Automatische Zahlungsaufträge von Girokonten - Arbeiterkammer ...
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<strong>Arbeiterkammer</strong> Wien<br />
Abteilung Konsumentenpolitik<br />
Prinz-Eugen-Straße 20-22<br />
A-1041 Wien<br />
Tel: ++43-1-501 65/2144 DW<br />
Fax: ++43-1-501 65/2693 DW<br />
Internet: www.ak-konsumentenschutz.at<br />
E-Mail: konsumentenpolitik@akwien.at 77/2005<br />
November 2005<br />
<strong>Automatische</strong> <strong>Zahlungsaufträge</strong> <strong>von</strong> <strong>Girokonten</strong><br />
Wissenswertes für Konsumenten rund um Dauer-,<br />
Abbuchungsauftrag und Einzugsermächtigungsverfahren<br />
Michaela Kollmann, Christian Prantner<br />
November 2005<br />
Viele Kontoinhaber nutzen die Möglichkeit, wiederkehrende Zahlungen wie Miete, Telefonrechnung,<br />
Stromkosten, Versicherungsprämien etc mit automatischen Aufträgen über das Girokonto zu begleichen.<br />
Je nach Zahlungsmodalität kommen dafür folgende Bankaufträge in Frage:<br />
1. Dauerauftrag<br />
2. Abbuchungsauftrag - Lastschriftverfahren<br />
3. Einzugsermächtigungsverfahren<br />
<strong>Automatische</strong> <strong>Zahlungsaufträge</strong> haben für Konsumenten zB den Vorteil, nicht auf wichtige Zahlungen<br />
zu vergessen. Auch bei Abwesenheit (zB Urlaub) werden die Zahlungen beglichen. Für den Konsumenten<br />
sind Einzugsermächtigungen oftmals billiger. Denn viele Unternehmen sind dazu übergegangen,<br />
für die Zahlung mittels Zahlschein bzw ohne Einzugsermächtigung Spesen zu verrechnen.<br />
Die Verrechnung <strong>von</strong> Lenkungsentgelten für bestimmte Zahlungsformen muss aufgrund einer Entscheidung<br />
des OGH (Oberster Gerichtshof) akzeptiert werden. In diesem Urteil betrug die Gebühr 30<br />
Schilling, also 2,18 Euro.<br />
Unternehmen haben den Vorteil, dass beim Abbuchungsauftrag bzw beim Einzugsermächtigungsverfahren<br />
die Zahlungen pünktlich auf dem Empfängerkonto einlangen, da der Abbuchungstag vom<br />
Unternehmen bestimmt wird. Allerdings dürfen jene Konsumenten, die mit Einzugsermächtigung bezahlen<br />
nicht schlechter gestellt sein, als jene die bar oder mittels Überweisung bezahlen. Das heißt,<br />
wenn die Versicherungsprämie am 1. des Monats fällig ist, darf die Abbuchung nicht vor dem 1. erfolgen.<br />
Viele Konsumenten finden es unangenehm, dass Dritte einfach auf ihr Konto zugreifen können und<br />
sie daher die Kontoauszüge kontrollieren müssen. Allerdings gibt es beim Einzugsermächtigungsverfahren<br />
eine Einspruchsmöglichkeit <strong>von</strong> 42 Tagen (6 Wochen). Weiters sollten die Kontoauszüge<br />
grundsätzlich überprüft werden.<br />
Wichtig ist, dass Bankkunden sorgsam mit ihren Bankdaten (Kontonummer) umgehen. Diese Daten<br />
sollten zur Vermeidung <strong>von</strong> Missbrauch nicht an unbekannte Dritte weitergegeben werden. Niemals<br />
die Daten am Telefon oder per E-Mail bekannt geben.
1) Dauerauftrag<br />
Ein Dauerauftrag wird für Zahlungen eines gleich bleibenden Betrags und einem fixen Termin verwendet.<br />
Der Vertrag selbst wird zwischen Kontoinhaber (bzw Zeichnungsberechtigtem) und Bank<br />
schriftlich abgeschlossen und ist jederzeit widerrufbar. Wurde der Dauerauftrag vom Konto abgebucht,<br />
ist eine Rückbuchung durch die Bank nicht mehr möglich. In diesem Fall muss man sich direkt mit<br />
dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen.<br />
Der Abschöpfungsauftrag ist eine Sonderform. In diesem Fall wird das Konto bis auf einen gewünschten<br />
Betrag abgeschöpft, dh der Betrag der Überweisung ist in diesem Fall variabel, die Durchführung<br />
erfolgt jedoch immer zum selben Termin. In der Regel werden Abschöpfungsaufträge verwendet,<br />
um Beträge am Ende des Monats auf ein Sparbuch zu überweisen.<br />
Kosten<br />
• Die Errichtung eines Dauerauftrages ist üblicherweise kostenlos.<br />
• Für die Durchführung können bei Konten mit Einzelverrechnung Spesen pro Buchungszeile<br />
anfallen. Bei drei <strong>von</strong> zehn untersuchten Gehaltskonten (8 Banken im Vergleich) fallen Spesen<br />
pro durchgeführtem Dauerauftrag zwischen 0,07 und 0,16 Euro an.<br />
• Auf <strong>Girokonten</strong> mit Pauschalverrechnung ist die Durchführung eines Dauerauftrages zumeist in<br />
der Kontoführungsgebühr enthalten.<br />
• Für die Änderung bzw Löschung <strong>von</strong> Daueraufträgen können Spesen bis zu 3 Euro anfallen.<br />
Die Löschung/Schließung ist bei fünf <strong>von</strong> zehn untersuchten Gehaltskonten kostenlos.<br />
• Kann ein Dauerauftrag mangels Kontodeckung nicht durchgeführt werden, können Spesen bis zu<br />
6,50 Euro anfallen.<br />
2) Abbuchungsauftrag (Lastschriftverfahren)<br />
Das Einzugs- oder Lastschriftverfahren wird für Zahlungen verwendet, wenn der Betrag sich bei jeder<br />
Abbuchung oder regelmäßig ändert (zB Telefonrechnung, Miete etc). Der Vertrag wird zwischen Bank<br />
und Kontoinhaber abgeschlossen. Das Kreditinstitut wird beauftragt, die Rechnungen des einziehenden<br />
Unternehmens vom Konto zu begleichen. Ein Vertragsmuster finden Sie in Beilage 1.<br />
Grundlage für das Lastschriftverfahren ist das Abkommen der Fachverbände der Kreditinstitute über<br />
den Lastschriftverkehr – Lastschriftabkommen aus dem Juni 1996. Für Konsumenten besonders<br />
wichtige Punkte:<br />
• Die kontoführende Bank hat keinen Einfluss auf das Abbuchungsdatum und auf den Betrag.<br />
• Einwendungen aus dem Grundgeschäft sind ausschließlich zwischen dem Zahlungspflichtigen<br />
(Konsument) und dem Zahlungsempfänger (Unternehmen, das abbucht) zu regeln.<br />
• Grundsätzlich ist eine Rückbuchung der Lastschrift nicht möglich. Manche Banken bieten jedoch<br />
die Möglichkeit an, innerhalb <strong>von</strong> 2 Tagen eine Rückbuchung zu veranlassen.<br />
• Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, kann die Bank die Rückbuchung mangels<br />
Deckung veranlassen.
Kosten<br />
• Die Einrichtung eines Abbuchungsauftrages ist kostenlos.<br />
• Die Durchführung eines Abbuchungsauftrages kann bei Konten mit Einzelverrechnung eine<br />
Gebühr pro Buchungszeile kosten. Bei <strong>Girokonten</strong> mit Pauschalverrechnung ist die Durchführung<br />
eines Abbuchungsauftrages meist in der Kontoführungsgebühr enthalten. Aus der Preisanalyse<br />
<strong>von</strong> zehn untersuchten Gehaltskonten geht hervor, dass die Durchführung des Abbuchungsauftrages<br />
auf vier Gehaltskonten Spesen zwischen 0,07 und 0,40 Euro kostet, auf sechs<br />
Gehaltskonten fallen keine separaten Buchungsspesen an.<br />
• Für die Löschung eines Abbuchungsauftrages können Spesen bis zu 3 Euro anfallen.<br />
• Die Rückbuchung (Nichtdurchführung) mangels Deckung kann teuer werden: Auf allen zehn<br />
untersuchten Gehaltskonten fallen Spesen zwischen 4 und 8 Euro an. Darüber hinaus kann auch<br />
das Unternehmen (Zahlungsempfänger) Spesen der Bank weiterverrechnen und Mahnspesen<br />
vorschreiben.<br />
3) Einzugsermächtigungsverfahren<br />
Die Einzugsermächtigung wird ebenfalls für Zahlungen mit unterschiedlichen Betragshöhen verwendet,<br />
wie zB Rechnungen <strong>von</strong> Strom/Gas, Telekomrechnungen etc. Der Vertrag wird jedoch zwischen<br />
einziehendem Unternehmen (Telekomunternehmen, Versicherung etc) und Kontoinhaber<br />
abgeschlossen (Vertragsmuster siehe Beilage 2). Der Vertrag zum Einzugsermächtigungsverfahren<br />
muss schriftlich abgeschlossen werden. Die Bank des Unternehmens kann die Einzugsermächtigung<br />
im Original vom einziehenden Unternehmen anfordern.<br />
Die Bank des Zahlungspflichtigen muss <strong>von</strong> diesem Vertrag nicht verständigt werden. Die Bank<br />
des Konsumten hat keinen Einfluss auf die Höhe und den Termin der Abbuchung. Im Gegensatz zum<br />
Lastschriftverfahren besteht beim Einzugsermächtigungsverfahren die Möglichkeit der Rückbuchung<br />
innerhalb <strong>von</strong> 42 Tagen (exklusive Buchungstag) ohne Angaben <strong>von</strong> Gründen.<br />
Das Abkommen der Fachverbände der Kreditinstitute über das Einzugsermächtigungsverfahren<br />
wurde im Juli 1998 geschlossen. Für Konsumenten sind folgende Punkte besonders wichtig:<br />
• Einspruchsfrist <strong>von</strong> 42 Tagen.<br />
• Wurde keine Einzugsermächtigung erteilt, ist ein Storno der Buchung unabhängig <strong>von</strong> der Frist<br />
<strong>von</strong> 42 Tagen möglich, und zwar bis zur Verjährung der Forderung, das sind 3 Jahre.<br />
• Die Bank muss vom Bestehen der Einzugsermächtigung nicht verständigt werden.<br />
Der Zahlungsempfänger muss jedoch auf Verlangen seiner Bank das Original der<br />
Einzugsermächtigung vorlegen bzw zur Weiterleitung an die Bank des Zahlungspflichtigen zur<br />
Verfügung stellen.<br />
• Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, da<strong>von</strong> ist der Zahlungsempfänger zu<br />
verständigen.<br />
• Nach dem Abkommen richtet sich das Einzugsermächtigungsverfahren primär an größere<br />
Unternehmen mit zweifelsfreier Bonität.<br />
Kosten<br />
Die anfallenden Kosten sind wie beim Lastschriftverfahren/Abbuchungsauftrag.
Einzugsermächtigungsverfahren und Lottospielgemeinschaften<br />
Immer wieder berichten Konsumenten, dass sie <strong>von</strong> einer „Lottospielgemeinschaft“ angerufen um als<br />
Mitspieler geworben zu werden. Dabei wird der Konsument auch zur telefonischen Bekanntgabe<br />
seiner Bankverbindung aufgefordert, damit etwaige Gewinne auf das Konto überwiesen werden<br />
können. Zum Erstaunen des Kontoinhabers werden aber Spieleinsätze vom Konto abgebucht – und<br />
dies ganz ohne schriftliche Zustimmung des Kontoinhabers.<br />
Derartige Anrufe sind ohne vorherige Zustimmung des Konsumenten verboten und widersprechen<br />
§ 107 TKG (Telekomgesetz). Aus diesem Grund hat die <strong>Arbeiterkammer</strong> Wien bereits ein Verfahren<br />
gegen ein solches Unternehmen geführt und dieses auch gewonnen.<br />
Durch das Urteil und die gesetzlichen Vorschriften hat es die Lottospielgemeinschaft zu unterlassen,<br />
Verbraucher ohne vorherige Einwilligung zu Werbezwecken telefonisch anzurufen.<br />
Nach dem Abkommen über das Einzugsermächtigungsverfahren hat die Einzugsermächtigung<br />
schriftlich zu erfolgen (Vertrag zwischen Kunde und Unternehmen). Liegt keine schriftliche Einzugsermächtigung<br />
vor, ist die Bank verpflichtet, die Rückbuchung auch nach Ablauf <strong>von</strong> 42 Tage zu veranlassen.<br />
Alles auf einen Blick<br />
Automatisierte<br />
Zahlungsformen<br />
Dauerauftrag Abbuchungsauftrag Einzugsermächtigungsverfahren<br />
Geeignet für regelmäßige Zah- unregelmäßige Zah- unregelmäßige Zahlungen (Betrag<br />
lungen (Betrag und lungen (Betrag und und Zeitpunkt der Zahlung müssen<br />
Zeitpunkt der Zah- Zeitpunkt der Zah- nicht immer gleich sein.)<br />
lung sind immer lung müssen nicht<br />
gleich.)<br />
immer gleich sein.)<br />
Typische Zah- Zeitung, Miete, Gas, Wasser, Strom, Gas, Wasser, Strom, Telefon,<br />
lungen<br />
Prämien, Schulgeld, Telefon, Rundfunk– Rundfunk–Fernsehen<br />
Vereinsbeiträge Fernsehen<br />
Schriftliche<br />
Vereinbarung<br />
mit Bank mit Bank mit Zahlungsempfänger<br />
Auftraggeber/<br />
Veranlasser<br />
Kontoinhaber Zahlungsempfänger Zahlungsempfänger<br />
Widerruf jederzeit bei der jederzeit bei der beim Zahlungsempfänger jederzeit<br />
Bank möglich Bank möglich möglich<br />
Widerrufsfrist keine oft 2 Tage 42 Tage<br />
Spesen Einrichtung kosten- Einrichtung kosten- Einrichtung kostenlos. Eventuell<br />
los. Eventuell Zeilos. Eventuell Zeilen- Zeilengebühr bei Konto mit Einzellengebühr<br />
bei Konto gebühr bei Konto mit verrechnung. Spesen bei Ände-<br />
mit Einzelverrech- Einzelverrechnung. rung bis 3 Euro. Spesen bei<br />
nung. Spesen bei Spesen bei Änderung Rückleitung mangels Kontode-<br />
Änderung bis bis 3 Euro. Spesen ckung bis 8 Euro.<br />
3 Euro möglich. bei Rückleitung man-<br />
Hohe Spesen bei gels Kontodeckung<br />
Nichtdurchführung<br />
mangels<br />
Kontodeckung (zB<br />
bis 6,50 Euro).<br />
bis 8 Euro.
Tipps für Konsumenten<br />
• Diese Aufträge sind automatische Buchungen, die Buchungszeile ist bei Konten mit Einzelverrechnung<br />
meist billiger als eine Überweisung und bei Pauschalverrechnung üblicherweise im<br />
Paketpreis enthalten.<br />
• Daueraufträge sind für Zahlungen geeignet, die über längere Zeit gleich bleiben, denn auch für<br />
Dauerauftragsänderungen verrechnen die Banken Spesen.<br />
• Manche Banken unterscheiden bei den Spesen, ob der Dauerauftrag zugunsten eines institutseigenen<br />
oder eines institutsfremden Kontos (zB auf ein Sparbuch einer anderen Bank)<br />
durchgeführt wird.<br />
• Achten Sie auf die Kontodeckung – für die Nichtdurchführung mangels Deckung verrechnen die<br />
Kreditinstitute Spesen. Auch der Empfänger kann bei einer Rückleitung Bearbeitungs- und<br />
Mahnspesen verrechnen.<br />
• Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig, um bei falschen Abbuchungen keine Fristen zu<br />
versäumen.<br />
• Gehen Sie sorgfältig mit ihren Bankdaten (Kontonummer) um und geben Sie diese nicht am Telefon<br />
oder via E-Mail an Dritte weiter.<br />
• Beim Widerruf der Einzugsermächtigung müssen Sie den Zahlungsempfänger verständigen.<br />
Teilen Sie den Widerruf aber auch der Bank mit. Manche Banken bieten eine Sperrmöglichkeit<br />
an, sodass keine weiteren Abbuchungen mehr erfolgen können.<br />
• Beim Widerruf eines Abbuchungsauftrages wird der Zahlungsempfänger üblicherweise <strong>von</strong> Ihrem<br />
Kreditinstitut verständigt. – Erkundigen Sie sich.<br />
• Wurde ein falscher Betrag abgebucht und Sie haben die Rückrechnung veranlasst, dann vergessen<br />
Sie nicht, sich betreffend der falschen Rechnung mit dem Empfänger/Unternehmen in<br />
Verbindung zu setzen.<br />
• Wenn Sie eine Rückrechnung veranlassen möchten – setzen Sie sich so schnell wie möglich mit<br />
der Bank in Verbindung. Einige Banken akzeptieren einen telefonischen Auftrag, bei manchen<br />
Banken muss der Auftrag zur Rückverrechnung schriftlich erfolgen.
Forderungen der AK-Konsumentenschützer an Banken<br />
Die Vereinfachung des automatischen Zahlungsverkehrs wird <strong>von</strong> der <strong>Arbeiterkammer</strong> begrüßt. Jedoch<br />
sollten sich die Banken an das Abkommen über das Einzugsermächtigungsverfahren vom Juli<br />
1998 halten und so die Konsumenten vor Missbrauch schützen.<br />
Gemäß dem Abkommen richtet sich das Verfahren auf der Zahlungsempfängerseite primär an größere<br />
Firmen zweifelsfreier Bonität. Nach Ansicht der <strong>Arbeiterkammer</strong> Wien sollte neben der Bonität<br />
auch geprüft werden, welche Forderungen das Unternehmen <strong>von</strong> Kundenkonten einziehen möchte.<br />
Handelt es sich dabei um Wetteinsätze etc, dann sollte der Zahlungsempfänger nicht die Möglichkeit<br />
haben, direkt auf das Bankkonto <strong>von</strong> Konsumenten zugreifen zu können.<br />
Im Abkommen ist vereinbart, dass der Zahlungsempfänger das Original der Einzugsermächtigung<br />
seiner kontoführenden Bank auf Verlangen jederzeit zur Einsichtnahme bzw zur Weiterleitung an die<br />
Bank des Zahlungspflichtigen gegen Rückschluss zur Verfügung stellen muss. Dh in jedem Fall,<br />
dass Einzugsermächtigungen schriftlich erteilt werden müssen. Es ist daher nicht<br />
nachvollziehbar, wie es möglich ist, dass es immer wieder Unternehmen gelingt mit Kontodaten, die<br />
telefonisch erfragt wurden, Buchungen im Einzugsermächtigungsverfahren durchzuführen.<br />
Die Banken sind gefordert das Vorliegen einer schriftlichen Einzugsermächtigung zu prüfen.<br />
Kann ein Unternehmen diese Unterlagen nicht erbringen, sollte es nicht mehr zum Einzugsermächtigungsverfahren<br />
berechtigt werden.<br />
Liegt keine schriftliche Ermächtigung vor, so kann die Lastschrift auch nach der Einspruchsfrist <strong>von</strong><br />
42 Tagen zurück gebucht werden, und zwar bis zur Verjährung der Forderung. Die Banken sollten<br />
Konsumenten auf diese Möglichkeit hinweisen und bei der Durchführung unterstützen.
Beilage 1<br />
Zahlungsempfänger<br />
Kontonummer:<br />
Abbuchungsauftrag für Lastschriften<br />
Kundenwunsch<br />
Ich (Wir) beauftrage(n) Sie, die Einzugsaufträge bzw. die vom Zahlungsempfänger ausgefertigten und zum Einzug über mein (unser) Konto<br />
bestimmten Lastschriften zu nachstehenden Bedingungen durchzuführen:<br />
Neuanlage bis auf Widerruf Fälligkeit:<br />
Verwendungszweck:<br />
Änderung Neue Kontonummer: Neue BLZ:<br />
Widerruf ab:<br />
Name (Titel, Vorname, Nachname):<br />
Anschrift (Straße, PLZ, Ort, Postfach):<br />
Auftraggeber<br />
Bedingungen<br />
• Dieser Auftrag ist widerrufbar.<br />
• Die vom Konto abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung.<br />
• Die kontoführende Bank ist berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung<br />
aufweist. Teilzahlungen sind nicht zu leisten.<br />
• Die kontoführende Bank ist berechtigt, diesen Auftrag nicht mehr durchzuführen, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung<br />
aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt.<br />
• Durch die Weitergabe dieses Auftrages an den Zahlungsempfänger entsteht für die kontoführende Bank keine Haftung.<br />
• Der (Die) Auftraggeber kann (können) gegenüber der kontoführenden Bank keine Einwendungen gegen Belastungen, die im Rahmen<br />
dieses Auftrages erfolgen, geltend machen. Einwendungen, die sich auf das der Lastschrift zugrundeliegende Rechtsgeschäft beziehen,<br />
sind zwischen dem (den) Auftraggeber(n) und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln.<br />
• Ein Widerruf dieses Auftrages gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens bei der kontoführenden Bank. Der (Die) Auftraggeber hat (haben) den<br />
Zahlungsempfänger gleichzeitig zu benachrichtigen.<br />
• Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der derzeit geltenden Fassung.<br />
,<br />
Ort, Datum Unterschrift(en) des (der) Auftraggeber
Beilage 2