Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Nandlstadt
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Nandlstadt
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Nandlstadt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am Donnerstag, den 17. September 2009 in <strong>Nandlstadt</strong><br />
um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses<br />
Sämtliche sechzehn Mitglieder des <strong>Markt</strong>rates waren ordnungsgemäß<br />
eingeladen.<br />
Vorsitzender war: Jakob Hartl, 1. Bürgermeister<br />
Schriftführerin war: Christine Heinzlmair<br />
<strong>Markt</strong>räte:<br />
Mayer Franz<br />
Unger Sebastian<br />
Seidenschwang Maria<br />
Hofstetter Andreas<br />
Kurkowiak Gisela<br />
Krojer Alfred<br />
Schapfl Johann<br />
Brandmeier Herbert<br />
Betz Gerhard<br />
Tafelmaier Gabriele entschuldigt<br />
Schranner Helmut bis 19.55 Uhr, dann entschuldigt<br />
Hörhammer Anton sen.<br />
Grottenthaler Rupert<br />
Schleif Hans-Joachim ab 20.10 Uhr<br />
Siebenbürger Tanja<br />
Adam Andrea<br />
Beschlussfähigkeit war gegeben.
Tagesordnung<br />
Lfd. Nr. Die Sitzung war öffentlich.<br />
Öffentliche Sitzung:<br />
TOP 1 Vereidigung des Listennachfolgers der CSU Franz Mayer<br />
TOP 2 Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Besetzung der<br />
Ausschüsse, Verbandsräte und der<br />
Bauherrengemeinschaft Turnhalle<br />
TOP 3 Bekanntgabe der Bauanträge<br />
TOP 4 Bebauungsplan Photovoltaikanlage auf den Fl.-Nrn. 1149,<br />
1149/2 und 1170/3 der Gemarkung Airischwand<br />
- Billigungsbeschluss<br />
- Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />
Belange<br />
TOP 5 Bebauungsplanänderung Rothmarstrasse in Baumgarten<br />
- Antrag von Gerhard Holuba und Alexandra Weinzierl auf<br />
Ausweisung eines Baufensters auf Fl. Nr. 166/4 der<br />
Gemarkung Baumgarten<br />
TOP 6 Antrag der CSU-Fraktion auf gemeinsame Sitzungen der<br />
Schulverbandsausschüsse von <strong>Nandlstadt</strong> und<br />
Au-Hallertau <strong>zur</strong> Erarbeitung eines Konzeptes <strong>zur</strong><br />
Entwicklung der Hauptschulen<br />
TOP 7 Ergebnis Verkehrsschau: Umsetzung der Ergebnisse<br />
Bekanntmachungen und Anfragen
<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
TOP 1<br />
TOP 2<br />
Der Bürgermeister eröffnete die für Donnerstag, den<br />
17. September 2009 um 19.30 Uhr anberaumte Sitzung und begrüßte<br />
die anwesenden <strong>Markt</strong>räte, Zuhörer und die Presse.<br />
Der Bürgermeister stellte fest, dass die Ladung form- und fristgerecht<br />
erfolgt ist und dass der <strong>Markt</strong>rat beschlussfähig ist.<br />
Das Protokoll der <strong>Markt</strong>ratssitzung vom 31.07.2009 wird verlesen und<br />
so genehmigt.<br />
Öffentliche Sitzung:<br />
Vereidigung des Listennachfolgers Franz Mayer<br />
Bei der letzten Kommunalwahl 2008 wurde bei der CSU Herr Franz<br />
Mayer als Listennachfolger gewählt. Durch das Ausscheiden von<br />
Martin Reiter rückt dieser jetzt nach. Er hat erklärt, dass er als<br />
Listennachfolger die Wahl zum Mitglied des Gemeinderates annimmt<br />
und bereit ist, den Eid oder das Gelöbnis gem. Art. 31 Abs. 4<br />
Gemeindeordnung zu leisten.<br />
Der 1. Bürgermeister nimmt dem neuen Gemeinderatsmitglied, Herrn<br />
Franz Mayer, den in Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung<br />
vorgeschriebenen Eid ab.<br />
Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Besetzung der<br />
Ausschüsse, Verbandsräte und der Bauherrengesellschaft<br />
Turnhallenneubau<br />
Bürgermeister Hartl verliest einen Antrag der CSU-Fraktion, in welchem<br />
folgende Änderungen bei der Besetzung der Ausschüsse,<br />
Verbandsräte sowie der Bauherrengemeinschaft Turnhallenneubau<br />
vorgeschlagen werden:<br />
Bau- und Umweltausschuss<br />
Ausschussmitglied: Stellvertreter:<br />
Andreas Hofstetter Sebastian Unger<br />
Maria Seidenschwang Franz Mayer
<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
81<br />
Finanz- und Personalausschuss:<br />
Ausschussmitglied: Stellvertreter:<br />
Sebastian Unger Franz Mayer<br />
Festausschuss:<br />
Ausschussmitglied: Stellvertreter:<br />
Maria Seidenschwang Andreas Hofstetter<br />
Rechnungsprüfungsausschuss:<br />
Ausschussmitglied: Stellvertreter:<br />
Franz Mayer Maria Seidenschwang<br />
Wasserzweckverband Baumgarten:<br />
Ausschussmitglied: Stellvertreter:<br />
Sebastian Unger Andreas Hofstetter<br />
Schulverbandsausschuss:<br />
Ausschussmitglied: Stellvertreter:<br />
Franz Mayer Maria Seidenschwang<br />
Vertreter Bauherrengemeinschaft Turnhallenbau:<br />
Ausschussmitglied:<br />
Andreas Hofstetter<br />
Änderung im Gesellschaftsvertrag der Bauherrengemeinschaft<br />
Turnhalle <strong>Nandlstadt</strong> GbR:<br />
In § 7 Abs. 2 soll anstatt Sebastian Unger Andreas Hofstetter stehen.<br />
§ 8 ist zu beachten.<br />
Die Vorschläge der CSU-Fraktion werden vom <strong>Markt</strong>rat einstimmig<br />
bestätigt.<br />
15:0
<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
TOP 3 Bekanntgabe der behandelten Bauanträge<br />
TOP 4<br />
Es werden die Bauanträge von<br />
- Josef Trapp (Anbau eines Garagengebäudes im Kitzberger Feld)<br />
- Sebastian Beck (Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der<br />
Maistraße)<br />
- Christoph Ewald (Vorbescheid zum Bau eines<br />
Einfamilienwohnhauses in der Johannesstraße)<br />
kurz präsentiert und die Beschlüsse des Bauausschusses erläutert.<br />
Einwände wurden nicht erhoben.<br />
Bebauungsplan Photovoltaikanlage auf den Fl-Nrn. 1149, 1149/2<br />
und 1170/3 Gemarkung Airischwand<br />
- Billigungsbeschluss<br />
- Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher<br />
Belange<br />
Beschlussfassung zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 13<br />
Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB<br />
(Beteiligung der Träger öffentlicher Belange)<br />
sowie der Bürgerbeteilung nach § 3 Abs. 2 BauBG<br />
A) Im Rahmen des Verfahrens wurden von folgenden Trägern<br />
öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben:<br />
- Regionaler Planungsverband<br />
- Vermessungsamt<br />
- Amt für Landwirtschaft<br />
- Kreisbrandinspektion<br />
- Handwerkskammer<br />
B) Von folgenden Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen<br />
ohne Anregungen eingegangen:<br />
- Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsicht<br />
- Landratsamt Freising – Immissionsschutzbehörde<br />
- Landratsamt Freising – Tiefbau<br />
- Bayerischer Bauernverband
<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
- E.ON Bayern – Netz<br />
- E.ON Bayern<br />
- <strong>Markt</strong> Au und Gemeinde Rudelzhausen<br />
C) Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen<br />
vorgetragen:<br />
1. Landratsamt Freising – Bauamt<br />
Es fehlt eine Präambel. Im Übrigen sind die zitierten<br />
Rechtsvorschriften anzupassen.<br />
Zum Schreiben des Landratsamtes Freising – Bauamt nimmt der<br />
<strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis. Der<br />
Planer wird aufgefordert, den Bebauungsplan entsprechend zu<br />
ergänzen bzw. zu berichtigen.<br />
2. Wasserwirtschaftsamt München<br />
Durch die Nutzung als Photovoltaikanlage kann es zu einer<br />
derzeit nicht näher quantifizierbaren Abflussverschärfung<br />
kommen, da der Oberflächenabfluss von den Kollektoren<br />
schneller erfolgt als vom ursprünglichen Boden. Dies kann<br />
durch die im Bereich der Überbauung (unter den Kollektoren)<br />
vorgesehenen Magerrasenfläche sicher teilweise kompensiert<br />
werden. Zusätzlich empfehlen wir die ohnehin vorgesehene<br />
Randeingrünung auch zum Rückhalt von<br />
Oberflächenwasser zu nutzen.<br />
Darüber hinaus gehende Anregungen sind aus<br />
wasserwirtschaftlicher Sicht nicht veranlasst. Bei Beachtung o. g.<br />
Empfehlung bestehen gegen den Erlass der Satzung keine<br />
Einwände.<br />
Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes München nimmt der<br />
<strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis. Die<br />
vorgebrachten Anregungen werden beachtet und im Zuge der<br />
Baugenehmigung eingehalten.
<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
3. Regierung von Oberbayern – Landesplanungsbehörde<br />
Der Bebauungsplan (ca. 0,81 ha) zielt auf die Errichtung einer<br />
Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich der Mainburger Straße ab<br />
und setzt ein „Sondergebiet Photovoltaikanlage“ fest. Im<br />
Flächennutzungsplan ist das Planungsgebiet als<br />
landwirtschaftliche Fläche dargestellt.<br />
Gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern ist es anzustreben,<br />
erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen<br />
(LEP B V 3.6 (G)). Gleichzeitig soll die Zersiedelung der<br />
Landschaft verhindert werden; Neubauflächen sollen<br />
möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten<br />
ausgewiesen werden (LEP B VI 1.1. (Z)). Im Schreiben des Bayer.<br />
Staatsministerium des Inneren vom 05.09.2003, IIB5-4112.79-<br />
002/02, zu großflächigen Photovoltaikanlagen im<br />
Außenbereich wird die Thematik wie folgt verdeutlicht: Zweck des<br />
Ziels, die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern, ist<br />
insbesondere die Erhaltung und der Schutz der freien Landschaft<br />
in ihrer jeweiligen Funktion. Nicht an Siedlungseinheiten<br />
angebundene großflächige Photovoltaikanlagen können<br />
demgegenüber das Landschaftsbild zerreißen und beeinträchtigen<br />
daher in der Regel die Funktionsfähigkeit der Freiräume.<br />
Die geplante Fläche für die Photovoltaikanlage liegt unmittelbar<br />
westlich einer Hofstelle. Da die Hofstelle hinsichtlich des<br />
Anbindungserfordernisses gem. dem LEP-Ziel B VI 1.1 keine<br />
geeignete Siedlungseinheit darstellt, steht die Planung<br />
somit grundsätzlich in Konflikt mit dem<br />
Landesentwicklungsprogramm Bayern.<br />
Auch ist durch das Vorhaben an dem konkreten Standort eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder sonstiger<br />
öffentlicher Belange nicht auszuschließen. Wir empfehlen, ein<br />
schlüssiges Gesamtkonzept auszuarbeiten, aus dem hervorgeht,<br />
wo im Gemeindegebiet geeignete Flächen für großflächige<br />
Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden können<br />
(Standortkonzept).<br />
Zum Schreiben der Regierung von Oberbayern –<br />
Landesplanungsbehörde nimmt der <strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> wird kein Standortkonzept erstellen, da der<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderat keine Standortvorgaben, sondern den
<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
jeweiligen Einzelfall abwägen will.<br />
Im Vergleich zu den <strong>zur</strong> Zeit in anderen Gemeinden im Bau<br />
befindlichen oder geplanten Anlagen handelt es sich hier um eine<br />
sehr kleine Anlage, die auf Grund ihrer Situierung und Eingrünung<br />
in das Landschaftsbild gut eingefügt und kaum einsehbar ist. Eine<br />
Anbindung an Siedlungseinheiten führt dagegen meist<br />
zu Problemen und Nachbarschaftskonflikten. Der <strong>Markt</strong><br />
<strong>Nandlstadt</strong> hält an der ausgewiesenen Fläche fest, da die Fläche<br />
zudem bereits erheblich vorbelastet ist durch<br />
a) massive, große Hallen und<br />
b) durch großflächige Photovoltaikanlagen.<br />
4. Regierung von Oberbayern – Brand- und Katastrophenschutz<br />
Bei der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes sind für den durch<br />
die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des<br />
Bayerischen Feuerwehrgesetzes – grundsätzlich folgende<br />
allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes<br />
(Durchführung wirksamer Löscharbeiten) zu überprüfen und bei<br />
Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen:<br />
1. Die Löschwasserversorgung <strong>zur</strong> Brandbekämpfung im<br />
Bereich der Photovoltaikanlage Airischwand muss<br />
sichergestellt sein. Der Bedarf ist durch die Feuerwehr im<br />
Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion zu ermitteln,<br />
gegebenenfalls nach dem Ermittlungs- und<br />
Richtwertverfahren des ehemaligen Bayer. Landesamtes für<br />
Brand- und Katastrophenschutz. Die Löschwassermenge, die<br />
mit Tanklöschfahrzeugen bzw. über „lange<br />
Schlauchstrecken“ der Feuerwehr nicht abgedeckt werden<br />
kann, ist bei Bedarf durch geeignete Maßnahmen, wie z. B.:<br />
unterirdischer Löschwasserbehälter nach DIN 14230, zu<br />
ergänzen.<br />
2. Die Zufahrt und die Verkehrsflächen für die Feuerwehr im<br />
Sondergebiet (Umfahrt) sind so anzulegen, dass sie<br />
hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien<br />
usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und<br />
ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit<br />
muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt<br />
sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die<br />
Feuerwehr auf Grundstücken“ verwiesen. Die Details
<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
(Bewegungsflächen usw.) sind ebenfalls mit der Feuerwehr i<br />
im Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion festzulegen.<br />
3. Es ist sicherzustellen, dass der Bewuchs (Wiese) innerhalb<br />
des Sondergebiets nicht höher als 0,4 m wird. Die<br />
regelmäßige Mahd (bei Bedarf mehrere Schnitte jährlich) ist<br />
darauf abzustimmen. Die regelmäßige Mahd ist im Sinne<br />
einer Ausmagerungsmahd so durchzuführen, dass eine<br />
Extensivwiese entsteht.<br />
Im Übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die<br />
Bauleitplanung“, Fassung 2008/09, herausgegeben von der<br />
Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des<br />
Inneren, insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 29 –<br />
Brandschutz -.<br />
Zum Schreiben der Regierung von Oberbayern – Brand- und<br />
Katastrophenschutz – nimmt der <strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis. Die<br />
von der Regierung von Oberbayern vorgebrachten Anregungen<br />
und Bedenken werden beachtet und im Rahmen des weiteren<br />
Verfahrens eingehalten.<br />
5. Landratsamt Freising – Untere Naturschutzbehörde<br />
- Der Umweltbericht ist nach dem Leitfaden <strong>zur</strong><br />
Umweltprüfung in der Bauleitplanung zu des StMUGV zu<br />
erstellen (online abrufbar unter:<br />
http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/staedtebau/15463/).<br />
Teil des Umweltberichts ist die Bilanzierung von Eingriff und<br />
Ausgleich. Dabei zu beachten ist, dass Flächen erst ab einer<br />
Mindestbreite von 10 m als Ausgleichsfläche bilanziert<br />
werden können. Ausgleichsflächen sind mit Angabe der<br />
Größe im Bebauungsplan darzustellen und zu kennzeichnen<br />
(T-Schraffur), neben den Entwicklungszielen (hier:<br />
artenreiche Frischwiese) sind auch die Pflegehinweise (incl.<br />
Mahdzeitpunkte, Verzicht auf Dünger- und Pestizideinsatz<br />
etc.) in die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
aufzunehmen.
<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
- Zur geplanten Eingrünung: Eine Eingrünung nach Norden <strong>zur</strong><br />
Straße hin muss nicht erfolgen, da der vorhandene<br />
Gehölzbestand als Sichtschutz ausreichend ist. Die weitere<br />
Eingrünung ist mindestens dreireihig (bzw. 5 m breit)<br />
vorzunehmen. Bei der Bewertung des Landschaftsbildes und<br />
bei der Dimensionierung der Eingrünung sind auch<br />
Fernwirkungen zu berücksichtigen! Eine Höhenbegrenzung<br />
der Eingrünung ist möglichst durch die Auswahl geeigneter<br />
Arten zu erzielen, Schnittmaßnahmen sind nur außerhalb der<br />
Vogel-Brutzeiten vorzunehmen, der naturnaheCharakter der<br />
freiwachsenden Hecken ist dabei zu erhalten.<br />
- Der Bestand naturnaher Strukturen im Süden und Osten des<br />
Grundstückes ist vor Beeinträchtigungen zu schützen<br />
(Gehölze und Ranken, Nussbaum).<br />
- Bauliche Nebenanlagen sind auf das erforderliche<br />
Mindestmaß zu beschränken (100 m² erscheint hier relativ<br />
großzügig bemessen) und einzugrünen.<br />
Zum Schreiben des Landratsamtes Freising – Untere<br />
Naturschutzbehörde nimmt der <strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis.<br />
Der Planer wird aufgefordert, die Artenschutzprüfung und den<br />
Umweltbericht mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.<br />
Der <strong>Markt</strong> nimmt die Empfehlungen <strong>zur</strong> Randeingrünung, den<br />
angrenzenden naturnahen Strukturen und den baulichen<br />
Nebenanlagen <strong>zur</strong> Kenntnis und wird sie im Rahmen des weiteren<br />
Verfahrens soweit wie möglich umsetzen.<br />
6. Landratsamt Freising – Jagdbehörde<br />
Bei vorstehenden Grundstücken handelt es sich derzeit um<br />
jagdbare Flächen des Genossenschaftsreviers Airischwand. Nach<br />
Umsetzung der geplanten Maßnahme verlieren die Flächen ihre<br />
Eigenschaft als solche und werden kraft Gesetz umgewandelt in<br />
befriedete Grundstücke, auf welchen die Jagdausübung<br />
generell ruht. Diese Flächen sind folglich auch bei der Auszahlung<br />
evtl. Pachtschillings bzw. Abstimmungsmodalitäten dem<br />
Eigentümer entzogen. Im Übrigen führt die Maßnahme zu keinen<br />
weiteren rechtlichen Beeinträchtigungen. Bei der praktischen
<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
82<br />
83<br />
TOP 5<br />
Jagdausübung ist die gebotene Sorgfalt hinsichtlich evtl.<br />
Sachbeschädigungen zu beachten.<br />
Zum Schreiben des Landratsamtes Freising – Jagdbehörde nimmt<br />
der <strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis. Die<br />
Stellungnahme wird der Jagdgenossenschaft <strong>zur</strong> Kenntnis<br />
gegeben.<br />
D) Bei der Bürgerbeteiligung wurden keine Bedenken und<br />
Anregungen vorgetragen.<br />
Die vorgetragenen Stellungnahmen werden gebilligt.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage in der<br />
Mainburger Straße“ wird mit den vorstehenden Änderungen und<br />
Ergänzungen gebilligt.<br />
<strong>Markt</strong>rat Krojer war gem. Art. 49 GO ausgeschlossen.<br />
Bebauungsplanänderung Rothmarstrasse in Baumgarten<br />
Antrag von Gerhard Holuba und Alexandra Weinzierl auf<br />
Ausweisung eines Baufensters auf der Fl.-Nr. 166/4 Gemarkung<br />
Baumgarten<br />
Herr Hartl verliest einen Antrag von Herrn Gehard Holuba und Frau<br />
Alexandra Weinziel vom 10.08.2009, in welchem sie die Ausweisung<br />
eines weiteren Baufensters auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 166/4<br />
der Gemarkung Baumgarten beantragen. Anhand eines Lageplanes<br />
erläutert Herr Hartl dem MR die Lage und die Größe (15 x 11 m) des<br />
Baufensters sowie eine mögliche Bebauung mit Erdgeschoss und<br />
Dachgeschoss. Weiter weist Herr Hartl darauf hin, dass die<br />
Antragsteller Holuba und Weinzierl sich ebenfalls an den Kosten für<br />
Änderung des Bebauungsplanes beteiligen müssen.<br />
Herr Hofstetter fragt nach, ob die Ausweisung eines weiteren<br />
Baufensters innerhalb des ursprünglichen Bebauungsplans liegt. Am<br />
Lageplan erklärt Herr Hartl Herrn Hofstetter den Umgriff des B-Plans.<br />
Herr Unger ist gegen die Ausweisung eines zweiten Baufensters.<br />
14:0<br />
14:0
<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
84<br />
TOP 6<br />
Frau Kurkowiak fragt nach, wie denn die Zufahrt zu den Baufenstern<br />
geregelt sei. Am Lageplan erläutert Herr Hartl die Möglichkeiten der<br />
Zufahrt zu den beiden Baufenstern.<br />
Herr Krojer spricht sich für eine Gleichbehandlung beider Anträge aus.<br />
Der <strong>Markt</strong>rat beschließt, die Änderung des Bebauungsplans<br />
„Rothmarstrasse“ um ein weiteres Baufenster auf dem Grundstück mit<br />
der Fl.-Nr. 166/4 der Gemarkung Baumgarten zu erweitern.<br />
Antrag der CSU-Fraktion auf gemeinsame Sitzungen der<br />
Schulverbandsausschüsse von <strong>Nandlstadt</strong> und Au-Hallertau <strong>zur</strong><br />
Erarbeitung eines Konzeptes <strong>zur</strong> Entwicklung der Hauptschulen<br />
Herr BGM Hartl liest den Antrag der CSU-Fraktion vom 01.09.2009 vor,<br />
in welchem gemeinsamen Sitzungen der Schulverbände <strong>Nandlstadt</strong><br />
und Au-Hallertau beantragt werden.<br />
Bei der anschließenden regen Diskussion erläutert Herr Hofstetter,<br />
dass vom nördlichen Landkreis 540 Schüler/innen eine Realschule<br />
besuchen. Das Ziel ist daher, dass im nördlichen Landkreis eine<br />
Realschule entsteht.<br />
Frau Kurkowiak freut sich, dass die Schulproblematik angesprochen<br />
wird. Sie weist auf die Probleme der Hauptschule hin und findet, dass<br />
die Realschule kein Allheilmittel ist. Außerdem sollen die Eltern der<br />
jetzigen Kindergartenkinder in die Diskussion einbezogen werden, da<br />
es hauptsächlich dann jene Eltern betrifft, deren Kinder derzeit noch im<br />
Kindergarten sind. Eine Lösung der Probleme sollte gemeinsam<br />
angestrebt werden.<br />
Frau Adam spricht von der Möglichkeit, dass in <strong>Nandlstadt</strong> die<br />
Hauptschule bleibt und in Au eine Realschule entstehen könnte. Weiter<br />
ist sie der Auffassung, dass die beiden Schulverbände nicht<br />
zusammengelegt werden sollen, da sonst <strong>Nandlstadt</strong> „untergehen“<br />
könnte. Sie findet den Austausch grundsätzlich gut und wichtig. Dies<br />
wird nochmals von Herrn Hofstetter bekräftigt.<br />
Herr Hartl weist darauf hin, dass in <strong>Nandlstadt</strong> und Au die Anzahl der<br />
Schüler/innen, die die Hauptschule besuchen, zusammen nicht mal<br />
300 sind. Laut Minister Spänle ist für den Erhalt einer Hauptschule eine<br />
Schülerzahl von mind. 300 notwendig. Man soll sich aber nicht darauf<br />
versteifen, dass entweder in <strong>Nandlstadt</strong> oder Au eine Realschule<br />
14:1
<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
85<br />
TOP 7<br />
entsteht, sondern mehrere Möglichkeiten in Betracht ziehen.<br />
Insbesondere muss sich der Grundgedanke der Hauptschule ändern,<br />
das heißt, dass das Ansehen der Hauptschule wieder besser werden<br />
muss.<br />
Herr Krojer schließt sich dem an.<br />
Herr Unger ist der Auffassung, dass der Bürgermeister die Standpunkte<br />
in der Öffentlichkeit besser vertreten soll. Im Gegensatz zum <strong>Markt</strong> Au<br />
ist von der Nandlstädter Schule in der Presse nicht viel zu lesen.<br />
Diesem widerspricht Herr Hartl. Es komme nicht darauf an, wie oft ein<br />
Thema in der Zeitung steht. Die Nandlstädter Schule ist dem<br />
Kultusministerium insbesondere durch das Musical „Tanz der Vampire“,<br />
sehr wohl bekannt.<br />
Herr Brandmeier vertritt die Auffassung, dass die Hauptschule in<br />
<strong>Nandlstadt</strong> erhalten werden soll. Außerdem wurden heuer erst durch<br />
das Konjunkturpaket II Fördergelder für die energetische Sanierung<br />
bewilligt und es wird ja auch noch eine neue Dreifachturnhalle gebaut.<br />
Am Ende der Diskussion weist Herr Hofstetter nochmals darauf hin,<br />
dass das langfristige Ziel von Herrn Kultusminister Spänle ist, alle<br />
Hauptschulen in Mittelschulen umzuwandeln.<br />
Der <strong>Markt</strong>rat beschließt daher, dass der Schulverband <strong>Nandlstadt</strong> und<br />
der Schulverband Au-Hallertau gemeinsame Sitzungen über die<br />
Zukunft der Schulen im nördlichen Landkreis Freising abhalten sollen.<br />
Ergebnis Verkehrsschau: Umsetzung der Ergebnisse<br />
Herr Hartl verliest das Protokoll der Verkehrsschau, welche am<br />
10.09.2009 mit der Polizei Moosburg stattgefunden hat. Es wurden<br />
insbesondere folgende Punkte erwähnt:<br />
A) Gartenstraße/Reichertshausener Straße<br />
Weil in der Gartenstraße sehr viele Autos abgestellt werden, kann die<br />
Müllabfuhr oftmals nicht in die Gartenstraße fahren, um die Mülltonnen<br />
auszuleeren. Nicht nur die Müllabfuhr hat Probleme mit der Durchfahrt,<br />
sondern auch der Rettungsdienst sowie die Feuerwehr müssten bei<br />
einem Einsatz mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen.<br />
15:0
<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
86<br />
87<br />
Herr Hartl schlägt daher vor, dass die Anwohner schriftlich aufgefordert<br />
werden, eine Durchfahrtsbreite von mindesten 3 m für die Müllabfuhr,<br />
die Feuerwehr und den Rettungsdienst freizulassen. Sollte das nicht<br />
auf freiwilliger Basis der Anwohner möglich sein, muss ein<br />
Zonenhalteverbot eingeführt werden, welches durch die Polizei<br />
überwacht werden soll.<br />
Frau Seidenschwang stimmt diesem Vorschlag zu, wobei sie darauf<br />
hinweist, dass die Anwohner meistens andere Dinge in ihren Garagen<br />
lagern, so dass die Autos keinen Platz mehr haben.<br />
Herr Betz spricht sich für ein sofortiges komplettes Halteverbot aus, da<br />
er aufgrund seiner Tätigkeit als Rettungsassistent bereits bei<br />
Rettungseinsätzen schlechte Erfahrungen bei der Durchfahrt gemacht<br />
hat.<br />
Auf Nachfrage von Frau Kurkowiak, ob Ausweichflächen für die PKW´s<br />
geschaffen werden können, erwidert Herr Hartl, dass dies nicht möglich<br />
sei, weil dort nur Privatgrundstücke seien.<br />
Dem Vorschlag von Herrn Hartl, die Anwohner schriftlich aufzufordern,<br />
in der Gartenstraße eine Durchfahrtsbreite von mind. 3 m freizulassen<br />
und, falls das nicht auf freiwilliger Basis der Anwohner möglich ist, ein<br />
Zonenhalteverbot einzuführen, welches durch die Polizei überwacht<br />
werden soll, wird zugestimmt.<br />
Der Antrag von Herrn Betz, dass sofort ein Zonenhalteverbot eingeführt<br />
wird, wird vom <strong>Markt</strong>rat abgelehnt.<br />
B) <strong>Markt</strong>straße/Pfarrer-Leibig-Straße<br />
Herr Hartl berichtet, dass Herr Schirmbrand von der Reha-Sport-<br />
<strong>Nandlstadt</strong> Praxis einen Antrag gestellt hat, in der Verbindungsstraße<br />
zwischen der <strong>Markt</strong>straße und der Pfarrer-Leibig-Straße ein<br />
Halteverbotschild aufzustellen, da es des Öfteren schon<br />
Schwierigkeiten bei der Zufahrt <strong>zur</strong> Massagepraxis des Herrn<br />
Schirmbrand gegeben hat.<br />
Laut Polizei und LRA ist ein Halteverbot wegen der Breite nicht<br />
möglich. Außerdem ist nicht allen bekannt, dass der Eingang <strong>zur</strong><br />
Massagepraxis die Adresse <strong>Markt</strong>straße 13 habe. Herr Hartl schlägt<br />
vor, dass eine Vereinbarung mit Herrn Schirmbrand getroffen werden<br />
soll, welche die Aufstellung eines Hinweisschildes an der <strong>Markt</strong>straße<br />
13:2<br />
13:2
<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
88<br />
89<br />
sowie an der Pfarrer-Leibig-Straße mit der Aufschrift „<strong>Markt</strong>straße 13“<br />
beinhaltet.<br />
Der <strong>Markt</strong>rat beschließt, bei der Zufahrt an der <strong>Markt</strong>straße sowie an<br />
der Pfarrer-Leibig-Straße die Hinweisschilder „<strong>Markt</strong>straße 13“<br />
aufzustellen. Es soll kein Halteverbotschild aufgestellt werden.<br />
C) Ziegelstadl (Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h)<br />
Herr Hartl führt zu diesem Punkt aus, dass es sich bei dem Baugebiet<br />
Ziegelstadl um ein Wohngebiet handelt. Mit nur drei Verkehrszeichen<br />
wäre es möglich, im gesamten Bereich die Geschwindigkeit auf 30<br />
km/h zu reduzieren. Dazu müssten lediglich an den Einmündungen an<br />
der Hausmehringer Straße in die Seilerstraße, an der Leinweberstraße<br />
sowie am Ziegelweg Verkehrszeichen mit der zulässigen<br />
Höchstgeschwindigkeit 30km/h aufgestellt werden. In der Bauernrieder<br />
Straße wird das vorhandene Verkehrszeichen für die<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung in Richtung Ortsschild versetzt werden.<br />
Ein „Schilderwald“ würde dadurch nicht entstehen, da im Baugebiet<br />
Ziegelstadl bisher fast keine Verkehrszeichen stehen.<br />
Die Mitglieder des <strong>Markt</strong>rates beschließen, dass im Baugebiet<br />
Ziegelstadl die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt und dass die<br />
entsprechenden Verkehrszeichen dafür aufgestellt werden.<br />
Herr Hofstetter fragt an, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung an der<br />
Mossburger Straße im Bereich der Schule dahingehend eingeschränkt<br />
werden kann, dass dieses nur dann gilt, wenn der Schulbetrieb läuft.<br />
Herr Hartl erklärt, dass dies geprüft wird.<br />
Bekanntmachungen und Anfragen<br />
Herr Bürgermeister Hartl weist auf folgende Veranstaltungen hin:<br />
- Tag der offenen Tür bei der FFW <strong>Nandlstadt</strong> am 20.09.2009<br />
- Einjähriges Bestehen des Nandlstädter Wochenmarktes am<br />
18.09.2009<br />
- Benefizkonzert der Hopfareissa am 26.09.2009<br />
Herr Hofstetter fragt nach dem Sachstand des Radweges von Figlsdorf<br />
nach Attenkirchen. Herr Hartl erklärt dazu, dass bereits Gespräche mit<br />
15:0<br />
15:0
<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
den Grundstückseigentümern aus Attenkirchen stattgefunden haben.<br />
Das Thema Radwege wird in der nächsten Sitzung behandelt.<br />
Herr Brandmeier fragt nach, ob an der Mainburger Straße in Richtung<br />
Au/Hallertau ein Halteverbotsschild aufgestellt werden kann, da der<br />
fließende Verkehr durch die parkenden Autos erheblich beeinträchtigt<br />
wird. Herr Hartl erläutert dazu, dass der <strong>Markt</strong> hierzu keine Möglichkeit<br />
habe, da es sich um eine Kreisstraße handelt. Die Verwaltung wird<br />
einen entsprechenden Hinweis an das Landratsamt geben.<br />
Herr Betz weist darauf hin, dass Frau Angelika Georg einen Antrag auf<br />
Fertigstellung des Gehweges in der Leinweberstraße gestellt hat. Herr<br />
Hartl erklärt dazu, dass dieser Gehweg fertig gestellt wird, wenn die<br />
Gehwege in Figlsdorf sowie in der Baderstraße fertig sind. Außerdem<br />
weist er darauf hin, dass die Mitarbeiter des Bauhofes nun doch bei der<br />
Sanierung der Hopfenhalle mithelfen mussten, so dass sich andere<br />
Arbeiten dadurch verzögert haben.<br />
Ende der öffentlichen Sitzung: 20.55 Uhr<br />
Bestätigt:<br />
(Jakob Hartl) (Christine Heinzlmair)<br />
1. Bürgermeister Schriftführerin