Benutzungsordnung für den Seniorentreff im Alten ... - Magstadt
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§ 4<br />
Regelung der Benutzung<br />
1. Die derzeitige Nutzung des Gemeinschaftsraumes als <strong>Seniorentreff</strong> (dienstags und<br />
donnerstags) sowie durch die Angebote des DRK – Ortsvereins bleiben unberührt.<br />
Regelmäße Veranstaltungen wer<strong>den</strong> in Abst<strong>im</strong>mung zwischen Gemeinde, der Ökumenische<br />
Sozialstation gGmbh sowie dem jeweiligen Veranstalter festgelegt.<br />
2. Darüber hinaus koordinieren die Betreuer – Ökumenische Sozialstation gGmbh –<br />
eigenverantwortlich die Belegung des Gemeinschaftsraumes <strong>im</strong> Sinne von § 1. Die<br />
Gemeinde <strong>Magstadt</strong> sowie der DRK – Ortsverein haben <strong>im</strong> Falle der Doppelbelegung<br />
grundsätzlich Vorrang.<br />
3. Für die Bewohner des Gebäudes Planstraße 2 ist die Nutzung des Gemeinschaftsraumes mit<br />
Nebenräumen kostenfrei mit Ausnahme von privaten Geburtstagsveranstaltungen. Bei<br />
privaten Geburtstagsveranstaltungen wird der Gemeinschaftsraum gegen eine<br />
Reinigungspauschale in Höhe von 30,00 Euro überlassen.<br />
4. Schä<strong>den</strong>, die durch unsachgemäße Behandlung, also nicht durch alltägliche Abnutzung oder<br />
durch Abhan<strong>den</strong>kommen von Gegenstän<strong>den</strong>, insbesondere auch an Einrichtungen,<br />
entstehen, trägt der Verursacher. Ist der einzelne Verursacher nicht zu ermitteln, so trägt<br />
diese Schä<strong>den</strong> die Gemeinde.<br />
5. Die technische Betriebsleitung liegt bei der Gemeinde <strong>Magstadt</strong>.<br />
§ 5<br />
Finanzielle Regelung<br />
Die Kosten der Bereitstellung der Räumlichkeiten trägt die Gemeinde, ebenso die Kosten der<br />
laufen<strong>den</strong> Unterhaltung und Instandsetzung.<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Benutzungsordnung</strong> tritt am 14. September 2010 in Kraft.