Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG
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3. Die Vermögensanlage<br />
steuerliche struktur<br />
üBertragung (aBtretung) / ein-<br />
schränkung der üBertragung<br />
ihres jeweiligen Beteiligungsanteils Anspruch auf Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der Betei-<br />
ligungsgesellschaft.<br />
Die Anleger als Kommanditisten sind Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft. Sie können an<br />
Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaft teilnehmen. Ihre Stimmrechte in Gesell-<br />
schafterversammlungen richten sich nach der Höhe ihrer jeweiligen Kapitaleinlage in die Beteiligungs-<br />
gesellschaft. Weiter haben die Anleger Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gesellschafter hinsichtlich<br />
der Angelegenheiten, Bücher und Papiere der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Die Anleger können ihre Beteiligung ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Geschäftsjahresen-<br />
de kündigen, frühestens jedoch zum 31. Dezember 019.<br />
Den Anlegern, die sich treugeberisch beteiligen, stehen die vorgenannten Gesellschafterrechte teil-<br />
weise unmittelbar (Recht zur Teilnahme an und Abstimmung in Gesellschafterversammlungen, Aus-<br />
kunfts- und Einsichtsrechte) zu. In jedem Falle stehen die Gesellschafterrechte den Anlegern über<br />
die Treuhänderin zu. Die Anleger können der Treuhänderin für den Fall, dass sie nicht an einer Ge-<br />
sellschafterversammlung teilnehmen, Weisungen erteilen. Die Treuhänderin ist an solche Weisungen<br />
grundsätzlich gebunden.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist eine originär gewerblich tätige Kommanditgesellschaft. Einkünfte der<br />
Beteiligungsgesellschaft werden den Anlegern steuerlich zugerechnet. Die Anleger erzielen Einkünf-<br />
te aus Gewerbebetrieb. Die Option zur Tonnagesteuer nach § 5a Einkommensteuergesetz (EStG) ist<br />
005 erfolgt, so dass den Auszahlungen der Beteiligungsgesellschaft dem niedrigeren Tonnagesteu-<br />
ergewinn entsprechende Steuerzahlungen gegenüberstehen. Die Versteuerung des Tonnagesteuer-<br />
gewinns erfolgt auch dann, wenn die Beteiligungsgesellschaft keine Gewinne machen sollte. Auch<br />
ein Gewinn der Beteiligungsgesellschaft durch die Veräußerung eines oder beider Schiffe ist durch<br />
die Tonnagesteuer abgegolten. Ein zu versteuernder Unterschiedsbetrag ergibt sich bei konzeptions-<br />
gemäßem Verlauf nicht.<br />
Eine Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft hat von Beginn der Beteiligung an steuer-<br />
liche Auswirkungen für die Anleger. Die Anleger sollten diese Auswirkungen mit einem Steuerberater<br />
erörtern. So sind beispielsweise wegen der Tonnagebesteuerung von Beginn der Beteiligung an Zin-<br />
sen und sonstige Aufwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit einer individuellen Finanzie-<br />
rung der Beteiligung, nicht als Sonderbetriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Die Anbieterin wird<br />
keine Steuern für die Anleger zahlen.<br />
Aufgrund der Option zur Tonnagesteuer ergeben sich keinerlei steuerlich relevanten Verluste.<br />
Die Übertragung einer Beteiligung (Abtretung) beispielsweise aufgrund von Verkauf, Schenkung oder<br />
Erbfall ist prinzipiell möglich. Bei treugeberischer Beteiligung wird die Beteiligung durch dreiseitige<br />
Vereinbarung der Übernahme des Treuhand- und Verwaltungsvertrages zwischen Anleger, Beteili-<br />
gungsgesellschaft und Treuhänderin übertragen. Im Falle der Registrierung als Kommanditist ist zu-