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Referat „Geräteprüfung in der Feuerwehr“ - Landkreis Neuburg ...

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Glie<strong>der</strong>ung:<br />

1. Aufgabe Kommandant<br />

2. Aufgabe des Gerätewart<br />

3. Dokumentation von Prüfungen,<br />

Geräteprüfordnung<br />

4. Prüfung des Feuerwehr-Haltegurts<br />

5. Prüfung <strong>der</strong> Feuerwehrle<strong>in</strong>en<br />

6. Leiterprüfungen<br />

7. Druckschläuche, Saugschläuche<br />

8. Reifen


1. Der Kommandant<br />

� Kommandant ist als Leiter <strong>der</strong> Feuerwehr für den ordnungsgemäßen Zustand<br />

<strong>der</strong> Gerätschaften und <strong>der</strong> Ausrüstung verantwortlich<br />

� Da er nicht alle Aufgaben selbst übernehmen kann, überträgt er Aufgaben an<br />

weitere Funktionen<br />

� z.B. Jugendwart, Atemschutzbeauftragter, Gerätewart<br />

� Auch bei Übertragung <strong>der</strong> Aufgaben bleibt <strong>der</strong> Kommandant weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Verantwortung und sollte diese Aufgaben<br />

� von Zeit zu Zeit überprüfen


2. Der Gerätewart<br />

� Der Gerätewart fungiert als e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> unterstützenden Funktionen des Kommandanten.<br />

Bei se<strong>in</strong>en Tätigkeiten handelt er stets im Auftrag dessen.<br />

� Fachliche Ausbildung notwendig (Gerätewart-Lehrgang nach FwDV 2)<br />

� Ausreichende Kenntnisse und Erfahrungswerte mit den zu prüfenden Geräten unter den<br />

vorgeschrieben Vorschriften unerlässlich<br />

� Die Kenntnisse müssen soweit reichen, dass <strong>der</strong> Gerätewart den arbeitssicheren<br />

Zustand <strong>der</strong> Geräte und <strong>der</strong> Ausrüstung beurteilen und gewährleisten kann.<br />

� Er muss die Intervalle für Prüfungen und die geltenden Vorschriften beachten (UVV,<br />

FwDV).<br />

� Der Gerätewart muss sich zur Erhaltung se<strong>in</strong>er Qualifikationen sich regelmäßig fort- und<br />

weiterbilden. Das Wissen muss stets auf dem aktuellen Stand <strong>der</strong> Technik se<strong>in</strong>.<br />

� Die Fort- und Weiterbildungen unterscheiden sich <strong>in</strong> Sachkundigen-Lehrgänge und<br />

Sachverständigen-Lehrgänge beim Hersteller.


3. Dokumentation <strong>der</strong> Prüfungen,<br />

Geräteprüfordnung<br />

� Alle Prüfungen müssen nach deutschlandweit rechtlich b<strong>in</strong>den<strong>der</strong><br />

GUV-V C53 „UVV Feuerwehren“ schriftlich dokumentiert werden.<br />

� Bei <strong>der</strong> Handschriftlichen Dokumentation muss die Prüfkartei m<strong>in</strong>destens das Datum, Prüfablauf,<br />

Prüfergebnis und die Unterschrift des Gerätewarts enthalten. Die zusätzliche Unterschrift des<br />

Kommandanten wäre zur Bestätigung <strong>der</strong> Prüfungen wünschenswert.<br />

� Bei <strong>der</strong> Dokumentation am PC, muss diese ebenfalls m<strong>in</strong>destens Datum, Prüfablauf und<br />

Prüfergebnis enthalten. Die Unterschrift kann entfallen, wenn sichergestellt ist, dass auf dieses<br />

Dokument nur Gerätewart und Kommandant zugriff haben. Weitere Zugriffe müssen auf Grund von<br />

eventuellen Fälschungen unterbunden werden.<br />

� Auszug aus GUV-V C53 „UVV Feuerwehren“<br />

§31 Feuerwehr-Sicherheitsgurte, Hakengurte, Feuerwehrle<strong>in</strong>en, Luftheber, Sprungrettungsgeräte,<br />

Hubrettungsgeräte, Drehleitern mit Handantrieb, Anhängeleitern, tragbare Leitern, Seile und<br />

hydraulisch betätigte Rettungsgeräte sowie Druck- und Saugschläuche s<strong>in</strong>d regelmäßig zu prüfen.<br />

Über das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfungen ist e<strong>in</strong> schriftlicher Nachweis zu führen.


Beispiel e<strong>in</strong>er Prüfkartei:


4. Prüfung Feuerwehr-Haltegurt<br />

� Nach jedem E<strong>in</strong>satz ist <strong>der</strong> Feuerwehr-Haltegurt durch den Benutzer e<strong>in</strong>er kurzen<br />

Sichtprüfung zu unterziehen. Hierbei wird er auf Beschädigungen o<strong>der</strong> Verschleiß<br />

begutachtet.<br />

� E<strong>in</strong>mal jährlich durch Sachkundigen e<strong>in</strong>e Sichtprüfung o<strong>der</strong> nach dynamischer<br />

Beanspruchung (Fall <strong>in</strong> den Gurt). Zusätzlich wird <strong>der</strong> Verschluss durch kräftigen Ruck<br />

überprüft.<br />

� Gurte müssen nach e<strong>in</strong>er gewissen Gebrauchszeit, beg<strong>in</strong>nend ab dem<br />

Herstellungsdatum, entsorgt werden. Dies unterscheidet sich <strong>in</strong> <strong>der</strong>zeit folgende<br />

Normen: DIN 14927, E DIN 14926 und DIN 14926 = 10 Jahre; DIN 14923 = 20 Jahre<br />

� Gibt Hersteller e<strong>in</strong>e kürzere Gebrauchszeit vor, ist diese strikt e<strong>in</strong>zuhalten. Bei nicht<br />

Beachtung übernimmt <strong>der</strong> Hersteller ke<strong>in</strong>erlei Haftung mehr<br />

� Jede Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren


5. Prüfung <strong>der</strong> Feuerwehrle<strong>in</strong>en<br />

� Nach jedem E<strong>in</strong>satz ist die Feuerwehrle<strong>in</strong>e durch den Benutzer e<strong>in</strong>er kurzen<br />

Sichtprüfung zu unterziehen. Hierbei wird die Le<strong>in</strong>e auf Beschädigungen o<strong>der</strong><br />

Verschleiß begutachtet.<br />

� E<strong>in</strong>mal jährlich durch Sachkundigen e<strong>in</strong>er Sichtprüfung zu unterziehen o<strong>der</strong> nach<br />

dynamischer Beanspruchung.<br />

� Le<strong>in</strong>en welche wegen Beschädigungen o<strong>der</strong> aus Altersgründen ausgeson<strong>der</strong>t werden,<br />

können weiterh<strong>in</strong> als Arbeitsle<strong>in</strong>en verwendet werden. Müssen aber Rot e<strong>in</strong>gefärbt<br />

werden, um Verwechslungen zu vermeiden. Arbeitsle<strong>in</strong>en unterstehen ke<strong>in</strong>erlei<br />

vorgeschriebener Prüfungen.<br />

� Feuerwehrle<strong>in</strong>en haben nach aktuellem Stand e<strong>in</strong>e Benutzungsdauer von 20 Jahren<br />

� Gibt Hersteller e<strong>in</strong>e kürzere Gebrauchszeit vor, ist diese strikt e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

Bei nicht Beachtung übernimmt <strong>der</strong> Hersteller ke<strong>in</strong>erlei Haftung mehr<br />

� Jede Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren


6. Leiterprüfungen<br />

� Nach je<strong>der</strong> Benutzung e<strong>in</strong>er Sichtprüfung auf Verschleiß o<strong>der</strong> Beschädigung zu<br />

überprüfen.<br />

� Jährliche Sicht- und Belastungsprüfung durch e<strong>in</strong>en Sachkundigen nach FwDV2.<br />

Bei <strong>der</strong> Sichtprüfung s<strong>in</strong>d alle Bauteile auf Beschädigung zu prüfen und ggf. zu<br />

erneuern, falls defekte Teile vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />

� Bei <strong>der</strong> Belastungsprüfung werden die Leiterteile mit e<strong>in</strong>er bestimmten Gewichtse<strong>in</strong>heit<br />

belastet und <strong>der</strong> Messwert <strong>der</strong> Durchbiegung ermittelt. Sollte <strong>der</strong> Wert außerhalb des<br />

vorgegebenen Wertes liegen, so muss die Leiter ausgeson<strong>der</strong>t werden. Ich möchte<br />

hierbei ausdrücklich darauf h<strong>in</strong>weisen, dass Feuerwehrkamerad<strong>in</strong>nen o<strong>der</strong><br />

Feuerwehrkameraden nicht als Prüfgewicht verwendet werden dürfen, auch wenn<br />

sie annähernd das Gewicht <strong>der</strong> Prüfgewichte hätten.<br />

� Bei tragbaren Leitern gibt es ke<strong>in</strong>e Ausson<strong>der</strong>ung nach e<strong>in</strong>er bestimmten Zeit.<br />

� Auch hier s<strong>in</strong>d Prüfnachweise zu führen bei denen die Messwerte ersichtlich s<strong>in</strong>d.<br />

Die Prüfnachweise, <strong>in</strong> denen bei den e<strong>in</strong>zelnen Prüfungen nur „<strong>in</strong> Ordnung“ steht<br />

s<strong>in</strong>d nicht zulässig.


7. Druck- und Saugschläuche Teil 1<br />

� Druckschläuche:<br />

Druckschläuche s<strong>in</strong>d bei je<strong>der</strong> Schlauchwäsche von e<strong>in</strong>em Sachkundigen e<strong>in</strong>er<br />

Druckprüfung mit festgelegtem Gebrauchsprüfdruck zu unterziehen.<br />

Hierbei wird <strong>der</strong> Druckschlauch langsam und gleichmäßig mit dem vorgegebenen<br />

Druck beaufschlagt.<br />

Druckschläuche sollten „rotieren“, d.h. nicht ständig gelagert, son<strong>der</strong>n nach Möglichkeit<br />

regelmäßig im E<strong>in</strong>satz- und Übungsbetrieb verwendet werden.<br />

Optimal wäre, wenn je<strong>der</strong> Schlauch m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Jahr benutzt werden würde.<br />

Dies ist wichtig, weil lange Lagerzeiten zu Schäden <strong>der</strong> Innengummierung führen.<br />

Jedem Schlauch sollte e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Nummer vergeben werden, damit je<strong>der</strong><br />

Schlauch zweifelsfrei identifiziert werden und <strong>der</strong> Schlauchkartei zugeordnet werden<br />

kann. Für jeden Schlauch muss e<strong>in</strong> Prüfnachweis angelegt werden. Somit kann<br />

je<strong>der</strong>zeit festgestellt werden, wann e<strong>in</strong> Schlauch geprüft o<strong>der</strong> <strong>in</strong>standgesetzt wurde.


7. Druck- und Saugschläuche Teil 2<br />

� Saugschläuche:<br />

� Saugschläuche s<strong>in</strong>d nach je<strong>der</strong> Benutzung e<strong>in</strong>er Dichtheitsprüfung zu unterziehen.<br />

�<br />

� Hierbei wird e<strong>in</strong> gewisser Unterdruck erzeugt, <strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er bestimmten Zeit um e<strong>in</strong>en<br />

vorgeschriebenen Wert fallen darf. Außerdem muss jährlich e<strong>in</strong>e Druckprüfung mit<br />

e<strong>in</strong>em bestimmten Überdruck durchgeführt werden. Jedem Saugschlauch sollte e<strong>in</strong>e<br />

<strong>in</strong>dividuelle Nummer vergeben werden, damit je<strong>der</strong> Saugschlauch zweifelsfrei<br />

identifiziert werden und <strong>der</strong> Schlauchkartei zugeordnet werden kann.<br />

� Für jeden Saugschlauch muss e<strong>in</strong> schriftlicher Prüfnachweis geführt werden.<br />

� Für jeden dieser Schlaucharten müssen Prüfnachweise angelegt werden. Somit kann<br />

je<strong>der</strong>zeit festgestellt werden, wann e<strong>in</strong> Schlauch geprüft o<strong>der</strong> <strong>in</strong>standgesetzt wurde.<br />

�<br />

� Die Gebrauchsprüfdrücke s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> GUV-G 9102 zu entnehmen.


8. Reifen Teil 1<br />

� Es empfiehlt sich Reifen nach spätestens 10 Jahren nicht mehr zu benutzen.<br />

� Diese Empfehlung bedeutet <strong>in</strong> diesem Fall, dass es grundsätzlich nicht verboten ist, mit<br />

älteren Reifen zu fahren. Sollte jedoch e<strong>in</strong> Unfall passieren, <strong>der</strong> nachweislich auf die<br />

Überalterung des Reifens zurückzuführen ist, wird vor Gericht davon ausgegangen,<br />

dass bei E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong> Unfall vermeidbar gewesen wäre. Hierzu gibt<br />

es bereits mehrere rechtskräftige Urteile, bei denen Fahrer wegen fahrlässiger Tötung<br />

verurteilt wurde.<br />

� Beispielsweise wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall e<strong>in</strong> Jugendwart e<strong>in</strong>er FF wegen fahrlässiger Tötung<br />

angeklagt. Urteil vom 21.02.1997 (Oberlandesgericht Köln)<br />

� In <strong>der</strong> STVZO §36 Bau- und Betriebsvorschriften wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, das Reifen<br />

die älter als 10 Jahre s<strong>in</strong>d, nur noch benutzt werden dürfen, wenn sie vorher unter<br />

normalen Bed<strong>in</strong>gungen im E<strong>in</strong>satz waren.<br />

� Feuerwehrfahrzeuge werden aber nur selten unter normalen Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

� Reifen altern auf Grund physikalischer und chemischer Prozesse, dadurch<br />

kann e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> Funktionstüchtigkeit erreicht werden,<br />

was auch für nicht o<strong>der</strong> wenig gebrauchte Reifen zutrifft.<br />

� Weitere Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Fahrverhaltens können an schadhaften<br />

Fahrzeugreifen liegen.<br />

� Schadhafte Reifen müssen auf alle Fälle sofort ersetzt werden, da hierdurch<br />

die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.


8. Reifen Teil 2<br />

� Punkte, die die Sicherheit <strong>der</strong> Reifen noch bee<strong>in</strong>trächtigen s<strong>in</strong>d:<br />

� übermäßiger Profilabrieb (Bremsplatten)<br />

� größere Profilausbrüche<br />

� Schädigung des <strong>in</strong>neren Reifengefüges (Bordste<strong>in</strong>)<br />

� Schäden des <strong>in</strong>neren Reifens s<strong>in</strong>d von außen nicht feststellbar und können erst nach<br />

Jahren zur völligen Zerstörung des Reifens führen.<br />

� Kurze Tipps um Schädigungen <strong>der</strong> Reifen zu vermeiden:<br />

� Unnötige Vollbremsungen vermeiden<br />

� Extreme Kurvenfahrten und Kurvenschleu<strong>der</strong>n unterlassen<br />

� Möglichst nicht im spitzen W<strong>in</strong>kel über Bordste<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> schnell über Kanten fahren


Vielen Dank für Ihre<br />

Aufmerksamkeit<br />

Bei Fragen stehe ich<br />

je<strong>der</strong>zeit gerne zur Verfügung:<br />

richard.kern@feuerwehr-schrobenhausen.de

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