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Umzug ins Heim – - MannchenNet

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Verlegung<br />

<strong>ins</strong> <strong>Heim</strong>?<br />

B e i t r a g<br />

Wann der Betreuer eine gerichtliche Genehmigung braucht...<br />

Bei Menschen, die unter rechtlicher<br />

Betreuung stehen und ein<br />

<strong>Umzug</strong> in ein <strong>Heim</strong> erforderlich<br />

ist, müssen verschiedene Maßnahmen<br />

beim Vormundschaftsgericht genehmigt<br />

werden. Hier ein Beispiel aus der<br />

Praxis eines Vere<strong>ins</strong>betreuers:<br />

Frau S., Jahrgang 1915, war<br />

schon etliche Jahre verwitwet. Bis vor<br />

kurzem lebte sie in einer recht gemütlich<br />

eingerichteten aber wenig komfortablen<br />

Altbauwohnung in München.<br />

Nachbarn berichteten später,<br />

dass sich Frau S. in der jüngeren Vergangenheit<br />

schon öfter aus ihrer Wohnung<br />

ausgesperrt habe, dass es einmal<br />

gebrannt haben soll und dass Frau S.<br />

immer wieder recht eigenartig gewesen<br />

sei. Sie schien auch abgenommen<br />

zu haben.<br />

Dann passierte es wieder, dass<br />

sich Frau S. aus ihrer Wohnung aussperrte.<br />

Die Polizei wurde eingeschaltet,<br />

da Frau S. sehr desorientiert war<br />

und die Nachbarn sich nicht zu helfen<br />

wussten. Die Polizeibeamten brachten<br />

Frau S. <strong>ins</strong> Bezirkskrankenhaus Haar,<br />

dort wurde sie in eine gerontopsychiatrischeAbteilungeingewiesen.<br />

Die Einweisung<br />

und<br />

Behandlung in<br />

dieser geschlossenen<br />

Abteilung<br />

des Bezirkskrankenhausesmusste<br />

nachträglich<br />

beim Vormundschaftsgericht<br />

beantragt und<br />

genehmigt werden.<br />

Dann ging alles<br />

sehr schnell. Ein<br />

rechtlicher Betreuer<br />

musste auf Anregung des<br />

Sozialdienstes im Bezirkskrankenhaus<br />

bestellt werden, da sich zeigte, dass<br />

Frau S. ihre Angelegenheiten nicht<br />

mehr selbst regeln konnte. Mit einem<br />

vorläufigen Beschluss wurde dieser<br />

Betreuer vom Vormundschaftsgericht<br />

bestellt, damit die<br />

dringend anstehenden<br />

Maßnahmen, wie die<br />

Suche nach einem geeigneten<br />

<strong>Heim</strong>platz<br />

und die Auflösung der<br />

Wohnung, angepackt<br />

werden konnten.<br />

Ein <strong>Heim</strong>platz in<br />

einer beschützenden<br />

(geschlossenen) Station<br />

eines Münchner Altenheims<br />

konnte gefunden<br />

werden. Da es<br />

sich um eine geschlossene<br />

Unterbringung<br />

handelte, musste diese beim Vormundschaftsgericht<br />

beantragt und genehmigt<br />

werden.<br />

Die Wohnung konnte erst gekündigt<br />

und aufgelöst werden, als dies<br />

beim Vormundschaftsgericht beantragt<br />

und genehmigt war. Nicht erforderlich<br />

war das Anbringen eines Bettgitters.<br />

Dies wäre auch vom Vormundschaftsgericht<br />

zu genehmigen gewesen.<br />

Wichtig erscheint noch anzumerken,<br />

dass für sämtliche Maßnahmen,<br />

die vom Gericht genehmigt wurden,<br />

für Frau S. eine Verfahrenspflegerin<br />

bestellt wurde. Deren Aufgabe war es,<br />

darauf zu achten, dass die Rechte der<br />

Betroffenen gewahrt wurden.<br />

Sollten Sie weitere Fragen haben,<br />

wenden Sie sich bitte an die Münchner<br />

Betreuungsvereine.<br />

Max Hüttinger<br />

Betreuung heute 3

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