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Automatische Zahlungsaufträge von Girokonten - Arbeiterkammer ...

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1) Dauerauftrag<br />

Ein Dauerauftrag wird für Zahlungen eines gleich bleibenden Betrags und einem fixen Termin verwendet.<br />

Der Vertrag selbst wird zwischen Kontoinhaber (bzw Zeichnungsberechtigtem) und Bank<br />

schriftlich abgeschlossen und ist jederzeit widerrufbar. Wurde der Dauerauftrag vom Konto abgebucht,<br />

ist eine Rückbuchung durch die Bank nicht mehr möglich. In diesem Fall muss man sich direkt mit<br />

dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen.<br />

Der Abschöpfungsauftrag ist eine Sonderform. In diesem Fall wird das Konto bis auf einen gewünschten<br />

Betrag abgeschöpft, dh der Betrag der Überweisung ist in diesem Fall variabel, die Durchführung<br />

erfolgt jedoch immer zum selben Termin. In der Regel werden Abschöpfungsaufträge verwendet,<br />

um Beträge am Ende des Monats auf ein Sparbuch zu überweisen.<br />

Kosten<br />

• Die Errichtung eines Dauerauftrages ist üblicherweise kostenlos.<br />

• Für die Durchführung können bei Konten mit Einzelverrechnung Spesen pro Buchungszeile<br />

anfallen. Bei drei <strong>von</strong> zehn untersuchten Gehaltskonten (8 Banken im Vergleich) fallen Spesen<br />

pro durchgeführtem Dauerauftrag zwischen 0,07 und 0,16 Euro an.<br />

• Auf <strong>Girokonten</strong> mit Pauschalverrechnung ist die Durchführung eines Dauerauftrages zumeist in<br />

der Kontoführungsgebühr enthalten.<br />

• Für die Änderung bzw Löschung <strong>von</strong> Daueraufträgen können Spesen bis zu 3 Euro anfallen.<br />

Die Löschung/Schließung ist bei fünf <strong>von</strong> zehn untersuchten Gehaltskonten kostenlos.<br />

• Kann ein Dauerauftrag mangels Kontodeckung nicht durchgeführt werden, können Spesen bis zu<br />

6,50 Euro anfallen.<br />

2) Abbuchungsauftrag (Lastschriftverfahren)<br />

Das Einzugs- oder Lastschriftverfahren wird für Zahlungen verwendet, wenn der Betrag sich bei jeder<br />

Abbuchung oder regelmäßig ändert (zB Telefonrechnung, Miete etc). Der Vertrag wird zwischen Bank<br />

und Kontoinhaber abgeschlossen. Das Kreditinstitut wird beauftragt, die Rechnungen des einziehenden<br />

Unternehmens vom Konto zu begleichen. Ein Vertragsmuster finden Sie in Beilage 1.<br />

Grundlage für das Lastschriftverfahren ist das Abkommen der Fachverbände der Kreditinstitute über<br />

den Lastschriftverkehr – Lastschriftabkommen aus dem Juni 1996. Für Konsumenten besonders<br />

wichtige Punkte:<br />

• Die kontoführende Bank hat keinen Einfluss auf das Abbuchungsdatum und auf den Betrag.<br />

• Einwendungen aus dem Grundgeschäft sind ausschließlich zwischen dem Zahlungspflichtigen<br />

(Konsument) und dem Zahlungsempfänger (Unternehmen, das abbucht) zu regeln.<br />

• Grundsätzlich ist eine Rückbuchung der Lastschrift nicht möglich. Manche Banken bieten jedoch<br />

die Möglichkeit an, innerhalb <strong>von</strong> 2 Tagen eine Rückbuchung zu veranlassen.<br />

• Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, kann die Bank die Rückbuchung mangels<br />

Deckung veranlassen.

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