Flyer - Magstadt
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<strong>Magstadt</strong> stellt um auf gesplittete Abwassergebühr! Gesplittete Abwassergebühr<br />
Was sollten Sie tun?<br />
Sie als Eigentümer, Hausverwalter oder deren<br />
Zustellbevollmächtigte werden ab Ende Oktober<br />
/ Anfang November 2010 angeschrieben<br />
und erhalten die Ergebnisse der Begehung.<br />
Sie prüfen bitte die Angaben und korrigieren<br />
diese gegebenenfalls.<br />
Diese Mitwirkung ist von zentraler Bedeutung<br />
für die Kalkulation der Gebühr und der zukünftigen<br />
Gebührenabrechnung für die einzelnen<br />
Grundstücke.<br />
Als Beratungs- und Serviceeinrichtungen werden<br />
in dieser Phase Bürgersprechstunden angeboten.<br />
Die Örtlichkeit und die Termine werden<br />
in den Anschreiben mitgeteilt.<br />
Darüber hinaus können Sie sich fortlaufend<br />
durch das örtliche Mitteilungsblatt oder über<br />
unserer Homepage über den aktuellen<br />
Sachstand informieren.<br />
Für Ihre Mitarbeit und Unterstützung möchte<br />
ich mich bereits heute schon recht herzlich bei<br />
Ihnen bedanken.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Dr. Hans-Ulrich Merz<br />
Gemeindeverwaltung <strong>Magstadt</strong><br />
Marktplatz 1<br />
71106 <strong>Magstadt</strong><br />
Fon: 07159/9458-0<br />
Fax: 07159/9458-65<br />
rathaus@magstadt.de<br />
Zusammenfassung<br />
Durch den bisherigen Gebührenmaßstab wird<br />
der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Deshalb verlangt<br />
der Verwaltungsgerichtshof in seinem<br />
Urteil vom 11.05.2010 die Einführung einer<br />
gesplitteten Abwassergebühr.<br />
Ziel der neuen Gebührensatzung ist eine gerechtere<br />
Verteilung der Kosten für die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigung entsprechend der<br />
tatsächlichen Inanspruchnahme.<br />
Das Gebührenaufkommen insgesamt wird sich<br />
durch die Einführung der Niederschlagswassergebühr<br />
nicht erhöhen. Es wird lediglich<br />
nach anderen Kriterien erhoben. Anlass für<br />
diese Maßnahme ist also nicht, mehr Einnahmen<br />
zu erzielen, sondern die Erfüllung der<br />
rechtlichen Vorgaben.<br />
Derzeit kann leider noch keine Aussage zur<br />
Höhe der künftigen Gebühren getroffen werden.<br />
Zunächst muss die Flächenerhebung abgeschlossen<br />
werden, für die wir Ihre Unterstützung<br />
und Mitarbeit benötigen.<br />
Die gesplittete Gebühr schafft zusätzlich einen<br />
Anreiz für Abkoppelungs- und Entsiegelungsmaßnahmen,<br />
mit denen der natürliche Wasserkreislauf<br />
auf dem Grundstück gefördert und<br />
die Niederschlagswassergebühr gesenkt werden<br />
kann.<br />
<strong>Magstadt</strong> informiert.<br />
Einführung der gesplitteten<br />
Abwassergebühr<br />
Wir stellen um<br />
<strong>Flyer</strong>_Schmutzwasser.indd 1 19.07.2010 11:43:17
Das Entwässerungssystem<br />
Die Gemeinde betreibt ein Kanalnetz, mit dem<br />
Abwasser, bestehend aus Schmutz- und Regenwasser,<br />
abgeleitet und gereinigt wird.<br />
- Schmutzwasser fällt durch den Gebrauch<br />
von Frischwasser an. Die Menge richtet<br />
sich nach dem Frischwasserverbrauch.<br />
Das Schmutzwasser verursacht Kosten<br />
bei der Ableitung über die Kanalisation<br />
und Reinigung in der Kläranlage.<br />
- Niederschlagswasser fließt von überbauten<br />
und versiegelten Flächen ab. Die Menge<br />
richtet sich nach dem Niederschlag,<br />
der auf diese Fläche fällt und über die Kanalisation<br />
abgeleitet wird. Das Niederschlagswasser<br />
verursacht Kosten bei der<br />
Ableitung über die Kanalisation, Regenwasser-Entlastungsanlagen<br />
und Regenwasserbehandlung.<br />
Schmutzwasser / Regenwasser<br />
<strong>Magstadt</strong> stellt um auf gesplittete Abwassergebühr!<br />
Was ist die gesplittete Abwassergebühr?<br />
Abwassergebühr heute<br />
Bisher wurde die Abwassergebühr nach dem<br />
Verbrauch von Frischwasser berechnet<br />
(Frischwassermaßstab). Eine Abrechnung des<br />
tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers<br />
erfolgte nicht, die Kosten für die Beseitigung des<br />
Niederschlagswassers wurden über die einheitlichen<br />
Abwassergebühren mitfinanziert.<br />
Rechtliche Situation<br />
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat in<br />
seinem Urteil vom 11.05.2010 entschieden, dass<br />
die Bemessung der Abwassergebühr alleine nach<br />
dem Frischwassermaßstab gegen den Gleichheitsgrundsatz<br />
verstößt und verlangt die Einführung<br />
einer getrennten / gesplitteten Abwassergebühr.<br />
Hiervon sind alle baden-württembergischen<br />
Kommunen betroffen.<br />
Gesplittete Gebühr zukünftig<br />
Damit jeder und jede für die Kosten aufkommt, die<br />
er/sie verursacht, wird ab dem 01.Januar 2010<br />
eine verursachergerechtere Abwassergebühr<br />
eingeführt, die gesplittete Abwassergebühr. Hierzu<br />
wird die Gebühr in einen Schmutz- und einen<br />
Niederschlagswasseranteil aufgeteilt. Der<br />
Schmutzwasseranteil wird weiterhin auf Basis des<br />
Frischwasserverbrauchs berechnet. Die Niederschlagswassergebühr<br />
berechnet sich künftig<br />
nach der Größe der überbauten bzw. befestigten<br />
Flächen, die an das Kanalnetz angeschlossen<br />
sind. Nachdem die Flächenermittlung abgeschlossen<br />
ist wird die Höhe der Schmutzwasser- sowie<br />
der Niederschlagswassergebühr festgelegt.<br />
Es werden keine zusätzlichen Abwassergebühren<br />
erhoben, sondern die Kosten der Abwasserableitung<br />
und –reinigung verursachergerechter auf die<br />
Benutzer/innen aufgeteilt.<br />
Was unternimmt die Kommune, damit Abwasser<br />
und Regenwasser künftig getrennt abgerechnet<br />
werden?<br />
- Begehung der Grundstücke zur Flächenermittlung<br />
durch Beauftragte der Gemeinde<br />
- Versand eines Erhebungsbogens mit den Ergebnissen<br />
der Begehung an die Grundstückseigentümer,<br />
Hausverwalter und Zustellungsbevollmächtigten<br />
- Aufbau eines Katasters versiegelter und angeschlossener<br />
Flächen<br />
- Neukalkulation der getrennten Abwassergebühr<br />
- Änderung der kommunalen Abwassersatzung<br />
mit differenzierten Gebührensätzen für<br />
Schmutzwasser und Niederschlagswasser<br />
(Verwaltungsvorlage und Ratsbeschluss)<br />
- Umfassende Information der Bürgerinnen und<br />
Bürger über die neue Abwassergebühren<br />
- Berechnung der Abwassergebühren nach<br />
dem neuen Maßstab und Erlass der Gebührenbescheide<br />
- Zum 01.01.2010 ggf. rückwirkende Neuberechnung<br />
der Abwassergebühren und Erstattung<br />
zuviel gezahlter Gebühren respektive<br />
Nachforderung zuwenig gezahlter Gebühren<br />
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