Umzug ins Heim – - MannchenNet
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Verlegung<br />
<strong>ins</strong> <strong>Heim</strong>?<br />
B e i t r a g<br />
Wann der Betreuer eine gerichtliche Genehmigung braucht...<br />
Bei Menschen, die unter rechtlicher<br />
Betreuung stehen und ein<br />
<strong>Umzug</strong> in ein <strong>Heim</strong> erforderlich<br />
ist, müssen verschiedene Maßnahmen<br />
beim Vormundschaftsgericht genehmigt<br />
werden. Hier ein Beispiel aus der<br />
Praxis eines Vere<strong>ins</strong>betreuers:<br />
Frau S., Jahrgang 1915, war<br />
schon etliche Jahre verwitwet. Bis vor<br />
kurzem lebte sie in einer recht gemütlich<br />
eingerichteten aber wenig komfortablen<br />
Altbauwohnung in München.<br />
Nachbarn berichteten später,<br />
dass sich Frau S. in der jüngeren Vergangenheit<br />
schon öfter aus ihrer Wohnung<br />
ausgesperrt habe, dass es einmal<br />
gebrannt haben soll und dass Frau S.<br />
immer wieder recht eigenartig gewesen<br />
sei. Sie schien auch abgenommen<br />
zu haben.<br />
Dann passierte es wieder, dass<br />
sich Frau S. aus ihrer Wohnung aussperrte.<br />
Die Polizei wurde eingeschaltet,<br />
da Frau S. sehr desorientiert war<br />
und die Nachbarn sich nicht zu helfen<br />
wussten. Die Polizeibeamten brachten<br />
Frau S. <strong>ins</strong> Bezirkskrankenhaus Haar,<br />
dort wurde sie in eine gerontopsychiatrischeAbteilungeingewiesen.<br />
Die Einweisung<br />
und<br />
Behandlung in<br />
dieser geschlossenen<br />
Abteilung<br />
des Bezirkskrankenhausesmusste<br />
nachträglich<br />
beim Vormundschaftsgericht<br />
beantragt und<br />
genehmigt werden.<br />
Dann ging alles<br />
sehr schnell. Ein<br />
rechtlicher Betreuer<br />
musste auf Anregung des<br />
Sozialdienstes im Bezirkskrankenhaus<br />
bestellt werden, da sich zeigte, dass<br />
Frau S. ihre Angelegenheiten nicht<br />
mehr selbst regeln konnte. Mit einem<br />
vorläufigen Beschluss wurde dieser<br />
Betreuer vom Vormundschaftsgericht<br />
bestellt, damit die<br />
dringend anstehenden<br />
Maßnahmen, wie die<br />
Suche nach einem geeigneten<br />
<strong>Heim</strong>platz<br />
und die Auflösung der<br />
Wohnung, angepackt<br />
werden konnten.<br />
Ein <strong>Heim</strong>platz in<br />
einer beschützenden<br />
(geschlossenen) Station<br />
eines Münchner Altenheims<br />
konnte gefunden<br />
werden. Da es<br />
sich um eine geschlossene<br />
Unterbringung<br />
handelte, musste diese beim Vormundschaftsgericht<br />
beantragt und genehmigt<br />
werden.<br />
Die Wohnung konnte erst gekündigt<br />
und aufgelöst werden, als dies<br />
beim Vormundschaftsgericht beantragt<br />
und genehmigt war. Nicht erforderlich<br />
war das Anbringen eines Bettgitters.<br />
Dies wäre auch vom Vormundschaftsgericht<br />
zu genehmigen gewesen.<br />
Wichtig erscheint noch anzumerken,<br />
dass für sämtliche Maßnahmen,<br />
die vom Gericht genehmigt wurden,<br />
für Frau S. eine Verfahrenspflegerin<br />
bestellt wurde. Deren Aufgabe war es,<br />
darauf zu achten, dass die Rechte der<br />
Betroffenen gewahrt wurden.<br />
Sollten Sie weitere Fragen haben,<br />
wenden Sie sich bitte an die Münchner<br />
Betreuungsvereine.<br />
Max Hüttinger<br />
Betreuung heute 3