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alles in geordneten Bahnen verläuft.<br />

Bei dem Verkauf im Marktpreisverfahren<br />

entscheidet der Eigentümer, ob er<br />

zum (Zweit-) Höchstgebot verkauft.<br />

Gehen Sie als Kaufinteressent bitte<br />

auch eher davon aus, dass die Eigentümer<br />

von Immobilien, die im Marktpreisverfahren<br />

ihre Immobilie über uns<br />

anbieten, keine wirtschaftliche Not<br />

zum Verkauf haben. Dies können Sie<br />

schon daran erkennen, dass wir uns in<br />

der Regel unabhängig vom Verkaufserfolg<br />

teilweise die Kosten <strong>für</strong> die Recherche<br />

und u.U. <strong>für</strong> die Bewerbung<br />

einer Immobilie, die notwendig sind,<br />

um die o.g. Transparenz herzustellen,<br />

vom Eigentümer ersetzen lassen. Eigentümer<br />

in wirtschaftlicher Not können<br />

so etwas nicht.<br />

Ist das Marktpreisverfahren mit einer<br />

Auktion vergleichbar?<br />

Nein.<br />

Bei einer Auktion werden mehrfach<br />

Gebote abgegeben. Bei dem Marktpreisverfahren<br />

nur einmal.<br />

Bei einer Auktion erfolgt der Zuschlag<br />

und damit der Verkauf dadurch, dass<br />

nach dreimaligem Aufruf kein weiteres<br />

Gebot abgegeben wird; bei dem<br />

Marktpreisverfahren nicht.<br />

Kann es passieren, dass ein Eigentümer<br />

dieses Verfahren nur dazu nutzt,<br />

um über reale Gebote den realen Wert<br />

seiner Immobilie zu erfahren, und gar<br />

nicht verkaufen will?<br />

Auch diese Frage wurde von Interessenten<br />

aufgeworfen, die Bedenken<br />

hatten, dass sie Zeit in eine Immobilie<br />

investieren, die der Eigentümer letztendlich<br />

nicht verkauft, obwohl der Interessent<br />

Höchstbietender geblieben ist.<br />

100-%ig können wir Missbrauch nicht<br />

ausschließen.<br />

Wenn Sie oben erfahren haben, dass<br />

Eigentümer uns <strong>für</strong> diese vom konventionellen<br />

Verkauf abweichende Art des<br />

Verkaufens unabhängig vom Erfolg<br />

Kosten zahlen, ist dies <strong>für</strong> Sie als<br />

Kaufinteressent ein Hinweis darauf,<br />

dass der Eigentümer ernsthaft verkaufen<br />

will. Nur Eigentümer, die unter<br />

Umständen gar nicht verkaufen wollen,<br />

lehnen Investitionen in Form von<br />

Gutachten, Recherchen oder erhöhtem<br />

Werbeeinsatz ab.<br />

Werden über dieses Marktpreisverfahren<br />

utopische Preise <strong>für</strong> den Eigentümer<br />

erzielt?<br />

In den langen Jahren, in denen wir Immobilien<br />

ganz konventionell verkaufen,<br />

wurden natürlich auch wir mit dem<br />

Umstand konfrontiert, dass Eigentümer<br />

dazu neigen, den Wert Ihrer Immobilie<br />

subjektiv zu hoch einzuschätzen.<br />

Das liegt in der Natur der Sache.<br />

Keinem Eigentümer unterstellen wir<br />

dabei Vorsatz. In fast allen Fällen ist<br />

es reine Unsicherheit bzw. Unwissenheit<br />

des Eigentümers, warum ein zu<br />

hoher Preis gewünscht oder auch angeboten<br />

wird. Zum eigenen Schaden<br />

fallen auch heute noch Eigentümer auf<br />

vermeintlich erfolgversprechende Vorgehensweisen<br />

wie „Runtergehen können<br />

wir immer noch“ oder ähnliches<br />

rein.<br />

Leider werden solche sogenannte<br />

Strategien, die dazu führen, dass eine<br />

Immobilie werbetechnisch ruiniert<br />

wird, manchmal noch von professionellen<br />

Vermittlern als erfolgversprechend<br />

angepriesen. Die Eigentümer<br />

merken leider erst zu spät, dass es<br />

daher nur darum ging, mit nicht zu haltenden<br />

Versprechen einen Auftrag zu<br />

erhalten. So erleidet der Eigentümer in<br />

der Regel bei der Strategie<br />

„Runtergehen können wir immer noch“<br />

einen finanziellen Schaden, weil alle<br />

Interessenten warten bis noch weiter<br />

runtergegangen wird. So erfolgt oft ein<br />

Verkauf unter Marktwert.<br />

Bei dem Marktpreisverfahren, wie wir<br />

es anbieten, ist dies ausgeschlossen.<br />

Aufgrund von mehrfacher Transparenz<br />

entstehen marktgerechte Gebote<br />

mit maximalen Preisen, aber nicht mit<br />

utopischen Preisen.<br />

Sie als Interessent sind somit vor utopischen<br />

Preisen geschützt.<br />

Wie ist das bei dem Kauf mit dem Zubehör<br />

zur Immobilie?<br />

Zubehör sind Gegenstände, die nicht<br />

fest mit der Immobilie verbunden sind<br />

oder nicht mitverkauft werden. Ein typisches<br />

Beispiel da<strong>für</strong> sind Küchen.<br />

Bei den Immobilien im Marktpreisverfahren<br />

muss vorher exakt geklärt sein,<br />

was mitverkauft wird und was nicht.<br />

Käufer laufen somit nicht Gefahr, mit<br />

weiteren Kosten konfrontiert zu werden.<br />

Eigentümer müssen vorher überlegen,<br />

was mitverkauft wird und was nicht.<br />

Dadurch ersparen sich beide Parteien<br />

eventuellen Ärger wegen Unklarheiten.<br />

Ich hoffe, dass Sie hiermit gut <strong>info</strong>rmiert<br />

sind. Sollten wir Fragen vergessen<br />

haben aufzuführen oder sollten<br />

unsere Ausführungen missverständlich<br />

sein: Rufen Sie bitte unter 06462-<br />

9148-0 an oder schicken eine E-Mail<br />

an <strong>info</strong>@krag.de<br />

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