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Standortwahl<br />

Die Flussmitteltemperatur darf normalerweise nur um 3 °C (verschmutzter Fluss) bzw. um<br />

5 °C (sauberer Fluss) erhöht werden. Demnach liegt das Minimum der Wasserführung bei<br />

ca. 200 m 3 /s bei 3 °C Erhöhung der Flusstemperatur.<br />

Abkühlung des Flusses auf Feuchtlufttemperatur geschieht von selbst<br />

(Wasserverdunstung senkt die Temperatur).<br />

Feuchtlufttemperatur: Temperatur, die ein Thermometer misst, welches mit einem<br />

feuchten Lappen umwickelt ist. Je trockener die Luft, desto größer ist die Differenz zur<br />

Trockenlufttemperatur. Wasser in Kontakt mit Luft tendiert stets zur Feuchtlufttemperatur.<br />

Beispiel: Ein Teich in der Wüste mit 30 °C wird durch Luft von<br />

40 °C abgekühlt! Bekannt auch: Weinkühlung in Spanien in porösen Tonkrügen.<br />

Als Beispiel für die Abkühlung soll hier der Rhein gelten, an dessen Ufern mehrere<br />

Kraftwerke und Industrieanlagen sein Wasser zur Kühlung benutzen. Er wird als<br />

verschmutzter Fluss angesehen.<br />

Flusstemperatur<br />

Abbildung 2: Temperaturverlauf Rhein<br />

Auch die Summe aller Einleiter darf die Temperatur nicht mehr als 3 °C über die<br />

natürliche Temperatur (angenommen: Feuchtlufttemperatur) erhöhen. Die zuständige<br />

Behörde erstellt einen sogenannten Wärmelastplan.<br />

Außer der maximalen Flusstemperaturerhöhung wird auch die maximal zulässige<br />

Flusstemperatur festgelegt, z.B. auf 28 °C. Oberhalb 25 °C darf der Fluss dann nicht mehr<br />

um 3 °C erwärmt werden. Gegebenenfalls sind Kühltürme zu installieren und<br />

zuzuschalten.<br />

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