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Reise ins Mittelalter - St.Johannes Gilching

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Kinderzeltlager<br />

Königsdorf<br />

Ritter und Burgfräulein<br />

vom 01. bis 07. August 2011<br />

für Kinder im Alter<br />

von 9 bis 13 Jahren<br />

www.st-johannes-gilching.de/jugend<br />

<strong>Reise</strong> <strong>ins</strong> <strong>Mittelalter</strong><br />

Sei dabei beim großen Kinderzeltlager in<br />

Königsdorf bei Bad Tölz, mitten im<br />

Naturschutzgebiet nur wenige Gehminuten von der<br />

Isar entfernt. Zusammen mit zehn anderen<br />

Gemeinden des Dekanats Fürstenfeldbruck werden<br />

wir hier eine geme<strong>ins</strong>ame Woche verbringen.<br />

Kannst du dich im Kampf gegen andere Ritter<br />

behaupten? Bist du bereit, deine Burg mit vollem<br />

E<strong>ins</strong>atz zu verteidigen und andere Burgen mutig zu<br />

erobern? Nur die tapfersten Ritter und Ritterinnen<br />

werden beim Ritterturnier bestehen und sich Ruhm<br />

und Ehre verdienen. Bist du einer von ihnen?<br />

Im Kinderzeltlager Königsdorf erwartet dich eine<br />

riesige Schatzsuche, ein <strong>Mittelalter</strong>markt und<br />

natürlich jede Menge Spaß. Dabei werden ein<br />

Nachtgeländespiel, ein Lagerfeuer, eine<br />

Nachtwache sowie ein großes Ritterfest zu den<br />

Highlights zählen. Doch auch viele andere<br />

Programmpunkte werden dafür sorgen, dass diese<br />

Woche zu einem unvergesslichen Erlebnis wird.<br />

Vor der Freizeit wird es einen Elternabend geben,<br />

an dem Sie alle weiteren benötigten Informationen<br />

und Details bekommen.<br />

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:<br />

Andrea Fölbach<br />

Im Kesselboden 12b<br />

82234 Weßling<br />

08153-4475<br />

0160-2606161<br />

andrea-foelbach@web.de<br />

Anmeldung<br />

zum Kinderzeltlager Königsdorf '11<br />

____________________________<br />

Name, Vorname<br />

____________________________<br />

____________________________<br />

Adresse<br />

____________________________<br />

Geburtsdatum<br />

____________________________<br />

Letzte Tetanus-Impfung<br />

____________________________<br />

Letzte FSME-Impfung<br />

____________________________<br />

Krankenkasse<br />

Vegetarier? Ja □ Nein □<br />

Schwimmer? Ja □ Nein □


__________________________<br />

Telefon<br />

__________________________<br />

E-Mail-Adresse<br />

Bei meinem Kind ist folgendes zu<br />

beachten (Allergien o.ä.):<br />

__________________________<br />

__________________________<br />

__________________________<br />

__________________________<br />

__________________________<br />

Ort, Datum<br />

__________________________<br />

Unterschrift eines<br />

Erziehungsberechtigten<br />

Anmeldung bitte bis zum 01. Juli 2011 an<br />

das:<br />

Evang.- Luth. Pfarramt <strong>Gilching</strong><br />

Karolingerstraße 30<br />

82205 <strong>Gilching</strong><br />

Tel.: 08105-8244<br />

Teilnahmebedingungen und Hinweise der Evang. Jugend <strong>Gilching</strong><br />

1. Anmeldung und Vertragsabschluss<br />

1.1. Mit der Anmeldung wird uns, dem Freizeitveranstalter, der Abschluss eines <strong>Reise</strong>vertrages aufgrund der in der<br />

Ausschreibung genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen<br />

verbindlich angeboten.<br />

1.2. Die Anmeldung soll auf den Anmeldevordrucken des Freizeitveranstalters erfolgen. Bei Minderjährigen ist die<br />

Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des<br />

Posteinganges berücksichtigt. Der <strong>Reise</strong>vertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Freizeitveranstalter<br />

schriftlich bestätigt worden ist.<br />

1.3. Alle Freizeiten stehen jedem offen, sofern nicht im jeweiligen Programm Teilnahmebeschränkungen nach Alter oder<br />

sonstigen Voraussetzungen angegeben sind.<br />

2. Zahlung des <strong>Reise</strong>preises<br />

Die <strong>Reise</strong>kosten in Höhe von 180€ sind auf das Konto der Kirchengemeinde (KtoNr. 430 276 790; BLZ 702 501 50;<br />

Sparkasse <strong>Gilching</strong>) zu überweisen. Wer aus momentaner oder andauernder Notlage heraus den vollen Betrag nicht<br />

aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Ermäßigung zu stellen.<br />

3. Leistungen<br />

3.1. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in der Ausschreibung.<br />

Nebenabsprachen (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der<br />

schriftlichen Bestätigung durch den Freizeitveranstalter.<br />

3.2. Vermittelt der Freizeitveranstalter im Rahmen der <strong>Reise</strong> Fremdleistungen, haftet er selbst für die Durchführung dieser<br />

Fremdleistungen. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechen den<br />

ortsüblichen Bedingungen des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Soweit die ortsüblichen Bedingungen maßgebend sind, ist<br />

dies in der <strong>Reise</strong>beschreibung oder durch besondere Hinweise ausdrücklich hervorgehoben.<br />

4. Höhere Gewalt<br />

Wird eine <strong>Reise</strong> durch bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder<br />

beeinträchtigt, so können der Freizeitveranstalter als auch der <strong>Reise</strong>nde den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur<br />

Kündigung wegen höherer Gewalt (§65 1.l BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der<br />

Freizeitveranstalter wird dann den gezahlten <strong>Reise</strong>preis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende<br />

<strong>Reise</strong>leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Freizeitveranstalter sind verpflichtet, die infolge der<br />

Kündigung des Vertrages notwendige Maßnahme zu treffen, <strong>ins</strong>besondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht,<br />

den <strong>Reise</strong>nden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zutragen. Im<br />

Übrigen fallen die Mehrkosten dem <strong>Reise</strong>nden zur Last.<br />

5. <strong>Reise</strong>absage, Leistungs- und Preisänderung<br />

5.1. Der Freizeitveranstalter kann bis zum 14. Tage vor <strong>Reise</strong>antritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in der<br />

Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.<br />

5.2. Der Freizeitveranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des <strong>Reise</strong>vertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu<br />

ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner <strong>Reise</strong>leistungen von dem vereinbarten Inhalt des <strong>Reise</strong>vertrages, die nach<br />

Vertragsschluss notwendig werden und die vom Freizeitveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind<br />

nur zulässig, soweit diese Änderung oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten <strong>Reise</strong><br />

nicht beeinträchtigen.<br />

5.3. Der Freizeitveranstalter ist verpflichtet, den <strong>Reise</strong>nden über eine zulässige <strong>Reise</strong>absage bei Nichterreichen einer<br />

ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen<br />

<strong>Reise</strong>leistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.<br />

5.4. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen <strong>Reise</strong>leistung kann die Teilnehmerin/der Teilnehmer vom Vertrag<br />

zurücktreten oder bei einer zulässigen <strong>Reise</strong>absage durch den Freizeitveranstalter die Teilnahme an einer gleichwertigen<br />

<strong>Reise</strong> verlangen, wenn der Freizeitveranstalter in der Lage ist, eine solche <strong>Reise</strong> aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für die<br />

Teilnehmerin/den Teilnehmer <strong>Reise</strong>nden anzubieten. Dieses Recht kann der <strong>Reise</strong>nde dem Freizeitveranstalter gegenüber<br />

binnen einer Woche schriftlich geltend machen.<br />

6. Rücktritt<br />

6.1. Der Rücktritt von einer <strong>Reise</strong>veranstaltung kann nur schriftlich erfolgen.<br />

6.2. Tritt der <strong>Reise</strong>nde nach Ablauf der Anmeldefrist vom Vertrag zurück oder tritt der <strong>Reise</strong>nde die <strong>Reise</strong> nicht an, so kann<br />

der Freizeitveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich nach Wahl des Freizeitveranstalters<br />

entweder<br />

a) pauschal nach folgender Aufstellung:<br />

bis 40 Tage vor Abreise 40 %<br />

bis 15 Tage vor Abreise 60 %<br />

bis 7 Tage vor Abreise 80 %<br />

ab 6 Tage vor Abreise 90 % oder<br />

b) gem. § 651 i Abs. 2 BGB: Die Entschädigung ist demnach der <strong>Reise</strong>preis unter Abzug des Wertes ersparter Aufwendungen<br />

und anderweitiger Verwendung der <strong>Reise</strong>leistungen.<br />

6.3. Tritt der <strong>Reise</strong>nde vor Ablauf der Anmeldefrist zurück oder lässt sich mit Zustimmung des Freizeitveranstalters durch<br />

eine geeignete Ersatzperson vertreten, wird lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 50,- erhoben.<br />

6.4. Der Freizeitveranstalter empfiehlt, eine <strong>Reise</strong>rücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der<br />

Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.<br />

6.5. Das Recht des Teilnehmers, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt von dieser Regelung unberührt.<br />

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

7.1. Der <strong>Reise</strong>nde wird über notwendige Pass- und Visumserfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten<br />

unterrichtet.<br />

7.2. Für die Beschaffung der <strong>Reise</strong>dokumente ist der <strong>Reise</strong>nde allein verantwortlich.<br />

7.3. Sollte trotz der erteilten Information Einreisevorschriften einzelner Länder von dem <strong>Reise</strong>nden nicht eingehalten werden,<br />

so dass deshalb er die <strong>Reise</strong> nicht antreten kann, ist der Freizeitveranstalter berechtigt den <strong>Reise</strong>nden mit entsprechenden<br />

Rücktrittskosten gemäß Ziffern 5 zu belasten.<br />

7.4. Die Zollbestimmungen der verschiedenen Länder sind durch den <strong>Reise</strong>nden einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung trägt er<br />

die Folgen und die entsprechenden Kosten.<br />

8. Beschränkung der Haftung<br />

8.1. Die vertragliche Haftung des Freizeitveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach<br />

beschränkt auf den dreifachen <strong>Reise</strong>preis,<br />

- soweit ein Schaden des <strong>Reise</strong>nden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder<br />

- soweit der Freizeitveranstalter für einen dem <strong>Reise</strong>nden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines<br />

Leistungsträgers verantwortlich ist<br />

8.2. Bei groben Verstößen gegen die Geme<strong>ins</strong>chaft und Ordnung kann die Freizeitleitung eine Rückfahrt des <strong>Reise</strong>nden auf<br />

dessen Kosten verlangen. Eine Rückerstattung des <strong>Reise</strong>preises ist nicht möglich. Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend<br />

in der Öffentlichkeit sowie das Betäubungsmittelgesetz.<br />

9. Anwendbares Recht<br />

Die Rechtsbezeichnung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem <strong>Reise</strong>nden richtet sich nach dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland.<br />

Datum:<br />

01 - 07. August 2011<br />

Alter:<br />

9 – 13 Jahre<br />

Teilnehmerzahl:<br />

24 (mind. 20)<br />

Ort:<br />

Jugendsiedlung Hochland<br />

Rothmühle 1<br />

82549 Königsdorf<br />

Unterbringung:<br />

Gruppenzelte<br />

Preis:<br />

180 € (Sozialermäßigung möglich)<br />

Leistungen:<br />

Anfahrt, Unterbringung, Vollverpflegung,<br />

Material, Betreuung<br />

Leitung:<br />

Julia <strong>St</strong>rotkamp, Andrea Fölbach, Felix<br />

Brombacher, Alissa Hoffmann und Luca<br />

Ebensperger<br />

Erreichbar während des Zeltlagers:<br />

Diakon Rainer Fuchs: 0176-66878138<br />

Anmeldeschluss:<br />

01. Juli 2011

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