dens 10/2011
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Neue GOZ ist (fast) da<br />
von Kammerpräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich<br />
Wie Sie aus jüngsten Pressemitteilungen<br />
erfahren haben, ist mit<br />
Beschluss des Bundeskabinetts am<br />
21. September die novellierte Gebührenordnung<br />
Zahnärzte (GOZ)<br />
zur Entscheidung an den Bundesrat<br />
übermittelt worden. Vorgesehen<br />
ist, dass die neue GOZ zum<br />
1. Januar 2012 in Kraft treten soll.<br />
Zweifelsohne erfüllt der nunmehr<br />
vorliegende Entwurf nicht die Forderungen<br />
des Berufsstandes. Zwar<br />
sind im Vergleich zum ursprünglichen<br />
Entwurf aus dem BMG zu<br />
begrüßende Änderungen, wie etwa<br />
die Entschärfung des sog. Zielleistungsprinzips<br />
oder die Streichung<br />
einer zusätzlichen Bestimmung<br />
zur Bemessung des Zeitaufwands<br />
bei der Gebührenbemessung vorgenommen<br />
worden. Ebenso wurde<br />
der Schwellenwert für Kostenvoranschläge<br />
für zahntechnische<br />
Leistungen von 500 auf <strong>10</strong>00 Euro<br />
hoch gesetzt. Zentral war aber unsere<br />
Forderung, den Punktwert nach<br />
23 Jahren Stillstand den betriebswirtschaftlichen<br />
Rahmendaten und<br />
der allgemeinen Kostenentwicklung<br />
anzupassen. Minimalforderung war<br />
in diesem Zusammenhang die Angleichung<br />
an den GOÄ-Punktwert.<br />
Dies ist nicht geschehen und kann<br />
uns nicht zufrie<strong>dens</strong>tellen.<br />
Wichtig war und ist aber auch<br />
die Verhinderung der von der PKV<br />
geforderten Öffnungsklausel. Eine<br />
Klausel, die den privaten Versicherungen<br />
die Möglichkeit einräumen<br />
würde, mit einzelnen Zahnärzten<br />
oder Zahnarztgruppen Verträge zu<br />
schließen, die die deutliche Gefahr<br />
beinhalten, diese GOZ völlig<br />
auszuhebeln. Zwar wurde in den<br />
verschiedenen Gremien der intensive<br />
Einsatz der BZÄK gegen die<br />
Etablierung der Öffnungsklausel<br />
gewürdigt, auch wenn vielfach die<br />
dahinterliegende Gefahr nicht vollständig<br />
erkannt wurde. Allerdings<br />
ist es immer noch möglich, dass die<br />
neue GOZ im Bundesrat abgelehnt<br />
und die Öffnungsklausel dann doch<br />
noch irgendwann installiert wird<br />
Darüber hinaus sind die ökonomischen<br />
Rahmenbedingungen in<br />
Deutschland vor dem Hintergrund<br />
der europäischen Entwicklungen<br />
alles andere als gut. Finanzkrise,<br />
Schwäche des Euro, hohe Schul-<br />
denlast des Bundes und der Länder,<br />
all dies sind ungünstige Rahmenbedingungen<br />
für die berechtigten<br />
Forderungen des Berufsstandes.<br />
Natürlich werden alle zahnärztlichen<br />
Organisationen in den nächsten<br />
Wochen versuchen, ihre Argumente<br />
in den Ländern vorzutragen.<br />
Eine bloße Ablehnung dieses Gebührenordnungsentwurfes,<br />
wie einige<br />
Verbände dies jüngst gefordert<br />
haben, wird allerdings der Sache<br />
weder dienlich sein, noch die zahnärztliche<br />
Professionspolitik als zuverlässigen<br />
Partner in der Gesundheitspolitik<br />
platzieren. Auch wenn<br />
unsere Argumente gut begründet<br />
und mit Daten belegbar sind, ist<br />
doch gleichzeitig eine Kompromissbereitschaft<br />
gefordert, die die<br />
Berufspolitik vor große Herausforderungen<br />
stellt.<br />
Neben den beschriebenen Schattenseiten<br />
beinhaltet die novellierte<br />
GOZ aber auch einige positive Entwicklungen<br />
im Bereich der Prävention<br />
und der Zahnerhaltung. Darüber<br />
hinaus bietet sie auch im Interesse<br />
unserer Patienten die Chance, die<br />
Transparenz zu erhöhen, die Erstattungsschwierigkeiten<br />
abzubauen<br />
und zumindest in geringem Umfang<br />
am medizinischen Fortschritt teilzunehmen.<br />
Sicherlich werden wir uns<br />
auch in den nächsten Wochen mit<br />
Aktivitäten der gesetzlichen und privaten<br />
Krankenkassen zur Patienten-<br />
Editorial<br />
verunsicherung auseinandersetzen<br />
müssen. Behauptete Mehrkosten für<br />
die Versicherten entbehren in ihrer<br />
Höhe und ihrem Umfang jeglicher<br />
Basis. Deswegen hat die BZÄK für<br />
ihre Patienten einen Informationsflyer<br />
(siehe 3. Umschlagsseite) entwickelt,<br />
um provozierte Ängste im<br />
individuellen Gespräch zu nehmen.<br />
Wir befinden uns also in einem<br />
schwierigen Spannungsfeld, welches<br />
nur durch eine klare Zielprojektion<br />
aufzulösen ist. Ausschließliche<br />
Ablehnung bedeutet die Gefahr der<br />
Verschiebung der GOZ-Novelle in<br />
eine zunehmend unsichere politische<br />
Zukunft, die dann vielleicht doch<br />
noch eine Öffnungsklausel oder<br />
sogar die Gleichschaltung der Gebührenordnungen<br />
in der gesetzlich<br />
und privaten Krankenversicherung<br />
beinhaltet. Zwar gibt es Möglichkeiten,<br />
über eine Verfassungsklage<br />
den Gesetzgeber an seine eigenen<br />
Vorschriften zu erinnern, aber auch<br />
hier ist der Ausgang ungewiss und<br />
in eine ferne Zukunft gerückt. Unsere<br />
Strategie kann somit nur sein,<br />
Chancen und Möglichkeiten auszuloten.<br />
Ein erster Schritt ist dabei die<br />
breite Information der Öffentlichkeit<br />
und des Berufsstandes gemeinsam<br />
unter dem Dach der BZÄK. Wir<br />
werden neben unseren politischen<br />
Aktivitäten Ihnen das nötige Rüstzeug<br />
für den Umgang mit der neuen<br />
GOZ vermitteln.<br />
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