Jugendhilfeplan des Landkreises Passau ... - Landkreis Passau
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Die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge stellt eine<br />
Hilfeform dar, die auf Alleinerziehende sowie deren Kinder abgestellt ist.<br />
Aufgrund <strong>des</strong> derzeit bereits relativ hohen Anteils von Alleinerziehenden im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Passau</strong> ist dieser Hilfe ein bedeutsamer Stellenwert beizumessen.<br />
Die Hilfeform der Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge<br />
zielt auf die von Trennung und Scheidung betroffenen Kinder ab. Hierbei<br />
steht unter anderem das Bedürfnis der Kinder nach dem Umgang mit jeweils<br />
beiden Elternteilen im Mittelpunkt.<br />
Zu diesem Zweck soll die Beratung bei der Ausübung der Personensorge zu einer<br />
Regelung <strong>des</strong> Umgangs beitragen. An dieser Stelle wird auf Abschnitt 3.5<br />
verwiesen, in dem die Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und<br />
Familiengerichten dargestellt ist (§ 50 SGB VIII); im Vergleich hierzu soll die<br />
Beratung zu einer Regelung ohne Einschaltung <strong>des</strong> Gerichts führen.<br />
Die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge erfolgt im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Passau</strong> durch den Sozialdienst <strong>des</strong> Kreisjugendamtes, durch die<br />
Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung <strong>des</strong> bischöflichen Ordinariats<br />
<strong>Passau</strong> sowie durch die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle <strong>des</strong><br />
Caritasverban<strong>des</strong> für die Diözese <strong>Passau</strong> mit Außenstellen in Vilshofen, Pocking<br />
und Hauzenberg<br />
Falls sich während <strong>des</strong> Beratungsprozesses herausstellt, daß weitere<br />
Jugendhilfemaßnahmen erforderlich erscheinen, nehmen die Beratungsstellen<br />
(sofern die Eltern ihr Einverständnis geben) Verbindung mit dem Jugendamt auf.<br />
Bei der Erhebung der entsprechenden Fallzahlen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Passau</strong> über die<br />
Beratungsstellen liegen naturgemäß enge Verflechtungen mit den Leistungen<br />
gemäß § 17 (Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung) vor. Auch hier<br />
ist eine Tendenz der zusehends intensiveren Inanspruchnahme durch die Eltern<br />
(ohne Einschaltung <strong>des</strong> Gerichts) erkennbar.<br />
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