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Amtsblatt 18/2012 - Die Rolandstadt Calbe (Saale)

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<strong>Amtsblatt</strong><br />

für die Stadt<br />

<strong>Calbe</strong> <strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>)<br />

(<strong>Saale</strong>)<br />

Herausgeber: Stadt <strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>) Vertrieb: Das <strong>Amtsblatt</strong> ist im Rathaus der Stadt<br />

<strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>), Markt <strong>18</strong>, 39240 <strong>Calbe</strong><br />

Druck und (<strong>Saale</strong>) kostenfrei erhältlich.<br />

Verlag: Haupt- u. Personalamt Ein dauerhafter Bezug im Rahmen eines<br />

Markt <strong>18</strong> Abonnements ist gegen Erstattung der<br />

39240 <strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>) Versandkosten möglich.<br />

In der Postagentur Frank Hain, Lessing-<br />

str. 32, im OT Schwarz, Bürgerhaus,<br />

Am Damm 23 und im OT Trabitz, Bürgerhaus,<br />

Friedensstr. 32, liegen zusätzliche<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> erscheint in der Regel monatlich. Amtsblätter aus.<br />

16. . . Jahrgang Jahrgang 28.12.<strong>2012</strong> <strong>2012</strong> Nummer Nummer <strong>18</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

2 – 4 Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den<br />

geplanten Neubau der L 63 – Ortsumgehung Brumby in den Städten Staßfurt<br />

(Gemarkung Brumby) und <strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>) (Gemarkung <strong>Calbe</strong>), Landkreis:<br />

Salzlandkreis<br />

5 – 6 Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungs-<br />

planes der Stadt <strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>)<br />

7 – 9 Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogas-<br />

anlage Damaschkeplan <strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>)“ gemäß § 3 BauGB<br />

10 Termin der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft <strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>)<br />

11 Termine Ausschüsse und Stadtrat der Stadt <strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>)<br />

1


<strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>), den 17.12.<strong>2012</strong><br />

(Stadt)<br />

B e k a n n t m a c h u n g<br />

Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den geplanten<br />

Neubau der L 63 – Ortsumgehung Brumby in den Städten Staßfurt (Gemarkung<br />

Brumby) und <strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>) (Gemarkung <strong>Calbe</strong>), Landkreis: Salzlandkreis<br />

<strong>Die</strong> Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich West (Vorhabenträger -<br />

VHT) hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach<br />

den Vorschriften des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) beantragt.<br />

<strong>Die</strong> Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 2 UVPG LSA i. V. m. § 3 c UVPG hat ergeben, dass<br />

eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG LSA für das o. g. Vorhaben nicht<br />

erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten sind. Daher besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 2 UVPG LSA i. V. m. § 3 a<br />

Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.<br />

<strong>Die</strong> dieser Feststellung zugrunde liegenden Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß den<br />

Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA)<br />

beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (<strong>Saale</strong>), zugänglich.<br />

Inanspruchnahme von Grundstücken<br />

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Brumby und <strong>Calbe</strong><br />

beansprucht.<br />

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit<br />

vom 02.01.2013 bis 01.02.2013<br />

2


während der <strong>Die</strong>nststunden<br />

Montag von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

<strong>Die</strong>nstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - <strong>18</strong>.00 Uhr<br />

Mittwoch von 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr<br />

im Rathaus II, Bauverwaltung, Schlossstraße 3<br />

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.<br />

1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens<br />

zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 15.02.2013, bei der<br />

Anhörungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112<br />

Halle (<strong>Saale</strong>) oder bei der Stadtverwaltung <strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>)<br />

Markt <strong>18</strong><br />

39240 <strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>)<br />

Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. <strong>Die</strong> Einwendung muss den<br />

geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.<br />

Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 37 Abs. 6 Satz 1<br />

StrG LSA).<br />

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten<br />

unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden<br />

(gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein<br />

Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner<br />

zu bezeichnen.<br />

Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 1 Abs. 1<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - VwVfG LSA i. V. m. § 17<br />

Abs. 1 und 2 sowie § 72 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG).<br />

2. <strong>Die</strong>se ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung von der<br />

Auslegung des Plans der<br />

a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 63 des Bundesnatur-<br />

schutzgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen<br />

b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz<br />

einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von<br />

Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind<br />

(Vereinigungen).<br />

3


3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch<br />

ortsüblich bekannt gemacht wird. <strong>Die</strong>jenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben<br />

haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin<br />

gesondert benachrichtigt.<br />

Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche<br />

Bekanntmachung ersetzt werden.<br />

<strong>Die</strong> Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. <strong>Die</strong> Bevollmächtigung ist<br />

durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der<br />

Anhörungsbehörde zu geben ist.<br />

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn<br />

verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungs-<br />

termins beendet.<br />

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.<br />

4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und<br />

Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung<br />

entstehende Kosten werden nicht erstattet.<br />

5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde<br />

nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem<br />

gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.<br />

6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungs-<br />

verfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden.<br />

<strong>Die</strong> Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und<br />

diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche<br />

Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.<br />

7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 24<br />

Abs. 5 StrG LSA und die Veränderungssperre nach § 38 Abs. 1 StrG LSA in Kraft.<br />

8. Informationen zum Verfahren finden Sie auch auf der Internetseite des<br />

Landesverwaltungsamtes (www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de) beim<br />

zuständigen Referat Planfeststellungsverfahren.<br />

Im Auftrag<br />

Tischmeyer<br />

Bürgermeister<br />

4


Bekanntmachung<br />

der Stadt <strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>)<br />

Am Montag, dem 14.01.2013, 16.00 Uhr, findet im Beratungsraum, Rathaus<br />

II, Schlossstr. 3 eine außerplanmäßige Sitzung des Ausschusses für Bau und<br />

Verkehr der Stadt <strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>) statt.<br />

Tischmeyer<br />

Vorsitzender des Ausschusses<br />

***<br />

Am Donnerstag, dem 17.01.2013, 17.00 Uhr, findet im Bürgersaal des<br />

Rathauses eine außerplanmäßige Sitzung des Hauptausschusses der Stadt<br />

<strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>) statt.<br />

Tischmeyer<br />

Vorsitzender des Ausschusses<br />

***<br />

Am Donnerstag, dem 17.01.2013, <strong>18</strong>.00 Uhr, findet im Bürgersaal des<br />

Rathauses eine außerplanmäßige Sitzung des Stadtrates der Stadt <strong>Calbe</strong><br />

(<strong>Saale</strong>) statt.<br />

Berlin<br />

Vorsitzender des Stadtrates<br />

<strong>Die</strong> Tagesordnung ist in den Aushängekästen der Stadt <strong>Calbe</strong> (<strong>Saale</strong>)<br />

einzusehen.<br />

11

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