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19.03.2012 - Bindlach

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Das Architekturbüro Just wird mit der Durchführung des Planungsverfahrens<br />

beauftragt. Die Grundstückseigentümer verpflichten sich zur<br />

Übernahme der Planungskosten.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

b) Der Gemeinderat billigt den vom Architekturbüro Just gefertigte Entwurf zur<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Kreidweg in Deps“ in der Fassung<br />

vom <strong>19.03.2012</strong> einschließlich Begründung. Die Bürger werden gem. § 3 Abs.<br />

1 BauGB frühzeitig durch öffentliche Auslegung vom Ziel und Zweck der<br />

Planung unterrichtet. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />

werden nach § 4 Abs. 1 BauGB eingeholt.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

4. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28, „Allersdorf Süd“;<br />

a) Einleitung des Änderungsverfahrens<br />

b) Billigung des Vorentwurfes und Freigabe zur frühzeitigen Bürger- und<br />

Behördenbeteiligung<br />

Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 1351, Gemarkung <strong>Bindlach</strong>, beantragte, den<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Allersdorf-Süd“ Richtung Norden so zu<br />

erweitern, dass 2 weitere Baurechte entstehen. Das Architekturbüro Just hat eine<br />

Planänderung vorgelegt, die den Geltungsbereich des allgemeinen Wohngebietes Richtung<br />

Norden um rund 2.800 qm erweitert. Darin ist eine ca. 800 qm große Ökoausgleichsfläche<br />

vorgesehen.<br />

Beschlüsse: Beschlüsse: a) Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Allersdorf<br />

Süd“ wird eingeleitet. Mit der Änderung wird der Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes um ca. 2.800 qm in nördlicher Richtung erweitert. Das<br />

Architekturbüro Just wird mit der Durchführung des Änderungsverfahrens<br />

beauftragt. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Kosten des Änderungsverfahrens<br />

zu tragen.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

b) Der Gemeinderat billigt den vom Architekturbüro Just gefertigten Planentwurf<br />

zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Allersdorf Süd“ in der<br />

Fassung vom <strong>19.03.2012</strong> einschließlich Begründung und Umweltbericht. Die<br />

Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig durch öffentliche<br />

Auslegung vom Ziel und Zweck der Planung unterrichtet. Die<br />

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1<br />

BauGB eingeholt.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

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