Flyer KFZ-Zulassung - Kreis Kleve
Flyer KFZ-Zulassung - Kreis Kleve
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Besondere Hinweise:<br />
Diesem Prospekt können Sie entnehmen, welche Unterlagen<br />
Sie generell zu den verschiedenen <strong>Zulassung</strong>svorgängen<br />
mitbringen müssen. Das Faltblatt kann jedoch nicht alle<br />
Fragen beantworten und nicht alle <strong>Zulassung</strong>sarten bzw.<br />
notwendigen Unterlagen enthalten.<br />
Die <strong>Zulassung</strong> eines Fahrzeuges ist nur dann möglich,<br />
wenn der Fahrzeughalter / die Fahrzeughalterin keine Kfz. -<br />
Steuerrückstände hat.<br />
Seit dem 01. Oktober 2005 ersetzen die <strong>Zulassung</strong>sbescheinigungen<br />
Teil I und Teil II den bisherigen Fahrzeugschein<br />
und den Fahrzeugbrief. Die neuen Dokumente haben ein<br />
anderes Aussehen und sind inhaltlich den Vorgaben der<br />
Europäischen Gemeinschaft angepasst.<br />
Ab dem genannten Zeitpunkt werden nur noch die neuen<br />
Dokumente bei den <strong>Zulassung</strong>sbehörden ausgegeben. Die<br />
vor dem Stichtag erstellten Fahrzeugpapiere bleiben jedoch<br />
gültig, solange keine Veränderung bei dem Fahrzeug oder dem<br />
Fahrzeughalter / der Fahrzeughalterin eintritt.<br />
Bei der Abwicklung eines <strong>Zulassung</strong>svorganges müssen<br />
immer beide (alten) Dokumente vorgelegt werden, da sie<br />
nur zusammen gegen die neuen Bescheinigungen getauscht<br />
werden können.<br />
Den alten Fahrzeugbrief erhalten Sie zum Nachweis der<br />
mit der Betriebserlaubnis genehmigten technischen Daten<br />
entwertet zurück.<br />
Am 1. März 2007 ist die Fahrzeug-<strong>Zulassung</strong>sverordnung (FZV)<br />
in Kraft getreten. Viele bekannte Verfahrensweisen als auch<br />
viele Begriffe haben sich geändert. Bitte beachten Sie unsere<br />
gesonderten Hinweise zu diesem Thema.<br />
5<br />
Weitere aktuelle Informationen zu allen Themen dieser<br />
Broschüre und zum <strong>Zulassung</strong>sverfahren erhalten Sie auf den<br />
Internetseiten des <strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong> unter www.kreis-kleve.de<br />
oder<br />
telefonisch / persönlich bei der<br />
Abt. Straßenverkehr <strong>Kleve</strong><br />
Fleischhauer Str. 10<br />
47533 <strong>Kleve</strong>,<br />
Tel. 0 28 21 / 85-521<br />
montags - freitags von 08.00 - 18.00 Uhr<br />
samstags von 08.00 - 11.00 Uhr<br />
Abt. Straßenverkehr Geldern<br />
Boeckelter Weg 2<br />
47608 Geldern<br />
Tel. 0 28 21 / 85-521<br />
montags - freitags von 08.00 - 18.00 Uhr<br />
Herzlich willkommen<br />
in der <strong>Zulassung</strong>sstelle<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Kleve</strong><br />
Herausgeber:<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong><br />
Der Landrat<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Nassauerallee 15-23<br />
47533 <strong>Kleve</strong><br />
Stand: November 2008<br />
www.kreis-kleve.de<br />
6<br />
WICHTIGE<br />
HINWEISE FÜR DIE<br />
ZULASSUNG VON<br />
KRAFTFAHRZEUGEN<br />
www.kreis-kleve.de
Diese Unterlagen<br />
müssen Sie<br />
mitbringen bei:<br />
<strong>Zulassung</strong>sbescheinigung<br />
Teil II (ehemals<br />
Fahrzeugbrief)<br />
Bei zugelassenen<br />
Fahrzeugen:<br />
<strong>Zulassung</strong>sbescheinigung<br />
Teil I (ehemals<br />
Fahrzeugschein)<br />
Bei außer<br />
Betrieb gesetzten<br />
Fahrzeugen:<br />
Entwertete<br />
<strong>Zulassung</strong>sbescheinigung<br />
Teil I (Abmeldebestätigung)<br />
Versicherungsbestätigungs-Nr.<br />
für<br />
die elektronische<br />
Versicherungsbestätigung<br />
(eVB)<br />
TÜV-Prüfbericht<br />
(falls das Fahrzeug<br />
älter als 3<br />
Jahre ist)<br />
Bescheinigung<br />
über die<br />
Abgasuntersuchung<br />
(falls das<br />
Fahrzeug älter als<br />
3 Jahre ist)<br />
Kennzeichenschilder<br />
Teilnahmeerklärung<br />
für das<br />
Lastschrift-<br />
Einzugsverfahren<br />
der Kfz.-Steuer<br />
Personalausweis<br />
oder Reisepass,<br />
bei Firmen Handelsregisterauszug,<br />
ggf. Gewerbeanmeldung<br />
mit<br />
Personalausweis<br />
des Inhabers<br />
Bei Erledigung<br />
durch Dritte:<br />
Vollmacht und<br />
Personalausweis<br />
der bevollmächtigten<br />
Person<br />
<strong>Zulassung</strong> eines neuen<br />
Fahrzeuges<br />
Ummeldung eines<br />
x x x x x x<br />
zugelassenen Fahrzeuges<br />
Ummeldung eines<br />
zugelassenen Fahrzeuges mit<br />
x x x x x x x x x x<br />
auswärtigem Kennzeichen<br />
Wiederzulassung eines außer<br />
Betrieb gesetzten Fahrzeuges<br />
x x x x x x x x x x<br />
mit/ohne Halterwechsel<br />
Namens-/Adressänderung in<br />
der <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung<br />
x x x x x x x x x x<br />
Teil I<br />
Technische Änderung am<br />
x x x<br />
Fahrzeug<br />
Diebstahl/Verlust der<br />
<strong>Zulassung</strong>sbescheinigung<br />
x x x x<br />
Teil II/des Fahrzeugbriefes<br />
Diebstahl/Verlust der<br />
<strong>Zulassung</strong>sbescheinigung<br />
x x<br />
Teil I/des Fahrzeugscheines<br />
Außerbetriebsetzung<br />
x x<br />
eines Fahrzeuges<br />
Kurzzeitkennzeichen<br />
für Probe- u. Überführungsx<br />
x x<br />
fahrten<br />
Ausfuhrkennzeichen<br />
(Vorführung des Fahrzeuges<br />
x x x x x<br />
erforderlich)<br />
Verlust oder Diebstahl<br />
x x x x x x x x x<br />
von Kennzeichenschildern x x x x x x x<br />
Bei minderjährigen<br />
Fahrzeughaltern:<br />
Schriftliche<br />
Einwilligung und<br />
Personalausweise<br />
beider Erziehungsberechtigten<br />
Reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen online: www.kreis-kleve.de. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden freien Kennzeichen können Sie sich über den genannten Link ein Wunschkennzeichen reservieren<br />
lassen. Das Wunschkennzeichen bleibt 1 Monat für Sie reserviert. Die Kosten hierfür betragen 12,80 EUR und werden bei der <strong>Zulassung</strong> des Fahrzeuges fällig. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten<br />
Kennzeichens besteht nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei der <strong>Zulassung</strong> nur Reservierungen akzeptiert werden, die auf den Namen des zukünftigen Halters / der zukünftigen Halterin ausgestellt wurden.<br />
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