0,7 7 20/20/20 Acer platanoides Spitz-Ahorn vital<br />
47 2,5 14 30 Tilia cordata Winter-Linde vital, leichte Spitzendürre<br />
48 1,4 14 28 Fagus sylvatica Rot-Buche vital<br />
49 1,7 6 28 Fagus sylvatica Rot-Buche vital<br />
50 1,5 7 28 Fagus sylvatica Rot-Buche vital<br />
51 1,7 6 28 Fagus sylvatica Rot-Buche vital<br />
52 0,9 7 19 Fagus sylvatica Rot-Buche vital<br />
53 3,5 5 30 Populus alba Silber-Pappel absterbend<br />
54 1,1 14 25 Tilia cordata Winter-Linde vital<br />
55 1,1 8 25 Tilia cordata Winter-Linde vital<br />
56 3,0 9 30 Populus alba Silber-Pappel Spitzendürre<br />
57 1,9 10 28 Populus alba Silber-Pappel absterbend<br />
58 0,8/0,7 5 10 Alnus glutinosa Rot-Erle absterbend<br />
59 0,8 7 18 Tilia cordata Winter-Linde vital<br />
60 0,6 4 14 Acer platanoides Spitz-Ahorn vital<br />
61 0,6/0,4/0,4 5 9 Fraxinus excelsior Gemeine Esche unterdrückt<br />
62 0,6 4 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn unterdrückt<br />
63 0,7 3 15 Alnus glutinosa Rot-Erle unterdrückt<br />
64 1,0/1,0 5/5 16/15 Alnus glutinosa Rot-Erle vital<br />
65 0,6 3 16 Fraxinus excelsior Gemeine Esche vital<br />
66 0,7 4 20 Acer platanoides Spitz-Ahorn vital<br />
67 3,0 10 28 Populus alba Silber-Pappel Spitzendürre, trock. Äste<br />
68 3,6 10 25 Alnus glutinosa Rot-Erle sehr vitaler Solitär, 3 Haupttriebe<br />
69 1,2/1,4 6 25 Alnus glutinosa Rot-Erle vital, einseitig<br />
70 1,6/1,7 7 25 Tilia cordata Winter-Linde vital, einseitig<br />
71 1,7 6 28 Tilia cordata Winter-Linde vital, einseitig
72 0,40 1,3 7 17 Aesculus hippocastanum Ross-Kastanie vital<br />
73 0,40 1,3 6 18 Aesculus hippocastanum Ross-Kastanie vital<br />
74 0,40 1,3 6 18 Aesculus hippocastanum Ross-Kastanie vital<br />
75 0,40 1,3 6 18 Aesculus hippocastanum Ross-Kastanie vital<br />
232 1,20 3,8 10 Populus alba Silber-Pappel<br />
342 0,30 0,9 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
344 0,45 1,4 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
345 0,20 0,6 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
346 0,40 1,3 8 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
347 0,25 0,8 4 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
348 0,80 2,5 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
349 0,30 0,9 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
350 0,25 0,8 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
351 0,60 1,9 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
352 0,60 1,9 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
353 0,20 0,6 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
354 0,50 1,6 15 Ulmus minor Feld-Ulme<br />
356 0,45 1,4 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
357 0,20 0,6 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
358 0,30 0,9 7 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
402 0,80 2,5 15 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
403 0,40 1,3 6 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
404 0,50 1,6 8 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
406 0,40 1,3 5 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
407 0,40 1,3 6 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
408 0,20 0,6 4 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
409 0,20 0,6 4 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
410 0,20 0,6 4 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
411 0,45 1,4 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
412 0,35 1,0 6 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
413 0,35 1,0 6 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
414 0,40 1,3 7 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
415 0,45 1,4 8 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
416 0,20 0,6 4 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
417 0,25 0,8 5 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
418 2 x zus. 0,25 0,8 8 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
419 0,20 0,6 4 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
420 0,25 0,8 4 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
421 2 x 0,20 0,6/0,6 5 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
422 0,20 0,6 5 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
423 0,4 1,3 8 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
424 0,4 1,3 6 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
425 0,45 1,4 10 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
426 0,5 1,6 8 Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
431 0,8 2,5 16 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
432 3 x 0,20 3x0,6 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
434 0,45 1,4 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
435 1,00 3,1 15 Salix caprea Sal-Weide<br />
439 0,20 0,6 6 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
440 0,30 0,9 5 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
441 7 x zus. 1,60 5,0 20 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
444 0,30 0,9 5 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
465 0,45 1,4 6 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
466 0,25 0,8 6 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
470 0,60 1,9 14 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
471 0,20 0,6 4 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
472 0,30 0,9 6 Acer campestre Feld-Ahorn<br />
473 2 x 0,40 2x1,3 18 Acer campestre Feld-Ahorn<br />
474 0,20 0,6 6 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
475 0,60 1,9 15 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
476 1,00 3,1 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
579 0,40 1,3 7 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
580 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
581 3 x 0,20 3x0,6 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
582 0,20 0,6 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
583 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
584 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
585 2 x 0,20 2x0,6 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
609 0,30 0,9 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
610 0,50 1,6 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
611 0,45 1,4 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
613 0,70 2,2 20 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
614 0,30 0,9 12 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
621 0,70 2,2 15 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
622 0,40 1,3 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
623 0,25 0,8 7 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
624 0,20 0,6 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche
627 2 x 0,25 2x0,8 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
634 0,50 1,6 15 Betula pendula Sand-Birke<br />
635 3 x 0,25 3x0,8 5 Betula pendula Sand-Birke<br />
636 0,35 1,0 6 Betula pendula Sand-Birke<br />
637 0,25 0,8 6 Betula pendula Sand-Birke<br />
638 0,20 0,6 5 Betula pendula Sand-Birke<br />
639 0,20 0,6 5 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn<br />
640 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
641 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
642 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
643 0,20 0,6 6 Prunus avium Vogel-Kirsche<br />
649 0,20 0,6 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
651 0,35 1,0 8 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
652 0,25 0,8 7 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
653 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
654 0,30 0,9 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
675 2 x 0,20 2x0,6 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
676 0,20 0,6 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
678 0,30 0,9 8 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
679 0,30 0,9 7 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
680 0,40 1,3 9 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
681 0,60 1,9 15 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
682 0,50 1,6 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
684 1,00 3,1 25 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
686 0,30 0,9 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
687 0,20 0,6 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
692 0,30 0,9 8 Betula pendula Sand-Birke<br />
693 0,25 0,8 7 Betula pendula Sand-Birke<br />
694 0,20 0,6 5 Betula pendula Sand-Birke<br />
696 0,25 0,8 5 Betula pendula Sand-Birke<br />
697 0,20 0,6 6 Betula pendula Sand-Birke<br />
698 0,30 0,9 7 Betula pendula Sand-Birke<br />
700 2 x 0,20 2x0,6 6 Betula pendula Sand-Birke<br />
701 0,20 0,6 10 Betula pendula Sand-Birke<br />
702 0,20 0,6 8 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
705 0,20 0,6 9 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
706 0,20 0,6 9 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
709 0,30 0,9 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
710 0,25 0,8 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
711 0,20 0,6 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
712 0,20 0,6 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
722 0,25 0,8 8 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
725 0,30 0,9 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
729 0,25 0,8 10 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
731 0,25 0,8 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
732 0,20 0,6 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
850 1,10 3,5 10<br />
852 1,00 3,1 8<br />
854 0,40 1,3 6<br />
856 0,30 0,9 6<br />
857 1,00 3,1 15<br />
861 0,50 1,6 8<br />
865 0,25 0,8 6 Robina pseudoacacia Robinie<br />
867 1,00 3,1 14 Populus alba Silber-Pappel<br />
870 0,20 0,6 4 Robina pseudoacacia Robinie<br />
871 0,35 1,0 5 Robina pseudoacacia Robinie<br />
917 3 x 0,35 3x1,1 10<br />
918 0,35 1,1 7<br />
919 0,70 2,2 15<br />
Komplex aus Esche, Robinie, Silber-Pappel<br />
und Spitzahorn<br />
Komplex aus Esche, Robinie, Silber-Pappel<br />
und Spitzahorn<br />
1034 0,40 1,3 10 Betula pendula Sand-Birke<br />
1035 0,30 0,9 7 Betula pendula Sand-Birke<br />
1037 0,20 0,6 5 Betula pendula Sand-Birke<br />
1135 0,30 0,9 4 Betula pendula Sand-Birke<br />
1153 0,50 1,6 9 Malus domestica Garten-Apfel<br />
1172 0,20 0,6 4 Betula pendula Sand-Birke<br />
1174 0,25 0,8 6 Betula pendula Sand-Birke<br />
1198 0,35 1,0 9 Betula pendula Sand-Birke<br />
1199 0,25 0,8 4 Betula pendula Sand-Birke<br />
1200 0,40 1,3 8 Betula pendula Sand-Birke<br />
1203 0,40 1,3 7 Salix spec. Weide<br />
1205 0,25 0,8 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1206 0,45 1,4 15 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1207 0,20 0,6 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1208 0,25 0,8 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1209 0,15 0,5 4 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1210 0,20 0,6 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1212 2 x 0,40 2x1,3 12 Betula pendula Sand-Birke
1219 0,40 1,3 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1220 0,15 0,5 4 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1222 0,50 1,6 7 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1223 0,30 0,9 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
1224 0,45 1,4 12 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
1257 0,25 0,8 8 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1258 0,25 0,8 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1260 0,30 0,9 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1261 0,20 0,6 6 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1262 0,45 1,4 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1270 0,30 0,9 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1271 0,40 1,3 8 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1293 0,30 0,9 8 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1294 0,20 0,6 8 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
1296 0,80 2,5 12 Populus alba Silber-Pappel<br />
1297 0,50 1,6 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1298 2 x 0,30 2x0,9 10 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1302 0,20 0,6 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1303 0,20 0,6 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1304 0,20 0,6 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1305 0,20 0,6 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1306 0,20 0,6 5 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1314 0,35 1,0 9 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1315 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
1316 0,20 0,6 4 Fraxinus excelsior Gemeine Esche<br />
1318 2 x 0,20 2x0,6 8 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1319 0,25 0,8 7 Robinia pseudoacacia Robinie<br />
1320 2 x 0,25 2x0,8 12 Betula pendula Sand-Birke<br />
1322 2 x 0,20 2x0,6 7 Betula pendula Sand-Birke<br />
1323 0,20 0,6 4 Betula pendula Sand-Birke<br />
1325 0,20 0,6 6 Betula pendula Sand-Birke<br />
1326 0,20 0,6 6 Betula pendula Sand-Birke<br />
2265 0,35 1,0 8 Acer campestre Feld-Ahorn<br />
2266 0,30 0,9 6 Acer campestre Feld-Ahorn<br />
2269 0,40 1,3 10 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2270 0,30 0,9 10 Acer campestre Feld-Ahorn<br />
2271 0,40 1,3 10 Acer campestre Feld-Ahorn<br />
2272 0,30 0,9 10 Acer campestre Feld-Ahorn<br />
2273 0,45 1,4 12 Acer campestre Feld-Ahorn<br />
2275 0,35 1,0 8 Picea pungens Blau-Fichte<br />
2321 0,25 0,8 5 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2322 0,20 0,6 5 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2323 0,20 0,6 5 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2325 0,35 1,0 10 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2326 0,20 0,6 8 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2327 0,20 0,6 8 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2328 0,40 1,3 15 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2331 0,45 1,4 15 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2332 0,20 0,6 6 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2338 0,45 1,4 12 Tilia cordata Winter-Linde<br />
2346 0,20 0,6 8 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2347 0,40 1,3 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2348 2x0,30 2x0,9 2x8 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2349 0,20 0,6 6 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2350 0,35 1,0 10 Tilia cordata Winter-Linde<br />
2353 0,25 0,8 8 Quercus robur Stiel-Eiche<br />
2402 0,70 2,2 15 Tilia cordata Winter-Linde<br />
2412 0,20 0,6 5 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2413 0,50 1,6 15 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2414 0,20 0,6 8 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2420 0,25 0,8 8 Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
2422 0,20 0,6 7 Acer platanoides Spitz-Ahorn
Crataegus Carrierei Apfeldorn<br />
Sophora japonica Regent Schnurbaum<br />
Gleditsia triacanthos Skyline Gleditschie<br />
Fraxinus ornus Meczek Blumenesche
Gutachterliches Fazit 76<br />
6 Gutachterliches Fazit<br />
Das Bebauungsplangebiet der Landesgartenschau Bamberg 2012 liegt innerstädtisch auf dem<br />
Gelände einer ehemaligen Baumwoll-Spinnerei (ERBA). Die hier vorgelegte spezielle<br />
artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wird für den Bereich der geplanten Wohnbebauung<br />
„Wohnpark <strong>Regnitz</strong>insel“ durchgeführt. Daten aus den umgebenden Bereichen des LGS-Geländes<br />
werden mit aufgenommen, wenn dies aus fachlicher Sicht begründet werden kann. Dies ist<br />
insbesondere bei Arten mit größeren Aktionsradien bzw. Habitaten der Fall.<br />
Wie die systematische Prüfung möglicher betroffener saP-relevanter Arten ergab, können insbesondere<br />
baubedingt mögliche Baumhöhlen- sowie Gebäude-Quartiere von Fledermäusen und<br />
Vogelarten, insbesondere auch während der Reproduktionszeit, betroffen sein. Betriebsbedingte<br />
Beeinträchtigungen und Störungen sind sehr wenig wahrscheinlich. Habitat-Verluste (Baumhöhlen,<br />
Rindenrisse, Stammrisse, Rindentaschen) durch Rodung von Bäumen erscheinen wesentlich<br />
wichtiger. Ebenso der Verlust möglicher Quartiere und Brutplätze in und an Gebäuden.<br />
In der Summe gehen 16 Spechthöhlen, Halbhöhlen, Rindentaschen etc. verloren, die eine<br />
potenzielle Eignung für Fledermäuse und/oder Vögel aufweisen. Für Baumhöhlen bewohnende<br />
Fledermausarten und Baumhöhlen bewohnende Vögel werden Vermeidungsmaßnahmen (z. B.<br />
Erhaltung von Höhlenbäumen) und CEF-Maßnahmen (Aufhängen von speziellen Nistkästen vor<br />
Beginn der Rodungsmaßnahmen) durchgeführt. Die Fledermauskästen müssen umgehend an<br />
geeigneten Stellen aufgehängt werden, weil sie in der Regel erst nach einigen Jahren<br />
angenommen werden. Für den Eisvogel werden Gestaltungsmaßnahmen (Angebot einer<br />
Brutwand) gefordert.<br />
Für Gebäude bewohnende Fledermaus- und hier nistende Vogelarten wird als Konflikt<br />
vermeidende Maßnahme der Abriss der Gebäude außerhalb der Brutperiode gefordert. Als CEF-<br />
Maßnahmen werden spezielle Spaltenquartier-Nistkastentypen oder eine konstruktive Bauweise<br />
entsprechender Quartiere hinter Gebäudefassaden und in Dachkonstruktionen gefordert.<br />
Teilbereiche potenziell geeigneter Dachräume müssen für Fledermäuse zugänglich gestaltet<br />
werden (Einflugöffnungen). Neue oder zu renovierende Dachkonstruktionen (Holzbalken, Latten)<br />
dürfen nur mit fledermausverträglichen Holzschutzmitteln behandelt werden.<br />
Für die Zauneidechse wird ein Ersatz-Lebensraum bereitgestellt und eine Umsiedlung von<br />
Individuen durchgeführt. Für die Larven zweier Fließgewässerlibellenarten, die möglicherweise in<br />
der <strong>Regnitz</strong> unterhalb des Eingriffes vorkommen, werden im Uferbereich Maßnahmen zum<br />
Rückhalt von Feinsedimenten getroffen und Gestaltungsmaßnahmen am geplanten<br />
Umgehungsgerinne durchgeführt.<br />
Bei allen vom Vorhaben betroffenen Arten, für die die Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 i.V.m.<br />
Abs. 5 BNatSchG zutreffen, wurde unter Einbeziehung der vorgesehenen<br />
Vermeidungsmaßnahmen, Kompensations- und der CEF-Maßnahmen dargelegt, dass der<br />
derzeitige günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt bzw. der jetzige ungünstige<br />
Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtert wird und eine Wiederherstellung eines günstigen<br />
Erhaltungszustandes nicht erschwert wird. Werden die Maßnahmenvorschläge verwirklicht, sind<br />
die Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts nicht einschlägig.<br />
saP Wohnpark <strong>Regnitz</strong>insel Oktober 2008 Büro für ökologische Studien,<br />
Landesgartenschau-Gelände Ba 2012 Bayreuth
Gutachterliches Fazit 77<br />
Hervorzuheben ist, dass die dauerhafte Sicherung eines Wanderfalkenhorstes, der im Jahr 2002 in<br />
Mauernischen des ERBA-Hauptgebäudes entdeckt wurde, bereits sehr frühzeitig geplant und sehr<br />
erfolgreich umgesetzt wurde. Eine auf dem Schornstein der ERBA installierte Nisthilfe wurde<br />
bereits im Jahr 2003 vom Brutpaar angenommen. Seitdem brütet das Wanderfalkenpaar<br />
regelmäßig und erfolgreich auf dem Kamin: Es fliegen pro Brutsaison 3-4 Jungfalken aus. An<br />
Planung und Umsetzung der Maßnahme waren folgende Institutionen beteiligt: Umweltamt &<br />
Stadtwerke der Stadt Bamberg, Initiative Artenschutz im Steigerwald, Sparkasse Bamberg,<br />
Bergwacht Bamberg.<br />
An der Nisthilfe sind Funkkameras installiert, mit denen das Brutgeschehen dokumentiert und der<br />
Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. In der vergangenen Woche wurde ein Teil des<br />
Bildmaterials in einem Videofilm mit dem Titel „Der Wanderfalke – schnellster Jäger über den<br />
Dächern Bambergs“ veröffentlicht (Film & Videoclub Bamberg; © Umweltamt Bamberg 2008).<br />
saP Wohnpark <strong>Regnitz</strong>insel Oktober 2008 Büro für ökologische Studien,<br />
Landesgartenschau-Gelände Ba 2012 Bayreuth