Muster für Verpflichtungsunterlagen zur ... - Landkreis Lörrach
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Name, Vorname<br />
V E R P F L I C H T U N G S E R K L Ä R U N G<br />
Zum Dienst im Katastrophenschutz nach § 13a Wehrpflichtgesetz (WpflG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 15. Dezember 1995 (Bundesgesetzblatt I S. 1756) bzw. § 14 des Gesetzes über den Zivildienst der<br />
Kriegsdienstverweigerer (ZDG) in der zuletzt geänderten Fassung vom 15. Dezember 1995 (Bundesgesetzblatt I<br />
S. 1726)<br />
Ich verpflichte mich gegenüber<br />
KatS-Organisation / KatS-Behörde<br />
Zum Dienst im Katastrophenschutz gemäß<br />
§ 13a Abs. 1 WpflG bzw. *<br />
§ 14 Abs. 1 ZDG * *Bitte,Entsprechendes,auswählen!<br />
Über die Aufgaben des Katastrophenschutzes sowie über meine Rechte und Pflichten als freiwilliger Helfer im<br />
Katastrophenschutz wurde ich unterrichtet, insbesondere über meine Pflicht, an den angeordneten Einsätzen,<br />
Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen, sowie die mir gestellten Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.<br />
Anschriftenänderungen und einen Wechsel des Arbeitgebers sind meiner KatS-Organisation unverzüglich mit-.<br />
zuteilen. Mir ist bekannt, das eine Zuwiderhandlung gegen meine Dienstpflichten gem. §§ 11 Abs. 1 LKatsG<br />
i. V. m. § 24 Abs. 2 Zivilschutzgesetz (ZSG) bzw. § 35 Abs. 1 LKatsG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße<br />
geahndet werden kann. Mit ärztlichen Untersuchungen bin ich einverstanden.<br />
Verpflichtung auf mindestens 6 Jahre mit der Folge der Freistellung vom Wehr- bzw. Zivildienst.<br />
Ich bin darüber belehrt worden, dass die Freistellung vom Wehr- bzw. Zivildienst gem. § 13a Abs. 1 WpflG bez. §14 Abs. 1<br />
ZDG erst mit der Zustimmung der Katastrophenschutzbehörde (Landratsamt <strong>Lörrach</strong> – Amt <strong>für</strong> Brand- und<br />
Katastrophenschutz-) zu dieser Verpflichtung eintritt und dass die Zustimmung widerrufen werden kann, wenn ich meine<br />
Dienstpflichten im Katastrophenschutz nicht in gewissenhafter Weise erfülle oder die Mitwirkung im Katastrophenschutz<br />
einstelle.<br />
Die Verpflichtungszeit beginnt nach der Zustimmung durch die Katastrophenschutzbehörde mit dem Tag der Annahme<br />
durch die KatS-Organisation / KatS-Behörde.<br />
Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich bei Wegfall der Freistellungsvoraussetzungen der Wehrüberwachung bzw.<br />
Zivildienstüberwachung unterliege und zum Wehrdienst bzw. Zivildienst sofort herangezogen werden kann.<br />
Ich wurde darüber informiert und bin damit einverstanden, dass die umseitigen Angaben im Wege der<br />
automatisierten Datenverarbeitung vom Amt <strong>für</strong> Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes <strong>Lörrach</strong><br />
(KatS-Behörde) und ggf. von meiner KatS-Organisation gespeichert, verändert und zwischen beiden Stellen<br />
übermittelt werden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt auch im Rahmen des Verwaltungsverfahrens von der KatS-<br />
Behörde an das Kreiswehrersatzamt bzw. an das Bundesamt <strong>für</strong> Zivilschutz.<br />
(Ort und Datum) (Unterschrift des Helfers)<br />
Annahme und Verpflichtungserklärung durch die KatS-Organisation<br />
Die Verpflichtung wird angenommen<br />
Mit dieser Annahme wird u.a. bestätigt, dass der Helfer aktives Mitglied einer<br />
KatS-Einheit/-Einrichtung unserer Organisation ist.<br />
Eingangsstempel der KatS-Organisation<br />
(Kein Annahmedatum)<br />
(Ort und Datum) (Unterschrift und Dienststempel der KatS-Organisation)<br />
Der vorstehenden Verpflichtung wird gem. § 13a Abs. 1 WpflG / § 14 ZDG zugestimmt.<br />
Im Auftrag<br />
(Ort und Datum) (Unterschrift der KatS-Behörde) *wird vom Landratsamt <strong>Lörrach</strong> ausgefüllt