Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis
Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis
Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Amtliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong> <strong>Hochtaunuskreis</strong><br />
Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5<br />
61352 Bad Homburg v.d.H., Telefon 06172 / 99 90<br />
Jahresabschlusses und des Lageberichts 2007 der Oberurseler Werkstätten für<br />
Behinderte<br />
Gemäß §§ 5 Ziffer 11 und 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni<br />
1989 (GVBl. I 1989, S. 154) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I 2005 S.<br />
218) hat der Kreistag des <strong>Hochtaunuskreis</strong>es am 06.07.2009 über den Jahresabschluss 2007 der<br />
Oberurseler Werkstätten für Behinderte folgenden Beschluss gefasst:<br />
„Der Jahresabschluss 2007 der Oberurseler Werkstätten für Menschen mit Behinderung<br />
wird gemäß § 5 Ziffer 11 und § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz festgestellt.<br />
Der Jahresüberschuss 2007 wird in Höhe von 45.227,62 € zur Minderung des<br />
Verlustvortrages aus 2005 verwandt.“<br />
Nach Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 2007 hat der Wirtschaftsprüfer Dr.<br />
Godehard Puckler einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.<br />
Dieser hat folgenden Wortlaut:<br />
„Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />
sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des<br />
Eingebetriebes Oberurseler Werkstätten für Behinderte - Eigenbetrieb des<br />
<strong>Hochtaunuskreis</strong>es -, Oberursel, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember<br />
2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht<br />
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen<br />
des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung liegen in der Verantwortung der<br />
Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir<br />
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 27 Abs. 2 EigBGes in Verbindung mit §<br />
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten<br />
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist<br />
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich<br />
auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit<br />
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über<br />
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des<br />
Eigenbetriebes<br />
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,<br />
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der<br />
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der<br />
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Ich bin der<br />
Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine<br />
Beurteilung<br />
bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse<br />
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden<br />
Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<br />
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im<br />
Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der<br />
Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />
zutreffend dar.“<br />
Bad Homburg, den 28. April 2008<br />
gez.<br />
Dr. Godehard Puckler<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2007 liegen gemäß § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz<br />
(EigBGes) zur Einsichtsnahme vom 20. 07.2009 bis 28.07.2009 im Landratsamt Ludwig-Erhard-<br />
Anlage 1-5, Zimmer 1-357 öffentlich aus.<br />
Bad Homburg, den 10.07.2009<br />
<strong>Hochtaunuskreis</strong><br />
Der Kreisausschuss<br />
Ulrich Krebs<br />
Landrat