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Pressebericht - im Landkreis Ravensburg

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Landratsamt <strong>Ravensburg</strong>, Postfach 1940, 88189 <strong>Ravensburg</strong><br />

An die<br />

Redaktionen von<br />

Presse, Rundfunk und Fernsehen<br />

Pressedienst Nr. 194<br />

Stabsstelle des<br />

Landrats<br />

Ansprechpartner:<br />

Franz Hirth<br />

Durchwahl: 0751/85-9200<br />

Telefax: 0751/85-9205<br />

E-mail:<br />

franz.hirth@<br />

landkreis-ravensburg.de<br />

Dienstgebäude:<br />

Sprechzeiten:<br />

Friedenstr. 6<br />

88212 <strong>Ravensburg</strong><br />

Z<strong>im</strong>mer 222<br />

nach Vereinbarung<br />

Datum: 17. Dezember 2012<br />

Geplantes Landschaftsschutzgebiet "Moor- und Hügelland südlich Wangen <strong>im</strong><br />

Allgäu" kommt voran<br />

Rechtsverordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes wird<br />

erneut ausgelegt<br />

Kreis <strong>Ravensburg</strong> – Mit dem nun abgeschlossenen Informations- und<br />

Bürgerbeteiligungsprozesses rückt das Vorhaben des <strong>Ravensburg</strong>er Landratsamtes<br />

in greifbare Nähe, eine Vielzahl kleinster Schutzgebiete südlich von Wangen zu<br />

einem einheitlichen Landschaftsschutzgebiet zusammen zu fassen. Als nächsten<br />

Schritt hat die Kreisverwaltung nun die sogenannte Rechtsverordnung zum<br />

geplanten Landschaftsschutzgebiet „Moor- und Hügelland südlich Wangen <strong>im</strong><br />

Allgäu“ ausgelegt.<br />

Bis ins Jahr 2007 zurück reichen die Bestrebungen des <strong>Ravensburg</strong>er<br />

Umweltamtes, die Eigenart und Schönheit der Neuravensburger<br />

Endmoränenlandschaft in ihrer gesamten Ausdehnung zu schützen. Mit der<br />

geplanten Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes würde dieser<br />

„naturschutzrechtliche Flickenteppich“ zu einer Einheit zusammengefasst, so<br />

Umweltdezernent Walter Sieger in seiner Pressemitteilung. Von dieser<br />

naturschutzrechtlichen Einheitlichkeit profitieren nach seinen Worten nicht zuletzt die<br />

betroffenen Grundstücksbesitzer. Gleichzeitig legt Sieger Wert auf die Feststellung,


Blatt 2<br />

zum Schreiben vom<br />

17. Dezember 2012<br />

dass es nicht darum gehe, über diese Fläche eine „Käseglocke“ zu stülpen, weshalb<br />

insbesondere die Landwirte nichts zu „befürchten“ hätten.<br />

Durch die Auslegung der Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet, der dazu<br />

gehörenden rechtlichen Hinweise und der entsprechenden Karten <strong>im</strong> Rathaus in<br />

Wangen, bei den Ortsverwaltungen Niederwangen, Schomburg und Neuravensburg<br />

sowie be<strong>im</strong> Umweltamt <strong>im</strong> Landratsamt <strong>Ravensburg</strong> haben die Bürger nochmals die<br />

Gelegenheit, sich mit dem Schutzgebiet zu befassen und gegebenenfalls ihre<br />

Bedenken und Anregungen vorzubringen. Ort und Dauer der Auslegung werden<br />

jeweils in der Presse bekanntgegeben. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Monate.<br />

Die Rechtsverordnung wird damit übrigens bereits zum zweiten Mal ausgelegt. Die<br />

erste Auslegung vor rund einem Jahr wurde wieder von der <strong>Ravensburg</strong>er<br />

Kreisbehörde kassiert, als sich <strong>im</strong> Rahmen des Anhörungsverfahrens herausstellte,<br />

dass noch erheblicher Informationsbedarf bei den Betroffenen bestand. Dem wurde<br />

zwischenzeitlich durch zahlreiche Informationsveranstaltungen und Einzelgespräche<br />

abgeholfen.<br />

Alle Informationen gibt es auch auf der Startseite der Landratsamts-Homepage unter<br />

www.landkreis-ravensburg.de > Überarbeitung Landschaftsschutzgebiete.<br />

Freundliche Grüße<br />

Anita Schmid

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