März 2006 - Bundesverband für körper
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Arbeitslosengeld II: Kinder<br />
Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben<br />
am 7. Februar einen Antrag zur Änderung des<br />
Sozialgesetzbuch (SGB) II in den Ausschuss <strong>für</strong><br />
Arbeit und Soziales beim Deutschen Bundestag<br />
eingebracht. Das SGB II regelt die Grundsicherung<br />
<strong>für</strong> Arbeitssuchende, das so genannte Arbeitslosengeld<br />
II.<br />
Der Antrag enthält unter anderem die bereits im Koalitionsvertrag<br />
angekündigten Änderungen bei der Definition<br />
der Bedarfsgemeinschaft. Während nach geltendem<br />
Recht zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern nur die minderjährigen<br />
unverheirateten Kinder gehören, sollen künftig<br />
auch unverheiratete, volljährige, unter 25 jährige Kinder<br />
in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen<br />
werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kinder<br />
dem Haushalt der Eltern angehören. Ziel der Regelung ist<br />
es, dass Eltern ihr Einkommen und Vermögen in Zukunft<br />
auch <strong>für</strong> den Lebensunterhalt von Kindern einzusetzen<br />
haben, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />
Nach derzeitigem Recht bilden Kinder mit Eintritt der<br />
Volljährigkeit eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch<br />
wenn sie weiter bei den Eltern wohnen. Vorgesehen ist<br />
ferner, dass Kinder, die jünger als 25 Jahre sind, künftig vor<br />
dem Umzug in eine eigene Wohnung die Zustimmung<br />
Recht und Politik<br />
bis 25 Jahre gehören künftig<br />
zur Bedarfsgemeinschaft<br />
Sogwirkung auf Sozialhilfe nicht ausgeschlossen<br />
des Leistungsträgers einholen müssen. Hierdurch soll<br />
verhindert werden, dass das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft<br />
mit seinen Eltern aussteigt, um höhere<br />
Arbeitslosengeld II-Ansprüche geltend machen zu können.<br />
Wird die Zustimmung nicht eingeholt, werden bis<br />
zur Vollendung des 25. Lebensjahres grundsätzlich keine<br />
Leistungen <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung gezahlt. Der Leistungsträger<br />
ist verpflichtet, dem Umzug zuzustimmen,<br />
wenn der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen<br />
Gründen nicht in der Wohnung der Eltern wohnen bleiben<br />
kann oder der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung<br />
in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Bei sonstigen,<br />
ähnlich schwerwiegenden Gründen ist ebenfalls die<br />
Zustimmung zu erteilen.<br />
Durch die vorgesehenen Änderungen sollen Eltern bis<br />
zum 25. Lebensjahr ihrer Kinder wieder verstärkt in die<br />
finanzielle Verantwortung genommen werden. Es steht<br />
zu be<strong>für</strong>chten, dass die Änderungen im SGB II, die laut<br />
Antrag der Regierungsfraktionen zum 1. Juli <strong>2006</strong> in Kraft<br />
treten sollen, auch eine Sogwirkung auf die Sozialhilfe<br />
haben werden.<br />
Grundsicherung und Kindergeld – Revisionen beim BSG anhängig<br />
Katja Kruse<br />
Zur Frage, ob das Kindergeld auf die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII angerechnet werden darf, die<br />
ein im elterlichen Haushalt lebendes behindertes Kind erhält, sind derzeit zwei Revisionen beim Bundessozialgericht<br />
(BSG) anhängig (Az. B 9b SO 5/05 R und B 9b SO 6/05 R). Bei Widerspruchsverfahren, in denen um die gleiche<br />
Rechtsfrage gestritten wird, sollte daher unter Hinweis auf die beim BSG anhängigen Verfahren das Ruhen des<br />
eigenen Verfahrens vorgeschlagen werden.<br />
Seit dem 1. Januar 2005 sind die Sozialgerichte <strong>für</strong> Angelegenheiten der Sozialhilfe und damit auch <strong>für</strong> Entscheidungen<br />
über Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII zuständig.<br />
Zuvor fielen diese Verfahren in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte<br />
als oberstes deutsches Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 10. Dezember 2004 (Az. 5 B 47.04) entschieden,<br />
dass das Kindergeld grundsätzlich Einkommen der Eltern ist und nur in den Fällen, in denen es die Eltern dem Kind<br />
konkret zuwenden, zu Einkommen des Kindes werden kann. Es bleibt nun abzuwarten, ob sich das Bundessozialgericht<br />
dieser Rechtsprechung anschließt.<br />
Die Argumentationshilfe des <strong>Bundesverband</strong>es bei Anrechnung des Kindergeldes auf die Grundsicherung wurde um<br />
den Hinweis auf die beim BSG anhängigen Verfahren ergänzt. Die Hilfe ist im Internet unter<br />
http://www.bvkm.de/0-10/recht,argumentationshilfen,grundsicherung,index.html zum download zu finden.<br />
Katja Kruse<br />
bv-aktuell <strong>März</strong> <strong>2006</strong> Bitte heraustrennen und kopieren! 11