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Vorläufiger - Universität Witten/Herdecke

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Vorläufiger Studienplan zum Fernstudium „Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“<br />

Vorläufiger<br />

Studienplan<br />

für das weiterbildende Fernstudium<br />

„Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“<br />

des Fachbereiches Sozialwissenschaften<br />

der Technischen Universität Kaiserslautern<br />

und der Medizinischen Fakultät<br />

der Private Universität <strong>Witten</strong>/<strong>Herdecke</strong> gGmbH (UWH)<br />

Vom ................<br />

Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Technischen Universität<br />

Kaiserslautern und derjenige der Medizinischen Fakultät der Private Universität <strong>Witten</strong>/<strong>Herdecke</strong><br />

gGmbH haben am ........ bzw. ........ den nachfolgenden Studienplan für das<br />

weiterbildende Fernstudium „Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ beschlossen,<br />

der vom Präsidenten der Technischen Universität Kaiserslautern gemäß §86<br />

Abs. 2 Nr. 1 Hochschulgesetz am ........... genehmigt worden ist. Er wird hiermit bekannt gemacht.<br />

Inhaltsübersicht<br />

Präambel<br />

1 Ziel des Fernstudiums<br />

2 Studienberatung<br />

3 Studiendauer und Studienbeginn<br />

4 Zugangsvoraussetzungen<br />

5 Gliederung und Aufbau des Fernstudiums, Umfang<br />

6 Allgemeine Hinweise zu den Studien- und Prüfungsleistungen<br />

7 Allgemeine Hinweise zu den Präsenzphasen des Fernstudiums<br />

8 Abschluss des Fernstudiums<br />

9 Organisation des Fernstudiums<br />

10 In-Kraft-Treten<br />

11 Übergangsbestimmungen<br />

Anhang<br />

A Übersicht über die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen<br />

B Übersicht über die Module mit ECTS-Leistungspunkten<br />

C Übersicht über den Leistungsumfang (Credit Points), Studienverlaufsplan<br />

1


Vorläufiger Studienplan zum Fernstudium „Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“<br />

Präambel<br />

Das Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW) der Technischen Universität<br />

Kaiserslautern und die Medizinische Fakultät der Privaten Universität <strong>Witten</strong>/<br />

<strong>Herdecke</strong> gGmbH (UWH) haben am 12.11.2003 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.<br />

Gegenstand der Kooperation beider Universitäten ist der Aufbau und die Durchführung eines<br />

viersemestrigen postgradualen Master-Fernstudiengangs „Management von Gesundheits-<br />

und Sozialeinrichtungen“ zur Vergabe des akademischen Master-Grades „Master of Arts<br />

(M.A.)“.<br />

Der Master-Fernstudiengang baut auf dem bereits am ZFUW etablierten zweisemestrigen<br />

Fernstudiengang „Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ auf. Die ehemaligen<br />

Teilnehmer des zweisemestrigen Fernstudienganges können durch die Fortsetzung<br />

bzw. Wiederaufnahme des Fernstudiums in den im Rahmen der Kooperation angebotenen<br />

dritten und vierten Semester den o.g. Master-Grad erlangen.<br />

Die erfolgreiche Teilnahme an den vier Semestern des Master-Fernstudiengangs wird durch<br />

ein gemeinsames Zeugnis und eine Abschlussurkunde beider Universitäten bestätigt.<br />

1 Ziel des Fernstudiums<br />

(1) Der weiterbildende Fernstudiengang „Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“<br />

will Hochschulabsolventen 1 in die Lage versetzen, die zentralen Managementaufgaben<br />

bei der Führung und Leitung von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen<br />

zu bewältigen. Fach- und Führungskräften aus dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie<br />

Personen, die eine leitende Position in diesem Sektor anstreben, soll die Möglichkeit gegeben<br />

werden, ihr Wissen und ihre Handlungskompetenzen im Rahmen eines Fernstudiums<br />

auf wissenschaftlicher Basis zu erweitern und zu vertiefen.<br />

(2) Hauptziel ist die Vermittlung des erforderlichen Wissens und der notwendigen Kompetenzen<br />

zur Führung und Leitung von Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen. Der<br />

Fernstudiengang soll eine systematische und fundierte Grundlage zur Bewältigung der im<br />

Gesundheits- und Sozialsektor gestellten, zentralen Managementaufgaben geben. Darüber<br />

hinaus sollen wissenschaftliche Theorien, aktuelle Erkenntnisse der Forschung sowie<br />

praktische Erfahrungen vermittelt werden.<br />

(3) Die Inhalte des Fernstudiums orientieren sich an den aktuellen Aufgaben und Erfordernissen<br />

eines modernen Managements von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Daher<br />

bilden die auf das Gesundheits- und Sozialwesen bezogenen Hauptthemenfelder Strategisches<br />

Management, Ressourcenmanagement, Qualitätsmanagement und Change Management<br />

in Ihren Ausprägungen die zentralen Schwerpunkte des Studiums.<br />

2 Studienberatung<br />

(1) Die Studienberatung wird vom Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung<br />

der Technischen Universität Kaiserslautern in den ersten drei Semestern und im vierten<br />

Semester von der Universität <strong>Witten</strong>/<strong>Herdecke</strong> durchgeführt.<br />

(2) Zur genauen Orientierung und Planung des Studiums wird dem Studierenden empfohlen,<br />

möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung<br />

der Technischen Universität Kaiserslautern bzw. der Universität <strong>Witten</strong>/<strong>Herdecke</strong><br />

aufzunehmen.<br />

1<br />

Soweit der Studienplan ber der Bezeichnung von Personen ausschließlich die männliche Fassung verwendet,<br />

schließt dies Frauen in der jeweiligen Funktion mit ein.<br />

2


Vorläufiger Studienplan zum Fernstudium „Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“<br />

- (3) Studierende sollen eine Studienberatung zumindest in folgenden Fällen in Anspruch<br />

nehmen:<br />

- zu Beginn des Studiums,<br />

- nach nicht bestandenen Prüfungen,<br />

- bei Überschreiten der regulären Studienzeit.<br />

3 Studiendauer und Studienbeginn<br />

(1) Das ordnungsgemäße Studium hinsichtlich der Erlangung des gemeinsamen Masterabschlusses<br />

der Technischen Universität Kaiserslautern und der Universität <strong>Witten</strong><br />

<strong>Herdecke</strong> beträgt einschließlich der Zeit für die Ablegung der Masterprüfungen des Fernstudiums<br />

insgesamt vier Semester (Teilzeit).<br />

(2) Eine Erstaufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich.<br />

4 Zugangsvoraussetzungen<br />

Voraussetzung für den Zugang zum Master-Fernstudiengang „Management von Gesundheits-<br />

und Sozialeinrichtungen“ ist der Nachweis eines abgeschlossenen mindestens sechssemestrigen<br />

Studiums an einer Universität, einer gleichgestellten Hochschule oder einer<br />

Fachhochschule in Deutschland oder eines abgeschlossenen gleichwertigen Studiums an<br />

einer ausländischen Hochschule sowie der Nachweis über eine mindestens einjährige Berufstätigkeit<br />

nach dem Erststudium. Liegt zum Zeitpunkt der Beantragung der Einschreibung<br />

keine Berufstätigkeit vor, muss spätestens bei der Anmeldung der Masterarbeit eine mindestens<br />

einjährige Berufstätigkeit nach dem Erststudium nachgewiesen werden.<br />

5 Gliederung und Aufbau des Fernstudiums, Umfang<br />

(1) Das Studium soll das in der Prüfungsordnung für den Fernstudiengang „Management<br />

von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ geforderte Wissen vermitteln. Die Vermittlung<br />

der Studieninhalte erfolgt durch Fernlehrtexte, netzbasierte Lehrveranstaltungen (Online-<br />

Seminare) und die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung pro Semester.<br />

(2) Das erste Semester beinhaltet folgende Studienmodule:<br />

- Relevante Rahmenbedingungen,<br />

- Betriebswirtschaftliche Grundlagen,<br />

- Managementverständnis und -instrumente,<br />

- Marketing und Informationsmanagement.<br />

Das zweite Semester beinhaltet folgende Studienmodule:<br />

- Organisation,<br />

- Personal.<br />

Das dritte Semester beinhaltet folgende Studienmodule:<br />

- Entwicklung und Veränderung,<br />

- Qualitätsmanagement,<br />

- Innovation und Evaluation.<br />

(3) Eine Erweiterung des Studiengangs durch zusätzliche Module bzw. Ergänzung einzelner<br />

Studienbausteine (Module) durch zusätzliche Studientexte ist grundsätzlich möglich.<br />

Ebenso ist es möglich, dass bestimmte Studienmodule alternativ auch bzw. ausschließlich<br />

in Form einer netzbasierten Lehrveranstaltung angeboten werden.<br />

3


Vorläufiger Studienplan zum Fernstudium „Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“<br />

(4) Der verpflichtende Gesamtumfang des Master-Fernstudiums beträgt 63 Leistungspunkte<br />

(ECTS). Davon entfallen 17 Leistungspunkte auf das erste Semester, 15 Punkte auf das<br />

zweite, 15 Punkte auf das dritte und 16 Leistungspunkte inklusive der Masterarbeit auf<br />

das vierte Semester (s. Anhang C).<br />

(5) Für die erfolgreich absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen werden Leistungspunkte<br />

nach den ECTS (European Credit Transfer System) erteilt (siehe Anhang B). Die<br />

Leistungspunkte werden bei Bestehen der jeweiligen Studien- bzw. Prüfungsleistung erteilt,<br />

unabhängig von damit erreichten Noten.<br />

(6) Eine Übersicht über die im Fernstudium insgesamt zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen<br />

ist im Anhang A wiedergegeben.<br />

6 Allgemeine Hinweise zu den Studien- und Prüfungsleistungen<br />

(1) Durch die erfolgreiche Bearbeitung der einem Studienbaustein jeweils zugeordneten Ein-<br />

sendeaufgaben erwirbt der Studierende einen unbenoteten Leistungsnachweis.<br />

(2) Art und Anzahl für den Erwerb des gemeinsamen Mastergrades der Technischen Universität<br />

Kaiserslautern und der Universität <strong>Witten</strong>/<strong>Herdecke</strong> nach vier Semestern erforderlichen<br />

Studien- und Prüfungsleistungen sind in der Prüfungsordnung des Fernstudiengangs<br />

„Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ geregelt.<br />

7 Allgemeine Hinweise zu den Präsenzphasen des Fernstudiums<br />

(1) Die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen des Fernstudiums „Management von Gesundheits-<br />

und Sozialeinrichtungen“ ist verpflichtend.<br />

(2) Auf jedes Semester entfällt eine Präsenzphase.<br />

(3) Die Prüfungen der ersten drei Semester finden jeweils am letzten Tag der Präsenzphase<br />

statt.<br />

(4) Die Präsenzphase des vierten Semesters wird durch einen benoteten Leistungsnachweis<br />

bescheinigt.<br />

8 Abschluss des Fernstudiums<br />

(1) Nachdem alle Studien- und Prüfungsleistungen des Masterstudiengangs erfolgreich erbracht<br />

sind, wird dem Kandidaten ein gemeinsames Zeugnis und eine gemeinsame Abschlussurkunde<br />

der Technischen Universität Kaiserslautern und der Universität <strong>Witten</strong>/<strong>Herdecke</strong><br />

über die Erlangung des Mastergrades „Master of Arts (M.A.)“ ausgehändigt.<br />

(2) Nachdem alle Studien- und Prüfungsleistungen des ersten und zweiten Semesters erbracht<br />

sind, kann dem Kandidaten auf Antrag ein Zeugnis der Technischen Universität<br />

Kaiserslautern ausgehändigt werden.<br />

Das Zeugnis enthält die in den Prüfungen des ersten und zweiten Semesters bisher erzielten<br />

Noten. Ebenso werden auch alle Veranstaltungen und Themengebiete des Fernstudiums<br />

genannt, in denen die erfolgreiche Teilnahme bzw. Bearbeitung in den ersten<br />

beiden Semestern bisher nachgewiesen wurde. Das Zeugnis dokumentiert die Erbringung<br />

der Studien- und Prüfungsleistungen der ersten beiden Semester des viersemestrigen<br />

Fernstudiums an der Technischen Universität Kaiserslautern.<br />

9 Organisation des Fernstudiums<br />

Der Fachbereich Sozialwissenschaften wird bei der Durchführung des Fernstudiums „Management<br />

von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ vom Zentrum für Fernstudien und Universitäre<br />

Weiterbildung der Universität Kaiserslautern (ZFUW) unterstützt.<br />

4


Vorläufiger Studienplan zum Fernstudium „Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“<br />

Das ZFUW übernimmt die Verantwortung für die Durchführung der ersten drei Semester.<br />

Das vierte Semester wird verantwortlich von der Medizinischen Fakultät der UWH angeboten<br />

und durchgeführt. Die Betreuung der Masterabschlussarbeiten übernimmt die Medizinische<br />

Fakultät der UWH.<br />

10 In-Kraft-Treten<br />

Dieser Studienplan tritt am Tage nach der Veröffentlichung auf den Webseiten der Hauptabteilung<br />

4 der Technischen Universität Kaiserslautern in Kraft. Gleichzeitig treten die Prüfungsordnung<br />

und die Studienordnung für den weiterbildenden Fernstudiengang „Management<br />

von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ des Fachbereichs Sozial- und Wirtschaftswissenschaften<br />

der Technischen Universität Kaiserslautern vom 26. Mai 2004 (StAnz S.<br />

2329) und der Medizinischen Fakultät der Privaten Universität <strong>Witten</strong>/<strong>Herdecke</strong> gGmbH vom<br />

07. Juni 2004 außer Kraft. § 20 bleibt unberührt.<br />

11 Übergangsbestimmungen<br />

Dieser Studienplan findet auf alle Studenten Anwendung, die erstmalig im Wintersemester<br />

2006/2007 in das weiterbildende Master-Fernstudium „Management von Gesundheits- und<br />

Sozialeinrichtungen“ eingeschrieben werden. Er gilt ferner für Studierende, die früher eingeschrieben<br />

worden sind, wenn sie einen Antrag auf Anwendung des Studienplanes und der<br />

Prüfungsordnung für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang „Management von Gesundheits-<br />

und Sozialeinrichtungen“ des Fachbereiches Sozialwissenschaften der Technischen<br />

Universität Kaiserslautern und der Medizinischen Fakultät der Private Universität <strong>Witten</strong>/<strong>Herdecke</strong><br />

gGmbH (UWH) stellen.<br />

Kaiserslautern, den ...........<br />

Der Dekan des Fachbereichs Sozialwissenschaften<br />

der Technischen Universität Kaiserslautern<br />

5<br />

<strong>Witten</strong>, den ............<br />

Der Dekan der Medizinischen Fakultät der<br />

Private Universität <strong>Witten</strong>/<strong>Herdecke</strong> gGmbH


Anhang A<br />

Vorläufiger Studienplan zum Fernstudium „Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“<br />

Übersicht über die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen<br />

Im Verlauf des Studiums werden Leistungen in Form von Einsendeaufgaben, schriftlichen Fachprüfungen<br />

und der Teilnahme an Präsenzveranstaltungen erwartet. Für die erfolgreiche Bearbeitung<br />

von Einsendesaufgaben wird ein unbenoteter Leistungsnachweis erteilt, die schriftliche<br />

Fachprüfung wird unter Angabe der Note bescheinigt.<br />

In jedem Semester findet ein verpflichtendes Präsenzwochenende statt, das i.d.R. aus je drei Terminen<br />

auszuwählen ist.<br />

Im ersten Semester wird ein Modul anhand von Einsendeaufgaben bearbeitet. Am Ende des Präsenzwochenendes<br />

werden zwei von drei prüfungsrelevanten Modulen schriftlich abgeprüft.<br />

Das zweite und dritte Semester besteht aus zwei prüfungsrelevanten Modulen, aus denen eines<br />

zur schriftlichen Fachprüfung gewählt wird.<br />

Im zweiten Semester wird das nicht gewählte Modul durch Einsendeaufgaben bearbeitet.<br />

Im dritten Semester muss entweder das nicht gewählte Prüfungsmodul oder das dritte, nicht prüfungsrelevante<br />

Modul durch Einsendeaufgaben belegt werden.<br />

Im vierten Semester wird die Masterarbeit erstellt. Diese maximal 50seitige wissenschaftliche Arbeit<br />

soll über ein Thema verfasst werden, dass sich einem Studienmodul des viersemestrigen<br />

Masterstudiums zuordnen lässt.<br />

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über alle Studienmodule mit Angabe Ihrer Relevanz für<br />

verpflichtend zu erbringende Leistungen.<br />

Sem. Studienmodule Leistungsrelevanz<br />

1 MGS0100 Relevante Rahmenbedingungen Einsendeaufgaben<br />

1 MGS0200 Betriebswirtschaftliche Grundlagen Prüfung nach Wahl<br />

1 MGS0300 Managementverständnisse Prüfung nach Wahl<br />

1 MGS0400 Marketing und Informationsmanagement Prüfung nach Wahl<br />

2 MGS0500 Organisation<br />

2 MGS0600 Personal<br />

3 MGS0700 Entwicklung und Veränderung<br />

3 MGS0800 Qualitätsmanagement<br />

3 MGS0900 Innovation und Evaluation<br />

6<br />

Einsendeaufgaben oder Prüfung<br />

nach Wahl<br />

Einsendeaufgaben oder Prüfung<br />

nach Wahl<br />

Einsendeaufgaben oder Prüfung<br />

nach Wahl<br />

Einsendeaufgaben oder Prüfung<br />

nach Wahl<br />

Vorbereitung zur Präsenz im<br />

vierten Semester<br />

4 MGS0100 – MGS0900 Masterarbeit


Vorläufiger Studienplan zum Fernstudium „Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“<br />

Anhang B<br />

Übersicht der Studienmodule und Bildungskomponenten mit ECTS-Leistungspunkten<br />

Sem. Module Studienbriefe CP WL<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1<br />

2<br />

2<br />

3<br />

3<br />

3<br />

MGS 0100<br />

Relevante Rahmenbedingungen<br />

MGS 0200<br />

Betriebswirtschaftliche<br />

Grundlagen<br />

MGS 0300<br />

Managementverständnisse<br />

MGS 0400<br />

Marketing und Informationsmanagement<br />

MGS 0500<br />

Organisation<br />

MGS 0600<br />

Personal<br />

MGS 0700<br />

Entwicklung und Veränderung<br />

MGS 0800<br />

Qualitätsmanagement<br />

MGS 0900<br />

Innovation<br />

- Aktuelle Entwicklungen im Gesundheits- und<br />

Sozialwesen<br />

- Organisatorische und rechtliche Grundsätze im<br />

Gesundheitswesen<br />

- Vertrags- und Arbeitsrecht<br />

- Grundbegriffe der Betriebswirtschaft<br />

- Instrumente des betrieblichen Rechnungswe-<br />

sens<br />

- Neuere Managementkonzepte<br />

- Grundlagen des Qualitätsmanagements<br />

- Marketing in Gesundheits- und Sozialeinrich-<br />

tungen<br />

- Informationsmanagement<br />

- Arbeits- und Organisationsgestaltung in<br />

Gesundheits- und Sozialeinrichtungen<br />

- Grundlagen des Prozessmanagements<br />

- Sektorübergreifende Betreuungs- und<br />

Versorgungskonzepte<br />

- Personalentwicklung<br />

- Mitarbeiterführung<br />

- Anreizsysteme und Vergütungskonzepte<br />

- Kommunikation und Konfliktmanagement<br />

- Veränderungsmanagement<br />

- Prinzipien und Methoden des Projektmanagements<br />

- Qualitätsmanagement in Gesundheits- und<br />

Sozialeinrichtungen<br />

- Fallbeispiele zu Qualitätsmanagement<br />

- Managementinstrumente<br />

- Innovationsmanagement<br />

- Grundlagen der Evaluationsforschung<br />

- Nutzerorientierung in Gesundheits- und<br />

Sozialeinrichtungen<br />

7<br />

3 90<br />

4 120<br />

4 120<br />

4 120<br />

6 180<br />

5 150<br />

6 180<br />

5 180<br />

5 120<br />

1-3 Bearbeitung eines Studienmoduls durch eine Einsendearbeit 1 30<br />

1-3<br />

Bearbeitung eines Studienmoduls durch eine schriftliche Prüfung (inkl. Vor- und<br />

Nachbereitungszeit)<br />

2 60<br />

1-3 Teilnahme an einer netzbasierten Lehrveranstaltung (NLV) 2 60<br />

1-4 Teilnahme an einer Präsenzphase pro Semester 1 30<br />

CP (Credit Points) nach dem European Credit Transfer-System (ECTS) für Studienmodule werden nur<br />

in Verbindung mit einer Studien- und Prüfungsleistung angerechnet.<br />

Workload gibt die angerechnete Arbeitszeit in Stunden wieder.


Vorläufiger Studienplan zum Fernstudium „Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“<br />

Anhang C<br />

Übersicht über den Leistungsumfang (Credit Points), Studienverlaufsplan<br />

Studiensemester<br />

1.<br />

Semester<br />

(WS)<br />

2.<br />

Semester<br />

(SS)<br />

3.<br />

Semester<br />

(WS)<br />

4.<br />

Semester<br />

(SS)<br />

Anzahl<br />

Module<br />

4<br />

2<br />

3<br />

keine<br />

zusätzlichen<br />

Module<br />

Leistungsnachweise<br />

durch EA<br />

Schriftliche<br />

Prüfung<br />

8<br />

Präsenzphase<br />

Credit<br />

Points (CP)<br />

Student<br />

workload<br />

1 4 120 Std.<br />

2 12 360 Std.<br />

1 1 30 Std.<br />

∑ 17 ∑ 510 Std.<br />

1 6 180 Std.<br />

1 8<br />

240 Std.<br />

1 1 30 Std.<br />

∑ 15 ∑ 450 Std.<br />

1 6 240 Std.<br />

1 8 240 Std.<br />

1 1 30 Std.<br />

1 1<br />

∑ 15 ∑ 450 Std.<br />

30 Std.<br />

Masterarbeit 15 450<br />

∑ 16 ∑ 480 Std.<br />

Gesamtumfang ∑ 63 ∑ 1890 Std.<br />

Hinweise zur Anrechnung von Leistungspunkten (CP):<br />

CP für Studienmodule werden nur in Verbindung mit einer Studien- und Prüfungsleistung<br />

angerechnet. Die Angaben in dieser Spalte „CP“ ergeben sich aus der Summe der jeweiligen<br />

Leistung und der CP für das Modul, in dem die Leistung erbracht wird. In unserer Aufstellung<br />

wurde im 2. und 3. Semester das Modul mit 5 CP durch Einsendeaufgaben, das<br />

Modul mit 6 CP durch eine schriftliche Prüfung belegt.

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