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Wegleitung bei einem Todesfall - Reformierte Kirche Seuzach

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Umschlagbild: Aufbahrungshalle mit Brunnen<br />

Alle Fotos vom Friedhof <strong>Seuzach</strong> © Christian Randegger<br />

2006 / Impressum:<br />

Gemeinde <strong>Seuzach</strong><br />

Katholische Pfarrei St. Martin <strong>Seuzach</strong><br />

Evangelisch <strong>Reformierte</strong> Kirchgemeinde <strong>Seuzach</strong><br />

Die Formulierungen dieser <strong>Wegleitung</strong> gelten sowohl für weibliche wie für männliche Personen,<br />

unabhängig davon, ob im einzelnen weibliche oder männliche Formulierungen verwendet werden.<br />

CHECKLISTE<br />

Sofort bzw. in den ersten 2 Tagen nach <strong>einem</strong> <strong>Todesfall</strong> zu erledigen<br />

Hausarzt oder Notfallarzt benachrichtigen, er stellt den ärztlichen Todesschein aus<br />

<strong>Todesfall</strong> dem Bestattungsamt <strong>Seuzach</strong> (Stationsstrasse 1, Tel. 052 320 47 20) melden<br />

Ärztlichen Todesschein, Familienbüchlein, Schriftenempfangsschein mitnehmen<br />

Bestattungsort und –art bestimmen (nach Abklärung der persönlichen Bestattungswünsche<br />

des/der Verstorbenen)<br />

Das Bestattungsamt legt mit den Hinterbliebenen den Bestattungstermin fest<br />

Das Bestattungsamt vereinbart <strong>bei</strong> Feuerbestattung den Termin mit dem Krematorium<br />

Das Bestattungsamt organisiert den Transport<br />

Das Bestattungsamt nimmt Kontakt mit dem Pfarrer auf und vermittelt bezüglich Termin<br />

für das Trauergespräch<br />

Lebenslauf des Verstorbenen aufsetzen<br />

Leidmahl organisieren und reservieren<br />

Text für Leidzirkulare und Todesanzeigen aufsetzen<br />

Adressliste für Leidzirkulare und Leidmahleinladungen erstellen<br />

Möglichst rasch zu erledigen:<br />

Informieren Sie folgende Stellen (Kopie des Todesscheines <strong>bei</strong>legen):<br />

Später:<br />

Ar<strong>bei</strong>tgeber/in<br />

Krankenkasse und Versicherungen<br />

Post, Banken<br />

AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Rentenkasse<br />

Vermieter/in, Liegenschaftenverwaltung<br />

Militär, Zivilschutz<br />

Vereine<br />

Willensvollstrecker, Notar oder Treuhänder aufsuchen<br />

Steueramt/Finanzverwaltung aufsuchen<br />

Erbbescheinigung (wird z.B. von der Bank verlangt) <strong>bei</strong>m Bezirksgericht anfordern

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