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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Nandlstadt

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<strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am Donnerstag, den 17. September 2009 in <strong>Nandlstadt</strong><br />

um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses<br />

Sämtliche sechzehn Mitglieder des <strong>Markt</strong>rates waren ordnungsgemäß<br />

eingeladen.<br />

Vorsitzender war: Jakob Hartl, 1. Bürgermeister<br />

Schriftführerin war: Christine Heinzlmair<br />

<strong>Markt</strong>räte:<br />

Mayer Franz<br />

Unger Sebastian<br />

Seidenschwang Maria<br />

Hofstetter Andreas<br />

Kurkowiak Gisela<br />

Krojer Alfred<br />

Schapfl Johann<br />

Brandmeier Herbert<br />

Betz Gerhard<br />

Tafelmaier Gabriele entschuldigt<br />

Schranner Helmut bis 19.55 Uhr, dann entschuldigt<br />

Hörhammer Anton sen.<br />

Grottenthaler Rupert<br />

Schleif Hans-Joachim ab 20.10 Uhr<br />

Siebenbürger Tanja<br />

Adam Andrea<br />

Beschlussfähigkeit war gegeben.


Tagesordnung<br />

Lfd. Nr. Die Sitzung war öffentlich.<br />

Öffentliche Sitzung:<br />

TOP 1 Vereidigung des Listennachfolgers der CSU Franz Mayer<br />

TOP 2 Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Besetzung der<br />

Ausschüsse, Verbandsräte und der<br />

Bauherrengemeinschaft Turnhalle<br />

TOP 3 Bekanntgabe der Bauanträge<br />

TOP 4 Bebauungsplan Photovoltaikanlage auf den Fl.-Nrn. 1149,<br />

1149/2 und 1170/3 der Gemarkung Airischwand<br />

- Billigungsbeschluss<br />

- Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange<br />

TOP 5 Bebauungsplanänderung Rothmarstrasse in Baumgarten<br />

- Antrag von Gerhard Holuba und Alexandra Weinzierl auf<br />

Ausweisung eines Baufensters auf Fl. Nr. 166/4 der<br />

Gemarkung Baumgarten<br />

TOP 6 Antrag der CSU-Fraktion auf gemeinsame Sitzungen der<br />

Schulverbandsausschüsse von <strong>Nandlstadt</strong> und<br />

Au-Hallertau <strong>zur</strong> Erarbeitung eines Konzeptes <strong>zur</strong><br />

Entwicklung der Hauptschulen<br />

TOP 7 Ergebnis Verkehrsschau: Umsetzung der Ergebnisse<br />

Bekanntmachungen und Anfragen


<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

TOP 1<br />

TOP 2<br />

Der Bürgermeister eröffnete die für Donnerstag, den<br />

17. September 2009 um 19.30 Uhr anberaumte Sitzung und begrüßte<br />

die anwesenden <strong>Markt</strong>räte, Zuhörer und die Presse.<br />

Der Bürgermeister stellte fest, dass die Ladung form- und fristgerecht<br />

erfolgt ist und dass der <strong>Markt</strong>rat beschlussfähig ist.<br />

Das Protokoll der <strong>Markt</strong>ratssitzung vom 31.07.2009 wird verlesen und<br />

so genehmigt.<br />

Öffentliche Sitzung:<br />

Vereidigung des Listennachfolgers Franz Mayer<br />

Bei der letzten Kommunalwahl 2008 wurde bei der CSU Herr Franz<br />

Mayer als Listennachfolger gewählt. Durch das Ausscheiden von<br />

Martin Reiter rückt dieser jetzt nach. Er hat erklärt, dass er als<br />

Listennachfolger die Wahl zum Mitglied des Gemeinderates annimmt<br />

und bereit ist, den Eid oder das Gelöbnis gem. Art. 31 Abs. 4<br />

Gemeindeordnung zu leisten.<br />

Der 1. Bürgermeister nimmt dem neuen Gemeinderatsmitglied, Herrn<br />

Franz Mayer, den in Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung<br />

vorgeschriebenen Eid ab.<br />

Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Besetzung der<br />

Ausschüsse, Verbandsräte und der Bauherrengesellschaft<br />

Turnhallenneubau<br />

Bürgermeister Hartl verliest einen Antrag der CSU-Fraktion, in welchem<br />

folgende Änderungen bei der Besetzung der Ausschüsse,<br />

Verbandsräte sowie der Bauherrengemeinschaft Turnhallenneubau<br />

vorgeschlagen werden:<br />

Bau- und Umweltausschuss<br />

Ausschussmitglied: Stellvertreter:<br />

Andreas Hofstetter Sebastian Unger<br />

Maria Seidenschwang Franz Mayer


<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

81<br />

Finanz- und Personalausschuss:<br />

Ausschussmitglied: Stellvertreter:<br />

Sebastian Unger Franz Mayer<br />

Festausschuss:<br />

Ausschussmitglied: Stellvertreter:<br />

Maria Seidenschwang Andreas Hofstetter<br />

Rechnungsprüfungsausschuss:<br />

Ausschussmitglied: Stellvertreter:<br />

Franz Mayer Maria Seidenschwang<br />

Wasserzweckverband Baumgarten:<br />

Ausschussmitglied: Stellvertreter:<br />

Sebastian Unger Andreas Hofstetter<br />

Schulverbandsausschuss:<br />

Ausschussmitglied: Stellvertreter:<br />

Franz Mayer Maria Seidenschwang<br />

Vertreter Bauherrengemeinschaft Turnhallenbau:<br />

Ausschussmitglied:<br />

Andreas Hofstetter<br />

Änderung im Gesellschaftsvertrag der Bauherrengemeinschaft<br />

Turnhalle <strong>Nandlstadt</strong> GbR:<br />

In § 7 Abs. 2 soll anstatt Sebastian Unger Andreas Hofstetter stehen.<br />

§ 8 ist zu beachten.<br />

Die Vorschläge der CSU-Fraktion werden vom <strong>Markt</strong>rat einstimmig<br />

bestätigt.<br />

15:0


<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

TOP 3 Bekanntgabe der behandelten Bauanträge<br />

TOP 4<br />

Es werden die Bauanträge von<br />

- Josef Trapp (Anbau eines Garagengebäudes im Kitzberger Feld)<br />

- Sebastian Beck (Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der<br />

Maistraße)<br />

- Christoph Ewald (Vorbescheid zum Bau eines<br />

Einfamilienwohnhauses in der Johannesstraße)<br />

kurz präsentiert und die Beschlüsse des Bauausschusses erläutert.<br />

Einwände wurden nicht erhoben.<br />

Bebauungsplan Photovoltaikanlage auf den Fl-Nrn. 1149, 1149/2<br />

und 1170/3 Gemarkung Airischwand<br />

- Billigungsbeschluss<br />

- Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />

Belange<br />

Beschlussfassung zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 13<br />

Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

(Beteiligung der Träger öffentlicher Belange)<br />

sowie der Bürgerbeteilung nach § 3 Abs. 2 BauBG<br />

A) Im Rahmen des Verfahrens wurden von folgenden Trägern<br />

öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben:<br />

- Regionaler Planungsverband<br />

- Vermessungsamt<br />

- Amt für Landwirtschaft<br />

- Kreisbrandinspektion<br />

- Handwerkskammer<br />

B) Von folgenden Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen<br />

ohne Anregungen eingegangen:<br />

- Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsicht<br />

- Landratsamt Freising – Immissionsschutzbehörde<br />

- Landratsamt Freising – Tiefbau<br />

- Bayerischer Bauernverband


<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

- E.ON Bayern – Netz<br />

- E.ON Bayern<br />

- <strong>Markt</strong> Au und Gemeinde Rudelzhausen<br />

C) Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen<br />

vorgetragen:<br />

1. Landratsamt Freising – Bauamt<br />

Es fehlt eine Präambel. Im Übrigen sind die zitierten<br />

Rechtsvorschriften anzupassen.<br />

Zum Schreiben des Landratsamtes Freising – Bauamt nimmt der<br />

<strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis. Der<br />

Planer wird aufgefordert, den Bebauungsplan entsprechend zu<br />

ergänzen bzw. zu berichtigen.<br />

2. Wasserwirtschaftsamt München<br />

Durch die Nutzung als Photovoltaikanlage kann es zu einer<br />

derzeit nicht näher quantifizierbaren Abflussverschärfung<br />

kommen, da der Oberflächenabfluss von den Kollektoren<br />

schneller erfolgt als vom ursprünglichen Boden. Dies kann<br />

durch die im Bereich der Überbauung (unter den Kollektoren)<br />

vorgesehenen Magerrasenfläche sicher teilweise kompensiert<br />

werden. Zusätzlich empfehlen wir die ohnehin vorgesehene<br />

Randeingrünung auch zum Rückhalt von<br />

Oberflächenwasser zu nutzen.<br />

Darüber hinaus gehende Anregungen sind aus<br />

wasserwirtschaftlicher Sicht nicht veranlasst. Bei Beachtung o. g.<br />

Empfehlung bestehen gegen den Erlass der Satzung keine<br />

Einwände.<br />

Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes München nimmt der<br />

<strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis. Die<br />

vorgebrachten Anregungen werden beachtet und im Zuge der<br />

Baugenehmigung eingehalten.


<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

3. Regierung von Oberbayern – Landesplanungsbehörde<br />

Der Bebauungsplan (ca. 0,81 ha) zielt auf die Errichtung einer<br />

Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich der Mainburger Straße ab<br />

und setzt ein „Sondergebiet Photovoltaikanlage“ fest. Im<br />

Flächennutzungsplan ist das Planungsgebiet als<br />

landwirtschaftliche Fläche dargestellt.<br />

Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern ist es anzustreben,<br />

erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen<br />

(LEP B V 3.6 (G)). Gleichzeitig soll die Zersiedelung der<br />

Landschaft verhindert werden; Neubauflächen sollen<br />

möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten<br />

ausgewiesen werden (LEP B VI 1.1. (Z)). Im Schreiben des Bayer.<br />

Staatsministerium des Inneren vom 05.09.2003, IIB5-4112.79-<br />

002/02, zu großflächigen Photovoltaikanlagen im<br />

Außenbereich wird die Thematik wie folgt verdeutlicht: Zweck des<br />

Ziels, die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern, ist<br />

insbesondere die Erhaltung und der Schutz der freien Landschaft<br />

in ihrer jeweiligen Funktion. Nicht an Siedlungseinheiten<br />

angebundene großflächige Photovoltaikanlagen können<br />

demgegenüber das Landschaftsbild zerreißen und beeinträchtigen<br />

daher in der Regel die Funktionsfähigkeit der Freiräume.<br />

Die geplante Fläche für die Photovoltaikanlage liegt unmittelbar<br />

westlich einer Hofstelle. Da die Hofstelle hinsichtlich des<br />

Anbindungserfordernisses gem. dem LEP-Ziel B VI 1.1 keine<br />

geeignete Siedlungseinheit darstellt, steht die Planung<br />

somit grundsätzlich in Konflikt mit dem<br />

Landesentwicklungsprogramm Bayern.<br />

Auch ist durch das Vorhaben an dem konkreten Standort eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder sonstiger<br />

öffentlicher Belange nicht auszuschließen. Wir empfehlen, ein<br />

schlüssiges Gesamtkonzept auszuarbeiten, aus dem hervorgeht,<br />

wo im Gemeindegebiet geeignete Flächen für großflächige<br />

Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden können<br />

(Standortkonzept).<br />

Zum Schreiben der Regierung von Oberbayern –<br />

Landesplanungsbehörde nimmt der <strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> wird kein Standortkonzept erstellen, da der<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat keine Standortvorgaben, sondern den


<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

jeweiligen Einzelfall abwägen will.<br />

Im Vergleich zu den <strong>zur</strong> Zeit in anderen Gemeinden im Bau<br />

befindlichen oder geplanten Anlagen handelt es sich hier um eine<br />

sehr kleine Anlage, die auf Grund ihrer Situierung und Eingrünung<br />

in das Landschaftsbild gut eingefügt und kaum einsehbar ist. Eine<br />

Anbindung an Siedlungseinheiten führt dagegen meist<br />

zu Problemen und Nachbarschaftskonflikten. Der <strong>Markt</strong><br />

<strong>Nandlstadt</strong> hält an der ausgewiesenen Fläche fest, da die Fläche<br />

zudem bereits erheblich vorbelastet ist durch<br />

a) massive, große Hallen und<br />

b) durch großflächige Photovoltaikanlagen.<br />

4. Regierung von Oberbayern – Brand- und Katastrophenschutz<br />

Bei der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes sind für den durch<br />

die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des<br />

Bayerischen Feuerwehrgesetzes – grundsätzlich folgende<br />

allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes<br />

(Durchführung wirksamer Löscharbeiten) zu überprüfen und bei<br />

Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen:<br />

1. Die Löschwasserversorgung <strong>zur</strong> Brandbekämpfung im<br />

Bereich der Photovoltaikanlage Airischwand muss<br />

sichergestellt sein. Der Bedarf ist durch die Feuerwehr im<br />

Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion zu ermitteln,<br />

gegebenenfalls nach dem Ermittlungs- und<br />

Richtwertverfahren des ehemaligen Bayer. Landesamtes für<br />

Brand- und Katastrophenschutz. Die Löschwassermenge, die<br />

mit Tanklöschfahrzeugen bzw. über „lange<br />

Schlauchstrecken“ der Feuerwehr nicht abgedeckt werden<br />

kann, ist bei Bedarf durch geeignete Maßnahmen, wie z. B.:<br />

unterirdischer Löschwasserbehälter nach DIN 14230, zu<br />

ergänzen.<br />

2. Die Zufahrt und die Verkehrsflächen für die Feuerwehr im<br />

Sondergebiet (Umfahrt) sind so anzulegen, dass sie<br />

hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien<br />

usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und<br />

ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit<br />

muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt<br />

sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die<br />

Feuerwehr auf Grundstücken“ verwiesen. Die Details


<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

(Bewegungsflächen usw.) sind ebenfalls mit der Feuerwehr i<br />

im Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion festzulegen.<br />

3. Es ist sicherzustellen, dass der Bewuchs (Wiese) innerhalb<br />

des Sondergebiets nicht höher als 0,4 m wird. Die<br />

regelmäßige Mahd (bei Bedarf mehrere Schnitte jährlich) ist<br />

darauf abzustimmen. Die regelmäßige Mahd ist im Sinne<br />

einer Ausmagerungsmahd so durchzuführen, dass eine<br />

Extensivwiese entsteht.<br />

Im Übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die<br />

Bauleitplanung“, Fassung 2008/09, herausgegeben von der<br />

Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des<br />

Inneren, insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 29 –<br />

Brandschutz -.<br />

Zum Schreiben der Regierung von Oberbayern – Brand- und<br />

Katastrophenschutz – nimmt der <strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis. Die<br />

von der Regierung von Oberbayern vorgebrachten Anregungen<br />

und Bedenken werden beachtet und im Rahmen des weiteren<br />

Verfahrens eingehalten.<br />

5. Landratsamt Freising – Untere Naturschutzbehörde<br />

- Der Umweltbericht ist nach dem Leitfaden <strong>zur</strong><br />

Umweltprüfung in der Bauleitplanung zu des StMUGV zu<br />

erstellen (online abrufbar unter:<br />

http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/staedtebau/15463/).<br />

Teil des Umweltberichts ist die Bilanzierung von Eingriff und<br />

Ausgleich. Dabei zu beachten ist, dass Flächen erst ab einer<br />

Mindestbreite von 10 m als Ausgleichsfläche bilanziert<br />

werden können. Ausgleichsflächen sind mit Angabe der<br />

Größe im Bebauungsplan darzustellen und zu kennzeichnen<br />

(T-Schraffur), neben den Entwicklungszielen (hier:<br />

artenreiche Frischwiese) sind auch die Pflegehinweise (incl.<br />

Mahdzeitpunkte, Verzicht auf Dünger- und Pestizideinsatz<br />

etc.) in die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

aufzunehmen.


<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

- Zur geplanten Eingrünung: Eine Eingrünung nach Norden <strong>zur</strong><br />

Straße hin muss nicht erfolgen, da der vorhandene<br />

Gehölzbestand als Sichtschutz ausreichend ist. Die weitere<br />

Eingrünung ist mindestens dreireihig (bzw. 5 m breit)<br />

vorzunehmen. Bei der Bewertung des Landschaftsbildes und<br />

bei der Dimensionierung der Eingrünung sind auch<br />

Fernwirkungen zu berücksichtigen! Eine Höhenbegrenzung<br />

der Eingrünung ist möglichst durch die Auswahl geeigneter<br />

Arten zu erzielen, Schnittmaßnahmen sind nur außerhalb der<br />

Vogel-Brutzeiten vorzunehmen, der naturnaheCharakter der<br />

freiwachsenden Hecken ist dabei zu erhalten.<br />

- Der Bestand naturnaher Strukturen im Süden und Osten des<br />

Grundstückes ist vor Beeinträchtigungen zu schützen<br />

(Gehölze und Ranken, Nussbaum).<br />

- Bauliche Nebenanlagen sind auf das erforderliche<br />

Mindestmaß zu beschränken (100 m² erscheint hier relativ<br />

großzügig bemessen) und einzugrünen.<br />

Zum Schreiben des Landratsamtes Freising – Untere<br />

Naturschutzbehörde nimmt der <strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis.<br />

Der Planer wird aufgefordert, die Artenschutzprüfung und den<br />

Umweltbericht mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.<br />

Der <strong>Markt</strong> nimmt die Empfehlungen <strong>zur</strong> Randeingrünung, den<br />

angrenzenden naturnahen Strukturen und den baulichen<br />

Nebenanlagen <strong>zur</strong> Kenntnis und wird sie im Rahmen des weiteren<br />

Verfahrens soweit wie möglich umsetzen.<br />

6. Landratsamt Freising – Jagdbehörde<br />

Bei vorstehenden Grundstücken handelt es sich derzeit um<br />

jagdbare Flächen des Genossenschaftsreviers Airischwand. Nach<br />

Umsetzung der geplanten Maßnahme verlieren die Flächen ihre<br />

Eigenschaft als solche und werden kraft Gesetz umgewandelt in<br />

befriedete Grundstücke, auf welchen die Jagdausübung<br />

generell ruht. Diese Flächen sind folglich auch bei der Auszahlung<br />

evtl. Pachtschillings bzw. Abstimmungsmodalitäten dem<br />

Eigentümer entzogen. Im Übrigen führt die Maßnahme zu keinen<br />

weiteren rechtlichen Beeinträchtigungen. Bei der praktischen


<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

82<br />

83<br />

TOP 5<br />

Jagdausübung ist die gebotene Sorgfalt hinsichtlich evtl.<br />

Sachbeschädigungen zu beachten.<br />

Zum Schreiben des Landratsamtes Freising – Jagdbehörde nimmt<br />

der <strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis. Die<br />

Stellungnahme wird der Jagdgenossenschaft <strong>zur</strong> Kenntnis<br />

gegeben.<br />

D) Bei der Bürgerbeteiligung wurden keine Bedenken und<br />

Anregungen vorgetragen.<br />

Die vorgetragenen Stellungnahmen werden gebilligt.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage in der<br />

Mainburger Straße“ wird mit den vorstehenden Änderungen und<br />

Ergänzungen gebilligt.<br />

<strong>Markt</strong>rat Krojer war gem. Art. 49 GO ausgeschlossen.<br />

Bebauungsplanänderung Rothmarstrasse in Baumgarten<br />

Antrag von Gerhard Holuba und Alexandra Weinzierl auf<br />

Ausweisung eines Baufensters auf der Fl.-Nr. 166/4 Gemarkung<br />

Baumgarten<br />

Herr Hartl verliest einen Antrag von Herrn Gehard Holuba und Frau<br />

Alexandra Weinziel vom 10.08.2009, in welchem sie die Ausweisung<br />

eines weiteren Baufensters auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 166/4<br />

der Gemarkung Baumgarten beantragen. Anhand eines Lageplanes<br />

erläutert Herr Hartl dem MR die Lage und die Größe (15 x 11 m) des<br />

Baufensters sowie eine mögliche Bebauung mit Erdgeschoss und<br />

Dachgeschoss. Weiter weist Herr Hartl darauf hin, dass die<br />

Antragsteller Holuba und Weinzierl sich ebenfalls an den Kosten für<br />

Änderung des Bebauungsplanes beteiligen müssen.<br />

Herr Hofstetter fragt nach, ob die Ausweisung eines weiteren<br />

Baufensters innerhalb des ursprünglichen Bebauungsplans liegt. Am<br />

Lageplan erklärt Herr Hartl Herrn Hofstetter den Umgriff des B-Plans.<br />

Herr Unger ist gegen die Ausweisung eines zweiten Baufensters.<br />

14:0<br />

14:0


<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

84<br />

TOP 6<br />

Frau Kurkowiak fragt nach, wie denn die Zufahrt zu den Baufenstern<br />

geregelt sei. Am Lageplan erläutert Herr Hartl die Möglichkeiten der<br />

Zufahrt zu den beiden Baufenstern.<br />

Herr Krojer spricht sich für eine Gleichbehandlung beider Anträge aus.<br />

Der <strong>Markt</strong>rat beschließt, die Änderung des Bebauungsplans<br />

„Rothmarstrasse“ um ein weiteres Baufenster auf dem Grundstück mit<br />

der Fl.-Nr. 166/4 der Gemarkung Baumgarten zu erweitern.<br />

Antrag der CSU-Fraktion auf gemeinsame Sitzungen der<br />

Schulverbandsausschüsse von <strong>Nandlstadt</strong> und Au-Hallertau <strong>zur</strong><br />

Erarbeitung eines Konzeptes <strong>zur</strong> Entwicklung der Hauptschulen<br />

Herr BGM Hartl liest den Antrag der CSU-Fraktion vom 01.09.2009 vor,<br />

in welchem gemeinsamen Sitzungen der Schulverbände <strong>Nandlstadt</strong><br />

und Au-Hallertau beantragt werden.<br />

Bei der anschließenden regen Diskussion erläutert Herr Hofstetter,<br />

dass vom nördlichen Landkreis 540 Schüler/innen eine Realschule<br />

besuchen. Das Ziel ist daher, dass im nördlichen Landkreis eine<br />

Realschule entsteht.<br />

Frau Kurkowiak freut sich, dass die Schulproblematik angesprochen<br />

wird. Sie weist auf die Probleme der Hauptschule hin und findet, dass<br />

die Realschule kein Allheilmittel ist. Außerdem sollen die Eltern der<br />

jetzigen Kindergartenkinder in die Diskussion einbezogen werden, da<br />

es hauptsächlich dann jene Eltern betrifft, deren Kinder derzeit noch im<br />

Kindergarten sind. Eine Lösung der Probleme sollte gemeinsam<br />

angestrebt werden.<br />

Frau Adam spricht von der Möglichkeit, dass in <strong>Nandlstadt</strong> die<br />

Hauptschule bleibt und in Au eine Realschule entstehen könnte. Weiter<br />

ist sie der Auffassung, dass die beiden Schulverbände nicht<br />

zusammengelegt werden sollen, da sonst <strong>Nandlstadt</strong> „untergehen“<br />

könnte. Sie findet den Austausch grundsätzlich gut und wichtig. Dies<br />

wird nochmals von Herrn Hofstetter bekräftigt.<br />

Herr Hartl weist darauf hin, dass in <strong>Nandlstadt</strong> und Au die Anzahl der<br />

Schüler/innen, die die Hauptschule besuchen, zusammen nicht mal<br />

300 sind. Laut Minister Spänle ist für den Erhalt einer Hauptschule eine<br />

Schülerzahl von mind. 300 notwendig. Man soll sich aber nicht darauf<br />

versteifen, dass entweder in <strong>Nandlstadt</strong> oder Au eine Realschule<br />

14:1


<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

85<br />

TOP 7<br />

entsteht, sondern mehrere Möglichkeiten in Betracht ziehen.<br />

Insbesondere muss sich der Grundgedanke der Hauptschule ändern,<br />

das heißt, dass das Ansehen der Hauptschule wieder besser werden<br />

muss.<br />

Herr Krojer schließt sich dem an.<br />

Herr Unger ist der Auffassung, dass der Bürgermeister die Standpunkte<br />

in der Öffentlichkeit besser vertreten soll. Im Gegensatz zum <strong>Markt</strong> Au<br />

ist von der Nandlstädter Schule in der Presse nicht viel zu lesen.<br />

Diesem widerspricht Herr Hartl. Es komme nicht darauf an, wie oft ein<br />

Thema in der Zeitung steht. Die Nandlstädter Schule ist dem<br />

Kultusministerium insbesondere durch das Musical „Tanz der Vampire“,<br />

sehr wohl bekannt.<br />

Herr Brandmeier vertritt die Auffassung, dass die Hauptschule in<br />

<strong>Nandlstadt</strong> erhalten werden soll. Außerdem wurden heuer erst durch<br />

das Konjunkturpaket II Fördergelder für die energetische Sanierung<br />

bewilligt und es wird ja auch noch eine neue Dreifachturnhalle gebaut.<br />

Am Ende der Diskussion weist Herr Hofstetter nochmals darauf hin,<br />

dass das langfristige Ziel von Herrn Kultusminister Spänle ist, alle<br />

Hauptschulen in Mittelschulen umzuwandeln.<br />

Der <strong>Markt</strong>rat beschließt daher, dass der Schulverband <strong>Nandlstadt</strong> und<br />

der Schulverband Au-Hallertau gemeinsame Sitzungen über die<br />

Zukunft der Schulen im nördlichen Landkreis Freising abhalten sollen.<br />

Ergebnis Verkehrsschau: Umsetzung der Ergebnisse<br />

Herr Hartl verliest das Protokoll der Verkehrsschau, welche am<br />

10.09.2009 mit der Polizei Moosburg stattgefunden hat. Es wurden<br />

insbesondere folgende Punkte erwähnt:<br />

A) Gartenstraße/Reichertshausener Straße<br />

Weil in der Gartenstraße sehr viele Autos abgestellt werden, kann die<br />

Müllabfuhr oftmals nicht in die Gartenstraße fahren, um die Mülltonnen<br />

auszuleeren. Nicht nur die Müllabfuhr hat Probleme mit der Durchfahrt,<br />

sondern auch der Rettungsdienst sowie die Feuerwehr müssten bei<br />

einem Einsatz mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen.<br />

15:0


<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

86<br />

87<br />

Herr Hartl schlägt daher vor, dass die Anwohner schriftlich aufgefordert<br />

werden, eine Durchfahrtsbreite von mindesten 3 m für die Müllabfuhr,<br />

die Feuerwehr und den Rettungsdienst freizulassen. Sollte das nicht<br />

auf freiwilliger Basis der Anwohner möglich sein, muss ein<br />

Zonenhalteverbot eingeführt werden, welches durch die Polizei<br />

überwacht werden soll.<br />

Frau Seidenschwang stimmt diesem Vorschlag zu, wobei sie darauf<br />

hinweist, dass die Anwohner meistens andere Dinge in ihren Garagen<br />

lagern, so dass die Autos keinen Platz mehr haben.<br />

Herr Betz spricht sich für ein sofortiges komplettes Halteverbot aus, da<br />

er aufgrund seiner Tätigkeit als Rettungsassistent bereits bei<br />

Rettungseinsätzen schlechte Erfahrungen bei der Durchfahrt gemacht<br />

hat.<br />

Auf Nachfrage von Frau Kurkowiak, ob Ausweichflächen für die PKW´s<br />

geschaffen werden können, erwidert Herr Hartl, dass dies nicht möglich<br />

sei, weil dort nur Privatgrundstücke seien.<br />

Dem Vorschlag von Herrn Hartl, die Anwohner schriftlich aufzufordern,<br />

in der Gartenstraße eine Durchfahrtsbreite von mind. 3 m freizulassen<br />

und, falls das nicht auf freiwilliger Basis der Anwohner möglich ist, ein<br />

Zonenhalteverbot einzuführen, welches durch die Polizei überwacht<br />

werden soll, wird zugestimmt.<br />

Der Antrag von Herrn Betz, dass sofort ein Zonenhalteverbot eingeführt<br />

wird, wird vom <strong>Markt</strong>rat abgelehnt.<br />

B) <strong>Markt</strong>straße/Pfarrer-Leibig-Straße<br />

Herr Hartl berichtet, dass Herr Schirmbrand von der Reha-Sport-<br />

<strong>Nandlstadt</strong> Praxis einen Antrag gestellt hat, in der Verbindungsstraße<br />

zwischen der <strong>Markt</strong>straße und der Pfarrer-Leibig-Straße ein<br />

Halteverbotschild aufzustellen, da es des Öfteren schon<br />

Schwierigkeiten bei der Zufahrt <strong>zur</strong> Massagepraxis des Herrn<br />

Schirmbrand gegeben hat.<br />

Laut Polizei und LRA ist ein Halteverbot wegen der Breite nicht<br />

möglich. Außerdem ist nicht allen bekannt, dass der Eingang <strong>zur</strong><br />

Massagepraxis die Adresse <strong>Markt</strong>straße 13 habe. Herr Hartl schlägt<br />

vor, dass eine Vereinbarung mit Herrn Schirmbrand getroffen werden<br />

soll, welche die Aufstellung eines Hinweisschildes an der <strong>Markt</strong>straße<br />

13:2<br />

13:2


<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

88<br />

89<br />

sowie an der Pfarrer-Leibig-Straße mit der Aufschrift „<strong>Markt</strong>straße 13“<br />

beinhaltet.<br />

Der <strong>Markt</strong>rat beschließt, bei der Zufahrt an der <strong>Markt</strong>straße sowie an<br />

der Pfarrer-Leibig-Straße die Hinweisschilder „<strong>Markt</strong>straße 13“<br />

aufzustellen. Es soll kein Halteverbotschild aufgestellt werden.<br />

C) Ziegelstadl (Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h)<br />

Herr Hartl führt zu diesem Punkt aus, dass es sich bei dem Baugebiet<br />

Ziegelstadl um ein Wohngebiet handelt. Mit nur drei Verkehrszeichen<br />

wäre es möglich, im gesamten Bereich die Geschwindigkeit auf 30<br />

km/h zu reduzieren. Dazu müssten lediglich an den Einmündungen an<br />

der Hausmehringer Straße in die Seilerstraße, an der Leinweberstraße<br />

sowie am Ziegelweg Verkehrszeichen mit der zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit 30km/h aufgestellt werden. In der Bauernrieder<br />

Straße wird das vorhandene Verkehrszeichen für die<br />

Geschwindigkeitsbegrenzung in Richtung Ortsschild versetzt werden.<br />

Ein „Schilderwald“ würde dadurch nicht entstehen, da im Baugebiet<br />

Ziegelstadl bisher fast keine Verkehrszeichen stehen.<br />

Die Mitglieder des <strong>Markt</strong>rates beschließen, dass im Baugebiet<br />

Ziegelstadl die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt und dass die<br />

entsprechenden Verkehrszeichen dafür aufgestellt werden.<br />

Herr Hofstetter fragt an, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung an der<br />

Mossburger Straße im Bereich der Schule dahingehend eingeschränkt<br />

werden kann, dass dieses nur dann gilt, wenn der Schulbetrieb läuft.<br />

Herr Hartl erklärt, dass dies geprüft wird.<br />

Bekanntmachungen und Anfragen<br />

Herr Bürgermeister Hartl weist auf folgende Veranstaltungen hin:<br />

- Tag der offenen Tür bei der FFW <strong>Nandlstadt</strong> am 20.09.2009<br />

- Einjähriges Bestehen des Nandlstädter Wochenmarktes am<br />

18.09.2009<br />

- Benefizkonzert der Hopfareissa am 26.09.2009<br />

Herr Hofstetter fragt nach dem Sachstand des Radweges von Figlsdorf<br />

nach Attenkirchen. Herr Hartl erklärt dazu, dass bereits Gespräche mit<br />

15:0<br />

15:0


<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

den Grundstückseigentümern aus Attenkirchen stattgefunden haben.<br />

Das Thema Radwege wird in der nächsten Sitzung behandelt.<br />

Herr Brandmeier fragt nach, ob an der Mainburger Straße in Richtung<br />

Au/Hallertau ein Halteverbotsschild aufgestellt werden kann, da der<br />

fließende Verkehr durch die parkenden Autos erheblich beeinträchtigt<br />

wird. Herr Hartl erläutert dazu, dass der <strong>Markt</strong> hierzu keine Möglichkeit<br />

habe, da es sich um eine Kreisstraße handelt. Die Verwaltung wird<br />

einen entsprechenden Hinweis an das Landratsamt geben.<br />

Herr Betz weist darauf hin, dass Frau Angelika Georg einen Antrag auf<br />

Fertigstellung des Gehweges in der Leinweberstraße gestellt hat. Herr<br />

Hartl erklärt dazu, dass dieser Gehweg fertig gestellt wird, wenn die<br />

Gehwege in Figlsdorf sowie in der Baderstraße fertig sind. Außerdem<br />

weist er darauf hin, dass die Mitarbeiter des Bauhofes nun doch bei der<br />

Sanierung der Hopfenhalle mithelfen mussten, so dass sich andere<br />

Arbeiten dadurch verzögert haben.<br />

Ende der öffentlichen Sitzung: 20.55 Uhr<br />

Bestätigt:<br />

(Jakob Hartl) (Christine Heinzlmair)<br />

1. Bürgermeister Schriftführerin

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