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Marktgemeinde Rauris NIEDERSCHRIFT - WGR - Rauris

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Protokoll Seite Nr. 1<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong><br />

N I E D E R S C H R I F T<br />

004-1 EAP/3/-12<br />

Sitzung Gemeindevertretung<br />

über die<br />

S I T Z U N G der G E M E I N D E V E R T R E T U N G<br />

der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong><br />

Vorsitz: Bürgermeister Robert Reiter<br />

am Mittwoch, den 3. Oktober 2012 um 19.00 Uhr<br />

im Sitzungssaal-<strong>Marktgemeinde</strong>amt<br />

Für die ÖVP:<br />

GR OSR Franz Eidenhammer, GR Johann Plössnig, GV Josef Oberlechner, GR Anton Ellmauer, GV<br />

Christine Rathgeb, GV Erich Langreiter, GV Harald Maier<br />

Entschuldigt: GV Ing. Siegfried Rasser,<br />

Für die <strong>WGR</strong>:<br />

GR Roswitha Huber, GV Thomas Berger, GV Helga Gerstgraser, GV Franz Loitfellner, GV Horst<br />

Sommerer, Vizebürgermeister Roman Lackner<br />

Entschuldigt:<br />

Für die SPÖ:<br />

GR Loitfellner Peter, GV Josef Seidl, GV Josef Pirchner<br />

Entschuldigt: GV Anton Sommerer<br />

Schriftführer: VB Marina Breycha-Rasser<br />

Weitere Anwesende: Dr. Bernd Gratz, BH Zell am See<br />

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesende Gemeindevertretung – insbesondere<br />

Dr. Gratz von der BH Zell am See und stellt fest, dass die Einladungen rechtzeitig zugegangen sind<br />

sowie die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zum letzten Protokoll werden keine Einwände vorgebracht.<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 196


Protokoll Seite Nr. 2<br />

Hierauf ersucht der Bürgermeister folgende Tagesordnung abzuwickeln:<br />

T A G E S O R D N U N G :<br />

Punkt 1) Wahl der Gemeindevorstandsmitglieder durch die <strong>WGR</strong> Fraktion<br />

a.) Bestellung von zwei Stimmenzählern<br />

b.) Wahl des 1. Gemeinderates (Vizebürgermeister)<br />

c.) Angelobung des neugewählten Vizebürgermeisters durch den Vertreter<br />

der Bezirkshauptfrau<br />

d.) Wahl einer weiteren Gemeinderätin<br />

e.) Angelobung der weiteren Gemeinderätin durch den Bürgermeister<br />

Punkt 2) Fragestunde<br />

Punkt 3) Berichte der Ausschüsse<br />

Punkt 4) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Einödweg –<br />

Granegger“;<br />

Umwidmung von Teilstücken der GN 357/1 und 375/2 KG 57217 Wörtherberg von<br />

Grünland in Bauland; Beschlussfassung<br />

Punkt 5) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Oberer Markt –<br />

Maislau Süd“;<br />

Umwidmung eines Teilstückes der GN 121 KG 57207 <strong>Rauris</strong> von Grünland in<br />

Bauland; Beschlussfassung<br />

Punkt 6) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Kolm Saigurn –<br />

Ammererhof“;<br />

Umwidmung von Teilstücken der GN 121 KG 57201 Bucheben von Grünland in<br />

Bauland; Beschlussfassung<br />

Punkt 7) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Berglweg –<br />

Scheibner“;<br />

Umwidmung einer Fläche von Grünland in Bauland im Bereich „Berglweg –<br />

Scheibner“, GN. 307/1. 307/7, 309 und 311 KG 57207 <strong>Rauris</strong>; Beschlussfassung<br />

Punkt 8) Allfälliges<br />

Die Sitzung ist öffentlich.<br />

Punkt 1)<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 197<br />

Wahl der Gemeindevorstandsmitglieder durch die <strong>WGR</strong> Fraktion<br />

a.) Bestellung von zwei Stimmenzählern<br />

b.) Wahl des 1. Gemeinderates (Vizebürgermeister)<br />

c.) Angelobung des neugewählten Vizebürgermeisters durch den Vertreter<br />

der Bezirkshauptfrau<br />

d.) Wahl einer weiteren Gemeinderätin<br />

e.) Angelobung der weiteren Gemeinderätin durch den Bürgermeister


Protokoll Seite Nr. 3<br />

Der Bürgermeister berichtet:<br />

Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Vizebürgermeisters Franz Loitfellner als<br />

Gemeinderatsmitglied (er scheidet jedoch nicht als Gemeindevertreter aus) sind durch die <strong>WGR</strong><br />

Fraktion Nachnominierungen zu erfolgen.<br />

a) Bestellung von zwei Stimmenzählern<br />

Der Vorsitzende ersucht zwei Mitglieder der Gemeindevertretung für die Wahl als<br />

Stimmzähler zu fungieren.<br />

Es werden GR Peter Loitfellner und GV Josef Oberlechner als Stimmenzähler gewählt.<br />

b) Wahl des 1. Gemeinderates (Vizebürgermeister)<br />

Zu diesem TO-Punkt ersucht der Bürgermeister die <strong>WGR</strong>-Fraktion die Wahl des 1.<br />

Gemeinderates (Vizebürgermeisters) in einer Fraktionswahl vorzunehmen. (Wahl mit<br />

Stimmzettel, Bekanntgabe).<br />

GV Roswitha Huber übernimmt den Vorsitz und GV Franz Loitfellner schlägt als 1.<br />

Gemeinderat (Vizebürgermeister) zugleich Herrn Roman Lackner vor.<br />

Abstimmungsergebnis: 6 Stimmzettel werden abgegeben, 5 Stimmen für Roman<br />

Lackner, 1 Stimmenthaltung.<br />

c) Angelobung des neugewählten Vizebürgermeisters durch den Vertreter der Bezirkshauptfrau<br />

Der Bürgermeister ersucht den Vertreter der Bezirkshauptfrau Dr. Bernd Gratz die<br />

Angelobung des 1. Gemeinderates (zugleich Vizebürgermeister) vorzunehmen.<br />

Nach Verlesung der Eidesformel durch den Vertreter der Bezirkshauptfrau Dr. Bernd Gratz<br />

gelobt Herr Roman Lackner als 1. Gemeinderat (Vizebürgermeister) mit Handschlag und<br />

spricht dabei: „Ich gelobe“.<br />

d) Wahl einer weiteren Gemeinderätin<br />

Der Bürgermeister ersucht die <strong>WGR</strong> die Wahl der weiteren Gemeinderätin durchzuführen.<br />

GV Roswitha Huber übernimmt den Vorsitz und bittet um einen Vorschlag. GV Franz<br />

Loitfellner schlägt Frau Roswitha Huber als fünfte Gemeinderätin vor.<br />

Abstimmungsergebnis: 6 Stimmzettel werden abgegeben, 5 Stimmen für Roswitha<br />

Huber, 1 Stimmenthaltung.<br />

e) Angelobung der fünften Gemeinderätin durch den Bürgermeister<br />

Der Bürgermeister nimmt die Angelobung der fünften Gemeinderätin vor. Diese gelobt nach<br />

Verlesung der Eidesformel mit Handschlag. Frau Roswitha Huber spricht dabei die Worte: „Ich<br />

gelobe“ aus.<br />

Dr. Bernd Gratz gratuliert den Neugewählten und wünscht alles Gute für die Zukunft.<br />

Der Bürgermeister bedankt sich bei GV Franz Loitfellner für seine bisherige Tätigkeit und die<br />

konstruktive Zusammenarbeit. Er gratuliert zudem den Neugewählten und bittet um aktive Mitarbeit<br />

und intensive Zusammenarbeit.<br />

Punkt 2) Fragestunde<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Punkt 3) Berichte der Ausschüsse<br />

Sozialausschuss:<br />

GR OSR Franz Eidenhammer berichtet:<br />

Bei einer Besprechung mit AVOS Salzburg wurde - nach dem erfolgreichen Frühjahrstag – ein<br />

Herbstprogramm für die „Gesunde Gemeinde“ festgelegt:<br />

Wohlfühlnachmittag 10. November 2012 von 10.00 -18.00 Uhr<br />

Vorläufiges Programm: Vortrag Sprengelarzt Dr. Josef Mühlthaler, Referat einer Psychologin,<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 198


Protokoll Seite Nr. 4<br />

Massage von Therapeuten aus <strong>Rauris</strong> zu günstigen Schnupperpreisen von € 5,--; Abschluss Kabarett<br />

Clowndoktors ca. 1/2h.<br />

Thai Chi ist noch offen, da noch kein Referent gefunden wurde.<br />

Teilnahme am 18.9. beim Sozialhilfebeirat in Zell am See. Wichtigsten Erkenntnisse: Ausgaben im<br />

Sozialbereich steigen stetig, Kompetenz des Beirates ist durch Gesetzesänderungen stark<br />

eingeschränkt worden.<br />

Kommende Termine:<br />

4.10. Lebensstilgruppe Eröffnungsbesprechung um 18.00 Uhr Gemeindeamt. Bisher 8 Anmeldungen<br />

4.10. Vortrag Univ. Prof. Dr. Christian Menzel Gasthof Neuwirt (Organisation Frauenbewegung)<br />

6.10. Nordic Walking mit Franz Ganser, 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr in Leogang, kostenlose Teilnahme.<br />

11.10. Zusammenkunft Forum Familie - Christine Schläffer in der WK Zell am See: Vorstellung<br />

sozialer Gruppierungen im Bezirk.<br />

Raumordnungsausschuss:<br />

Vizebürgermeister Roman Lackner berichtet, dass bei der Ausschusssitzung am 5. September der<br />

Sachverständige für Raumordnung DIpl.Ing. Poppinger das neue REK vorgestellt hat. Bzgl. weiterer<br />

Besprechungspunkte verweist Vizebürgermeister Roman Lackner auf die heutigen<br />

Tagesordnungspunkte 4 bis 7.<br />

Wirtschaftsausschuss:<br />

GR Hans Plössnig berichtet, dass die nächste Sitzung des Wirtschaftsausschuss am 23. Oktober<br />

stattfinden wird. In dieser Sitzung wird das Generationenzentrum (Seniorenheim, DoJo, Kindergarten)<br />

Schwerpunktsthema sein.<br />

GR Hans Plössnig bittet die Gemeinde sich bzgl. Nahversorger in Wörth Gedanken zu machen.<br />

Fam. Stöckl ist bereits aktiv auf der Suche und hat das Geschäftslokal zur Pacht ausgeschrieben<br />

(Gemeindezeitung, Amtstafel, beim Geschäftslokal). Wenn sich keine Interessenten für eine<br />

Nachfolge des Kaufhauses Stöckl finden, wäre eventuell die Handelskette Dayli (Übernahme<br />

Schlecker) eine Möglichkeit, da diese laut Medienberichten als Nahversorger agieren möchten.<br />

Punkt 4) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Einödweg –<br />

Granegger“;<br />

Umwidmung von Teilstücken der GN 357/1 und 375/2 KG 57217 Wörtherberg von<br />

Grünland in Bauland; Beschlussfassung<br />

Der Bürgermeister berichtet:<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Einödweg Granegger;<br />

Vereinfachtes Verfahren gem. § 67 iVm § 69 ROG 2009 - Umwidmung einer Fläche von<br />

„Grünland/ländliche Gebiete“ in die Widmungskategorie „Bauland/Dorfgebiete“ sowie Planfreistellung<br />

gem. § 50 Abs. 2 ROG 2009;<br />

Dieser Punkt wurde bereits in den Sitzungen des Raumordnungsausschusses vom 10.04.2012, der<br />

Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.05.2012 sowie der Sitzung des Raumordnungsausschusses<br />

vom 12.06.2012 wie folgt behandelt:<br />

Im Bereich „Einödweg Granegger“ sollen Teilstücke der GN 375/1 und 375/2 KG 57217 Wörtherberg,<br />

im Ausmaß von ca. 1.230 m² von „Grünland/ländliche Gebiete“ in die Widmungskategorie<br />

„Bauland/Dorfgebiete“ umgewidmet werden. Dabei handelt es sich um das bereits bebaute<br />

Grundstück 375/2 sowie einen neuen Bauplatz im Ausmaß von 600 m.<br />

Die gegenständliche Umwidmungsfläche liegt im Ortsteil Einöden.<br />

Die Aufschließungserfordernisse sind folgender Maßen gegeben:<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 199


Protokoll Seite Nr. 5<br />

Die Zufahrt erfolgt abzweigend von der Gemeindestraße „Einödweg“, GN 451 und 452, wobei entlang<br />

des Grundstückes 372 eine entsprechend Verbreiterung (auf ca. 5 m) zu erfolgen hat.<br />

Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Wassergenossenschaft <strong>Rauris</strong>, die Abwasserbeseitigung<br />

(Fäkalkanal) erfolgt über das öffentliche Kanalnetz der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>, Oberflächenwässer<br />

werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht, die Stromversorgung erfolgt durch die Salzburg<br />

AG. Über sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen positive Anschlussbestätigungen der<br />

Versorgungsunternehmen vor.<br />

Die Umwidmung wurde von Herrn Nikanor Granegger, Gstatterweg 35 A-5661 <strong>Rauris</strong> beantragt.<br />

Auf dieser Grundstücksfläche soll ein Bauplatz für Einheimische werden. Darüber wurde mit<br />

Schreiben vom 07.03.2012 eine Nutzungserklärung gemäß ROG vorgelegt.<br />

Bezüglich des Einwandes vom Nachbarn Wolfgang Maier, Einödweg 14<br />

„Betrifft: Einspruch gegen die beabsichtigte Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich<br />

„Einödweg-Granegger“. Sehr geehrte Damen und Herren! Gegen die beabsichtigte Teilabänderung<br />

des Flächenwidmungsplanes der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong> im Bereich „Einödweg – Granegger“ erhebe<br />

ich Einspruch da die Zufahrt vor Umwidmung zu klären ist.<br />

Gez. Wolfgang Maier“<br />

welcher mit Schreiben vom 11.05.2012 innerhalb der Auflagefrist eingebracht wurde, wird folgendes<br />

festgehalten:<br />

Wie bereits ausgeführt, erfolgt die Zufahrt zum bestehenden Objekt Einödweg 16a auf GN 375/2,<br />

welches ebenfalls Gegenstand dieses Verfahrens ist, sowie zum Objekt Einödweg 16 schon seit<br />

Bestehen dieser Objekte, abzweigend von der Gemeindestraße „Einödweg“, GN 451 und 452. Auch<br />

die Zufahrt zum neu geplanten Bauplatz, welcher aus einem Teilstück der GN 375/1 von 600 m²<br />

gebildet wird, soll im nordöstlichen Eckbereich der GN 375/2 vom Gemeindeweg GN 452 abzweigen.<br />

Somit ist, auch unter Hinweis auf das Raumordnungsgutachten des Ortsplaners DI Poppinger,<br />

festzustellen, dass es sich beim Einödweg (Gemeindeweg!) um eine ordnungsgemäße Zufahrt zu den<br />

verfahrensgegenständlichen Grundstücken handelt.<br />

Über Antrag von GR Peter Loitfellner wurde dieser Punkt zur Durchführung einer Begehung von der<br />

Gemeindevertretung an den Raumordnungsausschuss zurück gegeben und wurde diese Begehung<br />

an Ort und Stelle am heutigen Tage durchgeführt.<br />

Dabei wurden dem Ausschuss am heutigen Tage folgende Stellungnahmen übergeben.<br />

Schriftliche Stellungnahme der <strong>Rauris</strong>er Hochalmbahnen AG vom 06.06.2012<br />

Betreff: Umwidmung einer Grünfläche des Herrn Nikanor Granegger, in Bauland.<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Vorsitzender.<br />

Bezug nehmend auf die von Herrn Granegger angesuchte Umwidmung von Teilstücken der GN 375/1 und<br />

375/2 KG 57217 Wörtherberg von Grünland in Bauland hält die <strong>Rauris</strong>er Hochalmbahnen AG als Oberlieger,<br />

folgendes fest.<br />

Die <strong>Rauris</strong>er Hochalmbahnen AG betreibt auf Basis von bestehenden Dienstbarkeiten, oberhalb des<br />

abzuändernden Grundstückes eine Skipiste, eine Beschneiungsanlage und einen Ski- bzw.<br />

Sommerfahrweg.<br />

Für alle aus diesem Betrieb oder deren Wartung und Instandhaltung entstehenden Risiken oder<br />

Einschränkungen wie z.B. Steinschlag, Schneekugeln oder Lärmbelästigungen, übernimmt die<br />

Hochalmbahnen AG keinerlei Haftungen bzw. lässt sich in keiner Form in ihren besagten Rechten der<br />

aufrechten Dienstbarkeit einschränken.<br />

Mit der Bitte um Kenntnisnahme<br />

für die <strong>Rauris</strong>er Hochalmbahnen AG<br />

gez. Ing Siegfried Rasser (Vorstandsvorsitzender)<br />

gez. Johann Loitfellner (stellvertretender Vorstand)<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 200


Protokoll Seite Nr. 6<br />

Schriftliche Stellungnahme des Anrainers Johann Loitfellner vom 09.06.2012:<br />

Betr.: Umwidmung im Bereich Einödweg – Granegger, Anrainerstellungnahme<br />

Als Oberlieger bzw. Anrainer des zur Umwidmung vorgesehenen Teiles aus den Grundstücken 375/1<br />

und 375/2 Grundbuch 57217 Wörtherberg des Herrn Nikanor Granegger erhebe ich Einspruch und<br />

begründe dies wie folgt:<br />

Da sich das betreffende Grundstück in unmittelbarem Auslauf des sehr steilen „Schwoagerberg“<br />

befindet und dieser von mir bzw. meiner Familie sowohl land- als auch forstwirtschaftlich genutzt wird,<br />

ist für uns eine Bebauung dieses Grundstückes undenkbar. Bei allen Tätigkeiten sowie durch die<br />

Beweidung kommt es immer wieder zu abrollenden Steinen.<br />

An eine normale forstliche Nutzung ist im Falle der Bebauung des umzuwidmenden Grundstückes<br />

überhaupt nicht mehr zu denken.<br />

Ich erkläre ausdrücklich, dass von mir bzw. meinen Nachfolgern keine Haftung für eventuelle<br />

Schäden. die durch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung meiner Grundstücke, an einem auf dem<br />

umzuwidmenden Grundstück errichteten Gebäude entstehen, übernommen wird.<br />

Eine Umwidmung des gegenständlichen Grundstückes ist daher aus meiner Sicht abzulehnen.<br />

Mit der Bitte, mir den Erhalt dieses Einspruches zu bestätigen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen<br />

gez. Johann Loitfellner<br />

Im Bezug auf die Stellungnahmen des Anrainers Johann Loitfellner sowie der <strong>Rauris</strong>er<br />

Hochalmbahnen AG ist der Raumordnungsausschuss der Ansicht, dass vor Weiterleitung des Aktes<br />

an die Gemeindevertretung ein geologisches Gutachten einzuholen ist.<br />

Nach Vorlage des geologischen Gutachtens wird der Akt neuerlich im RO-Ausschuss behandelt.<br />

Ein Geologisches Gutachten wurde sodann im Wege der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong> eingeholt und liegt<br />

nun mit Schreiben des Landes Salzburg, Geologischer Dienst, vom 18.07.2012, Zl. 206-<br />

601/1101/103-2012 wie folgt vor:<br />

„Sehr geehrte Damen und Herren! Im Bereich "Einödweg Granegger" soll im Bereich der bestehenden<br />

Bebauung auf Grundparzelle 375/2 in Richtung Westen ein Bauplatz aufgeschlossen werden. Dieser<br />

kommt unterhalb der von Forststraßen bzw. von Pisten durchzogenen, teils mit Fels durchsetzten<br />

Hangflanke auf dem leicht geneigtem Hangschuttfächer zu liegen. Bereits aus der Morphologie lässt<br />

sich eine grundsätzliche Gefährdung vom Oberhang durch rollende Steine erkennen. Diese Gefahr<br />

wird durch die vorhandenen breiten Straßenbauwerke im Wesentlichen reduziert. Ein Vordringen von<br />

Felsmaterial im Zuge eines Extremereignisses (Windwurf) kann nicht ausgeschlossen werden. Für<br />

den Fall eines Kahlschlages von Waldflächen oberhalb der Grundparzelle wird die Gefahr durch<br />

Naturereignisse (Erosion, Plaiken, Schneerutsch) erhöht. Im Falle einer forstlichen Bewirtschaftung<br />

kann abgelöstes Material den Bauplatz theoretisch erreichen.<br />

Die gegenständliche Grundparzelle, an beantragter Position, wird seitens des Geologischen Dienstes<br />

als grundsätzlich bebaubar eingestuft. Es besteht jedoch als Aufschließungserfordernis die<br />

Notwendigkeit eines geeigneten Schutzbauwerkes bergseitig. Hierzu in Frage kommen Erdwälle,<br />

Betonmauern oder hochfeste Schutzzäune.<br />

Mit freundlichen Grüßen, Für die Landesregierung, Mag. Ludwig Fegerl<br />

GR Peter Loitfellner verlässt wegen Befangenheit (Parteienrecht) den Sitzungssaal.<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 201


Protokoll Seite Nr. 7<br />

GV Josef Pirchner fragt nach, von wem die geforderten Schutzmaßnahmen vorgeschrieben werden.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass dies im Rahmen der Bauverhandlung bzw. der Bauplatzerklärung<br />

unter Einbeziehung der jeweiligen Sachverständigen, die von der Bezirkshauptmannschaft geladen<br />

werden, erfolgt.<br />

Vizebürgermeister Roman Lackner ergänzt, dass die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen vom<br />

jeweiligen Errichter – und nicht von der Gemeinde – finanziert werden müssen.<br />

GV Josef Pirchner gibt an, dass er sich eine Bebauung in dieser Lage nicht vorstellen kann.<br />

Der Bürgermeister erwidert, dass bei der Klärung der Vorfragen ein geologisches Gutachten<br />

eingeholt wurde. Dieses ergab – wie oben angeführt -, dass bei Einhaltung der Auflagen (Errichtung<br />

von Schutzmaßnahmen/Sicherungsmaßnahmen) das Grundstück grundsätzlich als bebaubar<br />

eingestuft wurde.<br />

GV Josef Seidl fragt nach, ob die Schutzmaßnahmen auch bei dem bereits bebautem Grundstück<br />

erfolgen muss.<br />

Der Bürgermeister verneint dies. Bei den damals errichteten Bauten waren die Oberlieger kein<br />

Thema.<br />

Der Bürgermeister führt aus, dass die Errichtung von Schutzmaßnahmen durchaus üblich ist (siehe<br />

Wohnhaus Jochen Wieser, Wohnhaus März etc.).<br />

OSR Franz Eidenhammer ergänzt, dass aus den Unterlagen hervorgeht, dass nach geologischer<br />

Prüfung die Errichtung von Schutzmaßnahmen ausreichend ist, sodass daher aus Sicht der<br />

Gemeinde die Zustimmung erteilt werden kann, da alle Vorfragen behandelt wurden.<br />

Der RO-Ausschuss stellt an die Gemeindevertretung den Antrag auf<br />

- Beschlussfassung der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im vereinfachten Verfahren<br />

sowie<br />

-Beschlussfassung der Planfreistellung<br />

zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

Der Antrag des Raumordnungsausschusses wird mehrheitlich angenommen.<br />

2 Stimmenthaltungen (GR Peter Loitfellner, GV Josef Pirchner)<br />

1 Gegenstimme (GV Josef Seidl)<br />

Punkt 5) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Oberer Markt – Maislau<br />

Süd“;<br />

Umwidmung eines Teilstückes der GN 121 KG 57207 <strong>Rauris</strong> von Grünland in Bauland;<br />

Beschlussfassung<br />

Der Bürgermeister berichtet:<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Oberer Markt – Maislau Süd“ ;<br />

Vereinfachtes Verfahren gem. § 67 iVm § 69 ROG 2009 - Umwidmung einer Fläche von<br />

„Grünland/Immissionsschutzstreifen“ in die Widmungskategorie „Bauland/Betriebsgebiete“ sowie<br />

Planfreistellung gem. § 50 Abs. 2 ROG 2009;<br />

Beschlussfassung gem. § 67 Abs. 8 sowie gem. § 50 Abs. 2 (Planfreistellung) ROG 2009 nach<br />

Auflage des Entwurfes.<br />

Im Bereich „Oberer Markt – Maislau Süd“ soll ein Teilstück der GN 121 KG 57207 <strong>Rauris</strong>, im Ausmaß<br />

von ca. 400 m² von „Grünland/Immissionsschutzstreifen“ in die Widmungskategorie<br />

„Bauland/Betriebsgebiete“ umgewidmet werden.<br />

Die gegenständliche Umwidmungsfläche liegt im Ortsteil Oberer Markt.<br />

Die Aufschließungserfordernisse sind folgender Maßen gegeben:<br />

Die Zufahrt erfolgt abzweigend von der <strong>Rauris</strong>er Landesstraße – L 112, GN 561.<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 202


Protokoll Seite Nr. 8<br />

Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Wassergenossenschaft <strong>Rauris</strong>, die Abwasserbeseitigung<br />

(Fäkalkanal) erfolgt über das öffentliche Kanalnetz der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>, Oberflächenwässer<br />

werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht, die Stromversorgung erfolgt durch die Salzburg<br />

AG. Über sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen positive Anschlussbestätigungen der<br />

Versorgungsunternehmen vor.<br />

Die Umwidmung wurde von Kurt Winkler, Oberer Markt 2, A-5661 <strong>Rauris</strong> beantragt.<br />

Auf dieser Grundstücksfläche beabsichtigt der Antragsteller eine betriebliche Nutzung durch<br />

Errichtung eines Appartementhauses, zugehörig zum Gasthaus Maislau, zu errichten. Somit wird ein<br />

Eigenbedarf des Grundeigentümers geltend gemacht. Darüber wurde mit Schreiben vom 05.04.2012<br />

eine Nutzungserklärung gemäß ROG vorgelegt.<br />

Der Raumordnungsausschuss weist mit Nachdruck darauf hin, dass die erforderliche Anzahl an<br />

Parkplätzen geschaffen wird und dass dies im Bauverfahren hinreichend geprüft wird!<br />

Vizebürgermeister Roman Lackner ergänzt, dass es sich um einen schmalen Streifen handelt, der<br />

aber dennoch breit genug ist um die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten und darauf ein<br />

Appartementhaus zu errichten.<br />

Der Bürgermeister führt weiters aus, dass es Vorprüfungen durch die Bundeswasserbauverwaltung<br />

gab und bereits Maßnahmen gesetzt wurden (Nachbesserung im Hochwasserschutz).<br />

GV Josef Seidl fragt an, wie viele Appartements geplant sind.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass noch nicht festgelegt wurde, wieviel Baumasse genehmigt wird.<br />

Auch die Vorfrage Parkplätze muss noch geklärt werden.<br />

GV Josef Oberlechner fragt nach, warum kein Anbau, sondern ein separater Bau geplant ist.<br />

Der Bürgermeister gibt an, dass die Gründe nicht bekannt sind.<br />

Der RO-Ausschuss stellt an die Gemeindevertretung den Antrag auf<br />

- Beschlussfassung der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im vereinfachten Verfahren<br />

sowie<br />

- Beschlussfassung der Planfreistellung<br />

zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

Der Antrag des Raumordnungsausschusses wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 6) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Kolm Saigurn –<br />

Ammererhof“;<br />

Umwidmung von Teilstücken der GN 121 KG 57201 Bucheben von Grünland in<br />

Bauland; Beschlussfassung<br />

Der Bürgermeister berichtet:<br />

- Teilabänderungsverfahren gem. § 67 iVm § 68 ROG 2009 - im Bereich „Kolm Saigurn –<br />

Ammererhof“, betreffend die Umwidmung von Teilstücken der GN 276/8 und 276/11 KG 57201<br />

Bucheben, im Gesamtausmaß von ca. 3.010 m², von Grünland/ländliche Gebiete in die<br />

Widmungskategorie Bauland/Sonderfläche Gastronomiebetrieb. Beschlussfassung der<br />

Flächenwidmungsplanänderung gem. § 67 Abs. 4 ROG 2009 zur Auflage des Änderungsentwurfes;<br />

- Gleichzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe im Bereich „Kolm Saigurn –<br />

Ammererhof“, betreffend Teilstücke der GN 276/8 und 276/11 KG 57201 Bucheben;<br />

Beschlussfassung gem. § 50 Abs. 1 iVm § 68 Abs. 3 ROG 2009 zur Auflage des Entwurfes<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 203


Protokoll Seite Nr. 9<br />

Mit Schreiben vom 29.10.2008 haben Frau Luise Tomasek und Frau Maria Mühlthaler, Kolmstraße<br />

21, 5661 <strong>Rauris</strong> um Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Kolm-Saigurn –<br />

Ammererhof“, angesucht.<br />

Der Bestand des Ammererhofes in Kolm-Saigurn verfügt bereits über eine Baulandwidmung der<br />

Kategorie Sonderfläche Gasthaus – Aufschließungsgebiet (Kanal) mit einer Fläche von ca. 2.500 m².<br />

Von den Antragstellerinnen ist beabsichtigt, den bestehenden Gastronomiebetrieb zu modernisieren<br />

bzw. die Qualität zu heben und zu verbessern. Im Konkreten ist geplant, auf Eigengrund mehrere<br />

hoch qualitative Einzelgebäude (z.B. Blockhütten) zu errichten, die ausschließlich im Zuge des<br />

bestehenden Gastbetriebes vermietet und bewirtschaftet werden. Die Anzahl der Gästebetten wird<br />

nicht vermehrt, lediglich in die Einzelgebäude verlagert (Betriebsbeschreibung der Antragsteller wird<br />

verlesen).<br />

Dazu wäre es erforderlich eine zusätzliche Fläche von ca. 3.010 m² aus Teilstücken der GN 276/8 und<br />

276/11 als Sonderfläche - Gastronomiebetrieb zu widmen.<br />

Die Nutzungserklärung gemäß § 17a ROG 1998 liegt mit Schreiben vom 20.12.2008 vor<br />

Sämtliche Aufschließungserfordernisse sind beim bestehenden Betrieb bereits gegeben, wie folgt:<br />

Die Zufahrt erfolgt abzweigend von der Gemeindestraße (Kolmstraße) GN 1021/2 über den<br />

öffentlichen Privatweg GN 276/4 sowie über die eigene Zufahrt auf GN 276/3 die im Eigentum der<br />

Antragsteller liegt.<br />

Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch eine Eigenversorgungsanlage, die Abwasserbeseitigung<br />

(Fäkalkanal) erfolgt über das Kanalnetz sowie die Kläranlage der Abwassergenossenschaft Kolm-<br />

Saigurn, Oberflächenwässer werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht. Die Stromversorgung<br />

erfolgt über das Netz der Salzburg AG. Über sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen entsprechende<br />

Anschlussbestätigungen vor.<br />

Innerhalb der ersten Kundmachungsfrist (beabsichtigte Änderung) wurde folgender Einwand<br />

eingebracht:<br />

EINSCHREITERIN: Agrargemeinschaft Durchgangsalpe, vertreten durch den Obmann Josef Nocker<br />

5661 <strong>Rauris</strong>, Liftweg 4<br />

VERTRETEN DURCH: Waltl & Partner, Rechtsanwälte, 5700 Zell am See, Seb. Hörlstraße 7<br />

(Vollmacht erteilt)<br />

ANTRAGSTELLERIN: 1. Tomasek Luise, 5661 <strong>Rauris</strong>, Kolmstraße 21, 2. Mühlthaler Maria, 5661<br />

<strong>Rauris</strong>, Markt 128<br />

WEGEN: ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES<br />

VOLLMACHTSBEKANNTGABE - STELLUNGNAHME<br />

In umseitiger Rechtssache gibt die Einschreiterin bekannt, dass sie die RAe Dr. Anton Waltl, Dr. Peter<br />

Krempl und Mag. Manfred Seidl in 5700 Zell am See, Sebastian-Hörlstraße 7, mit ihrer<br />

rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt hat. Diese berufen sich auf die erteilte Vollmacht.<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong> hat in ihrer amtlichen Mitteilung Ausgabe Nr. 4 kundgemacht, dass die<br />

<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong> eine Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Kolm Saigurn<br />

Ammererhof beabsichtigt. Die Einschreiterin gibt durch ihre ausgewiesenen Vertreter zu<br />

beabsichtigten Widmungsplanänderung nachstehende S T E L L U N G N A H M E ab:<br />

Die Aufschließung des Planungsgebietes erfolgt über eine Straße, die im Eigentum der Einschreiterin<br />

steht. Den Antragstellerinnen steht an diesem Weg kein Benutzungsrecht zu, das über die Zufahrt<br />

zum Ammererhof hinausgeht. Im Fall der beabsichtigten Bauführung im Planungsgebiet würden die<br />

künftigen Bewohner und Nutzer der Objekte den der Einschreiterin gehörigen Weg benutzen, wozu<br />

die Einschreiterin keinerlei Erlaubnis erteilt. Da die Ausweisung eines Baulandes bzw. die Umwidmung<br />

von Grünland in Bauland nur dann sinnvoll erscheint, wenn eine geordnete Verkehrserschließung<br />

gegeben ist – die im gegenständlichen Fall jedoch nicht gegeben ist – erscheint es nicht zweckmäßig,<br />

eine derartige Flächenwidmungsplanänderung durchzuführen.<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 204


Protokoll Seite Nr. 10<br />

Dasselbe gilt für die Wasserversorgung des Planungsgebietes. Den Antragstellerinnen steht kein<br />

Recht zu, Wasser aus den Quellen der Einschreiterin für dieses Planungsgebiet zu beziehen. Es wird<br />

daher angeregt, den Antragstellerinnen aufzutragen, die für die Bebauung notwendige<br />

verkehrsmäßige Erschließung des Planungsgebietes sowie Wasserversorgung nachzuweisen und<br />

ansonsten den Antrag als zur Behandlung durch die Gemeinde ungeeignet zurückzuweisen.<br />

Zell am See, am 20.03.2009 Agrargemeinschaft Durchgangsalpe<br />

Zu den Einwänden der Agrargemeinschaft Durchgangsalpe, vertreten durch die Rechtsanwälte Waltl<br />

& Partner, Seb.Hörlstraße 4 in A-5700 Zell am See wird wie folgt abgesprochen:<br />

Zur Aufschließung: Nur ein ca. 290 m langes Teilstück der Zufahrt zum Anwesen Ammererhof,<br />

zwischen der Abzweigung in Kolm Saigurn bis zum Eigengrund des Ammererhofes, liegt auf der lt.<br />

Grundbuch ausgewiesenen (Sonstige Straßen) Straßenparzelle GN 276/4 KG Bucheben, im Eigentum<br />

der Agrargem. Durchgangsalpe.<br />

Nach Rechtsauskunft beim Land Salzburg, Referat 7/04 - Bau-, Feuerpolizei- und Straßenrecht<br />

handelt es sich , dass für dieses Zufahrtsstück über die GN 276/4 KG Bucheben eine ersessene<br />

Dienstbarkeit vorliegen müsste, da der im Jahre 1897 eröffnete Gastbetrieb (heute Ammererhof)<br />

immer über diese Zufahrt erschlossen wurde (Privatverkehr, Gäste, gesamter Betriebsverkehr,<br />

Anlieferungen, etc.) und auch die Postbus Linie Kolm Saigurn – Zell am See, welche im Jahre 2007 ihr<br />

100 jähriges Bestandsjubiläum feierte, mittlerweile seit 105 Jahren besteht!<br />

Zur Wasserversorgung: Nachstehend wird das Gutachten der Hydrologischen Untersuchungsanstalt<br />

Salzburg, DI Haider, Zivil Ing. für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft vom 31.03.2011 angeführt:<br />

„Die Trink- und Nutzwasserversorgung des Alpengasthofes Ammererhof in Kolm-Saigurn, Gemeinde<br />

<strong>Rauris</strong>, erfolgt seit alters her aus einer östlich des Ammererhofes gefassten Quelle. Die Quelle wurde<br />

vor einigen Jahren durch W. Hönegger, Tamsweg, ordnungsgemäß neu gefasst und in einen neu<br />

errichteten Hochbehälter abgeleitet, von welchem aus die Versorgung des Ammererhofes erfolgt.<br />

Weiters steht für die Versorgung die sogenannte „Imhofstollenquelle“ zur Verfügung, welche in einem<br />

alten Bergwerksstollen gefasst und zum Stollenmund abgeleitet wird. Von dort führt eine alte<br />

Eisenrohrleitung zum Gasthof Ammererhof. In der Regel wird allerdings ausschließlich die Hausquelle<br />

Ammererhof genutzt.<br />

Aus den vorhandenen Unterlagen bzw. Angaben ist eine minimale Quellschüttung der<br />

Ammererhofquelle von 0,5 I/s ersichtlich (Schüttungsmessung im Februar 2008). Dies entspricht einer<br />

Wassermenge von 43 m 3 1d.<br />

Der maximale Tagesbedarf kann für die im Ammererhof vorhandenen Fremdenbetten (derzeit sind<br />

dies 43 und zukünftig nach dem geplanten Ausbau 47) für zukünftig 47 Betten sowie maximal 8<br />

ständige Bewohner unter Ansatz eines spezifischen Wasserverbrauchs von 200 I/d mit insgesamt 11<br />

m 3/ d errechnet werden.<br />

Im Vergleich dazu wurde laut ihren Angaben aufgrund von Ablesungen des vorhandenen<br />

Wasserzählers vor einigen Jahren der tatsächliche maximale Verbrauch mit rund 5 m 3 /d festgestellt.<br />

Somit ist auch für den geplanten Ausbau eine ausreichende Wassermenge vorhanden.<br />

Die Trinkwassereignung wurde durch die kürzlich untersuchten Wasserproben bestätigt.<br />

Aufgrund der Neufassung der Quelle vor einigen Jahren einschließlich der Errichtung eines zentralen<br />

Hochbehälters entspricht die Anlage dem Stand der Technik und ist die Wasserversorgung des<br />

Gasthofes Ammererhof auch zukünftig mit den geplanten Erweiterungen gesichert.<br />

Die für die Versorgung des Ammererhofes ebenfalls zur Verfügung stehende Imhofstollenquelle weist<br />

lt. vorhandener Unterlagen eine Schüttung von zumindest rund 5 l/s (= 432 m 3/ d) auf. Damit kann der<br />

zukünftige maximale Tagesbedarf von 11 m 3 1d ebenfalls einwandfrei gedeckt werden.“<br />

Weiters liegen mit Schreiben vom 25.03.2011, ebenfalls von der Untersuchungsanstalt Salzburg, DI<br />

Haider die Trinkwasseranalysen für die „Quelle Ammererhof“ (auch bezeichnet als Erllehenquelle<br />

und/oder als Sommerquelle) sowie für die „Quelle Imhofstollen“ vor, welche beide Quellen einwandfrei<br />

„als Trinkwasser geeignet“ beurteilen.<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 205


Protokoll Seite Nr. 11<br />

Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, dass mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom<br />

24.11.2010, Zl. 22R443/10s, die Dienstbarkeit der Wasserleitung von der Quelle auf GN 256/3<br />

(bezeichnet als Erllehenquelle und/oder als Sommerquelle) der Fam. Tomasek / Mühlthaler<br />

zugesprochen wurde.<br />

Aufgrund der angeführten rechtlichen Erwägungen wird den Einwänden der Agrargemeinschaft<br />

Durchgangsalpe nicht näher getreten.<br />

Die im Zuge der Vorbegutachtung eingebrachten Stellungnahmen bzw. Anregungen der<br />

Fachdienststellen (des Landes Salzburg) werden dargelegt und im Sinne des Vorschlags des<br />

Ortsplaners DI Poppinger abgearbeitet und werden im Auflageentwurf bereits berücksichtigt (Die<br />

schriftlichen Anregungen sowie deren Abarbeitung wird dargelegt).<br />

GV Josef Oberlechner schließt sich der Einschätzung der Straßensituation – wie oben dargestellt -<br />

an und fragt nach, wer Entscheidungsträger ist, wenn die Durchgangsalmgenossenschaft Klage<br />

einbringt. Er führt zudem auch aus, dass dem Ammererhof auf alle Fälle die Möglichkeit gegeben<br />

weerden soll, ihren Betrieb zu erweitern. Da es sich um ein sensibles Gebiet handelt sind ohnehin<br />

zahlreiche Auflagen zu erfüllen.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass die Entscheidung von einem Gericht gefällt wird. Der<br />

Bürgermeister bekräftigt, dass es sich um ein sensibles Gebiet handelt und aus diesem Grund auch<br />

der Naturschutz und Umweltschutz von Anfang an eingebunden waren.<br />

Für GR Peter Loitfellner stellt sich die Grundsatzfrage, ob einem derartigen Vorhaben in einem<br />

Gebiet wie Kolm Saigurn zugestimmt werden kann. Damit werden Türen für alle Almgebiete geöffnet<br />

und es stellt sich weiters die Frage, ob dann noch einen Raumordnungsausschuss gebraucht wird.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass es sich bei diesem Projekt um die Erweiterung eines bestehenden<br />

Betriebs handelt und die Raumordnungsziele damals genau festgelegt wurden. Das Projekt entspricht<br />

den Naturschutz- und Umweltzielen und die Fläche betrifft auch nicht die Nationalpark-Kernzone.<br />

GV Franz Loitfellner (Anm. zu Projektbeginn Obmann Raumausschuss) schließt sich der Meinung<br />

des Bürgermeisters an, dass das vorliegende Projekt nicht mit einer Almfläche verglichen werden<br />

kann, außerdem wurden alle maßgeblichen Partner bereits im Vorfeld mit einbezogen.<br />

GV Josef Seidl wirft ein, dass die Fläche vom Nationalpark zwar ausgenommen ist, aber rundherum<br />

dennoch Nationalparkgebiet ist.<br />

GV Oberlechner erkundigt sich, wie es auf dem besagten Gebiet bzgl. Lawinen aussieht.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass diese Vorfrage im Vorfeld geprüft wurde.<br />

OSR GR Franz Eidenhammer stellt fest, dass alle maßgeblichen Partner, insbesondere der<br />

Naturschutz, miteinbezogen wurden und die Gemeindevertretung demnach die Zustimmung erteilen<br />

kann.<br />

GV Josef Seidl gibt weiters zu bedenken, dass der derzeitige Bebauungsplan jederzeit wieder<br />

geändert werden kann, wenn weitere Blockhütten vom Ammererhof geplant werden. Man muss sich<br />

grundsätzlich überlegen, ob dort eine Bebauung gewünscht ist.<br />

GV Erich Langreiter antwortet, dass auch ein Nachbar ansuchen könnten, ein neues Projekt aber<br />

ohnehin neu verhandelt werden muss.<br />

GV Thomas Berger findet das eingereichte Konzept sehr gut und unterstreicht den touristischen<br />

Nutzen für <strong>Rauris</strong>.<br />

Der RO-Ausschuss stellt an die Gemeindevertretung den Antrag auf<br />

- Beschlussfassung der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes sowie<br />

- Beschlussfassung der gleichzeitigen Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe<br />

zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 206


Protokoll Seite Nr. 12<br />

Der Antrag des Raumordnungsausschusses wird mehrstimmig angenommen.<br />

1 Stimmenthaltung (GR Peter Loitfellner)<br />

2 Gegenstimmung (GV Josef Pirchner, GV Josef Seidl)<br />

Punkt 7) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />

Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Berglweg – Scheibner“;<br />

Umwidmung einer Fläche von Grünland in Bauland im Bereich „Berglweg –Scheibner“, GN.<br />

307/1. 307/7, 309 und 311 KG 57207 <strong>Rauris</strong>; Beschlussfassung<br />

Der Bürgermeister berichtet:<br />

- Teilabänderungsverfahren gem. § 67 iVm § 68 ROG 2009 - im Bereich „Berglweg-Scheibner“,<br />

betreffend die Umwidmung der Grundstücke bzw. Teilstücke der GN 307/1, 307/7, 309 und 311, alle<br />

KG 57207 <strong>Rauris</strong>, im Gesamtausmaß von ca. 4.150 m², von Grünland/ländliche Gebiete in<br />

Bauland/erweiterte Wohngebiete. Beschlussfassung der Flächenwidmungsplanänderung gem. § 67<br />

Abs. 8 ROG 2009 nach Auflage des Änderungsentwurfes;<br />

- Gleichzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe im Bereich „Berglweg “, GN 307/1,<br />

307/7, 309 und 311, alle KG 57207 <strong>Rauris</strong>; Beschlussfassung gem. § 50 Abs. 1 iVm § 68 Abs. 3 ROG<br />

2009 zur Auflage des Entwurfes<br />

Der Bürgermeister berichtet:<br />

Die Auflage dieser Teilabänderung wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung vom<br />

15.04.2009 beschlossen. Die damals vorliegenden, im Zuge der Vorbegutachtung eingebrachten<br />

Stellungnahmen bzw. Anregungen der Fachdienststellen (Agrarwirtschaft Bioenergie und<br />

Bodenschutz, LUA, Naturschutz, Wasserwirtschaft) des Landes Salzburg wurden abgearbeitet und<br />

werden im Auflageentwurf bereits berücksichtigt (Die schriftlichen Anregungen sowie deren<br />

Abarbeitung wird dargelegt).<br />

Mit Schreiben vom Juli 2012, GZ 1202090 wurde über Beauftragung der Einschreiter geologisches<br />

Gutachten des Ingenieurbüros Moser/Jaritz aus Saalfelden vorgelegt, welches die Baulandeigenschaft<br />

bestätigt. Damit wurden auch die noch offenen Punkte aus der Vorbegutachtung (Landesgeologie<br />

und WLV) entsprechend abgearbeitet.<br />

Das Grundstück bestehend aus Teilstücken der GN 307/1, 307/7, 309 und 311alle KG <strong>Rauris</strong> soll von<br />

„Grünland/ländliche Gebiete“ in die Widmungskategorie „Bauland/erweiterte Wohngebiete“<br />

umgewidmet werden, die Umwidmungsfläche beträgt ca. 4.150 m²<br />

Auf den neu auszuweisenden Flächen sollen Bauplätze für Einheimische, insbesondere aber für den<br />

Eigenbedarf der Fam. Scheibner geschaffen werden. Darüber wurde mit Schreiben vom 08.02.2008<br />

eine Nutzungserklärung gemäß § 17a ROG 1998 vorgelegt.<br />

Gegenständliche Umwidmung wurde von Fam. Peter und Anna Maria Scheibner, Marktstraße 49,<br />

5661 <strong>Rauris</strong> beantragt.<br />

Die gegenständliche Umwidmungsfläche liegt im östlichen Marktbereich (Berglweg).<br />

Die Aufschließungserfordernisse sind folgender Maßen gegeben:<br />

Die Zufahrt erfolgt abzweigend von der Gaisbachstraße bzw. den Berglweg (Gemeindestraßen) über<br />

die öffentliche Privatstraße auf GN 307/1, die im Eigentum der Antragsteller liegt.<br />

Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Wassergenossenschaft <strong>Rauris</strong>, die Abwasserbeseitigung<br />

(Fäkalkanal) erfolgt über das öffentliche Kanalnetz der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>, Oberflächenwässer<br />

werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht, die Stromversorgung über die Salzburg AG. Über<br />

sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen positive Anschlussbestätigungen der<br />

Versorgungsunternehmen vor.<br />

Innerhalb der ersten Kundmachungsfrist (beabsichtigte Änderung) wurde folgender Einwand<br />

eingebracht:<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 207


Protokoll Seite Nr. 13<br />

Einwände der Ehegatten Josef und Christine Lechner, vertreten durch die Rechtsanwälte<br />

Kreuzberger, Stranimaier und Köstner, Moßhammerplatz 14 in A-5500 Bischofshofen:<br />

Teilabänderung des Flächewidmungsplanes im Bereich „Berglweg-Schießleitl“ Unsere Mandanten:<br />

Ehegatten Lechner<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Wir zeigen an, dass wir die Ehegatten rechtsfreundlich vertreten. Diese haben uns damit beauftragt<br />

Ihnen wie folgt mitzuteilen. Unsere Mandantschaft spricht sich massiv gegen die geplante Abänderung<br />

des Flächenwidmungsplanes aus und beziehen sich diesbezüglich auf die Kundmachung vom<br />

18.02.2008 (Zahl 38/4/-2008 EAP 031-2/Pi). Sie begründen ihre ablehnende Haltung wie folgt:<br />

1. Zum Aufschließungsweg Bergl-Schießleitl:<br />

Unsere Mandanten sind Eigentümer der Gst. 314/4 und Gst. 313/3. Baufläche .174 und Gst. 314/3<br />

sowie der Gst. 306, 303, 308 und 307/6 der KG 57207 <strong>Rauris</strong>.<br />

Direkt angrenzend an das Gst. 314/5 unserer Mandantschaft befindet sich das zur Umwidmung<br />

geplante Gst. 307/7.<br />

Gemäß Ihrer beabsichtigten Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes ist ebenfalls das Gst. 307/1<br />

der KG 57207 <strong>Rauris</strong> betroffen. Dies ist der sogenannte „Berglweg“. Massive Bedenken hegt unsere<br />

Mandantschaft insbesondere gegen die Umwidmung des Flächenwidmungsplanes in der<br />

beabsichtigen Weise. da der Berglweg keine geordnete ordnungsgemäße Zufahrt zu den hinsichtlich<br />

der Änderung des Flächenwidmungsplans betroffenen Grundstücke Gewähr leisten kann.<br />

Konkret geht es dabei um den Berglweg (Gst. 307/1), führend an der Grundstücksgrenze unserer<br />

Mandantschaft zu Gst. 315/2 bzw. Baufläche .174 und den bereits im Vermessungsplan DI Ernst<br />

Huber (G-Zl.: 1740/57) bemessenen Teilflächen C und D.<br />

Nach Informationen unserer Mandantschaft weist derzeit der Berglweg zwar in Natura eine Breite von<br />

4 m auf, diese resultiert jedoch aus einer Gutwilligkeit unserer Mandantschaft, da diese den entlang<br />

der Grundgrenze zum Berglweg errichteten Zaun entfernt haben und lediglich Randsteine gesetzt<br />

haben. Die tatsächliche Breite des Berglwegs an dieser Stelle wäre laut Auskunft unserer<br />

Mandantschaft mit ca. einer Breite von 3 - 3,50 m zu beziffern, wobei diesbezüglich ein LKW den<br />

Berglweg nicht passieren könnte.<br />

Erst bei einer Besprechung mit dem Bauamtsleiter am 03.03.2008, hat dieser mitgeteilt, dass<br />

angeblich die beiden Teilflächen C und D grundbücherlich der Wegparzelle 307/1 des Peter Scheibner<br />

zugehören. Dies kam für unsere Mandantschaft vollkommen überraschend, da die tatsächlichen<br />

Verhältnisse selbstverständlich eine andere Sprache sprechen. Nach Auskunft unserer Mandantschaft<br />

existieren die Teilflächen C und D schon seit längerer Zeit und diesbezüglich existiert ein Plan<br />

1740/57 DI Ernst Huber vom 12.02.1958. Nach Auskunft unserer Mandantschaft hat es des weiteren<br />

einen Kaufvertrag vom 10.03.1958 zwischen Herrn Michael Mühltaler, dem vormaligen Eigentümer<br />

der Liegenschaften unserer Mandantschaft als Käufer und dem Kaspar Moser als Verkäufer<br />

andererseits gegeben. Kaspar Moser war der Eigentümer jenes großen Feldes, welches damals das<br />

sogenannte „Jochei-Feld“ und die „Jochei-Leitn“ genannt wurde. Dieses Feld reichte damals bis zu<br />

den Grundstücken 315/3 sowie das damals noch existierende Grundstück 315/2 und 314/2. Es hat mit<br />

damaligem Kaufvertrag Michael Mühltaler und Kasper Moser die Teilflächen C und D rechtmäßig dazu<br />

gekauft.<br />

Nach dem Wissenstand unserer Mandantschaft wurde jedoch dieser Kaufvertrag aus nicht näher<br />

erklärbaren Gründen grundbücherlich niemals durchgeführt. In der Natur wurde jedoch diese<br />

Grundstückstransaktion sehr wohl durchgeführt und wurde von Michael Mühltaler als Eigentümer des<br />

Grundstückes 315/3 ein Zaun errichtet, welcher die Teilstücke C und D umrandete. Unsere Mandantin<br />

Frau Christine Lechner kann sich auch noch erinnern, dass, als sie noch ein Kind war, ein Zaun<br />

errichtet wurde und das Gst. 315/3 mit den dazugehörigen Teilflächen C und D in Natura immer<br />

derartig benutzt wurde, dass eindeutig die Zugehörigkeit zum Gst. 315/3 gegeben war, womit<br />

höchstwahrscheinlich - unabhängig der Tatsache, ob diese Grundstückstransaktion grundbücherlich<br />

durchgeführt würde, - von einer Ersitzung unserer Mandantschaft gesprochen werden kann.<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 208<br />

3


Protokoll Seite Nr. 14<br />

Nunmehr wurden jedoch diese genannten Teilstücke C und D vom Eigentümer des Gst. 307/1 dazu<br />

verwendet, den sogenannten Berglweg auf 4 m zu verbreitern, wobei sich jedoch - laut Auskunft<br />

unserer Mandantschaft - hinsichtlich dieser Verbreiterung grobe Bedenken hinsichtlich dessen<br />

Rechtmäßigkeit bestehen, welche sich wie folgt begründen:<br />

a. Mit Übergabsvertrag vom 03.11.1993 wurde unserer Mandantschaft Frau Christine Lechner von<br />

ihrem Vater und damaligen Eigentümer der Liegenschaften Herrn Michael Mühltaler die<br />

Liegenschaften der EZ 249 KG 57207 <strong>Rauris</strong> nämlich die Grundstücke 315/3 sowie das dazugehörige<br />

Haus Nr. 110, „Pension Christa", sowie Baufläche .174 übergeben. Dieser Übergabsvertrag ist<br />

rechtmäßig zustande gekommen, wurde auch entsprechend im Grundbuch durchgeführt, womit seit<br />

dem Jahr 1983 unsere Mandantin Frau Christine Lechner Alleineigentümerin des Gst. 315/3 sowie der<br />

Baufläche .174 geworden ist.<br />

Nunmehr hat jedoch meine Mandantschaft eine angebliche Vereinbarung seitens Herrn<br />

Michael Mühltaler sowie der Eheleute Anna Maria Scheibner und Peter Scheibner, dem Eigentümer<br />

der nunmehr zur Flächenumwidmung geplanten Grundstücke vom 03.07.1989 vorgefunden, in<br />

welchem Herr Michael Mühltaler den Ehegatten Scheibner zusagt dass die Zufahrtsstraße zu den<br />

Liegenschaften der Eheleute Scheibner an der Ostseite der Teilflächen C und D vom<br />

Vermessungsplan Dl Ernst Huber, G.ZI.: 1740/57, auf 4 m verbreitert werden kann. Diesbezüglich soll<br />

nach der Vereinbarung ein Betrag von damals Schilling 5.000,00 von den Eheleuten Scheibner an<br />

Herrn Michael Mühltaler gezahlt werden.<br />

Die angeblich durchgeführte Verbreiterung des Berglweges auf 4 m gründet sich somit - laut Auskunft<br />

unserer Mandantschaft - auf eine Vereinbarung vom 03.07.1989 zwischen Herrn Michael Mühltaler<br />

und den Ehegatten Scheibner. Dies war jedoch ein Zeitpunkt, zu welchem Herr Michael Mühltaler<br />

nicht mehr Verfügungsberechtigter über die genannten Teilflächen C und D war, da bereits mit<br />

Übergabsvertrag aus dem Jahre 1983 unsere Mandantin Christine Lechner Eigentümerin der<br />

gegenständlichen Liegenschaften war.<br />

Nachdem derzeitigen Informationsstand unserer Mandantschaft, welche zum damaligen Zeitpunkt<br />

selbstverständlich nicht über die derartige Verbreiterung des Berglweges und die Abtretung von<br />

Teilen der Teilflächen C und D informiert war, geschweige dem damit einverstanden war oder<br />

zugestimmt hätte, sind somit vom Nichtverfügungsberechtigten Herrn Michael Mühltaler anscheinend<br />

Grundstücksteile an die Ehegatten Scheibner, als Eigentümer des Gst. 307/1, übertragen worden.<br />

Nach gänzlicher Klärung des Sachverhaltes, wird sich unsere Mandantschaft hier selbstverständlich<br />

jede ihr bietenden rechtlichen Schritt offen halten und diese auch ergreifen, um die entsprechenden<br />

tatsächlichen Eigentumsverhältnisse auch gerichtlich zu klären.<br />

Geht man von einer unrechtmäßigen Verbreiterung des Berglweges auf die Breite von 4 m aus, ist<br />

jedoch der Einwand unserer Mandantschaft eminent, dass die tatsächliche Breite des Grundstückes<br />

307/1, dem Berglweg, an den Grundstücksgrenze zu den Grundstücken unserer Mandantschaft<br />

lediglich eine derartige Breite ausweist, welche ein geordnetes Zufahren zu den dahinterliegenden<br />

Grundstücken, insbesondere auch jenen Grundstücken, welche nunmehr von der Teilabänderung<br />

des Flächenwidmungsplanes betroffen sein sollen, nicht ermöglichen.<br />

Somit ergeben sich auch erhebliche Bedenken gegen die Durchführung einer Flächenumwidmung<br />

von Grünland in Bauland/ erweitete Wohngebiete, da hier die Eigentumsverhältnisse der<br />

Zufahrtsstraße in keiner Weise geklärt sind bzw. eine ordnungsgemäße Zufahrt nicht gesichert ist.<br />

2. Massive Bedenken gegen die Abänderung des Flächenwidmungsplanes von Grünland in Bauland<br />

bzw. erweitertes Wohngebiet, bestehen nach Auskunft unserer Mandantschaft auch bei den übrigen<br />

Anrainern. und zwar dahingehend, da ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten ist. Es ist nicht<br />

absehbar, welche Bauten auf den Grundstücken 307/7, 309 und 311 errichtet werden, insbesondere<br />

besteht auch die Gefahr, dass entsprechend Appartementhäuser oder dergleichen aufgestellt<br />

werden, welche natürlich ein erhöhtes Verkehrsaufkommen mit sich ziehen würden.<br />

Derzeit ist die Lage an gegenständlichen Liegenschaften so, dass nur ein geringes Verkehrsaufkommen<br />

vorhanden ist und hier viele Familien mit Kindern leben, welche die Straße ebenso<br />

teilweise zum Spielen benützen. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen würde vor allem die Wohnqualität<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 209


Protokoll Seite Nr. 15<br />

verschlechtern und insbesondere ein Gefahrenpotenzial für Kleinkinder, welche sich im Umkreis der<br />

gegenständlichen Liegenschaften aufhalten, darstellen. weshalb unsere Mandantschaft auch<br />

diesbezüglich grobe Bedenken gegen die Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes hegt.<br />

3. Auch aufgrund des Landschaftsbildes, insbesondere der Wahrung des Landschaftsbildes erheben<br />

sich große Bedenken und sollten die genannten Grundflächen hier jedenfalls von einer weiteren<br />

Bebauung freigehalten bzw. freizuhalten sein.<br />

4. Zudem stehen innerhalb der Gemeinde <strong>Rauris</strong> ausreichend Bauflächen zur Verfügung, weshalb<br />

ein weiterer Baulandbedarf eindeutig zu verneinen ist. Ein konkreter Bedarf von Baulandinteresse ist<br />

in keiner Weise nachgewiesen bzw. tatsächlich gegeben.<br />

5. Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass gemäß § 21 Abs. 1 Sbg. ROG die<br />

Anregungen zur Erstellung des Entwurfes eines Flächenwidmungsplanes keiner Frist unterliegen und<br />

somit Ihre angeführte 4-wöchige Frist nicht zu berücksichtigen ist. Selbstverständlich haben zur<br />

Erstellung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Sie sämtliche schriftliche Anregungen von<br />

Personen, welche ein rechtliches und berechtigtes Interesse glaubhaft machen, zu denen unsere<br />

Mandantschaft als unmittelbar in der Nachbarschaft betroffene Grundstückseigentümer eindeutig<br />

zählen, jedenfalls derartiger Anregungen zur Erstellung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes<br />

unabhängig einer etwaigen Frist zu berücksichtigen. In weiterer Folge wird der Entwurf des<br />

Flächenwidmungsplanes sodann bei der Gemeinde aufzulegen sein und sind diesbezüglich gemäß 21<br />

Abs. 2 Sbg. ROG hier die entsprechenden schriftlichen Einwendungen seitens dritter Personen mit<br />

einer Frist von 4 Wochen zu berücksichtigen.<br />

6. Unsere Mandantschaft fordert Sie hiermit auf, die von ihr geäußerten Bedenken zur Teilabänderung<br />

des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Berglweg-Schießleitl“ umfassend bei der Erstellung des<br />

Entwurfes des Flächenwidmungsplanes zu berücksichtigen und dürfen bei Auflage des Entwurfes des<br />

Flächenwidmungsplanes in ihrer Gemeinde um direkte Verständigung an unsere Kanzlei ersuchen.<br />

Zu den Einwänden der Ehegatten Josef und Christine Lechner, vertreten durch die Rechtsanwälte<br />

Kreuzberger, Stranimaier und Köstner, Moßhammerplatz 14 in a-5500 Bischofshofen wurde bereits in<br />

der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.04.2009 wie folgt abgesprochen:<br />

Zu 1. + 2.: Bei der Verkehrsmäßigen Erschließung der Umwidmungsflächen, dem „Berglweg“ handelt<br />

es sich im südlichen Bereich, zw. Gaisbachbrücke und Haus Lechner (Berglweg 3) um eine<br />

Gemeindestraße (GN 569/1) und in weiterer Folge (GN 307/1) um eine dem öffentlichen Verkehr<br />

dienende Privatstraße gem. § 40 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972. Die bestehende<br />

Zufahrt zu den bereits bestehenden Objekten im Berglweg sowie zur geplanten Umwidmungsfläche,<br />

welche bis zu Flächenwidmungsplangesamtänderung im Jahr 2001 bereits als Bauland gewidmet war,<br />

entspricht einer ordnungsgemäßen Zufahrt und ist somit ausreichend.<br />

Zu 3.: Im Räumlichen Entwicklungskonzept – REK der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong> ist gegenständlicher<br />

Bereich eindeutig für eine Baulandausweisung bzw. Wiederausweisung der bis 2001 bereits als<br />

Bauland gewidmeten Flächen vorgesehen.<br />

Zu 4.: Die Baulandbilanz der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong> wird entsprechend dem ROG ständig aktuell<br />

gehalten. Die Baulandbilanz wurde zuletzt mit Stand November 2008 aktualisiert. Zu diesem Zeitpunkt<br />

standen dem 10 Jahres-Wohnbaulandbedarf gemäß REK im Ausmaß von 7 ha, anrechenbare<br />

Wohnbaulandreserven (Baulücken nur zu einem Drittel gerechnet) von 4,4ha gegenüber.<br />

GV Josef Oberlechner führte aus, dass in diesem Bereich eine entsprechende Zufahrt auf jeden Fall<br />

gegeben ist und somit eine Zustimmung zu diesem TO-Punkt erteilt werden soll.<br />

Aufgrund der angeführten rechtlichen Erwägungen wird den Einwänden der Fam. Lechner nicht näher<br />

getreten.<br />

Innerhalb der Kundmachungsfrist zur Entwurfsauflage (21.04.2009 bis 19.05.2009) sind keine<br />

weiteren Einwände eingebracht worden.<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 210


Protokoll Seite Nr. 16<br />

Der Bürgermeister führt weiters an, dass die zivilrechtlichen Entscheidungen für die<br />

Gemeindevertretung nicht relevant sind und insbesondere die Punkte 2 und 3 eine subjektive<br />

Einschätzung sind.<br />

GV Josef Oberlechner erkundigt sich, wieviele Gebäude grundsätzlich auf diesem Grundstück<br />

möglich wären.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass maximal fünf Gebäude errichtet werden könnten und die Straße<br />

derzeit mit einem Wendeplatz versehen wäre.<br />

Der RO-Ausschuss stellt an die Gemeindevertretung den Antrag auf<br />

- Beschlussfassung der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes sowie<br />

- Beschlussfassung der gleichzeitigen Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe<br />

zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

Der Antrag des Raumordnungsausschusses wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 8) Allfälliges<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass eine Informationsmail an die Gemeindevertreter, betreffend<br />

„Generationenzentrum“, verschickt wurde und in der nächsten Wirtschaftsausschusssitzung sowohl<br />

Kindergarten, Seniorenheim als auch DoJo in die Planungsgespräche eingebunden werden. Nach<br />

Vorlage der erarbeiteten Unterlagen in der Abteilung 3 des Landes kann der Architekturwettbewerb<br />

beginnen.<br />

Der Bürgermeister gibt folgende Termine bekannt:<br />

Urlaub Bürgermeister Robert Reiter ersten 3 Wochen im November (bis 20. November)<br />

Nächste Gemeindevertretersitzung: Montag, 10. Dezember 2012<br />

Nächste Gemeindevorstandsitzung: Montag, 3. Dezember 2012<br />

Jugendtermin wird noch bekannt gegeben<br />

2. Bürgerversammlung: Freitag, 30. November 2012<br />

Der Bürgermeister berichtet weiters, dass von der Sportunion <strong>Rauris</strong> ein erstelltes Konzept für den<br />

Neubau der Eisstockbahn <strong>Rauris</strong> und einer Tribüne bei der Landessportorganisation (LSO)<br />

eingereicht wurde.<br />

Der Bürgermeister erläutert, dass in Bucheben aufgrund eines Erdrutsches die Wasserleitung frei<br />

gelegt wurde und noch vor dem Winter eine Behebung des Schadens erfolgen wird<br />

(Katastrophenschutzfond).<br />

Bezüglich der Situation Moosengraben führt der Bürgermeister aus, dass es sich um ein<br />

Jahrhundertereignis handelte, dass mit anderen Ereignissen nicht vergleichbar ist. Das Problem beim<br />

Moosengraben ist, dass durch den jetzigen tiefen Graben kein seitliches Austreten des Wassers mehr<br />

möglich ist und somit das Wasser zielgerichtet in das Wohngebiet gelenkt wird.<br />

Im Soforthilfeeinsatz wurden von der BH Zell am See zwei Abweisdämme errichtet. Damit sind die<br />

Unterlieger zwar derzeit vom Material geschützt, aber das Wasser kommt durch die Kanalisierung bis<br />

ins Wohngebiet.<br />

Die WLV hat zwei Lösungsvorschläge erarbeitet:<br />

1. Gründung einer Wildbachgenossenschaft und Errichtung eines Grabens/Schachts durch das<br />

Wohngebiet<br />

2. Errichtung eines Damms mit Sammelbecken oberhalb von Alois Egger und Ableitung des Wassers<br />

ins Grundwasser.<br />

GV Helga Gerstgraser erkundigt sich, ob der Gehsteig Waidach bis Kramserkreuzung in nächster<br />

Zukunft errichtet wird.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass die Landesstraßenverwaltung bisher noch keine Zusage erteilt<br />

hat, die Gemeinde aber weiter urgieren wird.<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 211


Protokoll Seite Nr. 17<br />

GV Helga Gerstgraser ersucht den Obmann des Sozialausschusses, OSR GR Franz Eidenhammer<br />

um einen zeitnahen Sitzungstermin.<br />

GR Peter Loitfellner bittet bei der nächsten Wirtschaftsausschusssitzung auch die Sommerzahlen<br />

der Parkraumbewirtschaftung vorzulegen.<br />

OSR GR Franz Eidenhammer erkundigt sich bzgl. Projekt Musikpavillon neu.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass das Projekt beim GAF eingereicht wurde und erst im Februar mit<br />

einer Entscheidung zu rechnen ist.<br />

Vizebürgermeister Roman Lackner gratuliert der Protokollführerin Marina Breycha-Rasser im<br />

Namen der <strong>WGR</strong> zur bestandenen Dienstprüfung und überreicht ihr einen Blumenstrauß.<br />

Ende der Sitzung: 21.05 Uhr<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 212


Protokoll Seite Nr. 18<br />

Für die ÖVP-Fraktion:<br />

Für die Freie Wählergemeinschaft:<br />

Für die SPÖ-Fraktion:<br />

Der Vorsitzende:<br />

Der Schriftführer:<br />

Fortlaufende Seiten Nr. 213

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