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Marktgemeinde Nötsch im Gailtal

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Schlussstrich setzen. Es sei schon sehr viel<br />

darüber diskutiert worden. Den Klägern gehe<br />

es pr<strong>im</strong>är um die Wegverlegung. Dieser sei<br />

man auch näher gekommen; jedoch wollen<br />

die Kläger nicht die Kosten der Wegverlegung<br />

zur Gänze tragen.<br />

Es wird das abgeänderte Vergleichsangebot<br />

gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes<br />

vom 15.3.2007 zur Beratung gebracht. Darin<br />

sei auch eine Verlegung der Eisbahn zum<br />

Rüsthaus Bach enthalten. Bgm. Staudacher<br />

glaubt, dass diese Maßnahme nicht möglich<br />

sein wird.<br />

Aus diesem Grunde legt Bgm. Staudacher<br />

einen Änderungsantrag vor, wonach die<br />

Gemeinde einen höheren Gerichtskostenanteil<br />

übernehmen würde. Er gebe auch zu<br />

bedenken, dass auch die Gemeinde geklagt<br />

werde. Dieses Verfahren ruhe zurzeit. Wenn<br />

die Kläger das Verfahren gegen den Verein<br />

gewinnen würden, dann würde auch das<br />

zweite Verfahren zu ungunsten der Gemeinde<br />

ausgehen und die Gemeinde hätte weitere<br />

Gerichtskosten zu tragen.<br />

Über Anfrage von GR Mag.a Pipp-Jaklitsch<br />

antwortet der Bürgermeister, dass sich die<br />

Kosten der Wegverlegung auf ca. € 24.000<br />

belaufen würden. Er kommt auch auf den<br />

anhängigen Streit zwischen den Klägern und<br />

dem Verein zu sprechen. Das gehe aber die<br />

Gemeinde nichts an.<br />

Nach dem vorliegenden Änderungsantrag<br />

würde die Gemeinde mit Prozesskosten von<br />

ca. € 9.000 belastet werden. Dazu kämen<br />

noch die eigenen Anwaltskosten.<br />

GV Skina verlangt, dass endlich ein Schlussstrich<br />

in der Rechtssache Zitzenbacher gesetzt<br />

wird. Er bedauere, dass der Obmann<br />

des ASKÖ-Wertschach nicht bereit sei, etwas<br />

zu übernehmen. Man sei bestrebt gewesen,<br />

be<strong>im</strong> Rüsthaus Bach eine gemeinsame Eisbahn<br />

zu errichten. Dieser Vorschlag sei aber<br />

vom Obmann in der Gemeindevorstandssitzung<br />

abgelehnt worden. Er verweise noch<br />

auf Probleme, die es gebe. Beispielsweise<br />

sei die Sanierung der Jostbrücke <strong>im</strong> Graben<br />

vordringlich. Die Fam. Jost müsse das Heizöl<br />

teurer kaufen, weil es mit einem kleineren<br />

Fahrzeug angeliefert werden muß. Er finde es<br />

als eine Sauerei, dass der ASKÖ Wertschach<br />

nicht zugänglich sei. Die Kosten von Rechtsanwalt<br />

Mag. Dorn werde auch die Gemeinde<br />

zahlen müssen.<br />

Dazu bemerkt der Vorsitzende, dass es egal<br />

sei, wer Obmann des Vereins sei. Die Kläger<br />

wollen den Weg verlegt haben. Man müsse<br />

sinnvoll aus der Sache heraus kommen. Die<br />

Jostbrücke sei befahrbar. Es gebe ein Gutachten<br />

darüber, wie auch Schwerfahrzeuge<br />

die Brücke benützen können.<br />

GR Monika Staudacher fragt, welche Garantie<br />

wir nach Abschluss eines Vergleiches<br />

hätten, dass die Fam. Zitzenbacher nicht wieder<br />

Probleme bereiten kann. Der Vorsitzende<br />

antwortet, dass diesbezüglich eine entsprechende<br />

Duldung <strong>im</strong> Vergleich festgelegt sei.<br />

GR Wolfgang Blattnig sieht es nicht ein, weshalb<br />

die Gemeinde einen Anteil der Kosten<br />

des Rechtsanwaltes der Kläger übernehmen<br />

soll. Der Vorsitzende antwortet, dass das <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit der Kostentragung für<br />

die Wegverlegung zu sehen sei.<br />

Der Vorsitzende verliest den Vergleichsvorschlag<br />

gemäß seinem Änderungsantrag vom<br />

29.3.2007.<br />

Über Anfrage von GV Skina antwortet der<br />

Vorsitzende, dass die Gemeinde mit den<br />

Rechtsanwaltskosten des ASKÖ Wertschach<br />

nichts zu tun habe. Im übrigen genieße dieser<br />

Verein <strong>im</strong> Gerichtsverfahren Verfahrenshilfe<br />

der Republik Österreich.<br />

GV Skina fragt, was mit den vielen Anzeigen<br />

von Hr. Zitzenbacher geschehe. Dazu antwortet<br />

der Vorsitzende, dass die Gemeindeverwaltung<br />

diese nur zur Kenntnis erhalte. Das<br />

sei eine Sache für die Polizei. Die Anzeigen<br />

lägen <strong>im</strong> Sitzungsz<strong>im</strong>mer<br />

für die Mitglieder<br />

des Gemeinderates<br />

zur Einsicht auf.<br />

VizBgm. Kröll kommt<br />

auf die Aussage von<br />

GV Skina zu sprechen,<br />

wonach dieser<br />

behauptet, dass der<br />

Verein keinen Schritt<br />

entgegengekommen<br />

sei. Er stelle fest, dass<br />

der Verein schon sehr<br />

viel gemacht hätte,<br />

wie Eisbahnverblankung,<br />

Rücksetzung<br />

der Sperrstunde auf<br />

24 Uhr. Hr. Zitzenbacher<br />

sei von der<br />

Vereinsführung auch<br />

zu einem Gespräch<br />

eingeladen worden.<br />

Die Fam. Zitzenbacher<br />

bestehe auf die<br />

angestrebte Wegverlegung.<br />

Die einzige<br />

Chance um zur Ruhe<br />

zu kommen, sehe er<br />

in dem vorliegenden<br />

Vergleich.<br />

GR Blattnig fragt, wie<br />

die Gemeinde die teil-<br />

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weise Übernahme der Prozesskosten vertreten<br />

kann. Dazu meint der Vorsitzende, dass<br />

die Anlage sich <strong>im</strong> Eigentum der Gemeinde<br />

befände. Man müsse alles unternehmen, um<br />

sie zu erhalten. Sie müsste für Tennisspieler<br />

wiederum attraktiv gemacht werden. Die<br />

Anzahl der Tennisspieler sei nämlich rückläufig.<br />

Wenn wir keinen Vergleich abschließen,<br />

würde die Anlage zu einer Ruine werden, die<br />

letztlich zu schleifen wäre.<br />

Auch GR Moser ist der Ansicht, dass die Ruine<br />

stehen bleiben würde, wenn wir keinen<br />

Vergleich zustande bringen. Es würde sich<br />

kaum ein Betreiber finden, der die Bedingungen<br />

einhalten kann.<br />

GR Mack will haben, dass es endlich zu einer<br />

Lösung kommt. Wenn aber ein Vergleich<br />

zustande käme, dann dürften für die Gemeinde<br />

keine weiteren Kosten mehr entstehen.<br />

Künftig müsse der Verein die Verantwortung<br />

tragen. Auch bei einer Wegverlegung müsse<br />

eine Wegverbindung in Richtung Osten gegeben<br />

sein.<br />

GR Mag. Rachoi strebt ebenfalls den Abschluss<br />

eines Vergleiches an. Man müsse<br />

endlich einmal zu einem Abschluss kommen.<br />

Der Vergleich müsse so aussehen, dass der<br />

Kraftstoffverbrauch gesamt: 7,2 l/100 km. CO 2-Emission: 191 g/km. Symbolfoto.

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