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Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis

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<strong>Amtliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>Hochtaunuskreis</strong><br />

Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5<br />

61352 Bad Homburg v.d.H., Telefon 06172 / 99 90<br />

Jahresabschlusses und des Lageberichts 2007 der Oberurseler Werkstätten für<br />

Behinderte<br />

Gemäß §§ 5 Ziffer 11 und 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni<br />

1989 (GVBl. I 1989, S. 154) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I 2005 S.<br />

218) hat der Kreistag des <strong>Hochtaunuskreis</strong>es am 06.07.2009 über den Jahresabschluss 2007 der<br />

Oberurseler Werkstätten für Behinderte folgenden Beschluss gefasst:<br />

„Der Jahresabschluss 2007 der Oberurseler Werkstätten für Menschen mit Behinderung<br />

wird gemäß § 5 Ziffer 11 und § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz festgestellt.<br />

Der Jahresüberschuss 2007 wird in Höhe von 45.227,62 € zur Minderung des<br />

Verlustvortrages aus 2005 verwandt.“<br />

Nach Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 2007 hat der Wirtschaftsprüfer Dr.<br />

Godehard Puckler einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.<br />

Dieser hat folgenden Wortlaut:<br />

„Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />

sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des<br />

Eingebetriebes Oberurseler Werkstätten für Behinderte - Eigenbetrieb des<br />

<strong>Hochtaunuskreis</strong>es -, Oberursel, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember<br />

2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht<br />

nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen<br />

des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung liegen in der Verantwortung der<br />

Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir<br />

durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 27 Abs. 2 EigBGes in Verbindung mit §<br />

317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten<br />

deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist<br />

die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich<br />

auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit<br />

erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über<br />

die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des<br />

Eigenbetriebes<br />

sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,<br />

Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der<br />

wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der<br />

Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Ich bin der<br />

Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine<br />

Beurteilung<br />

bildet.


Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse<br />

entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden<br />

Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<br />

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im<br />

Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der<br />

Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />

zutreffend dar.“<br />

Bad Homburg, den 28. April 2008<br />

gez.<br />

Dr. Godehard Puckler<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2007 liegen gemäß § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz<br />

(EigBGes) zur Einsichtsnahme vom 20. 07.2009 bis 28.07.2009 im Landratsamt Ludwig-Erhard-<br />

Anlage 1-5, Zimmer 1-357 öffentlich aus.<br />

Bad Homburg, den 10.07.2009<br />

<strong>Hochtaunuskreis</strong><br />

Der Kreisausschuss<br />

Ulrich Krebs<br />

Landrat

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