05.03.2013 Aufrufe

Neufassung der - Melsungen

Neufassung der - Melsungen

Neufassung der - Melsungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 5<br />

Haftung für Schäden<br />

(1) Der Veranstalter haftet <strong>der</strong> Stadt <strong>Melsungen</strong> für alle aus <strong>der</strong> Benutzung entstandenen<br />

Schäden an den Baulichkeiten, den Geräten, am Inventar und an sonstigen Einrichtungen.<br />

Dies gilt auch für Schäden, die die Besucher <strong>der</strong> Veranstaltung verursachen.<br />

(2) Die Stadt <strong>Melsungen</strong> haftet für Unfälle, Schäden und Verluste nur, wenn die Geschädigten<br />

nachweisen, daß die von <strong>der</strong> Stadt <strong>Melsungen</strong> mit <strong>der</strong> Verwaltung und Beaufsichtigung<br />

beauftragten Personen grob fahrlässig gehandelt haben.<br />

Siehe Einleitung.<br />

Der M a g i s t r a t<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Melsungen</strong><br />

II/2 Ri/Ro – 75-02-00 –<br />

Dietzel<br />

Bürgermeister<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!