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Verfahren Linz Hauptbahnhof bis Summerau: Verhandlungsschrift

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GZ. BMVIT-820.311/0021-IV/SCH2/2011<br />

Weitere Verhandlungsteilnehmer:<br />

19.10.2011:<br />

Oliver Gebhardt, Mag. Wolfgang Linhart, Mag. Philipp Sengl, Georg Kern, Maria Kern, Karin Moser,<br />

Wilhelm Moser, Peter Höllwart, Helmut Schober, Margit Schober, Gottlieb Soriat, Ottilie Hamberger,<br />

Aloisia Bäck, Annemarie Weichselbaumer, Gunter Nowak, Martin Nowak, Peter Schinagl,<br />

Mag. Iris Edinger, Walter Krupka, Dr. Alois Farthofer, Dipl.-Ing Joachim. Kobler, Dietmar Lakovits,<br />

Johannes Mayböck, Mag. Hans-Martin Arnold, MBA, Kurt Peherstorfer, Dr. Wilhelm Bergthaler.<br />

20.10.2011:<br />

Oliver Gebhardt, Mag. Wolfgang Linhart, Mag. Philipp Sengl, Franz Kaiser, Reiner Hausl, Florian<br />

Huemer.<br />

1. Verhandlungstag am 19. Oktober 2011<br />

Die Verhandlungsleiterin eröffnet die Verhandlung am 19. Oktober 2011 um 10:00 Uhr im Stadtsaal<br />

der Gemeinde Steyregg, Weißenwolffstraße 6, 4221 Steyregg und begrüßt die Teilnehmer,<br />

insbesondere die Sachverständigen sowie die Vertreter der Gemeinden und der ÖBB-Infrastruktur<br />

AG als Antragstellerin. Im Anschluss daran stellt sie die UVP-Sachverständigen und deren Fachgebiete<br />

sowie die Vertreter der Eisenbahnbaubehörde vor.<br />

Sie weist darauf hin, dass der verfahrenseinleitende Antrag der ÖBB-Infrastruktur AG vom 7. April<br />

2011 gemäß den Bestimmungen der §§ 44a, 44b und 44d des Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991 idgF, am 17. Mai 2011 im Großverfahren mit Edikt<br />

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 11. Mai 2011 verlautbart wurde.<br />

Neben dem Aufliegen des Antrags, der Umweltverträglichkeitserklärung und der weiteren Projektunterlagen<br />

(Bauentwurf Gutachten gemäß § 31a EisbG, Trassengenehmigungs- und Rodungsunterlagen),<br />

bei der UVP-Behörde und den Standortgemeinden <strong>Linz</strong> (Magistrat), Steyregg,<br />

Luftenberg und Kefermarkt sowie den Bezirksverwaltungsbehörden der Bezirke <strong>Linz</strong>, Urfahr-<br />

Umgebung, Perg und Freistadt wurde in diesem Edikt die Möglichkeit der Einsichtnahme und der<br />

Einbringung schriftlicher Einwendungen gegen dieses Vorhaben im Zeitraum vom 17. Mai 2011 <strong>bis</strong><br />

einschließlich 1. Juli 2011 kundgemacht.<br />

Des Weiteren sind bereits in diesem Edikt die wesentlichen Rechtsbelehrungen erfolgt, wonach<br />

Beteiligte, wenn sie nicht rechtzeitig Einwendungen gegen das Vorhaben erheben, insoweit ihre<br />

Parteistellung verlieren. Ebenso wurde auf die Möglichkeit der Entstehung von Bürgerinitiativen<br />

und deren Teilnahme am <strong>Verfahren</strong> als Partei hingewiesen und, dass alle weiteren Kundmachungen<br />

und Zustellungen in diesem <strong>Verfahren</strong> durch Edikt vorgenommen werden können.<br />

Von der Möglichkeit zur Stellungnahme haben insgesamt 10 beteiligte Behörden Gebrauch gemacht.<br />

Des Weiteren sind binnen offener Frist insgesamt 38 Stellungnahmen von Einzelpersonen<br />

bzw. Familien eingelangt. Zudem ist die Stellungnahme der Bürgerinitiative "Lärmschutzwand<br />

Luftenberg" samt Unterschriftenliste fristgerecht abgegeben worden. Eine Auflistung dieser Stel­<br />

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