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Ratskurier Nr.4 - Stadt Nordhausen

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Seite 5 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />

<strong>Ratskurier</strong><br />

Amtlicher Teil<br />

der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu<br />

diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich. Die Anlage ist<br />

Bestandteil des Beschlusses.<br />

Der Bebauungsplan Nr. 56B „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56<br />

Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> soll im beschleunigten Verfahren gem.<br />

§ 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) i. V. m. § 13 BauGB<br />

und somit ohne Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach §<br />

2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und zusammenfassende<br />

Erklärung nach § 10 (4) BauGB durchgeführt werden.<br />

Die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 56B „2. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> im<br />

festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie die Begründung in der<br />

vorliegenden Fassung.<br />

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 56B<br />

„2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong> gem. §§ 13a (2) Nr. 1 und 13 (2) Nr. 2 BauGB sowie die<br />

Begründung in der vorliegenden Fassung.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

Beschluss über den Wechsel des Vorhabenträgers des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Grenztriftweg“ der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0896/2007<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt.<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> stimmt gem. § 12 (5) BauGB dem Wechsel<br />

es Vorhabenträgers des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Grenzriftweg“<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> vom bisherigen Vorhabenträger Herrn Knut<br />

leischhammer, Harzstraße 5, 99734 <strong>Nordhausen</strong> zum neuen Vorhabenträger<br />

errn Benno Wilde, Northeimer Straße 9, 99734 <strong>Nordhausen</strong> für das Grundtück<br />

Gemarkung Krimderode, Flur 3, Flurstück 59/5, zu.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 95<br />

„Hellweg-Baumarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0897/2007<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />

.1 Die während der Auslegungen der Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 95<br />

„Hellweg-Baumarkt“ gem. §§ 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung der<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4 (1) und (2)<br />

BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange hat der <strong>Stadt</strong>rat mit dem in der Anlage dokumentierten<br />

Ergebnis geprüft. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen<br />

eingegangen. Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Abwägung der Stellungnahmen der<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der vorliegenden<br />

Zusammenstellung (Anlage). Der Bebauungsplan hängt während der Sitzung<br />

des <strong>Stadt</strong>rates aus.<br />

.2 Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange , die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem<br />

Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.<br />

.3 Aufgrund des § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschließt der<br />

<strong>Stadt</strong>rat für das Gebiet östlich der Straße „Angespann“, westlich der<br />

Umgehungsstraße Sundhausen (B 4), südlich der Straße „An der Helme“<br />

und nördlich der Kleingartenanlage „<strong>Stadt</strong>blick“ im Ortsteil Sundhausen<br />

den Bebauungsplan Nr. 95 „Hellweg-Baumarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>,<br />

bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, als Satzung.<br />

.4 Die Begründung zum Bebauungsplan (Anlage) wird gebilligt.<br />

.5 Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 95 „Hellweg-<br />

Baumarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> die Genehmigung bei der Höheren<br />

Verwaltungsbehörde zu beantragen. Nach erteilter Genehmigung ist der<br />

Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben,<br />

wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und<br />

über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

Grund- und Regelschule Ost – Erneuerung der Brand-<br />

und Rauchschutztüren aus Holz Auftragsvergabe, Beschluss:<br />

BV/0907/2007<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

en Auftrag für die Erneuerung der Brand- und Rauchschutztüren aus Holz in<br />

er Grund- und Regelschule Ost laut Brandschutzkonzept an die Firma Glasbau<br />

empf GmbH aus Bleicherode zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

Änderung Abschnittsbildung Hallesche Straße/Arnoldstraße,<br />

Beschluss: BV/0846/2003-1<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

• Für den Ausbau des Rad-u. Gehweges in der Halleschen Straße/Arnoldstraße<br />

folgende Abschnittsbildung:<br />

1. Abschnitt<br />

Die Abschnittsbildung erfolgt gemäß beiliegendem Plan von der Otto-<br />

Reckstatt-Brücke bis zum Kreuzungsknoten Bahnhofstraße.<br />

2. Abschnitt<br />

Die Abschnittsbildung erfolgt vom Kreuzungsknoten Bahnhofstraße bis<br />

Brücke der Einheit.<br />

Hier wurde südlich ein Gehweg angelegt.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 5<br />

- Zweckvereinbarung zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> und der Gemeinde<br />

Hohenstein zur Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung,<br />

Beschluss: BV/0866/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Dem Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> und<br />

der Gemeinde Hohenstein zur Übertragung der hoheitlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung<br />

wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 32 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2<br />

- Vertrag zur Übertragung des Anlagevermögens des<br />

Entwässerungsbetriebes Hohenstein sowie der öffentlichen<br />

abwassertechnischen Anlagen der Gemeinde Hohenstein auf den<br />

<strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0906/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Dem Abschluss des Vertrages zur Übertragung des Anlagevermögens des<br />

Entwässerungs-betriebes Hohenstein sowie der öffentlichen abwassertechnischen<br />

Anlagen der Gemeinde Hohenstein auf den <strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb<br />

<strong>Nordhausen</strong> wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 32 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2<br />

- Beitritt der Gemeinde Werther und der Gemeinde Görsbach in den<br />

Gewässerunterhaltungsverband „Harzvorland“,<br />

Beschluss: BV/0893/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die Ermächtigung der Verbandsräte<br />

des Gewässerunterhaltungsverbandes „Harzvorland“, den Beitritt der<br />

Gemeinde Werther und der Gemeinde Görsbach in der Verbandsversammlung<br />

unter Anerkennung der Verbandssatzung zuzustimmen und alle notwendigen<br />

Verfahrensschritte zu vollziehen.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

- Übernahme der Durchführung der Umlegung im Industriegebiet<br />

„Goldene Aue“ für den Planungsverband, Beschluss: BV/0898/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong> übernimmt die Befugnis zur Durchführung der<br />

Umlegung vom Planungsverband „Industriegebiet Goldene Aue“ Windehausen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong> beabsichtigt, die zur Durchführung der Umlegung<br />

erforderlichen Aufgaben auf öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zu<br />

übertragen.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

- Antrag der FDP-Gruppe: Erweiterung des Beteiligungsberichtes,<br />

Beschluss: BV/0911/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, eine Anlage zu den Beteiligungsberichten<br />

über die städtischen Gesellschaften bzw. den Gesellschaften, an der die <strong>Stadt</strong><br />

Anteile hat, mit folgenden Fragestellungen zu erstellen:<br />

Welche Anstrengungen wurden durch die Gesellschaft in den letzten fünf Jahren<br />

unternommen, um Energie zu sparen?<br />

Welchen Erfolg haben die Anstrengungen gehabt?<br />

Welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant?<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27 Ablehnung: 0 Enthaltung: 7<br />

Nichtöffentlicher Teil (Veröffentlichung der BV-Nummer und Abstimmungsergebnis):<br />

- Beschluss: BV/0744/2007-1-1<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30 Ablehnung: 0 Enthaltung: 4<br />

- Beschluss: BV/0862/2007<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

- Beschluss: BV/0858/2007<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 5<br />

- Beschluss: BV/0859/2007

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