Wohnriester_Fragen_und_Antworten_01082011.pdf
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Wohn-Riester<br />
<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong><br />
2. <strong>Fragen</strong> zur Sparphase (Riester-Bausparvertrag)<br />
Was unterscheidet Riester-Bausparverträge von ungeförderten Bausparverträgen,<br />
abgesehen von den Riester-Zulagen & Steuervergünstigungen?<br />
Riester-Bausparverträge unterscheiden sich in der Tarifkonstruktion kaum von ungeförderten<br />
Bausparverträgen, mit einer Ausnahme: der Vereinnahmung der Abschlussgebühr durch<br />
die Bausparkasse. Die Abschlussgebühr wird bei Riester-Bausparverträgen auf fünf Jahre<br />
verteilt. Wesentliche Unterschiede bestehen außerdem in der Frage der Verwendungsmöglichkeiten<br />
<strong>und</strong> der weiteren Förderungen.<br />
Wann empfiehlt sich die Bevorzugung eines Riester-Bausparvertrags gegenüber eines<br />
ungeförderten Bausparvertrags?<br />
Riester-Bausparverträge lohnen sich aufgr<strong>und</strong> der niedrigen Verzinsung nur, wenn tatsächlich<br />
Wohneigentum gebaut oder erworben werden soll <strong>und</strong> gewährleistet ist, dass das Bauspardarlehen<br />
entsprechend den gesetzlichen Anforderungen vergeben werden kann (i.d.R.<br />
innerhalb von 80% des Beleihungswertes der Immobilie). Wenn die Entscheidung dafür<br />
noch nicht sicher ist bzw. der Förderberechtigte in der Wahl seines Finanzpartners frei bleiben<br />
möchte, empfiehlt sich eher ein anderes Riester-Produkt, z.B. eine Riester-Rente.<br />
Welcher (Ehe-)Partner sollte die Kinderzulage für seinen Riester-Bausparvertrag beantragen?<br />
Um sich einen möglichst hohen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen zu sichern, sollte<br />
der (Ehe-)Partner die Kinderzulage beantragen, der den Vertrag mit der höheren Bausparsumme<br />
abschließt.<br />
Kann man nur einmal Kapital aus dem Riester-Bausparvertrag entnehmen?<br />
Nein, eine Entnahme von Kapital ist unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach möglich.<br />
Jede Entnahme muss jedoch in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zu der wohnungswirtschaftlichen<br />
Verwendung stehen.<br />
Was ist unter der unmittelbaren Verwendung des entnommenen Betrags zu verstehen?<br />
Geld, das aus einem bestehenden Riester-Bausparvertrag entnommen wurde, gilt als unmittelbar<br />
verwendet, wenn es innerhalb eines Jahres nach Auszahlung für den Erwerb bzw.<br />
Bau einer Immobilie eingesetzt wurde.<br />
Kann ein Riester-Bausparvertrag auch für eine Anschlussfinanzierung genutzt werden?<br />
Ja, wenn die zu finanzierende Immobilie nach dem 31.12.2007 gebaut oder gekauft wurde<br />
<strong>und</strong> wenn der Bausparvertrag im Rahmen eines zertifizierten Kombiproduktes als Unterlegung<br />
für ein Baudarlehen dient.<br />
Nein, wenn der Bausparvertrag direkt zur Ablösung eines Kredites verwendet werden soll.<br />
Das gilt als schädliche Verwendung.<br />
Unterliegen die Erträge aus dem geförderten Guthaben bei Riester-Bausparverträgen<br />
der Abgeltungssteuer?<br />
Nein, Erträge aus Riester-Bausparverträgen unterliegen gr<strong>und</strong>sätzlich nicht der Abgeltungsteuer.<br />
Aber im Fall einer schädlichen Verwendung, d.h. einer Nutzung, die nicht dem Bau,<br />
Kauf oder der Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie dient, erfolgt eine nachträgliche<br />
Besteuerung.<br />
Kann für Riester-Bausparverträge auch die Wohnungsbauprämie beantragt werden?<br />
Nein, die Wohnungsbauprämie kann nur für die Sparbeträge beantragt werden, die nicht<br />
bereits durch Riester-Zulagen gefördert werden.<br />
Stand: 01.08.2011 Seite 8