Ratskurier Nr.4 - Stadt Nordhausen
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Seite 5 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />
<strong>Ratskurier</strong><br />
Amtlicher Teil<br />
der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu<br />
diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich. Die Anlage ist<br />
Bestandteil des Beschlusses.<br />
Der Bebauungsplan Nr. 56B „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56<br />
Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> soll im beschleunigten Verfahren gem.<br />
§ 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) i. V. m. § 13 BauGB<br />
und somit ohne Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach §<br />
2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und zusammenfassende<br />
Erklärung nach § 10 (4) BauGB durchgeführt werden.<br />
Die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 56B „2. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> im<br />
festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie die Begründung in der<br />
vorliegenden Fassung.<br />
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 56B<br />
„2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong> gem. §§ 13a (2) Nr. 1 und 13 (2) Nr. 2 BauGB sowie die<br />
Begründung in der vorliegenden Fassung.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
Beschluss über den Wechsel des Vorhabenträgers des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Grenztriftweg“ der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0896/2007<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt.<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> stimmt gem. § 12 (5) BauGB dem Wechsel<br />
es Vorhabenträgers des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Grenzriftweg“<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> vom bisherigen Vorhabenträger Herrn Knut<br />
leischhammer, Harzstraße 5, 99734 <strong>Nordhausen</strong> zum neuen Vorhabenträger<br />
errn Benno Wilde, Northeimer Straße 9, 99734 <strong>Nordhausen</strong> für das Grundtück<br />
Gemarkung Krimderode, Flur 3, Flurstück 59/5, zu.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 95<br />
„Hellweg-Baumarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0897/2007<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />
.1 Die während der Auslegungen der Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 95<br />
„Hellweg-Baumarkt“ gem. §§ 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung der<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4 (1) und (2)<br />
BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange hat der <strong>Stadt</strong>rat mit dem in der Anlage dokumentierten<br />
Ergebnis geprüft. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen<br />
eingegangen. Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Abwägung der Stellungnahmen der<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der vorliegenden<br />
Zusammenstellung (Anlage). Der Bebauungsplan hängt während der Sitzung<br />
des <strong>Stadt</strong>rates aus.<br />
.2 Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange , die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem<br />
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.<br />
.3 Aufgrund des § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschließt der<br />
<strong>Stadt</strong>rat für das Gebiet östlich der Straße „Angespann“, westlich der<br />
Umgehungsstraße Sundhausen (B 4), südlich der Straße „An der Helme“<br />
und nördlich der Kleingartenanlage „<strong>Stadt</strong>blick“ im Ortsteil Sundhausen<br />
den Bebauungsplan Nr. 95 „Hellweg-Baumarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>,<br />
bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, als Satzung.<br />
.4 Die Begründung zum Bebauungsplan (Anlage) wird gebilligt.<br />
.5 Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 95 „Hellweg-<br />
Baumarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> die Genehmigung bei der Höheren<br />
Verwaltungsbehörde zu beantragen. Nach erteilter Genehmigung ist der<br />
Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben,<br />
wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und<br />
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
Grund- und Regelschule Ost – Erneuerung der Brand-<br />
und Rauchschutztüren aus Holz Auftragsvergabe, Beschluss:<br />
BV/0907/2007<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
en Auftrag für die Erneuerung der Brand- und Rauchschutztüren aus Holz in<br />
er Grund- und Regelschule Ost laut Brandschutzkonzept an die Firma Glasbau<br />
empf GmbH aus Bleicherode zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
Änderung Abschnittsbildung Hallesche Straße/Arnoldstraße,<br />
Beschluss: BV/0846/2003-1<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
• Für den Ausbau des Rad-u. Gehweges in der Halleschen Straße/Arnoldstraße<br />
folgende Abschnittsbildung:<br />
1. Abschnitt<br />
Die Abschnittsbildung erfolgt gemäß beiliegendem Plan von der Otto-<br />
Reckstatt-Brücke bis zum Kreuzungsknoten Bahnhofstraße.<br />
2. Abschnitt<br />
Die Abschnittsbildung erfolgt vom Kreuzungsknoten Bahnhofstraße bis<br />
Brücke der Einheit.<br />
Hier wurde südlich ein Gehweg angelegt.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 5<br />
- Zweckvereinbarung zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> und der Gemeinde<br />
Hohenstein zur Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung,<br />
Beschluss: BV/0866/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Dem Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> und<br />
der Gemeinde Hohenstein zur Übertragung der hoheitlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung<br />
wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 32 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2<br />
- Vertrag zur Übertragung des Anlagevermögens des<br />
Entwässerungsbetriebes Hohenstein sowie der öffentlichen<br />
abwassertechnischen Anlagen der Gemeinde Hohenstein auf den<br />
<strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0906/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Dem Abschluss des Vertrages zur Übertragung des Anlagevermögens des<br />
Entwässerungs-betriebes Hohenstein sowie der öffentlichen abwassertechnischen<br />
Anlagen der Gemeinde Hohenstein auf den <strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb<br />
<strong>Nordhausen</strong> wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 32 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2<br />
- Beitritt der Gemeinde Werther und der Gemeinde Görsbach in den<br />
Gewässerunterhaltungsverband „Harzvorland“,<br />
Beschluss: BV/0893/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die Ermächtigung der Verbandsräte<br />
des Gewässerunterhaltungsverbandes „Harzvorland“, den Beitritt der<br />
Gemeinde Werther und der Gemeinde Görsbach in der Verbandsversammlung<br />
unter Anerkennung der Verbandssatzung zuzustimmen und alle notwendigen<br />
Verfahrensschritte zu vollziehen.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
- Übernahme der Durchführung der Umlegung im Industriegebiet<br />
„Goldene Aue“ für den Planungsverband, Beschluss: BV/0898/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong> übernimmt die Befugnis zur Durchführung der<br />
Umlegung vom Planungsverband „Industriegebiet Goldene Aue“ Windehausen.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong> beabsichtigt, die zur Durchführung der Umlegung<br />
erforderlichen Aufgaben auf öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zu<br />
übertragen.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
- Antrag der FDP-Gruppe: Erweiterung des Beteiligungsberichtes,<br />
Beschluss: BV/0911/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, eine Anlage zu den Beteiligungsberichten<br />
über die städtischen Gesellschaften bzw. den Gesellschaften, an der die <strong>Stadt</strong><br />
Anteile hat, mit folgenden Fragestellungen zu erstellen:<br />
Welche Anstrengungen wurden durch die Gesellschaft in den letzten fünf Jahren<br />
unternommen, um Energie zu sparen?<br />
Welchen Erfolg haben die Anstrengungen gehabt?<br />
Welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant?<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27 Ablehnung: 0 Enthaltung: 7<br />
Nichtöffentlicher Teil (Veröffentlichung der BV-Nummer und Abstimmungsergebnis):<br />
- Beschluss: BV/0744/2007-1-1<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30 Ablehnung: 0 Enthaltung: 4<br />
- Beschluss: BV/0862/2007<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
- Beschluss: BV/0858/2007<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 5<br />
- Beschluss: BV/0859/2007