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!BWASSERENTSORGUNG IN - Hochwasser Maierhof, Aurolzmünster

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Kein Kanal? Und jetzt?<br />

Eine Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Abwässer im ländlichen Raum ist - sofern<br />

die Errichtung einer zentralen Kanalisation ausgeschlossen wird - der Betrieb von dezentralen Reinigungsanlagen<br />

(vorzugsweise in Form von Zusammenschlüssen mehrerer Objekte) oder auch der Betrieb von<br />

Einzelanlagen mit Ableitung der gereinigten Abwässer in ein Gewässer.<br />

Biologische Kleinkläranlagen – Neuerrichtung<br />

Günstige Variante einer überschlägigen Wassermengenmessung,<br />

Foto: Fa. KHM-Umwelttechnik, Gaspoltshofen<br />

Konventionelle Belebtschlammanlage nach Fertigstellung,<br />

Foto: Fa. KHM-Umwelttechnik, Gaspoltshofen<br />

48<br />

Vor Errichtung einer biologischen Kleinkläranlage<br />

ist abzuklären, ob ein entsprechendes<br />

Gewässer zur Aufnahme<br />

der abzuleitenden gereinigten Abwässer<br />

vorhanden ist. Wenn dieses fehlt, ist<br />

eine Versickerung nur in Ausnahmefällen<br />

zulässig und muss im Einzelfall geprüft<br />

werden. Versickerungen in Schutz- und<br />

Schongebieten, Sanierungsgebieten/Beobachtungsgebieten/voraussichtlichenMaßnahmengebieten,<br />

sowie in wasserwirtschaftlich<br />

sensiblen Gebieten sind aus<br />

fachlicher Sicht keinesfalls bewilligungsfähig.<br />

Dem Stand der Technik entsprechen<br />

vollbiologische Anlagen, wie z.B. SBR-<br />

Anlagen, konventionelle Belebtschlammanlagen<br />

oder bepflanzte Bodenfilter mit<br />

entsprechender Vorreinigung. Bei leistungsschwachen<br />

Gewässern bzw. bei<br />

Versickerungen ist eine zusätzliche Reinigungsstufe<br />

vorzusehen. Hier kann z.B.<br />

eine SBR-Anlage mit anschließendem<br />

bepflanzten Bodenfilter oder auch eine<br />

Membrankläranlage zur Ausführung gelangen.

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