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März 2006 - Bundesverband für körper

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noch restriktiver geworden. Einrichtungen, die Heilmittel<br />

abgeben, sprechen von Einbrüchen bis zu 30% der Verordnungen.<br />

Eltern behinderter Kinder fragen nach Möglichkeiten,<br />

Heilmittel selbst zu bezahlen, um die therapeutische<br />

Versorgung ihrer Kinder sicher zu stellen. Auch<br />

von anderen Verbänden sind massive Klagen über verweigerte<br />

Verordnungen zu hören. Verordnungen <strong>für</strong> therapeutische<br />

Leistungen in Schulen und Kindergärten<br />

scheinen nur noch schwer zu bekommen zu sein.<br />

Der <strong>Bundesverband</strong> hat versucht, das Problem der Budgetierung<br />

im Unterausschusses Heilmittel des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses (GemBA) zu erörtern. Da es<br />

sich dabei, nach Ansicht der Vertreter der Krankenkassen<br />

und der Kassenärztlichen Vereinigung, ausschließlich um<br />

vertragsrechtliche Angelegenheiten zwischen den Krankenkassen<br />

und den Kassenärztlichen Vereinigungen handelt,<br />

wurde das Thema nicht aufgegriffen. Stattdessen<br />

soll über die Fragen der Heilmittelversorgung in bilateralen<br />

Gesprächen sowohl mit den Krankenkassen als auch<br />

mit der Kassenärztlichen Vereinigung beraten werden.<br />

Gespräche mit dem Vorsitzenden des Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss, dem Bundesgesundheitsministerium<br />

und der Patientenbeauftragten sind in Vorbereitung.<br />

Norbert Müller-Fehling<br />

Recht und Politik<br />

Hilfreich wäre es, wenn bei diesen Gesprächen<br />

auf Fälle aus der Praxis verweisen werden<br />

könnte, bei denen die medizinisch notwendige<br />

Versorgung aufgrund der Budgetierung und<br />

der Richtgrößen nicht mehr gewährleistet ist.<br />

Wenn Sie von solchen Fällen erfahren sollten<br />

oder selbst davon betroffen sind, wäre es<br />

daher gut, wenn Sie diese möglichst konkret<br />

dokumentieren und die Informationen an uns<br />

weiterleiten würden. Nur wenn wir eine Verschlechterung<br />

in der Versorgung anhand von<br />

Beispielsfällen konkret belegen können, werden<br />

sich nach unserer Erfahrung Änderungen<br />

bewirken lassen.<br />

Bitte richten Sie Ihre Informationen an:<br />

Norbert Müller-Fehling<br />

Tel: 0211/-64004-11<br />

Fax 0211/-64004-20<br />

norbert.mueller-fehling@bvkm.de<br />

Anforderungen des biometrischen<br />

Reisepasses benachteiligen Menschen mit<br />

Behinderung<br />

Seit dem 1. November 2005 ist es <strong>für</strong> einige Menschen mit Behinderung unmöglich, einen Reisepass ausgestellt zu<br />

bekommen. Neue Reisepässe müssen nämlich mit einem Lichtbild versehen sein, das zur biometrischen Erkennung<br />

geeignet ist. Konkret heißt das unter anderem, dass das Gesicht frontal abgebildet sein muss. Eine Darstellung der<br />

Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist nicht zulässig. Die Person muss ferner mit neutralem Gesichtsausdruck<br />

und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar<br />

sein.<br />

Diese Anforderungen können einige behinderte Menschen, insbesondere mit schweren Formen einer cerebralen<br />

Bewegungsstörung, nicht erfüllen. So können beispielsweise viele dieser Menschen aufgrund ihrer Behinderung<br />

ihren Mund nicht schließen oder die Augen nicht ruhig halten. Auch kann die Kopfhaltung behinderungsbedingt<br />

ständig geneigt sein, so dass eine Frontalabbildung nicht möglich ist. Dennoch sind <strong>für</strong> diese Fälle im Gesetz keine<br />

Ausnahmen von den Anforderungen an die biometrische Erkennung vorgesehen.<br />

Der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> Körper- und Mehrfachbehinderte hat deshalb Bundesinnenminister<br />

Wolfgang Schäuble aufgefordert, diese Benachteiligung zu beseitigen. Auch Menschen mit<br />

schwersten Behinderungen müssen die Möglichkeit haben, ungehindert ins Ausland zu reisen.<br />

Katja Kruse<br />

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