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auf dem Gablinger Kirchplatz

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Gemeindeanzeiger - 2 - Nr. 47/12<br />

Rufbereitschaft (Wasserrohrbrüche u.Ä.), Tel. 0151/46152711.<br />

Altpapiersammlung<br />

Der Verein für Gartenbau- und Landespflege e. V. führt am<br />

Samstag, den 24.11.2012<br />

In den Ortsteilen Gablingen und Gablingen-Siedlung wieder<br />

eine Altpapiersammlung durch.<br />

Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger bitten, anfallendes<br />

Altpapier für die regelmäßigen Vereinssammlungen zurückzuhalten<br />

und nicht an den Wertstoffhöfen abzugeben.<br />

Gemeinde Gablingen<br />

Hörmann, 1. Bgm.<br />

Bei der Gemeinde Gablingen, Landkreis<br />

Augsburg, ca. 4.700 Einwohner, ist die Vollzeitstelle<br />

eines<br />

Kassenverwalters (m/w)<br />

zum Frühjahr 2013 zu besetzen.<br />

Ihre Aufgaben<br />

• Leitung und Organisation der Gemeindekasse mit einer<br />

Mitarbeiterin<br />

• Bewirtschaftung der Kassenmittel<br />

• Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen<br />

• Durchführung des kassenmäßigen Jahresabschlusses<br />

• Erstellung der Jahresrechnungsstatistik<br />

• Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Jahresmeldungen<br />

für Regiebetrieb Wasser und Photovoltaikanlagen<br />

• Mitwirkung im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss<br />

• Mitarbeit in der Kämmerei<br />

Ihr Profil<br />

• Eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten<br />

(VFA-K oder Angestelltenlehrgang I)<br />

• Umfassende Kenntnisse der für den Aufgabenbereich<br />

einschlägigen Rechtsvorschriften und Abläufe, gute<br />

EDV-Kenntnisse<br />

• Betriebswirtschaftliche Kenntnisse<br />

• Selbständiges Arbeiten<br />

• Zuverlässigkeit<br />

• Hohe Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit<br />

• Entscheidungskraft und Durchsetzungsvermögen<br />

• Verantwortungsbewusstes, sicheres, verbindliches,<br />

sowie freundliches und bürgernahes Auftreten<br />

Wir bieten<br />

• eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle berufliche<br />

Aufgabenstellung, verbunden mit einem hohen<br />

Maß an Eigenverantwortung<br />

• eine Stelle als Tarifbeschäftigte/r in EG 8 TVöD-VKA<br />

Wenn Sie die Anforderungen erfüllen und Sie unser Angebot<br />

anspricht, freuen wir uns <strong>auf</strong> Ihre aussagekräftige<br />

Bewerbung, die Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis<br />

spätestens 14.12.2012 schriftlich oder per Email (PDF,<br />

max. 3 MB) an die Personalverwaltung der Gemeinde Gablingen,<br />

Rathausplatz 1, 86456 Gablingen richten.<br />

Für Fragen steht Ihnen der Leiter der Personalverwaltung,<br />

Herr Wegner, (Tel. 08230/8901-20, Email: geschaeftsleitung@gablingen.de)<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Verordnung über die Reinhaltung und<br />

Reinigung von Straßen und die Sicherung<br />

von Gehbahnen im Winter<br />

Die öffentlichen Straßen sowie die ortsverbindenden Geh- und<br />

Radwege werden, soweit die Gemeinde dafür zuständig ist,<br />

durch den gemeindlichen Bauhof im Rahmen unserer Leistungsfähigkeit<br />

nach <strong>dem</strong> festgesetzten Räum- und Streuplan<br />

geräumt.<br />

Gehbahnen müssen vom jeweils anliegenden Grundstückseigentümer,<br />

der diese Pflicht auch <strong>auf</strong> Mieter delegieren<br />

kann, geräumt und gesichert werden.<br />

Die Verpflichtung besteht entsprechend der Verordnung darin,<br />

dass an Werktagen ab 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab<br />

08:00 Uhr, Gehwege vom Schnee zu räumen und bei Schnee-,<br />

Reif- oder Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln so zu bestreuen<br />

sind, dass eine Benutzung gefahrlos möglich ist.<br />

Diese Verpflichtung besteht jeweils bis 20:00 Uhr.<br />

Wenn kein gesonderter Gehweg vorhanden ist, ist <strong>auf</strong> eine<br />

Breite von 1,5 m durch den Anlieger eine gesicherte Gehbahn in<br />

der Zeit wie oben beschrieben zu schaffen.<br />

Zum umweltfreundlichen Streuen der Gehwege stellt die<br />

Gemeinde ihren Bürgern Riesel zur Verfügung. Der Riesel<br />

kann in Kleinmengen beim Bauhof, St. Floriansweg 4, Gablingen<br />

(Streukiste neben den Glascontainern) abgeholt werden.<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

Gablingen, den 23.11.2012<br />

Hörmann<br />

1. Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

des Landratsamtes Augsburg<br />

Wasserrechtsverfahren<br />

Das Landratsamt Augsburg führt <strong>auf</strong> Antrag der Gemeinde Gablingen<br />

das Wasserrechtsverfahren zur Neuerteilung einer gehobenen<br />

wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zugtagefördern von<br />

Grundwasser aus den bestehenden Tiefbrunnen I und II <strong>auf</strong> den<br />

Grundstücken Flur-Nr. 1808 und 2519 der Gemarkung Gablingen<br />

zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasser<br />

einschließlich der Bereitstellung von Löschwasser) durch.<br />

Nach erfolgter öffentlicher Auslegung der Antragsunterlagen<br />

und der Beteiligung der betroffenen Fachstellen und Behörden<br />

werden nun die eingegangenen Stellungnahmen mit <strong>dem</strong><br />

Träger des Vorhabens (Gemeinde Gablingen), den beteiligten<br />

Behörden und den sonstigen Betroffenen mündlich erörtert.<br />

Dieser Erörterungstermin findet statt am:<br />

Donnerstag, 06. Dezember, 08.30 Uhr im Landratsamt Augsburg<br />

(Zimmer 349)<br />

Hinweise:<br />

• Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (Art. 73 Abs. 6<br />

i.V.m. Art. 68 Abs. 1 BayVwVfG).<br />

Zutritt haben nur die von der beantragten Erlaubnis Betroffenen<br />

sowie diejenigen Personen, die Einwendungen vorgebracht<br />

haben. Beiden Personenkreisen ist die Teilnahme<br />

freigestellt.<br />

Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung beim<br />

Landratsamt Augsburg bis spätestens 04.12.2012 (Tel.<br />

0821/3102-2502) gebeten.<br />

• Teilnehmer am Erörterungstermin werden gebeten, sich<br />

durch Vorlage eines Personaldokumentes (Personalausweis<br />

oder Reisepass) auszuweisen. Vertreter von Einwendungsführern<br />

haben ihre Vertretungsberechtigung durch Vorlage<br />

einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen.

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