„Wer sich noch nicht mit der Maschinen- richtlinie ... - SIFATipp
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„Wer sich noch nicht mit der Maschinen- richtlinie ... - SIFATipp
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WEKA auf <strong>der</strong><br />
Arbeitsschutz aktuell,<br />
Halle A1 Stand 704<br />
September 2008 ISSN 1612-765X www.sifatipp.de<br />
Fortbildung4Praxiskongress<br />
Arbeits<strong>sich</strong>erheit, im Oktober Seminar: Fit für<br />
die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>, im November<br />
Die Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
wird in vielen Unternehmen <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong><br />
als Geschäftsprozess verstanden. Häufig<br />
herrscht <strong>noch</strong> Unklarheit über die<br />
gesetzlichen Vorgaben und Schutzziele.<br />
Hermann Kagerer von <strong>der</strong> IHK für München<br />
und Oberbayern berät und unterstützt<br />
Unternehmen bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />
verschiedener Richtlinien – eben auch<br />
<strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>. <strong>SIFATipp</strong> gab er<br />
einen Einblick in seine Beratungspraxis.<br />
<strong>SIFATipp</strong>: Herr Kagerer, Sie beraten<br />
und unterstützen Unternehmen bei<br />
<strong>der</strong> Umstellung auf die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
2006/42/EG. Sieht man<br />
in den Betrieben den Handlungsbedarf<br />
o<strong>der</strong> müssen Sie Aufklärungsarbeit<br />
leisten?<br />
Hermann Kagerer: Ich weise die<br />
Unternehmen in meinen Beratungsprojekten<br />
und Seminaren auf die<br />
Neuerungen hin. Beson<strong>der</strong>s wichtig<br />
ist ja, dass die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
konkret bestimmte Produkte<br />
benennt, die bislang <strong>nicht</strong> in den<br />
Geltungsbereich dieser Richtlinie<br />
gefallen sind. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />
auch Lastaufnahme<strong>mit</strong>tel,<br />
Ketten, Seile, Gurte und abnehmbare<br />
Gelenkwellen. Unternehmen, die nur<br />
Produkte aus diesen Bereichen herstellen,<br />
sind also zum ersten Mal von<br />
<strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> betroffen.<br />
<strong>SIFATipp</strong>: Wie erfahren diese Unternehmen,<br />
dass sie <strong>sich</strong> jetzt um die<br />
<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> kümmern müssen?<br />
Kagerer: Das ist tatsächlich ein Problem.<br />
Mir ist allerdings bislang <strong>noch</strong><br />
kein solches Unternehmen im Projekt<br />
o<strong>der</strong> auf einem Seminar begegnet.<br />
Diese Unternehmen würde ich natürlich<br />
auf die diesbezüglichen Details<br />
<strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
beson<strong>der</strong>s hinweisen.<br />
<strong>SIFATipp</strong>: Wie ist nach Ihrer Erfahrung<br />
<strong>der</strong> Kenntnisstand <strong>der</strong> Unter-<br />
Technische Regeln4Der Aus -<br />
schuss für Gefahrstoffe hat in seiner Frühjahrssitzung<br />
eine Reihe neuer TRGS verabschiedet<br />
<strong>„Wer</strong> <strong>sich</strong> <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong>-<br />
<strong>richtlinie</strong> auskennt, hat ein echtes Problem“<br />
Ein <strong>SIFATipp</strong>-Interview zur Umsetzung <strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
und den Wissenslücken im Management<br />
Hermann Kagerer, AEROLOG-Gesellschaft<br />
für Logistik, von <strong>der</strong> IHK öffentlich bestellter<br />
und vereidigter Sachverständiger,<br />
Herausgeber <strong>der</strong> WEKA Praxissoftware<br />
<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>.<br />
nehmen vor <strong>der</strong> Beratung o<strong>der</strong> vor<br />
dem Seminar, wenn es um die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
geht?<br />
Kagerer: Der Kenntnisstand ist meist<br />
rudimentär. Und das <strong>nicht</strong> nur bei<br />
<strong>der</strong> bestehenden <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>,<br />
son<strong>der</strong>n auch bei den sonstigen<br />
Richtlinien wie zum Beispiel<br />
94/9/EG (ATEX) und an<strong>der</strong>en. Auch<br />
Großkonzerne haben die Dinge meist<br />
<strong>nicht</strong> im Griff. Trotz ganzer Stäbe von<br />
Rechtsanwälten und QM-Fachleuten.<br />
Bei kleinen Handwerksbetrieben<br />
habe ich da ja <strong>noch</strong> Verständnis.<br />
Da müssen einzelne Personen viele<br />
Aufgaben gleichzeitig wahrnehmen.<br />
Bei einigen Firmen ist eine gewisse<br />
Verweigerungshaltung zu erkennen,<br />
obwohl es <strong>sich</strong> um gesetzliche Vorgaben<br />
handelt.<br />
Aus einer Abwehrhaltung heraus<br />
beklagt man <strong>sich</strong> über die EU-Bürokratie<br />
und über die Kosten. Scheinbar<br />
muss erst etwas passieren, bevor man<br />
gewillt ist zu handeln. Es geht immer<br />
um das Leben und die Gesundheit<br />
von Menschen, das müssen <strong>sich</strong> die<br />
Unternehmen und das Top-Management<br />
klar machen.<br />
„Der Kenntnisstand ist <strong>mit</strong>unter<br />
rudimentär. Auch<br />
Großkonzerne haben die Dinge<br />
meist <strong>nicht</strong> im Griff.“<br />
<strong>SIFATipp</strong>: Ist <strong>sich</strong> das Top-Management<br />
über die Bedeutung <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
<strong>nicht</strong> bewusst?<br />
Kagerer: Mitunter werden Konfor<strong>mit</strong>ätserklärungen<br />
erstellt und unterschrieben,<br />
obwohl die Grundlagen<br />
dafür in einem eigenen Geschäftsprozess<br />
gar <strong>nicht</strong> gelegt worden sind.<br />
Oftmals machen <strong>sich</strong> die Verantwortlichen<br />
<strong>nicht</strong> klar, dass Sie da<strong>mit</strong> einem<br />
deutlich höheren Haftungsrisiko ausgesetzt<br />
sind, wenn etwas passiert, im<br />
schlimmsten Fall ein Unfall <strong>mit</strong> Personenschaden.<br />
Da hilft auch keine<br />
Haftpflichtver<strong>sich</strong>erung, denn dann<br />
gilt das Strafrecht. Wenn ich das in<br />
meinen Seminaren erwähne, höre ich<br />
oftmals von den Unterzeichnern <strong>der</strong><br />
Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung „Dann unterschreibe<br />
ich gar <strong>nicht</strong>s mehr“. Dann<br />
weiß ich schon, dass dort kein Prozess<br />
zur Konfor<strong>mit</strong>ätsbewertung besteht<br />
o<strong>der</strong> gelebt wird.<br />
<strong>SIFATipp</strong>: Haben Sie den Eindruck<br />
gewonnen, dass die Unternehmen einen<br />
Zeitdruck verspüren o<strong>der</strong> denken<br />
die meisten, bis zum 29.12.09 ist <strong>noch</strong><br />
viel Zeit?<br />
Fortsetzung auf Seite 2 oben 8<br />
GHS4Die Europäische Union übernimmt<br />
das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem<br />
<strong>der</strong> UN – ein Überblick über die Än<strong>der</strong>ungen<br />
Schwerpunkte<br />
4 Neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
Ab dem 29.12.09 gilt die neue<br />
<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>. Ist Ihr<br />
Unternehmen vorbereitet? S. 6<br />
4 Messen<br />
Messen sind Informations- und<br />
Kontaktbörsen. Sie bieten Einblicke<br />
in neue Trends. Wir stellen Ihnen<br />
die wichtigsten Messen für<br />
Arbeitsschutz vor. S. 4<br />
Praxisthemen<br />
4 WEKA Business Portal<br />
Individuell einstellbar, <strong>mit</strong> einer Fülle<br />
an Fachinformationen und einer<br />
hochmo<strong>der</strong>nen Suchmaschine ist es<br />
eine echte Arbeitshilfe. S. 3<br />
4 Neue Regeln<br />
Eine Über<strong>sich</strong>t zu den Än<strong>der</strong>ungen<br />
bei den Technischen Regeln und<br />
eine weitere Umsetzungshilfe <strong>der</strong><br />
Gefahrstoffverordnung. S. 10<br />
4 Kommende Än<strong>der</strong>ungen<br />
Die EU übernimmt das Einstufungs-<br />
und Kennzeichnungssystem <strong>der</strong><br />
UN, das GHS. Was dies für Ihr<br />
Unternehmen bedeutet, erfahren<br />
Sie auf Seite 13<br />
4 Motivationshilfen<br />
Wie Sie Azubis den Arbeitsschutz<br />
näher bringen. S. 14<br />
Serie<br />
Exklusiv für<br />
<strong>SIFATipp</strong>-Leser:<br />
Messe-Guide<br />
zur Arbeitsschutz<br />
aktuell<br />
4 Englisch für SiFas<br />
Young People at work. S. 14<br />
WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, Römerstraße 4, 86438 Kissing
2 SIFA aktuell<br />
Editorial<br />
Oliver Reifert,<br />
Fachkraft für<br />
Arbeits<strong>sich</strong>erheit,<br />
Chefredakteur<br />
Liebe Leserin,<br />
lieber Leser,<br />
unser Autor Ulrich<br />
Welzbacher<br />
beginnt seinen<br />
Bericht über die<br />
Än<strong>der</strong>ungen im<br />
Regelwerk zu den<br />
Gefahrstoffen denkbar lapidar. Der<br />
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS),<br />
schreibt Welzbacher, habe in seiner<br />
diesjährigen Frühjahrssitzung „eine<br />
Reihe von neuen und geän<strong>der</strong>ten<br />
technischen Regeln beschlossen“.<br />
Diese Än<strong>der</strong>ungen werden <strong>nicht</strong> die<br />
Welt <strong>der</strong> Sicherheitsfachkraft aus<br />
den Angeln heben. Aber sie zeigen,<br />
dass das Regelwerk dauernd aus-<br />
und umgebaut wird, dass es erweitert<br />
und überholt wird. Warum auch<br />
<strong>nicht</strong>? Es muss schließlich <strong>mit</strong><br />
neuen Erkenntnissen und Entwicklungen<br />
Schritt halten. Wie sinnvoll<br />
einem die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
o<strong>der</strong> die Übernahme des Einstufungs-<br />
und Kennzeichnungssystems<br />
für Chemikalien <strong>der</strong> UN erscheinen<br />
mögen: Diese Regeln sind da o<strong>der</strong><br />
werden irgendwann Bedeutung<br />
bekommen. Da<strong>mit</strong> Sie <strong>sich</strong> einen<br />
Überblick verschaffen können, was<br />
für Sie wichtig ist, haben wir die<br />
wichtigsten Än<strong>der</strong>ungen zusammengefasst<br />
und für Sie möglichst<br />
klar aufbereitet. Wie stets. Und wir<br />
hoffen, dass uns das auch diesmal<br />
wie<strong>der</strong> gelungen ist. Herzlichst Ihr<br />
Vom 21. bis 22.10.2008 findet in<br />
Karlsruhe <strong>der</strong> zweite Praxiskongress<br />
Arbeits<strong>sich</strong>erheit von WEKA MEDIA<br />
in diesem Jahr statt. Wie auch beim<br />
ersten Termin im April, <strong>der</strong> von den<br />
ca. 100 Teilnehmern überaus positiv<br />
bewertet wurde, werden renommierte<br />
Referenten umfassende Hilfestellungen<br />
zu den drängendsten Fragen <strong>der</strong><br />
Arbeits<strong>sich</strong>erheit und des Gesundheitsschutzes<br />
geben. Im Mittelpunkt<br />
<strong>der</strong> Veranstaltung stehen wie immer<br />
praxisbezogene Lösungen.<br />
Am ersten Veranstaltungstag werden<br />
Konzepte vorgestellt, <strong>mit</strong> <strong>der</strong>en<br />
Hilfe Vorschriften korrekt und zugleich<br />
ökonomisch umgesetzt werden können.<br />
Neben den Vorträgen steht bei dem<br />
Kongress <strong>der</strong> Erfahrungsaustausch <strong>mit</strong><br />
8 Fortsetzung von Seite 1<br />
Kagerer: Viele haben die Tatsache,<br />
dass <strong>sich</strong> die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> ab<br />
Ende 2009 än<strong>der</strong>t, <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong> zur<br />
Kenntnis genommen. Die beziehen<br />
<strong>sich</strong> dann in ihren Konfor<strong>mit</strong>ätserklärungen<br />
weiterhin auf die Ausgabe<br />
von 1998! In Ausnahmefällen stehen<br />
die Ampeln bereits auf Gelb, und die<br />
Vorbereitungen wurden gestartet.<br />
<strong>SIFATipp</strong>:Welche Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong><br />
neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> halten<br />
Sie für beson<strong>der</strong>s zeitkritisch in <strong>der</strong><br />
Umsetzung?<br />
Kagerer: Für die Firmen, die <strong>sich</strong> <strong>mit</strong><br />
<strong>der</strong> jetzigen Fassung <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
auskennen, ist dies die Berück<strong>sich</strong>tigung<br />
<strong>der</strong> Produkte, die ab<br />
Ende 2009 zusätzlich in den Anwendungsbereich<br />
<strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
aufgenommen werden.<br />
Wer <strong>sich</strong> <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
auskennt, hat ein<br />
echtes Problem. Es reicht <strong>nicht</strong>, <strong>sich</strong><br />
die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> anzusehen,<br />
dort stehen nur die Schutzziele. Auf<br />
den Weg dahin kommt es an. Deshalb<br />
muss das Normenverzeichnis<br />
zur Richtlinie bekannt sein und die<br />
Normen selbst. Ich muss jedoch häufig<br />
feststellen, dass selbst in den Ausbildungen<br />
und Studiengängen das<br />
Arbeiten <strong>mit</strong> Normen, Richtlinien und<br />
Leitlinien <strong>nicht</strong> ausreichend gelehrt<br />
wird. Dann ist es <strong>nicht</strong> verwun<strong>der</strong>lich,<br />
dass später bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />
von EU-Richtlinien in <strong>der</strong> Berufspraxis<br />
Probleme entstehen.<br />
<strong>SIFATipp</strong>: Können Sie einen Zeitplan<br />
empfehlen, wie man <strong>sich</strong> am besten<br />
auf die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
vorbereitet?<br />
Kagerer: Der Zeitplan heißt: Jetzt und<br />
Herbsttermin: Praxiskongress<br />
Arbeits<strong>sich</strong>erheit im Oktober 2008<br />
Berufskollegen und die Möglichkeit des<br />
direkten Dialogs <strong>mit</strong> den Referenten im<br />
Vor<strong>der</strong>grund.<br />
Am zweiten Veranstaltungstag ver<strong>mit</strong>teln<br />
Intensivseminare konkrete Anleitungen<br />
für die praktische Umsetzung.<br />
Ihre Themen: „Durchführung und Dokumentation<br />
<strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
im Umfeld <strong>der</strong> neuen gesetzlichen<br />
Grundlagen“, „Sicherer Umgang <strong>mit</strong><br />
Gefahrstoffen“, „Haftungsrisiken für<br />
technische Führungskräfte“ und „Motivation<br />
im Arbeitsschutz“.<br />
Die Teilnahmegebühr für den Kongress<br />
beträgt 299,– Euro pro Person,<br />
Kongress und Seminar zusammen<br />
kosten 649,– Euro pro Person. Weitere<br />
Informationen und Anmeldung unter<br />
www.weka.de/praxiskongress. ■<br />
ab sofort müssen die Vorbereitungen<br />
starten. Ohne Verzug!<br />
<strong>SIFATipp</strong>: Sie sind in vielen Betrieben<br />
vor Ort. Auf welche Lücken stoßen<br />
Sie in den Unternehmen, wenn Sie<br />
die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
dort vorstellen? Wie sieht<br />
es zum Beispiel <strong>mit</strong> <strong>der</strong> technischen<br />
Dokumentation aus?<br />
Kagerer: Ich lasse mir immer zuerst<br />
eine Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung und eine<br />
Betriebsanleitung geben. Ich habe da<br />
so meine Lieblingsstellen, an denen<br />
ich in wenigen Minuten sehen kann,<br />
wie es um den Konfor<strong>mit</strong>ätsprozess<br />
in dem Unternehmen steht. Da reicht<br />
oft ein Blick ins Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>der</strong> Betriebsanleitung, um zu sehen,<br />
dass es <strong>sich</strong> nur um eine bessere Stoffsammlung<br />
handelt, aber um kein Ergebnis<br />
des Konfor<strong>mit</strong>ätsprozesses.<br />
In den Konfor<strong>mit</strong>ätserklärungen<br />
wird häufig auf Normen verwiesen,<br />
die bereits seit vielen Jahren keine<br />
Gültigkeit haben. Ich frage dann die<br />
Zuständigen, ob sie denn die einzuhaltenden<br />
Normen und Richtlinien<br />
in dem Pflichtenheft erwähnen. In<br />
vielen Fällen geschieht dies <strong>nicht</strong>.<br />
Woher soll dann aber <strong>der</strong> Konstrukteur<br />
wissen, worauf er zu achten hat.<br />
Die Grundlage zur Konfor<strong>mit</strong>ät muss<br />
ganz vorne im Prozess gelegt werden,<br />
also bereits im Pflichtenheft.<br />
<strong>SIFATipp</strong>: Sind die Unternehmen auf<br />
das Verfahren <strong>der</strong> Risikobeurteilung<br />
gut vorbereitet?<br />
Kagerer: Viele Firmen haben die Notwendigkeit<br />
einer „Gefahrenanalyse“<br />
nach <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> bisher<br />
ignoriert. Ich befürchte, die werden<br />
das auch in <strong>der</strong> Zukunft so halten.<br />
Egal, ob diese nun nach EN 1050 o<strong>der</strong><br />
DIN EN ISO 14121-1 o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Verfahren erstellt wird. Dabei spielt es<br />
keine Rolle, dass in <strong>der</strong> bestehenden<br />
<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> von einer Gefahrenanalyse<br />
geschrieben wird und die<br />
Norm zur Gefahrenanalyse Risikobeurteilung<br />
heißt. Auch hier herrscht ein<br />
babylonisches Sprachengewirr.<br />
<strong>SIFATipp</strong>: Und was sollten Hersteller<br />
von beson<strong>der</strong>s gefährlichen <strong>Maschinen</strong><br />
nach Anhang IV <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
so schnell wie möglich<br />
angehen?<br />
Kagerer: Für diese <strong>Maschinen</strong> ist<br />
eine Baumusterprüfung zwingend<br />
vorgeschrieben, es sei denn, für eine<br />
dieser <strong>Maschinen</strong> existiert eine C-<br />
Norm (Produktnorm). Wenn eine C-<br />
Norm existiert und auch angewandt<br />
wird, kann die Baumusterprüfung<br />
SeminarTipp<br />
<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />
"Fit für die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
2006/42/EG" am 26.11.2008<br />
in Heidelberg. Schwerpunkt: die<br />
CE-Kennzeichnung.<br />
Mehr unter www.weka.de.<br />
entfallen. Das weiß ein Hersteller jedoch<br />
nur dann, wenn er <strong>sich</strong> <strong>mit</strong> den<br />
Richtlinien und Normen beschäftigt<br />
und auskennt. Und daran hapert es<br />
meist.<br />
<strong>SIFATipp</strong>: Welche Rolle kann dabei<br />
ein Qualitätsmanagementsystem<br />
spielen?<br />
„In Konfor<strong>mit</strong>ätserklärungen wird häufig auf Normen<br />
verwiesen, die seit vielen Jahren keine Gültigkeit haben.“<br />
Kagerer: Ich lasse mir in den Betrieben<br />
immer auch das QM-Handbuch<br />
zeigen, wenn ein QM-System implementiert<br />
wurde. Dort finde ich so gut<br />
wie nie eine Verfahrensanweisung zur<br />
Konfor<strong>mit</strong>ätsbewertung. Die Sicherstellung<br />
<strong>der</strong> Qualität bedeutet <strong>nicht</strong><br />
automatisch, dass auch die Konfor<strong>mit</strong>ät<br />
und Produkt<strong>sich</strong>erheit gewährleistet<br />
sind.<br />
Ich nenne einmal ein deutliches<br />
Beispiel: Nach ISO 9000 könnte ein<br />
Betrieb eine Schwimmweste aus Blei<br />
herstellen, nach den entsprechenden<br />
Normen und <strong>der</strong> Richtlinie für die<br />
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />
natürlich <strong>nicht</strong>.<br />
<strong>SIFATipp</strong>: Wo können Unternehmen<br />
Unterstützung bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />
<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> bekommen?<br />
Kagerer: Angebote zur Unterstützung<br />
gibt es viele, zum Beispiel die Praxissoftware<br />
<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> von<br />
WEKA MEDIA. Man kann <strong>sich</strong> also<br />
selbst fortbilden, denn Literatur gibt<br />
es zu dem Thema beliebig viel, o<strong>der</strong><br />
Seminare und Schulungen besuchen.<br />
Eine weitere Möglichkeit ist learning<br />
by doing und die Beauftragung eines<br />
Fachmanns, <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Abarbeitung<br />
eines Pilotprojekts berät und praxisgerecht<br />
unterstützt. Das Problem<br />
liegt aber darin, dass die Erkenntnis<br />
<strong>der</strong> Notwendigkeit, <strong>sich</strong> da<strong>mit</strong> zu befassen,<br />
oftmals fehlt. Die Unternehmen<br />
müssen verstehen, dass nur die<br />
Entwicklung und Implementierung<br />
eines Geschäftsprozesses zur Konfor<strong>mit</strong>ätsbewertung<br />
den Firmen wirklich<br />
helfen kann, die Anfor<strong>der</strong>ungen von<br />
Richtlinien und Normen in den Griff<br />
zu bekommen. Häufig wird nur gebastelt<br />
und dann werden die Kosten<br />
für „das CE“ beklagt. ■<br />
Interview: Oliver Schonschek<br />
Diplom-Physiker und Fachjournalist
<strong>SIFATipp</strong> | September 2008 SIFA aktuell 3<br />
Das neue WEKA Business Portal<br />
ist online<br />
Die neue Generation <strong>der</strong> Internetlösungen von WEKA MEDIA setzt Maßstäbe<br />
Eigentlich sollten nur die Online-Angebote<br />
<strong>der</strong> Fachmedienverlage WEKA<br />
MEDIA und UB MEDIA zusammengeführt<br />
werden. Entstanden ist ein innovatives<br />
Online-Portal, das bereits bei seiner<br />
Online-Schaltung Mitte Juli über 30.000<br />
Anwen<strong>der</strong> vorweisen kann. Wer digitale<br />
Fachinformationen zu den Bereichen<br />
Umweltschutz, Arbeits<strong>sich</strong>erheit, Qualitätsmanagement,<br />
Brandschutz, Projektmanagement,<br />
Produkt<strong>sich</strong>erheit, Datenschutz,<br />
Mitbestimmung, Elektro<strong>sich</strong>erheit<br />
o<strong>der</strong> Bauhandwerk sucht, kommt an dem<br />
WEKA Business Portal praktisch <strong>nicht</strong><br />
mehr vorbei.<br />
Das neue WEKA Business Portal bietet<br />
eine Auswahl aus 300 Fachmodulen<br />
zu 21 Themen aus den oben genann-<br />
Über das neue WEKA Business Portal sind 300 Fachmodule aufrufbar.<br />
ten Bereichen. Durch den modularen<br />
Aufbau des Online-Portals und das<br />
skalierbare Angebot finden Fach- und<br />
Führungskräfte die passende Lösung<br />
für die Erfüllung ihrer betrieblichen<br />
Aufgaben.<br />
Für Klein- und Großbetriebe<br />
Werner Pehland, Geschäftsführer <strong>der</strong><br />
WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, Kissing,<br />
erklärt hierzu: „Unsere Zielgruppe sind<br />
die Fach- und Führungskräfte in den<br />
Unternehmen. Durch unser Geschäftsmodell<br />
eignet <strong>sich</strong> das WEKA Business<br />
Portal für Kleinbetriebe genauso wie<br />
für Großkonzerne. Das zeigt <strong>sich</strong> auch<br />
bei unseren heutigen Anwen<strong>der</strong>n, die<br />
sowohl aus Behörden und Forschungseinrichtungen<br />
als auch aus dem Ein-<br />
Mann-Büro o<strong>der</strong> von Siemens, BASF<br />
und <strong>der</strong> Deutschen Bahn kommen<br />
– über 50% <strong>der</strong> DAX-notierten Unternehmen<br />
nutzen das WEKA Business<br />
Portal.“<br />
Praxisorientierte Inhalte<br />
Die praxisnahen Inhalte des Portals<br />
bestehen aus informativen Fachbeiträgen<br />
und weit mehr als 10.000 Arbeitshilfen,<br />
Handlungsanleitungen<br />
und Schulungsmaterialien. Aktualität<br />
garantieren die über 500 Autoren, die<br />
die Beiträge verfassen und kontinuierlich<br />
pflegen. Rechts<strong>sich</strong>erheit gewährleistet<br />
die umfangreiche, monatsaktuelle<br />
Rechtsdatenbank <strong>mit</strong> über 8.000<br />
Vorschriften. Dank des über<strong>sich</strong>tlichen<br />
Zuschnitts des Portals, <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong><br />
Daten, <strong>der</strong>en weitreichen<strong>der</strong> Verlinkung<br />
und <strong>der</strong> übergreifenden Suche<br />
ist <strong>der</strong> Zugriff auf die Fachinformationen<br />
komfortabel und standortübergreifend<br />
möglich.<br />
Individualisierungsmöglichkeiten<br />
Die Kundenlösung verfügt über eine<br />
ergonomische Oberfläche <strong>mit</strong> umfangreichenIndividualisierungsmöglichkeiten;<br />
so kann <strong>der</strong> Nutzer <strong>sich</strong> z.B.<br />
personalisiert anmelden, die Oberfläche<br />
nach seinen Wünschen einrichten<br />
o<strong>der</strong> sein individuelles Rechtsprofil<br />
eingeben. Die neue Suchtechnologie<br />
von FAST, dem Marktführer für<br />
Suchtechnik in Firmenlösungen, bietet<br />
eine sehr hohe Trefferqualität bei<br />
einer vereinfachten Benutzerführung.<br />
Einschränkungsoptionen in den Suchergebnissen<br />
helfen schnell, die Trefferzahl<br />
wirksam zu reduzieren, zudem gibt<br />
es spezielle Meta-Suchfel<strong>der</strong> für die<br />
Rechtssuche und die Stoffdatensuche.<br />
Pehland erläutert die Entscheidung<br />
für diese Lösung so: „Mit <strong>der</strong> Software<br />
des Marktführers bei Enterprise-Suchmaschinen,<br />
FAST, gewährleisten wir,<br />
dass unsere Kunden bei einer Vielzahl<br />
von Treffern die jeweils relevantesten<br />
ganz oben angezeigt bekommen und<br />
per Mausklick die Trefferliste nach<br />
Kontext, Dokumenttyp, Format o<strong>der</strong><br />
Glie<strong>der</strong>ung reduziert wird. Das ist eine<br />
ganz neue Qualität in <strong>der</strong> Suche, die die<br />
weiterhin verfügbare erweiterte Suche<br />
fast überflüssig macht.“ Entscheidend<br />
bei <strong>der</strong> Entwicklung des Portals sei<br />
„neben den wichtigen Punkten wie<br />
Rechts<strong>sich</strong>erheit, Praxisnutzen, Aktualität<br />
<strong>der</strong> Inhalte die Einsparungseffekte<br />
für unsere Kunden gewesen und<br />
die Möglichkeit eines individuellen<br />
Zuschnitts“, betonte Pehland. Aber<br />
auch die „komfortablen Suchoptionen<br />
waren von großer Bedeutung“.<br />
Newsletter<br />
Auch Serviceleistungen sind in dem<br />
Angebot des WEKA Business Portals<br />
integriert: Kunden erhalten monatlich<br />
einen Premium-Newsletter <strong>mit</strong><br />
Hinweisen zu Än<strong>der</strong>ungen und Neufassungen<br />
von Vorschriften und Beiträgen.<br />
Ein Push-Service über<strong>mit</strong>telt auf<br />
Wunsch per E-Mail automatisierte Update-Informationen<br />
zu den jeweiligen<br />
Modulen, und auf dem Portal befinden<br />
<strong>sich</strong> aktuelle News.<br />
Überzeugte Anwen<strong>der</strong><br />
Bereits die beiden Vorgängerangebote,<br />
die WEKA Internetlösungen von WEKA<br />
MEDIA und die Virtuelle Rechtsbibliothek<br />
von UB MEDIA, die in dem neuen<br />
WEKA Business Portal fusionierten,<br />
überzeugten die Anwen<strong>der</strong>. „Unsere<br />
Kunden haben wir frühzeitig in die<br />
Neuentwicklung <strong>der</strong> Unternehmenslösungen<br />
eingebunden“, so Pehland,<br />
„wir haben Kundenzirkel organisiert,<br />
Testzugänge zur Verfügung gestellt<br />
und Anregungen umgesetzt. Die neue<br />
Unternehmenslösung ist im wahrsten<br />
Sinne des Wortes eine ‘Best-of-Lösung’,<br />
denn wir haben Bewährtes übernommen,<br />
an<strong>der</strong>es verbessert. Die Arbeit hat<br />
<strong>sich</strong> gelohnt: Nicht nur wir, son<strong>der</strong>n<br />
auch unsere Kunden sind begeistert.<br />
Mit dem neuen WEKA Business Portal<br />
haben wir unsere Position als führen<strong>der</strong><br />
Fachanbieter von Online-Applikationen<br />
erfolgreich weiter ausbauen<br />
können.“ ■<br />
Isabelle Ruhrmann, WEKA MEDIA<br />
Innovative Steigtechnik<br />
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Wer Grips hat, rollt!<br />
• schneller<br />
Standortwechsel<br />
• kein Umbau<br />
• kein Tragen<br />
• kein<br />
Zeitverlust<br />
Mit <strong>der</strong> neuen Mehrzweckleiter<br />
<strong>mit</strong> praktischer Rollentraverse<br />
sparen Sie <strong>nicht</strong> nur Zeit und<br />
Geld, Sie schonen auch Ihren<br />
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Qualitäts-Garantie auf unsere<br />
Produkte „made in Germany“.<br />
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Telefon: (0 82 21) 36 16 - 01<br />
Telefax: (0 82 21) 36 16 - 80<br />
steigtechnik@steigtechnik.de<br />
www.steigtechnik.de
4<br />
ArbeitsSicherheit<br />
Schweiz<br />
2. Fachmesse für Arbeit<br />
und Gesundheit<br />
5.-6. November 2008<br />
Messezentrum Basel<br />
www.arbeits-<strong>sich</strong>erheitschweiz.ch<br />
Hauptmedienpartner:<br />
Kooperationspartner:<br />
Kontakt:<br />
spring Messe AG<br />
Tel.: +41 22 73317-52 ∙ k.steffen@messe.org<br />
Schon registriert?<br />
Jetzt CHF 10.– sparen!<br />
Die wichtigsten Fachmessen<br />
Von Moskau bis Gent: Arbeitsschutz-Messen in Europa<br />
Was die Hannover Messe für die <strong>Maschinen</strong>bauer<br />
ist die A+A in Düsseldorf<br />
für Experten <strong>der</strong> Arbeit<strong>sich</strong>erheit. Mit<br />
über 60 Jahren ist die A+A die älteste<br />
Fachmesse ihrer Art und gilt als Europas<br />
größter Treffpunkt <strong>der</strong> Branche.<br />
Manche halten sie auch für die weltweit<br />
größte Zusammenkunft von Experten<br />
aus den Bereichen Arbeitsschutz und<br />
-medizin. Die stattliche Zahl von rund<br />
55.000 Besuchern zählten die A+A-Organisatoren<br />
im vergangenen Jahr. Klar,<br />
dass so etwas <strong>nicht</strong> unbeachtet bleibt.<br />
Diese Attraktivität hat längst Konkurrenten<br />
auf den Plan gerufen. Gerade<br />
in den vergangenen zwei, drei Jahren<br />
haben <strong>sich</strong> im deutschsprachigen<br />
Raum interessante neue Fachmessen<br />
gegründet. Mit Erfolg. Hier ein Überblick.<br />
Quasi-Monopolist in <strong>der</strong> Schweiz<br />
Eine Quasi-Monopolstellung<br />
hat die<br />
ArbeitsSicherheit<br />
Schweiz in Basel.<br />
Sie ist die einzige<br />
Fachmesse in <strong>der</strong><br />
Schweiz, die auf<br />
die Themen Arbeit und Gesundheit zugeschnitten<br />
ist. Sie ist im Vergleich zur<br />
A+A jung. Im November 2006 wurde<br />
sie zum ersten Mal veranstaltet. In diesem<br />
Jahr verzeichnet sie ein deutliches<br />
Wachstum. Die Ausstellungsfläche wird<br />
<strong>sich</strong> verdoppeln. Entsprechend vergrößert<br />
hat <strong>sich</strong> auch das Programmangebot,<br />
für das nunmehr zwei Praxisforen<br />
<strong>mit</strong> rund 40 Fachvorträgen vorbereitet<br />
werden. Die überwiegende Anzahl <strong>der</strong><br />
Aussteller kommt aus Deutschland,<br />
Österreich und <strong>der</strong> Schweiz.<br />
ArbeitsSicherheit Schweiz, Basel<br />
Mittwoch, 5.11., bis Donnerstag,<br />
6.11.2008<br />
Messezentrum Basel<br />
www.arbeits-<strong>sich</strong>erheit-schweiz.ch<br />
Sechs Messen unter einem Dach<br />
Mensch – Arbeit – Sicherheit ist das<br />
Motto <strong>der</strong> Vienna-tec in Wien. Unter<br />
diesem Namen verbergen <strong>sich</strong> sechs<br />
Industriemessen, die zeitgleich im<br />
Messezentrum Wien stattfinden. Erwartet<br />
werden über 30.000 Besucher.<br />
Geboten wird ein repräsentativer<br />
Querschnitt durch die neuesten Entwicklungen<br />
auf dem Sektor Sicherheit,<br />
Gesundheitsschutz und Ergonomie<br />
bei <strong>der</strong> Arbeit.<br />
Vienna-tec, Wien<br />
Dienstag, 7.10., bis Freitag,<br />
10.10.2008<br />
Messe Wien<br />
www.vienna-tec.at<br />
Die kleine A+A<br />
Sie wird in Fachkreisen<br />
„die kleine<br />
A und A“ genannt,<br />
die Arbeits<strong>sich</strong>erheit<br />
aktuell. An<strong>der</strong>s<br />
als an<strong>der</strong>e Messen<br />
hat sie keinen festen Standort, son<strong>der</strong>n<br />
wan<strong>der</strong>t durch die Republik. Im<br />
Oktober wird sie zum ersten Mal in<br />
Hamburg <strong>mit</strong> 19.000 Quadratmetern<br />
Ausstellungsfläche zu Gast sein. „Wir<br />
können in Hamburg eine deutliche<br />
Steigerung gegenüber Karlsruhe <strong>mit</strong><br />
16.000 qm verbuchen“, sagt Elvira<br />
Freier, Projektleiterin des Organisators<br />
Hinte Messe- und Ausstellungs- GmbH.<br />
Sie erwartet rund 12.000 Besucher. Ein<br />
vielseitiges Kongressprogramm begleitet<br />
die Fachmesse. Ort und Termin <strong>der</strong><br />
übernächsten Arbeitsschutz aktuell<br />
stehen schon fest: 20. bis 22. Oktober<br />
2010 in Leipzig.<br />
Arbeitsschutz aktuell Hamburg<br />
Mittwoch, 8.10., bis Freitag,<br />
10.10.2008<br />
Messe Hamburg<br />
www.arbeitsschutz-aktuell.de<br />
Premiere in Salzburg<br />
Rund 1.300 Fachbesucher aus Deutschland<br />
aber auch aus Tschechien und<br />
Ungarn hatte die „Protex“ in Salzburg<br />
zur Premiere im April dieses Jahres. 118<br />
Aussteller aus zwölf Län<strong>der</strong>n boten einen<br />
Überblick zu den Themen Arbeitsschutz<br />
und Arbeits<strong>sich</strong>erheit. Darunter<br />
waren alle Großen <strong>der</strong> Branche. Österreich<br />
wird generell als ein sehr guter<br />
Markt für hochwertigen Arbeitsschutz<br />
beurteilt. Die 2. Internationale Fachmesse<br />
für Arbeitsschutz und mo<strong>der</strong>ne<br />
Berufskleidung findet gleichzeitig <strong>mit</strong><br />
<strong>der</strong> BWS, <strong>der</strong> Internationalen Fachmesse<br />
für Holzbe- und -verarbeitung,<br />
Zimmerei-, Tischlerei- und Fertigungsbedarf,<br />
Eisenwaren, Werkzeuge DIY-<br />
Bedarf, Schloss und Beschlag statt. Zu<br />
dieser Messe allein werden schon über<br />
18.000 Besucher erwartet.<br />
Protex Salzburg<br />
Mittwoch, 22.11., bis Samstag,<br />
25.11.2009<br />
Messezentrum Salzburg<br />
www.hundkmesse.de/protex<br />
Stadtinfos und Hotels:<br />
www.salzburg.at
<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />
Fachmesse im Dreilän<strong>der</strong>eck<br />
Die größte Arbeitsschutz-Fachmesse in<br />
Österreich ist die „Preventa“. Seit 2001<br />
wird sie im Dreilän<strong>der</strong>eck, in Dornbirn,<br />
ausgerichtet. Künftig wird sie zeitgleich<br />
<strong>mit</strong> <strong>der</strong> Technologie-Messe „Intertech“<br />
stattfinden. Das erweitert das<br />
Ausstellungsprogramm für die Messebesucher<br />
um die Fachbereiche Fertigung,<br />
Automatisierung, Mechatronik<br />
und technische Dienstleistungen. Die<br />
Preventa findet alle zwei Jahre statt. Sie<br />
umfasst 3.600 Quadratmeter Fläche in<br />
zwei Hallen. Eingerahmt ist die nächste<br />
Preventa von acht Hallen, die von <strong>der</strong><br />
Intertech belegt werden.<br />
Preventa, Dornbirn<br />
Donnerstag, 14.5., bis Samstag,<br />
16.5.2009<br />
Messe Dornbirn<br />
www.preventa.info<br />
Aussteller aus über 50 Län<strong>der</strong>n<br />
Die A+A ist das größte europäische<br />
Informations- und Diskussionsforum<br />
zum Thema Sicherheit und Gesundheit<br />
bei <strong>der</strong> Arbeit. Sie hat die vier Be-<br />
Messekalen<strong>der</strong><br />
standteile Internationale Fachmesse,<br />
Internationaler Kongress, Treffpunkt<br />
Sicherheit + Gesundheit und das A+A-<br />
Forum. Träger <strong>der</strong> Messe und Veranstalter<br />
des Kongresses ist die Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
für Sicherheit und<br />
Gesundheit bei <strong>der</strong> Arbeit (Basi) e.V.<br />
Unter ihrem Dach haben <strong>sich</strong> 76<br />
Institutionen auf dem Gebiet des Arbeits-<br />
und Gesundheitsschutzes zusammengeschlossen.<br />
Der Kongress<br />
2009 steht unter<br />
dem Leitthema „Innovationen<br />
für <strong>sich</strong>ere<br />
und gesunde<br />
Unternehmen“. Seit<br />
1954 ist die Messe<br />
in Düsseldorf verankert.<br />
Sie erwartet<br />
über 1.400 Aussteller aus 51 Nationen.<br />
In 60 Veranstaltungen referieren<br />
360 hochrangige Experten aus Politik,<br />
Forschung und Praxis, zu denen 6.000<br />
Kongressbesucher erwartet werden.<br />
A+A Düsseldorf<br />
Montag, 3.11., bis Donnerstag, 6.11.09<br />
Messegelände Düsseldorf<br />
www.aplusa-online.de<br />
Ulrike Hoffmeister<br />
7.10. – 10.10.2008 Wien (Österreich), Vienna-tec, www.vienna-tec.at<br />
8.10. – 9.10.2008 Modena (Italien), Ambiente Lavoro – Exhibition of Hygiene and Safety<br />
at Working Places, www.senaf.it<br />
8.10. – 10.10.2008 Hamburg, Arbeitssschutz aktuell, www.arbeitsschutz-aktuell.de<br />
21.10. – 24.10.2008 Gent (Belgien), FEST – Fachmesse für Umwelt, Energie und Sicherheit<br />
am Arbeitsplatz, www.ifest.be<br />
29.10. – 31.10.2008 Moskau (Russland), p+p (formerly TELOGREYKA) – Internationale<br />
Messe für Arbeits- und Schutzbekleidung (150 Aussteller),<br />
www.mvkmessen.de<br />
4.11. – 7.11.2008 Paris (Frankreich), XPOPROTECTION/FEU – Internationale Ausstellung<br />
für Schutz und Sicherheit, www.expoprotection.com<br />
5.11. – 6.11.2008 Basel (Schweiz), Arbeits<strong>sich</strong>erheit Schweiz – Fachmesse für<br />
Arbeit und Gesundheit, www.arbeits-<strong>sich</strong>erheit-schweiz.ch<br />
5.11. – 7.11.2008 Budapest (Ungarn), Security – Safety – Internationale Fachausstellung<br />
und Konferenz für Sicherheitstechnik und Objektschutz<br />
(350 Aussteller, 19.000 Besucher), www.securityinfo.hu<br />
17.2. – 20.2.2009 Sofia (Bulgarien), SECURITY – Internationale Fachausstellung<br />
und Seminar für Sicherheits- und Schutztechnik,<br />
www.bcci.bg/fairs/security<br />
18.3. – 21.3.2009 Lissabon (Portugal), SEGUREX – Internationale Fachausstellung<br />
für Vorbeugung und Sicherheit (600 Aussteller, 17.000 Besucher),<br />
www.fil.pt<br />
März 2009 Amsterdam (Nie<strong>der</strong>lande), ARBO (HRM Live!) – Fachmesse für<br />
Sicherheit, Gesundheitsschutz und Ergonomie bei <strong>der</strong> Arbeit (160<br />
Aussteller, 7.000 Besucher), www.rai.nl<br />
22.4. – 25.4.2009 Salzburg (Österreich), Protex, www.hundkmesse.de/protex<br />
12.5. – 14.5.2009 Birmingham (Großbritannien), Safety and Health Expo,<br />
www.safety-health-expo.co.uk<br />
14.5. – 16.5.2009 Dornbirn (Österreich), PREVENTA – Internationale Arbeitsschutz-<br />
Messe, www.preventa.info<br />
27.5. – 29.5.2009 Valencia (Spanien), LABORALIA – Show of Prevention, Protection,<br />
Safety and Health at Work (300 Aussteller, 10.000 Besucher),<br />
www.feriavalencia.com<br />
September 2009 Zagreb (Kroatien), INTERPROTEX – International Fair for the Protection<br />
of People and Assets (260 Aussteller, 43.000 Besucher),<br />
www.zv.hr/interprotex
6 Schwerpunkt <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
Die Umstellung auf die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
2006/42/EG steht bevor.<br />
Da keine Übergangsfrist vorgesehen ist,<br />
müssen die Vorbereitungen frühzeitig in<br />
Angriff genommen werden. Wann welcher<br />
Schritt gemacht werden soll, erklären<br />
wir Ihnen im folgenden Beitrag.<br />
Bis zum 29. Dezember 2009 haben<br />
viele <strong>Maschinen</strong>hersteller <strong>noch</strong> einiges<br />
zu tun, um die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> (MRL)<br />
2006/42/EG fristgerecht zu erfüllen.<br />
Um das Umstellungsprojekt richtig<br />
angehen zu können, müssen die anstehenden<br />
Aufgaben aber auch <strong>mit</strong><br />
Terminen versehen werden. Lei<strong>der</strong><br />
reicht da die gerne genutzte interne<br />
Vorgabe „so früh wie möglich“ <strong>nicht</strong><br />
aus. Es könnte nämlich durchaus passieren,<br />
dass dann ein Umstellungsschritt<br />
zu früh erledigt wird.<br />
Verwirrung durch<br />
Umstellungstermin<br />
Die Terminfrage für den Umstieg auf<br />
die neue MRL war gleich nach <strong>der</strong>en<br />
Veröffentlichung Anlass für einige Verwirrung.<br />
So musste <strong>der</strong> am 9.6.2006 im<br />
EU-Amtsblatt veröffentlichte Text <strong>der</strong><br />
neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 2006/42/<br />
EG einer Berichtigung unterzogen<br />
werden. Hieß es dort anfangs auf<br />
Seite 34, Artikel 25, Absatz 1 „Die<br />
Richtlinie 98/37/EG wird aufgehoben“,<br />
heißt es seit einer Berichtigung<br />
im EU-Amtsblatt vom 16.3.2007, dass<br />
„die Richtlinie 98/37/EG zum 29. Dezember<br />
2009 aufgehoben wird“.<br />
So<strong>mit</strong> war und ist keine sofortige<br />
Umstellung erfor<strong>der</strong>lich. Doch auch<br />
nach <strong>der</strong> Berichtigung gibt es Unklar-<br />
„Als ein Unternehmen, das Systemlösungen<br />
für die Antriebs- und<br />
Automatisierungstechnik herstellt,<br />
setzen wir uns bereits heute <strong>mit</strong><br />
den Än<strong>der</strong>ungen auseinan<strong>der</strong>, die<br />
die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> (MRL)<br />
2006/42/EG zum 29.12.2009 <strong>mit</strong> <strong>sich</strong><br />
bringt. Ihr in Kraft treten ergibt für<br />
uns keine signifikant wachsenden<br />
Aufgaben. Ihre Neuerungen sehen<br />
wir u.a. in dem klarer gefassten<br />
Anwendungsbereich, den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an Teilmaschinen, auch „unvollständige<br />
<strong>Maschinen</strong>“ genannt,<br />
sowie in den Än<strong>der</strong>ungen, die das<br />
Nicht zu früh und <strong>nicht</strong> zu spät<br />
Bereit sein ist alles: die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>. Wie man <strong>sich</strong> am besten auf sie vorbereitet<br />
heiten über die zeitliche Gestaltung<br />
<strong>der</strong> Umsetzung.<br />
Neue MRL bereits<br />
in Kraft getreten<br />
Ein weiterer Grund für Unklarheiten<br />
auf Seiten <strong>der</strong> Hersteller, aber auch<br />
<strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> von <strong>Maschinen</strong> steckt<br />
in dem Begriff „in Kraft getreten“.<br />
Tatsächlich ist die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
bereits in Kraft getreten<br />
und zwar am 29.06.2006. Für so manchen<br />
Hersteller und Nutzer erschien<br />
dieses Datum als Stichtag, ab dem<br />
Wird das eine Maschine? Falls ja, greift<br />
ab Dezember die neue Richtlinie.<br />
Bild: Fotolia/Franz Pfluegl<br />
die Umsetzung erfolgt sein müsse<br />
und ab dem man als Käufer einer<br />
neuen <strong>Maschinen</strong> auch Anspruch<br />
darauf habe, dass die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> neuen MRL bereits erfüllt sind.<br />
Dem ist allerdings <strong>nicht</strong> so. Vielmehr<br />
regelt Artikel 26 (Umsetzung)<br />
<strong>der</strong> neuen MRL, dass die Mitgliedsstaaten<br />
<strong>der</strong> EU die neuen Rechtsvorschriften<br />
<strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> ab<br />
Neue Richtlinie längst Thema<br />
Bei Lenze bringt die neue MRL kaum Verän<strong>der</strong>ungen<br />
Konfor<strong>mit</strong>ätsbewertungsverfahren<br />
betreffen. Innerhalb <strong>der</strong> Verbände<br />
VDMA und ZVEI arbeiten wir aktiv<br />
bei <strong>der</strong> Umsetzung und Interpretation<br />
<strong>der</strong> Richtlinie <strong>mit</strong>. Beson<strong>der</strong>s an<br />
<strong>der</strong> Diskussion über die Einordnung<br />
von Getrieben in die Anwendungsbereiche<br />
„Komponenten/Baugruppen“<br />
o<strong>der</strong> „unvollständige <strong>Maschinen</strong>“,<br />
sind wir beteiligt und können so <strong>sich</strong>erstellen,<br />
dass wir auf dem neusten<br />
Stand sind.“ ■<br />
Martin Grosser<br />
Sicherheitstechnik Lenze, Hameln<br />
dem 29.12.2009 anwenden sollen.<br />
Zwischen <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong><br />
neuen MRL und <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong><br />
entsprechenden Rechtsvorschriften<br />
liegt also eine Vorlaufzeit, die sowohl<br />
die Mitgliedsstaaten als auch<br />
die betroffenen Unternehmen für<br />
die Vorbereitungen nutzen können<br />
und sollten.<br />
Vorlauf ja, aber keine<br />
Übergangsfrist<br />
Was bedeutet es aber dann, wenn im<br />
Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>der</strong> neuen MRL<br />
davon gesprochen wird, dass es keine<br />
Übergangsfrist gibt? Da<strong>mit</strong> ist gemeint,<br />
dass es keine Zeitspanne geben wird,<br />
in <strong>der</strong> beide <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>n<br />
gleichzeitig gelten werden. Mit dem<br />
Tag <strong>der</strong> ersten Anwendung <strong>der</strong> neuen<br />
MRL, also dem 29.12.09, hat die alte<br />
<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 98/37/EG ihre<br />
Gültigkeit verloren. Diese taggenaue<br />
Umstellung macht die Vorbereitungen<br />
etwas komplizierter. Generell lässt<br />
<strong>sich</strong> sagen, dass Sie Vorbereitungen<br />
bis zum 29.12.09 treffen sollten, diese<br />
aber <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong> vor dem Stichtag zur<br />
Anwendung bringen dürfen. Schließlich<br />
gilt bis zum 29.12.09 <strong>noch</strong> die alte<br />
<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>.<br />
Umsetzung ja, Anwendung<br />
<strong>noch</strong> <strong>nicht</strong><br />
Wenn Sie <strong>sich</strong> also auf die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
in den nächsten<br />
Wochen und Monaten technisch und<br />
organisatorisch vorbereiten und Ihre<br />
Produkte auf Konfor<strong>mit</strong>ät überprüfen,<br />
nutzen Sie zwar die Vorlaufzeit sinnvoll<br />
und richtig, im rechtlichen Sinne anwenden<br />
dürfen Sie die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
aber <strong>nicht</strong>:<br />
<strong>Maschinen</strong>, die vor dem 29. Dezember<br />
2009 auf den Markt gebracht<br />
werden, müssen weiterhin den An-<br />
<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />
for<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
98/37/EG entsprechen.<br />
Eine Bezugnahme auf die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
2006/42/EG ist nur für<br />
<strong>Maschinen</strong> rechtlich gesehen erlaubt,<br />
die ab dem 29. Dezember 2009 auf den<br />
Markt gebracht werden.<br />
Was tun, wenn Termin <strong>der</strong> Markteinführung<br />
<strong>noch</strong> unklar ist?<br />
Bei aller Produktionsplanung könnte<br />
<strong>der</strong> genaue Termin <strong>der</strong> Markteinführung<br />
für eine neue Maschine unklar<br />
sein. Wie sollte dann die Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung<br />
aussehen? Entsprechen<br />
die neuen <strong>Maschinen</strong> sowohl <strong>der</strong> bestehenden<br />
als auch <strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>,<br />
können Sie zur Sicherheit<br />
in <strong>der</strong> Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung einen<br />
Bezug zu beiden MRL herstellen.<br />
Allerdings sollte ein Hersteller<br />
darauf verweisen, dass ab dem 29.12.09<br />
nur <strong>noch</strong> <strong>der</strong> Bezug auf die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
2006/42/EG gilt und<br />
nach dem 29.12.09 den Bezug auf<br />
die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 98/37/EG<br />
entfernen.<br />
Än<strong>der</strong>ungen bei Bescheinigungen<br />
und Zertifikaten beachten<br />
Bestehende EG-Baumusterprüfbescheinigungen<br />
auf Basis <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
98/37/EG werden <strong>nicht</strong><br />
ohne weiteres nach dem 29.12.09 ihre<br />
Gültigkeit behalten. Dies liegt <strong>nicht</strong><br />
nur daran, dass <strong>sich</strong> entsprechende<br />
Zertifikate rechtlich gesehen auf die<br />
neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 2006/42/<br />
EG beziehen müssen. Vielmehr haben<br />
<strong>sich</strong> Än<strong>der</strong>ungen zu den in Anhang I<br />
<strong>der</strong> MRL aufgeführten grundlegenden<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzanfor<strong>der</strong>ungen<br />
ergeben, die berück<strong>sich</strong>tigt<br />
werden müssen.<br />
SeminarTipp<br />
Am 27.11.2008 findet in Heidelberg<br />
das Seminar „Fit für die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
2006/42/EG“ statt.<br />
Mehr dazu unter www.weka.de.<br />
An den Vorbereitungen<br />
dranbleiben<br />
Die verbleibende Zeit wird also ohne<br />
Frage <strong>mit</strong> zahlreichen Än<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />
bei den <strong>Maschinen</strong>herstellern<br />
gefüllt sein, wobei <strong>sich</strong> die Maßnahmen<br />
immer nur auf die technischen<br />
und organisatorischen Vorbereitungen<br />
beziehen dürfen, <strong>nicht</strong> aber auf eine<br />
formale rechtliche Anwendung <strong>der</strong><br />
neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>. ■<br />
Oliver Schonschek
7 Schwerpunkt <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
Nicht verwirren lassen<br />
Was bedeutet <strong>der</strong> Begriff „Risikobeurteilung“ in <strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> und welche Auswirkungen hat er<br />
Die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 2006/42/EG<br />
bringt auch neue Begriffe. Der wichtigste:<br />
die sogenannte Risikobeurteilung. Sie<br />
ersetzt die „Gefahrenanalyse“. Wir sagen<br />
Ihnen, was es <strong>mit</strong> den neuen Definitionen<br />
auf <strong>sich</strong> hat.<br />
Für <strong>Maschinen</strong>hersteller und -betreiber<br />
sind Begriffe wie Gefahren -<br />
analyse und Gefährdungsbeurteilung<br />
bekannt. Die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
2006/42/EG bringt eine „Risikobeurteilung“.<br />
Kurz zu den Definitionen:<br />
Während eine Gefährdungsbeurteilung<br />
alle Gefahren betrachtet, die in<br />
dem Arbeitsbereich bei dem <strong>Maschinen</strong>betreiber<br />
auftreten können, werden<br />
bei einer Gefahrenanalyse durch<br />
den Hersteller einer Maschine die<br />
Gefahren betrachtet, die von <strong>der</strong> Maschine<br />
ausgehen können. Die Risikobeurteilung<br />
hingegen ersetzt die bisherige<br />
Gefahrenanalyse in <strong>der</strong> neuen<br />
<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> (MRL). Was hat es<br />
nun <strong>mit</strong> ihr auf <strong>sich</strong>?<br />
Risikobeurteilung als Basis<br />
<strong>der</strong> Konstruktion<br />
Nach Maßgabe <strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
muss <strong>der</strong> Hersteller einer<br />
Maschine o<strong>der</strong> sein Bevollmächtigter<br />
dafür sorgen, „dass eine Risikobeur-<br />
teilung vorgenommen wird, um die<br />
für die Maschine geltenden Sicherheits-<br />
und Gesundheitsschutzanfor<strong>der</strong>ungen<br />
zu er<strong>mit</strong>teln. Die Maschine<br />
muss dann unter Berück<strong>sich</strong>tigung<br />
<strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Risikobeurteilung<br />
konstruiert und gebaut werden“. Bei<br />
<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />
einer Risikobeurteilung geht es also<br />
darum, die Sicherheits- und Gesundheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
individuell für<br />
eine bestimmte Maschine zu er<strong>mit</strong>teln<br />
und diese umzusetzen.<br />
Die in <strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
in den Allgemeinen Grundsätzen<br />
des Anhangs I Nr. 1 gefor<strong>der</strong>te Risikobeurteilung<br />
sollten <strong>Maschinen</strong>hersteller<br />
also als Teil <strong>der</strong> Entwicklung und<br />
Konstruktion begreifen. Die Risikobeurteilung<br />
ist kein Prozess, <strong>der</strong> nach<br />
dem Bau einer Maschine stattfindet,<br />
indem man die Risiken <strong>der</strong> bereits konstruierten<br />
Maschine austestet. Gefahren,<br />
die <strong>sich</strong> erst dann herausstellen,<br />
lassen <strong>sich</strong> kaum o<strong>der</strong> nur <strong>mit</strong> großem<br />
Aufwand abstellen o<strong>der</strong> zumindest abmin<strong>der</strong>n.<br />
Risiken bestehen während des<br />
gesamten Produktlebenszyklus<br />
Die Beurteilung <strong>der</strong> Risiken gemäß<br />
neuer <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> betrifft dabei<br />
<strong>nicht</strong> nur die erstmalige Montage<br />
Wir lassen Sie <strong>nicht</strong> im Regen stehen<br />
Sicherheitsbeauftragter +++ Abfallbeauftragter +++ Gewässerschutzbeauftragter<br />
+++ Immissionsschutzbeauftragter +++<br />
Störfallbeauftragter +++ Strahlenschutzbeauftragter +++ Brandschutzbeauftragter<br />
+++ Gefahrgutbeauftragter +++ Gefahrstoffbeauftragter<br />
+++ Beauftragter für biologische Sicherheit +++<br />
Beauftragter für Facility Management<br />
Seminare, Workshops und<br />
Lehrgänge zu den Themen<br />
Arbeits<strong>sich</strong>erheit und Umweltschutz<br />
fi nden Sie unter<br />
www.umweltinstitut.de<br />
Umweltinstitut Offenbach, Frankfurter Straße 48, 63065 Offenbach,<br />
Tel: (069) 81 06 79, Fax: (069) 82 34 93, mail@umweltinstitut.de<br />
Dass Risiken einer<br />
Fräsmaschine während ihres<br />
gesamten Produktlebenszyklus<br />
bestehen, betont die Neufassung<br />
<strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>.<br />
Bild: Fotolia/Hellbach<br />
Fortsetzung auf Seite 8 8
8<br />
8 Fortsetzung von Seite 7<br />
und den normalen Betrieb. Vielmehr<br />
müssen bei <strong>der</strong> Risikobeurteilung<br />
und da<strong>mit</strong> schon bei <strong>der</strong> Konstruktionsplanung<br />
sämtliche Lebenszyklen<br />
<strong>der</strong> Maschine bedacht werden, also<br />
insbeson<strong>der</strong>e<br />
■ die Montage,<br />
■ <strong>der</strong> Einrichtbetrieb,<br />
■ <strong>der</strong> Normalbetrieb,<br />
■ die Wartung,<br />
■ die Instandsetzung,<br />
■ die Außerbetriebnahme<br />
und schließlich<br />
■ die Demontage.<br />
Auch Fehlanwendungen<br />
berück<strong>sich</strong>tigen<br />
Bei <strong>der</strong> Er<strong>mit</strong>tlung und Reduzierung<br />
von Risiken darf <strong>nicht</strong> nur die bestimmungsgemäße<br />
Verwendung einer<br />
Maschine in die Überlegungen<br />
einbezogen werden. Vielmehr muss<br />
die Risikobeurteilung auch alle vernünftigerweise<br />
vorhersehbaren Fehlanwendungen<br />
<strong>mit</strong> einbeziehen. Dies<br />
kann man <strong>sich</strong> so verdeutlichen,<br />
dass voraus<strong>sich</strong>tlich jede erkennbare<br />
Möglichkeit einer Maschine auch<br />
genutzt wird, selbst wenn diese <strong>nicht</strong><br />
vom Hersteller so vorgesehen wurde.<br />
Könnte man also eine bestimmte Ma-<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Schwerpunkt <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
schine auch zum Heben von Lasten<br />
einsetzen, obwohl dies <strong>nicht</strong> die bestimmungsgemäße<br />
Verwendung ist,<br />
muss man da<strong>mit</strong> rechnen, dass dies<br />
versucht wird, und die entsprechenden<br />
Risiken berück<strong>sich</strong>tigen.<br />
Das Verfahren<br />
<strong>der</strong> Risikobeurteilung<br />
Die Durchführung einer solchen Risikobeurteilung<br />
ist ohne Frage kein<br />
einfaches Unterfangen. Während die<br />
<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 98/37/EG für<br />
die dort gefor<strong>der</strong>te Gefahrenanalyse<br />
keine genaueren Angaben zur Durchführung<br />
macht, befinden <strong>sich</strong> in dem<br />
Anhang I <strong>der</strong> neuen MRL Hinweise zu<br />
dem Verfahren. So sollen in iterativer<br />
(also <strong>sich</strong> wie<strong>der</strong>holen<strong>der</strong>) Form die<br />
folgenden Schritte bei <strong>der</strong> Risikobeurteilung<br />
vollzogen werden:<br />
■ Bestimmung <strong>der</strong> Grenzen <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><br />
(bestimmungsgemäße Verwendung<br />
und jede vernünftigerweise<br />
vorhersehbare Fehlanwendung<br />
berück<strong>sich</strong>tigen);<br />
■ Er<strong>mit</strong>tlung <strong>der</strong> Gefährdungen,<br />
die von <strong>der</strong> Maschine ausgehen<br />
können, und <strong>der</strong> da<strong>mit</strong> verbundenen<br />
Gefährdungssituationen<br />
(dazu insbeson<strong>der</strong>e jeden Arbeitsschritt<br />
<strong>mit</strong> <strong>der</strong> Maschine ge-<br />
danklich durchspielen);<br />
■ Abschätzung <strong>der</strong> Risiken unter Berück<strong>sich</strong>tigung<br />
<strong>der</strong> Schwere möglicher<br />
Verletzungen o<strong>der</strong> Gesundheitsschäden<br />
und <strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit<br />
ihres Eintretens;<br />
■ Bewertung <strong>der</strong> Risiken, um die Erfor<strong>der</strong>nis<br />
einer Risikomin<strong>der</strong>ung zu<br />
er<strong>mit</strong>teln;<br />
■ Ausschaltung <strong>der</strong> Gefährdungen<br />
o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gefährdungen<br />
durch Anwendung von Schutzmaßnahmen.<br />
Rangfolge möglicher<br />
Schutzmaßnahmen beachten<br />
Auf Basis <strong>der</strong> Risikobeurteilung könnte<br />
man vielleicht versucht sein, die<br />
festgestellten Risiken einfach in <strong>der</strong><br />
Benutzerinformation aufzuführen.<br />
Da<strong>mit</strong> ist jedoch we<strong>der</strong> den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> bestehenden <strong>noch</strong> <strong>der</strong><br />
zukünftigen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> ge-<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
SeminarTipp<br />
„Fachtagung CE im <strong>Maschinen</strong>bau“<br />
vom 2.12. – 3.12.2008 in Hagen.<br />
Thema: neue <strong>Maschinen</strong>- und EMV-<br />
Richtlinien. Anmeldung unter<br />
www.weka.de/produkt<strong>sich</strong>erheit.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />
nüge getan. Vielmehr gibt es für die zu<br />
ergreifenden Schutzmaßnahmen eine<br />
klare Rangfolge:<br />
1. Risikominimierung durch konstruktive<br />
Maßnahmen<br />
2. Ergreifen weiterer Schutzmaßnahmen<br />
gegen die Restrisiken, die <strong>sich</strong><br />
durch Konstruktion und Bau <strong>der</strong><br />
Maschine <strong>nicht</strong> beseitigen lassen<br />
3. Benutzerinformation über die trotz<br />
Schritt 1. und 2. verbleibenden Risiken<br />
<strong>mit</strong> Hinweisen auf erfor<strong>der</strong>liche<br />
Spezialausbildungen, Einarbeitungsmaßnahmen<br />
und Persönlichen<br />
Schutzausrüstungen sowie<br />
regelmäßige Kontrollen des richtigen<br />
Verhaltens <strong>der</strong> Benutzer durch<br />
den Betreiber<br />
Angaben in den technischen<br />
Unterlagen beachten<br />
In den technischen Unterlagen (technische<br />
Dokumentation) zu <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Maschine müssen <strong>sich</strong> nach <strong>der</strong><br />
neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> zudem<br />
Angaben zu dem Verfahren <strong>der</strong> Risikobeurteilung,<br />
zu den Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen,<br />
den ergriffenen Schutzmaßnahmen<br />
und den verbleibenden<br />
Restrisiken befinden. ■<br />
Oliver Schonschek
<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />
Am 29.12.2009 löst die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
2006/42/EG die bis dahin <strong>noch</strong><br />
gültige 98/37/EG ab. Eine Übergangsfrist<br />
ist <strong>nicht</strong> vorgesehen. Die von den Än<strong>der</strong>ungen<br />
Betroffenen sollten <strong>sich</strong> daher<br />
rechtzeitig darauf vorbereiten. Doch für<br />
wen soll die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
gelten? Und was wird <strong>sich</strong> gegenüber<br />
<strong>der</strong> bestehenden Richtlinie än<strong>der</strong>n?<br />
Die überarbeitete Richtlinie 2006/42/<br />
EG trat am 29. Juni 2006 in Kraft,<br />
musste bis zum 29. Juni 2008 in nationales<br />
Recht umgesetzt werden (in<br />
Deutschland durch die Novellierung<br />
<strong>der</strong> 9. Verordnung zum Geräte- und<br />
Produkt<strong>sich</strong>erheitsgesetz (9. GPSGV,<br />
<strong>Maschinen</strong>verordnung)), um dann<br />
am 29.12.2009 ohne Übergangsfrist zur<br />
Anwendung zu kommen und die <strong>noch</strong><br />
geltende MRL abzulösen.<br />
Für Hersteller, aber auch für Anwen<strong>der</strong><br />
von <strong>Maschinen</strong> stellt <strong>sich</strong> nun die<br />
Frage, ob es <strong>sich</strong> bei <strong>der</strong> Apparatur, die<br />
produziert o<strong>der</strong> genutzt wird, um eine<br />
Maschine im Sinne <strong>der</strong> Richtlinie handelt<br />
o<strong>der</strong> <strong>nicht</strong>, und wenn ja, welche<br />
Auswirkungen dies haben wird. Ein<br />
Blick in die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
2006/42/EG zeigt, dass die Definition<br />
von <strong>Maschinen</strong> gegenüber 98/37/EG<br />
geän<strong>der</strong>t wurde. So heißt es in Artikel<br />
2 von 2006/42/EG: „Im Sinne dieser<br />
Richtlinie bezeichnet <strong>der</strong> Ausdruck<br />
„Maschine“ die in Artikel 1 Absatz 1<br />
Buchstaben a bis f aufgelisteten Erzeugnisse“,<br />
also<br />
■ <strong>Maschinen</strong>,<br />
■ auswechselbare Ausrüstungen,<br />
■ Sicherheitsbauteile,<br />
■ Lastaufnahme<strong>mit</strong>tel,<br />
■ Ketten, Seile und Gurte und<br />
■ abnehmbare Gelenkwellen.<br />
Gleichgestellt <strong>mit</strong> <strong>Maschinen</strong><br />
Zusätzlich bietet <strong>der</strong> Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)<br />
<strong>noch</strong> eine weitere Erklärung<br />
an, was unter einer Maschine<br />
zu verstehen ist. Ohne an dieser Stelle<br />
die umfangreiche Definition zu zitieren,<br />
die im Amtsblatt <strong>der</strong> EU zu finden<br />
ist, sollte man <strong>sich</strong> gleich <strong>der</strong> folgenreichsten<br />
Feststellung zuwenden. Sie<br />
lautet: Durch diese Begriffsbestimmung<br />
werden alle unter Artikel 1 Absatz<br />
1 Buchstaben b bis f aufgelisteten<br />
Erzeugnisse <strong>mit</strong> <strong>Maschinen</strong> gleichgestellt,<br />
sie müssen also alle Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
erfüllen, die für <strong>Maschinen</strong> in<br />
<strong>der</strong> neuen MRL vorgesehen sind.<br />
Neue For<strong>der</strong>ungen umsetzen<br />
Hersteller, die eines <strong>der</strong> in Artikel 1<br />
Absatz 1 Buchstaben a bis f genann-<br />
Schwerpunkt <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />
Maschine o<strong>der</strong> <strong>nicht</strong> Maschine?<br />
Das ist hier die Frage! Über die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> und wer von ihr betroffen ist<br />
ten Erzeugnisse produzieren, müssen<br />
also für die Zeit nach dem 29.12.2009<br />
vorsorgen und insbeson<strong>der</strong>e die folgenden<br />
Schritte ergreifen:<br />
■ Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung erstellen,<br />
■ Erfüllen <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen für und<br />
Anbringen von CE-Kennzeichen,<br />
■ Erstellung einer Betriebsanleitung<br />
■ sowie weiterer technischer Unterlagen<br />
gemäß MRL und<br />
■ Erfüllen <strong>der</strong> in Anhang 1 <strong>der</strong> neuen<br />
Sind diese Zahnrä<strong>der</strong><br />
schon eine Maschine?<br />
Bild: Fotolia/Oliver J. Graf<br />
MRL genannten „Grundlegenden Sicherheits-<br />
und Gesundheitsschutzanfor<strong>der</strong>ungen<br />
für Konstruktion und<br />
Bau von <strong>Maschinen</strong>“.<br />
<strong>Maschinen</strong>begriff wurde erweitert<br />
Den oben erwähnten weiteren Erklärungen<br />
aus MRL 2006/42/EG Artikel<br />
2 (Begriffsbestimmungen), was unter<br />
einer Maschine im Sinne <strong>der</strong> Richtlinie<br />
zu verstehen ist, kann man zudem<br />
entnehmen, dass auch die folgenden<br />
Erzeugnisse die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
MRL zu erfüllen haben:<br />
■ <strong>Maschinen</strong>, denen lediglich die Teile<br />
fehlen, die sie <strong>mit</strong> ihrem Einsatzort<br />
o<strong>der</strong> <strong>mit</strong> ihrer Energie- o<strong>der</strong> Antriebsquelle<br />
verbinden;<br />
■ einbaufähige <strong>Maschinen</strong>, die erst<br />
nach Anbringung auf einem Beför<strong>der</strong>ungs<strong>mit</strong>tel<br />
o<strong>der</strong> Installation in<br />
einem Gebäude o<strong>der</strong> Bauwerk funktionsfähig<br />
sind;<br />
■ Baustellenaufzüge zur Personen-<br />
und Güterbeför<strong>der</strong>ung;<br />
■ Hebezeuge <strong>mit</strong> einer Fahrgeschwindigkeit<br />
des Lastträgers bis zu 0,15<br />
m/s.<br />
Gemäß Artikel 1 (Anwendungsbereich)<br />
Punkt g) enthält die neue MRL<br />
auch für sogenannte unvollständige<br />
<strong>Maschinen</strong> spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />
Dabei versteht man unter einer unvollständigen<br />
Maschine „eine Gesamtheit,<br />
die fast eine Maschine bildet, für<br />
<strong>sich</strong> genommen aber keine bestimm-<br />
9<br />
te Funktion erfüllen kann“, die „nur<br />
dazu bestimmt ist, in an<strong>der</strong>e <strong>Maschinen</strong><br />
o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>e unvollständige<br />
<strong>Maschinen</strong> o<strong>der</strong> Ausrüstungen eingebaut<br />
o<strong>der</strong> <strong>mit</strong> ihnen zusammengefügt<br />
zu werden, um zusammen <strong>mit</strong> ihnen<br />
eine Maschine im Sinne <strong>der</strong> Richtlinie<br />
zu bilden“. Hersteller solcher Teilmaschinen<br />
müssen <strong>mit</strong> ihren Erzeugnissen<br />
in Zukunft ein eigenes Verfahren<br />
durchlaufen.<br />
Montageanleitung gefor<strong>der</strong>t<br />
Vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen<br />
Maschine muss <strong>der</strong><br />
Hersteller insbeson<strong>der</strong>e Sorge tragen<br />
für eine Montageanleitung, eine spezielle<br />
technische Dokumentation sowie<br />
eine Einbauerklärung anstelle <strong>der</strong><br />
bisherigen Herstellererklärung. Dabei<br />
müssen die Montageanleitung und die<br />
Einbauerklärung <strong>der</strong> unvollständigen<br />
Maschine bis zu ihrem Einbau in die<br />
vollständige Maschine beigefügt sein.<br />
Diese Dokumente sind anschließend<br />
Teil <strong>der</strong> technischen Unterlagen <strong>der</strong><br />
vollständigen Maschine.<br />
Die Montageanleitung soll die<br />
genauen Bedingungen enthalten,<br />
da<strong>mit</strong> die unvollständige Maschine<br />
ordnungsgemäß und ohne Sicherheitsbeeinträchtigungen<br />
<strong>mit</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Teilen zu <strong>der</strong> vollständigen Maschine<br />
zusammengebaut werden kann. Die<br />
Einbauerklärung soll insbeson<strong>der</strong>e<br />
informieren über die Herstellerfirma<br />
und verantwortliche Person, erklären,<br />
welche Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong><br />
MRL umgesetzt wurden, und einen<br />
Hinweis enthalten, dass die unvollständige<br />
Maschine erst dann in Betrieb<br />
genommen werden darf, wenn<br />
festgestellt wurde, dass die zusammengebaute<br />
Maschine <strong>der</strong> MRL entspricht.<br />
■<br />
Oliver Schonschek
10<br />
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat<br />
in seiner diesjährigen Frühjahrssitzung<br />
am 19. und 20. Mai 2008 eine Reihe<br />
von neuen und geän<strong>der</strong>ten technischen<br />
Regeln beschlossen. Hier eine Über<strong>sich</strong>t.<br />
Die wichtigste Regel ist wohl die neue<br />
TRGS 600 „Substitution“, die Hinweise<br />
und Erläuterungen zur Er<strong>mit</strong>tlung und<br />
Leitkriterien für die Vorauswahl von<br />
Substitutionsmöglichkeiten enthält.<br />
Als Hilfe für die Entscheidung über die<br />
Substitution werden Kriterien für die<br />
technische Eignung, gesundheitliche<br />
und physikalisch-chemische Gefährdung<br />
sowie Realisierung <strong>der</strong> Substitution<br />
erläutert. Auch Art und Umfang<br />
<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Dokumentation<br />
werden beschrieben.<br />
Zur TRGS 600 gehören insgesamt<br />
4 Anlagen:<br />
Anlage 1 enthält ein Ablaufschema,<br />
das am Beispiel „Bremsenreiniger“ erläutert<br />
wird;<br />
Anlage 2 beschreibt die vergleichende<br />
Bewertung <strong>der</strong> gesundheitlichen und<br />
<strong>sich</strong>erheitstechnischen Gefährdungen<br />
<strong>mit</strong> Hilfe des Spalten- und Wirkfaktorenmodells,<br />
die aus <strong>der</strong> früheren TRGS<br />
440 übernommen worden sind;<br />
Anlage 3 beschreibt Abwägungsgrün-<br />
<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />
Holzstaub, Dioxine, Abgase von Dieselmotoren<br />
Mit was <strong>sich</strong> <strong>der</strong> AGS alles beschäftigt: neue und geän<strong>der</strong>te Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)<br />
<strong>SIFATipp</strong><br />
de für den betrieblichen Einsatz von<br />
Ersatzlösungen und zur erweiterten<br />
Bewertung als geeignete Kriterien für<br />
die Realisierung <strong>der</strong> Substitution;<br />
Anlage 4 erläutert die Vorgehensweise<br />
bei <strong>der</strong> Erarbeitung von branchenspezifischen<br />
Hilfestellungen (Substitutionsempfehlungen<br />
für Branchen,<br />
Weitere Beschlüsse des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS)<br />
Dem Ausschuss lag auch ein Entwurf für eine neue TRBA/TRGS 300 „Arbeitsmedizinische<br />
Vorsorge“ vor, die jedoch <strong>nicht</strong> als TRGS verabschiedet wurde,<br />
da dieses Thema zukünftig dem neu zu bildenden „Ausschuss Arbeitsmedizin“<br />
zukommen wird, <strong>der</strong> demnächst auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> neuen Arbeitsmedizin-Verordnung<br />
gebildet werden muss. Der bisherige Textentwurf soll dort als<br />
Arbeitsgrundlage für die weiteren Beratungen dienen. Für die Praxis bedeutet<br />
dies allerdings, dass sie auf Erläuterungen zu diesem Thema <strong>noch</strong> eine gewisse<br />
Zeit (wahrscheinlich mehr als ein Jahr!) warten muss.<br />
Dem AGS lag auch ein Konzept zur „Quantifizierung von Krebsrisikozahlen<br />
für die Grenzwertfestsetzung am Arbeitsplatz“ vor, welches auch beschlossen<br />
wurde und veröffentlicht werden soll. Über Art und Ort dieser Veröffentlichung<br />
ist jedoch <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong> entschieden; denkbar wäre eine Einstellung auf <strong>der</strong><br />
Internetseite <strong>der</strong> BAuA im Zusammenhang <strong>mit</strong> Grenzwertbegründungen und<br />
Einstufungen nach TRGS 905.<br />
Die vom Unterausschuss (UA) III bereits im vergangenen Jahr vorgelegte Expositions-Risiko-Beziehung<br />
für Asbest wurde in <strong>der</strong> Sitzung ebenso beraten<br />
wie weitere Ergebnisse des UA III zu Risikowerten, z.B. zu Acrylnitril (dieser<br />
Stoff wurde im April 2008 beim Großbrand einer Pipeline im Norden Kölns in<br />
die Umgebungsluft freigesetzt). Zu einer abschließenden Verabschiedung kam<br />
es jedoch <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong>; <strong>der</strong> AGS wird <strong>sich</strong> also auch in seiner letzten Sitzung<br />
<strong>der</strong> laufenden Legislaturperiode im November 2008 <strong>mit</strong> diesem Thema weiter<br />
beschäftigen.<br />
Zu diesem Themenkomplex gehört auch das „Kommunikationspapier“ zur<br />
Festlegung von Risiko-Akzeptanz- und Toleranz-Schwellen, <strong>mit</strong> dem die im<br />
Herbst des vergangenen Jahres beschlossenen Werte (4 : 10.000/100.000<br />
bzw. 4 : 1000) für diese Schwellen den Betroffenen und <strong>der</strong> allgemeinen<br />
Öffentlichkeit erläutert werden soll.<br />
SIFAPraxis<br />
Ein Fall für die TRGS 554: ein Dieselmotor. Seine Abgase haben den Ausschuss für Gefahrstoffe<br />
(AGS) im Frühjahr beschäftigt Bild: photocase/Bockholm<br />
Tätigkeiten o<strong>der</strong> Verfahren).<br />
Da alle Inhalte <strong>der</strong> früheren TRGS<br />
440 jetzt im aktuellen Regelwerk (TRGS<br />
400 und TRGS 600) enthalten sind,<br />
konnte die TRGS 440 nunmehr aufgehoben<br />
werden.<br />
Neue TRBA/TRGS 406<br />
„Sensibilisierende Stoffe“<br />
Die TRBA/TRGS 406 „Sensibilisierende<br />
Stoffe“, die gemeinsam <strong>mit</strong> dem<br />
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe<br />
(ABAS) erarbeitet wurde, enthält<br />
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten<br />
<strong>mit</strong> atemwegssensibilisierenden (R<br />
42) o<strong>der</strong> hautsensibilisierenden (R 43)<br />
Stoffen; sie gilt auch bei Tätigkeiten <strong>mit</strong><br />
biologischen Arbeitsstoffen, die nach<br />
§ 2 Abs. 1 BioStoffV sensibilisieren können.<br />
Diese Technische Regel ersetzt die<br />
bisherige TRGS 540, die aufgehoben<br />
wurde.<br />
Neufassung <strong>der</strong> TRGS 402<br />
Nachdem die neue Gefahrstoffverordnung<br />
keine Technischen Richtkonzentrationen<br />
(TRK) mehr kennt,<br />
son<strong>der</strong>n nur <strong>noch</strong> einen einheitlichen<br />
„Arbeitsplatzgrenzwert“ (AGW), mussten<br />
auch die zugehörigen Messregeln<br />
geän<strong>der</strong>t werden. Dabei orientiert <strong>sich</strong><br />
diese Regel natürlich an <strong>der</strong> bisherigen<br />
TRGS 402, wobei die Unterschiede für<br />
verschiedene Grenzwerttypen aufgegeben<br />
wurden. Dafür enthält diese<br />
TRGS jetzt auch Bestimmungen zur<br />
Beurteilung <strong>der</strong> inhalativen Exposition<br />
von Stoffgemischen, die bisher in <strong>der</strong><br />
TRGS 403 geregelt waren. Die TRGS 403<br />
konnte daher aufgehoben werden. Die<br />
TRGS 402 heißt vollständig: „Er<strong>mit</strong>teln<br />
und Beurteilen <strong>der</strong> Gefährdungen bei<br />
Tätigkeiten <strong>mit</strong> Gefahrstoffen: Inhalative<br />
Exposition“.<br />
Neufassung <strong>der</strong> TRGS 553<br />
„Holzstaub“<br />
Bestimmte (Hart)Holzstäube sind als<br />
krebserzeugend eingestuft; für die Tätigkeiten<br />
<strong>mit</strong> diesen Stäuben gelten<br />
daher die §§ 10 und 11 <strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung.<br />
Aus diesem Grunde<br />
mussten auch die Umgangsvorschriften<br />
angepasst und die TRGS 553 neu<br />
gefasst werden.<br />
Problematisch erwies <strong>sich</strong> dabei<br />
die ursprüngliche For<strong>der</strong>ung des Ausschusses<br />
für Gefahrstoffe (AGS), dass<br />
in Technischen Regeln für Tätigkeiten<br />
<strong>mit</strong> bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen<br />
das nach Anwendung <strong>der</strong><br />
Maßnahmen aus diesen TRGS verbleibende<br />
gesundheitliche Risiko explizit<br />
benannt werden sollte. Da <strong>sich</strong> <strong>der</strong> Unterausschuss<br />
(UA) III „Gefahrstoffbewertung“<br />
bisher jedoch <strong>nicht</strong> auf eine<br />
Konzentrations-Risiko-Beziehung für<br />
Holzstaub einigen konnte, wurden die<br />
Inhalte dieser TRGS im AGS und vom<br />
Ministerium immer wie<strong>der</strong> kritisch<br />
hinterfragt. Aus demselben Grunde<br />
konnte bisher auch keine Technische<br />
Regel für Tätigkeiten <strong>mit</strong> Aluminiumsilikatfasern<br />
(früher: Keramikfasern)<br />
verabschiedet werden.<br />
Dankenswerterweise ist <strong>der</strong> AGS<br />
jetzt über seinen eigenen Schatten<br />
gesprungen und hat die Neufassung<br />
dieser TRGS auf <strong>der</strong> Basis des „Standes<br />
<strong>der</strong> Technik“ beschlossen.<br />
Neufassung <strong>der</strong> TRGS 554<br />
„Abgase von Dieselmotoren“<br />
Auch die TRGS 554 wurde unter dem<br />
neuen Titel „Abgase von Dieselmotoren“<br />
beschlossen. Aufgrund <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten<br />
Vorschriften über Tätigkeiten<br />
<strong>mit</strong> Gefahrstoffen in <strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung<br />
musste auch die TRGS 554<br />
überarbeitet werden. Obwohl <strong>sich</strong> auch<br />
hier <strong>der</strong> UA III „Gefahrstoffbewertung“<br />
bisher <strong>nicht</strong> auf eine Konzentrations-<br />
Risiko-Beziehung verständigen konnte,<br />
hat <strong>der</strong> AGS diese TRGS ebenfalls<br />
auf <strong>der</strong> Grundlage des „Standes <strong>der</strong><br />
Technik“ beschlossen, weil wegen <strong>der</strong><br />
großen Bedeutung von Dieselmotoremissionen<br />
in <strong>der</strong> Praxis großer Handlungsbedarf<br />
bestand.<br />
Neufassung <strong>der</strong> TRGS 557<br />
„Dioxine“<br />
Ähnliches gilt auch für die TRGS 557<br />
„Dioxine“, <strong>der</strong>en Neufassung ebenfalls<br />
Fortsetzung auf Seite 12 8
Anzeige<br />
<strong>SIFATipp</strong> | September 2008 11<br />
SIFAPraxis<br />
Seminar<br />
Vernetztes Betriebs<strong>sich</strong>erheitsmanagement<br />
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Der Dr. Curt Haefner-Verlag ist als Herausgeber <strong>der</strong><br />
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Sicherheitsmanagement.<br />
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Prof. Dipl.-Ing. Bernhard Tenckhoff, Dipl.-Min. Silvester Siegmann<br />
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Behörden und Verbänden.<br />
TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />
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ist fällig bei Rechnungsstellung.<br />
Darin enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Tagungsunterlagen,<br />
Pausenverpflegung sowie Mittagessen an dem<br />
von Ihnen gebuchten Seminartag (inkl. Getränk).<br />
TAGUNGSORTE<br />
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie Informationen<br />
zum Veranstaltungsort.<br />
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Preis: 2 Tage 1.290,00 Euro, 1 Tag 790,00 Euro<br />
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ABLAUFPLAN – 1. Tag<br />
Zeit Inhalt<br />
09:30 Eintreffen <strong>der</strong> Teilnehmer – Kaffee/Tee<br />
10:00 Vorstellung <strong>der</strong> Teilnehmer und Einführung in<br />
das Seminar<br />
10:30 Vernetztes Betriebs<strong>sich</strong>erheitsmanagement als<br />
Handlungsinstrument einer effizienten<br />
Prozesssteuerung<br />
11:30 Ganzheitliche Betrachtung und Bewertung von<br />
betrieblichen Risiken<br />
12:30 Mittagspause<br />
13:30 Führungsverantwortung und Rechtsfolgen als<br />
Grundlage zur Entwicklung unternehmensspezifischer<br />
Managementsysteme<br />
14:30 Organisation und Durchführung eines Krisenund<br />
Notfallmanagements<br />
15:30 Kaffeepause<br />
16:00 Schnittstellenbetrachtung von Mensch, Technik<br />
und Umwelt zur Identifikation von<br />
Synergiepotenzialen<br />
17:00 Ganzheitliches Arbeits<strong>sich</strong>erheits- und<br />
Gesundheitsschutzmanagement als präventives<br />
Handlungsfeld<br />
18:00 Zusammenfassung<br />
ABLAUFPLAN – 2. Tag<br />
Zeit Inhalt<br />
09:00 Einteilung <strong>der</strong> Gruppen und Einführung in die<br />
Thematik und Aufgaben<br />
09:30 Workshop I: Prozessmanagement<br />
11:30 Vorstellung und Diskussion <strong>der</strong> Gruppenarbeiten<br />
12:00 Mittagspause<br />
13:00 Einführung in die 2. Gruppenarbeit<br />
13:15 Workshop II: Krisenmanagement<br />
15:15 Vorstellung und Diskussion <strong>der</strong> Gruppenarbeiten<br />
15:45 Abschlussdiskussion<br />
16:15 Ende des 2. Tages<br />
Firma<br />
Vorname Name<br />
Funktion<br />
Straße, Nr.<br />
PLZ, Ort<br />
E-Mail<br />
Telefon/Fax<br />
Datum Unterschrift
12 SIFAPraxis<br />
8 Fortsetzung von Seite 10<br />
beschlossen wurde. Als Maßstab für<br />
das verbleibende Risiko konnte man<br />
hier allerdings auf Risikobewertungen<br />
<strong>der</strong> amerikanischen Umweltbehörde<br />
EPA Bezug nehmen, aus denen auch<br />
die Grenzkonzentrationen für die Verbote<br />
in <strong>der</strong> EG-Beschränkungs<strong>richtlinie</strong><br />
(76/769/EWG) und <strong>der</strong> Chemikalien-Verbotsverordnung<br />
abgeleitet sind<br />
und die auch in dieser TRGS als Kriterium<br />
für die Anwendung bestimmter<br />
Schutzmaßnahmen herangezogen<br />
wurden.<br />
Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen<br />
<strong>der</strong> TRGS 401<br />
Die TRGS 401 „Gefährdung durch<br />
Hautkontakt: Er<strong>mit</strong>tlung – Beurteilung<br />
– Maßnahmen“ wurde aufgrund<br />
<strong>der</strong> Erfahrungen bei <strong>der</strong> Anwendung<br />
in <strong>der</strong> Praxis fortgeschrieben. Dabei<br />
wird sie hin<strong>sich</strong>tlich <strong>der</strong> Regelungen<br />
zu hautsensibilisierenden Gefahrstoffen<br />
durch die TRGS 540 ergänzt.<br />
In Nummer 7.2.2 Abs. 6 <strong>der</strong> TRGS<br />
wird schon bisher eine Liste von „Handschuhallergenen“<br />
(allergene Stoffe in<br />
Handschuhmaterialien aufgrund des<br />
Vulkanisationsprozesses) beschrieben;<br />
Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Neufassung<br />
dieser TRGS sollen die Fortschreibung<br />
dieser Liste anregen. Außerdem wird<br />
<strong>der</strong> zentrale Begriff „Durchdringungszeit“<br />
in diesem Absatz präzisiert.<br />
Nachdem <strong>sich</strong> alle beteiligten Kreise<br />
zwischenzeitlich auf eine gemeinsame<br />
Leitlinie zu Hautschutz<strong>mit</strong>teln<br />
geeinigt hatten, soll die TRGS 401<br />
A | Arbeitsschutz<br />
E | Erste Hilfe<br />
nunmehr die Fortschreibung dieser<br />
Leitlinie anstoßen.<br />
Der Arbeitskreis, <strong>der</strong> diese TRGS<br />
überarbeitet hat, hat außerdem die<br />
Begriffsbestimmung zu „Hautkontakt“<br />
aufgrund aktueller Erkenntnisse angepasst;<br />
da diese Begriffsbestimmung<br />
von <strong>der</strong>jenigen im Begriffsglossar zu<br />
den Regelwerken <strong>der</strong> Betriebs<strong>sich</strong>erheitsverordnung<br />
und Gefahrstoffverordnung<br />
abweicht, schlägt <strong>der</strong> AGS<br />
vor, den Text im Begriffsglossar entsprechend<br />
anzupassen.<br />
Der Ausschuss knickt ein<br />
weiteres Mal ein<br />
Zur Erfüllung <strong>der</strong> Pflichten aus <strong>der</strong><br />
EG-Grenzwert<strong>richtlinie</strong> (2006/15/EG)<br />
mussten in die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“<br />
die folgenden vier Stoffe<br />
aufgenommen werden:<br />
■ Methylcyclohexanol (techn.<br />
Gemisch),<br />
■ Oxydipropanol (Dipropylenglykol),<br />
■ Phosphor (weiß/gelb) und<br />
■ Tetrahydrothiophen.<br />
Dies bedeutet, dass <strong>der</strong> AGS aufgrund<br />
internationaler Verpflichtungen<br />
Deutschlands seine strenge Linie, nur<br />
Arbeitsplatzgrenzwerte <strong>mit</strong> ausreichend<br />
belastbarer arbeitsmedizinischtoxikologischer<br />
Begründung in die<br />
TRGS 900 aufzunehmen, ein weiteres<br />
Mal <strong>nicht</strong> durchhalten kann.<br />
Der AGW für Cyclohexanol wurde<br />
aus <strong>der</strong> Grenzwertliste gestrichen, da<br />
Zweifel an <strong>der</strong> Zuverlässigkeit seiner<br />
Ableitung aufgetaucht sind. Tributylzinnoxid<br />
(TBTO) wurde neu in die Stoff-<br />
liste <strong>der</strong> TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugen<strong>der</strong>,<br />
erbgutverän<strong>der</strong>n<strong>der</strong> o<strong>der</strong><br />
fortpflanzungsgefährden<strong>der</strong> Stoffe“<br />
aufgenommen (RF = 2, RE = 3).<br />
Erstmals VSK beschlossen<br />
Die Aufgabe des Instruments <strong>der</strong><br />
Technischen Richtkonzentrationen<br />
(TRK) in <strong>der</strong> aktuellen Gefahrstoffverordnung<br />
und die nachfolgende Streichung<br />
von mehr als <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong><br />
Arbeitsplatzgrenzwerte aus <strong>der</strong> TRGS<br />
900 führte zu großer Un<strong>sich</strong>erheit in<br />
<strong>der</strong> Praxis, denen das Ministerium <strong>mit</strong><br />
dem Hinweis begegnete, in diesen Fällen<br />
könnten die Schutzmaßnahmen<br />
aus verfahrens- und stoffspezifischen<br />
Kriterien (VSK) abgeleitet werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Verabschiedung <strong>der</strong> TRGS 420<br />
wurden die Kriterien hierfür jedoch so<br />
streng festgelegt, dass man befürchten<br />
musste, auf absehbare Zeit keine solchen<br />
Kriterien er<strong>mit</strong>teln zu können.<br />
Den<strong>noch</strong> hat <strong>der</strong> AGS in seiner<br />
letzten Sitzung erstmals solche verfahrens-<br />
und stoffspezifische Kriterien<br />
(VSK) verabschiedet, und zwar für<br />
■ Weichlöten <strong>mit</strong> dem Lötkolben an<br />
elektrischen und elektronischen<br />
Baugruppen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Einzelkomponenten<br />
(Kolbenlöten) (BGI 790-<br />
014) und<br />
■ Nie<strong>der</strong>temperatur-Dampf-Formaldehyd-Verfahren<br />
(NTDF-Verfahren<br />
<strong>mit</strong> Formaldehyd). Dieses Verfahren<br />
wird in geschlossenen Anlagen bei<br />
<strong>der</strong> Instrumentendesinfektion im<br />
Gesundheitswesen eingesetzt.<br />
Bei diesen Verfahren entstehen offen-<br />
ProduktTipp<br />
<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />
Alle TRGS finden Sie in <strong>der</strong><br />
Online-Lösung „Chemikalienrecht<br />
– verstehen und anwenden“,<br />
www.weka.de/7720<br />
bar so geringe Gefahrstoffkonzentrationen<br />
von Blei o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en krebserzeugenden<br />
Metallrauchen (Kolbenlöten)<br />
bzw. Formaldehyd (NTDF-Verfahren)<br />
im Atembereich, dass <strong>der</strong> AGS<br />
keine Bedenken hatte, hier einen ausreichenden<br />
Schutz <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
zu unterstellen.<br />
Geringe Auswirkung auf Praxis<br />
Ein ebenfalls zur Abstimmung stehendes<br />
VSK „Trichlorethylen für die Prüfung<br />
von Asphalt – Waschtrommelverfahren“<br />
(BGI 790-010) wurde vom AGS<br />
abgelehnt, da hier offenbar die bestehenden<br />
Bedenken <strong>nicht</strong> ausgeräumt<br />
werden konnten.<br />
Auch wenn diese Beschlussfassung<br />
im AGS einen ersten zaghaften Schritt<br />
in die richtige Richtung darstellt (von<br />
Trichlorethylen einmal abgesehen),<br />
dürften <strong>sich</strong> die Auswirkungen in <strong>der</strong><br />
Praxis eher in Grenzen halten, da die<br />
genannten Arbeitsverfahren <strong>sich</strong>erlich<br />
<strong>nicht</strong> im Mittelpunkt <strong>der</strong> Tätigkeiten in<br />
<strong>der</strong> gewerblichen Wirtschaft stehen.<br />
Die Technischen Regeln werden in<br />
den nächsten Ausgaben des Gemeinsamen<br />
Ministerialblattes (GMBl.) veröffentlicht.<br />
■<br />
Dr. Ulrich Welzbacher, Sankt Augustin<br />
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<strong>SIFATipp</strong> | September 2008 13<br />
Kaum hat die arbeitsintensive REACH-<br />
Umsetzung in den Unternehmen begonnen,<br />
steht schon die nächste umfassende<br />
Än<strong>der</strong>ung im europäischen Chemikalienrecht<br />
vor <strong>der</strong> Tür. Das seit vierzig Jahren<br />
bestehende europäische Einstufungs-<br />
und Kennzeichnungsrecht für gefährliche<br />
Stoffe und Zubereitungen wird abgelöst<br />
durch die Übernahme des UN GHS (Globally<br />
Harmonized System of Classification<br />
and Labelling of Chemicals). Für<br />
die Unternehmen zieht das vielfältige<br />
Umstellungsprozesse nach <strong>sich</strong>. Neu ist<br />
die Einstufung durch eine Expertenentscheidung.<br />
Nach dem Vorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission<br />
sollen Stoffe bereits bis zum 1.<br />
Dezember 2010 und Zubereitungen<br />
spätestens ab dem 1. Juni 2015 nach<br />
dem neuen GHS-System eingestuft<br />
werden. Voraus<strong>sich</strong>tlich gegen Ende<br />
des Jahres wird es so weit sein: EU-Parlament<br />
und Ministerrat werden <strong>noch</strong><br />
im Herbst über den Verordnungsvorschlag<br />
<strong>der</strong> Kommission beschließen.<br />
Europa zählt dann zu den Ersten, die<br />
das weltweite System übernehmen.<br />
GHS<br />
Was die GHS für die Unternehmen<br />
bedeutet<br />
Die Übernahme des GHS <strong>der</strong> UN führt unter<br />
an<strong>der</strong>em zu einer<br />
■ Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Einstufung und Kennzeichnung<br />
von Chemikalien,<br />
■ Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sicherheitsdatenblätter und<br />
Etiketten,<br />
■ zu einem Schulungsbedarf <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />
auch in <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong>industrie sowie<br />
■ zu zusätzlichen Aufwendungen für Kundeninformationen.<br />
Den<strong>noch</strong> bleibt die vollständige weltweite<br />
Harmonisierung vorerst eine<br />
Vision, denn die Staaten haben die<br />
vielfältigen Wahlmöglichkeiten des<br />
UN-GHS genutzt und dort, wo es<br />
ausdrücklich gestattet ist, län<strong>der</strong>spezifische<br />
Anpassungen vorgenommen<br />
(Bausteinprinzip).<br />
Am EG-System orientiert<br />
Auch <strong>der</strong> Vorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission<br />
vom Juni 2007 steht unter dem<br />
Leitsatz, <strong>sich</strong> so weit wie möglich am<br />
<strong>der</strong>zeitigen EG-System zu orientieren.<br />
Da<strong>mit</strong> das Gefahrstoffinformationssystem<br />
deutlich und eindrücklich<br />
bleibt, hat die Kommission einige Gefahrenkategorien,<br />
die geringere Gefahrenpotentiale<br />
beschreiben, <strong>nicht</strong><br />
übernommen.<br />
Für den europäischen Wirtschaftsraum<br />
hat eine rasche Übernahme den<br />
Noch im Herbst will das Europa-<br />
Parlament über die Art <strong>der</strong><br />
Umsetzung des GHS-Systems in<br />
<strong>der</strong> EU entscheiden.<br />
Vorteil, dass die erheblichen Umstellungen,<br />
die <strong>mit</strong> <strong>der</strong> neuen Chemikaliengesetzgebung<br />
zu bewältigen sind,<br />
im gleichen Takt ablaufen können. Zumal<br />
das Transportrecht auch auf GHS<br />
umgestellt hat.<br />
Vielfältige Umstellungsprozesse<br />
Vielfältige Umstellungsprozesse sind<br />
aufgrund <strong>der</strong> Entscheidung<br />
für eine Einführung des<br />
GHS notwendig: zum Beispiel<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Einstu-<br />
fung und Kennzeichnung,<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sicherheitsdatenblätter,<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Etiketten, Information <strong>der</strong><br />
Kunden und Schulung <strong>der</strong><br />
Mitarbeiter auch in <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong>industrie.<br />
Die Einführung <strong>der</strong><br />
GHS-Verordnung hat Auswirkungen<br />
auf viele nationale<br />
und europäische<br />
Rechtsgebiete, z.B. auf den<br />
Arbeitsschutz, die Störfallverordnung,<br />
das Abfallrecht o<strong>der</strong> auf die Lagerungsvorschriften.<br />
Allein auf europäischer<br />
Ebene nehmen 20 Direktiven direkt<br />
Bezug auf die Einstufungs- und Kennzeichnungsbestimmungen.<br />
Auf deutscher<br />
Ebene ist die Zahl <strong>der</strong> verbundenen<br />
Rechtsbereiche um ein Vielfaches<br />
höher.<br />
Einstufung durch Experten<br />
Aus formalen Gründen wird <strong>sich</strong> <strong>mit</strong><br />
dem GHS die Anzahl <strong>der</strong> als gefährlich<br />
einzustufenden Produkte nach <strong>der</strong> Berechnungsmethode<br />
im Vergleich zum<br />
<strong>der</strong>zeitigen konventionellen Verfahren<br />
<strong>der</strong> Zubereitungs<strong>richtlinie</strong> erhöhen.<br />
Allerdings bietet das GHS beson<strong>der</strong>s<br />
bei den Zubereitungen (im GHS später<br />
Gemische genannt) ein gestuftes<br />
Einstufungsprinzip. Eine Zubereitung<br />
kann heute neben <strong>der</strong> Berechnungs-<br />
SIFAPraxis<br />
Die nächsten gravierenden Än<strong>der</strong>ungen<br />
Die EU übernimmt das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien <strong>der</strong> UN<br />
methode auch anhand von Testdaten<br />
eingestuft werden. Beides ist auch im<br />
GHS möglich.<br />
Neu ist die Einstufung durch eine<br />
Expertenentscheidung, bei <strong>der</strong> auch<br />
belastbare Erfahrungen und Informationen<br />
in die Beurteilung einfließen, und<br />
das sogenannte „bridging principle“,<br />
Bild: photocase/altplecher<br />
SeminarTipp<br />
Zum GHS bietet WEKA MEDIA auch<br />
Seminare an. Am 28.10.2008 in<br />
Offenbach und 2.12.2008 in Dortmund.<br />
Weitere Informationen: www.weka.<br />
de/gefahrstoffe/veranstaltungen<br />
wonach Analogieschlüsse auf vergleichbaren<br />
Rezepturen zulässig sind.<br />
Beide Methoden werden die Einstufungspraxis<br />
stark beeinflussen. Für<br />
die praktische Durchführung sind heute<br />
<strong>noch</strong> eine Reihe von Fragen offen,<br />
wie diese verschiedenen Methoden<br />
zusammenspielen und <strong>sich</strong> ergänzen<br />
werden.<br />
Fazit: Nicht nur für Hersteller und<br />
Lieferanten von Chemikalien ist es ratsam,<br />
<strong>sich</strong> jetzt schon <strong>mit</strong> den kommenden<br />
Regelungen vertraut zu machen.<br />
Auch die Anwen<strong>der</strong> werden zumindest<br />
im Arbeits- und Verbraucherschutz von<br />
den Umstellungen betroffen sein. ■<br />
Dr. Heinz-Günter Schäfer
14<br />
SIFABüro<br />
Neugierde wecken! Mitdenken för<strong>der</strong>n!<br />
Azubis und Arbeitsschutz – eine schwierige Kombination. Einige Motivationstipps für mehr Sicherheit<br />
Im September beginnt für viele Jugendliche<br />
ihr erstes Ausbildungsjahr. Es ist in<br />
jedem Falle eine Umstellung, manche tun<br />
<strong>sich</strong> leichter, manche schwerer da<strong>mit</strong>.<br />
Jedenfalls haben die meisten von ihnen<br />
keine Ahnung, was Arbeitsschutz ist und<br />
meist auch keine Lust, <strong>sich</strong> auch <strong>noch</strong><br />
<strong>mit</strong> so „uncoolen“ Sachen zu beschäftigen.<br />
Müssen sie aber. Dafür sollten<br />
Sicherheitsfachkräfte und Arbeitgeber<br />
sorgen – auch wenn das <strong>nicht</strong> immer so<br />
leicht ist.<br />
Jährlich werden etwa eine Million Arbeitsunfälle<br />
bei den Berufsgenossenschaften<br />
gemeldet. Je<strong>der</strong> dritte Unfall<br />
betrifft einen Beschäftigten, <strong>der</strong> jünger<br />
als 30 Jahre alt ist. Eine Statistik, die<br />
nachdenklich stimmt. Die Gründe für<br />
die Häufung an Arbeitsunfällen in dieser<br />
Altersgruppe sind vielfältig. Jobneulinge<br />
sind unerfahren und oft überfor<strong>der</strong>t,<br />
hinzu kommt eine alters typische<br />
Risikobereitschaft. Manchmal liegt <strong>der</strong><br />
Fehler auch auf <strong>der</strong> Arbeitgeberseite.<br />
Nicht immer werden junge Berufsstarter<br />
ausreichend in den Arbeitsschutz<br />
eingewiesen.<br />
Zuständigkeit beim Arbeitgeber<br />
In größeren Firmen <strong>mit</strong> mehr als 20<br />
Mitarbeitern übernimmt eine Fachkraft<br />
für Arbeits<strong>sich</strong>erheit die Einweisung<br />
in den Arbeitsschutz. In kleinen<br />
Unternehmen ist in <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong><br />
Vorgesetzte, häufig <strong>der</strong> Arbeitgeber,<br />
dafür zuständig. Einige Berufsgenossenschaften<br />
bieten Kleinbetrieben das<br />
Unternehmermodell an. Dabei werden<br />
Arbeitgeber so geschult, dass sie Gefährdungsbeurteilungen<br />
selbst vornehmen<br />
und die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen<br />
er<strong>mit</strong>teln können.<br />
Wichtig für den Arbeitgeber ist in diesem<br />
Zusammenhang, dass er letztlich<br />
immer die (Organisations-)Verantwortung<br />
trägt (§ 4 Arbeitsschutzgesetz) – er<br />
muss <strong>mit</strong> geeigneten Mitteln dafür sorgen,<br />
dass „eine Gefährdung für Leben<br />
und Gesundheit möglichst vermieden“<br />
und die „verbleibende Gefährdung<br />
möglichst gering gehalten wird“<br />
(ArbSchG, § 4, Abs. 1).<br />
Korrekte und verständliche<br />
Einweisung<br />
Doch egal ob kleiner o<strong>der</strong> großer Betrieb<br />
und egal ob <strong>der</strong> Vorgesetzte o<strong>der</strong><br />
ein von ihm Beauftragter unterweist,<br />
die Ein- und Unterweisungen müssen<br />
korrekt und verständlich sein. Und<br />
vor allem bei Jugendlichen sollten sie<br />
diese ansprechen – und <strong>nicht</strong> langweilen.<br />
Das könnte <strong>sich</strong> tatsächlich als<br />
<strong>der</strong> schwierigste Punkt herausstellen.<br />
Denn Arbeitsschutz stößt bei vielen<br />
Azubis <strong>nicht</strong> gerade auf großes Interesse.<br />
Die Qualifikation des Betreuers ist<br />
hier entscheidend.<br />
Neue Medien nutzen<br />
Papier ist „out“. Wenn Sie das Interesse<br />
junger Berufsstarter wecken möchten,<br />
müssen Sie die Möglichkeiten <strong>der</strong> neuen<br />
Medien nutzen. Computer sind aus<br />
dem Leben <strong>der</strong> Kids <strong>nicht</strong> mehr weg<br />
zu denken, sie sind schließlich da<strong>mit</strong><br />
groß geworden. Setzen Sie CDs, DVDs<br />
o<strong>der</strong> Powerpoint-Präsentationen ein.<br />
Weisen Sie Jobanfänger auf spezielle<br />
Internetportale hin, die beson<strong>der</strong>s Jugendliche<br />
ansprechen.<br />
Mitdenken för<strong>der</strong>n<br />
Die Firma Daimler in Mannheim hat<br />
According to European statistics, the<br />
work injury rate for young people<br />
aged 18-24 years is 50% higher than for<br />
any other age group of workers. Lack<br />
of adequate supervision contributes to<br />
this high accident count.<br />
Young people at work will be<br />
unfamil iar with their jobs, their surroundings<br />
and the risks associated<br />
with them. Inexperience will mean<br />
that they are unlikely to recognise risks<br />
or pay sufficient attention to them.<br />
There are also some specific restrictions<br />
on the work of un<strong>der</strong> 18s.<br />
Therefore, in addition to training,<br />
young people are likely to need more<br />
supervision than adults. This includes<br />
<strong>sich</strong> etwas ganz Beson<strong>der</strong>es für ihre<br />
Jobstarter überlegt: Der Nachwuchs<br />
darf Probleme aus den Bereichen<br />
Arbeits<strong>sich</strong>erheit und Gesundheitsschutz<br />
eigenständig bearbeiten. Die<br />
Berufsanfänger müssen für reale Anfragen<br />
eine Lösung finden. Dabei sollen<br />
sie unter an<strong>der</strong>em Durchführbarkeit<br />
und Kosten berück<strong>sich</strong>tigen. Ein<br />
vorbildliches Projekt, das 2005 <strong>mit</strong> dem<br />
Deutschen Arbeitsschutzpreis in <strong>der</strong><br />
Kategorie „Organisation und Motivation“<br />
belohnt wurde.<br />
Auszeichnen<br />
Eine Motivation für Azubis kann <strong>der</strong> Jugendarbeitsschutz-Preis<br />
sein. Er wird<br />
alle zwei Jahre verliehen und zeichnet<br />
Jugendliche aus, die die Sicherheit und<br />
den Gesundheitsschutz am Arbeits-<br />
Young People at Work<br />
<strong>SIFATipp</strong>-Serie: Englisch für Sicherheitsfachkräfte<br />
High risk for young people<br />
students on work experience or training<br />
placements and new recruits.<br />
(Quote: European Agency for Safety<br />
and Health at Work)<br />
We start at school at the age of<br />
about 5 or 6, then after 10, 12 years of<br />
education we are thrown out into the<br />
real world. The school protects us, the<br />
teachers help us and we should be able<br />
to cope in adult life.<br />
SeminarTipp<br />
Arbeitsschutz muss<br />
Azubis immer wie<strong>der</strong><br />
erklärt werden.<br />
Bild: Fotolia/bil<strong>der</strong>box<br />
„English for Safety Professionals“<br />
vom 23. – 24.09.08 in Offenbach.<br />
Anmeldung unter www.weka.de/<br />
arbeitsschutz<br />
ProduktTipp<br />
<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />
„Die Unterweisungs- und Bilddatenbank<br />
für die Sicherheitsfachkraft“<br />
finden Sie unter<br />
www.weka.de/6064<br />
platz verbesserten – und das un<strong>mit</strong>telbar<br />
und <strong>mit</strong> möglichst geringem Aufwand.<br />
Lei<strong>der</strong> ist die Teilnahmefrist für<br />
das Jahr 2008 schon abgelaufen, aber<br />
so bleibt <strong>noch</strong> viel Zeit, eine Arbeitsschutz-Idee<br />
für 2010 zu entwickeln.<br />
Fazit: Arbeits<strong>sich</strong>erheit und Gesundheitsschutz<br />
sind wichtige Themen,<br />
die auf keinen Fall nebenbei<br />
abgehandelt werden dürfen. Auch<br />
dann <strong>nicht</strong>, wenn die Resonanz beim<br />
Nachwuchs eher gering ist. Tipp: Sprechen<br />
Sie Jugendliche so an, dass ihre<br />
Neugierde und ihr Interesse geweckt<br />
werden. Hören Sie <strong>sich</strong> um. Vielleicht<br />
können Sie von den positiven Beispielen<br />
in an<strong>der</strong>en Unternehmen lernen.<br />
Nicht zu vergessen: Vertrauen ist<br />
gut. Kontrolle ist besser. Sehen Sie den<br />
Azubis immer wie<strong>der</strong> auf die Finger, ob<br />
sie auch alle Sicherheitsmaßnahmen<br />
beachten. Bitten Sie Kollegen, ein Auge<br />
auf die Frischlinge zu werfen. Fehler<br />
sollten Sie <strong>nicht</strong> nur kritisieren, son<strong>der</strong>n<br />
auch Lösungen aufzeigen. Sobald<br />
Sie merken, dass ein Berufsstarter Probleme<br />
hat, vielleicht überfor<strong>der</strong>t ist,<br />
sollten Sie beratend und helfend zur<br />
Seite stehen. ■<br />
Petra Dietz, Fachjournalistin<br />
BUT in reality young people are not<br />
prepared for this life, the environment<br />
is different, the competition is strong,<br />
the training is difficult, the hours of<br />
work completely different, the people<br />
are different, and the vocabulary used<br />
is new. Most of this is completely alien<br />
to the unprepared.<br />
Most companies these days have<br />
an intake of youngsters in September<br />
for their apprenticeship or training,<br />
a careful selection of local talent suitable<br />
for posts in the future. The training<br />
commences with a “get-to-knowyou”<br />
week, where the Head of Training<br />
takes the new employees away for 5<br />
Fortsetzung auf Seite 15 8
<strong>SIFATipp</strong> | September 2008 15<br />
days, away from the site. It involves<br />
training and lea<strong>der</strong>ship courses, so<br />
that the employer and newly enrolled<br />
employee learn even more about one<br />
another. It may seem like fun but both<br />
sides learn a lot from these “initiation<br />
ceremonies”.<br />
The new intake of young people<br />
will meet unfamiliar risks from<br />
school life and from the new work<br />
environment. These people are at<br />
particular risk of injury especially<br />
during the first six months of their<br />
new world as they may be unaware<br />
of existing or potential risks.<br />
Young people may lack experience<br />
or maturity or may be unaware<br />
of how to raise concerns. They may<br />
be eager to impress or please the new<br />
employee. For us who employ young<br />
people we must be able to help them<br />
un<strong>der</strong>stand the importance of health<br />
and safety at work. It will serve them<br />
well not only in their working life, but<br />
in their everyday life as well.<br />
Sensible health and safety at<br />
work is about managing risks rather<br />
than expecting them to be eliminated.<br />
Periods of work experience and<br />
work-based learning will be the first<br />
time that most young people experience<br />
the work environment. Young<br />
people need training most when they<br />
first start a job; they need it to increase<br />
their capabilities and competencies<br />
to a level where they can do<br />
the work without putting themselves<br />
and others at risk.<br />
It is not enough to make training<br />
available; you should make sure<br />
that it is un<strong>der</strong>taken and also check<br />
that key messages have been un<strong>der</strong>stood.<br />
Young people will also need training<br />
and instruction on the hazards<br />
and risks present in the workplace,<br />
and on the preventive and control<br />
measures put in place to protect<br />
their health and safety. This training<br />
should include a basic introduction<br />
to health and safety, eg first aid, fire<br />
and evacuation procedures etc.<br />
More supervision needed<br />
As well as training, you will need to<br />
bear in mind that young people are<br />
Impressum<br />
<strong>SIFATipp</strong> Redaktion<br />
Anschrift siehe Verlag<br />
redaktion@sifatipp.de, www.sifatipp.de<br />
Gesamtleitung<br />
Oliver Bresch<br />
Fon: 0 82 33.23-70 88<br />
Fax: 0 82 33.23-5 70 88<br />
E-Mail: oliver.bresch@weka.de<br />
Anzeigen<br />
Stephan-Andreas Schaefer<br />
Fon: 0 82 33.23-72 59<br />
Fax: 0 82 33.23-5 70 88<br />
E-Mail: stephan-andreas.schaefer@weka.de<br />
Redaktion<br />
Christiane Deppe, Peter Oberstein<br />
Fon: 0 82 33.23-93 26<br />
Fax: 0 82 33.23-5 93 26<br />
E-Mail: christiane.deppe@weka.de<br />
also very likely to need more supervision<br />
than adults. Effective supervi sion<br />
will also help to monitor the effectiveness<br />
of the training young people<br />
have received, and there will be clear<br />
benefits in assessing whether a young<br />
person has the necessary capacity<br />
and competence to do the job.<br />
Good preparation and organization<br />
of placements is essential if these<br />
opportunities are to be rewarding<br />
and safe introductions to the world<br />
of work. Some young persons may<br />
have had work experience in a Youth<br />
Training Scheme. Before employing a<br />
young person, a health and safety risk<br />
assessment must take these following<br />
specific factors into account:<br />
■ the fitting-out and layout of the<br />
workplace and the particular site<br />
where they will work;<br />
■ the nature of any physical, biological<br />
and chemical agents they will<br />
be exposed to, for how long and to<br />
what extent;<br />
■ what types of work equipment<br />
will be used and how this will be<br />
handled;<br />
■ how the work and processes involved<br />
are organized;<br />
■ the need to assess and provide health<br />
and safety training.<br />
The extent of the risks you identify<br />
in the risk assessment will determine<br />
whether you should restrict the<br />
work of the young people you employ.<br />
Except in special circumstances, you<br />
should not employ young people to<br />
do work which:<br />
■ is beyond their physical or psychological<br />
capacity;<br />
■ exposes them to substances chronically<br />
harmful to human health, e.g.<br />
toxic or carcinogenic substances,<br />
or effects likely to be passed on<br />
genetically or likely to harm the<br />
unborn child;<br />
■ exposes them to radiation;<br />
■ involves a risk of accidents which<br />
they are unlikely to recognize<br />
because of e.g. their lack of experience,<br />
training or attention to<br />
safety;<br />
■ involves a risk to their health from<br />
extreme heat, noise or vibration.<br />
Alexan<strong>der</strong> Chapman<br />
Autoren dieser Ausgabe<br />
Alexan<strong>der</strong> Chapman, Petra Dietz, Ulrike Hoffmeister,<br />
Jürgen Klauser, Isabelle Ruhrmann, Dr. Heinz-Günter Schäfer,<br />
Oliver Schonschek, Dr. Ulrich Welzbacher<br />
Grafik<br />
Susanne Eberle, agentur eberle<br />
Korrektorat<br />
Jürgen Paukner<br />
Verlag<br />
WEKA MEDIA GmbH & Co. KG<br />
Römerstraße 4,<br />
D-86438 Kissing<br />
www.weka.de<br />
Geschäftsführer: Dr. Heinz Weinheimer, Werner Pehland,<br />
Mirko Meurer<br />
Fon: 0 82 33.23-40 02,<br />
Fax: 0 82 33.23-74 10<br />
SIFABüro<br />
8 Fortsetzung von Seite 14 unten Gesetzeskompass – Vorschriften im Überblick<br />
Das gesamte deutsche Arbeitsschutz-<br />
und Umweltrecht gründet <strong>sich</strong> heute<br />
auf den Regelungen <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union. Än<strong>der</strong>ungen einer Richtlinie o<strong>der</strong><br />
Verordnung wirken <strong>sich</strong> meistens un<strong>mit</strong>telbar<br />
auf die deutschen Vorschriften aus.<br />
Das Gesetzgebungsverfahren und die<br />
Gesetzestexte sind teilweise so komplex,<br />
dass für den Praktiker <strong>nicht</strong> immer klar<br />
erkennbar ist, warum es zu Än<strong>der</strong>ungen in<br />
den gesetzlichen Vorgaben gekommen ist.<br />
Einen Überblick über die Zusammenhänge zwischen EU- und nationalem Recht bietet<br />
nun die Neuauflage <strong>der</strong> WEKA Wandtafel „Gesetzeskompass Arbeitsschutz und Umweltrecht“.<br />
Der Gesetzeskompass führt den Praktiker durch die wichtigsten Vorschriften in den Bereichen<br />
Arbeitsschutz, Anlagen<strong>sich</strong>erheit, Gefahrstoffe, Brandschutz, Umwelt und Gefahrgut. Dank <strong>der</strong><br />
über<strong>sich</strong>tlichen Darstellung werden zudem die Bezüge zwischen den EU-Regelungen, den Bundes-<br />
und Landesvorschriften sowie den Regelungen <strong>der</strong> Berufsgenossenschaften und <strong>der</strong> Technischen<br />
Regeln deutlich. Mehr Informationen finden Sie unter www.weka.de/2457<br />
Was tun, wenn's brennt?<br />
Wissenswertes zur Auswahl und Berechnung von Löschgeräten<br />
Die <strong>sich</strong>erste Methode, einen entstehenden<br />
Brand zu löschen, besteht zweifelsfrei<br />
im Einsatz von Feuerlöschern. Doch<br />
es gibt Unterschiede. Jedes Unternehmen<br />
sollte seine Alternativen prüfen (lassen).<br />
Zu den Unterschieden gehört <strong>sich</strong>erlich<br />
die Größe eines Unternehmens.<br />
Von ihr abhängig ist die Anzahl <strong>der</strong> bereitzustellenden<br />
Feuerlöscher. Für die<br />
Festlegung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Anzahl<br />
von Feuerlöschern sind gemäß den Vorschriften<br />
<strong>der</strong> BGR 133 folgende Parameter<br />
heranzuziehen: Brandgefährdung<br />
in einer Arbeitsstätte, Grundfläche <strong>der</strong><br />
Arbeitsstätte und Löschvermögen bzw.<br />
Lösch<strong>mit</strong>teleinheiten <strong>der</strong> Feuerlöscher.<br />
Die Bewertung <strong>der</strong> Brandgefährdung in<br />
einer Arbeitsstätte basiert auf folgenden<br />
Einstufungen <strong>der</strong> BGR 133:<br />
Geringe Brandgefährdung liegt vor,<br />
wenn Stoffe <strong>mit</strong> geringer Entzündlichkeit<br />
vorhanden sind und die örtlichen<br />
und betrieblichen Verhältnisse nur geringe<br />
Möglichkeiten für eine Brandentstehung<br />
bieten und wenn im Fall eines<br />
Brands <strong>mit</strong> geringer Brandausbreitung<br />
zu rechnen ist.<br />
Mittlere Brandgefährdung liegt<br />
vor, wenn Stoffe <strong>mit</strong> hoher Entzündbarkeit<br />
vorhanden sind und die örtlichen<br />
und betrieblichen Verhältnisse<br />
für die Brandentstehung günstig sind,<br />
Druck<br />
Frankenpost<br />
Schaumbergstraße 9,<br />
D-95032 Hof<br />
Herausgeber<br />
WEKA MEDIA GmbH & Co.KG, Gesellschafter <strong>der</strong><br />
WEKA MEDIA GmbH & Co.KG sind als Komman ditistin WEKA<br />
Business Infor mation GmbH & Co.KG und als Komple men tärin<br />
WEKA MEDIA Be teiligungs-GmbH. Anschrift siehe Verlag.<br />
Haftungsausschluss<br />
Die WEKA MEDIA GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Produkte jeweils<br />
nach neues ten Erkennt nissen zu erstellen. Inhaltliche Richtigkeit und<br />
Fehlerfreiheit werden ausdrücklich <strong>nicht</strong> zuge<strong>sich</strong>ert. Namentlich<br />
ausgewiesene Beiträge liegen in <strong>der</strong> Verantwortung des Autors. Zum<br />
Abdruck angenommene Beiträge und Abbildungen gehen im Rahmen<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen in das Ver öffentlichungs- und Verbreitungsrecht<br />
des Verlags über. <strong>SIFATipp</strong> und alle darin ver öffentlichten<br />
Beiträge und Abbildungen sind ur heberrechtlich geschützt. Jeglicher<br />
Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur <strong>mit</strong> aus drück li cher schriftlicher<br />
Genehmigung des Verlags und <strong>mit</strong> Quellen angabe gestattet.<br />
jedoch keine große Brandausbreitung<br />
zu erwarten ist.<br />
Große Brandgefährdung liegt vor,<br />
wenn durch Stoffe <strong>mit</strong> hoher Entzündbarkeit<br />
und durch die örtlichen<br />
und betrieblichen Verhältnisse große<br />
Möglichkeiten für eine Brandentstehung<br />
gegeben sind. Zudem wenn in<br />
<strong>der</strong> Anfangsphase <strong>mit</strong> großer Brandausbreitung<br />
zu rechnen ist o<strong>der</strong> eine<br />
Zuordnung in <strong>mit</strong>tlere o<strong>der</strong> geringe<br />
Brandgefährdung <strong>nicht</strong> möglich ist.<br />
Die BGR 133 enthält eine Liste <strong>mit</strong><br />
Beispielen für Betriebsbereiche und<br />
ProduktTipp<br />
„Online-Paket Brandschutz“ unter<br />
www.weka.de/brandschutz<br />
<strong>der</strong>en Zuordnung zu den Brandgefährdungsstufen.<br />
Ausgehend von <strong>der</strong><br />
Brandgefährdung und <strong>der</strong> Grundfläche<br />
einer Arbeitsstätte lassen <strong>sich</strong> <strong>mit</strong>tels<br />
einer aus dem Internet herunterladbaren<br />
Tabelle (siehe ProduktTipp) die<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Lösch<strong>mit</strong>teleinheiten<br />
er<strong>mit</strong>teln. Unabhängig davon verlangen<br />
die Vorschriften <strong>der</strong> ZH 1/201 in<br />
Arbeitsstätten mindestens einen Feuerlöscher<br />
pro Geschoss. ■<br />
Jürgen Klauser,<br />
WEKA MEDIA<br />
Brandschutzbeauftragter<br />
Der nächste<br />
<strong>SIFATipp</strong><br />
erscheint im<br />
Dezember 2008
FACHTAGUNG<br />
Praxiskongress Arbeits<strong>sich</strong>erheit 2008<br />
FACHTAGUNG<br />
Chemikalienrecht 2008<br />
Ich melde mich zu folgen<strong>der</strong> Veranstaltung an:<br />
FACHTAGUNG<br />
Explosionsschutz 2008<br />
Nähere Infos im Internet: www.weka.de Jetzt anmelden und faxen: 0 82 33.23-5 74 41<br />
Praxiskongress Arbeits<strong>sich</strong>erheit 2008 (Bitte gewünschtes Seminar ankreuzen!)<br />
Durchführung und Dokumentation <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
im Umfeld <strong>der</strong> neuen gesetzlichen Grundlagen<br />
Sicherer Umgang <strong>mit</strong> Gefahrstoffen<br />
Haftungsrisiken für technische Führungskräfte<br />
Motivation im Arbeitsschutz<br />
Preis: 649,– € Termin: 21.–22.10.08, Karlsruhe<br />
Explosionsschutz 2008 (Bitte gewünschten Workshop ankreuzen!)<br />
Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz<br />
Die Befähigte Person<br />
Umgang <strong>mit</strong> Altgeräten<br />
Umgang <strong>mit</strong> brennbaren Flüssigkeiten<br />
Preis: 649,– € Termin: 18.–19.11.08, Münster<br />
Chemikalienrecht 2008<br />
Preis: 849,– € Termin: 19.–20.11.08, Frankfurt<br />
Druckgeräte ESK 2008<br />
Preis: 390,– € Termin: 10.–11.11.08, Kassel 11.–12.11.08, Kassel<br />
12.–13.11.08, Kassel<br />
Hier<strong>mit</strong> erkläre ich mich da<strong>mit</strong> einverstanden, dass die WEKA MEDIA GmbH & Co. KG mich über ihre<br />
Produk te und Angebote auch an<strong>der</strong>weitig (per Telefax sowie E-Mail) informiert. Diese Erklärung kann ich<br />
je<strong>der</strong>zeit durch schriftliche Mitteilung gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft wi<strong>der</strong>rufen.<br />
Termin:<br />
18.–19.11.08, Münster<br />
Bestell-Tel.: 0 82 33.23-40 02 E-Mail: praxisseminare@weka.de Post: WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, Herr Pehland, 86438 Kissing<br />
WEKA MEDIA GmbH & Co. KG<br />
Sitz in Kissing, Registergericht Augsburg, HRA 13940<br />
Termin:<br />
19.–20.11.08, Frankfurt<br />
Beschreibung Fachtagung<br />
Das Chemikalien- und Gefahrstoffrecht ist im Umbruch! Die Gesetzesvorhaben werden<br />
weitreichende Konsequenzen für Ihr Unternehmen haben. Namhafte Experten erklären die<br />
Details <strong>der</strong> Reformen.<br />
Machen Sie <strong>sich</strong> <strong>mit</strong> den wichtigsten Neuerungen vertraut. Das ist Ihr Vorsprung! So<br />
entwickeln Sie rechtzeitig Strategien für die Umsetzung <strong>der</strong> neuen Regelungen.<br />
Selbstverständlich bleibt genug Zeit für den fachlichen Austausch <strong>mit</strong> den Referenten und<br />
den an<strong>der</strong>en Teilnehmern.<br />
Das lernen Sie<br />
Sattelfest im Gesetzesdschungel<br />
Alle Neuerungen im Überblick<br />
Fit für REACH<br />
Erste Hilfe beim GHS<br />
Haftungsrisiken vermeiden<br />
Termin:<br />
21.–22.10.08, Karlsruhe<br />
Beschreibung Fachtagung<br />
Ziel des diesjährigen Praxiskongresses ist, allen Akteuren des Arbeitsschutzes umfas sen de<br />
Informationen und Anregungen zu den <strong>der</strong>zeit relevanten Themen <strong>der</strong> Arbeits<strong>sich</strong>er heit<br />
und des Gesundheitsschutzes zu geben. Daneben werden erprobte Lösungen vorge stellt,<br />
die <strong>sich</strong> schnell auf den eigenen Betrieb übertragen lassen. Anhand von Diskussionen, vertie<br />
fenden Analysen und konkreten Beispielen erhalten Sie am zweiten Veranstaltungs tag in<br />
Einzelseminaren praxisnahe und nachvollziehbare Hilfen zur Umsetzung in Ihrem Betrieb.<br />
Das lernen Sie<br />
Wirtschaftlichkeit des Arbeitsschutzes<br />
Brandschutz kompakt – Rüstzeug für die Fachkraft für Arbeits<strong>sich</strong>erheit<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung im Unternehmen<br />
Notfallmanagement<br />
Theorie und Praxis – <strong>der</strong> betriebliche Nichtraucherschutz<br />
Fünf Jahre Betriebs<strong>sich</strong>erheitsverordnung – wo stehen wir?<br />
Psychologie in <strong>der</strong> Arbeits<strong>sich</strong>erheit<br />
Beschreibung Fachtagung<br />
Um Unfälle vorzubeugen müssen betriebliche Explosionsschutzkonzepte konsequent und<br />
nachhaltig fortgeführt werden. Gefährdungsanalyse, die Beurteilung von Altgeräten, <strong>der</strong><br />
richtige Einsatz von Prozessleittechnik, die Ausbildung von Befähigten Personen und <strong>der</strong><br />
<strong>sich</strong>ere Umgang <strong>mit</strong> brennbaren Flüssigkeiten zählen hierbei zu den meistgenannten<br />
Problempunkten, denen <strong>sich</strong> die diesjährige Fachtagung widmet. Profitieren Sie in vielerlei<br />
Hin<strong>sich</strong>t: von den wertvollen Hinweisen und praxisnahen Tipps hochkarätiger Referenten,<br />
von den Workshops am zweiten Veranstaltungstag, in denen Sie aktuelle Fragestellungen in<br />
<strong>der</strong> Gruppe unter Experten-Anleitung erarbeiten können, und von den betrieblichen<br />
Erfahrungen an<strong>der</strong>er Kollegen.<br />
Das lernen Sie<br />
Entwicklung des Technischen Regelwerks, erste Erfahrungen <strong>mit</strong> den TRBS’en<br />
Systematische Gefährdungsbeurteilung – Methoden und Instrumente<br />
Umgang <strong>mit</strong> Altgeräten und Altanlagen<br />
Anwendung <strong>der</strong> Prozessleittechnik im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungsprofil, Aufgaben und betriebliche Abläufe bei „Befähigten Personen“<br />
FACHTAGUNG<br />
Druckgeräte ESK 2008<br />
Teilnehmer: (Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer bitte diese Seite kopieren.)<br />
Unterschrift<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin: WEKA MEDIA Beteiligungs-GmbH, Sitz in Kissing, Registergericht Augsburg, HRB 9723.<br />
Geschäftsführer: Mirko Meurer, Werner Pehland, Dr. Heinz Weinheimer<br />
<br />
Termin:<br />
10.–11.11.08, Kassel<br />
11.–12.11.08, Kassel<br />
12.–13.11.08, Kassel<br />
Beschreibung Fachtagung<br />
Nach § 2 Abs. 7 <strong>der</strong> BetrSichV müssen befähigte Personen Druckbehälter- und<br />
Rohrleitungsanlagen vor Inbetriebnahme und wie<strong>der</strong>kehrend prüfen. Inhalte dieser<br />
Fachtagung sind die wesentlichen rechtlichen Entwicklungen, Erfahrungen aus <strong>der</strong> Praxis,<br />
Diskussionsthemen <strong>der</strong> Ausschüsse, Berichte über aktuelle Unfälle sowie Schadens- und<br />
Störfälle. Zudem haben Sie die seltene Gelegenheit, <strong>sich</strong> ausführlich <strong>mit</strong> Kollegen und<br />
unseren Experten auszutauschen.<br />
Das lernen Sie<br />
Erfahrungen zur Umsetzung <strong>der</strong> BetrSichV in die betriebliche Praxis<br />
Anwen<strong>der</strong>-Erfahrungen <strong>mit</strong> Herstellerdokumentationen nach Druckgeräte<strong>richtlinie</strong><br />
97/23/EG<br />
Gefährdungsbeurteilungen und <strong>sich</strong>erheitstechnische Bewertung nach BetrSichV<br />
Neues aus dem Ausschuss für Betriebs<strong>sich</strong>erheit (ABS) – neue Entwicklungen des<br />
technischen Regelwerks<br />
Unfälle, Schadens- und Störfälle<br />
Firma<br />
Vorname, Name<br />
Funktion Genehmigen<strong>der</strong> Vorgesetzter<br />
Straße, Nr.<br />
PLZ, Ort<br />
E-Mail<br />
Telefon/Fax<br />
<br />
Datum Unterschrift WA 25 800 593<br />
Römerstraße 4, D-86438 Kissing<br />
www.weka.de