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Wettbewerbsauslobung (pdf, 17MB) - architekturwettbewerb

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WIEN 3420<br />

ASPERN DEVELOPMENT AG<br />

und<br />

MAGISTRAT DER STADT WIEN<br />

MA 42 - WIENER STADTGÄRTEN<br />

AusloberInnen<br />

FAM<br />

BECHT<br />

DIETER’S<br />

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Auslobungstext zum Wettbewerb<br />

PICEA ABIES<br />

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grow up to 30m tall and is<br />

usedin a lot in the<br />

construction<br />

industry<br />

aspern Seepark<br />

NICHT OFFENER EINSTUFIGER<br />

LANDSCHAFTSARCHITEKTONISCHER<br />

REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />

FÜR DEN OBERSCHWELLENBEREICH<br />

Wien, 13.09.2010<br />

KAPITEL


2<br />

INHALT<br />

T E I L A<br />

Allgemeiner Teil Wettbewerbsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5<br />

A 1 AusloberIn / Wettbewerbsbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />

A 1 .1 AusloberIn / BauherrIn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

A .1 .2 Verfahrensbüro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

A 2 Gegenstand des Wettbewerbs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />

A 3 Art des Wettbewerbs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

A 4 Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />

A 4 .1 Wettbewerbsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />

A 4 .2 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung . . . . . . . . . 8<br />

A 4 .3 Prüfungsvermerk der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten . . . . . .8<br />

A 4 .4 Streitigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

A 4 .5 Gerichtsstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />

A 4 .6 Verfahrenssprachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />

A 5 Terminübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9<br />

A 6 WettbewerbsteilnehmerInnen / Teilnahmeberechtigung . . . . . . . . . . . . . . . .10<br />

A 6 .1 Teilnahmeberechtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10<br />

A 6 .2 Eignungsnachweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10<br />

A 6 .2 .1 Nachweis der Befugnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

A 6 .2 .2 Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit . . . . . . . . . . . . . . . .11<br />

A 6 .2 .3 Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit . . . . . . . . . .11<br />

A 6 .2 .4 Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12<br />

A 6 .3 Teilnehmergemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12<br />

A 6 .4 Mehrfachteilnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13<br />

A 6 .5 MitarbeiterInnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13<br />

A 6 .6 Ausscheidens- und Ausschließungsgründe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13<br />

A 7 Teilnahmeantrag / Bewerbungsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

A 7 .1 Bewerbungsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14<br />

A 7 .2 Abgabe der Teilnahmeanträge / Bewerbungsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . .14<br />

A 8 Prüfung der Eignung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14<br />

A 8 .1 Prüfung der Teilnahmeanträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

A 9 Auswahl der zum Wettbewerb einzuladenden TeilnehmerInnen . . . . . . . . . . .14<br />

A 9 .1 Anzahl der einzuladenden TeilnehmerInnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

A 9 .2 Auswahlkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

A 9 .3 Sitzung des Preisgerichts zur Auswahl der TeilnehmerInnen . . . . . . . . . . . .15<br />

A 9 .4 Verständigung der BewerberInnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

A 10 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

A 11 Schriftliche Anfragen und Kolloqium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15<br />

A 12 Fragebeantwortung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16<br />

A 13 Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . .16<br />

A 13 .1 Einzureichende Arbeiten / Unterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

A 13 .2 Varianten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

A 14 Kennzeichnung und Verpackung der einzureichenden Unterlagen . . . . . . . . . 17<br />

A 15 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

A 16 Vorprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17<br />

A 16 .1 VorprüferInnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17<br />

A 16 .2 Vorprüfungskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

A 16 .3 Vorprüfungszeitraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK


TEIL B<br />

INHALT<br />

A 17 Preisgericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

A 17 .1 Vorgangsweise des Preisgerichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18<br />

A 17 .2 Zusammensetzung des Preisgerichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18<br />

A 17 .3 Konstituierende Sitzung des Preisgerichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18<br />

A 18 Ausscheidungsgründe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

A 19 Beurteilungskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

A 20 Preise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

A 20 .1 Preisgeldaufteilung und Vergütung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19<br />

A 20 .2 NachrückerInnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

A 21 Absichtserklärung / Beauftragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

A 21 .1 Absichtserklärung der AusloberInnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20<br />

A 21 .2 Selbstverpflichtung der GewinnerInnen / AuftragnehmerInnen . . . . . . . . . . . .20<br />

A 22 Eigentums-, Verwertungs- und Urheberrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20<br />

A 23 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

A 23 .1 Bekanntgabe des Ergebnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21<br />

A 23 .2 Ausstellung / Veröffentlichung / Verwendung in Forschung und Ausbildung . . . 21<br />

A 24 Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

Besonderer Teil Aufgabenstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

TEIL C<br />

B 1 Grundlagen und Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25<br />

B 1 .1 Projektgeschichte: Vom Flugfeld zur Seestadt Wiens . . . . . . . . . . . . . . . .25<br />

B 1 .2 Naturräumliche und landschaftliche Einordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26<br />

B 1 .3 Städtebauliche Rahmenbedingungen / Lage im Stadtgebiet . . . . . . . . . . . . 28<br />

B 1 .4 Die Entwicklung der Seestadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

B 1 .5 Aktuelle Entwicklungen und widmungstechnische Rahmenbedingungen . . . . . .37<br />

B 1 .6 Verkehrliche Rahmenbedingungen / Erreichbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . .39<br />

B 1 .7 Zeitplan für eine etappenweise Realisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41<br />

B 1 .8 Planungsansätze aus dem Wiener Parkleitbild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41<br />

B 1 .9 Anforderungen aus dem City Lab . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41<br />

B 1 .10 Wasserrechtliche Einreichung für den See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .43<br />

B 1 .11 Berücksichtigung der U-Bahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46<br />

B 1 .12 Raum für Partizipationsprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

B 2 Wettbewerbsaufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47<br />

B 2 .1 Allgemeine Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47<br />

B 2 .2 Spezifische Anforderungen für die vier Module . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50<br />

Modul Zentralpark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .53<br />

Modul Westpark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57<br />

Modul Ostpark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .58<br />

Modul Promenade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />

Unterlagen/Beilagen zum Wettbewerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61<br />

TEIL D<br />

Quellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

3


4<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK


TEIL A<br />

ALLGEMEINER TEIL<br />

WETTBEWERBS-<br />

BEDINGUNGN<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

5


6<br />

TEIL KAPITEL A<br />

ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

A.1 AUSLoBERIN / WETTBEWERBSBETREUUNG<br />

A.1.1 AusLoBErIn / BAuhErrIn<br />

Die Auslobung des landschaftsarchitektonischen Realisierungswettbewerbes<br />

aspern Seepark erfolgt durch<br />

die „Wien 3420 Aspern Development AG“ (kurz: Wien<br />

3420 AG) in Kooperation mit dem Magistrat der Stadt<br />

Wien, MA 42 – Wiener Stadtgärten.<br />

Die Wien 3420 AG ist für die Entwicklung und Verwertung<br />

von „aspern Die Seestadt Wiens“ zuständig.<br />

Die Immobilienentwicklungsgesellschaft wurde im<br />

Dezember 2004 gegründet. EigentümerInnen der Gesellschaft<br />

sind die GELUP GmbH und die Bundesimmobiliengesellschaft<br />

(BIG).<br />

Ziel der Wien 3420 AG ist es, aspern Die Seestadt Wiens<br />

zu einem urbanen Zentrum in Wien mit internationaler<br />

Ausrichtung zu entwickeln. Die Wien 3420 AG betreibt<br />

neben der Gewinnung von PartnerInnen und der Verwertung<br />

von Flächen auch das Standortmarketing und<br />

-branding. In enger Kooperation mit ihren PartnerInnen<br />

forciert sie die städtebauliche Planung, die Flächenwidmung<br />

und die infrastrukturelle Erschließung.<br />

Es ist im Interesse der Wien 3420 AG als Projektentwicklungsgesellschaft<br />

und Eigentümerin, dass die<br />

öffentliche Infrastruktur, soziale Einrichtungen, Frei-<br />

und Grünräume abgestimmt im zeitlichen Einklang<br />

mit der Immobilienentwicklung geschaffen werden. Es<br />

ist beabsichtigt, ein Quartiersmanagement vorzusehen,<br />

das unter anderem den Ansiedlungsprozess und den<br />

Aufbau sozialer Strukturen unterstützt. Insbesondere<br />

wird durch Partizipation die Verbindung zum neuen<br />

Lebens- und Arbeitsraum hergestellt. Nach der Errichtung<br />

des Seeparks wird dieser in das Eigentum und die<br />

Verwaltung des Magistrats der Stadt Wien übergehen.<br />

ANSChRIFT DER AUSLOBERINNEN:<br />

Wien 3420 Aspern Development AG<br />

Rosthorngasse 5, 1220 Wien, UID: ATU 61 63 15 59<br />

und<br />

Magistrat der Stadt Wien<br />

MA 42 - Wiener Stadtgärten<br />

Johannesgasse 35, 1030 Wien.<br />

A.1.2 VErfAhrEnsBüro<br />

ARGE DI Dr. Karin Standler und<br />

DI Maria Baumgartner<br />

Technische Büros für Landschaftsplanung<br />

Adresse des Verfahrensbüros:<br />

Seidengasse 13/3, 1070 Wien<br />

Email: seepark@gmx.at<br />

Tel: +43-1-5954549,<br />

Mobil: +43-699-13554566,<br />

Fax: +43-1-5235843<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

A.2 GEGENSTAND DES WETTBEWERBS<br />

Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung eines<br />

Gestaltungskonzepts für das modulhaft aufgebaute<br />

Freiraumsystem um den See der Seestadt Wiens mit<br />

einem Flächenausmaß von ca. 9,7 ha.<br />

Das Wettbewerbsgebiet gliedert sich in<br />

folgende vier Freiraummodule:<br />

MODUL 1: ZENTRALPARK<br />

mit Seeufer (III3, III5, III6) mit 4,6 ha.<br />

Die eigentliche Wasserfläche des Sees ist nicht Gegenstand<br />

des Wettbewerbs, jedoch sind die Seeuferzonen<br />

in die Gestaltung mit einzubeziehen.<br />

MODUL 2: WESTPARK<br />

(II1, II2), inklusive den Wasserflächen II1w und II2w<br />

mit ca. 1,6 ha.<br />

MODUL 3: OSTPARK<br />

(III4, III7) mit ca. 1,9 ha.<br />

MODUL 4: PROMENADE<br />

(III2, III10) mit ca. 1,6 ha.<br />

Die Umsetzung der Planung wird in zwei Bauetappen<br />

beabsichtigt: Erste Bauetappe bis 2014 (umfasst<br />

Modul 1 Zentralpark und Modul 2 Westpark), zweite<br />

Bauetappe bis 2020 (umfasst Modul 3 Ostpark und<br />

Modul 4 Promenade). Der Zeitplan ist in Teil B unter<br />

Punkt B 1.7 detailliert beschrieben. Die Nettoherstellkostenkosten<br />

(= Baukosten) für die Flächen des<br />

Realisierungswettbewerbs werden mit rund 5 Millionen<br />

Euro für die Bauetappe bis 2014 geschätzt (Preisbasis<br />

September 2010).


ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

Abb. Überblick über die Module des Wettbewerbs und die jeweils zugeordneten Teilräume,<br />

Quelle: Wien 3420 AG - Bearbeitung: Standler, 2010; rot eingefasst ist das Wettbewerbsgebiet.<br />

TEIL A<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

7


8<br />

TEIL A<br />

ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

A.3 ART DES WETTBEWERBS<br />

Der Wettbewerb wird als nicht offener einstufiger landschaftsarchitektonischer<br />

Realisierungswettbewerb nach<br />

den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006<br />

i.d.g.F. für den Oberschwellenbereich ausgelobt.<br />

Auf Basis der eingereichten Teilnahmeanträge werden<br />

anhand der Auswahlkriterien die 16 am besten<br />

geeigneten BewerberInnen ausgewählt und zur Vorlage<br />

von Wettbewerbsarbeiten aufgefordert. Das anschließende<br />

Wettbewerbsverfahren ist anonym.<br />

A.4 REcHTSGRUNDLAGEN UND<br />

VERfAHRENSREGELN<br />

A.4.1 WETTBEWErBsgrunDLAgEn<br />

Als Grundlagen des Wettbewerbs gelten in der angeführten<br />

Reihenfolge:<br />

• Anfragebeantwortung<br />

• Auslobungsunterlagen samt Beilagen<br />

• Bundesvergabegesetz – BVergG 2006 in der zum<br />

Zeitpunkt der Einleitung des Wettbewerbs durch<br />

Absendung der Bekanntmachung an das Amt für<br />

amtliche Veröffentlichungen der EU geltenden<br />

Fassung<br />

• Wettbewerbsstandard Architektur der Bundeskammer<br />

der Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />

WSA/WOA 2010.<br />

A.4.2 gEhEImhALTungspfLIChT,<br />

AnErkEnnung DEr<br />

prEIsgErIChTsEnTsChEIDung,<br />

AusführungsVErzIChT<br />

Mit der Einreichung eines unterfertigten Teilnahmeantrages<br />

nimmt jede/jeder TeilnehmerIn sämtliche in der<br />

<strong>Wettbewerbsauslobung</strong> enthaltenen Bedingungen an.<br />

Er/Sie ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur<br />

Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und<br />

nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die inhaltlichen<br />

Entscheidungen des Preisgerichtes endgültig sind. Die<br />

Trennung von Ausführung und Planung ist gem. § 1<br />

WSA 2010 von allen TeilnehmerInnen unabdingbar zu<br />

gewährleisten und durch eine entsprechende Verzichtserklärung<br />

im Formblatt F 1 sicherzustellen.<br />

A.4.3 prüfungsVErmErk DEr kAmmEr DEr<br />

ArChITEkTEn unD IngEnIEurkonsuLEnTEn<br />

für WIEn, nIEDErösTErrEICh unD BurgEnLAnD<br />

Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat<br />

die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsu-<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

lenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland die<br />

Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der<br />

Berufsinteressen der TeilnehmerInnen überprüft. Mit<br />

Schreiben vom 26.07.2010 hat die Kammer ihre Kooperation<br />

mit den AuftraggeberInnen unter Bekannt-gabe<br />

der Verfahrensnummer WNB 10/10 bekundet und PreisrichterInnen<br />

nominiert.<br />

Die zugehörige Stellungnahme ist auf der Website<br />

www.<strong>architekturwettbewerb</strong>.at veröffentlicht.<br />

A.4.4 sTrEITIgkEITEn<br />

Bei Streitigkeiten in formalen Fragen, nicht jedoch in<br />

solchen, die sich auf die Entscheidungen des Preisgerichts,<br />

insbesondere auf die Auswahl der Teilnehmer-<br />

Innen sowie auf die Reihung der Wettbewerbsprojekte<br />

beziehen, können AusloberInnen und WettbewerbsteilnehmerInnen<br />

die Hilfe der Kammer der Architekten<br />

und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich<br />

und Burgenland in Anspruch nehmen. Die Bestimmungen<br />

des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes WVRG<br />

2007 i.d.g.F. bleiben davon unberührt.<br />

A.4.5 gErIChTssTAnD<br />

Als Gerichtsstand gilt Wien als Sitz der<br />

AusloberInnen.<br />

A.4.6 VErfAhrEnssprAChEn<br />

Die Verfahrensprachen sind Deutsch und Englisch.<br />

Die Auslobungsunterlagen wurden in deutscher und<br />

englischer Sprache erstellt. Im Falle von Unklarheiten<br />

oder Widersprüchen in den englischen Übersetzungen<br />

gelten für alle Schriftstücke die deutschsprachigen<br />

Stammversionen. Die InteressentInnen können<br />

die Teilnahmeanträge entweder in deutscher oder in<br />

englischer Sprache stellen. Um in der anschließenden<br />

Wettbewerbsphase ein nötiges Maß an Anonymität zu<br />

gewährleisten, werden die beiden Verfahrenssprachen<br />

ab der Auswahl der TeilnehmerInnen nur beibehalten,<br />

wenn zumindest vier TeilnehmerInnen in jeder der beiden<br />

Sprachen ausgewählt wurden. Wurden weniger<br />

als vier TeilnehmerInnen mit englischer oder deutscher<br />

Sprache ausgewählt, wird der Wettbewerb ab der Ausgabe<br />

der Wettbewerbsunterlagen ausschließlich in einer<br />

Sprache (Englisch oder Deutsch, je nach sprachlichem<br />

Überwiegen des Teilnehmerkreises) fortgesetzt.<br />

Diese Sprache stellt dann für alle TeilnehmerInnen die<br />

gültige Verfahrenssprache im Wettbewerb dar.


A.5 TERMINüBERSIcHT<br />

ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

Für das Wettbewerbsverfahren gelten die im Folgenden aufgelisteten Termine. Bis zum Schlusstermin für den Eingang<br />

der Teilnahmeanträge sind diese verbindlich vorgegeben, ab dann sind sie als derzeit noch unverbindliche<br />

Terminvorschau zu sehen.<br />

KONSTITUIERENDE SITZUNG DES PREISGERIchTS MO, 23.08.2010<br />

ABSENDUNG DER BEKANNTMAchUNG AN DAS AMT<br />

fÜR AMTLIchE VERöffENTLIchUNGEN DER EU MO, 13.09.2010<br />

SchLUSSTERMIN fÜR EINGANG DER TEILNAhMEANTRäGE,<br />

BIS 12:00 UhR MO, 25.10.2010<br />

SITZUNG DES PREISGERIchTS ZUR AUSWAhL DER<br />

WETTBEWERBSTEILNEhMERINNEN MO, 29.11.2010<br />

VERSTäNDIGUNG DER BEWERBERINNEN fR, 03.12.2010<br />

AUSSENDUNG DER ERGäNZENDEN AUSLOBUNGSUNTERLAGEN fR, 10.12.2010<br />

EINGANG SchRIfTLIchER RÜcKfRAGEN BIS SPäTESTENS fR, 14.01.2011<br />

fRAGEBEANTWORTUNG PER MAIL BIS fR, 28.01.2011<br />

ABGABE DER WETTBEWERBSARBEITEN,<br />

BIS SPäTESTENS 12:00 UhR EINLANGEND fR, 25.02.2011<br />

PREISGERIchTSSITZUNG DO, 31.03.2011<br />

UND fR, 01.04.2011<br />

(ERSATZ: DO, 07.04.2011<br />

UND fR, 08.04.2011)<br />

TEIL A<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

9


10<br />

TEIL A<br />

ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

A.6 WETTBEWERBSTEILNEHMERINNEN /<br />

TEILNAHMEBEREcHTIGUNG<br />

A.6.1 TEILnAhmEBErEChTIgung<br />

Der Zulassungsbereich für die Teilnahme am gegenständlichen<br />

Wettbewerbsverfahren umfasst alle EWR-<br />

Staaten und die Schweiz sowie alle weiteren Staaten<br />

der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über<br />

das öffentliche Beschaffungswesen GPA.<br />

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen<br />

sowie Teilnehmer- bzw. Arbeitsgemeinschaften, die<br />

über eine Befugnis auf dem Fachgebiet der Landschaftsarchitektur<br />

verfügen und alle weiteren unter A 6.2 angeführten<br />

Eignungsnachweise belegen können. Die Nachweise<br />

sind im Zuge der InteressentInnensuche fristgerecht mit<br />

dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Es dürfen keine Ausscheidensgründe<br />

oder Ausschließungsgründe gem. A 6.6<br />

der Auslobung vorliegen.<br />

A.6.2 EIgnungsnAChWEIsE<br />

Die WettbewerbsteilnehmerInnen haben ihre Eignung<br />

mit den folgenden Nachweisen zu belegen:<br />

A .6 .2 .1 NAChWEIS DER BEFUGNIS<br />

Die BewerberInnen bzw. BewerberInnengemeinschaften<br />

haben mit dem Teilnahmenantrag den Nachweis der Berechtigung<br />

zur Ausführung der wettbewerbsgegenständlichen<br />

Leistung durch die Beibringung geeigneter Unterlagen<br />

(§ 71 BVergG 2006 i.d.g.F.) zu belegen.<br />

Der Nachweis der Befugnis auf dem Fachgebiet der<br />

Landschaftsarchitektur kann wie folgt belegt werden:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Für österreichische IngenieurkonsulentInnen für<br />

Landschaftsplanung und Landschaftspflege und<br />

ZT-Gesellschaften mit entsprechender ruhender<br />

oder aufrechter Befugnis: Nachweis der Befugnis<br />

gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung.<br />

Die Befugnis ist im Wettbewerb durch eine Bescheinigung<br />

der zuständigen Kammer der Architekten<br />

und Ingenieurkonsulenten nachzuweisen.<br />

Für österreichische Technische Büros – Ingenieurbüros<br />

für Landschaftsplanung und Landschaftspflege<br />

mit entsprechender ruhender oder aufrechter<br />

Befugnis gemäß Gewerbeordnung: Gewerbeberechtigung.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

Die Befugnis muss am Abgabetag und bis zum Ende<br />

eines eventuell folgenden Auftragsverhältnisses gegeben<br />

sein. PreisträgerInnen, deren Befugnis zum Zeitpunkt<br />

der Wettbewerbsteilnahme ruht, nehmen zur<br />

Kenntnis, dass vor der gegebenenfalls beabsichtigten<br />

Einleitung eines Verhandlungsverfahrens eine aufrechte<br />

Befugnis nachzuweisen ist.<br />

WettbewerbsteilnehmerInnen mit nicht-österreichischem<br />

Sitzstaat müssen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung<br />

in Österreich befugt sein.<br />

LandschaftsarchitektInnen/LandschaftsplanerInnen mit<br />

Staatsangehörigkeit und Niederlassung im EWR und der<br />

Schweiz und mit einer den genannten österreichischen<br />

Befugnissen vergleichbaren Berufsberechtigung dürfen<br />

vorübergehend und gelegentlich grenzüberschreitende<br />

Dienstleistungen erbringen, wenn Sie folgende Kriterien<br />

erfüllen, zu denen im Teilnahmeantrag Informationen<br />

zu geben bzw. Belege zu übermitteln sind (s. Formblatt<br />

F1 unter 1.7.):<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Niederlassung (Unternehmensadresse)<br />

fachliche Befähigung (Ausbildung)<br />

aufrechte Befugnis als LandschaftsplanerIn/LandschaftsarchitektIn<br />

(Vorlage der erforderlichen Berechtigung<br />

zur Berufsausübung im Herkunftsland<br />

oder Urkunde, betreffend die im Herkunftsland<br />

der Bewerberin/des Bewerbers zur Ausführung<br />

der wettbewerbsgegenständlichen Dienstleistung<br />

erforderliche Mitgliedschaft zu einer bestimmten<br />

Organisation). Soweit aus dem Befugnisnachweis<br />

nicht bereits ersichtlich, sind weiters bekannt zu<br />

geben:<br />

• Berufsbezeichnung<br />

• das Register, in dem der/die BewerberIn<br />

eingetragen ist sowie die Nummer der<br />

Eintragung oder gleichwertige, der<br />

Identifikation dienende Angaben<br />

aus dem Register<br />

• gesetzliche Interessensvertretung (Berufskammer<br />

oder vergleichbare Organisation,<br />

der die/der BewerberIn angehört)<br />

• Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde<br />

des Niederlassungsstaates.<br />

Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

mindestens zwei Jahre lange Berufsausübung<br />

als LandschaftsarchitektIn/LandschaftsplanerIn<br />

während der vorangegangenen zehn Jahre, sofern<br />

dieser Beruf im Niederlassungsstaat des Bewerbers/der<br />

Bewerberin nicht reglementiert ist.


TEIL A<br />

ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

Gesellschaften haben überdies einen Firmenbuchauszug<br />

oder Auszug aus einem vergleichbaren Register<br />

im Herkunftsland oder, wenn im Herkunftsland ein<br />

vergleichbares Register nicht existiert, eine eidesstattliche<br />

Erklärung des/der TeilnehmerIn vorzulegen, die<br />

zumindest zu enthalten hat: Gesellschaftsform, Firma,<br />

Sitz, Unternehmensgegenstand, Stamm- bzw. Grundkapital,<br />

Höhe der Einlagen und GesellschafterInnen.<br />

A .6 .2 .2 NAChWEIS DER ALLGEMEINEN<br />

BERUFLIChEN ZUVERLäSSIGKEIT GEMäSS<br />

DEN BESTIMMUNGEN DES § 72 BVERGG<br />

2006 I .D .G .F .<br />

Strafregisterbescheinigung oder gleichwertige Bescheinigung<br />

einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des<br />

Herkunftslandes des Unternehmers / der Unternehmerin,<br />

aus der hervorgeht, dass gegen ihn/sie oder – sofern<br />

es sich um juristische Personen, handelsrechtliche<br />

Personengesellschaften, eingetragene Erwerbsgesellschaften<br />

oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen<br />

physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig<br />

sind, kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, das ihre<br />

berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt.<br />

Für BewerberInnen mit einer aufrechten ZT-Befugnis<br />

wird von der Beibringung einer Strafregisterbescheinigung<br />

abgesehen.<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Vorlage eines Auszuges aus dem Firmenbuch oder<br />

einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichts-<br />

oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes<br />

der Unternehmerin / des Unternehmers, aus der<br />

hervorgeht, dass gegen sie/ihn kein Konkursverfahren<br />

oder kein gerichtliches Ausgleichsverfahren<br />

eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens<br />

nicht mangels hinreichenden Vermögens<br />

abgewiesen wurde.<br />

Letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt<br />

oder gleichwertige Dokumente<br />

des Herkunftslandes des Unternehmers/ der<br />

Unternehmerin.<br />

Eine Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a<br />

Bundesabgabenordnung i.d.g.F. (letztgültige Lastschriftanzeige<br />

der zuständigen Finanzbehörde).<br />

Werden die genannten Nachweise im Herkunftsland<br />

des/der TeilnehmerIn nicht ausgestellt oder werden<br />

darin nicht alle in § 68 Abs. 1 Z 1 bis 4 und 6 vorgesehenen<br />

Fälle erwähnt, kann der Nachweis über die berufliche<br />

Zuverlässigkeit auch durch eine eidesstattliche<br />

Erklärung, dass keine Ausschließungsgründe gemäß<br />

§ 68 Abs. 1 Z 1 bis 4 und 6 BVergG 2006 i.d.g.F. vorliegen,<br />

belegt werden.<br />

A .6 .2 .3 NAChWEIS DER FINANZIELLEN UND<br />

WIRTSChAFTLIChEN LEISTUNGSFähIGKEIT<br />

gemäß § 74 BVerG 2006 i.d.g.F.<br />

Nachweis einer aufrechten Berufshaftpflichtversicherung<br />

mit einer Versicherungssumme von mindestens<br />

500.000,- EURO (exkl. MWSt.), deren örtlicher Geltungsbereich<br />

Österreich einschließt und welche eine<br />

Nachdeckungsfrist von mindestens 4 Jahren aufweist.<br />

Liegt die derzeitige Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung<br />

unter dem angeführten Wert,<br />

ist aktuell Österreich im Geltungsbereich nicht eingeschlossen<br />

oder/und liegt die Nachdeckungsfrist unter<br />

4 Jahren, so ist von den WettbewerbsgewinnerInnen im<br />

Zuge des Verhandlungsverfahrens der Nachweis einer<br />

ergänzenden, den Erfordernissen entsprechenden Projekthaftpflichtversicherung<br />

zu belegen.<br />

Der Nachweis einer aufrechten Berufshaftpflichtversicherung<br />

stellt eine Eignungsanforderung dar. Zu den<br />

genannten Erfordernissen der Berufshaftpflichtversicherung<br />

sind entsprechende Angaben erforderlich.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

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12<br />

TEIL A<br />

ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

A .6 .2 .4 NAChWEIS DER TEChNISChEN<br />

LEISTUNGSFähIGKEIT GEMäSS § 75 BVERG<br />

2006 I .D .G .F .<br />

Die Eignungsanforderungen hinsichtlich der technischen<br />

Leistungsfähigkeit sind, dass Parkplanungen zu<br />

den Leistungsbereichen des/der BewerberIn zählen<br />

und dass zumindest ein Vorentwurf oder Entwurf für<br />

die Neuplanung einer öffentlich nutzbaren Parkanlage<br />

als Auftragsprojekt bereits erfolgreich als antragstellendes<br />

Büro oder maßgebliche/r ProjektleiterIn abgewickelt<br />

oder ein landschaftsplanerischer Wettbewerbsbeitrag<br />

für einen öffentlich nutzbaren Park mit einem<br />

Preisrang 1 bis 3 prämiert wurde. Die Prüfung dieser<br />

Anforderungen erfolgt auf Basis der Angaben im Formblatt<br />

F 1 (Punkt 1.8, 2.1 und 2.2) sowie der beigefügten<br />

Referenzblätter gemäß diesem Formblatt (Formblatt F 1<br />

siehe Teil C Beilagen). Insgesamt können maximal fünf<br />

geleistete Projekte und fünf Wettbewerbsbeiträge im<br />

Formblatt F 1 genannt werden. Für drei dieser Referenzen<br />

sind nähere Vorstellungen als A 3 – Formate beizugeben.<br />

Von den im Formblatt F 1 unter 2.1 angeführten Referenzen<br />

ist der Nachweis über die Leistungserbringung (Referenz)<br />

gem. BVerG 2006 i.d.g.F. wie folgt zu belegen:<br />

Wenn der/die LeistungsempfängerIn ein/e öffentliche/r<br />

AuftraggeberIn war: eine von der/dem öffentlichen<br />

AuftraggeberIn ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung;<br />

Wenn der/die LeistungsempfängerIn ein/e private/r<br />

AuftraggeberIn war: eine von der/dem privaten AuftraggeberIn<br />

ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine<br />

derartige Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache<br />

Erklärung der/des TeilnehmerIn.<br />

Die AusloberInnen behalten sich die Überprüfung der<br />

im Formblatt F 1 unter Pkt. 2 getätigten Angaben bei<br />

den LeistungsempfängerInnen und AusloberInnen durch<br />

Nachfragen vor.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

ANMERKUNG:<br />

1. Für österreichische BewerberInnen: Unterlagen, die im<br />

Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) aktuell belegt<br />

sind, müssen nicht gesondert eingereicht werden. Diesbezüglich<br />

reicht ein Hinweis auf die Führ-ung im ANKÖ<br />

mit Angabe der ANKÖ-Nummer.<br />

2. Sofern die o.a. Nachweise nicht in den Verfahrenssprachen<br />

Deutsch oder Englisch abgefasst sind, sind<br />

von diesen Übersetzungen in einer der beiden Verfahrenssprachen<br />

beizulegen.<br />

3. Die WettbewerbsteilnehmerInnen haften für die<br />

Vollständigkeit und Richtigkeit aller gemachten Angaben.<br />

Das Risiko der Teilnahmeberechtigung für den<br />

Wettbewerb tragen die TeilnehmerInnen.<br />

A.6.3 TEILnEhmErgEmEInsChAfTEn<br />

Als Teilnehmergemeinschaften sind interdisziplinäre<br />

Teams aus FachplanerInnen (LandschaftsplanerInnen<br />

mit z.B. ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen für<br />

Hochbau, KulturtechnikerInnen und SoziologInnen)<br />

zugelassen, sofern ein Mitglied die Teilnahmeberechtigung<br />

gem. A 6.1 nachweisen kann. Die für den Wettbewerb<br />

namhaft gemachte (ermächtigte) Person muss<br />

teilnameberechtigt sein und die Vertretungsbefugnis<br />

für die Wettbewerbsteilnehmergemeinschaft innehaben<br />

(s. Teil C Beilagen: C 3 Formblatt F 2 Verpflichtungserklärung<br />

der Teilnehmergemeinschaft). Eventuelle<br />

Verpflichtungen der AusloberInnen aus diesem<br />

Wettbewerbsverfahren bestehen nur gegenüber dieser<br />

Person, nicht gegenüber der Teilnehmergemeinschaft.<br />

Bei Teilnehmergemeinschaften werden die geforderte<br />

Befugnis und Leistungsfähigkeit insgesamt für die<br />

Teilnehmergemeinschaft beurteilt, die allgemeine<br />

beruf-liche Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied<br />

der Teilnehmergemeinschaft erfüllt sein.<br />

Es steht den TeilnehmerInnen frei, während der Bearbeitung<br />

KonsulentInnen und SubunternehmerInnen<br />

beizuziehen. Nicht bereits im Teilnahmeantrag<br />

genannte Personen oder Unternehmen können jedoch<br />

nicht Teil einer Teilnehmergemeinschaft sein.


A.6.4 mEhrfAChTEILnAhmE<br />

ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

Jede/r TeilnehmerIn ist, gleichgültig ob allein oder in<br />

Wettbewerbsteilnehmergemeinschaft, nur einmal teilnahmeberechtigt.<br />

Eine mehrfache Teilnahme zieht den<br />

Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen<br />

der/die Zuwiderhandelnde beteiligt ist.<br />

A.6.5 mITArBEITErInnEn<br />

Die WettbewerbsteilnehmerInnen dürfen sich eines<br />

oder mehrerer MitarbeiterInnen, d. s. Fachkräfte,<br />

die über keine Befugnis eines Technischen Büros/<br />

Ingenieurbüros gemäß Gewerbeordnung oder einer<br />

Zivilingenieurin/eines Zivilingenieurs nach den<br />

Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen,<br />

bedienen. Diese MitarbeiterInnen dürfen von dem/der<br />

TeilnehmerIn genannt werden und sind im Protokoll<br />

des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des<br />

Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu<br />

nennen. Die Bestimmungen gemäß den Punkten A 6.4<br />

und A 6.6 sind sinngemäß auf die genannten MitarbeiterInnen<br />

anzuwenden.<br />

A.6.6 AussChEIDEns- unD<br />

AussChLIEssungsgrünDE<br />

Im Wettbewerb gelten die Ausscheidensgründe gemäß<br />

§ 129 BVergG 2006 i.d.g.F. und die im Folgenden<br />

genannten Bestimmungen der WSA 2010 i.d.g.F. Daher<br />

sind neben den nicht teilnahmeberechtigten Personen<br />

gemäß Punkt A 6.1 - A 6.5 von der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren<br />

weiters ausgeschlossen:<br />

a) Personen, die an der Erstellung der Wettbewerbsunterlagen<br />

mitgewirkt haben, sofern durch deren Teilnahme<br />

ein fairer und lauterer Wettbewerb im Sinne des<br />

BVergG ausgeschlossen wäre. Die Mitwirkung an der<br />

Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit<br />

mit der Wettbewerbsordnung seitens der Bundes- bzw.<br />

Länderkammer stellt keinen Ausschließungsgrund dar;<br />

TEIL A<br />

b) Personen oder Unternehmen, die an der Erstellung<br />

von Vorprojekten für den Wettbewerb mitgewirkt haben,<br />

sofern der in der Vorarbeit wurzelnde Wissensvorsprung<br />

gegenüber den WettbewerbsteilnehmerInnen nicht<br />

durch das nachweisliche Zugänglichmachen der Informationen,<br />

insbesondere durch die Veröffentlichung<br />

allfälliger Vorprojekte, egalisiert wird;<br />

c) die VorprüferInnen, PreisrichterInnen und ErsatzpreisrichterInnen<br />

sowie deren nahe Angehörige (als<br />

solche gelten: EhegattInnen, Verwandte oder Verschwägerte<br />

in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum<br />

4. Grad Verwandte oder im 2. Grad Verschwägerte,<br />

Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder<br />

sowie Mündel und Pflegebefohlene), deren TeilhaberInnen<br />

an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften<br />

(Bürogemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften, wobei<br />

diese nur so lange als aufrecht gelten, als Projekte gemeinsam<br />

bearbeitet werden);<br />

d) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichtes<br />

in einem berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis<br />

stehen (z.B. Angestellte, bei UniversitätsprofessorInnen<br />

die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw.<br />

Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in<br />

einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht;<br />

e) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied<br />

des Preisgerichtes in seiner / ihrer Entscheidung<br />

als PreisrichterIn zu beeinflussen oder die eine Angabe<br />

in den eingereichten Unterlagen machen, welche auf<br />

die Urheberschaft schließen lässt.<br />

Ausschließungsgründe gemäß lit. a-e, die erst während<br />

des Wettbewerbs entstehen, sind jenen gleichzusetzen,<br />

die von Anfang an bestanden haben. Ausschließungsgründe<br />

gemäß lit. a-e werden auch dann für den/die<br />

TeilnehmerIn wirksam, wenn sie sich auf am Wettbewerb<br />

mitwirkende MitarbeiterInnen oder Mitglieder<br />

der Teilnehmergemeinschaft des/der Teilnahmeberechtigten<br />

beziehen.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

13


14<br />

TEIL A<br />

ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

A.7 TEILNAHMEANTRAG /<br />

BEWERBUNGSUNTERLAGEN<br />

A.7.1 BEWErBungsunTErLAgEn<br />

Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus:<br />

Ausgefüllter und rechtsgültig unterfertigter Teilnahmeantrag<br />

Formblatt F 1 inklusive Beilagen<br />

Bei Teilnehmergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften:<br />

Verpflichtungserklärung der Teilnehmergemeinschaft /<br />

Arbeitsgemeinschaft (Formblatt F 2)<br />

Verzeichnis der Bewerbungsunterlagen (Formblatt F 3)<br />

inklusive Beilagen.<br />

A.7.2 ABgABE DEr TEILnAhmEAnTrägE /<br />

BEWErBungsunTErLAgEn<br />

Die rechtsgültig unterfertigten Bewerbungsunterlagen<br />

gemäß Punkt A 7.1 (Formblätter F 1 - F 3) einschließlich<br />

aller darin geforderten Beilagen müssen<br />

bis spätestens Montag, den 25.10.2010 um 12:00 Uhr<br />

beim Verfahrensbüro ARGE DI Dr. Karin Standler und<br />

DI Maria Baumgartner, Seidengasse 13/3, 1070 Wien,<br />

einlangen. Das Datum des Poststempels gilt nicht als<br />

Einlangungszeitpunkt. Die Verantwortung für die fristgerechte<br />

Einlangung liegt bei den TeilnehmerInnen.<br />

A.8 PRüfUNG DER EIGNUNG<br />

Basis der Eignungsprüfung sind die eingereichten<br />

Bewerbungsunterlagen (siehe Punkt A 7.1).<br />

A.8.1 prüfung DEr TEILnAhmEAnTrägE<br />

Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt durch<br />

das Verfahrensbüro ARGE DI Dr. Karin Standler und<br />

DI Maria Baumgartner.<br />

Über die Prüfung der Teilnahmeanträge wird eine Niederschrift<br />

verfasst, in welcher alle für die Beurteilung<br />

der Teilnahmeanträge wesentlichen Umstände festgehalten<br />

werden. Die Niederschrift wird dem Preisgericht<br />

zur Auswahl der TeilnehmerInnen übermittelt.<br />

Auf Verlangen wird den TeilnehmerInnen am Bewerbungsverfahren<br />

Einsichtnahme in den sie betreffenden<br />

Teil der Niederschrift gewährt.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

A.9 AUSWAHL DER zUM WETTBEWERB<br />

EINzULADENDEN TEILNEHMERINNEN<br />

A.9.1 AnzAhL DEr EInzuLADEnDEn<br />

TEILnEhmErInnEn<br />

Es ist beabsichtigt, 16 Büros zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb<br />

auszuwählen.<br />

Um auch jungen Büros realistische Chancen auf die<br />

Teilnahme am Wettbewerb zu eröffnen und damit den<br />

Teilnehmerkreis zu erweitern bestehen zwei von einander<br />

unabhängige Einreichkategorien:<br />

a) Standardbewerbung<br />

b) junges Büro<br />

Entsprechend den beiden Einreichkategorien wird angestrebt,<br />

12 TeilnehmerInnen in der Kategorie „Standardbewerbungen“<br />

und 4 TeilnehmerInnen in der<br />

Kategorie „Junges Büro“ (siehe Formblatt F 1) auszuwählen.<br />

Als junge Büros gelten jene, die seit 2004<br />

oder später eine Befugnis haben. Die Einreichung in<br />

der Kategorie „Junges Büro“ ist für BewerberInnen mit<br />

Befugnis ab 2004 optional. Erfolgt keine Kategorieauswahl,<br />

wird die Bewerbung der Kategorie „Standardbewerbung“<br />

zugeordnet. Doppelbewerbungen werden<br />

ausgeschlossen. Sollten in einer der beiden Kategorien<br />

nicht ausreichend geeignete BewerberInnen (siehe A<br />

6.2. Eignungsnachweise) vorhanden sein, so führt dies<br />

aufgrund der Unabhängigkeit der beiden Kategorien<br />

nicht zur Auffüllung aus BewerberInnen der anderen<br />

Kategorie sondern zu einer entsprechend geringeren<br />

Gesamtteilnehmeranzahl. Ab der Auswahl der TeilnehmerInnen<br />

gibt es aufgrund der anschließenden<br />

Anonymität keine Unterscheidung mehr zwischen den<br />

TeilnehmerInnen.<br />

Sofern ausreichend geeignete BewerberInnen vorhanden<br />

sind, wird das Preisgericht für jede Einreichkategorie<br />

NachrückerInnen bestimmen.


A.9.2 AusWAhLkrITErIEn<br />

ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

Die Auswahl der für den Wettbewerb einzuladenden<br />

TeilnehmerInnen wird nach Feststellung der Teilnahmeberechtigung<br />

und Eignung auf Basis der gemäß den<br />

einschlägigen Bestimmungen des BVergG und der gegenständlichen<br />

Auslobung eingereichten Unterlagen<br />

unter Berücksichtigung der im Folgenden genannten<br />

Kriterien vorgenommen. Entsprechend der festgelegten<br />

Teilnehmeranzahl werden jene geeigneten Bewerber-<br />

Innen, die die Auswahlkriterien am besten erfüllen,<br />

ausgewählt.<br />

Die Auswahlkriterien sind nachstehend in der Reihenfolge<br />

ihrer Bedeutung angeführt:<br />

1. Gestaltungsqualität der Referenzprojekte und Innovationspotential<br />

des Bewerbers / der Bewerberin auf Basis<br />

der drei ausführlich vorgestellten Referenzprojekte auf<br />

den Referenzblättern gemäß Formblatt F 1, Pkt. 2.<br />

(Gewichtungsfaktor: 60%)<br />

2. Berufliche Erfahrungen mit der Wettbewerbsaufgabe<br />

vergleichbaren Aufgabenstellungen und Lösungskompetenz<br />

auf Basis der laut Formblatt F 1 unter 2.1<br />

genannten geleisteten Projekte und den unter 1.8 des<br />

Formblattes angeführten Arbeitsschwerpunkten und<br />

Leistungsbereichen des Bewerbers / der Bewerberin.<br />

(Gewichtungsfaktor: 30%)<br />

3. Wirtschaftlich - organisatorische Leistungskapazität<br />

auf Basis der Angaben zur Bürostruktur des Unternehmens<br />

unter 1.5 und zur Qualifikation des Schlüsselpersonals<br />

unter 1.6 laut Formblatt F 1.<br />

(Gewichtungsfaktor: 10%)<br />

Es gilt darauf hinzuweisen, dass bei Bewerbergemeinschaften<br />

die Teilnehmergemeinschaft insgesamt bewertet<br />

wird.<br />

A.9.3 sITzung DEs prEIsgErIChTs zur<br />

AusWAhL DEr TEILnEhmErInnEn<br />

TEIL A<br />

Die Sitzung des Preisgerichts zur Auswahl der zum<br />

Wettbewerbsverfahren einzuladenden TeilnehmerInnen<br />

findet voraussichtlich am Montag, den 29.11.2010,<br />

statt. Die Auswahl der einzuladenden TeilnehmerInnen<br />

aus dem Kreis der befugten, leistungsfähigen und<br />

zuverlässigen Unternehmen erfolgt durch die AusloberInnen<br />

auf Basis der Empfehlungen des Preisgerichts<br />

anhand der unter Punkt A 9.2 angeführten Auswahlkriterien.<br />

Über die Preisgerichtssitzung wird ein<br />

Resümeeprotokoll geführt.<br />

A.9.4 VErsTänDIgung DEr BEWErBErInnEn<br />

Nach Abschluss der Auswahl werden alle BewerberInnen<br />

binnen 8 Tagen schriftlich von der Entscheidung der<br />

AusloberInnen verständigt.<br />

A.10 AUSGABE DER WETTBEWERBSUNTERLAGEN<br />

Die Wettbewerbsunterlagen werden nach dem derzeitigem<br />

Terminplan ab Mitte Dezember 2010 vom<br />

Verfahrensbüro an die ausgewählten TeilnehmerInnen<br />

übermittelt. Die darin voraussichtlich enthaltenen<br />

Bestimmungen, Erfordernisse (siehe entsprechende<br />

Ausführungen in Teil A und B) und ergänzend zur<br />

Verfügung gestellten Unterlagen (siehe Teil C Beilagen)<br />

sind in dieser Auslobung zur Information bereits angeführt.<br />

A.11 ScHRIfTLIcHE ANfRAGEN UND KoLLoQIUM<br />

Fragen der WettbewerbsteilnehmerInnen sind schriftlich<br />

per Fax (+43-1-5235843 mit dem Betreff: Wettbewerb<br />

aspern Seepark, ARGE DI Dr. Karin Standler und<br />

DI Maria Baumgartner) oder per mail an: seepark@gmx.at<br />

(Betreff: Fragen zum Wettbewerb aspern Seepark) bis<br />

spätestens Freitag, den 14.01.2011, an die Verfahrensorganisation<br />

zu stellen. Später einlangende Anfragen<br />

werden nicht mehr behandelt.<br />

Von der Durchführung eines Kolloqiums am Wettbewerbsort<br />

sehen die AusloberInnen ab, da die Bestandssituation<br />

des Geländes aus den Auslobungsunterlagen<br />

(Fotodokumentation unter Beilage C 1, Plandarstellung<br />

unter Beilage C 9 und Beschreibung der naturräumlichen<br />

Situation unter B.1.2) ersichtlich ist und<br />

derzeit noch keine Gebäude auf der Fläche vorhanden<br />

sind. Somit wäre ein Kolloqium für die Teilnehmer-<br />

Innen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand<br />

verbunden. Die Liegenschaft ist für Interessierte jederzeit<br />

zugänglich.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

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16<br />

TEIL A<br />

ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

A.12 fRAGEBEANTWoRTUNG<br />

Das Rückfrageprotokoll wird voraussichtlich bis Freitag,<br />

den 28.01.2011, per mail an alle TeilnehmerInnen<br />

versandt. Die Fragebeantwortung erfolgt in anonymisierter<br />

Form, die keine Rückschlüsse auf die FragestellerInnen<br />

zulässt.<br />

A.13 ART UND UMfANG DER EINzUREIcHENDEN<br />

UNTERLAGEN<br />

A.13.1 EInzurEIChEnDE ArBEITEn /<br />

unTErLAgEn<br />

1 . PLANUNTERLAGEN<br />

4 Präsentationstafeln im Format A0 (siehe Teil C<br />

Beilagen: C 15 Layoutvorschlag)<br />

GESTALTUNGSKONZEPT mit Höhenangaben im Maßstab<br />

1: 500, nordgerichtet (vgl. Layoutvorschlag)<br />

FUNKTIONSKONZEPTE mit den unten angeführten<br />

Inhalten in vergleichbaren Maßstäben freier Wahl,<br />

nordgerichtet<br />

Angaben zu den wesentlichen Zonierungen, zum Erschließungs-<br />

und Anbindungskonzept an das Umfeld.<br />

zu zielgruppenspezifischen Nutzungsangeboten – eventuell<br />

auch als tages- und jahreszeitlich variierende Aktivitätsmuster,<br />

zum Vegetationskonzept, zu Freiflächen<br />

für Partizipationsprojekte und zu weiteren für den Wettbewerbsbeitrag<br />

wichtig erscheinenden Aspekten.<br />

ERLäUTERNDE DARSTELLUNGEN<br />

1 Schnitt/Schnittansicht mit Darstellung der Promenade<br />

(III2) im M 1: 200 (Schnitt - Transection A)<br />

1 Schnitt/Schnittansicht mit Darstellung der Uferböschung<br />

für den Zentralpark mit Seeufer im M 1: 200<br />

(Schnitt - Transection B)<br />

mindestens 1 Schaubild zur Verdeutlichung der Gestaltungsidee<br />

in perspektivischer oder axonometrischer<br />

Darstellung.<br />

weitere Ansichten, Schnitte und Details zur Veranschaulichung<br />

bestimmter Entwurfsideen und/oder -elemente<br />

können nach Bedarf eingereicht werden.<br />

2 . GROBKOSTENSChäTZUNG<br />

Zur Nachvollziehbarkeit der Einhaltung des Kostenrahmens<br />

für die Errichtung der Etappe 1 (Zentral- und<br />

Westpark bis 2014) ist eine Grobschätzung der Nettoherstellungskosten<br />

auf Basis der seitens der Ausloberin<br />

MA 42 - Wiener Stadtgärten zur Verfügung gestellten<br />

Kalkulationsgrundlage (Zusammenstellung aufwändig<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

zu ermittelnder oder häufig auftretender Kostenstellen,<br />

siehe Teil C Beilagen: C 14 Ortsübliche Richtpreise für<br />

Grobkostenschätzung, Währung: EURO) getrennt für<br />

den West- und Zentralpark erforderlich (siehe Teil C<br />

Beilage C 17: Kalkulationsblatt zur Grobkostenschätzung<br />

Mustervorlage.xls, Abgabe im Format DIN A4 -<br />

dauerhaft geheftet, nur das Deckblatt enthält die Kennzahl<br />

– sowie als Excel-Datei).<br />

3 . KURZTExT<br />

Die Projektbeschreibung und textlichen Erläuterungen<br />

sind in die Gestaltung der Plantafeln zu integrieren.<br />

Zusätzlich soll ein Kurztext (mit max. 2 DIN A4 Seiten)<br />

zur Erläuterung der Projektidee unter Berücksichtigung<br />

der Planungsvorgaben verfasst werden.<br />

4 . hANDOUT: GESTALTUNGSKONZEPT<br />

IM A3 FORMAT<br />

Ergänzend ist das Gestaltungskonzept verkleinert auf<br />

einem A 3 - Papierblatt abzugeben und ebenso auf dem<br />

Datenträger zu speichern (selbiger Inhalt!).<br />

5 . SONSTIGE EINZUREIChENDE UNTERLAGEN<br />

• VERZEIChNIS DER EINGEREIChTEN<br />

UNTERLAGEN (Formblatt F 4)<br />

• VERFASSERERKLäRUNG<br />

(Formblatt F 5) in einem undurchsichtigen,<br />

verschlossenen Briefumschlag<br />

• WETTBEWERSBEITRAG AUF CD-ROM<br />

Die Planunterlagen gemäß Punkt 1 sowie die Grobkostenschätzung<br />

gemäß Punkt 2, der Bericht gemäß Punkt<br />

3 und das Handout gemäß Punkt 4 sind auch auf CD-<br />

ROM in folgenden Formaten abzugeben:<br />

Plantafeln: Portable document format *.<strong>pdf</strong> (A0 / 300 dpi)<br />

Kalkulationsblatt zur Grobkostenschätzung: Excel-Datei<br />

Handout: Portable document format *.<strong>pdf</strong> (A3 / 300 dpi)<br />

Kurztext: Projektbeschreibung (auf max. 2 DIN A4 Seiten,<br />

Schrifttyp: Arial, Schriftgrad 12 pt, Zeilenabstand:<br />

1,5 Zeilen) in word, rtf oder <strong>pdf</strong> Format.<br />

Der Datenträger darf keine über die in den Plantafeln<br />

gelieferten Informationen hinausgehenden Daten enthalten.<br />

Er ist ausschließlich an der Oberseite mit der<br />

Kennzahl (siehe A 14) zu versehen. Die enthaltenen<br />

Dokumente und Planunterlagen dürfen weder diese<br />

Kennzahl noch sonstige Hinweise auf den/die VerfasserIn<br />

enthalten.<br />

A.13.2 VArIAnTEn<br />

Varianten sind nicht zugelassen.


ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

A.14 KENNzEIcHNUNG UND VERPAcKUNG DER<br />

EINzUREIcHENDEN UNTERLAGEN<br />

Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen<br />

sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl<br />

zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in<br />

einer Größe von mindestens 1 cm Höhe und 6 cm Länge<br />

auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit<br />

rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der<br />

Wettbewerbsarbeiten haben ferner folgende Aufschrift<br />

zu tragen: „WETTBEWERB ASPERN SEEPARK“.<br />

Planunterlagen sind gerollt zu übermitteln. Die Wettbewerbsarbeiten<br />

sind doppelt verpackt einzusenden<br />

bzw. abzugeben.<br />

Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und folgender<br />

Bezeichnung zu versehen:<br />

„WETTBEWERB ASPERN SEEPARK“<br />

Als Absenderin ist die Adresse der Empfängerin einzusetzen<br />

(Musteretikett liegt den Wettbewerbsunterlagen<br />

unter Teil C Beilagen: C 16 bei). Auf der inneren<br />

Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen.<br />

A.15 ABGABE DER WETTBEWERBSBEITRäGE<br />

Die Wettbewerbsarbeiten sind beim Verfahrensbüro<br />

(ARGE DI Dr. Karin Standler und DI Maria Baumgartner,<br />

Technische Büros für Landschaftsplanung, Abgabeort:<br />

Bürogemeinschaft, Seidengasse 13/3, A-1070 Wien,<br />

Österreich) bis spätestens Freitag, den 25.02.2011<br />

(voraussichtlicher Termin) während der Büroöffnungszeiten<br />

von 9.00 bis 12.00 Uhr abzugeben.<br />

Die Verantwortung für die fristgerechte Einlangung<br />

der Wettbewerbsbeiträge liegt bei den TeilnehmerInnen.<br />

Die Lieferung muss für die Empfängerin porto-<br />

und zustellungsfrei erfolgen. Die einzureichenden<br />

Wett-bewerbsunterlagen dürfen einschließlich aller<br />

zugehörigen Schriftstücke nur mit einer Sendung<br />

zugehen. Sie sind zur Wahrung der Anonymität in<br />

verschlos-senem Zustand und ohne Hinweise auf den/<br />

die VerfasserIn unter dem Kennwort „WETTBEWERB<br />

ASPERN SEEPARK“ einzureichen (siehe Punkt A 14).<br />

Auf Wunsch werden bei persönlicher Abgabe des Wettbewerbsbeitrages<br />

beim Verfahrensbüro anonyme, nur<br />

mit der Kennzahl, unter der der Wettbewerbsbeitrag<br />

eingereicht wird, gekennzeichnete Übernahmebestätigungen<br />

ausgestellt.<br />

A.16 VoRPRüfUNG<br />

A.16.1 VorprüfErInnEn<br />

Die Vorprüfung erfolgt durch das Verfahrensbüro:<br />

ARGE DI Dr. Karin Standler und<br />

DI Maria Baumgartner<br />

Technische Büros für Landschaftsplanung<br />

Seidengasse 13/3<br />

1070 Wien<br />

unter Beiziehung der folgenden eingeladenen<br />

FachexpertInnen:<br />

DI Philipp Fleischmann, MA 21B<br />

Ing. Roman Koselsky, Wien 3420 AG<br />

DI Elisabeth Maschat, MA 18<br />

DI Dr. Thomas Ofenböck, MA 45<br />

DI Jürgen Preiss, MA 22<br />

Ing. Wolfgang Schötta und<br />

Ing. Stefan Streicher, MA 42<br />

DI Herbert Weidinger, MA 49<br />

Ing. Gerhard Weninger, MA 33<br />

DI Reinhard Wolfbeiszer, MA 19.<br />

A.16.2 VorprüfungskrITErIEn<br />

Die Vorprüfungskriterien sind insbesondere:<br />

TEIL A<br />

FORMALE BEDINGUNGEN<br />

• Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen (vgl.<br />

Teil A der Auslobung)<br />

• Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen<br />

INhALTLIChE BEDINGUNGEN<br />

• Einhaltung der Vorgaben gemäß<br />

Aufgabenstellung (vgl. Teil B der Auslobung)<br />

• Plausibilität der Grobkostenschätzung<br />

• Einhaltung des Kostenrahmens.<br />

Die Ergebnisse der Vorprüfung werden dem Preisgericht<br />

zu Beginn der Beurteilungssitzung in Form eines<br />

schriftlichen Vorprüfungsberichtes vorgelegt und im<br />

Rahmen der Beurteilungssitzung mündlich erläutert.<br />

A.16.3 VorprüfungszEITrAum<br />

Für die Vorprüfung ist der Zeitraum von 25.02.2011 bis<br />

31.03.2011 in Aussicht genommen.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

17


18<br />

TEIL A<br />

ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

A.17 PREISGERIcHT<br />

A.17.1 VorgAngsWEIsE DEs prEIsgErIChTs<br />

Die Begutachtung und Beurteilung der Projekte erfolgt<br />

unter Berücksichtigung der angeführten Beurteilungskriterien<br />

(siehe A 19).<br />

Für die Mitglieder des Preisgerichtes gelten die Verpflichtungen<br />

und Vorgangsweisen gemäß § 3 WSA<br />

2010. In Hinblick auf die ständige Beschlussfähigkeit<br />

sowie die Geschäftsordnung des Preisgerichts gelten<br />

die Bestimmung der § 6 und § 8 WSA 2010.1<br />

Über die Entscheidungen des Preisgerichtes wird ein<br />

Resümeeprotokoll geführt.<br />

A.17.2 zusAmmEnsETzung DEs prEIsgErIChTs<br />

Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen<br />

zusammen:<br />

6 FAChPREISRIChTERINNEN<br />

Prof. DI Andrea Cejka (A/BRD/CH)<br />

/ Ersatz DI Barbara Hutter (BRD)<br />

DI Anna Detzlhofer<br />

(IK f. Landschaftsplanung u. –pflege) (A)<br />

/ Ersatz DI Jakob Fina<br />

(IK f. Landschaftsplanung u. –pflege) (A)<br />

DI Guido Hager (CH)<br />

/ Ersatz DI Pascal Posset (CH)<br />

Ing. Karl Hawliczek<br />

(Leiter der Gruppe Planung Neues Grün,<br />

Wiener Stadtgärten - MA 42) (A)<br />

/ Ing. Maria Jana Wölzl<br />

(Neues Grün - Wiener Stadtgärten - MA 42) (A)<br />

DI (FH) Axel Lohrer (BRD)<br />

/ Ersatz DI (FH) Ursula Hochrein (BRD)<br />

Ing. Rainer Weisgram (Stadtgartendirektor<br />

Wiener Stadtgärten - MA 42) (A)<br />

/ Ersatz Ing. Margit Grassinger (Leiterin Neues<br />

Grün, Wiener Stadtgärten - MA 42) (A)<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

4 SAChPREISRIChTERINNEN<br />

DI Andrea Kreppenhofer (MA 19)<br />

/ Ersatz DI Elfriede Heinrich (MD-BD)<br />

DI Claudia Nutz (Wien 3420 AG)<br />

/ Ersatz Ing. Rainer Holzer (Wien 3420 AG)<br />

DI Eva Prochazka (MA18)<br />

/ Ersatz DI Andrea Kinsperger (MA18)<br />

Bernhard Wolf (Bezirksrat Wien Donaustadt)<br />

/ Ersatz Karl Gasta (Bezirksrat Wien Donaustadt)<br />

A.17.3 konsTITuIErEnDE sITzung DEs<br />

prEIsgErIChTs<br />

Die Konstituierung des Preisgerichts erfolgte am Montag,<br />

den 23.08.2010. Dabei wurden folgende Funktionen<br />

gewählt:<br />

Prof. DI Andrea Cejka<br />

Vorsitzende<br />

DI Guido Hager<br />

Stellvertretender Vorsitzender<br />

DI Claudia Nutz<br />

Schriftführerin<br />

Ing. Karl Hawliczek<br />

Stellvertretender Schriftführer<br />

A.18 AUSScHEIDUNGSGRüNDE<br />

Wettbewerbsarbeiten müssen aus folgenden Gründen<br />

von der Beurteilung ausgeschlossen werden:<br />

• Verletzung der Anonymität<br />

• Verspätete Abgabe.<br />

Wettbewerbsarbeiten können aus folgenden Gründen<br />

von der Beurteilung ausgeschlossen werden:<br />

• Nichterfüllung der Wettbewerbsbedingungen<br />

• Fehlen wesentlicher für die Beurteilung<br />

erforderlicher Unterlagen (siehe Punkt A 13.1).


A.19 BEURTEILUNGSKRITERIEN<br />

ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

Die Beurteilungskriterien gelangen in der angeführten<br />

Reihenfolge zur Bewertung:<br />

Die angeführten Unterpunkte dienen der Präzisierung<br />

und Erläuterung der Hauptpunkte und sind nicht<br />

als eigenständige Beurteilungskriterien im Sinne des<br />

BVergG zu verstehen.<br />

1 . GESTALTERISChE QUALITäTEN UND<br />

FREIRAUMPLANERISChER LöSUNGSANSATZ<br />

• Innovationsgehalt des Gestaltungskonzepts sowie<br />

Gesamtidee, städtebaulicher Konnex<br />

• Kreativer Lösungsansatz in Hinblick auf die<br />

Ausformung der Uferkanten<br />

• Qualität der Freiflächengestaltung, räumliche<br />

Zonier-ung und Modellierung der Freiräume<br />

• Qualität der Aufenthaltsorte für Bewegung, Sport,<br />

Spiel, Kommunikation, Rückzug, ...<br />

für verschiedene NutzerInnengruppen aller<br />

Altersklassen<br />

• Freiraumausstattung, Oberflächentexturen und<br />

Materialwahl<br />

• Erschließungsstruktur und Wegführung<br />

• Vegetationskonzept, technische Lösungsvorschläge,<br />

ökologische Aspekte<br />

• Verortung und Einbindung der Infrastruktur<br />

(Gastronomie, Sanitäreinrichtungen, Slip-Anlage etc.)<br />

• Umgebungsbezüge und Anbindung an die<br />

übergeordneten Freiräume<br />

2 . SOZIALE ASPEKTE UND<br />

FUNKTIONELLE LöSUNGEN<br />

• Gebrauchsfähigkeit und Alltagstauglichkeit<br />

der Freiraummodule<br />

• Zielgruppenspezifische Angebote<br />

• Mehrfachnutzbarkeit, ganzjährige<br />

Nutzungsmöglichkeiten<br />

• Gendergerechtigkeit, Barrierefreiheit<br />

• Angebote für Partizipationsprojekte wie z.B.<br />

interkulturelle Gärten und Community Gardens<br />

3 . WIRTSChAFTLIChE ASPEKTE<br />

• Realisierbarkeit unter Einhaltung des<br />

Kostenrahmens<br />

• Pflegeaufwand<br />

• Bestands- und Alterungsfähigkeit<br />

A.20 PREISE<br />

TEIL A<br />

A.20.1 prEIsgELDAufTEILung unD VErgüTung<br />

Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten sind<br />

insgesamt als Preise 70.950,- EURO (exkl. MwSt)<br />

vorgesehen:<br />

1. Preis 21.500,- EURO (exkl. MwSt)<br />

2. Preis 17.200,- EURO (exkl. MwSt)<br />

3. Preis 12.900,- EURO (exkl. MwSt)<br />

Drei Anerkennungspreise zu je 6.450,- EURO (exkl.<br />

MwSt) stehen zur Verfügung. Diese werden von 1 bis<br />

3 gereiht.<br />

Dem Preisgericht bleibt in zu begründenden Ausnahmefällen<br />

eine andere Aufteilung der Preise bzw.<br />

Anerkennungspreise vorbehalten. Die ausgelobte Anzahl<br />

der Preise und die Summe der Preisgelder sind<br />

beizubehalten. Jedenfalls ist ein 1. Preis zu vergeben.<br />

Die Preise und Anerkennungspreise werden, unbeschadet<br />

eventueller Vereinbarungen zwischen der/dem<br />

WettbewerbsteilnehmerIn und ihren/seinen MitarbeiterInnen,<br />

nur an den/die Teilnahmeberechtigten ausbezahlt.<br />

Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung<br />

an das im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt<br />

ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft.<br />

A.20.2 nAChrüCkErInnEn<br />

Unabhängig von den Anerkennungspreisen werden<br />

bis zu drei NachrückerInnen nominiert. Stellt sich<br />

beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der ProjektverfasserInnen<br />

am Ende der Beurteilung durch das<br />

Preisgericht heraus, dass gegen eine/n der Verfasser-<br />

Innen einer zu prämierenden Wettbewerbsarbeit ein<br />

Ausscheidens- oder Ausschließungsgrund gem. A 6.6<br />

vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden<br />

Projekte nach.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

19


20<br />

TEIL A<br />

ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

A.21 ABSIcHTSERKLäRUNG / BEAUfTRAGUNG<br />

A.21.1 ABsIChTsErkLärung DEr AusLoBErInnEn<br />

Die AusloberInnen, die Wien 3420 AG und der Ma-gistrat<br />

der Stadt Wien, MA 42, beabsichtigen bei Realisierung<br />

der Wettbewerbsaufgabe laut Punkt A 2, die/den erste/n<br />

PreisträgerIn unter Berücksichtigung der Empfehlungen<br />

des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen<br />

(Vorentwurf, Entwurf, Detailplanung, Kostenschätzung,<br />

künstlerische Oberleitung) zu beauftragen.<br />

Zu diesem Zweck wird im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren<br />

zunächst mit dem/der GewinnerIn des<br />

Wettbewerbes ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige<br />

Bekanntmachung geführt. Der/Die AuftragnehmerIn<br />

hat von einer etappenweisen Realisierung (siehe<br />

Punkt B 1.7) auszugehen, wobei auch innerhalb einer<br />

Bauetappe nicht gleichzeitig alle Planungsleistungen<br />

in vollem Leistungsumfang abgefragt werden müssen.<br />

Die technische und geschäftliche Oberleitung und die<br />

örtliche Bauaufsicht wird seitens der Stadt Wien MA<br />

42 übernommen. Es handelt sich um eine Auftragsvergabe<br />

im Oberschwellenbereich. Für allfällige Vergabekontrollverfahren<br />

ist der Vergabekontrollsenat für<br />

Wien zuständig.<br />

Nehmen die AusloberInnen von einer Weiterbearbeitung<br />

des Projektes nach Abschluss des Wettbewerbes<br />

aus schwerwiegenden sachlichen Gründen Abstand,<br />

so sind alle Ansprüche der TeilnehmerInnen durch das<br />

Preisgeld abgedeckt.<br />

Sollten die Verhandlungen mit dem/der 1. Preisträger-<br />

In ergebnislos bleiben, behalten sich die AusloberInnen<br />

Verhandlungen mit der/dem 2. und gegebenenfalls mit<br />

dem/der 3. PreisträgerIn vor.<br />

UMFANG DER BEABSIChTIGTEN BEAUFTRAGUNG<br />

Die Übertragung folgender Planungsleistungen ist<br />

vorgesehen:<br />

a. Vorentwurf<br />

b. Entwurf<br />

c. Ausführungsplanung<br />

d. Kostenermittlungsgrundlage<br />

e. Künstlerische Oberleitung<br />

Die Absichtserklärung der AusloberInnen bezieht sich<br />

bei Teilnehmergemeinschaften ausschließlich auf das<br />

vertretungsbefugte Mitglied der Teilnehmergemeinschaft.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

A.21.2 sELBsTVErpfLIChTung DEr<br />

gEWInnErInnEn / AufTrAgnEhmErInnEn<br />

Der/die GewinnerIn verpflichtet sich, die Empfehlungen<br />

des Preisgerichts in sein/ihr Angebot aufzunehmen.<br />

Die AusloberInnen behalten sich das Recht vor,<br />

allfällige aus formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen<br />

Rücksichten erforderliche Änderungen durch<br />

den/die EntwurfsverfasserIn zu verlangen. Die wesentlichen<br />

Qualitätsmerkmale des Wettbewerbsbeitrages<br />

sollen erhalten bleiben. Es ist angedacht, während der<br />

Planungsphasen unter Einbeziehung von Mitgliedern<br />

des Preisgerichts eine Qualitätssicherung durchzuführen.<br />

Bei einer weitgehend änderungsfreien Verwertung<br />

des Wettbewerbsprojektes im Zuge der Beauftragung<br />

werden der/dem mit der Planung beauftragten WettbewerbsgewinnerIn<br />

bis zu 50% des erhaltenen Preisgeldes<br />

auf das Honorar angerechnet. Bei einer allfälligen<br />

Teilbeauftragung ist eine aliquote Anrechnung des<br />

Preisgeldes vorgesehen. Die Wettbewerbsteilnehmer-<br />

Innen verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung,<br />

die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.<br />

Die Bearbeitungssprache nach Abschluss des Wettbewerbs<br />

ist Deutsch. Es ist ein/e ProjektleiterIn und ein/e<br />

ErsatzprojektleiterIn (im Falle eines Ausfalls durch<br />

Krankheit etc.) namhaft zu machen. Dies ist im Rahmen<br />

des Verhandlungsverfahrens von den angefragten<br />

PreisträgerInnen zu belegen bzw. sind dafür geeignete<br />

MitarbeiterInnen, KooperationspartnerInnen bzw.<br />

SubunternehmerInnen namhaft zu machen. Für diese<br />

sind im Verhandlungsverfahren ebenfalls die oben angeführten<br />

Nachweise zu erbringen (bei MitarbeiterInnen<br />

reicht der Nachweis der Befähigung und beruflichen<br />

Zuverlässigkeit).


A.22 EIgEnTums-, VErWErTungs-<br />

unD urhEBErrEChT<br />

ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

Die TeilnehmerInnen bestätigen mit der beiliegenden<br />

Verfassererklärung ihre Urheberschaft für das vorgelegte<br />

Projekt. Mit der Prämierung eines Wettbewerbsbeitrages<br />

geht das Eigentumsrecht an den eingereichten Projektunterlagen<br />

an die AusloberInnen über. Der/Die ProjektverfasserIn<br />

behält das geistige Eigentum (Urheberrecht)<br />

an den eingereichten Projekten.<br />

Die AusloberInnen besitzen das Recht der Erstveröffent-lichung<br />

der Wettbewerbsarbeiten. Das Recht<br />

zur Veröffentlichung und die Weitergabe von Wettbewerbsergebnissen<br />

an Schulen und Universitäten zur<br />

Verwendung in Unterricht und Forschung steht auch<br />

den WettbewerbsteilnehmerInnen für seine/ihre Arbeiten<br />

zu. Die jeweiligen ProjektverfasserInnen sind stets<br />

zu nennen.<br />

VERTRAGSüBERNAhME - ABTRETUNG<br />

Die AusloberInnen sind berechtigt, jederzeit alle oder<br />

Teile ihrer Verpflichtungen und Forderungen aus dem<br />

gegenständlichen Verfahren auf eine/n von den AusloberInnen<br />

namhaft zu machende/n Dritte/n zu übertragen.<br />

Die/Der TeilnehmerIn am Verfahren stimmen<br />

einer solchen Vertragsübernahme bzw. Abtretung zu.<br />

Mit der schriftlichen Verständigung der/des Teilnehmers/in<br />

durch die AusloberInnen übernimmt diese/r<br />

Dritte alle bestehenden und künftigen Verpflichtungen<br />

und Forderungen aus diesem Verfahren und tritt in alle<br />

Gestaltungsrechte der bisherigen AusloberInnen ein.<br />

A.23 BEkAnnTgABE DEs<br />

WETTBEWErBsErgEBnIssEs<br />

A.23.1 BEkAnnTgABE DEs ErgEBnIssEs<br />

TEIL A<br />

Das Ergebnis des Wettbewerbs wird der/dem GewinnerIn<br />

und den PreisträgerInnen umgehend mitgeteilt.<br />

Das vollständige Protokoll des Preisgerichtes wird<br />

nach Feststehen des Ergebnisses den WettbewerbsteilnehmerInnen,<br />

den PreisrichterInnen und ErsatzpreisrichterInnen<br />

zugesandt.<br />

A.23.2 AussTELLung / VEröffEnTLIChung /<br />

VErWEnDung In forsChung<br />

unD AusBILDung<br />

Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach<br />

Abschluss des Wettbewerbsverfahrens ausgestellt. Ort<br />

und Zeitpunkt der Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse<br />

werden gesondert bekannt gegeben. Es ist außerdem<br />

beabsichtigt, die Ergebnisse des Wettbewerbes<br />

(prämierte Wettbewerbsarbeiten) in die Wettbewerbsdatenbank<br />

der Stadt Wien aufzunehmen.<br />

Darüber hinaus erfolgt die Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse<br />

auf der Website der Kammer der<br />

Architekten und Ingenieurkonsulenten: www.<strong>architekturwettbewerb</strong>.at.<br />

Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten können nach<br />

Abschluss des Wettbewerbsverfahrens einschlägigen<br />

Universitätsinstituten wie den Instituten für Landschaftsplanung<br />

und Landschaftsarchitektur an der<br />

Universität für Bodenkultur in Wien in digitaler Form<br />

zum Zwecke der Forschung und Ausbildung zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

A.24 RücKSENDUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN<br />

Die Wettbewerbsarbeiten der prämierten Projekte gehen<br />

in das Eigentum der AusloberInnen über. Die übrigen<br />

Wettbewerbsausarbeitungen können innerhalb von zwei<br />

Monaten nach Ende der Ausstellung von den TeilnehmerInnen<br />

bei der Ausloberin Wien 3420 AG nach vorheriger<br />

telefonischer Anmeldung abgeholt werden. Es<br />

erfolgt keine Rücksendung von Wettbewerbsarbeiten.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

21


TEIL B<br />

BESONDERER TEIL<br />

AUFGABENSTELLUNG<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

23


24<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK


B.1 GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN<br />

B.1.1 projEkTgEsChIChTE:<br />

Vom fLugfELD zur sEEsTADT WIEns<br />

1880 wurden auf dem heutigen Areal der Seestadt erste<br />

Flugversuche gestartet. Bis 1912 wurde das Gelände zum<br />

Wiener Flughafen ausgebaut. Dieser zählte damals zu den<br />

größten und modernsten Flughäfen in ganz Europa. Auf<br />

dem Gelände befand sich eine Flugschule ebenso wie<br />

ein Flugmuseum, das die ersten flugfähigen Maschinen<br />

beherbergte. Im ersten Weltkrieg war Aspern ein<br />

wichtiger Stützpunkt der heimischen Luftschutztruppen.<br />

1920 wurde der Flughafen weiter ausgebaut und<br />

zählte wieder zu dem am besten ausgestatteten Europas.<br />

Mit dem Ausbruch des zweiten Weltkrieges 1939 wurde<br />

der Flughafen neuerlich zum Luftwaffenstützpunkt<br />

und als solcher eines der Hauptziele der Bombenangriffe<br />

der Alliierten. 1945 wurde in Aspern die russische<br />

Kommandantur eingerichtet. Nach dem Abschluss<br />

des Staatsvertrags übernahm der österreichische Aero<br />

Club den Flughafen. Das Areal diente dem Flugsport<br />

und der Pilotenausbildung. Da sich der Flugverkehr<br />

stärker auf den neuen, modernen Flughafen Schwechat<br />

konzen-trierte, verlor das Flugfeld Aspern immer mehr<br />

an Bedeutung. Am 1. Mai 1977 wurde der Flughafen<br />

schließlich aufgelassen.<br />

fLugpLATzrEnnEn<br />

Gelegentlich wurde die Rollbahn zur Autorennstrecke<br />

umfunktioniert. Ende der 50er Jahre wurde der Flugplatz<br />

einmal jährlich zum Austragungsort von Autorennen<br />

des Automobilsports von Wien. Die Rennstrecke<br />

wurde von Go-Karts ebenso befahren wie von Motorrädern,<br />

Tourenwagen und Formel-Junior-Rennwägen,<br />

welche den jeweiligen Höhepunkt der Veranstaltung<br />

bildeten. Größen wie Jochen Rindt und Niki Lauda<br />

gingen hier an den Start. Die ehemaligen Flugbahnen<br />

lagen direkt im Wettbewerbsgebiet, sind aber mittlerweile<br />

bereits größtenteils abgetragen worden.<br />

DEr gEDäChTnIsWALD<br />

Im Südosten befindet sich, an das unmittelbare Planungsgebiet<br />

angrenzend, der sogenannte Gedächtniswald.<br />

1987 wurden zum Gedenken an die<br />

während des 2. Weltkrieges ermordeten<br />

jüdischen WienerInnen Bäume gepflanzt.<br />

Mit diesem Wald und den darin noch<br />

befindlichen Relikten aus der Zeit des 2.<br />

Weltkriegs ist ein stiller, kontemplativer<br />

Ort der Besinnung und der Erinnerung<br />

an die Gräuel der NS-Zeit entstanden (vgl.<br />

TOVATT, 2006, S.26).<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

Der ehemalige flughafen Wiens<br />

Abb. Quelle: Büro Land in Sicht,<br />

Asperner flugfeld.<br />

gEnErAL moTors AusTrIA gmBh (gm)<br />

1980 wurde mit dem Abbruch des Flughafenhauptgebäudes<br />

und des Kontrollturmes begonnen. An deren<br />

Stelle wurde die Produktionshalle von GM errichtet.<br />

1982 öffnete das Motorenwerk seine Pforten. Es gab<br />

seither eine Reihe von Zu- und Umbauten. Der Betrieb<br />

ist derzeit Arbeitgeber für rund 2.000 MitarbeiterInnen.<br />

Es werden Motoren und Getriebe im Dreischichtbetrieb<br />

hergestellt.<br />

Abb. Quelle Büro Lacon. Abb. Quelle: Wien 3420 AG.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

25


26<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

B.1.2 nATurräumLIChE unD<br />

LAnDsChAfTLIChE EInorDnung<br />

üBERGEORDNETE LANDSChAFTSRäUME<br />

Das Planungsgebiet liegt nahe der Schnittstelle zweier<br />

übergeordneter Landschaftsräume, dem Marchfeld<br />

auf der Praterterrasse im Norden und den Donau-<br />

Auen („Zone der rezenten Mäander“) im Süden. Die<br />

Grenze verläuft entlang der „Alten Ortskerne“ Kagran,<br />

Hirschstetten, Aspern und Eßling und wird als „Kleinster<br />

Wagram“ bezeichnet.<br />

Das Marchfeld besitzt auch heute noch aufgrund seiner<br />

Weite und Offenheit („der weite Horizont“) einen<br />

eigenen Reiz und unverwechselbaren Charakter. Mit<br />

dem Marchfeld assoziiert man die Kornkammer Österreichs,<br />

auch wenn heute der Gemüseanbau auf den<br />

Feldern dominiert. Der Anbau von „Energiepflanzen“<br />

wird zunehmend ein wichtiger Produktionszweig,<br />

die Bereitstellung von Flächen für Windparks zur<br />

Nebenerwerbsquelle. Die Vorteile der Zentrumsnähe<br />

werden immer mehr von Landwirtlnnen erkannt, die<br />

Bioprodukte erzeugen und ab Hof oder über Direktzustellungen<br />

vermarkten. In manchen alten Ortskernen<br />

lassen sich zum Teil noch bäuerliche Strukturen<br />

erkennen (Süßenbrunn, Breitenlee, Aspern, Eßling,<br />

Groß-Enzersdorf,...).<br />

Die Donau-Auen sind die letzten großen naturnahen<br />

Flussauen Mitteleuropas. Die Dynamik des fließenden<br />

Stromes ist hier trotz der Regulierungsmaßnahmen im<br />

19. Jahrhundert noch wirksam. Der Fluss formt und<br />

verändert die Landschaft innerhalb des Regulierungsprofils<br />

in einem stetigen Prozess von Abtragung und<br />

Anlandung. Das damit verbundene Nebeneinander unterschiedlicher<br />

Sukzessionsstadien, von kahlen Schotterbänken<br />

bis zu verlandenden Tümpeln und üppigem<br />

Auwald ist Grundlage für eine hohe Biodiversität, aber<br />

auch für eine abwechslungsreiche und vielseitige Erholungs-<br />

und Erlebnislandschaft (vgl. TOVATT, 2006,<br />

S. 22).<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

KLIMA - REGIONALKLIMATISChE SITUATION<br />

Das Planungsgebiet wird bereits dem pannonischen<br />

Klimaraum (kontinental gefärbter pannonisch-mitteleuropäischer<br />

Klimabereich) mit starken Temperaturextremen<br />

(Julimittel größer +20° C, Jännermittel um<br />

-2° C, Jahresmittel über +9° C) zugeordnet. Dieser ist<br />

durch auffallende Niederschlagsarmut und häufige<br />

Trockenperioden bzw. eine in der Regel negative<br />

Wasserbilanz (Verdunstung höher als Niederschlag)<br />

gekennzeichnet. Für das Pannonikum gilt eine durchschnittliche<br />

Jahresniederschlagsmenge von weniger<br />

als 600 mm als repräsentativer Wert. Hinsichtlich der<br />

thermischen Bedingungen gehört das Pannonikum zu<br />

den wärmsten Gebieten Österreichs. In den Herbst-<br />

und Wintermonaten kann es zu dichtem Nebel kommen.<br />

Zwischen November und April ist das gelegentliche<br />

Auftreten einer dünnen Schneedecke möglich.<br />

Des Weiteren unterliegt das Gebiet auch dem Einfluss<br />

des Wiener Stadtklimas (geringe bis mäßige Immissionen<br />

von Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid und<br />

Benzol, mäßige bis hohe Belastung an Stickstoffoxiden,<br />

Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub PM10-<br />

Tagesmittelwert). In Zusammenhang mit den Grenzwertüberschreitungen<br />

im Feinstaubbereich wurde das<br />

Gebiet durch eine Verordnung zum UVP-G 2000 zum<br />

Schutzgebiet der Kategorie D (belastete Gebiete – Luft)<br />

erklärt (vgl. IVANCSICS, 2005).<br />

Auf Grund der örtlichen klimatischen Verhältnisse<br />

ergibt sich eine vom Nordwesten ausgehende<br />

Hauptwindrichtung (KNOLL, 2009). Die mittlere<br />

Windgeschwindigkeit übers Jahr beträgt 3,1 m/s.<br />

Windgeschwindigkeiten über 6 Beaufort (10,3-13,8 m/s)<br />

treten an ca. 20 Tagen im Jahr auf, Windgeschwindigkeiten<br />

über 8 Beaufort (>17,2m/s) an etwa drei Tagen<br />

(IVANCSICS, 2005, siehe auch Teil C Beilagen: C 10<br />

Windstudie Kurzfassung).


TOPOGRAPhIE<br />

Das Wettbewerbsgebiet ist durch einen sehr geringen<br />

natürlichen Höhenunterschied von maximal 2,5 m<br />

gekennzeichnet. Das bestehende Geländeniveau liegt<br />

bei ca. +157 m über Adria und entspricht annähernd<br />

dem „Wiener Null“ (+ 156,68 m über Adria, vgl. TOVATT,<br />

2006, S. 120).<br />

GEOLOGIE<br />

Das Planungsgebiet befindet sich in der linksufrigen<br />

Donau-Ebene im Bereich der Niederterrasse (Praterterrasse).<br />

Der geologische Aufbau zeigt im Projektgebiet<br />

vom Hangenden zum Liegenden folgende generelle<br />

Schichtabfolge:<br />

• oberflächennahe Schichten (Aulehm, Ausand,<br />

Anschüttung, falls vorher diese Deckschicht lokal<br />

entfernt wurde) mit Mächtigkeiten zwischen 0,2 m<br />

und 4,3 m. Im Bereich des Zentralparks beträgt die<br />

Mächtigkeit des Oberbodens mindestens 50 cm.<br />

• quartäre Grobklastika (Sedimente, graue Donauschotter)<br />

mit Mächtigkeiten von rd. 6 m<br />

• lokal ausgebildete, jungtertiäre Mittelklastika<br />

•<br />

(Sande)<br />

jungtertiäre Feinklastika (Wechsellagerung feinsandiger,<br />

z. T. toniger Schluffe mit schluffigen<br />

Feinsanden) in rd. 8 m unter Gelände anstehend<br />

vgl. KNOLL, 2009, S. 22).<br />

Abb. Geologischer Aufbau im Bereich See und Seepark, GOK = Geländeober-<br />

kante, Quelle: Urban Technology Network II, Project Ressourcenmanagement,<br />

Donauconsult in KNOLL, 2009 S. 22.<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

BODEN<br />

Die vorhandenen Böden in der Seestadt können der<br />

Praterterrasse zugeordnet werden, der Bodentyp ist<br />

Tschernosem (Schwarzerde). Die Böden sind (zumeist<br />

stark) kalkhältig und können zum überwiegenden Teil<br />

als hochwertiges Ackerland eingestuft werden (vgl. IV-<br />

ANCSICS, 2005).<br />

hyDROLOGIE<br />

“Die Grundwasserhauptströmung verläuft bei mittleren<br />

Verhältnissen nach O bis OSO, das GW-Spiegelgefälle<br />

beläuft sich bei mittleren, ungestörten Verhältnissen<br />

auf rd. 0,04 – 0,05 %.<br />

Der Grundwasserspiegel unterliegt keinen größeren<br />

Schwankungen, da er außerhalb des Einflussbereiches<br />

der Donau (Entfernung ca. 4 km) liegt.<br />

Der unbeeinflusste mittlere Grundwasserspiegel<br />

(MGW) liegt zwischen 152,2 m ü.A. (Flurabstand rd. 4,0<br />

m, KNOLL 2009) und 153 m ü.A. (GOLLOB 2008). Der<br />

niedrigste Grundwasserspiegel (NGW) liegt zwischen<br />

151 m ü.A. (KNOLL 2009) und 152 m ü.A. (GOLLOB<br />

2008). Der höchste Grundwasserspiegel (HGW) wird<br />

mit rd. 154,0 m ü.A. (KNOLL 2009) angegeben. Der<br />

rechnerisch höchste Grundwasserstand (RHGW) liegt<br />

laut den städtebaulichen Unterlagen zur Umweltverträglichkeitserklärung<br />

bei 154,8 m ü.A.<br />

Auf Grundlage von nahe gelegenen Untergrundaufschlüssen<br />

kann der Grundwasserspiegel im Projektgebiet<br />

ca. 3,0 bis 5,0m unter der Geländeoberkante<br />

angenommen werden, wobei die Grundwassermächtigkeit<br />

zwischen rd. 6 und rd. 12 m schwankt. Die Durchlässigkeit<br />

der quartären Schotter kann mit rd. 10 - 3 m/s<br />

angegeben werden (KNOLL, 2009, S. 22).<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

27


28<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

VEGETATION<br />

Das Wettbewerbsgebiet liegt im forstlichen Wuchsgebiet<br />

des Pannonischen Tief- und Hügellandes. Als<br />

potentiell natürliche Vegetation sind Eichenwälder<br />

der pannonischen Niederung anzusehen. Diese treten<br />

in der thermophilen Ausprägung der Traubeneichen-<br />

Zerreichen-Wälder und auf begünstigten Standorten<br />

in Form von subpannonischen Eichen-Hainbuchenwäldern<br />

auf. An Magelstandorten erfolgt der Übergang<br />

zur Waldsteppe mit Steppen-Eichenwäldern. Aktuell<br />

sind im Planungsgebiet keine der potentiellen natürlichen<br />

Vegetation entsprechenden Vegetationseinheiten<br />

mehr vorhanden (vgl. LAND IN SICHT, 2009).<br />

Derzeit befinden sich dort vorwiegend Ackerflächen,<br />

versiegelte Flächen eines bereits aufgelassenen Kraftfahrzeugs-übungsgeländes<br />

(ehem. Start- und Landebahn<br />

des Flugfeldes), dazwischen in isolierter Lage<br />

ruderale Gras- und Ruderalfluren (vgl. KNOLL, 2008).<br />

Die trockenliebende Ruderalvegetation und Pionierflure<br />

sind vom pannonischen Klima beeinflusst.<br />

NATüRLICh VORKOMMENDE ARTEN WäREN:<br />

Baumarten: Stieleiche (Quercus robur), Traubeneiche<br />

(Quercus petraea), Hainbuche (Carpinus betulus),<br />

Winterlinde (Tilia cordata), Feldahorn (Acer campestre),<br />

Feldulme (Ulmus minor), Zerreiche (Quercus cerris),<br />

Flaumeiche (Quercus pubescens).<br />

Wildgehölze: Schlehe (Prunus spinosa), Liguster<br />

(Ligustrum vulgare), roter Hartriegel (Cornus sanguinea),<br />

Dirndlstrauch (Cornus mas), Hundsrose (Rosa canina),<br />

Pimpernellrose (Rosa pimpinellifolia), Essigrose (Rosa<br />

gallica), Elsbeere (Sorbus torminalis), Speierling (Sorbus<br />

domestica), Vogelkirsche (Prunus avium ssp. avium),<br />

Zwergweichsel (Prunus fruticosa), Zwergmandel (Prunus<br />

tenella), Pfaffenkapperl (Euonymus sp.), Eingriffeliger<br />

Weißdorn (Crataegus monogyna) (vgl. LACON, 2009).<br />

In den ehemaligen Altarmen und Resten der Donauauen,<br />

die sich auf dem Areal der Seestadt aspern befanden,<br />

waren folgende Augehölze heimisch: Silberweide<br />

(Salix alba), Silberpappel (Populus alba) und Esche<br />

(Fraxinus excelsior).<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

B.1.3 sTäDTEBAuLIChE rAhmEnBEDIngungEn<br />

/ LAgE Im sTADTgEBIET<br />

Das rund 240 ha große Stadtentwicklungsgebiet „aspern<br />

Die Seestadt Wiens“ auf dem ehemaligen Flugfeld<br />

Aspern befindet sich linksufrig der Donau im Nordosten<br />

Wiens und gehört zum 22. Bezirk, Donaustadt,<br />

der insgesamt eine Fläche von etwa ein Viertel der gesamten<br />

Stadtfläche abdeckt. Das Stadtentwicklungsgebiet<br />

liegt unmittelbar nördlich der alten Ortskerne von<br />

Aspern und Eßling, die ebenso zum 22. Bezirk zählen.<br />

Zwischen Aspern und Eßling liegt das Werksgelände<br />

der Firma General Motors mit seiner rund 800 m langen<br />

Produktionshalle, welches die beiden Siedlungszentren<br />

räumlich und funktionell voneinander trennt.<br />

Die Seestadt grenzt mit ihren südlichen Teilflächen an<br />

dieses Industriegebiet. Im Norden wird das Areal von<br />

der Bahnverbindung Wien – Marchegg – Bratislava und<br />

der A23 begrenzt. Das Areal wird im Westen und Osten<br />

von übergeordneten Grünzügen des Wiener Grüngürtels<br />

umrandet, daran schließen Siedlungsgebiete mit<br />

Einfamilienhäusern im Westen („Alte Schanzen“ im<br />

Bereich Johann Kutschera Gasse) und im Osten (Bereich<br />

Cassinonestraße) an.


BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

Die folgende Abbildung zeigt die Lage von „aspern Die Seestadt Wiens“ im Nordosten von Wien, Quelle: Wien 3420 AG, 2010.<br />

TEIL B<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

29


30<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

In Zusammenhang mit einem zu Beginn der 90er-Jahre<br />

festgestellten erheblichen Wohnraumbedarf in Wien<br />

und der daraufhin eingeleiteten Stadterweiterungsphase<br />

erfuhr der Raum Aspern – Eßling einen deutlichen<br />

Zuwachs an qualitativ hochwertigen Wohnvierteln<br />

mit guter infrastruktureller Ausstattung. Dabei stand<br />

auch die Entwicklung des Flugfelds Aspern schon im<br />

Blickfeld der Stadterweiterung. Ein erster konkreter<br />

Versuch, das Gebiet städtebaulich zu entwickeln, führte<br />

1992 zu einer Masterplanung von Arch. Rüdiger<br />

Lainer, die jedoch auf Grund der nicht finanzierbaren<br />

übergeordneten Infrastrukturausstattung nicht zur Realisierung<br />

gelangte.<br />

Nach dem EU-Beitritt Österreichs und in der Folge<br />

auch seiner Nachbarländer stellte sich die städtebauliche<br />

Entwicklung Wiens und vor allem des Nordostens<br />

als einmalige Gelegenheit dar, einen qualitativ hochwertigen<br />

Stadtteil mit internationaler Ausrichtung zu<br />

entwickeln. Von allen öffentlichen Transportsystemen<br />

erschlossen, zwischen den beiden Zentren Wien –<br />

Bratislava gelegen und mit einem Nutzungsprogramm<br />

konfrontiert, das sowohl hinsichtlich Vielfalt als auch<br />

Nutzungsintensitäten ein breites Angebot forderte, bot<br />

das Entwicklungsvorhaben die Gelegenheit, Maßstäbe<br />

hinsichtlich neuer Stadtgebiete in Europa zu setzen. 2<br />

„aspern Die Seestadt Wiens“, wie das Vorhaben mittlerweile<br />

heißt, ist keine Siedlung, sondern ein neues<br />

Zentrum für den nordöstlichen 22. Bezirk und angrenzende<br />

Siedlungsgebiete – immerhin ist der 22. Bezirk<br />

in den letzen 30 Jahren um 55.000 EinwohnerInnen<br />

gewachsen und wird sich auf Grund des anhaltenden<br />

Wachstums von Wien auch weiterhin besonders dynamisch<br />

entwickeln. Die alten Ortskerne, die im Umfeld<br />

der Seestadt in den letzten Jahrzehnten neu errichteten<br />

Wohngebiete und die zu erwartenden zusätzlichen BewohnerInnen<br />

und Beschäftigten des neuen Stadtteils<br />

bilden eine ausreichende Basis für selbständig funktionierende<br />

städtische Funktionen. Für regionale und<br />

internationale Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen<br />

ist das Gebiet wegen der Lage an<br />

der Schnittstelle zu den mittel- und osteuropäischen<br />

Ländern, den hochwertigen Verkehrsbeziehungen<br />

(Flughafen Wien Schwechat, Ostbahn, S-Bahn, U-<br />

Bahn, Autobahn) und nicht zuletzt wegen den groß-<br />

2 siehe http://www.aspern-seestadt.at/wohnen-and-arbeiten/standort/centrope-die-mitte-europas/.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

flächig verfügbaren Entwicklungsgebieten in Verbindung<br />

mit einer herausragenden Freiraumqualität (Nähe<br />

zu Donaualtarmen und Grüngürtel) bestens geeignet.<br />

Diese hervorragenden Standortqualitäten sowie das<br />

enorme Ausmaß der verfügbaren Planungsfläche am<br />

ehemaligen Flugfeld sprechen dafür, hier einen eigenständigen<br />

Stadtteil zu entwickeln.<br />

In der Seestadt bietet sich die Gelegenheit, Stadt neu<br />

zu interpretieren und neu zu bauen. Hier sollen daher<br />

wesentliche städtebauliche Prinzipen verfolgt werden:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Ausreichende Dichte, Vielfalt, Kleinteiligkeit und<br />

Mischung: Viele Menschen, die über den Tag verteilt<br />

im Gebiet unterwegs sind und die vorhandenen<br />

Einrichtungen benutzen, ermöglichen ein breites,<br />

urbanes Angebot – das Markenzeichen von Stadt.<br />

Nutzungsoffene Gebäude - Mischung im Block:<br />

Die zunehmende Verlagerung des städtischen<br />

Wirtschaftslebens in den Dienstleistungssektor<br />

macht ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten<br />

nicht nur konfliktfrei möglich, sondern<br />

unterstützt auch die Entwicklung neuer Modelle<br />

für wohnungsnahes Arbeiten. Die Planungen für<br />

den Hochbau berücksichtigen dies u.a. durch<br />

nutzungsoffene Räume und entsprechende Geschoßhöhen.<br />

Handel, Dienstleistung und Unterhaltung – zurück<br />

auf die Straße: Flanieren, Produzieren, Konsumieren<br />

und „sich unter die Leute mischen“ machen das<br />

Leben in der Stadt interessant. Diese schönen Seiten<br />

des urbanen Lebens sollen sich in Geschäften<br />

und Lokalen entlang wichtiger Freiräume wie<br />

Straßen und Plätze im öffentlichen Raum konzentrieren,<br />

nicht in nach Außen abgeschotteten Malls.<br />

Anforderungen moderner Handelsformen und des<br />

„Beschaffungseinkaufs“ sind in diese Struktur zu<br />

integrieren (vgl. TOVATT, 2006, S. 15).<br />

Wettbewerbe und kooperative Planungsprozesse wurden<br />

von Beginn der Stadtentwicklung an eingesetzt,<br />

um höchstmögliche gestalterische Qualität zu schaffen.<br />

Dies betrifft sowohl die Entstehung des Masterplans<br />

wie die Entwicklung des öffentlichen Raums.


mAsTErpLAn ASPERN sEEsTADT<br />

2006 ging aus einem zweistufigen Verhandlungsverfahren<br />

zur Masterplanerstellung für das ehemalige<br />

Flugfeld Aspern das schwedische Büro Tovatt Architects<br />

3 Nähere Informationen zum Masterplan siehe: http://www.aspern-seestadt.at/wohnen-and-arbeiten/masterplan/.<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

& Planners in Zusammenarbeit mit dem deutschen<br />

Büro N+ Objektmanagement als Bestbieter hervor.<br />

Ihre Ausarbeitungen sind seither Grundlage für<br />

die Entwicklung der Seestadt (siehe folgende<br />

Abbildung). 3<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

31


32<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

Die vorherige Abbildung zeigt den „illustrativen Masterplan“<br />

für die Seestadt im Grundriss. Diese sehr detaillierte<br />

Darstellung wurde angefertigt, um die Ziele<br />

und angestrebten Qualitäten in der Öffentlichkeit zu<br />

präsentieren und zu diskutieren.<br />

Die tatsächliche Ausbildung der Baukörper und<br />

Freiräume wird dadurch nicht vorgegeben und ist<br />

nun Gegenstand verschiedener qualitätssichernder<br />

Verfahren und Wettbewerbe. Im Westen und Osten<br />

befinden sich die bereits bestehenden Siedlungsgebiete,<br />

im Süden das General Motors Werk. Die hochrang-<br />

Abb.: Aktueller Nutzungsplan des gesamten Gebietes von aspern Seestadt, Quelle: Wien 3420 AG.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

igen Verkehrsverbindungen im Norden (Ostbahn, A23)<br />

sollen teilweise mit Grünverbindungen überbrückt<br />

werden. Das städtebauliche Konzept für die Seestadt<br />

orientiert sich an bewährten Stadtstrukturen und hat<br />

im Zentrum einen großen See mit einer ausgedehnten<br />

Parkanlage (vgl. TOVATT, 2006, S. 28).<br />

Der Masterplan wurde zwischenzeitlich überarbeitet<br />

und an neue Anforderungen angepasst. Dabei stellte<br />

sich seine Struktur als sehr flexibel und dynamisch<br />

veränderbar dar, ohne dabei die wesentlichen Qualitäten<br />

und Raumstrukturen zu verlieren.


BEzIEhungEn zur umgEBung<br />

Der zukünftige Erfolg des Entwicklungsgebiets hat viel<br />

mit den Beziehungen zu den umgebenden Räumen zu<br />

tun: zur freien Landschaft, zu den Agrarflächen, zu<br />

den benachbarten Siedlungs- und Gewerbegebieten, zu<br />

Aspern und Eßling und zu den Erholungsgebieten. Die<br />

Seestadt kann nur Teil eines größeren Ganzen werden,<br />

wenn ihre Integration in die Umgebung in allen Entwicklungsschritten<br />

gelingt. Die radiale Struktur unterstützt<br />

die grundsätzliche Verbindungsfähigkeit über<br />

direkte Straßen- und Wegeführungen sowie prägnante<br />

Blickbeziehungen.<br />

Eine weitere Art der Vernetzung mit dem Umfeld wird<br />

durch vielfältige Ost-West- und Nord-Süd-Verknüpfungen<br />

innerhalb und außerhalb des Gebiets gebildet,<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

etwa durch die großen Landschaftsverbindungen oder<br />

den Bahnhofsbereich im Norden.<br />

Die Freiräume der Seestadt sind Teil des übergeordneten<br />

Grüngürtels der Stadt Wien: Die Seestadt liegt<br />

an einem wichtigen Punkt in diesem Grünraumsystem<br />

der Stadt. Der westliche und östliche Grünzug haben<br />

weit über die Seestadt hinausgehende Funktionen<br />

zu erfüllen. Im Schnittpunkt zwischen dem Marchfeld<br />

und dem Donauraum gelegen, ist es wichtig,<br />

den Nationalpark Donau-Auen und die südlichen<br />

landwirtschaftlichen Flächen im Lobauvorland mit<br />

denen nördlich der Seestadt über die Bereiche des<br />

ehemaligen Bahnhofs Breitenlee bis zu den Seen in<br />

Süßenbrunn zu verbinden. In der Seestadt finden diese<br />

hauptsächlich Nord-Süd ausgerichteten Verbindungen<br />

eine Ergänzung und Erweiterung. 4<br />

Abb.: Die prägenden Elemente des Masterplans flugfeld Aspern, Quelle: TOVATT, 2006, S. 28.<br />

4 siehe auch Stadtentwicklungsplan der Stadt Wien 2005: http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/strategien/step/step05/download/<strong>pdf</strong>/step-kapitel4-5.<strong>pdf</strong><br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

33


34<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

DIE pArTITur DEs öffEnTLIChEn rAumEs<br />

Im Masterplan ist festgelegt, dass nicht nur Grünraum<br />

die Seestadt auszeichnen soll, sondern der gesamte<br />

öffentliche Raum besondere Bedeutung und Qualität<br />

erlangen soll. Straßen, Plätze und Parks sind Planungsschwerpunkte<br />

und nicht Restgrößen, die zwischen den<br />

Gebäuden übrig bleiben. Straßen- und Wegenetze sollen<br />

zum zu Fuß gehen und Radfahren einladen und die<br />

einzelnen Baublöcke rasch mit allen wichtigen Zielen<br />

verbinden. Menschen treffen im Alltag im Straßenraum<br />

aufeinander, benützen lokale Einrichtungen,<br />

Geschäfte und die Gastronomie, schaffen öffentliches<br />

Leben. Häuser und Wohnungen orientieren sich zum<br />

öffentlichen Raum, sorgen für Sicherheit durch soziale<br />

Kontrolle. Erdgeschoßzonen entlang wichtiger Straßen<br />

werden bewusst für öffentliche Zwecke nutzbar gestaltet,<br />

seien es soziale Einrichtungen, Geschäfte oder<br />

kleine Büroeinheiten. Und nicht zuletzt wird dafür ge-<br />

Abb. Die hierarchie der öffentlichen Stadträume,<br />

Quelle: GEhL ARchITEcTS; 2009, S. 28.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

sorgt, dass Autos im Straßenraum nur in einem akzeptablen<br />

Maß vorhanden sind (vgl. TOVATT, 2006, S. 15).<br />

Nach dem Masterplan und der darin verankerten hohen<br />

Bedeutung des öffentlichen Raumes war daher ein<br />

wesentlicher nächster Schritt in der städtebaulichen<br />

Gesamtkonzeption die Erstellung eines Planungshandbuches<br />

für den öffentlichen Raum, die sogenannte<br />

„Partitur des öffentlichen Raumes“, durch das dänische<br />

Planungsteam Gehl Architects, Urban Quality<br />

Consultants, im Jahr 2009. 5<br />

Die Partitur des öffentlichen Raums schafft eine Basis<br />

für eine innovative, nachhaltige und sozial verträgliche<br />

Umsetzung der Planungen für den öffentlichen Raum<br />

der Seestadt. Das Handbuch stellt eine Fortschreibung<br />

des Masterplans im öffentlichen Raum dar und ist<br />

auch für die Erarbeitung der Wettbewerbsbeiträge von<br />

besonderer Bedeutung.<br />

5 siehe http://www.aspern-seestadt.at/mitgestalten-and-investieren/aspern-citylab/<br />

oeffentlicher-raum-praesentation-der-partitur/.


B.1.4 DIE EnTWICkLung DEr sEEsTADT<br />

Insgesamt sollen in der Seestadt zukünftig 20.000<br />

Menschen wohnen (8.500 Wohnungen), ebenso viele<br />

Menschen sollen Arbeitsplätze im Büro- und Dienstleistungsbereich<br />

sowie im produktiven Gewerbe vorfinden.<br />

Die Entwicklung steht unter dem Motto: „Das ganze<br />

Leben“, entsprechend vielfältig ist das Angebot an Einrichtungen<br />

für Kultur-, Freizeit- und Sport, Einkaufen<br />

und Gastronomie. Aber auch die Infrastruktur für eine<br />

nachhaltige Mobilität ist ein Kernelement der Entwicklung:<br />

kurze Wege in der Stadt, gut geplante Fuß- und<br />

Radwege, hochrangige öffentliche Verkehrsmittel im<br />

Gebiet und die Bahnhöfe und Flughäfen von Wien und<br />

Bratislava in Reichweite (vgl. TOVATT, 2006, S. 14).<br />

DIE sEEsTADT WIrD sICh Auf grunD IhrEr<br />

grössE In mEhrErEn BAuphAsEn EnTWICkELn:<br />

BAUPHASE 1 (BIS 2016):<br />

Die Bauphase 1 startet im Südwesten. Sie steht am Anfang<br />

der Seestadt-Entwicklung, in enger Kommunikation<br />

zum bestehenden Ortskern Aspern und zu der<br />

im Herbst 2010 eröffneten U-Bahn-Station “Aspernstraße”<br />

(westlich außerhalb des Projektgebietes, vgl.<br />

Lageplan unter B 1.3). Dadurch verfügt sie über gute<br />

Anschlussmöglichkeiten an bestehende Infrastrukturnetze.<br />

Hier entstehen ab 2011 etwa 2.000 Wohneinheiten<br />

und eine möglichst große Vielfalt an Handel,<br />

Dienstleistung, Büros, Ateliers und öffentlichen Einrichtungen.<br />

BAUPHASE 2 (2016 BIS 2020):<br />

Mit Fertigstellung und Inbetriebnahme der U-Bahn<br />

in der Seestadt sowie der übergeordneten Straßenverbindung<br />

im Norden (A 23) kann die Entwicklung<br />

fortgesetzt werden. Es entstehen weitere Wohn- und<br />

Mischquartiere, das Bahnhofs- und Büroviertel, ein<br />

Wirtschaftspark sowie ein Bildungsquartier.<br />

BAUPHASE 3 (NAcH 2020):<br />

In der dritten Bauphase findet eine weitere Verdichtung<br />

und Urbanisierung rund um den Bahnhof, die<br />

von dort zum See verlaufende Einkaufsstraße und<br />

die U-Bahntrasse statt. Zur Optimierung der Nutzungsmischung<br />

sowie zur Ansiedlung weiterer hochwertiger<br />

Unternehmen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird<br />

eine Reihe von attraktiven Flächen bewusst frei gehalten,<br />

zwischenzeitliche temporäre Nutzungen werden sukzessive<br />

durch permanente ersetzt.<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

35


mittelmarkt<br />

Aurikelweg<br />

ckerei,ÊTrafik<br />

36<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

Lebensmittelmarkt<br />

Banken,ÊFriseur<br />

t,ÊApotheke<br />

Hagedornweg<br />

AnÊdenÊÊaltenÊSchanzen<br />

Pilotengasse<br />

tg.<br />

26<br />

Breitenlee<br />

ausfeldstra§e<br />

92A<br />

97A<br />

Enzianweg<br />

Ostbahnbegleitstra§e<br />

Gasthaus<br />

Lavendelweg<br />

aspern SeestadtÊ<br />

Rad-ÊundÊWanderroute<br />

abÊ2016<br />

Baumarkt<br />

Abb. Schematische Darstellung der beiden ersten Bauphasen in der Seestadt inklusive Verkehrsanbindungen, Quelle: Wien 3420 AG, Bearbei-<br />

tung Lebensmittelmarkt<br />

Baumgartner 2010.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

98A<br />

97B<br />

25<br />

97A<br />

B3<br />

i<br />

BauphaseÊ1Ê<br />

BauphaseÊ2Ê<br />

Service-ÊundÊ<br />

Informationszentrum<br />

GeneralÊMotorsÊÐÊOpel<br />

Lebensmittelmarkt<br />

Flugfeldstra§e<br />

aspern<br />

abÊ2013<br />

A23<br />

Seestadt<br />

abÊ2013<br />

U2<br />

Gasthaus<br />

290<br />

R80<br />

Betriebsgleise<br />

E§lingerÊHauptstra§e<br />

Lebensmittelmarkt<br />

Cassinonestra§e<br />

26A<br />

Gastronomie<br />

290<br />

E§ling


B.1.5 AkTuELLE EnTWICkLungEn<br />

unD WIDmungsTEChnIsChE<br />

rAhmEnBEDIngungEn<br />

Die ersten Bauträgerwettbewerbe (Architekturwettbewerbe<br />

zur Errichtung der Wohngebiete) für die<br />

Baufelder D4-D13 sowie D16 und D17 (siehe folgende<br />

Abbildung und Leitplan Bauträgerwettbewerb unter<br />

Teil C Beilagen: C 13 Flächenwidmungsplan & Leitplan<br />

Bauträgerwettbewerb) werden ab September<br />

2010 ausgeschrieben. Die Ergebnisse sind frühestens<br />

im ersten Quartal 2011 zu erwarten. 6<br />

Abb. Schematische Darstellung der ersten Bauphase in der Seestadt, Quelle: Wien 3420 AG.<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

6 siehe auch http://www.aspern-seestadt.at/presse/presseaussendungen/39,die-kriterien-fuer-den-wohnbau-in-aspern-seestadt.html.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

37


38<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

In der vorherigen Abbildung in Gelb dargestellt ist die<br />

Schaffung von rund 2.000 Wohnungen (für ca. 4.000<br />

Personen), die in enger Verflechtung mit Geschäfts-<br />

Service- und Büroflächen hergestellt werden sollen (75<br />

% Wohnungen, 25 % Büros und Handelsnutzungen).<br />

Der Westpark, beginnend ab der Straße „An den Alten<br />

Schanzen“ zwischen Baufeld D7 und D11, verbindet<br />

sowohl funktionell als auch in seiner Gestaltung die<br />

Seestadt mit den westlich gelegenen Siedlungsgebieten.<br />

Das südlichste Gebäude auf dem Baufeld D7 markiert<br />

das „Entree“ in das Gebiet der Bauphase 1.<br />

Teile des Wohnbauvolumens werden für spezielle Zielgruppen,<br />

etwa für Studierende oder SeniorInnen ausgelegt.<br />

Von gemeinnützigen BauträgerInnen errichtete,<br />

frei finanzierte und von privaten Baugemeinschaften<br />

betriebene Wohnobjekte sollen hier Seite an Seite entstehen.<br />

Auch verträgliche Nicht-Wohnungsnutzungen werden<br />

hier Platz finden. Wohngebäude sollen – durch entsprechende<br />

Gestaltung der „kommunizierenden Sockelzonen“<br />

- auch Handels- und Dienstleistungseinrichtungen<br />

aufnehmen, in gewissen Bereichen sollen die<br />

Gebäude in den Obergeschoßen auch für Büronutzungen<br />

ausgelegt werden. Es sollen innovative Lösungen<br />

entwickelt werden, die eine optimale Verknüpfung<br />

von Arbeiten und Wohnen innerhalb von Gebäuden<br />

ermöglichen.<br />

Alle Gebäude sind durch ihre Zuwendung zum öffentlichen<br />

Raum charakterisiert: Aufenthaltsräume orientieren<br />

sich auch zur Straße und bilden „soziale Augen“,<br />

reine Nebenraum- und Erschließungsfassaden<br />

zum Straßenraum werden vermieden. Dies wird auch<br />

durch die sog. Adressenbildung unterstützt: Die Häufigkeit<br />

von Eingängen und deren unterschiedliche Gestaltungen<br />

leisten wesentliche Beiträge zur Qualität des<br />

öffentlichen Raumes. Zugänge sollen an der Straßen-<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

front angeordnet werden, sodass es nicht notwendig<br />

ist, Höfe, Passage oder Gartenanlagen zu durchqueren,<br />

um zu den Wohneinheiten bzw. zu den Stiegenhäusern<br />

zu gelangen. Weder in den Geschäftszonen noch in den<br />

anderen straßenseitigen Sockelzonen dürfen Garagen<br />

oder andere Kfz- Abstelleinrichtungen in Erscheinung<br />

treten (Parkierung in gedeckter Form). In der Nähe<br />

der Eingänge sollen überdachte Radabstellanlagen für<br />

BesucherInnen und kurzparkende AnrainerInnen im<br />

Freien angeboten werden (Ergänzung zu Radabstellräumen<br />

in den Wohnbauten).<br />

Die im Südwesten unmittelbar an das Freiraumsystem<br />

des Seeparks angrenzenden Baufelder zählen zu<br />

den ersten, die errichtet werden. Diese Bebauung soll<br />

daher auch qualitativ eine Vorbildwirkung ausüben.<br />

Während dieser Stadtteil grundsätzlich durch Blockrandbebauungen<br />

gekennzeichnet ist, sind die entlang<br />

dem Westpark verlaufenden Baufelder (D1, D3,<br />

D6, D7, D11, J1 und J7) durch eine „Zahnbebauung“<br />

charakterisiert. Hier sind die einzelnen Baufelder durch<br />

eine Reihe freistehender Punkthäuser gekennzeichnet,<br />

zwischen denen baufeldbezogene Freiräume<br />

eine Verzahnung mit den öffentlichen Freiräumen des<br />

Westparks herstellen (vgl. Abb. des illustrativen Masterplans<br />

unter B 1.3, siehe dazu auch Teil C Beilagen:<br />

C 9 Plangrundlage sowie C 13 Flächenwidmungsplan<br />

& Leitplan Bauträgerwettbewerb).<br />

Die zulässigen Gebäudehöhen (= Traufenhöhen) bewegen<br />

sich im Wesentlichen zwischen 12 m (Untergrenze<br />

der Bauklasse IV) und 26 m (Obergrenze der Bauklasse<br />

V, siehe folgende Abbildung und Teil C Beilagen: C 9<br />

Plangrundlage sowie C 13 Flächenwidmungsplan &<br />

Leitplan Bauträgerwettbewerb. Für die beiden Hochhäuser<br />

der Bauklasse VI im Osten sind Höhen von 35m<br />

und 50m Höhe geplant (siehe auch B 2.2.2. spezielle<br />

Anforderungen für die Module/Modul Zentralpark).<br />

Abb. Die Bauklassen der Baufelder rund um das Wettbewerbsgebiet,<br />

Quelle: Wien 3420 AG, Bearbeitung Baumgartner 2010.


B.1.6 VErkEhrLIChE rAhmEnBEDIngungEn /<br />

ErrEIChBArkEIT<br />

ERScHLIESSUNG – ÖffENTLIcHER VERKEHR<br />

Die Seestadt wird durch eine Verlängerung der U-<br />

Bahnlinie U2 ab 2013 mit zwei Stationen an das hochrangige<br />

öffentliche Verkehrsnetz angebunden (siehe<br />

Abb. Unter B 1.6 und B 1.11). Die U-Bahn wird im Bereich<br />

des Wettbewerbsgebietes in Hochlage geführt. Sie<br />

quert den See und Seepark in Nord-Südrichtung. Auf<br />

beiden Seiten des Sees gibt es Aufgänge zur U-Bahnstation<br />

„Seestadt“. Die Trassenanlage mit den beiden<br />

Stationsgebäuden stellt den Übergang zu den östlichen<br />

Teilen des Zentralparks und zum Ostpark dar.<br />

Bezüglich näherer Informationen zur U-Bahnplanung<br />

siehe Punkt B 1.11.<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

Die gesamte Seestadt wird in Abstimmung mit dem<br />

jeweiligen Baufortschritt flächendeckend mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln erschlossen, mittelfristig ist<br />

auch die Verlängerung der Straßenbahnlinien 26 im<br />

Norden sowie 25 im Südwesten der Seestadt geplant<br />

(siehe Abbildung des aktuellen Nutzungsplans unter B<br />

1.3 sowie die folgende Abbildung).<br />

Weiters sollen in der Seestadt ab 2013 sukzessive eine<br />

Bahn-Station für die städtischen Schnellverbindungen<br />

und für den Intercity-Verkehr Wien – Bratislava errichtet<br />

werden.<br />

Abb. Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im Projektgebiet mit Haltestellen und fußläufigen Einzugsbereichen (Straßenbahn und Bus: 250m-<br />

Kreise, U-Bahn: 500m-Kreise), Quelle: TOVATT, 2006, S. 51, Bearbeitung: Baumgartner 2010.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

39


40<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

NIcHT MoToRISIERTER VERKEHR<br />

Über Geh- und Radwegverbindungen zu den westlichen<br />

und östlichen Grünzügen steht die Seestadt auch<br />

in Verbindung zu den Naherholungsräumen im direkten<br />

Umfeld, dem Nationalpark Donau-Auen im Süden<br />

und dem Marchfeld im Norden.<br />

Innerhalb der Seestadt sind alle Bereiche auf direktem<br />

Weg mit dem Rad erreichbar. Auf den verkehrsreichsten<br />

Straßen werden richtungsgebundene, getrennte<br />

Radwege bzw. Radfahrstreifen angelegt. Im übrigen<br />

Straßennetz wird der Radverkehr ohne spezielle Anlage<br />

auf der Fahrbahn geführt. Die gemischte Führung<br />

mit dem Kfz-Verkehr wird aufgrund der geringen Kfz-<br />

Verkehrsstärken und Geschwindigkeiten akzeptable<br />

Voraussetzungen für den Radverkehr bieten.<br />

Das Straßennetz ermöglicht so eine rasche und sichere<br />

Fortbewegung auf alltagsgerechten Routen und eine<br />

direkte Erreichbarkeit der Ziele. Die zentralen, fußgängerInnenorientierten<br />

Bereiche der Seestadt stehen auch<br />

dem Radverkehr offen.<br />

Mit Grünbrücken über die VerkehrsträgerInnen im<br />

Norden und der Ausgestaltung der beiden Nord-Süd-<br />

Grünzüge an den Rändern der Seestadt wird der<br />

Grundstein für ein Erholungswegenetz zwischen<br />

Lobau (im Süden) und Marchfeld (im Norden) gelegt.<br />

Abb. Das Radwegenetz in der Seestadt, Quelle: GEhL ARchITEcTS, 2009, S. 37.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

Dieses Wegenetz schafft weiträumige Verbindungen<br />

und soll sicher und weitgehend Kfz-verkehrsfrei aus<br />

allen Siedlungsgebieten der nordöstlichen Donaustadt<br />

erreichbar sein (vgl. TOVATT, 2006, S. 54).<br />

Für den freizeitorientierten Radverkehr wird mit den<br />

„grünen Achsen“, den Geh- und Radwegen in den<br />

Alleen und Grünräumen, ein attraktives Angebot geschaffen.<br />

Dieses Wegenetz ist von allen Bauplätzen unmittelbar<br />

oder über verkehrsberuhigte Nebenstraßen<br />

erreichbar. Die Radwegeführung an der Südgrenze des<br />

Zentralparks soll im Zuge der angrenzenden öffentlichen<br />

Straße erfolgen, um Konflikte im Park zu vermeiden.<br />

MoToRISIERTER INDIVIDUALVERKEHR<br />

Am nördlichen Abschluss der Seestadt werden zwei<br />

Autobahnanschlüsse geschaffen, die den Großteil des<br />

motorisierten Individualverkehrs aufnehmen sollen.<br />

Damit werden alle wichtigen Ziele in der Region wie<br />

z.B. der Flughafen Wien Schwechat, der Hauptbahnhof<br />

Wien oder der Hafen Wien auch über das überregionale<br />

Autobahn- und Schnellstraßennetz sehr gut erreichbar<br />

sein.


B.1.7 BEsonDErE rAhmEnBEDIngungEn:<br />

zEITpLAn für EInE ETAppEnWEIsE<br />

rEALIsIErung DEs sEEpArks<br />

Folgende Zeitplanung für die Erbringung der Planungsleistungen<br />

sehen die AusloberInnen vor:<br />

ETAppE A BIs 2014:<br />

Planungsphase - Vorentwurf, Entwurf, Detail- und<br />

Ausführungsplanung und Errichtung für:<br />

• Westpark (Teilflächen II1, II2, II1w, II2w)<br />

• Zentralpark (Teilflächen III3, III5 und III6).<br />

Dieser Teil soll gesamthaft entworfen und errichtet<br />

werden.<br />

ETAppE B: 2014 BIs 2020:<br />

Planungsphase - Vorentwurf, Entwurf, Detail- und<br />

Ausführungsplanung und Errichtung für:<br />

• Ostpark (Teilflächen III4 und III7).<br />

• Promenade (Teilflächen III2 und III10).<br />

B.1.8 BEsonDErE rAhmEnBEDIngungEn:<br />

pLAnungsAnsäTzE Aus DEm<br />

WIEnEr pArkLEITBILD<br />

gEnErELLE pLAnungsAnsäTzE:<br />

• Entwicklung einer authentischen, ortsspezifischen<br />

Gestaltungslösung<br />

• Nutzungsgerechte Raumbildung und -organisation;<br />

Schaffung vielfältiger Erholungsräume - grundsätzliche<br />

Gestaltungsidee<br />

sIChErhEITsBEDürfnIs:<br />

• Ausreichend Beleuchtung<br />

• Transparenz (Einsehbarkeit und soziale Kontrolle)<br />

• Vermeidung von Angsträumen<br />

gEnDEr mAInsTrEAmIng:<br />

• Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse aller<br />

Nutzergruppen (Alter, Geschlecht,…)<br />

• Mädchen und durchsetzungsschwächere Gruppen<br />

sollen sich „Raum aneignen“ können<br />

spIELpLATzAusgEsTALTung:<br />

• Spielplatzgestaltung unter Berücksichtigung der<br />

einschlägigen Normen<br />

• Möglichkeit zum kreativen Spiel<br />

• Berücksichtigung aller Altersklassen<br />

nuTzungsoffEnE –<br />

muLTIfunkTIonALE BErEIChE:<br />

• Raum schaffen für verschiedene Nutzungsarten in<br />

Bezug auf Bewegung, Spiel, Kommunikation und<br />

Aufenthalt – Parallel- oder Einzelnutzung<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

BALLspIELpLäTzE:<br />

• Berücksichtigung der Trendsportarten (Streetball,<br />

Boule, Beach-Volleyball)<br />

• Zum Teil offene Ballspielplätze – auch für Mädchen<br />

einladend<br />

pArkAussTATTung:<br />

• Multifunktionale Sitzelemente, alternative Relax<br />

Möbel (z.B.: Sitzpodeste, Sitzbalken, Liegen)<br />

• Flugdächer, Pavillons<br />

• Jugendtreffs<br />

WEgEBELägE:<br />

• Zum Teil versickerungsfähig – Pflasterung, wassergebundene<br />

Schotterdecke, Lavadecke, Asphaltund<br />

Parkwegebeton etc.<br />

• Hauptwege sollen im Winter betreubar sein (vgl.<br />

MA 42, 2008, vollständige Version siehe Teil C<br />

Beilagen: C 5 Das Wiener Parkleitbild).<br />

B.1.9 BEsonDErE rAhmEnBEDIngungEn:<br />

AnforDErungEn Aus DEm CITy LAB<br />

Basierend auf den Ergebnissen einer City Lab-Veranstaltung<br />

der Wien 3420 AG im Herbst 2009, einem Diskussionsforum<br />

von ExpertInnen aus der Verwaltung<br />

und Praxis, sind folgende Aspekte bei der Planung und<br />

Umsetzung des Freiraumsystems des Seeparks von<br />

besonderer Bedeutung:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Entwicklung einer qualitätsvollen Entwurfsidee<br />

und eines charakteristischen Gestaltungsprofils für<br />

die einzelnen Module und Teilräume (nutzungsdifferenzierte<br />

Freiflächen und Vegetationsbestände)<br />

Schaffung attraktiver, gebrauchsfähiger Freiräume<br />

und Freiraumangebote für unterschiedliche Zielgruppen<br />

unter gleichzeitiger Berücksichtigung der<br />

Mehrfachnutzbarkeit von Räumen und Ausstattungselementen<br />

Organisation einer übersichtlichen Durchwegung<br />

und einer hohen Durchlässigkeit<br />

Anbindung an das öffentliche Fuß- und Radwegenetz<br />

bzw. an übergeordnete Routen<br />

Beleuchtungskonzept - unterschiedliche Ausleuchtungen,<br />

Vermeidung von Angsträumen, speziell<br />

auf den Haupterschließungswegen<br />

Berücksichtigung der Erfordernisse des Windschutzes<br />

(Hauptwindrichtung von Nordwesten)<br />

Berücksichtigung und Aufnahme von interessanten<br />

Sichtbeziehungen, An- und Verbindung zu<br />

bestehenden Freiräumen.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

41


42<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

Abb. Schematische Darstellung des Rekultivierungsplans mit der flächenzonierung und den Größenverhältnissen der einzelnen Zonen des Sees entsprechend dem wasser-<br />

rechtlichen Einreichprojekt, Quelle: KNOLL, 2008 (präzise Detaildarstellung siehe Teil c Beilagen: c 11 Unterlagen zum See).<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK


B.1.10 BEsonDErE rAhmEnBEDIngungEn:<br />

WAssErrEChTLIChE EInrEIChung<br />

für DEn sEE<br />

Seitens des Büros Knoll Planung & Beratung wurde ein<br />

Einreichprojekt für den See ausgearbeitet, das als Basis<br />

für die wasser- und naturschutzrechtlichen Bewilligungen<br />

diente (GOLLOB 2008, KNOLL 2008). Dieses<br />

Einreichprojekt wird im Folgenden erläutert und ist,<br />

da bereits in Umsetzung, als verbindliche Vorgabe für<br />

den Wettbewerb anzusehen.<br />

Im Gewässerbereich wird zwischen einer Tiefwasser-,<br />

Flachwasser- und Seerosenzone unterschieden, die auf<br />

Grund der verschiedenen Wassertiefen und funktionellen<br />

Erfordernisse differenziert bepflanzt werden und<br />

unterschiedliche Raumqualitäten bilden. Der Landbereich<br />

besteht aus der Uferpflanzenzone und der terrestrischen<br />

Zone.<br />

Als fixe Vorgaben aus der wasserrechtlichen Einreichplanung<br />

sind die Uferhöhen (154 m), die Größe der<br />

Tiefwasserzone (ca. 3,5 ha), der Flachwasserzone (1,3<br />

ha) und der Seerosenfläche (0,5 ha), das Verhältnis von<br />

Flachwasser- zu Tiefwasserzone (große zusammenhängende<br />

Flächen), die Lage der Seerosenpflanzfläche und<br />

der Tiefwasserzone, sowie die Wassertiefen (Wasserhöhe<br />

an der tiefsten Seestelle bei MGW = 7,2 m) zu<br />

sehen. Die Lage und Form des Nord- und Nordostufers<br />

sind unveränderlich. Variabel ist insbesondere die<br />

Formgebung des Südufers.<br />

Die Lage der gemäß dem wasserrechtlichen Einreichprojekt<br />

erforderlichen Treibgutsperre ist am Rekultivierungsplan<br />

(siehe vorhergehende Abbildung) ebenfalls<br />

ersichtlich. In der terrestrischen Zone sind auch<br />

drei Brunnen sowie Bewässerungsleitungen für den<br />

Zentralpark verortet, letztere bedürfen im gegenständlichen<br />

Wettbewerb noch keiner Berücksichtigung. Die<br />

Lage des Mähbootes (Slipanlage, Abtropffläche) ist für<br />

den Wettbewerb variabel!<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

Der See befindet sich im fließenden Grundwasser und<br />

unterliegt daher auch den auftretenden Grundwasserschwankungen:<br />

HGW/Seeuferhöhe = 154 m, MGW =<br />

152,2 m, NGW = 151 m (KNOLL 2009), der RHGW liegt<br />

lt. UVE bei 154,8 m. Randliche Abdichtungen des Sees<br />

zum Untergrund oder den Seeböschungen sind keine<br />

vorgesehen. Der See reicht im Zentralbereich bis in<br />

eine Tiefe von 145,00 m ü.A. und erreicht damit bei<br />

mittlerem Grundwasserstand eine Wassertiefe von 7,2<br />

m. Im östlichen Seitenarm des Sees (Seerosenzone)<br />

liegt die Sohle auf Kote 148,00 m ü. A. Aufgrund des<br />

durchgehenden Grundwasserkonnexes und der Wassertiefe<br />

ist davon auszugehen, dass der See im Winter<br />

nicht zufriert.<br />

Der im Zuge der Seeaushubarbeiten ringsum ca. 2 m<br />

hoch aufgeschüttete Oberbodenwall besteht aus oberflächig<br />

anstehendem Mutterboden (Schwarzerde, Aulehm)<br />

und kann für Rekultivierungsarbeiten und Geländemodellierungen<br />

verwendet werden (vgl. KNOLL,<br />

2008). Die Baggerung und Rekultivierung des Sees erfolgen<br />

in Abschnitten von Westen beginnend.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

43


44<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

Abb. Geländeschnitte aus dem naturschutzrechtlichen<br />

Ansuchen für den See, Quelle: KNOLL, 2008; (Detaildarstellung<br />

und Lage der Schnitte siehe Teil C Beilagen:<br />

C 11 Unterlagen zum See).<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK


UfERGESTALTUNG UND BÖScHUNGSVERLAUf<br />

Bei der Ufergestaltung kann zwischen dem nördlichen<br />

geradlinig (technisch) gestalteten Uferverlauf und der<br />

intendierten landschaftsnahen Form des südlichen<br />

Ufers unterschieden werden. Hier soll auch der Kontrast<br />

zwischen der städtebaulichen Nutzung entlang<br />

des nördlichen Ufers und der zentralen Erholungszone<br />

entlang des südlichen Randbereiches des Grundwassersees<br />

dargestellt werden.<br />

Bei der Ufergestaltung ist weiters zwischen der ersten<br />

Bauphase (Gesamtaushub des Grundwassersees mit<br />

2:3 geböschten Ufern des nördlichen Randbereiches)<br />

und der nachfolgenden Ufergestaltung (nach Errichtung<br />

des nördlichen Ufer z.B. mittels eines grundwasserdurchlässigen<br />

senkrechten Verbaus in Form einer<br />

aufgelösten Bohrpfahlwand oder einer aufgelösten<br />

Dichtwand) zu unterscheiden. In den Regelschnitten<br />

(siehe folgende Abbildungen) wird dies am Nordufer<br />

durch die strichlierte Linie/orange Linie mit der Neigung<br />

2:3 dargestellt.<br />

Die 2:3 ausgeführten Böschungen sind Übergangslösungen<br />

und können im Rahmen des Wettbewerbs entsprechend<br />

der vorgeschlagenen Nutzung verändert<br />

werden. Die Neigungen müssen jedoch der Erfordernis<br />

der Standsicherheit entsprechen.<br />

Hinsichtlich der Ausführung der Uferböschungen am<br />

Südufer wird empfohlen, für die angestrebte dauerhafte<br />

Standfestigkeit der 2:3 geneigten Böschungen<br />

entweder zusätzliche (ingenieurbiologische) Uferstabilisierungsmaßnahmen<br />

einzuplanen oder die Böschungsausbildungen<br />

auf max. 1:2 zu reduzieren. Gewünscht<br />

sind jedenfalls klare Aussagen zum Aussehen der ufernahen<br />

Seebereiche (Definition der Uferkanten). Von<br />

der am Südufer eingezeichneten Pilotenreihe kann abgegangen<br />

werden.<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

PfLEGE<br />

Hinsichtlich der späteren Pflege werden die TeilnehmerInnen<br />

informiert, dass die Wasser-, Flachwasser-,<br />

Uferpflanzen und Seerosenzone in die Zuständigkeit<br />

der MA 45 - Wiener Gewässer und der terrestrische<br />

Zentralpark in die Zuständigkeit der MA 42 - Wiener<br />

Stadtgärten übergehen wird.<br />

Für die Pflege des Sees ist ein eigenes Pflegekonzept<br />

erforderlich. Die Erstellung dieses Konzeptes ist nicht<br />

Gegenstand der Auslobung. Die bisherigen diesbezüglichen<br />

Ausführungen in der wasserrechtlichen Einreichung<br />

sind allerdings zu berücksichtigen. Diese lauten<br />

wie folgt:<br />

„Für die Pflege der Bepflanzung und zur Förderung<br />

sowie Erhaltung der Grundwasserqualität ist ein<br />

Management der submersen Makrophyten vorzusehen.<br />

Entsprechend der Entwicklung der Bepflanzung<br />

erfolgt eine Entfernung der Überproduktion in der<br />

vegetationslosen Jahreszeit. Dafür werden eine Slipanlage<br />

für ein Mähboot, Manipulationsflächen für<br />

Container, Abtropfflächen etc. mit einer Fläche von<br />

rd. 300m² eingerichtet“ (GOLLOB, 2008). Auch wird<br />

es ein Fütterungsverbot für Fische und Wasservögel<br />

geben. Betreffend Fischbesatz und Bewirtschaftung<br />

gelten gemäß der wasserrechtlichen Einreichung folgende<br />

Vorgaben: „Besatz mit Hechten und Zander,<br />

kein Friedfischbesatz, dieser wird unabhängig von anthropogenen<br />

Einflüssen von Wasservögeln eingetragen<br />

werden. In keinem Fall dürfen wühlende Arten wie<br />

Schleie und Karpfen eingesetzt werden. Diese würden<br />

den Pflanzenbesatz, der zur Erhaltung der Grundwasserqualität<br />

erforderlich ist, schädigen“ (ebd.).<br />

Ergänzende Pflegeaufwendungen könnten sich aus der<br />

Hintanhaltung von Entenpopulationen (zur Badewassereignung)<br />

sowie generell aus der menschlichen und<br />

tierischen See- und Ufernutzung sowie der Uferbepflanzung<br />

(Laubeintrag etc.) ergeben.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

45


46<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

BEPfLANzUNG DES SEES<br />

Die fünf Bepflanzungsgruppen des Sees werden in der<br />

wasserrechtlichen Einreichung wie folgt charakterisiert:<br />

suBmErsE mAkrophyTEn<br />

Diese Pflanzengruppe kann in Wassertiefen bis über<br />

2m angesiedelt werden. Damit soll der Übergang der<br />

Tiefwasserzone des Grundwassersees zu den ersten<br />

Anfängen des Ufers angezeigt werden.<br />

sChWImmBLATTpfLAnzEn<br />

Diese Bepflanzungsform wird besonders im Bereich<br />

des östlichen Gewässerarmes angewandt werden.<br />

Damit ist neben einer farblichen Gestaltung durch die<br />

unterschiedlichen Blütenfarben auch eine Beschattung<br />

der Wasseroberfläche möglich. In der vegetationslosen<br />

Zeit zeigt sich eine offene Wasserfläche.<br />

röhrIChTE<br />

Im Bereich der Wurzelhorizonte der Röhrichtpflanzen<br />

erfolgt die Grundwasserreinigung der offenen Wasserfläche.<br />

Wesentlich dabei ist die Schaffung und Erhaltung<br />

einer möglichst großen durchgehenden Bepflanzungsfläche<br />

mit ausreichendem Zutritt des Seewassers<br />

aus dem Grundwassersee. Dafür sind westlich und<br />

östlich der bis an das Wasser reichenden Landzunge<br />

im südlichen Teil des Grundwassersees zwei Bepflanzungsbereiche<br />

vorgesehen.<br />

sumpfpfLAnzEn<br />

Diese Pflanzengruppe zeigt den Übergang von der<br />

Wasserzone zum Festland (dauerhaft trockener Uferbereich)<br />

an.<br />

BInsEn/sEggEn<br />

Im Anschluss an den Uferbewuchs und als Übergang<br />

zur anschließenden Parklandschaft werden Binsen und<br />

Seggenbestände angelegt (Gollob, 2008, Punkt 3.6).<br />

B.1.11 BEsonDErE rAhmEnBEDIngungEn:<br />

BErüCksIChTIgung DEr u-BAhn<br />

Die Lage wie auch die Höhenangaben aus dem U-Bahnprojekt<br />

stellen unveränderliche Projektvorgaben dar.<br />

Für die hochgeführte U-Bahntrasse werden in Intervallen<br />

von jeweils 20m paarweise Pfeiler errichtet. Da<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

auch im Bereich der Seewasserfläche Pfeiler errichtet<br />

werden müssen, werden die Baggerungsarbeiten<br />

zur Herstellung des östlichen Gewässerabschnittes<br />

(Seerosenzone) erst nach Errichtung der dort situierten<br />

Pfeiler durchgeführt.<br />

Abb. Längsschnitt der U-Bahntrasse, Quelle: WIENER LINIEN, 2008 (Detaildarstel-<br />

lung siehe Teil c Beilagen: c 9 Plangrundlage).<br />

B.1.12 BEsonDErE rAhmEnBEDIngungEn:<br />

rAum für pArTIzIpATIonsprojEkTE<br />

In aspern Seestadt sollen Werte Wirklichkeit werden.<br />

Die Wien 3420 AG hat diese Werte festgeschrieben, um<br />

sie verbindlich zu machen – für sich selbst und für ihre<br />

PartnerInnen in der Zukunft. Einer dieser Werte ist aus<br />

Partizipation gewachsene Identität. aspern Die Seestadt<br />

Wiens ist eine Einladung zur Partizipation, zum<br />

Dialog, zum Engagement für Neues. Hier soll eine Kultur<br />

geteilter Werte, gemeinsamen Gestaltens und des<br />

Respekts voreinander im durchmischten Lebensraum<br />

enstehen. Daraus erwächst am Horizont das Bild einer<br />

zukunftstragenden Identität.<br />

Jede lebenswerte Stadt ist auch das Ergebnis eines<br />

sozialen Prozesses und soll aus sich heraus wachsen<br />

können. Die Entstehung von aspern Die Seestadt<br />

Wiens wird daher temporäre und provisorische Lösungen<br />

zulassen, um unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen,<br />

gemeinschaftlichen und kulturellen Funktionen<br />

Raum zu bieten. Dementsprechend sind schon<br />

bei der Konzeption des Seeparks Räume für zukünftige<br />

Partizipationsprojekte vorzusehen. Eine Vielfalt an<br />

Möglichkeiten und Angeboten zur Beteiligung kann<br />

angedacht werden, wie zum Beispiel Flächenvorhaltung<br />

für thematische Empowermentprojekte, ein Platz<br />

für Jugendpartizipation etc.. Eine intensivere Nutzung<br />

dieser Flächen, etwa durch Ergänzung von bedarfsorientierten<br />

Ausstattungselementen soll in späteren<br />

Phasen möglich sein.<br />

7 Aus wasserrechtlicher Sicht wird, basierend auf Erfahrungen mit vergleichbaren Gewässern im Umland, von einer maximal verträglichen Belastung von 2.500<br />

Personen pro Tag ausgegangen (Belastungsobergrenze).


B.2 WETTBEWERBSAUfGABE<br />

B.2.1 ALLgEmEInE AnforDErungEn<br />

Von den TeilnehmerInnen wird eine konzeptionelle<br />

Klarheit in der Freiraumstruktur erwartet, die durch<br />

charakteristische Freiraumangebote überzeugt. Die<br />

Landschaftsarchitektur trägt mit einem eigenständigen<br />

Charakter, einer qualitätsvollen Einbindung in den<br />

Kontext der künftigen Gebäude und Umgebung zur<br />

qualitativ hochwertigen städtebaulichen Lösung bei.<br />

funkTIonELLE AnforDErungEn<br />

An DEn sEEpArk<br />

SEE UND UFERBEREIChE<br />

Im direkten Umfeld der Lobau liegt es nahe, Wasser als<br />

ein zentrales Element zu thematisieren, zumal hier der<br />

Grundwasserspiegel in geringer Tiefe unter dem bestehenden<br />

Geländeniveau liegt.<br />

Der See im Zentrum des Stadtteils ist integrativer Bestandteil<br />

des Freiraumsystems und wird als Grundwassersee<br />

ausgebildet. Um einen harmonischen Übergang<br />

zwischen der Wasserfläche und den umliegenden<br />

Park- und Bebauungsflächen zu schaffen, wird auch<br />

das gesamte Gebiet um den See herum abgesenkt. Dennoch<br />

liegen die Seeufer deutlich niedriger als die Umgebung.<br />

Die Uferbereiche sind so auszugestalten, dass<br />

Teilbereiche sowohl der harten als auch der weichen<br />

Ufer bei hohem Grundwasserstand überflutet werden<br />

können. Der See weist im Norden eine befestigte Promenade<br />

und im südlichen Zentralpark unbefestigte<br />

Uferzonen auf. Er bietet ein ausgezeichnetes Potential<br />

für ein vielfältiges, variierendes öffentliches Leben.<br />

Entlang des Sees soll es eine Mannigfaltigkeit an Orten<br />

mit Aktivitäten für alle Altersgruppen und unterschiedliche<br />

Möglichkeiten für die Teilnahme am pulsierenden<br />

Stadtleben geben.<br />

Die Wasserflächen des Sees erfahren Richtung Osten<br />

unter der in Hochlage geführten U-Bahn ihre Fortsetzung.<br />

Im Bereich dieser U-Bahntrasse soll eine Seequerung<br />

vorgesehen werden, die auch in Kombination<br />

mit der laut wasserrechtlicher See-Einreichplanung<br />

erforderlichen Treibgutsperre als Schwimmbrücke<br />

ausgeführt werden kann. Die Planung und Kalkulation<br />

der Querung sowie der Treibgutsperre sind nicht Wettbewerbsgegenstand,<br />

jedoch ist deren Lage einzutragen.<br />

Der Seeaushub ist zwar bis zur Ringstraßenquerung im<br />

Osten genehmigt, erfolgt bis zum Vorliegen der gegen-<br />

8 vgl. dazu Informationen der MA 33 zu „Wien leuchtet“ unter: http://www.wien.gv.at/verkehr/licht/<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

ständlichen Wettbewerbsergebnisse aber nur bis zur<br />

U-Bahn.<br />

Das Seeufer soll planerisch nicht als „Badeanlage“<br />

konzipiert oder gar beworben werden, sondern als urbane<br />

Naherholungszone mit Zugang und Kontakt zum<br />

Wasser. Das Baden wird grundsätzlich nicht verboten<br />

sein, soll aber keine gezielten Angebote vorfinden. 7 Die<br />

vorgeschlagenen Zugangs- und Ausstiegsmöglichkeiten<br />

beim See sind daher entsprechend einzuschränken<br />

und auch gestalterisch klar von den nicht zugänglichen<br />

Bereichen zu unterscheiden. 20 – max. 30 % des<br />

Südufers sind so auszugestalten, dass die Zugänglichkeit<br />

zum Wasser gegeben ist. In Abstimmung mit der<br />

wasserrechtlichen Bewilligung sind somit insgesamt<br />

etwa 70 – 80 % der südlichen Uferbereiche naturnah<br />

auszugestalten und jedenfalls nicht zu Badezwecken<br />

geeignet (Uferpflanzenzone z.B. als nicht begehbare<br />

Schilfzone). Ein Wechsel von frei zugängigen sowie<br />

gewässer- und naturschutzfachlich relevanten Uferbereichen<br />

ist anzustreben.<br />

DAS „GRüNE NETZ“ IN DER SEESTADT<br />

Der Seepark muss sowohl im Osten als auch im Westen<br />

funktional an die übergeordneten Grünverbindungen<br />

in geeigneter Form angebunden werden. Am<br />

südwestlichen Ende des Westparks ist zunächst die<br />

Errichtung einer Straßenbahnschleife der Linie 25<br />

geplant. Die Übergänge zu der übergeordneten Grünverbindung<br />

werden im Westen auf Grund der verkehrlichen<br />

Anbindung an die benachbarte Siedlung bzw.<br />

an die stadtnäheren Bezirksteile nutzungsintensiver<br />

zu gestalten sein. Demgegenüber wird der Ostpark den<br />

Übergang zu den naturnah ausgebildeten übergeordneten<br />

Grünverbindungen des östlichen Grüngürtels<br />

bilden. Diesbezüglich ist die existierende Gleisanlage<br />

des General Motor Werkes zu beachten.<br />

AUFENThALTS- UND ALLTAGSTAUGLIChKEIT<br />

Der Nutzungsdruck durch die BewohnerInnen und die<br />

arbeitende Bevölkerung in der Seestadt wird sich mit<br />

dem langsam ansteigenden Baufortschritt speziell ab<br />

der zweiten Bauphase steigern. Gleichzeitig ist zu erwarten,<br />

dass der Seepark auch für die Menschen der<br />

Umgebung zu einem attraktiven Aufenthaltsort werden<br />

wird, zumal die direkte Erreichbarkeit mit der U-Bahn<br />

gegeben ist. Den Aspekten der Gebrauchsfähigkeit und<br />

der Alltagstauglichkeit (inkl. Pflege- und Erhaltungsaufwand)<br />

kommen daher besondere Bedeutung zu.<br />

Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Aspekt der Alltags-<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

47


48<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

tauglichkeit und somit als grundsätzliche Anforderung<br />

für die Erreichbarkeit attraktiver Orte sowie für die<br />

Durchquerbarkeit der Parkanlagen zu sehen. Diese Anforderung<br />

erstreckt sich auch auf die Gestaltung von<br />

Spielplätzen sowie auf tageszeitlich unterschiedliche<br />

Nutzungsangebote.<br />

Den Sicherheitsanforderungen der ParkbenützerInnen<br />

(keine Angsträume, gute Einsehbarkeit etc.) ist grundsätzlich<br />

hohe Aufmerksamkeit zu widmen.<br />

Die Grundsätze des Gender Mainstreamings sind nachvollziehbar<br />

zu berücksichtigen (siehe Teil C Beilagen:<br />

C 6 Planungsempfehlungen zur geschlechtssensiblen<br />

Gestaltung von öffentlichen Parkanlagen und C 7<br />

Gender-Mainstreaming Bewegungsangebote für ältere<br />

Menschen).<br />

Zum Aspekt der Alltagstauglichkeit sei auch erwähnt,<br />

dass Wien eine hundereiche Stadt ist. Im Stadtgebiet<br />

werden ca. 50.000 Hunde gehalten, was unweigerlich<br />

zu Problemen hinsichtlich des Auslaufs und Hundekots<br />

im Bereich öffentlicher Grünflächen führt. Die<br />

Stadt Wien begegnet dieser Problematik derzeit unter<br />

anderem mit folgenden Lösungsansätzen: Angebot<br />

umzäunter Hundezonen in öffentlichen Parkanlagen<br />

(Freilaufzone, kein Hundeklo), Ausschluss der Hunde<br />

aus Parks oder Teilen der Parks, Aufstellung von<br />

Hundekotsackerlspendern, Zäunung bzw. Errichtung<br />

von Hundeklos im öffentlichen Straßenraum sowie<br />

verstärkter Öffentlichkeitsarbeit, Kontrolle und Sanktionierungen<br />

der Nicht-Entsorgung des Hundekots.<br />

Alternative Lösungsansätze im Umgang mit der Hundeproblematik<br />

sind, sofern sie überzeugend sind, jedenfalls<br />

zugelassen.<br />

DIFFERENZIERTE NUTZUNGEN, VIELFALT,<br />

FLExIBILITäT, MEhRFAChNUTZUNG<br />

Der Freiraum in der Seestadt soll ein Ort der Begegnung,<br />

der gelebten Nachbarschaft sein. Um diese Begegnungsmöglichkeiten<br />

zu schaffen, sind differenzierte<br />

und vor allem multifunktionale Grün- und Freiräume<br />

notwendig. Da zu erwarten ist, dass sich die spezifischen<br />

Anforderungen an den Seepark mit fortschreitender<br />

Besiedelung und Nutzungsdichte mehrfach verändern<br />

werden, kommt den Prinzipien der Flexibilität und<br />

Nutzungsoffenheit von Räumen sowie grundsätzlich<br />

der Möglichkeit einer Mehrfachnutzung erhöhte Bedeutung<br />

zu.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

Neben den Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für<br />

Kinder und Jugendliche sollen auch Ruhe- und Kommunikationsbereiche<br />

in den Parkanlagen geschaffen werden,<br />

um die Begegnung der Generationen zu ermöglichen. Die<br />

Wege innerhalb des Seeparks sind zu beleuchten. 8<br />

Rasenflächen sind grundsätzlich als benutzbare Freiflächen<br />

vorzusehen, wobei allfällige Flächen für sehr<br />

intensive sportliche Dauerbeanspruchungen nicht im<br />

Wettbewerbsgebiet sondern in den angrenzenden übergeordneten<br />

Grünzügen bzw. im Ostpark als Übergang<br />

dazu vorgesehen werden sollten.<br />

BEWEGUNGSRäUME<br />

Die randlichen, übergeordneten Grünverbindungen<br />

im Westen und Osten weisen eine hohe Attraktivität<br />

für Laufsportarten auf und sollen daher vom Seepark<br />

aus gut erreichbar sein. An den Hauptverbindungen<br />

zu den bestehenden Siedlungen östlich und westlich<br />

der Seestadt sind direkt an die großen, übergeordneten<br />

Freiräume Flächen angelagert, die den Übergang<br />

zu den naturnah ausgebildeten Grünverbindungen<br />

darstellen. Diverse ballsportliche Betätigungen sind<br />

dort durchaus integrierbar. Als solche Fläche ist der<br />

Ostpark zu sehen, in welchem insbesondere die Fläche<br />

III7 für sportliche Aktivitäten vorgesehen ist. Für moderne<br />

Trendsportarten sind auch zentralere Standorte<br />

im Wettbewerbsgebiet auszuweisen. So kann zum<br />

Beispiel unter der U-Bahnstation eine Skateranlage<br />

oder Ähnliches entstehen.<br />

SPIELEN<br />

8 vgl. dazu Informationen der MA 33 zu „Wien leuchtet“ unter: http://www.wien.gv.at/verkehr/licht/<br />

Spielen in der Seestadt soll nicht nur auf einige wenige<br />

Spielplätze beschränkt sein, sondern an möglichst<br />

vielen Orten in möglichst vielfältiger Form stattfinden<br />

können. Neben den in der Wiener Bauordnung verpflichtend<br />

vorgesehenen Spielplätzen für Kleinkinder<br />

(0 - 6 Jahre) auf den Bauplätzen sollen Kinder- und Jugendspiel<br />

auch im öffentlichen Raum Platz finden. Die<br />

Mehrfachnutzbarkeit von Anlagen ist hier ein wichtiges<br />

Anliegen. Im öffentlichen Raum finden sich nicht<br />

nur in den Parkanlagen Spielmöglichkeiten, sondern<br />

auch auf den zahlreichen Plätzen und vor allem auch<br />

wegbegleitend im Zuge der wichtigen Aufweitungen<br />

im Straßenraum. Besondere Aufmerksamkeit soll auch<br />

auf wettergeschützte Nutzungsangebote im Freien, z.B.<br />

Pavillons oder bespiel- und gestaltbare Unterstände für<br />

Jugendliche gelegt werden.


VERSIEGELUNG<br />

Die Seestadt weist zwar großzügige öffentliche Räume,<br />

aber auch durchaus dichte Wohngebiete und –umfelder<br />

auf. Eine Versiegelung der Seeparkflächen soll daher<br />

mit Ausnahme der harten Seekante im Nordosten und<br />

Nordwesten (Promenade) und der üblichen Parknutzungen<br />

weitgehend vermieden werden. Der Bereich<br />

unterhalb der U-Bahntrasse wird ebenfalls versiegelt<br />

werden und dient temporär auch der Wartung des U-<br />

Bahnbauwerkes.<br />

WINDSITUATION<br />

Um die Auswirkungen einer künftigen Bebauung auf<br />

die erlebbare Windsituation in der künftigen Seestadt<br />

abschätzen zu können, wurde auf Basis des Masterplans<br />

eine Windstudie erarbeitet, die im Rahmen des<br />

Wettbewerbs für den Seepark zu berücksichtigen ist<br />

(siehe Teil C Beilagen: C 10 Windstudie Kurzfassung).<br />

NAChhALTIGKEIT<br />

Auf die Aspekte der Nachhaltigkeit ist grundsätzlich<br />

zu achten (Balance zwischen gesellschaftlichen, ökologischen<br />

und ökonomischen Anforderungen, Seepark<br />

als Beitrag zu einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung).<br />

BUDGET / KOSTEN<br />

Für die Errichtung der ersten Bauetappe bis 2014 steht<br />

ein Budgetrahmen von 5 Millionen Euro Nettoherstellungskosten<br />

zur Verfügung. Der Straßenzug südlich des<br />

Zentralparks ist darin nicht inkludiert und auch nicht<br />

Gegenstand des Wettbewerbs.<br />

Die TeilnehmerInnen des Wettbewerbs haben auf Grundlage<br />

der von der MA 42 beigelegten Kalkulationsgrundlagen<br />

(siehe Teil C Beilagen: C 14 Ortsübliche Richtpreise<br />

für Grobkostenschätzung) eine nachvollziehbare Grobkostenschätzung<br />

für die Errichtung des Seeparks zu erstellen<br />

(siehe Teil C Beilagen: C 17 Kalkulationsblatt zur<br />

Grobkostenschätzung Mustervorlage). Die Kosten für<br />

Wege und Beleuchtung sind darin zu inkludieren, die<br />

Kosten für die Errichtung der Slip-Anlage im Zentralpark<br />

sind nicht Gegenstand der Kostenschätzung.<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

49


50<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

B.2.2 spEzIfIsChE AnforDErungEn<br />

für DIE VIEr moDuLE<br />

B .2 .2 .1 üBERSIChT DER VIER MODULE<br />

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erlangung eines<br />

Gestaltungskonzepts für das modulhaft aufgebaute<br />

Freiraumsystem um den See der Seestadt Wiens mit<br />

einem Flächenausmaß von ca. 9,7 ha.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

DAs WETTBEWErBsgEBIET gLIEDErT sICh<br />

In foLgEnDE VIEr moDuLE:<br />

MoDUL 1:<br />

Zentralpark (III3, III5 und III6) mit ca. 4,6 ha<br />

Die eigentliche Wasserfläche des Sees (III1w, III6w,<br />

III9w) ist nicht Gegenstand des Wettbewerbs, jedoch<br />

sind die Seeuferzonen in die Gestaltung mit einzubeziehen.<br />

MoDUL 2:<br />

Westpark (II1, II2, II1w, II2w) mit ca. 1,6 ha.<br />

MoDUL 3:<br />

Ostpark (III4, III7) mit ca. 1,9 ha.<br />

MoDUL 4:<br />

Promenade des Sees (III2, III10) mit ca. 1,6 ha.<br />

Abb. Überblick über die vier Module und deren Teilräume, Quelle: Wien 3420 AG – Bearbeitung Standler, 2010: rot eingefasst ist das Wettbewerbsgebiet.


Die Module West- und Ostpark bilden angrenzend an<br />

die beiden grünen Ränder gemeinsam mit der grünen<br />

Mitte (Wasserfläche und Zentralpark) eine starke Signatur<br />

im Grundriss der neuen Stadt. Differenzierte<br />

räumliche Begrenzungen durch stringente Randbebauungen<br />

und permeable Übergangs- und Verzahnungsbereiche<br />

sind entscheidend für die Lesbarkeit dieser<br />

Signatur, stellen sie in Beziehung zu den angrenzenden<br />

Quartieren und machen Dimensionen und Richtungen<br />

deutlich. Der See und die angrenzenden Freiräume<br />

des Zentralparks sind der größte zusammenhängende<br />

Freiraum im zukünftigen Stadtteil und das zentrale<br />

Element des Seeparks. Straßen, Fuß- und Radwege,<br />

alle orientieren sich zu diesem wichtigen öffentlichen<br />

Punkt hin. Gebäude mit unterschiedlicher Bedeutung,<br />

Art und Größe fassen diesen Freiraum und verleihen<br />

ihm von verschiedenen Richtungen aus betrachtet sehr<br />

unterschiedliche Gesichter. Im Osten bildet die U-<br />

Bahntrasse - als Hochbahn ausgeführt - mit ihrem Stationsgebäude<br />

eine torartige Situation. Da die Wasserfläche<br />

des Sees über das Grundwasser gespeist wird,<br />

liegt der gesamte Grünzug tiefer als die angrenzende<br />

Bebauung. Der Ostpark bildet den gestalterischen Übergang<br />

zum östlichen Grüngürtel und ist für naturnahes<br />

Abenteuerspiel und sportliche Nutzungen prädestiniert.<br />

Am südöstlichen Ende des Planungsareals befindet sich<br />

ein Betriebsgleis der Firma General Motors.<br />

Der Straßenbahnkorridor und der optional angedachte<br />

Wasserlauf betonen im südwestlichen Grünzug, dem<br />

Westpark, den linearen, urbanen Charakter dieser<br />

Fläche, der durch die Ergänzung mit baufeldbezogenen<br />

Freiflächen (z.B. blockübergreifende Spielplätze) eine<br />

wichtige zusätzliche Note erhält. Am Verknüpfungspunkt<br />

zum westlich angrenzenden Grüngürtel und<br />

Siedlungsgebiet wird die Bebauungskante unterbrochen<br />

und lässt Raum für Gestaltungs- und Bewegungsflächen,<br />

die sowohl den AnrainerInnen als auch den<br />

BewohnerInnen der Seestadt zur Verfügung stehen<br />

werden.<br />

Im Norden ist eine kaiartige, stringent urbane Promenade<br />

mit Kiosken und Schanigärten sowie Cafes und<br />

Restaurants beabsichtigt. Die dahinter liegenden Gebäude<br />

werden Mischnutzungen mit einem höheren<br />

Anteil an Büro- und Dienstleistungen aufweisen, der<br />

Bereich der Promenade soll zum Flanieren und Verweilen<br />

einladen. Der Charakter des Seeparks ist hier<br />

urban, terrassierte Zugänge und Sitzstufen zum See<br />

sind möglich.<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

B .2 .2 .2 SPEZIFISChE ANFORDERUNGEN<br />

FüR DIE VIER MODULE<br />

Im Folgenden werden zusätzlich zu den unter Punkt<br />

B.2.1. bereits formulierten allgemeinen Anforderungen<br />

die einzelnen Module und die an sie gestellten<br />

spezifischen planerischen Anforderungen detailliert<br />

dargestellt. Masterplan und Partitur des Öffentlichen<br />

Raumes sind dabei nicht als fixierte Vorgaben sondern<br />

als Rahmen und Transportmedium für die Vermittlung<br />

der angestrebten Qualitäten in der Seestadt zu<br />

verstehen. Dies trifft vor allem auf jene Darstellungen<br />

zu, die teilweise sehr konkrete Gestaltungen der<br />

Freiräume, Uferzonen und auch der bebauten Bereiche<br />

zum Inhalt haben. Für die Bewertbarkeit von strukturell<br />

bedeutsamen Abweichungen wird es dennoch<br />

zweckmäßig sein, eine nachvollziehbare Begründung<br />

anzuführen.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

51


52<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

II2<br />

II2w<br />

II1<br />

II1w<br />

III5 III6<br />

Abb. Die Teilräume des Moduls Zentralpark, Quelle: Wien 3420 AG bearbeitet durch Standler 2010.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

III2<br />

III1w<br />

III3<br />

III10<br />

ZENTRALPARK<br />

Seerosenzone<br />

III9w III6w<br />

III4<br />

III7


MoDUL zENTRALPARK<br />

grössE<br />

Teilraumnummer: III3, III5 und III6<br />

Teilraumgröße Zentralpark: 45.939 m²<br />

AnforDErungEn An DEn zEnTrALpArk<br />

NUTZUNG<br />

Der See mit seinen angrenzenden Freiräumen bildet<br />

das Zentrum der Seestadt. Er ist sowohl kommunikativer<br />

Mittelpunkt als auch Ausgangspunkt für eine<br />

weitläufige Park- und Erholungslandschaft.<br />

Er soll prägender Teil der Seestadt aspern und ein<br />

naturräumlicher Anziehungspunkt für gesamt Wien<br />

sein. Dafür braucht es sowohl ein differenziertes Freiraumangebot<br />

als auch ausreichend dysfunktionale<br />

Flächen. Dem Erschließungsnetz kommt besondere<br />

Bedeutung zu.<br />

Der Park soll ruhige Treffpunkte und Aufenthaltsbereiche<br />

in Wassernähe, aber auch Spielwiesen, Bewegungs-<br />

und Spielangebote für verschiedene Altersgruppen<br />

sowie eine Flächenvorhaltung für thematische<br />

Partizipationsprojekte (z.B. Empowerment-Platz) aufweisen.<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

GESTALTUNG<br />

Der Umgang mit dem Gelände und den vorgegebenen<br />

Höhen sowie die Schaffung von Großgrünstrukturen<br />

(Bäume) werden als Basis einer hochwertigen Raumstruktur<br />

für einen landschaftlichen Park von Bedeutung<br />

sein. Zur Verhinderung eines übermäßigen Laubeintrages<br />

und der damit verbundenen Eutrophierung<br />

des Sees ist es empfehlenswert, dass Baumpflanzungen<br />

einen gewissen Abstand zum Ufer aufweisen. Der<br />

Schattenwurf in Richtung See/Liegewiesen ist aber erwünscht.<br />

Ein Wechsel von extensiven, naturnahen Zonen mit<br />

intensiver gestalteten und ausgestatteten Zonen sowie<br />

das Vorsehen attraktiver Uferkanten (auch bei wechselnden<br />

Wasserständen) und erlebbarer Uferzonen<br />

werden erforderlich sein. Im unmittelbaren Ufer- und<br />

damit Grundwassereinflussbereich sind bevorzugt magere<br />

Substrate (Schotter, Kiese etc.) einzusetzen.<br />

Die differenzierte Gestaltung der Uferlinie und Uferböschungen<br />

soll auch die Ausgestaltung begrenzter<br />

Seezugänge bzw. –ausstiege (Stege, offene Ufer, Abtreppungen<br />

etc.) beinhalten.<br />

Am Übergang vom Zentral- zum Westpark und zur<br />

Promenade ist eine geeignete funktionelle und gestalterisch<br />

attraktive Lösung auszuarbeiten. Der Uferverlauf<br />

kann in diesem Bereich – wie entlang des gesamten<br />

Südufers - abgeändert werden.<br />

Die Fläche III6 bildet einen nutzungsoffenen, schlichten<br />

Schauplatz für temporäre Veranstaltungen. Sie<br />

soll eine einfache Grundausstattung aufweisen, wird<br />

zeitweise schwächer genutzt sein und zu anderen Zeitpunkten<br />

mit Besuchermengen überströmt sein. Sie ist<br />

als Bühne für größere Events angedacht, eignet sich<br />

auch für Wanderausstellungen im Freien, Zirkusse,<br />

Open-Air-Konzerte oder Clubbings, als Freiluft- oder<br />

Drive-In Kino oder als belebter Marktplatz. Diese Nutzungskonzeptionen<br />

bedingen, dass die Fläche sowohl<br />

Massennutzungen standhalten muss als auch menschenleer<br />

noch attraktiv sein soll. Hauptaugenmerk<br />

ist hier auf den Bodenbelag bzw. die Ausführung der<br />

Vegetationsdecke (Schotterrasen etc.) sowie auf eine<br />

gute Ausleuchtung (Sicherheitsaspekt) zu legen.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

53


54<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

INFRASTRUKTUR UND FLäChENWIDMUNG<br />

Im Bereich des Sees und der Zentralparkfläche bis zur U-<br />

Bahn (Fläche BB12 laut Flächenwidmungsplan) ist die<br />

Errichtung von Bauwerken für die erholungssuchende<br />

Bevölkerung erlaubt (in Summe max. 900 m2 bebaute<br />

Fläche mit max. 10m Bauwerkshöhe).<br />

Folgende Einrichtungen sind innerhalb des Zentralparks<br />

vorzusehen:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Gastro-Einrichtung (Lokalisierung und Flächenvorhaltung,<br />

keine weitere Planung)<br />

WCs nur in Kombination mit einer Versorgungseinrichtung<br />

wie Imbiss, Gastro, Eisstand etc.<br />

Slipanlage für kleine Mähboote: Breite ca. 4,5 - 5<br />

m, Rampe max. 10 - 12 Grad Gefälle, Ausführung<br />

in Beton mit rauer Oberfläche, unmittelbar angrenzend<br />

möglichst kein dichtes Buschwerk. Eine<br />

ent-sprechende Zufahrtsmöglichkeit und ausreichend<br />

Platz vor der Rampe zum Rangieren sollen<br />

gegeben sein.<br />

zumindest ein Standort für eine<br />

Trinkwasserentnahmestelle<br />

wettergeschützte Aufenthaltsmöglichkeit<br />

im Freien<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

Abb.: Der schraffierte Bereich zeigt die Fläche BB12 des Flächenwidmungsplans,<br />

auf der bedingt Bauten zulässig sind (vgl. Teil c Beilagen: c 13 flächenwidmungs-<br />

plan & Leitplan Bauträgerwettbewerb), Quelle: Magistrat der Stadt Wien, Bearbei-<br />

tung Baumgartner 2010<br />

•<br />

Querungsmöglichkeit der Wasserfläche im Bereich<br />

der U-Bahntrasse (nur die Lage ist Gegenstand des<br />

Wettbewerbs). Dabei kann auch eine Kombination<br />

mit der wasserrechtlich vorgeschriebenen Treibgutsperre<br />

vorgeschlagen werden (siehe auch B 1.10).<br />

Von den genannten Punkten sind in der Grobkostenschätzung<br />

(siehe A 13.1) lediglich die Trinkwasserentnahmestelle<br />

und die wettergeschützte Aufenthaltsmöglichkeit<br />

zu erfassen.<br />

nIChT VORZUSEhEN SIND:<br />

•<br />

•<br />

Einrichtung für eine Badeaufsicht<br />

Umkleidekabinen.<br />

Hauptwegerelationen sowie Überlegungen zur Beleuchtung<br />

des Parks sind in den Beiträgen darzustellen. 9 Innerhalb<br />

des Zentralparks ist jedenfalls ein Ost-West<br />

verlaufender Hauptweg vorzusehen, der auch für die<br />

Fahrzeuge der Erhaltung befahrbar ausgestaltet ist.


Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Teil der<br />

ehemaligen Landebahn im Bestand noch vorhanden<br />

ist und daher grundsätzlich in die konzeptionellen<br />

Überlegungen der Zentralparkgestaltung miteinbezogen<br />

werden kann (siehe folgende Abbildung und Teil<br />

C Beilagen: C 9 Plangrundlage).<br />

Eine zukünftige Parkbewässerung ist vorgesehen.<br />

Abb: Die orange fläche zeigt das einstweilen belassene Landebahnstück, Quelle:<br />

Wien 3420 AG.<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

9 Gemäß dem UVP-Genehmigungsbescheid des Städtebauvorhabens dürfen keine Kugelleuchten verwendet werden (WIENER LANDESREGIERUNG 2010 (2)).<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

55


56<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

SEE UND UFERBEREIChE<br />

Für die Schnittstellen zum eigentlichen Seeprojekt sind<br />

die unter B 1.10 angeführten Angaben wesentlich.<br />

Die konkrete Ausprägung des Südufers (Form) wurde<br />

in den wasserrechtlichen Einreichunterlagen noch offen<br />

gelassen, sodass seitens der WettbewerbsteilnehmerInnen<br />

eigenständige Lösungen unter Beibehaltung<br />

der Flächenverhältnisse der verschiedenen Seezonen<br />

(Flachwasserzonen) erarbeitet werden können. Dementsprechend<br />

sind auch die Form der Tiefwasserzone<br />

(aquatische Zone) sowie die Form und Lage der Flachwasser-<br />

und Uferpflanzenzone (amphibische Zone) im<br />

Süden noch variabel (siehe B 1.10). In der Einreichplanung<br />

des Sees wurde ferner die Idee aufgeworfen,<br />

die derzeitig vorgesehenen schachbrettartigen Ausbuchtungen<br />

des südlichen Ufers in unterschiedlichen<br />

Höhenniveaus anzulegen. Es obliegt den WettbewerbsteilnehmerInnen<br />

wie sie damit umgehen wollen.<br />

Der überwiegende Teil des Ufers sollte gemäß wasserrechtlichem<br />

Bescheid als naturnahe Schilfzone und<br />

wertvoller Lebensraum für verschiedene Tiere und<br />

Pflanzen ausgestaltet werden. Da die Gefahr besteht,<br />

dass hier die zum Baden geeignete Uferlinie von Badegästen<br />

willkürlich ausgeweitet wird, sollten Vorkehrungen<br />

zum Schutz dieser Flächen getroffen werden.<br />

In der Sumpfpflanzenzone (siehe B 1.10) ist wegen<br />

des Laubeintrags von Baumpflanzungen abzusehen.<br />

In der Uferpflanzenzone darf kein Humus aufgetragen<br />

werden (zu nährstoffreich). Zur Verbesserung des<br />

Pflanzenwachstums in der Sumpf- und Uferpflanzenzone<br />

kann eine dünne Schicht Ausand und -lehm über<br />

dem kiesigen Material eingebracht werden (vgl. MA<br />

45, 2009, S. 4).<br />

Eine gestalterische Herausforderung ist der Umgang<br />

mit den schwankenden Grundwasserständen. Zu<br />

beachten ist, dass der Wasserstand des Sees zeitweise<br />

sowohl deutlich niedriger als auch höher sein kann als<br />

der eigentliche Uferbereich. Für die schwankenden<br />

Wasserstände sind attraktive und innovative Lösungen<br />

gesucht. Dies ist sowohl für die Gestaltung der Uferbereiche<br />

im Zentralpark als auch an der Promenade<br />

von großer Bedeutung. Unabhängig von der Art der<br />

Uferausbildung ist bei den einzelnen Gestaltungslösungen<br />

jedenfalls auf die gefahrlose Ufernutzung<br />

und –pflege zu achten.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

Zu beachten ist, dass der Zentralpark, ausgehend von<br />

seinem derzeitigen Grundniveau (157 m ü. A.) und den<br />

zu erwartenden angrenzenden Umgebungsniveaus (die<br />

Höhenkoten der südlich angrenzenden Straße sind mit<br />

155,5 m ü. A. im Westen bis 157 m ü. A. im Osten bereits<br />

fixiert), insgesamt ein deutliches Gefälle zum See<br />

(Uferkante bei 154 m) aufweist. Bei der Konzeption der<br />

Ufer muss auch der rechnerisch höchste Grundwasserstand<br />

von 154,8 m ü. A. Berücksichtigung finden.<br />

BERüCKSIChTIGUNG DER U-BAhN<br />

Bei der Gestaltung des Zentralparks sind die betriebstechnischen<br />

Erfordernisse der Wiener Linien für die<br />

U-Bahn zu beachten: Beidseits der U-Bahntrasse muss<br />

eine Zufahrt mit Einsatzfahrzeugen möglich sein (sog.<br />

Feuerwehrzufahrt). Diese Zufahrt muss einen tragfähigen<br />

Belag aufweisen, eine Versiegelung ist nicht nötig.<br />

Die Zufahrtsstraße muss nicht durchgängig sein (z.B.<br />

im Bereich des Gewässers), Unterbrechungen sind bis<br />

zu 50 m Länge zulässig. An allen Seiten der Unterbrechung<br />

müssen aber Aufstellflächen inkl. Schwenkbereich<br />

für einen Autokran vorgesehen werden. Da<br />

die U2 bei der Seestation endet, schließen südlich des<br />

Wettbewerbsgebietes Wende-, Revisions- und Abstellanlagen<br />

an. Sowohl die Lage wie auch die Höhenangaben<br />

aus dem U-Bahnprojekt stellen unveränderliche<br />

Projektvorgaben dar (siehe Teil C Beilagen: C 9 Plangrundlage).<br />

Bei der Planung des Freiraums unter der U-Bahn<br />

sind Nutzungen wie ein Skaterpark oder Streetballplatz<br />

sowie Kunst- bzw. Farb- und Lichtinstallationen<br />

möglich. Die Fläche ist als Jugendtreffpunkt mit attraktiven<br />

Aufenthalts- und Bewegungsangeboten für Jugendliche<br />

konzipiert. Sie ist durch harte Wasserkanten<br />

gekennzeichnet und soll insgesamt freundlich und hell<br />

in Erscheinung treten.<br />

Abb. Schematischer Schnitt entlang der U-Bahn, Quelle: GEhL ARchITEcTS,<br />

2009, S. 75.


MoDUL WESTPARK<br />

GRöSSE<br />

Teilraumnummern: II1, II1w, II2, II2w<br />

Teilraumgröße gesamt: 16.092 m²<br />

AnforDErungEn An DEn WEsTpArk<br />

NUTZUNG<br />

Dieser Abschnitt stellt den am stärksten wohngebietsbezogenen<br />

Bereich des Seeparks dar. Das grüne Band<br />

läuft parallel zur nordwestlich geplanten Straßenbahn<br />

und ist die Grün- und Freiraumverbindung zwischen<br />

dem westlich außerhalb des Wettbewerbsgebietes liegenden<br />

übergeordneten Grünraum und dem zentralen<br />

Park um den See. Die angrenzende Bebauung weist<br />

hohe Wohnqualität in besonderer Lage auf. Balkone<br />

orientieren sich zum Westpark (Wohnen am Park, vgl.<br />

link Bauträgerwettbewerbe10), Spielen und Bewegung<br />

sowie eine hohe Aufenthaltsqualität werden einen<br />

besonderen Stellenwert einnehmen.<br />

Für Teile des Westparks könnten Nachbarschaftsgärten<br />

(interkulturelle Gärten, Community Gardens) und Partizipationsprojekte<br />

angedacht werden.<br />

Zu beachten sind ferner die Erfordernisse des Windschutzes<br />

(Hauptwindrichtung aus Nordwesten, siehe<br />

Teil C Beilagen: C 10 Windstudie Kurzfassung).<br />

II2<br />

II2w<br />

WESTPARK<br />

II1<br />

II1w<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

III2<br />

III1w<br />

GESTALTUNG<br />

In Zusammenhang mit den Aussagen zur Nutzung<br />

wird eine generationenübergreifende, spiel- und bewegungsanregende<br />

Gestaltung gewünscht.<br />

Zu dem im Masterplan vorgeschlagenen und durch<br />

die Ausweisung von Teilflächen (III1w, III2w) berücksichtigten<br />

Wasserlauf im Westpark wird festgehalten,<br />

dass dieser optional ist. Im Fall einer Berücksichtigung<br />

dieses Vorschlags ist jedenfalls von einer rein künstlichen<br />

Wasserführung (alternativ auch als nicht dauerhaft<br />

wasserführende Versickerungsrinne) auszugehen, eine<br />

Wasserverbindung mit dem See ist aus wasserrechtlichen<br />

Gründen ausgeschlossen.<br />

INFRASTRUKTUR<br />

Die Zugänge zu den bauplatzbezogenen Freiräumen<br />

sowie zum Straßen- und Wegenetz (siehe Teil C<br />

Beilagen: C 9 Plangrundlage und C 13: Flächenwidmungsplan<br />

& Leitplan Bauträgerwettbewerb) sind zu<br />

berücksichtigen. Die im Süden des Westparks geplante<br />

Anbindung an die Straßenbahnlinie 25 muss aus dem<br />

Siedlungsgebiet auf kurzen Wegen über den Park erreichbar<br />

sein.<br />

Seerosenzone<br />

III9w III6w<br />

Abb. Das Modul des Westparks, Quelle: Wien 3420 AG - bearbeitet durch Standler 2010.<br />

III3<br />

III10<br />

III5<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

III6<br />

III4<br />

III7<br />

57


58<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

MoDUL oSTPARK<br />

GRöSSE<br />

Teilraumnummern: III4, III7<br />

Teilraumgröße gesamt: 19.030 m2<br />

Der Ostpark wird erst in der Etappe 2 realisiert und ist<br />

daher nicht Gegenstand der Grobkostenschätzung.<br />

AnforDErungEn An DEn osTpArk<br />

NUTZUNG UND GESTALTUNG<br />

Der Ostpark ist als naturnah geprägter, nutzungsoffener<br />

Raum, zum Großteil bestehend aus Wiesen- und Schotterrasenflächen<br />

mit extensiver Pflege angedacht.<br />

II2<br />

II2w<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

II1<br />

II1w<br />

III2<br />

III1w<br />

III3<br />

Er setzt sich bis zum übergeordneten Grünzug im Osten<br />

(Asperner Terrassen) fort. Bedingt durch die lauteren<br />

Umgebungsnutzungen wie z.B. Gewerbe können<br />

hier durchaus vitale, auch lärmintensivere Freiraumnutzungen<br />

wie Abenteuerspiel und Ballsport (III7)<br />

Platz finden.<br />

Im gesamten Ostpark besteht die Herausforderung, ein<br />

attraktives und auch nachts als sicher empfundenes<br />

Umfeld für FußgängerInnen zu schaffen. Möglichkeiten<br />

für Partizipationsprojekte z.B. mit Jugendlichen können<br />

angedacht werden. Auch interkulturelle Gärten<br />

oder Community Gardens sind möglich.<br />

Entgegen der ursprünglichen Masterplankonzeption<br />

ist der Ostpark grundsätzlich als Landfläche zu konzipieren<br />

(keine Weiterführung des Seewasserlaufs vom<br />

Zentralpark).<br />

Seerosenzone<br />

III9w III6w<br />

OSTPARK<br />

III4<br />

Abb. Das Modul des Ostparks, Quelle: Wien 3420 AG – bearbeitet durch Standler 2010.<br />

III10<br />

III5<br />

III6<br />

III7


MoDUL PRoMENADE<br />

GRöSSE<br />

Teilraumnummer: III2, III10<br />

Teilraumgröße gesamt: 16.208 m²<br />

AnforDErungEn An DIE promEnADE<br />

Die Uferzonen im Nordwesten und Nordosten des Sees<br />

(= Promenade) stehen in enger funktionaler und gestalterischer<br />

Beziehung zur angrenzenden Bebauung. Die<br />

Uferkanten sind von ihrer Lage, Form und Höhe bereits<br />

fixiert, wobei die konkrete Gestaltung der Promenade<br />

Gegenstand des Wettbewerbs ist.<br />

Die Realisierung der Nordwest- und -ostufer ist in<br />

Verbindung mit der Entwicklung des Nordteils der<br />

Seestadt (Bauphase 2) geplant. Der Baubeginn für den<br />

Nordteil ist im Jahr 2016 vorgesehen, die Fertigstellung<br />

soll um 2020 erfolgen. Auf Grund der Abhängigkeit<br />

von übergeordneten Infrastrukturleistungen kann<br />

der tatsächliche Realisierungszeitraum allerdings auch<br />

erst später erfolgen. Zwischenzeitlich werden die<br />

nördlichen Seeufer mit einer 2:3 geneigten Böschung<br />

gebaut und besämt. Die Promenade ist als Bestandteil der<br />

Etappe 2 nicht Gegenstand der Grobkostenschätzung.<br />

II2<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

NUTZUNG UND GESTALTUNG<br />

Das Nordwestufer ist durch eine stringent gestaltete<br />

Uferkante gekennzeichnet, die die urbane Nutzung<br />

des Areals unterstreicht. Die aktiven Funktionen in<br />

den Erdgeschoßbereichen der angrenzenden Gebäude<br />

werden ein vielfältiges Angebot an Gastronomie und<br />

Unterhaltung bieten. Entlang des Uferbereichs wird<br />

ein breites Angebot an Sitz- und Verweilmöglichkeiten<br />

erwartet.<br />

Eventuell können hier auch schwimmende Inseln,<br />

wie z.B. ein Badeschiff entlang der befestigten Uferbereiche<br />

eingesetzt werden. Zu beachten ist, dass<br />

der Wasserstand des Sees deutlich schwanken kann.<br />

Eine permanent hohe Attraktivität dieser Zone ist zu<br />

gewährleisten.<br />

Am nordöstlichen Ufer wird der Fokus neben Geschäften<br />

im Erdgeschoss und einem höheren Büro-<br />

und Dienstleistungsanteil im angrenzenden bebauten<br />

Gebiet auf kulturelle Funktionen gelegt werden, die<br />

auch Anziehungskraft auf BesucherInnen außerhalb<br />

der Seestadt ausüben. Die Nähe zur U-Bahnstation<br />

gewinnt dabei zusätzliche Bedeutung.<br />

Bei der Gestaltung des Seeufers gilt es wiederum, die<br />

sich verändernden Wasserstände zu berücksichtigen.<br />

Abb. Das Modul der Promenade am Nordufer, Quelle: Wien 3420 AG - bearbeitet durch Standler 2010.<br />

II2w<br />

II1<br />

II1w<br />

III2<br />

III1w<br />

III3<br />

PROMENADE<br />

III10<br />

Seerosenzone<br />

III9w III6w<br />

III5<br />

III6<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

III4<br />

III7<br />

59


60<br />

TEIL B<br />

BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />

Abb. Der nördliche Uferbereich des Asperner Sees ist entscheidend für die erfolgreiche Verwirklichung des Seeareals, Quelle: GEhL ARchITEcTS, 2009, S. 76.<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK


UNTERLAGEN / BEILAGEN zUM WETTBEWERB<br />

TEIL C<br />

UNTERLAGEN<br />

BEILAGEN ZUM WETTBEWERB<br />

TEIL c<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

61


62<br />

TEIL c<br />

UNTERLAGEN / BEILAGEN zUM WETTBEWERB<br />

BEREITGESTELLTE UNTERLAGEN füR DEN TEILNAHMEANTRAG:<br />

AusLoBung<br />

(inklusive Vorabzug für Wettbewerbsbearbeitung)<br />

BEILAgEn:<br />

C 1 Fotodokumentation.<strong>pdf</strong><br />

formuLArE<br />

C 2 Formblatt F 1 Teilnahmeantrag.doc<br />

C 3 Formblatt F 2 Verpflichtungserklärung der Teilnehmergemeinschaft.doc<br />

C 4 Formblatt F 3 Verzeichnis der Bewerbungsunterlagen.doc<br />

rELEVAnTE WIEnEr pLAnungsrIChTLInIEn<br />

C 5 Das Wiener Parkleitbild.<strong>pdf</strong><br />

C 6 Planungsempfehlungen zur geschlechtssensiblen Gestaltung von öffentlichen Parkanlagen.<strong>pdf</strong><br />

C 7 Gender-Mainstreaming Bewegungsangebote für ältere Menschen.<strong>pdf</strong><br />

C 8 Richtlinien für EPK-Spielplätze_MA42.<strong>pdf</strong><br />

BEREITGESTELLTE UNTERLAGEN füR DIE WETTBEWERBSBEARBEITUNG:<br />

AusLoBung<br />

(endgültige Auslobungsabschnitte für Wettbewerbsbearbeitung)<br />

BEILAgEn<br />

(ab Auswahl der TeilnehmerInnen, Ergänzungen vorbehalten):<br />

C 9 Plangrundlage für den Wettbewerb.dwg (Dateiordner)<br />

C 10 Windstudie Kurzfassung.<strong>pdf</strong><br />

C 11 Unterlagen zum See (Dateiordner)<br />

C 12 Übersicht Flächenangaben Freiraummodule.<strong>pdf</strong><br />

C 13 Flächenwidmungsplan & Leitplan Bauträgerwettbewerb (Dateiordner)<br />

C 14 Ortsübliche Richtpreise für Grobkostenschätzung.<strong>pdf</strong><br />

C 15 Layoutvorschlag (Dateiordner)<br />

C 16 Musteretikett.<strong>pdf</strong><br />

formuLArE<br />

C 17 Kalkulationsblatt zur Grobkostenschätzung Mustervorlage.xls<br />

C 18 Formblatt F 4 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen.doc<br />

C 19 Formblatt F 5 Verfassererklärung.doc<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK


WEITERfüHRENDE LINKS:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

TEIL c<br />

UNTERLAGEN / BEILAGEN zUM WETTBEWERB<br />

Weitere Informationen zur Seestadt aspern stehen auf der Homepage zur Seestadt sowie zur Stadtentwicklung<br />

Wiens zur Verfügung<br />

http://www.aspern-seestadt.at/<br />

http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/zielgebiete/donaustadt-aspern/seestadt/index.html<br />

download der Partitur des öffentlichen Raumes GEHL ARCHITECTS, 2009<br />

http://www.aspern-seestadt.at)/partitur<br />

http://www.aspern-seestadt.at/wohnen-and-arbeiten/aktuelle-planung/freiraumgrunraum/<br />

http://www.aspern-seestadt.at/resources/files/534/web-aspern-partitur-low-091021.<strong>pdf</strong><br />

download zum städtebaulichen Leitbild – Masterplan TOVATT Architects & Planners, 2006<br />

http://www.aspern-seestadt.at/wohnen-and-arbeiten/aktuelle-planung/stadtebauarchitektur/<br />

http://www.aspern-seestadt.at/resources/files/134/masterplan.<strong>pdf</strong><br />

http://www.aspern-seestadt.at/resources/files/133/masterplan-broschuere-englisch.<strong>pdf</strong><br />

Zum Beleuchtungskonzept siehe Informationen der MA 33 zu „Wien leuchtet“<br />

http://www.wien.gv.at/verkehr/licht/<br />

Bauträgerwettbewerbe aspern Seestadt<br />

http://www.aspern-seestadt.at/presse/presseaussendungen/<br />

39,die-kriterien-fuer-den-wohnbau-in-aspern-seestadt.html<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

63


64<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK


TEIL D<br />

QUELLENVERZEICHNIS<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

65


66<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK


BunDEskAmmEr DEr ArChITEkTEn unD IngEnIEurkonsuLEnTEn WIEn<br />

(hrsg.): Wettbewerbsstandard Architektur WsA 2010, Wien 2010<br />

gEhL ArChITECTs, urban Quality Consultants: partitur des öffentlichen raums.<br />

planungshandbuch, hrsg: Wien 3420 Aspern Development Ag, Wien, 2009<br />

TEIL D<br />

QUELLENVERzEIcHIS<br />

goLLoB michael: Wasserrechtliche Einreichung Landschaftsteich flugfeld Aspern, Wien 2008<br />

IVAnCsICs roman: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im oberschwellenbereich<br />

masterplan flugfeld Aspern, Anhang grünraum und Landschaft, öffentlicher raum, Wien 2005<br />

knoLL planung & Beratung: Errichtung eines Landschaftsteiches am flugfeld Aspern.<br />

Ansuchen um Ausnahmebewilligung gemäß § 11 des Wiener naturschutzgesetzes, Wien 2008<br />

knoLL planung & Beratung: flugfeld Aspern. übergabedokumente Wettbewerb.<br />

„zentraler park“ und „Westlicher grünzug“ im Asperner flugfeld süd, Wien 2009<br />

LACon, Technisches Büro für Landschaftsplanung: Asperner flugfeld süd.<br />

Städtebauvorhaben Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume. Bericht und Biotop- und<br />

nutzungstypen Bestand. unterlagen zur genehmigung gem. §§5,6 und 17 uVp-g, Wien 2009<br />

LAnD In sIChT: flugfeld Aspern. gestaltungskonzept grünzug ost – Asperner Terrassen.<br />

naturschutzrechtliches Einreichoperat, Wien 2009<br />

mA 18, stadtentwicklung und stadtplanung: sTEp 05, stadtentwicklungsplan Wiens 2005,<br />

www.wien.at/stadtentwicklungsplan/step, Wien 2005<br />

mA 42, magistrat der stadt Wien – Wiener stadtgärten: richtlinien für parkanlagen der mA 42.<br />

spielplätze, Wien 2008<br />

mA 45, Amt der Wiener Landesregierung – Wasserrecht: Bescheid Wien 22 „flugfeld Aspern“,<br />

herstellung eines Landschaftsteiches durch Trocken- und nassbaggerungen, Wien 2009<br />

ToVATT Architects & planners, Büro n+ objektmanagement: masterplan flugfeld Aspern,<br />

hrsg.: magistrat der stadt Wien, mA 21 B – stadtteilplanung und flächennutzung, Wien 2006<br />

WIEn 3420 Ag: diverse plangrundlagen und fotodokumente, Wien 2009 und 2010<br />

WIEnEr LAnDEsrEgIErung: Asperner flugfeld süd / straßenbauvorhaben.<br />

genehmigung nach dem uVp-g 2000, Wien 2010 (1)<br />

WIEnEr LAnDEsrEgIErung: Asperner flugfeld süd / städtebauvorhaben.<br />

genehmigung nach dem uVp-g 2000, Wien 2010 (2)<br />

WIEnEr LInIEn: planunterlagen für den Bau der u-Bahn am flugfeld Aspern,<br />

station flugfeld süd, Wien 2008<br />

ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />

67


NATURPFAD<br />

FAM<br />

BECHT<br />

DIETER’S<br />

VÖGEL<br />

PICA PICA<br />

Kann bis zu 200 km<br />

pro Tag �iegen und<br />

isst viel. Stiehlt<br />

silberne und andere<br />

re�ektierende<br />

Materialien<br />

RITA &<br />

JAN’S<br />

ANNA’S<br />

BÄUME<br />

PICEA ABIES<br />

Ein ganzjährig grüner<br />

Nadelbaum . Er kann bis zu<br />

30 m hoch wachsen und wird<br />

oft in der Bauindustrie<br />

verwendet.<br />

MAREN’S<br />

pica pica<br />

can �y up to 200km<br />

per day and eats lots<br />

of food. Take silver<br />

and other re�ecting<br />

materials<br />

PICEA ABIES<br />

a tree with needles that stay<br />

green all year around. It can<br />

grow up to 30m tall and is<br />

usedin a lot in the<br />

construction<br />

industry

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