Anwaltsblatt 2011/0708 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
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Rezensionen<br />
342<br />
det man zum Ausbildungskostenrückersatz, die zahlreiche zitierte<br />
Judikatur hat die Rezensentin allerdings teils erstaunt.<br />
Typerating als bloße Fortbildung und nicht Ausbildung muss<br />
wohl ein sehr spezifischer Einzelfall gewesen sein, wenn man<br />
bedenkt, wie gut sich Piloten mit passendem Typerating an<br />
die Konkurrenz verkaufen können! Dem zentralen Kapitel<br />
des Betriebsüberganges widmet sich der Kommentar mit immerhin<br />
118 Seiten! Selbst die detaillierte Übersicht nimmt<br />
zwei volle Seiten in Anspruch. Hier – wie auch an vielen anderen<br />
Stellen – finden sich auch persönliche Stellungnahmen<br />
des Verfassers: Inwieweit nämlich der § 3 ohne ein Wort<br />
über den Kündigungsschutz richtlinienkonform ist und inwieweit<br />
ein Jahr aus § 4 Abs 1 argumentierbar ist. Ebenso<br />
ausführlich werden die Bestimmungen betreffend Freistellung<br />
(Bildungskarenz, Freistellung aus persönlichen Gründen<br />
gegen Entfall des Arbeitsentgelts, Solidaritätsprämienmodell,<br />
Herabsetzung der Normalarbeitszeit, Sterbebegleitung,<br />
Begleitung von schwerst erkrankten Kindern) behandelt.<br />
Im Anhang sind die Nachweisrichtlinie, die Befristungsrichtlinie,<br />
die Betriebsübergangsrichtlinie, die Entsenderichtlinie,<br />
die Arbeitsschutzrahmenrichtlinie, die Bildschirmarbeitsrichtlinie<br />
sowie die Ertragsbeteiligungsempfehlung<br />
abgedruckt.<br />
Das Studium des Werkes war trotz wartender Weihnachtsgeschenksliteratur<br />
ein Vergnügen!<br />
Ruth Hütthaler-Brandauer<br />
" Reformen des Europäischen Gerichts- und Rechtsschutzsystems.<br />
Von Irene Karper. 2. Auflage, Verlag Nomos, Baden-Baden<br />
<strong>2011</strong>, 278 Seiten, br, a 70,40.<br />
Diese Veröffentlichung beruht auf einer im<br />
Wintersemester 2009 von der juristischen Fakultät<br />
der Universität Bremen angenommenen<br />
Dissertation, welche mit Stand Februar<br />
<strong>2011</strong> aktualisiert und überarbeitet worden ist.<br />
Es stellt sich auf den ersten Blick die Frage,<br />
warum dieses Buch für die Advokatur von Interesse<br />
ist und somit im <strong>Anwaltsblatt</strong> besprochen<br />
werden soll.<br />
Durch die immer stärker werdende Europäisierung des<br />
österreichischen Rechts stellt sich für den Advokaten immer<br />
mehr die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, Verstöße<br />
des nationalen Rechts gegen europäisches Gemeinschaftsrecht<br />
zu bekämpfen, und welche Schritte und Maßnahmen<br />
im Interesse des Mandanten erfolgreich sein können. Die<br />
Frage der richtigen Strategie und der richtigen Vorgangsweise<br />
wird immer wichtiger, und die im Gebrauch stehenden<br />
Kommentare geben einen guten Überblick über den aktuellen<br />
Stand des europäischen Rechtsschutzrechtes ab, lassen<br />
jedoch dem Anwender oft viele Fragen unbeantwortet bzw<br />
geben ihm keine Hinweise, welche Schritte gesetzt werden<br />
können, um die Interessen des Mandanten durchzusetzen<br />
zu versuchen.<br />
Karper zeigt auf sehr systematische Art und Weise die<br />
Grundsätze des europäischen Gerichts- und Rechtsschutzsystems<br />
auf, führt aus, welche Verfahrensarten es gibt und<br />
wann diese Anwendung finden.<br />
Der üblichste Zugang zu einem europäischen Rechtsschutzsystem<br />
ist die Vorlage eines nationalen Gerichts – im<br />
Sinne des europäischen Gemeinschaftsrechts – an den Gerichtshof<br />
der Europäischen Union, auf der anderen Seite<br />
wissen viele betroffene Kollegen, dass die österreichischen<br />
Gerichte aus verschiedensten Gründen ihrer Vorlageverpflichtung<br />
nicht nachkommen. Diesbezüglich verweist Karper<br />
auf die Aufwertung der mitgliedstaatlichen Haftungsgrundsätze<br />
(Seite 120 f), indem sie ausführt, dass eine unionsrechtswidrige<br />
Vorlagepflichtverletzung eine Staatshaftung<br />
in Betracht kommen lässt.<br />
Von besonderem Interesse ist die Darstellung des Gerichts-<br />
und Rechtsschutzsystems der EMRK, auch im Hinblick<br />
darauf, dass es zu einem Beitritt der EU zur EMRK<br />
kommen wird. Dass damit eine erhebliche Anzahl von Problemen,<br />
welche auch Chancen für den Rechtsanwender sind,<br />
verbunden ist, ist jedem klar. Sie grenzt die relevanten Fragestellungen<br />
sehr deutlich ab und gibt diesbezüglich auch eigene<br />
Lösungsvorschläge.<br />
Kurz zusammengefasst ein lesenswertes, beachtenswertes<br />
und zum Nachdenken anregendes Buch.<br />
Wolf-Georg Schärf<br />
" Diskriminierung – Grundrechtsverletzung oder Kavaliersdelikt?<br />
Das Gleichbehandlungsrecht in der Praxis. Menschenrechte<br />
konkret. Band 3. Von Philip Czech/Ulrike Salinger (Hrsg).<br />
Österreichisches Institut für Menschenrechte, Salzburg <strong>2011</strong>,<br />
176 Seiten, Pb, a 24,90.<br />
Das vorliegende Buch ist das Ergebnis einer<br />
im April 2010 in Salzburg vom Österreichischen<br />
Institut für Menschenrechte gemeinsam<br />
mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft<br />
abgehaltenen Tagung. Die Tagung befasste<br />
sich mit den unionsrechtlichen Grundlagen<br />
des Diskriminierungsschutzes, mit der praktischen<br />
Bedeutung der Gleichbehandlungsanwaltschaft<br />
und -kommission sowie mit<br />
Fragen des immateriellen Schadenersatzes und der Beweiserleichterung<br />
und verfolgte das Ziel einer Beurteilung der<br />
Wirksamkeit des Diskriminierungsschutzes in Österreich<br />
in grundrechtlicher Perspektive.<br />
Silvia Ulrich bietet in ihrem umfangreichen Beitrag „Die<br />
unionsrechtlichen Grundlagen des Diskriminierungsschutzes<br />
seit dem Änderungsvertrag von Lissabon“ einen Abriss<br />
über die geltende EU-Rechtslage zum Nichtdiskriminierungsrecht,<br />
wobei insbesondere die Grundrechtecharta und<br />
deren Gleichheitsgarantien umfassend erörtert werden.<br />
Österreichisches <strong>Anwaltsblatt</strong> <strong>2011</strong>/07-08