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5. Schutzbrief

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Bitte am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und faxen an: 0211 58 00 13 66 9<br />

Wohnmobil KFZ-Antrag (ohne Vermietung)<br />

HORBACH GmbH – Reisemobil-Versicherungsdienst<br />

Versicherungsvermittlung und Finanzdienstleistungen<br />

Hauptverwaltung: Heinrich Heine Allee 3, 40213 Düsseldorf<br />

Tel. 0211 58 00 13 66 - Fax 0211 58 00 13 66 9<br />

E-Mail: info@horbach24.de Internet: www.horbach24.de<br />

Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 14656 — Steuer-Nr. 103/5734/0263<br />

G eschäftsführer: Rolf Haake, Andreas Rump<br />

Antragsgegenstand:<br />

Neuantrag für Wohnmobile Fahrzeugwechsel<br />

Versicherungsträger:<br />

HELVETIA, Schweizerische Versicherungs-Gesellschaft, Filialdirektion Köln AGT-NR: 090/3123<br />

Antragsteller:<br />

Name:<br />

Geburtsdatum:<br />

Straße:<br />

Postleitzahl:<br />

Telefon tagsüber:<br />

Telefon abends:<br />

E-Mail:<br />

Abweichender Halter:<br />

Name:<br />

Geburtsdatum:<br />

Straße:<br />

Postleitzahl:<br />

Beginn und Ablauf:<br />

Vers.-Beginn:<br />

Saison-Kennzeichen: bis<br />

Vorname:<br />

Haus-Nr.:<br />

Ort:<br />

Telefax:<br />

Vorname:<br />

Haus-Nr.:<br />

Ort:<br />

Vers.-Ablauf:<br />

Zahlungsweise: jährlich, oder ½ -jährlich ( zzgl. 3% ), oder ¼ -jährlich ( zzgl. 5% )<br />

Einzugsauftrag: Ich beauftrage die HELVETIA, die Beiträge bis auf Widerruf von folgendem Konto abzubuchen:<br />

Konto-Nr.:<br />

Name der Bank:<br />

Kontoinhaber:<br />

Bankleitzahl:<br />

Tarif H2012-1<br />

Unterschrift: ..........................................................<br />

_____________________________________________________________________________________________________________________________


Fahrzeugdaten und Verwendung:<br />

Verwendungsart: Wohnmobil ohne Vermietung<br />

Hersteller des<br />

Fahrgestells:<br />

KFZ-Ident-Nr.<br />

(Fahrgestellnummer):<br />

Tag der Erstzulassung:<br />

Hersteller des<br />

Wohnmobilaufbaus:<br />

Amtliches<br />

Kennzeichen:<br />

Kilowatt:<br />

Vorversicherung:<br />

Versicherung bestand für: Kündigung erfolgte durch:<br />

Antragsteller<br />

Ihre bisherige<br />

Ehegatte Antragsteller Versicherung<br />

Versicherung: Vers.-Nr.:<br />

Von der Vorversicherung berechnete SF-Klasse: Anzahl der gemeldeten Schäden:<br />

1.1. bis heute voriges Jahr 1.1. bis heute voriges Jahr<br />

Haftpflicht:<br />

Vollkasko:<br />

Haftpflicht:<br />

Voll- / Teilkasko:<br />

Soll das Fahrzeug als Zweit- / Drittwagen gemäß der Zweitwagenregelung (SF ½) versichert werden?<br />

nein ja, dann bitte Kopie des Führerscheins beilegen bzw. Erstversicherung oben angeben.<br />

Beantragter Versicherungsschutz: Antrag mit 30% Bonus ** für KH Kasko<br />

Haftpflichtversicherung Beitragssatz Jahresbeitrag<br />

Vers.-Summe 100 Mio. € - pauschal für Personen-, Sach- und<br />

Vermögensschäden,<br />

(je versicherte Person jedoch max. 8 Mio. €)<br />

Fahrzeugversicherung<br />

1.) Vollkasko mit 500 € + Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung * %<br />

2.) Voll- und Teilkasko mit 500 € SB * %<br />

3.) Vollkasko mit 1.000 € + Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung * %<br />

4.) Voll- und Teilkasko mit 1.000 € SB * %<br />

<strong>5.</strong>) Teilkasko mit 150 € SB * %<br />

6.)Teilkasko mit 500 € * %<br />

Keine Kasko<br />

* Bitte beachten Sie die nachstehend aufgeführten besonderen Bedingungen, in denen die einzelnen Kasko-Deckungen, z.B. für Hagel<br />

und Glas, gesondert geregelt werden<br />

** Ich beantrage den Sonderbonus von 30%, weil ich 6 oder mehr schadenfreie Jahre in die Wohnmobilversicherung bei der Helvetia<br />

einbringen kann. Hinweis: Der Rabatt wird nur gewährt, wenn mind. SF-Klasse 6 von einer Vorversicherung des Vers.nehmers an den<br />

Helvetiavertrag übertragen wird. Dieser Sonderbonus entfällt im Schadensfall ab nächster Hauptfälligkeit.<br />

Fahrzeug-Neuwert<br />

Hersteller-Listenpreis inkl. fester Einbauten (Sonderzubehör bitte extra angeben!): €<br />

Wegfahrsperre<br />

keine vorhanden serienmäßig eingebaut nachträglich eingebaut, Bescheinigung der Werkstatt beifügen.<br />

%<br />

Seite 2 zum Helvetia-Antrag 2012-1


Auslandsschadenschutz für Wohnmobile:<br />

Ja, Ich beantrage hiermit den Auslandsschadenschutz für einen Zusatzbeitrag von 10,5% zum Kfz-Haftpflichtbeitrag.<br />

Ich habe die Bedingungen für den Auslandsschadenschutz (BB-ASS) zur Kenntnis genommen.<br />

Unterschrift des Antragstellers:_______________________________ X<br />

Vertragsbestandteil sind die Besonderen Bedingungen für die Auslands-Schadenschutz-Versicherung (BB-ASS) der Helvetia.<br />

Beispiel: Bei einem Haftpflichtbeitrag von 214,00 Euro kostet der Auslandsschadenschutz 22,47 Euro.<br />

<strong>Schutzbrief</strong> für Wohnmobile:<br />

Ja, Ich beantrage hiermit den Wohnmobil-<strong>Schutzbrief</strong> bis 4 t Gesamtgewicht (*) für einen Zusatzbeitrag von 4,5% zum Kfz-<br />

Haftpflichtbeitrag. (**)<br />

Ich habe die Bedingungen für den Helvetia-<strong>Schutzbrief</strong> bis 4 t zur Kenntnis genommen.<br />

Unterschrift des Antragstellers:_______________________________ X<br />

* Vertragsbestandteil sind die Allgemeinen Bedingungen für den <strong>Schutzbrief</strong> der Helvetia Vers. AG (AB <strong>Schutzbrief</strong>).<br />

** Beispiel: Bei einem Haftpflicht-Beitrag von 214 € kostet der <strong>Schutzbrief</strong> 9,63 €.<br />

Besondere Vereinbarungen, Bemerkungen:<br />

Unterschriften:<br />

Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit der Angaben im Antrag verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift<br />

vornimmt.<br />

Bitte beachten Sie die Besonderen Bedingungen zur Kfz-Haftpflicht und Fahrzeugversicherung von Reisemobilen (SB 2007 -<br />

Horbach GMBH vom 01.02.2007). Sie werden mit Ihrer Unterschrift angenommen und sind Vertragsbestandteil.<br />

Ich habe die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB + TB) zur Kenntnis genommen.<br />

Datum:<br />

.......................................................... Unterschrift: .......................................................... X<br />

Bitte unterschreiben Sie alle Seiten<br />

Besonderen Bedingungen zur Kfz-Haftpflicht und Fahrzeugversicherung von Reisemobilen<br />

(SB 2007 - HORBACH GMBH, Stand 01.02.2007 - Aktualisiert 01.01.2008)<br />

Seite 3 zum Helvetia-Antrag 2012-1<br />

Neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) sind die hier abgedruckten Bedingungen<br />

Vertragsbestandteil.<br />

1. Örtlicher Geltungsbereich<br />

Der Versicherungsschutz gilt gemäß den allg. Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) in ganz Europa. Ohne Mehrbeitrag wird<br />

Versicherungsschutz in Haftpflicht und Kasko für alle Reisen nach Marokko, Tunesien und die gesamte Türkei gewährt;<br />

(Zu Europa gehören auch Lettland, Litauen, Estland, Ukraine, Moldavien, Weißrussland (Belarus) und der europäische Teil<br />

Russlands).


2. Fährrisiko<br />

Bei Fährtransporten in europäischen Gewässern gilt die Vollkaskoversicherung auch für Schäden infolge Kollision, Strandung oder<br />

Untergang der Fähre sowie Überbordgehen des Fahrzeuges.<br />

3. Fahrzeuge mit absetzbarer Wohnkabine (LKW-Pick-Up)<br />

Fahrzeuge (LKW) mit absetzbarer Wohnkabine sind in der Kasko und Haftpflicht auch dann versichert, wenn das Basisfahrzeug und die<br />

Wohnkabine getrennt auf unterschiedlichen Stellen stehen. Wir versichern diese Fahrzeuge nach unserem Wohnmobil-Tarif, sofern die<br />

alternative Verwendung "Camping-Kfz" an entsprechender Stelle im Kfz-Brief eingetragen wurde.<br />

4. Schadenregulierung<br />

Die Schadenregulierung erfolgt durch das Büro Berlin der Fa. HORBACH GmbH, Abt. Reisemobil-Versicherungsdienst. Bitte setzen Sie<br />

sich im Schadenfall mit uns in Verbindung.<br />

<strong>5.</strong> Abzüge "Neu für Alt"<br />

Abzüge "Neu für Alt" werden von uns nicht gemacht wenn die Reparatur ausgeführt wird. Wird die Abrechnung nach Gutachten oder<br />

Kostenvoranschlag gewünscht oder handelt es sich um bestimmte Teile, die einer stärkeren Abnutzung oder Werteverfall unterliegen wie<br />

z.B. Reifen, Radio usw.., werden die üblichen Abzüge für Abnutzung und Gebrauch (Neu für Alt) gemacht.<br />

6. Deckung durch Marderbiss<br />

Schäden, die unmittelbar durch Marderbiss verursacht werden, sind innerhalb der Teilkaskoversicherung versichert. Nicht versichert sind<br />

die Folgeschäden, die z.B. durch Überhitzen des Motors hervorgerufen werden.<br />

7. Glasschäden<br />

Es gilt generell eine Selbstbeteiligung von 150 € pro Schadenfall. Der Erstattungsbetrag ist begrenzt auf maximal 1.500 € , d.h. die<br />

Helvetia zahlt maximal 1.500 € für einen Glasschaden. Bei reinen Scheibenreparaturen entfällt die Selbstbeteiligung.<br />

8. Hagelschäden<br />

Bei Hagelschäden beträgt die Selbstbeteiligung je Schadenfall 1.500 €. Diese Selbstbeteiligung wird auch zur Anwendung gebracht,<br />

wenn Regulierung auf Gutachterbasis im Sinne der folgenden Ziffer 9. gewünscht wird!<br />

9. Abrechnung nach Gutachten<br />

Wird zu einem Vollkasko oder Teilkasko-Tatbestand die Regulierung auf Gutachterbasis gewünscht, so hat der Versicherer das Recht,<br />

den gutachterlichen festgestellten Schadensbetrag durch eine Pauschalzahlung in Hähe von 70 % zu regulieren, sofern das Fahrzeug<br />

nicht oder nur teilweise repariert wird. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 13 AKB.<br />

10. Mindestbeitrag<br />

Es gilt ein Mindest-Beitrag für Wohnmobile bis zu einem Neupreis von 36.000 €. Die Beiträge werden berechnet vom Listenneupreis<br />

inklusiv aller festeingebauten Teile, die allerdings separat angegeben werden müssen. Festeingebautes Sonderzubehör ist nur versichert,<br />

wenn es angegeben wurde!<br />

Die tatsächlich zu zahlende Mindesprämie beträgt 50% der zu zahlenden Jahresprämie.<br />

11. Saisonkennzeichen<br />

Bei Saison-Kennzeichen gilt die monatsweise Berechnung (1/12-Regelung), wobei eine Vertragsmindestprämie für einen Zeitraum von 6<br />

Monaten gilt.<br />

12.Mehrwertsteuer<br />

Die Mehrwertsteuer wird vom Versicherer nur erstattet, wenn Sie auch tatsächlich vom Versicherungsnehmer gezahlt wurde.<br />

13. Obliegenheiten im Versicherungsfall<br />

Jeder Versicherungsfall ist der Fa. Horbach oder dem Versicherer innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 AKB).<br />

Unverzüglich dann eine detaillierte Schadenschilderung der Beschädigung und ggfs. ein Kostenvoranschlag mit Fotos einzureichen. Die<br />

Beauftragung von Sachverständigen obliegt dem Versicherer bzw. der Fa. Horbach GmbH - Versicherungsvermittlung. Im Übrigen gelten<br />

die Bestimmungen des § 7 AKB.<br />

14. Schadensfreiheits-Rabattsystem (SFR-System)<br />

Für diesen Sondertarif der Fa. Horbach gilt das Rabattsystem (SF 0 - SF 3), gem. der Tarifübersicht.<br />

Ich erkläre hiermit, die vorstehenden Sonderbedingungen meines Wohnmobil-Vertrages zur Kenntnis genommen zu haben. Sie werden<br />

damit Bestandteil des Vertrages.<br />

Datum:_______________ Unterschrift des Antragstellers:_______________________________ X<br />

Seite 4 zum Helvetia-Antrag 2012-1


Erweiterung�zu�den�Besonderen�Bedingungen��<br />

Ziff.�7�(Glas�Höchstentschädigung)��<br />

zur�� Reisemobilversicherung�� �<br />

�<br />

�<br />

Die�in�den�Besonderen�Bedingungen�Ziff.�7�festgeschriebene�Höchstentschädigung�� von�<br />

1.500�Euro�wird�seitens�der�HORBACH�GmbH��Reisemobil�Versicherungsdienst,�auf�3.000�<br />

Euro�erhöht.�<br />

Im�Glasschadenfall�wird�somit�ein�Maximalbetrag�von�3.000�Euro�gezahlt,�1500�durch�die�<br />

Helvetia�und�1500�durch�die�HORBACH�GmbH.�<br />

�<br />

�<br />

Mit�freundlichen�Grüßen�<br />

ppa.� �<br />

Wolfgang�Ritze�<br />

�<br />

Seite 5 zum Helvetia-Antrag 2012-1

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