Wettbewerbsauslobung (pdf, 17MB) - architekturwettbewerb
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NATURPFAD<br />
WIEN 3420<br />
ASPERN DEVELOPMENT AG<br />
und<br />
MAGISTRAT DER STADT WIEN<br />
MA 42 - WIENER STADTGÄRTEN<br />
AusloberInnen<br />
FAM<br />
BECHT<br />
DIETER’S<br />
VÖGEL<br />
PICA PICA<br />
Kann bis zu 200 km<br />
pro Tag �iegen und<br />
isst viel. Stiehlt<br />
silberne und andere<br />
re�ektierende<br />
Materialien<br />
RITA &<br />
JAN’S<br />
ANNA’S<br />
BÄUME<br />
PICEA ABIES<br />
Ein ganzjährig grüner<br />
Nadelbaum . Er kann bis zu<br />
30 m hoch wachsen und wird<br />
oft in der Bauindustrie<br />
verwendet.<br />
MAREN’S<br />
pica pica<br />
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of food. Take silver<br />
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materials<br />
Auslobungstext zum Wettbewerb<br />
PICEA ABIES<br />
a tree with needles that stay<br />
green all year around. It can<br />
grow up to 30m tall and is<br />
usedin a lot in the<br />
construction<br />
industry<br />
aspern Seepark<br />
NICHT OFFENER EINSTUFIGER<br />
LANDSCHAFTSARCHITEKTONISCHER<br />
REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />
FÜR DEN OBERSCHWELLENBEREICH<br />
Wien, 13.09.2010<br />
KAPITEL
2<br />
INHALT<br />
T E I L A<br />
Allgemeiner Teil Wettbewerbsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5<br />
A 1 AusloberIn / Wettbewerbsbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />
A 1 .1 AusloberIn / BauherrIn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
A .1 .2 Verfahrensbüro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
A 2 Gegenstand des Wettbewerbs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />
A 3 Art des Wettbewerbs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
A 4 Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />
A 4 .1 Wettbewerbsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />
A 4 .2 Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung . . . . . . . . . 8<br />
A 4 .3 Prüfungsvermerk der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten . . . . . .8<br />
A 4 .4 Streitigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
A 4 .5 Gerichtsstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />
A 4 .6 Verfahrenssprachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />
A 5 Terminübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9<br />
A 6 WettbewerbsteilnehmerInnen / Teilnahmeberechtigung . . . . . . . . . . . . . . . .10<br />
A 6 .1 Teilnahmeberechtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10<br />
A 6 .2 Eignungsnachweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10<br />
A 6 .2 .1 Nachweis der Befugnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
A 6 .2 .2 Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit . . . . . . . . . . . . . . . .11<br />
A 6 .2 .3 Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit . . . . . . . . . .11<br />
A 6 .2 .4 Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12<br />
A 6 .3 Teilnehmergemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12<br />
A 6 .4 Mehrfachteilnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13<br />
A 6 .5 MitarbeiterInnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13<br />
A 6 .6 Ausscheidens- und Ausschließungsgründe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13<br />
A 7 Teilnahmeantrag / Bewerbungsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
A 7 .1 Bewerbungsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14<br />
A 7 .2 Abgabe der Teilnahmeanträge / Bewerbungsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . .14<br />
A 8 Prüfung der Eignung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14<br />
A 8 .1 Prüfung der Teilnahmeanträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
A 9 Auswahl der zum Wettbewerb einzuladenden TeilnehmerInnen . . . . . . . . . . .14<br />
A 9 .1 Anzahl der einzuladenden TeilnehmerInnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
A 9 .2 Auswahlkriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
A 9 .3 Sitzung des Preisgerichts zur Auswahl der TeilnehmerInnen . . . . . . . . . . . .15<br />
A 9 .4 Verständigung der BewerberInnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
A 10 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
A 11 Schriftliche Anfragen und Kolloqium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15<br />
A 12 Fragebeantwortung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16<br />
A 13 Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . .16<br />
A 13 .1 Einzureichende Arbeiten / Unterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
A 13 .2 Varianten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
A 14 Kennzeichnung und Verpackung der einzureichenden Unterlagen . . . . . . . . . 17<br />
A 15 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
A 16 Vorprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17<br />
A 16 .1 VorprüferInnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17<br />
A 16 .2 Vorprüfungskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
A 16 .3 Vorprüfungszeitraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK
TEIL B<br />
INHALT<br />
A 17 Preisgericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
A 17 .1 Vorgangsweise des Preisgerichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18<br />
A 17 .2 Zusammensetzung des Preisgerichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18<br />
A 17 .3 Konstituierende Sitzung des Preisgerichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18<br />
A 18 Ausscheidungsgründe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
A 19 Beurteilungskriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
A 20 Preise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
A 20 .1 Preisgeldaufteilung und Vergütung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19<br />
A 20 .2 NachrückerInnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
A 21 Absichtserklärung / Beauftragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
A 21 .1 Absichtserklärung der AusloberInnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20<br />
A 21 .2 Selbstverpflichtung der GewinnerInnen / AuftragnehmerInnen . . . . . . . . . . . .20<br />
A 22 Eigentums-, Verwertungs- und Urheberrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20<br />
A 23 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />
A 23 .1 Bekanntgabe des Ergebnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21<br />
A 23 .2 Ausstellung / Veröffentlichung / Verwendung in Forschung und Ausbildung . . . 21<br />
A 24 Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />
Besonderer Teil Aufgabenstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />
TEIL C<br />
B 1 Grundlagen und Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25<br />
B 1 .1 Projektgeschichte: Vom Flugfeld zur Seestadt Wiens . . . . . . . . . . . . . . . .25<br />
B 1 .2 Naturräumliche und landschaftliche Einordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26<br />
B 1 .3 Städtebauliche Rahmenbedingungen / Lage im Stadtgebiet . . . . . . . . . . . . 28<br />
B 1 .4 Die Entwicklung der Seestadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />
B 1 .5 Aktuelle Entwicklungen und widmungstechnische Rahmenbedingungen . . . . . .37<br />
B 1 .6 Verkehrliche Rahmenbedingungen / Erreichbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . .39<br />
B 1 .7 Zeitplan für eine etappenweise Realisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41<br />
B 1 .8 Planungsansätze aus dem Wiener Parkleitbild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41<br />
B 1 .9 Anforderungen aus dem City Lab . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41<br />
B 1 .10 Wasserrechtliche Einreichung für den See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .43<br />
B 1 .11 Berücksichtigung der U-Bahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46<br />
B 1 .12 Raum für Partizipationsprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />
B 2 Wettbewerbsaufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47<br />
B 2 .1 Allgemeine Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47<br />
B 2 .2 Spezifische Anforderungen für die vier Module . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50<br />
Modul Zentralpark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .53<br />
Modul Westpark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57<br />
Modul Ostpark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .58<br />
Modul Promenade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />
Unterlagen/Beilagen zum Wettbewerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61<br />
TEIL D<br />
Quellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
3
4<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK
TEIL A<br />
ALLGEMEINER TEIL<br />
WETTBEWERBS-<br />
BEDINGUNGN<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
5
6<br />
TEIL KAPITEL A<br />
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
A.1 AUSLoBERIN / WETTBEWERBSBETREUUNG<br />
A.1.1 AusLoBErIn / BAuhErrIn<br />
Die Auslobung des landschaftsarchitektonischen Realisierungswettbewerbes<br />
aspern Seepark erfolgt durch<br />
die „Wien 3420 Aspern Development AG“ (kurz: Wien<br />
3420 AG) in Kooperation mit dem Magistrat der Stadt<br />
Wien, MA 42 – Wiener Stadtgärten.<br />
Die Wien 3420 AG ist für die Entwicklung und Verwertung<br />
von „aspern Die Seestadt Wiens“ zuständig.<br />
Die Immobilienentwicklungsgesellschaft wurde im<br />
Dezember 2004 gegründet. EigentümerInnen der Gesellschaft<br />
sind die GELUP GmbH und die Bundesimmobiliengesellschaft<br />
(BIG).<br />
Ziel der Wien 3420 AG ist es, aspern Die Seestadt Wiens<br />
zu einem urbanen Zentrum in Wien mit internationaler<br />
Ausrichtung zu entwickeln. Die Wien 3420 AG betreibt<br />
neben der Gewinnung von PartnerInnen und der Verwertung<br />
von Flächen auch das Standortmarketing und<br />
-branding. In enger Kooperation mit ihren PartnerInnen<br />
forciert sie die städtebauliche Planung, die Flächenwidmung<br />
und die infrastrukturelle Erschließung.<br />
Es ist im Interesse der Wien 3420 AG als Projektentwicklungsgesellschaft<br />
und Eigentümerin, dass die<br />
öffentliche Infrastruktur, soziale Einrichtungen, Frei-<br />
und Grünräume abgestimmt im zeitlichen Einklang<br />
mit der Immobilienentwicklung geschaffen werden. Es<br />
ist beabsichtigt, ein Quartiersmanagement vorzusehen,<br />
das unter anderem den Ansiedlungsprozess und den<br />
Aufbau sozialer Strukturen unterstützt. Insbesondere<br />
wird durch Partizipation die Verbindung zum neuen<br />
Lebens- und Arbeitsraum hergestellt. Nach der Errichtung<br />
des Seeparks wird dieser in das Eigentum und die<br />
Verwaltung des Magistrats der Stadt Wien übergehen.<br />
ANSChRIFT DER AUSLOBERINNEN:<br />
Wien 3420 Aspern Development AG<br />
Rosthorngasse 5, 1220 Wien, UID: ATU 61 63 15 59<br />
und<br />
Magistrat der Stadt Wien<br />
MA 42 - Wiener Stadtgärten<br />
Johannesgasse 35, 1030 Wien.<br />
A.1.2 VErfAhrEnsBüro<br />
ARGE DI Dr. Karin Standler und<br />
DI Maria Baumgartner<br />
Technische Büros für Landschaftsplanung<br />
Adresse des Verfahrensbüros:<br />
Seidengasse 13/3, 1070 Wien<br />
Email: seepark@gmx.at<br />
Tel: +43-1-5954549,<br />
Mobil: +43-699-13554566,<br />
Fax: +43-1-5235843<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
A.2 GEGENSTAND DES WETTBEWERBS<br />
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung eines<br />
Gestaltungskonzepts für das modulhaft aufgebaute<br />
Freiraumsystem um den See der Seestadt Wiens mit<br />
einem Flächenausmaß von ca. 9,7 ha.<br />
Das Wettbewerbsgebiet gliedert sich in<br />
folgende vier Freiraummodule:<br />
MODUL 1: ZENTRALPARK<br />
mit Seeufer (III3, III5, III6) mit 4,6 ha.<br />
Die eigentliche Wasserfläche des Sees ist nicht Gegenstand<br />
des Wettbewerbs, jedoch sind die Seeuferzonen<br />
in die Gestaltung mit einzubeziehen.<br />
MODUL 2: WESTPARK<br />
(II1, II2), inklusive den Wasserflächen II1w und II2w<br />
mit ca. 1,6 ha.<br />
MODUL 3: OSTPARK<br />
(III4, III7) mit ca. 1,9 ha.<br />
MODUL 4: PROMENADE<br />
(III2, III10) mit ca. 1,6 ha.<br />
Die Umsetzung der Planung wird in zwei Bauetappen<br />
beabsichtigt: Erste Bauetappe bis 2014 (umfasst<br />
Modul 1 Zentralpark und Modul 2 Westpark), zweite<br />
Bauetappe bis 2020 (umfasst Modul 3 Ostpark und<br />
Modul 4 Promenade). Der Zeitplan ist in Teil B unter<br />
Punkt B 1.7 detailliert beschrieben. Die Nettoherstellkostenkosten<br />
(= Baukosten) für die Flächen des<br />
Realisierungswettbewerbs werden mit rund 5 Millionen<br />
Euro für die Bauetappe bis 2014 geschätzt (Preisbasis<br />
September 2010).
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
Abb. Überblick über die Module des Wettbewerbs und die jeweils zugeordneten Teilräume,<br />
Quelle: Wien 3420 AG - Bearbeitung: Standler, 2010; rot eingefasst ist das Wettbewerbsgebiet.<br />
TEIL A<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
7
8<br />
TEIL A<br />
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
A.3 ART DES WETTBEWERBS<br />
Der Wettbewerb wird als nicht offener einstufiger landschaftsarchitektonischer<br />
Realisierungswettbewerb nach<br />
den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006<br />
i.d.g.F. für den Oberschwellenbereich ausgelobt.<br />
Auf Basis der eingereichten Teilnahmeanträge werden<br />
anhand der Auswahlkriterien die 16 am besten<br />
geeigneten BewerberInnen ausgewählt und zur Vorlage<br />
von Wettbewerbsarbeiten aufgefordert. Das anschließende<br />
Wettbewerbsverfahren ist anonym.<br />
A.4 REcHTSGRUNDLAGEN UND<br />
VERfAHRENSREGELN<br />
A.4.1 WETTBEWErBsgrunDLAgEn<br />
Als Grundlagen des Wettbewerbs gelten in der angeführten<br />
Reihenfolge:<br />
• Anfragebeantwortung<br />
• Auslobungsunterlagen samt Beilagen<br />
• Bundesvergabegesetz – BVergG 2006 in der zum<br />
Zeitpunkt der Einleitung des Wettbewerbs durch<br />
Absendung der Bekanntmachung an das Amt für<br />
amtliche Veröffentlichungen der EU geltenden<br />
Fassung<br />
• Wettbewerbsstandard Architektur der Bundeskammer<br />
der Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />
WSA/WOA 2010.<br />
A.4.2 gEhEImhALTungspfLIChT,<br />
AnErkEnnung DEr<br />
prEIsgErIChTsEnTsChEIDung,<br />
AusführungsVErzIChT<br />
Mit der Einreichung eines unterfertigten Teilnahmeantrages<br />
nimmt jede/jeder TeilnehmerIn sämtliche in der<br />
<strong>Wettbewerbsauslobung</strong> enthaltenen Bedingungen an.<br />
Er/Sie ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur<br />
Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und<br />
nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die inhaltlichen<br />
Entscheidungen des Preisgerichtes endgültig sind. Die<br />
Trennung von Ausführung und Planung ist gem. § 1<br />
WSA 2010 von allen TeilnehmerInnen unabdingbar zu<br />
gewährleisten und durch eine entsprechende Verzichtserklärung<br />
im Formblatt F 1 sicherzustellen.<br />
A.4.3 prüfungsVErmErk DEr kAmmEr DEr<br />
ArChITEkTEn unD IngEnIEurkonsuLEnTEn<br />
für WIEn, nIEDErösTErrEICh unD BurgEnLAnD<br />
Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat<br />
die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsu-<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
lenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland die<br />
Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der<br />
Berufsinteressen der TeilnehmerInnen überprüft. Mit<br />
Schreiben vom 26.07.2010 hat die Kammer ihre Kooperation<br />
mit den AuftraggeberInnen unter Bekannt-gabe<br />
der Verfahrensnummer WNB 10/10 bekundet und PreisrichterInnen<br />
nominiert.<br />
Die zugehörige Stellungnahme ist auf der Website<br />
www.<strong>architekturwettbewerb</strong>.at veröffentlicht.<br />
A.4.4 sTrEITIgkEITEn<br />
Bei Streitigkeiten in formalen Fragen, nicht jedoch in<br />
solchen, die sich auf die Entscheidungen des Preisgerichts,<br />
insbesondere auf die Auswahl der Teilnehmer-<br />
Innen sowie auf die Reihung der Wettbewerbsprojekte<br />
beziehen, können AusloberInnen und WettbewerbsteilnehmerInnen<br />
die Hilfe der Kammer der Architekten<br />
und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich<br />
und Burgenland in Anspruch nehmen. Die Bestimmungen<br />
des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes WVRG<br />
2007 i.d.g.F. bleiben davon unberührt.<br />
A.4.5 gErIChTssTAnD<br />
Als Gerichtsstand gilt Wien als Sitz der<br />
AusloberInnen.<br />
A.4.6 VErfAhrEnssprAChEn<br />
Die Verfahrensprachen sind Deutsch und Englisch.<br />
Die Auslobungsunterlagen wurden in deutscher und<br />
englischer Sprache erstellt. Im Falle von Unklarheiten<br />
oder Widersprüchen in den englischen Übersetzungen<br />
gelten für alle Schriftstücke die deutschsprachigen<br />
Stammversionen. Die InteressentInnen können<br />
die Teilnahmeanträge entweder in deutscher oder in<br />
englischer Sprache stellen. Um in der anschließenden<br />
Wettbewerbsphase ein nötiges Maß an Anonymität zu<br />
gewährleisten, werden die beiden Verfahrenssprachen<br />
ab der Auswahl der TeilnehmerInnen nur beibehalten,<br />
wenn zumindest vier TeilnehmerInnen in jeder der beiden<br />
Sprachen ausgewählt wurden. Wurden weniger<br />
als vier TeilnehmerInnen mit englischer oder deutscher<br />
Sprache ausgewählt, wird der Wettbewerb ab der Ausgabe<br />
der Wettbewerbsunterlagen ausschließlich in einer<br />
Sprache (Englisch oder Deutsch, je nach sprachlichem<br />
Überwiegen des Teilnehmerkreises) fortgesetzt.<br />
Diese Sprache stellt dann für alle TeilnehmerInnen die<br />
gültige Verfahrenssprache im Wettbewerb dar.
A.5 TERMINüBERSIcHT<br />
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
Für das Wettbewerbsverfahren gelten die im Folgenden aufgelisteten Termine. Bis zum Schlusstermin für den Eingang<br />
der Teilnahmeanträge sind diese verbindlich vorgegeben, ab dann sind sie als derzeit noch unverbindliche<br />
Terminvorschau zu sehen.<br />
KONSTITUIERENDE SITZUNG DES PREISGERIchTS MO, 23.08.2010<br />
ABSENDUNG DER BEKANNTMAchUNG AN DAS AMT<br />
fÜR AMTLIchE VERöffENTLIchUNGEN DER EU MO, 13.09.2010<br />
SchLUSSTERMIN fÜR EINGANG DER TEILNAhMEANTRäGE,<br />
BIS 12:00 UhR MO, 25.10.2010<br />
SITZUNG DES PREISGERIchTS ZUR AUSWAhL DER<br />
WETTBEWERBSTEILNEhMERINNEN MO, 29.11.2010<br />
VERSTäNDIGUNG DER BEWERBERINNEN fR, 03.12.2010<br />
AUSSENDUNG DER ERGäNZENDEN AUSLOBUNGSUNTERLAGEN fR, 10.12.2010<br />
EINGANG SchRIfTLIchER RÜcKfRAGEN BIS SPäTESTENS fR, 14.01.2011<br />
fRAGEBEANTWORTUNG PER MAIL BIS fR, 28.01.2011<br />
ABGABE DER WETTBEWERBSARBEITEN,<br />
BIS SPäTESTENS 12:00 UhR EINLANGEND fR, 25.02.2011<br />
PREISGERIchTSSITZUNG DO, 31.03.2011<br />
UND fR, 01.04.2011<br />
(ERSATZ: DO, 07.04.2011<br />
UND fR, 08.04.2011)<br />
TEIL A<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
9
10<br />
TEIL A<br />
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
A.6 WETTBEWERBSTEILNEHMERINNEN /<br />
TEILNAHMEBEREcHTIGUNG<br />
A.6.1 TEILnAhmEBErEChTIgung<br />
Der Zulassungsbereich für die Teilnahme am gegenständlichen<br />
Wettbewerbsverfahren umfasst alle EWR-<br />
Staaten und die Schweiz sowie alle weiteren Staaten<br />
der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über<br />
das öffentliche Beschaffungswesen GPA.<br />
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen<br />
sowie Teilnehmer- bzw. Arbeitsgemeinschaften, die<br />
über eine Befugnis auf dem Fachgebiet der Landschaftsarchitektur<br />
verfügen und alle weiteren unter A 6.2 angeführten<br />
Eignungsnachweise belegen können. Die Nachweise<br />
sind im Zuge der InteressentInnensuche fristgerecht mit<br />
dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Es dürfen keine Ausscheidensgründe<br />
oder Ausschließungsgründe gem. A 6.6<br />
der Auslobung vorliegen.<br />
A.6.2 EIgnungsnAChWEIsE<br />
Die WettbewerbsteilnehmerInnen haben ihre Eignung<br />
mit den folgenden Nachweisen zu belegen:<br />
A .6 .2 .1 NAChWEIS DER BEFUGNIS<br />
Die BewerberInnen bzw. BewerberInnengemeinschaften<br />
haben mit dem Teilnahmenantrag den Nachweis der Berechtigung<br />
zur Ausführung der wettbewerbsgegenständlichen<br />
Leistung durch die Beibringung geeigneter Unterlagen<br />
(§ 71 BVergG 2006 i.d.g.F.) zu belegen.<br />
Der Nachweis der Befugnis auf dem Fachgebiet der<br />
Landschaftsarchitektur kann wie folgt belegt werden:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Für österreichische IngenieurkonsulentInnen für<br />
Landschaftsplanung und Landschaftspflege und<br />
ZT-Gesellschaften mit entsprechender ruhender<br />
oder aufrechter Befugnis: Nachweis der Befugnis<br />
gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung.<br />
Die Befugnis ist im Wettbewerb durch eine Bescheinigung<br />
der zuständigen Kammer der Architekten<br />
und Ingenieurkonsulenten nachzuweisen.<br />
Für österreichische Technische Büros – Ingenieurbüros<br />
für Landschaftsplanung und Landschaftspflege<br />
mit entsprechender ruhender oder aufrechter<br />
Befugnis gemäß Gewerbeordnung: Gewerbeberechtigung.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
Die Befugnis muss am Abgabetag und bis zum Ende<br />
eines eventuell folgenden Auftragsverhältnisses gegeben<br />
sein. PreisträgerInnen, deren Befugnis zum Zeitpunkt<br />
der Wettbewerbsteilnahme ruht, nehmen zur<br />
Kenntnis, dass vor der gegebenenfalls beabsichtigten<br />
Einleitung eines Verhandlungsverfahrens eine aufrechte<br />
Befugnis nachzuweisen ist.<br />
WettbewerbsteilnehmerInnen mit nicht-österreichischem<br />
Sitzstaat müssen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung<br />
in Österreich befugt sein.<br />
LandschaftsarchitektInnen/LandschaftsplanerInnen mit<br />
Staatsangehörigkeit und Niederlassung im EWR und der<br />
Schweiz und mit einer den genannten österreichischen<br />
Befugnissen vergleichbaren Berufsberechtigung dürfen<br />
vorübergehend und gelegentlich grenzüberschreitende<br />
Dienstleistungen erbringen, wenn Sie folgende Kriterien<br />
erfüllen, zu denen im Teilnahmeantrag Informationen<br />
zu geben bzw. Belege zu übermitteln sind (s. Formblatt<br />
F1 unter 1.7.):<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Staatsangehörigkeit<br />
Niederlassung (Unternehmensadresse)<br />
fachliche Befähigung (Ausbildung)<br />
aufrechte Befugnis als LandschaftsplanerIn/LandschaftsarchitektIn<br />
(Vorlage der erforderlichen Berechtigung<br />
zur Berufsausübung im Herkunftsland<br />
oder Urkunde, betreffend die im Herkunftsland<br />
der Bewerberin/des Bewerbers zur Ausführung<br />
der wettbewerbsgegenständlichen Dienstleistung<br />
erforderliche Mitgliedschaft zu einer bestimmten<br />
Organisation). Soweit aus dem Befugnisnachweis<br />
nicht bereits ersichtlich, sind weiters bekannt zu<br />
geben:<br />
• Berufsbezeichnung<br />
• das Register, in dem der/die BewerberIn<br />
eingetragen ist sowie die Nummer der<br />
Eintragung oder gleichwertige, der<br />
Identifikation dienende Angaben<br />
aus dem Register<br />
• gesetzliche Interessensvertretung (Berufskammer<br />
oder vergleichbare Organisation,<br />
der die/der BewerberIn angehört)<br />
• Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde<br />
des Niederlassungsstaates.<br />
Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />
mindestens zwei Jahre lange Berufsausübung<br />
als LandschaftsarchitektIn/LandschaftsplanerIn<br />
während der vorangegangenen zehn Jahre, sofern<br />
dieser Beruf im Niederlassungsstaat des Bewerbers/der<br />
Bewerberin nicht reglementiert ist.
TEIL A<br />
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
Gesellschaften haben überdies einen Firmenbuchauszug<br />
oder Auszug aus einem vergleichbaren Register<br />
im Herkunftsland oder, wenn im Herkunftsland ein<br />
vergleichbares Register nicht existiert, eine eidesstattliche<br />
Erklärung des/der TeilnehmerIn vorzulegen, die<br />
zumindest zu enthalten hat: Gesellschaftsform, Firma,<br />
Sitz, Unternehmensgegenstand, Stamm- bzw. Grundkapital,<br />
Höhe der Einlagen und GesellschafterInnen.<br />
A .6 .2 .2 NAChWEIS DER ALLGEMEINEN<br />
BERUFLIChEN ZUVERLäSSIGKEIT GEMäSS<br />
DEN BESTIMMUNGEN DES § 72 BVERGG<br />
2006 I .D .G .F .<br />
Strafregisterbescheinigung oder gleichwertige Bescheinigung<br />
einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des<br />
Herkunftslandes des Unternehmers / der Unternehmerin,<br />
aus der hervorgeht, dass gegen ihn/sie oder – sofern<br />
es sich um juristische Personen, handelsrechtliche<br />
Personengesellschaften, eingetragene Erwerbsgesellschaften<br />
oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen<br />
physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig<br />
sind, kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, das ihre<br />
berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt.<br />
Für BewerberInnen mit einer aufrechten ZT-Befugnis<br />
wird von der Beibringung einer Strafregisterbescheinigung<br />
abgesehen.<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Vorlage eines Auszuges aus dem Firmenbuch oder<br />
einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichts-<br />
oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes<br />
der Unternehmerin / des Unternehmers, aus der<br />
hervorgeht, dass gegen sie/ihn kein Konkursverfahren<br />
oder kein gerichtliches Ausgleichsverfahren<br />
eingeleitet oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens<br />
nicht mangels hinreichenden Vermögens<br />
abgewiesen wurde.<br />
Letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt<br />
oder gleichwertige Dokumente<br />
des Herkunftslandes des Unternehmers/ der<br />
Unternehmerin.<br />
Eine Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a<br />
Bundesabgabenordnung i.d.g.F. (letztgültige Lastschriftanzeige<br />
der zuständigen Finanzbehörde).<br />
Werden die genannten Nachweise im Herkunftsland<br />
des/der TeilnehmerIn nicht ausgestellt oder werden<br />
darin nicht alle in § 68 Abs. 1 Z 1 bis 4 und 6 vorgesehenen<br />
Fälle erwähnt, kann der Nachweis über die berufliche<br />
Zuverlässigkeit auch durch eine eidesstattliche<br />
Erklärung, dass keine Ausschließungsgründe gemäß<br />
§ 68 Abs. 1 Z 1 bis 4 und 6 BVergG 2006 i.d.g.F. vorliegen,<br />
belegt werden.<br />
A .6 .2 .3 NAChWEIS DER FINANZIELLEN UND<br />
WIRTSChAFTLIChEN LEISTUNGSFähIGKEIT<br />
gemäß § 74 BVerG 2006 i.d.g.F.<br />
Nachweis einer aufrechten Berufshaftpflichtversicherung<br />
mit einer Versicherungssumme von mindestens<br />
500.000,- EURO (exkl. MWSt.), deren örtlicher Geltungsbereich<br />
Österreich einschließt und welche eine<br />
Nachdeckungsfrist von mindestens 4 Jahren aufweist.<br />
Liegt die derzeitige Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung<br />
unter dem angeführten Wert,<br />
ist aktuell Österreich im Geltungsbereich nicht eingeschlossen<br />
oder/und liegt die Nachdeckungsfrist unter<br />
4 Jahren, so ist von den WettbewerbsgewinnerInnen im<br />
Zuge des Verhandlungsverfahrens der Nachweis einer<br />
ergänzenden, den Erfordernissen entsprechenden Projekthaftpflichtversicherung<br />
zu belegen.<br />
Der Nachweis einer aufrechten Berufshaftpflichtversicherung<br />
stellt eine Eignungsanforderung dar. Zu den<br />
genannten Erfordernissen der Berufshaftpflichtversicherung<br />
sind entsprechende Angaben erforderlich.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
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12<br />
TEIL A<br />
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
A .6 .2 .4 NAChWEIS DER TEChNISChEN<br />
LEISTUNGSFähIGKEIT GEMäSS § 75 BVERG<br />
2006 I .D .G .F .<br />
Die Eignungsanforderungen hinsichtlich der technischen<br />
Leistungsfähigkeit sind, dass Parkplanungen zu<br />
den Leistungsbereichen des/der BewerberIn zählen<br />
und dass zumindest ein Vorentwurf oder Entwurf für<br />
die Neuplanung einer öffentlich nutzbaren Parkanlage<br />
als Auftragsprojekt bereits erfolgreich als antragstellendes<br />
Büro oder maßgebliche/r ProjektleiterIn abgewickelt<br />
oder ein landschaftsplanerischer Wettbewerbsbeitrag<br />
für einen öffentlich nutzbaren Park mit einem<br />
Preisrang 1 bis 3 prämiert wurde. Die Prüfung dieser<br />
Anforderungen erfolgt auf Basis der Angaben im Formblatt<br />
F 1 (Punkt 1.8, 2.1 und 2.2) sowie der beigefügten<br />
Referenzblätter gemäß diesem Formblatt (Formblatt F 1<br />
siehe Teil C Beilagen). Insgesamt können maximal fünf<br />
geleistete Projekte und fünf Wettbewerbsbeiträge im<br />
Formblatt F 1 genannt werden. Für drei dieser Referenzen<br />
sind nähere Vorstellungen als A 3 – Formate beizugeben.<br />
Von den im Formblatt F 1 unter 2.1 angeführten Referenzen<br />
ist der Nachweis über die Leistungserbringung (Referenz)<br />
gem. BVerG 2006 i.d.g.F. wie folgt zu belegen:<br />
Wenn der/die LeistungsempfängerIn ein/e öffentliche/r<br />
AuftraggeberIn war: eine von der/dem öffentlichen<br />
AuftraggeberIn ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung;<br />
Wenn der/die LeistungsempfängerIn ein/e private/r<br />
AuftraggeberIn war: eine von der/dem privaten AuftraggeberIn<br />
ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine<br />
derartige Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache<br />
Erklärung der/des TeilnehmerIn.<br />
Die AusloberInnen behalten sich die Überprüfung der<br />
im Formblatt F 1 unter Pkt. 2 getätigten Angaben bei<br />
den LeistungsempfängerInnen und AusloberInnen durch<br />
Nachfragen vor.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
ANMERKUNG:<br />
1. Für österreichische BewerberInnen: Unterlagen, die im<br />
Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) aktuell belegt<br />
sind, müssen nicht gesondert eingereicht werden. Diesbezüglich<br />
reicht ein Hinweis auf die Führ-ung im ANKÖ<br />
mit Angabe der ANKÖ-Nummer.<br />
2. Sofern die o.a. Nachweise nicht in den Verfahrenssprachen<br />
Deutsch oder Englisch abgefasst sind, sind<br />
von diesen Übersetzungen in einer der beiden Verfahrenssprachen<br />
beizulegen.<br />
3. Die WettbewerbsteilnehmerInnen haften für die<br />
Vollständigkeit und Richtigkeit aller gemachten Angaben.<br />
Das Risiko der Teilnahmeberechtigung für den<br />
Wettbewerb tragen die TeilnehmerInnen.<br />
A.6.3 TEILnEhmErgEmEInsChAfTEn<br />
Als Teilnehmergemeinschaften sind interdisziplinäre<br />
Teams aus FachplanerInnen (LandschaftsplanerInnen<br />
mit z.B. ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen für<br />
Hochbau, KulturtechnikerInnen und SoziologInnen)<br />
zugelassen, sofern ein Mitglied die Teilnahmeberechtigung<br />
gem. A 6.1 nachweisen kann. Die für den Wettbewerb<br />
namhaft gemachte (ermächtigte) Person muss<br />
teilnameberechtigt sein und die Vertretungsbefugnis<br />
für die Wettbewerbsteilnehmergemeinschaft innehaben<br />
(s. Teil C Beilagen: C 3 Formblatt F 2 Verpflichtungserklärung<br />
der Teilnehmergemeinschaft). Eventuelle<br />
Verpflichtungen der AusloberInnen aus diesem<br />
Wettbewerbsverfahren bestehen nur gegenüber dieser<br />
Person, nicht gegenüber der Teilnehmergemeinschaft.<br />
Bei Teilnehmergemeinschaften werden die geforderte<br />
Befugnis und Leistungsfähigkeit insgesamt für die<br />
Teilnehmergemeinschaft beurteilt, die allgemeine<br />
beruf-liche Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied<br />
der Teilnehmergemeinschaft erfüllt sein.<br />
Es steht den TeilnehmerInnen frei, während der Bearbeitung<br />
KonsulentInnen und SubunternehmerInnen<br />
beizuziehen. Nicht bereits im Teilnahmeantrag<br />
genannte Personen oder Unternehmen können jedoch<br />
nicht Teil einer Teilnehmergemeinschaft sein.
A.6.4 mEhrfAChTEILnAhmE<br />
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
Jede/r TeilnehmerIn ist, gleichgültig ob allein oder in<br />
Wettbewerbsteilnehmergemeinschaft, nur einmal teilnahmeberechtigt.<br />
Eine mehrfache Teilnahme zieht den<br />
Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen<br />
der/die Zuwiderhandelnde beteiligt ist.<br />
A.6.5 mITArBEITErInnEn<br />
Die WettbewerbsteilnehmerInnen dürfen sich eines<br />
oder mehrerer MitarbeiterInnen, d. s. Fachkräfte,<br />
die über keine Befugnis eines Technischen Büros/<br />
Ingenieurbüros gemäß Gewerbeordnung oder einer<br />
Zivilingenieurin/eines Zivilingenieurs nach den<br />
Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen,<br />
bedienen. Diese MitarbeiterInnen dürfen von dem/der<br />
TeilnehmerIn genannt werden und sind im Protokoll<br />
des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des<br />
Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu<br />
nennen. Die Bestimmungen gemäß den Punkten A 6.4<br />
und A 6.6 sind sinngemäß auf die genannten MitarbeiterInnen<br />
anzuwenden.<br />
A.6.6 AussChEIDEns- unD<br />
AussChLIEssungsgrünDE<br />
Im Wettbewerb gelten die Ausscheidensgründe gemäß<br />
§ 129 BVergG 2006 i.d.g.F. und die im Folgenden<br />
genannten Bestimmungen der WSA 2010 i.d.g.F. Daher<br />
sind neben den nicht teilnahmeberechtigten Personen<br />
gemäß Punkt A 6.1 - A 6.5 von der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren<br />
weiters ausgeschlossen:<br />
a) Personen, die an der Erstellung der Wettbewerbsunterlagen<br />
mitgewirkt haben, sofern durch deren Teilnahme<br />
ein fairer und lauterer Wettbewerb im Sinne des<br />
BVergG ausgeschlossen wäre. Die Mitwirkung an der<br />
Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit<br />
mit der Wettbewerbsordnung seitens der Bundes- bzw.<br />
Länderkammer stellt keinen Ausschließungsgrund dar;<br />
TEIL A<br />
b) Personen oder Unternehmen, die an der Erstellung<br />
von Vorprojekten für den Wettbewerb mitgewirkt haben,<br />
sofern der in der Vorarbeit wurzelnde Wissensvorsprung<br />
gegenüber den WettbewerbsteilnehmerInnen nicht<br />
durch das nachweisliche Zugänglichmachen der Informationen,<br />
insbesondere durch die Veröffentlichung<br />
allfälliger Vorprojekte, egalisiert wird;<br />
c) die VorprüferInnen, PreisrichterInnen und ErsatzpreisrichterInnen<br />
sowie deren nahe Angehörige (als<br />
solche gelten: EhegattInnen, Verwandte oder Verschwägerte<br />
in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum<br />
4. Grad Verwandte oder im 2. Grad Verschwägerte,<br />
Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder<br />
sowie Mündel und Pflegebefohlene), deren TeilhaberInnen<br />
an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften<br />
(Bürogemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften, wobei<br />
diese nur so lange als aufrecht gelten, als Projekte gemeinsam<br />
bearbeitet werden);<br />
d) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichtes<br />
in einem berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis<br />
stehen (z.B. Angestellte, bei UniversitätsprofessorInnen<br />
die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw.<br />
Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in<br />
einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht;<br />
e) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied<br />
des Preisgerichtes in seiner / ihrer Entscheidung<br />
als PreisrichterIn zu beeinflussen oder die eine Angabe<br />
in den eingereichten Unterlagen machen, welche auf<br />
die Urheberschaft schließen lässt.<br />
Ausschließungsgründe gemäß lit. a-e, die erst während<br />
des Wettbewerbs entstehen, sind jenen gleichzusetzen,<br />
die von Anfang an bestanden haben. Ausschließungsgründe<br />
gemäß lit. a-e werden auch dann für den/die<br />
TeilnehmerIn wirksam, wenn sie sich auf am Wettbewerb<br />
mitwirkende MitarbeiterInnen oder Mitglieder<br />
der Teilnehmergemeinschaft des/der Teilnahmeberechtigten<br />
beziehen.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
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14<br />
TEIL A<br />
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
A.7 TEILNAHMEANTRAG /<br />
BEWERBUNGSUNTERLAGEN<br />
A.7.1 BEWErBungsunTErLAgEn<br />
Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus:<br />
Ausgefüllter und rechtsgültig unterfertigter Teilnahmeantrag<br />
Formblatt F 1 inklusive Beilagen<br />
Bei Teilnehmergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften:<br />
Verpflichtungserklärung der Teilnehmergemeinschaft /<br />
Arbeitsgemeinschaft (Formblatt F 2)<br />
Verzeichnis der Bewerbungsunterlagen (Formblatt F 3)<br />
inklusive Beilagen.<br />
A.7.2 ABgABE DEr TEILnAhmEAnTrägE /<br />
BEWErBungsunTErLAgEn<br />
Die rechtsgültig unterfertigten Bewerbungsunterlagen<br />
gemäß Punkt A 7.1 (Formblätter F 1 - F 3) einschließlich<br />
aller darin geforderten Beilagen müssen<br />
bis spätestens Montag, den 25.10.2010 um 12:00 Uhr<br />
beim Verfahrensbüro ARGE DI Dr. Karin Standler und<br />
DI Maria Baumgartner, Seidengasse 13/3, 1070 Wien,<br />
einlangen. Das Datum des Poststempels gilt nicht als<br />
Einlangungszeitpunkt. Die Verantwortung für die fristgerechte<br />
Einlangung liegt bei den TeilnehmerInnen.<br />
A.8 PRüfUNG DER EIGNUNG<br />
Basis der Eignungsprüfung sind die eingereichten<br />
Bewerbungsunterlagen (siehe Punkt A 7.1).<br />
A.8.1 prüfung DEr TEILnAhmEAnTrägE<br />
Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt durch<br />
das Verfahrensbüro ARGE DI Dr. Karin Standler und<br />
DI Maria Baumgartner.<br />
Über die Prüfung der Teilnahmeanträge wird eine Niederschrift<br />
verfasst, in welcher alle für die Beurteilung<br />
der Teilnahmeanträge wesentlichen Umstände festgehalten<br />
werden. Die Niederschrift wird dem Preisgericht<br />
zur Auswahl der TeilnehmerInnen übermittelt.<br />
Auf Verlangen wird den TeilnehmerInnen am Bewerbungsverfahren<br />
Einsichtnahme in den sie betreffenden<br />
Teil der Niederschrift gewährt.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
A.9 AUSWAHL DER zUM WETTBEWERB<br />
EINzULADENDEN TEILNEHMERINNEN<br />
A.9.1 AnzAhL DEr EInzuLADEnDEn<br />
TEILnEhmErInnEn<br />
Es ist beabsichtigt, 16 Büros zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb<br />
auszuwählen.<br />
Um auch jungen Büros realistische Chancen auf die<br />
Teilnahme am Wettbewerb zu eröffnen und damit den<br />
Teilnehmerkreis zu erweitern bestehen zwei von einander<br />
unabhängige Einreichkategorien:<br />
a) Standardbewerbung<br />
b) junges Büro<br />
Entsprechend den beiden Einreichkategorien wird angestrebt,<br />
12 TeilnehmerInnen in der Kategorie „Standardbewerbungen“<br />
und 4 TeilnehmerInnen in der<br />
Kategorie „Junges Büro“ (siehe Formblatt F 1) auszuwählen.<br />
Als junge Büros gelten jene, die seit 2004<br />
oder später eine Befugnis haben. Die Einreichung in<br />
der Kategorie „Junges Büro“ ist für BewerberInnen mit<br />
Befugnis ab 2004 optional. Erfolgt keine Kategorieauswahl,<br />
wird die Bewerbung der Kategorie „Standardbewerbung“<br />
zugeordnet. Doppelbewerbungen werden<br />
ausgeschlossen. Sollten in einer der beiden Kategorien<br />
nicht ausreichend geeignete BewerberInnen (siehe A<br />
6.2. Eignungsnachweise) vorhanden sein, so führt dies<br />
aufgrund der Unabhängigkeit der beiden Kategorien<br />
nicht zur Auffüllung aus BewerberInnen der anderen<br />
Kategorie sondern zu einer entsprechend geringeren<br />
Gesamtteilnehmeranzahl. Ab der Auswahl der TeilnehmerInnen<br />
gibt es aufgrund der anschließenden<br />
Anonymität keine Unterscheidung mehr zwischen den<br />
TeilnehmerInnen.<br />
Sofern ausreichend geeignete BewerberInnen vorhanden<br />
sind, wird das Preisgericht für jede Einreichkategorie<br />
NachrückerInnen bestimmen.
A.9.2 AusWAhLkrITErIEn<br />
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
Die Auswahl der für den Wettbewerb einzuladenden<br />
TeilnehmerInnen wird nach Feststellung der Teilnahmeberechtigung<br />
und Eignung auf Basis der gemäß den<br />
einschlägigen Bestimmungen des BVergG und der gegenständlichen<br />
Auslobung eingereichten Unterlagen<br />
unter Berücksichtigung der im Folgenden genannten<br />
Kriterien vorgenommen. Entsprechend der festgelegten<br />
Teilnehmeranzahl werden jene geeigneten Bewerber-<br />
Innen, die die Auswahlkriterien am besten erfüllen,<br />
ausgewählt.<br />
Die Auswahlkriterien sind nachstehend in der Reihenfolge<br />
ihrer Bedeutung angeführt:<br />
1. Gestaltungsqualität der Referenzprojekte und Innovationspotential<br />
des Bewerbers / der Bewerberin auf Basis<br />
der drei ausführlich vorgestellten Referenzprojekte auf<br />
den Referenzblättern gemäß Formblatt F 1, Pkt. 2.<br />
(Gewichtungsfaktor: 60%)<br />
2. Berufliche Erfahrungen mit der Wettbewerbsaufgabe<br />
vergleichbaren Aufgabenstellungen und Lösungskompetenz<br />
auf Basis der laut Formblatt F 1 unter 2.1<br />
genannten geleisteten Projekte und den unter 1.8 des<br />
Formblattes angeführten Arbeitsschwerpunkten und<br />
Leistungsbereichen des Bewerbers / der Bewerberin.<br />
(Gewichtungsfaktor: 30%)<br />
3. Wirtschaftlich - organisatorische Leistungskapazität<br />
auf Basis der Angaben zur Bürostruktur des Unternehmens<br />
unter 1.5 und zur Qualifikation des Schlüsselpersonals<br />
unter 1.6 laut Formblatt F 1.<br />
(Gewichtungsfaktor: 10%)<br />
Es gilt darauf hinzuweisen, dass bei Bewerbergemeinschaften<br />
die Teilnehmergemeinschaft insgesamt bewertet<br />
wird.<br />
A.9.3 sITzung DEs prEIsgErIChTs zur<br />
AusWAhL DEr TEILnEhmErInnEn<br />
TEIL A<br />
Die Sitzung des Preisgerichts zur Auswahl der zum<br />
Wettbewerbsverfahren einzuladenden TeilnehmerInnen<br />
findet voraussichtlich am Montag, den 29.11.2010,<br />
statt. Die Auswahl der einzuladenden TeilnehmerInnen<br />
aus dem Kreis der befugten, leistungsfähigen und<br />
zuverlässigen Unternehmen erfolgt durch die AusloberInnen<br />
auf Basis der Empfehlungen des Preisgerichts<br />
anhand der unter Punkt A 9.2 angeführten Auswahlkriterien.<br />
Über die Preisgerichtssitzung wird ein<br />
Resümeeprotokoll geführt.<br />
A.9.4 VErsTänDIgung DEr BEWErBErInnEn<br />
Nach Abschluss der Auswahl werden alle BewerberInnen<br />
binnen 8 Tagen schriftlich von der Entscheidung der<br />
AusloberInnen verständigt.<br />
A.10 AUSGABE DER WETTBEWERBSUNTERLAGEN<br />
Die Wettbewerbsunterlagen werden nach dem derzeitigem<br />
Terminplan ab Mitte Dezember 2010 vom<br />
Verfahrensbüro an die ausgewählten TeilnehmerInnen<br />
übermittelt. Die darin voraussichtlich enthaltenen<br />
Bestimmungen, Erfordernisse (siehe entsprechende<br />
Ausführungen in Teil A und B) und ergänzend zur<br />
Verfügung gestellten Unterlagen (siehe Teil C Beilagen)<br />
sind in dieser Auslobung zur Information bereits angeführt.<br />
A.11 ScHRIfTLIcHE ANfRAGEN UND KoLLoQIUM<br />
Fragen der WettbewerbsteilnehmerInnen sind schriftlich<br />
per Fax (+43-1-5235843 mit dem Betreff: Wettbewerb<br />
aspern Seepark, ARGE DI Dr. Karin Standler und<br />
DI Maria Baumgartner) oder per mail an: seepark@gmx.at<br />
(Betreff: Fragen zum Wettbewerb aspern Seepark) bis<br />
spätestens Freitag, den 14.01.2011, an die Verfahrensorganisation<br />
zu stellen. Später einlangende Anfragen<br />
werden nicht mehr behandelt.<br />
Von der Durchführung eines Kolloqiums am Wettbewerbsort<br />
sehen die AusloberInnen ab, da die Bestandssituation<br />
des Geländes aus den Auslobungsunterlagen<br />
(Fotodokumentation unter Beilage C 1, Plandarstellung<br />
unter Beilage C 9 und Beschreibung der naturräumlichen<br />
Situation unter B.1.2) ersichtlich ist und<br />
derzeit noch keine Gebäude auf der Fläche vorhanden<br />
sind. Somit wäre ein Kolloqium für die Teilnehmer-<br />
Innen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand<br />
verbunden. Die Liegenschaft ist für Interessierte jederzeit<br />
zugänglich.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
15
16<br />
TEIL A<br />
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
A.12 fRAGEBEANTWoRTUNG<br />
Das Rückfrageprotokoll wird voraussichtlich bis Freitag,<br />
den 28.01.2011, per mail an alle TeilnehmerInnen<br />
versandt. Die Fragebeantwortung erfolgt in anonymisierter<br />
Form, die keine Rückschlüsse auf die FragestellerInnen<br />
zulässt.<br />
A.13 ART UND UMfANG DER EINzUREIcHENDEN<br />
UNTERLAGEN<br />
A.13.1 EInzurEIChEnDE ArBEITEn /<br />
unTErLAgEn<br />
1 . PLANUNTERLAGEN<br />
4 Präsentationstafeln im Format A0 (siehe Teil C<br />
Beilagen: C 15 Layoutvorschlag)<br />
GESTALTUNGSKONZEPT mit Höhenangaben im Maßstab<br />
1: 500, nordgerichtet (vgl. Layoutvorschlag)<br />
FUNKTIONSKONZEPTE mit den unten angeführten<br />
Inhalten in vergleichbaren Maßstäben freier Wahl,<br />
nordgerichtet<br />
Angaben zu den wesentlichen Zonierungen, zum Erschließungs-<br />
und Anbindungskonzept an das Umfeld.<br />
zu zielgruppenspezifischen Nutzungsangeboten – eventuell<br />
auch als tages- und jahreszeitlich variierende Aktivitätsmuster,<br />
zum Vegetationskonzept, zu Freiflächen<br />
für Partizipationsprojekte und zu weiteren für den Wettbewerbsbeitrag<br />
wichtig erscheinenden Aspekten.<br />
ERLäUTERNDE DARSTELLUNGEN<br />
1 Schnitt/Schnittansicht mit Darstellung der Promenade<br />
(III2) im M 1: 200 (Schnitt - Transection A)<br />
1 Schnitt/Schnittansicht mit Darstellung der Uferböschung<br />
für den Zentralpark mit Seeufer im M 1: 200<br />
(Schnitt - Transection B)<br />
mindestens 1 Schaubild zur Verdeutlichung der Gestaltungsidee<br />
in perspektivischer oder axonometrischer<br />
Darstellung.<br />
weitere Ansichten, Schnitte und Details zur Veranschaulichung<br />
bestimmter Entwurfsideen und/oder -elemente<br />
können nach Bedarf eingereicht werden.<br />
2 . GROBKOSTENSChäTZUNG<br />
Zur Nachvollziehbarkeit der Einhaltung des Kostenrahmens<br />
für die Errichtung der Etappe 1 (Zentral- und<br />
Westpark bis 2014) ist eine Grobschätzung der Nettoherstellungskosten<br />
auf Basis der seitens der Ausloberin<br />
MA 42 - Wiener Stadtgärten zur Verfügung gestellten<br />
Kalkulationsgrundlage (Zusammenstellung aufwändig<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
zu ermittelnder oder häufig auftretender Kostenstellen,<br />
siehe Teil C Beilagen: C 14 Ortsübliche Richtpreise für<br />
Grobkostenschätzung, Währung: EURO) getrennt für<br />
den West- und Zentralpark erforderlich (siehe Teil C<br />
Beilage C 17: Kalkulationsblatt zur Grobkostenschätzung<br />
Mustervorlage.xls, Abgabe im Format DIN A4 -<br />
dauerhaft geheftet, nur das Deckblatt enthält die Kennzahl<br />
– sowie als Excel-Datei).<br />
3 . KURZTExT<br />
Die Projektbeschreibung und textlichen Erläuterungen<br />
sind in die Gestaltung der Plantafeln zu integrieren.<br />
Zusätzlich soll ein Kurztext (mit max. 2 DIN A4 Seiten)<br />
zur Erläuterung der Projektidee unter Berücksichtigung<br />
der Planungsvorgaben verfasst werden.<br />
4 . hANDOUT: GESTALTUNGSKONZEPT<br />
IM A3 FORMAT<br />
Ergänzend ist das Gestaltungskonzept verkleinert auf<br />
einem A 3 - Papierblatt abzugeben und ebenso auf dem<br />
Datenträger zu speichern (selbiger Inhalt!).<br />
5 . SONSTIGE EINZUREIChENDE UNTERLAGEN<br />
• VERZEIChNIS DER EINGEREIChTEN<br />
UNTERLAGEN (Formblatt F 4)<br />
• VERFASSERERKLäRUNG<br />
(Formblatt F 5) in einem undurchsichtigen,<br />
verschlossenen Briefumschlag<br />
• WETTBEWERSBEITRAG AUF CD-ROM<br />
Die Planunterlagen gemäß Punkt 1 sowie die Grobkostenschätzung<br />
gemäß Punkt 2, der Bericht gemäß Punkt<br />
3 und das Handout gemäß Punkt 4 sind auch auf CD-<br />
ROM in folgenden Formaten abzugeben:<br />
Plantafeln: Portable document format *.<strong>pdf</strong> (A0 / 300 dpi)<br />
Kalkulationsblatt zur Grobkostenschätzung: Excel-Datei<br />
Handout: Portable document format *.<strong>pdf</strong> (A3 / 300 dpi)<br />
Kurztext: Projektbeschreibung (auf max. 2 DIN A4 Seiten,<br />
Schrifttyp: Arial, Schriftgrad 12 pt, Zeilenabstand:<br />
1,5 Zeilen) in word, rtf oder <strong>pdf</strong> Format.<br />
Der Datenträger darf keine über die in den Plantafeln<br />
gelieferten Informationen hinausgehenden Daten enthalten.<br />
Er ist ausschließlich an der Oberseite mit der<br />
Kennzahl (siehe A 14) zu versehen. Die enthaltenen<br />
Dokumente und Planunterlagen dürfen weder diese<br />
Kennzahl noch sonstige Hinweise auf den/die VerfasserIn<br />
enthalten.<br />
A.13.2 VArIAnTEn<br />
Varianten sind nicht zugelassen.
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
A.14 KENNzEIcHNUNG UND VERPAcKUNG DER<br />
EINzUREIcHENDEN UNTERLAGEN<br />
Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen<br />
sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl<br />
zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in<br />
einer Größe von mindestens 1 cm Höhe und 6 cm Länge<br />
auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit<br />
rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der<br />
Wettbewerbsarbeiten haben ferner folgende Aufschrift<br />
zu tragen: „WETTBEWERB ASPERN SEEPARK“.<br />
Planunterlagen sind gerollt zu übermitteln. Die Wettbewerbsarbeiten<br />
sind doppelt verpackt einzusenden<br />
bzw. abzugeben.<br />
Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und folgender<br />
Bezeichnung zu versehen:<br />
„WETTBEWERB ASPERN SEEPARK“<br />
Als Absenderin ist die Adresse der Empfängerin einzusetzen<br />
(Musteretikett liegt den Wettbewerbsunterlagen<br />
unter Teil C Beilagen: C 16 bei). Auf der inneren<br />
Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen.<br />
A.15 ABGABE DER WETTBEWERBSBEITRäGE<br />
Die Wettbewerbsarbeiten sind beim Verfahrensbüro<br />
(ARGE DI Dr. Karin Standler und DI Maria Baumgartner,<br />
Technische Büros für Landschaftsplanung, Abgabeort:<br />
Bürogemeinschaft, Seidengasse 13/3, A-1070 Wien,<br />
Österreich) bis spätestens Freitag, den 25.02.2011<br />
(voraussichtlicher Termin) während der Büroöffnungszeiten<br />
von 9.00 bis 12.00 Uhr abzugeben.<br />
Die Verantwortung für die fristgerechte Einlangung<br />
der Wettbewerbsbeiträge liegt bei den TeilnehmerInnen.<br />
Die Lieferung muss für die Empfängerin porto-<br />
und zustellungsfrei erfolgen. Die einzureichenden<br />
Wett-bewerbsunterlagen dürfen einschließlich aller<br />
zugehörigen Schriftstücke nur mit einer Sendung<br />
zugehen. Sie sind zur Wahrung der Anonymität in<br />
verschlos-senem Zustand und ohne Hinweise auf den/<br />
die VerfasserIn unter dem Kennwort „WETTBEWERB<br />
ASPERN SEEPARK“ einzureichen (siehe Punkt A 14).<br />
Auf Wunsch werden bei persönlicher Abgabe des Wettbewerbsbeitrages<br />
beim Verfahrensbüro anonyme, nur<br />
mit der Kennzahl, unter der der Wettbewerbsbeitrag<br />
eingereicht wird, gekennzeichnete Übernahmebestätigungen<br />
ausgestellt.<br />
A.16 VoRPRüfUNG<br />
A.16.1 VorprüfErInnEn<br />
Die Vorprüfung erfolgt durch das Verfahrensbüro:<br />
ARGE DI Dr. Karin Standler und<br />
DI Maria Baumgartner<br />
Technische Büros für Landschaftsplanung<br />
Seidengasse 13/3<br />
1070 Wien<br />
unter Beiziehung der folgenden eingeladenen<br />
FachexpertInnen:<br />
DI Philipp Fleischmann, MA 21B<br />
Ing. Roman Koselsky, Wien 3420 AG<br />
DI Elisabeth Maschat, MA 18<br />
DI Dr. Thomas Ofenböck, MA 45<br />
DI Jürgen Preiss, MA 22<br />
Ing. Wolfgang Schötta und<br />
Ing. Stefan Streicher, MA 42<br />
DI Herbert Weidinger, MA 49<br />
Ing. Gerhard Weninger, MA 33<br />
DI Reinhard Wolfbeiszer, MA 19.<br />
A.16.2 VorprüfungskrITErIEn<br />
Die Vorprüfungskriterien sind insbesondere:<br />
TEIL A<br />
FORMALE BEDINGUNGEN<br />
• Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen (vgl.<br />
Teil A der Auslobung)<br />
• Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen<br />
INhALTLIChE BEDINGUNGEN<br />
• Einhaltung der Vorgaben gemäß<br />
Aufgabenstellung (vgl. Teil B der Auslobung)<br />
• Plausibilität der Grobkostenschätzung<br />
• Einhaltung des Kostenrahmens.<br />
Die Ergebnisse der Vorprüfung werden dem Preisgericht<br />
zu Beginn der Beurteilungssitzung in Form eines<br />
schriftlichen Vorprüfungsberichtes vorgelegt und im<br />
Rahmen der Beurteilungssitzung mündlich erläutert.<br />
A.16.3 VorprüfungszEITrAum<br />
Für die Vorprüfung ist der Zeitraum von 25.02.2011 bis<br />
31.03.2011 in Aussicht genommen.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
17
18<br />
TEIL A<br />
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
A.17 PREISGERIcHT<br />
A.17.1 VorgAngsWEIsE DEs prEIsgErIChTs<br />
Die Begutachtung und Beurteilung der Projekte erfolgt<br />
unter Berücksichtigung der angeführten Beurteilungskriterien<br />
(siehe A 19).<br />
Für die Mitglieder des Preisgerichtes gelten die Verpflichtungen<br />
und Vorgangsweisen gemäß § 3 WSA<br />
2010. In Hinblick auf die ständige Beschlussfähigkeit<br />
sowie die Geschäftsordnung des Preisgerichts gelten<br />
die Bestimmung der § 6 und § 8 WSA 2010.1<br />
Über die Entscheidungen des Preisgerichtes wird ein<br />
Resümeeprotokoll geführt.<br />
A.17.2 zusAmmEnsETzung DEs prEIsgErIChTs<br />
Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen<br />
zusammen:<br />
6 FAChPREISRIChTERINNEN<br />
Prof. DI Andrea Cejka (A/BRD/CH)<br />
/ Ersatz DI Barbara Hutter (BRD)<br />
DI Anna Detzlhofer<br />
(IK f. Landschaftsplanung u. –pflege) (A)<br />
/ Ersatz DI Jakob Fina<br />
(IK f. Landschaftsplanung u. –pflege) (A)<br />
DI Guido Hager (CH)<br />
/ Ersatz DI Pascal Posset (CH)<br />
Ing. Karl Hawliczek<br />
(Leiter der Gruppe Planung Neues Grün,<br />
Wiener Stadtgärten - MA 42) (A)<br />
/ Ing. Maria Jana Wölzl<br />
(Neues Grün - Wiener Stadtgärten - MA 42) (A)<br />
DI (FH) Axel Lohrer (BRD)<br />
/ Ersatz DI (FH) Ursula Hochrein (BRD)<br />
Ing. Rainer Weisgram (Stadtgartendirektor<br />
Wiener Stadtgärten - MA 42) (A)<br />
/ Ersatz Ing. Margit Grassinger (Leiterin Neues<br />
Grün, Wiener Stadtgärten - MA 42) (A)<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
4 SAChPREISRIChTERINNEN<br />
DI Andrea Kreppenhofer (MA 19)<br />
/ Ersatz DI Elfriede Heinrich (MD-BD)<br />
DI Claudia Nutz (Wien 3420 AG)<br />
/ Ersatz Ing. Rainer Holzer (Wien 3420 AG)<br />
DI Eva Prochazka (MA18)<br />
/ Ersatz DI Andrea Kinsperger (MA18)<br />
Bernhard Wolf (Bezirksrat Wien Donaustadt)<br />
/ Ersatz Karl Gasta (Bezirksrat Wien Donaustadt)<br />
A.17.3 konsTITuIErEnDE sITzung DEs<br />
prEIsgErIChTs<br />
Die Konstituierung des Preisgerichts erfolgte am Montag,<br />
den 23.08.2010. Dabei wurden folgende Funktionen<br />
gewählt:<br />
Prof. DI Andrea Cejka<br />
Vorsitzende<br />
DI Guido Hager<br />
Stellvertretender Vorsitzender<br />
DI Claudia Nutz<br />
Schriftführerin<br />
Ing. Karl Hawliczek<br />
Stellvertretender Schriftführer<br />
A.18 AUSScHEIDUNGSGRüNDE<br />
Wettbewerbsarbeiten müssen aus folgenden Gründen<br />
von der Beurteilung ausgeschlossen werden:<br />
• Verletzung der Anonymität<br />
• Verspätete Abgabe.<br />
Wettbewerbsarbeiten können aus folgenden Gründen<br />
von der Beurteilung ausgeschlossen werden:<br />
• Nichterfüllung der Wettbewerbsbedingungen<br />
• Fehlen wesentlicher für die Beurteilung<br />
erforderlicher Unterlagen (siehe Punkt A 13.1).
A.19 BEURTEILUNGSKRITERIEN<br />
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
Die Beurteilungskriterien gelangen in der angeführten<br />
Reihenfolge zur Bewertung:<br />
Die angeführten Unterpunkte dienen der Präzisierung<br />
und Erläuterung der Hauptpunkte und sind nicht<br />
als eigenständige Beurteilungskriterien im Sinne des<br />
BVergG zu verstehen.<br />
1 . GESTALTERISChE QUALITäTEN UND<br />
FREIRAUMPLANERISChER LöSUNGSANSATZ<br />
• Innovationsgehalt des Gestaltungskonzepts sowie<br />
Gesamtidee, städtebaulicher Konnex<br />
• Kreativer Lösungsansatz in Hinblick auf die<br />
Ausformung der Uferkanten<br />
• Qualität der Freiflächengestaltung, räumliche<br />
Zonier-ung und Modellierung der Freiräume<br />
• Qualität der Aufenthaltsorte für Bewegung, Sport,<br />
Spiel, Kommunikation, Rückzug, ...<br />
für verschiedene NutzerInnengruppen aller<br />
Altersklassen<br />
• Freiraumausstattung, Oberflächentexturen und<br />
Materialwahl<br />
• Erschließungsstruktur und Wegführung<br />
• Vegetationskonzept, technische Lösungsvorschläge,<br />
ökologische Aspekte<br />
• Verortung und Einbindung der Infrastruktur<br />
(Gastronomie, Sanitäreinrichtungen, Slip-Anlage etc.)<br />
• Umgebungsbezüge und Anbindung an die<br />
übergeordneten Freiräume<br />
2 . SOZIALE ASPEKTE UND<br />
FUNKTIONELLE LöSUNGEN<br />
• Gebrauchsfähigkeit und Alltagstauglichkeit<br />
der Freiraummodule<br />
• Zielgruppenspezifische Angebote<br />
• Mehrfachnutzbarkeit, ganzjährige<br />
Nutzungsmöglichkeiten<br />
• Gendergerechtigkeit, Barrierefreiheit<br />
• Angebote für Partizipationsprojekte wie z.B.<br />
interkulturelle Gärten und Community Gardens<br />
3 . WIRTSChAFTLIChE ASPEKTE<br />
• Realisierbarkeit unter Einhaltung des<br />
Kostenrahmens<br />
• Pflegeaufwand<br />
• Bestands- und Alterungsfähigkeit<br />
A.20 PREISE<br />
TEIL A<br />
A.20.1 prEIsgELDAufTEILung unD VErgüTung<br />
Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten sind<br />
insgesamt als Preise 70.950,- EURO (exkl. MwSt)<br />
vorgesehen:<br />
1. Preis 21.500,- EURO (exkl. MwSt)<br />
2. Preis 17.200,- EURO (exkl. MwSt)<br />
3. Preis 12.900,- EURO (exkl. MwSt)<br />
Drei Anerkennungspreise zu je 6.450,- EURO (exkl.<br />
MwSt) stehen zur Verfügung. Diese werden von 1 bis<br />
3 gereiht.<br />
Dem Preisgericht bleibt in zu begründenden Ausnahmefällen<br />
eine andere Aufteilung der Preise bzw.<br />
Anerkennungspreise vorbehalten. Die ausgelobte Anzahl<br />
der Preise und die Summe der Preisgelder sind<br />
beizubehalten. Jedenfalls ist ein 1. Preis zu vergeben.<br />
Die Preise und Anerkennungspreise werden, unbeschadet<br />
eventueller Vereinbarungen zwischen der/dem<br />
WettbewerbsteilnehmerIn und ihren/seinen MitarbeiterInnen,<br />
nur an den/die Teilnahmeberechtigten ausbezahlt.<br />
Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung<br />
an das im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt<br />
ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft.<br />
A.20.2 nAChrüCkErInnEn<br />
Unabhängig von den Anerkennungspreisen werden<br />
bis zu drei NachrückerInnen nominiert. Stellt sich<br />
beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der ProjektverfasserInnen<br />
am Ende der Beurteilung durch das<br />
Preisgericht heraus, dass gegen eine/n der Verfasser-<br />
Innen einer zu prämierenden Wettbewerbsarbeit ein<br />
Ausscheidens- oder Ausschließungsgrund gem. A 6.6<br />
vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden<br />
Projekte nach.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
19
20<br />
TEIL A<br />
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
A.21 ABSIcHTSERKLäRUNG / BEAUfTRAGUNG<br />
A.21.1 ABsIChTsErkLärung DEr AusLoBErInnEn<br />
Die AusloberInnen, die Wien 3420 AG und der Ma-gistrat<br />
der Stadt Wien, MA 42, beabsichtigen bei Realisierung<br />
der Wettbewerbsaufgabe laut Punkt A 2, die/den erste/n<br />
PreisträgerIn unter Berücksichtigung der Empfehlungen<br />
des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen<br />
(Vorentwurf, Entwurf, Detailplanung, Kostenschätzung,<br />
künstlerische Oberleitung) zu beauftragen.<br />
Zu diesem Zweck wird im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren<br />
zunächst mit dem/der GewinnerIn des<br />
Wettbewerbes ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige<br />
Bekanntmachung geführt. Der/Die AuftragnehmerIn<br />
hat von einer etappenweisen Realisierung (siehe<br />
Punkt B 1.7) auszugehen, wobei auch innerhalb einer<br />
Bauetappe nicht gleichzeitig alle Planungsleistungen<br />
in vollem Leistungsumfang abgefragt werden müssen.<br />
Die technische und geschäftliche Oberleitung und die<br />
örtliche Bauaufsicht wird seitens der Stadt Wien MA<br />
42 übernommen. Es handelt sich um eine Auftragsvergabe<br />
im Oberschwellenbereich. Für allfällige Vergabekontrollverfahren<br />
ist der Vergabekontrollsenat für<br />
Wien zuständig.<br />
Nehmen die AusloberInnen von einer Weiterbearbeitung<br />
des Projektes nach Abschluss des Wettbewerbes<br />
aus schwerwiegenden sachlichen Gründen Abstand,<br />
so sind alle Ansprüche der TeilnehmerInnen durch das<br />
Preisgeld abgedeckt.<br />
Sollten die Verhandlungen mit dem/der 1. Preisträger-<br />
In ergebnislos bleiben, behalten sich die AusloberInnen<br />
Verhandlungen mit der/dem 2. und gegebenenfalls mit<br />
dem/der 3. PreisträgerIn vor.<br />
UMFANG DER BEABSIChTIGTEN BEAUFTRAGUNG<br />
Die Übertragung folgender Planungsleistungen ist<br />
vorgesehen:<br />
a. Vorentwurf<br />
b. Entwurf<br />
c. Ausführungsplanung<br />
d. Kostenermittlungsgrundlage<br />
e. Künstlerische Oberleitung<br />
Die Absichtserklärung der AusloberInnen bezieht sich<br />
bei Teilnehmergemeinschaften ausschließlich auf das<br />
vertretungsbefugte Mitglied der Teilnehmergemeinschaft.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
A.21.2 sELBsTVErpfLIChTung DEr<br />
gEWInnErInnEn / AufTrAgnEhmErInnEn<br />
Der/die GewinnerIn verpflichtet sich, die Empfehlungen<br />
des Preisgerichts in sein/ihr Angebot aufzunehmen.<br />
Die AusloberInnen behalten sich das Recht vor,<br />
allfällige aus formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen<br />
Rücksichten erforderliche Änderungen durch<br />
den/die EntwurfsverfasserIn zu verlangen. Die wesentlichen<br />
Qualitätsmerkmale des Wettbewerbsbeitrages<br />
sollen erhalten bleiben. Es ist angedacht, während der<br />
Planungsphasen unter Einbeziehung von Mitgliedern<br />
des Preisgerichts eine Qualitätssicherung durchzuführen.<br />
Bei einer weitgehend änderungsfreien Verwertung<br />
des Wettbewerbsprojektes im Zuge der Beauftragung<br />
werden der/dem mit der Planung beauftragten WettbewerbsgewinnerIn<br />
bis zu 50% des erhaltenen Preisgeldes<br />
auf das Honorar angerechnet. Bei einer allfälligen<br />
Teilbeauftragung ist eine aliquote Anrechnung des<br />
Preisgeldes vorgesehen. Die Wettbewerbsteilnehmer-<br />
Innen verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung,<br />
die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.<br />
Die Bearbeitungssprache nach Abschluss des Wettbewerbs<br />
ist Deutsch. Es ist ein/e ProjektleiterIn und ein/e<br />
ErsatzprojektleiterIn (im Falle eines Ausfalls durch<br />
Krankheit etc.) namhaft zu machen. Dies ist im Rahmen<br />
des Verhandlungsverfahrens von den angefragten<br />
PreisträgerInnen zu belegen bzw. sind dafür geeignete<br />
MitarbeiterInnen, KooperationspartnerInnen bzw.<br />
SubunternehmerInnen namhaft zu machen. Für diese<br />
sind im Verhandlungsverfahren ebenfalls die oben angeführten<br />
Nachweise zu erbringen (bei MitarbeiterInnen<br />
reicht der Nachweis der Befähigung und beruflichen<br />
Zuverlässigkeit).
A.22 EIgEnTums-, VErWErTungs-<br />
unD urhEBErrEChT<br />
ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
Die TeilnehmerInnen bestätigen mit der beiliegenden<br />
Verfassererklärung ihre Urheberschaft für das vorgelegte<br />
Projekt. Mit der Prämierung eines Wettbewerbsbeitrages<br />
geht das Eigentumsrecht an den eingereichten Projektunterlagen<br />
an die AusloberInnen über. Der/Die ProjektverfasserIn<br />
behält das geistige Eigentum (Urheberrecht)<br />
an den eingereichten Projekten.<br />
Die AusloberInnen besitzen das Recht der Erstveröffent-lichung<br />
der Wettbewerbsarbeiten. Das Recht<br />
zur Veröffentlichung und die Weitergabe von Wettbewerbsergebnissen<br />
an Schulen und Universitäten zur<br />
Verwendung in Unterricht und Forschung steht auch<br />
den WettbewerbsteilnehmerInnen für seine/ihre Arbeiten<br />
zu. Die jeweiligen ProjektverfasserInnen sind stets<br />
zu nennen.<br />
VERTRAGSüBERNAhME - ABTRETUNG<br />
Die AusloberInnen sind berechtigt, jederzeit alle oder<br />
Teile ihrer Verpflichtungen und Forderungen aus dem<br />
gegenständlichen Verfahren auf eine/n von den AusloberInnen<br />
namhaft zu machende/n Dritte/n zu übertragen.<br />
Die/Der TeilnehmerIn am Verfahren stimmen<br />
einer solchen Vertragsübernahme bzw. Abtretung zu.<br />
Mit der schriftlichen Verständigung der/des Teilnehmers/in<br />
durch die AusloberInnen übernimmt diese/r<br />
Dritte alle bestehenden und künftigen Verpflichtungen<br />
und Forderungen aus diesem Verfahren und tritt in alle<br />
Gestaltungsrechte der bisherigen AusloberInnen ein.<br />
A.23 BEkAnnTgABE DEs<br />
WETTBEWErBsErgEBnIssEs<br />
A.23.1 BEkAnnTgABE DEs ErgEBnIssEs<br />
TEIL A<br />
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird der/dem GewinnerIn<br />
und den PreisträgerInnen umgehend mitgeteilt.<br />
Das vollständige Protokoll des Preisgerichtes wird<br />
nach Feststehen des Ergebnisses den WettbewerbsteilnehmerInnen,<br />
den PreisrichterInnen und ErsatzpreisrichterInnen<br />
zugesandt.<br />
A.23.2 AussTELLung / VEröffEnTLIChung /<br />
VErWEnDung In forsChung<br />
unD AusBILDung<br />
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach<br />
Abschluss des Wettbewerbsverfahrens ausgestellt. Ort<br />
und Zeitpunkt der Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse<br />
werden gesondert bekannt gegeben. Es ist außerdem<br />
beabsichtigt, die Ergebnisse des Wettbewerbes<br />
(prämierte Wettbewerbsarbeiten) in die Wettbewerbsdatenbank<br />
der Stadt Wien aufzunehmen.<br />
Darüber hinaus erfolgt die Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse<br />
auf der Website der Kammer der<br />
Architekten und Ingenieurkonsulenten: www.<strong>architekturwettbewerb</strong>.at.<br />
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten können nach<br />
Abschluss des Wettbewerbsverfahrens einschlägigen<br />
Universitätsinstituten wie den Instituten für Landschaftsplanung<br />
und Landschaftsarchitektur an der<br />
Universität für Bodenkultur in Wien in digitaler Form<br />
zum Zwecke der Forschung und Ausbildung zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
A.24 RücKSENDUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN<br />
Die Wettbewerbsarbeiten der prämierten Projekte gehen<br />
in das Eigentum der AusloberInnen über. Die übrigen<br />
Wettbewerbsausarbeitungen können innerhalb von zwei<br />
Monaten nach Ende der Ausstellung von den TeilnehmerInnen<br />
bei der Ausloberin Wien 3420 AG nach vorheriger<br />
telefonischer Anmeldung abgeholt werden. Es<br />
erfolgt keine Rücksendung von Wettbewerbsarbeiten.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
21
TEIL B<br />
BESONDERER TEIL<br />
AUFGABENSTELLUNG<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
23
24<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK
B.1 GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN<br />
B.1.1 projEkTgEsChIChTE:<br />
Vom fLugfELD zur sEEsTADT WIEns<br />
1880 wurden auf dem heutigen Areal der Seestadt erste<br />
Flugversuche gestartet. Bis 1912 wurde das Gelände zum<br />
Wiener Flughafen ausgebaut. Dieser zählte damals zu den<br />
größten und modernsten Flughäfen in ganz Europa. Auf<br />
dem Gelände befand sich eine Flugschule ebenso wie<br />
ein Flugmuseum, das die ersten flugfähigen Maschinen<br />
beherbergte. Im ersten Weltkrieg war Aspern ein<br />
wichtiger Stützpunkt der heimischen Luftschutztruppen.<br />
1920 wurde der Flughafen weiter ausgebaut und<br />
zählte wieder zu dem am besten ausgestatteten Europas.<br />
Mit dem Ausbruch des zweiten Weltkrieges 1939 wurde<br />
der Flughafen neuerlich zum Luftwaffenstützpunkt<br />
und als solcher eines der Hauptziele der Bombenangriffe<br />
der Alliierten. 1945 wurde in Aspern die russische<br />
Kommandantur eingerichtet. Nach dem Abschluss<br />
des Staatsvertrags übernahm der österreichische Aero<br />
Club den Flughafen. Das Areal diente dem Flugsport<br />
und der Pilotenausbildung. Da sich der Flugverkehr<br />
stärker auf den neuen, modernen Flughafen Schwechat<br />
konzen-trierte, verlor das Flugfeld Aspern immer mehr<br />
an Bedeutung. Am 1. Mai 1977 wurde der Flughafen<br />
schließlich aufgelassen.<br />
fLugpLATzrEnnEn<br />
Gelegentlich wurde die Rollbahn zur Autorennstrecke<br />
umfunktioniert. Ende der 50er Jahre wurde der Flugplatz<br />
einmal jährlich zum Austragungsort von Autorennen<br />
des Automobilsports von Wien. Die Rennstrecke<br />
wurde von Go-Karts ebenso befahren wie von Motorrädern,<br />
Tourenwagen und Formel-Junior-Rennwägen,<br />
welche den jeweiligen Höhepunkt der Veranstaltung<br />
bildeten. Größen wie Jochen Rindt und Niki Lauda<br />
gingen hier an den Start. Die ehemaligen Flugbahnen<br />
lagen direkt im Wettbewerbsgebiet, sind aber mittlerweile<br />
bereits größtenteils abgetragen worden.<br />
DEr gEDäChTnIsWALD<br />
Im Südosten befindet sich, an das unmittelbare Planungsgebiet<br />
angrenzend, der sogenannte Gedächtniswald.<br />
1987 wurden zum Gedenken an die<br />
während des 2. Weltkrieges ermordeten<br />
jüdischen WienerInnen Bäume gepflanzt.<br />
Mit diesem Wald und den darin noch<br />
befindlichen Relikten aus der Zeit des 2.<br />
Weltkriegs ist ein stiller, kontemplativer<br />
Ort der Besinnung und der Erinnerung<br />
an die Gräuel der NS-Zeit entstanden (vgl.<br />
TOVATT, 2006, S.26).<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
Der ehemalige flughafen Wiens<br />
Abb. Quelle: Büro Land in Sicht,<br />
Asperner flugfeld.<br />
gEnErAL moTors AusTrIA gmBh (gm)<br />
1980 wurde mit dem Abbruch des Flughafenhauptgebäudes<br />
und des Kontrollturmes begonnen. An deren<br />
Stelle wurde die Produktionshalle von GM errichtet.<br />
1982 öffnete das Motorenwerk seine Pforten. Es gab<br />
seither eine Reihe von Zu- und Umbauten. Der Betrieb<br />
ist derzeit Arbeitgeber für rund 2.000 MitarbeiterInnen.<br />
Es werden Motoren und Getriebe im Dreischichtbetrieb<br />
hergestellt.<br />
Abb. Quelle Büro Lacon. Abb. Quelle: Wien 3420 AG.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
25
26<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
B.1.2 nATurräumLIChE unD<br />
LAnDsChAfTLIChE EInorDnung<br />
üBERGEORDNETE LANDSChAFTSRäUME<br />
Das Planungsgebiet liegt nahe der Schnittstelle zweier<br />
übergeordneter Landschaftsräume, dem Marchfeld<br />
auf der Praterterrasse im Norden und den Donau-<br />
Auen („Zone der rezenten Mäander“) im Süden. Die<br />
Grenze verläuft entlang der „Alten Ortskerne“ Kagran,<br />
Hirschstetten, Aspern und Eßling und wird als „Kleinster<br />
Wagram“ bezeichnet.<br />
Das Marchfeld besitzt auch heute noch aufgrund seiner<br />
Weite und Offenheit („der weite Horizont“) einen<br />
eigenen Reiz und unverwechselbaren Charakter. Mit<br />
dem Marchfeld assoziiert man die Kornkammer Österreichs,<br />
auch wenn heute der Gemüseanbau auf den<br />
Feldern dominiert. Der Anbau von „Energiepflanzen“<br />
wird zunehmend ein wichtiger Produktionszweig,<br />
die Bereitstellung von Flächen für Windparks zur<br />
Nebenerwerbsquelle. Die Vorteile der Zentrumsnähe<br />
werden immer mehr von Landwirtlnnen erkannt, die<br />
Bioprodukte erzeugen und ab Hof oder über Direktzustellungen<br />
vermarkten. In manchen alten Ortskernen<br />
lassen sich zum Teil noch bäuerliche Strukturen<br />
erkennen (Süßenbrunn, Breitenlee, Aspern, Eßling,<br />
Groß-Enzersdorf,...).<br />
Die Donau-Auen sind die letzten großen naturnahen<br />
Flussauen Mitteleuropas. Die Dynamik des fließenden<br />
Stromes ist hier trotz der Regulierungsmaßnahmen im<br />
19. Jahrhundert noch wirksam. Der Fluss formt und<br />
verändert die Landschaft innerhalb des Regulierungsprofils<br />
in einem stetigen Prozess von Abtragung und<br />
Anlandung. Das damit verbundene Nebeneinander unterschiedlicher<br />
Sukzessionsstadien, von kahlen Schotterbänken<br />
bis zu verlandenden Tümpeln und üppigem<br />
Auwald ist Grundlage für eine hohe Biodiversität, aber<br />
auch für eine abwechslungsreiche und vielseitige Erholungs-<br />
und Erlebnislandschaft (vgl. TOVATT, 2006,<br />
S. 22).<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
KLIMA - REGIONALKLIMATISChE SITUATION<br />
Das Planungsgebiet wird bereits dem pannonischen<br />
Klimaraum (kontinental gefärbter pannonisch-mitteleuropäischer<br />
Klimabereich) mit starken Temperaturextremen<br />
(Julimittel größer +20° C, Jännermittel um<br />
-2° C, Jahresmittel über +9° C) zugeordnet. Dieser ist<br />
durch auffallende Niederschlagsarmut und häufige<br />
Trockenperioden bzw. eine in der Regel negative<br />
Wasserbilanz (Verdunstung höher als Niederschlag)<br />
gekennzeichnet. Für das Pannonikum gilt eine durchschnittliche<br />
Jahresniederschlagsmenge von weniger<br />
als 600 mm als repräsentativer Wert. Hinsichtlich der<br />
thermischen Bedingungen gehört das Pannonikum zu<br />
den wärmsten Gebieten Österreichs. In den Herbst-<br />
und Wintermonaten kann es zu dichtem Nebel kommen.<br />
Zwischen November und April ist das gelegentliche<br />
Auftreten einer dünnen Schneedecke möglich.<br />
Des Weiteren unterliegt das Gebiet auch dem Einfluss<br />
des Wiener Stadtklimas (geringe bis mäßige Immissionen<br />
von Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid und<br />
Benzol, mäßige bis hohe Belastung an Stickstoffoxiden,<br />
Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub PM10-<br />
Tagesmittelwert). In Zusammenhang mit den Grenzwertüberschreitungen<br />
im Feinstaubbereich wurde das<br />
Gebiet durch eine Verordnung zum UVP-G 2000 zum<br />
Schutzgebiet der Kategorie D (belastete Gebiete – Luft)<br />
erklärt (vgl. IVANCSICS, 2005).<br />
Auf Grund der örtlichen klimatischen Verhältnisse<br />
ergibt sich eine vom Nordwesten ausgehende<br />
Hauptwindrichtung (KNOLL, 2009). Die mittlere<br />
Windgeschwindigkeit übers Jahr beträgt 3,1 m/s.<br />
Windgeschwindigkeiten über 6 Beaufort (10,3-13,8 m/s)<br />
treten an ca. 20 Tagen im Jahr auf, Windgeschwindigkeiten<br />
über 8 Beaufort (>17,2m/s) an etwa drei Tagen<br />
(IVANCSICS, 2005, siehe auch Teil C Beilagen: C 10<br />
Windstudie Kurzfassung).
TOPOGRAPhIE<br />
Das Wettbewerbsgebiet ist durch einen sehr geringen<br />
natürlichen Höhenunterschied von maximal 2,5 m<br />
gekennzeichnet. Das bestehende Geländeniveau liegt<br />
bei ca. +157 m über Adria und entspricht annähernd<br />
dem „Wiener Null“ (+ 156,68 m über Adria, vgl. TOVATT,<br />
2006, S. 120).<br />
GEOLOGIE<br />
Das Planungsgebiet befindet sich in der linksufrigen<br />
Donau-Ebene im Bereich der Niederterrasse (Praterterrasse).<br />
Der geologische Aufbau zeigt im Projektgebiet<br />
vom Hangenden zum Liegenden folgende generelle<br />
Schichtabfolge:<br />
• oberflächennahe Schichten (Aulehm, Ausand,<br />
Anschüttung, falls vorher diese Deckschicht lokal<br />
entfernt wurde) mit Mächtigkeiten zwischen 0,2 m<br />
und 4,3 m. Im Bereich des Zentralparks beträgt die<br />
Mächtigkeit des Oberbodens mindestens 50 cm.<br />
• quartäre Grobklastika (Sedimente, graue Donauschotter)<br />
mit Mächtigkeiten von rd. 6 m<br />
• lokal ausgebildete, jungtertiäre Mittelklastika<br />
•<br />
(Sande)<br />
jungtertiäre Feinklastika (Wechsellagerung feinsandiger,<br />
z. T. toniger Schluffe mit schluffigen<br />
Feinsanden) in rd. 8 m unter Gelände anstehend<br />
vgl. KNOLL, 2009, S. 22).<br />
Abb. Geologischer Aufbau im Bereich See und Seepark, GOK = Geländeober-<br />
kante, Quelle: Urban Technology Network II, Project Ressourcenmanagement,<br />
Donauconsult in KNOLL, 2009 S. 22.<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
BODEN<br />
Die vorhandenen Böden in der Seestadt können der<br />
Praterterrasse zugeordnet werden, der Bodentyp ist<br />
Tschernosem (Schwarzerde). Die Böden sind (zumeist<br />
stark) kalkhältig und können zum überwiegenden Teil<br />
als hochwertiges Ackerland eingestuft werden (vgl. IV-<br />
ANCSICS, 2005).<br />
hyDROLOGIE<br />
“Die Grundwasserhauptströmung verläuft bei mittleren<br />
Verhältnissen nach O bis OSO, das GW-Spiegelgefälle<br />
beläuft sich bei mittleren, ungestörten Verhältnissen<br />
auf rd. 0,04 – 0,05 %.<br />
Der Grundwasserspiegel unterliegt keinen größeren<br />
Schwankungen, da er außerhalb des Einflussbereiches<br />
der Donau (Entfernung ca. 4 km) liegt.<br />
Der unbeeinflusste mittlere Grundwasserspiegel<br />
(MGW) liegt zwischen 152,2 m ü.A. (Flurabstand rd. 4,0<br />
m, KNOLL 2009) und 153 m ü.A. (GOLLOB 2008). Der<br />
niedrigste Grundwasserspiegel (NGW) liegt zwischen<br />
151 m ü.A. (KNOLL 2009) und 152 m ü.A. (GOLLOB<br />
2008). Der höchste Grundwasserspiegel (HGW) wird<br />
mit rd. 154,0 m ü.A. (KNOLL 2009) angegeben. Der<br />
rechnerisch höchste Grundwasserstand (RHGW) liegt<br />
laut den städtebaulichen Unterlagen zur Umweltverträglichkeitserklärung<br />
bei 154,8 m ü.A.<br />
Auf Grundlage von nahe gelegenen Untergrundaufschlüssen<br />
kann der Grundwasserspiegel im Projektgebiet<br />
ca. 3,0 bis 5,0m unter der Geländeoberkante<br />
angenommen werden, wobei die Grundwassermächtigkeit<br />
zwischen rd. 6 und rd. 12 m schwankt. Die Durchlässigkeit<br />
der quartären Schotter kann mit rd. 10 - 3 m/s<br />
angegeben werden (KNOLL, 2009, S. 22).<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
27
28<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
VEGETATION<br />
Das Wettbewerbsgebiet liegt im forstlichen Wuchsgebiet<br />
des Pannonischen Tief- und Hügellandes. Als<br />
potentiell natürliche Vegetation sind Eichenwälder<br />
der pannonischen Niederung anzusehen. Diese treten<br />
in der thermophilen Ausprägung der Traubeneichen-<br />
Zerreichen-Wälder und auf begünstigten Standorten<br />
in Form von subpannonischen Eichen-Hainbuchenwäldern<br />
auf. An Magelstandorten erfolgt der Übergang<br />
zur Waldsteppe mit Steppen-Eichenwäldern. Aktuell<br />
sind im Planungsgebiet keine der potentiellen natürlichen<br />
Vegetation entsprechenden Vegetationseinheiten<br />
mehr vorhanden (vgl. LAND IN SICHT, 2009).<br />
Derzeit befinden sich dort vorwiegend Ackerflächen,<br />
versiegelte Flächen eines bereits aufgelassenen Kraftfahrzeugs-übungsgeländes<br />
(ehem. Start- und Landebahn<br />
des Flugfeldes), dazwischen in isolierter Lage<br />
ruderale Gras- und Ruderalfluren (vgl. KNOLL, 2008).<br />
Die trockenliebende Ruderalvegetation und Pionierflure<br />
sind vom pannonischen Klima beeinflusst.<br />
NATüRLICh VORKOMMENDE ARTEN WäREN:<br />
Baumarten: Stieleiche (Quercus robur), Traubeneiche<br />
(Quercus petraea), Hainbuche (Carpinus betulus),<br />
Winterlinde (Tilia cordata), Feldahorn (Acer campestre),<br />
Feldulme (Ulmus minor), Zerreiche (Quercus cerris),<br />
Flaumeiche (Quercus pubescens).<br />
Wildgehölze: Schlehe (Prunus spinosa), Liguster<br />
(Ligustrum vulgare), roter Hartriegel (Cornus sanguinea),<br />
Dirndlstrauch (Cornus mas), Hundsrose (Rosa canina),<br />
Pimpernellrose (Rosa pimpinellifolia), Essigrose (Rosa<br />
gallica), Elsbeere (Sorbus torminalis), Speierling (Sorbus<br />
domestica), Vogelkirsche (Prunus avium ssp. avium),<br />
Zwergweichsel (Prunus fruticosa), Zwergmandel (Prunus<br />
tenella), Pfaffenkapperl (Euonymus sp.), Eingriffeliger<br />
Weißdorn (Crataegus monogyna) (vgl. LACON, 2009).<br />
In den ehemaligen Altarmen und Resten der Donauauen,<br />
die sich auf dem Areal der Seestadt aspern befanden,<br />
waren folgende Augehölze heimisch: Silberweide<br />
(Salix alba), Silberpappel (Populus alba) und Esche<br />
(Fraxinus excelsior).<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
B.1.3 sTäDTEBAuLIChE rAhmEnBEDIngungEn<br />
/ LAgE Im sTADTgEBIET<br />
Das rund 240 ha große Stadtentwicklungsgebiet „aspern<br />
Die Seestadt Wiens“ auf dem ehemaligen Flugfeld<br />
Aspern befindet sich linksufrig der Donau im Nordosten<br />
Wiens und gehört zum 22. Bezirk, Donaustadt,<br />
der insgesamt eine Fläche von etwa ein Viertel der gesamten<br />
Stadtfläche abdeckt. Das Stadtentwicklungsgebiet<br />
liegt unmittelbar nördlich der alten Ortskerne von<br />
Aspern und Eßling, die ebenso zum 22. Bezirk zählen.<br />
Zwischen Aspern und Eßling liegt das Werksgelände<br />
der Firma General Motors mit seiner rund 800 m langen<br />
Produktionshalle, welches die beiden Siedlungszentren<br />
räumlich und funktionell voneinander trennt.<br />
Die Seestadt grenzt mit ihren südlichen Teilflächen an<br />
dieses Industriegebiet. Im Norden wird das Areal von<br />
der Bahnverbindung Wien – Marchegg – Bratislava und<br />
der A23 begrenzt. Das Areal wird im Westen und Osten<br />
von übergeordneten Grünzügen des Wiener Grüngürtels<br />
umrandet, daran schließen Siedlungsgebiete mit<br />
Einfamilienhäusern im Westen („Alte Schanzen“ im<br />
Bereich Johann Kutschera Gasse) und im Osten (Bereich<br />
Cassinonestraße) an.
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
Die folgende Abbildung zeigt die Lage von „aspern Die Seestadt Wiens“ im Nordosten von Wien, Quelle: Wien 3420 AG, 2010.<br />
TEIL B<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
29
30<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
In Zusammenhang mit einem zu Beginn der 90er-Jahre<br />
festgestellten erheblichen Wohnraumbedarf in Wien<br />
und der daraufhin eingeleiteten Stadterweiterungsphase<br />
erfuhr der Raum Aspern – Eßling einen deutlichen<br />
Zuwachs an qualitativ hochwertigen Wohnvierteln<br />
mit guter infrastruktureller Ausstattung. Dabei stand<br />
auch die Entwicklung des Flugfelds Aspern schon im<br />
Blickfeld der Stadterweiterung. Ein erster konkreter<br />
Versuch, das Gebiet städtebaulich zu entwickeln, führte<br />
1992 zu einer Masterplanung von Arch. Rüdiger<br />
Lainer, die jedoch auf Grund der nicht finanzierbaren<br />
übergeordneten Infrastrukturausstattung nicht zur Realisierung<br />
gelangte.<br />
Nach dem EU-Beitritt Österreichs und in der Folge<br />
auch seiner Nachbarländer stellte sich die städtebauliche<br />
Entwicklung Wiens und vor allem des Nordostens<br />
als einmalige Gelegenheit dar, einen qualitativ hochwertigen<br />
Stadtteil mit internationaler Ausrichtung zu<br />
entwickeln. Von allen öffentlichen Transportsystemen<br />
erschlossen, zwischen den beiden Zentren Wien –<br />
Bratislava gelegen und mit einem Nutzungsprogramm<br />
konfrontiert, das sowohl hinsichtlich Vielfalt als auch<br />
Nutzungsintensitäten ein breites Angebot forderte, bot<br />
das Entwicklungsvorhaben die Gelegenheit, Maßstäbe<br />
hinsichtlich neuer Stadtgebiete in Europa zu setzen. 2<br />
„aspern Die Seestadt Wiens“, wie das Vorhaben mittlerweile<br />
heißt, ist keine Siedlung, sondern ein neues<br />
Zentrum für den nordöstlichen 22. Bezirk und angrenzende<br />
Siedlungsgebiete – immerhin ist der 22. Bezirk<br />
in den letzen 30 Jahren um 55.000 EinwohnerInnen<br />
gewachsen und wird sich auf Grund des anhaltenden<br />
Wachstums von Wien auch weiterhin besonders dynamisch<br />
entwickeln. Die alten Ortskerne, die im Umfeld<br />
der Seestadt in den letzten Jahrzehnten neu errichteten<br />
Wohngebiete und die zu erwartenden zusätzlichen BewohnerInnen<br />
und Beschäftigten des neuen Stadtteils<br />
bilden eine ausreichende Basis für selbständig funktionierende<br />
städtische Funktionen. Für regionale und<br />
internationale Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen<br />
ist das Gebiet wegen der Lage an<br />
der Schnittstelle zu den mittel- und osteuropäischen<br />
Ländern, den hochwertigen Verkehrsbeziehungen<br />
(Flughafen Wien Schwechat, Ostbahn, S-Bahn, U-<br />
Bahn, Autobahn) und nicht zuletzt wegen den groß-<br />
2 siehe http://www.aspern-seestadt.at/wohnen-and-arbeiten/standort/centrope-die-mitte-europas/.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
flächig verfügbaren Entwicklungsgebieten in Verbindung<br />
mit einer herausragenden Freiraumqualität (Nähe<br />
zu Donaualtarmen und Grüngürtel) bestens geeignet.<br />
Diese hervorragenden Standortqualitäten sowie das<br />
enorme Ausmaß der verfügbaren Planungsfläche am<br />
ehemaligen Flugfeld sprechen dafür, hier einen eigenständigen<br />
Stadtteil zu entwickeln.<br />
In der Seestadt bietet sich die Gelegenheit, Stadt neu<br />
zu interpretieren und neu zu bauen. Hier sollen daher<br />
wesentliche städtebauliche Prinzipen verfolgt werden:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Ausreichende Dichte, Vielfalt, Kleinteiligkeit und<br />
Mischung: Viele Menschen, die über den Tag verteilt<br />
im Gebiet unterwegs sind und die vorhandenen<br />
Einrichtungen benutzen, ermöglichen ein breites,<br />
urbanes Angebot – das Markenzeichen von Stadt.<br />
Nutzungsoffene Gebäude - Mischung im Block:<br />
Die zunehmende Verlagerung des städtischen<br />
Wirtschaftslebens in den Dienstleistungssektor<br />
macht ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten<br />
nicht nur konfliktfrei möglich, sondern<br />
unterstützt auch die Entwicklung neuer Modelle<br />
für wohnungsnahes Arbeiten. Die Planungen für<br />
den Hochbau berücksichtigen dies u.a. durch<br />
nutzungsoffene Räume und entsprechende Geschoßhöhen.<br />
Handel, Dienstleistung und Unterhaltung – zurück<br />
auf die Straße: Flanieren, Produzieren, Konsumieren<br />
und „sich unter die Leute mischen“ machen das<br />
Leben in der Stadt interessant. Diese schönen Seiten<br />
des urbanen Lebens sollen sich in Geschäften<br />
und Lokalen entlang wichtiger Freiräume wie<br />
Straßen und Plätze im öffentlichen Raum konzentrieren,<br />
nicht in nach Außen abgeschotteten Malls.<br />
Anforderungen moderner Handelsformen und des<br />
„Beschaffungseinkaufs“ sind in diese Struktur zu<br />
integrieren (vgl. TOVATT, 2006, S. 15).<br />
Wettbewerbe und kooperative Planungsprozesse wurden<br />
von Beginn der Stadtentwicklung an eingesetzt,<br />
um höchstmögliche gestalterische Qualität zu schaffen.<br />
Dies betrifft sowohl die Entstehung des Masterplans<br />
wie die Entwicklung des öffentlichen Raums.
mAsTErpLAn ASPERN sEEsTADT<br />
2006 ging aus einem zweistufigen Verhandlungsverfahren<br />
zur Masterplanerstellung für das ehemalige<br />
Flugfeld Aspern das schwedische Büro Tovatt Architects<br />
3 Nähere Informationen zum Masterplan siehe: http://www.aspern-seestadt.at/wohnen-and-arbeiten/masterplan/.<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
& Planners in Zusammenarbeit mit dem deutschen<br />
Büro N+ Objektmanagement als Bestbieter hervor.<br />
Ihre Ausarbeitungen sind seither Grundlage für<br />
die Entwicklung der Seestadt (siehe folgende<br />
Abbildung). 3<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
31
32<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
Die vorherige Abbildung zeigt den „illustrativen Masterplan“<br />
für die Seestadt im Grundriss. Diese sehr detaillierte<br />
Darstellung wurde angefertigt, um die Ziele<br />
und angestrebten Qualitäten in der Öffentlichkeit zu<br />
präsentieren und zu diskutieren.<br />
Die tatsächliche Ausbildung der Baukörper und<br />
Freiräume wird dadurch nicht vorgegeben und ist<br />
nun Gegenstand verschiedener qualitätssichernder<br />
Verfahren und Wettbewerbe. Im Westen und Osten<br />
befinden sich die bereits bestehenden Siedlungsgebiete,<br />
im Süden das General Motors Werk. Die hochrang-<br />
Abb.: Aktueller Nutzungsplan des gesamten Gebietes von aspern Seestadt, Quelle: Wien 3420 AG.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
igen Verkehrsverbindungen im Norden (Ostbahn, A23)<br />
sollen teilweise mit Grünverbindungen überbrückt<br />
werden. Das städtebauliche Konzept für die Seestadt<br />
orientiert sich an bewährten Stadtstrukturen und hat<br />
im Zentrum einen großen See mit einer ausgedehnten<br />
Parkanlage (vgl. TOVATT, 2006, S. 28).<br />
Der Masterplan wurde zwischenzeitlich überarbeitet<br />
und an neue Anforderungen angepasst. Dabei stellte<br />
sich seine Struktur als sehr flexibel und dynamisch<br />
veränderbar dar, ohne dabei die wesentlichen Qualitäten<br />
und Raumstrukturen zu verlieren.
BEzIEhungEn zur umgEBung<br />
Der zukünftige Erfolg des Entwicklungsgebiets hat viel<br />
mit den Beziehungen zu den umgebenden Räumen zu<br />
tun: zur freien Landschaft, zu den Agrarflächen, zu<br />
den benachbarten Siedlungs- und Gewerbegebieten, zu<br />
Aspern und Eßling und zu den Erholungsgebieten. Die<br />
Seestadt kann nur Teil eines größeren Ganzen werden,<br />
wenn ihre Integration in die Umgebung in allen Entwicklungsschritten<br />
gelingt. Die radiale Struktur unterstützt<br />
die grundsätzliche Verbindungsfähigkeit über<br />
direkte Straßen- und Wegeführungen sowie prägnante<br />
Blickbeziehungen.<br />
Eine weitere Art der Vernetzung mit dem Umfeld wird<br />
durch vielfältige Ost-West- und Nord-Süd-Verknüpfungen<br />
innerhalb und außerhalb des Gebiets gebildet,<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
etwa durch die großen Landschaftsverbindungen oder<br />
den Bahnhofsbereich im Norden.<br />
Die Freiräume der Seestadt sind Teil des übergeordneten<br />
Grüngürtels der Stadt Wien: Die Seestadt liegt<br />
an einem wichtigen Punkt in diesem Grünraumsystem<br />
der Stadt. Der westliche und östliche Grünzug haben<br />
weit über die Seestadt hinausgehende Funktionen<br />
zu erfüllen. Im Schnittpunkt zwischen dem Marchfeld<br />
und dem Donauraum gelegen, ist es wichtig,<br />
den Nationalpark Donau-Auen und die südlichen<br />
landwirtschaftlichen Flächen im Lobauvorland mit<br />
denen nördlich der Seestadt über die Bereiche des<br />
ehemaligen Bahnhofs Breitenlee bis zu den Seen in<br />
Süßenbrunn zu verbinden. In der Seestadt finden diese<br />
hauptsächlich Nord-Süd ausgerichteten Verbindungen<br />
eine Ergänzung und Erweiterung. 4<br />
Abb.: Die prägenden Elemente des Masterplans flugfeld Aspern, Quelle: TOVATT, 2006, S. 28.<br />
4 siehe auch Stadtentwicklungsplan der Stadt Wien 2005: http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/strategien/step/step05/download/<strong>pdf</strong>/step-kapitel4-5.<strong>pdf</strong><br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
33
34<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
DIE pArTITur DEs öffEnTLIChEn rAumEs<br />
Im Masterplan ist festgelegt, dass nicht nur Grünraum<br />
die Seestadt auszeichnen soll, sondern der gesamte<br />
öffentliche Raum besondere Bedeutung und Qualität<br />
erlangen soll. Straßen, Plätze und Parks sind Planungsschwerpunkte<br />
und nicht Restgrößen, die zwischen den<br />
Gebäuden übrig bleiben. Straßen- und Wegenetze sollen<br />
zum zu Fuß gehen und Radfahren einladen und die<br />
einzelnen Baublöcke rasch mit allen wichtigen Zielen<br />
verbinden. Menschen treffen im Alltag im Straßenraum<br />
aufeinander, benützen lokale Einrichtungen,<br />
Geschäfte und die Gastronomie, schaffen öffentliches<br />
Leben. Häuser und Wohnungen orientieren sich zum<br />
öffentlichen Raum, sorgen für Sicherheit durch soziale<br />
Kontrolle. Erdgeschoßzonen entlang wichtiger Straßen<br />
werden bewusst für öffentliche Zwecke nutzbar gestaltet,<br />
seien es soziale Einrichtungen, Geschäfte oder<br />
kleine Büroeinheiten. Und nicht zuletzt wird dafür ge-<br />
Abb. Die hierarchie der öffentlichen Stadträume,<br />
Quelle: GEhL ARchITEcTS; 2009, S. 28.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
sorgt, dass Autos im Straßenraum nur in einem akzeptablen<br />
Maß vorhanden sind (vgl. TOVATT, 2006, S. 15).<br />
Nach dem Masterplan und der darin verankerten hohen<br />
Bedeutung des öffentlichen Raumes war daher ein<br />
wesentlicher nächster Schritt in der städtebaulichen<br />
Gesamtkonzeption die Erstellung eines Planungshandbuches<br />
für den öffentlichen Raum, die sogenannte<br />
„Partitur des öffentlichen Raumes“, durch das dänische<br />
Planungsteam Gehl Architects, Urban Quality<br />
Consultants, im Jahr 2009. 5<br />
Die Partitur des öffentlichen Raums schafft eine Basis<br />
für eine innovative, nachhaltige und sozial verträgliche<br />
Umsetzung der Planungen für den öffentlichen Raum<br />
der Seestadt. Das Handbuch stellt eine Fortschreibung<br />
des Masterplans im öffentlichen Raum dar und ist<br />
auch für die Erarbeitung der Wettbewerbsbeiträge von<br />
besonderer Bedeutung.<br />
5 siehe http://www.aspern-seestadt.at/mitgestalten-and-investieren/aspern-citylab/<br />
oeffentlicher-raum-praesentation-der-partitur/.
B.1.4 DIE EnTWICkLung DEr sEEsTADT<br />
Insgesamt sollen in der Seestadt zukünftig 20.000<br />
Menschen wohnen (8.500 Wohnungen), ebenso viele<br />
Menschen sollen Arbeitsplätze im Büro- und Dienstleistungsbereich<br />
sowie im produktiven Gewerbe vorfinden.<br />
Die Entwicklung steht unter dem Motto: „Das ganze<br />
Leben“, entsprechend vielfältig ist das Angebot an Einrichtungen<br />
für Kultur-, Freizeit- und Sport, Einkaufen<br />
und Gastronomie. Aber auch die Infrastruktur für eine<br />
nachhaltige Mobilität ist ein Kernelement der Entwicklung:<br />
kurze Wege in der Stadt, gut geplante Fuß- und<br />
Radwege, hochrangige öffentliche Verkehrsmittel im<br />
Gebiet und die Bahnhöfe und Flughäfen von Wien und<br />
Bratislava in Reichweite (vgl. TOVATT, 2006, S. 14).<br />
DIE sEEsTADT WIrD sICh Auf grunD IhrEr<br />
grössE In mEhrErEn BAuphAsEn EnTWICkELn:<br />
BAUPHASE 1 (BIS 2016):<br />
Die Bauphase 1 startet im Südwesten. Sie steht am Anfang<br />
der Seestadt-Entwicklung, in enger Kommunikation<br />
zum bestehenden Ortskern Aspern und zu der<br />
im Herbst 2010 eröffneten U-Bahn-Station “Aspernstraße”<br />
(westlich außerhalb des Projektgebietes, vgl.<br />
Lageplan unter B 1.3). Dadurch verfügt sie über gute<br />
Anschlussmöglichkeiten an bestehende Infrastrukturnetze.<br />
Hier entstehen ab 2011 etwa 2.000 Wohneinheiten<br />
und eine möglichst große Vielfalt an Handel,<br />
Dienstleistung, Büros, Ateliers und öffentlichen Einrichtungen.<br />
BAUPHASE 2 (2016 BIS 2020):<br />
Mit Fertigstellung und Inbetriebnahme der U-Bahn<br />
in der Seestadt sowie der übergeordneten Straßenverbindung<br />
im Norden (A 23) kann die Entwicklung<br />
fortgesetzt werden. Es entstehen weitere Wohn- und<br />
Mischquartiere, das Bahnhofs- und Büroviertel, ein<br />
Wirtschaftspark sowie ein Bildungsquartier.<br />
BAUPHASE 3 (NAcH 2020):<br />
In der dritten Bauphase findet eine weitere Verdichtung<br />
und Urbanisierung rund um den Bahnhof, die<br />
von dort zum See verlaufende Einkaufsstraße und<br />
die U-Bahntrasse statt. Zur Optimierung der Nutzungsmischung<br />
sowie zur Ansiedlung weiterer hochwertiger<br />
Unternehmen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird<br />
eine Reihe von attraktiven Flächen bewusst frei gehalten,<br />
zwischenzeitliche temporäre Nutzungen werden sukzessive<br />
durch permanente ersetzt.<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
35
mittelmarkt<br />
Aurikelweg<br />
ckerei,ÊTrafik<br />
36<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
Lebensmittelmarkt<br />
Banken,ÊFriseur<br />
t,ÊApotheke<br />
Hagedornweg<br />
AnÊdenÊÊaltenÊSchanzen<br />
Pilotengasse<br />
tg.<br />
26<br />
Breitenlee<br />
ausfeldstra§e<br />
92A<br />
97A<br />
Enzianweg<br />
Ostbahnbegleitstra§e<br />
Gasthaus<br />
Lavendelweg<br />
aspern SeestadtÊ<br />
Rad-ÊundÊWanderroute<br />
abÊ2016<br />
Baumarkt<br />
Abb. Schematische Darstellung der beiden ersten Bauphasen in der Seestadt inklusive Verkehrsanbindungen, Quelle: Wien 3420 AG, Bearbei-<br />
tung Lebensmittelmarkt<br />
Baumgartner 2010.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
98A<br />
97B<br />
25<br />
97A<br />
B3<br />
i<br />
BauphaseÊ1Ê<br />
BauphaseÊ2Ê<br />
Service-ÊundÊ<br />
Informationszentrum<br />
GeneralÊMotorsÊÐÊOpel<br />
Lebensmittelmarkt<br />
Flugfeldstra§e<br />
aspern<br />
abÊ2013<br />
A23<br />
Seestadt<br />
abÊ2013<br />
U2<br />
Gasthaus<br />
290<br />
R80<br />
Betriebsgleise<br />
E§lingerÊHauptstra§e<br />
Lebensmittelmarkt<br />
Cassinonestra§e<br />
26A<br />
Gastronomie<br />
290<br />
E§ling
B.1.5 AkTuELLE EnTWICkLungEn<br />
unD WIDmungsTEChnIsChE<br />
rAhmEnBEDIngungEn<br />
Die ersten Bauträgerwettbewerbe (Architekturwettbewerbe<br />
zur Errichtung der Wohngebiete) für die<br />
Baufelder D4-D13 sowie D16 und D17 (siehe folgende<br />
Abbildung und Leitplan Bauträgerwettbewerb unter<br />
Teil C Beilagen: C 13 Flächenwidmungsplan & Leitplan<br />
Bauträgerwettbewerb) werden ab September<br />
2010 ausgeschrieben. Die Ergebnisse sind frühestens<br />
im ersten Quartal 2011 zu erwarten. 6<br />
Abb. Schematische Darstellung der ersten Bauphase in der Seestadt, Quelle: Wien 3420 AG.<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
6 siehe auch http://www.aspern-seestadt.at/presse/presseaussendungen/39,die-kriterien-fuer-den-wohnbau-in-aspern-seestadt.html.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
37
38<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
In der vorherigen Abbildung in Gelb dargestellt ist die<br />
Schaffung von rund 2.000 Wohnungen (für ca. 4.000<br />
Personen), die in enger Verflechtung mit Geschäfts-<br />
Service- und Büroflächen hergestellt werden sollen (75<br />
% Wohnungen, 25 % Büros und Handelsnutzungen).<br />
Der Westpark, beginnend ab der Straße „An den Alten<br />
Schanzen“ zwischen Baufeld D7 und D11, verbindet<br />
sowohl funktionell als auch in seiner Gestaltung die<br />
Seestadt mit den westlich gelegenen Siedlungsgebieten.<br />
Das südlichste Gebäude auf dem Baufeld D7 markiert<br />
das „Entree“ in das Gebiet der Bauphase 1.<br />
Teile des Wohnbauvolumens werden für spezielle Zielgruppen,<br />
etwa für Studierende oder SeniorInnen ausgelegt.<br />
Von gemeinnützigen BauträgerInnen errichtete,<br />
frei finanzierte und von privaten Baugemeinschaften<br />
betriebene Wohnobjekte sollen hier Seite an Seite entstehen.<br />
Auch verträgliche Nicht-Wohnungsnutzungen werden<br />
hier Platz finden. Wohngebäude sollen – durch entsprechende<br />
Gestaltung der „kommunizierenden Sockelzonen“<br />
- auch Handels- und Dienstleistungseinrichtungen<br />
aufnehmen, in gewissen Bereichen sollen die<br />
Gebäude in den Obergeschoßen auch für Büronutzungen<br />
ausgelegt werden. Es sollen innovative Lösungen<br />
entwickelt werden, die eine optimale Verknüpfung<br />
von Arbeiten und Wohnen innerhalb von Gebäuden<br />
ermöglichen.<br />
Alle Gebäude sind durch ihre Zuwendung zum öffentlichen<br />
Raum charakterisiert: Aufenthaltsräume orientieren<br />
sich auch zur Straße und bilden „soziale Augen“,<br />
reine Nebenraum- und Erschließungsfassaden<br />
zum Straßenraum werden vermieden. Dies wird auch<br />
durch die sog. Adressenbildung unterstützt: Die Häufigkeit<br />
von Eingängen und deren unterschiedliche Gestaltungen<br />
leisten wesentliche Beiträge zur Qualität des<br />
öffentlichen Raumes. Zugänge sollen an der Straßen-<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
front angeordnet werden, sodass es nicht notwendig<br />
ist, Höfe, Passage oder Gartenanlagen zu durchqueren,<br />
um zu den Wohneinheiten bzw. zu den Stiegenhäusern<br />
zu gelangen. Weder in den Geschäftszonen noch in den<br />
anderen straßenseitigen Sockelzonen dürfen Garagen<br />
oder andere Kfz- Abstelleinrichtungen in Erscheinung<br />
treten (Parkierung in gedeckter Form). In der Nähe<br />
der Eingänge sollen überdachte Radabstellanlagen für<br />
BesucherInnen und kurzparkende AnrainerInnen im<br />
Freien angeboten werden (Ergänzung zu Radabstellräumen<br />
in den Wohnbauten).<br />
Die im Südwesten unmittelbar an das Freiraumsystem<br />
des Seeparks angrenzenden Baufelder zählen zu<br />
den ersten, die errichtet werden. Diese Bebauung soll<br />
daher auch qualitativ eine Vorbildwirkung ausüben.<br />
Während dieser Stadtteil grundsätzlich durch Blockrandbebauungen<br />
gekennzeichnet ist, sind die entlang<br />
dem Westpark verlaufenden Baufelder (D1, D3,<br />
D6, D7, D11, J1 und J7) durch eine „Zahnbebauung“<br />
charakterisiert. Hier sind die einzelnen Baufelder durch<br />
eine Reihe freistehender Punkthäuser gekennzeichnet,<br />
zwischen denen baufeldbezogene Freiräume<br />
eine Verzahnung mit den öffentlichen Freiräumen des<br />
Westparks herstellen (vgl. Abb. des illustrativen Masterplans<br />
unter B 1.3, siehe dazu auch Teil C Beilagen:<br />
C 9 Plangrundlage sowie C 13 Flächenwidmungsplan<br />
& Leitplan Bauträgerwettbewerb).<br />
Die zulässigen Gebäudehöhen (= Traufenhöhen) bewegen<br />
sich im Wesentlichen zwischen 12 m (Untergrenze<br />
der Bauklasse IV) und 26 m (Obergrenze der Bauklasse<br />
V, siehe folgende Abbildung und Teil C Beilagen: C 9<br />
Plangrundlage sowie C 13 Flächenwidmungsplan &<br />
Leitplan Bauträgerwettbewerb. Für die beiden Hochhäuser<br />
der Bauklasse VI im Osten sind Höhen von 35m<br />
und 50m Höhe geplant (siehe auch B 2.2.2. spezielle<br />
Anforderungen für die Module/Modul Zentralpark).<br />
Abb. Die Bauklassen der Baufelder rund um das Wettbewerbsgebiet,<br />
Quelle: Wien 3420 AG, Bearbeitung Baumgartner 2010.
B.1.6 VErkEhrLIChE rAhmEnBEDIngungEn /<br />
ErrEIChBArkEIT<br />
ERScHLIESSUNG – ÖffENTLIcHER VERKEHR<br />
Die Seestadt wird durch eine Verlängerung der U-<br />
Bahnlinie U2 ab 2013 mit zwei Stationen an das hochrangige<br />
öffentliche Verkehrsnetz angebunden (siehe<br />
Abb. Unter B 1.6 und B 1.11). Die U-Bahn wird im Bereich<br />
des Wettbewerbsgebietes in Hochlage geführt. Sie<br />
quert den See und Seepark in Nord-Südrichtung. Auf<br />
beiden Seiten des Sees gibt es Aufgänge zur U-Bahnstation<br />
„Seestadt“. Die Trassenanlage mit den beiden<br />
Stationsgebäuden stellt den Übergang zu den östlichen<br />
Teilen des Zentralparks und zum Ostpark dar.<br />
Bezüglich näherer Informationen zur U-Bahnplanung<br />
siehe Punkt B 1.11.<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
Die gesamte Seestadt wird in Abstimmung mit dem<br />
jeweiligen Baufortschritt flächendeckend mit öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln erschlossen, mittelfristig ist<br />
auch die Verlängerung der Straßenbahnlinien 26 im<br />
Norden sowie 25 im Südwesten der Seestadt geplant<br />
(siehe Abbildung des aktuellen Nutzungsplans unter B<br />
1.3 sowie die folgende Abbildung).<br />
Weiters sollen in der Seestadt ab 2013 sukzessive eine<br />
Bahn-Station für die städtischen Schnellverbindungen<br />
und für den Intercity-Verkehr Wien – Bratislava errichtet<br />
werden.<br />
Abb. Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im Projektgebiet mit Haltestellen und fußläufigen Einzugsbereichen (Straßenbahn und Bus: 250m-<br />
Kreise, U-Bahn: 500m-Kreise), Quelle: TOVATT, 2006, S. 51, Bearbeitung: Baumgartner 2010.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
39
40<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
NIcHT MoToRISIERTER VERKEHR<br />
Über Geh- und Radwegverbindungen zu den westlichen<br />
und östlichen Grünzügen steht die Seestadt auch<br />
in Verbindung zu den Naherholungsräumen im direkten<br />
Umfeld, dem Nationalpark Donau-Auen im Süden<br />
und dem Marchfeld im Norden.<br />
Innerhalb der Seestadt sind alle Bereiche auf direktem<br />
Weg mit dem Rad erreichbar. Auf den verkehrsreichsten<br />
Straßen werden richtungsgebundene, getrennte<br />
Radwege bzw. Radfahrstreifen angelegt. Im übrigen<br />
Straßennetz wird der Radverkehr ohne spezielle Anlage<br />
auf der Fahrbahn geführt. Die gemischte Führung<br />
mit dem Kfz-Verkehr wird aufgrund der geringen Kfz-<br />
Verkehrsstärken und Geschwindigkeiten akzeptable<br />
Voraussetzungen für den Radverkehr bieten.<br />
Das Straßennetz ermöglicht so eine rasche und sichere<br />
Fortbewegung auf alltagsgerechten Routen und eine<br />
direkte Erreichbarkeit der Ziele. Die zentralen, fußgängerInnenorientierten<br />
Bereiche der Seestadt stehen auch<br />
dem Radverkehr offen.<br />
Mit Grünbrücken über die VerkehrsträgerInnen im<br />
Norden und der Ausgestaltung der beiden Nord-Süd-<br />
Grünzüge an den Rändern der Seestadt wird der<br />
Grundstein für ein Erholungswegenetz zwischen<br />
Lobau (im Süden) und Marchfeld (im Norden) gelegt.<br />
Abb. Das Radwegenetz in der Seestadt, Quelle: GEhL ARchITEcTS, 2009, S. 37.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
Dieses Wegenetz schafft weiträumige Verbindungen<br />
und soll sicher und weitgehend Kfz-verkehrsfrei aus<br />
allen Siedlungsgebieten der nordöstlichen Donaustadt<br />
erreichbar sein (vgl. TOVATT, 2006, S. 54).<br />
Für den freizeitorientierten Radverkehr wird mit den<br />
„grünen Achsen“, den Geh- und Radwegen in den<br />
Alleen und Grünräumen, ein attraktives Angebot geschaffen.<br />
Dieses Wegenetz ist von allen Bauplätzen unmittelbar<br />
oder über verkehrsberuhigte Nebenstraßen<br />
erreichbar. Die Radwegeführung an der Südgrenze des<br />
Zentralparks soll im Zuge der angrenzenden öffentlichen<br />
Straße erfolgen, um Konflikte im Park zu vermeiden.<br />
MoToRISIERTER INDIVIDUALVERKEHR<br />
Am nördlichen Abschluss der Seestadt werden zwei<br />
Autobahnanschlüsse geschaffen, die den Großteil des<br />
motorisierten Individualverkehrs aufnehmen sollen.<br />
Damit werden alle wichtigen Ziele in der Region wie<br />
z.B. der Flughafen Wien Schwechat, der Hauptbahnhof<br />
Wien oder der Hafen Wien auch über das überregionale<br />
Autobahn- und Schnellstraßennetz sehr gut erreichbar<br />
sein.
B.1.7 BEsonDErE rAhmEnBEDIngungEn:<br />
zEITpLAn für EInE ETAppEnWEIsE<br />
rEALIsIErung DEs sEEpArks<br />
Folgende Zeitplanung für die Erbringung der Planungsleistungen<br />
sehen die AusloberInnen vor:<br />
ETAppE A BIs 2014:<br />
Planungsphase - Vorentwurf, Entwurf, Detail- und<br />
Ausführungsplanung und Errichtung für:<br />
• Westpark (Teilflächen II1, II2, II1w, II2w)<br />
• Zentralpark (Teilflächen III3, III5 und III6).<br />
Dieser Teil soll gesamthaft entworfen und errichtet<br />
werden.<br />
ETAppE B: 2014 BIs 2020:<br />
Planungsphase - Vorentwurf, Entwurf, Detail- und<br />
Ausführungsplanung und Errichtung für:<br />
• Ostpark (Teilflächen III4 und III7).<br />
• Promenade (Teilflächen III2 und III10).<br />
B.1.8 BEsonDErE rAhmEnBEDIngungEn:<br />
pLAnungsAnsäTzE Aus DEm<br />
WIEnEr pArkLEITBILD<br />
gEnErELLE pLAnungsAnsäTzE:<br />
• Entwicklung einer authentischen, ortsspezifischen<br />
Gestaltungslösung<br />
• Nutzungsgerechte Raumbildung und -organisation;<br />
Schaffung vielfältiger Erholungsräume - grundsätzliche<br />
Gestaltungsidee<br />
sIChErhEITsBEDürfnIs:<br />
• Ausreichend Beleuchtung<br />
• Transparenz (Einsehbarkeit und soziale Kontrolle)<br />
• Vermeidung von Angsträumen<br />
gEnDEr mAInsTrEAmIng:<br />
• Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse aller<br />
Nutzergruppen (Alter, Geschlecht,…)<br />
• Mädchen und durchsetzungsschwächere Gruppen<br />
sollen sich „Raum aneignen“ können<br />
spIELpLATzAusgEsTALTung:<br />
• Spielplatzgestaltung unter Berücksichtigung der<br />
einschlägigen Normen<br />
• Möglichkeit zum kreativen Spiel<br />
• Berücksichtigung aller Altersklassen<br />
nuTzungsoffEnE –<br />
muLTIfunkTIonALE BErEIChE:<br />
• Raum schaffen für verschiedene Nutzungsarten in<br />
Bezug auf Bewegung, Spiel, Kommunikation und<br />
Aufenthalt – Parallel- oder Einzelnutzung<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
BALLspIELpLäTzE:<br />
• Berücksichtigung der Trendsportarten (Streetball,<br />
Boule, Beach-Volleyball)<br />
• Zum Teil offene Ballspielplätze – auch für Mädchen<br />
einladend<br />
pArkAussTATTung:<br />
• Multifunktionale Sitzelemente, alternative Relax<br />
Möbel (z.B.: Sitzpodeste, Sitzbalken, Liegen)<br />
• Flugdächer, Pavillons<br />
• Jugendtreffs<br />
WEgEBELägE:<br />
• Zum Teil versickerungsfähig – Pflasterung, wassergebundene<br />
Schotterdecke, Lavadecke, Asphaltund<br />
Parkwegebeton etc.<br />
• Hauptwege sollen im Winter betreubar sein (vgl.<br />
MA 42, 2008, vollständige Version siehe Teil C<br />
Beilagen: C 5 Das Wiener Parkleitbild).<br />
B.1.9 BEsonDErE rAhmEnBEDIngungEn:<br />
AnforDErungEn Aus DEm CITy LAB<br />
Basierend auf den Ergebnissen einer City Lab-Veranstaltung<br />
der Wien 3420 AG im Herbst 2009, einem Diskussionsforum<br />
von ExpertInnen aus der Verwaltung<br />
und Praxis, sind folgende Aspekte bei der Planung und<br />
Umsetzung des Freiraumsystems des Seeparks von<br />
besonderer Bedeutung:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Entwicklung einer qualitätsvollen Entwurfsidee<br />
und eines charakteristischen Gestaltungsprofils für<br />
die einzelnen Module und Teilräume (nutzungsdifferenzierte<br />
Freiflächen und Vegetationsbestände)<br />
Schaffung attraktiver, gebrauchsfähiger Freiräume<br />
und Freiraumangebote für unterschiedliche Zielgruppen<br />
unter gleichzeitiger Berücksichtigung der<br />
Mehrfachnutzbarkeit von Räumen und Ausstattungselementen<br />
Organisation einer übersichtlichen Durchwegung<br />
und einer hohen Durchlässigkeit<br />
Anbindung an das öffentliche Fuß- und Radwegenetz<br />
bzw. an übergeordnete Routen<br />
Beleuchtungskonzept - unterschiedliche Ausleuchtungen,<br />
Vermeidung von Angsträumen, speziell<br />
auf den Haupterschließungswegen<br />
Berücksichtigung der Erfordernisse des Windschutzes<br />
(Hauptwindrichtung von Nordwesten)<br />
Berücksichtigung und Aufnahme von interessanten<br />
Sichtbeziehungen, An- und Verbindung zu<br />
bestehenden Freiräumen.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
41
42<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
Abb. Schematische Darstellung des Rekultivierungsplans mit der flächenzonierung und den Größenverhältnissen der einzelnen Zonen des Sees entsprechend dem wasser-<br />
rechtlichen Einreichprojekt, Quelle: KNOLL, 2008 (präzise Detaildarstellung siehe Teil c Beilagen: c 11 Unterlagen zum See).<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK
B.1.10 BEsonDErE rAhmEnBEDIngungEn:<br />
WAssErrEChTLIChE EInrEIChung<br />
für DEn sEE<br />
Seitens des Büros Knoll Planung & Beratung wurde ein<br />
Einreichprojekt für den See ausgearbeitet, das als Basis<br />
für die wasser- und naturschutzrechtlichen Bewilligungen<br />
diente (GOLLOB 2008, KNOLL 2008). Dieses<br />
Einreichprojekt wird im Folgenden erläutert und ist,<br />
da bereits in Umsetzung, als verbindliche Vorgabe für<br />
den Wettbewerb anzusehen.<br />
Im Gewässerbereich wird zwischen einer Tiefwasser-,<br />
Flachwasser- und Seerosenzone unterschieden, die auf<br />
Grund der verschiedenen Wassertiefen und funktionellen<br />
Erfordernisse differenziert bepflanzt werden und<br />
unterschiedliche Raumqualitäten bilden. Der Landbereich<br />
besteht aus der Uferpflanzenzone und der terrestrischen<br />
Zone.<br />
Als fixe Vorgaben aus der wasserrechtlichen Einreichplanung<br />
sind die Uferhöhen (154 m), die Größe der<br />
Tiefwasserzone (ca. 3,5 ha), der Flachwasserzone (1,3<br />
ha) und der Seerosenfläche (0,5 ha), das Verhältnis von<br />
Flachwasser- zu Tiefwasserzone (große zusammenhängende<br />
Flächen), die Lage der Seerosenpflanzfläche und<br />
der Tiefwasserzone, sowie die Wassertiefen (Wasserhöhe<br />
an der tiefsten Seestelle bei MGW = 7,2 m) zu<br />
sehen. Die Lage und Form des Nord- und Nordostufers<br />
sind unveränderlich. Variabel ist insbesondere die<br />
Formgebung des Südufers.<br />
Die Lage der gemäß dem wasserrechtlichen Einreichprojekt<br />
erforderlichen Treibgutsperre ist am Rekultivierungsplan<br />
(siehe vorhergehende Abbildung) ebenfalls<br />
ersichtlich. In der terrestrischen Zone sind auch<br />
drei Brunnen sowie Bewässerungsleitungen für den<br />
Zentralpark verortet, letztere bedürfen im gegenständlichen<br />
Wettbewerb noch keiner Berücksichtigung. Die<br />
Lage des Mähbootes (Slipanlage, Abtropffläche) ist für<br />
den Wettbewerb variabel!<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
Der See befindet sich im fließenden Grundwasser und<br />
unterliegt daher auch den auftretenden Grundwasserschwankungen:<br />
HGW/Seeuferhöhe = 154 m, MGW =<br />
152,2 m, NGW = 151 m (KNOLL 2009), der RHGW liegt<br />
lt. UVE bei 154,8 m. Randliche Abdichtungen des Sees<br />
zum Untergrund oder den Seeböschungen sind keine<br />
vorgesehen. Der See reicht im Zentralbereich bis in<br />
eine Tiefe von 145,00 m ü.A. und erreicht damit bei<br />
mittlerem Grundwasserstand eine Wassertiefe von 7,2<br />
m. Im östlichen Seitenarm des Sees (Seerosenzone)<br />
liegt die Sohle auf Kote 148,00 m ü. A. Aufgrund des<br />
durchgehenden Grundwasserkonnexes und der Wassertiefe<br />
ist davon auszugehen, dass der See im Winter<br />
nicht zufriert.<br />
Der im Zuge der Seeaushubarbeiten ringsum ca. 2 m<br />
hoch aufgeschüttete Oberbodenwall besteht aus oberflächig<br />
anstehendem Mutterboden (Schwarzerde, Aulehm)<br />
und kann für Rekultivierungsarbeiten und Geländemodellierungen<br />
verwendet werden (vgl. KNOLL,<br />
2008). Die Baggerung und Rekultivierung des Sees erfolgen<br />
in Abschnitten von Westen beginnend.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
43
44<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
Abb. Geländeschnitte aus dem naturschutzrechtlichen<br />
Ansuchen für den See, Quelle: KNOLL, 2008; (Detaildarstellung<br />
und Lage der Schnitte siehe Teil C Beilagen:<br />
C 11 Unterlagen zum See).<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK
UfERGESTALTUNG UND BÖScHUNGSVERLAUf<br />
Bei der Ufergestaltung kann zwischen dem nördlichen<br />
geradlinig (technisch) gestalteten Uferverlauf und der<br />
intendierten landschaftsnahen Form des südlichen<br />
Ufers unterschieden werden. Hier soll auch der Kontrast<br />
zwischen der städtebaulichen Nutzung entlang<br />
des nördlichen Ufers und der zentralen Erholungszone<br />
entlang des südlichen Randbereiches des Grundwassersees<br />
dargestellt werden.<br />
Bei der Ufergestaltung ist weiters zwischen der ersten<br />
Bauphase (Gesamtaushub des Grundwassersees mit<br />
2:3 geböschten Ufern des nördlichen Randbereiches)<br />
und der nachfolgenden Ufergestaltung (nach Errichtung<br />
des nördlichen Ufer z.B. mittels eines grundwasserdurchlässigen<br />
senkrechten Verbaus in Form einer<br />
aufgelösten Bohrpfahlwand oder einer aufgelösten<br />
Dichtwand) zu unterscheiden. In den Regelschnitten<br />
(siehe folgende Abbildungen) wird dies am Nordufer<br />
durch die strichlierte Linie/orange Linie mit der Neigung<br />
2:3 dargestellt.<br />
Die 2:3 ausgeführten Böschungen sind Übergangslösungen<br />
und können im Rahmen des Wettbewerbs entsprechend<br />
der vorgeschlagenen Nutzung verändert<br />
werden. Die Neigungen müssen jedoch der Erfordernis<br />
der Standsicherheit entsprechen.<br />
Hinsichtlich der Ausführung der Uferböschungen am<br />
Südufer wird empfohlen, für die angestrebte dauerhafte<br />
Standfestigkeit der 2:3 geneigten Böschungen<br />
entweder zusätzliche (ingenieurbiologische) Uferstabilisierungsmaßnahmen<br />
einzuplanen oder die Böschungsausbildungen<br />
auf max. 1:2 zu reduzieren. Gewünscht<br />
sind jedenfalls klare Aussagen zum Aussehen der ufernahen<br />
Seebereiche (Definition der Uferkanten). Von<br />
der am Südufer eingezeichneten Pilotenreihe kann abgegangen<br />
werden.<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
PfLEGE<br />
Hinsichtlich der späteren Pflege werden die TeilnehmerInnen<br />
informiert, dass die Wasser-, Flachwasser-,<br />
Uferpflanzen und Seerosenzone in die Zuständigkeit<br />
der MA 45 - Wiener Gewässer und der terrestrische<br />
Zentralpark in die Zuständigkeit der MA 42 - Wiener<br />
Stadtgärten übergehen wird.<br />
Für die Pflege des Sees ist ein eigenes Pflegekonzept<br />
erforderlich. Die Erstellung dieses Konzeptes ist nicht<br />
Gegenstand der Auslobung. Die bisherigen diesbezüglichen<br />
Ausführungen in der wasserrechtlichen Einreichung<br />
sind allerdings zu berücksichtigen. Diese lauten<br />
wie folgt:<br />
„Für die Pflege der Bepflanzung und zur Förderung<br />
sowie Erhaltung der Grundwasserqualität ist ein<br />
Management der submersen Makrophyten vorzusehen.<br />
Entsprechend der Entwicklung der Bepflanzung<br />
erfolgt eine Entfernung der Überproduktion in der<br />
vegetationslosen Jahreszeit. Dafür werden eine Slipanlage<br />
für ein Mähboot, Manipulationsflächen für<br />
Container, Abtropfflächen etc. mit einer Fläche von<br />
rd. 300m² eingerichtet“ (GOLLOB, 2008). Auch wird<br />
es ein Fütterungsverbot für Fische und Wasservögel<br />
geben. Betreffend Fischbesatz und Bewirtschaftung<br />
gelten gemäß der wasserrechtlichen Einreichung folgende<br />
Vorgaben: „Besatz mit Hechten und Zander,<br />
kein Friedfischbesatz, dieser wird unabhängig von anthropogenen<br />
Einflüssen von Wasservögeln eingetragen<br />
werden. In keinem Fall dürfen wühlende Arten wie<br />
Schleie und Karpfen eingesetzt werden. Diese würden<br />
den Pflanzenbesatz, der zur Erhaltung der Grundwasserqualität<br />
erforderlich ist, schädigen“ (ebd.).<br />
Ergänzende Pflegeaufwendungen könnten sich aus der<br />
Hintanhaltung von Entenpopulationen (zur Badewassereignung)<br />
sowie generell aus der menschlichen und<br />
tierischen See- und Ufernutzung sowie der Uferbepflanzung<br />
(Laubeintrag etc.) ergeben.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
45
46<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
BEPfLANzUNG DES SEES<br />
Die fünf Bepflanzungsgruppen des Sees werden in der<br />
wasserrechtlichen Einreichung wie folgt charakterisiert:<br />
suBmErsE mAkrophyTEn<br />
Diese Pflanzengruppe kann in Wassertiefen bis über<br />
2m angesiedelt werden. Damit soll der Übergang der<br />
Tiefwasserzone des Grundwassersees zu den ersten<br />
Anfängen des Ufers angezeigt werden.<br />
sChWImmBLATTpfLAnzEn<br />
Diese Bepflanzungsform wird besonders im Bereich<br />
des östlichen Gewässerarmes angewandt werden.<br />
Damit ist neben einer farblichen Gestaltung durch die<br />
unterschiedlichen Blütenfarben auch eine Beschattung<br />
der Wasseroberfläche möglich. In der vegetationslosen<br />
Zeit zeigt sich eine offene Wasserfläche.<br />
röhrIChTE<br />
Im Bereich der Wurzelhorizonte der Röhrichtpflanzen<br />
erfolgt die Grundwasserreinigung der offenen Wasserfläche.<br />
Wesentlich dabei ist die Schaffung und Erhaltung<br />
einer möglichst großen durchgehenden Bepflanzungsfläche<br />
mit ausreichendem Zutritt des Seewassers<br />
aus dem Grundwassersee. Dafür sind westlich und<br />
östlich der bis an das Wasser reichenden Landzunge<br />
im südlichen Teil des Grundwassersees zwei Bepflanzungsbereiche<br />
vorgesehen.<br />
sumpfpfLAnzEn<br />
Diese Pflanzengruppe zeigt den Übergang von der<br />
Wasserzone zum Festland (dauerhaft trockener Uferbereich)<br />
an.<br />
BInsEn/sEggEn<br />
Im Anschluss an den Uferbewuchs und als Übergang<br />
zur anschließenden Parklandschaft werden Binsen und<br />
Seggenbestände angelegt (Gollob, 2008, Punkt 3.6).<br />
B.1.11 BEsonDErE rAhmEnBEDIngungEn:<br />
BErüCksIChTIgung DEr u-BAhn<br />
Die Lage wie auch die Höhenangaben aus dem U-Bahnprojekt<br />
stellen unveränderliche Projektvorgaben dar.<br />
Für die hochgeführte U-Bahntrasse werden in Intervallen<br />
von jeweils 20m paarweise Pfeiler errichtet. Da<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
auch im Bereich der Seewasserfläche Pfeiler errichtet<br />
werden müssen, werden die Baggerungsarbeiten<br />
zur Herstellung des östlichen Gewässerabschnittes<br />
(Seerosenzone) erst nach Errichtung der dort situierten<br />
Pfeiler durchgeführt.<br />
Abb. Längsschnitt der U-Bahntrasse, Quelle: WIENER LINIEN, 2008 (Detaildarstel-<br />
lung siehe Teil c Beilagen: c 9 Plangrundlage).<br />
B.1.12 BEsonDErE rAhmEnBEDIngungEn:<br />
rAum für pArTIzIpATIonsprojEkTE<br />
In aspern Seestadt sollen Werte Wirklichkeit werden.<br />
Die Wien 3420 AG hat diese Werte festgeschrieben, um<br />
sie verbindlich zu machen – für sich selbst und für ihre<br />
PartnerInnen in der Zukunft. Einer dieser Werte ist aus<br />
Partizipation gewachsene Identität. aspern Die Seestadt<br />
Wiens ist eine Einladung zur Partizipation, zum<br />
Dialog, zum Engagement für Neues. Hier soll eine Kultur<br />
geteilter Werte, gemeinsamen Gestaltens und des<br />
Respekts voreinander im durchmischten Lebensraum<br />
enstehen. Daraus erwächst am Horizont das Bild einer<br />
zukunftstragenden Identität.<br />
Jede lebenswerte Stadt ist auch das Ergebnis eines<br />
sozialen Prozesses und soll aus sich heraus wachsen<br />
können. Die Entstehung von aspern Die Seestadt<br />
Wiens wird daher temporäre und provisorische Lösungen<br />
zulassen, um unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen,<br />
gemeinschaftlichen und kulturellen Funktionen<br />
Raum zu bieten. Dementsprechend sind schon<br />
bei der Konzeption des Seeparks Räume für zukünftige<br />
Partizipationsprojekte vorzusehen. Eine Vielfalt an<br />
Möglichkeiten und Angeboten zur Beteiligung kann<br />
angedacht werden, wie zum Beispiel Flächenvorhaltung<br />
für thematische Empowermentprojekte, ein Platz<br />
für Jugendpartizipation etc.. Eine intensivere Nutzung<br />
dieser Flächen, etwa durch Ergänzung von bedarfsorientierten<br />
Ausstattungselementen soll in späteren<br />
Phasen möglich sein.<br />
7 Aus wasserrechtlicher Sicht wird, basierend auf Erfahrungen mit vergleichbaren Gewässern im Umland, von einer maximal verträglichen Belastung von 2.500<br />
Personen pro Tag ausgegangen (Belastungsobergrenze).
B.2 WETTBEWERBSAUfGABE<br />
B.2.1 ALLgEmEInE AnforDErungEn<br />
Von den TeilnehmerInnen wird eine konzeptionelle<br />
Klarheit in der Freiraumstruktur erwartet, die durch<br />
charakteristische Freiraumangebote überzeugt. Die<br />
Landschaftsarchitektur trägt mit einem eigenständigen<br />
Charakter, einer qualitätsvollen Einbindung in den<br />
Kontext der künftigen Gebäude und Umgebung zur<br />
qualitativ hochwertigen städtebaulichen Lösung bei.<br />
funkTIonELLE AnforDErungEn<br />
An DEn sEEpArk<br />
SEE UND UFERBEREIChE<br />
Im direkten Umfeld der Lobau liegt es nahe, Wasser als<br />
ein zentrales Element zu thematisieren, zumal hier der<br />
Grundwasserspiegel in geringer Tiefe unter dem bestehenden<br />
Geländeniveau liegt.<br />
Der See im Zentrum des Stadtteils ist integrativer Bestandteil<br />
des Freiraumsystems und wird als Grundwassersee<br />
ausgebildet. Um einen harmonischen Übergang<br />
zwischen der Wasserfläche und den umliegenden<br />
Park- und Bebauungsflächen zu schaffen, wird auch<br />
das gesamte Gebiet um den See herum abgesenkt. Dennoch<br />
liegen die Seeufer deutlich niedriger als die Umgebung.<br />
Die Uferbereiche sind so auszugestalten, dass<br />
Teilbereiche sowohl der harten als auch der weichen<br />
Ufer bei hohem Grundwasserstand überflutet werden<br />
können. Der See weist im Norden eine befestigte Promenade<br />
und im südlichen Zentralpark unbefestigte<br />
Uferzonen auf. Er bietet ein ausgezeichnetes Potential<br />
für ein vielfältiges, variierendes öffentliches Leben.<br />
Entlang des Sees soll es eine Mannigfaltigkeit an Orten<br />
mit Aktivitäten für alle Altersgruppen und unterschiedliche<br />
Möglichkeiten für die Teilnahme am pulsierenden<br />
Stadtleben geben.<br />
Die Wasserflächen des Sees erfahren Richtung Osten<br />
unter der in Hochlage geführten U-Bahn ihre Fortsetzung.<br />
Im Bereich dieser U-Bahntrasse soll eine Seequerung<br />
vorgesehen werden, die auch in Kombination<br />
mit der laut wasserrechtlicher See-Einreichplanung<br />
erforderlichen Treibgutsperre als Schwimmbrücke<br />
ausgeführt werden kann. Die Planung und Kalkulation<br />
der Querung sowie der Treibgutsperre sind nicht Wettbewerbsgegenstand,<br />
jedoch ist deren Lage einzutragen.<br />
Der Seeaushub ist zwar bis zur Ringstraßenquerung im<br />
Osten genehmigt, erfolgt bis zum Vorliegen der gegen-<br />
8 vgl. dazu Informationen der MA 33 zu „Wien leuchtet“ unter: http://www.wien.gv.at/verkehr/licht/<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
ständlichen Wettbewerbsergebnisse aber nur bis zur<br />
U-Bahn.<br />
Das Seeufer soll planerisch nicht als „Badeanlage“<br />
konzipiert oder gar beworben werden, sondern als urbane<br />
Naherholungszone mit Zugang und Kontakt zum<br />
Wasser. Das Baden wird grundsätzlich nicht verboten<br />
sein, soll aber keine gezielten Angebote vorfinden. 7 Die<br />
vorgeschlagenen Zugangs- und Ausstiegsmöglichkeiten<br />
beim See sind daher entsprechend einzuschränken<br />
und auch gestalterisch klar von den nicht zugänglichen<br />
Bereichen zu unterscheiden. 20 – max. 30 % des<br />
Südufers sind so auszugestalten, dass die Zugänglichkeit<br />
zum Wasser gegeben ist. In Abstimmung mit der<br />
wasserrechtlichen Bewilligung sind somit insgesamt<br />
etwa 70 – 80 % der südlichen Uferbereiche naturnah<br />
auszugestalten und jedenfalls nicht zu Badezwecken<br />
geeignet (Uferpflanzenzone z.B. als nicht begehbare<br />
Schilfzone). Ein Wechsel von frei zugängigen sowie<br />
gewässer- und naturschutzfachlich relevanten Uferbereichen<br />
ist anzustreben.<br />
DAS „GRüNE NETZ“ IN DER SEESTADT<br />
Der Seepark muss sowohl im Osten als auch im Westen<br />
funktional an die übergeordneten Grünverbindungen<br />
in geeigneter Form angebunden werden. Am<br />
südwestlichen Ende des Westparks ist zunächst die<br />
Errichtung einer Straßenbahnschleife der Linie 25<br />
geplant. Die Übergänge zu der übergeordneten Grünverbindung<br />
werden im Westen auf Grund der verkehrlichen<br />
Anbindung an die benachbarte Siedlung bzw.<br />
an die stadtnäheren Bezirksteile nutzungsintensiver<br />
zu gestalten sein. Demgegenüber wird der Ostpark den<br />
Übergang zu den naturnah ausgebildeten übergeordneten<br />
Grünverbindungen des östlichen Grüngürtels<br />
bilden. Diesbezüglich ist die existierende Gleisanlage<br />
des General Motor Werkes zu beachten.<br />
AUFENThALTS- UND ALLTAGSTAUGLIChKEIT<br />
Der Nutzungsdruck durch die BewohnerInnen und die<br />
arbeitende Bevölkerung in der Seestadt wird sich mit<br />
dem langsam ansteigenden Baufortschritt speziell ab<br />
der zweiten Bauphase steigern. Gleichzeitig ist zu erwarten,<br />
dass der Seepark auch für die Menschen der<br />
Umgebung zu einem attraktiven Aufenthaltsort werden<br />
wird, zumal die direkte Erreichbarkeit mit der U-Bahn<br />
gegeben ist. Den Aspekten der Gebrauchsfähigkeit und<br />
der Alltagstauglichkeit (inkl. Pflege- und Erhaltungsaufwand)<br />
kommen daher besondere Bedeutung zu.<br />
Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Aspekt der Alltags-<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
47
48<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
tauglichkeit und somit als grundsätzliche Anforderung<br />
für die Erreichbarkeit attraktiver Orte sowie für die<br />
Durchquerbarkeit der Parkanlagen zu sehen. Diese Anforderung<br />
erstreckt sich auch auf die Gestaltung von<br />
Spielplätzen sowie auf tageszeitlich unterschiedliche<br />
Nutzungsangebote.<br />
Den Sicherheitsanforderungen der ParkbenützerInnen<br />
(keine Angsträume, gute Einsehbarkeit etc.) ist grundsätzlich<br />
hohe Aufmerksamkeit zu widmen.<br />
Die Grundsätze des Gender Mainstreamings sind nachvollziehbar<br />
zu berücksichtigen (siehe Teil C Beilagen:<br />
C 6 Planungsempfehlungen zur geschlechtssensiblen<br />
Gestaltung von öffentlichen Parkanlagen und C 7<br />
Gender-Mainstreaming Bewegungsangebote für ältere<br />
Menschen).<br />
Zum Aspekt der Alltagstauglichkeit sei auch erwähnt,<br />
dass Wien eine hundereiche Stadt ist. Im Stadtgebiet<br />
werden ca. 50.000 Hunde gehalten, was unweigerlich<br />
zu Problemen hinsichtlich des Auslaufs und Hundekots<br />
im Bereich öffentlicher Grünflächen führt. Die<br />
Stadt Wien begegnet dieser Problematik derzeit unter<br />
anderem mit folgenden Lösungsansätzen: Angebot<br />
umzäunter Hundezonen in öffentlichen Parkanlagen<br />
(Freilaufzone, kein Hundeklo), Ausschluss der Hunde<br />
aus Parks oder Teilen der Parks, Aufstellung von<br />
Hundekotsackerlspendern, Zäunung bzw. Errichtung<br />
von Hundeklos im öffentlichen Straßenraum sowie<br />
verstärkter Öffentlichkeitsarbeit, Kontrolle und Sanktionierungen<br />
der Nicht-Entsorgung des Hundekots.<br />
Alternative Lösungsansätze im Umgang mit der Hundeproblematik<br />
sind, sofern sie überzeugend sind, jedenfalls<br />
zugelassen.<br />
DIFFERENZIERTE NUTZUNGEN, VIELFALT,<br />
FLExIBILITäT, MEhRFAChNUTZUNG<br />
Der Freiraum in der Seestadt soll ein Ort der Begegnung,<br />
der gelebten Nachbarschaft sein. Um diese Begegnungsmöglichkeiten<br />
zu schaffen, sind differenzierte<br />
und vor allem multifunktionale Grün- und Freiräume<br />
notwendig. Da zu erwarten ist, dass sich die spezifischen<br />
Anforderungen an den Seepark mit fortschreitender<br />
Besiedelung und Nutzungsdichte mehrfach verändern<br />
werden, kommt den Prinzipien der Flexibilität und<br />
Nutzungsoffenheit von Räumen sowie grundsätzlich<br />
der Möglichkeit einer Mehrfachnutzung erhöhte Bedeutung<br />
zu.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
Neben den Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für<br />
Kinder und Jugendliche sollen auch Ruhe- und Kommunikationsbereiche<br />
in den Parkanlagen geschaffen werden,<br />
um die Begegnung der Generationen zu ermöglichen. Die<br />
Wege innerhalb des Seeparks sind zu beleuchten. 8<br />
Rasenflächen sind grundsätzlich als benutzbare Freiflächen<br />
vorzusehen, wobei allfällige Flächen für sehr<br />
intensive sportliche Dauerbeanspruchungen nicht im<br />
Wettbewerbsgebiet sondern in den angrenzenden übergeordneten<br />
Grünzügen bzw. im Ostpark als Übergang<br />
dazu vorgesehen werden sollten.<br />
BEWEGUNGSRäUME<br />
Die randlichen, übergeordneten Grünverbindungen<br />
im Westen und Osten weisen eine hohe Attraktivität<br />
für Laufsportarten auf und sollen daher vom Seepark<br />
aus gut erreichbar sein. An den Hauptverbindungen<br />
zu den bestehenden Siedlungen östlich und westlich<br />
der Seestadt sind direkt an die großen, übergeordneten<br />
Freiräume Flächen angelagert, die den Übergang<br />
zu den naturnah ausgebildeten Grünverbindungen<br />
darstellen. Diverse ballsportliche Betätigungen sind<br />
dort durchaus integrierbar. Als solche Fläche ist der<br />
Ostpark zu sehen, in welchem insbesondere die Fläche<br />
III7 für sportliche Aktivitäten vorgesehen ist. Für moderne<br />
Trendsportarten sind auch zentralere Standorte<br />
im Wettbewerbsgebiet auszuweisen. So kann zum<br />
Beispiel unter der U-Bahnstation eine Skateranlage<br />
oder Ähnliches entstehen.<br />
SPIELEN<br />
8 vgl. dazu Informationen der MA 33 zu „Wien leuchtet“ unter: http://www.wien.gv.at/verkehr/licht/<br />
Spielen in der Seestadt soll nicht nur auf einige wenige<br />
Spielplätze beschränkt sein, sondern an möglichst<br />
vielen Orten in möglichst vielfältiger Form stattfinden<br />
können. Neben den in der Wiener Bauordnung verpflichtend<br />
vorgesehenen Spielplätzen für Kleinkinder<br />
(0 - 6 Jahre) auf den Bauplätzen sollen Kinder- und Jugendspiel<br />
auch im öffentlichen Raum Platz finden. Die<br />
Mehrfachnutzbarkeit von Anlagen ist hier ein wichtiges<br />
Anliegen. Im öffentlichen Raum finden sich nicht<br />
nur in den Parkanlagen Spielmöglichkeiten, sondern<br />
auch auf den zahlreichen Plätzen und vor allem auch<br />
wegbegleitend im Zuge der wichtigen Aufweitungen<br />
im Straßenraum. Besondere Aufmerksamkeit soll auch<br />
auf wettergeschützte Nutzungsangebote im Freien, z.B.<br />
Pavillons oder bespiel- und gestaltbare Unterstände für<br />
Jugendliche gelegt werden.
VERSIEGELUNG<br />
Die Seestadt weist zwar großzügige öffentliche Räume,<br />
aber auch durchaus dichte Wohngebiete und –umfelder<br />
auf. Eine Versiegelung der Seeparkflächen soll daher<br />
mit Ausnahme der harten Seekante im Nordosten und<br />
Nordwesten (Promenade) und der üblichen Parknutzungen<br />
weitgehend vermieden werden. Der Bereich<br />
unterhalb der U-Bahntrasse wird ebenfalls versiegelt<br />
werden und dient temporär auch der Wartung des U-<br />
Bahnbauwerkes.<br />
WINDSITUATION<br />
Um die Auswirkungen einer künftigen Bebauung auf<br />
die erlebbare Windsituation in der künftigen Seestadt<br />
abschätzen zu können, wurde auf Basis des Masterplans<br />
eine Windstudie erarbeitet, die im Rahmen des<br />
Wettbewerbs für den Seepark zu berücksichtigen ist<br />
(siehe Teil C Beilagen: C 10 Windstudie Kurzfassung).<br />
NAChhALTIGKEIT<br />
Auf die Aspekte der Nachhaltigkeit ist grundsätzlich<br />
zu achten (Balance zwischen gesellschaftlichen, ökologischen<br />
und ökonomischen Anforderungen, Seepark<br />
als Beitrag zu einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung).<br />
BUDGET / KOSTEN<br />
Für die Errichtung der ersten Bauetappe bis 2014 steht<br />
ein Budgetrahmen von 5 Millionen Euro Nettoherstellungskosten<br />
zur Verfügung. Der Straßenzug südlich des<br />
Zentralparks ist darin nicht inkludiert und auch nicht<br />
Gegenstand des Wettbewerbs.<br />
Die TeilnehmerInnen des Wettbewerbs haben auf Grundlage<br />
der von der MA 42 beigelegten Kalkulationsgrundlagen<br />
(siehe Teil C Beilagen: C 14 Ortsübliche Richtpreise<br />
für Grobkostenschätzung) eine nachvollziehbare Grobkostenschätzung<br />
für die Errichtung des Seeparks zu erstellen<br />
(siehe Teil C Beilagen: C 17 Kalkulationsblatt zur<br />
Grobkostenschätzung Mustervorlage). Die Kosten für<br />
Wege und Beleuchtung sind darin zu inkludieren, die<br />
Kosten für die Errichtung der Slip-Anlage im Zentralpark<br />
sind nicht Gegenstand der Kostenschätzung.<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
49
50<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
B.2.2 spEzIfIsChE AnforDErungEn<br />
für DIE VIEr moDuLE<br />
B .2 .2 .1 üBERSIChT DER VIER MODULE<br />
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erlangung eines<br />
Gestaltungskonzepts für das modulhaft aufgebaute<br />
Freiraumsystem um den See der Seestadt Wiens mit<br />
einem Flächenausmaß von ca. 9,7 ha.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
DAs WETTBEWErBsgEBIET gLIEDErT sICh<br />
In foLgEnDE VIEr moDuLE:<br />
MoDUL 1:<br />
Zentralpark (III3, III5 und III6) mit ca. 4,6 ha<br />
Die eigentliche Wasserfläche des Sees (III1w, III6w,<br />
III9w) ist nicht Gegenstand des Wettbewerbs, jedoch<br />
sind die Seeuferzonen in die Gestaltung mit einzubeziehen.<br />
MoDUL 2:<br />
Westpark (II1, II2, II1w, II2w) mit ca. 1,6 ha.<br />
MoDUL 3:<br />
Ostpark (III4, III7) mit ca. 1,9 ha.<br />
MoDUL 4:<br />
Promenade des Sees (III2, III10) mit ca. 1,6 ha.<br />
Abb. Überblick über die vier Module und deren Teilräume, Quelle: Wien 3420 AG – Bearbeitung Standler, 2010: rot eingefasst ist das Wettbewerbsgebiet.
Die Module West- und Ostpark bilden angrenzend an<br />
die beiden grünen Ränder gemeinsam mit der grünen<br />
Mitte (Wasserfläche und Zentralpark) eine starke Signatur<br />
im Grundriss der neuen Stadt. Differenzierte<br />
räumliche Begrenzungen durch stringente Randbebauungen<br />
und permeable Übergangs- und Verzahnungsbereiche<br />
sind entscheidend für die Lesbarkeit dieser<br />
Signatur, stellen sie in Beziehung zu den angrenzenden<br />
Quartieren und machen Dimensionen und Richtungen<br />
deutlich. Der See und die angrenzenden Freiräume<br />
des Zentralparks sind der größte zusammenhängende<br />
Freiraum im zukünftigen Stadtteil und das zentrale<br />
Element des Seeparks. Straßen, Fuß- und Radwege,<br />
alle orientieren sich zu diesem wichtigen öffentlichen<br />
Punkt hin. Gebäude mit unterschiedlicher Bedeutung,<br />
Art und Größe fassen diesen Freiraum und verleihen<br />
ihm von verschiedenen Richtungen aus betrachtet sehr<br />
unterschiedliche Gesichter. Im Osten bildet die U-<br />
Bahntrasse - als Hochbahn ausgeführt - mit ihrem Stationsgebäude<br />
eine torartige Situation. Da die Wasserfläche<br />
des Sees über das Grundwasser gespeist wird,<br />
liegt der gesamte Grünzug tiefer als die angrenzende<br />
Bebauung. Der Ostpark bildet den gestalterischen Übergang<br />
zum östlichen Grüngürtel und ist für naturnahes<br />
Abenteuerspiel und sportliche Nutzungen prädestiniert.<br />
Am südöstlichen Ende des Planungsareals befindet sich<br />
ein Betriebsgleis der Firma General Motors.<br />
Der Straßenbahnkorridor und der optional angedachte<br />
Wasserlauf betonen im südwestlichen Grünzug, dem<br />
Westpark, den linearen, urbanen Charakter dieser<br />
Fläche, der durch die Ergänzung mit baufeldbezogenen<br />
Freiflächen (z.B. blockübergreifende Spielplätze) eine<br />
wichtige zusätzliche Note erhält. Am Verknüpfungspunkt<br />
zum westlich angrenzenden Grüngürtel und<br />
Siedlungsgebiet wird die Bebauungskante unterbrochen<br />
und lässt Raum für Gestaltungs- und Bewegungsflächen,<br />
die sowohl den AnrainerInnen als auch den<br />
BewohnerInnen der Seestadt zur Verfügung stehen<br />
werden.<br />
Im Norden ist eine kaiartige, stringent urbane Promenade<br />
mit Kiosken und Schanigärten sowie Cafes und<br />
Restaurants beabsichtigt. Die dahinter liegenden Gebäude<br />
werden Mischnutzungen mit einem höheren<br />
Anteil an Büro- und Dienstleistungen aufweisen, der<br />
Bereich der Promenade soll zum Flanieren und Verweilen<br />
einladen. Der Charakter des Seeparks ist hier<br />
urban, terrassierte Zugänge und Sitzstufen zum See<br />
sind möglich.<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
B .2 .2 .2 SPEZIFISChE ANFORDERUNGEN<br />
FüR DIE VIER MODULE<br />
Im Folgenden werden zusätzlich zu den unter Punkt<br />
B.2.1. bereits formulierten allgemeinen Anforderungen<br />
die einzelnen Module und die an sie gestellten<br />
spezifischen planerischen Anforderungen detailliert<br />
dargestellt. Masterplan und Partitur des Öffentlichen<br />
Raumes sind dabei nicht als fixierte Vorgaben sondern<br />
als Rahmen und Transportmedium für die Vermittlung<br />
der angestrebten Qualitäten in der Seestadt zu<br />
verstehen. Dies trifft vor allem auf jene Darstellungen<br />
zu, die teilweise sehr konkrete Gestaltungen der<br />
Freiräume, Uferzonen und auch der bebauten Bereiche<br />
zum Inhalt haben. Für die Bewertbarkeit von strukturell<br />
bedeutsamen Abweichungen wird es dennoch<br />
zweckmäßig sein, eine nachvollziehbare Begründung<br />
anzuführen.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
51
52<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
II2<br />
II2w<br />
II1<br />
II1w<br />
III5 III6<br />
Abb. Die Teilräume des Moduls Zentralpark, Quelle: Wien 3420 AG bearbeitet durch Standler 2010.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
III2<br />
III1w<br />
III3<br />
III10<br />
ZENTRALPARK<br />
Seerosenzone<br />
III9w III6w<br />
III4<br />
III7
MoDUL zENTRALPARK<br />
grössE<br />
Teilraumnummer: III3, III5 und III6<br />
Teilraumgröße Zentralpark: 45.939 m²<br />
AnforDErungEn An DEn zEnTrALpArk<br />
NUTZUNG<br />
Der See mit seinen angrenzenden Freiräumen bildet<br />
das Zentrum der Seestadt. Er ist sowohl kommunikativer<br />
Mittelpunkt als auch Ausgangspunkt für eine<br />
weitläufige Park- und Erholungslandschaft.<br />
Er soll prägender Teil der Seestadt aspern und ein<br />
naturräumlicher Anziehungspunkt für gesamt Wien<br />
sein. Dafür braucht es sowohl ein differenziertes Freiraumangebot<br />
als auch ausreichend dysfunktionale<br />
Flächen. Dem Erschließungsnetz kommt besondere<br />
Bedeutung zu.<br />
Der Park soll ruhige Treffpunkte und Aufenthaltsbereiche<br />
in Wassernähe, aber auch Spielwiesen, Bewegungs-<br />
und Spielangebote für verschiedene Altersgruppen<br />
sowie eine Flächenvorhaltung für thematische<br />
Partizipationsprojekte (z.B. Empowerment-Platz) aufweisen.<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
GESTALTUNG<br />
Der Umgang mit dem Gelände und den vorgegebenen<br />
Höhen sowie die Schaffung von Großgrünstrukturen<br />
(Bäume) werden als Basis einer hochwertigen Raumstruktur<br />
für einen landschaftlichen Park von Bedeutung<br />
sein. Zur Verhinderung eines übermäßigen Laubeintrages<br />
und der damit verbundenen Eutrophierung<br />
des Sees ist es empfehlenswert, dass Baumpflanzungen<br />
einen gewissen Abstand zum Ufer aufweisen. Der<br />
Schattenwurf in Richtung See/Liegewiesen ist aber erwünscht.<br />
Ein Wechsel von extensiven, naturnahen Zonen mit<br />
intensiver gestalteten und ausgestatteten Zonen sowie<br />
das Vorsehen attraktiver Uferkanten (auch bei wechselnden<br />
Wasserständen) und erlebbarer Uferzonen<br />
werden erforderlich sein. Im unmittelbaren Ufer- und<br />
damit Grundwassereinflussbereich sind bevorzugt magere<br />
Substrate (Schotter, Kiese etc.) einzusetzen.<br />
Die differenzierte Gestaltung der Uferlinie und Uferböschungen<br />
soll auch die Ausgestaltung begrenzter<br />
Seezugänge bzw. –ausstiege (Stege, offene Ufer, Abtreppungen<br />
etc.) beinhalten.<br />
Am Übergang vom Zentral- zum Westpark und zur<br />
Promenade ist eine geeignete funktionelle und gestalterisch<br />
attraktive Lösung auszuarbeiten. Der Uferverlauf<br />
kann in diesem Bereich – wie entlang des gesamten<br />
Südufers - abgeändert werden.<br />
Die Fläche III6 bildet einen nutzungsoffenen, schlichten<br />
Schauplatz für temporäre Veranstaltungen. Sie<br />
soll eine einfache Grundausstattung aufweisen, wird<br />
zeitweise schwächer genutzt sein und zu anderen Zeitpunkten<br />
mit Besuchermengen überströmt sein. Sie ist<br />
als Bühne für größere Events angedacht, eignet sich<br />
auch für Wanderausstellungen im Freien, Zirkusse,<br />
Open-Air-Konzerte oder Clubbings, als Freiluft- oder<br />
Drive-In Kino oder als belebter Marktplatz. Diese Nutzungskonzeptionen<br />
bedingen, dass die Fläche sowohl<br />
Massennutzungen standhalten muss als auch menschenleer<br />
noch attraktiv sein soll. Hauptaugenmerk<br />
ist hier auf den Bodenbelag bzw. die Ausführung der<br />
Vegetationsdecke (Schotterrasen etc.) sowie auf eine<br />
gute Ausleuchtung (Sicherheitsaspekt) zu legen.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
53
54<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
INFRASTRUKTUR UND FLäChENWIDMUNG<br />
Im Bereich des Sees und der Zentralparkfläche bis zur U-<br />
Bahn (Fläche BB12 laut Flächenwidmungsplan) ist die<br />
Errichtung von Bauwerken für die erholungssuchende<br />
Bevölkerung erlaubt (in Summe max. 900 m2 bebaute<br />
Fläche mit max. 10m Bauwerkshöhe).<br />
Folgende Einrichtungen sind innerhalb des Zentralparks<br />
vorzusehen:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Gastro-Einrichtung (Lokalisierung und Flächenvorhaltung,<br />
keine weitere Planung)<br />
WCs nur in Kombination mit einer Versorgungseinrichtung<br />
wie Imbiss, Gastro, Eisstand etc.<br />
Slipanlage für kleine Mähboote: Breite ca. 4,5 - 5<br />
m, Rampe max. 10 - 12 Grad Gefälle, Ausführung<br />
in Beton mit rauer Oberfläche, unmittelbar angrenzend<br />
möglichst kein dichtes Buschwerk. Eine<br />
ent-sprechende Zufahrtsmöglichkeit und ausreichend<br />
Platz vor der Rampe zum Rangieren sollen<br />
gegeben sein.<br />
zumindest ein Standort für eine<br />
Trinkwasserentnahmestelle<br />
wettergeschützte Aufenthaltsmöglichkeit<br />
im Freien<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
Abb.: Der schraffierte Bereich zeigt die Fläche BB12 des Flächenwidmungsplans,<br />
auf der bedingt Bauten zulässig sind (vgl. Teil c Beilagen: c 13 flächenwidmungs-<br />
plan & Leitplan Bauträgerwettbewerb), Quelle: Magistrat der Stadt Wien, Bearbei-<br />
tung Baumgartner 2010<br />
•<br />
Querungsmöglichkeit der Wasserfläche im Bereich<br />
der U-Bahntrasse (nur die Lage ist Gegenstand des<br />
Wettbewerbs). Dabei kann auch eine Kombination<br />
mit der wasserrechtlich vorgeschriebenen Treibgutsperre<br />
vorgeschlagen werden (siehe auch B 1.10).<br />
Von den genannten Punkten sind in der Grobkostenschätzung<br />
(siehe A 13.1) lediglich die Trinkwasserentnahmestelle<br />
und die wettergeschützte Aufenthaltsmöglichkeit<br />
zu erfassen.<br />
nIChT VORZUSEhEN SIND:<br />
•<br />
•<br />
Einrichtung für eine Badeaufsicht<br />
Umkleidekabinen.<br />
Hauptwegerelationen sowie Überlegungen zur Beleuchtung<br />
des Parks sind in den Beiträgen darzustellen. 9 Innerhalb<br />
des Zentralparks ist jedenfalls ein Ost-West<br />
verlaufender Hauptweg vorzusehen, der auch für die<br />
Fahrzeuge der Erhaltung befahrbar ausgestaltet ist.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Teil der<br />
ehemaligen Landebahn im Bestand noch vorhanden<br />
ist und daher grundsätzlich in die konzeptionellen<br />
Überlegungen der Zentralparkgestaltung miteinbezogen<br />
werden kann (siehe folgende Abbildung und Teil<br />
C Beilagen: C 9 Plangrundlage).<br />
Eine zukünftige Parkbewässerung ist vorgesehen.<br />
Abb: Die orange fläche zeigt das einstweilen belassene Landebahnstück, Quelle:<br />
Wien 3420 AG.<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
9 Gemäß dem UVP-Genehmigungsbescheid des Städtebauvorhabens dürfen keine Kugelleuchten verwendet werden (WIENER LANDESREGIERUNG 2010 (2)).<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
55
56<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
SEE UND UFERBEREIChE<br />
Für die Schnittstellen zum eigentlichen Seeprojekt sind<br />
die unter B 1.10 angeführten Angaben wesentlich.<br />
Die konkrete Ausprägung des Südufers (Form) wurde<br />
in den wasserrechtlichen Einreichunterlagen noch offen<br />
gelassen, sodass seitens der WettbewerbsteilnehmerInnen<br />
eigenständige Lösungen unter Beibehaltung<br />
der Flächenverhältnisse der verschiedenen Seezonen<br />
(Flachwasserzonen) erarbeitet werden können. Dementsprechend<br />
sind auch die Form der Tiefwasserzone<br />
(aquatische Zone) sowie die Form und Lage der Flachwasser-<br />
und Uferpflanzenzone (amphibische Zone) im<br />
Süden noch variabel (siehe B 1.10). In der Einreichplanung<br />
des Sees wurde ferner die Idee aufgeworfen,<br />
die derzeitig vorgesehenen schachbrettartigen Ausbuchtungen<br />
des südlichen Ufers in unterschiedlichen<br />
Höhenniveaus anzulegen. Es obliegt den WettbewerbsteilnehmerInnen<br />
wie sie damit umgehen wollen.<br />
Der überwiegende Teil des Ufers sollte gemäß wasserrechtlichem<br />
Bescheid als naturnahe Schilfzone und<br />
wertvoller Lebensraum für verschiedene Tiere und<br />
Pflanzen ausgestaltet werden. Da die Gefahr besteht,<br />
dass hier die zum Baden geeignete Uferlinie von Badegästen<br />
willkürlich ausgeweitet wird, sollten Vorkehrungen<br />
zum Schutz dieser Flächen getroffen werden.<br />
In der Sumpfpflanzenzone (siehe B 1.10) ist wegen<br />
des Laubeintrags von Baumpflanzungen abzusehen.<br />
In der Uferpflanzenzone darf kein Humus aufgetragen<br />
werden (zu nährstoffreich). Zur Verbesserung des<br />
Pflanzenwachstums in der Sumpf- und Uferpflanzenzone<br />
kann eine dünne Schicht Ausand und -lehm über<br />
dem kiesigen Material eingebracht werden (vgl. MA<br />
45, 2009, S. 4).<br />
Eine gestalterische Herausforderung ist der Umgang<br />
mit den schwankenden Grundwasserständen. Zu<br />
beachten ist, dass der Wasserstand des Sees zeitweise<br />
sowohl deutlich niedriger als auch höher sein kann als<br />
der eigentliche Uferbereich. Für die schwankenden<br />
Wasserstände sind attraktive und innovative Lösungen<br />
gesucht. Dies ist sowohl für die Gestaltung der Uferbereiche<br />
im Zentralpark als auch an der Promenade<br />
von großer Bedeutung. Unabhängig von der Art der<br />
Uferausbildung ist bei den einzelnen Gestaltungslösungen<br />
jedenfalls auf die gefahrlose Ufernutzung<br />
und –pflege zu achten.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
Zu beachten ist, dass der Zentralpark, ausgehend von<br />
seinem derzeitigen Grundniveau (157 m ü. A.) und den<br />
zu erwartenden angrenzenden Umgebungsniveaus (die<br />
Höhenkoten der südlich angrenzenden Straße sind mit<br />
155,5 m ü. A. im Westen bis 157 m ü. A. im Osten bereits<br />
fixiert), insgesamt ein deutliches Gefälle zum See<br />
(Uferkante bei 154 m) aufweist. Bei der Konzeption der<br />
Ufer muss auch der rechnerisch höchste Grundwasserstand<br />
von 154,8 m ü. A. Berücksichtigung finden.<br />
BERüCKSIChTIGUNG DER U-BAhN<br />
Bei der Gestaltung des Zentralparks sind die betriebstechnischen<br />
Erfordernisse der Wiener Linien für die<br />
U-Bahn zu beachten: Beidseits der U-Bahntrasse muss<br />
eine Zufahrt mit Einsatzfahrzeugen möglich sein (sog.<br />
Feuerwehrzufahrt). Diese Zufahrt muss einen tragfähigen<br />
Belag aufweisen, eine Versiegelung ist nicht nötig.<br />
Die Zufahrtsstraße muss nicht durchgängig sein (z.B.<br />
im Bereich des Gewässers), Unterbrechungen sind bis<br />
zu 50 m Länge zulässig. An allen Seiten der Unterbrechung<br />
müssen aber Aufstellflächen inkl. Schwenkbereich<br />
für einen Autokran vorgesehen werden. Da<br />
die U2 bei der Seestation endet, schließen südlich des<br />
Wettbewerbsgebietes Wende-, Revisions- und Abstellanlagen<br />
an. Sowohl die Lage wie auch die Höhenangaben<br />
aus dem U-Bahnprojekt stellen unveränderliche<br />
Projektvorgaben dar (siehe Teil C Beilagen: C 9 Plangrundlage).<br />
Bei der Planung des Freiraums unter der U-Bahn<br />
sind Nutzungen wie ein Skaterpark oder Streetballplatz<br />
sowie Kunst- bzw. Farb- und Lichtinstallationen<br />
möglich. Die Fläche ist als Jugendtreffpunkt mit attraktiven<br />
Aufenthalts- und Bewegungsangeboten für Jugendliche<br />
konzipiert. Sie ist durch harte Wasserkanten<br />
gekennzeichnet und soll insgesamt freundlich und hell<br />
in Erscheinung treten.<br />
Abb. Schematischer Schnitt entlang der U-Bahn, Quelle: GEhL ARchITEcTS,<br />
2009, S. 75.
MoDUL WESTPARK<br />
GRöSSE<br />
Teilraumnummern: II1, II1w, II2, II2w<br />
Teilraumgröße gesamt: 16.092 m²<br />
AnforDErungEn An DEn WEsTpArk<br />
NUTZUNG<br />
Dieser Abschnitt stellt den am stärksten wohngebietsbezogenen<br />
Bereich des Seeparks dar. Das grüne Band<br />
läuft parallel zur nordwestlich geplanten Straßenbahn<br />
und ist die Grün- und Freiraumverbindung zwischen<br />
dem westlich außerhalb des Wettbewerbsgebietes liegenden<br />
übergeordneten Grünraum und dem zentralen<br />
Park um den See. Die angrenzende Bebauung weist<br />
hohe Wohnqualität in besonderer Lage auf. Balkone<br />
orientieren sich zum Westpark (Wohnen am Park, vgl.<br />
link Bauträgerwettbewerbe10), Spielen und Bewegung<br />
sowie eine hohe Aufenthaltsqualität werden einen<br />
besonderen Stellenwert einnehmen.<br />
Für Teile des Westparks könnten Nachbarschaftsgärten<br />
(interkulturelle Gärten, Community Gardens) und Partizipationsprojekte<br />
angedacht werden.<br />
Zu beachten sind ferner die Erfordernisse des Windschutzes<br />
(Hauptwindrichtung aus Nordwesten, siehe<br />
Teil C Beilagen: C 10 Windstudie Kurzfassung).<br />
II2<br />
II2w<br />
WESTPARK<br />
II1<br />
II1w<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
III2<br />
III1w<br />
GESTALTUNG<br />
In Zusammenhang mit den Aussagen zur Nutzung<br />
wird eine generationenübergreifende, spiel- und bewegungsanregende<br />
Gestaltung gewünscht.<br />
Zu dem im Masterplan vorgeschlagenen und durch<br />
die Ausweisung von Teilflächen (III1w, III2w) berücksichtigten<br />
Wasserlauf im Westpark wird festgehalten,<br />
dass dieser optional ist. Im Fall einer Berücksichtigung<br />
dieses Vorschlags ist jedenfalls von einer rein künstlichen<br />
Wasserführung (alternativ auch als nicht dauerhaft<br />
wasserführende Versickerungsrinne) auszugehen, eine<br />
Wasserverbindung mit dem See ist aus wasserrechtlichen<br />
Gründen ausgeschlossen.<br />
INFRASTRUKTUR<br />
Die Zugänge zu den bauplatzbezogenen Freiräumen<br />
sowie zum Straßen- und Wegenetz (siehe Teil C<br />
Beilagen: C 9 Plangrundlage und C 13: Flächenwidmungsplan<br />
& Leitplan Bauträgerwettbewerb) sind zu<br />
berücksichtigen. Die im Süden des Westparks geplante<br />
Anbindung an die Straßenbahnlinie 25 muss aus dem<br />
Siedlungsgebiet auf kurzen Wegen über den Park erreichbar<br />
sein.<br />
Seerosenzone<br />
III9w III6w<br />
Abb. Das Modul des Westparks, Quelle: Wien 3420 AG - bearbeitet durch Standler 2010.<br />
III3<br />
III10<br />
III5<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
III6<br />
III4<br />
III7<br />
57
58<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
MoDUL oSTPARK<br />
GRöSSE<br />
Teilraumnummern: III4, III7<br />
Teilraumgröße gesamt: 19.030 m2<br />
Der Ostpark wird erst in der Etappe 2 realisiert und ist<br />
daher nicht Gegenstand der Grobkostenschätzung.<br />
AnforDErungEn An DEn osTpArk<br />
NUTZUNG UND GESTALTUNG<br />
Der Ostpark ist als naturnah geprägter, nutzungsoffener<br />
Raum, zum Großteil bestehend aus Wiesen- und Schotterrasenflächen<br />
mit extensiver Pflege angedacht.<br />
II2<br />
II2w<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
II1<br />
II1w<br />
III2<br />
III1w<br />
III3<br />
Er setzt sich bis zum übergeordneten Grünzug im Osten<br />
(Asperner Terrassen) fort. Bedingt durch die lauteren<br />
Umgebungsnutzungen wie z.B. Gewerbe können<br />
hier durchaus vitale, auch lärmintensivere Freiraumnutzungen<br />
wie Abenteuerspiel und Ballsport (III7)<br />
Platz finden.<br />
Im gesamten Ostpark besteht die Herausforderung, ein<br />
attraktives und auch nachts als sicher empfundenes<br />
Umfeld für FußgängerInnen zu schaffen. Möglichkeiten<br />
für Partizipationsprojekte z.B. mit Jugendlichen können<br />
angedacht werden. Auch interkulturelle Gärten<br />
oder Community Gardens sind möglich.<br />
Entgegen der ursprünglichen Masterplankonzeption<br />
ist der Ostpark grundsätzlich als Landfläche zu konzipieren<br />
(keine Weiterführung des Seewasserlaufs vom<br />
Zentralpark).<br />
Seerosenzone<br />
III9w III6w<br />
OSTPARK<br />
III4<br />
Abb. Das Modul des Ostparks, Quelle: Wien 3420 AG – bearbeitet durch Standler 2010.<br />
III10<br />
III5<br />
III6<br />
III7
MoDUL PRoMENADE<br />
GRöSSE<br />
Teilraumnummer: III2, III10<br />
Teilraumgröße gesamt: 16.208 m²<br />
AnforDErungEn An DIE promEnADE<br />
Die Uferzonen im Nordwesten und Nordosten des Sees<br />
(= Promenade) stehen in enger funktionaler und gestalterischer<br />
Beziehung zur angrenzenden Bebauung. Die<br />
Uferkanten sind von ihrer Lage, Form und Höhe bereits<br />
fixiert, wobei die konkrete Gestaltung der Promenade<br />
Gegenstand des Wettbewerbs ist.<br />
Die Realisierung der Nordwest- und -ostufer ist in<br />
Verbindung mit der Entwicklung des Nordteils der<br />
Seestadt (Bauphase 2) geplant. Der Baubeginn für den<br />
Nordteil ist im Jahr 2016 vorgesehen, die Fertigstellung<br />
soll um 2020 erfolgen. Auf Grund der Abhängigkeit<br />
von übergeordneten Infrastrukturleistungen kann<br />
der tatsächliche Realisierungszeitraum allerdings auch<br />
erst später erfolgen. Zwischenzeitlich werden die<br />
nördlichen Seeufer mit einer 2:3 geneigten Böschung<br />
gebaut und besämt. Die Promenade ist als Bestandteil der<br />
Etappe 2 nicht Gegenstand der Grobkostenschätzung.<br />
II2<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
NUTZUNG UND GESTALTUNG<br />
Das Nordwestufer ist durch eine stringent gestaltete<br />
Uferkante gekennzeichnet, die die urbane Nutzung<br />
des Areals unterstreicht. Die aktiven Funktionen in<br />
den Erdgeschoßbereichen der angrenzenden Gebäude<br />
werden ein vielfältiges Angebot an Gastronomie und<br />
Unterhaltung bieten. Entlang des Uferbereichs wird<br />
ein breites Angebot an Sitz- und Verweilmöglichkeiten<br />
erwartet.<br />
Eventuell können hier auch schwimmende Inseln,<br />
wie z.B. ein Badeschiff entlang der befestigten Uferbereiche<br />
eingesetzt werden. Zu beachten ist, dass<br />
der Wasserstand des Sees deutlich schwanken kann.<br />
Eine permanent hohe Attraktivität dieser Zone ist zu<br />
gewährleisten.<br />
Am nordöstlichen Ufer wird der Fokus neben Geschäften<br />
im Erdgeschoss und einem höheren Büro-<br />
und Dienstleistungsanteil im angrenzenden bebauten<br />
Gebiet auf kulturelle Funktionen gelegt werden, die<br />
auch Anziehungskraft auf BesucherInnen außerhalb<br />
der Seestadt ausüben. Die Nähe zur U-Bahnstation<br />
gewinnt dabei zusätzliche Bedeutung.<br />
Bei der Gestaltung des Seeufers gilt es wiederum, die<br />
sich verändernden Wasserstände zu berücksichtigen.<br />
Abb. Das Modul der Promenade am Nordufer, Quelle: Wien 3420 AG - bearbeitet durch Standler 2010.<br />
II2w<br />
II1<br />
II1w<br />
III2<br />
III1w<br />
III3<br />
PROMENADE<br />
III10<br />
Seerosenzone<br />
III9w III6w<br />
III5<br />
III6<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
III4<br />
III7<br />
59
60<br />
TEIL B<br />
BESoNDERER TEIL – AUfGABENSTELLUNG<br />
Abb. Der nördliche Uferbereich des Asperner Sees ist entscheidend für die erfolgreiche Verwirklichung des Seeareals, Quelle: GEhL ARchITEcTS, 2009, S. 76.<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK
UNTERLAGEN / BEILAGEN zUM WETTBEWERB<br />
TEIL C<br />
UNTERLAGEN<br />
BEILAGEN ZUM WETTBEWERB<br />
TEIL c<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
61
62<br />
TEIL c<br />
UNTERLAGEN / BEILAGEN zUM WETTBEWERB<br />
BEREITGESTELLTE UNTERLAGEN füR DEN TEILNAHMEANTRAG:<br />
AusLoBung<br />
(inklusive Vorabzug für Wettbewerbsbearbeitung)<br />
BEILAgEn:<br />
C 1 Fotodokumentation.<strong>pdf</strong><br />
formuLArE<br />
C 2 Formblatt F 1 Teilnahmeantrag.doc<br />
C 3 Formblatt F 2 Verpflichtungserklärung der Teilnehmergemeinschaft.doc<br />
C 4 Formblatt F 3 Verzeichnis der Bewerbungsunterlagen.doc<br />
rELEVAnTE WIEnEr pLAnungsrIChTLInIEn<br />
C 5 Das Wiener Parkleitbild.<strong>pdf</strong><br />
C 6 Planungsempfehlungen zur geschlechtssensiblen Gestaltung von öffentlichen Parkanlagen.<strong>pdf</strong><br />
C 7 Gender-Mainstreaming Bewegungsangebote für ältere Menschen.<strong>pdf</strong><br />
C 8 Richtlinien für EPK-Spielplätze_MA42.<strong>pdf</strong><br />
BEREITGESTELLTE UNTERLAGEN füR DIE WETTBEWERBSBEARBEITUNG:<br />
AusLoBung<br />
(endgültige Auslobungsabschnitte für Wettbewerbsbearbeitung)<br />
BEILAgEn<br />
(ab Auswahl der TeilnehmerInnen, Ergänzungen vorbehalten):<br />
C 9 Plangrundlage für den Wettbewerb.dwg (Dateiordner)<br />
C 10 Windstudie Kurzfassung.<strong>pdf</strong><br />
C 11 Unterlagen zum See (Dateiordner)<br />
C 12 Übersicht Flächenangaben Freiraummodule.<strong>pdf</strong><br />
C 13 Flächenwidmungsplan & Leitplan Bauträgerwettbewerb (Dateiordner)<br />
C 14 Ortsübliche Richtpreise für Grobkostenschätzung.<strong>pdf</strong><br />
C 15 Layoutvorschlag (Dateiordner)<br />
C 16 Musteretikett.<strong>pdf</strong><br />
formuLArE<br />
C 17 Kalkulationsblatt zur Grobkostenschätzung Mustervorlage.xls<br />
C 18 Formblatt F 4 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen.doc<br />
C 19 Formblatt F 5 Verfassererklärung.doc<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK
WEITERfüHRENDE LINKS:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
TEIL c<br />
UNTERLAGEN / BEILAGEN zUM WETTBEWERB<br />
Weitere Informationen zur Seestadt aspern stehen auf der Homepage zur Seestadt sowie zur Stadtentwicklung<br />
Wiens zur Verfügung<br />
http://www.aspern-seestadt.at/<br />
http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/zielgebiete/donaustadt-aspern/seestadt/index.html<br />
download der Partitur des öffentlichen Raumes GEHL ARCHITECTS, 2009<br />
http://www.aspern-seestadt.at)/partitur<br />
http://www.aspern-seestadt.at/wohnen-and-arbeiten/aktuelle-planung/freiraumgrunraum/<br />
http://www.aspern-seestadt.at/resources/files/534/web-aspern-partitur-low-091021.<strong>pdf</strong><br />
download zum städtebaulichen Leitbild – Masterplan TOVATT Architects & Planners, 2006<br />
http://www.aspern-seestadt.at/wohnen-and-arbeiten/aktuelle-planung/stadtebauarchitektur/<br />
http://www.aspern-seestadt.at/resources/files/134/masterplan.<strong>pdf</strong><br />
http://www.aspern-seestadt.at/resources/files/133/masterplan-broschuere-englisch.<strong>pdf</strong><br />
Zum Beleuchtungskonzept siehe Informationen der MA 33 zu „Wien leuchtet“<br />
http://www.wien.gv.at/verkehr/licht/<br />
Bauträgerwettbewerbe aspern Seestadt<br />
http://www.aspern-seestadt.at/presse/presseaussendungen/<br />
39,die-kriterien-fuer-den-wohnbau-in-aspern-seestadt.html<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
63
64<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK
TEIL D<br />
QUELLENVERZEICHNIS<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
65
66<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK
BunDEskAmmEr DEr ArChITEkTEn unD IngEnIEurkonsuLEnTEn WIEn<br />
(hrsg.): Wettbewerbsstandard Architektur WsA 2010, Wien 2010<br />
gEhL ArChITECTs, urban Quality Consultants: partitur des öffentlichen raums.<br />
planungshandbuch, hrsg: Wien 3420 Aspern Development Ag, Wien, 2009<br />
TEIL D<br />
QUELLENVERzEIcHIS<br />
goLLoB michael: Wasserrechtliche Einreichung Landschaftsteich flugfeld Aspern, Wien 2008<br />
IVAnCsICs roman: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im oberschwellenbereich<br />
masterplan flugfeld Aspern, Anhang grünraum und Landschaft, öffentlicher raum, Wien 2005<br />
knoLL planung & Beratung: Errichtung eines Landschaftsteiches am flugfeld Aspern.<br />
Ansuchen um Ausnahmebewilligung gemäß § 11 des Wiener naturschutzgesetzes, Wien 2008<br />
knoLL planung & Beratung: flugfeld Aspern. übergabedokumente Wettbewerb.<br />
„zentraler park“ und „Westlicher grünzug“ im Asperner flugfeld süd, Wien 2009<br />
LACon, Technisches Büro für Landschaftsplanung: Asperner flugfeld süd.<br />
Städtebauvorhaben Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume. Bericht und Biotop- und<br />
nutzungstypen Bestand. unterlagen zur genehmigung gem. §§5,6 und 17 uVp-g, Wien 2009<br />
LAnD In sIChT: flugfeld Aspern. gestaltungskonzept grünzug ost – Asperner Terrassen.<br />
naturschutzrechtliches Einreichoperat, Wien 2009<br />
mA 18, stadtentwicklung und stadtplanung: sTEp 05, stadtentwicklungsplan Wiens 2005,<br />
www.wien.at/stadtentwicklungsplan/step, Wien 2005<br />
mA 42, magistrat der stadt Wien – Wiener stadtgärten: richtlinien für parkanlagen der mA 42.<br />
spielplätze, Wien 2008<br />
mA 45, Amt der Wiener Landesregierung – Wasserrecht: Bescheid Wien 22 „flugfeld Aspern“,<br />
herstellung eines Landschaftsteiches durch Trocken- und nassbaggerungen, Wien 2009<br />
ToVATT Architects & planners, Büro n+ objektmanagement: masterplan flugfeld Aspern,<br />
hrsg.: magistrat der stadt Wien, mA 21 B – stadtteilplanung und flächennutzung, Wien 2006<br />
WIEn 3420 Ag: diverse plangrundlagen und fotodokumente, Wien 2009 und 2010<br />
WIEnEr LAnDEsrEgIErung: Asperner flugfeld süd / straßenbauvorhaben.<br />
genehmigung nach dem uVp-g 2000, Wien 2010 (1)<br />
WIEnEr LAnDEsrEgIErung: Asperner flugfeld süd / städtebauvorhaben.<br />
genehmigung nach dem uVp-g 2000, Wien 2010 (2)<br />
WIEnEr LInIEn: planunterlagen für den Bau der u-Bahn am flugfeld Aspern,<br />
station flugfeld süd, Wien 2008<br />
ASPERN DIE SEESTADT WIENS – AUSLOBUNGSTEXT ZUM WETTBEWERB aspern SEEPARK<br />
67
NATURPFAD<br />
FAM<br />
BECHT<br />
DIETER’S<br />
VÖGEL<br />
PICA PICA<br />
Kann bis zu 200 km<br />
pro Tag �iegen und<br />
isst viel. Stiehlt<br />
silberne und andere<br />
re�ektierende<br />
Materialien<br />
RITA &<br />
JAN’S<br />
ANNA’S<br />
BÄUME<br />
PICEA ABIES<br />
Ein ganzjährig grüner<br />
Nadelbaum . Er kann bis zu<br />
30 m hoch wachsen und wird<br />
oft in der Bauindustrie<br />
verwendet.<br />
MAREN’S<br />
pica pica<br />
can �y up to 200km<br />
per day and eats lots<br />
of food. Take silver<br />
and other re�ecting<br />
materials<br />
PICEA ABIES<br />
a tree with needles that stay<br />
green all year around. It can<br />
grow up to 30m tall and is<br />
usedin a lot in the<br />
construction<br />
industry