Marktgemeinde Rauris NIEDERSCHRIFT - WGR - Rauris
Marktgemeinde Rauris NIEDERSCHRIFT - WGR - Rauris
Marktgemeinde Rauris NIEDERSCHRIFT - WGR - Rauris
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Protokoll Seite Nr. 1<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong><br />
N I E D E R S C H R I F T<br />
004-1 EAP/3/-12<br />
Sitzung Gemeindevertretung<br />
über die<br />
S I T Z U N G der G E M E I N D E V E R T R E T U N G<br />
der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong><br />
Vorsitz: Bürgermeister Robert Reiter<br />
am Mittwoch, den 3. Oktober 2012 um 19.00 Uhr<br />
im Sitzungssaal-<strong>Marktgemeinde</strong>amt<br />
Für die ÖVP:<br />
GR OSR Franz Eidenhammer, GR Johann Plössnig, GV Josef Oberlechner, GR Anton Ellmauer, GV<br />
Christine Rathgeb, GV Erich Langreiter, GV Harald Maier<br />
Entschuldigt: GV Ing. Siegfried Rasser,<br />
Für die <strong>WGR</strong>:<br />
GR Roswitha Huber, GV Thomas Berger, GV Helga Gerstgraser, GV Franz Loitfellner, GV Horst<br />
Sommerer, Vizebürgermeister Roman Lackner<br />
Entschuldigt:<br />
Für die SPÖ:<br />
GR Loitfellner Peter, GV Josef Seidl, GV Josef Pirchner<br />
Entschuldigt: GV Anton Sommerer<br />
Schriftführer: VB Marina Breycha-Rasser<br />
Weitere Anwesende: Dr. Bernd Gratz, BH Zell am See<br />
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesende Gemeindevertretung – insbesondere<br />
Dr. Gratz von der BH Zell am See und stellt fest, dass die Einladungen rechtzeitig zugegangen sind<br />
sowie die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zum letzten Protokoll werden keine Einwände vorgebracht.<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 196
Protokoll Seite Nr. 2<br />
Hierauf ersucht der Bürgermeister folgende Tagesordnung abzuwickeln:<br />
T A G E S O R D N U N G :<br />
Punkt 1) Wahl der Gemeindevorstandsmitglieder durch die <strong>WGR</strong> Fraktion<br />
a.) Bestellung von zwei Stimmenzählern<br />
b.) Wahl des 1. Gemeinderates (Vizebürgermeister)<br />
c.) Angelobung des neugewählten Vizebürgermeisters durch den Vertreter<br />
der Bezirkshauptfrau<br />
d.) Wahl einer weiteren Gemeinderätin<br />
e.) Angelobung der weiteren Gemeinderätin durch den Bürgermeister<br />
Punkt 2) Fragestunde<br />
Punkt 3) Berichte der Ausschüsse<br />
Punkt 4) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Einödweg –<br />
Granegger“;<br />
Umwidmung von Teilstücken der GN 357/1 und 375/2 KG 57217 Wörtherberg von<br />
Grünland in Bauland; Beschlussfassung<br />
Punkt 5) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Oberer Markt –<br />
Maislau Süd“;<br />
Umwidmung eines Teilstückes der GN 121 KG 57207 <strong>Rauris</strong> von Grünland in<br />
Bauland; Beschlussfassung<br />
Punkt 6) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Kolm Saigurn –<br />
Ammererhof“;<br />
Umwidmung von Teilstücken der GN 121 KG 57201 Bucheben von Grünland in<br />
Bauland; Beschlussfassung<br />
Punkt 7) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Berglweg –<br />
Scheibner“;<br />
Umwidmung einer Fläche von Grünland in Bauland im Bereich „Berglweg –<br />
Scheibner“, GN. 307/1. 307/7, 309 und 311 KG 57207 <strong>Rauris</strong>; Beschlussfassung<br />
Punkt 8) Allfälliges<br />
Die Sitzung ist öffentlich.<br />
Punkt 1)<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 197<br />
Wahl der Gemeindevorstandsmitglieder durch die <strong>WGR</strong> Fraktion<br />
a.) Bestellung von zwei Stimmenzählern<br />
b.) Wahl des 1. Gemeinderates (Vizebürgermeister)<br />
c.) Angelobung des neugewählten Vizebürgermeisters durch den Vertreter<br />
der Bezirkshauptfrau<br />
d.) Wahl einer weiteren Gemeinderätin<br />
e.) Angelobung der weiteren Gemeinderätin durch den Bürgermeister
Protokoll Seite Nr. 3<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Vizebürgermeisters Franz Loitfellner als<br />
Gemeinderatsmitglied (er scheidet jedoch nicht als Gemeindevertreter aus) sind durch die <strong>WGR</strong><br />
Fraktion Nachnominierungen zu erfolgen.<br />
a) Bestellung von zwei Stimmenzählern<br />
Der Vorsitzende ersucht zwei Mitglieder der Gemeindevertretung für die Wahl als<br />
Stimmzähler zu fungieren.<br />
Es werden GR Peter Loitfellner und GV Josef Oberlechner als Stimmenzähler gewählt.<br />
b) Wahl des 1. Gemeinderates (Vizebürgermeister)<br />
Zu diesem TO-Punkt ersucht der Bürgermeister die <strong>WGR</strong>-Fraktion die Wahl des 1.<br />
Gemeinderates (Vizebürgermeisters) in einer Fraktionswahl vorzunehmen. (Wahl mit<br />
Stimmzettel, Bekanntgabe).<br />
GV Roswitha Huber übernimmt den Vorsitz und GV Franz Loitfellner schlägt als 1.<br />
Gemeinderat (Vizebürgermeister) zugleich Herrn Roman Lackner vor.<br />
Abstimmungsergebnis: 6 Stimmzettel werden abgegeben, 5 Stimmen für Roman<br />
Lackner, 1 Stimmenthaltung.<br />
c) Angelobung des neugewählten Vizebürgermeisters durch den Vertreter der Bezirkshauptfrau<br />
Der Bürgermeister ersucht den Vertreter der Bezirkshauptfrau Dr. Bernd Gratz die<br />
Angelobung des 1. Gemeinderates (zugleich Vizebürgermeister) vorzunehmen.<br />
Nach Verlesung der Eidesformel durch den Vertreter der Bezirkshauptfrau Dr. Bernd Gratz<br />
gelobt Herr Roman Lackner als 1. Gemeinderat (Vizebürgermeister) mit Handschlag und<br />
spricht dabei: „Ich gelobe“.<br />
d) Wahl einer weiteren Gemeinderätin<br />
Der Bürgermeister ersucht die <strong>WGR</strong> die Wahl der weiteren Gemeinderätin durchzuführen.<br />
GV Roswitha Huber übernimmt den Vorsitz und bittet um einen Vorschlag. GV Franz<br />
Loitfellner schlägt Frau Roswitha Huber als fünfte Gemeinderätin vor.<br />
Abstimmungsergebnis: 6 Stimmzettel werden abgegeben, 5 Stimmen für Roswitha<br />
Huber, 1 Stimmenthaltung.<br />
e) Angelobung der fünften Gemeinderätin durch den Bürgermeister<br />
Der Bürgermeister nimmt die Angelobung der fünften Gemeinderätin vor. Diese gelobt nach<br />
Verlesung der Eidesformel mit Handschlag. Frau Roswitha Huber spricht dabei die Worte: „Ich<br />
gelobe“ aus.<br />
Dr. Bernd Gratz gratuliert den Neugewählten und wünscht alles Gute für die Zukunft.<br />
Der Bürgermeister bedankt sich bei GV Franz Loitfellner für seine bisherige Tätigkeit und die<br />
konstruktive Zusammenarbeit. Er gratuliert zudem den Neugewählten und bittet um aktive Mitarbeit<br />
und intensive Zusammenarbeit.<br />
Punkt 2) Fragestunde<br />
Keine Wortmeldung.<br />
Punkt 3) Berichte der Ausschüsse<br />
Sozialausschuss:<br />
GR OSR Franz Eidenhammer berichtet:<br />
Bei einer Besprechung mit AVOS Salzburg wurde - nach dem erfolgreichen Frühjahrstag – ein<br />
Herbstprogramm für die „Gesunde Gemeinde“ festgelegt:<br />
Wohlfühlnachmittag 10. November 2012 von 10.00 -18.00 Uhr<br />
Vorläufiges Programm: Vortrag Sprengelarzt Dr. Josef Mühlthaler, Referat einer Psychologin,<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 198
Protokoll Seite Nr. 4<br />
Massage von Therapeuten aus <strong>Rauris</strong> zu günstigen Schnupperpreisen von € 5,--; Abschluss Kabarett<br />
Clowndoktors ca. 1/2h.<br />
Thai Chi ist noch offen, da noch kein Referent gefunden wurde.<br />
Teilnahme am 18.9. beim Sozialhilfebeirat in Zell am See. Wichtigsten Erkenntnisse: Ausgaben im<br />
Sozialbereich steigen stetig, Kompetenz des Beirates ist durch Gesetzesänderungen stark<br />
eingeschränkt worden.<br />
Kommende Termine:<br />
4.10. Lebensstilgruppe Eröffnungsbesprechung um 18.00 Uhr Gemeindeamt. Bisher 8 Anmeldungen<br />
4.10. Vortrag Univ. Prof. Dr. Christian Menzel Gasthof Neuwirt (Organisation Frauenbewegung)<br />
6.10. Nordic Walking mit Franz Ganser, 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr in Leogang, kostenlose Teilnahme.<br />
11.10. Zusammenkunft Forum Familie - Christine Schläffer in der WK Zell am See: Vorstellung<br />
sozialer Gruppierungen im Bezirk.<br />
Raumordnungsausschuss:<br />
Vizebürgermeister Roman Lackner berichtet, dass bei der Ausschusssitzung am 5. September der<br />
Sachverständige für Raumordnung DIpl.Ing. Poppinger das neue REK vorgestellt hat. Bzgl. weiterer<br />
Besprechungspunkte verweist Vizebürgermeister Roman Lackner auf die heutigen<br />
Tagesordnungspunkte 4 bis 7.<br />
Wirtschaftsausschuss:<br />
GR Hans Plössnig berichtet, dass die nächste Sitzung des Wirtschaftsausschuss am 23. Oktober<br />
stattfinden wird. In dieser Sitzung wird das Generationenzentrum (Seniorenheim, DoJo, Kindergarten)<br />
Schwerpunktsthema sein.<br />
GR Hans Plössnig bittet die Gemeinde sich bzgl. Nahversorger in Wörth Gedanken zu machen.<br />
Fam. Stöckl ist bereits aktiv auf der Suche und hat das Geschäftslokal zur Pacht ausgeschrieben<br />
(Gemeindezeitung, Amtstafel, beim Geschäftslokal). Wenn sich keine Interessenten für eine<br />
Nachfolge des Kaufhauses Stöckl finden, wäre eventuell die Handelskette Dayli (Übernahme<br />
Schlecker) eine Möglichkeit, da diese laut Medienberichten als Nahversorger agieren möchten.<br />
Punkt 4) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Einödweg –<br />
Granegger“;<br />
Umwidmung von Teilstücken der GN 357/1 und 375/2 KG 57217 Wörtherberg von<br />
Grünland in Bauland; Beschlussfassung<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Einödweg Granegger;<br />
Vereinfachtes Verfahren gem. § 67 iVm § 69 ROG 2009 - Umwidmung einer Fläche von<br />
„Grünland/ländliche Gebiete“ in die Widmungskategorie „Bauland/Dorfgebiete“ sowie Planfreistellung<br />
gem. § 50 Abs. 2 ROG 2009;<br />
Dieser Punkt wurde bereits in den Sitzungen des Raumordnungsausschusses vom 10.04.2012, der<br />
Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.05.2012 sowie der Sitzung des Raumordnungsausschusses<br />
vom 12.06.2012 wie folgt behandelt:<br />
Im Bereich „Einödweg Granegger“ sollen Teilstücke der GN 375/1 und 375/2 KG 57217 Wörtherberg,<br />
im Ausmaß von ca. 1.230 m² von „Grünland/ländliche Gebiete“ in die Widmungskategorie<br />
„Bauland/Dorfgebiete“ umgewidmet werden. Dabei handelt es sich um das bereits bebaute<br />
Grundstück 375/2 sowie einen neuen Bauplatz im Ausmaß von 600 m.<br />
Die gegenständliche Umwidmungsfläche liegt im Ortsteil Einöden.<br />
Die Aufschließungserfordernisse sind folgender Maßen gegeben:<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 199
Protokoll Seite Nr. 5<br />
Die Zufahrt erfolgt abzweigend von der Gemeindestraße „Einödweg“, GN 451 und 452, wobei entlang<br />
des Grundstückes 372 eine entsprechend Verbreiterung (auf ca. 5 m) zu erfolgen hat.<br />
Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Wassergenossenschaft <strong>Rauris</strong>, die Abwasserbeseitigung<br />
(Fäkalkanal) erfolgt über das öffentliche Kanalnetz der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>, Oberflächenwässer<br />
werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht, die Stromversorgung erfolgt durch die Salzburg<br />
AG. Über sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen positive Anschlussbestätigungen der<br />
Versorgungsunternehmen vor.<br />
Die Umwidmung wurde von Herrn Nikanor Granegger, Gstatterweg 35 A-5661 <strong>Rauris</strong> beantragt.<br />
Auf dieser Grundstücksfläche soll ein Bauplatz für Einheimische werden. Darüber wurde mit<br />
Schreiben vom 07.03.2012 eine Nutzungserklärung gemäß ROG vorgelegt.<br />
Bezüglich des Einwandes vom Nachbarn Wolfgang Maier, Einödweg 14<br />
„Betrifft: Einspruch gegen die beabsichtigte Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich<br />
„Einödweg-Granegger“. Sehr geehrte Damen und Herren! Gegen die beabsichtigte Teilabänderung<br />
des Flächenwidmungsplanes der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong> im Bereich „Einödweg – Granegger“ erhebe<br />
ich Einspruch da die Zufahrt vor Umwidmung zu klären ist.<br />
Gez. Wolfgang Maier“<br />
welcher mit Schreiben vom 11.05.2012 innerhalb der Auflagefrist eingebracht wurde, wird folgendes<br />
festgehalten:<br />
Wie bereits ausgeführt, erfolgt die Zufahrt zum bestehenden Objekt Einödweg 16a auf GN 375/2,<br />
welches ebenfalls Gegenstand dieses Verfahrens ist, sowie zum Objekt Einödweg 16 schon seit<br />
Bestehen dieser Objekte, abzweigend von der Gemeindestraße „Einödweg“, GN 451 und 452. Auch<br />
die Zufahrt zum neu geplanten Bauplatz, welcher aus einem Teilstück der GN 375/1 von 600 m²<br />
gebildet wird, soll im nordöstlichen Eckbereich der GN 375/2 vom Gemeindeweg GN 452 abzweigen.<br />
Somit ist, auch unter Hinweis auf das Raumordnungsgutachten des Ortsplaners DI Poppinger,<br />
festzustellen, dass es sich beim Einödweg (Gemeindeweg!) um eine ordnungsgemäße Zufahrt zu den<br />
verfahrensgegenständlichen Grundstücken handelt.<br />
Über Antrag von GR Peter Loitfellner wurde dieser Punkt zur Durchführung einer Begehung von der<br />
Gemeindevertretung an den Raumordnungsausschuss zurück gegeben und wurde diese Begehung<br />
an Ort und Stelle am heutigen Tage durchgeführt.<br />
Dabei wurden dem Ausschuss am heutigen Tage folgende Stellungnahmen übergeben.<br />
Schriftliche Stellungnahme der <strong>Rauris</strong>er Hochalmbahnen AG vom 06.06.2012<br />
Betreff: Umwidmung einer Grünfläche des Herrn Nikanor Granegger, in Bauland.<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Vorsitzender.<br />
Bezug nehmend auf die von Herrn Granegger angesuchte Umwidmung von Teilstücken der GN 375/1 und<br />
375/2 KG 57217 Wörtherberg von Grünland in Bauland hält die <strong>Rauris</strong>er Hochalmbahnen AG als Oberlieger,<br />
folgendes fest.<br />
Die <strong>Rauris</strong>er Hochalmbahnen AG betreibt auf Basis von bestehenden Dienstbarkeiten, oberhalb des<br />
abzuändernden Grundstückes eine Skipiste, eine Beschneiungsanlage und einen Ski- bzw.<br />
Sommerfahrweg.<br />
Für alle aus diesem Betrieb oder deren Wartung und Instandhaltung entstehenden Risiken oder<br />
Einschränkungen wie z.B. Steinschlag, Schneekugeln oder Lärmbelästigungen, übernimmt die<br />
Hochalmbahnen AG keinerlei Haftungen bzw. lässt sich in keiner Form in ihren besagten Rechten der<br />
aufrechten Dienstbarkeit einschränken.<br />
Mit der Bitte um Kenntnisnahme<br />
für die <strong>Rauris</strong>er Hochalmbahnen AG<br />
gez. Ing Siegfried Rasser (Vorstandsvorsitzender)<br />
gez. Johann Loitfellner (stellvertretender Vorstand)<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 200
Protokoll Seite Nr. 6<br />
Schriftliche Stellungnahme des Anrainers Johann Loitfellner vom 09.06.2012:<br />
Betr.: Umwidmung im Bereich Einödweg – Granegger, Anrainerstellungnahme<br />
Als Oberlieger bzw. Anrainer des zur Umwidmung vorgesehenen Teiles aus den Grundstücken 375/1<br />
und 375/2 Grundbuch 57217 Wörtherberg des Herrn Nikanor Granegger erhebe ich Einspruch und<br />
begründe dies wie folgt:<br />
Da sich das betreffende Grundstück in unmittelbarem Auslauf des sehr steilen „Schwoagerberg“<br />
befindet und dieser von mir bzw. meiner Familie sowohl land- als auch forstwirtschaftlich genutzt wird,<br />
ist für uns eine Bebauung dieses Grundstückes undenkbar. Bei allen Tätigkeiten sowie durch die<br />
Beweidung kommt es immer wieder zu abrollenden Steinen.<br />
An eine normale forstliche Nutzung ist im Falle der Bebauung des umzuwidmenden Grundstückes<br />
überhaupt nicht mehr zu denken.<br />
Ich erkläre ausdrücklich, dass von mir bzw. meinen Nachfolgern keine Haftung für eventuelle<br />
Schäden. die durch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung meiner Grundstücke, an einem auf dem<br />
umzuwidmenden Grundstück errichteten Gebäude entstehen, übernommen wird.<br />
Eine Umwidmung des gegenständlichen Grundstückes ist daher aus meiner Sicht abzulehnen.<br />
Mit der Bitte, mir den Erhalt dieses Einspruches zu bestätigen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Johann Loitfellner<br />
Im Bezug auf die Stellungnahmen des Anrainers Johann Loitfellner sowie der <strong>Rauris</strong>er<br />
Hochalmbahnen AG ist der Raumordnungsausschuss der Ansicht, dass vor Weiterleitung des Aktes<br />
an die Gemeindevertretung ein geologisches Gutachten einzuholen ist.<br />
Nach Vorlage des geologischen Gutachtens wird der Akt neuerlich im RO-Ausschuss behandelt.<br />
Ein Geologisches Gutachten wurde sodann im Wege der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong> eingeholt und liegt<br />
nun mit Schreiben des Landes Salzburg, Geologischer Dienst, vom 18.07.2012, Zl. 206-<br />
601/1101/103-2012 wie folgt vor:<br />
„Sehr geehrte Damen und Herren! Im Bereich "Einödweg Granegger" soll im Bereich der bestehenden<br />
Bebauung auf Grundparzelle 375/2 in Richtung Westen ein Bauplatz aufgeschlossen werden. Dieser<br />
kommt unterhalb der von Forststraßen bzw. von Pisten durchzogenen, teils mit Fels durchsetzten<br />
Hangflanke auf dem leicht geneigtem Hangschuttfächer zu liegen. Bereits aus der Morphologie lässt<br />
sich eine grundsätzliche Gefährdung vom Oberhang durch rollende Steine erkennen. Diese Gefahr<br />
wird durch die vorhandenen breiten Straßenbauwerke im Wesentlichen reduziert. Ein Vordringen von<br />
Felsmaterial im Zuge eines Extremereignisses (Windwurf) kann nicht ausgeschlossen werden. Für<br />
den Fall eines Kahlschlages von Waldflächen oberhalb der Grundparzelle wird die Gefahr durch<br />
Naturereignisse (Erosion, Plaiken, Schneerutsch) erhöht. Im Falle einer forstlichen Bewirtschaftung<br />
kann abgelöstes Material den Bauplatz theoretisch erreichen.<br />
Die gegenständliche Grundparzelle, an beantragter Position, wird seitens des Geologischen Dienstes<br />
als grundsätzlich bebaubar eingestuft. Es besteht jedoch als Aufschließungserfordernis die<br />
Notwendigkeit eines geeigneten Schutzbauwerkes bergseitig. Hierzu in Frage kommen Erdwälle,<br />
Betonmauern oder hochfeste Schutzzäune.<br />
Mit freundlichen Grüßen, Für die Landesregierung, Mag. Ludwig Fegerl<br />
GR Peter Loitfellner verlässt wegen Befangenheit (Parteienrecht) den Sitzungssaal.<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 201
Protokoll Seite Nr. 7<br />
GV Josef Pirchner fragt nach, von wem die geforderten Schutzmaßnahmen vorgeschrieben werden.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass dies im Rahmen der Bauverhandlung bzw. der Bauplatzerklärung<br />
unter Einbeziehung der jeweiligen Sachverständigen, die von der Bezirkshauptmannschaft geladen<br />
werden, erfolgt.<br />
Vizebürgermeister Roman Lackner ergänzt, dass die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen vom<br />
jeweiligen Errichter – und nicht von der Gemeinde – finanziert werden müssen.<br />
GV Josef Pirchner gibt an, dass er sich eine Bebauung in dieser Lage nicht vorstellen kann.<br />
Der Bürgermeister erwidert, dass bei der Klärung der Vorfragen ein geologisches Gutachten<br />
eingeholt wurde. Dieses ergab – wie oben angeführt -, dass bei Einhaltung der Auflagen (Errichtung<br />
von Schutzmaßnahmen/Sicherungsmaßnahmen) das Grundstück grundsätzlich als bebaubar<br />
eingestuft wurde.<br />
GV Josef Seidl fragt nach, ob die Schutzmaßnahmen auch bei dem bereits bebautem Grundstück<br />
erfolgen muss.<br />
Der Bürgermeister verneint dies. Bei den damals errichteten Bauten waren die Oberlieger kein<br />
Thema.<br />
Der Bürgermeister führt aus, dass die Errichtung von Schutzmaßnahmen durchaus üblich ist (siehe<br />
Wohnhaus Jochen Wieser, Wohnhaus März etc.).<br />
OSR Franz Eidenhammer ergänzt, dass aus den Unterlagen hervorgeht, dass nach geologischer<br />
Prüfung die Errichtung von Schutzmaßnahmen ausreichend ist, sodass daher aus Sicht der<br />
Gemeinde die Zustimmung erteilt werden kann, da alle Vorfragen behandelt wurden.<br />
Der RO-Ausschuss stellt an die Gemeindevertretung den Antrag auf<br />
- Beschlussfassung der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im vereinfachten Verfahren<br />
sowie<br />
-Beschlussfassung der Planfreistellung<br />
zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />
Der Antrag des Raumordnungsausschusses wird mehrheitlich angenommen.<br />
2 Stimmenthaltungen (GR Peter Loitfellner, GV Josef Pirchner)<br />
1 Gegenstimme (GV Josef Seidl)<br />
Punkt 5) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Oberer Markt – Maislau<br />
Süd“;<br />
Umwidmung eines Teilstückes der GN 121 KG 57207 <strong>Rauris</strong> von Grünland in Bauland;<br />
Beschlussfassung<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Oberer Markt – Maislau Süd“ ;<br />
Vereinfachtes Verfahren gem. § 67 iVm § 69 ROG 2009 - Umwidmung einer Fläche von<br />
„Grünland/Immissionsschutzstreifen“ in die Widmungskategorie „Bauland/Betriebsgebiete“ sowie<br />
Planfreistellung gem. § 50 Abs. 2 ROG 2009;<br />
Beschlussfassung gem. § 67 Abs. 8 sowie gem. § 50 Abs. 2 (Planfreistellung) ROG 2009 nach<br />
Auflage des Entwurfes.<br />
Im Bereich „Oberer Markt – Maislau Süd“ soll ein Teilstück der GN 121 KG 57207 <strong>Rauris</strong>, im Ausmaß<br />
von ca. 400 m² von „Grünland/Immissionsschutzstreifen“ in die Widmungskategorie<br />
„Bauland/Betriebsgebiete“ umgewidmet werden.<br />
Die gegenständliche Umwidmungsfläche liegt im Ortsteil Oberer Markt.<br />
Die Aufschließungserfordernisse sind folgender Maßen gegeben:<br />
Die Zufahrt erfolgt abzweigend von der <strong>Rauris</strong>er Landesstraße – L 112, GN 561.<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 202
Protokoll Seite Nr. 8<br />
Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Wassergenossenschaft <strong>Rauris</strong>, die Abwasserbeseitigung<br />
(Fäkalkanal) erfolgt über das öffentliche Kanalnetz der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>, Oberflächenwässer<br />
werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht, die Stromversorgung erfolgt durch die Salzburg<br />
AG. Über sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen positive Anschlussbestätigungen der<br />
Versorgungsunternehmen vor.<br />
Die Umwidmung wurde von Kurt Winkler, Oberer Markt 2, A-5661 <strong>Rauris</strong> beantragt.<br />
Auf dieser Grundstücksfläche beabsichtigt der Antragsteller eine betriebliche Nutzung durch<br />
Errichtung eines Appartementhauses, zugehörig zum Gasthaus Maislau, zu errichten. Somit wird ein<br />
Eigenbedarf des Grundeigentümers geltend gemacht. Darüber wurde mit Schreiben vom 05.04.2012<br />
eine Nutzungserklärung gemäß ROG vorgelegt.<br />
Der Raumordnungsausschuss weist mit Nachdruck darauf hin, dass die erforderliche Anzahl an<br />
Parkplätzen geschaffen wird und dass dies im Bauverfahren hinreichend geprüft wird!<br />
Vizebürgermeister Roman Lackner ergänzt, dass es sich um einen schmalen Streifen handelt, der<br />
aber dennoch breit genug ist um die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten und darauf ein<br />
Appartementhaus zu errichten.<br />
Der Bürgermeister führt weiters aus, dass es Vorprüfungen durch die Bundeswasserbauverwaltung<br />
gab und bereits Maßnahmen gesetzt wurden (Nachbesserung im Hochwasserschutz).<br />
GV Josef Seidl fragt an, wie viele Appartements geplant sind.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass noch nicht festgelegt wurde, wieviel Baumasse genehmigt wird.<br />
Auch die Vorfrage Parkplätze muss noch geklärt werden.<br />
GV Josef Oberlechner fragt nach, warum kein Anbau, sondern ein separater Bau geplant ist.<br />
Der Bürgermeister gibt an, dass die Gründe nicht bekannt sind.<br />
Der RO-Ausschuss stellt an die Gemeindevertretung den Antrag auf<br />
- Beschlussfassung der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im vereinfachten Verfahren<br />
sowie<br />
- Beschlussfassung der Planfreistellung<br />
zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />
Der Antrag des Raumordnungsausschusses wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 6) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Kolm Saigurn –<br />
Ammererhof“;<br />
Umwidmung von Teilstücken der GN 121 KG 57201 Bucheben von Grünland in<br />
Bauland; Beschlussfassung<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
- Teilabänderungsverfahren gem. § 67 iVm § 68 ROG 2009 - im Bereich „Kolm Saigurn –<br />
Ammererhof“, betreffend die Umwidmung von Teilstücken der GN 276/8 und 276/11 KG 57201<br />
Bucheben, im Gesamtausmaß von ca. 3.010 m², von Grünland/ländliche Gebiete in die<br />
Widmungskategorie Bauland/Sonderfläche Gastronomiebetrieb. Beschlussfassung der<br />
Flächenwidmungsplanänderung gem. § 67 Abs. 4 ROG 2009 zur Auflage des Änderungsentwurfes;<br />
- Gleichzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe im Bereich „Kolm Saigurn –<br />
Ammererhof“, betreffend Teilstücke der GN 276/8 und 276/11 KG 57201 Bucheben;<br />
Beschlussfassung gem. § 50 Abs. 1 iVm § 68 Abs. 3 ROG 2009 zur Auflage des Entwurfes<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 203
Protokoll Seite Nr. 9<br />
Mit Schreiben vom 29.10.2008 haben Frau Luise Tomasek und Frau Maria Mühlthaler, Kolmstraße<br />
21, 5661 <strong>Rauris</strong> um Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Kolm-Saigurn –<br />
Ammererhof“, angesucht.<br />
Der Bestand des Ammererhofes in Kolm-Saigurn verfügt bereits über eine Baulandwidmung der<br />
Kategorie Sonderfläche Gasthaus – Aufschließungsgebiet (Kanal) mit einer Fläche von ca. 2.500 m².<br />
Von den Antragstellerinnen ist beabsichtigt, den bestehenden Gastronomiebetrieb zu modernisieren<br />
bzw. die Qualität zu heben und zu verbessern. Im Konkreten ist geplant, auf Eigengrund mehrere<br />
hoch qualitative Einzelgebäude (z.B. Blockhütten) zu errichten, die ausschließlich im Zuge des<br />
bestehenden Gastbetriebes vermietet und bewirtschaftet werden. Die Anzahl der Gästebetten wird<br />
nicht vermehrt, lediglich in die Einzelgebäude verlagert (Betriebsbeschreibung der Antragsteller wird<br />
verlesen).<br />
Dazu wäre es erforderlich eine zusätzliche Fläche von ca. 3.010 m² aus Teilstücken der GN 276/8 und<br />
276/11 als Sonderfläche - Gastronomiebetrieb zu widmen.<br />
Die Nutzungserklärung gemäß § 17a ROG 1998 liegt mit Schreiben vom 20.12.2008 vor<br />
Sämtliche Aufschließungserfordernisse sind beim bestehenden Betrieb bereits gegeben, wie folgt:<br />
Die Zufahrt erfolgt abzweigend von der Gemeindestraße (Kolmstraße) GN 1021/2 über den<br />
öffentlichen Privatweg GN 276/4 sowie über die eigene Zufahrt auf GN 276/3 die im Eigentum der<br />
Antragsteller liegt.<br />
Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch eine Eigenversorgungsanlage, die Abwasserbeseitigung<br />
(Fäkalkanal) erfolgt über das Kanalnetz sowie die Kläranlage der Abwassergenossenschaft Kolm-<br />
Saigurn, Oberflächenwässer werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht. Die Stromversorgung<br />
erfolgt über das Netz der Salzburg AG. Über sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen entsprechende<br />
Anschlussbestätigungen vor.<br />
Innerhalb der ersten Kundmachungsfrist (beabsichtigte Änderung) wurde folgender Einwand<br />
eingebracht:<br />
EINSCHREITERIN: Agrargemeinschaft Durchgangsalpe, vertreten durch den Obmann Josef Nocker<br />
5661 <strong>Rauris</strong>, Liftweg 4<br />
VERTRETEN DURCH: Waltl & Partner, Rechtsanwälte, 5700 Zell am See, Seb. Hörlstraße 7<br />
(Vollmacht erteilt)<br />
ANTRAGSTELLERIN: 1. Tomasek Luise, 5661 <strong>Rauris</strong>, Kolmstraße 21, 2. Mühlthaler Maria, 5661<br />
<strong>Rauris</strong>, Markt 128<br />
WEGEN: ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES<br />
VOLLMACHTSBEKANNTGABE - STELLUNGNAHME<br />
In umseitiger Rechtssache gibt die Einschreiterin bekannt, dass sie die RAe Dr. Anton Waltl, Dr. Peter<br />
Krempl und Mag. Manfred Seidl in 5700 Zell am See, Sebastian-Hörlstraße 7, mit ihrer<br />
rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt hat. Diese berufen sich auf die erteilte Vollmacht.<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong> hat in ihrer amtlichen Mitteilung Ausgabe Nr. 4 kundgemacht, dass die<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong> eine Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Kolm Saigurn<br />
Ammererhof beabsichtigt. Die Einschreiterin gibt durch ihre ausgewiesenen Vertreter zu<br />
beabsichtigten Widmungsplanänderung nachstehende S T E L L U N G N A H M E ab:<br />
Die Aufschließung des Planungsgebietes erfolgt über eine Straße, die im Eigentum der Einschreiterin<br />
steht. Den Antragstellerinnen steht an diesem Weg kein Benutzungsrecht zu, das über die Zufahrt<br />
zum Ammererhof hinausgeht. Im Fall der beabsichtigten Bauführung im Planungsgebiet würden die<br />
künftigen Bewohner und Nutzer der Objekte den der Einschreiterin gehörigen Weg benutzen, wozu<br />
die Einschreiterin keinerlei Erlaubnis erteilt. Da die Ausweisung eines Baulandes bzw. die Umwidmung<br />
von Grünland in Bauland nur dann sinnvoll erscheint, wenn eine geordnete Verkehrserschließung<br />
gegeben ist – die im gegenständlichen Fall jedoch nicht gegeben ist – erscheint es nicht zweckmäßig,<br />
eine derartige Flächenwidmungsplanänderung durchzuführen.<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 204
Protokoll Seite Nr. 10<br />
Dasselbe gilt für die Wasserversorgung des Planungsgebietes. Den Antragstellerinnen steht kein<br />
Recht zu, Wasser aus den Quellen der Einschreiterin für dieses Planungsgebiet zu beziehen. Es wird<br />
daher angeregt, den Antragstellerinnen aufzutragen, die für die Bebauung notwendige<br />
verkehrsmäßige Erschließung des Planungsgebietes sowie Wasserversorgung nachzuweisen und<br />
ansonsten den Antrag als zur Behandlung durch die Gemeinde ungeeignet zurückzuweisen.<br />
Zell am See, am 20.03.2009 Agrargemeinschaft Durchgangsalpe<br />
Zu den Einwänden der Agrargemeinschaft Durchgangsalpe, vertreten durch die Rechtsanwälte Waltl<br />
& Partner, Seb.Hörlstraße 4 in A-5700 Zell am See wird wie folgt abgesprochen:<br />
Zur Aufschließung: Nur ein ca. 290 m langes Teilstück der Zufahrt zum Anwesen Ammererhof,<br />
zwischen der Abzweigung in Kolm Saigurn bis zum Eigengrund des Ammererhofes, liegt auf der lt.<br />
Grundbuch ausgewiesenen (Sonstige Straßen) Straßenparzelle GN 276/4 KG Bucheben, im Eigentum<br />
der Agrargem. Durchgangsalpe.<br />
Nach Rechtsauskunft beim Land Salzburg, Referat 7/04 - Bau-, Feuerpolizei- und Straßenrecht<br />
handelt es sich , dass für dieses Zufahrtsstück über die GN 276/4 KG Bucheben eine ersessene<br />
Dienstbarkeit vorliegen müsste, da der im Jahre 1897 eröffnete Gastbetrieb (heute Ammererhof)<br />
immer über diese Zufahrt erschlossen wurde (Privatverkehr, Gäste, gesamter Betriebsverkehr,<br />
Anlieferungen, etc.) und auch die Postbus Linie Kolm Saigurn – Zell am See, welche im Jahre 2007 ihr<br />
100 jähriges Bestandsjubiläum feierte, mittlerweile seit 105 Jahren besteht!<br />
Zur Wasserversorgung: Nachstehend wird das Gutachten der Hydrologischen Untersuchungsanstalt<br />
Salzburg, DI Haider, Zivil Ing. für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft vom 31.03.2011 angeführt:<br />
„Die Trink- und Nutzwasserversorgung des Alpengasthofes Ammererhof in Kolm-Saigurn, Gemeinde<br />
<strong>Rauris</strong>, erfolgt seit alters her aus einer östlich des Ammererhofes gefassten Quelle. Die Quelle wurde<br />
vor einigen Jahren durch W. Hönegger, Tamsweg, ordnungsgemäß neu gefasst und in einen neu<br />
errichteten Hochbehälter abgeleitet, von welchem aus die Versorgung des Ammererhofes erfolgt.<br />
Weiters steht für die Versorgung die sogenannte „Imhofstollenquelle“ zur Verfügung, welche in einem<br />
alten Bergwerksstollen gefasst und zum Stollenmund abgeleitet wird. Von dort führt eine alte<br />
Eisenrohrleitung zum Gasthof Ammererhof. In der Regel wird allerdings ausschließlich die Hausquelle<br />
Ammererhof genutzt.<br />
Aus den vorhandenen Unterlagen bzw. Angaben ist eine minimale Quellschüttung der<br />
Ammererhofquelle von 0,5 I/s ersichtlich (Schüttungsmessung im Februar 2008). Dies entspricht einer<br />
Wassermenge von 43 m 3 1d.<br />
Der maximale Tagesbedarf kann für die im Ammererhof vorhandenen Fremdenbetten (derzeit sind<br />
dies 43 und zukünftig nach dem geplanten Ausbau 47) für zukünftig 47 Betten sowie maximal 8<br />
ständige Bewohner unter Ansatz eines spezifischen Wasserverbrauchs von 200 I/d mit insgesamt 11<br />
m 3/ d errechnet werden.<br />
Im Vergleich dazu wurde laut ihren Angaben aufgrund von Ablesungen des vorhandenen<br />
Wasserzählers vor einigen Jahren der tatsächliche maximale Verbrauch mit rund 5 m 3 /d festgestellt.<br />
Somit ist auch für den geplanten Ausbau eine ausreichende Wassermenge vorhanden.<br />
Die Trinkwassereignung wurde durch die kürzlich untersuchten Wasserproben bestätigt.<br />
Aufgrund der Neufassung der Quelle vor einigen Jahren einschließlich der Errichtung eines zentralen<br />
Hochbehälters entspricht die Anlage dem Stand der Technik und ist die Wasserversorgung des<br />
Gasthofes Ammererhof auch zukünftig mit den geplanten Erweiterungen gesichert.<br />
Die für die Versorgung des Ammererhofes ebenfalls zur Verfügung stehende Imhofstollenquelle weist<br />
lt. vorhandener Unterlagen eine Schüttung von zumindest rund 5 l/s (= 432 m 3/ d) auf. Damit kann der<br />
zukünftige maximale Tagesbedarf von 11 m 3 1d ebenfalls einwandfrei gedeckt werden.“<br />
Weiters liegen mit Schreiben vom 25.03.2011, ebenfalls von der Untersuchungsanstalt Salzburg, DI<br />
Haider die Trinkwasseranalysen für die „Quelle Ammererhof“ (auch bezeichnet als Erllehenquelle<br />
und/oder als Sommerquelle) sowie für die „Quelle Imhofstollen“ vor, welche beide Quellen einwandfrei<br />
„als Trinkwasser geeignet“ beurteilen.<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 205
Protokoll Seite Nr. 11<br />
Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, dass mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom<br />
24.11.2010, Zl. 22R443/10s, die Dienstbarkeit der Wasserleitung von der Quelle auf GN 256/3<br />
(bezeichnet als Erllehenquelle und/oder als Sommerquelle) der Fam. Tomasek / Mühlthaler<br />
zugesprochen wurde.<br />
Aufgrund der angeführten rechtlichen Erwägungen wird den Einwänden der Agrargemeinschaft<br />
Durchgangsalpe nicht näher getreten.<br />
Die im Zuge der Vorbegutachtung eingebrachten Stellungnahmen bzw. Anregungen der<br />
Fachdienststellen (des Landes Salzburg) werden dargelegt und im Sinne des Vorschlags des<br />
Ortsplaners DI Poppinger abgearbeitet und werden im Auflageentwurf bereits berücksichtigt (Die<br />
schriftlichen Anregungen sowie deren Abarbeitung wird dargelegt).<br />
GV Josef Oberlechner schließt sich der Einschätzung der Straßensituation – wie oben dargestellt -<br />
an und fragt nach, wer Entscheidungsträger ist, wenn die Durchgangsalmgenossenschaft Klage<br />
einbringt. Er führt zudem auch aus, dass dem Ammererhof auf alle Fälle die Möglichkeit gegeben<br />
weerden soll, ihren Betrieb zu erweitern. Da es sich um ein sensibles Gebiet handelt sind ohnehin<br />
zahlreiche Auflagen zu erfüllen.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass die Entscheidung von einem Gericht gefällt wird. Der<br />
Bürgermeister bekräftigt, dass es sich um ein sensibles Gebiet handelt und aus diesem Grund auch<br />
der Naturschutz und Umweltschutz von Anfang an eingebunden waren.<br />
Für GR Peter Loitfellner stellt sich die Grundsatzfrage, ob einem derartigen Vorhaben in einem<br />
Gebiet wie Kolm Saigurn zugestimmt werden kann. Damit werden Türen für alle Almgebiete geöffnet<br />
und es stellt sich weiters die Frage, ob dann noch einen Raumordnungsausschuss gebraucht wird.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass es sich bei diesem Projekt um die Erweiterung eines bestehenden<br />
Betriebs handelt und die Raumordnungsziele damals genau festgelegt wurden. Das Projekt entspricht<br />
den Naturschutz- und Umweltzielen und die Fläche betrifft auch nicht die Nationalpark-Kernzone.<br />
GV Franz Loitfellner (Anm. zu Projektbeginn Obmann Raumausschuss) schließt sich der Meinung<br />
des Bürgermeisters an, dass das vorliegende Projekt nicht mit einer Almfläche verglichen werden<br />
kann, außerdem wurden alle maßgeblichen Partner bereits im Vorfeld mit einbezogen.<br />
GV Josef Seidl wirft ein, dass die Fläche vom Nationalpark zwar ausgenommen ist, aber rundherum<br />
dennoch Nationalparkgebiet ist.<br />
GV Oberlechner erkundigt sich, wie es auf dem besagten Gebiet bzgl. Lawinen aussieht.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass diese Vorfrage im Vorfeld geprüft wurde.<br />
OSR GR Franz Eidenhammer stellt fest, dass alle maßgeblichen Partner, insbesondere der<br />
Naturschutz, miteinbezogen wurden und die Gemeindevertretung demnach die Zustimmung erteilen<br />
kann.<br />
GV Josef Seidl gibt weiters zu bedenken, dass der derzeitige Bebauungsplan jederzeit wieder<br />
geändert werden kann, wenn weitere Blockhütten vom Ammererhof geplant werden. Man muss sich<br />
grundsätzlich überlegen, ob dort eine Bebauung gewünscht ist.<br />
GV Erich Langreiter antwortet, dass auch ein Nachbar ansuchen könnten, ein neues Projekt aber<br />
ohnehin neu verhandelt werden muss.<br />
GV Thomas Berger findet das eingereichte Konzept sehr gut und unterstreicht den touristischen<br />
Nutzen für <strong>Rauris</strong>.<br />
Der RO-Ausschuss stellt an die Gemeindevertretung den Antrag auf<br />
- Beschlussfassung der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes sowie<br />
- Beschlussfassung der gleichzeitigen Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe<br />
zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 206
Protokoll Seite Nr. 12<br />
Der Antrag des Raumordnungsausschusses wird mehrstimmig angenommen.<br />
1 Stimmenthaltung (GR Peter Loitfellner)<br />
2 Gegenstimmung (GV Josef Pirchner, GV Josef Seidl)<br />
Punkt 7) Flächenwidmungsplan der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>;<br />
Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Berglweg – Scheibner“;<br />
Umwidmung einer Fläche von Grünland in Bauland im Bereich „Berglweg –Scheibner“, GN.<br />
307/1. 307/7, 309 und 311 KG 57207 <strong>Rauris</strong>; Beschlussfassung<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
- Teilabänderungsverfahren gem. § 67 iVm § 68 ROG 2009 - im Bereich „Berglweg-Scheibner“,<br />
betreffend die Umwidmung der Grundstücke bzw. Teilstücke der GN 307/1, 307/7, 309 und 311, alle<br />
KG 57207 <strong>Rauris</strong>, im Gesamtausmaß von ca. 4.150 m², von Grünland/ländliche Gebiete in<br />
Bauland/erweiterte Wohngebiete. Beschlussfassung der Flächenwidmungsplanänderung gem. § 67<br />
Abs. 8 ROG 2009 nach Auflage des Änderungsentwurfes;<br />
- Gleichzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe im Bereich „Berglweg “, GN 307/1,<br />
307/7, 309 und 311, alle KG 57207 <strong>Rauris</strong>; Beschlussfassung gem. § 50 Abs. 1 iVm § 68 Abs. 3 ROG<br />
2009 zur Auflage des Entwurfes<br />
Der Bürgermeister berichtet:<br />
Die Auflage dieser Teilabänderung wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung vom<br />
15.04.2009 beschlossen. Die damals vorliegenden, im Zuge der Vorbegutachtung eingebrachten<br />
Stellungnahmen bzw. Anregungen der Fachdienststellen (Agrarwirtschaft Bioenergie und<br />
Bodenschutz, LUA, Naturschutz, Wasserwirtschaft) des Landes Salzburg wurden abgearbeitet und<br />
werden im Auflageentwurf bereits berücksichtigt (Die schriftlichen Anregungen sowie deren<br />
Abarbeitung wird dargelegt).<br />
Mit Schreiben vom Juli 2012, GZ 1202090 wurde über Beauftragung der Einschreiter geologisches<br />
Gutachten des Ingenieurbüros Moser/Jaritz aus Saalfelden vorgelegt, welches die Baulandeigenschaft<br />
bestätigt. Damit wurden auch die noch offenen Punkte aus der Vorbegutachtung (Landesgeologie<br />
und WLV) entsprechend abgearbeitet.<br />
Das Grundstück bestehend aus Teilstücken der GN 307/1, 307/7, 309 und 311alle KG <strong>Rauris</strong> soll von<br />
„Grünland/ländliche Gebiete“ in die Widmungskategorie „Bauland/erweiterte Wohngebiete“<br />
umgewidmet werden, die Umwidmungsfläche beträgt ca. 4.150 m²<br />
Auf den neu auszuweisenden Flächen sollen Bauplätze für Einheimische, insbesondere aber für den<br />
Eigenbedarf der Fam. Scheibner geschaffen werden. Darüber wurde mit Schreiben vom 08.02.2008<br />
eine Nutzungserklärung gemäß § 17a ROG 1998 vorgelegt.<br />
Gegenständliche Umwidmung wurde von Fam. Peter und Anna Maria Scheibner, Marktstraße 49,<br />
5661 <strong>Rauris</strong> beantragt.<br />
Die gegenständliche Umwidmungsfläche liegt im östlichen Marktbereich (Berglweg).<br />
Die Aufschließungserfordernisse sind folgender Maßen gegeben:<br />
Die Zufahrt erfolgt abzweigend von der Gaisbachstraße bzw. den Berglweg (Gemeindestraßen) über<br />
die öffentliche Privatstraße auf GN 307/1, die im Eigentum der Antragsteller liegt.<br />
Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch die Wassergenossenschaft <strong>Rauris</strong>, die Abwasserbeseitigung<br />
(Fäkalkanal) erfolgt über das öffentliche Kanalnetz der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong>, Oberflächenwässer<br />
werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht, die Stromversorgung über die Salzburg AG. Über<br />
sämtliche Anschlussmöglichkeiten liegen positive Anschlussbestätigungen der<br />
Versorgungsunternehmen vor.<br />
Innerhalb der ersten Kundmachungsfrist (beabsichtigte Änderung) wurde folgender Einwand<br />
eingebracht:<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 207
Protokoll Seite Nr. 13<br />
Einwände der Ehegatten Josef und Christine Lechner, vertreten durch die Rechtsanwälte<br />
Kreuzberger, Stranimaier und Köstner, Moßhammerplatz 14 in A-5500 Bischofshofen:<br />
Teilabänderung des Flächewidmungsplanes im Bereich „Berglweg-Schießleitl“ Unsere Mandanten:<br />
Ehegatten Lechner<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!<br />
Sehr geehrte Damen und Herren!<br />
Wir zeigen an, dass wir die Ehegatten rechtsfreundlich vertreten. Diese haben uns damit beauftragt<br />
Ihnen wie folgt mitzuteilen. Unsere Mandantschaft spricht sich massiv gegen die geplante Abänderung<br />
des Flächenwidmungsplanes aus und beziehen sich diesbezüglich auf die Kundmachung vom<br />
18.02.2008 (Zahl 38/4/-2008 EAP 031-2/Pi). Sie begründen ihre ablehnende Haltung wie folgt:<br />
1. Zum Aufschließungsweg Bergl-Schießleitl:<br />
Unsere Mandanten sind Eigentümer der Gst. 314/4 und Gst. 313/3. Baufläche .174 und Gst. 314/3<br />
sowie der Gst. 306, 303, 308 und 307/6 der KG 57207 <strong>Rauris</strong>.<br />
Direkt angrenzend an das Gst. 314/5 unserer Mandantschaft befindet sich das zur Umwidmung<br />
geplante Gst. 307/7.<br />
Gemäß Ihrer beabsichtigten Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes ist ebenfalls das Gst. 307/1<br />
der KG 57207 <strong>Rauris</strong> betroffen. Dies ist der sogenannte „Berglweg“. Massive Bedenken hegt unsere<br />
Mandantschaft insbesondere gegen die Umwidmung des Flächenwidmungsplanes in der<br />
beabsichtigen Weise. da der Berglweg keine geordnete ordnungsgemäße Zufahrt zu den hinsichtlich<br />
der Änderung des Flächenwidmungsplans betroffenen Grundstücke Gewähr leisten kann.<br />
Konkret geht es dabei um den Berglweg (Gst. 307/1), führend an der Grundstücksgrenze unserer<br />
Mandantschaft zu Gst. 315/2 bzw. Baufläche .174 und den bereits im Vermessungsplan DI Ernst<br />
Huber (G-Zl.: 1740/57) bemessenen Teilflächen C und D.<br />
Nach Informationen unserer Mandantschaft weist derzeit der Berglweg zwar in Natura eine Breite von<br />
4 m auf, diese resultiert jedoch aus einer Gutwilligkeit unserer Mandantschaft, da diese den entlang<br />
der Grundgrenze zum Berglweg errichteten Zaun entfernt haben und lediglich Randsteine gesetzt<br />
haben. Die tatsächliche Breite des Berglwegs an dieser Stelle wäre laut Auskunft unserer<br />
Mandantschaft mit ca. einer Breite von 3 - 3,50 m zu beziffern, wobei diesbezüglich ein LKW den<br />
Berglweg nicht passieren könnte.<br />
Erst bei einer Besprechung mit dem Bauamtsleiter am 03.03.2008, hat dieser mitgeteilt, dass<br />
angeblich die beiden Teilflächen C und D grundbücherlich der Wegparzelle 307/1 des Peter Scheibner<br />
zugehören. Dies kam für unsere Mandantschaft vollkommen überraschend, da die tatsächlichen<br />
Verhältnisse selbstverständlich eine andere Sprache sprechen. Nach Auskunft unserer Mandantschaft<br />
existieren die Teilflächen C und D schon seit längerer Zeit und diesbezüglich existiert ein Plan<br />
1740/57 DI Ernst Huber vom 12.02.1958. Nach Auskunft unserer Mandantschaft hat es des weiteren<br />
einen Kaufvertrag vom 10.03.1958 zwischen Herrn Michael Mühltaler, dem vormaligen Eigentümer<br />
der Liegenschaften unserer Mandantschaft als Käufer und dem Kaspar Moser als Verkäufer<br />
andererseits gegeben. Kaspar Moser war der Eigentümer jenes großen Feldes, welches damals das<br />
sogenannte „Jochei-Feld“ und die „Jochei-Leitn“ genannt wurde. Dieses Feld reichte damals bis zu<br />
den Grundstücken 315/3 sowie das damals noch existierende Grundstück 315/2 und 314/2. Es hat mit<br />
damaligem Kaufvertrag Michael Mühltaler und Kasper Moser die Teilflächen C und D rechtmäßig dazu<br />
gekauft.<br />
Nach dem Wissenstand unserer Mandantschaft wurde jedoch dieser Kaufvertrag aus nicht näher<br />
erklärbaren Gründen grundbücherlich niemals durchgeführt. In der Natur wurde jedoch diese<br />
Grundstückstransaktion sehr wohl durchgeführt und wurde von Michael Mühltaler als Eigentümer des<br />
Grundstückes 315/3 ein Zaun errichtet, welcher die Teilstücke C und D umrandete. Unsere Mandantin<br />
Frau Christine Lechner kann sich auch noch erinnern, dass, als sie noch ein Kind war, ein Zaun<br />
errichtet wurde und das Gst. 315/3 mit den dazugehörigen Teilflächen C und D in Natura immer<br />
derartig benutzt wurde, dass eindeutig die Zugehörigkeit zum Gst. 315/3 gegeben war, womit<br />
höchstwahrscheinlich - unabhängig der Tatsache, ob diese Grundstückstransaktion grundbücherlich<br />
durchgeführt würde, - von einer Ersitzung unserer Mandantschaft gesprochen werden kann.<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 208<br />
3
Protokoll Seite Nr. 14<br />
Nunmehr wurden jedoch diese genannten Teilstücke C und D vom Eigentümer des Gst. 307/1 dazu<br />
verwendet, den sogenannten Berglweg auf 4 m zu verbreitern, wobei sich jedoch - laut Auskunft<br />
unserer Mandantschaft - hinsichtlich dieser Verbreiterung grobe Bedenken hinsichtlich dessen<br />
Rechtmäßigkeit bestehen, welche sich wie folgt begründen:<br />
a. Mit Übergabsvertrag vom 03.11.1993 wurde unserer Mandantschaft Frau Christine Lechner von<br />
ihrem Vater und damaligen Eigentümer der Liegenschaften Herrn Michael Mühltaler die<br />
Liegenschaften der EZ 249 KG 57207 <strong>Rauris</strong> nämlich die Grundstücke 315/3 sowie das dazugehörige<br />
Haus Nr. 110, „Pension Christa", sowie Baufläche .174 übergeben. Dieser Übergabsvertrag ist<br />
rechtmäßig zustande gekommen, wurde auch entsprechend im Grundbuch durchgeführt, womit seit<br />
dem Jahr 1983 unsere Mandantin Frau Christine Lechner Alleineigentümerin des Gst. 315/3 sowie der<br />
Baufläche .174 geworden ist.<br />
Nunmehr hat jedoch meine Mandantschaft eine angebliche Vereinbarung seitens Herrn<br />
Michael Mühltaler sowie der Eheleute Anna Maria Scheibner und Peter Scheibner, dem Eigentümer<br />
der nunmehr zur Flächenumwidmung geplanten Grundstücke vom 03.07.1989 vorgefunden, in<br />
welchem Herr Michael Mühltaler den Ehegatten Scheibner zusagt dass die Zufahrtsstraße zu den<br />
Liegenschaften der Eheleute Scheibner an der Ostseite der Teilflächen C und D vom<br />
Vermessungsplan Dl Ernst Huber, G.ZI.: 1740/57, auf 4 m verbreitert werden kann. Diesbezüglich soll<br />
nach der Vereinbarung ein Betrag von damals Schilling 5.000,00 von den Eheleuten Scheibner an<br />
Herrn Michael Mühltaler gezahlt werden.<br />
Die angeblich durchgeführte Verbreiterung des Berglweges auf 4 m gründet sich somit - laut Auskunft<br />
unserer Mandantschaft - auf eine Vereinbarung vom 03.07.1989 zwischen Herrn Michael Mühltaler<br />
und den Ehegatten Scheibner. Dies war jedoch ein Zeitpunkt, zu welchem Herr Michael Mühltaler<br />
nicht mehr Verfügungsberechtigter über die genannten Teilflächen C und D war, da bereits mit<br />
Übergabsvertrag aus dem Jahre 1983 unsere Mandantin Christine Lechner Eigentümerin der<br />
gegenständlichen Liegenschaften war.<br />
Nachdem derzeitigen Informationsstand unserer Mandantschaft, welche zum damaligen Zeitpunkt<br />
selbstverständlich nicht über die derartige Verbreiterung des Berglweges und die Abtretung von<br />
Teilen der Teilflächen C und D informiert war, geschweige dem damit einverstanden war oder<br />
zugestimmt hätte, sind somit vom Nichtverfügungsberechtigten Herrn Michael Mühltaler anscheinend<br />
Grundstücksteile an die Ehegatten Scheibner, als Eigentümer des Gst. 307/1, übertragen worden.<br />
Nach gänzlicher Klärung des Sachverhaltes, wird sich unsere Mandantschaft hier selbstverständlich<br />
jede ihr bietenden rechtlichen Schritt offen halten und diese auch ergreifen, um die entsprechenden<br />
tatsächlichen Eigentumsverhältnisse auch gerichtlich zu klären.<br />
Geht man von einer unrechtmäßigen Verbreiterung des Berglweges auf die Breite von 4 m aus, ist<br />
jedoch der Einwand unserer Mandantschaft eminent, dass die tatsächliche Breite des Grundstückes<br />
307/1, dem Berglweg, an den Grundstücksgrenze zu den Grundstücken unserer Mandantschaft<br />
lediglich eine derartige Breite ausweist, welche ein geordnetes Zufahren zu den dahinterliegenden<br />
Grundstücken, insbesondere auch jenen Grundstücken, welche nunmehr von der Teilabänderung<br />
des Flächenwidmungsplanes betroffen sein sollen, nicht ermöglichen.<br />
Somit ergeben sich auch erhebliche Bedenken gegen die Durchführung einer Flächenumwidmung<br />
von Grünland in Bauland/ erweitete Wohngebiete, da hier die Eigentumsverhältnisse der<br />
Zufahrtsstraße in keiner Weise geklärt sind bzw. eine ordnungsgemäße Zufahrt nicht gesichert ist.<br />
2. Massive Bedenken gegen die Abänderung des Flächenwidmungsplanes von Grünland in Bauland<br />
bzw. erweitertes Wohngebiet, bestehen nach Auskunft unserer Mandantschaft auch bei den übrigen<br />
Anrainern. und zwar dahingehend, da ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten ist. Es ist nicht<br />
absehbar, welche Bauten auf den Grundstücken 307/7, 309 und 311 errichtet werden, insbesondere<br />
besteht auch die Gefahr, dass entsprechend Appartementhäuser oder dergleichen aufgestellt<br />
werden, welche natürlich ein erhöhtes Verkehrsaufkommen mit sich ziehen würden.<br />
Derzeit ist die Lage an gegenständlichen Liegenschaften so, dass nur ein geringes Verkehrsaufkommen<br />
vorhanden ist und hier viele Familien mit Kindern leben, welche die Straße ebenso<br />
teilweise zum Spielen benützen. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen würde vor allem die Wohnqualität<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 209
Protokoll Seite Nr. 15<br />
verschlechtern und insbesondere ein Gefahrenpotenzial für Kleinkinder, welche sich im Umkreis der<br />
gegenständlichen Liegenschaften aufhalten, darstellen. weshalb unsere Mandantschaft auch<br />
diesbezüglich grobe Bedenken gegen die Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes hegt.<br />
3. Auch aufgrund des Landschaftsbildes, insbesondere der Wahrung des Landschaftsbildes erheben<br />
sich große Bedenken und sollten die genannten Grundflächen hier jedenfalls von einer weiteren<br />
Bebauung freigehalten bzw. freizuhalten sein.<br />
4. Zudem stehen innerhalb der Gemeinde <strong>Rauris</strong> ausreichend Bauflächen zur Verfügung, weshalb<br />
ein weiterer Baulandbedarf eindeutig zu verneinen ist. Ein konkreter Bedarf von Baulandinteresse ist<br />
in keiner Weise nachgewiesen bzw. tatsächlich gegeben.<br />
5. Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass gemäß § 21 Abs. 1 Sbg. ROG die<br />
Anregungen zur Erstellung des Entwurfes eines Flächenwidmungsplanes keiner Frist unterliegen und<br />
somit Ihre angeführte 4-wöchige Frist nicht zu berücksichtigen ist. Selbstverständlich haben zur<br />
Erstellung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Sie sämtliche schriftliche Anregungen von<br />
Personen, welche ein rechtliches und berechtigtes Interesse glaubhaft machen, zu denen unsere<br />
Mandantschaft als unmittelbar in der Nachbarschaft betroffene Grundstückseigentümer eindeutig<br />
zählen, jedenfalls derartiger Anregungen zur Erstellung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes<br />
unabhängig einer etwaigen Frist zu berücksichtigen. In weiterer Folge wird der Entwurf des<br />
Flächenwidmungsplanes sodann bei der Gemeinde aufzulegen sein und sind diesbezüglich gemäß 21<br />
Abs. 2 Sbg. ROG hier die entsprechenden schriftlichen Einwendungen seitens dritter Personen mit<br />
einer Frist von 4 Wochen zu berücksichtigen.<br />
6. Unsere Mandantschaft fordert Sie hiermit auf, die von ihr geäußerten Bedenken zur Teilabänderung<br />
des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Berglweg-Schießleitl“ umfassend bei der Erstellung des<br />
Entwurfes des Flächenwidmungsplanes zu berücksichtigen und dürfen bei Auflage des Entwurfes des<br />
Flächenwidmungsplanes in ihrer Gemeinde um direkte Verständigung an unsere Kanzlei ersuchen.<br />
Zu den Einwänden der Ehegatten Josef und Christine Lechner, vertreten durch die Rechtsanwälte<br />
Kreuzberger, Stranimaier und Köstner, Moßhammerplatz 14 in a-5500 Bischofshofen wurde bereits in<br />
der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.04.2009 wie folgt abgesprochen:<br />
Zu 1. + 2.: Bei der Verkehrsmäßigen Erschließung der Umwidmungsflächen, dem „Berglweg“ handelt<br />
es sich im südlichen Bereich, zw. Gaisbachbrücke und Haus Lechner (Berglweg 3) um eine<br />
Gemeindestraße (GN 569/1) und in weiterer Folge (GN 307/1) um eine dem öffentlichen Verkehr<br />
dienende Privatstraße gem. § 40 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972. Die bestehende<br />
Zufahrt zu den bereits bestehenden Objekten im Berglweg sowie zur geplanten Umwidmungsfläche,<br />
welche bis zu Flächenwidmungsplangesamtänderung im Jahr 2001 bereits als Bauland gewidmet war,<br />
entspricht einer ordnungsgemäßen Zufahrt und ist somit ausreichend.<br />
Zu 3.: Im Räumlichen Entwicklungskonzept – REK der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong> ist gegenständlicher<br />
Bereich eindeutig für eine Baulandausweisung bzw. Wiederausweisung der bis 2001 bereits als<br />
Bauland gewidmeten Flächen vorgesehen.<br />
Zu 4.: Die Baulandbilanz der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Rauris</strong> wird entsprechend dem ROG ständig aktuell<br />
gehalten. Die Baulandbilanz wurde zuletzt mit Stand November 2008 aktualisiert. Zu diesem Zeitpunkt<br />
standen dem 10 Jahres-Wohnbaulandbedarf gemäß REK im Ausmaß von 7 ha, anrechenbare<br />
Wohnbaulandreserven (Baulücken nur zu einem Drittel gerechnet) von 4,4ha gegenüber.<br />
GV Josef Oberlechner führte aus, dass in diesem Bereich eine entsprechende Zufahrt auf jeden Fall<br />
gegeben ist und somit eine Zustimmung zu diesem TO-Punkt erteilt werden soll.<br />
Aufgrund der angeführten rechtlichen Erwägungen wird den Einwänden der Fam. Lechner nicht näher<br />
getreten.<br />
Innerhalb der Kundmachungsfrist zur Entwurfsauflage (21.04.2009 bis 19.05.2009) sind keine<br />
weiteren Einwände eingebracht worden.<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 210
Protokoll Seite Nr. 16<br />
Der Bürgermeister führt weiters an, dass die zivilrechtlichen Entscheidungen für die<br />
Gemeindevertretung nicht relevant sind und insbesondere die Punkte 2 und 3 eine subjektive<br />
Einschätzung sind.<br />
GV Josef Oberlechner erkundigt sich, wieviele Gebäude grundsätzlich auf diesem Grundstück<br />
möglich wären.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass maximal fünf Gebäude errichtet werden könnten und die Straße<br />
derzeit mit einem Wendeplatz versehen wäre.<br />
Der RO-Ausschuss stellt an die Gemeindevertretung den Antrag auf<br />
- Beschlussfassung der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes sowie<br />
- Beschlussfassung der gleichzeitigen Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe<br />
zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />
Der Antrag des Raumordnungsausschusses wird einstimmig angenommen.<br />
Punkt 8) Allfälliges<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass eine Informationsmail an die Gemeindevertreter, betreffend<br />
„Generationenzentrum“, verschickt wurde und in der nächsten Wirtschaftsausschusssitzung sowohl<br />
Kindergarten, Seniorenheim als auch DoJo in die Planungsgespräche eingebunden werden. Nach<br />
Vorlage der erarbeiteten Unterlagen in der Abteilung 3 des Landes kann der Architekturwettbewerb<br />
beginnen.<br />
Der Bürgermeister gibt folgende Termine bekannt:<br />
Urlaub Bürgermeister Robert Reiter ersten 3 Wochen im November (bis 20. November)<br />
Nächste Gemeindevertretersitzung: Montag, 10. Dezember 2012<br />
Nächste Gemeindevorstandsitzung: Montag, 3. Dezember 2012<br />
Jugendtermin wird noch bekannt gegeben<br />
2. Bürgerversammlung: Freitag, 30. November 2012<br />
Der Bürgermeister berichtet weiters, dass von der Sportunion <strong>Rauris</strong> ein erstelltes Konzept für den<br />
Neubau der Eisstockbahn <strong>Rauris</strong> und einer Tribüne bei der Landessportorganisation (LSO)<br />
eingereicht wurde.<br />
Der Bürgermeister erläutert, dass in Bucheben aufgrund eines Erdrutsches die Wasserleitung frei<br />
gelegt wurde und noch vor dem Winter eine Behebung des Schadens erfolgen wird<br />
(Katastrophenschutzfond).<br />
Bezüglich der Situation Moosengraben führt der Bürgermeister aus, dass es sich um ein<br />
Jahrhundertereignis handelte, dass mit anderen Ereignissen nicht vergleichbar ist. Das Problem beim<br />
Moosengraben ist, dass durch den jetzigen tiefen Graben kein seitliches Austreten des Wassers mehr<br />
möglich ist und somit das Wasser zielgerichtet in das Wohngebiet gelenkt wird.<br />
Im Soforthilfeeinsatz wurden von der BH Zell am See zwei Abweisdämme errichtet. Damit sind die<br />
Unterlieger zwar derzeit vom Material geschützt, aber das Wasser kommt durch die Kanalisierung bis<br />
ins Wohngebiet.<br />
Die WLV hat zwei Lösungsvorschläge erarbeitet:<br />
1. Gründung einer Wildbachgenossenschaft und Errichtung eines Grabens/Schachts durch das<br />
Wohngebiet<br />
2. Errichtung eines Damms mit Sammelbecken oberhalb von Alois Egger und Ableitung des Wassers<br />
ins Grundwasser.<br />
GV Helga Gerstgraser erkundigt sich, ob der Gehsteig Waidach bis Kramserkreuzung in nächster<br />
Zukunft errichtet wird.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass die Landesstraßenverwaltung bisher noch keine Zusage erteilt<br />
hat, die Gemeinde aber weiter urgieren wird.<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 211
Protokoll Seite Nr. 17<br />
GV Helga Gerstgraser ersucht den Obmann des Sozialausschusses, OSR GR Franz Eidenhammer<br />
um einen zeitnahen Sitzungstermin.<br />
GR Peter Loitfellner bittet bei der nächsten Wirtschaftsausschusssitzung auch die Sommerzahlen<br />
der Parkraumbewirtschaftung vorzulegen.<br />
OSR GR Franz Eidenhammer erkundigt sich bzgl. Projekt Musikpavillon neu.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass das Projekt beim GAF eingereicht wurde und erst im Februar mit<br />
einer Entscheidung zu rechnen ist.<br />
Vizebürgermeister Roman Lackner gratuliert der Protokollführerin Marina Breycha-Rasser im<br />
Namen der <strong>WGR</strong> zur bestandenen Dienstprüfung und überreicht ihr einen Blumenstrauß.<br />
Ende der Sitzung: 21.05 Uhr<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 212
Protokoll Seite Nr. 18<br />
Für die ÖVP-Fraktion:<br />
Für die Freie Wählergemeinschaft:<br />
Für die SPÖ-Fraktion:<br />
Der Vorsitzende:<br />
Der Schriftführer:<br />
Fortlaufende Seiten Nr. 213