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THW-Handbuch Kraftfahrwesen im THW - THW OV Friedberg / Hessen

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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />

7.3 Transport von Personen auf der Ladefläche<br />

Gemäß § 21 Absatz 2 StVO dürfen auf der Ladefläche von LKW nur bis zu 8 Personen<br />

mitgenommen werden, wenn sie<br />

1. die Ladung begleiten müssen,<br />

2. auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder<br />

3. wenn sie mit dem eingesetzten Fahrzeug zu oder von einer Arbeitsstätte (Einsatzort)<br />

befördert werden.<br />

Auf der Ladefläche von Anhängern ist die Beförderung von Personen unzulässig.<br />

Eine dieser drei Bedingungen liegt gewöhnlich bei der Personenbeförderung <strong>im</strong> Katastrophenschutz<br />

vor. Diese allgemeine Sondererlaubnis gilt nur für Helfer der Organisation,<br />

nicht etwa für Besucher etc..<br />

Stehen während der Fahrt ist verboten, wenn es nicht zur Begleitung der Ladung oder<br />

zur Arbeit auf der Ladefläche (z.B. Sandstreuen) erforderlich ist.<br />

7.4 Gefahrgut und Personenbeförderung<br />

In Fahrzeugen, die gefährliche Güter transportieren, dürfen neben der Fahrzeugbesatzung<br />

folgende Personen mitgenommen werden:<br />

- Absender<br />

- Versender<br />

- Transporteur<br />

- Empfänger der Waren<br />

- U.U. auch Auszubildende <strong>im</strong> Bereich Gefahrgutbeförderung<br />

7.5 Beförderung vom <strong>THW</strong>-fremden Personen <strong>im</strong> <strong>THW</strong>-Kfz<br />

§ 11 Fz-DA Mitnahme Dritter<br />

(1) Dem <strong>THW</strong> nicht angehörende Personen können in <strong>THW</strong>-Fahrzeugen mitgenommen<br />

werden, wenn hierfür ein dienstliches Interesse besteht.<br />

(2) Ein dienstliches Interesse liegt insbesondere vor:<br />

- bei der Mitnahme von Teilnehmern an dienstlichen Veranstaltungen,<br />

- wenn durch die Mitnahme die Erledigung einer gesetzlichen Aufgabe des <strong>THW</strong><br />

ermöglicht oder erleichtert wird,<br />

- wenn die Mitnahme <strong>im</strong> Rahmen eines Einsatzes, einer sonstigen technischen<br />

Hilfeleistung oder einer Ausbildungsveranstaltung erforderlich ist,<br />

- wenn die Mitnahme der Öffentlichkeitsarbeit des <strong>THW</strong> dient oder<br />

- wenn Angehörige von Behörden und anderer Organisationen mitgenommen<br />

werden und die Mitnahme deren dienstlichen Zwecken dient.<br />

© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 43

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