Merkblatt zur Leckerkennung bei Anlagen zum ... - Kreis Paderborn
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<strong>Merkblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Leckerkennung</strong> <strong>bei</strong> <strong>Anlagen</strong><br />
<strong>zum</strong> Lagern von<br />
Jauche, Gülle und Silagesickersäften<br />
- Stand November 2009 -<br />
Stand, November 2009 Seite 1 von 10
Allgemeines<br />
Das Erfordernis einer Einrichtung <strong>zur</strong> <strong>Leckerkennung</strong> ergibt sich aus der „Verordnung <strong>zur</strong><br />
Umsetzung von Artikel 4 und 5 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991<br />
<strong>zum</strong> Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen –<br />
Abl. EG Nr. L 375 S. 1 – JGS - <strong>Anlagen</strong>V“. Hier wird im Abs. 2 des § 2 „Grundsatzanforderungen“<br />
gefordert, dass Undichtheiten aller <strong>Anlagen</strong>teile, die mit den in JGS – <strong>Anlagen</strong><br />
vorhandenen Stoffen in Berührung stehen, erkennbar sein müssen.<br />
Bei Güllekellern, Güllebehältern und Lagerbehältern für Silagesickersäfte außerhalb von<br />
Schutzgebieten gilt diese Vorgabe dann als erfüllt, wenn der Fußpunkt - Sohle/aufgehende<br />
Wand einsehbar ist. Ist dies nicht möglich ist in diesem Bereich ein <strong>Leckerkennung</strong>ssystem,<br />
z.B. in Form einer Kontrolldrainage, zu installieren.<br />
Diese rechtliche Vorgabe gilt sowohl für Neuanlagen als auch <strong>bei</strong> der Sanierung bestehender<br />
<strong>Anlagen</strong> (z.B. Austausch von alten, gemauerten Güllekanälen gegen solche aus Stahlbeton)<br />
und dies unabhängig davon, ob es sich um ein genehmigungsbedürftiges oder genehmigungsfreies<br />
Bauvorhaben handelt.<br />
Anm.: In Wasserschutzgebieten ist als <strong>Leckerkennung</strong>ssystem eine Folienabdichtung erforderlich,<br />
mittels der alle nicht einsehbaren Bereiche des Behälters überwacht werden<br />
können (Sohle und Wand). Auf Anforderungen an ein derartiges <strong>Leckerkennung</strong>ssystem<br />
wird in diesem <strong>Merkblatt</strong> nicht eingegangen.<br />
Anforderungen an die Ausführung der Kontrolldrainagen<br />
Kontrolldrainagen bieten eine gute Möglichkeit die Dichtheit der Anlage <strong>bei</strong> nicht einsehbaren<br />
<strong>Anlagen</strong>teilen zu überwachen. Unterschieden wird zwischen „aktiven Kontrolldrainagen“, und<br />
„passive Kontrolldrainagen“.<br />
Aktive Kontrolldrainagen werden an der Außenseite der Behälter auf der überstehenden Sohle<br />
der Behälter installiert (vgl. Beispiele 1-5, 7a) und dienen der <strong>Leckerkennung</strong> <strong>bei</strong> Undichtheiten<br />
der Behälter. Passive Kontrolldrainagen werden in den Behältern derartig angebracht, dass die<br />
Lagerflüssigkeit nicht an den kritischen Bereich Sohle/aufgehende Wand gelangen kann (vgl.<br />
Beispiele 6 und 7b).<br />
Bei <strong>bei</strong>den Ausführungsvarianten werden <strong>bei</strong> Undichtheiten austretende wassergefährdende<br />
Stoffe über die Dränschicht in die Dränleitung <strong>zum</strong> Kontrollschacht geführt, wo sie durch den<br />
<strong>Anlagen</strong>betreiber wahrgenommen werden können.<br />
Nachfolgend werden die Funktionsweise sowie die Anforderungen an die einzelnen Bestandteile<br />
einer Kontrolldrainage erläutert.<br />
Aufkantung im Bereich des Überstandes der Bodenplatte<br />
Um zu gewährleisten, dass im Leckagefall die auslaufende Gülle nicht über den Sohlenüberstand<br />
hinweg fließt, sondern im Drainagerohr/Kontrollrohr aufgestaut wird, muss im Bereich<br />
des Überstandes der Bodenplatte eine Aufkantung (z.B. Überstehendes Fugenband, Aufkantung<br />
aus Beton, etc.) geschaffen werden bzw. die Schutzfolie muss wasserdicht am Sohlenüberstand<br />
angebracht werden (vgl. dazu Erläuterungen zu den einzelnen Ausführungs<strong>bei</strong>spielen).<br />
Je nach Ausführungsart der Kontrolldrainage ist ein geegneter Sohlüberstand zu<br />
wählen.<br />
Stand, November 2009 Seite 2 von 10
Drainagerohr<br />
Das Drainagerohr wird umlaufend am Fußpunkt - Sohle/aufgehende Außenwände - verlegt. Der<br />
Mindestdurchmesser für das Drainagerohr beträgt 50 mm.<br />
Kontrollschacht<br />
Die Kontrolldrainage ist mit flüssigkeitsdichten Kontrollschächten aus<strong>zur</strong>üsten, aus denen ggf.<br />
Proben entnommen werden können. Die Kontrollschächte werden mind. 10cm in die Sohlplatte<br />
eingelassen und über die Geländeoberkante geführt. Die Übergänge zwischen Drainageleitung<br />
und Kontrollschächten sind wasserdicht auszuführen.<br />
Die Anordnung der Kontrollschächte erfolgt in einem Abstand von höchstens 15–20 Metern. Der<br />
Mindestdurchmesser beträgt 150 mm. Um ein Eindringen von Niederschlagswasser zu verhindern<br />
müssen die Schächte mit einer dichten Abdeckung versehen werden.<br />
Es wird empfohlen <strong>bei</strong> rechteckigen Gebäuden Kontrollschächte jeweils an den Gebäudeecken<br />
und <strong>bei</strong> runden Bauwerken mindestens zwei, gegenüberliegende Kontrollschächte, zu installieren.<br />
Abdeckung/Schutzfolie gegen eindringendes Wasser<br />
Zum Schutz der <strong>Leckerkennung</strong> vor Niederschlags-/Sickerwasser ist eine geeignete Abdeckung<br />
(z.B. Teerpappe oder Folie mit einer Stärke von mind. 0,8 mm) an der aufsteigenden Wand<br />
anzubringen und bis <strong>zur</strong> Unterkante der Gebäudesohle zu verlegen.<br />
Stützschicht für die Schutzfolie<br />
Der Raum zwischen Drainagerohr und Schutzfolie ist mit nichtbindigem rolligen Material, z.B.<br />
Filterkies/Kiessand, zu verfüllen. Damit soll verhindert werden, dass die Schutzfolie nach der<br />
Verfüllung der Baugrube Spannungen ausgesetzt ist.<br />
Geeigneter Anschluss (undurchlässig) an die Behälterwand<br />
Bei allen Ausführungsvarianten ist der dichte Anschluss an die Behälterwand von entscheidender<br />
Bedeutung. Durch die Ausführung muss sichergestellt werden, dass kein Wasser von<br />
außen (z.B. Niederschlags- oder Sickerwasser) in die Kontrolldrainage eindringen kann. Geeignete<br />
Anschlüsse an die Behälterwand sind z.B. ein Pressprofil mit einer Abdichtungsbahn oder<br />
eine dichte Verklebung.<br />
Hinweis:<br />
Ist die Abdeckung auch <strong>zur</strong> Abdichtung gegen eindringendes Grundwasser erforderlich, ist<br />
sowohl der Anschluss an die Behälterwand als auch der Anschluss an der Behältersohle<br />
ausreichend dicht zu erstellen.<br />
Stand, November 2009 Seite 3 von 10
Ausführungs<strong>bei</strong>spiele für Kontrolldrainagen<br />
Im Folgenden werden Ausführungs<strong>bei</strong>spiele für Kontrolldrainagen vorgestellt. Die Erläuterungen<br />
beziehen sich lediglich auf die Besonderheiten der einzelnen Ausführungen.<br />
Die Anforderungen an die generelle Ausführung der Kontrolldrainagen sind dem vorangehenden<br />
Abschnitt zu entnehmen.<br />
1. Ausführungs<strong>bei</strong>spiel (Überstehendes Fugenband)<br />
Bei diesem Ausführungs<strong>bei</strong>spiel wird im Bereich des Überstandes der Bodenplatte ein<br />
gegen chemische Angriffe widerstandsfähiges Fugenband/-blech eingebracht. Das Fugenband/-blech<br />
hat eine Höhe von mind. 10 cm und wird etwa <strong>zur</strong> Hälfte in die Bodenplatte<br />
eingelassen. Ein Überstand von mind. 5 cm ist da<strong>bei</strong> erforderlich.<br />
Kontrollschacht ≥ DN 150<br />
Abstand ≤ 15-20m<br />
mit Entnahmevertiefung<br />
und dichter Abdeckung<br />
Drainagerohr ≥ DN 50<br />
Stützschicht für<br />
Schutzfolie (z.B. Kies)<br />
Widerstandsfähiges<br />
Fugenband/blech<br />
Höhe ≥ 5 cm<br />
Entnahmevertiefung<br />
≥ 10 cm<br />
Abdeckung gegen<br />
eindringendes Wasser<br />
Außenwand<br />
Güllekeller<br />
Geeigneter Anschluss<br />
(undurchlässig)<br />
Güllelagerraum<br />
Sohlplatte<br />
Stand, November 2009 Seite 4 von 10
2. Ausführungs<strong>bei</strong>spiel (Aufkantung aus Beton)<br />
Auf den Sohlenüberstand der Bodenplatte wird nachträglich eine mindestens 5 cm hohe<br />
Aufkantung aus Beton betoniert.<br />
Konstruktive Maßnahme <strong>zur</strong> Befestigung der Aufkantung<br />
Der Verbund zwischen der Sohlplatte und der nachträglich aufgebrachten Betonaufkantung<br />
muss durch konstruktive Maßnahme sichergestellt werden. Geeignet ist z.B. das Verdübeln<br />
von Bewehrungseisen (z.B. Rundeisen) in regelmäßigen Abständen in die Betonsohle und<br />
Anbringen eines horizontal <strong>zur</strong> Bodenplatte verlaufenden Armierungseisens.<br />
Güllebeständige Abdichtung<br />
Die Fuge zwischen der nachträglich angebrachten Aufkantung aus Beton und der Sohlplatte<br />
ist nach ausreichender Abbindezeit derartig mit einer Beschichtung zu versehen,<br />
dass eine dauerhafte Dichtheit gewährleistet ist (Abdichten des Anschlusspunktes mit<br />
dichten, gegen Gülle beständigen Dichtmitteln z.B. Bitumenvergussmasse).<br />
Kontrollschacht ≥ DN 150<br />
Abstand ≤ 15-20m<br />
mit Entnahmevertiefung<br />
und dichter Abdeckung<br />
Drainagerohr ≥ DN 50<br />
Stützschicht für<br />
Schutzfolie (z.B. Kies)<br />
Aufkantung aus Beton<br />
(Höhe ≥ 5 cm)<br />
Güllebeständige<br />
Abdichtung<br />
Konstruktive Maß-<br />
nahme <strong>zur</strong> Befestigung<br />
der Aufkantung (z.B.<br />
Bewehrungseisen)<br />
Entnahmevertiefung<br />
≥ 10cm<br />
Abdeckung gegen<br />
eindringendes Wasser<br />
Außenwand<br />
Güllekeller<br />
Geeigneter Anschluss<br />
(undurchlässig)<br />
Güllelagerraum<br />
Sohlplatte<br />
Stand, November 2009 Seite 5 von 10
3. Ausführungs<strong>bei</strong>spiel (Randaufkantung)<br />
Bei diesem Beispiel wird die Bodenplatte mit einer äußeren Randaufkantung in einer Höhe<br />
von mind. 5 cm ausgebildet.<br />
Kontrollschacht ≥ DN 150<br />
Abstand ≤ 15-20 m<br />
mit Entnahmevertiefung<br />
und dichter Abdeckung<br />
Drainagerohr ≥ DN 50<br />
Stützschicht für<br />
Schutzfolie (z.B. Kies)<br />
Randaufkantung<br />
(Höhe ≥ 5cm)<br />
Abdeckung gegen ein-<br />
dringendes Wasser<br />
Entnahmevertiefung<br />
≥ 10cm<br />
4. Ausführungs<strong>bei</strong>spiel (Winkel)<br />
Außenwand<br />
Güllekeller<br />
Geeigneter Anschluss<br />
(undurchlässig)<br />
Güllelagerraum<br />
Sohlplatte<br />
Ein Winkel aus Kunststoff oder V4A-Stahl wird mit geeigneter Dichtung auf den überstehenden<br />
Teil der Betonsohle undurchlässig befestigt. Der Winkel hat eine Höhe von mind. 5 cm.<br />
Kontrollschacht ≥ DN 150<br />
Abstand ≤ 15-20 m<br />
mit Entnahmevertiefung<br />
und dichter Abdeckung<br />
Drainagerohr ≥ DN 50<br />
Stützschicht für<br />
Schutzfolie (z.B. Kies)<br />
Abdeckung gegen eindringendes<br />
Wasser<br />
Winkel (Kunststoff oder<br />
V4A-Stahl) mit geeigneter<br />
Dichtung zw. Beton-<br />
sohle und Winkel<br />
Höhe ≥ 5cm<br />
Entnahmevertiefung<br />
≥ 10cm<br />
Außenwand<br />
Güllekeller<br />
Geeigneter Anschluss<br />
(undurchlässig)<br />
Güllelagerraum<br />
Sohlplatte<br />
Stand, November 2009 Seite 6 von 10
5. Ausführungs<strong>bei</strong>spiel (Abdichtung an Außenwand und Sohlplatte)<br />
Bei dieser Ausführungsvariante wird die Schutzfolie sowohl an der Behälterwand als auch<br />
an dem Sohlüberstand wasserdicht angebracht. Durch die Ausführung muss sichergestellt<br />
werden, dass <strong>zum</strong> einen kein Wasser von außen (z.B. Niederschlags- oder Sickerwasser)<br />
in die Kontrolldrainage eindringen kann. Zum anderen muss sichergestellt werden, dass im<br />
Leckagefall die Gülle im Drainage-/Kontrollrohr aufgestaut wird und nicht in den Untergrund<br />
versickern kann. Geeignete Anschlüsse sind z.B. ein Pressprofil mit einem Kompressionsband<br />
als Abdichtung oder eine geeignete Verklebung.<br />
Kontrollschacht ≥ DN 150<br />
Abstand ≤ 15-20 m<br />
mit Entnahmevertiefung<br />
und dichter Abdeckung<br />
Drainagerohr ≥ DN 50<br />
Stützschicht für<br />
Schutzfolie (z.B. Kies)<br />
Abdeckung gegen eindringendes<br />
Wasser<br />
Geeigneter Anschluss<br />
(undurchlässig)<br />
Entnahmevertiefung<br />
≥10cm<br />
Außenwand<br />
Güllekeller<br />
Geeigneter Anschluss<br />
(undurchlässig)<br />
Güllelagerraum<br />
Sohlplatte<br />
Stand, November 2009 Seite 7 von 10
6. Innenliegende <strong>Leckerkennung</strong> (Passives <strong>Leckerkennung</strong>ssystem)<br />
Ist durch bestimmte Begebenheiten vor Ort die Ausführung der Kontrolldrainage im<br />
Außenbereich (Fußpunkt - Sohle/aufgehende Außenwände -) nicht möglich, besteht die<br />
Möglichkeit einer innenliegenden <strong>Leckerkennung</strong>.<br />
In diesem Fall werden das Drainagerohr und die Kontrollrohre im Güllelagerraum verlegt.<br />
Kontrollrohr DN ≥ 10% Höhe der Güllekanäle (mind. DN 50)<br />
Der Durchmesser für die innenliegenden Kontrollrohre beträgt DN ≥ 10% Höhe der Güllekanäle,<br />
mindestens aber 50 mm. Die Anordnung der innenliegenden Kontrollschächte erfolgt<br />
in einem Abstand von höchstens 15–20 Metern.<br />
Flexible Folie gegen eindringende Gülle<br />
Die flexible Folie mit einer Stärke von mind. 1 mm wird in dem Behälter derartig angebracht,<br />
dass die Lagerflüssigkeit nicht an den kritischen Bereich Sohle/aufgehende Wand<br />
gelangen kann.<br />
Geeigneter Anschluss<br />
Die flexible Folie wird sowohl an der Innenseite der Behälterwand als auch an der Sohlplatte<br />
wasserdicht angebracht. Geeignete Anschlüsse sind z.B. ein Pressprofil mit einem<br />
Kompressionsband oder einer geeigneten Verklebung.<br />
Geeigneter Anschluss<br />
(undurchlässig)<br />
Außenwand<br />
Güllekeller<br />
Sohlplatte<br />
Kontrollrohr DN ≥ 10% Höhe<br />
der Güllekanäle (mind. DN 50)<br />
Abstand ≤ 15-20 m<br />
Flexible Folie gegen ein-<br />
dringende Gülle<br />
Drainagerohr ≥ DN 50<br />
Geeigneter Anschluss<br />
(undurchlässig)<br />
Güllelagerraum<br />
Stand, November 2009 Seite 8 von 10
7. <strong>Leckerkennung</strong> im Anschlussbereich<br />
Die <strong>Leckerkennung</strong> ist auch <strong>bei</strong> Erweiterungen von Güllekellern notwendig. Insbesondere<br />
der Anschlussbereich der Fundamente zwischen den neuen und den bestehenden<br />
Bauteilen ist ein Schwachpunkt, der der Überwachung durch eine Kontrolldrainage bedarf.<br />
a) <strong>Leckerkennung</strong> unterhalb des Anschlussbereiches<br />
Drainagerohr<br />
Das Drainagerohr wird mittig unterhalb des Anschlussbereiches – neue/vorhandene<br />
Betonsohle - verlegt. Der Mindestdurchmesser für das Drainagerohr beträgt 50 mm.<br />
Schutzfolie<br />
Unterhalb des Drainagerohres ist eine Schutzfolie (Stärke mind. 0,8 mm) anzubringen,<br />
die gewährleistet dass sich evtl. austretendes Substrat in dem Rohr aufstauen<br />
kann.<br />
Stützschicht für Schutzfolie<br />
Der Raum zwischen Drainagerohr und Schutzfolie ist mit nichtbindigem rolligen<br />
Material, z.B. Filterkies/Kiessand, zu verfüllen.<br />
Vorhandene<br />
Betonsohle<br />
Drainagerohr ≥ DN 50<br />
Lagerraum für Gülle Bautechnisch erforderliche<br />
Abdichtung<br />
Schutzfolie<br />
Stützschicht für<br />
Schutzfolie (z.B. Kies)<br />
Neue<br />
Betonsohle<br />
Stand, November 2009 Seite 9 von 10
) <strong>Leckerkennung</strong> oberhalb des Anschlussbereiches<br />
Drainagerohr<br />
Das Drainagerohr wird mittig oberhalb des Anschlussbereiches – neue/vorhandene<br />
Betonsohle - verlegt. Der Mindestdurchmesser für das Drainagerohr beträgt 50 mm.<br />
Flexible Folie<br />
Die flexible Folie mit einer Stärke von mind. 1 mm wird so angebracht, dass die<br />
Lagerflüssigkeit nicht an den kritischen Bereich - Anschlussbereich der Fundamente -<br />
gelangen kann.<br />
Geeigneter Anschluss<br />
Die Schutzfolie wird sowohl an der vorhandenen Betonsohle als auch an der neuen<br />
Betonsohle wasserdicht angebracht.<br />
Geeignete Anschlüsse sind z.B. ein Pressprofil mit einem Kompressionsband oder<br />
eine geeignete Verklebung.<br />
Vorhandene<br />
Betonsohle Flexible Folie<br />
≥ 1 mm<br />
Drainagerohr<br />
≥ DN 50<br />
Güllelagerraum<br />
Geeigneter Anschluss<br />
Neue<br />
Betonsohle<br />
Bautechnisch erforderliche<br />
Abdichtung<br />
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte <strong>bei</strong>m <strong>Kreis</strong> <strong>Paderborn</strong>,<br />
Amt für Gewässerschutz und Abfall (untere Wasserbehörde), Aldegreverstr. 10-14, 33102 <strong>Paderborn</strong> an<br />
Frau Falow: 05251/308 - 844 Frau Burgfeld: - 804 Herr Steinwachs: - 803<br />
Stand, November 2009 Seite 10 von 10