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THW-Handbuch Kraftfahrwesen im THW - THW OV Friedberg / Hessen

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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />

Schilder und Signalgeräte<br />

Schilder und Signalgeräte sind Teil der Beladung der Fahrzeuge des <strong>THW</strong>. Die Herstellung<br />

ordnungsgemäßer Absicherungen <strong>im</strong> Verkehrsraum erfordert <strong>im</strong> Bereich der<br />

Bundesautobahnen und Schnellstraßen Mindestausrüstungen.<br />

Folgende Warngeräte sollten verfügbar sein:<br />

• 2 Gefahrenzeichen „Gefahrstelle“ (Zeichen 101 § 40 StVO),<br />

• 2 Zusatzschilder „Unfall“ zur näheren Bezeichnung der Gefahr,<br />

• 1 Vorschriftzeichen „Vorgeschriebene Vorbeifahrt“ (Zeichen 222 § 41 StVO),<br />

• 6 Verkehrsleitkegel, Pilonen oder Lübecker Hüte<br />

• 2 Verkehrswarngeräte mit beiderseitigem Lichtaustritt.<br />

Zu beachten ist, dass nicht alle genannten Warngeräte Bestandteil der Beladepläne genormter<br />

Einsatzfahrzeuge sind.<br />

9.2.2 Sicherungshinweise<br />

1. Einsatzstellen <strong>im</strong> Verkehrsraum durch Warn- und Absperrmaßnahmen sichern!<br />

2. Warn- und Absperrmaßnahmen nur mit äußerster Vorsicht durchführen!<br />

3. An Einsatzstellen <strong>im</strong> Verkehrsraum Warnkleidung tragen!<br />

4. Einsatzstellen bei Dunkelheit grundsätzlich ausleuchten!<br />

5. Über längere und umfangreichere Absperrmaßnahmen Einvernehmen mit der Polizei<br />

erzielen!<br />

6. Maßnahmen der Verkehrslenkung fallen in den Aufgabenbereich der Polizei!<br />

9.2.3 Warnkleidung<br />

Einsatzstellen <strong>im</strong> Verkehrsraum sind mit der Gefährdung durch Fahrzeugverkehr verbunden.<br />

Zur Kennzeichnung von Einsatzkräften ist deshalb das Tragen von Warnkleidung<br />

gemäß DIN 30711 erforderlich.<br />

Es wird empfohlen <strong>im</strong> Rahmen der Ausbildung einen fachkundigen Polizeibeamten hinzuzuziehen,<br />

der über das Thema Verhalten auf der BAB referieren kann. Ergänzend zu<br />

diesem Vortrag können die Ausführungen der Ausbildermappe “Technische Hilfe auf<br />

Verkehrswegen“ vermittelt werden.<br />

© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 50

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