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Hausordnung für die Turnhalle der Gemeinde Betzigau

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den Verkauf von Speisen und Getränken nutzen. Hierzu ist <strong>die</strong> vorherige Genehmigung <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Betzigau</strong> notwendig.<br />

Die eingebauten und beweglichen Sportgeräte dürfen nur mit Anweisung des<br />

Lehrers/Übungsleiters und nur zweckentsprechend benutzt werden. Verstellbare Geräte sind<br />

nach <strong>der</strong> Benutzung in <strong>die</strong> Grundstellung zu bringen. Sportgeräte sind nach Beendigung des<br />

Sport- und Spielbetriebes unaufgefor<strong>der</strong>t an den Aufbewahrungsort zurückzutragen o<strong>der</strong>, falls<br />

Rollvorrichtungen vorhanden sind, zurückzurollen.<br />

Schleifen über den Boden ist untersagt.<br />

Die Benutzer müssen sich vorher von <strong>der</strong> ordnungsgemäßen und gefahrlosen Beschaffenheit<br />

<strong>der</strong> Anlagen und Geräte überzeugen, ehe sie <strong>die</strong>se gebrauchen, und müssen sicherstellen,<br />

dass schadhafte Anlagen, Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden. Festgestellte<br />

Schäden und Mängel sind unverzüglich dem Hausmeister zu melden und in das Hallenbuch<br />

einzutragen. In dem Zustand, in dem Anlagen, Einrichtungen und Geräte übernommen werden,<br />

sind sie zu erhalten und wie<strong>der</strong> zurückzugeben.<br />

Die Be<strong>die</strong>nung <strong>der</strong> vorhandenen technischen Anlagen (Basketballkörbe, Beleuchtung,<br />

Jalousien, Lautsprecher, Ringe) ist nur den Lehrern/innen / Übungsleitern/innen o<strong>der</strong> von ihnen<br />

Beauftragten, erfor<strong>der</strong>lichenfalls erst nach entsprechen<strong>der</strong> Einweisung durch den Hausmeister,<br />

gestattet.<br />

Eigene Getränke dürfen von Benutzern nur mit schriftlicher Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> in <strong>die</strong><br />

<strong>Turnhalle</strong> einschließlich Vor- und Nebenräume, eingebracht werden. Die Zustimmung kann<br />

ausnahmsweise im Einzelfall <strong>der</strong> Hausmeister <strong>für</strong> eine Benutzungszeit mündlich erteilen, wenn<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Turnhalle</strong> keine Nachteile zu be<strong>für</strong>chten sind.<br />

Sportgeräte und an<strong>der</strong>e Gegenstände dürfen grundsätzlich aus <strong>der</strong> <strong>Turnhalle</strong> nicht entfernt<br />

werden, auch nicht zur Benützung im Bereich <strong>der</strong> Freisportanlagen, Ausnahmen bedürfen <strong>der</strong><br />

Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>.<br />

In <strong>der</strong> <strong>Turnhalle</strong> ist Fußballspielen nur in hallengemäßer Form unter Beachtung <strong>der</strong> vom Bayer.<br />

Fußballverband da<strong>für</strong> herausgegebenen Richtlinien, sowie nur mit <strong>für</strong> Hallenfußball geeigneten<br />

beson<strong>der</strong>en Bällen erlaubt.<br />

Bei Ballübungen und -spielen ist darauf zu achten, dass Wände und Decke <strong>der</strong> <strong>Turnhalle</strong> samt<br />

Einrichtungen (Deckenstrahler, Uhranlage, Fenster, Vorhänge usw.) nicht verschmutzt und<br />

beschädigt werden. Bälle sind auf ihre Sauberkeit hin zu prüfen. Sie dürfen <strong>für</strong> den Gebrauch in<br />

<strong>der</strong> Halle nicht eingefettet werden. Harzmittel sind beim Ballspiel nicht erlaubt.<br />

Die Benutzungszeiten sind einzuhalten. Der Spiel- und Sportbetrieb ist so rechtzeitig zu<br />

beenden, dass <strong>der</strong> Hallenbereich bis zum Ende <strong>der</strong> gestatteten Benutzungszeit geräumt ist.<br />

Der Übungsbetrieb endet um 22.00 Uhr. Die <strong>Turnhalle</strong> ist bis spätestens 22.30 Uhr zu<br />

verlassen.<br />

Der Lehrer/Übungsleiter überzeugt sich nach Schluss <strong>der</strong> Benutzungszeit von <strong>der</strong> Ordnung in<br />

<strong>der</strong> <strong>Turnhalle</strong> und den benutzten Nebenräumen und dass sich dort niemand mehr aufhält. Er<br />

verlässt <strong>die</strong> <strong>Turnhalle</strong> als Letzter.<br />

Sofern Benutzern Schlüssel <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Turnhalle</strong> überlassen werden, gelten hier<strong>für</strong> beson<strong>der</strong>e<br />

schriftliche Vereinbarungen. Der Schlüsselbesitzer trägt erhöhte Verantwortung und muss alle<br />

Maßnahmen treffen, um Gefahren und Schäden <strong>für</strong> Personen und Sachen abzuwenden.<br />

Grundsätzlich ist geplant, eine Schließanlage mit Co<strong>die</strong>rung bzw. Chipkarte einzuführen. Zu<br />

gegebener Zeit sind mit allen Beteiligten entsprechende Vereinbarungen zu treffen, welche den<br />

Erfor<strong>der</strong>nissen eines solchen Systems Rechnung tragen.<br />

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