Körperschutz im Gartenbau - GBG 8 - LSV
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Um die Hände vor biologischen<br />
Gefährdungen zu schützen,<br />
empfiehlt es sich Einweg-Schutzhandschuhe<br />
zu verwenden.<br />
Das Handschuhmaterial sollte<br />
hautverträglich sein und vor<br />
Kontamination durch Pilze,<br />
Bakterien und Viren schützen.<br />
<strong>Körperschutz</strong><br />
Biologische Gefährdungen<br />
z.B. be<strong>im</strong> Umgang mit Leichen <strong>im</strong> Krematorium oder auf Friedhöfen.<br />
Gefährdungen durch Schutzhandschuhe<br />
Handschutz darf generell nicht verwendet werden,<br />
wenn hierdurch eine zusätzliche Gefahr entsteht.<br />
Dies ist z.B. bei Arbeiten mit Tischkreissägen der Fall.<br />
Hier besteht die Gefahr, dass Handschuhe erfasst, eingezogen oder<br />
aufgewickelt werden.<br />
Auch kann die Art des Handschuhes, z.B. die Verwendung von Stulpenhandschuhen<br />
bei der Arbeit mit einem Buschholzhacker zu zusätzlichen<br />
Unfallgefahren führen.<br />
Hier ist es zwingend erforderlich, Material mit eng anliegendem<br />
Bündchen zu verwenden.