05.12.2012 Aufrufe

Eingreifen der Staatsanwaltschaft bei Straftaten im Zusammenhang ...

Eingreifen der Staatsanwaltschaft bei Straftaten im Zusammenhang ...

Eingreifen der Staatsanwaltschaft bei Straftaten im Zusammenhang ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

StA Mosbach IX / 2009<br />

OStA Heering<br />

II.<br />

Sachverhalt:<br />

Queren<strong>der</strong> Gleiskörper<br />

Unfall <strong>bei</strong> einer Straßenführung mit in die Fahrbahn eingelassenem Gleiskörper in<br />

einem Tunnel, an dessen Eingang Vz „Gefahrstelle“ mit Zusatzzeichen „Gleiskörper<br />

in <strong>der</strong> Fahrbahn“ und „Schadhafte Fahrbahn“ aufgestellt sind. Am Tunnellende, an<br />

dem eine Schienenverschwenkung zu queren ist, ist eine<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet.<br />

In den letzten 5 Jahren vor dem hier interessierenden Unfall gab es dort 35 Unfälle.<br />

Bei Nässe befährt ein Motorradfahrer diese Schienenverschwenkung und kommt zu<br />

Sturz.<br />

Das OLG Hamm (VersR 2006, 671) hat <strong>im</strong> Jahre 2004 die Klage des<br />

Motorradfahrers gegen den Straßenbaulastträger mit <strong>der</strong> Begründung abgewiesen,<br />

einer weiteren Entschärfung <strong>der</strong> Unfallstelle hätte es nicht bedurft, zumal die<br />

Straßenbaubehörde zu weiteren verkehrsregelnden Maßnahmen nicht befugt<br />

gewesen sei. Damit ist allerdings die Frage nach einer Verletzung <strong>der</strong><br />

Verkehrsregelungspflicht <strong>im</strong> Hinblick auf die Zuständigkeiten offengelassen worden.<br />

Auch hier wie<strong>der</strong> handelt es sich <strong>im</strong> Ergebnis um eine Wertung des Gerichts!<br />

Fazit:<br />

Die polizeiliche Ermittlungstätigkeit <strong>im</strong> <strong>Zusammenhang</strong> mit Verkehrs-<br />

unfallgeschehen, namentlich <strong>bei</strong> Unfallschwerpunkten, kann und darf eine eventuelle<br />

strafrechtliche Haftung vornehmlich <strong>der</strong> Straßenbaubehörden, aber auch <strong>der</strong><br />

Straßenverkehrsbehörden nicht außer Acht lassen.<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!