!BWASSERENTSORGUNG IN - Hochwasser Maierhof, Aurolzmünster
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Gemeinde Waizenkirchen,<br />
Bürgermeister Ing. Josef Doppler<br />
„Erfahrung mit der Einführung einer Gebühr<br />
für Regenwasser“<br />
In der Marktgemeinde Waizenkirchen wurde seit Beginn der Kanalisation in den 60er Jahren eine<br />
verbrauchsabhängige Kanalbenützungsgebühr eingehoben.<br />
Im Jahre 2005 wurde eine Novellierung der Gebührenordnung überlegt, wobei man natürlich um eine<br />
möglichst verursachergerechte Lösung bemüht war. Im Wesentlichen waren folgende Umstände zu<br />
berücksichtigen, die sich in den letzten Jahren ergeben haben:<br />
• Hohe Investitionen für Regenrückhaltemaßnahmen auf Grund des Mischsystems im Ortszentrum<br />
und damit entsprechende Gebührenbelastung<br />
• Ausweitung des Kanalnetzes in Form von reinen Schmutzwasserkanälen im ländlichen Bereich der<br />
Gemeinde, in die eine Regenwassereinleitung nicht gestattet ist.<br />
Die Weiterführung der verbrauchsabhängigen Kanalgebühr erschien uns daher schon alleine auf Grund<br />
der ungleichen Belastung der Kanalisationsanlage als nicht verursachergerecht. Die Liegenschaften,<br />
die am Mischsystem angeschlossen sind, können relativ einfach ihre Dach- und Oberflächenwässer<br />
entsorgen, die Liegenschaften am Schmutzwassersystem haben diese Wässer auf eigene Kosten abzuleiten<br />
oder zur Versickerung zu bringen. Weiters sollte auch für Liegenschaftsbesitzer mit Anschluss<br />
an ein Mischsystem ein Anreiz geschaffen werden, nicht verunreinigtes Niederschlagswasser im natürlichen<br />
Wasserkreislauf zu belassen und nicht unbedingt in den Kanal abzuleiten.<br />
Aus diesen Gründen wurde in die neue Gebührenordnung eine Gebühr für die Einleitung von Dach-<br />
und Oberflächenwässern aufgenommen. Um einerseits die Gebühr möglichst moderat zu gestalten<br />
und andererseits doch eine gewisse mengenmäßige Unterscheidung zu treffen, hat man sich auf eine<br />
Pauschalgebühr in der Höhe von 50,-- Euro exkl. MWSt. pro angefangene 300 m² Dachfläche geeinigt.<br />
Damit wurde auch die Verwaltungsökonomie nicht außer Augen gelassen, denn auf Grund der<br />
im Jahre 2003 durchgeführten Luftbilderstellung und Einbindung der Orthofotos in das gemeindeeigene<br />
GIS-System war die Dachflächenermittlung kein Problem.<br />
Im Jahr 2006 betrug die eingehobene Dachwassergebühr 8,7 % der gesamten Kanalbenützungsgebühren<br />
und hat für den einzelnen Bürger somit eher symbolischen Charakter, in Summe aber doch<br />
einen nicht unwesentlichen Anteil, um der Kostendeckung im Betrieb „Abwasserentsorgung“ näher<br />
zu kommen.<br />
Natürlich war die Einführung der Dachwassergebühr nicht problemlos. In den Anfängen der Kanalisation<br />
wurde auch von Fachleuten die Notwendigkeit der Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation<br />
zur „Kanalspülung“ vehement vertreten. Dies war natürlich noch in den Köpfen der Bürgerinnen<br />
und Bürger und bedurfte einigen Argumentationsaufwands, dass sich in dieser Hinsicht der Stand der<br />
Technik geändert hat und es nunmehr im Kanalbau Grundprämisse ist, nicht oder wenig verunreinigtes<br />
Niederschlagswasser natürlich abzuleiten oder zur Versickerung zu bringen.