Wohn-Riester <strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine <strong>Fragen</strong> zum Thema Wohn-Riester ............................................................ 3 2. <strong>Fragen</strong> zur Sparphase (Riester-Bausparvertrag) ........................................................ 8 3. <strong>Fragen</strong> zur Finanzierungsphase (Riester-Baudarlehen) ........................................... 10 4. <strong>Fragen</strong> zur Auszahlungsphase (Rentenbeginn) ........................................................ 12 Stand: 01.08.2011 Seite 2
Wohn-Riester <strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> 1. Allgemeine <strong>Fragen</strong> zum Thema Wohn-Riester Was ist Wohn-Riester? Wohn-Riester, auch „Eigenheimrente“ genannt, ist eine Form der privaten Altersvorsorge, deren Ziel das mietfreie Wohnen im Alter ist. Die staatliche Riester-Förderung besteht aus zwei Teilen: der jährlichen Zahlung einer Zulage, die sich aus einer Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> einer Kinderzulage zusammensetzt, <strong>und</strong> aus der Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Im Fall des Wohn-Riester werden diese Förderungen sowohl für die Spar- als auch für die Tilgungsbeiträge eines Finanzproduktes gewährt, unter der Voraussetzung, dass das so gewonnene Kapital u.a. für den Bau, Kauf oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt wird. Die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen für diese Form der Riester-Förderung sind im sogenannten Eigenheimrenten-Gesetz festgelegt, rückwirkend gültig seit dem 01.01.2008. Was wird gefördert? 1) Bau oder Kauf einer Immobilie 2) Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften 3) Erwerb eines Wohnrechts in einem Alten- oder Pflegeheim 4) Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie zu Beginn der Auszahlungsphase Zu 1) Voraussetzung ist immer, dass die Immobilie - nach dem 31. Dezember 2007 gekauft bzw. gebaut wurde, - sich in Deutschland oder einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR: alle EU- Staaten sowie Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen) befindet <strong>und</strong> - Hauptwohnsitz des Förderberechtigten ist, also selbst genutzt wird. Das schließt die Förderung des selbstgenutzten Teils eines Mehrfamilienhauses mit ein. Zu 4) Diese Option ist unabhängig vom Erwerbszeitpunkt der Immobilie. Was ist nicht förderfähig? 1) Immobilien, die vor dem 31.Dezember 2007 gekauft oder gebaut wurden 2) Immobilien, die sich nicht in Deutschland oder einem anderen EWR-Staat befinden 3) Immobilien, die vermietet, also nicht selbst genutzt werden, z.B. Einliegerwohnungen bzw. der nicht selbstgenutzte, vermietete Teil eines Mehrfamilienhauses 4) Immobilien, die nicht ganzjährlich bewohnt werden, z.B. Ferienwohnungen 5) Altersgerechte Umrüstung eines Hauses 6) Modernisierungs- <strong>und</strong> Energiesparmaßnahmen Zu 1) Allerdings erlaubt es der Gesetzgeber, gefördertes Kapital mit Beginn der Auszahlungsphase auch für die Entschuldung von Immobilien zu verwenden, die vor dem 31. Dezember 2007 gekauft oder gebaut wurden! Wer erhält die Förderung? Anspruch auf diese Förderung haben alle, die in einem inländischen Altersvorsorgesystem abgesichert sind*, insbesondere: • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung • Pflichtversicherte nach dem Gesetz der Alterssicherung der Landwirte • Pflichtversicherten gleichstehende Personen, z.B. Arbeitslose, die bei einer inländischen Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind • Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie z.B. Hebammen, Künstler oder Publizisten, die Mitglieder der Künstlersozialkasse sind, • Empfänger von Besoldung <strong>und</strong> diesen gleichgestellte Personen, z.B. Eltern im Erziehungsurlaub, • Erwerbsunfähigkeitsrentner bzw. Empfänger einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit • Ehepartner von Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung * Ursprünglich waren auch in Deutschland wohnhafte Pflichtversicherte in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung förderberechtigt. Für diese gilt Bestandschutz für alle vor dem 01. Januar 2010 abgeschlossenen Riester-Verträge, d.h. der Anspruch auf Förderung bleibt hier bestehen. Stand: 01.08.2011 Seite 3