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Jugendhilfeplan des Landkreises Passau ... - Landkreis Passau

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Die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge stellt eine<br />

Hilfeform dar, die auf Alleinerziehende sowie deren Kinder abgestellt ist.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> derzeit bereits relativ hohen Anteils von Alleinerziehenden im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Passau</strong> ist dieser Hilfe ein bedeutsamer Stellenwert beizumessen.<br />

Die Hilfeform der Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge<br />

zielt auf die von Trennung und Scheidung betroffenen Kinder ab. Hierbei<br />

steht unter anderem das Bedürfnis der Kinder nach dem Umgang mit jeweils<br />

beiden Elternteilen im Mittelpunkt.<br />

Zu diesem Zweck soll die Beratung bei der Ausübung der Personensorge zu einer<br />

Regelung <strong>des</strong> Umgangs beitragen. An dieser Stelle wird auf Abschnitt 3.5<br />

verwiesen, in dem die Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und<br />

Familiengerichten dargestellt ist (§ 50 SGB VIII); im Vergleich hierzu soll die<br />

Beratung zu einer Regelung ohne Einschaltung <strong>des</strong> Gerichts führen.<br />

Die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge erfolgt im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Passau</strong> durch den Sozialdienst <strong>des</strong> Kreisjugendamtes, durch die<br />

Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung <strong>des</strong> bischöflichen Ordinariats<br />

<strong>Passau</strong> sowie durch die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle <strong>des</strong><br />

Caritasverban<strong>des</strong> für die Diözese <strong>Passau</strong> mit Außenstellen in Vilshofen, Pocking<br />

und Hauzenberg<br />

Falls sich während <strong>des</strong> Beratungsprozesses herausstellt, daß weitere<br />

Jugendhilfemaßnahmen erforderlich erscheinen, nehmen die Beratungsstellen<br />

(sofern die Eltern ihr Einverständnis geben) Verbindung mit dem Jugendamt auf.<br />

Bei der Erhebung der entsprechenden Fallzahlen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Passau</strong> über die<br />

Beratungsstellen liegen naturgemäß enge Verflechtungen mit den Leistungen<br />

gemäß § 17 (Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung) vor. Auch hier<br />

ist eine Tendenz der zusehends intensiveren Inanspruchnahme durch die Eltern<br />

(ohne Einschaltung <strong>des</strong> Gerichts) erkennbar.<br />

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