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Flyer KFZ-Zulassung - Kreis Kleve

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Besondere Hinweise:<br />

Diesem Prospekt können Sie entnehmen, welche Unterlagen<br />

Sie generell zu den verschiedenen <strong>Zulassung</strong>svorgängen<br />

mitbringen müssen. Das Faltblatt kann jedoch nicht alle<br />

Fragen beantworten und nicht alle <strong>Zulassung</strong>sarten bzw.<br />

notwendigen Unterlagen enthalten.<br />

Die <strong>Zulassung</strong> eines Fahrzeuges ist nur dann möglich,<br />

wenn der Fahrzeughalter / die Fahrzeughalterin keine Kfz. -<br />

Steuerrückstände hat.<br />

Seit dem 01. Oktober 2005 ersetzen die <strong>Zulassung</strong>sbescheinigungen<br />

Teil I und Teil II den bisherigen Fahrzeugschein<br />

und den Fahrzeugbrief. Die neuen Dokumente haben ein<br />

anderes Aussehen und sind inhaltlich den Vorgaben der<br />

Europäischen Gemeinschaft angepasst.<br />

Ab dem genannten Zeitpunkt werden nur noch die neuen<br />

Dokumente bei den <strong>Zulassung</strong>sbehörden ausgegeben. Die<br />

vor dem Stichtag erstellten Fahrzeugpapiere bleiben jedoch<br />

gültig, solange keine Veränderung bei dem Fahrzeug oder dem<br />

Fahrzeughalter / der Fahrzeughalterin eintritt.<br />

Bei der Abwicklung eines <strong>Zulassung</strong>svorganges müssen<br />

immer beide (alten) Dokumente vorgelegt werden, da sie<br />

nur zusammen gegen die neuen Bescheinigungen getauscht<br />

werden können.<br />

Den alten Fahrzeugbrief erhalten Sie zum Nachweis der<br />

mit der Betriebserlaubnis genehmigten technischen Daten<br />

entwertet zurück.<br />

Am 1. März 2007 ist die Fahrzeug-<strong>Zulassung</strong>sverordnung (FZV)<br />

in Kraft getreten. Viele bekannte Verfahrensweisen als auch<br />

viele Begriffe haben sich geändert. Bitte beachten Sie unsere<br />

gesonderten Hinweise zu diesem Thema.<br />

5<br />

Weitere aktuelle Informationen zu allen Themen dieser<br />

Broschüre und zum <strong>Zulassung</strong>sverfahren erhalten Sie auf den<br />

Internetseiten des <strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong> unter www.kreis-kleve.de<br />

oder<br />

telefonisch / persönlich bei der<br />

Abt. Straßenverkehr <strong>Kleve</strong><br />

Fleischhauer Str. 10<br />

47533 <strong>Kleve</strong>,<br />

Tel. 0 28 21 / 85-521<br />

montags - freitags von 08.00 - 18.00 Uhr<br />

samstags von 08.00 - 11.00 Uhr<br />

Abt. Straßenverkehr Geldern<br />

Boeckelter Weg 2<br />

47608 Geldern<br />

Tel. 0 28 21 / 85-521<br />

montags - freitags von 08.00 - 18.00 Uhr<br />

Herzlich willkommen<br />

in der <strong>Zulassung</strong>sstelle<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Kleve</strong><br />

Herausgeber:<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong><br />

Der Landrat<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Nassauerallee 15-23<br />

47533 <strong>Kleve</strong><br />

Stand: November 2008<br />

www.kreis-kleve.de<br />

6<br />

WICHTIGE<br />

HINWEISE FÜR DIE<br />

ZULASSUNG VON<br />

KRAFTFAHRZEUGEN<br />

www.kreis-kleve.de


Diese Unterlagen<br />

müssen Sie<br />

mitbringen bei:<br />

<strong>Zulassung</strong>sbescheinigung<br />

Teil II (ehemals<br />

Fahrzeugbrief)<br />

Bei zugelassenen<br />

Fahrzeugen:<br />

<strong>Zulassung</strong>sbescheinigung<br />

Teil I (ehemals<br />

Fahrzeugschein)<br />

Bei außer<br />

Betrieb gesetzten<br />

Fahrzeugen:<br />

Entwertete<br />

<strong>Zulassung</strong>sbescheinigung<br />

Teil I (Abmeldebestätigung)<br />

Versicherungsbestätigungs-Nr.<br />

für<br />

die elektronische<br />

Versicherungsbestätigung<br />

(eVB)<br />

TÜV-Prüfbericht<br />

(falls das Fahrzeug<br />

älter als 3<br />

Jahre ist)<br />

Bescheinigung<br />

über die<br />

Abgasuntersuchung<br />

(falls das<br />

Fahrzeug älter als<br />

3 Jahre ist)<br />

Kennzeichenschilder<br />

Teilnahmeerklärung<br />

für das<br />

Lastschrift-<br />

Einzugsverfahren<br />

der Kfz.-Steuer<br />

Personalausweis<br />

oder Reisepass,<br />

bei Firmen Handelsregisterauszug,<br />

ggf. Gewerbeanmeldung<br />

mit<br />

Personalausweis<br />

des Inhabers<br />

Bei Erledigung<br />

durch Dritte:<br />

Vollmacht und<br />

Personalausweis<br />

der bevollmächtigten<br />

Person<br />

<strong>Zulassung</strong> eines neuen<br />

Fahrzeuges<br />

Ummeldung eines<br />

x x x x x x<br />

zugelassenen Fahrzeuges<br />

Ummeldung eines<br />

zugelassenen Fahrzeuges mit<br />

x x x x x x x x x x<br />

auswärtigem Kennzeichen<br />

Wiederzulassung eines außer<br />

Betrieb gesetzten Fahrzeuges<br />

x x x x x x x x x x<br />

mit/ohne Halterwechsel<br />

Namens-/Adressänderung in<br />

der <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung<br />

x x x x x x x x x x<br />

Teil I<br />

Technische Änderung am<br />

x x x<br />

Fahrzeug<br />

Diebstahl/Verlust der<br />

<strong>Zulassung</strong>sbescheinigung<br />

x x x x<br />

Teil II/des Fahrzeugbriefes<br />

Diebstahl/Verlust der<br />

<strong>Zulassung</strong>sbescheinigung<br />

x x<br />

Teil I/des Fahrzeugscheines<br />

Außerbetriebsetzung<br />

x x<br />

eines Fahrzeuges<br />

Kurzzeitkennzeichen<br />

für Probe- u. Überführungsx<br />

x x<br />

fahrten<br />

Ausfuhrkennzeichen<br />

(Vorführung des Fahrzeuges<br />

x x x x x<br />

erforderlich)<br />

Verlust oder Diebstahl<br />

x x x x x x x x x<br />

von Kennzeichenschildern x x x x x x x<br />

Bei minderjährigen<br />

Fahrzeughaltern:<br />

Schriftliche<br />

Einwilligung und<br />

Personalausweise<br />

beider Erziehungsberechtigten<br />

Reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen online: www.kreis-kleve.de. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden freien Kennzeichen können Sie sich über den genannten Link ein Wunschkennzeichen reservieren<br />

lassen. Das Wunschkennzeichen bleibt 1 Monat für Sie reserviert. Die Kosten hierfür betragen 12,80 EUR und werden bei der <strong>Zulassung</strong> des Fahrzeuges fällig. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten<br />

Kennzeichens besteht nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei der <strong>Zulassung</strong> nur Reservierungen akzeptiert werden, die auf den Namen des zukünftigen Halters / der zukünftigen Halterin ausgestellt wurden.<br />

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