2. Änderung der Örtlichen Bauvors - Stadt Lehrte
2. Änderung der Örtlichen Bauvors - Stadt Lehrte
2. Änderung der Örtlichen Bauvors - Stadt Lehrte
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Planungsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lehrte</strong><br />
Stand: 02/2013<br />
VORENTWURF<br />
Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lehrte</strong><br />
Ortschaft Sievershausen/Altes Dorf<br />
(Gestaltungssatzung)<br />
<strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Örtlichen</strong> <strong>Bauvors</strong>chrift zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes<br />
<strong>der</strong> Ortschaft Sievershausen -Altes Dorf-<br />
Begründung
<strong>Stadt</strong> <strong>Lehrte</strong><br />
<strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Örtlichen</strong> <strong>Bauvors</strong>chrift zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes <strong>der</strong> Ortschaft<br />
Sievershausen -Altes Dorf-<br />
2
<strong>Stadt</strong> <strong>Lehrte</strong><br />
<strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Örtlichen</strong> <strong>Bauvors</strong>chrift zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes <strong>der</strong> Ortschaft<br />
Sievershausen -Altes Dorf-<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Rechtsgrundlage ..................................................................................................... 4<br />
<strong>2.</strong> Grundlagen / Rahmenbedingungen ........................................................................ 4<br />
3. Ziel und Zweck <strong>der</strong> <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> örtlichen <strong>Bauvors</strong>chrift .................................. 5<br />
4. Städtebauliche Situation / Bauweise und Materialien ............................................ 6<br />
5. Denkmale ................................................................................................................ 7<br />
6. Anlass und Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>...................................................................... 7<br />
7. Festsetzungen zur Zulässigkeit von Solaranlagen................................................... 8<br />
8. Umweltprüfung ..................................................................................................... 11<br />
9. Abwägung ............................................................................................................. 11<br />
Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB..... 11<br />
Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ................................ 11<br />
10. Verfahrensvermerke .......................................................................................... 11<br />
Verfahren ......................................................................................................................................... 11<br />
Inkrafttreten ..................................................................................................................................... 11<br />
3
<strong>Stadt</strong> <strong>Lehrte</strong><br />
<strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Örtlichen</strong> <strong>Bauvors</strong>chrift zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes <strong>der</strong> Ortschaft<br />
Sievershausen -Altes Dorf-<br />
1. Rechtsgrundlage<br />
Rechtsgrundlage für das Erstellen von örtlichen <strong>Bauvors</strong>chriften (Gestaltungssatzungen) ist § 84<br />
Abs. 3 ff. NBauO (Nie<strong>der</strong>sächsische Bauordnung i.d.F. vom 03.04.2012). In Verbindung mit § 1<br />
Abs. 8 BauGB gelten die gleichen Vorschriften hinsichtlich <strong>der</strong> Verfahrensabläufe wie bei <strong>der</strong> Aufstellung,<br />
<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> und Aufhebung von Bebauungsplänen.<br />
<strong>2.</strong> Grundlagen / Rahmenbedingungen<br />
Für den Ortsteil Sievershausen besteht im Bereich des alten Dorfkerns die „Örtliche <strong>Bauvors</strong>chrift<br />
zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes <strong>der</strong> Ortschaft Sievershausen -Altes Dorf-„ vom<br />
25.04.1990 (Ratsbeschluss).<br />
Mit <strong>der</strong> Satzung ist das städtebauliche Ziel verfolgt worden, innerhalb des Geltungsbereichs zum<br />
Schutz des Orts- und Straßenbildes einen einheitlich gestalteten, traditionellen Dorfkern zu wahren,<br />
da durch zunehmende Ausbau- und Neubautätigkeit im Bereich des alten Dorfes die Einheit<br />
des Ortsbildes als gefährdet galt. Umbauten und Verän<strong>der</strong>ungen bestehen<strong>der</strong> baulicher Anlagen<br />
sowie Neubauten sollen sich harmonisch in das dörfliche Baugefüge einpassen.<br />
Hierzu sind hinsichtlich <strong>der</strong> Gestaltung und Ausbildung folgen<strong>der</strong> Gestaltungsmerkmale Gestaltungsvorschriften<br />
erlassen worden:<br />
• Traufhöhen<br />
• Dachformen<br />
• Dacheindeckungen<br />
• Außenwände<br />
• Fenster<br />
• Straßenseitigen Einfriedungen<br />
• Um- und Anbauten<br />
• Werbeanlagen<br />
• Farben<br />
Eine 1. <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> örtlichen <strong>Bauvors</strong>chrift ist im Rahmen <strong>der</strong> Euroumstellung ist zum<br />
01.01.2001 erfolgt und bezog sich auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.<br />
Im Rahmen des Verfahrens zur Teilaufhebung <strong>der</strong> Gestaltungssatzung (Rechtskraft: 09.08.2007)<br />
ist <strong>der</strong> Geltungsbereich <strong>der</strong> Satzung angepasst worden, <strong>der</strong> nun den wahrnehmbaren historischen<br />
Dorfkern ohne Einbindung <strong>der</strong> unmittelbar angrenzenden Bebauung umfasst.<br />
Hierzu zählen <strong>der</strong> östliche Bereich <strong>der</strong> Oelerser Straße und des Moritzwegs, die nördliche Bebauung<br />
<strong>der</strong> Straße Trift und Dammbusch sowie die Straßen Triftkamp, Brinkstraße, Zum Krähenfeld<br />
und Kirchweg.<br />
4
<strong>Stadt</strong> <strong>Lehrte</strong><br />
<strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Örtlichen</strong> <strong>Bauvors</strong>chrift zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes <strong>der</strong> Ortschaft<br />
Sievershausen -Altes Dorf-<br />
Geltungsbereich <strong>der</strong> örtlichen <strong>Bauvors</strong>chrift:<br />
3. Ziel und Zweck <strong>der</strong> <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> örtlichen <strong>Bauvors</strong>chrift<br />
Die <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> örtlichen <strong>Bauvors</strong>chrift zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes <strong>der</strong> Ortschaft<br />
Sievershausen -Altes Dorf- wird mit dem Ziel durchgeführt, die Zulässigkeit von Solaranlagen<br />
in einem gestalterisch definierten Rahmen innerhalb des Geltungsbereichs zu gewährleisten.<br />
Hiermit sollen den Anfor<strong>der</strong>ungen an den Klimaschutz gem. § 1 Absatz 5 BauGB Rechnung getragen<br />
werden.<br />
Die Regelung zu Um- und Anbauten (§ 8 <strong>der</strong> bestehenden Satzung) soll entfallen.<br />
Es ist davon auszugehen, dass sich die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> örtlichen <strong>Bauvors</strong>chrift nicht o<strong>der</strong> nur unwesentlich<br />
auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.<br />
5
<strong>Stadt</strong> <strong>Lehrte</strong><br />
<strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Örtlichen</strong> <strong>Bauvors</strong>chrift zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes <strong>der</strong> Ortschaft<br />
Sievershausen -Altes Dorf-<br />
4. Städtebauliche Situation / Bauweise und Materialien<br />
Altes Dorf<br />
Im Bereich <strong>der</strong> östlichen Oelerser Straße (ab Moritzweg), dem Kirchweg, Zum Krähenfeld, <strong>der</strong><br />
Brinkstraße sowie dem nördlichen Bereich <strong>der</strong> Straßen Trift und Dammbusch sind die historischen<br />
Strukturen des alten Dorfkerns auch heute noch deutlich zu erkennen. Sievershausen weist in diesem<br />
Bereich weiterhin die Strukturen eines offenen Haufendorfes auf, also eines „planlos“ angelegten<br />
Dorfes, das durch eine unregelmäßige Wegeführung und eine lockere Bebauung gekennzeichnet<br />
ist. Die Gebäude <strong>der</strong> ältesten Hofstellen sind nicht straßenseitig angeordnet, son<strong>der</strong>n liegen<br />
verstreut innerhalb <strong>der</strong> auch heute noch großen Grundstücke. Ein überwiegend geschlossenes<br />
Straßenbild bietet das alte Dorf nicht. Die Gebäude haben in <strong>der</strong> Regel ein Baualter von 80 - 150<br />
Jahren.<br />
Die landwirtschaftlichen Hofstellen setzen sich in <strong>der</strong> Regel aus einem meist zweigeschossigen<br />
Wohngebäude, daran angeglie<strong>der</strong>t die landwirtschaftlichen Wirtschaftgebäude und Ställe, zusammen.<br />
Desweiteren weisen die Hofstellen zusätzlich oftmals auch untergeordnete Nebenanlagen<br />
auf.<br />
Prägend sind die mit roten Dachpfannen belegten Sattel-, Krüppelwalm- o<strong>der</strong> Walmdächer. Die<br />
Fassaden <strong>der</strong> Gebäude weisen überwiegend rotes Ziegelmauerwerk, auch unterschiedlichen Baustils<br />
und Baualters o<strong>der</strong> Holzfachwerk mit einer Ausfachung aus roten Ziegel o<strong>der</strong> weißem Putz<br />
auf.<br />
In diesem Zusammenhang stellen einige Wohngebäude mehrerer großer Hofstellen im Bereich <strong>der</strong><br />
Oelerser Straße eine Beson<strong>der</strong>heit dar. Stammen sie augenscheinlich nicht aus <strong>der</strong> Jahrhun<strong>der</strong>twende,<br />
son<strong>der</strong>n ihrem Baustil nach zu urteilen, aus den zwanziger bzw. dreißiger Jahren des 20.<br />
Jahrhun<strong>der</strong>ts. Auffällig ist hierbei <strong>der</strong> große, zweigeschossige, eher quadratische Baukörper mit<br />
Vollwalmdach. Als Material wurde ein wesentlich dunklerer Backstein verwendet mit Verziehrungen<br />
innerhalb des gemauerten Verbands bzw. Gesimse.<br />
Gleichwohl weisen die Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs <strong>der</strong> Gestaltungssatzung hinsichtlich<br />
ihrer Materialität und Gebäudegestalt typische Gestaltungsmerkmale auf, die bei <strong>der</strong> Aufstellung<br />
<strong>der</strong> <strong>Örtlichen</strong> <strong>Bauvors</strong>chrift herangezogen wurden. Vereinzelt sind aber auch hier Nachkriegsbauten<br />
entstanden, die sich wenig harmonisch in das einheitliche Bild einfügen.<br />
Baugebiet Triftkamp<br />
Das Baugebiet Triftkamp, entstanden Anfang <strong>der</strong> 2000er Jahre, befindet sich in direkter Nähe zu<br />
ortsbildprägenden landwirtschaftlichen Hofstellen des alten Ortskerns und bietet Blickbeziehungen<br />
zur Kirche. Städtebauliche Zielsetzung bei <strong>der</strong> Planung innerhalb <strong>der</strong> Gestaltungssatzung des „Alten<br />
Dorfes“ war die Schaffung einer ländlich geprägten Bebauung. Die Bebauung am Triftkamp<br />
orientiert sich zu einem zentralen Platz- bzw. Hofbereich und zeichnet sich durch eine einheitliche<br />
Gestaltung mit regionaltypischen Baumaterialien aus.<br />
Die Begründung zur Teilaufhebung <strong>der</strong> Gestaltungssatzung beinhaltet eine detaillierte Beschreibung<br />
<strong>der</strong> Siedlungsentwicklung Sievershausens.<br />
6
<strong>Stadt</strong> <strong>Lehrte</strong><br />
<strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Örtlichen</strong> <strong>Bauvors</strong>chrift zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes <strong>der</strong> Ortschaft<br />
Sievershausen -Altes Dorf-<br />
5. Denkmale<br />
Innerhalb des Geltungsbereichs <strong>der</strong> Gestaltungssatzung Sievershausen befinden sich sechs Baudenkmale,<br />
ein Denkmalensemble sowie das Moritzdenkmal auf dem Friedhof. Bei den Einzeldenkmalen<br />
handelt es sich um Wohnwirtschaftsgebäude sowie zwei Scheunen. Das Denkmalensemble<br />
bildet die St. Martinskirche mit ihren umliegenden kirchlichen Gebäuden.<br />
Regelungen des Denkmalschutzgesetzes bleiben von <strong>der</strong> Gestaltungssatzung bzw. <strong>der</strong>en <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong><br />
ausgenommen. Diese Gebäude unterliegen <strong>der</strong> Einzelbeurteilung durch die Denkmalschutzbehörden.<br />
6. Anlass und Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong><br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Teilaufhebung hat eine umfangreiche Bestandsanalyse und Überprüfung <strong>der</strong> Zielsetzungen<br />
<strong>der</strong> Gestaltungssatzung auch anhand <strong>der</strong> Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> Siedlungsgeschichte<br />
Sievershausen stattgefunden und zu dem Ergebnis geführt, dass an den Festsetzungen<br />
<strong>der</strong> Gestaltungssatzung festgehalten werden soll. Zugunsten eines einheitlich gestalteten Orts- und<br />
Straßenbildes gelten innerhalb eines räumlich enger definierten Geltungsbereichs weiterhin die<br />
Vorschriften <strong>der</strong> vorhandenen örtlichen <strong>Bauvors</strong>chrift. Eine zukünftige Bebauung sowie die Sanierung<br />
bestehen<strong>der</strong> Gebäude haben weiterhin den Maßgaben <strong>der</strong> örtlichen <strong>Bauvors</strong>chrift zu entsprechen.<br />
Gleichwohl muss festgestellt werden, dass sich Maßnahmen zum Klimaschutz nur sehr eingeschränkt<br />
verwirklichen lassen. Insbeson<strong>der</strong>e Solarenergieanlagen sind in dem Festsetzungskatalog<br />
<strong>der</strong> 1990 in Kraft getretenen örtlichen <strong>Bauvors</strong>chrift noch nicht vorgesehen. Mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong><br />
örtlichen <strong>Bauvors</strong>chriften sollen hierfür nun Kriterien festgelegt werden, die die Zulässigkeit von<br />
Solaranlagen gewährleistet, jedoch schädliche gestalterische Auswirkungen auf den insbeson<strong>der</strong>e<br />
in seiner Materialität einheitlich gestalteten historischen Ortskern vermeidet.<br />
An den textlichen Festsetzungen zur Gestaltung <strong>der</strong> Außenwände soll jedoch festgehalten werden.<br />
Prägend für die Fassaden <strong>der</strong> Gebäude sind Ziegelmauerwerke in rotem Klinker sowie Holzfachwerk<br />
mit Ziegel- o<strong>der</strong> Putzausfachung. Eine <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Festsetzungen zugunsten von Wärmedämmverbundsystemen,<br />
die ein Verputzen <strong>der</strong> Fassaden nach sich zieht, würde den einheitlichen<br />
Charakter des Ortsbildes massiv verän<strong>der</strong>n und somit beeinträchtigen und den Kern <strong>der</strong> Gestaltungssatzung<br />
in Frage stellen. Die Zulässigkeit von Wärmedämmsystemen an Fassaden ist daher<br />
nur im Rahmen <strong>der</strong> vorhandenen Satzung gegeben.<br />
Zur besseren Bestimmtheit <strong>der</strong> Festsetzung erfolgt mit <strong>der</strong> <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> ÖBV eine Überarbeitung<br />
des § 8 „Um- und Anbauten“. Die Zielsetzung <strong>der</strong> ursprünglichen Satzung bleibt unverän<strong>der</strong>t.<br />
Die vorhandene Gestaltungssatzung sieht eine über die vorliegende Satzung hinausgehende Gestaltungsfreiheit<br />
für Um- und Anbauten vor, soweit die in <strong>der</strong> Satzung getroffenen Festsetzungen<br />
z.B. aufgrund des Baustils gestalterisch nicht mit den bereits bestehenden baulichen Anlagen vereinbar<br />
sind und diese durch Bestandsschutz gesichert sind.<br />
Diese baulichen Anlagen sollen auch weiterhin ausnahmsweise die Möglichkeit erhalten, bei Um-<br />
und Anbauten angepasst an die bestehende Bauart und die vorhandenen Materialien, das Gebäude<br />
konsequent weiter zu entwickeln. Klargestellt wird, dass sich die zulässigen Ausnahmen lediglich<br />
auf die jeweiligen Abweichungen von den Festsetzungen beziehen. Nach <strong>der</strong>zeitiger Einschätzung<br />
sind von dieser Ausnahmeregelung relativ wenig Gebäude betroffen.<br />
7
<strong>Stadt</strong> <strong>Lehrte</strong><br />
<strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Örtlichen</strong> <strong>Bauvors</strong>chrift zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes <strong>der</strong> Ortschaft<br />
Sievershausen -Altes Dorf-<br />
Beispiel:<br />
Dammbusch 29<br />
Der mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> ÖBV aufgenommenen neue § 11 „Solaranlagen“ ist auch auf diese Vorhaben<br />
anzuwenden.<br />
7. Festsetzungen zur Zulässigkeit von Solaranlagen<br />
Begriffsdefinition:<br />
In <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>sächsischen Bauordnung (NBauO) werden Solaranlagen nur im Anhang zu § 60 in Bezug auf<br />
die Genehmigungspflicht beson<strong>der</strong>s angesprochen. Dort stehen die Begriffe „Sonnenkollektoren“ für die<br />
thermischen Solarenergieanlagen und <strong>der</strong> umfassen<strong>der</strong>e Begriff „Solarenergieanlagen“, unter dem auch die<br />
Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung zu verstehen sind, nebeneinan<strong>der</strong>. Vereinfachend wird hier <strong>der</strong><br />
Begriff „Solaranlagen“ verwendet werden.<br />
Solaranlagen sind sowohl thermische Anlagen (Solarkollektoren) als auch Solarzellen zur Stromerzeugung<br />
(Photovoltaikanlagen).<br />
Mehrere Solarmodule bilden hierbei eine Solaranlage.<br />
Die Regelungen hinsichtlich <strong>der</strong> Zulässigkeit von Solaranlagen sollen gewährleisten, dass sich diese<br />
möglichst harmonisch in die vorhandenen Strukturen einfügen und lediglich als untergeordnete<br />
technische Anlagen wahrgenommen werden. Die Zulässigkeit ist auf Dachflächen beschränkt.<br />
Hierbei sollen die regionaltypischen roten Dacheindeckungen in ihrer Materialität weiterhin wahrgenommen<br />
werden.<br />
Zur Erkennbarkeit <strong>der</strong> Dachflächen sind in den Randbereichen einer Teildachfläche, auf <strong>der</strong> Solaranlagen<br />
errichtet werden sollen, zum First, zur Traufe, zum Ortgang, sowie zu sonstigen Dachrän<strong>der</strong>n<br />
Mindestabstände entsprechend freizuhalten. Darüber hinaus darf <strong>der</strong> Flächenanteil <strong>der</strong> Solaranlage<br />
im Verhältnis zur Teildachfläche eines Gebäudes o<strong>der</strong> Gebäudeabschnittes, die bedeckt<br />
werden soll, nicht größer als 50% sein. Dies gewährleistet, dass die ursprüngliche Dacheindeckung<br />
mit roten Dachpfannen auch weiterhin sichtbar ist und die gestalterische Prägung <strong>der</strong> ursprünglichen<br />
Dachflächen nicht hinter die Solaranlagen zurücktritt.<br />
Darüber hinaus sollen die weiteren Festsetzungen hinsichtlich <strong>der</strong> Anordnung <strong>der</strong> Solaranlagen<br />
eine stimmige und harmonische Wirkung erzeugen und nicht störend wirken:<br />
• Klare einfache rechteckige Flächen<br />
• Bei einer Belegung mit mehreren Solaranlagen erfolgt die Ausrichtung an einer Höhenlinie<br />
• Keine Abtreppung o<strong>der</strong> „ausgebissene“ Formen um Dachaufbauten, Dachflächenfenster und<br />
entlang von Dachgraten etc.<br />
• Integrierte dachparallele Anlagen, keine Aufstän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlagen auf Dächern<br />
8
<strong>Stadt</strong> <strong>Lehrte</strong><br />
<strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Örtlichen</strong> <strong>Bauvors</strong>chrift zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes <strong>der</strong> Ortschaft<br />
Sievershausen -Altes Dorf-<br />
• Keine Mischung von liegenden und stehenden Formaten<br />
• Keine Anlagen auf Dachaufbauten wie Gauben o<strong>der</strong> Zwerchgiebeln<br />
Die Festsetzungen finden ebenfalls Anwendung bei Nebenanlagen, Garagen o<strong>der</strong> Carports.<br />
Nachfolgende Darstellung soll beispielhaft die Zulässigkeit von Solaranlagen demonstrieren:<br />
Zulässige Anordnung von Solaranlagen<br />
Solaranlagen müssen einen<br />
Mindestabstand zum First,<br />
Traufe, Ortgängen sowie zu<br />
sonstigen Dachrän<strong>der</strong>n einhalten<br />
Zusammenhängende Solarmodule<br />
sind jeweils als geschlossene<br />
Rechtecke / rechteckige<br />
Fläche auszubilden<br />
Berechnung <strong>der</strong> Dachfläche<br />
Mehrere Solaranlagen auf einer<br />
Teildachfläche müssen<br />
auf einer Höhenlinie liegen.<br />
Die Mischung von liegenden<br />
und stehenden Modulformaten<br />
auf einer Dachfläche ist<br />
unzulässig.<br />
9<br />
Die Belegung mit Solaranlagen darf 50 %<br />
<strong>der</strong> jeweils einzelnen Teildachfläche eines<br />
Gebäudes o<strong>der</strong> Gebäudeabschnittes nicht<br />
übersteigen<br />
Nur Indach- o<strong>der</strong> Auf-Dach-Anlagen parallel<br />
zur Dachfläche sind zulässig<br />
Zur Ermittlung <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Dachfläche sind die, durch vorhandene Dachauf-<br />
und Dacheinbauten in Anspruch genommenen Flächen abzuziehen.
<strong>Stadt</strong> <strong>Lehrte</strong><br />
<strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Örtlichen</strong> <strong>Bauvors</strong>chrift zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes <strong>der</strong> Ortschaft<br />
Sievershausen -Altes Dorf-<br />
Nicht zulässige Solaranlagen<br />
Gesamte Flächenbelegung<br />
unzulässig (maximal 50%<br />
<strong>der</strong> Teildachfläche)<br />
Kein ausreichen<strong>der</strong> Abstand<br />
zu First, Traufe & Ortgang<br />
Keine Anlagen auf Dachaufbauten<br />
wie z.B. Gauben zulässig<br />
Hinweis:<br />
X X X<br />
Stehende und liegende Formate<br />
unzulässig<br />
Keine Anordnung auf einer<br />
Höhenlinie<br />
Keine aufgestän<strong>der</strong>ten Anlagen<br />
zulässig<br />
Anlagen sind parallel zur<br />
Dachhaut anzuordnen<br />
10<br />
Keine abgetreppten Anlagen<br />
zulässig<br />
X X X<br />
Keine Solaranlagen an <strong>der</strong><br />
Fassade<br />
Die Festsetzung „Solaranlagen“ wird als § 11 eingefügt. Die bestehenden §§ „Ordnungswidrigkeiten“ (bislang § 11)<br />
bzw. „Inkrafttreten“ (bislang § 12) verschieben sich entsprechend.
<strong>Stadt</strong> <strong>Lehrte</strong><br />
<strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Örtlichen</strong> <strong>Bauvors</strong>chrift zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes <strong>der</strong> Ortschaft<br />
Sievershausen -Altes Dorf-<br />
8. Umweltprüfung<br />
Mit <strong>der</strong> <strong>2.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> örtlichen <strong>Bauvors</strong>chrift sind keine bzw. keine erheblichen Umweltauswirkungen<br />
verbunden. Aus diesem Grund ist die Erstellung eines Umweltberichts nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
9. Abwägung<br />
Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gemäß § 3<br />
Abs. 1 BauGB<br />
Wird im weiteren Verfahren eingefügt<br />
Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Wird im weiteren Verfahren eingefügt<br />
10. Verfahrensvermerke<br />
Verfahren<br />
Der Rat hat in seiner Sitzung am die Aufstellung <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> „<strong>Örtlichen</strong> <strong>Bauvors</strong>chrift<br />
zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes <strong>der</strong> Ortschaft Sievershausen -Altes Dorf-„ beschlossen.<br />
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8<br />
BauGB und § 84 NBauO am ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lehrte</strong> hat in seiner Sitzung am dem Entwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong><br />
örtlichen <strong>Bauvors</strong>chrift und <strong>der</strong> Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß §<br />
3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 84 NBauO beschlossen.<br />
Ort und Dauer <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung wurden am ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Der Entwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> örtlichen <strong>Bauvors</strong>chrift und <strong>der</strong> Begründung haben vom<br />
bis öffentlich ausgelegen.<br />
Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lehrte</strong> hat die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> „<strong>Örtlichen</strong> <strong>Bauvors</strong>chrift zur Gestaltung des<br />
Orts- und Straßenbildes <strong>der</strong> Ortschaft Sievershausen -Altes Dorf-„ nach Prüfung <strong>der</strong> Bedenken und<br />
Anregungen in seiner Sitzung am gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 84 NBauO als Satzung<br />
sowie die Begründung beschlossen<br />
<strong>Lehrte</strong>, den<br />
11<br />
_______ _____________<br />
Bürgermeister<br />
Inkrafttreten<br />
Der Beschluss zur <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> örtlichen <strong>Bauvors</strong>chrift ist durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Lehrte</strong> gemäß §<br />
10 Abs. 3 BauGB am im Amtsblatt Nr. für die Region Hannover bekannt gemacht worden.<br />
Die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> örtlichen <strong>Bauvors</strong>chrift ist damit am rechtsverbindlich geworden.<br />
<strong>Lehrte</strong>, den<br />
________ ____________<br />
Bürgermeister