5. Schutzbrief
5. Schutzbrief
5. Schutzbrief
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Bitte am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und faxen an: 0211 58 00 13 66 9<br />
Wohnmobil KFZ-Antrag (ohne Vermietung)<br />
HORBACH GmbH – Reisemobil-Versicherungsdienst<br />
Versicherungsvermittlung und Finanzdienstleistungen<br />
Hauptverwaltung: Heinrich Heine Allee 3, 40213 Düsseldorf<br />
Tel. 0211 58 00 13 66 - Fax 0211 58 00 13 66 9<br />
E-Mail: info@horbach24.de Internet: www.horbach24.de<br />
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 14656 — Steuer-Nr. 103/5734/0263<br />
G eschäftsführer: Rolf Haake, Andreas Rump<br />
Antragsgegenstand:<br />
Neuantrag für Wohnmobile Fahrzeugwechsel<br />
Versicherungsträger:<br />
HELVETIA, Schweizerische Versicherungs-Gesellschaft, Filialdirektion Köln AGT-NR: 090/3123<br />
Antragsteller:<br />
Name:<br />
Geburtsdatum:<br />
Straße:<br />
Postleitzahl:<br />
Telefon tagsüber:<br />
Telefon abends:<br />
E-Mail:<br />
Abweichender Halter:<br />
Name:<br />
Geburtsdatum:<br />
Straße:<br />
Postleitzahl:<br />
Beginn und Ablauf:<br />
Vers.-Beginn:<br />
Saison-Kennzeichen: bis<br />
Vorname:<br />
Haus-Nr.:<br />
Ort:<br />
Telefax:<br />
Vorname:<br />
Haus-Nr.:<br />
Ort:<br />
Vers.-Ablauf:<br />
Zahlungsweise: jährlich, oder ½ -jährlich ( zzgl. 3% ), oder ¼ -jährlich ( zzgl. 5% )<br />
Einzugsauftrag: Ich beauftrage die HELVETIA, die Beiträge bis auf Widerruf von folgendem Konto abzubuchen:<br />
Konto-Nr.:<br />
Name der Bank:<br />
Kontoinhaber:<br />
Bankleitzahl:<br />
Tarif H2012-1<br />
Unterschrift: ..........................................................<br />
_____________________________________________________________________________________________________________________________
Fahrzeugdaten und Verwendung:<br />
Verwendungsart: Wohnmobil ohne Vermietung<br />
Hersteller des<br />
Fahrgestells:<br />
KFZ-Ident-Nr.<br />
(Fahrgestellnummer):<br />
Tag der Erstzulassung:<br />
Hersteller des<br />
Wohnmobilaufbaus:<br />
Amtliches<br />
Kennzeichen:<br />
Kilowatt:<br />
Vorversicherung:<br />
Versicherung bestand für: Kündigung erfolgte durch:<br />
Antragsteller<br />
Ihre bisherige<br />
Ehegatte Antragsteller Versicherung<br />
Versicherung: Vers.-Nr.:<br />
Von der Vorversicherung berechnete SF-Klasse: Anzahl der gemeldeten Schäden:<br />
1.1. bis heute voriges Jahr 1.1. bis heute voriges Jahr<br />
Haftpflicht:<br />
Vollkasko:<br />
Haftpflicht:<br />
Voll- / Teilkasko:<br />
Soll das Fahrzeug als Zweit- / Drittwagen gemäß der Zweitwagenregelung (SF ½) versichert werden?<br />
nein ja, dann bitte Kopie des Führerscheins beilegen bzw. Erstversicherung oben angeben.<br />
Beantragter Versicherungsschutz: Antrag mit 30% Bonus ** für KH Kasko<br />
Haftpflichtversicherung Beitragssatz Jahresbeitrag<br />
Vers.-Summe 100 Mio. € - pauschal für Personen-, Sach- und<br />
Vermögensschäden,<br />
(je versicherte Person jedoch max. 8 Mio. €)<br />
Fahrzeugversicherung<br />
1.) Vollkasko mit 500 € + Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung * %<br />
2.) Voll- und Teilkasko mit 500 € SB * %<br />
3.) Vollkasko mit 1.000 € + Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung * %<br />
4.) Voll- und Teilkasko mit 1.000 € SB * %<br />
<strong>5.</strong>) Teilkasko mit 150 € SB * %<br />
6.)Teilkasko mit 500 € * %<br />
Keine Kasko<br />
* Bitte beachten Sie die nachstehend aufgeführten besonderen Bedingungen, in denen die einzelnen Kasko-Deckungen, z.B. für Hagel<br />
und Glas, gesondert geregelt werden<br />
** Ich beantrage den Sonderbonus von 30%, weil ich 6 oder mehr schadenfreie Jahre in die Wohnmobilversicherung bei der Helvetia<br />
einbringen kann. Hinweis: Der Rabatt wird nur gewährt, wenn mind. SF-Klasse 6 von einer Vorversicherung des Vers.nehmers an den<br />
Helvetiavertrag übertragen wird. Dieser Sonderbonus entfällt im Schadensfall ab nächster Hauptfälligkeit.<br />
Fahrzeug-Neuwert<br />
Hersteller-Listenpreis inkl. fester Einbauten (Sonderzubehör bitte extra angeben!): €<br />
Wegfahrsperre<br />
keine vorhanden serienmäßig eingebaut nachträglich eingebaut, Bescheinigung der Werkstatt beifügen.<br />
%<br />
Seite 2 zum Helvetia-Antrag 2012-1
Auslandsschadenschutz für Wohnmobile:<br />
Ja, Ich beantrage hiermit den Auslandsschadenschutz für einen Zusatzbeitrag von 10,5% zum Kfz-Haftpflichtbeitrag.<br />
Ich habe die Bedingungen für den Auslandsschadenschutz (BB-ASS) zur Kenntnis genommen.<br />
Unterschrift des Antragstellers:_______________________________ X<br />
Vertragsbestandteil sind die Besonderen Bedingungen für die Auslands-Schadenschutz-Versicherung (BB-ASS) der Helvetia.<br />
Beispiel: Bei einem Haftpflichtbeitrag von 214,00 Euro kostet der Auslandsschadenschutz 22,47 Euro.<br />
<strong>Schutzbrief</strong> für Wohnmobile:<br />
Ja, Ich beantrage hiermit den Wohnmobil-<strong>Schutzbrief</strong> bis 4 t Gesamtgewicht (*) für einen Zusatzbeitrag von 4,5% zum Kfz-<br />
Haftpflichtbeitrag. (**)<br />
Ich habe die Bedingungen für den Helvetia-<strong>Schutzbrief</strong> bis 4 t zur Kenntnis genommen.<br />
Unterschrift des Antragstellers:_______________________________ X<br />
* Vertragsbestandteil sind die Allgemeinen Bedingungen für den <strong>Schutzbrief</strong> der Helvetia Vers. AG (AB <strong>Schutzbrief</strong>).<br />
** Beispiel: Bei einem Haftpflicht-Beitrag von 214 € kostet der <strong>Schutzbrief</strong> 9,63 €.<br />
Besondere Vereinbarungen, Bemerkungen:<br />
Unterschriften:<br />
Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit der Angaben im Antrag verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift<br />
vornimmt.<br />
Bitte beachten Sie die Besonderen Bedingungen zur Kfz-Haftpflicht und Fahrzeugversicherung von Reisemobilen (SB 2007 -<br />
Horbach GMBH vom 01.02.2007). Sie werden mit Ihrer Unterschrift angenommen und sind Vertragsbestandteil.<br />
Ich habe die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB + TB) zur Kenntnis genommen.<br />
Datum:<br />
.......................................................... Unterschrift: .......................................................... X<br />
Bitte unterschreiben Sie alle Seiten<br />
Besonderen Bedingungen zur Kfz-Haftpflicht und Fahrzeugversicherung von Reisemobilen<br />
(SB 2007 - HORBACH GMBH, Stand 01.02.2007 - Aktualisiert 01.01.2008)<br />
Seite 3 zum Helvetia-Antrag 2012-1<br />
Neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) sind die hier abgedruckten Bedingungen<br />
Vertragsbestandteil.<br />
1. Örtlicher Geltungsbereich<br />
Der Versicherungsschutz gilt gemäß den allg. Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) in ganz Europa. Ohne Mehrbeitrag wird<br />
Versicherungsschutz in Haftpflicht und Kasko für alle Reisen nach Marokko, Tunesien und die gesamte Türkei gewährt;<br />
(Zu Europa gehören auch Lettland, Litauen, Estland, Ukraine, Moldavien, Weißrussland (Belarus) und der europäische Teil<br />
Russlands).
2. Fährrisiko<br />
Bei Fährtransporten in europäischen Gewässern gilt die Vollkaskoversicherung auch für Schäden infolge Kollision, Strandung oder<br />
Untergang der Fähre sowie Überbordgehen des Fahrzeuges.<br />
3. Fahrzeuge mit absetzbarer Wohnkabine (LKW-Pick-Up)<br />
Fahrzeuge (LKW) mit absetzbarer Wohnkabine sind in der Kasko und Haftpflicht auch dann versichert, wenn das Basisfahrzeug und die<br />
Wohnkabine getrennt auf unterschiedlichen Stellen stehen. Wir versichern diese Fahrzeuge nach unserem Wohnmobil-Tarif, sofern die<br />
alternative Verwendung "Camping-Kfz" an entsprechender Stelle im Kfz-Brief eingetragen wurde.<br />
4. Schadenregulierung<br />
Die Schadenregulierung erfolgt durch das Büro Berlin der Fa. HORBACH GmbH, Abt. Reisemobil-Versicherungsdienst. Bitte setzen Sie<br />
sich im Schadenfall mit uns in Verbindung.<br />
<strong>5.</strong> Abzüge "Neu für Alt"<br />
Abzüge "Neu für Alt" werden von uns nicht gemacht wenn die Reparatur ausgeführt wird. Wird die Abrechnung nach Gutachten oder<br />
Kostenvoranschlag gewünscht oder handelt es sich um bestimmte Teile, die einer stärkeren Abnutzung oder Werteverfall unterliegen wie<br />
z.B. Reifen, Radio usw.., werden die üblichen Abzüge für Abnutzung und Gebrauch (Neu für Alt) gemacht.<br />
6. Deckung durch Marderbiss<br />
Schäden, die unmittelbar durch Marderbiss verursacht werden, sind innerhalb der Teilkaskoversicherung versichert. Nicht versichert sind<br />
die Folgeschäden, die z.B. durch Überhitzen des Motors hervorgerufen werden.<br />
7. Glasschäden<br />
Es gilt generell eine Selbstbeteiligung von 150 € pro Schadenfall. Der Erstattungsbetrag ist begrenzt auf maximal 1.500 € , d.h. die<br />
Helvetia zahlt maximal 1.500 € für einen Glasschaden. Bei reinen Scheibenreparaturen entfällt die Selbstbeteiligung.<br />
8. Hagelschäden<br />
Bei Hagelschäden beträgt die Selbstbeteiligung je Schadenfall 1.500 €. Diese Selbstbeteiligung wird auch zur Anwendung gebracht,<br />
wenn Regulierung auf Gutachterbasis im Sinne der folgenden Ziffer 9. gewünscht wird!<br />
9. Abrechnung nach Gutachten<br />
Wird zu einem Vollkasko oder Teilkasko-Tatbestand die Regulierung auf Gutachterbasis gewünscht, so hat der Versicherer das Recht,<br />
den gutachterlichen festgestellten Schadensbetrag durch eine Pauschalzahlung in Hähe von 70 % zu regulieren, sofern das Fahrzeug<br />
nicht oder nur teilweise repariert wird. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 13 AKB.<br />
10. Mindestbeitrag<br />
Es gilt ein Mindest-Beitrag für Wohnmobile bis zu einem Neupreis von 36.000 €. Die Beiträge werden berechnet vom Listenneupreis<br />
inklusiv aller festeingebauten Teile, die allerdings separat angegeben werden müssen. Festeingebautes Sonderzubehör ist nur versichert,<br />
wenn es angegeben wurde!<br />
Die tatsächlich zu zahlende Mindesprämie beträgt 50% der zu zahlenden Jahresprämie.<br />
11. Saisonkennzeichen<br />
Bei Saison-Kennzeichen gilt die monatsweise Berechnung (1/12-Regelung), wobei eine Vertragsmindestprämie für einen Zeitraum von 6<br />
Monaten gilt.<br />
12.Mehrwertsteuer<br />
Die Mehrwertsteuer wird vom Versicherer nur erstattet, wenn Sie auch tatsächlich vom Versicherungsnehmer gezahlt wurde.<br />
13. Obliegenheiten im Versicherungsfall<br />
Jeder Versicherungsfall ist der Fa. Horbach oder dem Versicherer innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 AKB).<br />
Unverzüglich dann eine detaillierte Schadenschilderung der Beschädigung und ggfs. ein Kostenvoranschlag mit Fotos einzureichen. Die<br />
Beauftragung von Sachverständigen obliegt dem Versicherer bzw. der Fa. Horbach GmbH - Versicherungsvermittlung. Im Übrigen gelten<br />
die Bestimmungen des § 7 AKB.<br />
14. Schadensfreiheits-Rabattsystem (SFR-System)<br />
Für diesen Sondertarif der Fa. Horbach gilt das Rabattsystem (SF 0 - SF 3), gem. der Tarifübersicht.<br />
Ich erkläre hiermit, die vorstehenden Sonderbedingungen meines Wohnmobil-Vertrages zur Kenntnis genommen zu haben. Sie werden<br />
damit Bestandteil des Vertrages.<br />
Datum:_______________ Unterschrift des Antragstellers:_______________________________ X<br />
Seite 4 zum Helvetia-Antrag 2012-1
Erweiterung�zu�den�Besonderen�Bedingungen��<br />
Ziff.�7�(Glas�Höchstentschädigung)��<br />
zur�� Reisemobilversicherung�� �<br />
�<br />
�<br />
Die�in�den�Besonderen�Bedingungen�Ziff.�7�festgeschriebene�Höchstentschädigung�� von�<br />
1.500�Euro�wird�seitens�der�HORBACH�GmbH��Reisemobil�Versicherungsdienst,�auf�3.000�<br />
Euro�erhöht.�<br />
Im�Glasschadenfall�wird�somit�ein�Maximalbetrag�von�3.000�Euro�gezahlt,�1500�durch�die�<br />
Helvetia�und�1500�durch�die�HORBACH�GmbH.�<br />
�<br />
�<br />
Mit�freundlichen�Grüßen�<br />
ppa.� �<br />
Wolfgang�Ritze�<br />
�<br />
Seite 5 zum Helvetia-Antrag 2012-1