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Anlage-1 - Halberstadt

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GRUPPE PLANWERK<br />

8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

− Neuanlage von Gewässern (Mulden, in denen sich Wasser sammelt, verdichten;<br />

dadurch werden auch Rohbodenstandorte geschaffen und Pflanzenbewuchs<br />

unterbunden);<br />

Steppenrasen, sonstige Magerrasen und Heiden<br />

• Verbuschung einschränken;<br />

− vor allem im Süd-Osten, wo sich u.a. Kiefern in Magerrasenbereiche ausbreiten;<br />

− Beweidung durch Schafe empfohlen;<br />

− kontrolliertes Brennen zur Verjüngung der Fläche und zur Beseitigung einer verfilzten<br />

Grasnarbe;<br />

Wasserschutzgebiet<br />

Das Wasserschutzgebiet für die Wasserfassungsanlagen des Wasserwerkes <strong>Halberstadt</strong>-<br />

Klus wurde 2003 verordnet und umfasst Flächen der Stadt <strong>Halberstadt</strong> und der Gemeinde<br />

Harsleben.<br />

Der Änderungsbereich liegt in der Schutzzone III, der weiteren Schutzzone. In der Schutzzone<br />

III sind u. a. folgende Handlungen nur beschränkt zulässig:<br />

- Neuausweisung und Ausweitung von Baugebieten<br />

- Errichten und Erweitern von sonstigen baulichen <strong>Anlage</strong>n (wie Wohngebäude, Gebäude<br />

zur gewerblichen Nutzung u.ä.)<br />

- Neu- und Ausbau von Verkehrswegen (wie Autobahnen, Straßen, für Motorfahrzeuge<br />

zugelassene Wege, Parkplätze, Autohöfe u.ä.)<br />

Diese beschränkt zulässigen Handlungen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Landkreises<br />

Harz. Im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung äußerte die Untere Wasserbehörde<br />

keine Bedenken zum geplanten Vorhaben.<br />

6 Inhalt der Änderung<br />

Bisherige Darstellung<br />

Der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Halberstadt</strong> vom 01. Februar 1999 stellt die Flächen im<br />

Änderungsbereich überwiegend als Grünfläche (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB) dar.<br />

Flächen für Wald (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB) sind im Süd-Westen, südlich des Bebauungsbereiches<br />

ZASt ausgewiesen.<br />

14 20.10.2011

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