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Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

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3. Die Vermögensanlage<br />

steuerliche struktur<br />

üBertragung (aBtretung) / ein-<br />

schränkung der üBertragung<br />

ihres jeweiligen Beteiligungsanteils Anspruch auf Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der Betei-<br />

ligungsgesellschaft.<br />

Die Anleger als Kommanditisten sind Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft. Sie können an<br />

Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaft teilnehmen. Ihre Stimmrechte in Gesell-<br />

schafterversammlungen richten sich nach der Höhe ihrer jeweiligen Kapitaleinlage in die Beteiligungs-<br />

gesellschaft. Weiter haben die Anleger Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gesellschafter hinsichtlich<br />

der Angelegenheiten, Bücher und Papiere der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die Anleger können ihre Beteiligung ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Geschäftsjahresen-<br />

de kündigen, frühestens jedoch zum 31. Dezember 019.<br />

Den Anlegern, die sich treugeberisch beteiligen, stehen die vorgenannten Gesellschafterrechte teil-<br />

weise unmittelbar (Recht zur Teilnahme an und Abstimmung in Gesellschafterversammlungen, Aus-<br />

kunfts- und Einsichtsrechte) zu. In jedem Falle stehen die Gesellschafterrechte den Anlegern über<br />

die Treuhänderin zu. Die Anleger können der Treuhänderin für den Fall, dass sie nicht an einer Ge-<br />

sellschafterversammlung teilnehmen, Weisungen erteilen. Die Treuhänderin ist an solche Weisungen<br />

grundsätzlich gebunden.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist eine originär gewerblich tätige Kommanditgesellschaft. Einkünfte der<br />

Beteiligungsgesellschaft werden den Anlegern steuerlich zugerechnet. Die Anleger erzielen Einkünf-<br />

te aus Gewerbebetrieb. Die Option zur Tonnagesteuer nach § 5a Einkommensteuergesetz (EStG) ist<br />

005 erfolgt, so dass den Auszahlungen der Beteiligungsgesellschaft dem niedrigeren Tonnagesteu-<br />

ergewinn entsprechende Steuerzahlungen gegenüberstehen. Die Versteuerung des Tonnagesteuer-<br />

gewinns erfolgt auch dann, wenn die Beteiligungsgesellschaft keine Gewinne machen sollte. Auch<br />

ein Gewinn der Beteiligungsgesellschaft durch die Veräußerung eines oder beider Schiffe ist durch<br />

die Tonnagesteuer abgegolten. Ein zu versteuernder Unterschiedsbetrag ergibt sich bei konzeptions-<br />

gemäßem Verlauf nicht.<br />

Eine Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft hat von Beginn der Beteiligung an steuer-<br />

liche Auswirkungen für die Anleger. Die Anleger sollten diese Auswirkungen mit einem Steuerberater<br />

erörtern. So sind beispielsweise wegen der Tonnagebesteuerung von Beginn der Beteiligung an Zin-<br />

sen und sonstige Aufwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit einer individuellen Finanzie-<br />

rung der Beteiligung, nicht als Sonderbetriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Die Anbieterin wird<br />

keine Steuern für die Anleger zahlen.<br />

Aufgrund der Option zur Tonnagesteuer ergeben sich keinerlei steuerlich relevanten Verluste.<br />

Die Übertragung einer Beteiligung (Abtretung) beispielsweise aufgrund von Verkauf, Schenkung oder<br />

Erbfall ist prinzipiell möglich. Bei treugeberischer Beteiligung wird die Beteiligung durch dreiseitige<br />

Vereinbarung der Übernahme des Treuhand- und Verwaltungsvertrages zwischen Anleger, Beteili-<br />

gungsgesellschaft und Treuhänderin übertragen. Im Falle der Registrierung als Kommanditist ist zu-

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