ZGB II - Studentische Organisationen Uni Luzern
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Strafrecht <strong>II</strong>: Notizen Übungen FS 08, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 4 -<br />
(lic. iur. Bruno Rölli)<br />
� es soll erlaubt sein einen Versuch zu starten.<br />
• jedoch kommt es auf die länge drauf an (eine, zwei Woche ist kein<br />
Problem, eine längere Zeit jedoch kann es Probleme geben).<br />
� ist ein Grenzfall.<br />
� Praxisfall (Frühjahr 2007): Kontakt erst nach Ehe seitens Mann. Mann verbot<br />
der Frau die primären Körperteile anzufassen. Erster Zeit beschwerte er sie<br />
wegen starken Grenzen. Dann wegen Schamgefühlen wegen des eigenes .<br />
Nach monaten konnte sie ihn das erste Mal nackt sehen. Es war eine Frau die<br />
Umwandlung machen wollte. Hätte Art. 107 Ziffer 3 <strong>ZGB</strong> (Nichtigkeit)<br />
problemlos machen können.