THW-Handbuch Kraftfahrwesen im THW - THW OV Friedberg / Hessen
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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />
7.3 Transport von Personen auf der Ladefläche<br />
Gemäß § 21 Absatz 2 StVO dürfen auf der Ladefläche von LKW nur bis zu 8 Personen<br />
mitgenommen werden, wenn sie<br />
1. die Ladung begleiten müssen,<br />
2. auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder<br />
3. wenn sie mit dem eingesetzten Fahrzeug zu oder von einer Arbeitsstätte (Einsatzort)<br />
befördert werden.<br />
Auf der Ladefläche von Anhängern ist die Beförderung von Personen unzulässig.<br />
Eine dieser drei Bedingungen liegt gewöhnlich bei der Personenbeförderung <strong>im</strong> Katastrophenschutz<br />
vor. Diese allgemeine Sondererlaubnis gilt nur für Helfer der Organisation,<br />
nicht etwa für Besucher etc..<br />
Stehen während der Fahrt ist verboten, wenn es nicht zur Begleitung der Ladung oder<br />
zur Arbeit auf der Ladefläche (z.B. Sandstreuen) erforderlich ist.<br />
7.4 Gefahrgut und Personenbeförderung<br />
In Fahrzeugen, die gefährliche Güter transportieren, dürfen neben der Fahrzeugbesatzung<br />
folgende Personen mitgenommen werden:<br />
- Absender<br />
- Versender<br />
- Transporteur<br />
- Empfänger der Waren<br />
- U.U. auch Auszubildende <strong>im</strong> Bereich Gefahrgutbeförderung<br />
7.5 Beförderung vom <strong>THW</strong>-fremden Personen <strong>im</strong> <strong>THW</strong>-Kfz<br />
§ 11 Fz-DA Mitnahme Dritter<br />
(1) Dem <strong>THW</strong> nicht angehörende Personen können in <strong>THW</strong>-Fahrzeugen mitgenommen<br />
werden, wenn hierfür ein dienstliches Interesse besteht.<br />
(2) Ein dienstliches Interesse liegt insbesondere vor:<br />
- bei der Mitnahme von Teilnehmern an dienstlichen Veranstaltungen,<br />
- wenn durch die Mitnahme die Erledigung einer gesetzlichen Aufgabe des <strong>THW</strong><br />
ermöglicht oder erleichtert wird,<br />
- wenn die Mitnahme <strong>im</strong> Rahmen eines Einsatzes, einer sonstigen technischen<br />
Hilfeleistung oder einer Ausbildungsveranstaltung erforderlich ist,<br />
- wenn die Mitnahme der Öffentlichkeitsarbeit des <strong>THW</strong> dient oder<br />
- wenn Angehörige von Behörden und anderer Organisationen mitgenommen<br />
werden und die Mitnahme deren dienstlichen Zwecken dient.<br />
© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 43