Reise ins Mittelalter - St.Johannes Gilching
Reise ins Mittelalter - St.Johannes Gilching
Reise ins Mittelalter - St.Johannes Gilching
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Kinderzeltlager<br />
Königsdorf<br />
Ritter und Burgfräulein<br />
vom 01. bis 07. August 2011<br />
für Kinder im Alter<br />
von 9 bis 13 Jahren<br />
www.st-johannes-gilching.de/jugend<br />
<strong>Reise</strong> <strong>ins</strong> <strong>Mittelalter</strong><br />
Sei dabei beim großen Kinderzeltlager in<br />
Königsdorf bei Bad Tölz, mitten im<br />
Naturschutzgebiet nur wenige Gehminuten von der<br />
Isar entfernt. Zusammen mit zehn anderen<br />
Gemeinden des Dekanats Fürstenfeldbruck werden<br />
wir hier eine geme<strong>ins</strong>ame Woche verbringen.<br />
Kannst du dich im Kampf gegen andere Ritter<br />
behaupten? Bist du bereit, deine Burg mit vollem<br />
E<strong>ins</strong>atz zu verteidigen und andere Burgen mutig zu<br />
erobern? Nur die tapfersten Ritter und Ritterinnen<br />
werden beim Ritterturnier bestehen und sich Ruhm<br />
und Ehre verdienen. Bist du einer von ihnen?<br />
Im Kinderzeltlager Königsdorf erwartet dich eine<br />
riesige Schatzsuche, ein <strong>Mittelalter</strong>markt und<br />
natürlich jede Menge Spaß. Dabei werden ein<br />
Nachtgeländespiel, ein Lagerfeuer, eine<br />
Nachtwache sowie ein großes Ritterfest zu den<br />
Highlights zählen. Doch auch viele andere<br />
Programmpunkte werden dafür sorgen, dass diese<br />
Woche zu einem unvergesslichen Erlebnis wird.<br />
Vor der Freizeit wird es einen Elternabend geben,<br />
an dem Sie alle weiteren benötigten Informationen<br />
und Details bekommen.<br />
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:<br />
Andrea Fölbach<br />
Im Kesselboden 12b<br />
82234 Weßling<br />
08153-4475<br />
0160-2606161<br />
andrea-foelbach@web.de<br />
Anmeldung<br />
zum Kinderzeltlager Königsdorf '11<br />
____________________________<br />
Name, Vorname<br />
____________________________<br />
____________________________<br />
Adresse<br />
____________________________<br />
Geburtsdatum<br />
____________________________<br />
Letzte Tetanus-Impfung<br />
____________________________<br />
Letzte FSME-Impfung<br />
____________________________<br />
Krankenkasse<br />
Vegetarier? Ja □ Nein □<br />
Schwimmer? Ja □ Nein □
__________________________<br />
Telefon<br />
__________________________<br />
E-Mail-Adresse<br />
Bei meinem Kind ist folgendes zu<br />
beachten (Allergien o.ä.):<br />
__________________________<br />
__________________________<br />
__________________________<br />
__________________________<br />
__________________________<br />
Ort, Datum<br />
__________________________<br />
Unterschrift eines<br />
Erziehungsberechtigten<br />
Anmeldung bitte bis zum 01. Juli 2011 an<br />
das:<br />
Evang.- Luth. Pfarramt <strong>Gilching</strong><br />
Karolingerstraße 30<br />
82205 <strong>Gilching</strong><br />
Tel.: 08105-8244<br />
Teilnahmebedingungen und Hinweise der Evang. Jugend <strong>Gilching</strong><br />
1. Anmeldung und Vertragsabschluss<br />
1.1. Mit der Anmeldung wird uns, dem Freizeitveranstalter, der Abschluss eines <strong>Reise</strong>vertrages aufgrund der in der<br />
Ausschreibung genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen<br />
verbindlich angeboten.<br />
1.2. Die Anmeldung soll auf den Anmeldevordrucken des Freizeitveranstalters erfolgen. Bei Minderjährigen ist die<br />
Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des<br />
Posteinganges berücksichtigt. Der <strong>Reise</strong>vertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Freizeitveranstalter<br />
schriftlich bestätigt worden ist.<br />
1.3. Alle Freizeiten stehen jedem offen, sofern nicht im jeweiligen Programm Teilnahmebeschränkungen nach Alter oder<br />
sonstigen Voraussetzungen angegeben sind.<br />
2. Zahlung des <strong>Reise</strong>preises<br />
Die <strong>Reise</strong>kosten in Höhe von 180€ sind auf das Konto der Kirchengemeinde (KtoNr. 430 276 790; BLZ 702 501 50;<br />
Sparkasse <strong>Gilching</strong>) zu überweisen. Wer aus momentaner oder andauernder Notlage heraus den vollen Betrag nicht<br />
aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Ermäßigung zu stellen.<br />
3. Leistungen<br />
3.1. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in der Ausschreibung.<br />
Nebenabsprachen (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der<br />
schriftlichen Bestätigung durch den Freizeitveranstalter.<br />
3.2. Vermittelt der Freizeitveranstalter im Rahmen der <strong>Reise</strong> Fremdleistungen, haftet er selbst für die Durchführung dieser<br />
Fremdleistungen. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechen den<br />
ortsüblichen Bedingungen des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Soweit die ortsüblichen Bedingungen maßgebend sind, ist<br />
dies in der <strong>Reise</strong>beschreibung oder durch besondere Hinweise ausdrücklich hervorgehoben.<br />
4. Höhere Gewalt<br />
Wird eine <strong>Reise</strong> durch bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder<br />
beeinträchtigt, so können der Freizeitveranstalter als auch der <strong>Reise</strong>nde den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur<br />
Kündigung wegen höherer Gewalt (§65 1.l BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der<br />
Freizeitveranstalter wird dann den gezahlten <strong>Reise</strong>preis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende<br />
<strong>Reise</strong>leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Freizeitveranstalter sind verpflichtet, die infolge der<br />
Kündigung des Vertrages notwendige Maßnahme zu treffen, <strong>ins</strong>besondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht,<br />
den <strong>Reise</strong>nden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zutragen. Im<br />
Übrigen fallen die Mehrkosten dem <strong>Reise</strong>nden zur Last.<br />
5. <strong>Reise</strong>absage, Leistungs- und Preisänderung<br />
5.1. Der Freizeitveranstalter kann bis zum 14. Tage vor <strong>Reise</strong>antritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in der<br />
Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.<br />
5.2. Der Freizeitveranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des <strong>Reise</strong>vertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu<br />
ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner <strong>Reise</strong>leistungen von dem vereinbarten Inhalt des <strong>Reise</strong>vertrages, die nach<br />
Vertragsschluss notwendig werden und die vom Freizeitveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind<br />
nur zulässig, soweit diese Änderung oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten <strong>Reise</strong><br />
nicht beeinträchtigen.<br />
5.3. Der Freizeitveranstalter ist verpflichtet, den <strong>Reise</strong>nden über eine zulässige <strong>Reise</strong>absage bei Nichterreichen einer<br />
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen<br />
<strong>Reise</strong>leistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.<br />
5.4. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen <strong>Reise</strong>leistung kann die Teilnehmerin/der Teilnehmer vom Vertrag<br />
zurücktreten oder bei einer zulässigen <strong>Reise</strong>absage durch den Freizeitveranstalter die Teilnahme an einer gleichwertigen<br />
<strong>Reise</strong> verlangen, wenn der Freizeitveranstalter in der Lage ist, eine solche <strong>Reise</strong> aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für die<br />
Teilnehmerin/den Teilnehmer <strong>Reise</strong>nden anzubieten. Dieses Recht kann der <strong>Reise</strong>nde dem Freizeitveranstalter gegenüber<br />
binnen einer Woche schriftlich geltend machen.<br />
6. Rücktritt<br />
6.1. Der Rücktritt von einer <strong>Reise</strong>veranstaltung kann nur schriftlich erfolgen.<br />
6.2. Tritt der <strong>Reise</strong>nde nach Ablauf der Anmeldefrist vom Vertrag zurück oder tritt der <strong>Reise</strong>nde die <strong>Reise</strong> nicht an, so kann<br />
der Freizeitveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich nach Wahl des Freizeitveranstalters<br />
entweder<br />
a) pauschal nach folgender Aufstellung:<br />
bis 40 Tage vor Abreise 40 %<br />
bis 15 Tage vor Abreise 60 %<br />
bis 7 Tage vor Abreise 80 %<br />
ab 6 Tage vor Abreise 90 % oder<br />
b) gem. § 651 i Abs. 2 BGB: Die Entschädigung ist demnach der <strong>Reise</strong>preis unter Abzug des Wertes ersparter Aufwendungen<br />
und anderweitiger Verwendung der <strong>Reise</strong>leistungen.<br />
6.3. Tritt der <strong>Reise</strong>nde vor Ablauf der Anmeldefrist zurück oder lässt sich mit Zustimmung des Freizeitveranstalters durch<br />
eine geeignete Ersatzperson vertreten, wird lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 50,- erhoben.<br />
6.4. Der Freizeitveranstalter empfiehlt, eine <strong>Reise</strong>rücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der<br />
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.<br />
6.5. Das Recht des Teilnehmers, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt von dieser Regelung unberührt.<br />
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
7.1. Der <strong>Reise</strong>nde wird über notwendige Pass- und Visumserfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten<br />
unterrichtet.<br />
7.2. Für die Beschaffung der <strong>Reise</strong>dokumente ist der <strong>Reise</strong>nde allein verantwortlich.<br />
7.3. Sollte trotz der erteilten Information Einreisevorschriften einzelner Länder von dem <strong>Reise</strong>nden nicht eingehalten werden,<br />
so dass deshalb er die <strong>Reise</strong> nicht antreten kann, ist der Freizeitveranstalter berechtigt den <strong>Reise</strong>nden mit entsprechenden<br />
Rücktrittskosten gemäß Ziffern 5 zu belasten.<br />
7.4. Die Zollbestimmungen der verschiedenen Länder sind durch den <strong>Reise</strong>nden einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung trägt er<br />
die Folgen und die entsprechenden Kosten.<br />
8. Beschränkung der Haftung<br />
8.1. Die vertragliche Haftung des Freizeitveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach<br />
beschränkt auf den dreifachen <strong>Reise</strong>preis,<br />
- soweit ein Schaden des <strong>Reise</strong>nden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder<br />
- soweit der Freizeitveranstalter für einen dem <strong>Reise</strong>nden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines<br />
Leistungsträgers verantwortlich ist<br />
8.2. Bei groben Verstößen gegen die Geme<strong>ins</strong>chaft und Ordnung kann die Freizeitleitung eine Rückfahrt des <strong>Reise</strong>nden auf<br />
dessen Kosten verlangen. Eine Rückerstattung des <strong>Reise</strong>preises ist nicht möglich. Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend<br />
in der Öffentlichkeit sowie das Betäubungsmittelgesetz.<br />
9. Anwendbares Recht<br />
Die Rechtsbezeichnung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem <strong>Reise</strong>nden richtet sich nach dem Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland.<br />
Datum:<br />
01 - 07. August 2011<br />
Alter:<br />
9 – 13 Jahre<br />
Teilnehmerzahl:<br />
24 (mind. 20)<br />
Ort:<br />
Jugendsiedlung Hochland<br />
Rothmühle 1<br />
82549 Königsdorf<br />
Unterbringung:<br />
Gruppenzelte<br />
Preis:<br />
180 € (Sozialermäßigung möglich)<br />
Leistungen:<br />
Anfahrt, Unterbringung, Vollverpflegung,<br />
Material, Betreuung<br />
Leitung:<br />
Julia <strong>St</strong>rotkamp, Andrea Fölbach, Felix<br />
Brombacher, Alissa Hoffmann und Luca<br />
Ebensperger<br />
Erreichbar während des Zeltlagers:<br />
Diakon Rainer Fuchs: 0176-66878138<br />
Anmeldeschluss:<br />
01. Juli 2011