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Flyer - Magstadt

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<strong>Magstadt</strong> stellt um auf gesplittete Abwassergebühr! Gesplittete Abwassergebühr<br />

Was sollten Sie tun?<br />

Sie als Eigentümer, Hausverwalter oder deren<br />

Zustellbevollmächtigte werden ab Ende Oktober<br />

/ Anfang November 2010 angeschrieben<br />

und erhalten die Ergebnisse der Begehung.<br />

Sie prüfen bitte die Angaben und korrigieren<br />

diese gegebenenfalls.<br />

Diese Mitwirkung ist von zentraler Bedeutung<br />

für die Kalkulation der Gebühr und der zukünftigen<br />

Gebührenabrechnung für die einzelnen<br />

Grundstücke.<br />

Als Beratungs- und Serviceeinrichtungen werden<br />

in dieser Phase Bürgersprechstunden angeboten.<br />

Die Örtlichkeit und die Termine werden<br />

in den Anschreiben mitgeteilt.<br />

Darüber hinaus können Sie sich fortlaufend<br />

durch das örtliche Mitteilungsblatt oder über<br />

unserer Homepage über den aktuellen<br />

Sachstand informieren.<br />

Für Ihre Mitarbeit und Unterstützung möchte<br />

ich mich bereits heute schon recht herzlich bei<br />

Ihnen bedanken.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Dr. Hans-Ulrich Merz<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Magstadt</strong><br />

Marktplatz 1<br />

71106 <strong>Magstadt</strong><br />

Fon: 07159/9458-0<br />

Fax: 07159/9458-65<br />

rathaus@magstadt.de<br />

Zusammenfassung<br />

Durch den bisherigen Gebührenmaßstab wird<br />

der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Deshalb verlangt<br />

der Verwaltungsgerichtshof in seinem<br />

Urteil vom 11.05.2010 die Einführung einer<br />

gesplitteten Abwassergebühr.<br />

Ziel der neuen Gebührensatzung ist eine gerechtere<br />

Verteilung der Kosten für die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung entsprechend der<br />

tatsächlichen Inanspruchnahme.<br />

Das Gebührenaufkommen insgesamt wird sich<br />

durch die Einführung der Niederschlagswassergebühr<br />

nicht erhöhen. Es wird lediglich<br />

nach anderen Kriterien erhoben. Anlass für<br />

diese Maßnahme ist also nicht, mehr Einnahmen<br />

zu erzielen, sondern die Erfüllung der<br />

rechtlichen Vorgaben.<br />

Derzeit kann leider noch keine Aussage zur<br />

Höhe der künftigen Gebühren getroffen werden.<br />

Zunächst muss die Flächenerhebung abgeschlossen<br />

werden, für die wir Ihre Unterstützung<br />

und Mitarbeit benötigen.<br />

Die gesplittete Gebühr schafft zusätzlich einen<br />

Anreiz für Abkoppelungs- und Entsiegelungsmaßnahmen,<br />

mit denen der natürliche Wasserkreislauf<br />

auf dem Grundstück gefördert und<br />

die Niederschlagswassergebühr gesenkt werden<br />

kann.<br />

<strong>Magstadt</strong> informiert.<br />

Einführung der gesplitteten<br />

Abwassergebühr<br />

Wir stellen um<br />

<strong>Flyer</strong>_Schmutzwasser.indd 1 19.07.2010 11:43:17


Das Entwässerungssystem<br />

Die Gemeinde betreibt ein Kanalnetz, mit dem<br />

Abwasser, bestehend aus Schmutz- und Regenwasser,<br />

abgeleitet und gereinigt wird.<br />

- Schmutzwasser fällt durch den Gebrauch<br />

von Frischwasser an. Die Menge richtet<br />

sich nach dem Frischwasserverbrauch.<br />

Das Schmutzwasser verursacht Kosten<br />

bei der Ableitung über die Kanalisation<br />

und Reinigung in der Kläranlage.<br />

- Niederschlagswasser fließt von überbauten<br />

und versiegelten Flächen ab. Die Menge<br />

richtet sich nach dem Niederschlag,<br />

der auf diese Fläche fällt und über die Kanalisation<br />

abgeleitet wird. Das Niederschlagswasser<br />

verursacht Kosten bei der<br />

Ableitung über die Kanalisation, Regenwasser-Entlastungsanlagen<br />

und Regenwasserbehandlung.<br />

Schmutzwasser / Regenwasser<br />

<strong>Magstadt</strong> stellt um auf gesplittete Abwassergebühr!<br />

Was ist die gesplittete Abwassergebühr?<br />

Abwassergebühr heute<br />

Bisher wurde die Abwassergebühr nach dem<br />

Verbrauch von Frischwasser berechnet<br />

(Frischwassermaßstab). Eine Abrechnung des<br />

tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers<br />

erfolgte nicht, die Kosten für die Beseitigung des<br />

Niederschlagswassers wurden über die einheitlichen<br />

Abwassergebühren mitfinanziert.<br />

Rechtliche Situation<br />

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat in<br />

seinem Urteil vom 11.05.2010 entschieden, dass<br />

die Bemessung der Abwassergebühr alleine nach<br />

dem Frischwassermaßstab gegen den Gleichheitsgrundsatz<br />

verstößt und verlangt die Einführung<br />

einer getrennten / gesplitteten Abwassergebühr.<br />

Hiervon sind alle baden-württembergischen<br />

Kommunen betroffen.<br />

Gesplittete Gebühr zukünftig<br />

Damit jeder und jede für die Kosten aufkommt, die<br />

er/sie verursacht, wird ab dem 01.Januar 2010<br />

eine verursachergerechtere Abwassergebühr<br />

eingeführt, die gesplittete Abwassergebühr. Hierzu<br />

wird die Gebühr in einen Schmutz- und einen<br />

Niederschlagswasseranteil aufgeteilt. Der<br />

Schmutzwasseranteil wird weiterhin auf Basis des<br />

Frischwasserverbrauchs berechnet. Die Niederschlagswassergebühr<br />

berechnet sich künftig<br />

nach der Größe der überbauten bzw. befestigten<br />

Flächen, die an das Kanalnetz angeschlossen<br />

sind. Nachdem die Flächenermittlung abgeschlossen<br />

ist wird die Höhe der Schmutzwasser- sowie<br />

der Niederschlagswassergebühr festgelegt.<br />

Es werden keine zusätzlichen Abwassergebühren<br />

erhoben, sondern die Kosten der Abwasserableitung<br />

und –reinigung verursachergerechter auf die<br />

Benutzer/innen aufgeteilt.<br />

Was unternimmt die Kommune, damit Abwasser<br />

und Regenwasser künftig getrennt abgerechnet<br />

werden?<br />

- Begehung der Grundstücke zur Flächenermittlung<br />

durch Beauftragte der Gemeinde<br />

- Versand eines Erhebungsbogens mit den Ergebnissen<br />

der Begehung an die Grundstückseigentümer,<br />

Hausverwalter und Zustellungsbevollmächtigten<br />

- Aufbau eines Katasters versiegelter und angeschlossener<br />

Flächen<br />

- Neukalkulation der getrennten Abwassergebühr<br />

- Änderung der kommunalen Abwassersatzung<br />

mit differenzierten Gebührensätzen für<br />

Schmutzwasser und Niederschlagswasser<br />

(Verwaltungsvorlage und Ratsbeschluss)<br />

- Umfassende Information der Bürgerinnen und<br />

Bürger über die neue Abwassergebühren<br />

- Berechnung der Abwassergebühren nach<br />

dem neuen Maßstab und Erlass der Gebührenbescheide<br />

- Zum 01.01.2010 ggf. rückwirkende Neuberechnung<br />

der Abwassergebühren und Erstattung<br />

zuviel gezahlter Gebühren respektive<br />

Nachforderung zuwenig gezahlter Gebühren<br />

<strong>Flyer</strong>_Schmutzwasser.indd 2 19.07.2010 11:43:17

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