Anlage-1 - Halberstadt
Anlage-1 - Halberstadt
Anlage-1 - Halberstadt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
GRUPPE PLANWERK<br />
8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
− Neuanlage von Gewässern (Mulden, in denen sich Wasser sammelt, verdichten;<br />
dadurch werden auch Rohbodenstandorte geschaffen und Pflanzenbewuchs<br />
unterbunden);<br />
Steppenrasen, sonstige Magerrasen und Heiden<br />
• Verbuschung einschränken;<br />
− vor allem im Süd-Osten, wo sich u.a. Kiefern in Magerrasenbereiche ausbreiten;<br />
− Beweidung durch Schafe empfohlen;<br />
− kontrolliertes Brennen zur Verjüngung der Fläche und zur Beseitigung einer verfilzten<br />
Grasnarbe;<br />
Wasserschutzgebiet<br />
Das Wasserschutzgebiet für die Wasserfassungsanlagen des Wasserwerkes <strong>Halberstadt</strong>-<br />
Klus wurde 2003 verordnet und umfasst Flächen der Stadt <strong>Halberstadt</strong> und der Gemeinde<br />
Harsleben.<br />
Der Änderungsbereich liegt in der Schutzzone III, der weiteren Schutzzone. In der Schutzzone<br />
III sind u. a. folgende Handlungen nur beschränkt zulässig:<br />
- Neuausweisung und Ausweitung von Baugebieten<br />
- Errichten und Erweitern von sonstigen baulichen <strong>Anlage</strong>n (wie Wohngebäude, Gebäude<br />
zur gewerblichen Nutzung u.ä.)<br />
- Neu- und Ausbau von Verkehrswegen (wie Autobahnen, Straßen, für Motorfahrzeuge<br />
zugelassene Wege, Parkplätze, Autohöfe u.ä.)<br />
Diese beschränkt zulässigen Handlungen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Landkreises<br />
Harz. Im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung äußerte die Untere Wasserbehörde<br />
keine Bedenken zum geplanten Vorhaben.<br />
6 Inhalt der Änderung<br />
Bisherige Darstellung<br />
Der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Halberstadt</strong> vom 01. Februar 1999 stellt die Flächen im<br />
Änderungsbereich überwiegend als Grünfläche (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB) dar.<br />
Flächen für Wald (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB) sind im Süd-Westen, südlich des Bebauungsbereiches<br />
ZASt ausgewiesen.<br />
14 20.10.2011