22.02.2013 Aufrufe

Leitfaden für Raumplanungsverfahren - Raumplanung Steiermark

Leitfaden für Raumplanungsverfahren - Raumplanung Steiermark

Leitfaden für Raumplanungsverfahren - Raumplanung Steiermark

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gebäudeintegrierte PV-Anlagen sind in der Regel in allen Teilräumen vereinbar, sofern<br />

es sich um bereits bestehende Gebäude handelt und die landschaftsbildlichen Wirkungen<br />

keine starke Verschlechterung erfahren.<br />

Im Teilraum „Siedlungs- und Industrielandschaften“ sind vor allem Aufdachanlagen<br />

langfristig zu fördern, d.h. die Statik der Industrie- und Gewerbebauten sollten standardgemäß<br />

<strong>für</strong> mögliche PV-Aufdachanlagen ausgerichtet sein.<br />

4.6 Gemeindeebene<br />

Im Rahmen der Beurteilung von Standorten <strong>für</strong> PV-Anlagen sind auf örtlicher Ebene<br />

nachfolgende Verordnungsgrundlagen zu beachten:<br />

� Örtliches Entwicklungskonzept/Örtlicher Entwicklungsplan<br />

� Flächenwidmungsplan<br />

� Bebauungsplan<br />

4.6.1 Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)<br />

Im Wirkungsbereich der Gemeinde werden in Entsprechung der überörtlichen Vorgaben<br />

(Regionales Entwicklungsprogramm, Sachprogramm u.a.) Funktionsbereiche und<br />

deren Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen festgelegt. Darüber hinaus<br />

werden im Anlassfall örtliche Vorrangzonen und Eignungszonen definiert.<br />

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die geplante Errichtung von PV-Anlagen innerhalb<br />

festgelegter Entwicklungsgrenzen ohne erheblichen Prüfaufwand möglich ist.<br />

Hiebei sind die jeweiligen Zielsetzungen des ÖEKs zu berücksichtigen. Bei erforderlicher<br />

Änderung/Anpassung des ÖEK sind die rechtlichen Bestimmungen des § 24 StROG<br />

2010 anzuwenden.<br />

Für gewählte Standorte außerhalb festgelegter Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen<br />

(absoluter naturräumlicher bis siedlungspolitischer Siedlungsgrenzen)<br />

ist zu prüfen, ob örtliche Vorrangzonen und Eignungszonen einer möglichen Etablierung<br />

von PV-Anlagen entgegenstehen. In diesen Bereichen ist die Übereinstimmung<br />

mit den überörtlichen Festlegungen zu beachten. Auch hier gilt es zu prüfen, ob die<br />

jeweiligen Zielsetzungen des ÖEKs erfüllt werden.<br />

<strong>Leitfaden</strong> Photovoltaik 40<br />

01/2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!