01.03.2013 Aufrufe

!BWASSERENTSORGUNG IN - Hochwasser Maierhof, Aurolzmünster

!BWASSERENTSORGUNG IN - Hochwasser Maierhof, Aurolzmünster

!BWASSERENTSORGUNG IN - Hochwasser Maierhof, Aurolzmünster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

32<br />

Gemeinde Waizenkirchen,<br />

Bürgermeister Ing. Josef Doppler<br />

„Erfahrung mit der Einführung einer Gebühr<br />

für Regenwasser“<br />

In der Marktgemeinde Waizenkirchen wurde seit Beginn der Kanalisation in den 60er Jahren eine<br />

verbrauchsabhängige Kanalbenützungsgebühr eingehoben.<br />

Im Jahre 2005 wurde eine Novellierung der Gebührenordnung überlegt, wobei man natürlich um eine<br />

möglichst verursachergerechte Lösung bemüht war. Im Wesentlichen waren folgende Umstände zu<br />

berücksichtigen, die sich in den letzten Jahren ergeben haben:<br />

• Hohe Investitionen für Regenrückhaltemaßnahmen auf Grund des Mischsystems im Ortszentrum<br />

und damit entsprechende Gebührenbelastung<br />

• Ausweitung des Kanalnetzes in Form von reinen Schmutzwasserkanälen im ländlichen Bereich der<br />

Gemeinde, in die eine Regenwassereinleitung nicht gestattet ist.<br />

Die Weiterführung der verbrauchsabhängigen Kanalgebühr erschien uns daher schon alleine auf Grund<br />

der ungleichen Belastung der Kanalisationsanlage als nicht verursachergerecht. Die Liegenschaften,<br />

die am Mischsystem angeschlossen sind, können relativ einfach ihre Dach- und Oberflächenwässer<br />

entsorgen, die Liegenschaften am Schmutzwassersystem haben diese Wässer auf eigene Kosten abzuleiten<br />

oder zur Versickerung zu bringen. Weiters sollte auch für Liegenschaftsbesitzer mit Anschluss<br />

an ein Mischsystem ein Anreiz geschaffen werden, nicht verunreinigtes Niederschlagswasser im natürlichen<br />

Wasserkreislauf zu belassen und nicht unbedingt in den Kanal abzuleiten.<br />

Aus diesen Gründen wurde in die neue Gebührenordnung eine Gebühr für die Einleitung von Dach-<br />

und Oberflächenwässern aufgenommen. Um einerseits die Gebühr möglichst moderat zu gestalten<br />

und andererseits doch eine gewisse mengenmäßige Unterscheidung zu treffen, hat man sich auf eine<br />

Pauschalgebühr in der Höhe von 50,-- Euro exkl. MWSt. pro angefangene 300 m² Dachfläche geeinigt.<br />

Damit wurde auch die Verwaltungsökonomie nicht außer Augen gelassen, denn auf Grund der<br />

im Jahre 2003 durchgeführten Luftbilderstellung und Einbindung der Orthofotos in das gemeindeeigene<br />

GIS-System war die Dachflächenermittlung kein Problem.<br />

Im Jahr 2006 betrug die eingehobene Dachwassergebühr 8,7 % der gesamten Kanalbenützungsgebühren<br />

und hat für den einzelnen Bürger somit eher symbolischen Charakter, in Summe aber doch<br />

einen nicht unwesentlichen Anteil, um der Kostendeckung im Betrieb „Abwasserentsorgung“ näher<br />

zu kommen.<br />

Natürlich war die Einführung der Dachwassergebühr nicht problemlos. In den Anfängen der Kanalisation<br />

wurde auch von Fachleuten die Notwendigkeit der Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation<br />

zur „Kanalspülung“ vehement vertreten. Dies war natürlich noch in den Köpfen der Bürgerinnen<br />

und Bürger und bedurfte einigen Argumentationsaufwands, dass sich in dieser Hinsicht der Stand der<br />

Technik geändert hat und es nunmehr im Kanalbau Grundprämisse ist, nicht oder wenig verunreinigtes<br />

Niederschlagswasser natürlich abzuleiten oder zur Versickerung zu bringen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!