Pressebericht - im Landkreis Ravensburg
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Landratsamt <strong>Ravensburg</strong>, Postfach 1940, 88189 <strong>Ravensburg</strong><br />
An die<br />
Redaktionen von<br />
Presse, Rundfunk und Fernsehen<br />
Pressedienst Nr. 194<br />
Stabsstelle des<br />
Landrats<br />
Ansprechpartner:<br />
Franz Hirth<br />
Durchwahl: 0751/85-9200<br />
Telefax: 0751/85-9205<br />
E-mail:<br />
franz.hirth@<br />
landkreis-ravensburg.de<br />
Dienstgebäude:<br />
Sprechzeiten:<br />
Friedenstr. 6<br />
88212 <strong>Ravensburg</strong><br />
Z<strong>im</strong>mer 222<br />
nach Vereinbarung<br />
Datum: 17. Dezember 2012<br />
Geplantes Landschaftsschutzgebiet "Moor- und Hügelland südlich Wangen <strong>im</strong><br />
Allgäu" kommt voran<br />
Rechtsverordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes wird<br />
erneut ausgelegt<br />
Kreis <strong>Ravensburg</strong> – Mit dem nun abgeschlossenen Informations- und<br />
Bürgerbeteiligungsprozesses rückt das Vorhaben des <strong>Ravensburg</strong>er Landratsamtes<br />
in greifbare Nähe, eine Vielzahl kleinster Schutzgebiete südlich von Wangen zu<br />
einem einheitlichen Landschaftsschutzgebiet zusammen zu fassen. Als nächsten<br />
Schritt hat die Kreisverwaltung nun die sogenannte Rechtsverordnung zum<br />
geplanten Landschaftsschutzgebiet „Moor- und Hügelland südlich Wangen <strong>im</strong><br />
Allgäu“ ausgelegt.<br />
Bis ins Jahr 2007 zurück reichen die Bestrebungen des <strong>Ravensburg</strong>er<br />
Umweltamtes, die Eigenart und Schönheit der Neuravensburger<br />
Endmoränenlandschaft in ihrer gesamten Ausdehnung zu schützen. Mit der<br />
geplanten Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes würde dieser<br />
„naturschutzrechtliche Flickenteppich“ zu einer Einheit zusammengefasst, so<br />
Umweltdezernent Walter Sieger in seiner Pressemitteilung. Von dieser<br />
naturschutzrechtlichen Einheitlichkeit profitieren nach seinen Worten nicht zuletzt die<br />
betroffenen Grundstücksbesitzer. Gleichzeitig legt Sieger Wert auf die Feststellung,
Blatt 2<br />
zum Schreiben vom<br />
17. Dezember 2012<br />
dass es nicht darum gehe, über diese Fläche eine „Käseglocke“ zu stülpen, weshalb<br />
insbesondere die Landwirte nichts zu „befürchten“ hätten.<br />
Durch die Auslegung der Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet, der dazu<br />
gehörenden rechtlichen Hinweise und der entsprechenden Karten <strong>im</strong> Rathaus in<br />
Wangen, bei den Ortsverwaltungen Niederwangen, Schomburg und Neuravensburg<br />
sowie be<strong>im</strong> Umweltamt <strong>im</strong> Landratsamt <strong>Ravensburg</strong> haben die Bürger nochmals die<br />
Gelegenheit, sich mit dem Schutzgebiet zu befassen und gegebenenfalls ihre<br />
Bedenken und Anregungen vorzubringen. Ort und Dauer der Auslegung werden<br />
jeweils in der Presse bekanntgegeben. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Monate.<br />
Die Rechtsverordnung wird damit übrigens bereits zum zweiten Mal ausgelegt. Die<br />
erste Auslegung vor rund einem Jahr wurde wieder von der <strong>Ravensburg</strong>er<br />
Kreisbehörde kassiert, als sich <strong>im</strong> Rahmen des Anhörungsverfahrens herausstellte,<br />
dass noch erheblicher Informationsbedarf bei den Betroffenen bestand. Dem wurde<br />
zwischenzeitlich durch zahlreiche Informationsveranstaltungen und Einzelgespräche<br />
abgeholfen.<br />
Alle Informationen gibt es auch auf der Startseite der Landratsamts-Homepage unter<br />
www.landkreis-ravensburg.de > Überarbeitung Landschaftsschutzgebiete.<br />
Freundliche Grüße<br />
Anita Schmid