auf dem Gablinger Kirchplatz
auf dem Gablinger Kirchplatz
auf dem Gablinger Kirchplatz
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Gemeindeanzeiger - 2 - Nr. 47/12<br />
Rufbereitschaft (Wasserrohrbrüche u.Ä.), Tel. 0151/46152711.<br />
Altpapiersammlung<br />
Der Verein für Gartenbau- und Landespflege e. V. führt am<br />
Samstag, den 24.11.2012<br />
In den Ortsteilen Gablingen und Gablingen-Siedlung wieder<br />
eine Altpapiersammlung durch.<br />
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger bitten, anfallendes<br />
Altpapier für die regelmäßigen Vereinssammlungen zurückzuhalten<br />
und nicht an den Wertstoffhöfen abzugeben.<br />
Gemeinde Gablingen<br />
Hörmann, 1. Bgm.<br />
Bei der Gemeinde Gablingen, Landkreis<br />
Augsburg, ca. 4.700 Einwohner, ist die Vollzeitstelle<br />
eines<br />
Kassenverwalters (m/w)<br />
zum Frühjahr 2013 zu besetzen.<br />
Ihre Aufgaben<br />
• Leitung und Organisation der Gemeindekasse mit einer<br />
Mitarbeiterin<br />
• Bewirtschaftung der Kassenmittel<br />
• Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen<br />
• Durchführung des kassenmäßigen Jahresabschlusses<br />
• Erstellung der Jahresrechnungsstatistik<br />
• Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Jahresmeldungen<br />
für Regiebetrieb Wasser und Photovoltaikanlagen<br />
• Mitwirkung im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss<br />
• Mitarbeit in der Kämmerei<br />
Ihr Profil<br />
• Eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten<br />
(VFA-K oder Angestelltenlehrgang I)<br />
• Umfassende Kenntnisse der für den Aufgabenbereich<br />
einschlägigen Rechtsvorschriften und Abläufe, gute<br />
EDV-Kenntnisse<br />
• Betriebswirtschaftliche Kenntnisse<br />
• Selbständiges Arbeiten<br />
• Zuverlässigkeit<br />
• Hohe Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit<br />
• Entscheidungskraft und Durchsetzungsvermögen<br />
• Verantwortungsbewusstes, sicheres, verbindliches,<br />
sowie freundliches und bürgernahes Auftreten<br />
Wir bieten<br />
• eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle berufliche<br />
Aufgabenstellung, verbunden mit einem hohen<br />
Maß an Eigenverantwortung<br />
• eine Stelle als Tarifbeschäftigte/r in EG 8 TVöD-VKA<br />
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen und Sie unser Angebot<br />
anspricht, freuen wir uns <strong>auf</strong> Ihre aussagekräftige<br />
Bewerbung, die Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis<br />
spätestens 14.12.2012 schriftlich oder per Email (PDF,<br />
max. 3 MB) an die Personalverwaltung der Gemeinde Gablingen,<br />
Rathausplatz 1, 86456 Gablingen richten.<br />
Für Fragen steht Ihnen der Leiter der Personalverwaltung,<br />
Herr Wegner, (Tel. 08230/8901-20, Email: geschaeftsleitung@gablingen.de)<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Verordnung über die Reinhaltung und<br />
Reinigung von Straßen und die Sicherung<br />
von Gehbahnen im Winter<br />
Die öffentlichen Straßen sowie die ortsverbindenden Geh- und<br />
Radwege werden, soweit die Gemeinde dafür zuständig ist,<br />
durch den gemeindlichen Bauhof im Rahmen unserer Leistungsfähigkeit<br />
nach <strong>dem</strong> festgesetzten Räum- und Streuplan<br />
geräumt.<br />
Gehbahnen müssen vom jeweils anliegenden Grundstückseigentümer,<br />
der diese Pflicht auch <strong>auf</strong> Mieter delegieren<br />
kann, geräumt und gesichert werden.<br />
Die Verpflichtung besteht entsprechend der Verordnung darin,<br />
dass an Werktagen ab 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab<br />
08:00 Uhr, Gehwege vom Schnee zu räumen und bei Schnee-,<br />
Reif- oder Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln so zu bestreuen<br />
sind, dass eine Benutzung gefahrlos möglich ist.<br />
Diese Verpflichtung besteht jeweils bis 20:00 Uhr.<br />
Wenn kein gesonderter Gehweg vorhanden ist, ist <strong>auf</strong> eine<br />
Breite von 1,5 m durch den Anlieger eine gesicherte Gehbahn in<br />
der Zeit wie oben beschrieben zu schaffen.<br />
Zum umweltfreundlichen Streuen der Gehwege stellt die<br />
Gemeinde ihren Bürgern Riesel zur Verfügung. Der Riesel<br />
kann in Kleinmengen beim Bauhof, St. Floriansweg 4, Gablingen<br />
(Streukiste neben den Glascontainern) abgeholt werden.<br />
Wir bitten um Beachtung!<br />
Gablingen, den 23.11.2012<br />
Hörmann<br />
1. Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
des Landratsamtes Augsburg<br />
Wasserrechtsverfahren<br />
Das Landratsamt Augsburg führt <strong>auf</strong> Antrag der Gemeinde Gablingen<br />
das Wasserrechtsverfahren zur Neuerteilung einer gehobenen<br />
wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zugtagefördern von<br />
Grundwasser aus den bestehenden Tiefbrunnen I und II <strong>auf</strong> den<br />
Grundstücken Flur-Nr. 1808 und 2519 der Gemarkung Gablingen<br />
zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasser<br />
einschließlich der Bereitstellung von Löschwasser) durch.<br />
Nach erfolgter öffentlicher Auslegung der Antragsunterlagen<br />
und der Beteiligung der betroffenen Fachstellen und Behörden<br />
werden nun die eingegangenen Stellungnahmen mit <strong>dem</strong><br />
Träger des Vorhabens (Gemeinde Gablingen), den beteiligten<br />
Behörden und den sonstigen Betroffenen mündlich erörtert.<br />
Dieser Erörterungstermin findet statt am:<br />
Donnerstag, 06. Dezember, 08.30 Uhr im Landratsamt Augsburg<br />
(Zimmer 349)<br />
Hinweise:<br />
• Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (Art. 73 Abs. 6<br />
i.V.m. Art. 68 Abs. 1 BayVwVfG).<br />
Zutritt haben nur die von der beantragten Erlaubnis Betroffenen<br />
sowie diejenigen Personen, die Einwendungen vorgebracht<br />
haben. Beiden Personenkreisen ist die Teilnahme<br />
freigestellt.<br />
Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung beim<br />
Landratsamt Augsburg bis spätestens 04.12.2012 (Tel.<br />
0821/3102-2502) gebeten.<br />
• Teilnehmer am Erörterungstermin werden gebeten, sich<br />
durch Vorlage eines Personaldokumentes (Personalausweis<br />
oder Reisepass) auszuweisen. Vertreter von Einwendungsführern<br />
haben ihre Vertretungsberechtigung durch Vorlage<br />
einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen.