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„Wer sich noch nicht mit der Maschinen- richtlinie ... - SIFATipp

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WEKA auf <strong>der</strong><br />

Arbeitsschutz aktuell,<br />

Halle A1 Stand 704<br />

September 2008 ISSN 1612-765X www.sifatipp.de<br />

Fortbildung4Praxiskongress<br />

Arbeits<strong>sich</strong>erheit, im Oktober Seminar: Fit für<br />

die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>, im November<br />

Die Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

wird in vielen Unternehmen <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong><br />

als Geschäftsprozess verstanden. Häufig<br />

herrscht <strong>noch</strong> Unklarheit über die<br />

gesetzlichen Vorgaben und Schutzziele.<br />

Hermann Kagerer von <strong>der</strong> IHK für München<br />

und Oberbayern berät und unterstützt<br />

Unternehmen bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

verschiedener Richtlinien – eben auch<br />

<strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>. <strong>SIFATipp</strong> gab er<br />

einen Einblick in seine Beratungspraxis.<br />

<strong>SIFATipp</strong>: Herr Kagerer, Sie beraten<br />

und unterstützen Unternehmen bei<br />

<strong>der</strong> Umstellung auf die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

2006/42/EG. Sieht man<br />

in den Betrieben den Handlungsbedarf<br />

o<strong>der</strong> müssen Sie Aufklärungsarbeit<br />

leisten?<br />

Hermann Kagerer: Ich weise die<br />

Unternehmen in meinen Beratungsprojekten<br />

und Seminaren auf die<br />

Neuerungen hin. Beson<strong>der</strong>s wichtig<br />

ist ja, dass die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

konkret bestimmte Produkte<br />

benennt, die bislang <strong>nicht</strong> in den<br />

Geltungsbereich dieser Richtlinie<br />

gefallen sind. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />

auch Lastaufnahme<strong>mit</strong>tel,<br />

Ketten, Seile, Gurte und abnehmbare<br />

Gelenkwellen. Unternehmen, die nur<br />

Produkte aus diesen Bereichen herstellen,<br />

sind also zum ersten Mal von<br />

<strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> betroffen.<br />

<strong>SIFATipp</strong>: Wie erfahren diese Unternehmen,<br />

dass sie <strong>sich</strong> jetzt um die<br />

<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> kümmern müssen?<br />

Kagerer: Das ist tatsächlich ein Problem.<br />

Mir ist allerdings bislang <strong>noch</strong><br />

kein solches Unternehmen im Projekt<br />

o<strong>der</strong> auf einem Seminar begegnet.<br />

Diese Unternehmen würde ich natürlich<br />

auf die diesbezüglichen Details<br />

<strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

beson<strong>der</strong>s hinweisen.<br />

<strong>SIFATipp</strong>: Wie ist nach Ihrer Erfahrung<br />

<strong>der</strong> Kenntnisstand <strong>der</strong> Unter-<br />

Technische Regeln4Der Aus -<br />

schuss für Gefahrstoffe hat in seiner Frühjahrssitzung<br />

eine Reihe neuer TRGS verabschiedet<br />

<strong>„Wer</strong> <strong>sich</strong> <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong>-<br />

<strong>richtlinie</strong> auskennt, hat ein echtes Problem“<br />

Ein <strong>SIFATipp</strong>-Interview zur Umsetzung <strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

und den Wissenslücken im Management<br />

Hermann Kagerer, AEROLOG-Gesellschaft<br />

für Logistik, von <strong>der</strong> IHK öffentlich bestellter<br />

und vereidigter Sachverständiger,<br />

Herausgeber <strong>der</strong> WEKA Praxissoftware<br />

<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>.<br />

nehmen vor <strong>der</strong> Beratung o<strong>der</strong> vor<br />

dem Seminar, wenn es um die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

geht?<br />

Kagerer: Der Kenntnisstand ist meist<br />

rudimentär. Und das <strong>nicht</strong> nur bei<br />

<strong>der</strong> bestehenden <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>,<br />

son<strong>der</strong>n auch bei den sonstigen<br />

Richtlinien wie zum Beispiel<br />

94/9/EG (ATEX) und an<strong>der</strong>en. Auch<br />

Großkonzerne haben die Dinge meist<br />

<strong>nicht</strong> im Griff. Trotz ganzer Stäbe von<br />

Rechtsanwälten und QM-Fachleuten.<br />

Bei kleinen Handwerksbetrieben<br />

habe ich da ja <strong>noch</strong> Verständnis.<br />

Da müssen einzelne Personen viele<br />

Aufgaben gleichzeitig wahrnehmen.<br />

Bei einigen Firmen ist eine gewisse<br />

Verweigerungshaltung zu erkennen,<br />

obwohl es <strong>sich</strong> um gesetzliche Vorgaben<br />

handelt.<br />

Aus einer Abwehrhaltung heraus<br />

beklagt man <strong>sich</strong> über die EU-Bürokratie<br />

und über die Kosten. Scheinbar<br />

muss erst etwas passieren, bevor man<br />

gewillt ist zu handeln. Es geht immer<br />

um das Leben und die Gesundheit<br />

von Menschen, das müssen <strong>sich</strong> die<br />

Unternehmen und das Top-Management<br />

klar machen.<br />

„Der Kenntnisstand ist <strong>mit</strong>unter<br />

rudimentär. Auch<br />

Großkonzerne haben die Dinge<br />

meist <strong>nicht</strong> im Griff.“<br />

<strong>SIFATipp</strong>: Ist <strong>sich</strong> das Top-Management<br />

über die Bedeutung <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

<strong>nicht</strong> bewusst?<br />

Kagerer: Mitunter werden Konfor<strong>mit</strong>ätserklärungen<br />

erstellt und unterschrieben,<br />

obwohl die Grundlagen<br />

dafür in einem eigenen Geschäftsprozess<br />

gar <strong>nicht</strong> gelegt worden sind.<br />

Oftmals machen <strong>sich</strong> die Verantwortlichen<br />

<strong>nicht</strong> klar, dass Sie da<strong>mit</strong> einem<br />

deutlich höheren Haftungsrisiko ausgesetzt<br />

sind, wenn etwas passiert, im<br />

schlimmsten Fall ein Unfall <strong>mit</strong> Personenschaden.<br />

Da hilft auch keine<br />

Haftpflichtver<strong>sich</strong>erung, denn dann<br />

gilt das Strafrecht. Wenn ich das in<br />

meinen Seminaren erwähne, höre ich<br />

oftmals von den Unterzeichnern <strong>der</strong><br />

Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung „Dann unterschreibe<br />

ich gar <strong>nicht</strong>s mehr“. Dann<br />

weiß ich schon, dass dort kein Prozess<br />

zur Konfor<strong>mit</strong>ätsbewertung besteht<br />

o<strong>der</strong> gelebt wird.<br />

<strong>SIFATipp</strong>: Haben Sie den Eindruck<br />

gewonnen, dass die Unternehmen einen<br />

Zeitdruck verspüren o<strong>der</strong> denken<br />

die meisten, bis zum 29.12.09 ist <strong>noch</strong><br />

viel Zeit?<br />

Fortsetzung auf Seite 2 oben 8<br />

GHS4Die Europäische Union übernimmt<br />

das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem<br />

<strong>der</strong> UN – ein Überblick über die Än<strong>der</strong>ungen<br />

Schwerpunkte<br />

4 Neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

Ab dem 29.12.09 gilt die neue<br />

<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>. Ist Ihr<br />

Unternehmen vorbereitet? S. 6<br />

4 Messen<br />

Messen sind Informations- und<br />

Kontaktbörsen. Sie bieten Einblicke<br />

in neue Trends. Wir stellen Ihnen<br />

die wichtigsten Messen für<br />

Arbeitsschutz vor. S. 4<br />

Praxisthemen<br />

4 WEKA Business Portal<br />

Individuell einstellbar, <strong>mit</strong> einer Fülle<br />

an Fachinformationen und einer<br />

hochmo<strong>der</strong>nen Suchmaschine ist es<br />

eine echte Arbeitshilfe. S. 3<br />

4 Neue Regeln<br />

Eine Über<strong>sich</strong>t zu den Än<strong>der</strong>ungen<br />

bei den Technischen Regeln und<br />

eine weitere Umsetzungshilfe <strong>der</strong><br />

Gefahrstoffverordnung. S. 10<br />

4 Kommende Än<strong>der</strong>ungen<br />

Die EU übernimmt das Einstufungs-<br />

und Kennzeichnungssystem <strong>der</strong><br />

UN, das GHS. Was dies für Ihr<br />

Unternehmen bedeutet, erfahren<br />

Sie auf Seite 13<br />

4 Motivationshilfen<br />

Wie Sie Azubis den Arbeitsschutz<br />

näher bringen. S. 14<br />

Serie<br />

Exklusiv für<br />

<strong>SIFATipp</strong>-Leser:<br />

Messe-Guide<br />

zur Arbeitsschutz<br />

aktuell<br />

4 Englisch für SiFas<br />

Young People at work. S. 14<br />

WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, Römerstraße 4, 86438 Kissing


2 SIFA aktuell<br />

Editorial<br />

Oliver Reifert,<br />

Fachkraft für<br />

Arbeits<strong>sich</strong>erheit,<br />

Chefredakteur<br />

Liebe Leserin,<br />

lieber Leser,<br />

unser Autor Ulrich<br />

Welzbacher<br />

beginnt seinen<br />

Bericht über die<br />

Än<strong>der</strong>ungen im<br />

Regelwerk zu den<br />

Gefahrstoffen denkbar lapidar. Der<br />

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS),<br />

schreibt Welzbacher, habe in seiner<br />

diesjährigen Frühjahrssitzung „eine<br />

Reihe von neuen und geän<strong>der</strong>ten<br />

technischen Regeln beschlossen“.<br />

Diese Än<strong>der</strong>ungen werden <strong>nicht</strong> die<br />

Welt <strong>der</strong> Sicherheitsfachkraft aus<br />

den Angeln heben. Aber sie zeigen,<br />

dass das Regelwerk dauernd aus-<br />

und umgebaut wird, dass es erweitert<br />

und überholt wird. Warum auch<br />

<strong>nicht</strong>? Es muss schließlich <strong>mit</strong><br />

neuen Erkenntnissen und Entwicklungen<br />

Schritt halten. Wie sinnvoll<br />

einem die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

o<strong>der</strong> die Übernahme des Einstufungs-<br />

und Kennzeichnungssystems<br />

für Chemikalien <strong>der</strong> UN erscheinen<br />

mögen: Diese Regeln sind da o<strong>der</strong><br />

werden irgendwann Bedeutung<br />

bekommen. Da<strong>mit</strong> Sie <strong>sich</strong> einen<br />

Überblick verschaffen können, was<br />

für Sie wichtig ist, haben wir die<br />

wichtigsten Än<strong>der</strong>ungen zusammengefasst<br />

und für Sie möglichst<br />

klar aufbereitet. Wie stets. Und wir<br />

hoffen, dass uns das auch diesmal<br />

wie<strong>der</strong> gelungen ist. Herzlichst Ihr<br />

Vom 21. bis 22.10.2008 findet in<br />

Karlsruhe <strong>der</strong> zweite Praxiskongress<br />

Arbeits<strong>sich</strong>erheit von WEKA MEDIA<br />

in diesem Jahr statt. Wie auch beim<br />

ersten Termin im April, <strong>der</strong> von den<br />

ca. 100 Teilnehmern überaus positiv<br />

bewertet wurde, werden renommierte<br />

Referenten umfassende Hilfestellungen<br />

zu den drängendsten Fragen <strong>der</strong><br />

Arbeits<strong>sich</strong>erheit und des Gesundheitsschutzes<br />

geben. Im Mittelpunkt<br />

<strong>der</strong> Veranstaltung stehen wie immer<br />

praxisbezogene Lösungen.<br />

Am ersten Veranstaltungstag werden<br />

Konzepte vorgestellt, <strong>mit</strong> <strong>der</strong>en<br />

Hilfe Vorschriften korrekt und zugleich<br />

ökonomisch umgesetzt werden können.<br />

Neben den Vorträgen steht bei dem<br />

Kongress <strong>der</strong> Erfahrungsaustausch <strong>mit</strong><br />

8 Fortsetzung von Seite 1<br />

Kagerer: Viele haben die Tatsache,<br />

dass <strong>sich</strong> die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> ab<br />

Ende 2009 än<strong>der</strong>t, <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong> zur<br />

Kenntnis genommen. Die beziehen<br />

<strong>sich</strong> dann in ihren Konfor<strong>mit</strong>ätserklärungen<br />

weiterhin auf die Ausgabe<br />

von 1998! In Ausnahmefällen stehen<br />

die Ampeln bereits auf Gelb, und die<br />

Vorbereitungen wurden gestartet.<br />

<strong>SIFATipp</strong>:Welche Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong><br />

neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> halten<br />

Sie für beson<strong>der</strong>s zeitkritisch in <strong>der</strong><br />

Umsetzung?<br />

Kagerer: Für die Firmen, die <strong>sich</strong> <strong>mit</strong><br />

<strong>der</strong> jetzigen Fassung <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

auskennen, ist dies die Berück<strong>sich</strong>tigung<br />

<strong>der</strong> Produkte, die ab<br />

Ende 2009 zusätzlich in den Anwendungsbereich<br />

<strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

aufgenommen werden.<br />

Wer <strong>sich</strong> <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

auskennt, hat ein<br />

echtes Problem. Es reicht <strong>nicht</strong>, <strong>sich</strong><br />

die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> anzusehen,<br />

dort stehen nur die Schutzziele. Auf<br />

den Weg dahin kommt es an. Deshalb<br />

muss das Normenverzeichnis<br />

zur Richtlinie bekannt sein und die<br />

Normen selbst. Ich muss jedoch häufig<br />

feststellen, dass selbst in den Ausbildungen<br />

und Studiengängen das<br />

Arbeiten <strong>mit</strong> Normen, Richtlinien und<br />

Leitlinien <strong>nicht</strong> ausreichend gelehrt<br />

wird. Dann ist es <strong>nicht</strong> verwun<strong>der</strong>lich,<br />

dass später bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

von EU-Richtlinien in <strong>der</strong> Berufspraxis<br />

Probleme entstehen.<br />

<strong>SIFATipp</strong>: Können Sie einen Zeitplan<br />

empfehlen, wie man <strong>sich</strong> am besten<br />

auf die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

vorbereitet?<br />

Kagerer: Der Zeitplan heißt: Jetzt und<br />

Herbsttermin: Praxiskongress<br />

Arbeits<strong>sich</strong>erheit im Oktober 2008<br />

Berufskollegen und die Möglichkeit des<br />

direkten Dialogs <strong>mit</strong> den Referenten im<br />

Vor<strong>der</strong>grund.<br />

Am zweiten Veranstaltungstag ver<strong>mit</strong>teln<br />

Intensivseminare konkrete Anleitungen<br />

für die praktische Umsetzung.<br />

Ihre Themen: „Durchführung und Dokumentation<br />

<strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

im Umfeld <strong>der</strong> neuen gesetzlichen<br />

Grundlagen“, „Sicherer Umgang <strong>mit</strong><br />

Gefahrstoffen“, „Haftungsrisiken für<br />

technische Führungskräfte“ und „Motivation<br />

im Arbeitsschutz“.<br />

Die Teilnahmegebühr für den Kongress<br />

beträgt 299,– Euro pro Person,<br />

Kongress und Seminar zusammen<br />

kosten 649,– Euro pro Person. Weitere<br />

Informationen und Anmeldung unter<br />

www.weka.de/praxiskongress. ■<br />

ab sofort müssen die Vorbereitungen<br />

starten. Ohne Verzug!<br />

<strong>SIFATipp</strong>: Sie sind in vielen Betrieben<br />

vor Ort. Auf welche Lücken stoßen<br />

Sie in den Unternehmen, wenn Sie<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

dort vorstellen? Wie sieht<br />

es zum Beispiel <strong>mit</strong> <strong>der</strong> technischen<br />

Dokumentation aus?<br />

Kagerer: Ich lasse mir immer zuerst<br />

eine Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung und eine<br />

Betriebsanleitung geben. Ich habe da<br />

so meine Lieblingsstellen, an denen<br />

ich in wenigen Minuten sehen kann,<br />

wie es um den Konfor<strong>mit</strong>ätsprozess<br />

in dem Unternehmen steht. Da reicht<br />

oft ein Blick ins Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>der</strong> Betriebsanleitung, um zu sehen,<br />

dass es <strong>sich</strong> nur um eine bessere Stoffsammlung<br />

handelt, aber um kein Ergebnis<br />

des Konfor<strong>mit</strong>ätsprozesses.<br />

In den Konfor<strong>mit</strong>ätserklärungen<br />

wird häufig auf Normen verwiesen,<br />

die bereits seit vielen Jahren keine<br />

Gültigkeit haben. Ich frage dann die<br />

Zuständigen, ob sie denn die einzuhaltenden<br />

Normen und Richtlinien<br />

in dem Pflichtenheft erwähnen. In<br />

vielen Fällen geschieht dies <strong>nicht</strong>.<br />

Woher soll dann aber <strong>der</strong> Konstrukteur<br />

wissen, worauf er zu achten hat.<br />

Die Grundlage zur Konfor<strong>mit</strong>ät muss<br />

ganz vorne im Prozess gelegt werden,<br />

also bereits im Pflichtenheft.<br />

<strong>SIFATipp</strong>: Sind die Unternehmen auf<br />

das Verfahren <strong>der</strong> Risikobeurteilung<br />

gut vorbereitet?<br />

Kagerer: Viele Firmen haben die Notwendigkeit<br />

einer „Gefahrenanalyse“<br />

nach <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> bisher<br />

ignoriert. Ich befürchte, die werden<br />

das auch in <strong>der</strong> Zukunft so halten.<br />

Egal, ob diese nun nach EN 1050 o<strong>der</strong><br />

DIN EN ISO 14121-1 o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Verfahren erstellt wird. Dabei spielt es<br />

keine Rolle, dass in <strong>der</strong> bestehenden<br />

<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> von einer Gefahrenanalyse<br />

geschrieben wird und die<br />

Norm zur Gefahrenanalyse Risikobeurteilung<br />

heißt. Auch hier herrscht ein<br />

babylonisches Sprachengewirr.<br />

<strong>SIFATipp</strong>: Und was sollten Hersteller<br />

von beson<strong>der</strong>s gefährlichen <strong>Maschinen</strong><br />

nach Anhang IV <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

so schnell wie möglich<br />

angehen?<br />

Kagerer: Für diese <strong>Maschinen</strong> ist<br />

eine Baumusterprüfung zwingend<br />

vorgeschrieben, es sei denn, für eine<br />

dieser <strong>Maschinen</strong> existiert eine C-<br />

Norm (Produktnorm). Wenn eine C-<br />

Norm existiert und auch angewandt<br />

wird, kann die Baumusterprüfung<br />

SeminarTipp<br />

<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />

"Fit für die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

2006/42/EG" am 26.11.2008<br />

in Heidelberg. Schwerpunkt: die<br />

CE-Kennzeichnung.<br />

Mehr unter www.weka.de.<br />

entfallen. Das weiß ein Hersteller jedoch<br />

nur dann, wenn er <strong>sich</strong> <strong>mit</strong> den<br />

Richtlinien und Normen beschäftigt<br />

und auskennt. Und daran hapert es<br />

meist.<br />

<strong>SIFATipp</strong>: Welche Rolle kann dabei<br />

ein Qualitätsmanagementsystem<br />

spielen?<br />

„In Konfor<strong>mit</strong>ätserklärungen wird häufig auf Normen<br />

verwiesen, die seit vielen Jahren keine Gültigkeit haben.“<br />

Kagerer: Ich lasse mir in den Betrieben<br />

immer auch das QM-Handbuch<br />

zeigen, wenn ein QM-System implementiert<br />

wurde. Dort finde ich so gut<br />

wie nie eine Verfahrensanweisung zur<br />

Konfor<strong>mit</strong>ätsbewertung. Die Sicherstellung<br />

<strong>der</strong> Qualität bedeutet <strong>nicht</strong><br />

automatisch, dass auch die Konfor<strong>mit</strong>ät<br />

und Produkt<strong>sich</strong>erheit gewährleistet<br />

sind.<br />

Ich nenne einmal ein deutliches<br />

Beispiel: Nach ISO 9000 könnte ein<br />

Betrieb eine Schwimmweste aus Blei<br />

herstellen, nach den entsprechenden<br />

Normen und <strong>der</strong> Richtlinie für die<br />

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />

natürlich <strong>nicht</strong>.<br />

<strong>SIFATipp</strong>: Wo können Unternehmen<br />

Unterstützung bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> bekommen?<br />

Kagerer: Angebote zur Unterstützung<br />

gibt es viele, zum Beispiel die Praxissoftware<br />

<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> von<br />

WEKA MEDIA. Man kann <strong>sich</strong> also<br />

selbst fortbilden, denn Literatur gibt<br />

es zu dem Thema beliebig viel, o<strong>der</strong><br />

Seminare und Schulungen besuchen.<br />

Eine weitere Möglichkeit ist learning<br />

by doing und die Beauftragung eines<br />

Fachmanns, <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Abarbeitung<br />

eines Pilotprojekts berät und praxisgerecht<br />

unterstützt. Das Problem<br />

liegt aber darin, dass die Erkenntnis<br />

<strong>der</strong> Notwendigkeit, <strong>sich</strong> da<strong>mit</strong> zu befassen,<br />

oftmals fehlt. Die Unternehmen<br />

müssen verstehen, dass nur die<br />

Entwicklung und Implementierung<br />

eines Geschäftsprozesses zur Konfor<strong>mit</strong>ätsbewertung<br />

den Firmen wirklich<br />

helfen kann, die Anfor<strong>der</strong>ungen von<br />

Richtlinien und Normen in den Griff<br />

zu bekommen. Häufig wird nur gebastelt<br />

und dann werden die Kosten<br />

für „das CE“ beklagt. ■<br />

Interview: Oliver Schonschek<br />

Diplom-Physiker und Fachjournalist


<strong>SIFATipp</strong> | September 2008 SIFA aktuell 3<br />

Das neue WEKA Business Portal<br />

ist online<br />

Die neue Generation <strong>der</strong> Internetlösungen von WEKA MEDIA setzt Maßstäbe<br />

Eigentlich sollten nur die Online-Angebote<br />

<strong>der</strong> Fachmedienverlage WEKA<br />

MEDIA und UB MEDIA zusammengeführt<br />

werden. Entstanden ist ein innovatives<br />

Online-Portal, das bereits bei seiner<br />

Online-Schaltung Mitte Juli über 30.000<br />

Anwen<strong>der</strong> vorweisen kann. Wer digitale<br />

Fachinformationen zu den Bereichen<br />

Umweltschutz, Arbeits<strong>sich</strong>erheit, Qualitätsmanagement,<br />

Brandschutz, Projektmanagement,<br />

Produkt<strong>sich</strong>erheit, Datenschutz,<br />

Mitbestimmung, Elektro<strong>sich</strong>erheit<br />

o<strong>der</strong> Bauhandwerk sucht, kommt an dem<br />

WEKA Business Portal praktisch <strong>nicht</strong><br />

mehr vorbei.<br />

Das neue WEKA Business Portal bietet<br />

eine Auswahl aus 300 Fachmodulen<br />

zu 21 Themen aus den oben genann-<br />

Über das neue WEKA Business Portal sind 300 Fachmodule aufrufbar.<br />

ten Bereichen. Durch den modularen<br />

Aufbau des Online-Portals und das<br />

skalierbare Angebot finden Fach- und<br />

Führungskräfte die passende Lösung<br />

für die Erfüllung ihrer betrieblichen<br />

Aufgaben.<br />

Für Klein- und Großbetriebe<br />

Werner Pehland, Geschäftsführer <strong>der</strong><br />

WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, Kissing,<br />

erklärt hierzu: „Unsere Zielgruppe sind<br />

die Fach- und Führungskräfte in den<br />

Unternehmen. Durch unser Geschäftsmodell<br />

eignet <strong>sich</strong> das WEKA Business<br />

Portal für Kleinbetriebe genauso wie<br />

für Großkonzerne. Das zeigt <strong>sich</strong> auch<br />

bei unseren heutigen Anwen<strong>der</strong>n, die<br />

sowohl aus Behörden und Forschungseinrichtungen<br />

als auch aus dem Ein-<br />

Mann-Büro o<strong>der</strong> von Siemens, BASF<br />

und <strong>der</strong> Deutschen Bahn kommen<br />

– über 50% <strong>der</strong> DAX-notierten Unternehmen<br />

nutzen das WEKA Business<br />

Portal.“<br />

Praxisorientierte Inhalte<br />

Die praxisnahen Inhalte des Portals<br />

bestehen aus informativen Fachbeiträgen<br />

und weit mehr als 10.000 Arbeitshilfen,<br />

Handlungsanleitungen<br />

und Schulungsmaterialien. Aktualität<br />

garantieren die über 500 Autoren, die<br />

die Beiträge verfassen und kontinuierlich<br />

pflegen. Rechts<strong>sich</strong>erheit gewährleistet<br />

die umfangreiche, monatsaktuelle<br />

Rechtsdatenbank <strong>mit</strong> über 8.000<br />

Vorschriften. Dank des über<strong>sich</strong>tlichen<br />

Zuschnitts des Portals, <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong><br />

Daten, <strong>der</strong>en weitreichen<strong>der</strong> Verlinkung<br />

und <strong>der</strong> übergreifenden Suche<br />

ist <strong>der</strong> Zugriff auf die Fachinformationen<br />

komfortabel und standortübergreifend<br />

möglich.<br />

Individualisierungsmöglichkeiten<br />

Die Kundenlösung verfügt über eine<br />

ergonomische Oberfläche <strong>mit</strong> umfangreichenIndividualisierungsmöglichkeiten;<br />

so kann <strong>der</strong> Nutzer <strong>sich</strong> z.B.<br />

personalisiert anmelden, die Oberfläche<br />

nach seinen Wünschen einrichten<br />

o<strong>der</strong> sein individuelles Rechtsprofil<br />

eingeben. Die neue Suchtechnologie<br />

von FAST, dem Marktführer für<br />

Suchtechnik in Firmenlösungen, bietet<br />

eine sehr hohe Trefferqualität bei<br />

einer vereinfachten Benutzerführung.<br />

Einschränkungsoptionen in den Suchergebnissen<br />

helfen schnell, die Trefferzahl<br />

wirksam zu reduzieren, zudem gibt<br />

es spezielle Meta-Suchfel<strong>der</strong> für die<br />

Rechtssuche und die Stoffdatensuche.<br />

Pehland erläutert die Entscheidung<br />

für diese Lösung so: „Mit <strong>der</strong> Software<br />

des Marktführers bei Enterprise-Suchmaschinen,<br />

FAST, gewährleisten wir,<br />

dass unsere Kunden bei einer Vielzahl<br />

von Treffern die jeweils relevantesten<br />

ganz oben angezeigt bekommen und<br />

per Mausklick die Trefferliste nach<br />

Kontext, Dokumenttyp, Format o<strong>der</strong><br />

Glie<strong>der</strong>ung reduziert wird. Das ist eine<br />

ganz neue Qualität in <strong>der</strong> Suche, die die<br />

weiterhin verfügbare erweiterte Suche<br />

fast überflüssig macht.“ Entscheidend<br />

bei <strong>der</strong> Entwicklung des Portals sei<br />

„neben den wichtigen Punkten wie<br />

Rechts<strong>sich</strong>erheit, Praxisnutzen, Aktualität<br />

<strong>der</strong> Inhalte die Einsparungseffekte<br />

für unsere Kunden gewesen und<br />

die Möglichkeit eines individuellen<br />

Zuschnitts“, betonte Pehland. Aber<br />

auch die „komfortablen Suchoptionen<br />

waren von großer Bedeutung“.<br />

Newsletter<br />

Auch Serviceleistungen sind in dem<br />

Angebot des WEKA Business Portals<br />

integriert: Kunden erhalten monatlich<br />

einen Premium-Newsletter <strong>mit</strong><br />

Hinweisen zu Än<strong>der</strong>ungen und Neufassungen<br />

von Vorschriften und Beiträgen.<br />

Ein Push-Service über<strong>mit</strong>telt auf<br />

Wunsch per E-Mail automatisierte Update-Informationen<br />

zu den jeweiligen<br />

Modulen, und auf dem Portal befinden<br />

<strong>sich</strong> aktuelle News.<br />

Überzeugte Anwen<strong>der</strong><br />

Bereits die beiden Vorgängerangebote,<br />

die WEKA Internetlösungen von WEKA<br />

MEDIA und die Virtuelle Rechtsbibliothek<br />

von UB MEDIA, die in dem neuen<br />

WEKA Business Portal fusionierten,<br />

überzeugten die Anwen<strong>der</strong>. „Unsere<br />

Kunden haben wir frühzeitig in die<br />

Neuentwicklung <strong>der</strong> Unternehmenslösungen<br />

eingebunden“, so Pehland,<br />

„wir haben Kundenzirkel organisiert,<br />

Testzugänge zur Verfügung gestellt<br />

und Anregungen umgesetzt. Die neue<br />

Unternehmenslösung ist im wahrsten<br />

Sinne des Wortes eine ‘Best-of-Lösung’,<br />

denn wir haben Bewährtes übernommen,<br />

an<strong>der</strong>es verbessert. Die Arbeit hat<br />

<strong>sich</strong> gelohnt: Nicht nur wir, son<strong>der</strong>n<br />

auch unsere Kunden sind begeistert.<br />

Mit dem neuen WEKA Business Portal<br />

haben wir unsere Position als führen<strong>der</strong><br />

Fachanbieter von Online-Applikationen<br />

erfolgreich weiter ausbauen<br />

können.“ ■<br />

Isabelle Ruhrmann, WEKA MEDIA<br />

Innovative Steigtechnik<br />

aus Günzburg<br />

Wer Grips hat, rollt!<br />

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• kein Umbau<br />

• kein Tragen<br />

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Zeitverlust<br />

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Telefax: (0 82 21) 36 16 - 80<br />

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www.steigtechnik.de


4<br />

ArbeitsSicherheit<br />

Schweiz<br />

2. Fachmesse für Arbeit<br />

und Gesundheit<br />

5.-6. November 2008<br />

Messezentrum Basel<br />

www.arbeits-<strong>sich</strong>erheitschweiz.ch<br />

Hauptmedienpartner:<br />

Kooperationspartner:<br />

Kontakt:<br />

spring Messe AG<br />

Tel.: +41 22 73317-52 ∙ k.steffen@messe.org<br />

Schon registriert?<br />

Jetzt CHF 10.– sparen!<br />

Die wichtigsten Fachmessen<br />

Von Moskau bis Gent: Arbeitsschutz-Messen in Europa<br />

Was die Hannover Messe für die <strong>Maschinen</strong>bauer<br />

ist die A+A in Düsseldorf<br />

für Experten <strong>der</strong> Arbeit<strong>sich</strong>erheit. Mit<br />

über 60 Jahren ist die A+A die älteste<br />

Fachmesse ihrer Art und gilt als Europas<br />

größter Treffpunkt <strong>der</strong> Branche.<br />

Manche halten sie auch für die weltweit<br />

größte Zusammenkunft von Experten<br />

aus den Bereichen Arbeitsschutz und<br />

-medizin. Die stattliche Zahl von rund<br />

55.000 Besuchern zählten die A+A-Organisatoren<br />

im vergangenen Jahr. Klar,<br />

dass so etwas <strong>nicht</strong> unbeachtet bleibt.<br />

Diese Attraktivität hat längst Konkurrenten<br />

auf den Plan gerufen. Gerade<br />

in den vergangenen zwei, drei Jahren<br />

haben <strong>sich</strong> im deutschsprachigen<br />

Raum interessante neue Fachmessen<br />

gegründet. Mit Erfolg. Hier ein Überblick.<br />

Quasi-Monopolist in <strong>der</strong> Schweiz<br />

Eine Quasi-Monopolstellung<br />

hat die<br />

ArbeitsSicherheit<br />

Schweiz in Basel.<br />

Sie ist die einzige<br />

Fachmesse in <strong>der</strong><br />

Schweiz, die auf<br />

die Themen Arbeit und Gesundheit zugeschnitten<br />

ist. Sie ist im Vergleich zur<br />

A+A jung. Im November 2006 wurde<br />

sie zum ersten Mal veranstaltet. In diesem<br />

Jahr verzeichnet sie ein deutliches<br />

Wachstum. Die Ausstellungsfläche wird<br />

<strong>sich</strong> verdoppeln. Entsprechend vergrößert<br />

hat <strong>sich</strong> auch das Programmangebot,<br />

für das nunmehr zwei Praxisforen<br />

<strong>mit</strong> rund 40 Fachvorträgen vorbereitet<br />

werden. Die überwiegende Anzahl <strong>der</strong><br />

Aussteller kommt aus Deutschland,<br />

Österreich und <strong>der</strong> Schweiz.<br />

ArbeitsSicherheit Schweiz, Basel<br />

Mittwoch, 5.11., bis Donnerstag,<br />

6.11.2008<br />

Messezentrum Basel<br />

www.arbeits-<strong>sich</strong>erheit-schweiz.ch<br />

Sechs Messen unter einem Dach<br />

Mensch – Arbeit – Sicherheit ist das<br />

Motto <strong>der</strong> Vienna-tec in Wien. Unter<br />

diesem Namen verbergen <strong>sich</strong> sechs<br />

Industriemessen, die zeitgleich im<br />

Messezentrum Wien stattfinden. Erwartet<br />

werden über 30.000 Besucher.<br />

Geboten wird ein repräsentativer<br />

Querschnitt durch die neuesten Entwicklungen<br />

auf dem Sektor Sicherheit,<br />

Gesundheitsschutz und Ergonomie<br />

bei <strong>der</strong> Arbeit.<br />

Vienna-tec, Wien<br />

Dienstag, 7.10., bis Freitag,<br />

10.10.2008<br />

Messe Wien<br />

www.vienna-tec.at<br />

Die kleine A+A<br />

Sie wird in Fachkreisen<br />

„die kleine<br />

A und A“ genannt,<br />

die Arbeits<strong>sich</strong>erheit<br />

aktuell. An<strong>der</strong>s<br />

als an<strong>der</strong>e Messen<br />

hat sie keinen festen Standort, son<strong>der</strong>n<br />

wan<strong>der</strong>t durch die Republik. Im<br />

Oktober wird sie zum ersten Mal in<br />

Hamburg <strong>mit</strong> 19.000 Quadratmetern<br />

Ausstellungsfläche zu Gast sein. „Wir<br />

können in Hamburg eine deutliche<br />

Steigerung gegenüber Karlsruhe <strong>mit</strong><br />

16.000 qm verbuchen“, sagt Elvira<br />

Freier, Projektleiterin des Organisators<br />

Hinte Messe- und Ausstellungs- GmbH.<br />

Sie erwartet rund 12.000 Besucher. Ein<br />

vielseitiges Kongressprogramm begleitet<br />

die Fachmesse. Ort und Termin <strong>der</strong><br />

übernächsten Arbeitsschutz aktuell<br />

stehen schon fest: 20. bis 22. Oktober<br />

2010 in Leipzig.<br />

Arbeitsschutz aktuell Hamburg<br />

Mittwoch, 8.10., bis Freitag,<br />

10.10.2008<br />

Messe Hamburg<br />

www.arbeitsschutz-aktuell.de<br />

Premiere in Salzburg<br />

Rund 1.300 Fachbesucher aus Deutschland<br />

aber auch aus Tschechien und<br />

Ungarn hatte die „Protex“ in Salzburg<br />

zur Premiere im April dieses Jahres. 118<br />

Aussteller aus zwölf Län<strong>der</strong>n boten einen<br />

Überblick zu den Themen Arbeitsschutz<br />

und Arbeits<strong>sich</strong>erheit. Darunter<br />

waren alle Großen <strong>der</strong> Branche. Österreich<br />

wird generell als ein sehr guter<br />

Markt für hochwertigen Arbeitsschutz<br />

beurteilt. Die 2. Internationale Fachmesse<br />

für Arbeitsschutz und mo<strong>der</strong>ne<br />

Berufskleidung findet gleichzeitig <strong>mit</strong><br />

<strong>der</strong> BWS, <strong>der</strong> Internationalen Fachmesse<br />

für Holzbe- und -verarbeitung,<br />

Zimmerei-, Tischlerei- und Fertigungsbedarf,<br />

Eisenwaren, Werkzeuge DIY-<br />

Bedarf, Schloss und Beschlag statt. Zu<br />

dieser Messe allein werden schon über<br />

18.000 Besucher erwartet.<br />

Protex Salzburg<br />

Mittwoch, 22.11., bis Samstag,<br />

25.11.2009<br />

Messezentrum Salzburg<br />

www.hundkmesse.de/protex<br />

Stadtinfos und Hotels:<br />

www.salzburg.at


<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />

Fachmesse im Dreilän<strong>der</strong>eck<br />

Die größte Arbeitsschutz-Fachmesse in<br />

Österreich ist die „Preventa“. Seit 2001<br />

wird sie im Dreilän<strong>der</strong>eck, in Dornbirn,<br />

ausgerichtet. Künftig wird sie zeitgleich<br />

<strong>mit</strong> <strong>der</strong> Technologie-Messe „Intertech“<br />

stattfinden. Das erweitert das<br />

Ausstellungsprogramm für die Messebesucher<br />

um die Fachbereiche Fertigung,<br />

Automatisierung, Mechatronik<br />

und technische Dienstleistungen. Die<br />

Preventa findet alle zwei Jahre statt. Sie<br />

umfasst 3.600 Quadratmeter Fläche in<br />

zwei Hallen. Eingerahmt ist die nächste<br />

Preventa von acht Hallen, die von <strong>der</strong><br />

Intertech belegt werden.<br />

Preventa, Dornbirn<br />

Donnerstag, 14.5., bis Samstag,<br />

16.5.2009<br />

Messe Dornbirn<br />

www.preventa.info<br />

Aussteller aus über 50 Län<strong>der</strong>n<br />

Die A+A ist das größte europäische<br />

Informations- und Diskussionsforum<br />

zum Thema Sicherheit und Gesundheit<br />

bei <strong>der</strong> Arbeit. Sie hat die vier Be-<br />

Messekalen<strong>der</strong><br />

standteile Internationale Fachmesse,<br />

Internationaler Kongress, Treffpunkt<br />

Sicherheit + Gesundheit und das A+A-<br />

Forum. Träger <strong>der</strong> Messe und Veranstalter<br />

des Kongresses ist die Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

für Sicherheit und<br />

Gesundheit bei <strong>der</strong> Arbeit (Basi) e.V.<br />

Unter ihrem Dach haben <strong>sich</strong> 76<br />

Institutionen auf dem Gebiet des Arbeits-<br />

und Gesundheitsschutzes zusammengeschlossen.<br />

Der Kongress<br />

2009 steht unter<br />

dem Leitthema „Innovationen<br />

für <strong>sich</strong>ere<br />

und gesunde<br />

Unternehmen“. Seit<br />

1954 ist die Messe<br />

in Düsseldorf verankert.<br />

Sie erwartet<br />

über 1.400 Aussteller aus 51 Nationen.<br />

In 60 Veranstaltungen referieren<br />

360 hochrangige Experten aus Politik,<br />

Forschung und Praxis, zu denen 6.000<br />

Kongressbesucher erwartet werden.<br />

A+A Düsseldorf<br />

Montag, 3.11., bis Donnerstag, 6.11.09<br />

Messegelände Düsseldorf<br />

www.aplusa-online.de<br />

Ulrike Hoffmeister<br />

7.10. – 10.10.2008 Wien (Österreich), Vienna-tec, www.vienna-tec.at<br />

8.10. – 9.10.2008 Modena (Italien), Ambiente Lavoro – Exhibition of Hygiene and Safety<br />

at Working Places, www.senaf.it<br />

8.10. – 10.10.2008 Hamburg, Arbeitssschutz aktuell, www.arbeitsschutz-aktuell.de<br />

21.10. – 24.10.2008 Gent (Belgien), FEST – Fachmesse für Umwelt, Energie und Sicherheit<br />

am Arbeitsplatz, www.ifest.be<br />

29.10. – 31.10.2008 Moskau (Russland), p+p (formerly TELOGREYKA) – Internationale<br />

Messe für Arbeits- und Schutzbekleidung (150 Aussteller),<br />

www.mvkmessen.de<br />

4.11. – 7.11.2008 Paris (Frankreich), XPOPROTECTION/FEU – Internationale Ausstellung<br />

für Schutz und Sicherheit, www.expoprotection.com<br />

5.11. – 6.11.2008 Basel (Schweiz), Arbeits<strong>sich</strong>erheit Schweiz – Fachmesse für<br />

Arbeit und Gesundheit, www.arbeits-<strong>sich</strong>erheit-schweiz.ch<br />

5.11. – 7.11.2008 Budapest (Ungarn), Security – Safety – Internationale Fachausstellung<br />

und Konferenz für Sicherheitstechnik und Objektschutz<br />

(350 Aussteller, 19.000 Besucher), www.securityinfo.hu<br />

17.2. – 20.2.2009 Sofia (Bulgarien), SECURITY – Internationale Fachausstellung<br />

und Seminar für Sicherheits- und Schutztechnik,<br />

www.bcci.bg/fairs/security<br />

18.3. – 21.3.2009 Lissabon (Portugal), SEGUREX – Internationale Fachausstellung<br />

für Vorbeugung und Sicherheit (600 Aussteller, 17.000 Besucher),<br />

www.fil.pt<br />

März 2009 Amsterdam (Nie<strong>der</strong>lande), ARBO (HRM Live!) – Fachmesse für<br />

Sicherheit, Gesundheitsschutz und Ergonomie bei <strong>der</strong> Arbeit (160<br />

Aussteller, 7.000 Besucher), www.rai.nl<br />

22.4. – 25.4.2009 Salzburg (Österreich), Protex, www.hundkmesse.de/protex<br />

12.5. – 14.5.2009 Birmingham (Großbritannien), Safety and Health Expo,<br />

www.safety-health-expo.co.uk<br />

14.5. – 16.5.2009 Dornbirn (Österreich), PREVENTA – Internationale Arbeitsschutz-<br />

Messe, www.preventa.info<br />

27.5. – 29.5.2009 Valencia (Spanien), LABORALIA – Show of Prevention, Protection,<br />

Safety and Health at Work (300 Aussteller, 10.000 Besucher),<br />

www.feriavalencia.com<br />

September 2009 Zagreb (Kroatien), INTERPROTEX – International Fair for the Protection<br />

of People and Assets (260 Aussteller, 43.000 Besucher),<br />

www.zv.hr/interprotex


6 Schwerpunkt <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

Die Umstellung auf die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

2006/42/EG steht bevor.<br />

Da keine Übergangsfrist vorgesehen ist,<br />

müssen die Vorbereitungen frühzeitig in<br />

Angriff genommen werden. Wann welcher<br />

Schritt gemacht werden soll, erklären<br />

wir Ihnen im folgenden Beitrag.<br />

Bis zum 29. Dezember 2009 haben<br />

viele <strong>Maschinen</strong>hersteller <strong>noch</strong> einiges<br />

zu tun, um die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> (MRL)<br />

2006/42/EG fristgerecht zu erfüllen.<br />

Um das Umstellungsprojekt richtig<br />

angehen zu können, müssen die anstehenden<br />

Aufgaben aber auch <strong>mit</strong><br />

Terminen versehen werden. Lei<strong>der</strong><br />

reicht da die gerne genutzte interne<br />

Vorgabe „so früh wie möglich“ <strong>nicht</strong><br />

aus. Es könnte nämlich durchaus passieren,<br />

dass dann ein Umstellungsschritt<br />

zu früh erledigt wird.<br />

Verwirrung durch<br />

Umstellungstermin<br />

Die Terminfrage für den Umstieg auf<br />

die neue MRL war gleich nach <strong>der</strong>en<br />

Veröffentlichung Anlass für einige Verwirrung.<br />

So musste <strong>der</strong> am 9.6.2006 im<br />

EU-Amtsblatt veröffentlichte Text <strong>der</strong><br />

neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 2006/42/<br />

EG einer Berichtigung unterzogen<br />

werden. Hieß es dort anfangs auf<br />

Seite 34, Artikel 25, Absatz 1 „Die<br />

Richtlinie 98/37/EG wird aufgehoben“,<br />

heißt es seit einer Berichtigung<br />

im EU-Amtsblatt vom 16.3.2007, dass<br />

„die Richtlinie 98/37/EG zum 29. Dezember<br />

2009 aufgehoben wird“.<br />

So<strong>mit</strong> war und ist keine sofortige<br />

Umstellung erfor<strong>der</strong>lich. Doch auch<br />

nach <strong>der</strong> Berichtigung gibt es Unklar-<br />

„Als ein Unternehmen, das Systemlösungen<br />

für die Antriebs- und<br />

Automatisierungstechnik herstellt,<br />

setzen wir uns bereits heute <strong>mit</strong><br />

den Än<strong>der</strong>ungen auseinan<strong>der</strong>, die<br />

die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> (MRL)<br />

2006/42/EG zum 29.12.2009 <strong>mit</strong> <strong>sich</strong><br />

bringt. Ihr in Kraft treten ergibt für<br />

uns keine signifikant wachsenden<br />

Aufgaben. Ihre Neuerungen sehen<br />

wir u.a. in dem klarer gefassten<br />

Anwendungsbereich, den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Teilmaschinen, auch „unvollständige<br />

<strong>Maschinen</strong>“ genannt,<br />

sowie in den Än<strong>der</strong>ungen, die das<br />

Nicht zu früh und <strong>nicht</strong> zu spät<br />

Bereit sein ist alles: die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>. Wie man <strong>sich</strong> am besten auf sie vorbereitet<br />

heiten über die zeitliche Gestaltung<br />

<strong>der</strong> Umsetzung.<br />

Neue MRL bereits<br />

in Kraft getreten<br />

Ein weiterer Grund für Unklarheiten<br />

auf Seiten <strong>der</strong> Hersteller, aber auch<br />

<strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> von <strong>Maschinen</strong> steckt<br />

in dem Begriff „in Kraft getreten“.<br />

Tatsächlich ist die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

bereits in Kraft getreten<br />

und zwar am 29.06.2006. Für so manchen<br />

Hersteller und Nutzer erschien<br />

dieses Datum als Stichtag, ab dem<br />

Wird das eine Maschine? Falls ja, greift<br />

ab Dezember die neue Richtlinie.<br />

Bild: Fotolia/Franz Pfluegl<br />

die Umsetzung erfolgt sein müsse<br />

und ab dem man als Käufer einer<br />

neuen <strong>Maschinen</strong> auch Anspruch<br />

darauf habe, dass die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> neuen MRL bereits erfüllt sind.<br />

Dem ist allerdings <strong>nicht</strong> so. Vielmehr<br />

regelt Artikel 26 (Umsetzung)<br />

<strong>der</strong> neuen MRL, dass die Mitgliedsstaaten<br />

<strong>der</strong> EU die neuen Rechtsvorschriften<br />

<strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> ab<br />

Neue Richtlinie längst Thema<br />

Bei Lenze bringt die neue MRL kaum Verän<strong>der</strong>ungen<br />

Konfor<strong>mit</strong>ätsbewertungsverfahren<br />

betreffen. Innerhalb <strong>der</strong> Verbände<br />

VDMA und ZVEI arbeiten wir aktiv<br />

bei <strong>der</strong> Umsetzung und Interpretation<br />

<strong>der</strong> Richtlinie <strong>mit</strong>. Beson<strong>der</strong>s an<br />

<strong>der</strong> Diskussion über die Einordnung<br />

von Getrieben in die Anwendungsbereiche<br />

„Komponenten/Baugruppen“<br />

o<strong>der</strong> „unvollständige <strong>Maschinen</strong>“,<br />

sind wir beteiligt und können so <strong>sich</strong>erstellen,<br />

dass wir auf dem neusten<br />

Stand sind.“ ■<br />

Martin Grosser<br />

Sicherheitstechnik Lenze, Hameln<br />

dem 29.12.2009 anwenden sollen.<br />

Zwischen <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong><br />

neuen MRL und <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong><br />

entsprechenden Rechtsvorschriften<br />

liegt also eine Vorlaufzeit, die sowohl<br />

die Mitgliedsstaaten als auch<br />

die betroffenen Unternehmen für<br />

die Vorbereitungen nutzen können<br />

und sollten.<br />

Vorlauf ja, aber keine<br />

Übergangsfrist<br />

Was bedeutet es aber dann, wenn im<br />

Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>der</strong> neuen MRL<br />

davon gesprochen wird, dass es keine<br />

Übergangsfrist gibt? Da<strong>mit</strong> ist gemeint,<br />

dass es keine Zeitspanne geben wird,<br />

in <strong>der</strong> beide <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>n<br />

gleichzeitig gelten werden. Mit dem<br />

Tag <strong>der</strong> ersten Anwendung <strong>der</strong> neuen<br />

MRL, also dem 29.12.09, hat die alte<br />

<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 98/37/EG ihre<br />

Gültigkeit verloren. Diese taggenaue<br />

Umstellung macht die Vorbereitungen<br />

etwas komplizierter. Generell lässt<br />

<strong>sich</strong> sagen, dass Sie Vorbereitungen<br />

bis zum 29.12.09 treffen sollten, diese<br />

aber <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong> vor dem Stichtag zur<br />

Anwendung bringen dürfen. Schließlich<br />

gilt bis zum 29.12.09 <strong>noch</strong> die alte<br />

<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>.<br />

Umsetzung ja, Anwendung<br />

<strong>noch</strong> <strong>nicht</strong><br />

Wenn Sie <strong>sich</strong> also auf die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

in den nächsten<br />

Wochen und Monaten technisch und<br />

organisatorisch vorbereiten und Ihre<br />

Produkte auf Konfor<strong>mit</strong>ät überprüfen,<br />

nutzen Sie zwar die Vorlaufzeit sinnvoll<br />

und richtig, im rechtlichen Sinne anwenden<br />

dürfen Sie die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

aber <strong>nicht</strong>:<br />

<strong>Maschinen</strong>, die vor dem 29. Dezember<br />

2009 auf den Markt gebracht<br />

werden, müssen weiterhin den An-<br />

<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />

for<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

98/37/EG entsprechen.<br />

Eine Bezugnahme auf die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

2006/42/EG ist nur für<br />

<strong>Maschinen</strong> rechtlich gesehen erlaubt,<br />

die ab dem 29. Dezember 2009 auf den<br />

Markt gebracht werden.<br />

Was tun, wenn Termin <strong>der</strong> Markteinführung<br />

<strong>noch</strong> unklar ist?<br />

Bei aller Produktionsplanung könnte<br />

<strong>der</strong> genaue Termin <strong>der</strong> Markteinführung<br />

für eine neue Maschine unklar<br />

sein. Wie sollte dann die Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung<br />

aussehen? Entsprechen<br />

die neuen <strong>Maschinen</strong> sowohl <strong>der</strong> bestehenden<br />

als auch <strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>,<br />

können Sie zur Sicherheit<br />

in <strong>der</strong> Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung einen<br />

Bezug zu beiden MRL herstellen.<br />

Allerdings sollte ein Hersteller<br />

darauf verweisen, dass ab dem 29.12.09<br />

nur <strong>noch</strong> <strong>der</strong> Bezug auf die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

2006/42/EG gilt und<br />

nach dem 29.12.09 den Bezug auf<br />

die <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 98/37/EG<br />

entfernen.<br />

Än<strong>der</strong>ungen bei Bescheinigungen<br />

und Zertifikaten beachten<br />

Bestehende EG-Baumusterprüfbescheinigungen<br />

auf Basis <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

98/37/EG werden <strong>nicht</strong><br />

ohne weiteres nach dem 29.12.09 ihre<br />

Gültigkeit behalten. Dies liegt <strong>nicht</strong><br />

nur daran, dass <strong>sich</strong> entsprechende<br />

Zertifikate rechtlich gesehen auf die<br />

neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 2006/42/<br />

EG beziehen müssen. Vielmehr haben<br />

<strong>sich</strong> Än<strong>der</strong>ungen zu den in Anhang I<br />

<strong>der</strong> MRL aufgeführten grundlegenden<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzanfor<strong>der</strong>ungen<br />

ergeben, die berück<strong>sich</strong>tigt<br />

werden müssen.<br />

SeminarTipp<br />

Am 27.11.2008 findet in Heidelberg<br />

das Seminar „Fit für die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

2006/42/EG“ statt.<br />

Mehr dazu unter www.weka.de.<br />

An den Vorbereitungen<br />

dranbleiben<br />

Die verbleibende Zeit wird also ohne<br />

Frage <strong>mit</strong> zahlreichen Än<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

bei den <strong>Maschinen</strong>herstellern<br />

gefüllt sein, wobei <strong>sich</strong> die Maßnahmen<br />

immer nur auf die technischen<br />

und organisatorischen Vorbereitungen<br />

beziehen dürfen, <strong>nicht</strong> aber auf eine<br />

formale rechtliche Anwendung <strong>der</strong><br />

neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>. ■<br />

Oliver Schonschek


7 Schwerpunkt <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

Nicht verwirren lassen<br />

Was bedeutet <strong>der</strong> Begriff „Risikobeurteilung“ in <strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> und welche Auswirkungen hat er<br />

Die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 2006/42/EG<br />

bringt auch neue Begriffe. Der wichtigste:<br />

die sogenannte Risikobeurteilung. Sie<br />

ersetzt die „Gefahrenanalyse“. Wir sagen<br />

Ihnen, was es <strong>mit</strong> den neuen Definitionen<br />

auf <strong>sich</strong> hat.<br />

Für <strong>Maschinen</strong>hersteller und -betreiber<br />

sind Begriffe wie Gefahren -<br />

analyse und Gefährdungsbeurteilung<br />

bekannt. Die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

2006/42/EG bringt eine „Risikobeurteilung“.<br />

Kurz zu den Definitionen:<br />

Während eine Gefährdungsbeurteilung<br />

alle Gefahren betrachtet, die in<br />

dem Arbeitsbereich bei dem <strong>Maschinen</strong>betreiber<br />

auftreten können, werden<br />

bei einer Gefahrenanalyse durch<br />

den Hersteller einer Maschine die<br />

Gefahren betrachtet, die von <strong>der</strong> Maschine<br />

ausgehen können. Die Risikobeurteilung<br />

hingegen ersetzt die bisherige<br />

Gefahrenanalyse in <strong>der</strong> neuen<br />

<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> (MRL). Was hat es<br />

nun <strong>mit</strong> ihr auf <strong>sich</strong>?<br />

Risikobeurteilung als Basis<br />

<strong>der</strong> Konstruktion<br />

Nach Maßgabe <strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

muss <strong>der</strong> Hersteller einer<br />

Maschine o<strong>der</strong> sein Bevollmächtigter<br />

dafür sorgen, „dass eine Risikobeur-<br />

teilung vorgenommen wird, um die<br />

für die Maschine geltenden Sicherheits-<br />

und Gesundheitsschutzanfor<strong>der</strong>ungen<br />

zu er<strong>mit</strong>teln. Die Maschine<br />

muss dann unter Berück<strong>sich</strong>tigung<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Risikobeurteilung<br />

konstruiert und gebaut werden“. Bei<br />

<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />

einer Risikobeurteilung geht es also<br />

darum, die Sicherheits- und Gesundheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

individuell für<br />

eine bestimmte Maschine zu er<strong>mit</strong>teln<br />

und diese umzusetzen.<br />

Die in <strong>der</strong> neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

in den Allgemeinen Grundsätzen<br />

des Anhangs I Nr. 1 gefor<strong>der</strong>te Risikobeurteilung<br />

sollten <strong>Maschinen</strong>hersteller<br />

also als Teil <strong>der</strong> Entwicklung und<br />

Konstruktion begreifen. Die Risikobeurteilung<br />

ist kein Prozess, <strong>der</strong> nach<br />

dem Bau einer Maschine stattfindet,<br />

indem man die Risiken <strong>der</strong> bereits konstruierten<br />

Maschine austestet. Gefahren,<br />

die <strong>sich</strong> erst dann herausstellen,<br />

lassen <strong>sich</strong> kaum o<strong>der</strong> nur <strong>mit</strong> großem<br />

Aufwand abstellen o<strong>der</strong> zumindest abmin<strong>der</strong>n.<br />

Risiken bestehen während des<br />

gesamten Produktlebenszyklus<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> Risiken gemäß<br />

neuer <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> betrifft dabei<br />

<strong>nicht</strong> nur die erstmalige Montage<br />

Wir lassen Sie <strong>nicht</strong> im Regen stehen<br />

Sicherheitsbeauftragter +++ Abfallbeauftragter +++ Gewässerschutzbeauftragter<br />

+++ Immissionsschutzbeauftragter +++<br />

Störfallbeauftragter +++ Strahlenschutzbeauftragter +++ Brandschutzbeauftragter<br />

+++ Gefahrgutbeauftragter +++ Gefahrstoffbeauftragter<br />

+++ Beauftragter für biologische Sicherheit +++<br />

Beauftragter für Facility Management<br />

Seminare, Workshops und<br />

Lehrgänge zu den Themen<br />

Arbeits<strong>sich</strong>erheit und Umweltschutz<br />

fi nden Sie unter<br />

www.umweltinstitut.de<br />

Umweltinstitut Offenbach, Frankfurter Straße 48, 63065 Offenbach,<br />

Tel: (069) 81 06 79, Fax: (069) 82 34 93, mail@umweltinstitut.de<br />

Dass Risiken einer<br />

Fräsmaschine während ihres<br />

gesamten Produktlebenszyklus<br />

bestehen, betont die Neufassung<br />

<strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong>.<br />

Bild: Fotolia/Hellbach<br />

Fortsetzung auf Seite 8 8


8<br />

8 Fortsetzung von Seite 7<br />

und den normalen Betrieb. Vielmehr<br />

müssen bei <strong>der</strong> Risikobeurteilung<br />

und da<strong>mit</strong> schon bei <strong>der</strong> Konstruktionsplanung<br />

sämtliche Lebenszyklen<br />

<strong>der</strong> Maschine bedacht werden, also<br />

insbeson<strong>der</strong>e<br />

■ die Montage,<br />

■ <strong>der</strong> Einrichtbetrieb,<br />

■ <strong>der</strong> Normalbetrieb,<br />

■ die Wartung,<br />

■ die Instandsetzung,<br />

■ die Außerbetriebnahme<br />

und schließlich<br />

■ die Demontage.<br />

Auch Fehlanwendungen<br />

berück<strong>sich</strong>tigen<br />

Bei <strong>der</strong> Er<strong>mit</strong>tlung und Reduzierung<br />

von Risiken darf <strong>nicht</strong> nur die bestimmungsgemäße<br />

Verwendung einer<br />

Maschine in die Überlegungen<br />

einbezogen werden. Vielmehr muss<br />

die Risikobeurteilung auch alle vernünftigerweise<br />

vorhersehbaren Fehlanwendungen<br />

<strong>mit</strong> einbeziehen. Dies<br />

kann man <strong>sich</strong> so verdeutlichen,<br />

dass voraus<strong>sich</strong>tlich jede erkennbare<br />

Möglichkeit einer Maschine auch<br />

genutzt wird, selbst wenn diese <strong>nicht</strong><br />

vom Hersteller so vorgesehen wurde.<br />

Könnte man also eine bestimmte Ma-<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Schwerpunkt <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

schine auch zum Heben von Lasten<br />

einsetzen, obwohl dies <strong>nicht</strong> die bestimmungsgemäße<br />

Verwendung ist,<br />

muss man da<strong>mit</strong> rechnen, dass dies<br />

versucht wird, und die entsprechenden<br />

Risiken berück<strong>sich</strong>tigen.<br />

Das Verfahren<br />

<strong>der</strong> Risikobeurteilung<br />

Die Durchführung einer solchen Risikobeurteilung<br />

ist ohne Frage kein<br />

einfaches Unterfangen. Während die<br />

<strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> 98/37/EG für<br />

die dort gefor<strong>der</strong>te Gefahrenanalyse<br />

keine genaueren Angaben zur Durchführung<br />

macht, befinden <strong>sich</strong> in dem<br />

Anhang I <strong>der</strong> neuen MRL Hinweise zu<br />

dem Verfahren. So sollen in iterativer<br />

(also <strong>sich</strong> wie<strong>der</strong>holen<strong>der</strong>) Form die<br />

folgenden Schritte bei <strong>der</strong> Risikobeurteilung<br />

vollzogen werden:<br />

■ Bestimmung <strong>der</strong> Grenzen <strong>der</strong> <strong>Maschinen</strong><br />

(bestimmungsgemäße Verwendung<br />

und jede vernünftigerweise<br />

vorhersehbare Fehlanwendung<br />

berück<strong>sich</strong>tigen);<br />

■ Er<strong>mit</strong>tlung <strong>der</strong> Gefährdungen,<br />

die von <strong>der</strong> Maschine ausgehen<br />

können, und <strong>der</strong> da<strong>mit</strong> verbundenen<br />

Gefährdungssituationen<br />

(dazu insbeson<strong>der</strong>e jeden Arbeitsschritt<br />

<strong>mit</strong> <strong>der</strong> Maschine ge-<br />

danklich durchspielen);<br />

■ Abschätzung <strong>der</strong> Risiken unter Berück<strong>sich</strong>tigung<br />

<strong>der</strong> Schwere möglicher<br />

Verletzungen o<strong>der</strong> Gesundheitsschäden<br />

und <strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit<br />

ihres Eintretens;<br />

■ Bewertung <strong>der</strong> Risiken, um die Erfor<strong>der</strong>nis<br />

einer Risikomin<strong>der</strong>ung zu<br />

er<strong>mit</strong>teln;<br />

■ Ausschaltung <strong>der</strong> Gefährdungen<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gefährdungen<br />

durch Anwendung von Schutzmaßnahmen.<br />

Rangfolge möglicher<br />

Schutzmaßnahmen beachten<br />

Auf Basis <strong>der</strong> Risikobeurteilung könnte<br />

man vielleicht versucht sein, die<br />

festgestellten Risiken einfach in <strong>der</strong><br />

Benutzerinformation aufzuführen.<br />

Da<strong>mit</strong> ist jedoch we<strong>der</strong> den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> bestehenden <strong>noch</strong> <strong>der</strong><br />

zukünftigen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> ge-<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

SeminarTipp<br />

„Fachtagung CE im <strong>Maschinen</strong>bau“<br />

vom 2.12. – 3.12.2008 in Hagen.<br />

Thema: neue <strong>Maschinen</strong>- und EMV-<br />

Richtlinien. Anmeldung unter<br />

www.weka.de/produkt<strong>sich</strong>erheit.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />

nüge getan. Vielmehr gibt es für die zu<br />

ergreifenden Schutzmaßnahmen eine<br />

klare Rangfolge:<br />

1. Risikominimierung durch konstruktive<br />

Maßnahmen<br />

2. Ergreifen weiterer Schutzmaßnahmen<br />

gegen die Restrisiken, die <strong>sich</strong><br />

durch Konstruktion und Bau <strong>der</strong><br />

Maschine <strong>nicht</strong> beseitigen lassen<br />

3. Benutzerinformation über die trotz<br />

Schritt 1. und 2. verbleibenden Risiken<br />

<strong>mit</strong> Hinweisen auf erfor<strong>der</strong>liche<br />

Spezialausbildungen, Einarbeitungsmaßnahmen<br />

und Persönlichen<br />

Schutzausrüstungen sowie<br />

regelmäßige Kontrollen des richtigen<br />

Verhaltens <strong>der</strong> Benutzer durch<br />

den Betreiber<br />

Angaben in den technischen<br />

Unterlagen beachten<br />

In den technischen Unterlagen (technische<br />

Dokumentation) zu <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Maschine müssen <strong>sich</strong> nach <strong>der</strong><br />

neuen <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> zudem<br />

Angaben zu dem Verfahren <strong>der</strong> Risikobeurteilung,<br />

zu den Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen,<br />

den ergriffenen Schutzmaßnahmen<br />

und den verbleibenden<br />

Restrisiken befinden. ■<br />

Oliver Schonschek


<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />

Am 29.12.2009 löst die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

2006/42/EG die bis dahin <strong>noch</strong><br />

gültige 98/37/EG ab. Eine Übergangsfrist<br />

ist <strong>nicht</strong> vorgesehen. Die von den Än<strong>der</strong>ungen<br />

Betroffenen sollten <strong>sich</strong> daher<br />

rechtzeitig darauf vorbereiten. Doch für<br />

wen soll die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

gelten? Und was wird <strong>sich</strong> gegenüber<br />

<strong>der</strong> bestehenden Richtlinie än<strong>der</strong>n?<br />

Die überarbeitete Richtlinie 2006/42/<br />

EG trat am 29. Juni 2006 in Kraft,<br />

musste bis zum 29. Juni 2008 in nationales<br />

Recht umgesetzt werden (in<br />

Deutschland durch die Novellierung<br />

<strong>der</strong> 9. Verordnung zum Geräte- und<br />

Produkt<strong>sich</strong>erheitsgesetz (9. GPSGV,<br />

<strong>Maschinen</strong>verordnung)), um dann<br />

am 29.12.2009 ohne Übergangsfrist zur<br />

Anwendung zu kommen und die <strong>noch</strong><br />

geltende MRL abzulösen.<br />

Für Hersteller, aber auch für Anwen<strong>der</strong><br />

von <strong>Maschinen</strong> stellt <strong>sich</strong> nun die<br />

Frage, ob es <strong>sich</strong> bei <strong>der</strong> Apparatur, die<br />

produziert o<strong>der</strong> genutzt wird, um eine<br />

Maschine im Sinne <strong>der</strong> Richtlinie handelt<br />

o<strong>der</strong> <strong>nicht</strong>, und wenn ja, welche<br />

Auswirkungen dies haben wird. Ein<br />

Blick in die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

2006/42/EG zeigt, dass die Definition<br />

von <strong>Maschinen</strong> gegenüber 98/37/EG<br />

geän<strong>der</strong>t wurde. So heißt es in Artikel<br />

2 von 2006/42/EG: „Im Sinne dieser<br />

Richtlinie bezeichnet <strong>der</strong> Ausdruck<br />

„Maschine“ die in Artikel 1 Absatz 1<br />

Buchstaben a bis f aufgelisteten Erzeugnisse“,<br />

also<br />

■ <strong>Maschinen</strong>,<br />

■ auswechselbare Ausrüstungen,<br />

■ Sicherheitsbauteile,<br />

■ Lastaufnahme<strong>mit</strong>tel,<br />

■ Ketten, Seile und Gurte und<br />

■ abnehmbare Gelenkwellen.<br />

Gleichgestellt <strong>mit</strong> <strong>Maschinen</strong><br />

Zusätzlich bietet <strong>der</strong> Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)<br />

<strong>noch</strong> eine weitere Erklärung<br />

an, was unter einer Maschine<br />

zu verstehen ist. Ohne an dieser Stelle<br />

die umfangreiche Definition zu zitieren,<br />

die im Amtsblatt <strong>der</strong> EU zu finden<br />

ist, sollte man <strong>sich</strong> gleich <strong>der</strong> folgenreichsten<br />

Feststellung zuwenden. Sie<br />

lautet: Durch diese Begriffsbestimmung<br />

werden alle unter Artikel 1 Absatz<br />

1 Buchstaben b bis f aufgelisteten<br />

Erzeugnisse <strong>mit</strong> <strong>Maschinen</strong> gleichgestellt,<br />

sie müssen also alle Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

erfüllen, die für <strong>Maschinen</strong> in<br />

<strong>der</strong> neuen MRL vorgesehen sind.<br />

Neue For<strong>der</strong>ungen umsetzen<br />

Hersteller, die eines <strong>der</strong> in Artikel 1<br />

Absatz 1 Buchstaben a bis f genann-<br />

Schwerpunkt <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong><br />

Maschine o<strong>der</strong> <strong>nicht</strong> Maschine?<br />

Das ist hier die Frage! Über die neue <strong>Maschinen</strong><strong>richtlinie</strong> und wer von ihr betroffen ist<br />

ten Erzeugnisse produzieren, müssen<br />

also für die Zeit nach dem 29.12.2009<br />

vorsorgen und insbeson<strong>der</strong>e die folgenden<br />

Schritte ergreifen:<br />

■ Konfor<strong>mit</strong>ätserklärung erstellen,<br />

■ Erfüllen <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen für und<br />

Anbringen von CE-Kennzeichen,<br />

■ Erstellung einer Betriebsanleitung<br />

■ sowie weiterer technischer Unterlagen<br />

gemäß MRL und<br />

■ Erfüllen <strong>der</strong> in Anhang 1 <strong>der</strong> neuen<br />

Sind diese Zahnrä<strong>der</strong><br />

schon eine Maschine?<br />

Bild: Fotolia/Oliver J. Graf<br />

MRL genannten „Grundlegenden Sicherheits-<br />

und Gesundheitsschutzanfor<strong>der</strong>ungen<br />

für Konstruktion und<br />

Bau von <strong>Maschinen</strong>“.<br />

<strong>Maschinen</strong>begriff wurde erweitert<br />

Den oben erwähnten weiteren Erklärungen<br />

aus MRL 2006/42/EG Artikel<br />

2 (Begriffsbestimmungen), was unter<br />

einer Maschine im Sinne <strong>der</strong> Richtlinie<br />

zu verstehen ist, kann man zudem<br />

entnehmen, dass auch die folgenden<br />

Erzeugnisse die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

MRL zu erfüllen haben:<br />

■ <strong>Maschinen</strong>, denen lediglich die Teile<br />

fehlen, die sie <strong>mit</strong> ihrem Einsatzort<br />

o<strong>der</strong> <strong>mit</strong> ihrer Energie- o<strong>der</strong> Antriebsquelle<br />

verbinden;<br />

■ einbaufähige <strong>Maschinen</strong>, die erst<br />

nach Anbringung auf einem Beför<strong>der</strong>ungs<strong>mit</strong>tel<br />

o<strong>der</strong> Installation in<br />

einem Gebäude o<strong>der</strong> Bauwerk funktionsfähig<br />

sind;<br />

■ Baustellenaufzüge zur Personen-<br />

und Güterbeför<strong>der</strong>ung;<br />

■ Hebezeuge <strong>mit</strong> einer Fahrgeschwindigkeit<br />

des Lastträgers bis zu 0,15<br />

m/s.<br />

Gemäß Artikel 1 (Anwendungsbereich)<br />

Punkt g) enthält die neue MRL<br />

auch für sogenannte unvollständige<br />

<strong>Maschinen</strong> spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />

Dabei versteht man unter einer unvollständigen<br />

Maschine „eine Gesamtheit,<br />

die fast eine Maschine bildet, für<br />

<strong>sich</strong> genommen aber keine bestimm-<br />

9<br />

te Funktion erfüllen kann“, die „nur<br />

dazu bestimmt ist, in an<strong>der</strong>e <strong>Maschinen</strong><br />

o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>e unvollständige<br />

<strong>Maschinen</strong> o<strong>der</strong> Ausrüstungen eingebaut<br />

o<strong>der</strong> <strong>mit</strong> ihnen zusammengefügt<br />

zu werden, um zusammen <strong>mit</strong> ihnen<br />

eine Maschine im Sinne <strong>der</strong> Richtlinie<br />

zu bilden“. Hersteller solcher Teilmaschinen<br />

müssen <strong>mit</strong> ihren Erzeugnissen<br />

in Zukunft ein eigenes Verfahren<br />

durchlaufen.<br />

Montageanleitung gefor<strong>der</strong>t<br />

Vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen<br />

Maschine muss <strong>der</strong><br />

Hersteller insbeson<strong>der</strong>e Sorge tragen<br />

für eine Montageanleitung, eine spezielle<br />

technische Dokumentation sowie<br />

eine Einbauerklärung anstelle <strong>der</strong><br />

bisherigen Herstellererklärung. Dabei<br />

müssen die Montageanleitung und die<br />

Einbauerklärung <strong>der</strong> unvollständigen<br />

Maschine bis zu ihrem Einbau in die<br />

vollständige Maschine beigefügt sein.<br />

Diese Dokumente sind anschließend<br />

Teil <strong>der</strong> technischen Unterlagen <strong>der</strong><br />

vollständigen Maschine.<br />

Die Montageanleitung soll die<br />

genauen Bedingungen enthalten,<br />

da<strong>mit</strong> die unvollständige Maschine<br />

ordnungsgemäß und ohne Sicherheitsbeeinträchtigungen<br />

<strong>mit</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Teilen zu <strong>der</strong> vollständigen Maschine<br />

zusammengebaut werden kann. Die<br />

Einbauerklärung soll insbeson<strong>der</strong>e<br />

informieren über die Herstellerfirma<br />

und verantwortliche Person, erklären,<br />

welche Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong><br />

MRL umgesetzt wurden, und einen<br />

Hinweis enthalten, dass die unvollständige<br />

Maschine erst dann in Betrieb<br />

genommen werden darf, wenn<br />

festgestellt wurde, dass die zusammengebaute<br />

Maschine <strong>der</strong> MRL entspricht.<br />

■<br />

Oliver Schonschek


10<br />

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat<br />

in seiner diesjährigen Frühjahrssitzung<br />

am 19. und 20. Mai 2008 eine Reihe<br />

von neuen und geän<strong>der</strong>ten technischen<br />

Regeln beschlossen. Hier eine Über<strong>sich</strong>t.<br />

Die wichtigste Regel ist wohl die neue<br />

TRGS 600 „Substitution“, die Hinweise<br />

und Erläuterungen zur Er<strong>mit</strong>tlung und<br />

Leitkriterien für die Vorauswahl von<br />

Substitutionsmöglichkeiten enthält.<br />

Als Hilfe für die Entscheidung über die<br />

Substitution werden Kriterien für die<br />

technische Eignung, gesundheitliche<br />

und physikalisch-chemische Gefährdung<br />

sowie Realisierung <strong>der</strong> Substitution<br />

erläutert. Auch Art und Umfang<br />

<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Dokumentation<br />

werden beschrieben.<br />

Zur TRGS 600 gehören insgesamt<br />

4 Anlagen:<br />

Anlage 1 enthält ein Ablaufschema,<br />

das am Beispiel „Bremsenreiniger“ erläutert<br />

wird;<br />

Anlage 2 beschreibt die vergleichende<br />

Bewertung <strong>der</strong> gesundheitlichen und<br />

<strong>sich</strong>erheitstechnischen Gefährdungen<br />

<strong>mit</strong> Hilfe des Spalten- und Wirkfaktorenmodells,<br />

die aus <strong>der</strong> früheren TRGS<br />

440 übernommen worden sind;<br />

Anlage 3 beschreibt Abwägungsgrün-<br />

<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />

Holzstaub, Dioxine, Abgase von Dieselmotoren<br />

Mit was <strong>sich</strong> <strong>der</strong> AGS alles beschäftigt: neue und geän<strong>der</strong>te Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)<br />

<strong>SIFATipp</strong><br />

de für den betrieblichen Einsatz von<br />

Ersatzlösungen und zur erweiterten<br />

Bewertung als geeignete Kriterien für<br />

die Realisierung <strong>der</strong> Substitution;<br />

Anlage 4 erläutert die Vorgehensweise<br />

bei <strong>der</strong> Erarbeitung von branchenspezifischen<br />

Hilfestellungen (Substitutionsempfehlungen<br />

für Branchen,<br />

Weitere Beschlüsse des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS)<br />

Dem Ausschuss lag auch ein Entwurf für eine neue TRBA/TRGS 300 „Arbeitsmedizinische<br />

Vorsorge“ vor, die jedoch <strong>nicht</strong> als TRGS verabschiedet wurde,<br />

da dieses Thema zukünftig dem neu zu bildenden „Ausschuss Arbeitsmedizin“<br />

zukommen wird, <strong>der</strong> demnächst auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> neuen Arbeitsmedizin-Verordnung<br />

gebildet werden muss. Der bisherige Textentwurf soll dort als<br />

Arbeitsgrundlage für die weiteren Beratungen dienen. Für die Praxis bedeutet<br />

dies allerdings, dass sie auf Erläuterungen zu diesem Thema <strong>noch</strong> eine gewisse<br />

Zeit (wahrscheinlich mehr als ein Jahr!) warten muss.<br />

Dem AGS lag auch ein Konzept zur „Quantifizierung von Krebsrisikozahlen<br />

für die Grenzwertfestsetzung am Arbeitsplatz“ vor, welches auch beschlossen<br />

wurde und veröffentlicht werden soll. Über Art und Ort dieser Veröffentlichung<br />

ist jedoch <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong> entschieden; denkbar wäre eine Einstellung auf <strong>der</strong><br />

Internetseite <strong>der</strong> BAuA im Zusammenhang <strong>mit</strong> Grenzwertbegründungen und<br />

Einstufungen nach TRGS 905.<br />

Die vom Unterausschuss (UA) III bereits im vergangenen Jahr vorgelegte Expositions-Risiko-Beziehung<br />

für Asbest wurde in <strong>der</strong> Sitzung ebenso beraten<br />

wie weitere Ergebnisse des UA III zu Risikowerten, z.B. zu Acrylnitril (dieser<br />

Stoff wurde im April 2008 beim Großbrand einer Pipeline im Norden Kölns in<br />

die Umgebungsluft freigesetzt). Zu einer abschließenden Verabschiedung kam<br />

es jedoch <strong>noch</strong> <strong>nicht</strong>; <strong>der</strong> AGS wird <strong>sich</strong> also auch in seiner letzten Sitzung<br />

<strong>der</strong> laufenden Legislaturperiode im November 2008 <strong>mit</strong> diesem Thema weiter<br />

beschäftigen.<br />

Zu diesem Themenkomplex gehört auch das „Kommunikationspapier“ zur<br />

Festlegung von Risiko-Akzeptanz- und Toleranz-Schwellen, <strong>mit</strong> dem die im<br />

Herbst des vergangenen Jahres beschlossenen Werte (4 : 10.000/100.000<br />

bzw. 4 : 1000) für diese Schwellen den Betroffenen und <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Öffentlichkeit erläutert werden soll.<br />

SIFAPraxis<br />

Ein Fall für die TRGS 554: ein Dieselmotor. Seine Abgase haben den Ausschuss für Gefahrstoffe<br />

(AGS) im Frühjahr beschäftigt Bild: photocase/Bockholm<br />

Tätigkeiten o<strong>der</strong> Verfahren).<br />

Da alle Inhalte <strong>der</strong> früheren TRGS<br />

440 jetzt im aktuellen Regelwerk (TRGS<br />

400 und TRGS 600) enthalten sind,<br />

konnte die TRGS 440 nunmehr aufgehoben<br />

werden.<br />

Neue TRBA/TRGS 406<br />

„Sensibilisierende Stoffe“<br />

Die TRBA/TRGS 406 „Sensibilisierende<br />

Stoffe“, die gemeinsam <strong>mit</strong> dem<br />

Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe<br />

(ABAS) erarbeitet wurde, enthält<br />

Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten<br />

<strong>mit</strong> atemwegssensibilisierenden (R<br />

42) o<strong>der</strong> hautsensibilisierenden (R 43)<br />

Stoffen; sie gilt auch bei Tätigkeiten <strong>mit</strong><br />

biologischen Arbeitsstoffen, die nach<br />

§ 2 Abs. 1 BioStoffV sensibilisieren können.<br />

Diese Technische Regel ersetzt die<br />

bisherige TRGS 540, die aufgehoben<br />

wurde.<br />

Neufassung <strong>der</strong> TRGS 402<br />

Nachdem die neue Gefahrstoffverordnung<br />

keine Technischen Richtkonzentrationen<br />

(TRK) mehr kennt,<br />

son<strong>der</strong>n nur <strong>noch</strong> einen einheitlichen<br />

„Arbeitsplatzgrenzwert“ (AGW), mussten<br />

auch die zugehörigen Messregeln<br />

geän<strong>der</strong>t werden. Dabei orientiert <strong>sich</strong><br />

diese Regel natürlich an <strong>der</strong> bisherigen<br />

TRGS 402, wobei die Unterschiede für<br />

verschiedene Grenzwerttypen aufgegeben<br />

wurden. Dafür enthält diese<br />

TRGS jetzt auch Bestimmungen zur<br />

Beurteilung <strong>der</strong> inhalativen Exposition<br />

von Stoffgemischen, die bisher in <strong>der</strong><br />

TRGS 403 geregelt waren. Die TRGS 403<br />

konnte daher aufgehoben werden. Die<br />

TRGS 402 heißt vollständig: „Er<strong>mit</strong>teln<br />

und Beurteilen <strong>der</strong> Gefährdungen bei<br />

Tätigkeiten <strong>mit</strong> Gefahrstoffen: Inhalative<br />

Exposition“.<br />

Neufassung <strong>der</strong> TRGS 553<br />

„Holzstaub“<br />

Bestimmte (Hart)Holzstäube sind als<br />

krebserzeugend eingestuft; für die Tätigkeiten<br />

<strong>mit</strong> diesen Stäuben gelten<br />

daher die §§ 10 und 11 <strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung.<br />

Aus diesem Grunde<br />

mussten auch die Umgangsvorschriften<br />

angepasst und die TRGS 553 neu<br />

gefasst werden.<br />

Problematisch erwies <strong>sich</strong> dabei<br />

die ursprüngliche For<strong>der</strong>ung des Ausschusses<br />

für Gefahrstoffe (AGS), dass<br />

in Technischen Regeln für Tätigkeiten<br />

<strong>mit</strong> bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen<br />

das nach Anwendung <strong>der</strong><br />

Maßnahmen aus diesen TRGS verbleibende<br />

gesundheitliche Risiko explizit<br />

benannt werden sollte. Da <strong>sich</strong> <strong>der</strong> Unterausschuss<br />

(UA) III „Gefahrstoffbewertung“<br />

bisher jedoch <strong>nicht</strong> auf eine<br />

Konzentrations-Risiko-Beziehung für<br />

Holzstaub einigen konnte, wurden die<br />

Inhalte dieser TRGS im AGS und vom<br />

Ministerium immer wie<strong>der</strong> kritisch<br />

hinterfragt. Aus demselben Grunde<br />

konnte bisher auch keine Technische<br />

Regel für Tätigkeiten <strong>mit</strong> Aluminiumsilikatfasern<br />

(früher: Keramikfasern)<br />

verabschiedet werden.<br />

Dankenswerterweise ist <strong>der</strong> AGS<br />

jetzt über seinen eigenen Schatten<br />

gesprungen und hat die Neufassung<br />

dieser TRGS auf <strong>der</strong> Basis des „Standes<br />

<strong>der</strong> Technik“ beschlossen.<br />

Neufassung <strong>der</strong> TRGS 554<br />

„Abgase von Dieselmotoren“<br />

Auch die TRGS 554 wurde unter dem<br />

neuen Titel „Abgase von Dieselmotoren“<br />

beschlossen. Aufgrund <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten<br />

Vorschriften über Tätigkeiten<br />

<strong>mit</strong> Gefahrstoffen in <strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung<br />

musste auch die TRGS 554<br />

überarbeitet werden. Obwohl <strong>sich</strong> auch<br />

hier <strong>der</strong> UA III „Gefahrstoffbewertung“<br />

bisher <strong>nicht</strong> auf eine Konzentrations-<br />

Risiko-Beziehung verständigen konnte,<br />

hat <strong>der</strong> AGS diese TRGS ebenfalls<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage des „Standes <strong>der</strong><br />

Technik“ beschlossen, weil wegen <strong>der</strong><br />

großen Bedeutung von Dieselmotoremissionen<br />

in <strong>der</strong> Praxis großer Handlungsbedarf<br />

bestand.<br />

Neufassung <strong>der</strong> TRGS 557<br />

„Dioxine“<br />

Ähnliches gilt auch für die TRGS 557<br />

„Dioxine“, <strong>der</strong>en Neufassung ebenfalls<br />

Fortsetzung auf Seite 12 8


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<strong>SIFATipp</strong> | September 2008 11<br />

SIFAPraxis<br />

Seminar<br />

Vernetztes Betriebs<strong>sich</strong>erheitsmanagement<br />

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Der Dr. Curt Haefner-Verlag ist als Herausgeber <strong>der</strong><br />

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Behörden und Verbänden.<br />

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Die Teilnahmegebühr zuzüglich <strong>der</strong> jeweils gültigen Mehrwertsteuer<br />

ist fällig bei Rechnungsstellung.<br />

Darin enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Tagungsunterlagen,<br />

Pausenverpflegung sowie Mittagessen an dem<br />

von Ihnen gebuchten Seminartag (inkl. Getränk).<br />

TAGUNGSORTE<br />

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie Informationen<br />

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ABLAUFPLAN – 1. Tag<br />

Zeit Inhalt<br />

09:30 Eintreffen <strong>der</strong> Teilnehmer – Kaffee/Tee<br />

10:00 Vorstellung <strong>der</strong> Teilnehmer und Einführung in<br />

das Seminar<br />

10:30 Vernetztes Betriebs<strong>sich</strong>erheitsmanagement als<br />

Handlungsinstrument einer effizienten<br />

Prozesssteuerung<br />

11:30 Ganzheitliche Betrachtung und Bewertung von<br />

betrieblichen Risiken<br />

12:30 Mittagspause<br />

13:30 Führungsverantwortung und Rechtsfolgen als<br />

Grundlage zur Entwicklung unternehmensspezifischer<br />

Managementsysteme<br />

14:30 Organisation und Durchführung eines Krisenund<br />

Notfallmanagements<br />

15:30 Kaffeepause<br />

16:00 Schnittstellenbetrachtung von Mensch, Technik<br />

und Umwelt zur Identifikation von<br />

Synergiepotenzialen<br />

17:00 Ganzheitliches Arbeits<strong>sich</strong>erheits- und<br />

Gesundheitsschutzmanagement als präventives<br />

Handlungsfeld<br />

18:00 Zusammenfassung<br />

ABLAUFPLAN – 2. Tag<br />

Zeit Inhalt<br />

09:00 Einteilung <strong>der</strong> Gruppen und Einführung in die<br />

Thematik und Aufgaben<br />

09:30 Workshop I: Prozessmanagement<br />

11:30 Vorstellung und Diskussion <strong>der</strong> Gruppenarbeiten<br />

12:00 Mittagspause<br />

13:00 Einführung in die 2. Gruppenarbeit<br />

13:15 Workshop II: Krisenmanagement<br />

15:15 Vorstellung und Diskussion <strong>der</strong> Gruppenarbeiten<br />

15:45 Abschlussdiskussion<br />

16:15 Ende des 2. Tages<br />

Firma<br />

Vorname Name<br />

Funktion<br />

Straße, Nr.<br />

PLZ, Ort<br />

E-Mail<br />

Telefon/Fax<br />

Datum Unterschrift


12 SIFAPraxis<br />

8 Fortsetzung von Seite 10<br />

beschlossen wurde. Als Maßstab für<br />

das verbleibende Risiko konnte man<br />

hier allerdings auf Risikobewertungen<br />

<strong>der</strong> amerikanischen Umweltbehörde<br />

EPA Bezug nehmen, aus denen auch<br />

die Grenzkonzentrationen für die Verbote<br />

in <strong>der</strong> EG-Beschränkungs<strong>richtlinie</strong><br />

(76/769/EWG) und <strong>der</strong> Chemikalien-Verbotsverordnung<br />

abgeleitet sind<br />

und die auch in dieser TRGS als Kriterium<br />

für die Anwendung bestimmter<br />

Schutzmaßnahmen herangezogen<br />

wurden.<br />

Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen<br />

<strong>der</strong> TRGS 401<br />

Die TRGS 401 „Gefährdung durch<br />

Hautkontakt: Er<strong>mit</strong>tlung – Beurteilung<br />

– Maßnahmen“ wurde aufgrund<br />

<strong>der</strong> Erfahrungen bei <strong>der</strong> Anwendung<br />

in <strong>der</strong> Praxis fortgeschrieben. Dabei<br />

wird sie hin<strong>sich</strong>tlich <strong>der</strong> Regelungen<br />

zu hautsensibilisierenden Gefahrstoffen<br />

durch die TRGS 540 ergänzt.<br />

In Nummer 7.2.2 Abs. 6 <strong>der</strong> TRGS<br />

wird schon bisher eine Liste von „Handschuhallergenen“<br />

(allergene Stoffe in<br />

Handschuhmaterialien aufgrund des<br />

Vulkanisationsprozesses) beschrieben;<br />

Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Neufassung<br />

dieser TRGS sollen die Fortschreibung<br />

dieser Liste anregen. Außerdem wird<br />

<strong>der</strong> zentrale Begriff „Durchdringungszeit“<br />

in diesem Absatz präzisiert.<br />

Nachdem <strong>sich</strong> alle beteiligten Kreise<br />

zwischenzeitlich auf eine gemeinsame<br />

Leitlinie zu Hautschutz<strong>mit</strong>teln<br />

geeinigt hatten, soll die TRGS 401<br />

A | Arbeitsschutz<br />

E | Erste Hilfe<br />

nunmehr die Fortschreibung dieser<br />

Leitlinie anstoßen.<br />

Der Arbeitskreis, <strong>der</strong> diese TRGS<br />

überarbeitet hat, hat außerdem die<br />

Begriffsbestimmung zu „Hautkontakt“<br />

aufgrund aktueller Erkenntnisse angepasst;<br />

da diese Begriffsbestimmung<br />

von <strong>der</strong>jenigen im Begriffsglossar zu<br />

den Regelwerken <strong>der</strong> Betriebs<strong>sich</strong>erheitsverordnung<br />

und Gefahrstoffverordnung<br />

abweicht, schlägt <strong>der</strong> AGS<br />

vor, den Text im Begriffsglossar entsprechend<br />

anzupassen.<br />

Der Ausschuss knickt ein<br />

weiteres Mal ein<br />

Zur Erfüllung <strong>der</strong> Pflichten aus <strong>der</strong><br />

EG-Grenzwert<strong>richtlinie</strong> (2006/15/EG)<br />

mussten in die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“<br />

die folgenden vier Stoffe<br />

aufgenommen werden:<br />

■ Methylcyclohexanol (techn.<br />

Gemisch),<br />

■ Oxydipropanol (Dipropylenglykol),<br />

■ Phosphor (weiß/gelb) und<br />

■ Tetrahydrothiophen.<br />

Dies bedeutet, dass <strong>der</strong> AGS aufgrund<br />

internationaler Verpflichtungen<br />

Deutschlands seine strenge Linie, nur<br />

Arbeitsplatzgrenzwerte <strong>mit</strong> ausreichend<br />

belastbarer arbeitsmedizinischtoxikologischer<br />

Begründung in die<br />

TRGS 900 aufzunehmen, ein weiteres<br />

Mal <strong>nicht</strong> durchhalten kann.<br />

Der AGW für Cyclohexanol wurde<br />

aus <strong>der</strong> Grenzwertliste gestrichen, da<br />

Zweifel an <strong>der</strong> Zuverlässigkeit seiner<br />

Ableitung aufgetaucht sind. Tributylzinnoxid<br />

(TBTO) wurde neu in die Stoff-<br />

liste <strong>der</strong> TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugen<strong>der</strong>,<br />

erbgutverän<strong>der</strong>n<strong>der</strong> o<strong>der</strong><br />

fortpflanzungsgefährden<strong>der</strong> Stoffe“<br />

aufgenommen (RF = 2, RE = 3).<br />

Erstmals VSK beschlossen<br />

Die Aufgabe des Instruments <strong>der</strong><br />

Technischen Richtkonzentrationen<br />

(TRK) in <strong>der</strong> aktuellen Gefahrstoffverordnung<br />

und die nachfolgende Streichung<br />

von mehr als <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong><br />

Arbeitsplatzgrenzwerte aus <strong>der</strong> TRGS<br />

900 führte zu großer Un<strong>sich</strong>erheit in<br />

<strong>der</strong> Praxis, denen das Ministerium <strong>mit</strong><br />

dem Hinweis begegnete, in diesen Fällen<br />

könnten die Schutzmaßnahmen<br />

aus verfahrens- und stoffspezifischen<br />

Kriterien (VSK) abgeleitet werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Verabschiedung <strong>der</strong> TRGS 420<br />

wurden die Kriterien hierfür jedoch so<br />

streng festgelegt, dass man befürchten<br />

musste, auf absehbare Zeit keine solchen<br />

Kriterien er<strong>mit</strong>teln zu können.<br />

Den<strong>noch</strong> hat <strong>der</strong> AGS in seiner<br />

letzten Sitzung erstmals solche verfahrens-<br />

und stoffspezifische Kriterien<br />

(VSK) verabschiedet, und zwar für<br />

■ Weichlöten <strong>mit</strong> dem Lötkolben an<br />

elektrischen und elektronischen<br />

Baugruppen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Einzelkomponenten<br />

(Kolbenlöten) (BGI 790-<br />

014) und<br />

■ Nie<strong>der</strong>temperatur-Dampf-Formaldehyd-Verfahren<br />

(NTDF-Verfahren<br />

<strong>mit</strong> Formaldehyd). Dieses Verfahren<br />

wird in geschlossenen Anlagen bei<br />

<strong>der</strong> Instrumentendesinfektion im<br />

Gesundheitswesen eingesetzt.<br />

Bei diesen Verfahren entstehen offen-<br />

ProduktTipp<br />

<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />

Alle TRGS finden Sie in <strong>der</strong><br />

Online-Lösung „Chemikalienrecht<br />

– verstehen und anwenden“,<br />

www.weka.de/7720<br />

bar so geringe Gefahrstoffkonzentrationen<br />

von Blei o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en krebserzeugenden<br />

Metallrauchen (Kolbenlöten)<br />

bzw. Formaldehyd (NTDF-Verfahren)<br />

im Atembereich, dass <strong>der</strong> AGS<br />

keine Bedenken hatte, hier einen ausreichenden<br />

Schutz <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

zu unterstellen.<br />

Geringe Auswirkung auf Praxis<br />

Ein ebenfalls zur Abstimmung stehendes<br />

VSK „Trichlorethylen für die Prüfung<br />

von Asphalt – Waschtrommelverfahren“<br />

(BGI 790-010) wurde vom AGS<br />

abgelehnt, da hier offenbar die bestehenden<br />

Bedenken <strong>nicht</strong> ausgeräumt<br />

werden konnten.<br />

Auch wenn diese Beschlussfassung<br />

im AGS einen ersten zaghaften Schritt<br />

in die richtige Richtung darstellt (von<br />

Trichlorethylen einmal abgesehen),<br />

dürften <strong>sich</strong> die Auswirkungen in <strong>der</strong><br />

Praxis eher in Grenzen halten, da die<br />

genannten Arbeitsverfahren <strong>sich</strong>erlich<br />

<strong>nicht</strong> im Mittelpunkt <strong>der</strong> Tätigkeiten in<br />

<strong>der</strong> gewerblichen Wirtschaft stehen.<br />

Die Technischen Regeln werden in<br />

den nächsten Ausgaben des Gemeinsamen<br />

Ministerialblattes (GMBl.) veröffentlicht.<br />

■<br />

Dr. Ulrich Welzbacher, Sankt Augustin<br />

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<strong>SIFATipp</strong> | September 2008 13<br />

Kaum hat die arbeitsintensive REACH-<br />

Umsetzung in den Unternehmen begonnen,<br />

steht schon die nächste umfassende<br />

Än<strong>der</strong>ung im europäischen Chemikalienrecht<br />

vor <strong>der</strong> Tür. Das seit vierzig Jahren<br />

bestehende europäische Einstufungs-<br />

und Kennzeichnungsrecht für gefährliche<br />

Stoffe und Zubereitungen wird abgelöst<br />

durch die Übernahme des UN GHS (Globally<br />

Harmonized System of Classification<br />

and Labelling of Chemicals). Für<br />

die Unternehmen zieht das vielfältige<br />

Umstellungsprozesse nach <strong>sich</strong>. Neu ist<br />

die Einstufung durch eine Expertenentscheidung.<br />

Nach dem Vorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission<br />

sollen Stoffe bereits bis zum 1.<br />

Dezember 2010 und Zubereitungen<br />

spätestens ab dem 1. Juni 2015 nach<br />

dem neuen GHS-System eingestuft<br />

werden. Voraus<strong>sich</strong>tlich gegen Ende<br />

des Jahres wird es so weit sein: EU-Parlament<br />

und Ministerrat werden <strong>noch</strong><br />

im Herbst über den Verordnungsvorschlag<br />

<strong>der</strong> Kommission beschließen.<br />

Europa zählt dann zu den Ersten, die<br />

das weltweite System übernehmen.<br />

GHS<br />

Was die GHS für die Unternehmen<br />

bedeutet<br />

Die Übernahme des GHS <strong>der</strong> UN führt unter<br />

an<strong>der</strong>em zu einer<br />

■ Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Einstufung und Kennzeichnung<br />

von Chemikalien,<br />

■ Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sicherheitsdatenblätter und<br />

Etiketten,<br />

■ zu einem Schulungsbedarf <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

auch in <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong>industrie sowie<br />

■ zu zusätzlichen Aufwendungen für Kundeninformationen.<br />

Den<strong>noch</strong> bleibt die vollständige weltweite<br />

Harmonisierung vorerst eine<br />

Vision, denn die Staaten haben die<br />

vielfältigen Wahlmöglichkeiten des<br />

UN-GHS genutzt und dort, wo es<br />

ausdrücklich gestattet ist, län<strong>der</strong>spezifische<br />

Anpassungen vorgenommen<br />

(Bausteinprinzip).<br />

Am EG-System orientiert<br />

Auch <strong>der</strong> Vorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission<br />

vom Juni 2007 steht unter dem<br />

Leitsatz, <strong>sich</strong> so weit wie möglich am<br />

<strong>der</strong>zeitigen EG-System zu orientieren.<br />

Da<strong>mit</strong> das Gefahrstoffinformationssystem<br />

deutlich und eindrücklich<br />

bleibt, hat die Kommission einige Gefahrenkategorien,<br />

die geringere Gefahrenpotentiale<br />

beschreiben, <strong>nicht</strong><br />

übernommen.<br />

Für den europäischen Wirtschaftsraum<br />

hat eine rasche Übernahme den<br />

Noch im Herbst will das Europa-<br />

Parlament über die Art <strong>der</strong><br />

Umsetzung des GHS-Systems in<br />

<strong>der</strong> EU entscheiden.<br />

Vorteil, dass die erheblichen Umstellungen,<br />

die <strong>mit</strong> <strong>der</strong> neuen Chemikaliengesetzgebung<br />

zu bewältigen sind,<br />

im gleichen Takt ablaufen können. Zumal<br />

das Transportrecht auch auf GHS<br />

umgestellt hat.<br />

Vielfältige Umstellungsprozesse<br />

Vielfältige Umstellungsprozesse sind<br />

aufgrund <strong>der</strong> Entscheidung<br />

für eine Einführung des<br />

GHS notwendig: zum Beispiel<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Einstu-<br />

fung und Kennzeichnung,<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sicherheitsdatenblätter,<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Etiketten, Information <strong>der</strong><br />

Kunden und Schulung <strong>der</strong><br />

Mitarbeiter auch in <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong>industrie.<br />

Die Einführung <strong>der</strong><br />

GHS-Verordnung hat Auswirkungen<br />

auf viele nationale<br />

und europäische<br />

Rechtsgebiete, z.B. auf den<br />

Arbeitsschutz, die Störfallverordnung,<br />

das Abfallrecht o<strong>der</strong> auf die Lagerungsvorschriften.<br />

Allein auf europäischer<br />

Ebene nehmen 20 Direktiven direkt<br />

Bezug auf die Einstufungs- und Kennzeichnungsbestimmungen.<br />

Auf deutscher<br />

Ebene ist die Zahl <strong>der</strong> verbundenen<br />

Rechtsbereiche um ein Vielfaches<br />

höher.<br />

Einstufung durch Experten<br />

Aus formalen Gründen wird <strong>sich</strong> <strong>mit</strong><br />

dem GHS die Anzahl <strong>der</strong> als gefährlich<br />

einzustufenden Produkte nach <strong>der</strong> Berechnungsmethode<br />

im Vergleich zum<br />

<strong>der</strong>zeitigen konventionellen Verfahren<br />

<strong>der</strong> Zubereitungs<strong>richtlinie</strong> erhöhen.<br />

Allerdings bietet das GHS beson<strong>der</strong>s<br />

bei den Zubereitungen (im GHS später<br />

Gemische genannt) ein gestuftes<br />

Einstufungsprinzip. Eine Zubereitung<br />

kann heute neben <strong>der</strong> Berechnungs-<br />

SIFAPraxis<br />

Die nächsten gravierenden Än<strong>der</strong>ungen<br />

Die EU übernimmt das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien <strong>der</strong> UN<br />

methode auch anhand von Testdaten<br />

eingestuft werden. Beides ist auch im<br />

GHS möglich.<br />

Neu ist die Einstufung durch eine<br />

Expertenentscheidung, bei <strong>der</strong> auch<br />

belastbare Erfahrungen und Informationen<br />

in die Beurteilung einfließen, und<br />

das sogenannte „bridging principle“,<br />

Bild: photocase/altplecher<br />

SeminarTipp<br />

Zum GHS bietet WEKA MEDIA auch<br />

Seminare an. Am 28.10.2008 in<br />

Offenbach und 2.12.2008 in Dortmund.<br />

Weitere Informationen: www.weka.<br />

de/gefahrstoffe/veranstaltungen<br />

wonach Analogieschlüsse auf vergleichbaren<br />

Rezepturen zulässig sind.<br />

Beide Methoden werden die Einstufungspraxis<br />

stark beeinflussen. Für<br />

die praktische Durchführung sind heute<br />

<strong>noch</strong> eine Reihe von Fragen offen,<br />

wie diese verschiedenen Methoden<br />

zusammenspielen und <strong>sich</strong> ergänzen<br />

werden.<br />

Fazit: Nicht nur für Hersteller und<br />

Lieferanten von Chemikalien ist es ratsam,<br />

<strong>sich</strong> jetzt schon <strong>mit</strong> den kommenden<br />

Regelungen vertraut zu machen.<br />

Auch die Anwen<strong>der</strong> werden zumindest<br />

im Arbeits- und Verbraucherschutz von<br />

den Umstellungen betroffen sein. ■<br />

Dr. Heinz-Günter Schäfer


14<br />

SIFABüro<br />

Neugierde wecken! Mitdenken för<strong>der</strong>n!<br />

Azubis und Arbeitsschutz – eine schwierige Kombination. Einige Motivationstipps für mehr Sicherheit<br />

Im September beginnt für viele Jugendliche<br />

ihr erstes Ausbildungsjahr. Es ist in<br />

jedem Falle eine Umstellung, manche tun<br />

<strong>sich</strong> leichter, manche schwerer da<strong>mit</strong>.<br />

Jedenfalls haben die meisten von ihnen<br />

keine Ahnung, was Arbeitsschutz ist und<br />

meist auch keine Lust, <strong>sich</strong> auch <strong>noch</strong><br />

<strong>mit</strong> so „uncoolen“ Sachen zu beschäftigen.<br />

Müssen sie aber. Dafür sollten<br />

Sicherheitsfachkräfte und Arbeitgeber<br />

sorgen – auch wenn das <strong>nicht</strong> immer so<br />

leicht ist.<br />

Jährlich werden etwa eine Million Arbeitsunfälle<br />

bei den Berufsgenossenschaften<br />

gemeldet. Je<strong>der</strong> dritte Unfall<br />

betrifft einen Beschäftigten, <strong>der</strong> jünger<br />

als 30 Jahre alt ist. Eine Statistik, die<br />

nachdenklich stimmt. Die Gründe für<br />

die Häufung an Arbeitsunfällen in dieser<br />

Altersgruppe sind vielfältig. Jobneulinge<br />

sind unerfahren und oft überfor<strong>der</strong>t,<br />

hinzu kommt eine alters typische<br />

Risikobereitschaft. Manchmal liegt <strong>der</strong><br />

Fehler auch auf <strong>der</strong> Arbeitgeberseite.<br />

Nicht immer werden junge Berufsstarter<br />

ausreichend in den Arbeitsschutz<br />

eingewiesen.<br />

Zuständigkeit beim Arbeitgeber<br />

In größeren Firmen <strong>mit</strong> mehr als 20<br />

Mitarbeitern übernimmt eine Fachkraft<br />

für Arbeits<strong>sich</strong>erheit die Einweisung<br />

in den Arbeitsschutz. In kleinen<br />

Unternehmen ist in <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong><br />

Vorgesetzte, häufig <strong>der</strong> Arbeitgeber,<br />

dafür zuständig. Einige Berufsgenossenschaften<br />

bieten Kleinbetrieben das<br />

Unternehmermodell an. Dabei werden<br />

Arbeitgeber so geschult, dass sie Gefährdungsbeurteilungen<br />

selbst vornehmen<br />

und die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen<br />

er<strong>mit</strong>teln können.<br />

Wichtig für den Arbeitgeber ist in diesem<br />

Zusammenhang, dass er letztlich<br />

immer die (Organisations-)Verantwortung<br />

trägt (§ 4 Arbeitsschutzgesetz) – er<br />

muss <strong>mit</strong> geeigneten Mitteln dafür sorgen,<br />

dass „eine Gefährdung für Leben<br />

und Gesundheit möglichst vermieden“<br />

und die „verbleibende Gefährdung<br />

möglichst gering gehalten wird“<br />

(ArbSchG, § 4, Abs. 1).<br />

Korrekte und verständliche<br />

Einweisung<br />

Doch egal ob kleiner o<strong>der</strong> großer Betrieb<br />

und egal ob <strong>der</strong> Vorgesetzte o<strong>der</strong><br />

ein von ihm Beauftragter unterweist,<br />

die Ein- und Unterweisungen müssen<br />

korrekt und verständlich sein. Und<br />

vor allem bei Jugendlichen sollten sie<br />

diese ansprechen – und <strong>nicht</strong> langweilen.<br />

Das könnte <strong>sich</strong> tatsächlich als<br />

<strong>der</strong> schwierigste Punkt herausstellen.<br />

Denn Arbeitsschutz stößt bei vielen<br />

Azubis <strong>nicht</strong> gerade auf großes Interesse.<br />

Die Qualifikation des Betreuers ist<br />

hier entscheidend.<br />

Neue Medien nutzen<br />

Papier ist „out“. Wenn Sie das Interesse<br />

junger Berufsstarter wecken möchten,<br />

müssen Sie die Möglichkeiten <strong>der</strong> neuen<br />

Medien nutzen. Computer sind aus<br />

dem Leben <strong>der</strong> Kids <strong>nicht</strong> mehr weg<br />

zu denken, sie sind schließlich da<strong>mit</strong><br />

groß geworden. Setzen Sie CDs, DVDs<br />

o<strong>der</strong> Powerpoint-Präsentationen ein.<br />

Weisen Sie Jobanfänger auf spezielle<br />

Internetportale hin, die beson<strong>der</strong>s Jugendliche<br />

ansprechen.<br />

Mitdenken för<strong>der</strong>n<br />

Die Firma Daimler in Mannheim hat<br />

According to European statistics, the<br />

work injury rate for young people<br />

aged 18-24 years is 50% higher than for<br />

any other age group of workers. Lack<br />

of adequate supervision contributes to<br />

this high accident count.<br />

Young people at work will be<br />

unfamil iar with their jobs, their surroundings<br />

and the risks associated<br />

with them. Inexperience will mean<br />

that they are unlikely to recognise risks<br />

or pay sufficient attention to them.<br />

There are also some specific restrictions<br />

on the work of un<strong>der</strong> 18s.<br />

Therefore, in addition to training,<br />

young people are likely to need more<br />

supervision than adults. This includes<br />

<strong>sich</strong> etwas ganz Beson<strong>der</strong>es für ihre<br />

Jobstarter überlegt: Der Nachwuchs<br />

darf Probleme aus den Bereichen<br />

Arbeits<strong>sich</strong>erheit und Gesundheitsschutz<br />

eigenständig bearbeiten. Die<br />

Berufsanfänger müssen für reale Anfragen<br />

eine Lösung finden. Dabei sollen<br />

sie unter an<strong>der</strong>em Durchführbarkeit<br />

und Kosten berück<strong>sich</strong>tigen. Ein<br />

vorbildliches Projekt, das 2005 <strong>mit</strong> dem<br />

Deutschen Arbeitsschutzpreis in <strong>der</strong><br />

Kategorie „Organisation und Motivation“<br />

belohnt wurde.<br />

Auszeichnen<br />

Eine Motivation für Azubis kann <strong>der</strong> Jugendarbeitsschutz-Preis<br />

sein. Er wird<br />

alle zwei Jahre verliehen und zeichnet<br />

Jugendliche aus, die die Sicherheit und<br />

den Gesundheitsschutz am Arbeits-<br />

Young People at Work<br />

<strong>SIFATipp</strong>-Serie: Englisch für Sicherheitsfachkräfte<br />

High risk for young people<br />

students on work experience or training<br />

placements and new recruits.<br />

(Quote: European Agency for Safety<br />

and Health at Work)<br />

We start at school at the age of<br />

about 5 or 6, then after 10, 12 years of<br />

education we are thrown out into the<br />

real world. The school protects us, the<br />

teachers help us and we should be able<br />

to cope in adult life.<br />

SeminarTipp<br />

Arbeitsschutz muss<br />

Azubis immer wie<strong>der</strong><br />

erklärt werden.<br />

Bild: Fotolia/bil<strong>der</strong>box<br />

„English for Safety Professionals“<br />

vom 23. – 24.09.08 in Offenbach.<br />

Anmeldung unter www.weka.de/<br />

arbeitsschutz<br />

ProduktTipp<br />

<strong>SIFATipp</strong> | September 2008<br />

„Die Unterweisungs- und Bilddatenbank<br />

für die Sicherheitsfachkraft“<br />

finden Sie unter<br />

www.weka.de/6064<br />

platz verbesserten – und das un<strong>mit</strong>telbar<br />

und <strong>mit</strong> möglichst geringem Aufwand.<br />

Lei<strong>der</strong> ist die Teilnahmefrist für<br />

das Jahr 2008 schon abgelaufen, aber<br />

so bleibt <strong>noch</strong> viel Zeit, eine Arbeitsschutz-Idee<br />

für 2010 zu entwickeln.<br />

Fazit: Arbeits<strong>sich</strong>erheit und Gesundheitsschutz<br />

sind wichtige Themen,<br />

die auf keinen Fall nebenbei<br />

abgehandelt werden dürfen. Auch<br />

dann <strong>nicht</strong>, wenn die Resonanz beim<br />

Nachwuchs eher gering ist. Tipp: Sprechen<br />

Sie Jugendliche so an, dass ihre<br />

Neugierde und ihr Interesse geweckt<br />

werden. Hören Sie <strong>sich</strong> um. Vielleicht<br />

können Sie von den positiven Beispielen<br />

in an<strong>der</strong>en Unternehmen lernen.<br />

Nicht zu vergessen: Vertrauen ist<br />

gut. Kontrolle ist besser. Sehen Sie den<br />

Azubis immer wie<strong>der</strong> auf die Finger, ob<br />

sie auch alle Sicherheitsmaßnahmen<br />

beachten. Bitten Sie Kollegen, ein Auge<br />

auf die Frischlinge zu werfen. Fehler<br />

sollten Sie <strong>nicht</strong> nur kritisieren, son<strong>der</strong>n<br />

auch Lösungen aufzeigen. Sobald<br />

Sie merken, dass ein Berufsstarter Probleme<br />

hat, vielleicht überfor<strong>der</strong>t ist,<br />

sollten Sie beratend und helfend zur<br />

Seite stehen. ■<br />

Petra Dietz, Fachjournalistin<br />

BUT in reality young people are not<br />

prepared for this life, the environment<br />

is different, the competition is strong,<br />

the training is difficult, the hours of<br />

work completely different, the people<br />

are different, and the vocabulary used<br />

is new. Most of this is completely alien<br />

to the unprepared.<br />

Most companies these days have<br />

an intake of youngsters in September<br />

for their apprenticeship or training,<br />

a careful selection of local talent suitable<br />

for posts in the future. The training<br />

commences with a “get-to-knowyou”<br />

week, where the Head of Training<br />

takes the new employees away for 5<br />

Fortsetzung auf Seite 15 8


<strong>SIFATipp</strong> | September 2008 15<br />

days, away from the site. It involves<br />

training and lea<strong>der</strong>ship courses, so<br />

that the employer and newly enrolled<br />

employee learn even more about one<br />

another. It may seem like fun but both<br />

sides learn a lot from these “initiation<br />

ceremonies”.<br />

The new intake of young people<br />

will meet unfamiliar risks from<br />

school life and from the new work<br />

environment. These people are at<br />

particular risk of injury especially<br />

during the first six months of their<br />

new world as they may be unaware<br />

of existing or potential risks.<br />

Young people may lack experience<br />

or maturity or may be unaware<br />

of how to raise concerns. They may<br />

be eager to impress or please the new<br />

employee. For us who employ young<br />

people we must be able to help them<br />

un<strong>der</strong>stand the importance of health<br />

and safety at work. It will serve them<br />

well not only in their working life, but<br />

in their everyday life as well.<br />

Sensible health and safety at<br />

work is about managing risks rather<br />

than expecting them to be eliminated.<br />

Periods of work experience and<br />

work-based learning will be the first<br />

time that most young people experience<br />

the work environment. Young<br />

people need training most when they<br />

first start a job; they need it to increase<br />

their capabilities and competencies<br />

to a level where they can do<br />

the work without putting themselves<br />

and others at risk.<br />

It is not enough to make training<br />

available; you should make sure<br />

that it is un<strong>der</strong>taken and also check<br />

that key messages have been un<strong>der</strong>stood.<br />

Young people will also need training<br />

and instruction on the hazards<br />

and risks present in the workplace,<br />

and on the preventive and control<br />

measures put in place to protect<br />

their health and safety. This training<br />

should include a basic introduction<br />

to health and safety, eg first aid, fire<br />

and evacuation procedures etc.<br />

More supervision needed<br />

As well as training, you will need to<br />

bear in mind that young people are<br />

Impressum<br />

<strong>SIFATipp</strong> Redaktion<br />

Anschrift siehe Verlag<br />

redaktion@sifatipp.de, www.sifatipp.de<br />

Gesamtleitung<br />

Oliver Bresch<br />

Fon: 0 82 33.23-70 88<br />

Fax: 0 82 33.23-5 70 88<br />

E-Mail: oliver.bresch@weka.de<br />

Anzeigen<br />

Stephan-Andreas Schaefer<br />

Fon: 0 82 33.23-72 59<br />

Fax: 0 82 33.23-5 70 88<br />

E-Mail: stephan-andreas.schaefer@weka.de<br />

Redaktion<br />

Christiane Deppe, Peter Oberstein<br />

Fon: 0 82 33.23-93 26<br />

Fax: 0 82 33.23-5 93 26<br />

E-Mail: christiane.deppe@weka.de<br />

also very likely to need more supervision<br />

than adults. Effective supervi sion<br />

will also help to monitor the effectiveness<br />

of the training young people<br />

have received, and there will be clear<br />

benefits in assessing whether a young<br />

person has the necessary capacity<br />

and competence to do the job.<br />

Good preparation and organization<br />

of placements is essential if these<br />

opportunities are to be rewarding<br />

and safe introductions to the world<br />

of work. Some young persons may<br />

have had work experience in a Youth<br />

Training Scheme. Before employing a<br />

young person, a health and safety risk<br />

assessment must take these following<br />

specific factors into account:<br />

■ the fitting-out and layout of the<br />

workplace and the particular site<br />

where they will work;<br />

■ the nature of any physical, biological<br />

and chemical agents they will<br />

be exposed to, for how long and to<br />

what extent;<br />

■ what types of work equipment<br />

will be used and how this will be<br />

handled;<br />

■ how the work and processes involved<br />

are organized;<br />

■ the need to assess and provide health<br />

and safety training.<br />

The extent of the risks you identify<br />

in the risk assessment will determine<br />

whether you should restrict the<br />

work of the young people you employ.<br />

Except in special circumstances, you<br />

should not employ young people to<br />

do work which:<br />

■ is beyond their physical or psychological<br />

capacity;<br />

■ exposes them to substances chronically<br />

harmful to human health, e.g.<br />

toxic or carcinogenic substances,<br />

or effects likely to be passed on<br />

genetically or likely to harm the<br />

unborn child;<br />

■ exposes them to radiation;<br />

■ involves a risk of accidents which<br />

they are unlikely to recognize<br />

because of e.g. their lack of experience,<br />

training or attention to<br />

safety;<br />

■ involves a risk to their health from<br />

extreme heat, noise or vibration.<br />

Alexan<strong>der</strong> Chapman<br />

Autoren dieser Ausgabe<br />

Alexan<strong>der</strong> Chapman, Petra Dietz, Ulrike Hoffmeister,<br />

Jürgen Klauser, Isabelle Ruhrmann, Dr. Heinz-Günter Schäfer,<br />

Oliver Schonschek, Dr. Ulrich Welzbacher<br />

Grafik<br />

Susanne Eberle, agentur eberle<br />

Korrektorat<br />

Jürgen Paukner<br />

Verlag<br />

WEKA MEDIA GmbH & Co. KG<br />

Römerstraße 4,<br />

D-86438 Kissing<br />

www.weka.de<br />

Geschäftsführer: Dr. Heinz Weinheimer, Werner Pehland,<br />

Mirko Meurer<br />

Fon: 0 82 33.23-40 02,<br />

Fax: 0 82 33.23-74 10<br />

SIFABüro<br />

8 Fortsetzung von Seite 14 unten Gesetzeskompass – Vorschriften im Überblick<br />

Das gesamte deutsche Arbeitsschutz-<br />

und Umweltrecht gründet <strong>sich</strong> heute<br />

auf den Regelungen <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union. Än<strong>der</strong>ungen einer Richtlinie o<strong>der</strong><br />

Verordnung wirken <strong>sich</strong> meistens un<strong>mit</strong>telbar<br />

auf die deutschen Vorschriften aus.<br />

Das Gesetzgebungsverfahren und die<br />

Gesetzestexte sind teilweise so komplex,<br />

dass für den Praktiker <strong>nicht</strong> immer klar<br />

erkennbar ist, warum es zu Än<strong>der</strong>ungen in<br />

den gesetzlichen Vorgaben gekommen ist.<br />

Einen Überblick über die Zusammenhänge zwischen EU- und nationalem Recht bietet<br />

nun die Neuauflage <strong>der</strong> WEKA Wandtafel „Gesetzeskompass Arbeitsschutz und Umweltrecht“.<br />

Der Gesetzeskompass führt den Praktiker durch die wichtigsten Vorschriften in den Bereichen<br />

Arbeitsschutz, Anlagen<strong>sich</strong>erheit, Gefahrstoffe, Brandschutz, Umwelt und Gefahrgut. Dank <strong>der</strong><br />

über<strong>sich</strong>tlichen Darstellung werden zudem die Bezüge zwischen den EU-Regelungen, den Bundes-<br />

und Landesvorschriften sowie den Regelungen <strong>der</strong> Berufsgenossenschaften und <strong>der</strong> Technischen<br />

Regeln deutlich. Mehr Informationen finden Sie unter www.weka.de/2457<br />

Was tun, wenn's brennt?<br />

Wissenswertes zur Auswahl und Berechnung von Löschgeräten<br />

Die <strong>sich</strong>erste Methode, einen entstehenden<br />

Brand zu löschen, besteht zweifelsfrei<br />

im Einsatz von Feuerlöschern. Doch<br />

es gibt Unterschiede. Jedes Unternehmen<br />

sollte seine Alternativen prüfen (lassen).<br />

Zu den Unterschieden gehört <strong>sich</strong>erlich<br />

die Größe eines Unternehmens.<br />

Von ihr abhängig ist die Anzahl <strong>der</strong> bereitzustellenden<br />

Feuerlöscher. Für die<br />

Festlegung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Anzahl<br />

von Feuerlöschern sind gemäß den Vorschriften<br />

<strong>der</strong> BGR 133 folgende Parameter<br />

heranzuziehen: Brandgefährdung<br />

in einer Arbeitsstätte, Grundfläche <strong>der</strong><br />

Arbeitsstätte und Löschvermögen bzw.<br />

Lösch<strong>mit</strong>teleinheiten <strong>der</strong> Feuerlöscher.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Brandgefährdung in<br />

einer Arbeitsstätte basiert auf folgenden<br />

Einstufungen <strong>der</strong> BGR 133:<br />

Geringe Brandgefährdung liegt vor,<br />

wenn Stoffe <strong>mit</strong> geringer Entzündlichkeit<br />

vorhanden sind und die örtlichen<br />

und betrieblichen Verhältnisse nur geringe<br />

Möglichkeiten für eine Brandentstehung<br />

bieten und wenn im Fall eines<br />

Brands <strong>mit</strong> geringer Brandausbreitung<br />

zu rechnen ist.<br />

Mittlere Brandgefährdung liegt<br />

vor, wenn Stoffe <strong>mit</strong> hoher Entzündbarkeit<br />

vorhanden sind und die örtlichen<br />

und betrieblichen Verhältnisse<br />

für die Brandentstehung günstig sind,<br />

Druck<br />

Frankenpost<br />

Schaumbergstraße 9,<br />

D-95032 Hof<br />

Herausgeber<br />

WEKA MEDIA GmbH & Co.KG, Gesellschafter <strong>der</strong><br />

WEKA MEDIA GmbH & Co.KG sind als Komman ditistin WEKA<br />

Business Infor mation GmbH & Co.KG und als Komple men tärin<br />

WEKA MEDIA Be teiligungs-GmbH. Anschrift siehe Verlag.<br />

Haftungsausschluss<br />

Die WEKA MEDIA GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Produkte jeweils<br />

nach neues ten Erkennt nissen zu erstellen. Inhaltliche Richtigkeit und<br />

Fehlerfreiheit werden ausdrücklich <strong>nicht</strong> zuge<strong>sich</strong>ert. Namentlich<br />

ausgewiesene Beiträge liegen in <strong>der</strong> Verantwortung des Autors. Zum<br />

Abdruck angenommene Beiträge und Abbildungen gehen im Rahmen<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen in das Ver öffentlichungs- und Verbreitungsrecht<br />

des Verlags über. <strong>SIFATipp</strong> und alle darin ver öffentlichten<br />

Beiträge und Abbildungen sind ur heberrechtlich geschützt. Jeglicher<br />

Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur <strong>mit</strong> aus drück li cher schriftlicher<br />

Genehmigung des Verlags und <strong>mit</strong> Quellen angabe gestattet.<br />

jedoch keine große Brandausbreitung<br />

zu erwarten ist.<br />

Große Brandgefährdung liegt vor,<br />

wenn durch Stoffe <strong>mit</strong> hoher Entzündbarkeit<br />

und durch die örtlichen<br />

und betrieblichen Verhältnisse große<br />

Möglichkeiten für eine Brandentstehung<br />

gegeben sind. Zudem wenn in<br />

<strong>der</strong> Anfangsphase <strong>mit</strong> großer Brandausbreitung<br />

zu rechnen ist o<strong>der</strong> eine<br />

Zuordnung in <strong>mit</strong>tlere o<strong>der</strong> geringe<br />

Brandgefährdung <strong>nicht</strong> möglich ist.<br />

Die BGR 133 enthält eine Liste <strong>mit</strong><br />

Beispielen für Betriebsbereiche und<br />

ProduktTipp<br />

„Online-Paket Brandschutz“ unter<br />

www.weka.de/brandschutz<br />

<strong>der</strong>en Zuordnung zu den Brandgefährdungsstufen.<br />

Ausgehend von <strong>der</strong><br />

Brandgefährdung und <strong>der</strong> Grundfläche<br />

einer Arbeitsstätte lassen <strong>sich</strong> <strong>mit</strong>tels<br />

einer aus dem Internet herunterladbaren<br />

Tabelle (siehe ProduktTipp) die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Lösch<strong>mit</strong>teleinheiten<br />

er<strong>mit</strong>teln. Unabhängig davon verlangen<br />

die Vorschriften <strong>der</strong> ZH 1/201 in<br />

Arbeitsstätten mindestens einen Feuerlöscher<br />

pro Geschoss. ■<br />

Jürgen Klauser,<br />

WEKA MEDIA<br />

Brandschutzbeauftragter<br />

Der nächste<br />

<strong>SIFATipp</strong><br />

erscheint im<br />

Dezember 2008


FACHTAGUNG<br />

Praxiskongress Arbeits<strong>sich</strong>erheit 2008<br />

FACHTAGUNG<br />

Chemikalienrecht 2008<br />

Ich melde mich zu folgen<strong>der</strong> Veranstaltung an:<br />

FACHTAGUNG<br />

Explosionsschutz 2008<br />

Nähere Infos im Internet: www.weka.de Jetzt anmelden und faxen: 0 82 33.23-5 74 41<br />

Praxiskongress Arbeits<strong>sich</strong>erheit 2008 (Bitte gewünschtes Seminar ankreuzen!)<br />

Durchführung und Dokumentation <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

im Umfeld <strong>der</strong> neuen gesetzlichen Grundlagen<br />

Sicherer Umgang <strong>mit</strong> Gefahrstoffen<br />

Haftungsrisiken für technische Führungskräfte<br />

Motivation im Arbeitsschutz<br />

Preis: 649,– € Termin: 21.–22.10.08, Karlsruhe<br />

Explosionsschutz 2008 (Bitte gewünschten Workshop ankreuzen!)<br />

Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz<br />

Die Befähigte Person<br />

Umgang <strong>mit</strong> Altgeräten<br />

Umgang <strong>mit</strong> brennbaren Flüssigkeiten<br />

Preis: 649,– € Termin: 18.–19.11.08, Münster<br />

Chemikalienrecht 2008<br />

Preis: 849,– € Termin: 19.–20.11.08, Frankfurt<br />

Druckgeräte ESK 2008<br />

Preis: 390,– € Termin: 10.–11.11.08, Kassel 11.–12.11.08, Kassel<br />

12.–13.11.08, Kassel<br />

Hier<strong>mit</strong> erkläre ich mich da<strong>mit</strong> einverstanden, dass die WEKA MEDIA GmbH & Co. KG mich über ihre<br />

Produk te und Angebote auch an<strong>der</strong>weitig (per Telefax sowie E-Mail) informiert. Diese Erklärung kann ich<br />

je<strong>der</strong>zeit durch schriftliche Mitteilung gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft wi<strong>der</strong>rufen.<br />

Termin:<br />

18.–19.11.08, Münster<br />

Bestell-Tel.: 0 82 33.23-40 02 E-Mail: praxisseminare@weka.de Post: WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, Herr Pehland, 86438 Kissing<br />

WEKA MEDIA GmbH & Co. KG<br />

Sitz in Kissing, Registergericht Augsburg, HRA 13940<br />

Termin:<br />

19.–20.11.08, Frankfurt<br />

Beschreibung Fachtagung<br />

Das Chemikalien- und Gefahrstoffrecht ist im Umbruch! Die Gesetzesvorhaben werden<br />

weitreichende Konsequenzen für Ihr Unternehmen haben. Namhafte Experten erklären die<br />

Details <strong>der</strong> Reformen.<br />

Machen Sie <strong>sich</strong> <strong>mit</strong> den wichtigsten Neuerungen vertraut. Das ist Ihr Vorsprung! So<br />

entwickeln Sie rechtzeitig Strategien für die Umsetzung <strong>der</strong> neuen Regelungen.<br />

Selbstverständlich bleibt genug Zeit für den fachlichen Austausch <strong>mit</strong> den Referenten und<br />

den an<strong>der</strong>en Teilnehmern.<br />

Das lernen Sie<br />

Sattelfest im Gesetzesdschungel<br />

Alle Neuerungen im Überblick<br />

Fit für REACH<br />

Erste Hilfe beim GHS<br />

Haftungsrisiken vermeiden<br />

Termin:<br />

21.–22.10.08, Karlsruhe<br />

Beschreibung Fachtagung<br />

Ziel des diesjährigen Praxiskongresses ist, allen Akteuren des Arbeitsschutzes umfas sen de<br />

Informationen und Anregungen zu den <strong>der</strong>zeit relevanten Themen <strong>der</strong> Arbeits<strong>sich</strong>er heit<br />

und des Gesundheitsschutzes zu geben. Daneben werden erprobte Lösungen vorge stellt,<br />

die <strong>sich</strong> schnell auf den eigenen Betrieb übertragen lassen. Anhand von Diskussionen, vertie<br />

fenden Analysen und konkreten Beispielen erhalten Sie am zweiten Veranstaltungs tag in<br />

Einzelseminaren praxisnahe und nachvollziehbare Hilfen zur Umsetzung in Ihrem Betrieb.<br />

Das lernen Sie<br />

Wirtschaftlichkeit des Arbeitsschutzes<br />

Brandschutz kompakt – Rüstzeug für die Fachkraft für Arbeits<strong>sich</strong>erheit<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung im Unternehmen<br />

Notfallmanagement<br />

Theorie und Praxis – <strong>der</strong> betriebliche Nichtraucherschutz<br />

Fünf Jahre Betriebs<strong>sich</strong>erheitsverordnung – wo stehen wir?<br />

Psychologie in <strong>der</strong> Arbeits<strong>sich</strong>erheit<br />

Beschreibung Fachtagung<br />

Um Unfälle vorzubeugen müssen betriebliche Explosionsschutzkonzepte konsequent und<br />

nachhaltig fortgeführt werden. Gefährdungsanalyse, die Beurteilung von Altgeräten, <strong>der</strong><br />

richtige Einsatz von Prozessleittechnik, die Ausbildung von Befähigten Personen und <strong>der</strong><br />

<strong>sich</strong>ere Umgang <strong>mit</strong> brennbaren Flüssigkeiten zählen hierbei zu den meistgenannten<br />

Problempunkten, denen <strong>sich</strong> die diesjährige Fachtagung widmet. Profitieren Sie in vielerlei<br />

Hin<strong>sich</strong>t: von den wertvollen Hinweisen und praxisnahen Tipps hochkarätiger Referenten,<br />

von den Workshops am zweiten Veranstaltungstag, in denen Sie aktuelle Fragestellungen in<br />

<strong>der</strong> Gruppe unter Experten-Anleitung erarbeiten können, und von den betrieblichen<br />

Erfahrungen an<strong>der</strong>er Kollegen.<br />

Das lernen Sie<br />

Entwicklung des Technischen Regelwerks, erste Erfahrungen <strong>mit</strong> den TRBS’en<br />

Systematische Gefährdungsbeurteilung – Methoden und Instrumente<br />

Umgang <strong>mit</strong> Altgeräten und Altanlagen<br />

Anwendung <strong>der</strong> Prozessleittechnik im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungsprofil, Aufgaben und betriebliche Abläufe bei „Befähigten Personen“<br />

FACHTAGUNG<br />

Druckgeräte ESK 2008<br />

Teilnehmer: (Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer bitte diese Seite kopieren.)<br />

Unterschrift<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin: WEKA MEDIA Beteiligungs-GmbH, Sitz in Kissing, Registergericht Augsburg, HRB 9723.<br />

Geschäftsführer: Mirko Meurer, Werner Pehland, Dr. Heinz Weinheimer<br />

<br />

Termin:<br />

10.–11.11.08, Kassel<br />

11.–12.11.08, Kassel<br />

12.–13.11.08, Kassel<br />

Beschreibung Fachtagung<br />

Nach § 2 Abs. 7 <strong>der</strong> BetrSichV müssen befähigte Personen Druckbehälter- und<br />

Rohrleitungsanlagen vor Inbetriebnahme und wie<strong>der</strong>kehrend prüfen. Inhalte dieser<br />

Fachtagung sind die wesentlichen rechtlichen Entwicklungen, Erfahrungen aus <strong>der</strong> Praxis,<br />

Diskussionsthemen <strong>der</strong> Ausschüsse, Berichte über aktuelle Unfälle sowie Schadens- und<br />

Störfälle. Zudem haben Sie die seltene Gelegenheit, <strong>sich</strong> ausführlich <strong>mit</strong> Kollegen und<br />

unseren Experten auszutauschen.<br />

Das lernen Sie<br />

Erfahrungen zur Umsetzung <strong>der</strong> BetrSichV in die betriebliche Praxis<br />

Anwen<strong>der</strong>-Erfahrungen <strong>mit</strong> Herstellerdokumentationen nach Druckgeräte<strong>richtlinie</strong><br />

97/23/EG<br />

Gefährdungsbeurteilungen und <strong>sich</strong>erheitstechnische Bewertung nach BetrSichV<br />

Neues aus dem Ausschuss für Betriebs<strong>sich</strong>erheit (ABS) – neue Entwicklungen des<br />

technischen Regelwerks<br />

Unfälle, Schadens- und Störfälle<br />

Firma<br />

Vorname, Name<br />

Funktion Genehmigen<strong>der</strong> Vorgesetzter<br />

Straße, Nr.<br />

PLZ, Ort<br />

E-Mail<br />

Telefon/Fax<br />

<br />

Datum Unterschrift WA 25 800 593<br />

Römerstraße 4, D-86438 Kissing<br />

www.weka.de

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