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Gefährdungsbeurteilungen - Arbeitssicherheit und ...

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Sicherheitsleitungen sind gegen unbeabsichtigtes Schließen<br />

gesichert.<br />

Das Sicherheitsventil ist im Vorlauf oder am höchsten Punkt<br />

des Kessels angebracht.<br />

Sicherheitsleitungen, Ausdehnungsgefäße <strong>und</strong><br />

Ausblasleitungen sind gegen Frosteinwirkung geschützt.<br />

Die Überlauf- bzw. Ausblasleitung leitet das Wasser bzw. die<br />

Dämpfe gefahrlos <strong>und</strong> im Heizraum beobachtbar ab.<br />

Wärmeerzeuger von geschlossenen Anlagen sind mit<br />

Sicherheitsventilen nach TRD 721 gegen Überschreiten des<br />

zulässigen Betriebsdruckes gesichert.<br />

Vor Inbetriebnahme von Heizungsanlagen ist die<br />

sicherheitstechnische Ausrüstung entsprechend der DIN<br />

in allen Einzelheiten geprüft.<br />

Wärmeerzeuger über 350 kW sind mit einer<br />

Wassermangelsicherung ausgerüstet.<br />

Wärmeerzeuger mit festen Brennstoffen sind zur<br />

Sicherstellung der schnellen Abschaltbarkeit mit<br />

zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet<br />

(Thermische Ablaufsicherung).<br />

Hauptschalter für Heizungsanlagen sind außerhalb des<br />

Heizraumes installiert.<br />

Eine Installationsbescheinigung des<br />

Vertragsinstallationsunternehmens über die technischen<br />

Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI 1986) liegt vor.<br />

Eine Betriebs- bzw. Wartungsanleitung ist erstellt <strong>und</strong> im<br />

Heizraum angebracht.<br />

Alle Stellteile der Heizungsanlage sind gut erreichbar<br />

<strong>und</strong> gekennzeichnet.<br />

Bei offener Verbrennung von Gas im Raum bzw.<br />

Gewächshaus ist eine Heizleistung von 1 kW auf 100 m 3<br />

Luftraum zugelassen. Bei Überschreitung ist eine CO2-<br />

Überwachung installiert.<br />

Lüftung <strong>und</strong> Schattierung samkeits-<br />

Sollzustände Ja Nein entfällt Bemerkung/Maßnahme kontrolle<br />

Kraftbetätigte Lüftungseinrichtungen schließen / öffnen mit<br />

einer Geschwindigkeit von max. 2 m / Minute.<br />

Handbetätigte Winden sind in jeder Stellung selbsthaltend.<br />

Die Seillänge von Lüftungseinrichtungen ist so bemessen,<br />

dass in jeder Laststellung mindestens zwei Seilwindungen<br />

auf der Seiltrommel verbleiben.<br />

Einzugsstellen <strong>und</strong> Wickelstellen sind bis zu einer Höhe von<br />

2,50 m verkleidet.<br />

Bei Lüftungsantrieben über Zahnstangen besteht zwischen<br />

Zahnstangenende <strong>und</strong> dem Verkehrsweg keine<br />

Quetschgefahr für die Füße.<br />

Zahnstangen von Lüftungseinrichtungen ragen nicht in den<br />

Verkehrsweg.<br />

Drahtseilverbindungen sind normgerecht gestaltet.<br />

Schalteinrichtungen für kraftbetriebene Stehwandlüftungen<br />

sind bei Einsicht in den Gefahrenbereich mit einem<br />

Todmannschalter ausgestattet.<br />

28<br />

Wirk-

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