Mit Röntgen auf Kurs – Das Röntgenröhrenwerk der Siemens AG in ...
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zur E<strong>in</strong>tragung angemeldet. 712 Diese E<strong>in</strong>tragungen waren wichtig, da erst nach<br />
Auflösung <strong>der</strong> Phönix <strong>AG</strong> <strong>der</strong> neue Name SRW Rudolstadt benutzt werden konnte<br />
o<strong>der</strong> sollte. 713 Die E<strong>in</strong>tragung wurde am 28. Februar 1933 vorgenommen. 714 Direkt im<br />
Anschluss unterrichtete die Vertriebszentrale <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> die Geschäftsstellen über die<br />
erfolgte Namensän<strong>der</strong>ung: „Nachdem nunmehr auch für die SRV-Berl<strong>in</strong> und Phönix<br />
<strong>AG</strong> Rudolstadt die Gesellschafterversammlungen und E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das<br />
Handelsregister stattgefunden haben, firmieren diese wie folgt: <strong>Siemens</strong>-Re<strong>in</strong>iger-<br />
Werke <strong>AG</strong>, Berl<strong>in</strong>, <strong>Siemens</strong>-Re<strong>in</strong>iger-Werke <strong>AG</strong>, Rudolstadt.“ 715 Jetzt stand nichts<br />
mehr im Weg, die Namensän<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> Rudolstadt wie geplant am 1. März 1933<br />
offiziell durchzuführen. In e<strong>in</strong>em Aktenvermerk an alle Abteilungen wurden die<br />
<strong>Mit</strong>arbeiter durch Ungelenk und Wölfel darüber <strong>in</strong>formiert, dass die Phönix ab diesem<br />
Tag „SRW Rudolstadt“ heiße. Alle ausgehenden Briefe und sonstigen Unterlagen<br />
müssten ab dann mit dem Stempel<strong>auf</strong>druck <strong>der</strong> neuen Firma versehen se<strong>in</strong>,<br />
gleichzeitig än<strong>der</strong>e sich die Telegrammadresse <strong>in</strong> die Ende des Vorjahres<br />
genehmigte Adresse „Sirewa“. 716 Somit war Anfang März aus <strong>der</strong> Phönix <strong>AG</strong> die<br />
SRW Rudolstadt geworden.<br />
Im April und Mai 1933 kam es nochmals zu e<strong>in</strong>er Diskussion über den Handels-<br />
registere<strong>in</strong>trag <strong>der</strong> SRW Rudolstadt. Dieser Sachverhalt ist von Bedeutung, da <strong>in</strong><br />
diesem Zusammenhang die Stellung von Rudolstadt <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> SRW thematisiert<br />
und das Innen- und Außenverhältnis durch leitende Stellen <strong>der</strong> SRW noch näher<br />
beleuchtet wird. Auslöser war die Anfrage <strong>der</strong> Zweigstelle Saalfeld <strong>der</strong><br />
Südthür<strong>in</strong>gischen Industrie- und Handelskammer (IHK) bei SRW Rudolstadt, ob das<br />
Unternehmen bereits <strong>in</strong> das Handelsregister beim Amtsgericht Rudolstadt<br />
e<strong>in</strong>getragen sei: „Die Tatsache, dass es sich um e<strong>in</strong> Unternehmen mit grossem<br />
Masch<strong>in</strong>enpark handelt, das e<strong>in</strong>e grosse Anzahl von Arbeitern, Lehrl<strong>in</strong>gen und<br />
Angestellten beschäftigt, lässt vermuten, dass die Leitung des Werkes, wenn auch<br />
im Namen des Gesamtunternehmens, selbstständig erfolgt, das Unternehmen also<br />
den Charakter e<strong>in</strong>er Filiale hat, die nach §13 HGB im Handelsregister des Sitzes <strong>der</strong><br />
Zweignie<strong>der</strong>lassung e<strong>in</strong>zutragen ist.“ 717 Nachdem auch das Amtsgericht Rudolstadt<br />
e<strong>in</strong>e Stellungnahme zu diesem Sachverhalt gefor<strong>der</strong>t hatte, gab Rudolstadt das<br />
Schreiben an die SRW Berl<strong>in</strong> weiter und bat um Anweisung. Erlangen habe man<br />
ebenfalls verständigt. 718 Dar<strong>auf</strong>h<strong>in</strong> wurde durch die juristische Abteilung von SRW<br />
712 Vgl. Schreiben von Ungelenk und Wölfel an das Amtsgericht Rudolstadt vom 22.02.1933 <strong>in</strong> SMAR I-133.<br />
713 Vgl. Schreiben von Busch an Phönix vom 25.02.1933 <strong>in</strong> SMA 7615 3-1-06 und SMAR I-133.<br />
714 Vgl. Fernschreiben von Ungelenk und Döhler an Bormann vom 28.02.1933 <strong>in</strong> SMAR I-133.<br />
715 Nachtrag 32 zu K.L.-<strong>Mit</strong>teilung Nr. 35 betr. Firmenän<strong>der</strong>ung vom 28.02.1933 <strong>in</strong> SMAR I-133.<br />
716 Vgl. Aktenvermerk mit Abteilungsverteiler von Ungelenk und Wölfel vom 01.03.1933 <strong>in</strong> SMAR I-133.<br />
717 Schreiben <strong>der</strong> IHK Südthür<strong>in</strong>gen an SRW Rudolstadt vom 05.04.1933 <strong>in</strong> SMAR I-133.<br />
718 Vgl. Schreiben von Döhler an die SRW Berl<strong>in</strong> vom 05.05.1933 <strong>in</strong> SMAR I-133.<br />
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